1919 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

R Mit A icd L G RERE A mi

0

E L E C O E

ri dÁt r Ss

S

mens

E

L E A A S

lichen tehnishen Angestellten in Kartonfabriken wird gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1919, Der Reich3arbeits minister. Schlie.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichéarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden. E

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Crklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Lertragévarteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- ltattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 5. August 1919.

Der Negisterführer. Pfeiffer. —_———

DelauntmagGuna.

Auf Grund des 1 der Bekanntmachung des Stellner- treters des Reichs?anzlers vom 7. Juni 1917, betreffend Aus- führungébeslimmungen zu der Verordnung des Bundesrats über den Verfehr mit Sulfat vom 16. Mai 1917, ift mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministeriums folgende Preig- erhöhung für Sulfat rüwirkend in Kraft getreten:

Der Sulfatpreis beträgt ab 1. März 1919: j

in dem Bezirk NO 21,50 4 für 100 kg ‘ungem. Sulfat, : .

in den Bezirken S und W 20,75 A4 für 100 kg ungem. Sulfai;

und ab 1. Zuli 1919:

in dem Bezirk NO 25,25 M für 100 kg ungem. Sulfat,

in den Bezirken S und W 2450 M für 100 kg ungem. Sulfat.

Der Aufschlag sür den Zwischenhandel beträgt für Liefe- rung frei Haus des Empfängers am Wohnort des Zwischen- händlers oder frei Bahnhof am Wohnort des Zwischenhändlers auf die Erzeugerpreise 2,— #6 für 100 ke zuzüglich Nollgeld, doch dürfen nur die ortsüblichen, bahnamilich festgeseßten Säße in Anrechnung gebracht werden.

Berlin, den 5. August 1919.

Zentralstelle für Sulfatoerteilung. Dr. Kurze.

Belt aqu betresfend Schuldverschreibungen auf den Jnhaber. Mit Ministe:alenls{ließung von heute ist genehmigt worden, daß der Bezirk Naila mit 4 vH verzinsliche Schuld- verschreibungen auf den Juhaber im Gesamtbetrage von 1000 000 4, und zwar in Stücken zu 100, 200, 500, 1000 und 2000 M, in Verkehr bringe. München, den 2. August 1919. Staatsministerium des Junern. J. A.: Geheimrat Neubert.

Weranutmao un qa.

Die auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No- vember 1914, 22. Dezember 1914 und 10. Februar 1916 an- geordnete Zwangsverwaltung des Grundstücks Ober- siraße 72 in Hamburg, Eigner: Theodore Frederik Roman, ist beendet.

Hamburg, den 2. August 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bera tau Die auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No-

vember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 an- geordnete Zwangsoerwaltung über die Hamburger Zweig- niederlassung der Firma Morris Packing Company zu Chicago ist aufgehoben.

Hamburg, den 4. Aua! 1919.

Die Deputation füx Handel, Schiffahrt und Gewerbe.

Sthamer.

Bekanntmachung.

Die auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No- vember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 an- geordnete Zwangsverwaltung der amerikanishen Beteili- gung an der Deutsch: Columbianischen Brauerei G. m. b. H. in Hamburg ist aufgehoben.

Hamburg, den 4. August 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bekanntma@chGung-. L

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Händler Friedrih Karl Stößer in Dresden-A., MReinhardtstraße 3, jeder unmittelbare und mittelbare Handel mitGegen ständen des täglihen Bedarfs mit Wirkung für das Neichsgebiet untersagt worden.

Dresden, am 9. August 1919.

Der Nat zu Dresden, Gewerbeamt B. Neichardt.

——————4

Bekanntmachung.

Ia Gemäßheit der Bekanntmachung des Neichskanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- 1ember 1915 vnd der Negierun sbekanntmahung vom 13. Oktober 1915 ist die Ausübung der SletswGeret und der Handel mit Fletishwaren dêm Fleisher Oskar Bachmann auf die Zeit bis 31. Oktober 1919 und dem Fleisher Melchior Stö er auf die Zeit bis 27. September 1919 untersagt worden.

Zeulenroda, 22. Juli 1919. Der Stadtgemeindevorstand. J. V.: Gerhard.

Preußen. E f Finanzministerium. Betrifft: : : Verzichtleisiung auf Empfsängerquitlungen bei Zahlungen im Girowege. Anschließend an den Runderlaß vom 25. Oktober 1918 "L D616 Ul,

Das Reichsbarkdirektorium hat sih damit einverstanden erklärt, daß sp Bankanstalten in erster Linie den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden, nah dem Ermessen der Bank- anstalten auch weiteren Kreisen auf Antrag Quittung über Giroübermweisungen auf Grund eingelieferter roter Scheck3 statt im Kontogeaenbuch auf einem. besonderen Lastschriftzettel nah folgendem Muïter erteilen:

NRNeichsbaukt-Lastschriftzettel.

Zj é Durch roten Scheck Nr. aus-

gestellt von

sind heute an:

in Et E ua aa Márk 2225: Pf, überwiesen worden. O s e S 19

Neichsbank

Nr. 76 11. NReichsbank-Lastschriftzettel.

