1933 / 297 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 297 vom 20. Dezember 1933. S. 4.

binern zu den Schuldeputationen und Schulvorständen, vom 18, Dezember 1933;

Nr. 14050 das Geseß über die Beaufsichtigung von unter- irdishen Mineralgewinnungsbetrieben und Tiefbohrungen, vom 18, Dezember 1933;

Nr. 14 051 die Zweite Verordnung zur Ausführung des Ge- seßes zum Schuße der nationalen Symbole, vom 15. Dezbr. 1933.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglih einer Versandgebühr von 4 Rpf.

Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel,

Berlin, den 20. Dezember 1933.

Schriftleitung der Preußischen Gesebßsammlung.

Nichtamtliches. Neuordnung der preußischen Berwaltung.

Sechs neue preußische Gescßze.

Das Preußishe Staatsministerium hat am 15. Dezember 1933 eine Reihe von Geseßen nah eingehender Vorberatung im Laufe des Herbstes in Sißungen des Staatsrates verabschiedet, die für die Staats- und Gemeindeverwaltung von höchster Be- deutung sind. Sie gehen von dem Grundgedanken aus, über- ständige Einrichtungen liberalistisch-demokratisher Gedankenwelt zu beseitigen und an ihrer Stelle den Grundsäßen straffer Staats- führung und verantwortungsbewußten Führertums Geltung zu s Verwirklichung

CA3 Ee

verschaffen. Gemeindeverfassung wird in nationalsozialistischen Gedankenguts neu geordnet.

1. Die Geseße über Anpassung des Haushaltsrechts in Preußen und seinen Gemeinden an die Reichshaushaltsordnung. Das kürzlih von der Reichsregierung beschlossene Geseh zur

Aenderung der Reichshaushaltsordnung vom 13, d. M,., das in

engster Zusammenarbeit mit Preußen zustande gekommen ist,

diente mit in exster Linie dem Ziele, der Uebernahme des Reichs- haushaltsrehts auf die Länder die Wege zu ebnen. Das Preußische

Staatsministerium hat diese Absicht des Reichsgeseßgebers bereits

verwirklicht und in seiner leßten Sißung entsprehend den Vor-

schlägen des Preußishen Finanzministers Professor Dr. Popitz ein Gesetz über die Staatshaushalts8ordnung be-

{hlossen, durch welches unter Aufhebung des unübersichtlichen, un-

vollständigen und zum Teil auch veralteten preußishen Rechts auf

dem Gebiete des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens die

Vorschriften der Reichshaushaltsordnung im allgemeinen lückenlos

als entsprehend anwendbar erklärt werden. Damit wird auf

einem der wichtigsten Gebiete des öffentlihen Rechts zwischen dem

Reih und dem größten deutshen Lande eine Gemeinschaft und

Rechtseinheit geschaffen, die die Vereinheitlihung der politischen

Führung wirksam ergänzt. Auch für die Tätigkeit der obersten

Rechnungsprüfungsbehörden: der Preußishen Oberrehnungs-

kammer und des Rechnungshofes des Deutschen Reiches wird

gleihartiges Recht geschaffen und ihnen in allen entscheidenden

Punkten die gleihe Rechtsstellung gewährleistet, die ihrer er-

höhten Bedeutung in der gegenwärtigen Zeit Rechnung trägt.

Darüber hinaus hat das Staatsministerium nicht nur für das Land selbst, sondern au für seine Gemeinden und Gemeinde- verbände die Vorschriften der Reihshaushaltsordnung zum Vor- bild einer umfassenden geseßlihen Neuordnung ihres Haushalts- rehis genommen. Das gleichzeitig mit der neuen Staatshaus- haltsordnung beschlossene Gemeindefinanzgesev ist die erste ershöpsende Regelung der Haushalis- und Wirtschafts- führung der Gemeinden in einem deutshen Lande. Es dient der Wiederherstellung und Erhaltung der Grundsäte, die die alt- preußische Verwaltung von jeher ausgezeihnet haben: Gewissen- hafte Sparsamkeit, höchste Wirtschaftlihkeit und unbedingte Sauberkeit.

Das Gemeindefinanzgeseß regelt das Haushalts- Kassen- und Rechnungëweser der Gemeinden tin Anlchnung an die soeben ver- besserten Vorschriften der Reichshaushaltsordnung und gibt ein- gehende Vorschriften über die wirtshaftlihe Betätigung der Ge- meinden.

Die der Staatsführung obliegende Verantwortung verpflichtet sie, die Finanzwirtschaft der Gemeinden sorgfältig zu überwachen.

wegen enthält das Gemeindefinanzgeseß auch eine Neuordnung

Prüfungswesens für die Gemeinden. Strenge Haftungsvor-

n sichern die strikte Fnnehaltung aller Vorschriften des Ge-

finanzgeseßes durch den Leiter und die anderen Beamten eTNDEen

Durchführung des umfangreichen Gemeindefinanzgeseßes,

H t auf die Verhältnisse der größeren Ge- meinde ) erbände abgestellt sind, ist für die kleinen, chrenamtslih verwalteten Gemeinden, besonders die Bauern- Erlaß erleihterter, wesentlih vereinfachter Vor-

L nis m ht genommen.

Lj i t

2. Das Geseg über die Erweiterung der Befugnisse des Ober- präsidenten t zunächst eine wesentlihe Festigung der ober- prâäsidialen S innerhalb der preußishen Staatsverwaltung. WéhH1 ¿1 vent die Behörden der Provinz bisher lediglih ibe und ihnen Weisungen nicht er- teilen konnt } über die Behörden der all- gemeinen d it ¿cwaltung die klare Befehlsgewalt. Er wird damit in den Behördenapparat der Provinz nell und“ jd Ziele der Staatsführung eingzu- leßen und zu leiten, arößerung des Oberpräsidiums tritt durch die Neuregelung 1 1 die Befehlsgewalt auf die Person der Oberpräsidenten k ränkt ift.

