1919 / 179 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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gefuuten. E93 ift vielfa di Aff Tig tage aetrefen, als toe

die hier vorgesebene Regelung gemwijssciuinakeu ver Tyo fein für alle | Das üt unr:ht g. Die jerceiligen |

Füuftigen Sozial sierungsvoriagen. eswiicen Bestimmungen über die Höbe der Entschädigungen werden sie vielmehr in jedem Falle nah den Bedürfnifsen des hi treffenden Detrieb3¡weiges zu richten haken. Im übrigen spriht für die di:r vorgeschene Negelung die Tatsache, daß in dem Eutwurf, den bis englische Negierung jet ausgearbeitet hat, genau dieselbe Ent- sHädigung vorgesehen ist. Die Bedeutung der Vorlage ist niht nur cine clektrizitättwirtschafiliche, fondern darüber hinaus ist erster Linie eîne eVgemein volfswirtshastlihe. Der Geseyentwurf ist vor allem bazu bestimmt, die Lücke in unserer Kobhlenversorgung, mit der roir nun emmual reSnen müssen, nah Möglichkeit und mit tunlichster Beshleunigung autzueleidhen. Freilid wird das Ziel in vollem Umfange erst in Jahren eweist werden, doch werden sich kleine Erfolge aus {on für den bevorsteßenden Winter erreichen lassen. N-dner erörtert die ¡u tem Dref in den einzelnen Ländern und Provinzen geplanten Prcjekte. erbeißende Anfänge für eine NeichselektrizitätKwirtschaft sind also vorhanden, aber do nur Anfänge; zurzeit stellt si das Bild der sffentlicen lelteizitätsversorgung als unzusammenhbhängend, un- haimonisch dar. Auf Grund des Gntwurfs wid fh das Bild in der Zukunft ganz anders gestalten. Wie Mitteldeutshland ein großes, einheitlihes Ney darstellen wird, so wird auh Süddeutschland sid au8geftalten. In Bayern ist ein Höchstspannungs- werk in Aussicht genommen, das hbasieren wird auf dem bereits vwerstaatlihten Kraftwasserwerk am Walchensee. Beide Nee zusammen werden den Grundriß eines großen deutsdcken S@stspannungsnetßes ergeben, ein Unternehmen, das fkeinesfalls nbopisch ist, fondern überall an bestehende Ginrichtungen und ves Ausführung nahe Projekte anfnüpft. An den Konzes®onsrechten dec Gliedstaaten rüttelt der Entwurf nicht, erx dieut aber darkßer hinau8 dem eigensten Interesse der Länder, indem fi das Dinzutreten des Neiches den vollen Augg!eich der Wasser- firffte bringt und deren Autdehnung auf ganz Deutshlind möglich wai. Die Giiedstaaten find dazu heute {hon mit Nückfteht auf Que Finanzlage niht imstande. Das Neich führt also mit dem

\tourf auch eine Bereicherung der Gliedstaaten, niht aber cáne Deraubung herbei. Auch das so kohlenreide England hat in diesen Lagen das gleiche Ziel verfolgen müssen, wie es unser Ent- wmf verfolgt. Dem Unterhaus liegt ein gleichartiger Gesegen!wurf vor, ber durch den Nückgang der Kcblenproduktion zur Not- wendigfeit arworden ist. Eine Denkschrift über die englische eftrizitätswirtschaft ist in Ausarbeitung und wird dem Aus- Buffe zuteben, an den unser Entrourf ja wobl verwiesen werben wird. Neben seinen allgemeinen wirtschaftlihen Zielen erstrebt die Vorlage noch erheblihe NENN inner- pa!b unserer Elektrizitätsroirtshaft selbst, vor allem durch Serving-erun4 wnd Konzentrierung der Kraftquellen, deren wir jest über 4006 besigen, durch Abstellung irrationeller Arbeit#method-n der einzelnen Werke, dur ¡weckmäßige Verbindung von Wasser und Sand usw. E383 wird nicht bloß eine angemessene Verzinsung er- wsörtct, fontern erbofft, daß auch darüber hinaus das Unternehmen zu einer Einnahmeguelle für das Reich wird. G3 ist beabsichtigt, ounrweg für den Betrieb die Gesellschaftsform zu wählen, die be- stedeiden äußeren Formen des Beiriebes werden also übernommen werden können. Man hat dem Gntwurf vorgeworfen, daß er gar keine Sozialisiecung, sondern eine Planwirtschaft anstrebt, andererseits daß die worg\chlagene Form des Zusammenschlusses dur@ Verreichlilzung alt- modi sei. Betde Vorwürfe sind ungerecht. Die Führung des Ne chs auf tiesem Gebiete soll durchgreifend und vollrvicksam ausgestaltet werden; andererseits legt sib der Entrourf Selbftbeschränkung auf, denn er bringt niht das allgeraeine Elektrizitätginonopol, sondern dert nur dem Neiche das Neuerrtchtungsmonopol. Der SäÄrwisxig- tien, die in der Materie liegen, find wtkr uns sehr wohl bewußt, aber gerade im Hinblick auf die s{leSten Finanzen und ben CTiesstand der Volkswirtschaft des Deuts(en Reichs ist dieser großzügige De fúr vns eine unaufschiebbare Pflilt und für das Reich eine

bensnotwendigkeit. Tritt die Volktyertretung auf den Boden der Vorlage uno verhilft sie ihrem Grundgedanken zur Durführung, wird sie der Welt zeigen, daß Deutihland weitertleben will und aud in ciner Zeit der tiefsten Erniedrigung die Hoffnung auf eine bessere Zukunft und auf den Wiederaufstieg niht fahren Œtt, (WBeifall.)

Um 6 Uhr wird die

Gosnnabend, 3 Uhx, vertagt.

Forlsekung der Beratung auf

Statistik und VolkStwirtschaft.

Arbeitisfstreittigketten.

