1933 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 300 vom 23, Dezember 1933. S. 2.

BegLUnDdDUnÿ Gesey über den Verkehr mit Milc- erzeugnissen vom 20. Dezember 1933. (RGBl. I S. 1093.)

(Veröffentlicht durch das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft.)

JImallgémeinen.

Jm Verkehr mit Butter und Käse, Dauermilchwaren und Kasein ist die dringlichste Aufgabe zur Zeit, eïne dauernde Ordnung des Marktes herbeizuführen, dur die die bisher üblichen starken Schwankungen ausgeglichen und möglichst gleichbleibende Preise gewährleistet werden. Eine solche Re- gelung is für Erzeuger und Verbraucher von gleichmäßig großer Bedeutung. Das Ziel ist nur zu erreichen, wenn zu der Regelung des inneren Marktes auf Grund des § 38 des Milchgescßes und des Reichsnährstandgeseßes noch Maß- nahmen zur Beseitigung der marktstörenden Wirkung einer regellosen Einfuhr der bezeichneten Milcherzeuguisse hinzu- fommen. Es ist geplant, ähnlih wie z. B. im Verkehr mit Mais, die Milcherzeugnisse der oben genannten Arten durh eine einheitliche Stelle zu erfassen und in den Verkehr zu bringen, und zwar sowohl die 7Fnlandsware wie die Auslands- ware. Diese Art dex Lösung hat sich insbesondere aus handels- politishen Gründen als notwendig erwiesen, da es nicht zu- lässig wäre, die Auslandsware weitergehenden Verkehrsbe- shränkungen zu unterwerfen als die Fulandserzeugung. Es ist also möglich, die Einfuhr mengenmäßig und zeitlih den Bedürfnissen des deutshen Marktes anzupassen. Gleichzeitig läßt sih auf diesem Wege eine Beseitigung des Preisdruckes dadurch erreichen, daß bei der Einfuhrware derx Unterschieds- betrag zwischen dem Weltmarktpreis und dem Fnlandspreis ausgeglichen wird.

Auf der Grundlage der vorgesehenen Regelung ist eine grundsäßliche Einigung bei“ den derzeitigen deutsch-nieder- ländishen Wirtschaftsverhandlungen bereits erzielt worden. Eine beschleunigte Verabschiedung des Gesehes dient daher dem Abschluß des außerordentlich wichtigen deutsch-nieder- ländischen Handelsvertrages.

Der Entwurf lehnt sich inhaltlich eng an den Artikel T dex Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten zur Förderung derx Verwendung inländischer tierischer Fette und inländischer Futtermittel vom 23. März 1933 (Reichsgesechbl. I S. 143) an.

zum

JFmbesonderen.

S1.

Es is in Aussicht genommen, mit den Aufgaben der „Reichsstelle“ die Reichsstelle für Ole und Fette zu betrauen, gegebenenfalls unter Änderung ihres Namens. Die Tätigkeit der Reichsstelle wird sih in der Regel darauf beschränken, die ihr angebotene Ware zu den nach § 5 bestimmten Preisen zu übernehmen und wieder zurüczuverkaufen. S

Von der Ermächtigung in Abs. 2 Say 2 wird z. B. für Schmelzkäse Gebrauch zu machen sein.

Zu § 2,

Es ist nicht exforderlich, sämtliche in § 2 derx Ersten Ver- ir Ms 1091

11V 2Fithr1tnt 3, ich aosnln2 hans

Rg p 'nfgeführten Milcherzeugnisse den Be- shränkungen des Geseßes zu unterwerfen; vielmehr genügt es, Butter, Käse, Milch- und Sahnedauerwaren sowie Kasein durch die neue Regelung zu erfassen. Der Begriff der Milch- erzeugnisse im Sinne des vorliegenden Geseßentwurfes mußte daher besonders festgelegt werden. i

Die Ermächtigung in Abs. 2 soll dazu dienen, einzelne Arten oder Sorten der vorgenannten Milcherzeugnisse von der Regelung zu befreien, wenn sich erweisen sollte, daß davon eine Beeinträchtigung des Zieles des Geseßes nicht du befürchten ist. Dasselbe gilt für den Verkehr mit kleinen Mengen sowie für den unmittelbaren Verkehr zwischen Er- zeuger und Verbraucher.

Zu § 3. §3 regelt die Behandlung der Auslandsware im gleichen Sinne, wie dies bei Oelen und Fetten nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 23, Mäxz 1933 der Fall ist.

: Zu § 4.

Die Reichsstelle muß angebotene Ware ablehnen können, wenn der Fnlandsbedarf andernfalls überschritten würde. Dies gilt sowohl von der Fnlandserzeugung wie auch von unnötiger Einfuhr. Bei der Bemessung der Mengen, die die Reichs\telle übernimmt, ist auf die bestehenden Handels- verträge Rücksicht zu nehmen.

E Zu § 5. Die Festseßung der Uebernahme- und Abgabepreise dient dazu, die Preisunterschiede insbesondere zwischen Fnlands- und Auslandsware auszugleichen.

Zu § 6.

