1933 / 272 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Öffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs- und Strafsachen,

2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, Verlust- und Fundsachen,

5. S Auslosung -usw. von Wertpapteren,

Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellshaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10, Gesellshaften m. b. Ds 11. Genossenschaften, 12. Unfall- und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs- und Strafsachen.

[54296] Beglaubigte Abschrift! Finanzamt Dortmund-Süd. St.-Nr. 7 a 2098.

Dortmund, den 10. November 1933.

Steuerstreckbrief und Vermögens- beschlagnahme. Rechtsanwalt Dr. Albert

Strauß, geb. am 3. Oktober 1882 in Beverungen, zuleßt wohnhaft in Dort- mund, Kaiserstraße 18, zur Zeit im Ausland, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtisteuer von 34827 RM, die am 9. September 1933 fällig gewesen ist nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunft der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schuße des inneren Friedens (Sieben- tex Teil, Kapitel IIT, Erster Abschnitt, S 9 Ziff. 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (N.-G.-Bl. I S. 699) wird hiermit das inländishe Vermögen des Steuerpflich- tigen zur Sicherung dex Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natür- lichen und juristishen Personen, die im «uland einen Wohnsiß, ihren gewöhn- lichen Aufenthalt, ihren Sib, ihre Ge- Pg oder Grundbesiß haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor- dert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen odex sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung 04 Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn erx beweist daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be- shlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigemem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters glei.

Wer seine Anzeigepflicht vorsäßlich oder faÿrlässig nicht erfüllt, wird nah 8 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuer- hinterziehung oder der Steuergefähr- dung (§8 396, 402 d& Reichsabgaben- ordnung) erfüllt ist," wegen Steuer- ordnungswidrigkeit 413 der Reichs- abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver- ordnung ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuer- außendienstes und des Zollfahndungs- dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs- beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Jnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß S 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglih dem Amtsrichter des Be- zirks, in welchem die Festnahme erfolgt,

vorzuführen. Abschrift

Die Richtigkeit der beglaubigt.

Dortmund, den 10. November 1933. Haase, Obersteuerinspektor.

Dev

wird

[54426]. VBeglaubigte Abschrift. Steuersteckbrief

und Vermögens beschlagna hme.

Der Kaufmann Adolf Baehr, geb. am 21, 3. 1877 in Halle a. S., zuleßt wohn- hast in Berlin-Zehlendorf, Alsenstraße 123, zur Zeit im Auslande unbekannten Auf- enthalts, schuldet dem Reich eine Reichs- fluchtsteuer von 49 555,— RM, die am 1. August 1933 fällig gewesen is, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schuße des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel 111, Erster Abschnitt, §9 Ziffer 2 ff.) vom 8, Dezember 1931 (Reich8gesebbl, T S. 699) wird hiermit das inländische Ver- mögen des Steuerpflichtigen zur Siche- rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Straf- verfahren entsiandenen und entstehenden Koften beschlagnahmt,

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Fnland einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Auf- enthalt, ihren Siß, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz- amt Anzeige über die dem Steuer- pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt; ist nah § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung feine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver- schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah § 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter- ziehung oder der Steuergefährdung (§8 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt is, wegen Steuerordnungswidrig- feit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver- ordnung is jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen- dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs- finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt is, /ver- pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig fest- zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Jnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin-Lichterfelde, 6. Nov. 1933.

Finanzamt. (Unterschrift.)

Beglaubigt:

Conrad, Obersteuersekretär.

[54427]. BVeglaubigte Abschrift, Steuersteck brief

und Vermögensbeshlagnahme.

Der Architekt Adolf Sommerfeld, geboren am 4, Mai 1886 in Kolmar (Posen), zuleßt wohnhaft in Lichterfelde, Limonenstr. 30, zur Zeit in Montesson bei St. Germain, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 801 725 RM, die am 31, März 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schuße des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel ITT, Erster Abschnitt, §9 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgeseßbl. T S. 699) wird hiermit das inländische Ver- mögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Straf- verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Jnland einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Auf- enthalt, ihren Siß, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz- amt Anzeige über die dem Steuerpflich- tigen zustehenden Forderungen oder sonsti- gen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung betvirkt, ist nah § 10 Abs, 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung feine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver- schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsäblich oder fahrlässig- nicht erfüllt, wird nah § 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter- ziehung oder der Steuergefährdung (§§396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungstwvidrigkeit (§413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver- ordnung is jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen- dienstes und des Zollfahndungsdienstes

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Jnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme. erfolgt, vorzuführen.

Berlin-Steglitz, den 29, Sept. 1933.

Finanzamt. (Unterschrift.)

Beglaubigt.

Gutsch, Steuerinspektor.

| [54428]. Veschluß.

