1933 / 293 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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L Pre E S R E E E S E e:

Erste Zentralhandelsregifterbeilage zu Neichs- und Staatsanzëiger Nr. 292 vou 14, Dezetnber 1933. S. 4,

4532, 4533, 4534, 4585, 4536, 4537, plastische Erzeugnisse, Schubfrist 3 Fahre, angemeldet am 27. 11. 1933, 16 Uhr. Unter Nr. 2887: Fa. Heinr. Hülter jr., Jserlohn, ein versiegeltes Paket an- geblih enthaltend Muster für Schlüssel F/II, plastishes Erzeugnis, Schußfrist 6 Jahre, angemeldet am 30. 11. 1938, 16 Uhr. Jserlohn, Dezember 1933. Das Amtsgericht.

Mülheim, Rubr. [59404]

Jn das Musterschußregister Nr. 184 wurde heute für die Firma „Ludwig Schulten“ in Mülheim-Ruhr eingetra- gen: 1 Etikett, Geschäftsnummer W. Seh. 1933, angemeldet ani 4. Dezember 1983, vorm 108 Uhr, Flächenerzeugnis, Schubfrist 3 Jahre.

Amtsgericht Mülheim-Ruhr, den 6. Dezember 19883.

Mülheim, Ruhr. [59405]

«In das Mustershußregister Nr. 185 wurde heute für die Firma „Hamburger Kaffee-Fmport-Ges{äft Emil Tengel- mann“ zu Mülheim-Ruhr eingetragen: Verkaufsständer, Geschäftsnummern 6007 u. 6008, angemeldet am 30. No- vember 1933, vormittags 1014 Uhr, plastishe Erzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre.

Amtsgeriht Mülheim-Ruhr, den 6. Dezember 1933.

Thal-HWeilizenstein. [59406]

Jn unsex Musterregister ist heute unter Nr. 48 bei dem für die Firma Thiel & Schuchardt Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in Ruhla eingetrage- nen Muster eines Zugpendels, Nr. 1348, eingetragen worden: Die Schußfrist ist um 6 Fahre verlängert.

Thal-Heiligenstein, 8. Dezbr. 1933.

Thüringisches Amtsgericht.

T. Ronfurse, Bergleidssaen, Enishuldungsverfahren zur EduIdenregelung landwirt- haftlicher Betriebe und Berteilungsverfahren.

Berlin-Charlottenburg. 159727] Ueber das Vermögen der Kommandit- gesellshaft in Firma David u. C9. in Berlin SW 19, Niederwallstr. 13/14, perjöonlih haftender Gesellshafter Ernst &rant, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, ist am 9. Dezember 1983, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 256, N. 66. 33. Verwalter: Kauf- mann Dr. Haupt in: Berlin NW 40, Hindersinstr. 1. Frist zux Anmeldung der Konkursforderungen bis 6. Januar 1934. Erste Gläubigerversammlung: 8. Januar 1934, 10 Ühr. Prüfungs- termin am 12. Februar 1934, 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Charlottenbura, Tegeler Weg 17—20, Erdgeschoß, Zim- mer 44. Offener Arrest mit Anzeige- frist bis 6. Januar 1934. Amtsgeriht Charlottenburg. Abt. 256. Berlin-Charlottenburg. [59728] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Frohne in Berlin-Südende, Krumme Str. 2, ist am 9. Dezember 1933, 12 Uhr, das Konkursverfahren erossnet worden, 256. N. 53. 33. Verwalter: Kaufmann August Belter in Berlin W 30, Haberlandstr. 3. Frist gur Anmeldung der Konkursforderungen bis 6. Januar 1934. Erste Gläubiger- versammlung: 9, Fanuar 1934, 10 Ühr. Prüfungstermin am 14. Februar 1934, 10,30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Char- lottenburg, Tegeler Weg 17—2, Erd- geshoß, Zimmer 44. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 6. Januar 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.

Berlin-Charlottenburg. [59729] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Quack in Berlin-Dahlem, Ehren- berastr. 19, ist am 9, Dezember 1933, 12,30 Uhr, das Konkursverfahren er- ossnet worden. 256. N. 52. 33. Verwalter: Kaufmann August Belter in Berlin W 30, Haberlandîtr. 3. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 6, Januar 1934. Erste Gläubiger- verjammlung: 9. Januar 1934, 11 Ühr. Prüfungstermin am 14. Februar 1934, 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Char- lottenburg, Tegeler Weg 17—20, Erd- geschoß, Zimmer 44. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 6. Januar 1934.

Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.