Der Vollzug des Gesebes wird eine große Anzahl von Einzelmaßnahmen besonderer Art erforderlich machen. Es erscheint daher zweckmäßig, zur Erleichterung der Aufgaben des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft die Vebertragung einer Anzahl von Befugnissen des Reichs- ministers auf einen Beauftragten vorzusehen, Da jedoch die Durchführung des Geseyes mit dem Vollzug wichtiger Han- delsverträge eng zusammenhängt und auch wichtige wirt- schaftliche Gesamtinteressen zu wahren sind, ist für die Maß- nahmen des Beauftragten die Zustimmung des Reichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft vorbehalten.

Zu § 10. - __ Ohne Beschränkungen dex wirtschaftlihen Freiheit läßt sich die geplante Neuordnung nicht vollziehen. Es tet daher etwaige Schadensersayansprüche ausgeschlossen werden. Damit soll nicht verboten werden, daß in besonderen Härte- fällen Entschädigungen aus Billigkeitsgründen gewährt wer- den können.

Zu § 12,

_Der Zeitpunkt des Fukrafttretens des Geseßes wird zum Teil von handelspolitishen Erwägungen abhängig sein. Diese können auch dazu führen, daß das Wirksamwerden des Ge- seßes für einzelne der obengenannten Milcherzeugnisse verschoben werden muß. § 12 gibt die Möglichkeit, solchen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.

Begründung Geseh über den Verkehr mit Eiern vom 20. Dezember 1933 (RGBl. I S. 1094). (Veröffentlicht durch das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft.)

L FmallgemetueNn.

Alle Bestrebungen, den Eiermarkt in Ordnung zu brin- gen, sind bisher daran gescheitert, daß keine t stand, die Marktverhältnisse in ausreichendem Maße zu Üüber- schen und auf ihre Gestaltung Einfluß zu nehmen. Der Absab der inländischen Erzeugung vollzogen sih zum größten Teil ohne irgendwelhe Regelung, das Angebot erfolgte viel- fah ohne Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage. Dies hat insbesondere dazu geführt, daß Preisschwankungen auf dem Eiermarkt im erhcblihen Ausmaße auftraten, die für Er- zeuger und Verbraucher sich gleich nachteilig bemerkbar ge- macht haben. Eine Bereinigung dieser Verhältnisse ist durch Maßnahmen auf Grund des Reichsnährstandgeseßzes eingeleitet.

zum

Eine volle Bereinigung läßt sich jedoch auf diesem Wege allein |

nicht erreichen, da der inländische Eiermarkt und damit die Eierpreise durch die Einfuhren von Auslandseiern einex stän- digen Störung unterliegen, solange die Versorgung Deutsch- lands aus dem Juland noch nit gesichert und daher eine Einfuhr ausländischer Erzeugnisse erforderlich ist. Es hat si daher als notwendig erwiesen, in Ergänzung der in Angriff genommenen Marktregelung durch eine Reichsstelle alle inner- halb des Deutschen Reichs auf den Markt kommenden Eier einheitlich zu erfassen und in den Verkehr zu bringèn. Erfaßt werden sollen sowohl die Fulandseier als die Auslandseier. Auf diese Weise wird es möglich sein, die marktstörenden Wir- kungen eines ungeregelten Angebots von Eiern zu. beseitigen und, soweit insbesonders die Auz3landseier in Frage kommen, durch Erhebung des Unterschiedsbetrags zwischen dem Welt- marftpreis und Jnlandspreis dem Preisdruck der Einfuhr ent- gegenzutwirken. Eine Beeinträchtigung des Wirtschaftsverkehrs ist durch die vorgesehene Regelung nicht geplant, insbesondere soll der Handel bei der Einfuhr und dem Vertrieb von Eiern niht ausgeschaltet werden. Hinsichtlich der Auswwirkungen einer solhen Regelung auf handelspolitishem Gebiet darf auf die. Begründung zu dem Entwurs eines Geseßes Uber den Verkehx mit Milcherzeugnissen hingewiesen werden. Auf der Grundlage der vorgesehenen Regelung ist eine grundsäßliche Einigung mit den Niederlanden bei den gegenwärtig shweben- den Wirtschaftsverhandlungen bereits erzielt worden.

Il. Fm einzelnen.

ZU S L Es i} in Aussicht genommen, mit den Aufgaben der

„Reichsstelle“ die Reichseierverwertung G. m. b. H. Berlin zu betrauen, gegebenenfalls unter Aenderung ihres Namens und ihrer Rechtsform. Die Tätigkeit der Reichss\telle wird sich in der Regel darauf beschränken, die ihr angebotenen Eier zu den nach § 5 bestimmten Preisen zu übernehmen und wieder zurückzuverkaufen. j

Zu- § 2. :

Der Begriff Eier erstreckt sich auf Eier von Federvieh und Federwild.

Tia Gon htiguing i M 2 soll haz Sionen, cingelne Arten und Sorten von Eiern von der Regelung zu béfreien, wenn sich erweisen sollte, daß davon eine Beeinträchtigung des Zieles des Gesebes nicht zu befürchten ist. Dasselbe gilt für den unmittelbaren Verkehr zwischen dem Erzeuger und Ver- brauchex sowie für den Verkehr mit unbedeutenden Mengen,

Zu §8 3,

8& 3 regelt die Behandlung der Fn- und Auslandseier durch die Reichsstelle, dex alle in den Verkehr gelangenden Eier anzubieten sind.

