1933 / 293 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs-

Data

stellung von Bemerkungen dex Geltung des Präsidenten entzogen. Einen Beschluß des Großen Senats - auf Rufe stellung einer Ne E kann er nicht beanstanden. Ein olcher Beschluß ist endgültig. E

? "Die aa der Stellung des Präsidenten exfordert außerhalb des Abschnitts V der Reichshaushaltsordnung mehr- fache Aenderungen vorhergehender Bestimmungen. Ne u ist die Einrichtung der Präsidialabteilung 125). „Sie soll die im Rehnungshof gewonnene Sachkunde für die Füh- rung der öffentlihen Wirtschaft auf shnellstem Wege nußbar machen und es auch gestatten, die Arbeit des Sparkommissars auf den Rechnungshof zu übernehmen, soweit sie niht von der Reichsregierung anderen Dienststellen, insbesondere dem i Reichsfinanzministerium, zugewiesen wird (Artikel T), as ; mit werden zugleich die Kräfte und Erfahrungen der Direk- toren und Ministerialräte des Rehnungshofs auch für dieses wichtige Aufgabengebiet herangezogen. Die Aufhebung des Büros des Reichssparkommissars, als einer selbständigen Reichsbehörde, darf keineswegs in dem Sinne einer Lockerung der straffen und sparsamen Haushaltsführung im Reich gedeutet werden. Nach dem Wegfall der besonderen Spar- behörde werden ihre Aufgaben mit Nachdruck weiter be- trieben. Soweit diese Aufgaben in der Durchprüfung der Reichsverwaltung auf sparsame Wirtschaftsführung legen, sollen sie in der Hauptsache vom Reichsminister dex Finanzen Übernommen werden, während die Durchprüfung im übrigen, einschließlih der Verwaltungen der Länder, Gemeinden usw., der Prâsidialabteilung des Rechnungshofs übertragen wer- den soll.

Dic Vermehrung der dem Präsidenten obliegenden Auf- gaben und der verstärkte Einsaß seiner persönlichen Verant- wortung machen es unerläßlih, ihm einen Vizepräsidenten zur Seite zu stellen, der ihn niht nur im Behinderungsfalle vertritt, sondern dem er auch bestimmte Teile seines Geschäfts- bereichs zur selbständigen Erledigung überlassen kann. Damit wird gewährleistet, daß der Präsident seiner vornehmsten Auf- gabe, einer kraftvollen Führung der Gesamtgeschäfte, nicht durch das Ausmaß der auf ihm ruhenden Einzelarbeit ent- zogen wird.

I om Liz eln el B At ibe: L

Die Nv. 5 19 Abs. 2) will dem Rehnungshof die Mög- lichkeit geben, hon bei der Aufstellung des Reichshaushalts- plans den Reichsminister der Finanzen in dem Bestreben nah Wirtschaftlichkeit der Gesamtverwaltung mit den besonderen Erfahrungen der Prüfungsbehörde zu unterstüßen und so spätere Bemerkungen des Rechnungshofs zu ersparen.

Die Nr. 7 26 Abs. 4) schafft die Verpflichtung, aus ordentlichen Mitteln allmählih eine Rücklage anzusammeln und damit den Betriebsmittelbedarf soweit möglich von der Kreditaufnahme unabhängig zu machen. :

Jn Nr. 9 ist der § 48 neu gefaßt. Die Vorschriften des Entwurfs enthalten eine Klarstellung des geltenden Haus- haltsrehts für den Fall der Beteiligung des Reichs an pri- vatwirtschaftlih ausgestalteten Unternehmungen; auch wird das Prüfungsrecht auf mittelbare Beteiligungen des Reichs unter gewissen Vorausseßungen ausgedehnt. I

Die Nr. 11 fügt den 8 64a neu ein. Die bishax {veder

in der Reichshausholtsordnung noch im preußis{5« Staata- haushaltsgeseß vorgesehene Bestimmung beru “Fahrungeén, die bei der Rechnungsprüfung gen

sind. Danach wird, sobald die Verwaltung von |

nicht von der Reichsverivaltung selbst durchgeführt wird, der durhführenden Stelle besondere Anweisung über die Ver- “waltung dex Mittel sowie hinsihtlich des Nachweises über ihre Verwendung gegeben werden.

In Nr, 22 (zu § 107) wird dem Präsidenten die Fest- stellung der Denkschrift übertragen, die den Bemerkungen des Nechnungshofs beizufügen is. Dadurch wird: die Not- wendigkeit vermieden, über Fassungen dieser Denkschrift, die lediglich die hauptsächlihsten Prüfungsergebnisse zusammen- fassen soll, fkollegiale Beschlußfassungen herbeizuführen. Gleichzeitig wird die Verantwortung des Präsidenten dadurch verstärkt, daß ihm die Bestimmung der in die Denkschrift aufzunehmenden Prüfungsergebnisse obliegt.

Die Nx. 23 (zu § 109) gestattet, von einex Bemerkung im Sinne des § 107 RHO. abzusehen und statt dessen die für erforderlich erachtete Beanstandung in den Bericht gemäß S 109 der Reichshaushaltsordnung aufzunehmen.

Zu Nr. 24: Die Vorschriften des Abschnitts TV a sind den im § 48 erwähnten Änderungen der Gesebgebung an- gepaßt, um die Ausgestaltung von Prüfung und Prüfungs- recht flarzustellen.

Zu Nr. 25 (§8 118 ff.): Der gesamte Abschuitt über Aufbau und Aufgaben des Rechnungshofs is neu gefaßt. Die Neufassung beruht auf den leitenden Gedankengängen, die in der allgemeinen Begründung wiedergegeben sind.