Die weite raus wit ¿euerung, die das Gesetz bringt, macht den OVberpräsidenten unter Beseitigung aller bisher be- stehenden Verwaltungsgremien zum Träger der Verwaltung des Provinzialverbandes. D ej BProvinzialverbandes als einer Selbstverwaltungskörperschaft wird dadurch nicht berührt. Die Verwaltung des Provinz andes wird jedoh zusammen- gesaßt und in die Hand des Vberpräa'identen gelegt. Dieser erhält damit eine Stellung ähnlih derjenigen des Landrats, der s\taat- liche und kommunale Geschäfte in der Kreiëinstanz mit bestem Erfolge in sih vereinigt hat.

Beraten wird der Oberpräsident auch in der des Provinziälverbandes durch den Provinzialrat, Dieser ist bereits durh ein Geseyß vom 17. Juli d. J. geschaffen worden. Um seiner neuen Aufgabe gerecht zu werden, wird seine Zu- jammenjeßzung durxh eine Novelle in dex Richtung' geändert werden, daß ihm leitende Kommunalbeamte aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden der Provinz eingefügt werden.

Bei besonders wichtigen Angelegenheiten, insbesondere bei Ausstellung der Haushaltsaßung und bei Aufstellung und Aende- ring von Provinzialsazungen, wird dem Oberpräsidenten die Anhörung des Provinzialrats zur Pflicht gemacht.

Die Aufsicht über den Provinzialverband, die bisher der Oberpräsident ausübte kann naturgemäß von diesem künftig nicht mehr wahrgenommen werden. Sie geht auf den Minister des JFunern über. ]

Die Neuregelung bezweckt eine *tärkere Heranbri

Die ‘egelung vezwedät etne stärkere Heranbringung der provinziellen Selbstverwaltung an den Staat und damit cine im Gesamtblick planvollere Arbeit.

3, Eine Folge dieser Regelung ist

das Geseß über die Neuregelung der Staatsaufsicht über die Stadt Berlin. In dem Augenblick, in dem der Oberpäsident der Provinz Brandenburg Leiter der Provinzialverwaltung Brandenburg wurde, war es niht mehr angängig, ihm die Aufsicht über die Stadt Berlin zu belassen, welche außerhalb der Provinz steht. Dex besonderen Bedeutung der Reichshauptstadt ist dadurch Rech-

n NUCUL

Angelegenheit

das Staatskommissariat organisch zur Auf-

nung getragen, da t u1 g s L und unmittelbar dem Ministerpräsidenten

sihtsbehörde entwi unterstellt wird.

4. Das Geseß zur Raa der preußischen Landesverwaltung an die Grundsäße des nationalsozialistischen Staates beseitigt die sogenannten Beschlußbehörden, die bislang in fkollegialer Zu- sammenseßung neben oder an Stelle der Verwaltungsbehörden an der Verwaltung mitwirkten und ihre Willensbildung durch Ab- stimmung vollzogen. Diese Einrichtung stand mit den Grundsäßen verantwortlihen Führertums niht in Einklang. Sie ist deshalb aufgehoben worden. Die Geschäfte der Beshlußbehörden sind dem Regtierungspräsidenten, dem Landrat und dem Bürgermeister über- tragen worden.

Erhalten geblieben sind die Verwaltungsgerihte. Sie be- kommen jedoch eine ihrem Wesen entsprehende Bezeihnung (Be- zirks-, Kreis- und Stadtverwaltungsgericht), auch wird ihre Zu- sammenseßung insofern geändert, als ihre Laienmitglieder mo- dernen Grundsäben entsprechend niht mehr durch Wahl, sondern durch Ernennung O werden. Die Gebiete, in denen das Verwaltungsstreitversahren bisher zur Anwendung gelangen konnte, haben endlih eine wesentlihe Einschränkung erfahren 1n- sofern, als im Kommunalaufsihtswege erlassene Verfügungen niht mehr durch Klage angreifbar sind. Jhre Anfechtung findet künftig nux noch im Verwaltungswege statt.

5, Das Gemeindeverfassungsgeseß- enthält eine grundlegende Neuordnung der Verfassung der Gemeinden mit dem Ziele der Wiederherstellung einer ehten Selbstverwaltung, die unbedingt sparsam, wirtshaftlich und sauber arbeitet.

Zwar besteht Klarheit darüber, daß die endgültige Ordnung der kommunalen Selbstverwaltung dem Reiche vorbehalten bleiben mus wie die Präambel ausdrücklih aus\priht. Die Verhältnisse in Preußen gestatteten es aber nicht, eine reihsrechtlihe Regelung abzuwarten, sie zwangen vielmehr zu sofortigem Eingreifen, da- mit schon mit Wirkung vom 1. Fanuar 1934 ab die neue Ge- meindeverfassung wirksam werden konnte. Das war dringend ec- forderlich, weil eine geordnete Weiterführung der Gemeindevec- waltung auf Grund der bisherigen Vorschriften nicht mehr mög- lih ershien. Diese Vorschriften stimmen in ihren Grundzwecken mit den Anschauungen der neuen Staatsführung so wenig über- ein, daß sie durch zwischengeseßlihe Maßnahmen bereits weit- gehend durhlöhert waren und auch die tatsählihe Entwicklung in den Gemeinden immer mehr von ihnen abwih. Schließlih mußte au dafür Sorge getragen werden, daß die Aufstellung des nächst- jährigen Haushaltsplans ganz unter der Herrschaft nationalsozia- listisher Gedankengänge vor sih gehen konnte. YJnsofern wird man die preub le Gemeindeverfassung als einen Versuch ansehen können, von dessen Bewährung die endgültige Regelung im Reiche abhängig werden könnte.

