BVuetanntmaGuUuitsgs.
Gemöß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge- brächt, daß die Betriebsrehnung der Eisern-Siegener Eisenbahn-Gesellschaft für das Rechnungsjahr 1918 mit einem Verlustbetrage von 33 106 #4 53 Z abschließt. | den Kommunalabgaben einshäybarer Reinertrag ist sonach nicht vorhanden.
Elberfeld, den 31. Juli 1919.
Der Eisenbalnkemmissar. J. V.: Warsit.
E E E A
iinria Mid ri
R B or R D É E
LAITS ADACMTAS S ED— Q E P E V4 AE E I E L
Bekanntma ungs N Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung «unzuverläfsiger Personen vom_Handel vom 23. Sepkember 1915 (RG l ) habe ih dem Schankwirt Heinrich Pfeiffer in Berlin, Goebenstraße 28 (Flamingo-Bar in Berlin, Taubenstraße 3%), durch heutigen Tage den Handel Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 1. August 1919. M Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernähßhrung. T Ver Dr, t lck-
NGBI. S. 603)
Verfügung vom
I E E n E E E
BeLranntmacuns
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaliung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) dem Schankwirt Kurt Pohl in Berlin, Kranzösischestr. 15 (Blaues Schloß), durch Versügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des € Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 2. August 19419. Landespolizeiamt beim Staatskommifsar für Volksernäßhrung. M : Dr. Fal ck
täglichen
BoLrLanntmacchG ung Schuhfabrikanten Friy Schauer. hammer, Inhaber der Firma Otto Schröter hier, Guten- gstraße 13 und Merseburgerstraße 37, haben wir auf Grund der anntmahung dcs Bundesrats vom 23. September 1915 sowte der hierzu erlassenen Ausführungöbestimmungen vom 27. September 1915 (NGBl. S. 603) und in Anwendung der Bekanntmachung des Stellvertreters des Neichskanzlers über die Errichtuna von Her- in der Schuhindustcie 17. März 1917 (NGBVI. S. 236) die weitere Ausübung des der gewerbsmäßigen im Sinne
Vertriebsgesell\chaften
Geschäftsbetriebs stellung von Schuhwaren Bekanntmachung i Lederwaren wegen Unzuverlä)\sigkeit bis au
der leßtgenannten Verlauf von S, weiteres für das
gesamte Neichegebiet untersagt. — Die Kosten der Bekannt-
machung sind von dem Betroffenen zu erstatten. Weißenfels, den 30. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung.
O Muller.
Nichtamtlichéès
Deutsches Reih.
In der geslern unter dem Vorsiß des Reichsministers der Finanzen Erzberger abgehaltenen Vollsißung des Staaten- aus\husses wurde dem Entwurf einer Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Erzeugnisse und der Ein- bringung des Entwurss einer Reichsabgabenordnung an die verfassunggebende deuishe Nalionalversammlung zugestimmt.
Der Staatenaus\chu ß versammelle sih heute zu einer Vollsitzung; vorher hielten der Ausschuß für Zoll- und Steuer- wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Eisen- bahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen Sigzungen.
É E S t L cat tes
Auf Grund des 8§ 1 des Geseßes gegen die Steuer- flucht vom 26. Juli 1918 bleiben Angehörige des Deutschen Reichs der inländischen Steuerpfliht in Beziehung auf die Personalsteuern unterworfen, auch wenn sie thren dauernden Aufenthalt im Jnland aufgeben. N 1 Gesehes gilt diese Vorschrift niht für Personen, die ihren dauernden Aufenthalt in ein deulsches Schupgebiet verlegen. Mit dem Verlust unserer Kolonien entfällt die praktische Be- olffs Telegrapbenbüro“’ an zu- ständiger Stelle erfährt, werden jedoch diejenigenPersonen von der Vorschrift des § 1 befreit werden, welhe aus Anlaß des Krieges aus den deutschen Schußgebieten nah Deutschland rückgekehrt sind und sih nunmehr wieder an ihren früheren ohnsiz oder Ausenthal1sort begeben wollen. Soweit solche Personen nicht an ihren früheren Wohnsiy oder Aufenthaltsort sonst im Auslande einen neuen Wirkungskreis gründen wollen, kann von Fall zu Fall auf Giund des § 21 Absay 1 auf Antrag Freistellung von der nach § 1 begründeten Verpflichtung gewährt werden, wenn die Auswanderung im deutschen Jnteresse liegt oder wenn die Ablehnung des Antrags eine außergewöhnliche Härte darstellen
E L E
Nach § 20 Ziffer 4 des
deutung dieser Ziffer.
E O a E E A. E E: a E 2 N
zurückkehren, sondern sich
ie i ia
Die bisher im „Rat der Reichsdeutshen im Ausland“, im „Reichsverband der Auslandsdeutschen“, d vereinigung ehemaliger Zivilgefangener“ und den übrigen Organisationen der Auslandsdeutshen im Reiche vertretenen sämtlichen Auslandadeutshen haben sich in einer vorgestern in Berlin im Ministerium des Jnnern abgehaltenen Versammlung zu einem allumfassenden „Bund der Aus- lands deutschen“ zusammengeschlossen, um hierdurch einheitlich ihre Juteressen zu wahren und zu verteidigen und den ersten Notstand, der durch die nunmehr endgültig beschlossenen feind- lichen Liquidationen erheblih verschärft wird, mit Hilfe des Reiches abzuwendon.
di p L Ey E L G Y V A Mi A A E A S A O A Ai E C RA E G Mir “L Sa E Mm Am i M ZA S CA A I M As L M M
Preußen.