Der neue § 119 beseitigt die Vollversammlung. Jn ibm werden zum erstenmal die Revisoren (Prüfungsbeamten), die cinen bedeutsamen Anteil an dex Arbeit des Rechnungs- hofes haben, besonders genannt. Der Vizepräsident wird hier neu eingeführt; seine Ernennung ist wie die des Prä- sidenten dem Reichspräsidenten ausdrüdcklih vorbehalten.

Der § 121 \tellt die Unabhängigkeit der entscheidenden Beamten des Rechnungshofs fest, behält aber die nunmehr vorgesehene Weisungsbefugnis des Präsidenten mit gewissen Einschränkungen vor.

Dex 8 124 enthält die grundsäßlichen Befugnisse des Prôâsidenten und Vizepräsidenten, Ex betont, daß die Leitung und Beaufsichtigung derx Gesamtgeschäfte, die Führung der Verwaltung, die Geschäftsverteilung und die Vertretung bei dem Präsidenten liegen, der die Grenzen dieser Befugnisse und ihren Jnhalt im einzelnen in der Geschäftsordnung zu bestimmen haben wird.

Der Vizepräsident is sein Stellvertreter kraft Geseßes in Behinderungsfällen und übt die Befugnisse des Prä- sidenten auch neben diesem auf den ihm belendeas über=«

tragenen Aufgabengebieten aus.

__ Der § 125 behandelt die Einrichtung der Präsidialahb- teilung und stellt die Verpflichtung dex Direktoren und Ministerialräte des Rechnungshofs klar, neben ihren Prüfungsgeschäften auth in der Präsidialabteilung tätig zu sein. Die ausschließlich in derx Prâsidialabteilung beschäftigten Beamten nehmen insofern eine Sonderstellung ein, als sie unbeschränkt an die Weisungen des Präsidenten gebunden sind. Sie genießen infolgedessen niht den S der Prüfungs- beamten nach § 121 und dürfen gegen ihren Willen au nicht in die Prâäsidialabteilung verseßt werden, weil diese Stellen als andere Stellen im Sinne des § 121 gelten. Jn der Präsidialabteilung werden sämtliche vorbereitenden Arbeiten

i

und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 15, Dezember 1933. S. 2.

[D die Entscheidungen des Präsidenten sowie sämtlihe von iesem der Abteilung sonst zugewiesen Arbeiten geleistet.

Die Präsidialabteilung soll ferner die Aufgaben des Reichs\parkommissars übernehmen, soweit die Reichsregierung sie nicht anderen Dienststellen zuweist (Artikel ITI). 2

Der § 126 enthält das Weisungsrecht des Präsidenten mit der Einschränkung, daß das Prüfungsverfahren nicht beschränkt und der sahlihe Fnhalt der Entscheidungen des Rechnungshofs nicht betroffen werden darf. :

Die §8 126a bis d regeln die Entscheidungen - des N eGungBolR die entweder durch den zuständigen Ministe- rialrat und Direktox mit oder ohne Mitwirkung des Prâäsi- denten, in Senaten oder im Großen Senat ergehen. Auch über diese Umgestaltung des kollegialen Beschlußverfahrens die Beseitigung der Beschlüsse des Gesamtkollegiums ad das Wesentliche in der allgemeinen Begründung gesagt. Das gleiche gilt für das im § 126 e vorgesehene Beanstandungs- recht des Präsidenten. Die Arbeitsgebiete der einzelnen Senate ebenso wie ihre Anzahl und die Zahl ihrer Mit- glieder bestimmt für ein Kalenderjahr im voraus, nicht für den Einzelfall der Präsident; nux die Mindestbesezung ist vorgeschrieben. j B S nes mit erhöhter Verantwortung ausge- statteten Stellung des Präsidenten und der Notwendigkeit, die Geschäftsordnung künftig vor Erstarrung zu schüßen, ent- spricht es, daß der Präsident selbst sie erläßt (F 126 f).

Der § 126 g legt einen Rechtszustand reichsgeseßlih fest, der zur Zeit hon besteht. Der Präsident des Rechnungshofs soll künftig kraft Geseßes Chefpr Ee der Preußischen Ober- TERtU amen sein; auch die Stellung der Vizepräsidenten kann künftig in dem Sinne vereinigt wevden, daß der Vize- präsident des Rechnungshofs durch die dafür zuständigen preußishen Jnstanzen zum Vizepräsidenten der Ober- rehnungskammer bestellt wird.

Hu: Artitel IT E E

Für die Rechnungsjahre 1927, 1928 und 1929 ist die Eutläïtung der Reichsregierung durch den Reichstag und Reichsrat gemäß § 108 der Reichshaushaltsordnung bisher noch nicht erteilt. Die Reichshaushaltsrechnungen dieser Jahre sowie die Bemerkungen des Rae hierzu sind. von dem 5. Ausschuß des Reichstags eingehend geprüft worden. Der Ausschuß hat darüber in dex Reichstagsdruck- sache Nr. 288 (VII. Wahlperiode 1932) am 13. Fanuar 1933 berichtet und den Antrag gestellt, die Reichsregierung wegen der Reichshaushaltsrehnungen 1927, 1928 und 1929 zu ents lasten. Zu ciner Beschlußfassung in der Vollsizung ist es aber

wegen der Auflösung des Reichstags niht mehr gekommen. |

Abs. 1 des Artikels 11 will diesen Mangel beseitigen, indem er ausspricht, daß für die Reichshaushaltsrehnungen der genannten Fahre die Entlastung nah § 108 RHO. als Es gilt. Die Entlastung erstreckt sich gemäß § 108 Abs. 2 RHO.

niht auf diejenigen Angelegenheiten und Beträge, wegen |

‘ren vom Rechnungshof in seinen Bemerkungen ein Vor- bebalt gemacht it Lir bie Rechnungen des Rechnungshofs für 1927 ist die Entlastung bereits durch besondere Beschlüsse des Reichstags uud de Reichsrats gemäß § 108 Abs. 3 RHO. erteilt. + Für- die gleihen Rechnungen der Rechnungsjahre 1928 und 1929 ist die Entlastung bisher nur durch den Reichsrat erteilt.