Das Geseß beseitigt die bisherigen 15 Gemeindeverfassungs8- geseße in A U und seßt an deren Stelle eine einheitli Regelung für alle preußishen Gemeinden. An ihrer Spiße steht mit aus\ließliher Verantwortung für alle Entsheidungen als Leiter der Gemeinde in Bauerndörfern der Dorfschulze, in Land- gemeinden der Gemeindeshulze und in Städten der Bürgermeister. Damit ist auch in den Gemeinden das Führerprinzip durchgeführt. Zur Vertretung des Leiters der Gemeinde und Hilfeleistung wer- den Schöffen, in Städten mit der Bezeihnung „Stadtrat“ Bei- geordnete berufen. Diese bilden jedoch nicht, wie bisher in Städten mit Magistratsverfassung, zusammen mit dem Leiter der Ge- meinde ein beschliezendes Kollegium, scndern sind ihm, wie hon in der rheinishen Bürgermeisterverfassung, nahgeordnet. Der Leiter der Gemeinde, die Schöffen und die Beigeordneten werden vom Staat auf 12 Fahre berufen.

Für aus Wahlen hervorgehende und beschließende Ver- tretungsförperschaften ist nah UÜUeberwindung des Parteienstaats und angesichts des Grundsaßes der Führerverantwortlichkeit auch in den Gemeinden kein Raum mehr. Die wertvolle und unent- behrlihe ehrenamtlihe Mitwirkung der Bürger wird vielmehr in grundsäßlih neuer Form dem Dienst der Allgemeinheit ge- sthert. Um Volk, Staat und Gemeindeverdiente und erfahrene Männer der Gemeinde werden mit der hohen Aufgabe betraut, den Leiter der Gemeinde in allen wihtigen Angelegenheiten zu beraten. Diese Gemeinderäte werden entsprechend der Bedeutung ihres Amtes im Einvernehmen zwischen Aufsihtsbehörde und Gau- Leiter berufen. Zwecks engster Verbindung mit der national- sozialistishen Bewegung sind ferner als Gemeinderäte stets der oberste örtliche Leiter der NSDAP. und der rangälteste Führer der Sturmabteilungen ode der Schubstaffeln der NSDAP. zu berufen. Bei der Berufung derx übrigen Gemeinderäte sind die Berufsstände, die der Gemeinde ihr Gepräge geben, angemessen zu berücksihtigen. Jeder Stadt wird darüber hinaus durch den Minister des Fnnern ein „Stadtbrief“ über die Berufung der Gemeinderäte verliehen. Jn dem Stadtbrief werden als Ge- meinderäte berufen der oberste örtlihe Leiter der NSDAP. und der rangälteste Führer der Sturmabteilungen oder der Schuß- staffeln der NSDAP., die Jnhaber von, Wirkungskreisen inner- halb der Stadt, die dieser ihre besondere Eigenart oder Be- deutung geben oder das städtishe Leben wesentlich beeinflussen und sonstige erfahrene und verdiente Männer. Darüber hinaus kann Städten, die sich durch ihre besondere Bedeutung für den Staat oder durch die Mustergültigkeit ihrer Verwaltung aus- zeichnen, in dem Stadtbrief das Vorrecht verliehen werden, für die Berufung des Bürgermeisters Vorshläge zu machen. Wie den Städten ein Stadtbrief verliehen wird, jo kann Bauerndörfern und Landgemeinden ein Gemeindebries verliehen werden. Die Gemeinderäte und sonstige sahverständige und erfahrene Bürger können auch zu Beiräten bestellt werden, die den Leiter der Ge- meinde oder seine Schöffen und Beigeordneten auf bestimmten Arbeitsgebieten ständig beraten. Für die Bauerndörfer ist als Besonderheit die Möglichkeit vorgesehen, daß an die Stelle der Gemeinderäte die urdeutshe Einrichtung der Dorfversammlung tritt; ihr ist für die Berufung des Dortichulten ein Vorschlags- recht eingeräumt.

Neu geregelt ist auch die Stellung der Gemeinde zum Staat. Der nationalsozialistishe Staat kennt keinen Gegensaß zwischen Staat und Gemeinde. Fn ihm ist die Verwaltung in ihrer Ge- jamtheit von einheitlihem Geiste beseelt, Daher will das Geset die Aufsicht über die Gemeinden grundsäßlih so geführt wissen, daß die Entshlußkraft und die Verantwortungsf\reudigkeit der gemeindlihen Stellen gefördert und nit beeinträchtigt wird. Unbeschadet dessen stellt es jedoch sier, daß die Gemeinden in ihrer Verwaltung nicht allein die geseßlichen Vorschriften achten und ihre geseßlichen Verpflichtungen erfüllen, sondern auch mit den Zielen der Staatsführung in Einklang bleiben.

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6, Das Geseh über das Feuerlöshwesen stellt die erstmalige Kodifikation aller einschlägigen Rechtsfragen dar, die von den Feuerwehren schon seit Fahrzehnten erstrebt wurde. Soweit \ih die bestehenden Verhältnisse bewährt haben, werden sie beibehalten, Soweit das niht der Fall war, ist im Sinne des national. hien Staates eine Neuregelung erfolgt, die unter grund, äßlicher Beibehaltung der bereits bestehenden Berufs-, Frei« willigen und Pflichtfeuerwehren die Leistungsfähigkeit der Feuer, wehren erheblich steigern soll. Dieses Biel ist besonders dringlich, da alljährlich - volkswirtshaftlihe Werte im Betrage von rund 400 Millionen RM durch Schadenfeuer vernichtet werden.

Das Geseß regelt in 6 Abschnitten die örtlihen Feuerwehren, die Feuerwehrverbände, die Aufsiht über die Feuérwehrverbände, die sachlihe Ausrüstung der Feuerwebren, das Verhalten in Brandfällen und die Uebergangs- und Schlußbestimmungen.