A9m Deutschen Banklbeamten-Verein wird dem .W. 7. B.“ mitgetcilt, daß die Angestelltenautschüsse der Hamburger Girobanfken durh seine Vertretung und ait seiner Uaterstükung einen Spruch des dortigen Sch li ch- tungß8ausschusses herbeigeführt haben, na@dem un- xaiitelbare Verkandlungen der Aus‘chüsse mit den. Di:ektionen ecgebntg!o8 verlaufen waren. Die Entscheidung des Schlichtungs- au1s/Quíses spra den Angestellten bestimwæte Zuwendungen zu, und diese sowie die beiden Organisattonen erklärten ch mit der Ent- \cheidung cinverstanden, während die Arbeitgeber sie ablehnten. Auf Snirag bes Deutslhen Banlbeamten-Vereins ist jeyt der Demobil- maGungslommijjar angerufen worden, indessen sei die Wtiamung der Angestellten derartig eibittert, daß mit einer Arboitsntiederlegnng gercchnet werden müsse, weun auch dur den Lemobilmahungskommissar ein befriedigendes Ergebnis ni%t enzielt werde. Damit nichts unversuht bleive, bevor dieses

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Dame im Frack.

Theater,

Gpernhaus, (Unter den Linden.) GeseHlofsen.

von Paul Montag und folgende

markt.) Geschlossen. E Huneptliug,

Deutsches Theater. Sonntag, Abends ‘s Uhr: Auch ih war ein Jüng-

wKse cin Jüngling « + Kammerspiele. Söonntag, Abends 8 Uhr: Das Weib | von der Pfalz. ted ber Hampelmanñ. Montag bis Sonnabend: Das Weib ted Zer Hanpelmaun. Sleines Schauspielhaus. (Sharlottenburg, Fasanenstraße Nr. L.)

Stein.

Rutschbaÿn. S

Sonntag, Abends 74 Uhr: Die Büchse von Heinz Gordon und Kurt Gös8. ] Tage:

dex Pandora. Montag fis Sonnabend: Die Büchse | Nuschbin o ioende

dexr Pandora. Lessinagtheater.

%

7% Uhr: Die Dame im Naudeville in 3 Akten von Pordes-Milo. j Akten von B. Thomas." Gesangsterte von Will Œteinkerg. Müsik yon Walter Bromme,

Tante.

ständigen

F 6 5 Tyr J N 4T p B77 D AI H T K T ERTE A UEI- T 4b V D T L T uts T L DesS-? 1'AIFPAT O

Montag und folgende Tage: Di

Komödienhaus. Sonntag, Abends 8 Uhr: Liselott von dex Pfalz. Lust-

A itzg bis Sonnabend: Auch ich | spiel in drei Akten und einem Vorspiel | Sonntag, von Rudolf Presber und Leo Walther | Heidelberg.

Montag und folgende Tage: Liselott

Deutsches Afinstlertheater. (Nürn-

wank in drei Akten | Akten von August Neidhart. Musik

Sonntag, Abends

Seccliner Theater. Sonntag, Abends | 8 Uhr: Gastspiel Guido Thielscher: Fra. | Charley's Tante. - Sckbwank in drei

Montag und folgeadve Tage: Chaæloy’s Hall. Denis von

R. f Mi ite7 ey raomonbt wir S Nexen das Netichsarbeitêmniinisterium angerufen und dringend gebeten, einen eulswiechenden Diuk auf die Arbeitgeber auszuüben, damit diese dem Sp!ucch tes Schlichtungsaus\c{: fes, der nichts Unbilliges von ihnen verlange, Fo!ge geben.

Arbeiter in ter Schceibmaschinenbranche seit Montag in den Ausstand getreten. Die Arbeitnehmer stellten das Ver- langen auf Bewilligung von Emkbeitslöhnen, was die Unternehmer ablehnten. Von dem Ausstand sind u. a. betroffen : Smith Premier, Nemington-Schreibmaschinen G. m. b. H., Adler -Werke, Ferd. Schrey, S'olzenberg.

In Braunschweig haben laut Mitteilung der „Braun- \{weigischen Landeszeitung“ die Arbeiter der Automobil- fabrik H. Büssing in einer Betriebsversammluna die Forde- rungen der Firma auf Wiedereinführung der Afkordarbeit und der 48 \tündigen Wodhenarbeittzeit abgelehnt. Die Firma hat daraufbin gestern ihr-r ganzen. Arbeiterschaft, ungefähr 50680 Mann, ¡um 23. August gekündigt.

In London hat einer von ,„W. T. B.“ übermittelten Neuter- meldung zufolge gestern nacmittag eine Abordnung von Aus- der Cityv- und Südlondoner Gisenbahn bei der Direktion der Gesellschaft vorgespro@cn und ersut, zur Arbeit zurückkehren zu dürfen. Die Geselschaft Lat zu- gestanden, daß die Ausständigen wieder auf ihre Posten zurückkehren. „Telegraaf* meldet aus London über den Ausftand der Bäcker: Die Bälker fordern einen Mindestlohn von vier Pfund Sterling die Wehe, die 44stündige Arbeitswoche und Abschaffung der Nachtarbeit. Die Lohn- und AÄrbeitsfrage scheint gelöst zu sein, \{chroierig bleibt noch die Frage der Nachtarbeit.

Nach einer von „W. T. B.* wiedergegebenen Meldung des „Temps“ aus Le Havre wurde dort die Arbeit nur von den Seeleuten wieder aufgenommen, während die Doc(karbeiter immer noG im Ausstande sind. Jn Brest konnte der Dodttarbeiterstteik ebenfalls ncch nit beigelegt werten. In den Needereien von La Grifle sind seit mehrercn Tagen sämt- liche Arbeiter, deren Zahl 30- bis 40000 LFeträat, wegen Lohn- streitigfeiten aus{tändig. Wie „Matin*® berichtet, haben ktie Beamten des Hauytielegraphenamts von Paris die Forderung nah Sonntagsru h e erhoben.

Eine in Ba f el abgehaltene, L besuhte Versamm- lung der Delegierten des Arbeiterbundes und des Aktionskomitees beschloß, wie die „Schweizerische Deveschen- agentur“ mittellt, mit 135 gegen 28 Stimmen den Abbruch des Ausstands. Dieser Beschlu sollte gestern den einzelnen Ver-

“bänden zur weiteren Beschlußsaffung vorgelegt werden. Der Plagykommandant von Basel hat verfügt, daÿ die

„Baseler Vorwärts“ sfsofort auf- gchoben wird, wenn in den Druekerelen der bürgerlichen Zeitungen der Betrieb wieder aufgenommen wird. Die Angestellten des Baseler Zivilgerichts, die gestreik!t hatten, wurden am Mittwoch us Arbeit mt wieder ugeläfsen; erst wird über die disziplinarischen

taßregeln geaen se eñts@dieden werden. Der überwiegende Teil der Arbeiterschaft ist ents&lossen, den Kampf weiterzuführen. Das Bulletin der büxgerliSen Zeitungen fordert die Stxreikfleitung suf, fie möge ihre Niederlage cngeheten und bedingungslos fkapitulieren. In Zürtch hat der Zentralporstand des eger Les Textilarbeiter- verbandes die Vorschläge des Arieitgeberverbantes dex Seiden- industrie ançenozumen und die Parole auf AbbruS des Aus- stands telegiapbish ausgegeben. Infolge der NiGtwiedereintekEung und der Maßregelung von 200 Prbeitern haben das Gewerksckhafts- l'artesl iwd bie E Sunien Zk1ih über alle Vetriebe alter Berufe und Industrien von ZkriG die Sperre verhängt.