Jn der Strafsache gegen 1. den Kauf- mann Ferdinand Mayer in Saarbrücken, Bismarstraße 5, geb. am 10, 3. 1891 zu Reden, z. Zt. im hiesigen Gerichts- gefängnis in Untersuchungshast, 2. den Kaufmann Anton Hauser in Saarbrücken, Petersbergstraße 81, geb. am 17. 7, 1895 in Au a. Rh., z. Zt. im hiesigen Gerichts- gefängnis in Untersuchungshaft, 3. den Kaufmann Friß Heinen in Saarbrüen, Breite Str. 19, geb. am 19. 9. 1899, daselbst, 3. Zt. hier in Untersuchungshast, 4. den Vertreter Eduard Hesse in Saarbrücken, Hohenzollernstraße 89, wegen Verbrechens gegen §8 4, 12, 36, 40 der Devisenver- ordnung vom 23. 5. 1932 (RGBl. T S. 231) in Verbindung mit § 1 der Durchführungs- verordnung hierzu wird der Beschluß vom 30. Oktober 1933, durch den die Beschlag- nahme des Vermögens der Beschuldigten und der Arrest in ihr Vermögen angeordnet worden ist, auf Antrag der Staatsanivalt- schaft aufgehoben.

Hanau, den 16. November 1933,

Das Amtsgericht. Abt, V.

3. Aufgebote.

[54549] Berichtigung.

Däs in Nx; 261 d, Bl. v. 7, Nov. 33 unter 51 714 veröffentl. Aufgebot des Amtsgerichts Berlin wird wie folgt berichtigt: Jn Zeile 3 muß es statt beantragt: erlassen und in Zeile 20 muß es statt 1436,46: 1436,47 heißen.

[54429]. Aufgebot.

Die Firma Jng. Erich & Fred Engel, Wiesbaden, Doßhheimer Straße Nr. 105, hat das Aufgebot folgender Wechsel: 1, ein Wechsel über 300, RM, ausge- stellt in Wiesbaden von der Firma Jng. Erich & Fred Engel (Wechsel Nr. 316), angenommen von der Firma Max Braun, Frankfurt a. Main (Wechsel Nr. 6974), fällig am 30. 12, 1933, zahlbar in Frank- furt a. Main bei der Deutschen Effekten- und Wechsel-Bank, weitergegeben an die Firma Jessener Jndustriewerke G. m. b. H., Jessen, Elster; 2. ein Wechsel über 350,— Reichsmark, ausgestellt in Wiesbaden von der Firma Jng. Erih & Fred Engel (Wechsel Nr. 319), angenommen von der Firma Max Braun, Frankfurt a. Main (Wechsel Nr. 5), zahlbar in Frankfurt a. M., fällig am 4. 1. 1934, bei der Deutschen Effekten- und Wechsel-Bank, weitergegèben an die Firma Drahtisolierwerk Heermann G. m. b, H., Hohenlimburg i. W.; 3. ein Wechsel über 350,— RM, ausgestellt in Wiesbaden von der Firma Jng. Erich & Fred Engel (Wechsel Nr. 320), angenom- men von der Firma Max Braun in Frank- furt a. Main (Wechsel Nr. 6), fällig am 4, 1. 1934, zahlbar in Frankfurt a. Main bei der Deutschen Effekten- und Wechsel- Bank, weitergegeben an die Firma Drahtisolierwerk Heermann G, m. b. H., Hohenlimburg i. W., beantragt. Der Fn- haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. August 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Starkestraße 3, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Urkunden erfolgen wird. Frankfurt a. Main, den 11, No- vember 1933.

Amtsgericht. Abteilung 41.

[54431]. Bekanntmachung.

Jn Sachen Hagn, Richard, Hauptlehrer in Frauenbiburg, gegen Hagn, Josef, zuleßt Bauführer in Berching, wegen Todeserklärung hat das Amtsgericht Beiln- E am 10. November 1933 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Hauptlehrers Richard Hagn in Frauen- biburg, Pfleger des Josef Hagn, zuleßt Bauführer in Berching, ergeht hiermit die Aufforderung, 1. an den Bauführer Josef Hagn, zuleßt in Berching, geb. am 11. Januar 1867 in Berg ob Landshut, verschollen seit 1906, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 12. Fuli 1934, vormittags 847 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder schrift- lih bei dem Amtsgericht Beilngries zu melden, widrigenfalls er für tot erflärt wird, 2. an die Erbbeteiligten, ihre Jnter- essen im Aufgebotstermin wahrzunehmen,

sowie jeder andere Beamte der Reichs- | finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten | der Staatsanwaltschaft bestellt is, ver- | pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er

im Jnland betroffen wird, vorläufig fest- zunehmen, l

3. an alle diejenigen, welche über das Leben des Josef Hagn Kunde geben können, Mitteilung hierüber bei Gericht zu machen.

[54151]. Für tot erklärt wurden durch Ausschluß- urtéile des Amtsgerichts Reutlingen: T. voin 27: ODfibber: 19398 1. Adät Strohmaier, Bäcker, geb. am 11. 1. 1851 in Gomaringen; 2. Jakob Strohmaier, Bäcker, geb. am 5. 8. 1855, daselbst; 3. Maria Strohmaier, geb. am 29. 7. 1861, daselbst, 4, Jakobine Strohmaier, geb. am 13. 7, 1867, daselbst. Festgestellter Zeitpunkt des Todes: bei Ziffer 1: 1. Ja- nuar 1894; bei Ziffer 2: 1. Januar 1909; bei Ziffer 3: 1. Januar 1894 und Ziffer 4: 1. Fanuar 1924; II. vom 27. Oktober 1933: der Gustav Adolf Trißler, Flaschner, geb. am 14. 7. 1866 in Reutlingen. Festge- stellter Zeitpunkt des Todes: 1. Januar 1920; IIL, vom 10. November 1933: der Traugott Ernst Braun, geb. am 12. 7, 1908 in Reutlingen. Festgestellter Zeitpunkt des Todes: 14, August 1929. Reutlingen, den 15. November 1933. : Amtsgericht.

