1933 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reich8- und Staat8anzeiger Nr. 275 vom 24, November 1933. S. 2.

Die Entschließung über die Einziehung des den Manass'shen Erben gehörigen Grundstücks auf Grund des S 2 des Geseßes vom 26. 5. 1933 in Verbindung mit dem Geseß vom 14. 7. 1933 bleibt vorbehalten. : i

Dies wird hiermit an Stelle einer Zustellung öffentlich bekanntgemacht.

Berlin, den 22. November 1933.

Gehcimes Staatspolizeiamt. Hin!klér.

Bla n nt uta ch# n-ch

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dex Preußischen Duxch- führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Geseysamml. Nr. 39) wird die bei dem Kaufmann Friß Bornkesfel in Erfurt beschlagnahmte, dem Thüringer Volksverlag G. m. b. H. in Erfurt gehörige Reiseschreibma h ne, Máxke Olympia, Nx. 7286, die zur Förderung kommunistisher Be- strebungen gebraucht worden ist, unter Bestätigung der polizei- lichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußischen Minister des Funercn in Berlin, eingezogen.

Gemäß § 3 des angezogenen Gesecßes vom 26. Mai 1933 Ut das an der eingezogenen Schreibmaschine bestehende Recht.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel niht ge-

geben.

Die Verfügung wird mit der öffentlihen Bekanntmachung wirksam. Erfurt, den 18. November 1933. Der Regierungspräsident. J A: Ovxgle v,

DEelan t t ma quis

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kfommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Geseh über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBl. I S. 479) und der Preußischen Durch- führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. Nr. 39) wird die bei dem Eigentümer, dem ehemaligen fsozialdemokrati- schen Reichstagsabgeordneten Georg Dietrich früher in Erfurt, z. Zt. unbekannten Aufenthalts —, beschlagnahmte Pistols c 8430 (6,35 mm) unter Bestätigung der polizei- lihen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußishen Minister des Fnnern in Berlin, eingezogen.

Gemäß § 3 des angezogenen Geseyes vom 26. Mai 1933 erlischt das an der eingezogenen Pistole bestehende Recht.

gen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt- machung wirksam.

Erfurt, den 21. November 1933.

Der Regierungspräsident, D A. DL Co ste 1.

(ONRIIRAN D G Af: NSE E E R I ALENE R E R S T T N R R I ET A S AR e TEI RINTE T R S N M E I T I T N S E E Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Uebersicht über die Einnahmen!) des Neichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1933 bis 30. September 1933.

Im Aufgekommen sind Reich shaushaltsplan

Bezeichnung der Einnahmen

NM

im Monat September 1933

ift die

L E echnungsjahr

30. Sept. 1933 veranschlagt auf

RNM Millionen RM

im Monat Sept. 1932

Millionen

vom 1. April 1933

2 3

D 6

A. Besitz- und Verkehrsteuern, Einkommenlsteuer :

a) L

b) Steuerabzug vom Kapitalertrage « «

c) andere Einkommensteuer A

98 738 332,77 489 533,71 76 007 212,51

Neichs- anteil

Zus

sammen

Länder- anteil

362 002 775,95 26 146 721,40 935 681 109,47

zusammen lfde. Nr. 1.

Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen Ehestandshilfe E Körper])chaststeuer ene Vermögen|teuer Aufbiingungsumlage Vermögenzuwachssteuer Erbschaftsteuer Umsaßsteuer S Grunderwerbsteuer?) . Kapitalverkehrsteuer : 3.) Gefellschaftsteuer . b) Wertpapiersteuer . c) Börsenumsatzsteuer Kraftfahrzeugsteuer . Versicherungsteuer

L E E I) e eooo ee o.. 0 e oe. ooo. eo ooo eo o,s î®® a os. 010 S 0 P

135 235 078 99 107 868,64

4 444 444,44 47 366 163,75 193 987,79 9-235 315,79 815 281,09

9-893 197,29 149 101 740,47 1 474 570,47

1 364 900,12 45 363,17 652 934,26 33 293 763,50 3 811 401,42

623 830 606,82

2 372 284,23 13 333 333,33 103 444 658,22 3 818 807,84 148 672 585,72 13 012 649,22

35 088 681,99 746 378 24771 8 649 259.70

9 257 098,08 461 540,32

6 339 934,40 134 663 123,25 27 288 850,43

Nennwett- und Lotteriesteuer: á) Tolalisatorsteler i 6 b) andere Nennwettsteuer .

1 096 673,95 1 331 959,74

5 037 286,19 9 546 215,49

E E

zusammen lfde. Nr. 13a

G) Lottetietel Wesel Betörderungsteuer:

a) Personenbetörderung « « « «

b) Güterbeförderung . Steuer zum Geldentwertungsausgletch bei Schuldverschreibungen (Obligationensteuer) . Neichéfluchtsteuer

0.0: S070 6 6

2 428 633,69 2 938 997,62 4 379 993,97

9 549 730,75 7 922 989,77

500,— 2 909 048,14

14 583 501,68 17 549 904,23 20 686 287,58

49 039 245,91 45 203 364,31

7 754,35 7 922 296,96

Summe A...

