1933 / 290 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Zentralhandel8registerbeilage zum Neichs8- und Staatsanzeiger Nr, 289 vom 11, Dezember 1933. S, 4.

eingetragene Genossenshaft m. B: De Der Reichsbeauftragte für Zwedckspar- unternehmen hat angeordnet: 1, Der Unternehmung wird der Geschäfts- betrieb mit der Wirkung untersagt, daß neue Zwecksparverträge niht mehr ab- eshlossen werden dürfen und bei be- tehenden Verträgen die Vertragsjumme nicht erhöht oder die Laufzeit eines Ver- trags nicht verlängert werden darf. Die Untersagung des Geschäftsbetriebs wirkt wie ein Auflösungsbeschluß. Amtsgeriht Charlottenburg. Abt. 88. Berlin-Charlottenburg. [58819] In das Genossenschaftsregister ist ein- getragen worden: Am 2. Dezeuber 1933 die bisher beim Amtsgericht Cottbus geführte, dur Statut vom 21. Juni 1924, geändert am 7. März 1925 (8 L: Gegenstand, § 2, Mitgliedschaft, § 7, Vorstand, § 13, Vorstand, § 19, Auf- sichtsrat, 8 39, Ge[hG ams, S 42, Reservesonds, § 43, Rüdcklage, § 4, Kündigung, § 56, Ausschluß, F _59, Bekanntmachungen), am 19. Sep- temter 1925 (§8 6, Vorstand, § 183, Vorstand, § 19, Aufsichtsrat, Z 25, Aufsichtsrat, § 32, Generalverjamm- lung, § 38, Generalversammlung, § 54, Kündigung, § 59, Bekanntmachungen), am 21. Dezember 1925 3, Rechte und Pflichten der Genossen, § 25, Auf- ichtsrat), am 24. September 1926 1, Firma, § 2, Mitgliedschaft, § 25, Ausf- ichtsrat), am 15. Dezember 1927 20, Aufsichtsrat, § 25 Aufsichtsrat, § 32 Generalversammlung, § 38, General- versammlung, § 42, Reservefonds, § 43, Rüdcklagen, § 51, Bilanz, § 58, Auf- Tósung), am 29. Februar 1928 13, Vorstand), am 10. Oktober 1929 2, Mitgliedschaft, § 3, Rechte und Pflichten der Genossen, § 13, Vorstand, § 20, Aufsichtsrat, § 42, Reservefonds, § 43, Rücklage, § 44, Anleihen, § 52, Revi- sion, § 58, Auflösung, § 59, Bekannt- machung), am 19. März 1931 19, Aufsichtsrat), am 23. April 1931 39, Geschäftsanteil, § 59, Bekanntmachun- en), am 10. Dezember 1931 59, Be- anntmachungen), am 15. Dezember 1932 (8 19, Aufsichtsrat), am 14. Sep- tember 1933 (8 1, Siy nah Berlin ver- leat, § 30, Generalversammlung), er- rihtete Genossenschaft Landwirtschaft- liche Kredit- und Sparbank, e. G. m. b. H. Der Siy ist von Cottbus nach Berlin verlegt. Gegenstand des Unter- nehmens is der Betrieb eines Bauk- geschäfts zur Befriedigung des Kredit- VGedürfnisses und zur Regelung des Geld- ‘ausgleihs der Mitglieder. Ausgelöst ‘durch Beschluß der Generalversamm- Jung vom 14. September 1933. Amts- ‘geriht Charlottenburg. Abi. 8.

Brandenburg, Havel. [58820] Jn das Genossenschaftsregister ist am 93. November 1933 unter Nr. & bei der Spar- und Darlohnskasse, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Neuendorf bei Brandenburg, eingetragen: Durch Beschluß der Gene- ralversammlungen vom 24. und 31. Ok- tober 1933 ist das Statut hinsichtlich & 1 (Firma und Siy der Genossenschaft und Tagunagsort der Generalversamm- lungen) geändert. Die Genossenschaft beißt jeßt: Spar- und Darlehnskafse Neucendorf/Vrandenburg a. S., cin- getragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht mit dem Siß in Berlin. Generalver’'ammlungen finden nur in Neuendorf/Brandenburg a. H.statt. Die Genossenschaft ist durch Beshluß der Generalversammlungen vom 24. und 31. Oktober 1933 aus\- gelöst. (7. Gn.-R. a. 82.) Brandenburg (Havel), Amtsgericht.

Brandenburg, Havel. [58821]

Jn das Genossenschaftsregister ist am 4. Dezember 1933 unter Nr. 72 bei der Spar- und Darlehnskasse, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haft- vTicht in Brielow, eingetragen: Geaen- stand des Unternehmens ist 4. die Ver- mittlung von Versiherunaëgeshäften.

Brandenburg (Havel), Amtsgericht. BFargdorf, Hann,

i EE Genossenschaftsregister Nr. 64 der Gemeinnüßigen Bau- genossenschaft Sehnde e. G. m. b. H. in Sehnde is heute folgendes einge- tragen worden:

Der Bau und die Betreuung von Kleinwohnungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens ift auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Bezirks der Gemeinde Sehnde und Um- gebung beschränkt.