Nach Meldungen italienis@er Blätter nimuit, wie „W. T. B.* erfährt, rer Met allarbeiterausstand in Jtalien roeitere Ausdehnung än und erstreckt fh auch auf Bergamo. Die In - dustriebezirke der östlien Lombardei baben fih der Bereegung gleihfalls angesblofsen. Die Jrdustriellen haben be- [&@lofsen, die Fabriken nicht eher wieder zu osfnen, bis ruhige, dauernte Arbeit gewährleistet roirb.

Die „Frankfurter Zeitung“ meldet aus New Fork: Die üsßeraN infolge der Labenêmittelteuerung ausbrechenden Ausstände und die starke Gärung in der Arbeiterschaft ver- anlaßiten Wilson, cine besonde Botschaft an den Kongreß aus-

zuarbeiten. Gerteßrszwrsex.

Das Gereralkonsulat der Polnischen Republik teilt mit: Zur Einreise von Deutschland nah Posen ist für jede Becson über 14 Jahre eine Einreifeerlaubnis notwendig,

Besepung des

welcke nur das Generalkonsulat der Polnishen Republik, Berlin W,, Abileilunga Kurfürstenstraße 133, aus- flellt. Alla anderen Ginxeilsesczeine verlieren mit dem

10. d. M. {hre Gültigkeit. Die Einrelseerlaubnis für vor- übergehenden Aufenthalt in Posen wird nur bei dringenden Gründen C Der Vesuch von Verwandten und Be- kannten wird bis auf weiteres als e dringender Grund nit angesehen. Dem KAntrag auf Einreiseerlaubnis ist n jede Person über 14 Jahre eine Photographie beizus ügen, ferner muß das Schreiben enthalten: genaue Ançabe des Aufenlhaltsortes im Posenschen, ausführlihe Motieiecung des Zwedis der Ginreise unter Veifügung unzweifelßafter Beweiamiltel dexr Nolwendigkeit der Reise fowie 3

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Montag

Polksbtthne. (heater am Biilow- Güisgn

HEEI Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: u ermäßigten Veilene: Die Fleder-

fleur“ von Hans Rudolf Bartsch.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Die Fledermaus. Weichand.

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Vehillertheater. Charlottenburg. Abends 7 Uhr: Alt-

Theater

yon Wilhelm Meyver-Förster. méßigten

Scidelberg.

Operette in drei von Leon JIessel. waldmüdel.

oologisher Garten. Kantstraße 12.) | Mädel. ountag, Abends- 77 Uhr: Die Geisha. Operette in drei Akten. Tert von Owen G. M. Röhr und | Sonntag,

Baf- bder Dcuisbe Vankbeamtken- |

und folgende Tage: Die i von Bernhard Buchbinder.

T 2 ; ; Anti Sonnenschein. : maus. Abends 72 Uhr: Der Kuh-| Friedrih - Wiihelmfstüdtisches |

5 Theater in der Königgrlißer reigen. Oper von Wilhelm Kienzl. Theater. Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: |

S Straße. Sonntag, Abends 7} Uhr: Der | Text nach der Novelle „Die kleine Blanche- Zu ermäßigten Preisen: Der heilige

Byaguspielhgus, (Am Gendarmen- Wiupiling. Salrspiel in drei Akten Iovian:

Montag und folgende Tage: Der : ; Tage: Der |Kuhreigen. heilige Florian.

Montaa und folgende Tage: heilige Florian.

/ t am Uollendorsplaß. Schauspiel in fünf Akten | Sonntag, S0 34 Uhr: Zu er- ¿ Teren : er Montag und folgende Lage: Alt- | Abends 74 Uhr: Die Nuppe. Operette in vier Bildern nach von A. M. Willner. Musik von Edmond

Audran.

Komische Gper. (An der Weiden- | * Pontag und folgende . Tage: bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologisden | dammer Brücke.) Sonntag, Abends 74 Ubr: | Puppe. Garten.) Sonntag, Abends § Uhr: Die |Schwarzwaldmädel, L Lußispielyaus. (Friedrichstraße 236.)

: Sonntag, Abends 7} Uhr: |

Die | die folgende Lage: Schwarz | Mädel. (Das Extembocale.) Lust. | Verlaÿ der Geschäftsstdlle (Mengering) spiel in drei Akten von Hans Sturm und inBerli f Moriy Färber. Theater des Westens. (Station: | Montag und folgende Tage: So ein Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstraße 3A,

Thaliatheater. (Dresdenerstr. 72/73.) Abends 74 Uhr: Juugfee T ulius Freund. Musik von Sidney Jones, Sonneuschein, Operette in drei Alten" 2 _ Gentral-Handelsregister- Beilage

Gebfihren. Mama Thon foßen das Porto für rin: peshrieberen Duff enz le 90, mit melem au8gefertigte E'nreisescheine zua schidt me: den. Die Einri: ticerlaubnisscheine

| find rur auf sieben Taae befristet und beziehen sich mr auf

d ; i i ; die PHinreise. Sn Berlin sind, wie der ¿Berl: Lol.-Anz.° mitieilt, die cis

Zur Nückreise nah Deutschiand ist eine Ew jaubnis bei den polnischen Behörden in Posen zu erwirken. Unabhängig davon ist eine Ausreisebewilligung nach Posen auh deutscherseiis erforderli. Sie wird, wenn gewichtige Gründe vorliegen, von den Generalkommandos desjeniaen Armcekorps autsgestellt, in dessen Bezi:k der Antragsteller seinen Wohnsig hat.