A WRIZL O G2 5 oden annt! und Nees m 24, Max fahren dem Grundgedanken des vorliegenden Geseßes an, mit dem - eine Behandlung der Reichshaushaltsrehnungen in der bisherigen Form nichk vereinbar ist. Danach werden insbesondere die Bemerkungen des Rechnungshofs lediglich dem Reichsrat zur Kenntnisnahme mitgeteilt und im Reichs- rat von der Reichsregierung erörtert. Die Entlastung erteilt die Reichsregierung. Zu thren Beratungen zieht sie den Präsidenten des Rechnungshofs als Gutachter hinzu. Die Mitglieder der Reichsregierung wirken bei der Beschluß- fassung über die ihren Geschäftsbereih betreffenden Be- merkungen des Rechnungshofs nicht mit. Dem Reichs- minister der Finanzen steht gegen die R pruchsrecht zu, das endgültig ist, wenn der Reichskanzler 1a den Bedenken des Reichsministers der Finanzen anschließt. | j

| Die Entlastung durch die Reichsregierung {ließt zu- gleich die Genehmigung der in den Reichshaushaltsreh- nungen nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aus- gaben ein. Die Mitwirkung des Reichstags und des Reichsrats gemäß § 83 RHO. wird durch Abs. 5 für die Dauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich ausgeschaltet. Wie die Erteilung der Entlastung end- gültig geregelt werden soll, bleibt offen. Es wird die weitere staatsrehtlihe Entwicklung abgewartet werden müssen.

ZuU Artitel Il ün d:1V

wird auf den allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.

Artikel 1IV § 2 ermächtigt zu einer Veröffentlichnng der Reichshaushaltsordnung in der neuen Fassung. Der zweite Saß nimmt in abgeshwächter Form die Vorschrift des Art. V § 4 im Kap. 1V der Notverordnung vom 1. De- zember 1930 (RGBl. T S. 580) auf, dex sih auf die Reichs- abgabenordnung bezieht.

é ZuU Axtikel V,

Artikel V zieht die besoldungsrechtlihen Forderungen aus der Auflösung des Büros des Reichssparkommissars. Die Einfügung der Stelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen is eine Folgerung des Erlasses für das deutshe Straßenwesen vom 30. November 1933.

Bekanntmachun“.

Auf Grund dex zweiten Verordnung des Herrn Reichs- verkehrsministers vom 21, Juni 1933 zur Aar dring des Res vom 16, Juni 1933 zur Bekämpfung dexr Notlage dexr Vinnenschiffahrt (RGBl. 11 S. 317) hat dex Frachten - aus\chuß Stettin folgendes beschlossen:

Die Scthifferanteilfrachten von Stettin nach Breslau und Zwischen- stationen betragen:

1, für Güter aller Art, wie bei freiem Dampf

Kolonialwaren, Heringe usw, bis Breslau

2. für Neueisen M 3, für Kreide g 4, für Futtermittel,

Oelsaaten,

Hülsenfrüchte

80 Rpf. p. T. 70 Rpf. p. T. 60 Rpf. p. T.

50 Rpf. p. T.

5, für Kaolin für Granit für Feldspat für Cellulose für Roheisen für Quarz für Altpapier für Düngemittel für Schnittholz für Anthrazit für Gasmasse

für Bauxit 6. Rohphosphat, Schwefelkies

bei freiem Dampf bis Breslau

wie” bisher 7, für Papierholz von Stettin nah Aurith a us bei tele Dampf bis Aurith . « RM 1,30 pr. 7, bei vollschiffigem Wasser bis 1,20 Tauchtiefe. von 1,19—1,10 m Tube 15% Bata von 1,09—1,00 m Tauchtiefe 25% Zuschlag, unter 1,00 m It. besonderer Vereinbarung. oder: ohne Anteilfracht freier Dampf bis Breslau in Schiffers Wahl, von Stettin nach Maltsch bei freiem Dampf bis Maltsch oder Breslau . « « « « 20 Rpf. p. T, von Stettin nach Breslau bei freiem Dampf 20 Rpf. p. T, 8, für Schwefelkies von Stettin nach Aurith bei freiem a: A e Pee RM1,30 p.V bei vollschiffigem Wasser bis 1,20 m Tauchtiefe, von 1,19—1,10 m Tauchtiefe 15% Zuschlag, von 1,09—1,00 m Tauchtiefe 25% Zuschlag, unter 1,00 m lt. besonderer Vereinbarung) oder: ohne Anteilfracht freier Dampf bis Breslau in Schiffers Wahl. 2 | Bei Verlablaia über Breslau hinaus erhält der Schiffer die halbe Breslauer Anteilfracht und freien Dampf und Zoll bis Cosel, | Die Frachten gelten bis auf weiteres von heute an. : | Die Frachten sind Mindest- und Höchstfrachten und gelten bis zu einer amtlichen Tauchtiefe bis zu 80 ecm, Unter 80 em sind freie Vereinbarungen zu treffen.

| Dieser Beschluß is von Aufsichts wegen bestätigt. Stettin, den 13. Dezember 1933.