Eine aus allen Teilen Rheinlands besuhte Versa mm- lung des Augustinusvereins in Cöln hat dem „Wolsfschen Telegraphenbüro“ zufolge mit großer Mehrheit eine Ent- schließung angenommen, die von der territorialen Neu- ordnung unseres Vaterlandes die Schaffung eines organischen deutschen Einheitsstaates aus gleichwertigen und gleich- erechtigten Gliedstiaaten mit möglichst weitgehender Selbstver- roaltuna errvartet, die von der preußischen Regierung vorgeschlagene Ileine Erweiterung dec Autor. omie der Prooinzen im Nahmen des bisherigen Preußens aís nicht genügend erachtet und die zu gewährende Autonomie im Rahmen des Deutschen Reiches auf weitestgehende fulturelle und wirlschaftlihe Selbstverwal- iung ausgedehnt wissen will. Jn diesem Sinne fordert der Augußinusverein seine Mitglieder auf, zur Verwirklichung der Bestrebungen zur Errichtung eines rheinischen Glied- staates im Rahmen des Deutschen Reiches mitzußelfen.
Desterreih.
Der Gesandte der ungarischen Volksrepublik Boehm hat noch im Laufe der gestrigen Nacht telegraphisch seine Demission gegeben, und ist, wie die „Zeit“ meldet, nach Verbrennung sämtlicher Geheimakten im Automobil aus Wien geflüchtet.
Die Blätter melden die Verhaftung eines Mannes, dec von einer anderen Person, deren Namen noch nicht bekannt ist, gedungen worden sein soll, um den Prä- sidenten Seiß und den Staatskanzler Renner zu er- morden. Bisher ist es nicht gelungen, ein klares Bild der Angelegenheit ‘zu gewinnen. Es besteht auch noch keine Sicherheit darüber, welches die Motive des Mordplans ge- wesen seien. Die polizeilichen Erhebungen erstrecken si namentlich nah der Richtung, ob eiwa weitere Per)onen an der Verschwörung beteiligt seien.
Ungarn.
Nach einer Meldung des „Ungarischen Korrespondenz- büros“ ijt gestern in Budapest eine Kundgebung des Erz- herzogs Joseph angeschlagen worden, in der es unter anderem heißt, eine Katastrophe drohe, wenn die ungarische Jritelligenz, vereint mit der nüchternen Arbeiterschaft und dem ocferbauenden Volke, niht mit starker Hand Ordnung schaffe. eiter gibt die Kundgebung die Ernennung folgender vor- läufiger Minister bekannt: Ministerpräsident der frühere Staatssekretär für Heerwesen Stefan * Friedrich, Inneres: Adolf Samassa, Neußeres: General Gabriel Tanczos, Kultus und Unterricht: Dr. Alexander Jmre, Krieg: General Franz Schne zer, Handel und Gewerbe: Staatssekretär a. D. Johann Sgüry, Finanzen: Dr. Johann Gruenn, Volk3- bygiene: Dr. Andreas Czillery, Ernährung: Generaldirekior der Atlantica-Seeschiffahrts-Geselschast Dr. Eugen Polnay, Ministerium der nationalen Minderheiten: Dr. Jakob Bleyer, Justiz: Dr. Bela Sza8zy, Ackerbau: Dr. Noland Gyoery.
Sonderausgaben der Blätter melden auf Grund voa
titteilungen, die sie vom Ministerpräsidenten Friedrich er- hielten, über den Negieruna3wechsel foigende Einzelheiten : ESämlliche ordnungsliebenden Organisalionen sowie die Beamten sämtlicher Ministerien hielten vorgestern Konferenzen ab, in welchen die Lage besprochen wurde. Dabei wurde erklärt, daß der gänzlihe Zusammenbruch Ungarns unvermeidlih sei, wenn sich nicht jemand finde, der es in zwölster Stunde relte. Darauf begab sich eine größere militärische Deputation nach Alcsuth zum Erzherzog Joseph und ersuchte ihn, die Lösung der Lage in die Hand zu néhmen, Nachdem Erzherzog Joseph seine. Bereitwilligkeit erêlärt und in Budapest mit. den Ententemissionen verhandelt haite, wurde zunächst die frühere Staats8polizei versammelt und eine freiwillige Truppe von eiwa 8000 Bewoffneten bercitgestellt. Eine Abordnung detselben führte die Abdankung der bisherigen Minister herbei, die vorübergehend in Gewahrsam genommen und später wieder freigelassen wurden. Der Regierungswechsel vollzog sih in der größten Ruhe und ohne Zwischenfall. Der kommandierende rumänische General, der Unruhen befürchtete, haite für die rumänische Garnison Bereitschast befohlen. Sämtliche Missions- leiter versicherten die neue Regierung ihrer Unterstüßung.
Entsprechend einer Verordnung des Ministerrats haben im ganzen Lande die von der Räteregierung zur Disposition ge- stellten Justizbeamten ihre Tätigkeit wieder aufgenommen.
Das Anitsblatt veröffentliht eine Verordnung der Re- gierung der ungarischen Volfsrepublik, betreffend das Wahl- recht zur Nationalversammlung sowie zu den Munizipal- und Gemeindevertxetungen. Wahlberehtigt ist jede männliche Person, die ihr 21. Lebensjahr vollendet hat und zumindest seit sechs Jahren ungarischer Staatsbürger ist und in irgend einer vaterländischen Sprache des Lesens und Schreibens kundig ist. Jeder Wähler hat eire Stimme. Die Wahl erfolgt gemeindewelise in unmittelbarer geheimer Abstimmung. Das Munizipal- und Gemeindewahl- recht ist auch an eine halbjährige Ortsansässigkeit geknüpit. Eine weitere Verordnung betrifft die Wahlen zur verfassung- gebenden Nationalversammlung. Diese Wahlen erfolgen auf Grvnd des Verhältniswahlsystems. Der Zeitpunkt der Aus- chreibung dieser Wahlen wird in einer besonderen Regierung3- verordnung festgestellt werden, Die verfassunggebende National- versammluyg tritt am zehnten Tage nach dem Wahltage in Budapest zusammen Die Zeit der Dauer ihrer Tätigkeit erstreckt sich auf zwei Jahre, vom Tage des Zusammentritts an gerechnet.