B. Zölle und Verbrauchsteuern. Be C

423 165 905,09

77 713/286/90 |

2 031 604 015,88

531 483 884,81

Tabaksteuer : a) Tabafksteuer (einschl. Aufshlag) . . b) Materialsteuer (einschl. Tabafkausgleichsteuer) c) Tabafkersaystoffabgabe

49 642 858,83 13 489 796,5L 39,20

294 440 933,05 80 291 273,19 42 305,95

zusammen lfde. Nr. 19.

Zuckersteuer . i; j Salzsteuer (ein\chl. Nachsteuer) Biersteuer . Ta R Aus dem Spiritusmonopol isig)äuresteuez Schaumweinsteuer Zündwarensteuer

Aus dem Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer . Spielkartensteuer , « Statistische Abgabe . . Süßstoffsteuer . . Mineralwassersteuer Branntweiner saysteuer C, Ausgleihsteuer auf Mineralöle (Mineralölsteuer) . . Fettsteuer (einshl. Nachsteuer) . « .

63 132 694,54 32 239 983,05 5 248 331,59 23 696 387,32 10 566 827,20 344 019,30 260 981,43 959 161, 281 578,50 508 817,10 169 659,91 400 570,30

21 156,95

13 732,29

3 398,26

1 360 593,85 21 448 808,04

374774 512,19

140 285 342,07 24471 082,51 122 677 581/86 61 033 406,91 1422 879/30

2 043 904/52

5 616 026,10 3914192,32

2 762 533,44

1 064 928,81

2 404 248/40 127 780,07 112 706,50

20 302/58

7 169 219,26 78 855 789.20

——

-

Co P T R Do R

4 tRISTITELI s

S

150, 160

Summe B...

238 369 987,93

200,2 l 360 240 320,85 | 2887,3

S Z

2887,4

Im ganzen .

661 535 892,62

947,3 3 391 844 336,73

9220,9 1649,5 | 6870,4

1) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern ujw. überwiesenen Anteile usw.

2?) An Lohnsteuer find erstattet : = 334 184,99 NM. |

im September 1933 = 27 147,40 NM; in der Zeit vom 1. April 1933 bis 30. September 1933

s) Hierin i} die von den Landesbehbörden erhobene Grunderwerbsteuer nit enthalten.

4) Dieser Betrag ist für das Rechnungsjahr 1932 und

Die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben betrugen in Millionen Reichsmark:

Monat September 1933 1932 423,1 347,1 2384 200,2

Summe 661,5 547,3

Qu Und. Verte ee A N Zölle und Verbrauchsteuern . ....

Vorjahre aufgekommen.

Erstes Halbjahr (April bis September) 1933 1932 20316 2007,5 13602 1345,4

33918 83352,9

Besih- und Verkehrsteuern . . Zölle und Verbrauchsteuern S

Summe

Laufende Zahlungen und Vorauszahlungen waren im tember 1933 nah den Oen Vorschriften fällig wie im ep tember 1932. Fn den Vorauszahlungen handelte es sih um dig jenigen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer der Vey anlagten für das zweite Viertel des Haushaltsjahrs 1933 (Juli bis September). Neu war im September 1933 die Vorauszahlun auf die Ehestandshilfe der Veranlagten für das zweite Viertel deé Haushaltsjahrs 1933. Diese war am 10. September 1933 fällig,

Besit- und Verkehrsteuern.

Bei den Besiz- und Der eiuer ergibt sih für den Sey, tember 1933 ein Mehr von 76 Millionen Reichsmark und für daz erste Halbjahr des Rehnungsjahrs 1933 ein Mehr von 24,1 Mil lionen Reichsmark Er den gleichen Zeiträumen des Rech nungsjahres 1932. ie wesentlihen Veränderungen im erstey Halbjahr 1933 gegenüber dem ersten Halbjahr 1932 sind di folgenden: :

Einkommensteuer .

U

Vermögensteuer . ,

Aufbringungsumlage

Lotteriesteuer. . . ,

Personenbeförderung

Körperschaftssteuer

Erbschaftsteuer .

Uma s

ck a De) S E

46,7 Millionen Reichsma1| =— 685

»

