Neichs: und Staat8anzeiger Nr. 257 vom 2, November 1933. S, L,
der freien dtörper bildet bes aufgebauten modernen Prozeß Abschnitt Ill: Unmittelbarkeit des Beweis- | wie der nah Maß
einen Fremdkörper bildet, bestehen wohl kaum noch Meinungs- verfahrens.
verschiedenheiten. 21 N 6 d 7 (88 349 375) D die Ver} ‘if “C 1A A ZU N 6 Un (S8 249, 375). Daß die Verweisung Fem Grundsaß, daß der Richter in der Beweiswürdigung | der Zeugenvernehmungen an den beauftragten Richter gegen-
hinfichtlich der Frage, ob es beim Zeugen-undSa ch ver | Vexfahren bildet und die Ausschaltung des beauftragten Rich- st à Us nbeweis zur Herbeiführung einer e | fers einen der Kernpunkte der zu treffenden Verbesserungs- gemaßen Aussage des Druckmittels des E i des bedarf, mög- | maßnahmen bedeutet, ist im allgemeinen Teil der Begründung lichst freizustellen. Die nunmehr mehrjährigen Erfahrungen | dargelegt,
wußisein, unter Umständen die Aussage beeidigen zu müssen, vernehmungen an den beauftragten Richter ist die jeßige Nr. 2 r der Regel ein hinreichendes Druckmittel ist. Daß es im | pz S 375, wonach die Zeugenvernehmung einem Mitgliede Ubrigen unbedingt im allgemeinen öffentlichen Jnteresse liegt, des Prozeßgerichts übertragen werden kann, wenn die Beweis-
Nt L Tb A E 8 CFideg8 oneratic m : f : 2 ; i j i:
der mit Recht oft gerügten Bagatellisierung des Eides energi|% | aufnahme vor dem Prozeßgericht erheblichen Schwierigkeiten
Von allgemeiner grundsäßlicher Bedeutung ist endlich der zerichte seit langem die allgemeine Uebung herausgebildet, eine in Artikel 1 Abschnitt T ausgesprochene, in den Z 1838 als solche Behinderung nahezu ausnahmslos anzunehmen. Dem Abs. 1 aufgenommene Sag, daß die Parteien ihre Erklärungen | jpitt derx Entwurf entgegen, indem er die Uebertragung der über tatsachliche Uastände vollständig und der Wahrh ett] Seugenvernehmung an den Richterkommissar nur untex den gemaß abzugeben haben. Die für das alte Ver- im § 375 n. Fass. aufgeführten Gründen für zulässig erklärt.
das Recht zur Lüge hätten und daß es jedesmal dem Gegner | beugen, daß nach Ausschaltung des beauftragten Richters das Überlassen bleiben müsse, die Lüge zu bekämpfen, kann im | porbereitende einzelrichterlihe Verfahren eine über seine neuen Nelche nicht gedulde werden. Das Geseß muß es aus- Zivecke hinausgehende Erweiterung erfährt und damit der Un-
E Cas d No A a OLA L j T j Ï G es ‘artet: Der Anwalt darf sih unwahre Behauptungen des iveisaufnahme ankommt, grundsäßlih der Kammer oder dem Auftraggebers nicht zu eigen machen; ein Verstoß gegen diesen Senat zu überlassen. ist
Grundsaß würde standesrehtlich geahndet werden können. ps a
Umgekehrt würde das Nichtvorbringen tatsächlicher Behaup- | Abschnitt IV: Aenderun gen des Eidesrechts. tungen, von deren Unwahrheit der Anwalt überzeugt ist, nie- HU Nr. 89—10 (§8 891, 393, 395). Die gegenwärtige
: Abgesehen von diesen in die Grundlagen des Prozesses Zeugen, abgesehen von den besonders vorgesehenen Ausnahme- eingrelsenden Fragen sind in dem Geseß eine Reihe dring- | fällen (8 398 gelt. Fass.) stets eidlih zu vernehmen sind. Daß
licher Einzelpunkte behandelt, die in der nachstehenden be- | eine wesentliche Verminderung der Eidesleistungen unbedingt bes
sonderen Begründung behandelt sind. im allgemeinen Fnteresse liegt, ist bereits im allgemeinen Teil
empfichlt es sich, die einzelnen Vorschriften nicht nah dex | im avrbeitsgerichtlihen Verfahren, die sich nach den nunmehr Paragraphenfolge des Gesetzes, sondern nah Gruppen geordnet vorliegenden mehrjährigen Erfahrungen durchaus bewährt aufzuführen. hat, soll künftig die Beeidigung grundsäßlich im Ermessen des Gerichts stehen; sie soll nur daun stattfinden, wenn das Gericht
Zu Art. 1. R R Gg E Sa Gift d e E , : ; i / cracret. „n aler Regel wird das Bewußtsein, daß die Beei- 9 6) » ï A ' l ÿ j L S I: W ahrheitspflicht, : digung erfordert werden kann, auf den Zeugen einen“ hin- n Nr. T (§ 138) wird dex bereits in der allgemeinen | reichenden Druck zur gewissenhaften Aussage ausüben.
Begründung behandelte Grundsaß der Wahrheitspflicht dex D N L E S 4E f, 0B8,. 287, 426 E Mig N WYeißstand erwi
s den „allgemeinen Fnteressen“ Abschnitt 11: Maßnahmen gur taaten As | dié Parteivernehmung bildet einen derx Hauptpunkte des Ge- | wo die juristische Person, z. seßes darüber, daß der gestabte Parteieid mit seiner formalen | meinnüßige Stiftung, Beweiskraft dem Geiste einex verflossenen Zeit angehört | heit dienenden und daß die Ee ar mit freier rihterliher Be- mb aud des in Frag Ju Ne (s dit Mata dia Aa U eres Mittel zur Erforshung | mögliht würde. QUN r. 2 (5 279). Nach § 279 können nachträglich vor- | der materiellen Wahrheit ist, bostebin keine S kommen, denheiten. Für die S sprechen auch die langjähvigen | Existenz eines Unternehmens a
Parteien als positiver Kechtssag in das Geseh aufgenommen. | Die Erseßung des über einen vorher wörtlich festgelegten Saß zu leistenden, sog. „gestäabten Parteietnd durch
j]ammenfassung des Stretitstoffes.