Diese Lastschristzettel sind vom Kontoinhaber selbst aus-- zuschreiben und mit dem roten Schéck zusammen" vorzulegen ; sie werden durch die Girobeamten auf Namen und Betrag hin geprüft, mit dem kleinen Diensistempel versehen und unter- zeichnet; soweit die Behörden andere denselben Zweck ver- folgende Quittungsentwürfe einreichen, find möglich|t diese zu

‘wenden. : au Ziffer 1 des Runderlasses vom 25. Ofttober 1918 I. 5416 usw. ist Abschnitt ‘a zu streicheh. - ;

Der Vordruck zu den Lasischriftzetteln wird durch die

rung in Côln beschafft werden. e ogs Lr E in der Kassenordnung für die Negiérungshaupikassen ist zu vervollständigen.

Berlin, den 30. Juli 1919.

Der Finanzminister. J: Loe tik

An die nachgeordneten Behörden.

Békannitmaqchung.

A

Gemäß § 46 des Kommunalabagabengesezes vom 14. Juli 1893 (Gesezsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der auf preußischem Gebiete belegenen Strecken der Lübeck - Büchener

Eisenbahngesellschaft in Lübeck im Jahre 1918 ein -

kommunalsteuerpflihtiger Reinertrag von 1 003 824,21 #6 er- zielt worden ist. Münster (Wesif.), den 4. August 1919. Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.

Da Q d L fmann Theodor Fox in Buer-Beckhausfen ist R A seines Kolonialwarenges{äfts vom 1. August 1919 ab wieder gestattet worden. Die Bekanntmachungskosten hat der Betroffene zu tragen. Buer i. W,, den 4. August 1919. Die Polizeiverwaltung. Nuhr.

Beranntma hun

Der Bäckermeister Wilhelm Duwendag und dessen Ehe- frau in Buer-Erle, Bismarkstraße 186, sind zum Handel mit Backwaren wieder zugelassen worden. Die Bekannti-

machungskosten tragen die Betroffenen. Buer i. W,, den 4. August 1919. Die Polizeiverwaltung. Nu h r.

BekLanntm@chun g. j Die Eheleute A ugu stLammers hierselbst, Baumstr. 28, habe id) zum Han bel mit Lebens- und Futtermitteln und Gegen- ständen des täglichen Bedarfs wieder zugelassen. Essen, den 21. Juli 1919. Städtische Polizeiverwaltung. Dr. Richter.

Bekanntmachung. s Den Kausmann A ugust Wilhelm Meyer, hier, Marx- straße Nr.,7, wohnhaft, haben wir heute zum Handel mit Lebens- mitteln, inébesondere mit Fettwaren, wieder zugelassen. Harburg, den 1. August 1919. Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32 der Preußischen Gesezsammlung enthält unter:

Nr. 11778 das Geseg über Ermächtiguna des Justiz- ministers und des Ministers des Junern zu Maßnahmen an- läßlih der Besezung von Landesteilen und der Ausführung des Friedensvertrags, vom 19. Juli 1919.

Berlin, den 6. August 1919.

Gesegsammlungsamt. Krüer.

G S C M T G TE E N E C E E Ps A K

Nichtamfllices. Deutsches Reich.

Nah amtlicher Mitteilung aus Budapest haben der ungarishe Minister des Aeußern und der Minister für Handel und Landwirtschaft im Namen der neuen ungarischen Regierung, wie „Wolffs Tele- graphenbüro“ meldet, folgende Erklärung zur Veröffents lihung in der reihs8deuts{chen Presse abaegeben: j :

1) Das Privateigentum der Fn- und Ausländer wird von der Negierung resvektiert. E Mea e aen und Bezugsberechtigten wird wieder freie Ver- fügung über ihre Wertdepots, Einlagen und Cinziehung ibrer Forde- rungen zugestanden. Es werden besondere Verordnungen erlassen über die Ausfuhr und die Aushändigung von Depots, so daß fich von jeßt ab weitere Anmeldungen, betreffend den Schuß des Ve! inôgenSs, erübrigen. Dem deutschen Generaikonsulat wird die Ermächtigung erteilt, fih zwecks Kontrolle vou dem Vorhandensein aller Wertdepots

Uberzeunen. : N B Es evfolat Freigabe des Handels. In den nächsten Tagen wird die Regierung mit dem Abbau cer Sozialisierung im allgemcinen be- ginnen. Ueber die Festseßung der. oberen Grenze, über, die hinaus die Betriebe fozialisiert bleiben, wird die endgültige Bestimmung der Nationaiversammlung, die für Ende August einberufen werden soll, vorbehalten ; es erfolgt jedoch noch im Laufe der Woche bedingungs»- lose Freigabe aller Betriebe von Ausländern, die : bereits lozialisiert waren, und Wiedcreinseßung der Eigentümer in ihren früheren Besißz«

4) Nah Wiedereinseßzung geordneter Justizbehörden wird dur besondere Verfügung für die Entschädigung : Neichsdeutscer, die Schäden infolge von Maßnahmen der Näteregierung erlitten haben, gesorgt werden. |

Unter dem Vorsiz des Reichsministerpräsidenten Bauer fand gesiern vormittag in der Reichskanzlei zwischen Berlrelern der beteiligten Reihs- und Staa1sminijterien sowie ciner An- zahl Vertretern der Verbände der Arbeitgeber und Ardeit- nehmer eine Besprehung über die Mözlichkeit der Er- höhung der deutshen Steinkohlenproduktion ftatt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, wurde von sämts lihen Rednern auf den Ernst der Lage hingewiesen. Starken Eindruck machten insbesondere die Ausführungen des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten, der betonte, daß {on legt durh den großen Nücckgang der Produklion eine Koßlenlkrise herrsche, die fich zunehmend verschärft habe und drohe, das Verkehrswesen wie auch die Judusicie lahmzulegen. Die Eisen- bahn habe im Durchschnitt nur noch Vorräte für acht bis vier- zehn Tage; es müsse ernfilih mit der Notwendigkeit gerechnet werden, den Personenverkehr wizderum stark einzuschränken.