Dresden. [59730] Beschlüsse in dem Vergleihs- und Konkursverfahren über das Vermögen ver Geshäftsinhaberin Elisabeth led. Blumenschein als alleinige Jnhaberin der handelsgeritlich eingetragenen &irma „Werlih“ Elektrische Bedarfs- artikel u. Lichtreflame Elisabeth Blumen- [hein in Dresden-A., Uhlandstr. 40:

I. Das Verglkleichsverfahren wird eingestellt. Ueber das Vermögen der bezeihneten Schuldnerin wird das Kon- kursverfahren eröffnet. Konkurs- verwalter: Herr Kaufmann Alfred Canzler in Dresden, Pirnaische Str. 33. Vfsener Arrest ist erlassen.

Amtsgeriht Dresden, Abt, I, den 8. Dezember 1933.

1], Der Beshluß vom 8, Dezember 1933, durch den das Konkursverfahren über das Vermögen der bezeihneten

Gemeinschuldnerin evöffnet worden ift, ist durh den am 9. Dezember 1933, vor- mittags 10,30 Uhr, an Gerichtsstelle er- klärten Rechtsmittelverziht rehtskräftig und damit wirksam geworden. An- meldefrist bis zum 6. Januar 1934. Wahltermin am 9. Januar 1934, vor- mittags 8,30 Uhr. Prüfungstermin am 23, Januar 1934, vormittags 8,30 Uhr. Anzeigepflicht bis zum 6. Januar 1934, Amtsgeriht Dresden, Abt. I1, den 9. Dezember 1933.

Hamburg. _[59731]

Ueber das Vermögen der Gesellschaft in Firma Baugesellshaft „Nordmark“ mit beshränkter Haftung, Hamburg, Brekelbaumspark 29 11 b. Frickel, Ueber- nahme von Bauausführunzgen, ist heute, 12,25 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Hans Harten Hams- burg, Mönekebergstvaße 31. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 6. Ja- nuar n. F. einschließlich. Anmeldefrist bis zum 11. Februar n. J. einshließli. Erste Gläubigerversammlung: Diens- tag, 9. Januar n. F., 104 Uhr. Allge- meiner Prüfungstermin: Dienstag, 6. März n. J., 104 Uhr.

Hamburg, 11. Dezember 1988. Das Amtsgericht. Pillkallen. [59733] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Frau Selma Gottschalk in Schiriindt wird heute, am 9. Dezember 19383, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da sie ihre Zahlungseinstellung dargetan und die Eröffnung des Verfahrens beantragt hat. Der Kaufmann Hermann Kramer in Pillkallen wird zum Konkursver- walter ernannt, Konkursforderungen sind bis zum 2. Januar 1934 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be- [chlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausshusses und eintre- tendenfalls über die in § 132 der Kon- kurSordnung bezeihneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 17. Fa- nuar 1934, 11 Uhr, vor dem unter- zeihneten Geriht, Zimmer Nr. 20, Termin anberaumt.

Das Amtsgericht in Pillkallen.

Rotthalmünster. [59734]

Bekanntmachung. 1, Das Amtsgeriht Rotthalmünster hat mit Beshluß vom 11. Dezember 1983, 11 Uhr aa das Konkurs- verfahren über den Nachlaß des am 4. Juli 1931 verstorbenen Shuhmachers Hermann Höchtl von Pocking eröffnet. 2. Zum Konkursverwalter wird Just.- Obersekr. Albert Holzhauser in Rotthal- münster ernannt. 3. Der offene Arvest wird erlassen und die Anzeigefrist in dieser Nihtung wird bis zum 20. De- zentber 19383 einshließlich festgeseßt. 4. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigeraus- schusses, über die in §8 132, 134 187 K.-D, bezeihneten Fragen in Vevbin- dung mit dem allgemeinen Prüfungs- termin wird bestimmt auf Mittwoch, den 10. Januar 1934, vormittags3 9 Uhr, Sizungssaal des Amtsgerichts. M DEE des Amtsgerichts Rotthalmünster.

Arnstadt, [59735] Konkursverfahren Carl Becker, Arn- stadt: Das Konkursverfahren wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

eo, den 12. Dezember 1933. Thüringishes Amtsgericht. 7. Berlin-Charlottenburg. [59736] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Artur Hendel in Berlin C 2, Rosenstr. 8 (Fabri- kation und Engroshandel von Hosen- trägern und Hüftgürteln), ist infolge Bestätigung des Zwangsvergleihs auf- gehoben worden. Berlin-Charlottenburg, 6. Dez. 19383. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 253. Berlin-Charlottenburg. [59737] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Paul Mehr in Berlin-Lankwiy, Mühlenstr. 58, persön- lih haftenden Gesellschafters der offenen Handelsgesellschaft Joh. Dirks in Berlin W 8, Charlottenstraße 55, ist nah Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin-Charlottenburg, 6, Dez. 1 Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 253, Berlin-Charlottenburg. [59738] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fngenieurs Emil von Keiß in Berlin-Pankow Dusekestr. 3 wird der allgemeine Prüfungstermin vom 22. Dezember 19383 aufgehoben da das Konkursverfahren mangels Masse eingestellt ist.