Großbritannien und Zrland.
Das Unterhaus hat dem Reutershen Büro zufolge Entichließungen angenommen, in denen allen buitischen und Dominionsstreitkräften für ihren Kriegsdienst und dem Mar- \chall Foch sür seine dem britishen Volk erwiesenen wertvollen Dienste der Dank ausgesprohen wird. Außerdem hat das Unterhaus dem Antrag der Regierung, verschiedenen Be- fehlshabern zur See und zu Lande Geldgeschenke im Gesamtbetrage von 585 000 Pfund Sterling zu machen, da- runter je 100 000 Pfund sür Haig und Beatly, mit 274 gegen 64 Slimmen zugestimmt. Die Arbeiterpartei hatie beantragt, die Gesamtsumme auf 200 000 Pfund herabzuseßen. Dieser Antrog wurde aber mit 288 gegen 66 Slimmen abgelehnt.
Ja Beantwortung einer Anfiage wegen des Verkaufs deuti\her S chiffe aus Neufahrwasser nah Holland erkiärte der Unterstaatssekcetär im Auswärtigen Amt Harmsworth, die alliierre Marirewaffenstillstandskommissian habe e: laubt, zwei von den veralteten deutschen Kriegtschisf.n, Lie in Neu-
fahrwafser liegen, nämlich die „Wörth“ und den „Hildebrand"- an holländishe Firmen auf Abbruch zu verkaufen; ein Gesuch wegen weiterer derartiger Verkäufe an holländische Firmen werde von der Kommission erwogen.
Der Erste Lord der Admiralität Long erklärte, daß die Bergungsarbeiten in Scapa Flow auf diejenigen Fahr- zeuge beschränkt bleiben, die in. seihtem Wasser auf Strand gesezt worden waren, ehe sie Zeit hatten, zu finken Vor- läufig würden die Kosten, die nicht groß seien, aus dem Marine- etat bewilligt, Chamberlain gab eine sehr ernste Ecflärurg über die finanzielle Lage ab. Er sagte:
Wean die Ausgaben niht vermindert würden und die Produktion nicht vermehrt würde, so gehe das Land graden Wegs dem Bankerott entgegen. Das einzige Heilmittel für den ungünstigen Stand der Valuta sei, die Einfuhr zu vermindern und die Ausfuhr nah den Ländern zu vermehren, die bar zahlen können. Man werde der Lage Perr werden können, wenn das Volk den Schwierigkeiten geeinigb und mit Patriotismus begegne.
Der Premierminister Lloyd. George behandelte die irische Frage und erklärte, die Negierung werde nah den Ferien so rasch wie möglih ihren Plan für eine Regelung vorlegen und ausführen. Jnzwischen aber müsse die Regierung alte Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, anwenden, um Geseh und Ordnung aufrecht zu erhalten und Anarchie und Verhcerung
zu verhindern. Frankreich.
Nach dem Havasbericht über die diplomatische Lage hat der Oberste Rat der Alliierten vorgestern nachmitiag den Text, welcher zur Uebergabe durch die alliierten und assoziierten Mächte an die Tscheho-Slowakei und an Rumänien besonders vorbereitet worden war, genehmigt und von den Bedingungen des Waffenstillstandsvertrages zwischen Ungarn und Rumänien Kenntnis genommen. Nach Zeitungsmeldungen hat der Oberste Rat die Waffenslillstandsbedingungen, die Ungarn durch Rumänien auferlegt worden sind und welche die t \checho: slowalklischen, südslawischen und italienishen Rechte ve r - lehen, zu hart befunden und. zur Mäßigung geraten.
— Die Fraktionsvorsißenden und die Vorsißenden der Aueschüsse der Kammer, die gestern vormiitag unter dem Bor des Kammerpräsidenten Deschanel tagten, haben dem „ Wolssschen Telegraphenbüro“ zufolge beschlossen, am Dienstag, Den 26. August, die Beratung über den Friedensvertrag zu beginnen.
_— Der Friedensausschuß der Kammer hat vors» gestern vier Entschließungen des Abgeordneten Louis Marin mit Bemängelungen des Friedensverirages abgelehnt.
Im Friedenvausshuß des Senats erstattete vorgestern der Senator Bienvenu-Martin über die Verantworilich- keiten, Chéron über das internationale Atbéiterrecht und Leon Bourgeois über den französisch-englisch-amerikanuischen (Garantieverirag Bericht.
— Pariser Blöttermeldungen zufolge wird Elsa ßa Lothringen bis zur endgültigen Eimichtung aller öffents lichen Dienst und Vet waltungsstellen unmitteltar dem Generals Tomitee der Republik unterslehen; die augenbli&lich geltenden Bestimmungen bleiben bestehen, bis die französishen Geseße in Eljaß-Lothringen eingeführt werden.