Amtsgericht Burgdorf i. Hann,, den 5. Dezember 1933.

Butzbach. [58823] Bekanntmachung.

Jn unser Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:

Das Statut vom 21. August 1933 der „Milchabsaßgenossenshaft eingetragene Genossenshaft mit beschränktex Haft- pflicht“ mit dem Siß zu Bußzßhbach. Gegenstand des Unternehmens: Gemein- schaftlihe Verwertung der Milch.

Bubhbach, den 26. November 1933.

Hessishes Amtsgericht. TDonaueschingen. [58824]

Jn das Genossenschaftsregister Bd: T] O.-Z. 37 wurde heute zur Firma „Landwirtschaftliche Ein- und Ver- fauf8genossenschaft S{önenba), Am#+ Donaueschingen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht“! eingetragen: Die Genossen-

schaft ist durch Beschluß der Generalv2r- sammlung vom 8. Oktober 1933 auf- gelöst. L

Amtsgericht Donaueschingen, 23. 11. 1983.

Donaueschingen, [{58825; Jn das Gen Bd. [V O.-Z. 4 wurde heute eingetragen: Mol- fereigenossenshaft Pfohren, Ant Donaueschingen, eingetragene Ge- nosseuschaft mit beschränkter Hasft- pflicht in Pfohren.. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertun auf gemeinschaftlihe Rechnung und C ejne, Haftsumme 100 RM. Höchste Zahl der Geschäftsanteile: 10. Statut vom 27. Ok- tober 1933. Akntsgericht Donaueschingen, 22. 11. 1933.

Eckartsberga, [58826] Unter Nr. 3 des Genossenschaf1s- registers ist bei dem Bibraer Bankverein e. G. m. b. H. in Bad Bibra folgendes eingetragen worden: /

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. Ok- tober 1933 aufgelöst. L

Die bisherigen Vorstandsmitglieder Schäfer und Kathe sind die Liquidatoren.

Ecfartsberga, den 30. November 1933.

Das Amtsgericht.

Eppingen, [58827] Genossenschaftsregister. Gemein- nüßige Baugenossenschaft e. G. m. b. H. in Eppingen: Dur Beschluß der Gene- ralversammlung vom 3. Fuli 1933 wurden die bisher geltenden Saßungen aufgehoben und an ihrer Stelle die vom Bad. Verband gemeinnüßiger Bauver- einigungen e. V. in Karlsruhe heraus- gegebenen Saßungen für die Genossen- ¡haft als bindend anexkannt. Epping-n, den 2. Dezember 1933. Amtsgericht.

¡rkelenz. _[58828] Jn das Genossenschaftsregister t unter Nr. 52 die Genossenshaft unter der Firma „Wassergenossenschaft mit be- shränkter Haftpflicht“ in Kaßem einge- tragen worden. Die. Saßung ist am 17. Juni 19383 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist “die Versorgung dex Genossen mit Wasser auf gemein- same Rechnung.

Erkelenz, den 28. Oktober 1938.

Amtsgericht.

Ettenheim. [58829]

Genossenschaftsregistereintraag Bd. 1 O.-Z. 1. Firma Ländl. Kreditverein Grafenhausen Amt Lahx eGmuH. ge- ändert in: „Spar- und DarlehnSskasse, eingetragene Genossenshaft mit unbe- ihränkter Haftpfliht zu Grafenhausen, Amt Lahr“. Das neue Statut ist vom 9, Juli 1933.

Ettenheim, den 13. November 1933.

Bad. Amtsgericht.

Forst, Lausitz. [58830] In das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 67, Elektrizitäts-Verwertungs- genossenschaft e. G. m. b. H. Datten ein- getragen: Durh Beschluß der General- versammlung vom 29. Oktober 198 und 5. November 1933 ist die Genossen- schaft aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt Landwirt Franz Gröhe und Landwirt Paul Schierißb, beide in Datten. Amtsgericht Forst (Lausitz), 1. Dezember 1933. Fürth, Odenwald. [58831] Bekanntmachung.

Jn unser Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen das Statut vom 19. Juli 1933 der „Milchabsaß- genossenshaft eingetragene Genossen- ¡haft mit beshränkter Haftpfliht“ mit dem Siß zu Linnenbah. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftliche Verwertung der Milch.

Fürth i. Odw., 10. November 19833.

Hessishes Amtsgericht. Fürth, Odenwald. [58832] Vekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister werde heute eingetragen das Statut vom 21. Juli 1933 der Milchabiaß- agenossenshaft. eingetragene Genossen- haft mit beshränkter Haftpflicht, mit dem Siß zu Bonswetiher.

Gegenstand des Unternehmens: Ge- meinschastlihe Verwertung der Milch.

Fürth i. Odw., 16. November 1933.

Hessiihes Amtsgericht.