Wenn schon jeßt die innere Kohlenversorgu"g Deu!sch- lands durch die laufende Produktion unzulänglich it, so kommt künftig als erschwerender Faktor die durch den Frie- densvertrag bedingte Abgabe von Kohlen an die Entente- länder hinzu. Wenn auch von seiten der Alliierten zuges geben worden ist, daß die im Friedensvertran festgelegte Lieferung von 40 Millionen Tonnen jährlih für Deutsch- land eine pbysishe Unmöglichkeit ist, so werden sie wahr- scheinlih doch auf der Liefe!ung von ganz erheblich aroßen Mengen Kohle bestehen. Deutschland ists aber verpflichtet und gewillt, diese im Friedensvertrag begründeten Kohlen- forderungen. zu. erfüllen, "söweit* Ves überhaupt “in men\ch- lihem Vermögen sleht. Eine Einfuhrmöglichkeit von Kohle nah Deutschland besteht nicht, weil auch die Entente- länder in hohem Maße von der Kohlennot betroffen sind, auch ist nit ersichtlich, wie ‘eine selche Einfuhr bezahlt werden fönnte. Der fommende Winter wird daher Deutschland auf jeden Fall in Hinsicht auf das Einfuhrmaterial die einshneidendsten Einschränkungen auferlegen, er wird eine Kohlennot von großer Härte mit manchen unvermeidlichen Leiden und Entbehrungen für die Veoölkerung bringen. Man war in der “Besprechung allgemein der Ansicht, daß deshalb uñter allen Umständen und um jeden Preis alles getan werden müsse, die veutsche Kohlenproduklion gz steigern. Aus dem Kreije der Anwesenden wurden eine Fülle von Anregungen in dieser Hinsicht gegeben. Zur eingehenden Piüfung aller Vor- schläge wurde eine Kommission aus Arbeitgebern und Arbeits nehmern der Kohlenindustrie eingeseßt, die unter dem Vorsiß des Neichsarbeiisministers heute früh ihre Arbeit aufnehmen wird.

Rentenzulagen. Nach einer im Reich3ve: sicherung8amt aefertigien Zusaminenstellung sind durch die Post und die Sonderansialten gezahlt worden im Monat März 1919 als Zulazen zu Juvalidenrenten (monallih 8 46) 7 389 056 My zu Krankenrenten (monotlih 8 A) 741-000 6, zu Alters renten (monatlich 8 A6) 1817432 A, zu Witwenrenten (monatlih 4 M) 290740 6, zu Witwerkrankenrenten (monatlich 4 A6) 11 872 A6, zusammen 10 250 100 4.

Anmerkung: Die Oberpostdirektionen Meß, Posen, Straß- burg i. E. und tie Pensionskasse der Neichseisenbahnen in. Strahß- burg i. E. haden keine Mitteilungen über die im Monat März 1919 gezahlten Rentenzulagen eingesandt.

Preußen.

Durch einen Beschluß des Staaksminisleriums, der auf Grund, des § 2 des Gesehes über das Vürger- und Gemeinde- ret der Frauen und die weitere Durhfühnung von Gemeinde- wahlen vom 15. Juli 1919 erfo!gt ist, find laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die Verordnungen vom 24. und 31. Januar 1919 über die anderweite Regelung des Gemeindewahlrechts mit sofortiger Geltung im Regierungsbezirk Oppeln „eingeführt tvorden. Der Minister des Jnnern hat daraufhin angeordnet, . daß die Neu- wahlen zu den Gemeindevertretungen im Regierungsbezirk Oppeln schleunigst vorbereitet un d turhceführt werden.

Der Minister der öffentliGen Arbeiten hat in dem Wunsche, die Möglichkeit des Ausstiegs in höhere Stellen jür mittlere Beamten zu vermehren, kürzlich in einem Erlaß erflärt, bei der Anstellung als Mitglied einer Eisenbahndireftion, für die gemäß der Verwaltungsordnung der Staatseisenbahnen der Regel nach die Ablegung der höheren Staaisprüfung erforderlich ist, hiervon künftig in geeigneten Fällen absehen zu wollen. Jn dem Erlaß heißt es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Für die Besegung von Mitgliedsstellen kommen in erster Linie tüchtige Beamte der mittleren Laufbahn in Fraae, die sich als Vor- stände von Aemtern oder Nebenämtern gut bewährt haben und von denen ich nah ihrer ganzen Persönlichkeit die Ueberzeugung haben kann, daß sie sih auch in ihrer neuen Stellung bewähren werden. Ich beabsichtige ferner bei Eisenbahndirektionen, wo das sachliché