— Die Frage der’ Kohlenversorgung Frauk- reis ist Gegensiand eznsihafter Erörterungen der wirt\chafl- lichen Stellen. Der Oberste Wirilschaf18rat hat die Kohlen- frage, wie bereits gemelbet, mit Hoover besprochen, der er- klärte, man dürfe nicht auf eine Kohleneinfuhr aus Amerika rehnen. Abgesehen voa mangelndem Schiffsraum sei auch in Amerika die Kohlenförderung sehr gesunken. Daraufhin hat der Oberste Wirtschaftsrat als besondere Organisation für die europäischen Staaten den Jnteralliierten Rat für die Kohlenförderung und -verteilung beschlossen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird dieser Nat durch eine sehr scharfe Kontrolle der Bergwerke bemüht sein, die Produlïtion nach Möglichkeit zu heben, und da, wo die Kohlenförderung nicht intensio genug ist, nachhelfen, ferner den Produzenten Arbeitskräfte zur Verfügung stellen sowie eine große Auswanderung8bewegung augenblicklich arbeitsloser polnischer und tschechisher Arbeitec ins Leben rufen und durch freie Verträge und Käufe versuchen, die Kohleneinsuhr aus Westfalen und Schlesien zu sichern, und zwar abgesehen von den Kohlenmengen, die Deutschland ver- traglih zu liefern hat. Dieser Jnteralliierte Kohlenrat wird aus je einem Vertreter aller interessierten Länder bestehen.
Der „Matin“ veröffentlicht einen Appell Hoovers ên die Bergarbeiter Europas, nicht nur das zu tun, was sie tun fönnten, sondern das, was sie tun müßten. Der Acht- slundentag dürfe nicht zu einer Arbeitszeit von sicben oder sech3einhalb Slunden herabsinken. Er läßt keinen Zweifel daran, daß Amerika Europa nicht von der Koßlennot befreien könne, denn nah seiner Berehnung fehlten in diesem Winter zwanzig Millionen Tonnen Brennmaterial monailih für die Versorgung Europas.
Nuß;land.
Das russische Nachrichtenbüro „Vestnik“ in Petersbarg versendet folgenden Funkspruch:
„Wir sind ermächtigt, zu erklären, daß das verschiedenen Oris verbreitete Gerücht über angeblihe Verhandlungen, welche die Bildung einer Koalitionsregierung in Nußland be- zweckten sollen, von Anfung bis zu Ende eine Erfindung isk. Gbenso sind die absurden Gerüchte von angebliwen Nüdcktritts- absihten Lenins vollständig lügenhaf1. “All dies sind bloße Lügen, die zu böëwilligen Zwecken verbreitet werden. Die kominunistishe Regierung sigt fest im Sattel, ibr Sieg über Koltschak ift niedershmetternd. Nach ihm wird Denikin dasselbe Los treffen. Im Janern geht die organisatorishe aufbauende Arbeit der Sowjetmacht allmählih vorwätts. Nur Verräter können von eineux Zurückweichen vor den Feinden der Arbeiterklasse \prehen. Die russische lommunisti]|che Revolution kämvft unentwegt weiter. Ihre Lage befestigt sh immer mebr. Sie denkt an kein Weichen. Sie brandmarkt die Ausstreuer solcler infamen, lügenhaften Gerüchte als viederträhtige Shurken und A1beitezrfeinde.“
— Nach einer Reutermeldung teilt das britische Kriegsamt mit, daß die kombinierten See-, Land- und Luftstreitkräfte einen gelungenen Ueberfall auf die bolschewistishe Flottille auf dem Onegasee unternommen haben. Der Hafen von Talwinsk ist besezt worden.
Portugal.
Nach einer Havasmeldung ist Antonio Almeida von der Kammer mit 123 von 167 Stimmen zum Präsidenten der Republik gewählt worden.
Belgien.
Das Ministerium des Auswärtigen hat nah einer Mik teilung des „Sotir“ vorgestern ein Telegramm von -Paischall
y
dis E h t mm S S
| Foch erhalten, worin Belgien eingeladen wird, das Gebiet , das dur den Friedensvertrag dem belgischen ih zu besegen und in Ver-
Mehrgewinn zwishen 3—500 000, 2—300 000, 1—200 000, 20—100 000 oder 5000 6 und darunter beträgt, oder wenn bei einem Mehrgewinn von niht mehr als 1 Million Mark der Geschäfstsgewinn des 5. Krie 15 vH, 10 vH, 8vH nit über __ Von den Soz. und U. Soz. werden Ant die auf Beseitigung eines Teiles di Für den Antrag der Soz. \
| von Malmedy Gebiet angesügt
wurde, militär Î waltung zu nehmen.
8geshäftsjahrs 25 vH, 20 v.
al g8geschäftsjah O, 20 vH, Die Regierung veröffentlicht eine Bekayntmachung über gen Reihe von Ausfuhrverboten, nt } 1nd Cbemifalien betreffen.
Vle militärishe Abrüstungskommis | vorgestern eine drei der Ministerpräside Ï Minister des Ï und das Er
räge begründet, eser Ermäßigungen abzielen. i prit Aba. Gruber, der auch hier geltend macht, daß das Volkszempfinden die resilose Er- fassung der Kcieasgewinne von der lange und da}; diesem Die Anträge Dagegen wird ein Antrag, bei Krieg8abgaben an Gesellschaf steuer nicht mit in Rechnung Zu § 26, der die Abgabe für ausländische in der gleichen H 10 bis 50 P seßt, hat di wie zu § 24 gestellt. Abg. Gr uber (Soz.): mein Vertrauen in d (Heiterkeit), aber denncch boffe is, ausländishen Erwerbsgesellschasten einm"tiger zustimmen wird. Neichsfinanzminister Erzberger: \{ußbes&luß festzuhalten. nicht stärker als die inländish fast nur noch Gesellschaften der neutralen Staaten in Betracht. Die Säße des § 26 werden unverändert gelassen.
Die S8 28 bis 36 enthalten „Geme insawe Nach § 383 kann die Entrichtung der A von Schuldverschreibungen, Schuldbuchforderungen und Schatz- auweisungen der Kriegsanleihen an Zahlung sstatt erfolgen.