Dex Obexrpräsident Wasserbaudirektion —, | J. V.: Wulle. l |

20 Rpf. p. 2, 20 Rpf. p. T,

Preufßen. Bekanntmachung. i Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehu n 9 kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGVL. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseß über die inziehung staats- und volksfeindlihen Vermögens vom 4. g uli 1933 (RGVI. 1 S. 479) und der Preußischen Aus- führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. S. 207) iverden die A R augen Vermögensgegenstände ugunsten des Preußischen Staates eingezogen: s N Sämtliche Vermögensbestände (Barbeträge, Möbel- stücke, Werkzeuge, Fahnen, Fahnenstangen, Bücher pp, des Völkischen Ordens der Teutonen Abstinenz- un Kulturbewegung Hannover. T Dey 19995

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1933 (RGVl. 1 S. 141). Sie passen o" Entiajrungsoc1ck

Nichtamtliches.

Aus der Preußischen Verwaltung.

Staatsbegräbnis für Staatsrat Wagemann.

Der Preußishe Ministerpräsident Göring hat angeordnet, daß die Beisezung des beim Flugzeugunglüdck so tragisch ums Leben gekommenen Präsidenten des Landeserbhofgerichts, Staatsrat Wagemann, als Staatsbegräbnis erfolgt. Die offi zielle Trauerfeier, an der die Vertreter der Peußischen Staats regierung, der Justiz und der sonstigen staatlichen ehörden teil- nehmen, wird am Sonnabend, den 16. Dezember 1933, mittags 12 Uhr, in der Kirche zum guten Hirten, Berlin-Friedenau, Friedrih-Wilhelm-Play (Kaiserallee), abgehalten. Fm Anschluß findet die Beiseßung auf dem Wilmersdorfer Waldfriedhof in Stahnsdorf im engsten Familien- und Freundeskreise statt.

Arbeitsbeschaffung. Minister Dr. Schmitt optimistish.

der Reichswirtschaftsminister Dr. Schmitt tatsählich Grund hat, weit e eee Mae N er sei gegenwärtig so optimistish wie noch nie. Schon jeyt überwiegt nah Meinung des Reichs wirtshastsministers Dr. Schmitt die natürlihe Selbstbelebung der Wirtschaft die von der Reichsregierung gefsörderten Arbeits beschaffungsmaßnahmen. Hier gilt es also, künftig dem deutschen Unternehmertum neue Anregungen zu geben. Die Reichsregie- rung plant weitere Lastensenkungen, um- auf dem Wege über eine Stärkung der Konsumkraft und eine Verbesserung der Kalkulationsmöglichkeiten die wirtschaftliche Betätigung zu vel mehren. “Hierbei wird auch eine weitere Zinssenkung vA großem Nuyen sein. Wahrscheinlih wird die Deutsche Reichsban|, um die auf diesem Gebiete shon erreihten Erfolge zu verbessern, zu Beginn des nächsten Fahres weitere Maßnahmen treffen.

100 000 Angestellte in Lohn und Brot. O Ein besonders interessantes Teilergebnis kann- für Cn Oktober von den Angestellten berichtet werden. Seit April L gelang es, fast 100 000 Angestellte wieder in Lohn und D u bringen, und dabei handelt es sich nicht etwa vorwiegend a Aushilfsträfte, denn die Fnanspruhnahme der Aushilfen dum den Handel zur Vorbereitung des Weihnachtsgeschäfts fällt „N erst in die späteren Monate. JFnsgesamt waren Ende Okto L 353 000 männliche und 166 000 weiblihe Angestellte, zusamm also 519 000 Angestellte ohne Arbeit. Wichtig ist, daß nun en N die Erstarrung auch auf diesem Abschnitt des Arbeitseinsase durchbrohen wurde. Nicht nur die Fabriksäle, sondern au Kontore füllen sich wieder!

Arbeitslosenzahl von 1930 wieder erreicht. a4 Das Ergebnis der Zibiung der Arbeitslosen für Ende e vember brachte eine große Ueberrashung. Mit 3,71 A beschäftigungslosen Personen hat die Arbeitslofen iffer zu e Zeitpunkt nicht nur die beiden Las Sai untershritten, sonip sogar fast die Arbeitslosigkeit des ahres 1930 (3,699 in lionen) erreiht. Fn diesen statistishen Zahlen spiegelt sich iti sehr shöne Anerkennung der rastlosen ArbeitsbeshaffungsPL

unserer Reichsregierung.

j bleibt der Ost-Sender noch

Diese günstige Entwicklung des Arbeitseinsaßes zeigt, daß!

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 15, Dezember 1933. S. 3.

Post-, Funk- und Verkehrswesen,

Empfang des neuen Senders in Tegel.

Dex Großrundfunksender Berlin-Tegel wird, wie im Rund- funk und in der Presse bereits kurz angekündigt, am 20. Dezember an Stelle des bisherigen Senders Wißleben in- Betrieb genommen werden. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben.

Der neue Sender hat eine Telephonie-Trägerwellenleistung von 100 kW und wird daher eine wesentliche Verbesserung des Empfangs bringen. Fnsbesondere können die Berliner Rund- un T in allen Teilen Groß Berlins mit einer Zunahme ihrer Empfangslautstärke rechnen. Nur in der unmittelbaren Umgebung des Senders Witbleben wird die Lautstärke etwas geringer werden, da dort die Feldstärke bisher höher war, als die des Tegeler Senders sein wird. Das gleiche gilt für die nächste Umgebung des Senders Berlin Osten. Damit sih die Rundfunk- teilnehmer auf die neuen Empfangsverhältnisse umstellen können, bis zum 2. Januar 1934 auf Welle 283,6 m in Betrieb.