E Ergänzung der Ausführungen in dex allgemeinen Begründung ist hier auf folgendes hinzuweisen; O j weiswürdigung ein ungleich be gebrachte Angriffs- p Verteidigungsmittel zurückgewiesen werden, wenn durch deren Zulassung die Erledigung des | œ+) j ; 1 Ee u 3 ¿i : t Erfahrungen des ö eichi Pro’ ses verzögert werden ivurde und nah freier Üehber= duns Modena ‘uit cue saugung des Richters die Partei in der Absicht dex Prozeßver- derienigen in dem ZPO.-Entwur chleppung oder aus grober Nachl Jng G L at
bher od n hee Me ust Borsmeift erfolat 5 a0) Las War O uneidlichen Aus unterbliebener rechtzeitiger schriftsäßlicher Ankündigung der C i ; : ; « Gegner sich nicht erklären kann. § 279 bestimmt zivar bereits, 901 har Heugenvernchmung in dag [reie plichimá dß jede Partei dent Gegner solche tatsächlichen Behauptungen, Beweismittel und Anträge, auf die sich dieser voraussichtlich (8 287) und de ohne vorherige Erlundigung niht erklären kann, so recht= (88 426 fff.) durch die Parte zeitig vor dem ckermimn mifzuteilen hat, daß der Gegner die M A E L N Lo Erkundigungen einziehen kann. Bet dieser Vorschrift fehlt es aber gegentwvärtig noch an einer ent- : . ¿pie sprechenden Sanktion. Das Geseß schließt diese Lücke. B T6 ilt N Ravision, Zu Nr. 16 (§ 449). Die gege
n albegründung derx Verufung entgegen, wie sie in den eßten Fahren von einer weitherzigen Praxis überwiegend G g 2 /1 L i: \ )gEN ¡1D 4 C 5 Gelees 2 V E Gy 3 Nr
En ist. Es liegt unbedingt im JUteresse einer straffen nus iloves Uar N 2 Qusgeführien alten a onzentration der Berufungsverhandlun und ist dem Bes | ns li i j
rufungskläger gegenüber aud fein unbilliged R wenn Rec b N it obere E UNI Dee
s Geseß von thm ver 8 WRS o L S lschGenzelt zu einem!erheblichen Teil über D das Geseh von thm verlangt, das, was exr in tatsächlicher und ich Na Rechtslage, die nah dem urspriagi#en Geer, hat S C. ©
rechtlicher Hinsicht gegen das von il liche Urteil vorzubringen hat, in der ihm zur Verfügung
stehenden einmonatigen Begründungsfrist zusammenzutragen und in der Vegründungsschrift vorzubringen. ;
lichen bürgerlichen Rechts ohnehin {hon veihlich verwickelt war, außerordentlich undurchsichtig gestaltet. Es erscheint
* JV . e
tragenden Streitstoffes, wie dex Entformalisic 8 Pro- | {ari Nh ; sormalisierung des Pro- sachlich auch das Badische Landrecht gehört, handelt es sih um | zu
zesses, diese Einschränkung fallen at lasen, UUS DOL 1 R ui ; ; Streichung der für die Berufungsinstanz geltenden Sonder- E A a in der Form besonderer, auf ver- werden ledi t citnismäßig kleine Gebietsteile beschränkter Landesgeseze | Targestellt, es F 264 auch für die Berufungsinstanz gilt. ; 4 e N T N Nr. 24 (8 j ( äl und inhaltlih wesentlich übereinstimmen; Je besteht mit |} neuen § 114 an.
)
6
vorschrift ergibt sich ohne weiteres Sah Sl a 5 Q o L o9 9 S, dte allgemeine Rege Tte im R 4 : L d ß g Regel gelten, aber denselben materiellen Rechtsquellen entstammen
ZU Nr, 6 (§ 529). Nach derx geltenden Fassung der | Rüsicht auf die sachlihe Gleichhèéit der Re tsnormen das-
D) D) Ou vf G: R0 “f t i t ï Y 1} { | eal A eite Zurückweisung in zweiter Fnstanz selbe Bedürfnis nah Einheitlichkeit dex RNechtsausle ung wie | getrete geraczter Angriffs- und Verteidigungsmittel nur in | bei Vorschriften, die auh formell in einem einheitlichen, über | beshlüsse einen be r
Fp I I 2 V oyt if 45 T O 44 + ; ¿Frage, wenn das Gericht davon Uberzeugt ist, daß sie in dex | den Bezirk des Oberlandesgerichts hinaus geltenden Geseh
Absicht der Prozeßvershleppung oder aus grober Nachlässig- | enthalten sind. Vors
keit niht früher vorgebracht ivaren, Aber selb? 2 ; A geD i , Uber jelbst bei Be=- ; : jahung dieser Frage steht es im Ermessen des Gerichts, ob Abschnitt VI: Wiederaufnahme desVers- es von der Zurückweisung Gebrauch machen will. Diese fahrens,
Fassung hat sich als nit hinreichend wirksam erwiesen. OU Nr. 17 (§ 880). Die Aenderungen der Nen. 1 | über
Künftig soll es dem Richter untersagt sein, neues us 7 sind Folgen der Umgestaltung des Eidesrechts. Jn der Vorbringen in der Berufungsinstanz zu berüdsichtigen, sofern | Neufassung der Nr. 6 wird der jeßige Wiederau nahmegrund
begründung weder auf Verschleppungsabsicht noch auf grober | die Fälle der Aufhebung vorangegangener Urteile eines
im Abs, 5 paßt die Vorschrift über das erstmalige Vorbri P : S nalige Vorbringen Proze ß koste d ; der Aufrechnungseinrede in der Berufungsinstan: diere qu ; ) en und Armenvrecht, c gSc sStnstanz diesex Rege- Jui N p QR lung an, Angen anz dieser Rega ou Nr. 18, 19 (88110, 111).