Chavlottenburg, 9, Dezember 19833. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.

Bialla, Ostpr. Beschluß. [59739]

Das Konkursverfahren über das Ver- el des Kaufmanns Johann Grigo tin Bialla, Jnhaber eines Eisen-, Kurz- waren-, Glas-, Porzellan- und Haus- artikelgeshäfts, wird aufgehoben, nach- (dem der im Vergleichstermin vom ! 5, August 1933 angenommene Zwangs-

vergleih durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. August 1933 bestätigt und der Schlußtermin abgehalten ist. Bialla, den 29. November 1938. AmtsgekLicht.

Blankenburg, Harz. [59740]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Ferdinand Ton- dera von hier ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Blankenburg a. H.

Bochum. Bekfanntmahung. [59741]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Julius Spiegel, alleinigen Junhabers der eingetragenen Firma Wolfsdorf, R, Nachf. in Bochum, wird aufgehoben,

Bochun, den 6. Dez mber 19383.

Das Amtsgericht.

Dülken. Beschluß. [59742]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Pappen- und Papier- fabrik H. Lehnen G. m. b. H. in Süchteln wird wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Revisionsberichts die Gläubigerversammlung vom 21. Dezem- ber 1933 mit gleicher Lagesordnung auf den 26. Januar 1934, 16 Uhr, verlegt.

Dülken, den 11, Dezember 19383. Das Amtsgericht. Frohburg. [59743] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft C. Krause in Frohburg (Schlofserei u. Schraubenfabrik, Fahrzeughandel), Ge- sellschafter: Schlossermeister Karl Krause, Wolftiß, Kaufmann Friedrih Krause, Frohburg, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 21. September 1933 angenommene Zwangsvergleih durch rechtskräftigen Beschluß vom 21. September 1933 be-

stätigt worden ist. Amtsgeriht Frohburg, 11. Dezbr. 1933.

Fürstenberg, Mecklb. [59744] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Zimmermeisters Carl Rein-

hardt in Fürstenberg i. Meckl. wird,

nachdem der Zwangasvergleih vom

9, November 1933 rechtskräftig ge-

worden ist, hiermit aufgehoben. Fürstenberg i. Meckl., 9. Dezbr. 1933.

Amtsgericht.

Geselke,. [59745] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Zementwerke „Komet“ G. m. b. H. in Geseke ist weiterer Prüfungs- und zugleih Schluß- termin auf den 16. Januar 1934, 914 Uhr, bestimmt. Amtsgericht Geseke, 11, Dezember 1933.

Giessen. ! 59746]

Betreffend: Konkurs über das Ver- mögen des Chr. Spies, Sattlermeister in Gießen.

Veschluß. Dcs Konkursverfahren wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsp-echende Konkursmasse niht vorhanden ijt.

Gießen, den 25. November 1933.

Hessishes Amtsgericht.

Hannover. [59747] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Großhändlerin Witwe Jo- hanne Gruner geb. Finke mit der Firma J. C. Gruner, Getreide, Futter- und Düngemittel, in Hannover, Calenberger Straße 46, wird infolge des Schluß- termins aufgehoben.

Amtsgericht Hannover, 8. Dezbr. 1933.

Königsberg, Pr. [59748] Das Konkursverfahren über den Nathlaß der am 18. Juni 1931 ver- storbenen Frau Maraarete Albinus geb. Laudien in Waldhausen ist nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Königsberg i. Pr., den 7. Dezember 1938. Lauenburg, Pomm. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 20. 10. 1932 in Lauen- burg, Pomm., verstorbenen Witwe Meta Bieske geb. Radam wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Lauenburg i. Pomm., 9, Dez. 1933. Das Amtsgericht.

[59749]

München, [59750]

Bekanntmachung. Am 6. Dezember 1933 wurde das unterm 8. Februar 1918 über das Ver- mögen des Komponisten Erich Lieber- mann in München, genannt Lieber- mann-Roßwiese, eröffnete Konkursver- [an als durch Zwangsvergleich be- endet aufgehoben.

__ Amtsgeriht München, Geschäftsstelle des Konkursgerichts. Neustrelitz. [59751] Das Konkursverfahren über das Ver- mogen des Tischlers H. Hagemann in Neustreliß wird nah erfolgter Abhal- tung des Schlußtermins und Aus- shüttung der Masse aufgehoben, Neustreliß, den- 7. Dezember 1933.

Amtsgericht, Abt. 3,

Pforzheim. [59756 Vas Konkursverfahren über das Ver=

mögen der Christiau Käser Wwe,,

]|Dingelstädter

Alleininhaberin der Firma Christian

Käser, - Baugeschäft in Pforzheim,

wurde nah Abhaltung des Schluß-

termins aufgehoben.