Statt mit der alten Welle von 419 m wird der Tegeler Sender mit der Welle 360,6 m in Betrieb genommen. Er wird fünftig bei derjenigen Einstellung der Abstimmskala des Empfängers zu empfangen sein, bei der bisher dex Sender Mühlacker zu hören war. Die am Empfangsgerät vorzunehmenden Aenderungen zur Einstellung auf den neuen Senderx sind nur geringfügig und werden îm allgemeinen von jedem Rundfunkteilnehmer felbst aus- geführt werden können. Sollte die Umstellung des Empfängers auf Schwierigkeiten stoßen, so wird es sih empfehlen, die Hilfe eines Fachmannes oder einer Beratungsstelle in Anspruch zu nchmen. Auch der Rundfunkstörungsdienst der Deutschen Reichs- post ist bereit, die Rundfunkteilnehmer bei Aenderungen ihrer Empfangsanlagen, die durch den Wellenwechsel und die Fnbetrieb- nahme des neuen Senders etwa nötig werden ollten, zu unter- stüßen. Die Rundfunkteilnehmer wenden sih in solchen Fällen unmittelbar an die Rundfunkstörungsstelle des nächsten Fern- sprehamts.

Um den Rundfunkteilnehmern den Uebergang auf die neue Welle zu erleihtern, wird der Tegeler Sender in einigen Nächten vor dem 20. Dezember außerhalb dex üblichen Rundfunksende- citen Probesendungen veranstalten. Die Zeiten werden noh im kundiünk bekanntgegeben werden.

Verlegung des Postamts Berlin W 62. , Das Postamt Berlin W 62 wird am 16. Dezember nah O von Landgrafenstraße 1/2 nah Kurfürstenstraße 75 verlegt.

Schon ab 20, Dezember Fahrpreisermäßigung für Schwer- kriegsbeschädigte.

Die vom Generaldirektor dex eutschen Reichsbahn-Gesell- haft Dorpmüllex in einem Schreiben an die NS.-Kriegs- opferversorgung vor einiger Zeit angekündigte Fahrpreis- ermäßigung für Schwerkriegsbeschädigte sollte urspünglih erst mit dem 1. Januar 1934 in Kraft treten. Wie das VDZ.-Büro meldet, ist es nun ermöglicht worden, diese Fahrpreisermäßigung shon vom 20. Dezember an wirksam werden zu lassen. Von diesem Termin an können also Schwerkriegsbeschadigte, die 50 % und mehr beschädigt sind, auf der Reichsbahn die zweite Wagen- klasse mit Fahrtausweisen dritter Klasse benußen. Voraussetzung p lediglih, daß der Arzt des Fürsorgeamtes bescheinigt, daß ihr körperlicher Zustand die Benußung der zweiten Wagenklasse rechtfertigt.

Nummer 61 des 1 ß in 0 A TT u tobtox. trop W...erhebt zmnern), Teil T, “Allgemeine, ° ia Le Angelegenheiten, vom Zen bi 1) hal ¡jolgcuden. Fathalt: Allgem -Ver« walt. RdErl. 1. 12. 33, Durchf. d. Besaß.-Perjouenshäou.. j. RdErl. 2. 12. 33, Arbeiterrückfahrkarten. RdErl. 4. 12. 33, Volks-, Betufs- u. Betriebszählung. RdErl. 7, 12. 33, Be- shäftig. v. Wartestandsbeamten. RdErl. 8. 12. 33, Durchf. d. Berussbeamtenges. RdErl. 8. 12. 39, Ehrenpatenschafken. Kommunalverbände. RdErl. 28 14 39, Vergnügungs- steuer. RdErl. 5. 12. 33, Nicht abgelieferte Staatssteuern. RdEl, G 12/33, Reichswohlfahrtshilfe. RdErl, 8. 12. 33, Ge- meindeumschuldung. = RdEUl 8:42,33; Gemeindebiersteuer. RdEIL o 12 38, Flüssigmachung von Steuerrücfständen. Ge- meindebestand- u. Ortsnamen-Aenderungen. Polizeiver- waltung. RdErl. ‘23, 11. 38, Vexrkaufssonntage vor Weih- naten. RdErl. 5. 12. 33, Neue Gast- u. Schankwirtschaften. RdErl. 6. 12. 33, Verbot gesundheitl. Vorträge. RdExrl. 7. 12. 1933, Schankbetriebe in Warenhäusern. RdErl. 8. 12. 33, Aus-= klunfterteilung an den Arbeitsdienst. Prüfungszeugnisse f. Licht- spielvorführer. RdErl. 5. 12. 33, Polizeistatistik. RdErl. 6, 12. 33, Staatl. Pol.-Verw. Gleiwiy. RdErl. 5. 192. 33, Ver- abschied. v. Landj.-Offiz. RdErl. 6. 12. 33, Beförd. in d. Landj. = ROErl 8. 12: 38; Gnadenvierteljahrsbezüge bei d. Pol. RdErl, 6. 12. 33, Lehrproben an Pol.-Berufs[hulen. RdErl. 7. 12. 33, Dienstkleid.-Zushuß f. Pol.-Offiz. Wohlfahrts- pfl ea. Jugendwohlfahrt. Oeffentl. Sammlungen l. bis 30. 11. 1933. Reich s#- u, Staatssteuern. RdÈrl. d. 12. 33, Schlachtsteuerges. Verschiedenes. Handschriftl. Verichtigungen. Ne u e rsheinungen. Zu beziehen durh lle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauer- traße 44, Vierteljährlih 1,65 RM Teil I für Ausgabe A (zwei- eitig bedruckt) und 2,20 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt). eil IT Ausgabe A 1,95 RM, Ausgabe B 2,65 RM.