E N

Bedürfnis entsteht, Stellen für Hilfsdezernenten zu schaffen, die ih mit solchen mittleren Beamten beseßen werde, deren bisherige Tätigkeit erwarten [äßt, daß sie auch für böbere Stcllen die erforderlichen Cigevschaften besißen. Durch die Tätigkeit als Hilfsdezernent foll ibnen Gelegenheit werden, ihre Eignung für die Stellung eines Anits- vorslandes zu erweisen. ;

Den Beamten der unteren Laufbahn war {on bisher in weitem Umfange die Möglichkeit des Aufstiegs in mittlere Stellen gegeben. Ginem vermehrten Vebertritt solcher Beamten in mittlere Stellen stehen zurzeit noch die Nechte der Militäranwärter entgeacn. Mit dem bevorstehenden Nückgang der Zahl der Militäranwärter wird es mögli werden, tüchtige Beamte der unteren Laufbahn noch mehr als bisher in mittlere Stellen zu überführen. Ich werde alsbald die erforderlichen Bestimmungen treffen, daß tüchtigen unteren Beamten bei ltufenweisem Aufrücken und der dadurch gesicherten notwendigen wetteren Ausbildung die Möglichkeit der Erreichung gehobenex Stelien in angemessener Zeit gegeben wird. i

Die erslen Beförderungen von mittleren Beamten zu N von Eisenbahndirektionen sind inzwischen " bereits er}olgt. /

Vayern.

2 Im Finanzauss{chufß teilte der Finanzminister Spe ck mit, daß von bayérisher Seite gegen die Erzbergerschen Pläne Stellung genommen sei. Was Bayern anbelange, würde das Reich die {hwebende Schuld Bayerns übernehmen, die bis April „nächsten Jahres 650 Millionen Mark betragen wird. Der Minister befürwortete unter den gegebenen Verhält- nissen die Vertagung der Beratung der bayerischen Steuervorlagen. Die Nedner sämtlicher Fraktioren erklärten sich mit dem Vor- {lag einverstandeo, uxd der Ausschuß beschloß, die Steuer- vorlage auf unbëstimmte Zeit zu verschieben. Schließlich wurde nochÿ über den Endtermin der Bamberger Tagung beraten, der endgültig auf den 16. August festgeseßt wurde. Der Landtag würde an diesem Tage in die Ferien gehen und die es nicht erledigien Beratungsgegenstände der Herbsitagung

erweisen,

Ungarn.

Laut Meldung des „Urgarischen Korrespondenzbüros“ waren am 3. August Vertreter der ungarischen Regierung und des ungarischen Oberkfommandos beim rumänischen Ober- fommandanten General Mardareecu erschienen, um diesem den Wunsch der ungarischen Regierung zu übermitteln, daß weiteres Blutvergießen eingestellt und ein Waffenstillstand ge- schlossen werde. m 9. August überreichte der General Mardaresru den ungarischen Vertretern den Entwurf eines Militärabkommens, in dem das rumänische Oberkommando ertlärt, auf die Beseßung ganz Ungarns zu verzichten, wenn dos ungarische Oberkommando seinerseits die folgenden Be- dingungen erfülle:

Ungarn hat alles auf dem Gebiete des Landes befindliche Kricg?- material, mit Ausnahme des Meaterials, das zur AuZüstung jener bewaffneten Macht uotwendig ist, die Ungarn zu erhalten berechtigt sein wird, um im Lande die Ordnung ‘aufrechtzuerhalten, aus- zuliefern. eses Heer . wird einschließli} der Offiziere den Stand von 15000 Mann unter fteiner Bedingung über- schreiten dürfen. _Die Organisation, ECrgänzung, Ausrüstung und Gruppierung dieser Truvpen wird vom rumänischen ODberfommando nahträglih bestimmt werdeu. Ferner find alle ungarischen Fabriken dem rumänischen Oberkommando zu übergeben, die zur Herstellung von Ausrüstungsgegensländen und Munition dienen. Die Ausrüstung diefer Fabriken wird durch rutnänische Spezialisten und ungarische Arbeiter zugunsten Numäniens durchgeführt werten. Ungarn hat außerdem die für eine Armee von 300 000 Mann notwendige Auêrüstung zu Vefern.

An beweglichem Eisenbahnmaterial, Maschinen und sonstigen Gisenbahniaterialien hat Ungarn 50 Prozent des in seinem Eigen- tum befindlißen Fnventars Numänien abzuliefern. Ferner find 200 Tourenautomobile und 400 Lastautomobile in gutem betriebsfähigen Zustande mit vollständiger Ausrüstung abzuliefern.

__An Nindern und sonstigen Tieren find 30 Prozent des Inventar- bestandes abzugeben, desgleichen 30 Prozent der in Ungarn befind- lihen landwirtschaftlihen Maschinen ; weiter 20 000 Waggons Ge- A 10000 Waggons Mais sowie 5000 Waggons Gerste und Hafer.

_… Ungarn hat alle Wasserfahrzeuge zurückzugeben, die dem rumdä- nischen Staate, rumänischen Ge|ellschaften oder rumäni]chen Staats- bürgern gehört haben, vom Feinde in Numänien erbeutet wurden und jeßt in ungariscen Gewässern zu finden sind. Ueberdies hat Ungarn 50 Prozent der sein Eigentum bildenden Wasserfahrzeuge aller Art abzuliefern.