Zu S 4.

Die Reichsstelle muß angebotene Eier ablehnen können, wenn der Julandsbedarf andernfalls überschritten würde. Dies gilt sowohl von der Fnlandserzeugung als auh von unnötiger Einfuhr. Bei der Bemessung der Mengen, welche die Reichs\telle übernimmt, ist auf die bestehenden Handels- verträge Rücksicht zu nehmen.

Zu § 5, Die Festsezung der Uebernahme- und Abgabepreise dient dazu, die Preisunterschiede insbesondere zwishen ZFulands- und Auslandseiern auszugleichen.

U S6;

__ Der Vollzug des Geseves wird eine große Anzahl von Einzelmaßnahmen besonderer Art bedingen. Es erscheint daher zweckmäßig, die Uebertragung einer Anzahl von Befug- nissen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft auf einen Beauftragten vorzunehmen. Da jedoch der Vollzug des Geseßes mit der Ausführung wichtiger Handelsverträge eng zusammenhängt, und auch wichtige wirtschaftliche Gesamt- interxessen zu wahren sind, ist für die Maßnahmen des Beauf- tragten die Zustimmung des Reichsministers füx Ernährung und Landwirtschaft vorbehalten.

Zu § 10. ___ Ohne Beschränkungen dex wirtschaftlihen Freiheit läßt sih die geplante Neuordnung nicht vollziehen. D ae daher etwaige Se Tae, Aeg Pa wver- den. Damit soll nicht verhindert werden, daß in besonderen Hâärtefällen Entschädigungen aus Villigkeitsgründen gewährt werden können.

Zu S 12.

Der Beitpunkt des Fnkrafttretens des Gesehes wird von innerwirtschaftlihen wie handelspolitishen Erwägungen ah- hängig zu machen sein,

«

Bekanntmachung.

Die am 21. Dezembex 1933 ausgegebene Nummer 145 des Reichs8gesehblatts, Teil x, enthält:

das Gesey zur Aenderung des Genossen tsgeseßes, vom 20, Dezember 1933; s MenlSa Neg enes

das Geseg über einige Maßnahmen auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs, vom 20. Dezember 1933;

das Gese über den Verkehr mit Milcherzeugnissen, vom 20. Dezember 1933;

das Gesey über den Verkehr mit Eiern, vom 20, De- zember 1933;

das Geseß zur Sicherung dex Düngemittel- Und Saatgut- e a aon O 1933;

ie Zweite Durchführungsverordnung zum Reichserbhofgeseß, vom 19, Dezember 1933; T A IEN

Möglichkeit be-.

b die Bekanntmahung Üübex Einbanddecken zum Reichsgeseß blatt, vom 19, Dezember 1933. Umfang: 114 Gngen, Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 22. Dezember 1933. Reichsverlagsamt. Sol z,

BekCcknntutaGUnsg. Die am 21. Dezember 1933 ausgegebene Nummer 60 des Reichsgeseyblatts, Teil I1, enthält: die Verordnung über die vorläufige Anwendung des deutsc- niederländishen Vertrages über die Regelung des Warenverkehrs, vom 20. Dezember 1933. Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postvexrsen- dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 22. Dezembex 1933. Reichsverlagsamt. Scholz.

Bekannt mSYGh Ug:

Die am 21. Dezember 1933 ausgegebene Nummer 61 des Reichsgeseyblatts, Teil II, enthält:

die Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsc- tschechoslowakishen Notenwechsels über die Einführung von Perl- mutterknöpfen, vom 21. Dezember 1933; :

die Bekanntmachung zum deutsh-schweizerishen Abkommen über den kleinen Grenzverkehr, vom 15. Dezember 1933;

die Bekanntmahung zu der in Rom revidierten Berner Uebereinkunft zum Schuße von Werken der Literatux und Kunst, vom 18. Dezember 1933; :

die Bekanntmahung über Einbanddecken zum Reichsgeseha blatt, vom 19. Dezember 1933; E i 5

die Bekanntmachung über die Kündigung einer Vertrags bestimmung für Baumwollengewebe in der Vierten Zusabver- einbarung zum deutsch-tschechoslowakischen Wirtschaftsabkommen, vom 20. Dezember 1933.

Umfang: !4 Bogen. O S 0,15 RM. Postvexrsens dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stü bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 22. Dezember 1933. Reichsverlagsämt. S c olz.

Preußen.

Generaldirektion :

derxPreußish-Süddeutschen Staatslotterie, Bckanntma Ung

Die Neulose zux 4. Klasse der 42. Preußisch-Süddeutschen (268. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 8 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsaßbetrages spätestens bis Mittwoch, den 3. Januar 1934, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Lotterie-Einnehmer zu ent-

nehmen. : / Die Ziehung dexr 4. Klasse 42./268. Lotterie beginnt Mitt- woch, den 10. Fanuar 1934, 8 Uhr, im Ziehungssaal des

Lotteriegebäudes, Viktoriastr. 29.

Berlin, den 21. Dezember 1933. Genexraldirektion * der Preußish-Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.

Nichtamtliches.

Aus der Preußischen Verwaltung.