Für gewöhnliche Briefe und Posikarten nach den Vereinigten Staaten von Amerika besiehen zurzeit folgende Btiförderungsgelegenheiten :

1) feden Dienstag und Freitag von Kopenhagen über Hull, 2) am 13., 24., 31. August und 12 September von Kopen- hagen über Kristiania ohne Anlaufen weiterer Häfen mit dänischen Schiffen, 3) jeden Montaz, Mitlwocch und Freitag von den Niederlanden über Fo!kestone, 4) am 16. August, 6. und 27. September und 18 Oftober von Kristiania über Großbritannien mit norwegish:n Sckiffen, 5) Mitte August von Gothenburg unmittelbar na New Nork, 6) über Le Havre, Ale uang von Genf jeden Montag 4. 5. Zu 1 und 8 Weiterbesörderung von Großbritannen nah Amerika mit britischen Schiffen.

Sendungen ohne Leitvermerk werden den dänischen Schiffen (zu 2) zugeführt. Wünscht der Absender die Beförde» rung mit anderen Schiffen, so find die Sendungen mit derx Leitvermerk „über Koperßagen-Hull“ oder „üver Niederland" oder „über Krislianio mit norwegischen Schiffen“ oder „über Gsihenburg“ oder „über Frankrei“ zu v»sehen. Ob die über Großbritannien und Frankreich gehenden Sendungen in diesen Ländern noch der Zensur unterliegen und wann sie von dort weiterbefördert werden, ist nicht bckanut.

Manulgfalitiges®.

Dec Aus\Guß für Berufsberatung veranslaltet in der Zeit vom 11. bis 20. September 1919 in Berlin einen Leürgang über Beruf3beratung, in dem die wictigsten Fragen der Organisation der Beruftberatung und der Berufskunde behanbelt werden. Derselbe findet in den Kreisen, die sh mit dieser Frage beschäftigen, weitgehendes Interesse, und es liegen bereits zahl- reige Anmeldungen vor. Nähere Auskünfte durh die Geschäftéstelle des Autschusses, Berlin W. 50, Augsburger Straße 60 111.

Im Wissenfchaftlihen Theater. der „Urania“ wird morgen, Sonntag, und am Mittwoch der Lichtbildervortrag „Im Lande der Mitternactêscnne" wicderholt. Piorgen nahmittag und an Montagabend sindet der Vortrag „Rügen“ statt, am Dienstag der Vortrag „Von der Zugsxige zum Waßmann“", der mit Bildern der \{önsten Gebircsparlien Oberhaverns ausgestattet ist. Am Freitag wird der HoYgebirg?vortrag „Zum Hochfirn der Jung frau" und am Donnerstag und Sonnabend der Alpenvortrag „Oker engadin und Splügen“ gehaiten werden.

Hamburg® s. August. (W. T. B.) 143 Zivilinter nierte aus Kanada irafen beute adend über Auntwerven— Wesel im Sonderzug in Han:burg ein. Sie wurden auf dem Haupt=- babnhof von Mitglicdern des Noten Kreuzes und der Heimkehrstelle empfangen und tewirtet. Die Leule waren zumeist auf den Dampfern „Spreewald“, „Navarra“, „Betlania"“ und „Leda“ bedienstet ge- wesen und in den Gefangenenlagern. Capu3, Casaina, Wernon und 9imheast interniert werden. Sie maren am 24. Juli von Quebec na Deutschland abgefahren.

L —————

Cuxrbaven, 7. Tugiih (W. E. B.) Der Verband der Dentscen Hoseesi!ächereien gibt über Ermäßigung der Fisch- i) reif e folge»des bekannt: Fufcl;e des Ausbleibens von Auskands- fiszufubren und des dur Kohler mangel bewirkten teilweisen Still- liegens der deutschen Fisdcempferflotie konnten in den leßten Lagen nach Eintritt des freien Fischhandels die Fischzufuhren die Nagfrage nit annähernd befriedigen, was eine außerordentliche Steigerung der a in den Auktionen zur Folge hatte. Der Verband der Deutschen Hochseefischereien hat daher im Cirvernehmen mit Fisch- handel und fischindustrie bes{!ossen, Aukliionen nur bei (rben Pr fuhren abhalten zu lassen. Bei geringen Zufubren dagegen Ser- teilung der Fiscbe vorzunehmen, und zroar zu den alten Preiten, wie sie der Reihskommifsar für Fishversorgurg für Vafsenfische fel!geseßizt fule: Dieje Maßnahme tritt bereiis am Freitag, den 8. August, in raft.

Lisjabon, §. August, (W: T. B.) Wie der „Temps“ meldet, finden in Lissabon felbst und in der ganzen Provinz andauernd verbrecherishe Brandstiftungen siatt. So brach kürzlich im Militärpark von Lissabon ein Brand qus. Es wurden mebrere Verhaflungen vorgenomuien.

(Fortsetzung ves Nichtamilien in der Ecflen und Zweiten Beilage.)

T É 44

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Mußk von Georg Jarno. Montag und folgende Tage: Jungfer

P E A R P R T E L L R E:

2015 d [H FOUGRCE, U T

E

Abends 74 Ubr: Der] Familiennachrihtet,

LUndliche Satire in

drei Akten von Max Real und Philipy| Verlobt: Frl. Anneliese Vaumann mit

u. Dr. med. Bcuno Ebeling (Jena— Dex! Luckenwalde). Frl. Maria Klose mit Hrn. Krieg8gerihtérat, Hauptmann d. Nes. Heimut Filehne ((Bleiwiyz).! Feos dor1 Seits Grote mit Hrn. Nittmelster Konrad Graf von Ysch- Pienzenau (Hannover—Karl8ruße). i

ugbaron. Geboren: Eine Tochter: Hru. Graf August Otto Grote (Vorder Nuhnen

Maurice Ordonneau} bei Frankfurt a. O.).

Die | x: Verantwortlicher Sibriftleiter Direktor Dr. T y r ol in Charloëtenburg Verantworllich für den Anzeigenteil: Der Vorstcher der Geschäftsstelle So ein | Nechnungsrat Mengering in Berlin,

j erlin. Dru der Norddeutshen Buchdruckerei und

Drei Beilagen (ein{&@ließlid Börfenbetsage) und Erste, Zweite und Dritiq

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zum Deutschen Neich8anzeiger und Breu

M Be De

Erste Weritage

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Berlin, Sonnabend, den 9, August

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Staatsanzeiger. E

Ea p E U -

Par!”amentariscche Nachrichten.