Nummer 52 des“ Ministerial-Blatts für die Pre ußishe innere Verwaltung (herausgegeben im Preußischen Ministerium des Fnnern), Teil 11, Medizinal- und Veterinär-An elegenheiten, vom 13. Dezember 1933 hat folgenden ynhalt: Allgem. Verwalt. RdErl. 25. 11. 33, Deutsches

otes Kreuz. RdErl. 2. 12. 33, Arbeiterrückfahrkarten. RdErl. 8. 12, 33, Durchf. d. Berufsbeamtenges. Medizinal- angelegenheiten. RdErl. 6, 12. 33, Verbot gesundheitl. vorträge. RdErl. 1. 12. 33, Krankenpflegeschulen. RdErl, 7. 12. 33, Weinkontrolle. RdErl. 4. 12. 33, Meningokokken-, Diphtherie- u. Ruhrserum. RdErl. 6. 12. 33, Tetanusjerum. Vebertragbare Krankheiten d. 44. u. 45. Woche. Veterinär- (ngelegenheiten. RdErl. 2. 12. 33, Stellvertret. in d. Rei eesQal, RdErl. 4. 12. 33, Kosten d. Schlachtvieh- u. Vleishbeshau. RdErl, 4, 12. 33, Polizeischlachthallen. Ne u - krsheinungen, Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl veymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 165 RM Teil 1 für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,20 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt). Teil Il Ausgabe A 1,95 RM, Ausgabe B 2,65 RM.

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Handel, Gewerbe und öffentliche Finauzen. Berlin, den 15. Dezember 1933.

d Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für patlhe Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung Î „W. T. B.“ am 15. Dezember auf 48,00 „6 (am 14 Dezember u} 47,50 6) für 100 kg.

Nu Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im

Ministez.i« l, Voir Ernst ü, d!e

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Ausländishe Geld

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Bauknoten,

\che Auszahlung.

15. Dezember Geld Brief 0,648 0,652 2,682 2,688 1,978 1,982 0,824 0,826 14,05 14,09 13,67 IB/ZIt 2,657 2,663 0,226 0,228 . 1,399 1,401

168,63 168,97 2,396 2,400

598,19 58,31 2,488 2,492

81,49 81,65 6,044 6,056 21,96 22,00 9,644 5,656 41,51 41,59 6104 61,16

1249 12,51 68,73 68,87 1640 16,44 12,41 1243

61,89 62,01 80,02 80/18 81,02 81,18 3,047 3/053 34,22 34,28

70,93 70,67

75,42 75,98 48,09 48,15

14. Dezember Geld Brief 0,6568 0,662 2,712 9718 1,978 1.982 0,827 0,829 14,11 14,15 13,78 L977 Zu 2123 0,226 0/998 1,399 1,401

168,68 169,02 2,396 2,400

98,22 98,34 2,488 2,492

81,49 81,65 6,064 6,076 21.98 22/02 5,644 5,656 4151 41,59 61,24 61,36

Fo 1298 68,93 69,07 1640 16,44 12,415 12,435

62,09 62,21 80,02 80,18 81,02 81,18 3,047 3,053 3422 34,28

70,73 - 70,87

75,02 75,68 48,009 48,15

lorten und Banknoten,

Sovereigns . . Notiz 20 Fres.-Stücke für Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische . Canadische. . Englische: große 1 S u. darunter e, L élgishe... 5 „Bulharishe I Led dia / Lf Ce Klage, geaen | L 1u0 Gufkden Estuif Co ee 100 estn. Kr. ne

n.

100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 Litas 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

talienishe: gr. 100 Lire u. dar. Iugoslawische . Lettländische . Litauische Norwegische Oesterreich: gr. 100Sch. 11. dar. Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische . hweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische *) Tschecho - slow. 5000 u.1000K. 500 Kr. u. dar. Ungarische . ..

100 Let 100 Lei 100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 K 100 Ke 100 Pengò

Kattowiy « « « | 100 ZI. Posen 100 ZL.

Polnische

Warschau | 00 J |

«1100 31 ]

168,21

14. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 1616 16,22

4,185 4,205

2,67 2,69 2,67 2,69 0,56 0.58

2,665 9,675 13,69 13,75 13,69 13,75

1,88 190 58,06 58,30

60,98 61,22 8131 8163

6,00 6,04 1636 16.42 168,26 168,94 21,86 21,94 21,86 21,94 5,63 5,67

41,37 41,53 6876 6904

15. Dezember

Geld Brief

20,38 20,46

1616 16,22 4,189 4,205

261 2,63 2,61 2,63 055 90,57

2,625 2,645 13,63 13,69 13,63 13/69

188 1/90 58,03 58,27

60,78 61,02 81/31 81/63

298 6,02 1636 16,42 168,89

21,92

21,92

9,67

41,53 68/84

21,84 21,84 5,63

41,37 68/56

70,36 80,84 80,84 34,08

70,84 81/16 81/16

70,56 80,84 80,84 34,08

70,64 81,16 81,16 34,22

12,18 12,22 12,22

*) nur abgestemvelte Stücke.

Ostdevijen. Auszahlungen.

47,025 47,025 47,025

47,025 47,225

47,025 47,225 | 47,029 47,225

Notennotierungen.