[54433]. Aufgebot.

Die Ehefrau Luise Reiser geb. Pitsch- mann in Sigmaringen, Fürst-Wilhelm- Straße 30, hat beantragt, den ver- schollenen Karl Wilhelm Stefan Pitsch-= mann, zuleßt wohnhaft in Melbourne in Australien, für tot zu erklären. Der be- zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 18. Juni 1934, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Ah alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Sigmaringen, den 4. November 1933.

Amtsgericht.

[54434].

Die Hausangestellte Margarete Brett- schneider in Breslau, Tiergartenstraße 19, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Keil in Trebnitz, hat beantragt, den verschollenen Postschaffner Gottlieb Brettschneider, geb. am 21. Ceptember 1884 in Joachims- hammer, Kr. Militsch, zuleßt wohnhaft in Trebnihß i. Schles, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf- gefordert, sich spätestens in dem auf den 9, Juni 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde- rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Trebnitz i. Schl., den 15. November 1933. (1. F. 9/33.)

[54435]. Aufgebot.

Der Maurer Hermann Rohwedder in Greifswald als Pfleger gemäß § 1811 B. G.-B. hat beantragt, den verschollenen Richard Johann Erich Malchin, ge- boren 10, April 1895 zu Bergen, zuleßt wohnhaft in Torgelow (Pomm.), für tot zu erklären, Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juni 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 11, an- beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde- rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. UeckermündDe, den 11. November 1933.

Amtsgericht.

[54152]. Aufgebot.

Die Frau Martha Richard geb. Drews in Schivelbein hat bsantragt, den ver- schollenen Fleisher Gustav Drews, geb. am 8. Juni 1870 in Thurow Kreis Neu- stettin, zuleßt wohnhaft in Schivelbein, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver- schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juni 1934, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu mel- den, widrigenfalls die Todeserklärung er- folgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde- rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Schivelbein, den 14. November 1933.

Das Amtsgericht.

[54154]. Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dre. Ernst Schulte in Fserlohn als Nachlaßpfleger für die- jenigen, welche Erben des am 20. Februar 1929 verstorbenen Albert Mertén werden, hat beantragt, die verschollenen: 1. Ludwig Christian Wilhelm Merten, geboren am 13, 5. 1868 zu Remscheid, 2. Maria Henriette Elisabeth Fisseler geb. Merten, geboren am 183,3. 1861 zu“ ‘Landau (Wa'!deck), beide zuleßt wohnhaft in Wupperla!-Elberfeld, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden

VBeilngries, den 10, November 1933. Amtsgericht.

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vor dem unterzeichneten Gericht, Zimm Nr. 38, anberaumten Aufgebotstermin zl melden, widrigenfalls die Todeserkläruz erfolgen tvird. An alle, welche Auskun über Leben oder Tod der Verschollene, zu erteilen vermögen, ergeht die Auß, forderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Wuppertal-Elberfeld, 13. 11. 1933 Amtsgericht. Abt. 12. :

[54586]. Beschluß.

Alle diejenigen, welche Erbrechte ay Nachlaß der am 29. Dezember 1842 jy Alsfeld geborenen, wegen .Verschollenheit für tot erflärten Karoline Kemmze zu haben glauben, werden aufgefordett zu dem am Freitag, den 2. Februar 1934, vormittags 9 Uhr, vor den unterzeichneten Nachlaßgericht anstehenden Aufgebotstermin ihre Erbrechte anz melden.

Alsfeld, den 10. November 1933,

Hessisches Amtsgericht.

i

[54430]. 5

Am 12. Mai 1933 ist zu Bad Schwalbah der Rentner Karl -Streckert, preußischer Staatsangehöriger, gestorben. . Da die bisher ermittelten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, werden diejenigen, welchen Erbrechte an ‘dem Nachlaß zw stehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Februar 1934 bei dem unterzeih- neten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der preu- ßishe Staat nicht vorhanden i}. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 4—500 Reichsmark.

Bad Schwalbach, den 14. Nov. 1933,

Amtsgericht.

[54150].

Am 14. Funi 1933 is der Schuhmacher- meister Rudolf Funke, geboren * am 15, Januar 1876 zu Everode, Kreis Alfeld, zuleßt wohnhaft in Hildesheim, Benno- straße Nr. 10, daselbst verstorben. Die erbberechtigten Personen haben, soweit sie ermittelt worden sind, die Erbschaft rehtswirkfsam ausgeschlagen. Es werdén daher diejenigen, denen weiter Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 153. Januar -1934 bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist.

Amtsgericht Hildesheim, 8. 11. 1933,

[54587]. Durch Ausschlußurteil vom 7. November 1933 sind die Sparbücher Nr. 52906 und 54421 der Sparkasse Arnsberg, lautend auf die Namen Elly bzw. Nelly Schulte in Arnsberg, für kraftlos erklärt.

Arnsberg, den 7. November 1933,

Das Amtsgericht.

[54156].