_ Der verfassunggebenden Deutschen Natioralve:samm!lung ist der nachstezcnde Entwurf eines Gesezes über Betriebs-

räte nebst Begründung zugegangen:

Die verfafsungzgebende Deulsche Nationalversammkung hat das folgende Gesey bes(lossen, das nah Zuslimmung des Staaten-

axóschufses hiermit verkündet wird. S1:

_In allen Betrieben, die in der Regel mindestens zwanzig Arbeit- nehmer (Arbeiter und Angestellte) beschäftigen, sind Betriebsräte zu

errichten.

Soweit in der Regel weniger als zwanzig, aber mindestens fünf Arbeitnehmer, von denen mindestens brei nah § 13 wählbar find,

ebeshäftigt werden, ist ein Betciebsobmann zu wäblen.

Auf die Betriebe der Land- und Forstwi:tschaft sowie thre Nebenbetriebe finden Ab). 1 und Abs. 2 mit der Maßnahme An- tändigen

wendung, daß bei der Zaßl der Arbeitnehmer nur die Arbeitnehmer berücksfihhtigt werden.

Die Ginarichtung von Arbeitnehmerveriretungen für die Betriebe der Seeschiffahrt und der Virnenschiffahnt wind dur besonderes

Sesez geregelt.

O2, Als Betriebe im Sinne dieses Geseyes gelten alle Betriebe,

Gescäfte und Ta des öffentlicen und pcivaten Nechts. Nicht als besondere

gestellte mit Ausnahme der Familienangehörigen des Arbeitgebers.

Arbeiter im Sinne dieses Geseges find die im Dienste anderer gegen Entgelt oder als Lehrlinge beschäftigten Personen mit Aus- / eamtn und mit Einschluß der in der Gemeinde des Betriebs cder in wirtschaftlich mit ihr zusammen-

\chiuß der Angestellten urd der B

hängenden (Gemeinden wohnenden Heimarbveiter.

Angest-llte im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, welche cine

der im § 1 Abs. 1 des Versicherung8geseges für Angestellte ange- vfchti Beschäftigung! n autübea, auß wenn sie nit versickerungs3- y î dieser Bed aftiaungen befindliden Lehrlinge und der mit niederen oder Lediglih med'anishen Dienstleistungen beschäftigten Bürocange- stellten und auss{ließlich der Beamten des öffentlichen echts.

Nicht als Angesielite im Sinne dieses Gesezes gelten die Vor- flände oder vertretung8berech!i ¡ten Mitglieder von jurtftishen Personen und von Perfonengesamtheiten des ösfentlißen und piivaten Nechts, ferner die sclbständigen Gesläftsflhrer und Betriebsleiter, insbe- sondere, soweit fie Vorgeschßte aller übrigen im Betrieb oder in der Betriebsabteilung, für die ein Ableilungsbetriebärat besteht, be- \Gäftigten Arbeitnehmer sind.

__ Durch Verordnung der Reichsregierung kann bestim:nt werden, day acwisse Gruppen von Arbeitnehmern bei öffentlien Behörden, die Aussicht auf Uebernahme in das Beamtenverhältnis haben, nicht «ls Wibeitnehmer iun Sinne dieses Gesetzes zu betrachten sind, wenn ihnen bei der Bildung von Beamtenyezrtretungen (Beamtenräten, N die gleichen Rechte gewährt find wie den Be- aiten. In gleicher Weise kann bestimmt werden, daß gewifs» Grupyen vou Beamten, die in öffentlichen, wi1tschaftlichen Zwecken dienenden Betriebsverwaltungen beschäftigt werden, als Arbeiter oder Angestellte im Sinne dieses Gesetzes zu betrachten sind. Geschieht dies, so Tommen für die Beamten die Bestimmungen des § 34 Ziffer 9, der &L 39 b!8 45 und des 8 48 nit in Anwendung.

84,

„Die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber nah diesem Gesetz üben aus:

1) bet den juristischen Personen und den Perfonengesamtheiten des privaten Nets die Vorstände oder vertretung®- berechtigten Mitglieder,

2) bei dem Reiche, den Ländern, den Gemeindeverbänden, den Gemeinden und den anderen Köperschaften des öffentlichen Nechts die Vorstände der einzelnen Diensisiellen nach VYaß- gabe der für das Nei von der obersten Neichsbehörde, für die übkigen Körperschaften von der Landekzentralbehörde zu erlassenden Vorschriften.

, S 5,

Der Betricbsrat besieht in Bektzieben mit weniger as 50 A: heit- nehmern aus dret, in folien mit 30 bis unter 100 N benen aus fünf Mitgliedern. Jn folden von 100 bis unter 1009 Arbeitrehnern erhbht si die Zahl der Mi'glieder für 100 weitere Arbeitnehmer, in solchen von 1000 und mehr Arbeitnehmern für je 500 weitere Atbeitnehmer um je eines. Die Höcksizahl der Mitglieder beträgt zwanzig.

Dat ein Betrieb wentger wählbue Ärbeitnehmer als die nad) Abs. 1 erforderte Zahl der Mitglieder, so bestcht der Be!riebörat aus drei Mitgliedern. Hat der Betrieb weniger als drei wählbare Urbeit- nehmer, , findet auf ibn § 1 Abs. 2 sinngemäße Anwendung.

6.

_ Befinden sich unter den Arbeitaehmern sowohl Arbeiter wie An- gelellte, so muß im Betriehtrat vorbehaltlihß des § 12 Abs. 4 jede dies r beiden Gruppen ihrem zur Zeit der Anberaurnung der Wabl bestehenden Zahlenverhältni® inrerhalb der Arbeitnehmershaft des Betriebs entsprechend, mindestens aber dur ein Mitglied und bei mindestens fünfzig Gruppenangebörigen dur zwei Mitglieder ver- treten sein. Die Feststellung des Zahlenverhältnisses erfolgt du: ch den Wablvorfiand 14). Von einer besonderen Vertretung der Minderheitsgruppe ift abzusehen, wenn ihr nicht mehr als fünf Per- sonen ançebôren und diese zugleich niht mehr als ein Zwanzigstel der Arbe tnehmer darstellen. :

Ist eine Gruppe dur nit mehr als zwei Mitglieder vertreten, fo sind, wenn ihr 20 bis unter 100 Personen angehören, ein Er- gänzungsmitglicd und, wenn ihr 100 und mehr Personen angehören, E Ergänzungsmitglicder für die Betriebëratsgruppe 18) zu War,

Durch einen mit M-hrheit beider Grvppen 32) in geheimer Abstimmung gefaf.ten Beschluß der Betriebéversammlung kann die Baiteilung der Mitglieder auf Arbeiter und Angestellte abweichend von der Bestimmung im Abf. 1 festgeseyt werden.