Auf Antrag Hermann Württemberg (Dem.) wird dem § 33 ein Absah hinzugefügt, der den Genossenschaften die Übstoßung von Kriegsanleihe erleichtern soll. steller führt aus, daß die Genossenschaften 7, Krieg3anleihe gezeichnet haben, zum Teil auf behördlihen Drut und über das Maß dessen hinaus, on Würde ihnen nit die Möglichkeit gegeben, die Kriegsabgabe wit Kriegsanleihe zu zahlen, wenigstens in Höbe des Guthabens des einzelnen Geno) ruiniert zu werden.
Neichsfinanzminister Erz berger: Die Negierung ist mit dem Antrag einverstanden und ent\chlofsen, all schafter bei j
Auch die S Annahme.
Nach dem S ministerium mit bestimmungen, erledigt.
Gs folgt die zweite Beratung des Geseßzes über eine Krieg8abgabe von Bericht erstattet
die Aufhebung einer lan die namentli Metalle un sion hat stündige Sitzung abgehalten, bei der auch nt, der Minister des Aeußern und der Innern anwesend warcn. gebnis der Sißung wird stre
Nationalversammlung ver- Verlangen Rechnung getragen werden müsse. bigungen werden abgelehnt. der eventuellen Erstattung der ten die von ihnen érlegte Kirchen- zu stellen, angenommen.
Ueber den Verlauf zu den Ermä
ngsles Stillschweigen
i — Der nords\chleswigsche
Ï tages beschäftigte sich in der vora Ï der Einführung des dänis j SŸleswig nah 5 legenheit an einen | legte einen Entwurf der dänischen Ï in Nord-Schleswi I zur eingehenden
Ausschuß des NReichs- estrigen Sißung u. a: mit dänischen Münzsysiems in Nord- der Einverleibung und verwies die Ange- Der Minister des Jnuern Kommunalverwaltung g vor, der gleichfalls einem Unteraus\{huß Erörterung überwiesen wurde.
C 1 Gesellschaften öhe und mit den gleichen Ermäßigungen von rozent wie bei den inländischen Gesellschaften an-
e sozialdemokratishe Partei den gleichen Antrag
Unteraus\ch{uß. Soz.): Die Abstimmung zu § 24 hat zwar ie Einsicht des hohen Hauses {wer erschüttert daß das Haus dim Antrag, die entsprechend zu treffen, um |o
r: Ich bitte, an dem Aus- sländischen- Gesellshaften dürfen en herangezogen werden.
J Die Internationale Sozialistenkonferen y hat vorgestern nachmittag nah längerer E Ï der zweiten Kommission vorgelegten S
z in Luzern rörterung die von
tatuten angenommen. Gs fommen
Vot schristen“.
Deutsche Natioualversammlung bgabe dur Eingabe in Weimar.
. August 1919, Nachmittags 4 Uhr.
(Berichti von Wolffs Telegraphenbüro.)
Reichsminister
73, Sihung vom
Neglerungstische : " Be | Ea sche Milliarden Etster Gegensiand der pellation der Abga. Gen., betreffend Entlas schaftlichen Demobilmachung. __ Geheimrat Dr. Tiburtius erklärt, die Jaterpellation später beantworten. Uuf Gcund dieser Erklärung wird die
Es folgt die über eine auß Nechnungsjal Einzelpersoaen für das J abgabe von ihrem ohne Erörterun 8 13 seyt die Steuersäß die ersten 10000 /6 des a und steigen ta steigenden Me
Dr. Bell | r Tagesordnung ist die Jnter- Frau Dransfeld (Zentr.) und sung der Frauen bei der wirt-
was sie verantworten
S Nealmtiis Aarbi sen, jo liefen sie Gefahr,
Juterpellation ab- n und e es zu tun, um den Genossen- i i is A f „r Abstoßung der Kriegsanleihe zu. Hilfe zu kommen. weile Deratung des Gefsegentwurfs Hlußvorschrif Str gen zu rotb e S Sab Fee his Ölußvorschriften des Entwurfs gelangen zur Ir 1919, Der grundlegende §8 1, wonach die aÿr 1919 eire außerordentliche Kriegs- Mehreinkommen zu entrichten haben, wird g angenommen; ebenso die §8 2—12.
e fest; sie beginnen mit 5 oH für u bgabepflichtigen Mehreinfommens ffelförmig bis zu 70 vH für die 100 000 über- b hreinlommen.
Ein Antrag Auer (Soz.) verlangt eine Erweiterung diese jollen {hon bei einem Mehr- 5000 4/6 mit 5 vH beginnen und bis zu
hsußpa1agraphen 39 erläßt das Reichsfinarz- Zustimmung des Reichsrats die Ausführungs- Damit ist die zweite Lesung der Vorlage
Vermögenszuwachs. Abg. Pohlmann (Dem.).
Aba. Dr. Nießer (D. V, : verschiedenen Steuern minister auf mebrseitiges Verlangen zugesaat bat ? sicht gestellten Antiäge wiederholen wir uicht, einerseits weil die Zu- sammenseßung des Hauses und die Mehrheit ihre Annahme als aus- eits aber aub, weil sie zum Teil anzministeriums etledigt sind.