Alle rumänischen Krieg®gefangenen, Geiseln und Deserteure welcher Nationalität sie auch (mmer angehören sind herauszugeben. Oi bel (Fntwurf des Abkommens wird bemerkt, daß das geforderte Mate ital bestimmt sci, jenen rumänischen Soldaten übergeben zu werden, die ibr Feld nicht bestellen könnten, weil sie mobilisiert werden, um die Ruhe des Landes gegen jene zu fichern, die den Frieden ständig gefährdeten, oder weil die ihnen. zur Be- stelung des Bodens notwendigen Mittel weggenommen worden feien. In ‘dem Entwurf wird ferner die Forderung auf- gestelli, daß Ungarn auf eigene Rechnung alle rumanischen Truppen erhalte, die sich zur Zeit der Unterzeihnung der Miilitärkonvention westlich der Theiß befinden, und zwar während der ganzen Dauer des Aufenthaltes dieser Truppen auf dem beseßten Gebiete. Ungarn hat die Koble zu beschaffen, die für die Zwecke des Cifenbahnverkehrs der rumänishen Behörden notwendig ist, die sih auf dem beseßten Gebiete westlih der Theiß befinden. Die königlih rumänischen Truppen werden sich erst dann über die Theiß nah Osten zurückziehen, wern däs ungarische O erkommando alle diese Bedingungen erfüllt hat. Zur Üebernahme des geforderten Materials und der geforderten Tiere wird das rumänische Oberkommando Kommissionen entsenden. Zur Kontrolle der Durchführung der Militärkonvention wird in Budapest eine rumänishe Militärkommission tätig sein, und zwar fo lage, bis der Friede ratifiziert wird, der zwi]chen Numänien einerseits Und den Tegalen ungarischen Behörden andererseits ge\{hlossen werden wird.

Diese Konvention ist entweder in ihrem ganzen U mfange anzunehme oder in threm ganzen Umfange abzu- lehnen. Jufolgedessen sind Gegenvorshläge niht zu- lässig. Die Frist für die Beantwortung der Bedingungen läuft am 5. August 1919 um 10 Uhr Abends ab. Im Falle der Ablehnung der gesicllten B- dingungen wird das rumänishe Oberkommando ohne Nücksiht auf das Verhältnis zum vorhandenen WBestande Ungarn alles Véaterial und alle Tiere wegnehmen, die Numänien nötig hat, um wenigstens zum Teil den Abgang zu erseßen, den Numänien von Seiten eines Feindes erlitten hat, der während der ganzen Zeit der Besetzung und anläßlich des éFriedens\{chlusses von Bukarest das mens\h- lihe Gefühl außer aht gelassen hat.

Die ungarische Regierung überreichte auf diese Forde- rungen der Rumänen folgende Antwort an den englischen General Gordon, Leitec der Budop®*ster Enatentemission :

__ Die ungarische Volksrevublik erhielt am 5. August die Waffen- stillstandsbedingungen im Namen des rumänischen Hauptquartiers. Die ungarische Volksrepublik hat bereits am 13. November 1918 mit den alliierten und assoziierten Mächten der Entente etnen Waffen-

bedingungen einer der Ententemächte die Grfüllung der Bedingungen des im November geslossenen Waffenstillstandes unmöglih. Die ungarisch{e Volksrepublik erfüllt cine Pflicht, wenn sie die Entschet- dyng in dieser Frage in die Hände der Gntentemächte legt. Infolge- dessen bittet die Negierung der ungaris{en Volksrepublif die Buda- peiter Vertreter der Ententemächte, sie möchten die im Namen des rumänis{chen Hauptquartiers eingelangten Forderungen in merito erledigen.

Jn Budapest wurde eine Kundmachung des Generals Mardarescu oeröffentliht, die besagt, daß die rumänische Armee nicht gegen die Bevölkerung tämpfe, sondern gegen jene Armee, von der sie angegriffen worden sei. Der rumä- nische Soldat verbürae die Sicherheit des Vermöger s und des Lebens des friedlichen Bürgertums.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus Budapest meldet, erschienen gesiern abend im Ministerpräsidium der General Schneßzer, der Polizeioberinspektor Wolkenberg, der frühere Sekretär des Nationalrals Dr. Griß - und der gewesene Sektionschef im ungarischen Kriegsministe' ium Franz Scillery und forderten die eben zur Beratung versammelten Minister auf -abzudanken, mit der Begründung, daß die Regierung nicht die Gesamtheit der Nation vertrete. Nach einer kurzen Beralung beschloß die Negierung au’ demissionieren. Die Ententemission übertrug die oberste Gewalt dem Erzherzog Joseph, der den aewesenen Sektionschef - im Kriegs- ministerium Stephan Friedri zum Ministerpräsidenten ernannte. Mit der Leitung des Ministeriums des Aeußern wurde der General Tanczas, mit der Leitung des Kriegs8- ministeriums der General Schnegzer betraut. «Fn der Stadt herrsht Ruhe. Die Missionen der Ententemähte hielten Abends eine gemeinsame Beratung ab, zu der avuch dec Erzherzog Joseph und der Ministerpräsident Friedrih zugezogen waren. Die Beratungen ga!ten {hwehenden Fragen, wobei volles Ein- vernehmen erzielt wurde. Der Präsident der Friedensfommission Clemenceau und die ausländischen Negierungen wurden von dem Ergebnis der Beratung jofort versländigt.