__ Zählt eine der beiden Gruppen weniger wühlbare Personen als die nah Abs, l erforderte Zabl threr Ve: treter, so kaun sie auch Angehörige der anderen Gruppe zu ihren Vertretern wähl!en.

8 7.

Gliedert s ein Betuieb von mehr als 300 Arbeitnehmern tin felbständige Abteilungen, so kan, wenn der Betriebsrat, erstinalig der bi38herige Arbeiteraus\chuß und der bisbertge Angestelltenaus\{huß in Hei tis Sizung, in betden Fällen mit Mehrheit beider Gruppen es beschließt, fr jede Abteilung, der mindestens 100 Ar- beitnehmer u zóren, ein Abteilungsbetriev3rat gebildet werden. Durch überetn\timmende, mit Mehrheit beider Gruppen gefaßte Be- \{lüsse der Abteilungsbetriebsräte fann deren Ausgmumenle ung er» fokgen. Erstmalig sind Abtellung2betriebsräte für diejenigen Betriebs,

z etriebe gelten Nebenbetriebe und Bestant- teile eincs Unternéhmens8, die durch die Betriebsleitung oder das Arbetisverfah' en miteinander verbunden sind, sofern fie fh tunerhalb der gleichen Gemeinde oder wirtshaftlich zusammenhängender Ge-

. meinden befinden.

§3; Arbeitachmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und An-

sind, einschließlich der in einer geregelten Ausbildung zv. etner

abteilungen zu wählen, für die besondere Arbeiter- cher AngesteUten- ausichüsse bestehen.

, Die Abteilungsbetriebsräte Ziiles je in geheimer Waßl aus ihrer Mitte auf jedes angefangene Tausend in der Abtetlung beschäftigter Arbeitnehmer einen Vertreter für einen Grsamtbetriebsrat, der jetoh höchstens dreißig Mitglieder haben darf. In dem Gesamtbetri bérat muß jede Abteilung durh mindestens eine Person vertreten scin. Ge- hören dem Abteilunggbctriebscate sowohl Arbeiter wie Angestellte an, so soll ex mindestens zwei Vertreter wählen, von denen einer Lrbeiter und einer Angestellter sein muß. Die Vertreter der Arbeiter weiden von der Gruppe der Arkeiter, die der Argestellten von der Gruppe der Angestellten im Betricbsrate gewählt, und zwar, wenn mehr als cin Vertreter zu wählen ist, na den Grundsätzen der Vert ältnig- wahl. Würde auf Grund dieser Bestimmungen die Z:h1 der Mit- glieder des Gesamtbetriebérats auf mehr als dreißig steigen, so sind verwandte Betriebgabteilungen zu eincm Wahlförper zu vereinigen, Ueber die Bildung der Wahlkörper und die Verteilung der Vertreter auf fie beschließt ein Aus uf, der aus den Obmännecn aller Ab- teilungsbetriebsrâte oder, wenn diese noch nit geroählt smd, aus den Vorsitzenden dec Wahlvorstände aller Betrizßsabteilungen besteht.

8 9.

Befinden sich mehrere gleichartige oder wirtschafttiGß zusammen- gehörige, innerhalb einer Gemeinde oder wirtsYhaftlih) zusammen- hängender Gerneinden belegene Betriebe in einer Hand, oder gehören sie, wenn es fich um Betriede bffentliher Körperschaften handelt, dem gleichen Dierstzweig an, so kann durch übereinstimmende Beschlüsse der Einzelbetriebbräte die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats oder eines gemeinsamen Betriebsrat3 erfolgen. Auf die Bildung der Gesamtbetrieb3räte findet § 8 entsprechende Anwendung. Der ae- meinsame Betriebsrat ist neu zu wählen und tritt an Stelle der Cinzeibettrieb83räte.

Die Erri®tung eines oder mehrerer gemeinsamer Betrieb82räte muß erfolgen, wenn unter den Betrieben solche sind, in denen nah § 1 ein Betriebsrat nicht zu errihten wäre.

Ein Einzelbetriebsrat oder der Arbeitgeber kann beantragen, daß an die Stelle des Gesamtbetrieb2rats ein oder mehrere gemeinsame Betrichsräte treten, wenn hierdurch ohne Schädigung der Interessen der Arbeitnehmer eine wesentliche Vereinfachung des Geschäftsganges eintreten würde. Ueber den Antrag entscheidet, wenn niht überein- stimmende Beschlüsse der Einzelbetriebzräte zustande kommen. der Bezirkswirtschartzrat oder, solange ein folGzer nod nicht besteht, der Schlichtung?ausschu#ß. :

_ Ein Gefamtbetriebsrat kann, wenn die Betriebsräte mit Zu- stimmung des Arbeitgebers es vescließen, au dann errihtet weiden, wenn die Betriebe nicht innerhalb einer Gemeinde oder wirtshaftlich ¡usammenbängender Gemeinden belegen sind. 8 8 findet entsprechende Anwendung.

S 10,

__ Bei den Unternehmungen und Verwaktungen des MNeich3, der Lander und der Getneindeverbände, die ch über cinen größeren Teil des Reichs- oder Lande3gebiets oder über mehrere Gemeindebezirke erstre@en, wird die Bildung von Einzel-, Abteilung2- und Gesamt- betriebsrâten sowie die Abgrenzung ibrer Befugnisse gegeneinander in Änlehnung an die Organisation der Unternehmung oder Verwaltung nah Kvhörung dex beteiligten Arbeitnehmervereinigungen durch Ver- ordnung der Neichsregierung, wenn es sfch um Unternehmungen oder Verwaltungen des Neichs handelt, und der Landesregterungen, wenn es s) um folÇe der Länder oder Gemeindeverbände handelt, geregeit.

Diese Verordnung kann auch festsegen, welche Bestandteile des Gesamtunternehmens als besondere Betriebe im Sinne tcs §2 Abs. 2 anzuseben sind. i

8 11.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Betrieböräte gelten vorbehaltlih des § 32 Abs. 2 au für die Abteilungébetriebsräte und die Gefamtbetriebsräte.

8 12.

