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Es lassen sich sür die Beiriebs1r und weitere Befugnijse denken als die Es steht denn auch nidts im Wege, daß solche vom Art willig eingeräumt oder auch durch Tarifvertrag begründe Vertretung der Arbeitnehmer scha Der Betriebsrat soll die Vertretung der gesamten Arbeitnebmer- schaft des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber darstellen. Hierbei 1st zu beachten, daß ih die Arbeitnehmer in zwei arcße Gruppen gliedern, die ibrer Tätigkeit nah wie in ihrer Nechtsstelung und herkömmlicher- weise au in der Gestaltung des Dienstvertrags, namentlich hinsicht- Ii Anstellungs-, Löhnungs- ‘und *Kündigungsfristen größere VBer- \chievenheiten voneinander aufreifen; die Arbeiter und Angestellten, die vielfach auch als Hand- und Kopfarbeiter einander gegenübergestellt werden. Sie wetten daber innerhalb des Betriebsrats ihre besondere Vertretuna finden müssen. Unter den Angestellten gibt es aber tine oberste Sicht, die in eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht mehr hineingehört, weil fie felbst in erster Linie Obliegenheiten des Unternehmers erfüklt und allen übrigen Arbeitnehmern gegenüber den Arbeitgeber darstellt oder vertritt. Jbr gehören vor allem die Bor- standêmitglieder der jurist!\cken Personen (Direktoren der Aktiengesell haften usw.) an, tann aber auch sonstige selbständige Geschäftsführer und Betriebsleiter, insbesondere, soweit sie Vorgeseßte aller übrigen Angestellten sind (8/3 Abs. 4). Der Kreis darf 12doch mcht zu weit gezogen werden, um niht wirkl:chen Arbeitnehmern eine Vertretung um Betriebsrat zu nehmen. “Bu den Arbéitnehmern im weiteren Sinne gehören auch die öffent- lichen Beamten, Die Eigenart des Beamtenverhältnisses und des Beamtenrechts, das dem Beamten einerseits viel weitergehende Pflichten auferlegt, anderseiis viel weitergehende Rechte sichert als den Privatangestell kén erläubt es" jedoh nicht, für Beamte und Privak- angestellte im allgemeinen: die gleihen Vertretungsförpershaften mit gleichem Aufgabenkreise rorzusehen, Auch befindet sich eine ges\ebliche Regelung der Beamtenvertretungen bereits in Vorbereitung. Für Betriebê, zu dénen ja im Sinne des Gesetzentwurfs auch die Be- hörden gehören, in denen Beamte und Privatangestellte zusammen tätia find, muß aber die Möglichkeit gemeinsamer Beratungen der Ver- tretungsförperschaften in gemeinsamen Angelegenheiten vorgesehen werben, und dies ist im vorliegenden Geseßentwurfe (§ 19) geschehen. In gewissen Betriebsverwaltungen kann das Zusammenarbeiten ¿{wischen Beamten 1nd“ Angestellten ein besonders enges \ein, und es fönnen die einen vielfach „gleiche, Obliegenheiten. erfüllen wie die anderen. In diesen Fällen kann es erwünscht sein, ganze Beamten- gruppen dem Betricbsratêgeseße zu unterstellen, Dies soll durch Ver- ordnung gesehen können. Auf dem gleichen Wege soll es aber auch moglich sein, solche Angestellten, die Anwärter auf Beamtenstellungen find, den Beamten aleicbzustellen unter der Vorausseßung, daß ste in den Beamtenvertretungen auch ibre Vertretung finden (§ 3 Abs. 5).
le auS noch weitere Aufgaben
im Geseßentwurf angeführten.
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Gestaltung der Betriebsrat.
Von ter Art ter Aufgaben hängt die Gestaltung der Beiriebs- râte ab. Ste müssen Korverschaften: (sein, die von dem Vertrauen der Arbcitnehmerschast und aller ihrer Gruppen getragen sind. Ihre Mitglieder müssen daber aus allgemeinen Verhaltniswahlen |hervoi- gehen. Sollen die verschiedenen (Bruppeninteressen im ihnen zu Worte lommen, so dürfen die VBetriebsrâäte uicht.gu..Flein sein, keinesfalls weniger als drei Mitglieder haben. Sie dürfen aber auch nich! so groß sein, doß ihre Geschäftsführung shwerfällig und thre Leistungs-
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fabigkeit teeinträchtigt wird. Aus diesem Grunde seßt der Entwurf die Höcktistzahl der Mitglieder auf 20 fest (§ 9). Bei dem Gesamt-
betriebsrate muß alleidings diese Grenze überschritten werden, weil in than unter Umständen eine grcße Anzahl von Abteikungsbetriekts-
raten oder Ginmzelbetrietsräten ihre Vertretung finden soll. Darum ist
ber die Höchstzahl auf 30 beraufatsebt (S8).
Zur Vermeidung zu_ großer Schworfälligleit war auch die bis- herige Ziwveiteilung der Arbeitnehmervertretungen in Arbeiter- und Angestelltenaus[chüUsse zu beseitin, Die Bildung etwa eines Be- kriebórats als einer dritten Kölpericast neben Arbeiteraus8ck{uß und Angestelltencus\chuß würde nohvendig zu Neibungen und Kämpfen pwischen den drei Körperschaften. führen, die damit ihre Wirksamkeit gegenseitig lahmleaen würden. Anderseits kann man nicht so weit ohen, die tat
- ächlichen Unterschiede zwiscken Arbeitern und Ange- stellten, die auch in den ‘freien Jnteressenvertretungen, den Gewerk- schaften, durch Bildung? gesonderier Arbeiter- und Angestelltenver- bände thren Auëdruck gefunden baben, dur den Zwang zu gemein- samen Wablen vollig verwiscken zu wollen. Es würde das in zahl- reichen Fällen die Gerrslaft der Minderheit der einen Gruppe mir Hilfe der Mehrheit der anderen Gruppe bedeuten. Gemeinsame
Wahlen sollen dcher nur dann stattfinden, wenn das von der Mehr- heit beider Bruxpen besilossen. wird, während 1m übrigen die Dori Hay Apr Vin c M voi tos ; aotoTTio 14 X A4 Arbei tetmitetzeder von ven Arbeitern, die Angestelllenmitglieder von
den Angestellckcn cowäahlt merten (S 12). Die Vertreterzahl beider Gtüppen richtet sick nack threm Zahlenverhältnis im Betricb2, wobei aber die Minderbeilégrupre jedenfalls einen, gegebenenfalls zwei Ver- tveter erhält (§ 6). Für die Vertretung ibrer besonderen Gruppen- nteressen bilden die Arbeiter- und die AngesteUtenvertreter je eine Betriebsgrupve, die, sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die bediellicb die Interessen iber Gruppe betreffen, aussckließlids zuständig ist (§ 19) und die; wenn die Zahl der Vertreter der Gruppe nicht mehr. as zwei beträgt, durch Ergänzlingsmitglieder verstärkt wird (S6 Abs. 2), Geltungs8bereich.