Kultusminister Rust über die Nebentätigkeit der Beamten.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, trifft der Preußische Kultusminister Rust zur Durhführung des im Namen des Ministerpräsidenten und der übrigen Staatsminister er- gangenen Runderlasses des Finanzministers vom 8. November 1933 in einem Erlaß mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse dex Unterrichtsverwaltung besondere Bestimmungen. E

Zunächst beschäftigt sih dieser Erlaß mit der Nebentätic keit im Kirchendienst. Ex legt Wert darauf, daß, besonders auf dem Lande, die herkömmlih bestehende Zusammenarbeit zwischen Schule und Kirche auch dort aufrechterhalten bleibt, wo sogenannte vereinigte Kirhen- und Schulämter niht mehr bestehen. Anderer- seits fei es notwendig, im Rahmen des großen Arbeits- beschaffungsprogramms dafür zu sorgen, daß in möglichst zahl- reihen Fallen \tellungslose Privatmusiker, die d den Kirchen- dienst geeignet sind (besonders solche, die eine ixhenmusikshule besucht haben), in Brot und Lohn kommen. :

Úm diesen Erwägungen Rechnung zu tragen, ist in Zukunft den im öffentlihen Schuldienst stehenden Lehrern die nebenamt- lihe Ausübung des Organisten-, Kantor-, Lektoren-, Kirchenchor- leiter-Dienstes zu versagen, wenn die Kirchengemeinde hon bis- her für dieses Amt ein derartiges Gehalt ausgeworfen hat oder künftig auszuwerfen in der Lage ist, mit dem bei bescheidenen Ansprüchen eine hauptamtliche Kraft angestellt werden kann. Es werde in der Regel in mittleren und größeren Städten und Groß- stadtvororten der Fall sein, auf dem Lande nuxr-« ausnahmsweise da, wo die Bestellung einex hauptamtlihen Krast für mehrere Kirchhengemeinden zusammen möglih ist. Von der Versorgung sei jedoch dann Abstand zu nehmen, wenn nachweislich keine Be- werber vorhanden sind, die die erforderlihe musikalische und tehnishe Vorbildung und die besondere sonstige Eignung zum Kirchendienst aufweisen. Der A UB c attubanter Dient: so heißt es weiter, wird in mittleren und großen Städten und Großstadt- vororten angesichts der zahlreichen Ari faufmannish geshulten Kräfte regelmäßig durch solhe ausgeübt werden können, ohne daß hierdurch der Kirchengemeinde zu hohe Kosten entstehen. Eine Genehmigung für Ausübung der Nebentätigkeit dieser Art komme daher nux ausnáhmsweise in Frage. N

Der Erlaß verbreitet sih dann iber die Nebentätigkeit von Lehrern im ländlichen E de ‘die er volkswirt- 1A für besonders bedeutsam hält, da die Genossenschaften as für thre Kreditfähigkeit erforderlihe Ansehen nur haben,

Bo geleitet oder mindestens beraten wevden, die ihrer Stellung und ihrem Ansehen nah das all- gemeine Vertrauen @ck@nießt. Eine Genehmigung pie Uebernahme einer Nebentätigkeit wird daher auch künftig an Lehrer (mit den Einschränkungen der früheren Erlasse) erteilt werden.

Zuleßt geht der Erlaß noch auf die Nebenbeshäftigung von nihtplanmäßigen Beamten (Lehrern) ohne feste Bezüge und von Beamten (Lehrern) im Vorbereitungsdienst ein. Hier wird be- nes daß bei nihtplanmäßigen Beamten (Lehrern) ohne feste

ezüge und bei Beamten (Lehrern) im Vorbereitun S e gegen die Genehmigung der Erteilung von Privat- und achhilfeunter- riht dann im allgemeinen nichts einzuwenden sei, wenn eine Be- nachteiligung der Dienstleistungen nicht zu befürchten ist und wenn die Einnahmen aus solher Unterrichtstätigkeit unter Be- rücfsihtigung dexr wirtschaftlichen etnen bo des Beamten (Lehrers) sih in einem angemesjenen Rahmen halten.

wenn sie von einer

tr

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 300 vom 23. Dezember 1933, “S. 3,

Ausschaltung der Juden aus der preußischen Volksschul- verwaltung.

Das Ee Staatsministerium hat eine Novelle zum Lolks\shulunterhaltungsgeseh

verabschiedet,

wonach die

Ver-

treter des Judentums aus der preußishen Volksshulverwaltung

entfernt werden.

Das Volks\{hulunterhaltungsgeseß vom 28. Juli 1906 in

einer Fassung vom 7. Oktober 1920 sah

n H

or, daß, sofern

ih in der Stadt mindestens 20 jüdishe Volksshulkinder be- inden, auch der dem Dienstrang nah vorgehende bzw. der dem Dienstalter nah älteste Ortsrabbiner Siy und Stimme in der

ESchuldeputation haben müsse.

Da die Schuldeputation die ge-

samte Volksschulverwaltung in den Gemeinden durhführt, hatte also in diesen Fällen auch ein Vertreter des Judentums die

Möglichkeit,

mitbestimmend

am

Volks\chulwesen

zu wirken.