Anläßlih der Verabschiedung des Feuerlöshgeseßes hat der Prevßi’he Minister des Fnnern ein neues Abzeichen wegen Ver- diensten um das Feuerlöshwesen beschlossen, das zu Weihnachten erstmalig verliehen werden soll.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Erdölgewinnung Preußens im November 1933.

Wie der Amtlihe Preußische Pressedienst mitteilt, betrug die Erdölgewinnung Preußens im November 1933 nah den vor: läufigen Ergebnissen der amtlihen Statistik 21544 t gegen 21 993 t im Vormonat und 17824 t im Monatsdurchschnitt 1939, Auf das Gebiet von Hänigsen-Obershagen-Nienhagen entfallen 14779 t, auf Wiete-Steinförde 4379 t und auf den Bezir! Eddesse-Oelheim-Oberg 2386 t. Die Zahl der angelegten Arbeiter

betrug Ende des Monats 1879 gegen 1824 am Ende des Vor- 6

monats.

21500 neue deutsche Bücher im Fahre 1932.

Die deutshe Buchproduktion war nah den Feststellungen dez Statistishen Reichsamts im Jahre 1932 infolge des Danièder- liegens dex Wirtschaft weiter rückgängig. Es erschienen nur 21 452 literarische Veröffentlichungen gegen 24 074 im Jahre 1931 und 31000 im Fahre 1927. Ueber das Jahr 1933, das erste Jahr des Dritten Reiches, liegen Zahlen naturgemäß noch nitt vor. Von den Neuerscheinungen des Fahres 1932 waren 18 077 Erstauflagen und 3375 die Eeliadelr Die Neuauflagen haben stärker abgenommen als die Erstauflagen.

Nach der Zahl der Neuerscheinungen stand wie bisher die \höne Literatur mit fast 15 vH der Gefamtzahl an erster Stelle, Es folgten die religiösen Bücher, die rechtswissenshaftlihen und die wirtschafts- und sozialwissenshaftlihen. Von dem Rückgang der Verlagstätigkeit wurden alle Gebiete mit Ausnahme der Rechtswissenschaft, der Politik und Verwaltung sowie der Sprath- und Litératurwissenschaft betroffen. Den stärksten zahlenmäßigen Rückgang wiesen die Schulbücher, die medizinische Literatur und die Bücher aus den Gebieten der Technik und der Landwirtschaft auf. Ueberraschend ist die Feststellung, daß nux 45 vH der Ver- öffentlihungen in Fraktur und 55 vH in Antiqua gedruckt wurden. Dabei sind 90 vH aller Bücher in deutsher Sprache verfaßt, darunter 886 fee ngen. Von den 845 fremd- sprachigen Büchern entfallen die meisten auf die französische, die englische und die lateinishe Sprache.

Brandschäden im- November 1933.

Nach der Feststellung des Verbandes öffentliher Feuerver- :

iherung8anstalten in Deutschland betrugen die Leistungen für

randschäden bei den öffentlichen __ Feuerversicherungsanstalten (Brandversicherungsanstalten, Sozietäten, Brandkassen) im Ras 1933 3 918 416 RM gegenüber 6 573 446 RM im Oktober in der gleihen Beit auf 5285 gegenüber 4432 im Die Schadenshäufigkeit ist mithin im November ger gewesen als im Vormonat, wenn auch geringere Schadensleistungen not- wendig waren.

Arbeitsdienst.

Arbeitsdienst ein Plusunternehmen.

Das Statistishe Reihsamt war von der Reichsleitung des Arbeitsdienstes gebeten worden, einmal die Auswirkungen der unmittelbaren Arbeitsbeshaffung zu prüfen. Der Sinn dieser Bitte lag darin, feststellen zu lassen, ob die unmittelbare Arbeits- beshaffung mit threm großen Viialoit Erfolge etwa ein starker materieller Verlust für die öffentlihe Finanzwirtschaft sei. Die Ermittlungen des Statistishen Reichsamtes sind nunmehr ab- eshlossen und liegen in einer Denkschrift vor... Die Denkschrift Führt aus, daß im Durchshnitt mehr als 60 vH, bei Einrehnung der Mehreinnahmen der Sozialversicherung sogar über 70 vH des vom Staat für Arbeitsbeschaffung oder Arbeitsdtenst ausgegebenen Geldes infolge der damit bewirkten Absaß- und Arbeitsbelebung au an anderen Stellen der Wirtschaft in der Arbeitslosenunter- stüßung erspart oder als Steuermehreingang wieder gewonnen würden. Der restlihe Teil sei als neue Geldvermögensbildung der Lohnempfänger und Unternehmer zu betrachten, die mittelbar durch die Arbeitsbeshaffung ohne den Arbeitsdienst in Arbeit und Verdienst geseßt wurden, indem sie die Verbrauchsgüter lieferten, für die auf diese Weise neue Kaufkraft gesGallen wal, Von diesem Rest gilt nah der Denkschrift, daß er die Möglichkeit weiterer Arbeitsvermehrung aus privater Fnitiative heraué schaffe, vorausgeseßt, 2h as neugebildete Geldvermögen nit irgendwo tot liegen bleibe.

Der Leiter des Amtes für A La in der Reih# leitung des Arbeitsdienstes Hermann Tholens, der sih mit diesen Ermittlungen des Statistishen Reichsamts beschäftigt, hebt noŸ hervor, daß die Arbeiten des Arbeitsdienstes außerdem den not- wendigen Ausgleih zwishen Stadt und Land schafften, indem da Land durch diese Arbeiten gekräftigt werde. Dadurh werde daé Mißverhältnis beseitigt, das zwischen der finanziellen Bewegungé- möglichkeit der Landwirtschaft und der übrigen Wirtschaft bestehe, Es werde auf diese Weise Raum geschaffen für weitere private Jnitiative, und auch daraus würden Steuermehreinnahmen und neue Ersparnisse in der E Rue Bs entstehen. So werde der Zustand eintreten, daß die Ausgaben des Staatshaus- halts für den Arbeitsdienst, abgesehen davon, daß sie volksnot- wendige Arbeiten ermöglihen, Ersparnisse und Me reinnahmen i Staatshaushalts zeitigen, die diese Ausgaben sogar über teigen.