Die Mitglieder des Betriebsrats, welche Arbeiter sind, werden

von den Arbeitern, die Mitglieder, welche Angestellte sind, von den Angestellten des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer Wahl na den Grundsäyen der - Berhä!tniswabl auf die Dauer von einem Jahre gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit bleiben die Mitglieder des alten Betricbsrats noch so lange im Ainte, bis der neue Betriebsrat gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig. ___In Betiteben, in denen regelmäßig zu gewiffen Zeiten des Jahres, mindestens ader zwci Monate hintereinander, ein vermebrtes Mbeitsbedürfnis eintritt, find Betriebträte \ür tiejenige Zeit zu er- rid)ten, in der mindestens zwanzig Urbeitnezwer beschäftigt werden. Beschäftigen sie auch in dec süllen Zeit mindestens zwanzig Arbeit- nehmer, den größeren Teil ihrer Arbeitnehmer aber in der Zoit ver!nehrter Beschäftigung, so ist für diese Zeit cin neuer Betriecsärat zu wäkblen.

In Betrieben, die einen kleinecen Tell von Arbeitnehmern regel- mäßig nur einen Teil des Jahre2, mindestens aber cinen Monat hintereinander beschästigen, entsendet dieser Teil der Arbeitnchiner, sofern er mehr als hn Personen umfaßt, für die Zeit feiner BVe- schäftigung einen von ifm tin geheimer Wabl mit Stimmenmehrheit bestimmten Bertreter in den Betriebsrat.

Wenn die Mehrheit der wablberecßtigten Argestellten und die Mehrheit der wahlberechtigken Arbeiter in der Betrietsyei sammlung in geheimer Abstimmung. dafür stimmt, find die Vertreter der Arbeiter und die der Angestellten in gemeinsamer Wahl aller Arbeit- nehmer zu wählen. Au im Falle des § 6 Abs. 1 Say 3 kann eine fole Beschlußfassung erfolgen.

Auf Betriebe der Land» und Forstwirtshaft und ihre Neben- betriebe findet Abf. 2 keine und Ab}. 3 auch dann Anwerdung, wenn sie den größeren Teil th:er Arbeitnehmer regelmäßig nur etnen Teil des Jahres beschäftigen. ¿6

_ Wahlberech{tigt sind alle mindestens aht;chn Jaktre alten männ- lien und weiblihen Arbeitnehmer, die sich im Besiße der bürger- lien Ehrenrechte befinden.

Wöhlbar sind die mindestens zwanzig Jabre alten Wahl. berechtigten, die nit mehr in Beru}sausbildung sind und am Wakhl- tage mindestens sech3 Monate dem Betrieb oder tem Unternehmen sowie mindestens drei Jahre dem Gewerbezweige oder dem Berufs- zweige angehören, in dem sie tätig sind. Von dem Erfordernisse der Betrieb2angehörigkeit ist abzusehen in Betrieben, die noch nicht ses Munate bestehen, ferner in solchen Betrieben, dfe ihre Arbeitnehmer oder einen Teil ihrer Arbeitnehmer regelmäßig nur einen Teil des Ane beschäftigen, hinsihtlih der zeitweilig beshästiglen Arbeit- nel)mer. i

Sind im Betriebe nicht genügend Arbeitnehmer vorhanden, die nach Abs. 2 wählbar sind, fo kann ailgemein von tem Erfordernisse der Betricbsangehörigkeit, noiigenfalls auch von dem der Gewerhe- oder Berufsangehörigkeit abgesehen werden.

8 14. } Der Betriebsrat hat gten vier Wochen vor Ablauf feiner Wahlzett einén aus drei Wahlberectigien bestchenden Wahlvorstand

und einen der Gewählten zum Vorsißenden zu wähle. g

ee P P HA S D E D T IMET E PTA M R N D P ETEME 2 rUE Sar "e r0ME

Ä An _die Stelle des Betrictsrats tritt bei der ersten Wahl, die svätestens fes Wodten nah Inkrafttreten dieses Gesetzes einzuleiten it, der Angestelltenauëschuß, der die Bestellung des: Waßlvorstandes

in einer von seinem Obmann anzuberaumenden gemeinfamen Sitzung mit dem etwa vorhandenen Arb iterautshusse vorzunehmen hat. Ist ein Ang stelltcnauss{uß nicht vorhanden, so tritt. an-séine Stelle der A1beiterauss{chuß, Ist aud ein solher nicht vorhanden, to bat der Mi beitgeber eine Vetriebéversammlung 32) einzuberufen. Die Be- triebe verfammlung wählt aus ibrer Mitte mittels.einfaher Stimmen- meÿrheit einen aus drei Wahßiberechtigten b:febenden Wahlvorstand und eines der Mitglieder zum Voirsißenden des Wakßilvorltandes. Die nâberen Besiimmungen üter das Wahlyzrfahren tufft der Netiharbeitäminister.

Bersäurinis von Arbeitszeit infolge Autübung des Wahlrects

oder Betätic ung im Wadlvorstande darf cine Minderung der Ent- lohnung oder der Gehalt8zahlung nit zur Folge haben. Vi rtrags- bestimmungen, die dieser Voricrift zuwidcrlaufen, sind nichtig. Die Borschrift gilt entiprehend zugunsten der in §1 Abs. 2 und 8 17 bezeihneten Vertretungen. : 8 15.

A Vetrieberot roählt aus seinen Mitgli.tern, welFe - die deutsche Neich8ciagehörigfeit befigen, mit eintader Stinimenmehrheit L Dann und einen oder wet ck-ovmannste!!vertreter, Hat ter Detriebsrat Mitglieder sowohl aus der Gruype der Arbeiter wie aus der der Angestellten, so dürfen Obmann und. Obmanrftellvertreter nit sämtlich der gleichen Gr'ppe angehören. Dec Obmann und seine Stellvertreter find zur Vertretung dés Betriebsrats gegenltber

dem Arbeitgeber und gegenüber dem Scch{lichtungsaus\chusse berugt. S 8 16.

Pat der Betriebsrat mehr als sieben Mitglieder, so ist ein NVe- triebsaus\uß zu btlden, der aus dem Obmann, den Obinannstell4 Vertretern und den gemäß § 42 etwa bestellten ständigen Vertrauent- versonen besieht. Der Obmarn und die &bmannitellver!rctex des

Betriebsrats üben diese Aemter auch irn Bettiebsaus\{huß aus.