46,825 47,225 | 46,825

verändert. Jm ganzen dürfte

in den Vorjahren.

wohl damit zusammen,

tung Iaers

zusteigen pflegte, diesmal aber Ubex ist es bemerkenswert, daß

, Die Einfuhr von Fertigwa Rückgang hiex ehex etwas stärk

ebensmitteleinfuhr. Nach dex

hrrevier: Am 14, Dezember 1933: Gestellt 22 797 Wagen.

rung jedoch niht zu exwarten.

stoffen dex Jnvestitionsgüterindustrien, Eisenerzen, Metallen, mengeumäßig jahreszeitlich die Einfuhr bei diesen Gruppen in monaten eher rückgängig zu sein pflegt.

[pri t. GUUR en ist von Oktober zu November

Der deutshe Außenhandel im November 1933. Die Einfuhr. betrug im November 351 Mill. RM. über dem Vormonat ist sie somit um 4 Mill. RM, d. h. etwas mehr als 1 vH, gestiegen. Diese Zunahme ist zum Teil dur eine Erhöhung des gewogenen Durchshnittswertes bedingt. mäßig hat sih die Gesamteinfuhr gegenüber Oktober daher kaum

Gegens-

Mengen-

die Einfuhrentwicklung im No-

vember ungefähr der Saisontendenz entsprehen, wenngleih ein siheres Urteil hierüber infolge der Beeinflussung der Oktober- zahlen früherer Fahre durch Zollabrechnungen erschwert ist. einzelnen ergeben sih jedoch Abweichungen vou, der Entwicklung So ist die Rohstoffeinfuhr gegenüber dem Oktober unverändert geblieben, n jahren stärkere Finsudraneimen eingetreten sind.

Fm

obwohl hier in fast allen Vor- Dies hängt

bei einer Reihe von wichtigen Roh- stoffgruppen die Eindeckungen infolge dex unsicheren Preisgestal- hrend der legten Monate noch eingeschränkt blieben. Be- eutlih zeigt sih dies bei dex Einfuhr von Baumwolle, ie in früheren Fahren von Oktober zu November stets stark an-

etwas gesunken ist. Demgegen- die Einfuhr bei den meisten Roh- wie Bau- und Nugzholz, ugenommen hat, obwohl

den Winter-

ren ist gesunken, und zwar ist dex er, als es der Saisontendenz ent- lediglih die Saisontendenz wax diese Steige- Nach den Erfahrungen früherer

23,00 M, Jtaliener- Reis 27,00 bis

grüße, 24,50 bis 25,50 6, 39,00 bis 40,00 „4, Weizenmehl:

Auszugmehl, 0—41 vH 3835,50

68,50 M, 74,00 bis 79,50 4, Röstroggen, glasiert, in Säcken 30,00 bis 32,00 46, Röstgerste, glasiert, in Säcken Malzkaffee, glajsiert, Santos Superiox bis

Jahre pflegt die Lebensmitteleinfuhr im November sich ungefähr auf der Höhe vom Oktober zu halten.

__ Soweit sih jeßt shon übersehen läßt, ist eine Steigerung dec Einfuhr vorwiegend aus Jugoslawien (Kupfer), Griechenland (Tabak), Schweden (Eisenerze), der Türkei (Südfrüchte) und den Vereinigten Staaten von Amerika (Schmalz) eingetreten. Ab- genommen hat die Einfuhr in der Hauptsache aus Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen und Belgien-Luxemburg.

Neu zu errichtende . Gast- und Schankwirtschasten,

__ Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt hat der Preußische Minister des Junnern auf Grund des Gaststätten- geseßes vom 28. 4. 1930 für das Land Preußen folgende Ver- crdnung über neu zu errihtende Gast- und Schankwirtschaften erlassen:

Bis zum 1, 10. 1934 dürfen Erlaubnisse für rihtende Gast- oder Schankwirtschaften S und bestehende Schankerlaubnisse auf nicht von Getränken nicht ausgedehnt werden. der Genehmigung der Polizeipräsidenten). Die nur zulässig

1. bei der Neuerrihtung von Gast- und Schankwirtschaften:

a) wenn eine neue Gasfît- oder Schankwirtshaft an Stelle einer vorhandenen durch den bisherigen Fnhaber er- richtet wird, sofern in den bisherigen Räumen kein weiterer Gast- oder Schankbetrieb stattfindet,

b) wenn eine Erlaubnis infolge Todesfalls oder Verzichts

des bisherigen Fnhabers erloschen ist und für die gleihen Raume eine neue Erlaubnis innerhalb von jechs Monaten nach dem Erlöschen der früheren Er-

__laubnis beantragt wird,

) wenn sih bei der Erschließzung neuen Baugeländes, insbesondere bei der Anlage neuer Siedlungen, dur das Fehlen von Gast- oder Schankwirtschaften augen-

_sheinlihe Mißstände ergeben,

d) wenn die Erlaubnis für eine Kantinenwirtshaft in

Anlagen beantragt wird, in denen wenigstens 100 Pers lonen ständig bejschäftigt werden oder untergebracht sind, josern der Kantinenbetrieb sich ausschließlih auf diesen Personenkreis beschränkt;

2. bei der Ausdehnung bestehender Erlaubnisse auf nicht zugelassene Arten von Getränken, wenn der Schankbetrieb auf Grund der bestehenden Erlaubnis mindestens zwei Jahre lang ausgeübt worden ist. |

Alle bisher erlassenen entgegenstehenden Verordnungen Runderlasse treten gleichzeitig außer Kraft. |