Davon, inwiewait eia Betairfnis zur. Erfüllung der oben gekenn- keicbneten Aufgaben anerkannt wivd, hängt es ab, für welbe Art von Betrieben man die BVetrielb-sräte einführen will, Der Entwurf steht auf dem Standpunkt, dasz zum. mindesten das Bedürfnis für dte Wahrnehmuna der Auvbeitnehmerinteressen ein „gauz- allgemeines ist und deshalb der Beariff de& a, Bêlriecbs“ die denkbar weitéste Aus- dehnung zu evfahren bat. Gr umfaßt denn auch nach § 2 mit nur die Betriete im endete Sinne in allen greßen Wirtschafisgruppen (mit Ausnahme der Schiffahrt, für die negen ührer Eigenart eine Sonderregelung vorgesehen wird), sondern z. B, auch die Sck#retb- stuben der freien Bérufe, der Vereine, Gesellschaften und juristischen Perscnen des privaten und öffentlicen Rechtes, alio gquch die Be-
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h3rden, Anstalten, Stiftungen usw. Diese weite Begriffs8ausbchnungq
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hindert nauirlih m%t, daß gewisse Aufgaben, die threr Natur nah nur für Betriebe mit wirtschaftliden Zwecken in Belraht kommen,
auf deren Betriebsräte beschränkt bleiben. Betriebsernfeit. Formen der Betriebsräte.
Der Betrieb il die Einheit; für die regelnmuaßig cin Betriebsrat zu errichten ist. Wa8 al8 selbständiger Betrieb anzuschen ift, wird nicht immer unzweifelhaft sein, es ist daher in der Vorlage eine Al- aronzung wenigstens nab der negativen Seive versucht (S 2 Abs, 2). Größere Betriebe werden Häufig in Abteilünget zerfallen, die eine gewisse Selbständigkeit aufweisen und deren Arbeitnehmerscteft durch Seonderinteressen verbunden i. In diesen Fallen snd Abteilungsbe- tricbsräte zu errichten (§7), die aber aus sw beraus einen Gesamt- betrieb8rat bilden (§ S, dessen Zuständigkeit ih auf die Angcelegen- heiten des gesamten Betriebes erstætckt.
Aber auc der Betrieb ist .ncckch nrckt d@s Unternehmen. Viel stnd außerordentli aua meEbrerz, n den neuzeiilien Niefenunicr- nehmungen zahre Betriebe Bestandteile eines und deéselten Unter- nohmens und durch den Vroduktionsprozeß miteincnder verbunden. Sv- weit diese Betriebe ar einem und demselben: Orte oder in Nachbarorten belegen find, werden“ vielfach gemeinsame *Arbeitnehmerinteressen be- s2hen, vor allem aber sind: die WBeotriebsleistungen, an deren Förderung auch der Betriebsrat" teislnebment foll, eng miteinander verknüpft und voneinander abhängig. , Es besteht also auch in diesem Falle das Be- dürfnis nach einer gusammenfassenden Vertretung. Diose kann ge- funden werden, entweder im einem aus den EGinzelbetrieb8räten ge- bildeten Gesamtbetriebsrat ‘oder in einem zentralistisch die Einzel- betriebsräte crsfébenden acmeinfamen ‘Betriebsrat. Unter Umständen l'ann das Bedürfnis nah einem Gesamtbetriebsrate für die Betrieve eines und desselben Unternehmens auch dann bestehen, wenn die
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Betriebe niÆt innerhalb e be!egen find Auch f L TmtoetrlaoSrTates l Bedürfnis flach derartigen zwifd
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Ginzeldetriebérale e O i A a h 2 O I raa Tb A y
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Die Errichtung der Betrie C
e E L E c Betriebe, die regelmäßig mindestens 29 Arbeitnehmer beschäftigen. e E E S P ih L MA Ga P 6 Ae Bei solchen, die nur zu gawissen Zeiten des Jahres mit vermehriem Arbeitsbedürfnisse 20 und mehr Arbeitnehmer beschäfügen (Satison- betriebe), sind die Betriebsräte für diese Zeit des verme Urbeits- bedürfmiles zu errihien (S 12)
Betriebsobmänner für Kleinbetriebe.
Damit aber au die kleineren Betriebe einer Vertreiung der Arbeitnehmer nit entbehren wird für die mit weniger als 20 und mindestens 5 Arbeitnehmern die Wahl eines Betriebsobmanns, unter Umständen zweier Betriebéobleute, vorgeschrieben. Sie hahen die
eisten der Aufgaben und Befugnisse, die in den größeren Betrieb
7 b en Betriebéräten verliehen sind, doch ist das Mitbestimmungsre( bei Cinstellungen und Enilassungen hier nicht anwendbar (28 1, 2 Tati Bertrêètungen. SondervorichMLUi ften. In einzelnen Gewerben würde wegen ibrer Eigenart die Ein- rihtung von Betriebsräten Schwierjgkeiten machen. Für solhe Fälle
ift die Möclichkeit zugelassen, daß dh einen für allgemein verbindlich ertlärten Tarifvertrag eine andere M der Vertretung ge\ckchaffen wird, der aber die gleichen Rechte wie dem Betriebsrat zustehen (§ 17). Im wesentlihey wird von dieser Bestimmung das Baugewerbe Gebrauch
achen, in dem die Einrichtung der sogenannten Baudelegierten für ie einzelnen Baupläßze tariflich vereinbart ist. Ein Gewerbe, in em die Bestimmungen des Betriebératsgeseßes überhaupt niht an- vendbar ersceinen, 1 das Scœiffahrtsgewerbe (See- und BVinnen- C
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n d d n chiffahrt). Hier ist darum der (rlaß eines besonderen Geseßes vor- gesehen, das den eigenartigen Verbältnissen des Schiffahrisbetriebs3
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\ , w (E. 4 M O. A A1 tehnung zu tragen haben wird. Einzelne Sondervorschriftcn waren e
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Wahlrecht.
Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören die über das Wahl- recht. Als Wahlyerfahren ist das der allgemeinen und geheimen Berbältniswahl vorgeschrieben, das am sichersten eine dem Willen der Wähler entsyrechende Vertretung gewährleistet (§ 12). Die Wahl- berechtigung ist soweit als moglich ausgedehnt und an keine andere Vorausseßungen als ein Mindestalter von 18 Jahren und den Besiß der bürgerliben Ehrenrehte geknüpft. Gegenüber der Verordnung vom 23, Dezember 1918 ist eine Herabseßung des Mindestalters von 20 auf 18 Fahre erfolgt, mit Rücksicht darauf, daß auch der achi- zehnjährige Arbeitnehmer . bereits über eine vierjährige Berufs- erfahrung zu verfügen pflegt. Wählbar sollen die mindestens 20 Jahre alten Wahlberechtigten sein, die aewissen Mindestbedingungen hin- sichtlih der für ihre wi{tigen Aufgaben nötigen Erfahrungen gt- nügen. Sie durfen nit mehr in Berufsausbildung aa und müssen regelmäßig eine sechömonatige Zugehörigkeit zum Unternehmen, eine dreijährige zum Gewerbe oder VBerufszweig aufweisen.