Glogau. [58835, In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 214 die Elektrizitäts- Genossenshaft eingetragene Genossen- ¡hafît mit beshränkter Haftpflicht, Siß Leshkowibß- Kreis Glogau, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist Bezug und Abgabe elektrischer Ener- gie jowie Beschaffung und Unter- haltung der hierfür erforderlihen An- lagen. Statut vom 10. 11. 1933. Amtsgeriht Glogau, 27. Novbr. 1933.

HWalberstadt. [58834]

Bei der im Genossenschaftsregister unter Nr. 16 eingetragenen Genossen- haft LändliGe Spar- und Darlehns- kasse Ströbeck e. G. m. b. H. in Ströbeck ist am 4. Dezember 1933 als weiterer Gegenstand des Unternehmens der ge- meinsame Bezug landwirtschaftlicher Be- darfsartikel für die Mitglieder sowie dex gemeinschaftlihe Absaß der land- wirischaftlihen Erzeugnisse derselben eingetragen.

Amtsgericht Halberstadt.

- Genofsenschaftsregistiereintragung.

,

HWamburg. [58835]

Eintragungen in das Genossenschasis- register, 6. Dezember 1933.

Siedlungsverein „Aufvau“/ eiuge- tragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht: Jn der Generalver- sammlung vom 27. November 1933 ist die Aenderung bzw. Neufassung des Statuts beschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens is der Zusammen=- \chluß von deutschen Volsgenossen, die Fnteresse am Erwerb eines Eigenheimes haben, Eigengeld \besiven oder sich eignen für emeinshaftsarbeit auf Gegenseitigkeit, um dadurch einen Teil des jeweils benötigten Eigengeldes zu schaffen sowie die kostenlose Vermittlunz günstiger Baupläße für diesen Zwedck bzw. Vebernahme von Pachtparzellen, die später als Kaufparzellen erworben werden sollen.

Großeinkauf des Vereins der Kolonialwarenhändler von 1872, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht: Jun der Gene- ralversammlung vom 23. November 1933 ist die Aenderung des Statuts be- schlossen worden, und zwar des § 1 (Firma). Die Firma der Genossenschaft lautet nunmehr: Großeinkauf Edeka Hamburg eingetragene Genossen- schaft mit beschräukter Haftpflicht.

Werkmeisterhaus eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pfliht, Hamburg: Die Genossenschaft ist aufgelöst worden.

Amtsgericht in Hamburg. Herrnstadt. Bekanntmachung. :

Jn unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 36 die durch Statut vom 30. August 1933 errihtete Milch- liefer-Genossenshaft Wehrse und Um- gegend, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht mit dem Siß zu Wehrse, Kreis Guhrau, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinsame Verwertung der Milch auf eigene Rechnung und Ge*zxhr.

Herrnstadt, den 13. November 1933.

Amtsgericht.

[58836]

Landsberg, Warthe. [58838] Genossenshaftsregistereintragung bei Gn.-R. 40, Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenshaft mit unbe- schränkter Haftpfliht in Heinersdorf: Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 21, November 19833 ist u. a. der § 2 des Statuts (Gegenstand des Unternehmens) geändert und erweitert nämlih Betrieb zum Zweck: 1. und 2. unverändert, 3. des gemeinsamen Ein- kaufs ländlicher Bedarfsartikel u:.d des Verkaufs landwitktshaftliher Produkte, 4. der Vermittlung des Absaßes von Eiern. und Vieh, 5. der Vermittlung von Versicherungsgeshästen. Landsberg (Warthe), 29. Novbr. 1938. Das Amtsgericht.

Lauenstein, Sachsen. [58839]

Auf Blatt 8 des Reichsgenossen- schaftéregisters, betr. die Gemeinnüsgige Baugenossenschaft Glashütte, eingetra- gene Genossenshast mit beshränkter Haftpflicht in Glashütte, a heute ein- getragen worden: Die nossenschaft hat sich am 22. Mai 1933 eine neue Saßung gegeben. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und die Be- treuung von Kleinwohnungen im eige- nen Namen. Der Geschästêbetrieb ist auf den Verwaltungsbezirk der Amts- hauptmannschaft Sus diswalde (nah deren Auflösung auf den Verwaltungs- bezirk derjenigen Amtshauptmannschaft, der die Stadigemeinde Glashütte ange- hört) unter Einschluß der in diesem Bezirk liegenden Städte.

Der Zwedck des Unternehmens ist aus- schließlih darauf gerichtet, den Mitglie- dern zu angemesjenen Preisen gesunde und zweckmäßig eingerichtete Klein- wohnungen im Sinne der Gemein- nüßigfteitsverordnung und ihrer Aus- eell BTen zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in § 6 der Gemeinnügzigkeitësverordnung und in den Ausführungsbestimmungen be- zeihneten Geschäfte betreiben.

Amtsgericht Lauenstein (Sa.), am 27. November 1933.

M.-Gladbaech. [58840]

Am 390. 11. 1933: Gn.-R. 78, Gemein- schaft des Mittelstandes eingetragene Genossenshaft mit bejchränkter Hast- pfiliht in M.-Gladbah. Die Genossen- ¡haft ist aufaelöst. Die Firma ist er- loschen.

Amtsgeriht M.Gladbach.