Diese Beteiligung des Judentums wurde noch ergänzt durch die Hinquequng des Rabbiners auch zu den Schulvorständen beim Vorliegen entsprehender Voraussetzungen.

Das neue

preußishe Geseß des Kabinetts Göring, das

bereits verkündet und in Kraft getreten ist, hebt nun alle die Vorschriften aus dem Volksshulunterhaltungsgeseß ausdrütlich

auf, die die Einbeziehung von Rabbinern Volksshulverwaltung regelten.

Fudentums aus wesens restlos vollzogen.

in

die preußische

Damit ist die Ausshaltung des der Verwaltung des preußishen Volks|hul-

Baupolizeilihe Vorschriften über die Einstellung von Krast-

fahrzeugen.

Der Preußische Finanzminister weist die Baupolizeibehörden darauf hin, daß es im volkswirtschaftlichen Fnteresse liegt, die Aufwendungen für die Kraftfahrzeughaltung von entbehrlihen

Kosten zu . entlasten.

Namentlich den kleineren Einstellräumen

gegenüber soll bei der Prüfung" der Frage, inwieweit Erleichte- rungen zugestanden werden können, niht fkleinlih verfahren werden. Wenn sich dabei auh die Behörden nicht über die bau- polizeilihen Bestimmungen hinwegseßen dürfen, so sollen sie

andererseits vertretbare Erleichterungen Nachbarrechte eingreifen noch den Feuer heit beeinträchtigen.

allgemeine Sicher

Sus ai

die weder in

uy gefährden oder die

Eine weitere Erleichterung wird für das Aufbewahren von

brennbaren Stoffen

in

Einstellräumen

und feuergefährdeten

Nebenräumen insofern zugestanden, als jeßt Autoöl in den Ein- stellräumen bis zu 25 Liter (früher nur 2 Liter) gelagert werden

darf, wenn die Aufbewahrung in gut verschlossenen

folgt.

efäßen er-

Endlich wird klargestellt, daß einzelne Krafträder auch mit

gefüllten Betriebsstoffbehältern

niht etwa als unter §7 dexr

Polizeiverordnung über den Verkehr mit brennbaren Flüssig- keiten fallend anzusehen sind.

Arbeitsbeschaffung. Weitere Zunahme der industriellen Beschäftigung im November.

Die

erstattung des Statistischen

industrielle Tätigkeit

hat nah der Reichsamtes

im November,

Judustriebericht-

troß

saisonmäßiger Abshwächung auf Teilgebieten, im ganzen weiter zugenommen. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter ist von 50,7 vH im Oktober auf 51,1 vH der Arbeiterplaßkapazität gestiegen. Etwas stärker, von 45,6 vH auf 46,4 vH der Arbeiterstunden- kapazität, hat sih die Zahl der. geleisteten Arbeiterstunden erhöht. Die durchshnittlihe tägliche Arbeitszeit beträgt 7,30 Stunden gegenübeer 7,26 Stunden im Oktober. 4

__ Wenn die Beschäftigung in den Verbrauchsgüterindustrien insgesamt sih etwas stärker als in den Produktionsgüterindustrien erhöht hat, so beruht dies vorwiegend auf unterschiedlihhen Saison- tendenzen. Jn der Saisongruppe der Produktionsgüterindustrien ist mit der vorgeschrittenen Fahreszeit . die Beschäftigung leicht zurückgegangen; in ‘der Saisongruppe der Verbrauchsgüterindu-

strien ist sie, vor allem infolge des Weihnachtsgeschäftes, weiter |

gestiegen. Demgegenüber hat in den entsprehenden Konjunktur- ruppen die Beschäftigung gleichmäßig zugenommen, und zwar stärker als im Gesamtdurchschnitt der Fndustrie.

Jn den Fnvejtitionsgüterindustrien ohne ausgeprägte Saison- bewegung ist die Lahl der beschäftigten Arbeiter etwa 1m gleichen Grad wie im Oktober, die Summe der geleisteten Arbeiter- stunden erheblih stärker gestiegen; dies gilt besonders für die Nichteisenmetallindustrie, die Eisengießereten, den Maschinen- und Schiffbau, die Feinmechanik und Teile der Elektroindustrie. Fm Waggonbau hat sih die Beschäftigung ungefähr wie im Vor- monat GbóbL

Selbst in der Bauwirtschaft hat troß der vorgeschrittenen Jahreszeit die Beschäftigung im ganzen etwa den Stand des Vormonats behaupten können. Die Zahl der beschäftigten Bau- arbeiter- hat noch leiht zugenommen. Fn den Baustoffindustrien ist nur die Beschäftigung der Ziegeleien stark zurückgegangen. Andererseits sind in den Sägewerken, in der Sperrholzindustrie und besonders in der Parkettindustrie, in der Kaolingewinnung, in der Schieferindustrie, in der Herstellung von Betonwaren, Fsoliersteinen, Wandplatten und in der Tapetenindustrie, Ar- beiterzahl und Arbeitsvolumen gegenüber Oktober zum Teil noh beträhtlih gestiegen.

Jm Fahrzeugbau, besonders in der Kraftwagenindustrie, hat sih die Zahl der beschäftigten Arbeiter im Vergleih zum Vor- monat bei leiht verringerter Stundenzahl. noch etwas erhöht. Fn der Kraftrad- und Sab readinbustrie hat die Belebung auch bei den Arbeiterstunden angehalten.