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Penig vom 9. November 1933 sind die Sparkassenbücher der Städtischen Spar- fasse zu Penig, Nr. 43131 über 517,96 RM, Nr. 50743 über 650,44 RM, Nr. 56822 über 522,27 RM, Nr. 62135 über 676,97 Reichsmark, Nr. 77848 über 3131,35 RM, aufgewertete Sparkasseneinlagen, für Franz Josef Mahn ausgestellt, für kraft- los erklärt worden.

Amtsgericht Penig, den 9. Novbr. 1933,

[54436]. Der am 9. Dezember 1932 fällig ge- wesene Wechsel über 120,— RM, von Hermann" Fahns, Berlin-Lichterfelde, ausgestellt, von Otto Knoblauch a zeptiert, an Möller, Hamburg, indossiert, ist durch Ausschlußurteil vom 11, Noven!r- ber 1933 für fraftlos erklärt.

Berlin-Lichterfelde, 13. Nov. 1933,

Amtsgericht. 9 F. 7/33.

[54155]. Durch Ausschlußurteil vom 8. November 1933 ist der Wechsel Hannover, den 14. und 15, Juli 1924 über je 2250,— Renten- mark, zahlbar am 29. und 30. August 1924, ausgestellt von der Firma Wehadi, Brief- postkartenfabrif in Hannover, angenommen von der Firma Magnata A.-G. in Han- nover, für kraftlos erflärt. Hannover, den 8. November 1933. Das Amtsgericht. 27. B,

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht- amtlicher Teil) Anzeigenteil und fux den Verlag: Direktor Pfe1fser in Berlin-Charlottenburg; für den übrigen redaftionellen Leil, den Handelsteil und für parlamentarische Nachrichten: Rudolf Lanysch n Berlin-Lichtenberg Drudck der Preußischen Druerei- und Verlags - Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

{Fünf Beilagen

aufgefordert, sich spätestens in dem auff den 12, Juni 1233, mittags 12 Uhr,

(einshließlich Börsenbeilage und wei Zentralhandelsregisterbeilagen

} Geschäftsstelle des Landgerichts Kempten.

ESrste Anzeigenbeilage

Nr. 272, 3, Aufgebote.

437]. F Pie E 4. bzw. 25. Juli 1933 fällig

gewesenen Wechsel - über ; 595,50 RM bzw. 375,— RM, von der Firma Daedlow Pollems an eigene Order gezogen, sind durch Auss\chlußurteil vom 11, No- vember 1933 für kraftlos erflärt. Berlin-Lichterfelde, 13. Nov. 1933, Das Amtsgericht. 9 F. 13/33.

4153]. - ird Beschluß des Amtsgerichts Swine- münde vom 6. Oktober 1933 isst das

eugnis über die fortgeseßte Güter- gemeinschaft nebst Erbschein, welches das bezeichnete Nachlaßgericht nach dem am 31, Oftober 1902 erfolgten Tode der Ehe- frau des Tischlermeisters Richard Pracht, Hulda geb. Lebram, am 2. Februar 1903 auégestellt hat 4 IX 13/03 wegen Unrichtigkeit für kraftlos erklärt worden.

Swinemünde, den 7. Oktober 1933,

Die Geschäftsstelle, Abt. 4, des Amtsgerichts,

[54432]. L : Durch Ausschlußurteil vom 10, No- vember 1933 is der am 30. Juni 1892 geborene Gefreite Rudolf Marx für tot erklärt. Als Todestag is der 10, Januar 1920 festgestellt. 8, F. 7./33. Das Amtsgericht Weißensee in Berlin-Weißensee.

4 Oeffentliche Zustellungen.

[54438]. Jn Sachen des Kaufmanns Johannes Hermann Jansen in Haan, Rhld, Klägers und Berufungsklägers, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Kelders in Düsseldorf, gegen seine Ehefrau, Hor- tensia Katharina Jansen geb. Goor- manns, Beklagte und Berufungsbeklagte, it neuer Verhandlungstermin auf den 30. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, | vor dem hiesigen Oberlandesgericht, 5. Zi- vilssenat, Düsseldorf, Cecilienallee 8, 2. Stock, Saal V, beftimmt. Zu diesem Termin wird die“ Beklagte mit der Auf- forderung gelnden, ' sich durch einen heim vorgenannten ‘Gericht’ zugelassenen Rechtsanwalt vertreten ‘zulassen. - Düsseldorf, den 16. November 1933. Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts, 5. Zivilsenat 5 U 203/33 —. Vever.

Peglaubigt: Bachenr, Justizsekretär.

[54588]. Deffentliche Zustellung.

Die Fabrikarbeiterin Martha Vogler in Jmmenstadt klagt gegen den Hilfsarbeiter Franz Xaver Vogker, zuleßt in Gopp- rechts, nun unbekannten Ausenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrag zu erkennen: 1, Die Ehe der Streitsteile wird aus Ver- schulden des Beklagten geschieden; 2. Der Peklagte hat dke Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sißung der Zivilkammer des Landgerichts Kempten vom Don- nerstag, den 11. Januar 1934, vorm. 9 Uhr, Sibungssaal 2, mit der Aufforderung, einen beim Landgericht Kempten zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen, Dieser Aus- zug der Klage wird zum Zweck der öffent- lichen Zustellung an den Beklagten be- lanntgemacht.