OGsterode, Harz. __ [58841 Jn das Genosjenshaftsregister Nr. 27 ist zu „Landwirtschaftliher Konsumver- ein, e. G. m. b. H.“ in Schwiegers- hausen, am 5. 12. 1933 eingetragen: Die Firma lautet legt: Landwirtschast- lihe Bezugs- und 6 apgenon Des mit beschränkter Haftpfliht zu Schwie- geréhausen, Schwiegershausen. Amtsgeriht Osterode (Harz).

Potsdam. [58842] 8 Gn.-R. 13 Spar- und Darlehns-

fasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu FXahrland: Durch Beschluß der Generalverfamm- lung vom 15. November 1933 is § 2;

#

Ziffer 3 der Satzung dahin geändert,

daß der Gegenstand des Unternehmens |

auch der gemeinsame Bezug landwirt- chaftliher Bedarfsstoffe und der ge-

meinsame Absay landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist. Potêdam, den 1. Dezember 1933. Amtsgericht. Abteilung 8.

Schwerin, Mecklb. [58843] Genossenschaftsregistereintrag / vom 30. November 1933 zur Elektrizitäts- Genossenshaft Dambeck, eingetragene Genosjen|haft mit unbeschränkter Hasft- ee s Dambeck: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm- g vom 22. 7. 1933 aufgelöst. [mtsgeriht Schwerin (Mecklb.),

Schwerin, Mecklb, [58844] Genossenschaftsregistereintrag vom 2, 11. 1933 zur Firma Görrieser Spar- u. Darlehnskassewverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht, Görries: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 30. 9. 1933 aufgelöst. Amtsgeriht Schwerin (Mecklb.).

Steinbach-Hallenberg. [58845]

Jn das Genossenschaftsregister ist am 24. November 1933 bei Nr. 15 der Ein- faufsgenossenschaft selbständiger Bäker- meister und Konditoren im Amts- gerichtsbezirk Steinbah - Hallenberg, e. G. m. b. H. zu Steinbach-Hallenberg, eingetragen:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. 8, 1932 aufgelöst. Die bisherigen Vor- standêmitglieder sind die Liquidatoren.

Amtsgericht Steinbach-Hallenberg.

Weiden. [58846]

In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen: „Vereinigung bayerischer Glas\chleif- und Polierwerksbesißer, e. G. m. b. H.“, Siy Weiden i. d. O.-Pf.: Das Statut ist errihtet am 11. Novem- ber 198.

Gegenstand des Unternehmens: Die Genossenschaft strebt an die Förderung ihrex Mitglieder: a) durch den gemein- samen Einkauf der für den Betrieb der Arbeitsstätten wichtigen Materialien; b) durch die gemeinsame Verwertung des bearbeiteten Glases (sowohl plan- geshliffen und poliert als auch weiter- bearbeitet) zu angemessenen Preisen; c) Gewährung von“ geldlihen Vor- hüssen oder Vorausleistung von Ma- terialien an die Genossen.

Weiden i. d. O.-Pf., 6. Dezbr. 1933.

Amtsgericht.

Weissensee, Thür. [58847]

In unser Genossenschaftsregister ist heute untex Nr. 2% bei der Eierveriwer- tungsgenossenshaft Günstedt und Um- gegend e. G. m. b, H. folgendes ein- getragen worden: :

Durch Beschluß der Generalversamms- lung vom 21. Februar 1933 ist der § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Statuts geändert.

Weißensee i. Thür., 6. Dezbr. 19383,

Preuß. Amtsgericht. Wipperfürth. [58848] Vekanntmachung.

Fn unserem Genossenschaftsregister ist bei der Landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatgenossenschaft, eingetra- gene Genossenshaft mit beschränk- ter Haftpflicht zu Olpe, Nr. % des Re- gisters, folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 30, Oktober 1933 aufgelöst.

Wipperfürth, den ö. Dezember 1938,

Amtsgericht.

Würzburg. [58849] Spar- und Darlehenskassenverein Vol- fers, eingetragene Genossenshaft mit unbeshränkter Haftpflicht, Siy Volkers. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Novems- ber 1933 aufgelöst. Würzburg, den 4. Dezember 1933. Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. [58850] Spar- und Darlehenskassenverein Sil- berhof, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Siy Silber- hof: Die Genossenschaft ist durch Be- \chluß der Generalversammlung vom 8. November 1933 aufgelöst. Würzburg, den 4. Dezember 19383. Amtsgericht Registergericht.

5. Musterregister.

(Die ausländ1\chen Muster werden unter Leîpaîg veröffentlicht.)

Apolda. [58588] n unser Musterregister E heute unter Nr. 809 eingetragen worden : 75a. Chn. Zimmermann & Sohn, Apolda, ein versiegeltes Paket mit 1 Muster Schalcapes aus verschiedenem Material, ein- oder mehrfarbig, von Bologne-

hel oder Kettenmaschine gearbeitet, rif-Nr. 96 371, ächenerzeugnis, Schußfrist 3 Jahre,

angemeldet am Dezember 1938, 11 Uhr 30 Min. vorm. Apolda, den 1. Dezember 1933. Thüringisches Amtsgericht. I.