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Amtsdauer.
Um sicherzustellen, daß der Beiriebsrat dauernd Bertrc einer Wähler genießt, ist für. seine Amtsdauer nur die Zeit ei Tabres vorgeschrieben. E8 ist aber weiter vorgesehen, daß e bon vor dieser Zeit zu bestehen aufhört, wenn er das Vertrauen der großen Mehrheit der Wablberehtigten eingebüßt hat. Auf einen mit Zweidrittelmehrheit gefaßten Beschluß der Betriebsversammlung bat er zurückzutreten (§ 30). Es fann aber auch auf Antrag des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der U ae haft der Scblichtungsaus\{uß die Auflösung beschließen (Z 29). Auch einzelne Mitglieder können vor der Zeit ausscheiden, und zwar ebenfalls auf Grund eines Mißtrauensbeschlusses. Dieser darf aber dem Grundsaß der Verhältniswabl entspredbend nicht ein Mehrheiis- beschluß sein, da sonst die dur diesen Grundsaß geschaffene Ver- tretung der Minderheiten durch Mehrheitsbeslüsse sofort wieder beseitigt werden könnte. Es ist daber für die Abstimmung, die das Erlöschen der Mitgliedschaft zur Folge haben soll, zu verlangen, daß der Anteil an derx Gesamtstimmenzabl, mit dem das Mitglied ae- wäblt ist, um einen merklliGzen Bruchteil (mindestens 10 v. H.) zurück- egangen ist; es sei denn, daß es noch immer das Vertrauen der Mehr- beit der Wahblberechtigten genießt (Z 26).
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Obmann, Betriebsaqaus\chuß, Vertrauenspersonen.
Jeder Betriebsrat" soll sih einen Obmann. und einen oder zwei Obmannstellvertreter wählen, die niht sämtlih der gleichen Gruppe angehören dürfen. (S 15). Diese Personen bildÆ in den größeren Betrieben zusammen mit den für die Entgegennahme und Prufunc der Mitteilungen des Arbeitgebers etwa zu bestellenden ständigen Bertrauenspersonen den Betriebsaus\chuß, der einen engeren Aus- {uß für die vertraulih zu behandelnden Angelegenheiten bilden soll (S 10);
Betriebsversammlung.
Als ein weiteres Organ der Arbeitnehmershhaft wird die Betriebs- versammlung eingeführt (§ 32). Es ist dies auch gegenüber der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 eine völlige Neuerung. Die Betriebs- versammlung ist die Versammlung aller Arbeitnehmer des Vetriebs, in der die Wahlberecßtigten stimmberechtigt sind. Auch in der Betriebs- versammlung woird die Gruppe der Arbeiter und die der Angestellten unterschieden, für die in gewissen Fällen getrennte Abstimmungen vorgeschrieben sind. Dex Betriebsversammlung fallen eine Neihe wichtiger Entscheidungen zu, so über ein von der geseßlichen Yegel abweichendes Zahlenverhältnis zwishen Arbeiter- und Angestellten- vertretern (§ 6), über gemeinsame Vertreterwablen (§ 12), über die Bildung. von Abteilungsbetriebsräten (§ 7), über das Er- löschen der Mitgliedschaft eines Vertreters (§ 26) und über den Bestand des Bettriebsrats überhaupt (Z 30).
Geschäftsführung, Kosten.
In der Geschäftsführung soll der Betricbsrat möglichst frei sein. Der Gesekßentwurf gibt nur einige Regeln und läßt sich den Betriebs- rat selbjt scine Ge¡chäftsordnung geben (§8 21 bis 24),
Die Sißungen sind niht mehr wie in den Arbeiteraus\{üssen vor der Zeit der Verordnung vom 23. Dezember 1918 vom Arbeit- 0 sondern vom Obmann einzuberufen und zu leiten. Auch die Sinladung des Arbeitgebers ist nur für diejemgen Sitzungen vor= geschrieben, die auf sein Verlangen einberufen werden (§ 21). Die notwendigen Kosten, insbesondere für die Versäumnis von Arbeits- geit, sollen dem Arbeitgeber zur Last fallen, der auch Näume und Ges\chafibbedürfnisse zur Verfügung zu stellen hat (§ 25).
Erläuterungen im einzelnen,
Im einzelnen sind zu den nicht son vorstehend erörterten Be- slimmungen des Geseßentwurfs noch folgende Bemerkungen zu machen.
Zu § 1 Abs. 3: Da in der Landwirtschaft oft. für ganz kurze Zeit ein stark vermehrter Arbeitsbedarf eintritt, muß für die Be- urteilung der Betriebs8größe von der ständigen Arbeitnehmerschaft ausgeaangen werden. U L 3 Abs. 1: Da es sich um eine Vertretung der in einem eigentlihen Arbeitnehmerverhältnis stehenden Personen handelt, find die dem Arbeitgeber mithelfenden Familienangehörigen nicht den Arbeitnehmern zuzurechnen. :
L QU 8&3 Abs. 2: Eine Neuerung gegenüber der Verordnung vom 23, Dezember 1918 bedeutet die Einbeziehung der Heimarbeiter. Sie muß sich jedo auf die am Orte und in der Nachbarschaft wohnenden
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M tes ¡tellung gesunder Axbeitsverbältnisse in d e
versammlungen gibt (8 32 Abs. 3), so kann diese Bestimmung für fi niht in Anwendung kommen, Dies erübrigt s|ch aber au&, da die oon den Abieilungs i den Gesamibetriebsrat dur Verlust ihrer Mitgliedseigen\d:aft im Abteilungs- oder Einzelbetriebsrat auch die im Gesamtbetriebsrate ver= lieren, Mißtrauensbeschlüsse, die sich gegen jene Betriebsräie oder ihrs Mitglieder richten, berühren also auch die Zusammenseßung ècs Gea4 samtbetriebsrats. :
wirkung daran cingeräumt werden. Jst aber der Arbeitgeber selbsf
eine beraiende it, folgt, dc t z1
wichtigen Grunde kann das sonst zwei Stellen, SchliGtungéaus\chuß und Gericht, über die gleiche Nechtsfrage zu entscheiden hätte! - daß, auch wenn das Gerichten vielleidt nur auf GehallSzahlun Folge der
; des Geseßeninrurfs genannt ist, ist die nab dem Gesebentwurfe zur G ganzung des Art, 34 der Neichéverfassung in Autsiht oenemnie! KForper}jlaft, die sich aus Verirelern dcr für die einzelnen Wirtschafts- gebiete zu errichienden Bezirksarbeiterräte und folhen der Unteraebmer zusammenseßzt. Entsprechend wird der Reichöwirtschaftsrat gebildêt,
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Arbeiter- und» Angefstelltenaussch
Ï S{lichtunasausshuß vorzuseh
auf NDOY bióh Uu UUL VIiOLC
E S T t A, L R E S E vom Arbeitgeber erlassen wird, und ordnet die Anhörung der Arbei
haft. Er ist also durch § 34 Nr. 3 und § 38 des vorliegenden Ges
Gewer! l i ist eine Folge dieser veränderten Rechtslage. Veraltet ist endlich t MAT N E s Sk L: A H . G A s :
9 134 h der Gewerb:ordnung, der regelt, mas als ständiger Arbeitera aus\chuß gilt, L
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Du § 9: Die mehreren Betriebe des gleihen Uniernehmens, dis 0 ¿Uu einer gemeinsamen Vectretung zusammentun soilen, haben dis Sahl, ob fie unter Aufrechterhaltung der Betriek ur Jeden
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ck{ pl ip y L ved p R t m b o v + ov r N Sin;elvetriedb Uber diesen noch einen Gesamtbetriebsrat cier ob fte
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des E Es E 4 é R Le F S É T Ç i 2 unter Berz:GT aus die CEinzelbeirtebSräte cinen gemeinsamen BVetriebs=- 1 S
44 Hela TATEA L o n An S7 A +1 of A ht 2110979101 ral oliden Jouen. Liegen jedo die Betriebe an nicht usamnenl=» hangenden rien, so Tommt nur ein Gesamtbetriebsrat in Frage.