: S 17. „Sin Betriebsrat ist nichi zu errihien oder ein bestehender Bes irtedorat ifl aufzulösen, wevon feiner Errichtung oder feiner Tätigkeit nach der Natur des Befcieb8 besondere Schwierigkeiten entgegenstehen und auf Grund eines für allgemein verbindli erflärten Tmifvertrags eine andere Vertretung der Arbeitnehmer dos Betriebs bestebt cder errihtet wird. Dicse Vertretung bat die in diesem G-seße dem Betrieb3rat ibertragznen Aufgaben und Befugnisse. i R Dat e Larifvertrag nit säm! liche Arbeitnehmer des G A f, fo Tönren die nit durch den Tgrifvertrag _gebundenen «irbeltnebmer die Errichtung eines Betrietsrals nah Maßgabe dieses Geseges beantragen mit der Begründung, daß ibnen font eine avs- reichende Bertietung niht gewähricistet sei. Ucher den Untrog ents coeidet der Bezirkswirtschaft8rat oder, solange ein solcher noch rit beiteht, der Schlichtungsaussch{ü, E E g

18 in Betriebärat aus Mokaltorn. unh M aoltalltan Ta Li

dis Mbciter und ris e u Migltern und Magesleltlon, so bildén E R EELOD H R „AV geit [lren ¡e Ine WTULDe. It Ungelegen-» veitev, die lediglich die Brbeiter Getvesfen, ist die Arbeilerarupvè, in nir o 75» Mrt S. Ma gostihts ct oor ck 4 act (+ 4 Me Die [et iglid) tie Angestellten bet1effen, zie Angestelltengrupye Oel „WUIUNdIg. U dent Bekriebsratzgruppen haben auc die Wrgunzungdmitzlteder (Z 6 Abs. 2). Sig und Slinue.. Die vor«- stehenden Vestimmuvgen ge!ten nift im Falle des 8 12 Abî. 4 Ist S7 ch ) 4A R P U L O C Ov C im Falle des 8 6 Abs. 1 Saß 3 die Mindecheitsgruppe der Arbeit nebu!er an der Wah! ¡um Betriebsrat nit beteiligt, so ist teser nur für die Angelegenbeiten der Mehrheitsgryppe zuständig

I 54 „T. Ken Maat K otyt E A 7 __ COlIeut net en Abteilurgöbetriebsräten oder Einzelbetriebsräten ein Gesamtbetricbsrat, so steèen ersteren die Obliegerheiten und Be fuanisse der Betricbéräte nur hinfi@tlih der Betziebsabreilungen eter

44414 T

Cinzelbetriebe zu, die fie vertreten. Der Gesamtdectricbsrat {t für die gemeinsamen Angelegenheiten mehrerer Betriebsabteilungen „und Cinzelbetrieve und für dic Angelegenheit-n des gesamten Betriebs oder Ünternehinens zuständig e ;

15:

: S 19.

: Besteht in einem Betriebe, für den ein Betriebsrat enitct ist, für die dem Betri-b angebörigen öffentlichen Beamten ‘eine Beeimten- vertretung ( Bcamtenrat, Beramtrenau§8\ch{uß), fo können in gemeinsamen Angelegenkbeiten, weiche in den Nufgabenkreis sowobl des Betriebs- rats wie auch der Beamtenvertretung fallen, Betrizbörat und Ves eto 4 wor ; C L amienvertretung zu gemeinsamer Beratung zusamment' eren. s Bei der Abstimmung entscheidet die Mehrheit ter Stimmen aller Anwesenden. Den Vorfiß führt für jede gcacinsame Sitzung aba wecselnd der Obmann des Veliriebzrats und ter ter Beaimten-

5 r Me i - G C4 7 j vertretung. Lie Einladungen und die Aufstellung der A age8orTnung erfolgen dur beide Obleute geineinsam. i J S0,

Der Betriebs8obmann wüd von den toahlherediigten Art eits nebmnern des Betriebs ans ihrer Mitte in geheimer Wahl mir ein

n E L S Kd E Ck L, r T4 facher Stimmenmedrbeit auf die Dauer vou einem Jahre gewählt. QEL2 N ¿e x R s , x e A Ler Nach Ab!auf der Wahlzeit bletbt er nckch fo lange in Amte, bis cin neuer Betrieb8obmarn gewählt ist. Wiederwaßt tit zuläsfig:

Sind în dem Betriebe mindestens fünf Nbeiter und {ünf An-

gzstete deschästigt, und einigen si nicht“ die Mehrbeiten- beider Gruppen auf etnen gemcinfamen Betrieétsohtnann, so wählen die Atbeiter und die Angestellten in getrennter Wahl je einen Betrich3- obmann ; F 18 findet entspreGende Anwendung." Die Vorausfezungen der Wählbarkeit zum Obmann regeln fich nah § 13. 8 21.

__ Der Atbeltzeber hat die Muglieder des Betriebsrats spätestens eine Woche nach ihrer Wahl zur Vornahme der nach & 6 E lichen Wahlen zusammenzuberufen. Alle späteren Sitzungen beraumt der Dbmann an. Dieser feut a"ch die Tagesortnung #-:# und leitet die Verhandlungen. Voa jeder Sigzung, die während dec Arbeitszeit statifinden soll, ist der Arbeitgeber zu benachrichtigen. Ler Obmann bat dafür zu sorgen, daß nicht dur häufige Anberautnung von Sißungen während der Arb ilszeit eine erbebliche Beeinträchtigung h an siatifindet. Jn Streitfällen entscheidet der Schlichtungs-

Auf Verlangen des Arkeitgebers oder auf Verlangen von mindest. ns einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats dat dét Obiitann tis Sißzung anzuberaumen und den beantragten Bercatungsgegetstand auf die Tagesordnung zu seßen. Von Sigungen, die auf Beilangen des Arbeitgeder3 stattfinden, ist dieser zu benachrichtigen. Ex hat das Net, in diesen Sihungen zu erscheinen oder si ver!reten zu lasen 1nd sich selbst oder durch seinen Vertreter an dea Verhandlungen ohne Stimmrecht zu beteiligen.

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S 22,

Ein gültiger Beschluß des Betriebsrats kann nur gefaßt werden wenn alle Mitglieder und nötigenfalls die erforderlichen Stellvertreter unter Mitteilung der Beratungsgegenstände geladen und mindestens halb foviel von thuen erschienen sind, wie die Zahl der Betriebsratg- mio B Bi f

e Delchlüsse werden dur Stimmenmehrheit der ers{tenenen Mitglieder und Stellvertreter gefaßt. Bei Stimmenglelchheit gilt

der ÄÁntraz als abgeleßnt,