Wann haben wir die Tabellen und Erhöhung der Säyze; ffs 2 L Unsere in Aus- einkommen von 80 vH steigen. Abg. Droener (Soz) begründet den sozialdemokratischen An- irag. Die Steuer will die Kriegs8gewinnler und unter 1hue Linie die Schkeber tr; fen. Leuten in der Form von S Masse der Bevölkerung nich dieser (Gewinne ist ein Aft ausgleihender Gerechtizf tenen, die draußen im Felde ihre gesunden Kno ier im Lande ihre Existenz verloren haben. Massen z-igen, daß in der neuen t weden als im B g. Becker (D. V.): Sieber zu treffen, dann könnt Sie trifft aber nicht nur die Sch
fichts1o8 erscheinen läßt, anderers durch Erklärungen des Neichsfin von sozialistisher Seite erhobenen Vorwürfe sind übertrieben. K ine Partei und keine Fraktion im Hause wird sich der Pflicht entzieben, dem Neiche in seiner {weren Notlage das notwer dige zu geben. Lediglih darum geht der Streit, wie weit man die Grenzen der siht auf die Fortdauer und Wiederaufrihtung darf nicht Steuern ins j immer fragen, wo die Bei dieser Vorlage ist do zu bedenken, daß viele ermögens wieder im Geschäfte rlust wieder herausziehen fönntcn.
n in erster Das-MNeich braucht Geld, und was diefen teuern abgenommen wird, braubt von der t aufgebracht zu werden. ie E'nziehung eit gegenüber hen eingebüßt oder die Wir müssen den breiten Nevutlik die Besitendèn \{chärfer alten Kovitalistenstaate.
Wenn es sich nur darum handelt, die Steuer gar niht hoch genug sein. sondern. auch die ehrlichen
Besteuerung mit Nück unserer Wirtschaft Blaue ‘ hinein bewilligen, sondern muß ih Grenzen find. Unternehmer den Zuwachs ihres V investiert haben und ihn nur mit Ve Meichsfinanzminister Erz berger: Die genannten Tabellen find der Steuerkommission bereits überceißt und twerden morgen tem
abstedten will.
zu kirhlichen, mildiätigen oder gemeinnüßigen Zwecken, itreihen wollen.
Abg. Frau Lu þ e (Soz.) begründet den Antrag.
Unterstaatssefretär M oesle: Man foll sih hüten, Vorschriften zu erlassen, die dem Abgabepflichtigen die Steuererklärung er!chweren, oder ihn in Gewissensfonflifte bringen. Außerdem würden die An- träge den Hauptzweck verfehlen und gerade denjenigen treffen, der jein Einkommen gespart hat.
__ Abg. Be cker- Hessen (D. V.). Wir dürfen für eine Materie, die bereits geregelt ijt, nit velifommen neue Grund}äre aufstellen, S 8 wird nah Ablehnung der Anträge angenommen.
Die 88§ 9 bis 14 werden ohne Aussprache angenommen.
S ‘15 bestimmt, daß die Abgabe nur erhoben wird, wenn das Endvermögen unter Berücksichtigung der Hinzurehnungen 10 000 6 übersteigt. Abgabepflichtig ist nur der den Betrag von 5 000 6 übersteigende Vermögenszuwachs.
Abg. Frau Lü hrs (Soz.) begründet dazu einen Antrag Auer (Soz.) und Gen., nah dem der den Betrag von.5 000 46 übersteigende Vermögens8zuwachs abgabepflichtig sein soll, wenn der Vermögenézuwa&s 20 000 4 nit übersteiat.
_ Abg. Wurm (U. Soz.) tritt für Streichung der Erleichterung?«- bestimmungen ein.
Unterstaatssekietär Mösle bittet um Ablehnung der beiden Anträge.
Danach gelengt § 15 unter Ablehnung der beiden Ab- änderung8anträge in der Ausschußfassung zuc Annahme.
__ Zu § 16, der d'e Staffelung der Kriegtabaoben enthält, liegen ein Antrag Warm (U. Soz.) und Genossen und cin Anirag Auer (Soz.) 1nd Genossen vor, die beide die K: iegs- abgabe erheblich vershärfen wollen.
_ Abg. Hasenzahl (Soz.) führt aus, daß tie Mehrheils- fozialisten am liebsten den ganzea Vermögens8zuwahs währe»d des
Krie es wegsteuern würden. Es ijt widctsinnig, daß troß und während
des Krieges Vermögensvermehrungeu zustande gekommen sid: sie sind tn erster Linie von YNeklamierten gemacht worden, die die Ktiegés fonjunftur ausnußen fonnten.
Danach aelangt der § 16 unter Ablehnung der b iden
R Anträge in der Ausschußfassung zur Un- nahme.
Die SS 17—23 werden ohne Autesprace angenommen. Zu § 24, wonach die Abgabe gestundet werden kann, falls
ihre Cinziehung mit einer besonderen Härte für den Nbgabe- pflichtigen verbunden sein würde, wird ein Antrag Groeber (Zertr.) und Gen. angenommen, wonach der Steuerpflichtige im Falle der Versagung der Stundung die Entscheidung des Nelchsfinanzhof2s anrufen kann. Nach § 28 kann bei wissent- lih falshen Angaben neben einer Gelöstrafe auf Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Ehrearechte erkannt werden.
Abg. Krätzig (Soz) beantragt, diese Kann-Vorscrift in
eine Veuß-Vorschri)t umzuwandeln. Nach Mitteilung eines Stieuer- lahverständigen seien kanm 10 vH der Steuerdeklarationen richtig, und dos Kesseltreiben, das \ich jext gegen den Neichsfinanzminister als den Urheber der neuen Steuern ridhte, winde si später mit ver- stärtter Wucht in der Form von Steuerbinterziehungen gegen die Steuern selbst richten.
Abg. Dernburg (Dem.) tritt der Behauptung, daß höchstens
10 vH der Steuerdeklara1ionen richtig seien, entgegen, eine leiht fertigere und die Chre des deutshen Bürg: rtums sck1werer treffende Behauptung könne überhaupt nit aufgestellt werden: § 28 wird unter Ablehnung des sozialistishen Antrags unverändert angenommen. Zu § 32,. wona zur Vermeidung bejonderer Härten Befreiungen oder ai¡derweitige Berechnungen des Vermögenszuwachses bewilligt werden können (Härteparagraph), erklärt sh auf Anregung des Abg. Dernburg (Dem.) Neichéfinanzminister Erzberger bereit, dur die Ausfübrungsbestimmungen besondere Vergünstigungen für Steuer«- pflichtige, die im ersten Haibjahr jedes Geihäftsjahres ihre Außen« stände oder ihre Guthaben einziehen, wie Aerzte, Nec;tsanvoälte, Direktoren, Prokuristen usw., eintreten zu lassen.