Zu § 10: Für die Unternehmungen und Verwaltungen des Reichs, er Lander und der Gemeindeverbände, die ih über einen größeren Ceul des Heichs- odex Landesgebiets oder über mehrere Gemeinde-
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B der Betriebêräte in Anlehnung an die Organisation diejer Verwaltungen erfolgen. Bei der Post- und Cisendahn- verwaliung &@ V. wird ein System von Abteilungs- und Einzel- betriebsräten, Vezirksräten und einem Zentralrat zu schaffen sein, das von dem sonst vorgeschriebenen Aufbau der Betriebsräte gewisse
bez!rke erstrecken, in erster Linie also Eisenbahn- und Postverwoaltungen,
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Abweichungen zeigen wird und im einzelnen nicht durch das Betriebs-
ratsgeseß felbst geregelt werden kann. Es wird daher der Ver-
ordnungôweg hierfür vorgesehen.
B S Die besonderen Verhältnisse in den Satson- oder Kampagnebe erfordern eine Sonderregelung. Cs wäre untillig, wenn die Saisonarbeiter durch den eiwa außerhalb der Sarton liegenden Zeitpunkt der Betriebsrat8wahl von einer Ver-
+y I L E Mo A A E 0-2 L U tr eirtebórat ausg Mossen würden. Abs. 3 ist anwendbar Uuch auf folche Arbeitnehmer 21e regelmäßig in Türzeren Zeit-
aosnitten ihren Arbeitgeber wechseln, z. B, Artisten. Abs. 3 sol
(na Abs. 9) an Stelle des Abs. 2 für die Landwirtschaft Anwendung
finden, weil hier zeitweise die Saisonarbeiter zwar der Zahl nah über-
Jen, jedo 1m nteresse der leit des Betriebs wie der Her-
er Avbei! in der Landwirtschaft das Ueber-
wiegen der einheimischen und ansässigen Arbeiter im Betriebsrat
gegenüber den wenig am Betrieb interessierten, meist ausländischen Wanderarbeitern erforderlich ist.
Zu § 17 Abs. 2: Da an den für einen Betrieb geltenden Tarif
vertragen nicht immer alle im Betriebe beschäftigten Arbeitnehmer, die den verschiedensben Berufsvereinen der Atbeiler und Angestellten ange=
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jôren können, beteiligt sind? muß den nit beteiligten Arbeitnehmern, e in der tariflih vereinbarten Bertretung ein für sie wirksames
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Organ nicht erblicken, das Recht gegeben werden, auf der -geseblichen Vertretung zu bestehen.
___ Zu § 18: Sollten in einzelnen Fällen Streitigkeiten über tie Zu- standigkeit der Gtuppén oder der vershiedenen Arten von Betrtebs- raten entstehen, so entscheidet hierüber die im § 50 bestimmte Sielle. __ Zu F 20 Aosf. 2: Im Falle der Wahl von zwei Betriebsobleuten bilden diese nicht eine Körperschaft, sondern jeder handelt für sich
(val. § 47).
Zu § 25 Abs, 2: Dem Arbeitgeber kann nur die Deckung note wendiger Geschäftsunkosten aufgebürdet werden. Es sind dies jelcke, die durch die Grfüllung der dem Betriebsrat geseßlich gestellten Auï- gaben erfordert werden, nit also z. B. Kosten für Reifen zum Zroecks von Zufammenkünften mit Vertretern anderer Betriebsräte u. dal. wohl aber die durch den Zusammentritt von Gesamtbetriebsräten nas
4 z L { F 7 f : s S 9 Abs. 4 und § 10, deren Mitglieder an verschiedenen Orten wohnen, P
j 1 entstehenden Meiseklosten. Ueber die Notwendigkeit enischeidet bei Streitigkeiten die im §8 50 bestimmte Stelle.
Zu § 27: Es wird Sache der nah § 14 Abs. 3 vom Reichs-
arbeitsminister zu erlassenden Wablordnung sein, zu bestimmen. daß auf
den Wahlvorschlagslisten mehr Namen enthalten sind, als Mitglieder wählen sind, damit in jedem Falle noch Personen auf der Liste l s Etnsaßmitgalieder eintreten können.
e Zu § 30: Da es für di
e Gesamibetriebsräte feine Beiri268= l
oder Einzelbetriebsräten acwählten Bertre!er für
Zu § 32 Abs. 2: In Betrieben mit Tag- und Naitschicht wird es
”, "u h ‘ " e e ‘ - , ,
of nicht mögli sein, sämtlihe |Betriebsangehörige gleiczeiiig zu versammeln. Für solche Fälle wird die Zerlegung der Betricbs- versammlung in zwei Teilversammlungen vorgesehen.
Zu § 34 Ziffer 8: Es ijt das Wesen des Betriebsrats, daß ev
die Berfugungémacht des Arbeitgebers beschränkt. Seine Befugnisse konnen darum aber au nit weitergehen als die des Arbeitgebers selbst. Ist daber etwa durch Stiftung eine Wohlfahrtseinrihtung bcaründet, deren Verwaltung Dritten, 3. B. der Gemeinde, übertragen ist, fo kann dem Betriebsrat ebensowenig mie dem Arbeitgeber selbst eine Mit=
fiaft Stiftungsurkunde ¿zur Verwaltung oder Mitverwaltung berufen, so wird im Nahmen diefer seiner Berwaltungébefugnis nunmebr auch
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der Betriebsrat mitzuwirken haben.