Pforzheim, den 7. Dezember 1933. Amtsgericht. A IV.

Quedlinburg. [59754] Konkurs über das Vermögen der Firma Emil Vogler, Etuis- und Fein- kartonagenfabrik, und ihres Fnhabers, Buchbindermeisters Emil Vogler in Thale a. H., nah S R aufgehoben. Amtsgeriht Quedlinburg, 5. 12. 1933.

[59752]

Rantzau b. Barmstedt, Holst.

Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Kaufmanns Oskar Schü-

mann in Westerhorn wird nah erfolgter

Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Ranytau, den 8. Dezember 1938. Das Amtsgericht, Reutlingen. [59755] Das Konkursverfahren über den Nach- laß des verstorbenen Schneidermeisters Hans Walz in Reutlingen ist nah Ah- haltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußverteilung am 8. Dezember

1933 aufgehoben worden. Amisgericht Reutlingen.

Rheine, Westf, [59756]

mögen des Kaufmanns Johannes Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Rheine, 11. Dezember 1938.

Schlawe, Pomm. [59757] Das Konkursverfahren Viehhändler Otto Müller in Schlawe ist nah erfolg- ter Abhaltung des Schlußtermins am 9. Dezember 1983 aufgehoben. Amts- geriht Schlawe. Schleswig. Beschluß. [59758] Das Konkursverfahren über den Nach- laß des am 183, 10. 1932 verstovbenen Kaufmanns Ernst Schlüter aus Groß Rheide wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Schleswig, den 8. Dezember 1983. Amtsgeriht. Abt. IIT.

WandsbekK. [59759] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Bernhard Fri, Wellingsbüttel, ist nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Wandsbek, den 7. Dezember 1933. Das Amtsgericht,

Wesel. [59760]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma F. J. E. Bösken, G. m. b. H. Wesel, 1 zur Prüfung der nahträglich angemeldeten Forderun- gen und zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeihnis der bei der Verteilung zu berüdcksihtigenden Forderungen der Schlußtermins auf den 9. Januar 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Ritterstraße 1, Zimmer 10, be- stimmt. Wesel den 5. Dezember 1933. Das Amtsgericht. (6 N 12/32.)

[59761] Wittenberge, Bz. Potsdam. Das Konkursverfahren der Firma Gebr. Krüger, Vereinigte Werkstätten für Porzellankunst, Fnhaber Kausmann Ludwig Krüger in- Wittenberge, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprehende Masse nicht vorhanden ist, Wittenberge, den 8. De- zember 1933. Das Amtsgericht.

Zehdenick. Berichtigung. [59874] In der Nr. 280 des Reichsanzeigers vom 30. 11. 1933 a es in der Be- kanntmachung, betr. onkursverfahren der Märkischen Ziegeleibetriebs- Gesellschaft in Mildenberg e. G. m. b. S. richtig heißen: Anmeldefrist bis zum 20. Dezember 1933 statt 20. No- vember. (3 N. 3. 33 a.)

Amtsgericht Zehdenick,

Bad Oeynhausen. [59762] Veber das Vermögen der Firma H. Brinkmann Nachf., Fnh. Hermann Priester in Bad Oeynhausen, Kloster- straße 11, wird heute, am 9, Dezember 1933, 13 Uhx, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Huchzermeyer in Bad Oeynhausen wivd zur Vertrauens- person ernannt. Die Bestellung eines Gläubigeraus\husses bleibt vovbehalten, Termin zur Verhandlung über den Ver- gleihsvorshlag wird auf den 9. Ja- nuar 1934, 11 Uhr, Zimmer Nr. 34, vor dem O: Bad Oeynhausen anberaumt. Der Antvag auf Er- öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Ge- shäftsstelle, Zimmer Nr. 32 des Amts- gerihts, zur Einsicht niedergelegt.

Bad Oeynhausen, 9. Dezember 1933. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Dingelstädt, Eichsfeld. [59763]

Ueber das Vermögen der Firma i r Maschinenfabrik Wege- vih & Co. in Dingelstädt, E., ist heute

um 12 Uhr 43 Minuten das Vergleichs-

Das Konkursverfahren über das Ver- |

Eickens in Rheine wird nah erfolgter |

verfahren zur Abwendung des Konky eröffnet wovden. Keine Vertraue, perjon. Kein Gläubigerausshuß. - min zur Verhandlung über den 9 gleihsvorshlag am 3. Januar 1934| 10 Uhr an Gerichtsstelle. Der Ant nebst Anlagen liegt auf der Geschäj stelle aus.

Dingelstädt, Eichsfeld, 9. Dezbr. 19

Das Amtsgericht.