Der Rest der Vorlage wird ohne Erörterung angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Nächste Sizung Fref- tag 31/4 Uhr. (Anfragen, 6. Ergänzung zum Besoldungsgesetz, Ercgänzung8maßregeln gegen Kapitalabwanderung ins Ausland, Sozialisierung der Elekirizitätswirtschaft.)
Schluß 7 Uhr.
| Geschästäleute, die durch Fleiß oder Unte böheren Einkommen gelangt sind. Grund der bom Ausschuß beschlossenen Säße eine Blutentziehuna, die die Grenzen des wirtshastlich Mözlichen überschreitet. Unter keinen Umständen darf darüber hinausgegangen werden. Den führungen des Herrn Vorredners hat jeder sablihe Inhalt gefehlt ; jer hat mit Gründen und Schlagworten operiert, mit den Steuer und jeden Saß bearünden kann, aber nicht cine gehende Schröptung der V Antrag sie verlangt.
Abg. Wurm (U. Soz.): Auch der Vorredner hat * nur all- gemeine Redensarten gemacht, die auf jede Steuer passen konnten. Er mag sich damit 1résten, daß auch der Gipfel darstellt. Nach dies
rnehmungélust zu einem : Lom f Die Steuer bedeutet schon auf | Bause zugehen können. Es wird mit größter Besch'eunigung gearbeitet, bder Äufenthalt in Weimar aber, wo nt
cht alles bei der Hand ist, ist der wünschenswerten raf : :
chen Grledigung niht günstia.
5 6 bestimmt, welche Beträge von dem zu besteuernben Vermögenszuwachs abzuziehen sind. Betrag einer Kapitalabfindung, die als durch Körperver
Darunter befindet sich der Eùutschädigung für ven legung oder Krankheit herbeigeführten gänz- lichen oder teilweisen Verlust der Erwerbsfähigkeit an den Ab- gabepflichtiger gezahlt worden ist oder zu zahlen ist. andere Bestimmung nimmt unter diese Beträge auch di das Einkommen entfallenden Staats-, steuern auf. Ein Aritrag Gothein (Dem.) sieht die E ersieren Bestimmung auch den Abzug Todesfalle Familie gekommen ist. Bestimmung Abg. Gothein (Dem.): mehrerer Parteien unterschrieben, ent)priht nur der Billigkeit. Negierung hat das ausdrülich anerkannt, und irgendwelhe Bedenken stchen teiner Annahme nicht entgegen.
Abg. Wurm (U. Soz.): Abzuasfäahigkeit der Kirchensteuern hat sie in den Entwurf hineingebracht.
en man jede b i ) ine folhe weit- olféwirts{aft, wie der sozialdemokratische
Antrag Auer noch niht den em elenden Krieg hat feiner mehr ein aus dem Kriege noch ein Mebreinkommen davonzutragen. : _bis3 auf den Pfennig weggesteuert werden. ja vom Neichsfinanzminister auh "noch horrende ind angefündigt.
Gemeinde- und Kirchen»
rgänzung der einer Summe vor, die Abgabepflichtigen Ein Antrag Kirchensteuer
Der Antrag,
(s find uns fin irekte Steuern digt. Wir wellen daher {on die ersten 5000 #4 des ab- gabepflictigen Mehreinkommens mit 5 vH, die nächsten 5000 4 mit 10 vH beranziehen und bis auf 80 vH gehen.
Abg. Dr. Heim (Z.): Säßte sein, wenn zwei Be Vorausseßung daf
(U. Soz.)
): Ih würde durchaus auch für so hobe dingungen erfüllt werden, die die unbedingte Durcharbeitung des Gesetzes Abgabepflichtiaen. die Genossenschaft in einen Topf zu-
von Mitgliedern
ür bilden: eine genaue und die Prüfung der persönlichen Verhäl Der fleißige Mann darf niht mit dem Schieber, f niht mit den übrigen juristishen Perfonen ammengeworfea werden.
Die Anträge werden abgelehnt. Ausschußfassung angenommen. Abgabvepflicht der Gesellschaften. pflihtiger Mehrgewinn
Der Negierungsentmurf hatte die erst der Aus\{huß Die Kirche tarf keine Vor-
ntrag, die Abzugsmöglich- ! t einer Auffassung, daß de tenzrecht haben: Die Bestimmung ist l [ ürfnis für diese Gesellschaften.
WBiedeibelebung des gesamten Volkslebens brauhen wir deren 9 aus, wenn überhaupt von innen heraus neu aufgebaut
nicht vorgesehen,
8 13 wird in der S8 15 bis 27 betreffen die 8 16 bestimmt: Als abzabe- [ ) ist der Unterschied zwischen dem Friedensgewirn und dem im 5. Kriegsaeschäfte jahre erzielten Y Geschäfisgewinn anzusehen. Der Unte1schiedsbetrag wird auf | volle Tausend nah unten abgerundet. bleiben außer Betracht. zu sagen 3000, den Ab wird abgelehnt. S 16 wid unverändert angenommen. unerheblicher Debatte S 20 besagt: Sind die Ge
Abg. D. Mumm (D. Nat.): Der A keit d x Kirchen euer zu streihen, entsvric MReligionegesell'chaften kein Exifs ein unabwendbares Bed
arbeit durch werden soll. ; Abg. Wurm (U. Soz.): Die Kirche, heute nur noch eine pri- vate G meinschajt, fol fine Steuervorrehte haben vor enderen Ge- meinichaften, die ebenso wie sie sittlihe und ethishe Zwecke ver- tolgen. Der biéherige Zustand bedeutet ein Vorrecht für die Kirche. Neichsfioanzministec Erzberger: Die Abzug!mögl (keit be- deutet kein Vorreht der Kirche, sontern - ein - solches - tes Steuer- Die Kirche hat ja die Steuer bereits. So wird der chtreitpunkt nur vershoben. Wenn der Auss{huß die Bestimmung aufgencmmen hat, fo wird damit nur bewiesen, da gute Anregungen gern aufnimmt. Der Äbgeordnete Wurm uibt aber feine gute Anregungs.