E

(Fortsezung in der Ersten Beilage.) V At M T, S ME C T S OMBE N IRESD E ari BEB R E MRO E L E BETERET E S eiti E

i Verantwortlich: ; für Schriftleitung (Amtlicher u. I GtanlNer Teil), Anzeigenteil und für den Verlag:

Direktor Pfeiffer in Berlin-Charlottenburg. i für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarishe Nachrichten:

Rudolf Lanßhs\ch in Berlin-Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

¿Fünf Beilagen (einschl, Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilaged

Nyp-. |

Die Anzahl der Schäden (Schadenshäufigkeit) belief sid" 5 Monat Oktober, |

Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 2

Buenos-Aires . | 1 Fan, Canada L 14

1 türk. Pfund Sayan 1 Yen

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Nio de Janeiro ArUgua 4, Amsterdam- Notterdam . Athen Brüssel u. Ant- werpen Dice Budapest U Cs elsingfors .. Sale s Sugoslawien. . Kaunas, Kowno Kopenhagen . . Lissabon und Oporto D ae

O es ad S teykjavik (Iéland) .. Nida e ea S T E Spanien... Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland). . Mien. ooo...

100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten

100 estn. Kr. 100 Schilling

97,

Nichtamtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 20. Dezember 1933.

Jn Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

anad. §

1 Milreis 1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengs 100 Gulden 100 Fmf. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.

100 Escudos 100 Kr. 100 Frs, 100

100 isl. Kr. 100 Latts

100 Kr.

20, Dezember Geld Brie}

0,643 90,647 2,677 2,683 1,978 1,982 0,823 0825 14,055 14,095 13675 13.715 2667 2,673 0,226 0.228 1,399 1.401

168 48 168,82 2,396 2,400

98,24 98,36 2,488 2,492

81,49 81,65 6,044 6,056 22,01 22,05 9,664 595 676 41,46 41,54 G09 G21

1247 12,49 68,73 68,87 1640 16,44 12422 12,44

61,89 62,01 8002 80,18 80,97 81,13 3047 3,053 3427 34,33

70,598 70,72

75,32 75,48 48,05 48,15

19. Dezember

Geld 0,643 2,667 1,978 0 823

14 03

13 65 2 652 0,226 1,399

Brief 0,647 2,673 1,982 0,825

14,07

13 69 2.658 0,228 1,401

168,53 168,87

2,396

98 26 2,488

81,49 6,044 22 01 5 664 41 46 60,99

12 44 68 63 16 405 12,41

61,79 80,02 81,02 3,047 Aa

70,48

79,27 48,05

2/400

98,38 2,492

81,65 6,056 22,05 9,676 41,94 61,11

12,46 68,77 16 445 12,43

61,91 80,18 81,18 3,053 34,33

70,62

75,43 48,15

AusländischGe Geldsorten und Banknoten.

_

20 Frcs.-Stüke Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadische . . Englische: große 1 È u. darunter T Belgische. Bulgarische D its A Estni) C6 .. E ranzösische .. ling S aliemsche: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Lettländische . Litauishe Norwegische Oesterreich. : gr. 100S. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische . Schweizer: gr. 100Frs. u. dar. Spani)che *) . . Tschecho - slow. 9000 u.1000 K, 500 Kr. u. dar. Ungarische . .

Sovereigns |

. /-100 Kr.

Notiz für 1 Stüdck

ap.-Peto lilreis anad. É

1 türk. Pfund 100 Belga 100 Lewa 100 Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 YLitas 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

100 Let 100 Lei

100 Frs. 100 ¿Frs 100 Péseten

100 Kc 100

100 Pengô

20. Dezember Geld Brie! 20,38 420,46

1616 16,22 4,185 4,205

262 2,64 2,62 2,64 0,58 0,60

2,62 2,64 13,635 13,695 13,635 13,695

188 1,90 58,08 98,32

60,83 . 61,07 8131 8163

5,98 6,02 16,36 16,42 168,06 168,74 21,89 21,97 21,89 21,97 5,58 5,62

41,32 41,48 68'566 68,84

70,69 81,11 81,11 34,27

70,41 80,79 80,79 34,13

12,28 12,32

___*) nur abgestempelte Stüde.

Oqhtdevilen. Auszahlungen.

Kattowiß . Posen 5

Warschau |

Polnische .… .|

noten ist ein Drueffehler unterlaufen. Der Briefku öember 1933 für „Englische“ 1 £ muß statt

100 31. 100 zu 100 » L

47,025 47,229

47,025 47,225 | 47.0295 47,229

Notennotierungen.

100 Z1.

Drudckfehler-Berichtigung. : | Jn den in Nr. 296 vom 19. Dezember 1933 veröffentlichten Notierungen für ausländishe Geldsorten und Bank-

113,67“ lauten:

19. Dezember

Geld

20,38

16,16 4,185

2,605 2,605 0,565

2,61 13,61 13,61

1,88 98,10

60,73 8131

5,98 16,365 168,11 21,89 21,89 5,60

41,32 68,46

70,31 80,84 80,84 34,13

12,23

47,025 47 025 47,025

| 46,925 47,325 | 46,925

Zur Entwicklung der japanischen Jndustrie.

Die nelle Entwicklung der Jnd

setnen O\

n Ostens läßt für die alten Fndu astliher und sozialer Fragen entstehen. Aus e! t des Internationalen Arbeitsamts über die Jndustri

Vapan sind die folgenden Angaben entnommen:

, &Hapan ite 1m Jahre 1879 35 im Jahre 1930 mehr als 64 Millionen.

hat sih aljo seine Bevölkerung nahezu verdoppelt.