Kraftfahrzeugsteuer Güterbeförderung . Reichsfluchtsteuer . E

Einkommensteuer. Der Rückgang erscheint in Höhe von 46,7 Millionen Reichsmark. Davon entfallen 25,3 Millionen Reichsmark auf die veranlagte Einkommensteuer und 21,5 Mil: lionen Reichsmark auf die Lohnsteuer. Beim Steuerabzug vom Kapitalertrag ergibt sih ein Mehr von 0,1 Millionen Reichsmark, Der Rückgang bei der veranlagten Einkommen- steuer ist im wesentlihen darauf urückzuführen, daß die Vor- auszahlungen, die im Juni und im Siena 1932 fällig: waren, sih nach dem für 1930 veranlagten Einkommen zu bemessen fie und diejenigen, die im Funi und im September 1933 ällig waren, nah dem für 1931 veranlagten Einkommen, und daß das Einkommen in 1931 wesentlih niedriger gewesen ift als in 1930. Dieses Niedrigex hat sih in den Vorauszahlungen aus- gewirkt, die in den Monaten Juni und September 1933 fällig ewesen sind. Die Vorauszahlungen, die am 10. Dezember 1933 für das dritte und am 10. März 1934 für das vierte Viertel des Rechnungsjahrs 1933 zu leisten sind, werden sich in der Regel nach dem für 1932 veranlagten Einkommen zu bemessen haben, weil inzwischen die Veranlagungsbescheide für 1932 zugestellt sein werden. Die Einnahmen aus dieser dritten und vierten Voraus- zahlung im Rechnungsjahr 1933 werden nicht höher angenommen werden können als diejenigen aus den beiden ersten die am 10. Juni und am 10. September fällig gewesen sind. Jn vielen Fällen wird das für 1932 zur Veranlagung gekommene Ein- kommen niedriger gewesen sein als das für 1931 zur Veranlagung gekommene, so daß infolgedessen die am 10. Dezember und am 10. März fälligen Vorauszahlungen entsprehend niedriger sein würden, Dieses Niedriger wird teilweise dadurch ausgeglichen werden, daß auf Grund voraussihtlich höheren Einkommens in 1933 die Vorauszahlungen erhöht werden. Jm allgemeinen wird jedo die Einkommenserhöhung der Gesamtheit der veraulagten Steuerzahler, die im gegenwärtigen Rechnungsjahr 1933 erzielt wird, erst bei der Veranlagung für 1933, die im Sommer 1934 erfolgen wird, und bei den Vorauszahlungen in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahrs 1934 zur Auswirkung kommen. Das Aufkommen an Lohnsteuer ist in der ersten Hälfte des Reechnungsjahrs 1933 um 21,5 Millionen Reichsmark niedriger gewesen als in der ersten Hälfte des Rehnungsjahres 1932. Aus diesem Rückgang bei der Lohnsteuer ist nicht zu shließen, daß das Lohneinkommen niedriger geworden sei. Das Niedriger erklärt sih aus den folgenden Tatsachen:

a) Die Hausgehilfinnen werden mit Wirkung ab i. Juli 1933 in die Familienermäßigung einbezogen, und zwar so, als seien sie minderjährige Kinder. Diese Maß- nahme bedeutet einen monatlihen Ausfall an Lohnsteuer von 3,5 Millionen Reichsmark;

b) Die Summen, die als freiwillige Spende zur

Förderung der nationalen Arbeit gegeben werden, sind lohnsteuerfrei. Das bedeutet einen Ausfall an Lohnsteuer von rund 1 Million Reichsmark monatlich seit Juli 1933; Der Ledigenzuschlag ist mit Wirkung ab 1. Juli 1933 abgelöst worden durch die Ehestandshilfe, die mit 4,4 Millionen Reichsmark monatlich gesondert aus- gewiesen wird. Wenn diese Maßnahmen nicht wären, fo würde das Aufkommen an Lohnsteuer in der ersten Hälfte des Rechnungsjahrs 1933 unter demjenigen in der ersten Hälfte des Rechnungsjahrs 1932 nicht zurückbleiben. Die gesamte Einkommensteuer ist für 1933 ver- anschlagt mit 1290 Millionen Reihsmark. Das Auf- kommen im ersten Halbjahr beträgt 623,88 Millionen Reichsmark. Das FJahresauffommen würde den Vor- anshlag wahrscheinlich erreihen, wenn nicht die Ver- günstigungen für Hausgehilfinnen und für Arbeitsspende gewährt würden. JFnfolge dieser Vergünstigungen wird das Aufkommen wahrscheinlich unter dem Voranschlag etivas zurückbleiben. Der betreffende Betrag wird jedoch finanzwirtschaftlich mehr als ausgeglihen sein dur die Verminderung des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe in- folge der Entlastung des Arbeitsmarktes um etwa 100 000 weibliche Arbeitskräfte, die ab Juli 1933 bis zum Schluß des Rechnungsjahrs aus dem Arbeitslosenheer in die Hauswirtschaft übergeführt sein werden.

Ehestandshilfe. Der Betrag, der in der Uebersicht ausgewiesen wird, stellt niht das Gel e aufortien an Ehe- standshilfe dar, sondern nur denjenigen Teil, der vom Gesamt- aufkommen nicht für die Gewährung von Ehestandsdarlehen ver- wendet, sondern als Ersay des ehemaligen Ledigenzuschlags dem allgemeinen Reichshaushalt zugeführt wird. Dieser Betrag ist für die Monate Juli 1933 bis März 1934 40 Millionen Reichs- mark groß, so daß aus dem Aufkommen an Ehestandshilfe monat- lih 4,44 Millionen Reichsmark dem allgemeinen Haushalt zu- geführt werden müssen.

Krisensteuer. Bei dem nachgewiesenen Betrag von 3,8 Millionen Reichsmark handelt es sich nur um Reste aus der Zeit vor dem 1. April 1933.

Vermögensteuer. Der Rückgang an der Vermóögen- steuer ist im wesentlihen darauf MldS ibren: daß im Gegensaß zum Vorjahr in dem Rechnungsjahr 1933 keine Naa ges auf Grund einer neuen Veranlagung zu leisten sind. Das Fahres- aufkommen an Vermögensteuer wird voraussihtlich um 45 Mil- lionen Reichsmark unter dem Voranschlag zurückbleiben. Aufbringungs8umlage. Der Rückgang ist nicht ein wirklicher, sondern nux ein scheinbarer. Die im laufenden Rech- nungsjahr nachgewiesenen Beträge sind nux Reste aus früheren Jahren. Die im laufenden Rechnungsjahr aufkfommende Auf- bringungsumlage ist, soweit sie 100 Millionen Reichsmark nicht übersteigt, nur ein Durchgangsposten, da das Aufkommen grund- säßlih der Bank für Deutsche Fndustrie-Obligationen zur Durch- L der landwirtschaftlihen Entshuldung im Ofhilfegebiet mittlere und fkleine

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und zwecks Gewährung von Krediten an Betriebe zufließt.