abe der ausländischen Gesetzgebung be= keit sind die Angehörigen der mei tr Kostensicherheit befreit. taatenlosen hat die F iung überwiegend versagt, * stellt die Frage nun= | Von den im Julande ans=- | zu erfordern, ist sachlich M nicht selten gewisse Parteien durch “entsprechende Abreden fommunistishen Vermögens vom 26, Mai 1933 (RGBl. 1 | 1
stehenden Gegenseit: | Staaten von der Verpflichtung : Den im Fulande wohnenden grundsäßlich völlig fretgestellt sein soll, entspricht es, ihn auch E 2 Taro Go S N atr Gen dious ittelbares | Rechtsprechung dagegen die Befreiunç [tellt sein soll, | wärtig das stärkste Hemmnis für ein lebendiges, unmittelbares Der im § 110 Abs. 1 eitgefügte Sag 2 mehr in bejahendem Sinne klar. sässigen Staatenlos, um deswillen nicht gerechtfe : hott@agovtMth hn Toy ka ) A "+544 5 as Bes “1 Í s Í tone 1 3 A6 im arveitsgerichtlichen Verfahren haben bestätigt, daß das Ÿ Die prozessuale Grundlage für die Zuweisung der Zeugen- Ne vine Wwriutrdl Mad “ DieNrn.20bis 26 sehen eine Re der Vorschriften über das 2 lichen handelt es sich hier u1 3 30N2 ‘nto » F Fot ov horo lo ° N V ' . , . í Dpf I entgegenzutreten, bedarf keiner näheren Darlegung. unterliegen würde. Es hat sich in der Praxis der Kollegial- Rae S. 587) Sechs Aenderungen in dex
Die Neuerunge: folgende:
Su NE 20 G A ahren nicht selten geäußerte Auffassung, daß die Parteien Dio peränderto h 97 ; ; 4 1 RUL dann zu versagen, f i Jeäuß ff 1, daß P Die veränderte Fassung des § 349 Abs. 2 will dem vor Rechtsverteidigung keine Ausf gelung hatte zu einer unange Armenrechts geführt. sprechen, daß auch im Bivilprozeß nur ehrlich gekämpft werden | mittelbarkeit von anderex Seite Abbruch getan wird. Dex 1931 R Du na gens La U Dia Ml tj de Mroio A Ee n Ve- | Einzelrichter hat die wichtigen Beweisaufnahmen, bei denen S ut En e deutung fr das Verhältnis des Prozeßbevo machtglen zur | 68 guf de: ittelbaren Etndruckck mt Ve S : EL
] Zeh z es auf den unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Be in der Rechtsprechung vielfach
Einschränkung
bisweilen Armenrecht
gewährt werden kann,
en eine Sicherheit rtigt, weil die gegen den ah=- ende Kostenentscheidung im Fu= rden kann.
ihe von Aenderungen rmenvrecht vor. Jm wesent= n eine Einarbeitung der bereits rordnung vom 6. Oktober 1931 ter Teil, Kapitel T Prozéßordnung selbst, 1, die das Geseg dabei vorsieht, sind
dur 8§ 11 getroffenen
Ursprünglich war das Armenrecht die Rechtsverfolgung odex iht auf Erfolg bot; diese Re=- ssen weiten Gewährung des otverordnung vom 6. Oktober r das Erfordernis positiv daraufhin tsverfolgung oder Re olg bieten müsse.
chtsverteidigung Dies hat wiederum zu einer unangemessenen starken Armenrechts überhaupt da eine Aus auf beiden Seiten bestehe r Neufassung des §8 114 Abs. 1 eine Auffassung entgegentreten. t, wenn eine hinreichende teht, d. h. wenn die tat
Zur besseren Uebersichtlichkeit der Geseßesänderungen | der Begründung hervorgehoben. Entsprechend der Regelung As Dae B A N S C messen des Gerichts unter den Voraus
siht auf Erfolg nicht
Der Entwurf r derartigen zu cht soll ge
mals für ihn eine Haftung begründen können. Regelung des Zeugenbe weises Ln dahin, daß die E strengen währt werder
as Armenre Aussicht auf Erf ächliche und rechtliche Lage so rnünftiger- ingehen würde.
cht nah freiem Er- seßzungen gewährt wer- unter denen es einem Funländer gewährt
nrecht genießende Partei ve Prozeßsührung e en soll das Armenre
O den On et, lI. Besonderes, sie mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur U L anne Ab der Gewährung des Amtes und juristische Regelung, nach der diesen P
säße 3 und 4 regeln die Frage chts an Parteien kraft Die bisherige
Personen. cht schlecht=«
arteien das Armenre nt war, hat sich in gewissen Fällen als ern gelung beseitigen soll. Bei in Abs, 4 ist an Fälle zu denken, B. eine Gemeinde oder eine ge= Allgemeina
esen, den die Neure
an der Erfüllung ihrer der hindert sein würde, wenn ihr die e stehenden Rechtsstreits nicht er- Es kann aber auch der Fall in Betracht führung des Prozesses die gt, an dessen Erhaltung n Hahl der von ihm beschäftigten Endlich ist aw ih darum handelt, wichtige zu verteidigen u. dgl, Das ewährung des Armenrechts teien kraft Amtes auf bea beschränkt bleiben muß. entsprechende Fassung der tracht kommenden F rseits aber die Gefahr besteht, Parteien kraft Amtes verhältnis- rmenreht auf Grund dex neuen Vor- n zu erlangen versuchen werden, ev rein dadurch auf eine bes n hinzuwirke chrift aufgestellt wix
Aufgaben ge
n dex Durxrc
en Prvzesses. Die vorgeschla- | wegen der große emeines Fnteresse besteht.