Rottweil. [5974 Das Vergleihsverfahren zur Äbyy dung des Konkurses über das y mögen der Firma Jakob Paln Kommandit-Gesellshaft, Uhrenfabrik, Fabrik für Feinmechanik in Schi ningen a. N., wurde am 9. Dezen 1983, 1114 Uhr, eröffnet. Vertrauzy erson: Rechtsanwalt Dr. Schilpp Rottweil. Gläubigerauss{chußmitgliey Firma Johann Jäckle in Schwenyj gen bzw. deren Inhaber, der Inha der Firma Fauh. & Schmid in Sth ningen, die Deutshe Bank und Fit conto-Gesellshaft, Zweigestelle Schwe ningen, Vergleichstermin vor d „Amtsgeriht Rottweil Montag, y ¡ 8. Januar 1984, 15 Uhr. Der Anty auf Eröffnung des Verfahrens n 04 Anlagen ist auf der Geschäj telle des Amtsgerichts zur Einsicht Beteiligten niedergelegt. Württ. Amtsgericht Rottweil a.

Berlin-Charlottenburg. [598 Das Vermittlungsverfahren über d des Landwirts Herma Senß, Berlin-Marienfelde, Berlin Stvaße 101, wird eingestellt. Der Y {luß hat die Rechtskraft erlangt. Berlin-Charlottenburg, 5. Dez. 19 Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Chemnitz. {597

Das Vergleichsverfahren zur Äb dung des Konkurses über das Vi mögen der offenen Handels8gesellsh| in Firma Bruno Brüner, Pader Schreibwarengroßhandlung in Chemni Aue 3a, ist infolge der Bestätigu des im Vergleichstermin vom 28. 9 ventber 1933 angenommenen Vergleid durh Beschluß vom 9. Dezember 19 aufgehoben worden.

Vermögen

j Amtsgericht Chemnitz, 12, Dezbr. 19]

Leipzig. [59768 Das am 26. Oktober 1933 eröffn Vergleichsverfahren zwecks Abwendu des Konkurses über den Nachlaß de am 24. Fuli 1933 verstorbenen, i Leipzig C 1, Gustaf-Adolf-Straße woa baft gewesenen Kaufmanns Jost Ziege, chem. Alleininhabers der hai delsgerichtlich eingetvagenen Firn „osef Ziege“ Damen- und Hérrënhit sowie Pelzwarenhandlung in Leipzi C 1, Brühl 18, ist infolge der Bestäti gung des im Vergleihstermin vot 7. Dezember 1933 angenommenen Vet gleihs durch Beschluß vom gleiche Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 11. Dezember 198

Dortmund-Hörde, _ [59768 Veber das Vermögen des Gärtnerei besißers Ernst Stüvermann zu Dor mund-Aplerbeck, Sölder Kirhweg öl ist am 11. Dezember 19833, 11 Uhr, da ntshuldungsverfahren eröffnet. Al Entschuloungsstelle wird die Deuts Gartenbaukredit Aktiengesellschaft zl Berlin NW 40, Kronprinzenstraße A bestimant. Die Gläuiger werden unte Hinweis auf die Rechtsnachteile de § 11 Absas 2 des Entschuldungsgeseß: aufgefordert, ihre Ansprüche in doppel! ter Form bis zum 10. Fanuar 19 bei dem unterzeihneten Gericht anzu melden und die in ihren Händen b: findlihen Schuldurkunden dem Geri einzureihen. Die Unterlagen für dit Eröffnung des Verfahrens können au der Geschäftsstelle, Zimmer 10, einge lehen werden. Ñ j Amtsgeriht in Dortmund-Hörde. Wildesheim. [59761 trieb der Eheleute Anbauer Karl Höfer und Minna geb. Matthies in Glei dingen eingetragen im Grundbu! von Gleidingen Band 11 Blatt Nr. 0 uud Band I Blatt Nr. 38 ist heut um 10 Uhr das Entshuldungsverfahret nach Maßgabe des Gesetes vom 1. Zuni 1933 eröffnet worden. Als Entschul- dungsstelle ist die Hannoversche Landeé- kreditanstalt in Hannover ernannt. Alle dinglichen und persönlihen Gläu- biger werden aufgefordert, ihre An- sprüche - bis einschließlich 15. Fanuar 1934 anzumelden, und zwar 1. bei dem unterzeihneten Geriht unter Bei- aua der ihrer owerung zugrunde- iegenden Schuldurkunden und sonstigen Nachweise, 2. bei vorstehender Ent- [chuldungsstelle. Amtsgericht Hildesheim, 8. Dez. 1933,

D

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht- Lee Teil) Angzeigenteil und fük den Verlag: Direktor Pjseiffer in

Berlin-Charlottenburg;

für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarishe Nachrichten: Rudolf Lanbßsch in Berlin-Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags - Aktiengesellschaft, Berlit

Wilhelmstraße 32,

Ueber den landwirtschaftlißen Be h

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatlih 2,30% einschließlich 0,48 ÆX Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 ÆX& monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32.