Jn einer Reihe von Jndustriezweigen, die durch ihren Absaß mit fast allen übrigen Zweigen der Wirtschaft mehr oder weniger eng verflohten sind, hat die Beschäftigung 1m November weiter zugenommen, so im Steinkohlenbergbau, in der E, in der Papierindustrie und im Vervielfältigungsgewerbe, in der Be- reifungsindustrie, in der Herstellung von Glühlampen, Funstalla- tionsmaterial und Verpackungsmaterial.

Bei den meisten Verbrauhsgüterindustrien ist die Zahl der beschäftigten Personen wie auch der geleisteten Arbeiterstunden im November weiter gestiegen. Stärkere Rückgänge sind nur in wenigen Branchen zu beobachten (Herstellung von Kinderwagen, Pelzwerk, Hüten, Konservenindustrie). Am stärksten zugenommen hat wieder die Beschäftigung in der Rundfunkindustrie und in den Zuckerraffinerien. Beträchtlih gestiegen ist die Beschäftigung ferner in der Mehrzahl der Fndustrien für Hausrat und Wohn- bedarf. Die weitere starke Zunahme der Beschäftigung in den Sektkellereien dürfte bereits auf den Wegfall der Schaumiwein- steuer am 1. Dezember zurückzuführen sein.

Statistik und Volkswirtschaft. Marfktverkehr mit Vich vom 3. bis 9, Dezember 1933, (Na Angaben der 39 bedeutendsten Vieh- und Schlachthofverwaltungen.)

Tiergattungen

Lebende Tiere

Zu- (—-) bzro.

Aulares Abnahme (—)

Auftrieb auf dem Viebhmarkt

davon zum

Schlachthof

unmittelbar dem Schlacht- hof zugeführt

Zu- (-++) bzw. Abnahme (—) gegenüber orwodhe in b

on

geschlachteten Tieren

zum Fleisch- markt?)

gegenüber

er Vorwoche in vH

davon aus dem Ausland!)

insgesamt | der

Rinder zujammen « « « dav.: Ochsen e. E Bullen « -

E E

Färsen (Kalbinnen)

Feet a Kälber Schweine Schafe «

25 466 4 257 4 892

10 986 4 975

356

23 437

97 124

16 9L1

umgerechnet, in den Zahlen mitenthalten.

Berlin, den 22. Dezember 1933,

17 280 3270 4 339 6 209 3 226

240

21 008

80 341

15 080

1972 329 367

1080 156

44

1 700

9 590

I 1631

1 528

O [S TO O 09 09 p=d

27 438 Le 44 4 582

5 259 12 066 5 131 400

25 137 106 714

18 542

417 138

69 210

-

o O

-

3787 3 254 585

t

-—

-+- 10,

68

0, 1417 4

0 6 0

E15

_

bs O O 09 d

1) Darunter auf Seegrenz{chlachthöfe: 7 Ochsen, 5 Bullen, 192 Kühe, 43 Shwelne. 2) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere

Statistishes Reichsamt. J. V.: Dr. Burgdörfer

Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 23. Dezember 1933.

M onatsausweis der Deutschen Nentenbank, Berlin. November 1933,

Aktiva.

Belaftung der Landwirtschaft

Bestand an Rentenbriefen :

Darleben an das Reich

der vom 6. Februar 1932

31. 10,33 30. 11.33 86 578 5960 98 279 260

Davon für Aus- gabe von Ost- hilfe - Ent- \{uldungs- briefen nicht in Anspruch genommen

62 901 460 67 677 460 Kasse, Neichsbankgiro-, Postscheck-

und Bankguthaben Wechsel. ije

Sonstige Aktiva : ¿L s

Passiva. Grundkapital. .

Umlaufende Rentenbanks{eine i Umlaufende Rentenbriefe . Entschuldu

44% Osthilfe - briëss a Gewinnreserve « . Rückstellungen . « Sonstige - Passiva

begebenen Wechseln .

44 0/0 Osthilfe-Entschuldungébriefe

auézegeben worden, von denen . - «

|Deungsbvpotheken für Ostbilfe- Entschuldungébriefe gemäß § 2 Entschuldungéverordnung

Giroverbindlichkeiten aus weiter-

ngs-

| 31.Ofktober 1933 . | 2 000 000 000,—

31, 10, 1933 GM 600 000 000 30, 11. 1933 GM 600 000 000

getilgt wurden, so daß sih noch «6 -

im Umlauf befinden.

408 916 005,18

23 677 100,—

1 073 891,45 4 570 250,— 100 899,30

2 000 000 000,— 408 916 006,

23 677 100,— ¿s 673 211,45 S 4 492 189,69 . 323 054,10

sind bisher

7 500,—

408 906 657,19

30 601 800,—

635 012,04 3 885 900,— 1 220 909,31

2 000 000 000,— 408 906 658,— 7 500,—

30 601 800,— 673 211,45

4 492 189,69 312 997,57

4 516 200,—

nom. NM 66 974 600,— nom. RNM 36 372 800,

nom. N 30 601 800,

Dem Tilgungsfonds bei der Reichsbank sind an ein- gegangenen rüdständigen Grunds{huldzinsen weitere NM 9 347,99 zugeführt worden, um die sich das Darlehen an das Reich und der Umlauf an Rentenbankscheinen verringerten.