getingfligigen Abweichungen | nehmer ein allg
E Ks S Lia Es | von 1931. Mit dem Ueber- | Prozesse Verteidigungsmittel uicht frühor R Que Ee Is gang zur Parteivernehmung fallen auch die Einrichtung des | Patente dem Auslande gegenüber schrift hat fi - in der Praxis itsofeen X Mui. | sog. bedingten Endurteils und. die damit im Zusammenhang | Geseg geht davon aus, daß die G wiesen, als sie die Fälle nitt trites l g UTTeTIOENd CT- | fehenden. verwidelten prozeßtechnischen Vorschriften fort. Die | an juristische 1 elen, a's sle die Fälle nicht trifft, in denen das Vorbringen Prozeßvernehmung ist stets durch e lus ‘anzuordnen. Ob | sonders h U Las A / M, j ) age begnügen will | Da es aber doch zu einer Vertagung kommen muß, weil infolge oder die Beeidigung für erforderlich éractet, ift ebenso Gie Vorschrift
zu denken, bei denen es
Personen und Par gelagerte Ausnahmefaälle cht mögli ist, durch eine la Ettitof j en die einzelnen in Be L E ge Srmessen } stimmt zu umgrenzen, andere des Gerichts gestellt, O / Y daß juristische Personen und
Det der Ersezung des bisherigen S ch & hungseides mäßig häufig das A
r des sog. Urkunden-Editionseides rifte S V. ‘arteivernehmung handelt es sih sach- mäßig lich lediglich um Auswirkungen des gleichen Gedankens, dung Bas neuen V nur als Kann vors Qu N 10. Stado nwärtige Regelung der erennen iner de ZUNr.3 (28 519). Die*Vors 4 "t À ( u D E S : C i HYert + Mf 3 ; : (0) r. 0 (F 919) ie Vorschrift tritt der sog. For Frage, welche Vorschriften als nrTevisible“ der Nachprüfung traf Urne dés Ad
scheint es zwe- chränkte Anwen-= n, daß die Regelung t d: die Abs. 3 und 4 geführten Vorausseßungen dem ristischen Personen und Parteien des Revisionsgerichts unterliegen, ist in den im Artikel 98 darauf kein geseßlihes Anre j A q d Í ; S “9 78 | und Gesetzen enthalten. Diese Vorschriften, deren Erlaß die ie E des vollen Arme E N wichtige technishe Neueru e DOGTTNE Cz | 287 Soutombas 1879 infolge des damals fehlen! inhei gewährung zu einer Quote L folg s damals fehlenden einheit von bestimmten Ge E
Z O zweckmäßig, bei der Neuord dexr F im 8 beigeordnete Fustizb Ou Nr. 4 s o S l ¿ zwecmaßig, nung der Frage den im § 549 N Wr, (0 981), N erster Jhstanz ift nach L 964 VPO. urspr. Fass. aufgestellten Grundsatz intes Vermeidung E sondern voller E rung zuia j f r. 23 (§ 118 a) re willig der das Gerid 3 : tenlt ; E E A r : ; 9 Dei if dier get adienlid hält, Für die Grundsaß liegt der Gedanke zugrunde, daß im Fnteresse dex | Zeit geltenden Vorschrift Fassung dahin eingeschränkt dak hort My ras A Einheitlichkeit der Rechtsprechung das Revisionsgericht zur Nach- | nUng bom 6. Oktober 1931, S nicht vorgesehen ite bio Ql L M D H L Welle 2 ternative prüfung der Gesetesauslegung dann berufen sein soll wenn rechtsprüfungsverfahren, Mit willigune Ves B M 2 age eug dort also nur mit Ein- | als Berufungsgericht mehx als ein Oberlandesgericht in rage | die der Entwur esse der Zusammenfassung Ee 00: ebenso im JUleLe kommen. Bei den bergrechtlichen Vorschriften und ebenso bei | den, daß sich Zusan 9, VE% zwischen den Parteien auszu-. | dem gemeinen Recht und dem französishen Recht zu dem | gegenwärtigen Regelung te regelrechten glih zwei zur 8
119) paßt lediglich die Fassung an die des
è r. 25 (S 126) führt einem in der entsprechend fü
von vornhe
n dort auf
115 Ab. 2). Die Änderun Vermögenslage der Partei die cht rechtfertigt, die für daß statt de die volle oder teilwe bühren gewährt werde ) bestimmt, daß der der armen Parteti eamte ‘nicht nur wie bisher Termins Prozeßvertreter sein soll.
gelt in enger Anlehnung an die zur s § 11 der Dritten Notverord- echster Teil Kap. I, das Armen- den gewissen Einschränkungen, soll dem entgegengetreten wer- sih unter der ilweise herausgebildet hat — auswächst. eit in der Praxis strittige Fragen
g bringt für Gewährung die Práxis x Armenre ise Befreiung
nvechts ni
f hier bringt, dieses Verfahren — wie es
Vorprvozeß
Prax:s vielfach auf- r die Armenrechts= gründungszwang ein,
en lediglich bereits geltende tverordnung in die Prozeß-
nen Bedürfnis [hränkten Be Jn Nv. 26 (§ 127) wer chriften der erwähnten No ordnung übernommen. Abschnitt VIll: Aenderun Zwangsvollst Auvestverfahren. Zu N. 27 (§ 866) wird eine ‘die Wertg f von 500 R 900). Es wird mpfunden, daß nach de s Schuldners zun
gvon Vorschriften reckdung
m dringenden Wunsche der renze für die Eintragung M auf 300 RM gesenkt.