M M Q A Q 6 e DEN E Sg Oi __Hu § 34 Ziffer 11: Daraus, doß die Tätigkeit des Betriebsrats
l t, [0 aß ihm ein Necht zu selbständicen CGingriffen oder Anordnvagen nicht zusteht. Ein solches ist ihm denn auch im § 35
nidt ‘verliehen,
Zu §40 Abs. 3: In Fällen der fristlosen Entlassung aus eïnem Einsprucsrecht nit gewährt werden, weil
en. Gs ist aber durch § 45 dafür gesorgt, rteil nicht auf Wiedereinstellung, sondern ng oder Schadenersaß lautete, doch die
( L eßung des Vertragsverhältnisses eintriit,
Ï Zu § 90: Der Bezirkswirtschaftsrat, der s{on an anderen Siéllen
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und es soll au die Bildung von Landcswirtschaftsräten möglich fein.
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Die aufzuhebenden Bes
Zu § 59 11: Für die staatlihen Unternehmungen und Verwal=
119505 , 0 + 44 Ar D} S5 4! Mot Ls) v» F d ungen ist es wichtig, daß die ergehenden Bescheide der Schlichtungs=
usse einheitlich sind, damit t Bbeecintrahtigt wird.
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die einhecitlihe Regelung des Dienskes eshalh wird für sie ein besonderer n sein.
r § 134d dcr Gewerbeordnung beruht age, wonach die Arbeiisordnuna cinseitig [8 32
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Qu §8 55 V bis VIT: D erigen Nechtsgrund
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ér 4 c rholt, Auch die Aenderung des § 1340 Abs, 1 déy E )
ntwurfs überhol! , nung sowie die des § 13 der vorläufigen Landarbeitsordnung
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Nr. 72 des Amtsblatts des Neicbspostministeriums,
vom 4. August hat folgenden Inhalt : Verfügungen : Eilbest: llgebühr für Briefsendungen nah Deutschösterreid und nach Ungarn ; Neudruck des Merkblaits über den Pest- usr. Verkebr zwischen dem unbeseßten Deutschland und den von belgischen usw. Truppen beseßten teutschen Gebieten; Nachtrag zum Verzeichnis der Postslecklkunden bet den P. Sch. Ae. im Reichepostgebiet ; Postverkehr mit der Provinz Posen Nachrichten.
[1
weite Beilage
J kim Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
A 1&9.
Handel und Gewerbe,
Fn der vorgestrigen Versammlung des NRoheisenve e- andes in Essen a. d. N. wurden nach Verhandlungen mit Ver- etern der Regierung, der Verbraucher und Arbeitnehmer die Preise jr August festgeseßt. Wie ,W. T. B.“ melde ht auf die eingetretene Steigerung der Selbst
Nerteuerung der Nohstoffe und Fabrikationskosten eine Erhöhung
Grundpreise vorgenommen, die sih- für Haematit auf 113 6, jegerländer Stahleisen und Spitegeleisen auf 70 „#6, Gießerei- beisen 1 auf 78,50 4, Luxemburger Gießferei-Noheisen auf 60,50 6 llt. Die neuen Gruntpreise ab Werk stellen sich mithin für August, e folgt: Haematit 573,50 #4, Stegerländer Stahleisen 469 H, piegeleisen 10/12 502 Æ, Gießeréi-Noheisen 1517,50 #, Luxem-
rger Gießerei-Noheisen 452 4.
u kam.
New York, 7. August. (W. L. B.) Das „Neutershe Büro“ eldet, daß die. Effektenbörse: den arößten Nücksblag dieses nhres erlitten hat. Dié Preise fiélen um- 5 bis 20 Punkte infolge n Gerüchten, daß: die Regierung: praktische Maßnabmen : gegen: die jewinnmacher erwäge, und im Zusammenbang mit der Gntwicklung 1 vom bundesstaatlihen Handel8ausschuß. behandelten Angelegenheit. on dem Preissturze wurden alle Arten von Effekten ‘in Mitleiden-
haft gezogen.
Wien, 9. August. ({W. T. B.) Zwisen den Verwaltungen Oesterreihishen Kreditanstalt. und. der Böhmischen Gskomptebank eine Vereinbarung zustandegekommen, ¡wona die Böhmiscke fomptebank die tschechoslowakishen Filialen der Kreditänstalt mit en gesamtem Personal übernimmt. Die Böhmische Eskomptebank ird aus diesem Anlaß ihre Firma in Böhmische Eskomptebank und editanstalt umändern und eine Kapitalserhöhung vornehmen. Eine den 2. September einzuberufende - außerordentlihe Generalver-
mlung wird darüber Beschluß fassen.
Berlin, Sonnabend, den 9. August
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t, wurde mit Rüd- fostenpreise infolge
— Eine vorgestern in Stuttgart- abgehaltene General - rsammlung des Vereins süddeutscher Baum-' ollindustrieller in Augsburg nahm, wie ,W. T. B.“ eldet, na eingehender Aussprache einstimmig: eine Entschließung h des Inhalts, daß nur die Beseitigung der Devisenordnung und r besonderen CGinfuhibewilligung «für. Rohbaumwolle den Bezug est Nobstoffe im Weltmarkte für. Deutschland ermögliche. edürfnis für die Errihtung von Baumwolleinkaufsgeselschaften der ndustrie auf landwirtschaftliher Grundlage,, wie sié angeregt worden d, wurde einstimmtg verneint. Von solWen Gesellshatten könne ébesondere auch kein praktischer Nußen: für mittlere oder kleinere umwollspinnereien erwartet werden. In: der Uebergang8zeit müßte e Kontingentierung der: Erzeugung bei den einzelnen Spinnereten d Webereien unterbleiben. Besonders bemerkentwert ist, daß diese einung einhellig sowohl von den Kriegshöchstleistungsbetrieben als 6 von den während des Krieges s\tilliegenden Betrieben zum Aus-
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] i Unt Gras sfacen.
). Aufgebote, A und Fundsachen, Zustellungen u. dergl,
tungen, Verdingungen 2c.
Verkäufe, Verpa Verlosung 2c. von Wertpaptereñ. Ì
d, Kommanditgesellshaften auf Aktien u. AktiengesellsGaften.
1) Untersuchungs: sachen.
8490] Verfügung.
Der am 27. Deiember 1916 vom
ericht der 13. Nef, -Dioision gegen den
Pehrmann Artur Emden erlassene Steck-
ief wird zurückgevommen.
| Münster, den 31. Juli: 1919. ertcht des Auflösungsstabes 25 (13. Div.)
d
) Ausgebote, Ber- usi: und Fundsachen, Bustellungenu. dergl.
418525]
Folgende Wertpaptere sid Hier in ainz aestoblen:
1 Stü 111. KetecSanleißz über 500 Fir. 2480 108.
1 Stück 1V. Kriegsanleihe über 100 „6 t. (4 5479 735.
2 Stück 1V. Kriegganlethe über 500 t. 4477 468, 4477 469.
1 Stück VI. Kriegsanleihe über 100
r. 9642 157.