Kempten, den 17. November 1933. Geschäftsstesso d-8 Landgerichts Kempten.

[54439]. Dejfzeutliche Zustellung.

Die Haushälterin Franziska Rech in Oberau bei Garmisch klagt gegen den Reisenden Otto Reth, zuleßt in Schongau, nun unbekannten ÄAusfenfhalts, auf Ehe- scheidung mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden; 2, der Beklagte hat die Kosten des Rechts- streites zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streites in die öffentliche Sißung der Zivilkammer des Landgerichts Kempten vom Donnerstag, den 25. Fanuar 1934, vormittags 9 Uhr, Sibungs- saal Nr. 2, mit der Aufforderung, einéñ beim Landgerichte Kempten zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten bekanntgemacht.

Kempten, den 21. Juli 1933.

[54589]. Deffentliche Zustellung.

Jn Sachen Bauer, Kreszenz, Reisenden- ehefrau in Regensburg, Klägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Bayerlein in München, gegen Bauer, Johann, Reisender, zuleßt in München, Boschetsriederstraße 83/111, zur Zeit un- befannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten unter Wieder- holung des mit der Klage bereits zuge-

fammer des Landgerichts München I auf Montag, den 8. Januar 1934, vor- mittags 9 Uhr, Sißungssaal 91/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge- richt zugelassenen Rechtsänwalt als Pro- zeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekanntgemacht. München, den 16. November 1933. Geschäftsstelle des Landgerichts München I.

[54442]. Deffentliche Zustellung.

Jn Sachen Laimer, Ottmar, geb. 22. Dezember 1932, unehelich von Ober- bubach, Kläger, gegen Braun, Johann Nep., volljähriger landwirtschaftlicher Ar- beiter, zuleßt in Golding, nun unbekanmiten Aufenthalts, Beklagter, wegen Vaterschaft u. U, wird der Beklagte Johann Nep. Braun in die öffentliche Sißung des Amtsgerichts Dingolfing vom Freitag, den 22, Dezember 1933, vormittags 9 Uhr, Sißungssaal Nr. 5, zur münd- lichen Streitverhandlung geladen. Klage- partei wird beantragen: I. Es wird fest- gestellt, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist. IL. Der Beklagte hat. von der Geburt des Kindes bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre eine in Vierteljahresraten von 60 RM vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 240 RM. an Kläger zu be- zahlen. IIL Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbax. Oeffentliche Zu- stellung is bewilligt mit Beschluß vom 2. November 1933. i Dingolfing, den, 15. .November 1933.

Geschäftsstelle ves Amtsgerichts Dingolfing.

[54443]. Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Elli Drescher in Berlin-Neukölln klagt gegen den Arbeiter Martin Mühl, früher in Gottesberg, Schüßenstraße Nr. 11, auf Zahlung einer monatlich im voraus zahlbaren Unter- haltsrente vom 15. 9, 1931 bis 31, 10, 1931 von 40 RM, vom 1. L1..1931 bis 31. 3. 1933 von 35 RM, vom 1. 4.. 1933 bis zum voll- endeten 16, Lebensjahr uon 33 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Gottesberg auf den 31. Fanuar 1934, 9 Uhr, geladen.

Gottesberg (Schl.), den 14. Nov.1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54446]. Deffentliche Zustellung. Hannelore Zimmermann, geboren 7. 10. 1932 ‘in Schifferstadt, uneheliches Kind der Eva Zimmexmann,- jeyt verheiratet mit Karl Andres in Dannstadt, klagt gegen Peter Schlindwein, geboren 24. 1, 1908, früher in Schifferstadt, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Unter- halts mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der Eva Andres, geb. Zimmermann, am 7. 10. 1932 außer- ehelih geborenen Kindes Hannelore Zim- mermann ist. 2. Der Beklagte wird ver- urteilt, an das flagende Kind zu Händen des jeweiligen Vormundes vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahrs eine vierteljährliche Unter- haltsrente von 99,— RM zu bezahlen, und zwar jeweils für 3 Monate im voraus. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts- streits zu tragen. 4. Das Urteil zu Ziffer 2 und 3 wird für vorläufig vollstreckbar er- flärt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist Termin bestimmt auf Freitag, den 12. Januar 1934, vor- mittags 9 Uhr, im Sihungssaal des Amtsgerichts Speyer a. Rh., wozu der Beklagte hiermit getaden wird. Speyer a. RhH.,; den-16. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54441]. Deffenilihe E Armensache. ; Fräulein Marthæ Hähner in Berlin- Friedenau, Rheinstraße 22, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsantvalt Dr. C. A. Walther, Berlini-Friedenau, Ringstraße 30, flagt gegen 1. Frau Bertha Fleissig, früher in Saarbrücken, jeyt unbekannten Aufenthaltes, 2. pp. wegen Einwilligung in die Auszahlung eines Hinterlegungs3- betrages mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu . verurteilen, darein zu willigen, daß von dem bei der Hinter- legungsstelle des Amtsgerichts Berlin- Mitte unter dem Aktenzeichen H. L. B. 376/25 für Otto Gustav Bock und andere hinterlegten Betrag ein nah dem von der Firma Benedek &. Co., Berlin, bean- spruchten Teil. uon RM 625,— nebst Zinsen rangierenden. Teil.von RM 1000,— nebst 5% Zinsen seit dem 1. Oftober 1930 an die Klägerin ausgezahlt wird. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte zu 1 vor das Amtsgericht Berlin in Berlin, Neue Friedrichstraße 15, auf den 5. Januar 1934, 10 Uhr, Zimmer 177/79, 1. Treppe, Haupt- gang A, Quergang 7, geladen. Berlin, den 9. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54161]. Deffentliche Zustellung.