Praxis seit langem r geltenden Regelung die 1 Offenbarungseideste Prozeßbevollmächtigten zu Abs. 2 bestimmt, daß Terminsmeitteilun | n exscheint enthe 29 bis 31 (§8 9992, 9 lediglich der
erzeit vom Ges
es nit der Ueberzeugung ist, daß das Nichtvorbringen in der Zushebung eines vorangegangenen, der Ent eidung zu- | Wirtschaft entsprechend erster Fnstanz oder das Nichtvorbringen in der Berufungs- | grunde liegenden, strafgerichtlichen Urteils allgemein auf | einex Hwangshypothe I Lg i : A 1 De ZUN v. 28 (8 Nachlässigkeit beruht. Damit ist der Druck auf die Parteien, | dentlichen Gerichts, eines Sondergerichts oder eines Ver- | als mißlih e L chre Behauptungen und Beweismittel {hon in erster Jnstanz | Sue riQis ausgedehnt. Es handelt si hier um die Ladung de 0 pa 1g zu bringen, wesentlich verstärkt. ia einer seit langem als mißlih empfundenen Un- ihm, sondern seinem h B egen de Streichung des bisherigen Abs. 4 gilt das zu D Nunmehr wird in er vortgen Nummer Bemerkte entsprehend. Die Aenderung | Absch{n i Ao E : : selbst zu laden ist; ( DIE V g/+Onitt VIl: SiGevp eits g : | zu laden ist; Jerhertsleistung für die bevollmächtigten danebe
Nach dem H Zivil- | fü A H Dro20ha Hf ; i “7 Dem Paager Bivil- Ugungen dienen Pprozezabfommen und den zahlreichen Rechtshilfeverträgen so- ! fragen in dem sein
rmin nicht zustellen ist. er Schuldner g an den Prozeß=
: Die Ein- Klarstellung von Zweifels= eßgeber beabsichtigten Sinne.
24, 995).
A Uebergewicht in dem V , §1 DEL|CYC]T En s 2 F Derartigen Auswüchsen dec Schiedsgerichtsbarkeit tritt das N Ae A Mét 4 U
À A trol Mat Inifegel daß Schiedsverträge für un- | 1983 (RGBl. 1 S. 479) zugunsten des Landes Preußen ein
/ wirksam erklärt werden, bei E ia P n T J (A 4E ziale Uebexrlegenheit dazu ausnußt, de E a s ey L
1 schaftliche oder Ds LAaN T Q aded ahertenda Rho t | lihen Bekanntmachung diesex Versügung wirksam. i i anderen. Teil zum. Abshluß des Schiedsvertrags Überhaup : Ein Rechtsmittel gegen die Einziehungsverfügung ist
n S
m 1 4H L M
4 Ä
P rpichterliche Verfahren beshräntenden Urkunde bedürfen; da- L Í C 2 1 l j A erlan S Schiedsfklauseln in Lieferungs- P Einziehung be vorgenommen | schlag (7A (DT L S 7 i ec
Tverxträgen usw. ausgeschlossen.
E P ut i f fe
J
J S. 285) Erster Teil. Kap. Il Art. 1 Abs. 1 Ten e Ent- Beitrags8marken usw,| Volkshilfe mit Be- Polizeibehörde | 2,6. l Taf 8 Reichsgerichts Revisionsrügen, die die Verleßung 10,40 NM bax tfattungsfürsorge, in Stolberg 1933 lastung des )SgerI /
H
F
j j
/
* Die gegenwärtige Geschäftslage des Reichsgerichts gestattet es,
i
M
a E u
8 l A
| rungen handelt es sich lediglich um formale Anpassungen des
| in Ehesachen sollen dagegen weiter i Kraft bleiben. parat, L Gram - Jugend, Aachen: AaGen
7 Durch die vorgeschlagene Aenderung des § 66 Abs, 1 des Jülich
1 E A pi s C 7 L oi 4 ? D- ' Gerichtsverfassungsgeseßes wird dem Präsidium des Lan : O r ' / 4E die Mögliebkeit eröffnet, ein anderes Kammermitglied | 1 Schreibmaschine ] Reichsbund der Polizeibehörde | 10. 5,
#Ÿ zum regelmäßigen Vertreter zu. bestellen, Daß bei dev fleinen 7 Strafkammer der zum uregelmäßigen Vertreter des Vorsißen- Kassenbestand Touristenverein Polizeibehörde | 29. 6.
Neich3- und Staat3anzeiger Nr. 257 vom 2, November 1933. S.
nitt IX: Aenderungen von Vorschriften Preußen. [L 03s 10D Versaÿren VaktanntmachGuA@
(SS 1025, 1027), Dio Ba M 8 8 1 der Verordnun Das schiedsgerichtliche Verfahren hat in den leßten Jahren | a5 gem O As 20 f La L ding itweilig eine ungesunde Ausdehnung erfahren, vor allem da- I ROBL B M i A Bu mit § 1 der Ausführungs- ur, daß es unter Ausnugung der stärkeren E n März 1933 (Preuf, Geseßsamml. S. 33) | v Stellung dex einen Marth d W M beschlagnahmten und nachbezeichneten Sachen bzw. Rechte mehr oder weniger aufgezwunge1 e werden hiermit auf Grund des Gesetzes über die Einziehung
über die Zusammensezung des Schiedsgerichts U. dgl. ein
Verfahren zu verschaffen verstanden. S. 293) in Verbindung mit dem Reichsgeseß über die Ein-
ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli
gezogen. A | ; 2 Diese Maßnahme der Einziehung wird mit der öffent-
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
BVBekanntm&sächGung Jn Ergänzung der Bekanntmachung der Handelsä ¿erirétünd det UdS,S.R, in Deuts uDd i
Reichsanzeiger Nr. 1 vom 2, Januar 19833:
TIT. 1. Wawilow, Peter, jeder mit dem untet
IT a Genannten gemeinsam und L B. 2, Wawilow, Peter, an Stelle von Leonidow,
Lew, mit dem Erstgenannten gemeinsam, für die Zeit vom 91. Oftober 1933 bis 1, Dezember 1933,
Berlin, den 1. November 1933. (x (e r D p Handelsvertretung der U. d. S. S. R, in Deutschland, Rechtsabteilung.