Großbritannien und Fecland,

Der Minisier Bonar Law erklärte im Unterhause in Erwiderung einer Anfrage, wie Reuter berichtet, daß die Alliierten ihren Beschluß betreffs des Prozesses gegen den früheren deutschen Katser in London nicht geändert hätten, doch fönne fein Verfahren eingeleitét werden, bevor ber Fiiedensvertrag ratifizieit worden set. Darauf gab der Staatssefretär des Junern Shortt be- tannt, daß leine weiteren Polizisten sih dem Streik in Liverpool angeschlossen hälten und die Lage in dieser Stadt unverändert sei. Gewisse Leute versuchtén, eine allgenieine Arbeitsstillegung in Liverpool zustande zu bringen und die Stadt verbrecherischen Elementen preiszugeben. Bisher sei ihnen dies mißlungen, und die Regierung hätte den örtlichen Behörden jede Unterstüßung zuteil werden lassen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Bürger zu s{hügen.

Frankreich, Der Oberste Rat der Alliierkei hat vorgestern be-

‘chlossen, eine Sonderkommission v9 1 vier Generälewr n ach

Budapest zu schicken, die die Aufc a5? hat, die Entwaffnung der Roten Armee vorzunehmen u: d die Durchführungs der Waffenstillstandsbedingungen zu überwachen. Der Oberste Rat hörte ferner Weniselos über die griechishen An- sprüche auf Thrazien und Hoover über die Kohlen- versorgungsfrage und beschloß, eine Kohlen- einfuhrkommission für Europa zu schaffen. Der „Times“ zufolge beschäftigt die Frage der noch in Deutschland befindlichen russischen Kriegsgefangenen,

» deren Zahl ungefähr auf 200 000 geschäßt wird, seit einiger

Zeit den Obersten Nat. Obwohl ihre Rückkehr nah Rußland die Armee der Bolschewisten verstärken wird, hat der Oberste Rat beschlossen, Deutschland tnitzuteilen, daß ihre Rückkehr in die Heimat nit behindert werden darf.

Durch ein vorgestern unterzeichnetes Dekret ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, der Präfekt des Departe- ments Seine et Oise in Versailles, Chaleil, der wegen der deutshfeindlihen Demonstrationen vom 16. Juni bei der Abreise eines Teils der deutschen Friedensdelegation seines E enthoben wurde, wieder in sein Amt eingeseßt worden.

Der Friedensaus\{chuß der Kammer hörte vor- gestern den Generalbericzt des Abgeordneten Bar- thou an, der s{ließlich mit 30 gegen 2 Stimmen (Franklin- Bouillon und Louis Marin) genehmigt wurde. Es haben also 28 Mitglieder des Ausschusses an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Der Bericht beginnt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit einer hi\iorishen Darstellung der diplomatischen Ereignisse vom Mord von Serajewo an und macht für den Krieg Kaiser Wilhelm verantwortlich. Der Bericht besYhäftigt sich alsdann auch mit der Art der deutschen Kriegführung und wirst dem deutschen Generalstab vor, er habe systematisch den Krieg in barbarish1ner Weise geführt durch Er\chteßen von Zivilpersonen, durch Tôtung von Geiseln, durch Deportation von Zivilpezsonen, dur Plünderungen, durch Abtransport von Frauen und jungen Mädchen, dur, Be- hiezu von Spitälern und Lazaretten, durch den Gebrauh von giftigen Gasen und \{ließlich durch den Unter- seebootéfricg. Aus diesen Gründen müßten die Schuldigen gemäß Artikel 227 und 231 tes Friedensyertrags bestraft werden. Barthou stellt sodann fest, welch befriedigendes Ergebnis die Friedenêve! hand- lungen hätten haben fönnen, w nn die Regierung gemeinsam mit dem Parlament während der Verhandlungen die verschiedenen in Frage kommenden Gebiete eingehend be\proden hätte. Was dem Fric- densvertrag ‘vor allem . vorzuwerfen sei, sei, daß er das Werk Vismarcks nicht zerstöre. Im Gegenteil, die deutsche Ein- heit ‘oi vertieft und durch den Vertrag formell anerkannt word t. Zu gleicher Zeit aber fei der Völkerbund [2 gründet worden. Er könne auf keinen Fall ein:n Ersaß dafür bieten, daß man Deutschland nicht in seine Bestandteile zerlegt habe, aber wenn er in seiner jeßigen Gestaltung niht alle Hoffnungen er- füllen könne, sei das nicht die Schuld Frankreihs. Die fianzöosische Regierung habe durch ihren Vertreter Léon Bourgeois Bürgschasten verlangt, die gewisse Sicherheit hätten geben - können. Sie wolle darauf zurüclkommen und Vorschläge unterbreiten, die Artikel 26 des Statuts möglih mache. Es sei bedauerlich, daß Frankreich im Völkerbund nur eine Stimme habe. Uebergehend zu denGebiets- fragen stellt Barthou fest,“ daß der Vertrag auf diesem Gebtete ein Werk des Nechts und der Gerechtigkeit fei. Schleswig komme zurü an Dänemark, Elsaß-Lothringen werde Frankreih wieder- gegeben und Polen wiederhergestellt. Auh Belgien erhalte alte Provinzen wieder, außerdem eine absolute politis&e Freiheit, es könne Bündnisse \{ließen, mit wem es ‘wolle, und sei in seinen Handlungen niht mehr beshränkt. So schaffe der