Marienberg, Sachsen. [58594;

Fn das Musteuregister ist eingetragen n:

Nr. 501. Karl Albin Gärtner, Spiel-

warenverfertiger in Lauta, 2 Muster

von aus Pappe geprägten Kinderspiel-

—L

plastishe Erzeugnisse, Schußfrist dret Fahre, angemeldet am 30. Novenbey 1988, vorm, 11 Uhr, 1 A Reg. 44/39, Amtsgericht Martenberg, Sa., 30, 11. 33

München. [58595] Musterregister. Jn das Musterregister wurde einge4

gee:

ntex Nx. 3810. Judanthren-Haus München Gesellschaft mit beschränktey Haftung in München, Mustex von Klei- derstoffen, und zwar Dessin Laku 9 (M) und sin 34/126, versiegelt, Musteè für Flächenerzeugnisse, Schußfrist dret Jahre, angemeldet am 7. Novembey 1933, vorm. 9 Uhx 5 Min,

Unter Nr, 3811. Dr. Ludwig Gre: ger, Geschäftsinhaber in München, ein Muster einer Orientierungsplan-Rez flametafel in Bo oder Metallausfühs rung, dadur gebennzeichnet, daß auf Sperrholz Reklametafel in Verbindung mit Lichtbildern urter Gías eingeseßt werden und diese auswechselbar auf dem vorhandenen Orts- bzw, Umgebugss plan gekenngeihnet werden, Gesch.-Nr, 101; e, tuster für Flächenerzeug- nisse, Schußfrist dvei Fahre, angemeldet am 7. November 1933, vovm. 10 Uhr 20 Min.

Unter Nx. 3812. Vereinigte Zwies seler & Pirnaer FarbenglasLwerke Aktiengesellshaft in München, Garnitux Nr. 520 (topas) 801, und zwar: Größe 2 Weißwein, Größe 4 Südwein, Größe 6 Likörkelch, Gcöße 10 Bierbecher, Größe 900 Sektkelh, ferner Garnitur 520 mit Shliff 807: Größe 2 Weiß- wein, Größe 4 Südwein, Große 6 Likör- felch, Größe 10 Bierbecher, Größe 900 Sektkelh, die Auss{hankrömer Nr. 633 in Weiß/Grün, und zivar Kopf weiß, Fuß massivgrün, in den Größen ?/20, ?/20, 4/20 5/20 Ltr., Ausshankrömer Nr. 633 in Weiß/Bernstein, also Kopf weiß, Fuß bernstein, in den Größen ?/20, ?/20, ‘/20, 5/20 Ltr., versiegelt, Muster für plasti- sche Erzeugnisse, E drei Fahre, angemeldet am 16. November 1933, vorm. 9 Uhr 30 Min.

Unter Nr. 3813. RNotti-Gesellschaft mit beschränktex Haftung in Mün- hen, 1 Muster eines Standglases, Gesch.-Nr. 32, versiegelt, Muster für plastishe Erzeugnisse, Schußfrist drei Fahre, angemeldet am 16. November 1983, vorm. 11 Uhr 10 Min,

Unter Nx. 3814. Allgemeiner Deut: scher Automobil Club eingetragener Verein in München, 2 Muster von Ver- einszeichen, Gesh.-Nrn. 13 und 14, offen, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 18. November 1933, vorm. 12 Uhr.

Unter Nr. 3815. Josef Friedrich Schmidt, Firma in München, 1 Muster

post und zwar 1 Ochse und 1 Pferd

eines Deeelbildes (ein Kinderpostamt“

mit einem Schalter darstellend, Deck- und Aufklebeblattes für Verpackungen und Spielpläne Gesch.-Nr. 42/1933, versiegelt, Muster für Flächenerzeug- nisse, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am W. November 1933, vorm. 11 Uhr 15 Min.

Unter Nr. 3816. Josef Friedrich Schmidt, Firma in München, 1 Muster eines Deckelbildes (ein Gesellschaftsspiel für Kinder „Lustiges E dar- stellend) Deck- und Auffklebeblatt für Verpackungen und Spielpläne Gesch.- Nx. 43/1933, versiegelt, Mustex für Flächenerzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 28. November 1933, vorm, 11 Uhr 15 Min.

Unter Nr. 83817. Der Deutsche Automobil-Club eingetragener Verein (D, D. A. C.) in München, 2 Muster von Vereinszeichen, Gesh.-Nrn. 15 und 16, offen, Muster für Flächenerzeugni}|e, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 29. November 1933, mittags 12 Uhr.

Unter Nr. 3818. Judanthren-Haus München Gesellshaft mit beshränkter Haftung in München, Muster von Klei- derstoffen, und zwar Dessins 1993/1—! D —13—| 4—15—/ 6—1T—/9—/10—/ 11—/ 12 (Kleiderstoffe), versiegelt, Muster für Flächenerzeugnisse, Schußfrist drei Fahre, angemeldet am 30. November 1933, vorm. 10 Uhr. et BO io 4 Di D ie

iesbah, Schloß Harzberg, : uster von ac gade Ana Gesch.-Nrn. 5 bis 9, versiegelt, -Muster für plastische Erzeugnisse, Schußfvist drei Jahre, an- gemeldet am 27. Oktober 1933, vorm. 11 Uhr 55 Min.