B h rderungsteuer. Bei der Besteuerung der Per- sonenbeförderung war noch im August 1933ein Rüc-

L

gekommen.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 275 vom 24, November 1933. &. 3.

E

gang gegenüber dem an Monat des Vorjahrs zu verzeichnen; m August 1933 blieb die Besteuerung der Personenbeförderung um 1,2 Millionen Reichsmark unter dem Aufkommen im August 1932 zurück. Jm September 1933 stimmt das Aufkommen an Personenbeförderungsteuer mit demjenigen im September 1932 uberein. Für das erste Halbjahr ergibt sih bei der Personen- heföórderungsteuer gegenüber dem gleihen Zeitraum des Vorjahrs ein Weniger von 5,4 Millionen Reichsmark. Es ist nicht aus- geschlossen, daß dieses Weniger bis zum Schluß des Rehnungsjahrs 1933 ausgeglihen werden wird, denn schon im Oktober 1933 ist das Aufkommen an Personenbeförderungsteuer um rund 300 000 Reichsmark höhe r gewesen als im Monat Oktober 1932. Bei der Besteuerung der Güterbeförderung ist im September eine Zunahme um 0,8 Millionen und im ersten Halbjahr eine solhe um 3,4 Millionen Reichsmark gegenüber dem gleichen Zeit- raum des Vorjahrs zu verzeichnen. Das Fahres-Soll an Personen- hefórderungsteuer und Güterbeförderungsteuer lautet insgesamt auf 190 Millionen Reichsmark. Das Auskommen im ersten Halb- jahr beträgt 96,2 Millionen Reihsmark. Das Jahresaufkommen wird höchstwahrsheinlih unter dem Voranschlag nicht zurück- hleiben.

Körperschaftsteuer. Hier ist das Bild -das folgende:

September erstes Halbjahr E: 55,1

I e 47,4 103,4

Zunahme 33,3 48,3

Diese außerordentlich günstige Entwicklung scheint darauf zurück- zuführen zu sein, daß eine Anzahl von Betrieben, die im vorigen „ahr stillagen, wiedereröffnet worden sind, und daß diese Gesell- schaften im Funi und insbesondere im September Voraus- zahlungen auf die Körperschaftsteuer zu leisten hatten, die im vorigen Fahr infolge der Stillegung niht vorkamen. Außerdem sind im gegenwärtigen Fahr weniger Vorauszahlungsbeträge zu- rüzuzahlen als îm vorigen Fahr. Der Voranschlag der Körperschaftsteuer für 1933 lautet auf 100 Millionen Reichsmark. Dieses Fahres-Soll ist bereits im ersten Halbjahr um 3 Mil- lionen überschritten worden. Es steht zu erwarten, daß das Auf- fommen an Körperschaftsteuer im zweiten Halbjahr nicht niedriger sein wird als im ersten und somit um reihlich 100 vom Hundert den Voranschlag übersteigen wird.

Umsaßsteuer. Diese entwickelt sich ebenfalls zu voller Zufriedenheit, Es ergibt sich das folgende Bild: September erstes Halbjahe E E 649,0 I a TION 746,4

Zunahme 43,0 97,4

Der bedeutende Anstieg bei der Umsaßsteuer ist auf die Steige- rung der Umsäße, die sich in Auswirkung der Maßnahmen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit ergibt, zurückzuführen. Der Voranschlag für das ganze Fahr 1933 lautet auf 1500 Millionen Reichsmark. Das Aufkommen in der ersten Hälfte beträgt 746,4 Millionen Reichsmark. Da das Aufkommen in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahrs in der Regel höher is als in der ersten, ist anzunehmen, daß der Voranschlag von 1500 Millionen Reichsmark überschritten werden wird. Fm Rechnungsjahr 1932 var das Aufkommen an Umsaßsteuer in der zweiten Hälfte des Rehnungsjahrs um 56 Millionen Reichsmark höher als in der ersten Halfte.

Kraftfahrzeugsteuer. Das Mehr von 35,9 Mil- ‘ionen Reichsmark im ersten Halbjahr 1933 gegenüber 1932 ist auf die Kraftfahrzeugsteuerablösung zurückzuführen, die bis Ende September 1933 43,6 Millionen Reichsmark ervreiht hatte. Dieser Betrag steht nah Abzug von 4 vom Hundert Ver-

altungsfojten den Ländern mehr zur Verfügung für Zwecke der

Wegeunterhaltung. Fm Oktober 1933 sind an Kraftfahrzeug- teuerablösung weitere rund 8 Millionen Reichsmark auf- Der Voranschlag der Kraftfahrzeugsteuer für das tiechnungsjahr 1933 lautet auf 228 Millionen Reichsmark, das Aufkommen bis Ende Oktober 154,9 Millionen Reichsmark. An Kraftfahrzeugsteuerablösung sind große Beträge niht mehr zu erwarten; denn die Frist, innerhalb deren die Ablösung möglich ar, ist am 30. September 1933 abgelaufen. Es ist anzunehmen, daß das Gesamtaufkommen an Kraftfahrzeugsteuer und Kraft- fahrzeugsteuerablösung unter dem Voranschlag von 228 Millionen Reichsmark nicht wesentlich zurückbleiben wird.