Dr. med. Karl Kindermann in Berlin- Grunewald, Hohenzollerndamm 63, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kurt Dünkel, Berlin, Pariser Str. 10, klagt gegen Hans Krakauer, früher in Berlin-

pflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver- urteilung des Beklagten zur Zahlung von

Beklagten zur Zahlung von 250 RM nebst 5% Binsen seit Klagezustellung zu ver- urteilen. Termin zur mündlichen Ver- handlung: 9. 1. 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Tempelhof, Berlin, Möckern- | l straße 128/130, Zimmer 179, Berlin, den 11. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, [54157]. Deffentliche Zustellung. |! Jn Sachen: Holzer (Theil) gegen Theil III. 28. R. 2420. 32 ladet die Klägerin den Beklagten erneut zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 90. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 12—15, ITL. Obergeschoß, Saal 203, auf den 25. Januar 1934, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einert bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 14. November 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[54440]. Desfentliche Zustellung.

(250 D 2098/33.) Die Firma Hecht & Co. Strumpffabrikation in Chemniß, Reit- bahnstr. 40, Prozeßbevollmächtigter: R.-A. Dschenffzig in Berlin SW 48, klagt im Wechselprozeß gegen Simon Dreispiel, früher in Berlin, Schönhauser Allee 186 b. Hiller. Klägerin beantragt kosten-

540 RM nebst 2 vH Zinsen über Reichs» bankdiskont von je 60 RM seit dem 16. 3,, 16.4 165, 10:6, 16 1,16, 8, 16,9, 16. 10., 16. 11. 1933 sowie 3,50 RM Wechselunkosten, zur Zahlung weiterer 30 RM am 16. 12, 1933 und zur Zahlung von 33,76 RM nebs} 2 vH Zinsen über Reichsbankdiskont seit dem Klagezustel- lungstage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Neue Friedrichstr. 15, auf den 30. Dezember 1933, 1014 Uhr, II. Stock, Zimmer 247, geladen. Berlin, den 17. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin.

[54590]. Deffentliche Zustellung. Der Düsseldorfer Tennisclub Rot-Weiß, E, V., Düsseldorf, Heinrichstr. 123, ver- treten durch den Vorstand, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Puppe in Düsseldorf, klagt gegen den Walter Agulnik, früher in Düsseldorf, Kaiserstr. 29a, jeßt unbekannten Aufent- halts, Beklagten, auf Forderung, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 15,— RM nebst 5% Zinsen ab 16, 6, 1933 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 17, Januar 1934, vorm. 914 Uhr, Zimmer 123, vor das Amtsgericht in Düsseldorf, Mühlen- straße 34, hiermit geladen.

Das Amtsgericht. Abt, 3,

[54164]. Deffentliche Zustellung.

Es flagt: Gotthilf Walter, Meßger- meister in Freudenstadt, wegen einer Forderung aus Kauf von 116,— RM nebst 6% Zinsen hierans seit 1. Oktober 1931 gegen Heinz Blattmann,- Kaufmann, früher in Freudenstadt, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung des obigen Betrags durch vollstreckbares Urteil kosten- pflichtig zu „verurteilen, Beklagter jvird zur mündlichen Vexhandlung vor das Amtsgericht Freudenstgdt guf, 29, De- zember 1933, Uhr, gelgden.

Geschäftsjtelle. des W Amtsgerichts Freudenstadt,

[54591]. : Oeffentliche Zustellung. Kaufmann Bernhard Sturm in Hanau klagt gegen

54445].

Löschung der zu ihren Gunsten im Grund- | buch von Sude Band 4 Blatt 168 Abt. TT Nv, 57 Bands 5 Blatt 250 Ab Ir Nx. 1 und Band 14 Blatt 479 Abt. TT Nr. 2 eingetragenen Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Auflassung zu willigen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Termin zur mündlichen Verhandlung am 4. Januar 1934, 9 Uhr.

[54165]. Deffentliche Zustellung. Mainz-Kastel, Elisabethenstraße 17, flagt

in Mainz, Rochusstraße 10—12, jeßt un-

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Montag, den 20. November

__1933

Darlehensforderung mit dem Antrag, den ! den 14, Februar 1934, vormittags den 7. Februar 1934, vorm. 10 Uhr 9 Uhr, Zimmer 137, geladen.

| Zimmer Nr. 25, geladen. Mit Beschluß Hindenburg, D. S., den 13, 11, 1933, vom 9. November 1933 wurde dem Kläget Amtsgericht. | das Armenrecht und mit Beschluß vont

S 15. November -1933 die öffentliche Zu-

| stellung bewilligt. Diese Veröffentlihung

Der Angestellte Heinrih Dammann in erfolgt zum Zweck der öffentlichen Zu4

Juehoe klagt gegen die Ehefrau Helene stellung. Greville geb. Thies, früher in Jbehoe, ; j auf Löschungsbewilligung mit dem Ans- |

Weiden (Obpf.), d. 16. Nov. 1933, Geschäftsstelle des Amtsgerichts

rag, die Beklagte zu verurteilen, in die Weiden (Obpf.).