„In einem Runderlaß an die Polizei- und Konzessions- behörden gibt der Preußishe Minister des Jnnern hierzu nohch erläuternde Bemerkungen. Danach sollen die zuständigen Be- hörden bei der Behandlung von Anträgen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen besonders beahten, daß die Ver- ordnung im allgemeinen volfswirishaftlihen Interesse ergangen ilt, um die im Gaststättengewerbe angelegten Kapitalien sowohl den JZnhabern als vor allem der deutshen Volkswirtschaft zu erhalten. Bei der Lage des Gewerbes muß damit gerechnet werden, daß durch die Neuerrihtung von Gaststätten mcht aur die in neuen Unternehmungen angelegten Anlagewerte und Betriebsvermögen gefährdet sind, sondern darüber hinaus auch die vorhandenen Betriebe in ihrem Bestande bedroht werden. Es muß deshalb unter allen Umständen auf eine planmäßige Verminderung der bestehenden Betriebe hingewirkt werden, Ausnahmen sind daher, auch wenn die in der Verordnung vor- gejehenen Vorausseßungen an sich erfüllt sind, nur zuzulassen, wenn die nah strengsten Grundfäßen durchzuführende Prüfung Uberzeugend zur Bejahung der Bedürfnisfrage führt. Per- fönliche Fnteressen der Antragsteller oder anderer an der Erlaubnis beteiligter Personen dürfen unter keinen Umständen berücksihtigt werden.

neu zu er- nicht erteilt zugelassene Arten Ausnahmen bedürfen Regierungspräsidenten (in Berlin des

Genehmigung von Ausnahmen ist

und

London, 13. Dezember. (W.T.B.) Wochenaus weis der Bank von England vom 13. Dezember 1933 (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Jm Umlauf befindlihe Noten 381 890 (Zun. 7010), hinterlegte Noten 68 750 (Abn. 7010), andere Regierunassichers heiten der Emissionsabteilung 242 860 (Zun. 480), andere Sicher= heiten der Emissionsabteilung 2480 (Abn. 490), Silbermünzen- bestand der Emissionsabteilung 3650 (Zun. 10), Goldmünzens- und Barrenbestand der Emissionsabteilung 190 640 (unverändert), Depositen der Regierung 14 540 (Zun. 7640), andere Depositen: Banken 95 560 (Abn. 20 310), Private 36 760 (Zun. 350), Regierungs- sicherheiten 72 910 (Abn. 5110), andere Sicherheiten: Wesel und Vorschüsse 8400 (Abn. 100), Wertpapiere 13640 (Abn. 20), Gold- und Silberbestand der Bankabteilung 1070 (Abn. 70). Ver- hältnis der Reserven zu den Passiven 47,53 gegen 48,30 vH, Clearinghouseumsaß 636 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 90 Millionen mehr.

Paris, 14. Dezember. (W.T. B.) Ausweis der Ba n k von Frankreich vom 8. Dezember 1933 (in Klammern ZUs und Abnahme im Vergleih zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 77079 (Abn. 294), Auslandsguthaben 36 (Abn. 1), Devisen in Report (Abn. und Zun. —), Wechsel und Schaßscheine 4987 (Zun. 271), davon: disfkontierte inl. Handelswechsel 3726, diskontierte ausl. Handelswechsel 233, zusammen 3959 (Zun. 371), in Frankreich gekaufte börfenfähige Wechsel 105, im Ausland gekaufte börsenfähtge Wechsel 923, zus sammen 1028 (Abn. 100), Lombarddarlehen 2899 (Abn. 4), Bonds der Autonomen Amortisationskasse 6186 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 80 904 (Abn. 1204), tägli fällige Verbindlichkeiten 16519 (Zun. 989), davon: Treforguthaben 169 (Zun. 7) Guts haben der Autonomen Amortisationskasse 2298 (Zun. 42), Privat- guthaben 13857 (Zun. 939), Verschiedene 195 (Zun. 1), Devisen in Report —, (Abn. _ und Zun. —), Deckung des Banknoten- umlaufs und der täglih fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 79,12 vH (79,24 vH).

Berlin, 14. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs- mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzels handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 25,00 bis 26,00 #4, Langbohnen, ausL 41,00 bis 44,00 Æ, Linsen, kleine, leßter Ernte 38,00 bis 44,00 , Linsen, mittel, leyter Ernte 44,00 bis 52,00 Æ, Linsen, große, leßter Ernte 52,00 bis 64,00 4, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 54,00 bis 58,00 4, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 58,00 bis 61,00 4, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruchs reis 20,00 bis 21,50 4, Ranugoon - Reis, unglasiert 22,00 bis Siam Patna - Reis, glasiert 28,00 bis 35,00 H, 28,00 4, Gerstengraupen, grob 32,00 bis 34,00 46, Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 , Gerstens grüge 27,00 bis 28,00 4, Haferflocken 32,00 bis 33,00 Æ, Hafers gesottene 35,00 bis 36,00 4, Roggenmehl, 0—70 vH

Weizengrieß 35,00 bis 36,00 4, Sectgnias

Bäckermehl, 41—70 vH 28,50

0—50 vH 834,00 bis 835,50 Ab, : dis 39,50 #, Kartoffelmehl, 33,00 bis 34,00 # Zudcker, Melis 68,00 bis Zucker, Raffinade 69,50 bis 70,50 4, Zucker, Würfel

bis 29,50 #, Vorzugsmehl,

superior 32,00 bis 8383,00 4,

in Säckten 42,00 bis 44,00 4, Rohkaffee, Extra Prime 296,00 bis 320,00 46, Rohs

laffee, Zentxalamerikaner allex Art 320,00 bis 448,00 4, Röst=

atte Ld B R s Gt Li. S G e: Lo P at Mr regi, V HESAS Vats 72M Zti Ss S R R E Ie E S E A R S

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