Besiz- und Verkehrsteuern als Ganzheit. Es ergibt sih das folgende Bild: ;

Aufkommen im ersten Halbjahr 1932 , , 2007,4 Millionen RM 1988 204 A :

Mehr 24,0 Millionen RM Das Mehr würde wesentlih größer sein, wenn nicht die folgen-

den Tatsachen zu verzeichnen wären:

1. die buhtehnishe Veränderung, die darin besteht, daß die Aufbringungsumlage im Rechnungsjahr 1933 A mehr unter den Einnahmen des Reichs ausgewiesen wird,

. die Aenderung des Einkommensteuerrehts (Haus - g Le) die einen Ausfall von 3,5 Millionen Reichsmark monatlih bedeutet, und die Steuerfreiheit für die Arbeitspende, die zu einem Ausfall von etwa 1 Million Reichsmark monatlich führt,

. der Rückgang des Auffommens an Vermögensteuer, die sih daraus ergibt, daß im Laufe des Jahres keine Nach- zahlungen vorkommen.

Daraus ergibt sih, daß sich das Aufkommen an Besiz- und Ver- lehrsteuern in Wirklichkeit günstiger entwidckelt, als es den Summen gemäß, die die Monatsübersicht ausweist, den Anschein hat.

Diejenigen Steuern, in denen sih die laufende Wirtschafts- entwicklung spiegelt, sind die Lohnsteuer, die Umsaßt- teuer, die Wechjelsteuerx und die Beförderung- teuer. Diese stehen gut, Die wirtschaftlihe Entwicklung läßt den Schluß zu, daß das Aufkommen an Besiß- und Verkehr- steuern, das im gesamten Rechnungsjahr 1933 erreiht werden wird, im Gegensaß zu den früheren Jahren unter dem Soll nicht zurücckbleiben wird, und s: auch der Ausfall, der sich durch die am 1. Oktober 1933 in Kraft getretene Senkung der landwirtschastlihen Umsaßsteuex auf 1 vom Hundert ergeben wird, durch Aufkommens-Mehr bei der anderen Umsaßsteuer aus-

"” "” „”

geglichen werden wird. Das FJahres-Soll für 1933 beträgt 9,98 Milliarden Reichsmark, das Jst im ersten Halbjahr 2,00 Milliarden Reihsmark, Dabei ist einerseits zu berüdsichtigen, daß von den 40 Millionen Reichsmark Jahres-Soll an Ehestands- hilfe auf die exste Hälfte des Rehnungsjahrs nur ein Drittel entfällt, weil die Ehestandshilfe erst seit 1. Juli 1933 erhoben wird, und anderseits, daß in der zweiten Hälste des Rechnungs- jahrs das Aufkommen an Kraftfahrzeugsteuerablösung nux etwa ein Viertel des Aufkommens im ersten Halbjahr erreichen wird, weil die Frist zur Einbringung von Ablösungsanträgen am 30, September 1933 abgelaufen ist, * Und shließlih is zu be- merken, daß die Entwicklung des Auffkommens an Besiß- und Verkehrsteuern im zweiten Halbjahr wahrscheinlich insgesamt bessex sein wird als im ersten Halbjahr, und zwar wegen der Be- lebung der Wirtschaft, die sih in den Steuereinnahmen in immer größeren Ausmaßen auswirken wird.

Zölle und Verbrauchsteuern.

Bei den Zöllen und Verbrauchsteuern is die Entwicklung weniger günstig als bei den Besiß- und Verkehrsteuern, wenn- gleih die Einnahmen im ersten Halbjahr des Rechnungsjahrs 1933 gegenüber dem gleihen Zeitraum des Rehnungsjahrs 1932 ein Mehr von 14,8 Millionen Reichsmark ergeben haben. Die

wesentlichen Veränderungen im ersten Halbjahr 1933 gegenüber dem ersten Halbjahr 1932 sind die folgenden: O6 . e. 53,7 Millionen Reichsmark Tabaksteuer S E D 15,1 B a S Ï ;

Auch die Sal zsteu er, die in dem vollen gleihen Zeitraum des vergangenen Jahrs noch nicht erhoben wurde, wird unter dem Soll zurückbleiben. Das Salzsteuer-Soll beträgt für das ganze Jahr 1933 65 Millionen Reichsmark. Das Salzsteuer-Fst at im ersten Halbjahr nur 24,5 Millionen Reichsmark erreicht.

s bleibt somit im ersten Halbjahr um 8 Millionen Reichsmark unter dem Soll zurück. Fm zweiten Halbjahr wird die Sal steuer das Soll erreichen, da sih aus den Einnahmen der leßten Monate ergibt, daß die Anlaufzeit überwunden und der gesamte Verbrauch nunmehr auf steuerpflihtiges Salz angewiesen ist.