03 Bestimn n zu nötigen, die ihr j odex zur Annahme von Bestimmungen ; gen, | n N in dem Verfahren ein Uebergewicht einräumt. Weiter soll —*| nicht gegeben. abgesehen von dem Verkehr von Vollkaufleuten untereinander | — (8 1027 Abs. 2) — derx Schiedsvertrag des schriftlichen Ab- Einzuziehender
usses in cinex besonderen, sich ausschließlich auf das \{chieds- Gegenstand derjenige, dessen welche die schlusses in einer besonderen, sich ausschließlich auf \{ E Nette VAE bie Lo Sa
Eigentümer bzw. | Behörde, durch | Datum
Bei den im Abschnitt X vorgeschlagenen Aende- x ;
Kunst und Wissenschaft.
der Staatliche Meisterateliers für die bildenden Künste in Königs-
berg i. Pr. 2 di : An Stelle der Ende März 1982 geschlossenen Staatlichen
troffen werden wurde nahme \ Kunstakademie sind jebt in Königsberg Staatliche Meisterateliers
M Kuns\takade l Jeßt in n ge Be L i für die bildenden Künste eingerichtet worden, deren Leitung in er 3 4 Hand des Architekten Frick in Königsberg liegt. Sechs Ateliers,
und zwarx Zwei für Malerei und je eines für Baukunst, Bild4
Geseßestextes an die unter 1 bis IX behandelten sachlichen | 1 Personenkraft- angeblich Kauf- Polizeipräsident | 28. 7. graphik, Gebrauchsgraphik und Druck sowie Bildhauerkunst, haben
¿v rf i d0V Able i 933
ahexex Ex X n bedürfen diese Vor- wagen Adler mann David Aachen 1 O, SONSCINDOS | | 1 T'30772 Bickel aus Mühl- : Fábr.-Nr. 55 583 hausen i. Thür. A 2 Trommeln Rote Sporteinheit | Polizeibehörde | 4, 10. : Eilendorf in Eilendorf 1933
Aenderungen. \hriften nicht, : Zu Av t: 2, / i Fn der Notverordnung vom 14. Zuni 1982 (RGBl. 1
der Vorschriften über die Ausübung des richterlichen Frage- Stolberg G | x die Beweiswürdigung betreffen, ausgeschlossen. | Turngeräte usw. Verein zur Pflege | Polizeibehörde ]| 6, 9. Die gegenwärtige Geschäft des i, G | der Körperkültur in Eschweiler 1933 4 " J 2 a V of 4 20ft +4 I , Eschweiler :
se Beschränkungen, die von vornherein nux als zeitiveilige : in ( j O R nebt waxen und die vielfah bekämpft sind, | 3 Schalmeien r T L wiedex aufzuheben. Die in Abs. 2 der genannten Notverord- R Cet
r c 1 ps 3 1î toe Rott T Uet nungsvorschrist getroffenen Beschränkungen für die Revision L Filmvorführungs- | Soz. Arbeiter- Polizeipräsident A
Zut Axt. 3. : mophon und Die gegenwärtige Regelung, nach der den stellvertreten- 2 Schränke E den. Vorsig in der Kammer kraft Gesehes: stets der älteste | 2 Schreibmaschinen | Einheitsverband der Polizeibehörde 10, 8, Beisiper zu führen hat, hat sich als nicht zweckmäßig erwiesen. Torpedo, Größe 6 DaGlents R s j ) eut|ianDs,
Mercedes Kriegsbeschädigten, | in Jülich 1933 Fülich
den bestellte Richter nicht der Kammer als Mitglied anzu- 24,40 RM „Die Natux- in Merkstein 1933 | gehören braucht, ist bereits geltendes Recht. freunde“, Orts- “T gruppe Merkstein
B Et A
) , , ) „e ,
Bei den Ae des Arbeit8geriht8geseßes handelt | 8 Schalmeien KPD. Weistwveiler- | Polizeibehörde |. 26.9, | Bei den Aenderungen de gericht8geseße8 h : aa GU ns Luiberböta 1933
0 ; diali male § ¿n des Geseßestextes an En es sih lediglih um formale Anpassunge Nee Kassenbestand . Arbeiter-Wohlfahrt, | Polizeipräsident | 26, 8.
M M
0 t
h Im 8 85 des So engeeves wird die Stellung der Staaten
7
[3
# seine Auslagen zu erstatten hat. Der § 23a sucht einen
i V
i
F durch
Ee “Hs
# mung gegenstandslos geworden, Der Reglerungspräsident,
4 der Gerichtsvollzieher bis zur Aufhebung des Armenrechts
* für die arme Partei vorläufig unentgeltlich tätig zu werden
Ä
# Parteivernehmung muß die falsh beschworene Parteiaussage 14. Zuli 1933 (RGBl: 1 S. 479) wird die im Grundbuch
V die deen der ZPO. auf dem Gebiete des Eidesrechts. 22:46 R Aachen Aachen 1933
u M1: 0, / j y L Bie Vorschrift des § 13 Abs. 2 des Mieterschußgesetes, Ueber die beshlágnahmten und eingezogenen Gegenstände wonach der Parteieid stets durch Beschluß aufzuerlegen ist, ist | [iegt bei der Regierung in Aachen eine spezifizierte Liste auf. ie Erseßung des Parteiecides durch die Parteiverneh- Aachen, den 2. Oktober 1933. Gu A 1,6,
D, le Dv, Nodemann.
losen lbe cnoorss Ie n Dée iet U ang : des Ausländergebührenvorschusses in dex gleichen Weise ge- i regelt, wie es in Art, T Nr. 18 (§ 110) bezüglich der Sicher- Bekanntmachun E y ‘heitsleistungspflicht geschehen ist, Auf Grund dès § 1 des Geseßes über die Et n zieh ung | Art. 7 kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933
“bri in i i ] 1GL S. 293) in Verbindung mit dem Gesey über die “bringt eine von der Wirtschaft dringend geforderte Senkung | (RGVl. 1 S. 293) in Verbindung n veseß
/ Dee Reisekosten der ae ltov lten, Der Kilometersaß | Einziehung volks- und [taatsfeindlichen Vermögens von " wird von 0,15 auf 0,12 RM herabgesett. 14. Zuli A I F Mat A 6 a D 205
Die Bewilligung de ¿chts hat die Wirkung, da ührungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesebsan ml. S.