[54448].

An Herrn Arthur Martin Frühwald, zuleßt in Sebniß (Sa.).

Die mit Einbürgerungsurkunde vom 7. April 1931 am 20. April 1931 wirksam gewordene Einbürgerung in Sachsen wird für Jhre Person auf Grund von § 1 des Geseßes vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseß- blatt I Seite 480) hiermit widerrufen. | Durch den Widerruf verlieren außer Fhnen selbst auch diejenigen Personen die sächsische | Staatsangehörigfeit, die sie ohne Jhre Einbürgerung nicht erworben hätten. Der Widerruf bewirkt auch den Verlust der Staatsangehörigkeiten anderer deutscher Länder, die etwa inzwischen (durch Auf» nahme) erworben worden sind. Der Widerruf wird mit der Zustellung dieser Verfügung wirksam. Er kann nicht mit auch die Kosten des Rechtsstreits aufzu- | Rechtsmitteln angefochten werden. Sie erlegen und das Urteil für vorläufig voll- , werden aufgefordert, alle Urkunden und streckbar zu erklären. Zur Güteverhand- | Ausweise, die Jhre sächsische, gegebenen-

Jbehoe, den 4. November 1933.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Die Frau Heinrih Rüther Wwe. in gegen den Ewald Flasnöcter, früher bekannten Aufenthalts, wegen Forderung

mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung von RM 230,—, dem Beklagten

lung des Rechtsstreits wird der Beklagte | vor das Amtsgericht in Mainz auf den | 19. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, | Zimmer 314, geladen. |

Mainz, den 14. November 1933.

Die Geschäftsstelle Hess. Amtsgerichts. | [54592]. Oeffentliche Zustellung. |

Die Firma Autohaus am Maxfeld, Jn- haber Karl Kraemer und Max Hopfen- | maier, Nürnberg, Veillodterstraße 33, | vertreten durch Rechtsanwalt Regelsberger in Nürnberg, klagt zum Amtsgericht Nürn- berg gegen E. Charlupsfy, früher | wohnhaft in Nürnberg, Bogenstr. 41, nun- mehr unbekannten Aufenthalts, wegen Mietsforderung (ITI A 2878/33), mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 184,12 RM einhundertvierundachtzig | Reichsmark 12 RPfg. nebst Zinsen in Höhe von 1% über den jeweil. Reichsbanks | disfont seit dem Tage der Klagezustellung | und zu den Kosten des Rechtsstreits zu ver- | urteilen sowie das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des | Rechtsstreits auf Montag, den 15. Jas nuar 1934, vormittags 9 Uhr, S.-Saal 335, vor das Amtsgericht Nürn- | berg, Fürther Straße Nr. 110, geladen. Die öffentliche Zustellung is durch Be- chluß vom 13, 11, 1933 bewilligt. |

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg. Abt. für Mietsachen,

[54594]. Deffentliche Zustellung. |

Baer, Hans, Kaufmann in Frankfurt am | Main, Lüßowstraße 7, klagt gegen Rosens- felder, Oskar, Fabrikant, früher in Nürn- |

Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen: I. Der Beklagte hat an den Kläger aus Gehaltsrüfständen inkl. Spesenvorlagen den Betrag von 7192,60 RM nebst 6% Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen, IL. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts- streits zu tragen. Der Beklagte wird hier- mit zur Güte- und Streitverhandlung vor der Kammer IIT des Arbeitsgerichts Nürnberg auf Montag, den 15. Jae nuar 1934, vorm. 84 Uhr, Sigungs- saal, Z. Nr. 567 des Justizgebäudes (Ost- bau an der Bärenschanzstraße 72), geladen. Die öffentliche Zustellung is bewilligt. Nürnberg, den 17. November 1933, Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Nürnberg.

Heinrich Blumöhr, früher in Hanau, jeßt unbekaunten Aufenthalts, mit dem Antrag, den . Beklagten. l durch vorläufig pollstxeckbares Urteil zur Zahlung vou 420 RM nebst 6% Zinsen seit 1. 8. 1931 zu verurteilen, Der Be- flagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hanau, Nußallee 17, Zimmer 33, auf den 17. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, hiermit geladen. (3 C. 1056/33.) Hanau, deù 13. Noveinber 1933. Geschäftsstelle 3 des Amtsgerichts.

[54444]. Defféniliche Zustellung.