stillstand geschlossen, doch machen ihr die neuen Waffenstillstands-

Vertrag einen Geist dec Beruhigung, denn es gebe jeyt feine

Irredenta mehr. Was die finanziellen und wirtschaft- lihéèn Klauseln anbetrifft, so hebt dec Bericht hervor, wenn auch die Kriegskosten nicht zurückverlangt werden könnten, so sichere der Vertrag doch die Wiedererstattung der Schäden, die Personen und Sachen zuteil geworden seien. Man -müsse erwarten, daß; die mit Franfreich alliierten und assoziierten Mächte sich stets dessea bewußt scien, was Frankrei geleistet habe. Der Berichterstatter behandelt alsdann eingehend die Frage des linken Rhbeinufers in der Weise, wie sie der Ministerpräfident Clemenceau in der vorigen Woche dem Friedeng- aus\chuß dargestellt hat. Er verweist auf eine Note der Regierung, die die Bedeutung der getroffenen Maßnahmen und des Frankreich spontan angebotenen Bündnisvertrags mit England und Amerika aus- einanterseßt. Zum Schluß sagt Barthou, der Vertrag von Versailles lasse, was seine Grundlage betreffe, cine gewisse Ein- heit vermissen und in der Form eine gewisse Klarkbeit. Was ihn aus- zeichne, \sci, daß er den Nationen das Net, über ih selbst zu vere fügen, habe geben wollen, daß er den yreußishen Militarismus vers- nichte, den Völkerbund gründe und den niedergedrüten Völkern das Leben und die Unabhängigkeit wiederaebe. Fett müsse seine Aus- fübrung überwaht werden. Es müsse Deutschland unmöglich ge- macht werden, wied-r Schaden anzurihten. Allem voran gehe die Sicherheit Frankreihßs, und aus den Nuinen des preußischen Mili- tarismus steige der Völkerbund mit der ganzen Kraft des Nechts empor. Was Frankreich betreffe, so habe der Vertrag einer {chmerz- lihen Ungerecztigkeit ein Ziel geseßt und das Landetgebiet wiederher- gestellt. Unte: der Vorausfeßung, daß die Alliierten wahsam und lolidarish blieben, werde ter Vertrag Früchte tragen, denn der unter, zeichnete Vertrag sei zu bezéihnen als ein „Paix de vigilance, d’action et de création“,

An dem von der Entente festgeseßten Toge hat die deutsh-österreihishe Delegation der Friedensfkonferenz eine Note überreicht, die die Einwendungen gegen den FFriedens- vertrag in seiner Gesamtheit enthält. Die Note, die in den Einleitungssäßen den Obersten Rat darauf aufme: k\am macht, daß Deutsch-Oesterreich nur solhe Milderungen des Vertrags verlangt, die für sein Volk eine Daseinsnotwendigkcit (ind, besagt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Was die Grenzfragen anbelangt, so habe {G Deutsch- Oesterreich umsonst auf das Nationalitätenprinzip und auf das Selbfst- béstimmungsöreht der Völker berufen. Es lehne nunmehr die Ver- antwortung ab und gebe den Erfolg der Entente der Entscheidung d& Geschichte anheim. Wenn die Gebietsforderungen Deutsch- ODesterrreis in jenem Mindestmaße erfülit werden, in dem sie in der Anlage der Note aufrechterhalten werden, so wolle Deutsch- Oester1 eich sich selbst überreden, daran zu glauben, daß es in die'em Gibiete selbständig und im Frieden leben könne. Es euwwarte dabei, daß 8 der Völle:bund in Stunden der Bedrängnis bören werde. Dagegen ist Deutsh-Oesterreih {hon jeßt fest davon überzeugt, daß es die itm von dem Vertrag au'gebürdeten öfonomisden Lasten niht tragen könne und daß cs, wenn sie nit wesenttich gemildert würden, zusammenbrechen müsse, Dieses Befenntnis muß so ernst gevommen werden, wie es offenberzig gegeben ist. Es it geradezu Pflicht Deutsch-Oesterreihs, zu fordern, daß eine Bürde erträglih gemacht werde. Deutsch-Oesterreih will nid&ts als leben. Pöge ibm die Friedenskonferenz die Gewißheit geben, daß es au wird leben Éönnen.