S E, A E D Gn D N Anschluß an die Bekanntmachung vom 31. August 1933, betr. Einziehung der der Druckerei und Verlag „Schle - sische Bergwahht, Osterroth & N E
triebenen Zwangsvollstreckung der Erlös nicht die beizu- | burg, offené Handelsgesellschaft, gehörigen Srundstücke, auch Maibende Aoéderuns s die Gollstreckungskosten voll deckt, | das sonstige Vermögen, insbesondere xFnventar- und Ein- * für seine Auslagen und Gebühren nichts zurückbehalten. richtungsgegenstände pp., dieses Unternehmens zugunsten des # Diese Regelung erscheint unbillig und belastet A in- O Staates 0A f Ma A, L d Mle O * fofer ie Staatskasse iese dem Gerichtsvollzieher | nister des Fnnern in Berlin — eingezoge J DEV: zen- M n Attors ALG. ‘in Berlin SW 68, Lidensie, 9, übereignet, billigen Ausgleich in dex Weise zu schaffen, daß der Gericht8- Breslau, den 28. Oktober 1933, © vollzieher in einem derartigen Fall den Vollstreckungserlös Der Regierungspräsident. bis zu einem Fünsteil zur Deckung seinex Auslagen und Ge- Z. A.: Unterschrift. bühren in Anspruch nehmen kann. | Zu Aut 8. Der § 153 des Strafgeseßbuchs \tellt den unter Strafe,
j V Er darf also, wenn bei einer zugunsten dexr armen Partei
Ta
F der einen zugeschobenen oder auferlegten Eid falsh s{wört. Auf Grund des § 8 Say 2 des Geseyes vom 26. Mai
Nach dem Uebergang der Prozeßördnung vom Parteieid zur 1938 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseß vom
“ unter die gleiche Strafe gestellt werden. Die Strafvorschrift E: : i i R DiiMidtlid bes N odenen oder auferlegten Parteicides be- br D 48 T0 43 M e f d hält auch weiterhin ihre Bedeutung für die in der Vergangen- V DELA 5 tgdattltiengelellfSaft fn Pams heit liegenden Fälle und die Uebergangsfälle, für die nach O N g i) Hu 20 000 RM für erlosch Art. 9 Nr. 111 1 die bisherigen Vorschriften noch weiter in | VUxg“ eingetragene Hypothek von 0 RM für erloschen Geltuna bletben Ï erklärt, Dies wird hiermit an Stelle einer Zustellung amt-
E E lich bekanntgemacht.
Axt 9 : enthält die erforderlichen Uebergangsvorschriften. Marienwerder, den 30. Oktober 1933.
Wt. 10 ‘Der Regiorungspräsident,
4 ermächtigt den Reichsminister der Justiz, den Text der Zivil- Dr. Budding. F prozeßordnung neu bekanntzumachen und dabei etwaige Un- / |
L stimmigkeiten im Geseßestext zu beseitigen.
Dan ntmäaGun a | : Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung iften. kommunistishen Vermögens vom 8. Mai 1933
Liste der Shund- und Shmußtß|\ch (RGBl, 1 S, 293) in Verbindung mit dem Gesey über die
\chr (Geseß vom 18. Dezember 1996.)
À = Einziehung staats4 und volksfeindlichen Vermögens vom
Akten- Ent- ; ; Qu T Ma 9 d der Preußischen Aus- l Bezeichnung der Schrift Verleger 14. Juli 1933 (RGBl. L S. 479) und der Preußischen Aus Ar: (teien | Meidung führungsverordnung vom 31, "a 1933 M B S, pl
s ¿ j j - ir s Vermögen derx As U r wErbs- Psch. 3,-St, „Sitte und Sünde. Parthenon wird das Ve s 1D Las Berin Eine Sittengeschichte Verlag, genossen ch aft füv El bing un d. Umgegen d vom im Querschnitt“ Leipzig e, (3, nt. b, H. (Volkshaus) in Elbing zugunsten des 3. 10. 1933 | von Dr. Ernst Schertel / Preußischen Staates, vertreten dur den Preußischen. Minister G „Dio T Santa des Junevn, entschädigungslos enteignet. Dies wird hiermit ( è Stoll s ino € T0 Tf of t vom A: van Gaardon J.-van Bavel, | an Stelle einér Zustellung ' amtlich bekanntgemacht. Mariénwerder, den 30. Oktober 1933,
3. 10, 1933 Berlin : Leivzig, den 1. N 933. Der Regierungspräsident. elpzig, den 1. November 1933 L Dr: Puddinc
| Der Leiter der Oberprüfstelle für Schund- und Schmußschriften.
D Arndt. Mt N M E Z E E! Mk R N A C N M E T E HEMS T EIETS T: M E NE T IEDO f A RTENEL
thre Tatigfeit bereits aufgenommen. Damit ist der erste Schritt zur Schaffung éinéx neuen einheitlichen Kunsterzichungsstätte für das gesamte nordöstliche Deutschland und zur Förderung einey bodenständigen ostpreußishen Kunst getan. 2
UAnfvagen und Meldungen sind zu richten an den Leiter dex Staatlichen Meisterateliers für die bildenden Künste in Königs- berg i. Pr.
Sozialpolitik,
Wirtschaftsbelebung hilft auch der Sozialversicherung.