Seit Inkrafttreten des Liquid.-Geseßzes sind somit Nentenbank-

{eine im Betrage von E RtM 351 827 945,31 gem. § 7a d. Liquid.-Ges. in der Fa ves v. 30. 8, 1924 und gem. § 22 d. Liquid.-Ges. in der Fassung v. 1. 12. 1930, e 315 000 000,— gem. § 7b d, Liquid.-Ges. in der Fassung v. 30. 8. 1924, e 124109 397,50 gem. § Te d. Liquid.-Gef. in der Fassung v. 30. 8. 1924 und gem. § 7 (1) d. Liguid.-Gefs. in der Fassung v. 1. 12. 1930, » 880 334 583,— gem. § 11 d. Liquid.-Ges. in der Fassung v. 30, 8. 1924,

zus. NtM 1 671 271 925,81 getilgt worden.

Giroverkehr der Reichsbank nach Rußland: Es empfiehlt sich, Ueberweisungen und Zahlungen nah Rußland in Pfund Sterling, Dollars oder Reichsmark effe ktiv aufzugeben.

Kurs der Reichsbank für die Abrehnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf

British-Jndien: 100 Rupien = 7,52 Pfund Sterling,

Niederländisch -Jndien: Berliner Mittelkurs für tele- graphishe Auszahlung Amsterdam- Rotterdam zuzüglich 1/5 vH Agio,

Palästina (Palästina- Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphishe Auszahlung London: Ankaufskurs: Pari, Abgabekurs: zuzüglich 3 °/%6 Agio,

Südafrikanische Union und Südwest-Afrika: Ber- liner Mittelkurs für telegraphishe Auszahlung London: 1 Südafrikanishes Pfund: Ankaufskurs: abzüglich 1 vH Disagio; Abgabekurs: Pari,

Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus- zahlung London abzüglich 20'/z vH Disagio (Kurs für Sichtpapiere),

Belgien

j \

|

|

Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus3s zahlung London abzüglih 20'/, vH Disagio (Kurs für Sichtpapiere).

Kurse für Umsäße bis 5000,— RM verbindlich.

Ankaufskurs der Reichsbank für im Auslande zahlbareZinsscheine undrückzahlbare Wertpapiere:

1/, 9% unter dem Beiliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung.

Anfkaufspreise der Neichsbank für ausländische Silber- und Scheidemünzen:

u RS a N

für Posten im Gegen-| für Posten im Gegen- wert bis NM 300,— wert über NM 300,—

¿L Peldàa ¿M8 T100 BDelgás «. +6 « 1 Dollar «. 24014 Dollar © «-

¿ LAione. », „ooo Son - « + + « 1 Gulden . 0,80] 100 Gulden « « « « « 1 Schilling 0,66) 1 Pfund z « 1 Eesti - Krone . 0,72 | 100 Eesti - Kronen . ¿E Matlfa . ¿ -0,051100 Mailla« „e «E Ftant , « 100 Francs , « 1 Gulden . 100 Gulden « s

Canada . Dänemark Danzig - England Estland . Finnland Frankreich Holland : Slalien 2 5 Litauen . Luxemburg « Norwegen Oesterreich

Polen . .

Schweden

Schweiz .

Spanien « . Tschechoslowakei

Ver. Staaten yon Amerika .

F s 100 Lire © f 0/1 N 6 100 Litas . L rance. 100 Francs . i Krone, 100 Kronen . 1 Schilling 100 Schillinge . E lol. 100: Zlotÿ + «6 L ton s 100 Kronen .

42,— 45,30 69,50 80,— 26,—

11,79 2,45

1 Franken 100 Franken

100 Peseten .

100 Tschechen- Kronen ,

1 Dollar s

Ta s e E 2 n E I e E

1 Peséfa 1 Tschechen- Mone «9,

1 Dollar 240

Koks und Briketts im

Wagengestellung für Kohle, Gestellt 25 329 Wagen.

Ruhrrevier: Am 22. Dezember 1933:

Berlin, 22. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs-

| mittel. Einkaufspreisedes Lebensmitteleinzel- "handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.)

Bohnen, weiße, mittel 25,00 bis 26,00 4, Langbohnen, ausl. 41,00 bis 44,00 Æ, Linsen, kleine, leßter Ernte 38,00 bis 44,00 M6, Linsen, mittel, legter Ernte 44,00 bis 52,00 4, Linsen, große, leßter Ernte 52,00 bis 64,00 #, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 54,00 bis 58,00 M, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 58,00 bis 61,00 4, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch- reis 20,50 bis* 21,50 , Rangoon - Reis, unglasiert 22,00 bis 23,00 t, Siam Patna - Reis, glasiert 28,00 bis 35,00 , Ftaliener- Reis 27,00 bis 28,00 (, Gerstengraupen, grob 32,00