Jn dem Zst-Aufkommen der Ganzheit an Zöllen und Ver- brauhsteuern im ersten Halbjahr 1933 ist die Fettsteuer mit 78,8 Millionen Reichsmark enthalten, die es im Vorjahr noch nicht gegeben hat.

Das Weniger ist bei den Zöllen auf die Drosselung der Einfuhr zurückzuführen, bei der Tabaksteuer auf den Uebergang der Verbraucher zu billigeren Sorten und bei der Biersteuer darauf, daß die Jugend, insbesondere der immer größer werdende Kreis der Sporttreibenden, sih vom Genuß des Alkohols immer mehr abwendet. Aehnliche Beobachtungen sind auch hinsichtlich des Genusses von Tabak zu machen.

Das TFahres-Soll beträgt nah dem Reichshaushaltsplan für 1933 bei den Zöllen und Verbrauchsteuern 2887 4 Millionen Reichs= mark, das Halbjahres-Soll also 1443,7 Millionen Reichsmark. Auch hier kann aber das eigentliche Halbjahres-Soll nicht ohne weiteres mit dem Fst-Auffommen im ersten Halbjahr 1933 ver- glichen werden, da das Aufkommen an Zöllen und den meisten Vevbrauchsteuern in den einzelnen Monaten des «Fahres aus jahreszeitüblihen Gründen (Weihnachtsgeschäft, Einmachezeit) niht gleih hoh zu sein pflegt, und in dem Jahres-Soll 150 Mil- lionen Reichsmark aus der Fettsteuer enthalten sind, die das Auf- kommen für zehn Monate (ab Juni 1933) bacttellen - Als Soll für das exste Halbjahr 1933 können bei der Fettsteuer nux 4 x 15 = 60 Millionen Reichsmark angeseßt werden.

Das Halbjahres-Soll für die Zölle und Verbrauchsteuern beträgt somit rein rechnerisch nur 1428,7 Millionen Reichs- mark. Dem steht ein Fst-Aufklommen von 1360,2 Millionen Reichsmark gegenüber. Bei der Gesamtheit der Zölle und Ver- brauchsteuern wird damit gerechnet werden müssen, daß das Auf- kommen im laufenden Rehnungsjahr den Voranschlag nicht er- reïhen wird. Dieses Weniger bei den Zöllen und Verbrauchsteuern wird jedoch wahrscheinlich ausgeglihen werden durch ein Mehr an Besi- und Verkehrsteuern.

Berlin, den 14. Oktober 1933. Reichsfinanzministerium.

Kunst und Wissenschaft. Aus den Staatlihen Museen,

In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen folgende Führungen und Vorträge statt: Sonntag, den 26. November 1933. 10 Uhr im Zeughaus, Prof. Post „Armbrust und Gewehr.“ 10 Uhr im Deutschen Museum, Dr. Bange „Deutsche Kunst im Zeitalter der Reformation.“ 11 Uhr im Pergamon-Museum, Vortragssaal, Dr. Martiny „Die Tempel in Babylonien.“ 11 Uhr im Mujeum für Völkerkunde, Dr. Meinhard „Kunst und Kunstgewerbe in Fndonesien“ (Sonderausstellung). Mittwoch, den 29, November 1933. Uhr in der Fslamishen Kunstabteilung, Direktor Kühnel „Mschatta und die Anfänge der islamishen Kunst.“ aa A Museum, Direktor Demmler „Von deut- er Kunst.“

Uhr im Pergamon-Vortragssaal, Direktor Andrae „Was bedeutet altorientalische Kunst für unsere Zeit?“ Donnerstag, den 30. November 1933.

Uhr im Deutschen Museum (Tür A, Schlütersaal), „Das deutshe Andachtsbild.“

Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum (Treffpunkt am Eingang)

„Die Kunst des Mittelalters in Ftalien.“

uhr im ergamon-Museum (Altarsaal) useum.“

As, den 1. Dezember 1933, Uhr im Münzkabinett, Führung durch einen wissenschaft- lihen Beamten des Münzkabinetts?

¿„Pergamon-

Landwirtschaft und Siedlung. West-Ost-Siedlung.

Das außerordentlich starke Zurückgehen des Landvorrats als Folge der Politik der Systemregierungen hat im laufenden Fahre dazu geführt, daß nux eine verhältnismäßig geringe Zahl von Landbegehrenden auf neuen BVauernstellen untergebraht werden lonnte. Zahlreihe durhaus geeignete Bewerber warten dem- gegenüber noch auf Befriedigung res Wünsche. Das gilt in leicher Weise für die östlihen Siedlungsgebiete wie für die Ge- bietsteile, die infolge ihrer besonders starken Bevölkerungsüber- hüsse vor allem in der Lage sind, geeignete Menschen zur Schaf- MRa neuen Bauerntums zu stellen. 2