Infolge der allgemeinen Konjunkturbelebung zeigt auch dfe finanzielle Entwicklung bei den deutschen Sozialversiherungen im zweiten Vierteljahr 1933 tine merkliche Besserung, besonders im Vergleih mit dem Vorjahre. Die Ausgaben sind erheblich, die Einnahmen dagegen weit weniger — in der Fnvalident versicherung überhaupt nicht — zurückgegangen. Nur in dev Angestelltenversiherung standen annähernd unveränderten Rentenzahlunget bedeutend niedrigere ‘ Beitragseintähmeun egenüber, | : : geg Die Krankenversiherung vereinnahmte im zweiten Viertel4 jahr 1933 je Mitglied 16,41 RM und verausgabte 14,92 RM, Die- Ausgaben betragen nur 83,6 vH des zweiten Vierteljahres
1932, Von den Ausgaben entfielen je Mitglied 2,76 RM auf
Krankengeld, 3,46 auf Krankenbehandlung, 1,68 auf Arzneien und sonstige Heilmittel, 2,71 auf Krankenhauspflege, Die Uus4 gaben lagen durhweg unter denen vor 19832, : O
Jn der Fnvalidenversiherung haben die Beitragseinnahmert unt 7,2, die Rentenleistungen dagegen nur um 2,4 vH gegenübes dem Vorvierteljahr zugenommen. JZnsSgesamt vereinnahmte die Invalidenversiherung 159,9 Millionen RM ‘an Beiträgen und verausgabte 270,9 Millionen Reihsmark an Rentenleistungen. Das Reich kistete einen Zushuß von 99,9 Millionen, so daß ein Rest von 11,1: Millionen zu Lasten der Versicherungsträger über
| die Beitragseinnahmen hinaus für Re2ntenzahlungen aufgebrah#
werden mußte. E z E L In der Angestelltenversicherung standen 63,9 Millionert
ihsmark an Beitragseinnahmen Renténzahlungen in Höhs I ‘54,9 Millionen Reichsmark gegenüber. Da die Einnahmen erheblich L bes Veran a Uebershuß gegénüber det leichen Zeit des Vorjahres halbiert. S 2 Ed günstig End die Ergebnisse der knappshaf tlichert Pensionsversicherung. Die Beitragseinnahmen sind um 22 v galten, Der Leistungsaufwand dagegen hat sich um 2 v erhöht. Das de 1e 7 Wadi a O einen Zushuß vou 23,7 Millionen Reichsmark gewähren. : : - V Di Arbeitsfosenvsrsiherung hatte einen Einnahmeüberschuß von 132 Millionen Reichsmark, da den Gesamteinnahmen von 240,2 Millionen Ausgaben nux in Höhe von 108,2 Millionen egenüberstanden. Die Krisenfürsorge beanspruhte 919,1 Mila ionen. Gegenüber dem zweiten Vierteljahr 1932 sind die Aus- gaben der Arbeitslosenversiherung um mehr als die Hälfte und der Krisenfürsorge um ein Fünftel gesunken,
Flugwesen.
Mehr als 52 000 Abflüge von deutshen Flughäfen, '
n Ergänzung der Bilanz über den deutschen Luftverkehr im Fahre 1932 wird von zuständiger Stelle jevt N hinge- wiesen, daß in diesem Betriebsjahre von den deutschen Pi insgesamt 52156 Abflüge erfolgten. Die Zahl der angetommenen Fluggäste wird für die Häfen mit zusammen 98 977 ange geben, die Bahl der abgeflogenen Fluggäste mit 98 652. Weiter ist noch von Fnteresse, daß bei den für die deutschen Flughäfen festgestellten Abflügen und Landungen rd. 400 000 kg Post bea fördert worden ist und beinahe zwei Millionen Kilogramm Fracht,
Arbeitsbeschaffung.
Dex Stand des Arbeitsdienstes Ende September.
Die Zahl der Arbeiter und derx beschäftigten Arbeitsdienst= willigen ist im Laufe des Monats September den - Witterungsa verhältnissen entsprechend um ein Geringes zurüdckgegangen, Während im männlichen Arbebtsdienst Ende August 257 267 Dienstwillige und im weiblihen Arbeitsdienst 10 111 beschäftigt wurden. betragen diese Zahlen am 80. September 234 166 junge Männer und 8369 junge Mädchen. Die Zahl der im Gange be=- findlihen Maßnahmen betrug Ende September für Männeeo 4006, für junge Mädchen 279. Auch in dex Zahl der Arbeiter ist ein leihter Rückgang eingetreten, der durch die «Fahreszeit bedingt ist, da die shlechtere Witterung zur Einstellung vielex Außenarbeiten zwingt.
Förderung der Auslandssiedlung dur die öffentliche Fürsorge.
Unter Mitwirkung von Reichsbehörden ist im Jahre 1931 die Gesellschaft für Siedlung im Auslande G. m. b. H., Berlin W 9, Leipziger Play 17, gegründet worden. Sie ist die Dachgesellschaft der konfesstonellen: und gemeinnüßigen Auswanderuttgs-Beratúungs= stellen und -Gesellshaften und steht unter der Führung des Réihhs= bauernführers, Reichsministers für Ernährung und Landwirt- [haft Darrs.
Neben der allgemeinen Aufgabe, die Auswanderung plattvoll zu lenfen und die Auswanderer zu betreuen, hat die Geséllshaft die Sonderaufgabe, Reichsdenutsche, die im Ausland - siedeln wollen und für die Jnnensiedlung nicht in Frage kommen, zum Aufbau einer Existenz im Rahmen deutscher Gruppenstiedlunáen anzuseven.
Häufig fehlen den Auswanderung8willigen dié Geldmittel, um
die Auslandssiedlung mit Erfolg durchführen zu ünnen. Die Gesellschaft verfügt selbst nux über beschränkte Geldmittel; sie be-