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O Ir. 29Z. Reichsbantgirokonto. Berlin, Freitag, den 15, Dezember, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles,

Deutsches Reich.

Verordnung über Ortslöhne und Jahresarbeitsverdienste in der Reichsversicherung. Vom 14. Dezember 1933.

Bekanntmachung des Reichsbank - Direktoriums, deutsche Forderungen an ausländische Staaten.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. :

Begründung zum Geseß über die zweite Aenderung der Reichs- haushaltsordnung und die zehnte Aenderung des Besoldungs- geseßes vom 13. Dezember 1933.

Beschluß des Frachtenausschusses Stettin.

Preußen.

Pekanntmachung des Regierungspräsidenten in Hannover, be- treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des

Landes Preußen.

betreffend

Deutsches Reich,

Vérordunung

über Ortslöhne und Jahresarbeitsver- ¿dieaste inder Reichsversiherung..

f E ch2 E 151 Dezember 1933. j

Auf Grund des § 151 der Reichsversicherungsordnung und der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Vaitenzon und zur Bekämpfung politisher Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 Dritter Teil e ITI § 2 Abs. 2 (RGBVl. 1 S. 537, 545) wird folgendes verordnet:

ordnung) und die durhschnittlihen Fahresarbeits- veubieitste in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung S 932 der Reichsversicherungsordnung) werden vorbehaltlich etwa notwendiger Zwischenfestsezungen erst mit Wirkung vom 1. Januar 1935 neu festgeseßt.

Jm übrigen bleiben die Verordnung über Fest- seßung dexr Ortslöhne in der Reichsversicherung vom 9. November 1929 (RGBl. I S. 203) und die Vor- schriften der §8 932 bis 940 der Reichsversicherungs- ordnung unberührt.

Berlin, den 14. Dezember 1933. Der Reichsarbeitsminister. V B O Ton

Vel ara

Um einen Ueberblick über die Höhe der deutschen Forderungen an nachstehend aufgeführte - Länder, welche eine Devisenzwangswirtschaft haben, zu gewinnen, fordern wir hiermit die Firmen und Personen, die in Deutschland vg Ausnahme des Saargebiets) ihren Wohnsiy aben auf, ihre am

30. Ndvvember 1933 bestehenden' Forderungen gegenüber Bulgarien T\chechoslowakei Dänemark Türkei Estland Ungarn Griechenland Argentinien Jugoslawien Bolivien Letlland Brasilien Oesterreich “Chile i Rumänien bis zum 30. Dezember d. J. anzumelden.

Diese Anmeldung gilt nicht als Angebot an die Reichs- bank im Sinne des § 1 der Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisenbetvirtschaftung vom 23, Mai 1932, sondern erfolgt zu statistischen Zwecken. Die Aufstellung tiner amtlichen Ueberficht über die deutschen Forderungen hat ih für etwaige Verhandlungen mit den obengenannten ndern über den gegenseitigen Zahlungsausgleih als not- wendig herausgestellt.

Die Anmeldungen sind der Devisen-Abteilung der Reichs- hauptbank, Ablieferungskontrolle, Berlin SW 111, Breite- iraße 8/9, unmittelbar oder durch Vermittlung einex Reichs= vankanstalt einzureichen. Vordrucke sind daselbst erhältlich.

Berlin, den 15. Dezember 1933. Reichsbank-Direktorium. Dr, Hjalmar Schacht, Dreyse.

Columbien Costa-Rica Ecuador Nicaragua Paraguay Uruguay Venezuela

Die Ortslöhne 149 der Reichsversiherungs-

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur rung der Wertberehnung von Hy und sonstigen Oen, die auf (Goldmark) lauten (RGBl, I S, 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 15. Dezember 1933 if eie E Seid L c, S 1266 7d n deutshe Währung nach dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 15. De- zember 1933 mit NM 13,69 umgerehnet = RM 86,6463, 0 ein Gramm Feingold demnah . . . = pence 48,8369, n deutsche Währung umgerechnet... = RM 2,78574. Berlin, den 15. Dezember 1933.

Statistische Abteilung der Reichsbank. L DoLing.

Begründung

zum Geseg über die zweite Aenderung der

eihsShaushaltsordnung und die zehnte

Aenderung des Besoldungsgeseßes vom 13. Dezember 1933 (RGBl. 11 S. 1007).

(Veröffentliht vom Reichsministerium der Finanzen.)

I. Allgemeines,

Der Gesezentwurf enthält eine größere Zahl von Aenderungen der Rei shaushaltsordnung und als weseniz lihste Neuregelung die Vorschriften übex den Rechnungshof.