Der Umisiedlung der Uberzähligen ländlichen Bevölkerung aus dem Westen und Süden des Reiches wurden bisher seitens dex östlihen Siedlungsgebiete Shwierigkeiten bereitet, die insbesondere damit begründet wurden, daß an Ort und Stelle bereits eine genügende Anzahl von geeigneten Bewerbern vorhanden sei. Ob- wohl diesen Gründen zur Zeit eine gewisse Berechtigung nit ab- zusprechen ist, kann ihnen nah der vom Reichsernährungsminister Darré herausgegebenen NS.-Landpost insofern nicht gefolgt

werden, als es im staatspolitishen Jnteresse dringend erforder- |

lih ist, daß der im Westen und Süden des Reichs, insbesondere auh auf dem Lande zusammengedrängten Bevölkerung der Ab- wvanderungsweg nah dem Osten nicht versperrt wird. Auch hier muß Gemeinnuß vor. Eigennuß gehen. Wie das VdZ.-Büro mel- det, hat Reichsminister Darré angeordnet, daß die SiedlungsgeseUl- haften von den Stellen, die im Jahre 1934 zur Ausweisung ge- langen, mindestens 25 vH für geeignete West-Ost-Siedlex vorbe- halten, soweit Nachfrage von deren Seite vorhanden ist.

x Sozialbolitik. Erwerbslosenunterstüßung als kommunale Ausgabe verschwindet.

Erörterungen darüber, wie im nationalsozialistischen Staate die Kommunalpolitik sich entwickeln werde, sind hon deshalb in

P System in einigen großen Gemeinden undige finanzielle Mißwirtschaft herrschte, die zu starken Be- lastungen der Einwohner führte. Eine dieser Gemeinden war auh die Stadt Köln, die jeut selbstverständlih gleichfalls von neuen Männern geführt wird. Wie das VDZ.-Büro meldet, schildert nun der Leiter der kommunalpolitishen Abteilung des Kreises Köln-Stadt der NSDAP., Bauhaus, die Lehre des Kölner Haushaltsplans für die neue Gemeindepolitik. Durch die Arbeitsbeschaffung werde die Erwerbslosenunterstüßung als Auf- abe der Städte und Gemeinden am Ende des Vier-Jahres- lans vershwunden sein. Erwerbslosenunterstüßung werde nur noch aus dex Erwerbslosenversicherung zu zahlen sein; eine not-

wendige Ergänzung sei Aufgabe des Reiches. Mit fortschreitender Beseitigung der Arbeitslosigkeit würden auh die Ausgaben für Wohlfahrtspflege wieder auf ein erträgliches Maß sinken. Der Schuldendienst verlange eine Regelung auf weite Sicht. Nach eingehenden Einzeldarlegungen kommt der Sachverständige zu einigen Forderungen grundsäßliher Natur. Danach sei die Deckung des Finanzbedarfs der Städte, wie er sih aus dem Haus- haltsplan ergebe, in erster Linie durch Steuern aufzubringen. Ob man dazu auf die Dauer wieder Zuschläge zur Einkommen- steuer beshließen könne, werde von der Entwicklung der Ver- hältnisse abhängen. Die Wohlfahrtslasten würden in einer Weise sinken, daß sie von den steuerzahlenden Bürgern getxagen werden können. Ueberschüsse der städtishen Betriebe seien zur Deckung der öffentlih-rechtlihen Verpflihtungen der Städte nur so lange heranzuziehen, wie die Steuern dafür niht ausreihten. Wenn dieser Zustand erreicht sei, dann seien die Gebühren zu senken und die Ueberschüsse für Wohlfahrtspflege in erweitertem Sinne zu verwenden. Der Verfasser, dessen Darlegungen noch dadur an Bedeutung gewinnen, daß sie in dem Zentralblatt der NSDAP. für Gemeindepolitik, „Die nationalsozialistishe Ge- meinde“, veröffentliht werden, {ließt mit der Erklärung, daß, ebenso wie das Haushaltswesen der Städte ‘vor dem Kriege, so auh die Steuerveranlagung zur Einkommens- und Vermoögens- steuer allen billigen Anforderungen entsprochen habe.

Ständischer Aufbau. Die Deutsche Arbeitsfront eine Körperschaft des öffentlihen Rechts,

In der Sizung des Kleinen Konvents der Deutschen Arbeits- front hatte Staatsrat Dr. Ley u. a. auh angekündigt, daß die Deutsche Arbeitsfront in den nächsten Tagen öffentlich-rehtlichen Charakter erhalten werde. Ueber die Frage, wie die Deutsche Arbeitsfront aussehen werde, wenn sie so Körperschaft des öffen:- lihen Rechts geworden ist, äußert sih der Gauführer des Bundes Nationalsozialistisher Deutscher Juristen Rechtsanwalt Kurt Viek. Er verweist darauf, daß zwar im allgemeinen eine Ge- werkshaft, auch wenn sie eingetragener Verein ist, ihre Mitglieder nicht daran hindern könne, auszutreten. Bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts dagegen könne ein Mitglied niht austreten. Die Mitglieder selber brauhten aber auch der Regel nah ihren Eintritt nicht zu erklären; sie gehörten vielmehr innerhalb der sahlihen und örtlihen Zuständigkeit kraft hoheitlihen Verwal- tungsaktes von selber zur Deutschen Arbeitsfront. Fnsoweit ändere sich dann auch die innere Geseugebungsgewalt der Arbveits- front, weil sie sih von jeßt an niht mehr auf eine bestimmt ab- gegrenzte Personenmehrheit, sondern auf den unbestimmten Per- sonenkreis beziehe, der zur Arbeitsfront gehört. Für die Bet- treibung der Beiträge werde sih die Arbeitsfront ihrer eigenen Vollstreckungsorgane ohne gerichtlihe Hilfe bedienen können. Tas wesentlih Neue dürfte vor allem die Tatsache sein, daß die An- gestellten der Arbeitsfront rehtlich Beamtencharakter bekämen, vor allem mit der Folge des erhöhten Rechtsshubßes, aber auch mit der des erhöhten Rehtszwanges des Staates. Sie würden also bei Bestechung viel strenger als ein Privatangestellter be- straft werden. Fn folgerichtiger Weiterführung des Gedankens der Körperschaft des offentlichen Rechts müßten endlih die inneren Streitigkeiten der Arbeitsfront dem Zivilprozeß ent» zogen werden. Sie würden einem besonderen Verfahren zu unter» werfen sein, das auszuarbeiten eine der Hauptaufgaben der natio- nalsozialistishen Rechtsfront sein werde. Alle diese Auswirkungen der Umivandlung der Arbeitsfront in eine Körperschaft des öffent- lihen Rechts könnten natürlih niht ohne Folge für deren Mit- glieder bleiben. Die Mitglieder unterständen dann mit der“ Arbeitsfront der Staatsaufsicht; in demjelben Augenblick unter- stehe demnach auh die Tätigkeit der Mitglieder der Arbeitsfront und deren Geist der Aufsiht des Staates. Richtig verstanden, er- halte damit der Arbeiter seine eigentlihe Heimat im Staat und der Staat seine volle Geborgenheit im Arbeiter.