Die Note geht dann im einzelnen auf jene wirtschaft- lihen und finanziellen Kläüséln des Vertrags- entwurfs én, die, wenn sie unverändert bestehen blieben, vrer- derblih wirken müßten. Sie führt aus, daß es Deutsch-Oesterreich in den nälsten Monaten unmöglich sei, Milhkühe und Vieh zu liefern, da seine Kinder info1ge Fleis(- und Milchmangels hinsterben. Deutsch-Oesterreih muß {ih unter die finanzielle Kontrolle der Entente- mâchte stellen lassen, erwartet aber, daß die Neparationskommiision mit der durch die verzweifelté Lage gebotenen S{onung vorgehen und Deutsch-Oesterreih die notwendigen Kredite zur Beschaffung ton Nobstoffen und Lebensmittela einräumen werde. Soll der Neparations- lommi'sion die Erfüllung threr Aufgaben aber nicht im voraus unmöglich gemacht werden, so ist es notwendig, daß sie in bezug auf alle wirt¡haftlichen und finanziellen Friedensbedingungen die nötigen Machtvollkommenbeiten besie. Es wird daher beantragt, Artitel 193 des Friedensvertrags dur folgenden Zusaß zu ergänzen : Ucber den Besiß und vie Einnahme- quelle hi1aus, die den Gege stand der im eriten Absatz festgestellten Haftung bilèen, is}t Deutsch-Desterreih für die bezeidneten Wieder- autmachungen und die Lasten nicht verariwortlih. Die Verpflichtungen, die sich für die Staatsbürger Deutsch-Desterreihs aus den im ersten Absaß genannten tnternationalen Verträgen ergeben, sind in die Hastung einbegriff n und können nur im Wege der Neparations- tommission gellend gemacht werden. Die Neparationstkommission nird diese Hafturg unter Wahrung der Lebensnotwendigkeit des deutsch- österreihishen Volkes regeln und dafür Sor-e tragen, daß Besitz und Einnahmequellen, die diesew Zwecke gewidmet sind, rationell ver- wendet werden. Die Note crinnert ferner daran, daß die Friedens- delegation wiederho|t darcuf gedrungen babe, die finanzielle Aus- einanderseßung zwischen den früheren Gebieten der Monarchie einer Kommission zuzuweisen. Tatsächlich soll nun dée Reparations- kommission auch für diz Ordnung der inneren Verhbältnisie forgin, aber gerade in einigen der verwickelten Fragen der Liquidation sind ibr durch gewisse B: stimmungen des Vertragsentwurfs die Hände gebunden. Was die Verteilung der Schulden anbelangt, so würden die dieébezüglichen Klauseln des Vertrags, wenn sie unver- ändert blieben, den Staat und seine Bürger in einen ganz ungeregelten Bankerott treiben und die Aufrehterhaltung der sozialen Ordnung un- mögli maden. Da dies gewiß nicht die Absicht der Allüierten scin kann, muß versucht werden, den wahren Inkbalt und die Folgen dieser Artikel klar,ustellen. So kann die Friebenskonferenz die Hbhé der nticht in Titres bestehenden Schulden des früheren österreichischen Staats urmöglih gekannt haken, da sie sonst gewiß nit die alleinige Haftung Deutsch-Oesterreichs ver!angt hätte. Diese Schulden be- tragen nämlich 13 Milliarden Kronen und sind zum Teil in Be- trieben und . Jnvestitionen angelegt, die jeßt größtenteils den Sukze|sionsstaaten zufallen. Zum anderen Teil dienten sie zum Vezuge von Nakhrungëmitteln und Nohstoffen aus dem Aus« lande, die allen Teilen der Monarchie zugute kamen. Endlich gehören dazu die Forderungen, welhe Fabriken und andere Betriebe in allen Teilen Oesterreihs gegen den früheren Staat besien. Die Güter, Werte und Krieg8gewinne werden also den anderen Staaten zugesprochen, die Lasten aber soll Deutsch- Desterreich allein tragen. Die Noie warnt davor, einen gefährlichen Präzedenzfall dadur zu \ch{haff.n, daß man die Staaten, die Teile der alten Monarchie übernehmen, von der Bezahlung des ent- sprehenden Schuldenanteils befreit, und erinnert daran, daß die Entente Rußland gegenüber den entgegengeseßten Standpunkt ein- genommen hat. Die Staatsschulden auf Titres und ohne Titres müssen ganz gleich behandelt werden, und es wird daher beantragt, daß die Neparationskommission bestimme, wie die einzelnen Kategorien der nicttitulierten Schulden nah Analogie der titulierten Schulden zu behandeln sein werden.

Was die Kriegsanleihen ketrifft, so fühit die Note aus, daß die Verpflichtungen des aiten Oes erreich für 24 von 30 Millionen seiner Staat8angehörigen als. nit bindend erklärt werden, während doch die Veripflic-tungen Deutsh-Desterreißs ganz die gletchen sfind* wie die der anderen Nachfolgestaaten. 20 bis 25 Milliarden von den 35 Milliarden Kriegsanleihe befinden si in Deutsch, Oesterreich. Ein großer Teil is nur zufällig auf deutschösterreihischem Gebiete aufbewahrt. Die E erklärt ausländishe Gläubiger, die Schuldentitres des alten Oesterreich erworben haben, ihrer AÄn-

\{chwächsten für verlustig. Wenn ein Nei in Teile aufgelöst wird, wie dics bei Oesterreich geschieht, dann kann nit erklärt werden, daß vier Fünfiel der Staatsangehörigen keinen Anteil an der Haupt»

masse der Verpflichtungen des ehemaligen Gesamtstaates haben,

iprüche gegen alle Sukzessionsstaaten mit Ausnahme des kleinsten und |

Ti F

7, H R PHAFARA