Unter Band 111 Nr. 3572. Bayeri- sche Berg-, Hütten- und Salzwerke Aktiengesellshaft in München hat für das eingetragene Muster eines neuen,

ußeisernen, hygienishen Trinkwasser- runnens die Verlängerung der Schub/ frist bis auf weitere 7 Fahre ang Men den 1. Dezember 1933 ündhen, den 1. mber / Amtsgericht,

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht- amtlicher Teil), Angeigenteil und füt den Verlag: Direktor Pfeiffer it Berlin-Charlottenburg; für den übrigen xedaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarischt Nachrichten: Rudolf Lanßys\ch m Berlin-Lichtenberg, Druck der Preußischen Druckerei-, unz Bentags - Aktiengesellschaft, Berlil, ilhelmstraße 82.

Hierzu eine Beilage.

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Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Exequaturerteilung.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Verordnung zur Abkürzung der Warkezeit in der Arbeitslosen- versicherung. Vom 11. Dezember 19383.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Geseß über die Umwandlung kurzfristiger Snlandss{hulden der Gemeinden (Gemeindeumschuldungs- geseß) vom 21. September 1933.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend die 5/2 9% (5%) landschaftlichen Central-Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe). | Zeitungsverbote.

E 7G O I G E S R E R E R E S R R G I I R S RGIREC E

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Hexr Reichspräsident hat an Stelle des in den Ruhestand getretenen bisherigen Präsidenten mit Wirkung vom 1. Fanuar 1934 ab den Landgerichtspräsidenten Le h - mann inzKöslin zum Präsidenten der Reichsdisziplinar- ent Koweenaunt. ; «

Dem Argentinischen Konsul in Leipzig, Jsaac T. Mendieta, ist namens des Reichs unter dem 6. De- zember 1933 das Exequatur erteilt worden.

Das dem bisherigen Argentinischen Konsul in Leipzig, Alejandro del Carril, am 24, März 1931 erteilte Exequatur ist erloschen.

Vêrord n tg zur AbkürzungderWartezeitinderArbeits- losenversicherung. / Vom 11. Dezember 1933.

_ Auf Grund der Notverordnungen vom 14 Quitt 1992; Vierter Teil Kapitel 1 Abs, 2 (RGBl. I S. 273, 283) und vom 18. März 1933, Kapitel IX § 1 (RGBl. I S. 109, 119) wird hiermit verordnet:

A lel 1.

Das Gese über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver- sicherung wird wie folgt geändert: 1. § 110 b Abs. 1 erhält folgende Fassung: O Regelmäßig dauert die Wartezeit: 1. 14 Tage bei Arbeitslosen ohne zuschlagsberechtigte Angehörige, 2. 7 Tage bei Arbeitslosen mit einem, zwei oder drei zuschlagsberehtigten Angehörigen, 3, 3 Tage ‘bei Arbeitslosen mit vier oder mehr zu- \hlagsberechtigten Angehörigen.“

_2. Jn § 110 b Abs. 3 treten an die Stelle der Worte „weniger als sechs zusammenhängende Wochen“ die Worte „nicht länger als 13 zusammenhängende Wochen“,

3. Hinter § 1106 werden folgende §8 110e und 110 d eingefügt:

¡S140

(1) Wird die Arbeitslosmeldung im unmittelbaren Anschluß an eine mindestens sehsmonatige Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst 139 a) erstattet, so ist eine Wartezeit nicht zurückzulegen. Das gleiche gilt, wenn sich an die Beendigung eines mindestens sech8monatigen Arbeitsdienstes eine Beschäftigung von niht mehr als 13 Wochen unmittelbar anschließt und die Arbeitslos- meldung im unmittelbaren Anschluß daran erstattet wird.

(2) Krankheitszeiten, die den Arbeitsdienst unter- brechen, sind bis zur Dauer von insgesamt 6 Wochen einex Beschäftigung im Arbeitsdienst im Sinne des Abs. 1 zu- zurechnen.

8 110 d.

Der Präsident der Reichsanstalt kann mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers und des Reichsministers dev Finanzen anordnen . oder zulassen, daß die Wartezeit auch in anderen als den in § 110 b Abs, 2 und 3 bezeichneten Fällen gekürzt wird oder fortfällt oder ou sie in diesen Fällen über das dort vorgeschene Maß hinaus gekürzt wird odex fortfällt.“

Av tttel. 8. (1) Diese Verordnung tritt an 18. Dezember 1933 in Kraft. (2) Eine Wartezeit, die nah den bisherigen Vorschriften am 18, Dezember 1933 läuft, ist beendet, wenn sie die in Ar- tikel 1 Nr. 1 und 2 vorgesehene Zeit gedauert hat; dabei bleibt ? 110 b Abs, 2 des Geseyes über Arbeitsvermittlung und Arbeits» osenversicherung unberührt, Hat die Wartezeit vor dem 18, De-