1Stüdck VIIL. Kriegganleihe über 500 M f, 10 142 421.
2 Stück 1X. Krieggankethe über 1000 r, 16 287 378, 16 287 379.
Falls eines dieser Wertpaptere an- thalter, ersuchen wir um Nachricht zu BeNre. 6831/19.
Mainz, den 1. August 1919, Hessi!We Staatsanwaltschaft.
485271 Erledigung.
Im Reichtanz. 145 v. 1. 7. 19 uuter
2871 gesperrte Reichs8anl. 267 261 zu
il 529 859 zu 1000 6 sind zu
iteiden,
Vexlin, den 8. 8, 19.
Der Pollzetpräsident. Abteilung 19. Erkennaungsdienst. Wp.253/19.
48528) Bekanutmaciuvg. Abhanden gekommen: 2 Aktien der Eisen- bn Oft Chile (Chemin de fer de l’Est- entrals Chilien) Nr. 39 099 u. 39 100 u j» 503 Frs. mit 26 Goupons. Berlin, den 8. 8. 19.
VekauntmaGnng. Abhanden gekommen: Dt. | anleihe 13 727 881 = 1/1000. wohubhast in Gollar, Werliza, den 8.8. 19, Dex Poltzeiyräsident.
Vekariutmachung.
I 1200 34% Mel, -Schbwer. Eb.-Anl bliher wird aufgefordert #6 1200 3} 9/6 Vedl. Schwer. Cb.-Unk. üher rd aufgefordert, ' P I ju machen, andernfalls die in Verlust ge- 2. 1, 20, Lt. E A L E, ratenzn Versicherungs\@eine für kraftlos Nentenbriefe. 2,1 20, ait. H Nr 288. erklärt und an deren Stelle neue Auts- 104 L S r. 209, | fertigungen ertetli werden.
Das Polizelamt bittet um Nachricht zu Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine U aaufalls Lie Meaftloderfllinieg A
Versicherungs-Actien-Gesellschaft. Bücher ‘erfólgen. wird. Ratingen, deri 31. Just 1919, L Das Amtsgerickt,
Aufgebot.
y Die Firma Erich Kaner in Breslau \chea Telegraphen - Geselischaft, A. - -, Beh C T4 E hat das Aufgebot des angeblich verloren
wird hiermit | \ iner Ehefrau, Margare1he Sertrud geb.
Uit B Mr. 2807, 2936, 2937, 3812, 6020, | Matris, wird der unbekannte Inbaber | (ember 1918, über 139,35 4, mit einem
s 5 lage von .# 1000,— auf den Namen E Neugebauer jun, în
208, 18 828, 19725, 19 726, 20 622, 22 92 951, 22 952, | Setir. Feyerabend eröffneten und gegen- |1rkuade wird aufgeforbert, spätestens ia 29.956" 92 957, | wärtig ein Guthaben von # 1000. — | dem auf den L, April 1920, Vor, 5 mrittags 9 Uhx, vor dem unterzeichneten 32 431 Sparkasse in Bremen hiermit aufgeores, Gere ata Aufgebotstermine
/ [patestens aa a j A An setne Nechte anzumelden und die Urkunde
August 1919. 10 Ubr, anberaumten, im Gertchtshause O Sl wie, n Ntastos Ostxowo, den 16. April 1919.
Das Amtsgerichi.
of 900 3} 2/9
Kr. V. A. 1 3199/19. Leipzig. den 6 August 1919. Des Polijelamt der Stadt Leipzig, [48001]
Bekauntmachung.
Die Verlusimeldung der unten er- s Bots wähnten Aktlenbriefe d-r Großea Vordt- lassen: „Auf Antrag des Betrieb8ir gentevrs
Kopenhager, Dänemark, rotdecrufen.
6274, 6717, 8769, 10535, 16 661, 11 967,
22 961, 22 962, 27 836, 33 186, 37 028, Kopenhagesë, den °. fälägrav Er GclelUibaft, 4G (Ses e Aufgebotstermine unter Anmeldung seiner Der ortan ibel Rechte das bezeichnete Ginlegebuh vorzu- helfen, legen, widrigenfalls leßteres für kraftlos | [48465]
s Verkündet am 9. Jult 1919, Aufruf. O E auSetiber bes A it Di É e T eh E j
de Versicherungsscheine sind an- er Gerichtöschreiber des Amtsgerichts : n der AufgebotssaÆe ter Hinterlegungk- 1 iun f Behrens. selle des. Amtégerihts Stuhm hat das Amtsgericht in Stuhm dur den Amts- iter Dr. Grunau für Recht erkannt :
Kay Suenson. H. R
geblid:abhanden aekommen
a. Ne. 289 997/8;, lauten bezw. 120 4 auf Xttda und Eina Book, | (47705) Aufg#ßot. - am 30. 11. 1908 bezw. 7. 11. 1905, | Der Handelsmann Otto Kalb in Polzin | Die Berechiigten der am 4. Oktober hat das Aufgebot des mit E. Vallach | 1886 kei dec Regierungshaupikasse in
b Nr, 333717, lautend über 270 | ünterzeichneten Scheck8 Nr. 06 914 vom Marienwerder in der Hinz'’shen Zw 1mngs aùf Avaust Eeust, geb. am 21. 7, 1882, | 19. Juli 1919 über 1600 4, lautend auf versteigerunzssache Kbinterieaten
d über 156 4
wohnbaft in P
Der Polizeipräsident. Abteilung 1. Erkennuungsdienst, W p.291/19.
wohnhaft in Hoheaboste!,
Benrichie von auswärtigen Wertpapiermärkten
Wien,-: 8, August. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in reservierter und etwas s{wächerer Haltung. Verstimmend * wirkte einerseits der Umstand, daf; die FOE wider Erwarten keinen Stüdemangel ergab und andererseits die Verfügung, betrerferd das neue ts\{hedis{he Moratocium. Im weiteren Verlaufe trat infolge berubtgender Berichte aus Budapest, ferner auf Käufe für Budapester und Triester Nechnung sowie auf sich daran anschließende Wotden- deckungen eine tige Erholung ein. Eine \prunghafte Steigerung erfuhren Orientbahnaktien, nämlih um 330 Kronen, ferner gewannen Staatsbahnaktien mehr als 50 Kronen und Tabakakiien 35 Kronen. Im Schranken waren Kohlen-, Zucker- und Peiroleumweite bevorzugt. Notenrenten gaben um § bis 1 Prozent nah.