Arbeitsbvescha ffung.

Steuerbefreiung für Wohnungsneubauten.

Die neuen Steuerbefreiungsvorschriften erstrecken sich im Gegensatz zu den bisherigen nur auf Kleinw ohnungen und Eigenheime, die eine gewisse Größe nicht überschreiten. Wie aus zahlreihen Eingaben hervorgeht, hatten Volksgenossen damit erechnet, daß die bisherigen Steuerbefreiungsvorschrifien ohne Ge Geanuan hinsihtlich der Größe verlängert würden. Zum Ausgleich von Härten und im FJunteresse der Arbeitsbeschaffung während des bevorstehenden Winters hat der Reichsminister der Finanzen durch Runderlaß vom 18. November 1933 S 1900 IT 1 A 300 Ill folgendes bestimmt:

a) Für Wohngebäude, die bis zum 31. Mai 1934 bezugs- fertig werden, kann die Steuerbefreiung nah den neuen Vorschriften sofern die übrigen Vorausseßungen vor- liegen auh dann gewährt werden, wenn die nußbare Wohnfläche 170 qm (statt 150 qm) nicht überschreitet. Dazu treten je 15 qm für das vierte und jedes weitere Kind des Eigentümers (Abschnitt IT des Erlasses). /

b) Wenn der Neubau auch die nah a erhöhten Grenzen über- schreitet, kann eine Befreiung nur nach den bisheri gen Vorschriften in Betracht kommen, da diesé für Wohngebäude jeder Art und Größe gelten. Nach den bisherigen Vorschriften sind Wohngebäude, die in der Zeit vom 1. APLil bis 31. Mai 1934 bezügsfertig wer- den, nur dann befreit, wenn der Rohb au bis zum 31. Dezember 1933 vollendet wird. An diesem Erfordernis (Vollendung des Rohbaus bis 31. Dezember 1933) soll nah dem Runderlaß vom 18. November 1933 nicht unbedingt festgehalten werden (Abschnitt T des Erlasses). E

Sowohl in den Fällen unter a wie in denjenigen unter b ist die Erleihterung nur dann zu gewähren, wenn eine tat- kräftige Förderung des Baues noch während des Winters sichergestellt ist. Die Ersteller von Neubauten haben an dieser Förderung auch deswegen ein dringendes Fnteresse, weil diese unter a und b bezeihneten besonderen Vergünstigungen für Gebäude, die nah dem 31. Mai 1934 bezugsfertig werden, keinesfalls mehr gewährt werden. Für die spätere Beit tritt Steuerbefreiung nur nah Maßgabe der Bestimmungen des Abschnitts TV des Zweiten Geseßes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung vom 26. Oktober 1933 ein.

Post-, Funk- und Verkehrswesen. Zum 100. Geburtstag des elektrishen Telegraphen. Aus Anlaß der 100-Fahrfeier des von den Physikern Gauß

der Oeffentlichkeit vielfah angestellt worden, weil unter dem ver- | und Weber erfundenen ersten elektrischen Telegraphen hat, wie

eine offen- ;

das VDZ.-Büro meldet, das Reichspostministerium eine vom Herrn Staatssekretär a. D. Dr.-Jng. e. h. Feyerabend verfaßte enkshrift „Der Telegraph von Gauß und Weber im Werden der elektrishen Telegraphie“ herausgegeben, die eine Darstellung dex Frühgeschichte der elektrischen Telegraphie enthält und der bedeutsamen Erfindung der beiden Göttinger Gelehrten die ihr zukommende Würdigung zuteil werden läßt.

Milliardenzahlen aus dem Postbetrieb. .

Der nun im Wortlaut erschienene Bericht der Deutschen Reichspost über den Geschäftsbetrieb im zweiten Viertel des Rechnungsjahres 1933, also für die Monate Juli bis September,