Die einzelnen Aenderungen bedürfen zum Teil mit Rücksicht ‘auf ihbem--zweifeläfteien Juhalt keiner näheren Begründung. Leils sichern sie durch Klarstellung der Vor- rie bereits seit langem geübte Staatspraxis, teils dienen ie lediglich dec Beseitigung von Unebenheiten und Un- stimmigkeiten in dem zur Zeit geltenden Wortlaut, Be- deutungsvoller sind zwei weitere Gruppen derx in dem Ent- wurf enthaltenen Aenderungen. Die Aufnahme diesex Vor- Res findet ihre Erklärung darin, daß in Preußen die

bsicht besteht, die Reichshaushaltsordnune für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes mit möglichst geringen Abweichungen für entsprehend anwend- bar zu erklären. Um dieses Bestreben, das von Reichs ivegen nur begrüßt werden kann, nach Möglichkeit zu unterstüßen und dem aLnde Preußen sowie anderen, seinem Beispiel folgenden Ländern die Durchführung zu erleichtern, soll einmal eine Reihe schon bestehender Vorschriften der Reichs- haushaltsordnung ausgebaut und sollen neue Vorschriften in den Entwurf eingestellt werden, deren Aufnahme für das Reich zur Zeit nicht unbedingt dringlich, für die Länder, insbesondere für Preußen aber angesichts dex Besonderheiten der Landesverwaltung unentbehrlich sind.

Durch die Entschließung Preußens, die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung für sih zu übernehmen, würde auf einem der wichtigsten Gebiete des öffentlichen Rechts zwischen Reich und Land Rechtsgemeinschaft und damit in der Sache Rechtseinheit herbeigeführt. Um diese so vollständig und wirksam wie möglich zu machen, ist die Vorschrift des Art. TV § 1 aufgenommen worden, nach der die übernommenen reich8- rechtlichen Vorschriften im Lande dieselbe Kraft haben wie im Reich.

Das Kernstück dér Vorlage bilden die neuen Vorschriften über den Rechnungshof (Abschn. V derx Reichshaushalts- ordnung).

Die Tätigkeit des Rehnungshofs, dem die NUeberwachung der gesamten Reichshaushaltsführung obliegt, gewinnt in einer Zeit besondere Bedeutung, in der die Not zu äußerster Anspannung aller staatswirtschaftlichen Kräfte und darum zu sorgsamster Verwendung der Mittel zwingt. Höchste Anforderungen müssen an die Prüfung, aber auch an die Auswertung der Prüfungsergebnisse für die Reformarbeiten der nächsten Zukunft gestellt werden. Schnelle und doch eindringende Arbeit in möglichst einfachem Arbeitsgang ist geboten, zugleich eine Arbeit, die straff geführt und von der Verantwortung der Einzelpersönlichkeit getragen ist. Einem solchen Verfahren will der vorliegende Entwurf die geseß- lichen Grundlagen geben. ;

Das Verfahren des Rechnungshofs beruht noch heute in weitem Umfang auf der Jnstruktion vom 5. März 1875. Eine Anpassung an die bestehenden Bedürfnisse konnte bisher nicht erreicht werden, da sie nux durch eine grundlegende Aenderung der Geschäftsordnung möglich gewesen wäre und nah dem geltenden Recht jede Aenderung der Geschäfts8- ordnung von einem Beschlusse dex Vollversammlung des Rechnungshofs abhängig ist. Die Zuweisung allex wesent- lichen Entscheidungen an die Vollversammlung des Rech- nungshofs beeinträchtigt auch sonst die Schlagkraft der gerade in bewegten Zeiten unerläßlichen laufenden und abschließen- den Kontrolle der öffentlichen Haushaltsführung. Eine wirk- same Vereinfachung und eine Beschleunigung des Prüfungs-