Wien, 8. August. (W.T. B.) (Börsenschlußkurse.) Türkische Lose 499,50, Orctentbahn 2750,00, Staatsbahn 1072,00, Süd- bahn 182,50, Oesterreihishe Kredit 570,00, Ungarishe Kredit 728,00, Auglobank 380,00, Untonbank 484,00, Bankverein 433,00, Länder- bank 509,00, Labakaktien 2205,00, Alpine Montan 1162,00, Prager Eisen 2810,00, Rima Muranyer 1015,00, Skodawerke 757,00, Salgo Kohlen 1050,00, Brüxer Kohlen —,—, Galtzta 2195,00, Waffen —,—, Lloyd - Aktien 42,70, Poldihütte 950,90, Daimler 690,00, Oesterreichis@e Goldrente 144,00, Oesterreichishe Kronenrente 81,50, Februarrente 81,75, Mairente 82,50, Unaarisde Goldrente 150,00, ane Kronenrente 80,00. — Nah Schluß: Staatsbahnaktien 082,09.
London, 7. August. (W.T.B.) 2F#%/ Englische Konsols 513, 5 %/ Argentinier von 1886 97, 49% Brasilianer von 1889 64, 4% Sapaner von 1889 69, 3 9/6 Portugiesen 554, © %/ Ruffen von 1906 544, 449%/ Ruffen von 1909 39, Balt*more and Obio 50, Canadian Pacific 1804, Erie 214, National Railways of Mexico 8, Pennsylvania —,—, Southern Pacific 114, Unton Pacffic 145, United States Steel Corporation 122, Anaconda Copper —, Bio Tinto 60, Charteced 20/1, De Beers 248, Goldfields 1/6, Randmines 3. — 5 6/9 Kriegsanleihe 94!/15, 4 9/9 Krieg8anleihe 397, 49% Kriegsanleibe 101, 3F 9% Kriegsanleibe 864. — Privat- diskont- 38, Silber 575.
Paris, 8. August. (W. T. B.) 5 % Französishe Anleibe 88,07, 4 9/% Französiche Anleihe 71,55, 39/6 Französische Rente 61,25, 4 9/9 Span. äußere Anleibe 130,50, 95 9%/ Russen von 1906 —,—, 3 9/9 Russen von 1896 33,75, 4 9/0 Türken unif. 74,30, Suezkanal 56,25, Rio Tinto 1882,
Amsterdam, 8. August. (W.T.B.) Wechsel auf Berlin 15,22, Wechsel auf Wien 6,50, Wechsel auf Schweiz 47,45, Wechsel auf Kopenhagen 5§ 50, Wechsel auf Stockholm 66,70, Wechsel auf New Pork 268,00, Wechsel auf London 11,703, Wechsel auf Paris 34,45, Wechsel auf Christiania 63,10. — 5 9/9 Niederländische Staatsanleihe von 1915 932, 3 9/6 Niederländ. Staatéanleihe 60, Königl. Niederländ. Petroleum 741, Holland - Amerika - Linie 472, Niederländisch-Indische Handelsbank 286, Atchison, Topeka & Santa Fó 984, Nock Island —, Southern Pacific 103}, Southern Nail-
_way —, Union Pacific 1384, Anaconda 158, United States Steel
E
Öffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1 Mk,
Unfßerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuernngszuschlag von 20 v. H. erhoben.
5 0/9 Reichs- | auf August Eggers, geb. am 28. 1. 1910, | beantragt.
wohnbaft in Magdeburg, o. Nr. 324 180, lautend über 960 Æ | vorzulegen ,
f. Nr. 308 518, lautend über 132
\ g Nr. 15 752, lautend über 661 #4 auf
BVersichezunçen zu haben glauben, werden
2, 1. 20, Lit. R Nr. 810, 831, 867, 8995, bierduih aufgefordert, sie innerhalb Pauli in 4 O E Mie Satt
spätestens tn dem auf Dieustag, den §8. Mai 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- anberaumten NeckKte anzumelden vorzulegen,
2 Monaten von beute ab bei uns geltend beantragt.
¡eichneten Magdeburg, den ©. Auguït 1919.
Das Amtsgericht Bremen hat am 31 Zuli 1919 folgendes Aufgebot er- [47706]
gegangenen,
des am 28. Februar 1919 mit einer Etn-
nachweisenden Ginlegebuchs Nr. 16 036 der
hierselbst, Zimmer Nr. 84, statifindenden
erklärt werden wird.“ Bremen, den 5. August 1919.
va
a A P N Ä A A S E B A E F I A A I Ea
Linie —,—.
Stodckholm,
Firmen im Zusammenha
stand treten werden.
Geld: Flüssig.
3 9% Northern 1929 T0607, Ohio 422, Cana
Pacific 89,
Corp. 111, Französish-Englishe Anleihe —,—, Hamburg-Amerika» Tendenz: Scchwächer. |
Kopenhagen, 8. August. (W. T. B.) Sichtwehlel ai Hamburg 26,09, do. auf Amsterdam 171,35, do. auf {weiz. Pläÿs 81,75, do. auf New York 460,00, do. auf London 19,83, do. auf Paris 59,25, do. auf Antwerpen 58,00, do. auf Helsingfors 29,60. . August. (W. T. B.) Sichtwechjel auf Berlin 23,00,. do. auf Amsterdam 150,50, do. auf |chweiz. Plägs 71,75, do. auf Washington 405,00, do. auf London 17,55, do. auf Paris 52,00, do. auf Brüssel 51,00, do. auf Helsingfors 26,90.
New York, 6. August. (Schluß.) (W. T. B.) Umfangs reiche Käufe seitens der berufsmäßigen Spekulation und führende ig mit dem leihteren Geldstand bewirkte an der Effeftenbörse ein kräftiges Anziehen der Kurse. Eisenbahn werte wurden in größeren Posten aus dem Markt genommen, da man erwartete, daß di: Angestellten der Bahnen nicht in einen Au Namentlich die Anteile der Union Pacific-Bajü und der Reading Co. waren zeiiweilig sehr begehrt. Infolge am dauernder Geldflüssigkeit {loß die Börse în schr fester Haltung dl zum Teil erheblih höheren Kursen. Umgeseßt wwden 1308 008 Geld auf 24 Stunden Durschnittsrate 32% Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 4, - Wechsel auf Berlin s Wechsel auf London (60 Tage) 4,28,00, Cable Tranéfers 4,32,00, Wechsel auf Paris auf Sicht 7,22,00, Silber in Barren 108, fic Bonds 562, 4 9/9 Vereinigte Staaten Bondd bn, Tope ia u. Santa Fó 92, Baltimore und
Pacific 1564, Chesapeake u. Ohio 594, Chicags
Milwaukee v. St. Paul 434, Denver u. Nio Grande 95, Illinois Central 95ter., Louisville u. Nashville 113, New York Central 7b, Norfolk u. Western 102, Pennsylvania 445, Reading 814, Southers Union Pacific 1264, Anaconda Copper Viining T United States Stecl Corporation 107, do. pref. 1193.