Millionen Jnnerhalb von 50 Fahren

Brief

20,46

16,22 4,205

2,625 2,629 0,989

2,63 13,67 13,67

1,90 58,34

60,97 81,63

6,02 16,425 168,79 21,97 21,97 9,64

41,48 6874

70,59 81,16 81,16 34,27

12,27

47,225 47,229 47,229

47,325

rs vom 19. De- 13,69“ richtig

ustrie in den Ländern des strieländer eine Reihe wirt- Aus einer Untersuchung earbeit in

Einwohner und

Verlin, Mittwoch, den 20. Dezember

In Japan gab es im Jahre 1889 nur 767 Fabriken, die mehr als 10 Arbeiter beschäftigten, im Jahre 1904 waren es 9234 und im Jahre. 1930 30 8483.

Die Gesamtproduktion der japanishen Fabriken hat sich von 780 Millionen Yen im Jahre 1909 auf 7718 Millionen Yen gegen Ende des Fahres 1929 gesteigert, das heißt also, sie hat sich dem Werte nah nahezu verzehnfacht.

Die Zahl der Fabrikarbeiter ist in der Zeit von 1909 bis 1928 von rund 800 000 auf 2 Millionen gestiegen. Rechnet man dazu die Bergarbeiter, die Transportarbeitex und ähnliche Arbeiter- gruppen, so fommt man für 1931 auf eine Gesamtzahl von 4 729 436 Fndustriearbeiter, und zwar 83 215 256 Männer und 1514 180 Frauen.

Dieser industrielle Machtzuwachs ist nicht von selbst entstanden, sondern is das Ergebnis eines nationalen Willens, der sih ein bestimmtes Ziel geseßt hat. Die Schwierigkeiten, die sich aus der Bevölkerungsdichte, der Verengung des Nahrungsmittelspiel- raums und den unzureihenden Abwanderungsmöglichkeiten er- R haben, führten die Japaner dazu, ihr Land zu industriali- leren. Dieser Gedanke hat auch in dem volkstümlihen Shlag- wort seinen Ausdruck gefunden: „Die Grundlage der Nation 1st die Jndustrie.“

Diese Umstellung des Wirtschaftslebens hat sich jedoch in Japan vollzogen, ohne daß, wie in anderen Ländern, mit den überlieferten Sitten und Gewohnheiten gebrohen wurde. Für die japanishe Jndustrie ist der Familienzusammenhang bezeihnend. Er tritt auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens deutlich hervor, Das Kapital liegt in Händen weniger großer Familien. Die Be- ziehungen zwishen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind familien- hafter Natur. Die Art der Anwerbung der Arbeiter, die Ent- lohnungsfomen, die sozialen Einrichtungen usw. sind durch diesen Charakterzug des japanischen Volkes gekennzeichnet.

Die soziale Ge‘eßgebung erfaßt nur Betriebe, die mehr als 10 Arbeiter beschäftigen bzw. Betriebe, die als gefährlih angesehen werden. Auf Grund dieser Gesehgebung wurde nur die Arbeits- geit der Frauen und der Jugendlihen in allgemeiner Form be- fuenst, während die Regelung der Arbeitszeit für Männer nur im

ergbau eingeführt worden is. Die regelmäßige Arbeitszeit aller Avbeitnehmer ist länger, als sie im Washingtoner Uebereinkommen für Japan vorgesehen worden ist. Dieses Uebereinkommen hat Japan noch nicht ratifiziert.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 19. Dezember 1933: Gestellt 25 151 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutshe Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 20. Dezember auf 50,50 46 (am 19. Dezember auf 50,00 6) für 100 kg.

, Berlin, 19. Dezember. Preis8notierungen für Nahrungs- mittel. A R AMAN: des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 25,00 bis 26,00 4, Langbohnen, ausl. 41,00 bis 44,00 4, Linsen, kleine, ente, Ernte 38,00 bis 44,00 46, Linsen, mittel, leßter Ernte 44,00 bis 52,00 4, Linsen, große, leßter Ernte 52,00 bis 64,00 4, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 54,00 bis 58,00 4, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 58,00 bis 61,00 4, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch- reis 20,00 bis 21,50 , Rangoon - Reis, unglasiert 22,00 bis 23,00 4, Siam Patna - Reis, glasiert 28,00 bis 35,00 4, Ftaliener- Reis 27,00 bis 28,00 (4, Gerstengraupen, grob 32,00 bis 34,00 4, Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 4, Gersten- grüße 27,00 bis 28,00 4, Faferfloden 32,00 bis 33,00 4, Hafer- grüße, gesottene 35,00 bis 36,00 A, Roggenmehl, 0—70 vH 24,50 bis 25,50 4, Weizengrieß 35,00 bis 36,00 4, Hartgrieß 39,00 bis 40,00 #, Weizenmehl: Bäckermehl, 41—70 vH 28,50 bis 29,50 4, Vorzugsmehl, 0—50 vH 34,00 bis 35,50 M, Auszugmehl, 0—41 vH 35,50 bis 39,50 4, Kartoffelmehl, superior 33,00 bis 34,00 Æ BZucker, Melis 68,00 bis 68,50 A, Buder, Raffinade 69,50 bis 70,50 4, Zucker, Würfel 74,00 bis 79,50 , Röstroggen, glasiert, in Säcken 830,00 bis 32,00 , Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 33,00 4, Malzkaffee, glasiert, in Säckten 42,00 bis 44,00 4, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 296,00 bis 320,00 46, Roh- kaffee, Zentralamerikaner aller Art 320,00 bis 448,00 4, Röst- kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 370,00 bis 400,00 #4, Röjtkaffee, Zentralamerikaner aller Art 400,00 bis 560,00 4, Kakao, stark entölt 140,00 bis 180,00 4, Kakao, leiht entölt 180,00 bis 220,00 #, Tee, chines. 780,00 bis 820,00 4, Tee, indisch 810,00 bis 1200,00 46, Ringäpfel amerikan. extra choice 90,00 bis 94,00 4, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 72,00 bis 73,00 4, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese { Kisten 51,00 bis 55,00 , Korinthen choice Amalias 71,00 bis 73,00 46 Mandeln, süße, handgew., | Kist. 180,00 bis 186,00 4, Mandeln, bittere, handgew., } Kist. 210,00 bis 215,00 4, Kunsthonig in t Le D E 70,00 bis 73,00 4, Bratenshmalz in Tierces 166,00 bis 168,00 , Bratenschmalz in Kübeln 170,00 bis 174,00 4, Purelard in Tierces, nordamerik. 152,00 bis 154,00 46, Purelard in Kisten 152,00 bis 154,00 46, Berliner Roh|hmalz 190,00 bis 194,00 Æ, Sped, inl., ger., 190,00 bis 200,00 A, Molkerei- butter la in Tonnen 288,00 bis 294,00 4, Molkereibutter la ras 296,00 bis 302,00 4, Wolkereibutter Ila in Tonnen 280,00 is 286,00 4, Molkereibutter Ila gepadt 288,00 bis 292,00 A, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 292,00 bis 296,00 4, Aus- landsbutter, dänishe, gepackt 300,00 bis 304,00 , Allgäuer Stangen 20 9% —,— bis —,— M, Tilsiter Käse, vollfett 144,00 bis 164,00 M, echter Gouda 40% 136,00 bis 154,00 M, echter Edamer 40 9% 136,00 bis- 154,00 4, echter Emmentaler (vollfett) —,— bis —,— #4, Allgäuer Romatour 20 9% 98,00 bis 116,00 4. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten. Devisen.