Der Antrag Wurm wird abgelehnt, 8 6 mit dem Zusaß nach dem Antrag Göthein angenommen.
S 8 bestimmt, welche Beträge dem im Gese der Be- gen hinzuzurechnen sind. gen mehrere Anträge vor, „notwendigen“ eßen und andere Zuwendungen, nümlich
Betiäge unter 5000 46 Ein Antrag Auer, statt 5000 4 geordneler Holl (Soz.) begründet,
Ebenso auch nah S8 17—-19 in der Aus\{hußfa}ung. s{äftsgewinne der früheren Krieg8- ahre im Gesamtergebnisse hinter dem entsprewenden Vetrage des Friedensgewinns zurückgeblieben, so darf der Mindergewinn von dem Mehrgewinn des 5. Krieg2geschäfts- jahres abgezogen werden.
Abg. S ch dli ch (Soz.) befürwortet die Streichung des § 20, der im alten Kriegésteuergeseß noch berechtigt sein mochte, aber heute wo die Verhältnisse fich so gründlih- geändert haben. 8 20 wird unverändert angeaommen.
8 24 seßt die Abgabe für inländische Gesellschaften cuf H des Mehrgewinnes fest, statuiert indessen eine Reihe von Ermäßigungen, die von 10 bis 50 vH steigen, wenn der
die Negterung
niht mehr, vorbehaltenen Eadverms Von sozzaldemokcatischer Seiie lie . Zuwendungen für messenen“ Umez halt eins
Parlamentarische Nachrichten. Der der Nationalversammlung vorzelezte Entwurf
eines Geseges, betreffend die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft, lautet :
Q Le Das Reich ist besugt,
1) das Eigentum an Anlagen, welcke zur Fortleiiung von elektrischer Arbeit in einer Spannung von 50000 Volt und mehr beslimwt find und zur Verbindung mehrerer Kraftwerke dienen,
2) das Eigentum an Anlagen zur Erzeugung eleTtrisder Arbeit (Clektrizicätswerke) mit einer installierten Maschinen- leistung von £009 Kilowatt und mehr, welche im Cigen- tume privater Unternehmer stehen und nicht aanz übers wiegend zur Erzeugung elektrisher Arbeit für eigene Vetriebe diener, :
3) privaten Unternehmern zustehende Nehte zur Ausnußung ron Wasserkräften für die Erzeugung elektrisGer Arbeit nm!t ciner Leistungsfähigkeit von 5000 Kilowatt und mebr, weldje nicht ganz überwiegend zur Erzeugung elektrischer Arbeit für eigene Betriebe b«stimmt sind, einschließlich des Gigentums an den in Ausübung diefer Nehte errichteten Magen und des Nechtes auf Benuzung technisher Vor- arbeiten
gegen angemessene Entshädigung zu übernehmen.
Auf Antrag cines Landes ist das Reich verpflichtet, dessen beim
Inkafttreten dieses Gesepyes bestehende oder in Austührung begriffene staatliche Leitungsanlagen der in Absay 1 Ziffer 1 genannten Art ¿u übernehuen.
Zu den Elektrizitätêwerken im Sinne des Absatzes 1 Ziffer 2
gehören alle Anlagen und Einrichtungen, welche mit dem Kr k eine wirtschaftlihe Eiñbeit biiden. 9 S
Die bisherigen Gigentümer können verlangen, daß darüber hina's
solche Anlagen und Einrichtungen mit übernommen“ werden, die bei einer Abtrennung für sie unverwertbar werden würden.
8 2. Anlagen ber im § 1 Absahß 1 Ziffer 2 genannten Art, die si
Sidi einer Gesellshaft des bürgerlichen Nechtes, offenen manditgesellschaft auf Aktien, Gesell\chaft mit be\chränkter Haftung oder Grwerbs- und M aat befinden, gelten als im Cigentume privater Unterne
oder Kommunalverbände on diesen Ges: llschaften oder Genossenschatten entweder untnittelbar oder durch Vermittlung anderer Gefsellschaftèn oder Genossenschajten teteiligt sind.
gesel\haft, Kommanditgesell\{aft, Aktiengesellschaft, Kom4
mer stehend auch ‘dann, wean Lände
Die beteiligten Länder und Kommunalverbände können in sol&en
Fällen vberlangén, daß das vom Reiche übernommene Elektrizität==- werk: einer Gesellshuft übe!tragen wird, an der sie in einem Um- fange beteiligt / werden, „der ihrer bisherigen Beteiligung an dem Elektri,itätsw:rke entspricht. j
‘ As Gm A T EATUSSLE is S ti s A A L S RER D E. P MalP 2 Bs R: (Ubi 5 "4 B L I A U M0 (E M EST A A ih» Ha A L, 0s 0 R Cie BDREE NETENEA "4 UO E A E Mde «a BORISAEAS Las A P t E R LESLS E LLIOE O S P 2 E RE c A L 5 A SA Bs 3) O \ 0a I Du A Le L ELES S L S e S E e S S = S, E S E U É S S E Ir E e S S S S L A Sr Á E R E Ér Ii A R S P E A P S I E A Ip E S R LE S
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