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verfahrens wird shließlich dadurch ershwert, daß dem Prä= identen jedes unmittelbare Eingreifen zum Zwecke einer Förderung der Prüfungsarbeiten, ihrer Ausdehnung auf bea stimmte Gebiete oder Vorfälle oder zum Zwecke der Siche- rung von Prüfungsergebnissen durch besondere Erhebungen versagt ist. Fnmitten eines Kampfes des Gesamtvolkes um seine Erhaltung und Wiederaufrichtung gilt es, die Bereit schaft des Rechnungshofs zum Handeln, zu strengster Ueber- wwachung der Einzelmaßnahmen dexr Verwaltung soweit irgend möglich zu erhöhen und dadurch den in leßter Linie Verantwortlichen die notwendigen Grundlagen der Ent- schließung im Kampf gegen Mißstände der Verwaltung zu geben, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Haushaltsführung gefährden. Es hätte nahegelegen, den Grundsay kollegialer Entschließung für den Rechnungshof vollständig aufzugeben und den Weg zu gehen, den die eng- lische und amerifanishe Staatsübung weist. Hier wie dort ist die Verantwortung für die Rehnungsprüfung einer abz \{hließend entscheidenden Persönlichkeit übertragen, die im Rahmen der geseßlichen Vorschriften über den erforderlichen Prüfungsapparat nah pflichtgemäßem Ermessen verfügt. Insbesondere ist in dem amerikanishen Budget and Accoun- ting Act 1921 dem großen, das Haushaltsrecht umgestal= tenden Reformwerk der Vereinigten Staaten die Ver= antwortung für Leitung und Durchführung der O voll dem Präsidenten (Comptroller General of the Unite States) zugewiesen, der seinerseits berechtigt ist, dem Assistant Comptroller General (Vizepräsidenten) einen Teil seiner Auf- aben zu übertragen. Eine starke Seivegung, zur Verein= abon des Verfahrens und damit zu seiner eshleunigung eigt sih auch. in der jüngsten Gesezgebung Ftaliens über en ‘Cbris dei Conti“; Nachdem beretts dur ein Sesczess-- dekret vom 5. Februar 1930 Nr. 21 eine Reform eingeleitet ivar, soll jeßt, wie amtlih berihtet wird, beabsichtigt sein, die Kollegialentscheidungen auch bei den richterlichen Aufgaben des Rechnungshofs möglichst einzuschränken.

Von entsprechenden Gedankengängen ausgehend, strebt der vorliegende Entwurf das Ziel einer Vereinfachung, Be=- shleunigung und strafferen Gestaltung des Prüfungsver=- fahrens dur zweierlei Maßnahmen an. Er behält es zwar mit Rücksicht auf die oberstrichterlihe Natur der Entschei- dungen des Rechnungshofs bei der follegialen Entschließung, führt aber Formen der follegialen Beschlußfassung ein, die den Bedürfnissen besser angedaßt sind: dex Entwurf stärkt ferner die verantwortliche Führung des Prüfungsgeschäftes durch den Präsidenten.

Fr die Formen der follegialen Beschlußfassung knüpft der Entwurf an die bereits bestehende Möglichkeit an, Senate zu errichten. Diese Senate sollen über alle Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung entscheiden, soweit sie niht durh Vebereinstimmung des zuständigen Ministerialrats und des Direktors gegebenenfalls mit Zustimmung des Präsidenten abschließend entschieden werden können. Nur soweit die Zu ständigkeit mehrerer Senate berührt wird oder soweit der Präsident es im einzelnen Falle für sahgemäß erachtet, soll ein größeres Kollegium das leßte Wort sprechen. Als solches kommt aber nicht mehr die Vollversamnmmlung in Betracht. Wie auch sonst auf dem Gebiete der obersten Gerichtsbarkeit, z. B. bei dem Reichsfinanzhof, soll künftig an die Stelle der Vollversammlung ein Großer Senat treten, dessen Mitglieder= zahl beschränkt ist, dessen Zusammenseßung aber doch die Geltendmachung aller in Betracht kommenden grundsaäßlichen Gesichtspunkte, zugleih aber auch die Berütsichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles gewährleistet.

Die Stärkung der Stellung und damit der Verantwor=- tung des Präsidenten ist insbesondere dadurch versucht, daß

dem Präsidenten weitgehende Weisungsbefugnisse (vgl. § 126) eingeräumt werden, die es thm künftig gestatten, auf Bez shleunigung und Vertiefung des Verfahrens hinzuwirken, insbesondere Prüfungen anzuordnen und zu erweitern, wo ihm das geboten erscheint, und die Prüfungen durch Bestim- mung von Form und Zeit des Eingreifens beshleunigt durch- führen zu lassen. Dadurch wird in weitem Umfange für das Gebiet des Verfahrens der Beschluß von Kollegien durch den Entschluß der verantwortlich leitenden Persönlichkeit erseßt. Die Weisungsbefugnis des Präsidenten soll ihm insbesondere die Möglichkeit geben, auf Form und Jnhalt der Zwischenver=- fügungen, insbesondere im Sinne weitergehender Aufklärung, Einfluß zu nehmen. Dagegen ist eine Anweisung der zux Beschlußfassung berufenen Beamten, die die sachlihe Ent- scheidung selbst. betrifft, nah wie vor ausgeschlossen. Einem bereits gefaßten Beschluß kann der Präsident mit dem gleich- falls verstärkten Beanstandungsrecht gegenübertreten, dessen Anwendung die lebte persönliche Verantwortung des Prâä- sidenten einseßt und grundsäßlih die Wirkung hat, daß die Ausführung des Beschlusses unterbleibt. Für die Bean= standung von Erinnerungen und Bemerkungen gilt gemäß § 126 6 Abs. 2 Besonderes. Dagegen ist zwecks Aufrecht- erhaltung einer unabhängigen Rechnungsprüfung die Auf-