Danzig, 19. Dezember. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,69 G., 57,80 B, 100 Deutsche Reichsmark 122,43 G., 122,67 B., Amerikanische (5, bis 100 - Stücke) —,— G. —,— B. Scheck8: London —,— G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,67 G., 57,79 B. Telegraphische: London 16,734 G., 16,774 B., Paris 20,11 G., 20,15 B, New York 3,2467 G., 3,2533 B., Berlin

‘Wien, 19. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 284,18, Berlin 168,85, Budapest 124,294, Kopenhagen 102,50, London 23,08, New York 446,50, Paris 27,75, Prag 21,01, Zürich 136,95, Marknoten 168,25, Lirenoten 37,11, Fugoslawishe Noten 8,56, Tschecho- slowakishe Noten 20,60, Polnische Noten 79,30, Dollarnoten 438,50,

. Ungarische Noten —,—*), Schwedische Noten 116,45, Belgrad —,—,

Berlin Clearingkurs 216,34. *) Noten und Devisen für 100 Pengö. Prag, 19. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 13,56}, Berlin ‘04,50, Zürich 651,50, Oslo 552,00, Kopenhagen 490,50, London 109,874, Madrid 276,124, Mailand 177 50, New York 21,35, Paris 132,05, Stockholm 566,50, Wien 475,00, Marknoten 803,00, Polnische Noten 379,00, Belgrad 46,267, Danzig 664,00.

n eem | Budapest, 19. Dezember. (W. T. B.) Alles in Pengös. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7,85. L

London, 20. Dezember. (W. T. B.) New York 513,25, Paris —,—, Amsterdam 813,50, Brüssel 23,51, Jtalien 62,21, Berlin 13,70, Schweiz 16,90, Spanien 39,93, Lissabon 1097/z, Kopen- hagen 22,39, Wien 29,37, Fstanbul 675,00, Warschau 29,12, Buenos Aires 35,75, Rio de Janeiro 406,00. L

Paris, 19. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —,—, London 83,26, New York 16,17, Belgien 354,75, Spanien 2087/4, Ftalien 134,05, Schweiz 493,50, Kopen- hagen —,—, Holland 1025,50, Oslo 418,50, Stockholm 429,50, Prag 75,80, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—,

Paris, 19. Dezember. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei- verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag 75,80, Wien —,—, Amerika 16,40, England 83,25, Belgien 354,75, Holland 1026,00, TFtalien 134,05, Schweiz 493,75, Spanien 208?/g, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo 418,50, Stockholm —,—, Belgrad

Amsterdam, 19. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 59,34, London 8,1234, New York 158,00, Paris 9,76, Brüssel 34,60, Schweiz 48,16, Ftalien 13,074, Madrid 20,35, Oslo 40,80, Kopen- hagen 36,25, Stockholm 41,90, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 739,00, Warshau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yokos- hama —,—, Buenos Aires —,—.

Züri ch, 20. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,27, London 16,90, New York 329,25, Brüssel 71,90, Mailand 27,17, Madrid 42,25, Berlin 123,40, Wien (offiz.) 72,80, Zstanbul 250,00.

Kopenhagen, 19. Dezember. (W. T. B.) London 22,40, New York 436,25, Berlin 163,35, Paris 27,05, Antwerpen 95,75, Zürich 133,25, Rom 36,25, Amsterdam 276,85, Stockholm 115,70,

slo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 20,60, Wien —,—.

Stockholm, 19. Dezember. (W. T. B.) London 19,40, Berlin 143,00, Paris 23,40, Brüssel 83,50. Schweiz. Pläge 116,00, Amsterdam 240,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,75, Washington 378,00, Helsingfors 8,60, Rom 31,75, Prag 18,00, Wien —,—.

Os1o0, 19. Dezember. (W. T. B.) London 19,90, Berltn 146,50, Paris 24,10, New York 390,00, Amsterdam 246,75, Zürich 119,25, Helsingfors 8,90, Antwerpen 85,50, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 32,35, Prag 18,35, Wien —,—.