Der Architekt Josef Stäteczny in Hin-

anwalt Dr. Cebulla, ebenda, klagt gegen: 1. den Josef Karl Morgalla, 2. den Wilhelm Morgalla, beide früher in Hindenburg, O. S., jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Anspruchs aus einer Hypothek mit dem Antrag, 392) die Be- flagten als Gesamtschuldner fostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 1000 RM nebst 9% Zinjen seit dem 1. Fanuar 1932 zu zahlen, und zwar söwohl persönlich als auch zur Vermeidung der Zwangsvoll- streckung in das Grundstück Hindenburg Blatt Nr. 1922 aus der daselbst in Abt. I[I unter Nr. 1 für den Kläger eingetragenen Darlehnshypothek von 1000 RM, b) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- flären. Zur Güteverhandlung des Rechts- streits werden die Beklagten vor das

stellten Antrags zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil-

Neu Tempelhof, Wettinerkorso 51, wegen

Amtsgericht in Hindenburg, O. S., auf

fostenpflichtig |

denburg, O. S., vértrefen durch Rechts--

| [54593]. Deffentliche Zustellung. Die Braunschweiger Portland-Cement- werke Salder flagen gegen den Heinrich 'Teipel, früher in Salder, jeßt unbe- fannten Aufenthalts, unter der Behaup-

tung, daß dieser in jeiner Eigenschaft als |

Gemeindevorsteher 134,90 RM Brand- fassenbeiträge nicht abgeliefert habe, mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung von 134,90 RM nebst 4% Zinsen seit dem

| 9. September 1933. Zur mündlichen Ver- |

handlung des Rechtsstreits wird der Be-

flagte vor das Amtsgericht in Salder auf

den 9. Januar 1934, 9" Uhr, geladen. Salder, den 14. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54447]. Deffentliche Zustellung. i Der Glasschleifer Karl Festbaum 1in Ullersricht-Neubau Nr. 22, Post Weiden (Obpf.), klagt im Wechselprozeß gegen den Weinhändler Max Oberländer, früher in Weiden (Obpf.), Wörthstr. Nr. 5 wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Wechselforderung mit fol- gendem Antrag: 1. Der Beklagte hat an Kläger 200, RM zweihundert Reichsmark Hauptsache zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts- streits zu tragen. 3. Das Urteil ist ohne, evtl. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Recht8- streits in die öffentliche Sißung des Amts- gerichts Weiden (Obpf.) vom Mittwoch,

falls auch andere deutsche Staatsange- hörigfeiten nachweisen (Einbürgerung3- urkunde, Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Reisepässe usw.), zur Ver- meidung von Weiterungen bis 31. Des zember 1933 an den Stadtrat Sebniß,

| Abteilung für Staatsangehörigkeitssachen,

zurückzugeben. Dasselbe gilt von den entsprechenden Ausweisen und Urkunden der Personen, die infolge Jhrer Ein- bürgerung die sächsische, gegebenenfalls auch andere deutsche Staatsangehörig- feiten mit erworben haben. Dresven, am 13. November 1933. Kreishauptmaunnschaft

Dresden-Baugten.

Je Vit D, Jb ELa:

(27 F II Sía/1933.)

5. Verlust- und Fundsachen.

[54449 ; Abhanden gekommen: Deutsche Ah« lösungs\huld zu 100 RM Nr. 1 632 405 1 50 RM Nr. 1405 413, zu 25 RM Nr. 1834 731. Auslosungsrehte zu 100 RM Gr. 9 Nr. 45 605, zu 50 RM Gr. 7 Nr. 35913, zu 25 RM Gr. 11 Nr. 53 731. Wieder angefunden: Be im Reichsanzeiger 209 v. 7. 9. 1933 unter Wp 80/33 gesperrten Wertpa“tere sind ermittelt. E Verlin, den 17. 11. 1933. (Wp 80/33.) Der Polizeipräsident. Abt. K. E. D. IX 1,

berg, Am Maxfeld 175, nun unbekannten | 54719 9, l

Jn Verlust geraten ist dem Buchs händler Glöckner, Vorn, Louis, t Dresden, Franklinstr. 18, wohnhaf 1 Stück der Anleiheablösungsshuld de deutshen Reichs Buchstabe © 1 Nr. 351 416 über RM 50,— mit Auslosungsa schein Buchstabe €© 5 Nr. 41 6.

Polizeiprästidium Dresden Kriminalamt.

53811 l Bebauniiada Nr. 10,

Am 13. 11. 1933, bei einbrechender Dunkelheit, wurde durch Einsteigen etr Wohnungseinbruch ausgeführt, wobei außer 500,— RM Bargeld drei 8 % Frankfurter Goldpfandbriese wber je 1000,— RM Reihe 13 C. Nr. 2218, 9919 und 2220 mit Couponbogen ents wendet wurden. _ i

Jch ersuche die Wertpapiere und den Fnhaber anhalten zu wollen und die nächste Polizeidienststelle zu benach- richtigen. | Frankfurt a. M., 14. Novbr

Der Polizeiprästdent. J. A: Babn. An alle Banken (laut Liste), hier.

| [54595] 5 O Gerling-Konzern Lebens- | versicherungs-Aktiengesell schaft. | Kraftlos8erklärung | eines Versicherungsscheines.

Der Versicherungsschein Nr. L 209 960, ausgestellt auf das Leben der ¿Frau Liesbeth Regenhardt geb. Gundelach in Halle a. S,, ist abhanden gekommen. Falls ein Berechtigter sich innerhalb zweier Monate nicht meldet, ist der Versiherungsshein außer Kraft.

Köln, den 17. November 1933.

Der Vorstand.

1933.

[54451] : Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesfellschafst. Aufgebot. | Lebensversicherungsschein Nr. 1 090 449 ! Otto Heß ist verlorengegangen. Falls | nicht innerhalb zweier Monate Ein- spruh, wird der Schein fux kraftlos ers klärt. L

Berlin, den 16. November 1933. Der Vorstand.