Berlin, Dienstag, den 12. Dezember, abends.

einer 1933 bereits länger gedauert, als in Artikel 1 Nr. 1 und 2 ieser Verordnung bestimmt ist, so endet sie mit dem Ablauf des 17, Dezember. Für die Fälle des Artikels 1 Nr, 3 gilt Ent- sprechendes. | Berlin, den 11. Dezember 1933. Der Reichsarbeitsminister, V D KLo 111,

Békläanntmaäa hung

über den Londoner Goldpreis gemä Verordnung vom 10. Oktober 1931 zu rung der Wertberechnung von Hy und sonstigen E die auf (Goldmark) lauten (RGBl. I S. Der Londoner Goldpreis beträgt am 12, Dezember 1 für eine Unze Feingold « « « « , « . . = 126 in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englishes Pfund vom 12. De- zember 1933 mit NM 13,705 umgerechnet = RM 86,5989, für ein Gramm Feingold demnah « « « = pence 48,7966, in deutshe Währung umgerechnet. « « . = RM 2,78420. Berlin, den 12. Dezember 1933. Statistishe Abteilung der Reichsbank,

Dr, Döring.

: Begründung

n Geseß über die Umwandlung kurz- ristiger ata U Pg der Gemeinden (Gemeindeumschuldungsgeseß) vom 21. September 1933 (RGBl. I S. 647). (Veröffentlicht vom Reichsfinanzministerium.) 1

Die Verschuldung der Gemeinden, insbesondere die etiva 2 Milliarden Reichsmark betragende kurzfristige, bildet seit längerer Zeit ein Problem, das für die Finanzgebarung der öffentlichen Körperschaften ernste Gefahren in fih birgt und den Geld- und Kapitalmarkt immer wieder beunruhigt.

Eine Ordnung der Gemeindefinanzen ist auf die Dauer nicht möglich, wenn nicht der Schuldendienst unter gleich= zeitiger durchgreifendex Sanierung der Haushaltsgebarung auf eine tragbare Grundlage zurückgeführt und die Kredits fähigkeit dex Gemeinden wiederhergestellt wird. Auf der anderen Seite muß darauf geachtet werden, daß Eingriffe in die Rechte der Gläubiger nah Möglichkeit vermieden oder wenigstens auf ein tragbares Maß beschränkt werden.

Unter Berücfsihtigung dieser grundsäßlichen Gesichts- punkte will die Reichsregierung mit dem Gemeindeumschul- dungsgeseß die bestehenden Schwierigkeiten durch eine mög- E umfassende Regelung der kurzfristigen Gemeindeschulden ösen.

Alle deutshen Gemeinden, die bei ihren kurzfristigen Schulden Zahlungsschwierigkeiten gegenüberstehen, sind erz mächtigt, mit Genehmigung der obersten Landesbehörde einem Umschuldungsverband als Mitglied beizutreten. Für die Ge- nehmigung stellt der Reichsminister der Finanzen Grundsäße auf 9 Gedacht is daran, diese Genehmigung nur solchen Gemeinden zu erteilen, die ohne eine solhe Umschuldung ihren Schuldendienst nicht erfüllen könnten. Da der Gläubiger im Falle dexr Umschuldung die Sicherheit der Erfüllung des herab- geseßten Schuldendienstes mit dem Opfer niedrigerer Zinsen exfaufen muß, sollen nux solche Gemeinden ein derartiges Opfex in Anspruch nehmen dürfen, deren schwierige Finanz lage .von der obersten Landesbehörde anerkannt worden ist, Mit der Genehmigung erhalten sie das Recht, jedem inländis schen Gläubiger einex zuv Zeit des Jukrafttretens des Gez meindeumschuldungsgeseves bestehenden kurzfristigen Forde- rung die Umwandlung in Schuldverschreibungen anzubieten, Hierbei sind als kurzfristige Forderungen sokche Kapital- forderungen anzusehen, die bereits fällig geworden sind oder die bis zum 31, März 1935 fällig werden. Lieferantenforde- rungen, zu denen auch die Forderungen dev Handwerkex ge- hören, sind ausdrücklich ausgenommen.

Für die kurzfristigen ausländischen Schulden bedarf es keiner besonderen Regelung, weil sie unter das Kreditabkoms-= men für die deutschen öffeutlichen Schuldnex fallen.

Die Schuldverschreibungen werden von dem Umschul- dungsverband ausgegeben, mit 4 vH verzinst und vom 1. Ok- tobex 1936 ab mit 3 vH jährlich zuzüglich ersparter Zinsen étilgt, Dex Umschuldungsgläubiger kann die Schuldver- Wriifungen zum Nennwert bilanzieren. Für den Zinsen- und Tilgungsdienst haften die Verbandsmitglieder. Um abex dem Gläubigex und Juhabex dex Anleihe untex allen Um-

*) Veröffentlicht in Nv. 264 des Reichsanzeigers und Pveußi-«

schen Staatsanzéigers vom 30, Oktobex 1933.