Moskau, 14. Dezember. (W. T. B.) (Jn Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 637,92 G., 639,84 B., 1000 Dollar 126,60 G., 126,98 B., 1000 Reichsmark 46,32 G., 46,42 B.

London, 19. Dezember. (W. T. B.) Silber Barren prompt 185/,, Silber fein prompt 20!‘z, Silber auf Lieferung Barren 1811/6, Silber auf Lieferung fein 20/6.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 19. Dezember. (W. T. B.) 5% Mex. äußere Gold 5,90, 449% Jrregation 2,75, 49/6 Tamaul. S. 1 abg. 2,75, 59/0 Tehuantepec abg. 2,75, Aschaffenburger Buntpapier 28,00, Cement O 80,00, Dtsch. Gold u. Silber 184,00, Dtsch. Linoleum 44,00, Eßlinger Masch. 25,00, Felten u. Guill, —,—, Ph. Holzmann —,—, Gebr. Junghans 25,75, Lahmeyer —,—, Mainkraftwerke 67,00, Schnellpr. Frankent. 7,00, Voigt U. Häffner —,—, Zellstof{ Waldhof 46,00, Buderus 69,25, Kali Westeregeln 113,00.

Hamburg, 19. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Dresdner Bank 54,50, Vereinsbank 87,00, Lübeck-Büchen 41,00, Hamburg- Amerika Paketf. (3: 1 zusammengelegte neue Stücke) 24,50, Hami- burg - Südamerika 23,00, Nordd. Lloyd —,—, Harburg. Gummi Phönix 18,50, Alsen Zement 100,00, Anglo-Guano —,—, Dynamit Nobel 59,00, Holstenbrauerei —,—, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 10,00.

…_ Wien, 19. Dezember. (W. T. B.) Amtlich. (Fn Schillingen.) Völkerbundsanleihe 100 Dollar-Stücke 445,00, do. 500 Dollar- Stüde 440,00, 49/4 Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 °%% Vorarl- berger Bahn —,—, 83% Staatsbahn 56,00, Türkenlose 8,50, Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Unga:. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 16,40, Dynamit A.-G. —,—, A. E. G. Union —,—, Brown Boveri —,—, Siemens - Schucke: t 44,20, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 10,05, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.-G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany —,—, Steyr. Werke (Waffen) —,—, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. —,—, Scheidemandel —,—, Leykam Fosefsthal —,—.

Amsterdam, 19. Dezember. (W. T. B.) 7 % Deutsche Reichs8anleihe 1949 (Dawes) 56,25, 54 9% Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 497/z, 64 9/9 Bayer. Staats Obl. 1945 27,25, T °% Bremen 1935 32.25, 6 9% Preuß. Obl. 1952 258/,, T7 9% Dresden Obl. 1945 25,00, 79% Deutsche Rentenbank Obl. 1950 412g, 7% Deutsche Hyp.-Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, T7 %% Deutscher Sparkassen- und Giroverband 1947 —,—, 7% Pr. Zentr.-Bod.-Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 °%/ Sächj. Bodenkr.-Pfdbr. 1953 62,75, Amster- damshe Bank 107,25, Deutsche Reichsbank 111,50, 7°/6 Arbed 1951 —,—, 79% A.-G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —.—, 8 9% Cont. Caoutsch. Obl. 1950 74,00, 7% Dtsch. Kalisynd. ObL S. A 1950 5728/4, 79% Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6 9% Gelsenkirchen Goldnt. 1934 41,00, 6% Harp. Bergb.-OblL m. Opt. 1949 35 00, 69/6 J. G. Farben Obl. —,—, 7 °/ Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 9% Rhein.-Westf. Bod.-Crd.- Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 °/ Rhein-Elbe Union Obl. m. Op. 1946 3325/0, T7 9% Rhein. - Westf. E. - Obl. 5jähr. Noten —,—, T9% Siemens-Halske Obl. 1935 4518/,,, 6 9% Siemens-Halske Zert. ge- winnber. Obl. 2930 40,50 7 9/6 Verein. Stahlwerke Öbl. 1951 45/6, 64 9% Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 295/,, J. G. Farben Zert. v. Aktien 75,00, 7 9% Rhein-Westf. Elektr. Obl. 1950 39/9, 6 9% Eschweiler Bergw. Obl. 1952 54,00, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. —,—, 6% Siemens u. Halske Obl. 2930 39,50, Deutiche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Berl. Emission) ——

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Manchester. 19. Dezember. (W. T. B.) Am Gewebe- markt verlief das Geschäft {leppend und Abschlüsse kamen nur unter Preiskonzessionen zustande. Am Garnmarkt war die Tendenz stetig.

Rückzahlung aufgewertetex JFudustrieobligationen am 30. Dezember 1933.

Der Reichsstand der Deutschen Jndustrie teilt mit: Am 31. Dezember 1938 wird eine größere Anzahl von Aufwertungs- obligationen vüdzahlbar, Tur welche die Aufwertungsstelle die Stundung bis zum Ablauf des Jahres 1933 bewilligt hatte. Da der 31. Dezember in diesem Jahre auf einen Sonntaa fällt, kann die Bodens an diesem Tage nit erfolgen. Nach § 3 B. G.-B. würde die Zahlung mithin erst am 2. Januar 1984 l. wirkt. Dies bedeutet aber, daß die Zahlung niht mehr im Jahre 1933 erfolgt. Nach § 5 Abs. 2 der Verordnung vom 30. November 1931 würde deshalb ein Aufgeld von 2 vH zu zahlen sein.

, Ob dieser Standpunkt berechtigt ist, ist siherlih zweifelhaft; wix erfahren aber, daß er bereits vertreten worden ist. Es emp- fiehlt sih daher für die shuldnerishen Gesellschaften drin - “nd, vor= lorglih bie gâlligkeiten hon am 30. Dezember 1983 c “lös -, um eine Erörterung über eine etwaige erneute Agiozahlung abzus

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