| bis 34,00 M, Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 #, Gersten-

| Auszugmehl, 0—41 vH ! superior

grüße 27,00 bis 28,00 4, Haferflocken 32,50 bis 33,50 M, Hafer- grüße, gesottene 35,00 bis 36,00 (4, Roggenmehl, 0—70 vH 24,50 bis 25,50 Æ, Weizengrieß 35,00 bis 36,00 4, Hartgrieß 39,00 bis 40,00 4, Weizenmehl: Bäckermehl, 41—70 vH 28,50 bis 29,50 4, Vorzugsmehl, 0—50 vH 834,00 bis 35,50 M, 5 35,50 bis 39,50 4, Kartoffelmeh|, 33,00 bis 34,00 ZBZucker, Melis. 68,00 bis 68,50 M, Buder, Raffinade 69,50 bis 70,50 4, Zuter, Würfel 74,00 bis 79,50 (, Röstroggen, glasiect, in Säcken 832,00 bis 33,00 4, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 33,00 ,

| Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 , Rohkaffee,

Santos Superior bis Extra Prime 296,00 bis 320,00 Æ, Roh- kaffee, Zentralamerikaner aller Art 320,00 bis 448,00 (, Rösts

kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 370,00 bis 400,00 4,

Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 400,00 bis 560,00 4, Kakao, stark entölt 140,00 bis 180,00 4, Kakao, leiht entölt 180,00 bis 220,00 Æ, Tee, chines. 780,00 bis 820,00 M, Tee, indisch 810,00 bis 1200,00 4, Ringäpfel amerikan. extra hoice 88,00 bis 92,00 4, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 72,00 bis 73,00 4, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 4 Kisten 51,00 bis 55,00 4, Korinthen choice Amalias 70,00 bis 73,00 4, Mandeln, süße, handgew., + Kist. 180,00 bis 186,00 (, Mandeln, bittere, handgew., 4 Kist. 210,00 bis 215,00 4, Kunsthonig in + kg-Packungen 70,00 bis 73,00 M, Bratenschmalz in Tierces 166,00 bis 168,00 46, Bratenschmalz in Kübeln 170,00 bis 174,00 4, Purelard in Tierces, nordamerik. 150,00 bis 152,00 M, Purelard in Kisten 150,00 bis 152,00 4, Berliner Rohschmalz 190,00 bis 194,00 4, Speck, inl., ger., 190,00 bis 200,00 (, Molkerei» butter Ta in Tonnen 288,00 bis 294,00 , Molkereibutter la epackt 296,00 bis 302,00 4, Molkereibutter Ila in Tonnen 280,00 is 286,00 \, Molkereibutter Ila gepackt 288,00 bis 292,00 M, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 292,00 bis 296,00 4, Aus- landsbutter, dänische, gepackt 300,00 bis 304,00 M, Allgäuer Stangen 20 % —,— bis —,— M, Tilsiter Käse, vollfett 144,00 bis 164,00 M, echter Gouda 40 % 136,00 bis 154,00 M, echter Edamer 40 9% 136,00 bis 154,00 #4, echter Emmentaler (vollfett) —,— bis —,— #, Allgäuer Romatour 20 % 98,00 bis 116,00 4. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 22. Dezember. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,71 G., 57,83 B., 100 Deutshe Reichsmark 122,43 G., 122,67 B., Amerikanische (5- bis 100 -Stüce) —,— G, —— B. Schecks: London —,— G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,70 G., 57,81 B. Telegraphishe: London 16,80 G,, 16,84 B., Paris 20,11} G., A B., New York 3,3117 G., 3,3183 B., Berlin

Wien, 22. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 284,60, Berlin 168,85, Budapest 124,294, Kopenhagen 102,75, London 23,174, New York 454,00, Paris 27,75, Prag 21,01, Zürich 136,85, Marknoten 168,25, Lirenoten 37,04, Jugoslawishe Noten 8,56, Tschechos slowakische Noten 20,55, Polnische Noten 79,30, Dollarnoten 446,00, Ungarische Noten —,—*), Schwedische Noten 117,46, Belgrad —,—s Berlin Clearingkurs 216,34. *) Noten und Devisen für 100Pengö. Prag, 22. Dezember. (W. T. B.) huies: b gg 13,534, Berlin 805,00, Züri 651,00, Oslo 556,00, Kopenhagen 494,50, London 110,55, Madrid 276,50/ Mailand 176,873, Néw York 21,75, Paris 132,05, Stockholm 570,50, Wien 475,00, arknotéèn 803,00, Polnische Noten 379,50, Belgrad 46,267, E Z Budapest, 22. Dezember. (W. T. B.) Alles in Pengös. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7,85. : London, 23. Dezember. (W. T. B.) New York 510,50, Paris 83,46, Amsterdam 814,00, Brüssel 23,534, talien 62,43, Berlin 13,70, Schweiz 16,92, Spanien 39,96, Lissabon 109/g, Kopen- hagen 22,39, Wien 29,50, Fstanbul 680,00, Warschau 29,18, Buenos Aires 35,75, Rio de Janeiro 406,00. / - Paris, 22. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurfje, amtlich.) Deutschland —,—, London 83,474, New York- 16,36, Belgien 354,50, Spanien 209,25, Ftalien 134,10, Schweiz 4939/2, Kopen- hagen —,—, Holland 1025,25, Oslo 419,00, Stockholm 431,25, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—,e Belgrad —,—, Warschau —,—