Befristete Anzeigen müssen 3

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 Æ#, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 ¿ Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. [e auf einseitig beschriebenem Papier völli nsbesondere ist darin auch anzugeben, welche druck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Ver-

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merk am Rande) eren werden sollen. P üsse age vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

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ständen zu gewährleisten, daß exr Zinsen und Tilgungs beträge rechtzeitig erhält, überweist der Reichsminister derx Finanzen die etwa rüständigen Beträge einschließlich von Verzugszuschlägen dem Umschuldungsverband und zieht sie von den Steuerüberweisungen ab. Der Gläubiger der Schuld verschreibungen hat also die Sicherheit, daß er dasjenige, was ihm durch die Schuldverschreibungen verbrieft ist, auf jeden Fall erhält, während er ohne diese Umschuldung teilweise bätte mehr die Gewähr dex Erfüllung des Schuldendienstes atte. __ Der Gläubiger ist nicht gezwungen, diese Schuldverschrei bungen zu nehmen; exr fann es auch bei dem bisherigen Zu=- stand bewenden lassen. Jn diesem Fall allerdings darf er innerhalb der nächsten fünf Jahre seine Ansprüche nicht geltend machen. Er erhalt in dieser Zeit auch keine Zinsen aus gezahlt. Diese werden vielmehr in bisheriger Höhe dem Kapital zugeschlagen. i

Auch den Landern ist die Möglichkeit des Beitritts zum Umschuldungsverband gegeben. Die Gemeindeverbände sind den Gemeinden gleichgestellt.

TE

Jm einzelnen ist folgendes zu bemerken:

Jm FJuteresse der Kostenersparnis wird für den Um=- \{chuldungsverband keine neue Organisation geschaffen. Der Umschuldungsverband soll fih vielmehr der Einrichtungen der Preußischen Staatsbank bedienen. Die Aufsicht und das An weisungsrecht ist in die Hände des Reichsministers der Fi- nanzen gelegt, dem überhaupt. ein maßgebendex Einfluß auf die Gemeindeumschuldung eingeräumt wird.

_ Jedes Verbandsmitglied, das seinem Gläubiger ein An= gebot auf Umwandlung machen will, hat dies bei denjenigen Forderungen, die bei Fnfrafttreten des Geseßes schon fällig sind, oder innerhalb eines Monats danach fällig werden, un- verzüglich zu tun. Bei später fällig werdenden Forderungen muß das Angebot frühestens ate, spätestens aber einen Monat vor Fälligkeit erfolgen. Der Gläubiger hat sich inner= halb eines Monats vom Zugang des Angebots an über die Annahme oder Ablehnung zu erklären. Erklärt er ih nicht, gilt das Angebot als angenommen. Besondere Vor= schriften erschienen für den Fall notwendig, daß für die Forde- rung Wechsel hingegeben worden sind, sei es lediglich zum Zweck der Geldbeschaffung oder zur Besicherung der Forde= rung.

Wenn nun der Schuldendienst der Gemeinden auf

Weise in Ordnung gebracht wird, darf eine Neuverschuldung der Gemeinden nur noch ‘e Um dies durhzuseßen und um eine ordnungmäßige führung der Umschuldung zu gewährleisten, wird es det meinden bis zum 31. März 1935 untersagt, neue Darlehe aufzunehmen. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die sie nur im Einver- nehmen mit dem Reichsminister der Finanzen erteile1 f Darlehensverlängerungen und Kassenkredite sind von dem Verbot ausgenommen, ebenso Darlehen, die auf Grund von Reichs- odex Landesgeseßen bereitgestellt worden find oder werden, z. B. für Zwecke der Arbettsbeschaffung. E Dor Erlaß des Geseßes hat die Aufhebung gewisser Vor- schriften des Geseves betreffend die gemeinsamen Rechte der Besißer von Schuldverschreibungen sowie die Aufhebung der früheren Bestimmungen über die Umschuldung erforderlich gemacht. 4

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Preußen.

BektanwntmESEchung. __ Der Geldwert für die am 2. Januar 1934 fälligen Zinsscheine zu 524 % (5 %) landschaftlichen Central-Gold« pfandbriefen (Liquidationspfandbriefen) und fur dre zum 2. Januar 1934 gekündigten 5 % (5%) landschaftlichen Central-Goldpfandbriefe (Liquidationspfanddriefe) wird de- reqnet: 1 Goldmark = 1 Reichsmark.

Berlin, den 12. Dezember 198383.

Central-Landschafts-Direktion für die Preußischen

von Winterfeld.

P. + D. QGraatenl

K

Verbot.

Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziffer Z und 7 der Ver des Reichspräsidenten zum Schuße des deutschen Volkes vom 4. Februax 1933 (RGVL. 1 S. 35) verbiete ich die in Bielefeld erscheinende Zeitung „Westfälische Neueste Nah= richten“ auf die Dauer von 8 Tagen. Das Verdot deguunt mit Mittwoch, dem 13, Dezember, uud mit Freitag, dem 15. Dezember- 1983, einschließlich. Verdot umfaßt auch die iu demseldenu Verlage erscheineud

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