4000 Ballen, kanishe Baumwolle. — FÜ Okftober 19,75. Amerikanishe und Brasilianishe 16 Punkie nieckriger. Bradford, 7. Aug!st. (W. T. B.) Am Wollmark herrshte starke Nachfrage, Umsäße k.men aber im Hinblick auf Kohlenarbeiterstreik fast nicht zustande. i 6. August. (W. T. B.) (S@{luß.) Baumtvellsg loko middling 32,75 do. fur August 31,65, do. für September 31,8, do. für Oktober 32,22, New Orleans loko middling 31,75, Petroleum refined (in Cases) 20,25, do. in Tanks 9,25, do. Credit Balances at Oll City 4,00, Sm do. Nobe & Brothers 37,00, Zu Zentrifugal 7,28, Weizen Winter 2374, Mehl Spring Wheat cles Getreidefradt nad Livervool nom. Kaffee Nio N | September
New York,
prime Western
9,90—10,29,
L D C E
. Erwerbs8- und Wirtschaftsgenossenschaften, i . Niederlassung 2. l h ca . Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Bankausweise. E , Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigew.
I
c. Nr. 351 922, lautend über 364 #4 | ahlbar bei der Stadtsparkasse Polzin, Inhaber der Urkund? wird aufgefordert, spätestens in dem auf d, Nr. 361 167/8, lautend übe: 120 „# |den 26. November L919, Abteilung 1V bezw. 220 „6 auf Kurt und Else Ro!h- | mittags 9 Ukr, vor dem unterzeichneten Etrkennungsdbienst. Wp. 316/19. | kir, geb. am 4. 6 1904 bezw. 9. 3. 1909, | Geribte anberaumten Aufgebot9termine etne Nechte E die e : widrtgenfal!s die Krafilos- do «bbanten: h ee Ls s h auf Heinri Stricker, geb. am 9. 10. 1902, | exklärung der Urkunde erfolgen wir». stohlen Rabe é / O | wobnbaft in Hamburg, «« 2000 Sähs.-Thür, Akt.„Ges. Für auf August Nagel, geb, am 11. 12 1907, , Braunföblen-Berw . Obl. Nr. 2578, 2790 | wohnhaft in Hoffnungstba!, Nr. 308 693, | “Die
Polzin, den 1. Augutt 1919. Amtsgericht.
Aufgebot.
“ : Gil] Die Ehefrau Gustav Biihoff, Sofie A lautend über 225 4 auf Kathzrina Nagel, n
R CL Ae 2 L 20, Ger, 82 geb. am db. 8. 1887, wch-haft in Hoff- geb. Panli, in Düsseldorf, Gerresheimer- Lt, K Nr. 118 388 = 1/2000 L nyngêthal, 4 100 Vereinshank in Nürnbera, D", | Hans E,serbeck, geh. am 28. 9. 1889, 1. 10. 19, Ser. 21 Ut. D Nr. 102 402 wobnhaït ta Magdeburg.
100, o 1 1 1, €000 34 0/0 Wiethad. Stadtonleibe, | „Ale Personen, dic Ansp;ühe aus diesen ide ausgestelt auf den Namen Sofie
\iraße 94, hat das Aufzevot der Spar- fassenvücher 1) Nr, 8339 der stäztis{en Sparkasse in Ratingen über 7152 51 H, 2) Mr, 11 949 der Bürgerméeistere!-Spar- kasse Gckamnp in Natingen über 6.09 6,
gebotstermine
Aafang Januär 1919 tällig gewesenen Wechsels 4. 4. Ostiowo, Sep-
Der Inhaber der
Berichte von auswärtigen Warenmärktish
Liverpool, 7. August. (W. T. B.) Baumwolle. Umfah Einfuhr 48 000 Ballen, davon 39 309 Ballen ameri
August 19,39, für September 19,56, fw
do. Stand. white in New York 17,2%
21,35, do. für Dezember 21,50
ie AdiGA Ad G S S eet E NRSE T I E I I L id R R
von Rechtsanwälten. A
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einsiweilige Ver!ügung wrrden mit iben Ansp:ühen an die S aatiskoße aug?) Slofs
Dem Dr. Bolik, Berin N 24, Ichz2xnW raße 13, werben seine Rechte «uf P Aufgebotsanirog vorhehalter. Dr Grunau. Nulgefe* tigt. Stuhu, den 14. Jult 1919,
Krusé, EetichtésGretiber des Amtogeri#W,
48456} Aufgetot.
Dte Hirt-erleguvgsftelle des Aimitgen n Unrubstadt hat bezüalih der in der Wil- belm Stiiubahshen Zwangsversteigerungt- sache von Karge Nr. 231 am 29. Fugt i887 bet der Königlichen Neaterungshenp fasse tn Posen binterlegten 567 #4 15 4 das Aufuebot8vertahren zum Zwecke vak Au?i{lteßung der undekannten BzreStigk Wilhelm Steinbachshen Krben, gew®ck C 27 H -O. beantragn. Die Gläudiga werden daheroufgefordert, thre Forderun aearn die hinterlegte Véasse spätestens in dem auf den 10 Drzemyer UVLD, Vormittags LO0 Uhr, vor dem untsre- ¡etchniten Fert&t anberaumten AufgebolW termine bei diejem Serichie amzumeldeuz widrigenfalls fie mit thren Pfanvreckchi@äa ausgeschlossen we1 dzn. i AmtsgerihtUuruh stadt, den 31. Jult 1918,
[48452] ' Das Amt#geriht Braunshweig hat heùbs, folger des Aufgebot erlassen: Der Eckuh- macheimeister Heiar!ch Preuße, kisr, hat. das Aufgebot des Hyvothekenbriefss 0m 4. Aprl 1885 über die am Yrunditiets No. as. 566 as der Gchterasttaße für dis Ebefrau des AÄrheiters Christian Krux}, Glisabeth gh. Wisheropp, hier, nton Nr. 4 eingetragene Hypothek zu 1200 „# beanirazi. Dir Inhader der Urkund wird aufgefordert, spêtesiens in dzu den D841, pril 1920, Vormit u fl Uhr, vorx dem unterziihneten Weriät, Ztamer Nr. 22, anberaumten AufgckoW- rérmine seire Nette anzumelden und dis Urkunde vorzulegen , wizrigenfalls- dis Os ber Urkunde srfolgan wird, D
Braunschweig, den 25. Juli 1919.
Dex Gerichtsschreiber des Amtsgertbis, Abt. 22: W. Syprinkst ub.
[48460] UAu?gebot.
Gs haßen beantraat das Aufgebot [l zum Zwecke der Aus|hließnng" dur Wt- bekannten Gläubiger bezw. Wlänbigererbyu:
a. der im Grundbu! vos WÆWlahimn Band 1 Blatt 70 in Abteilung T1 Fohann Pet-x Coarad?es fn. Klau tige
Herru Otto Kath oder Ueberbringer, Kostenpausckquankum für eine [chwebende
T } TERO P 5 O L F EN' l Ala S Als I E B E PE E B A Lr i I zei M Ä
getragenen 309 Tiler der Müßlenbefiggr
F x 5 v 7 i D C O N 1 N M E A S E E S E A É S E N S Is E D Ér É E S B C Ä S R L R S S S S A A É R S S I R I S D E A E SAS A I SIEESE A: