1919 / 184 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Beruf3verband der katholishen weiblichen

Hausanagestellten gruppe des evangelischen burg, „die Haus frauengruppe des Frauenvundes Deutschlands, burg, die ; Yrauenvereins Hindenburg Vratienverein Süd haben beantraat, ben am 25. April 1919 abzesclossenen J

luna der Arbeitsbedingungen der weib!

Deutschlands, die Hausfraue

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§ Sn r D Det

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Geseßbl. S. 1456) für a3 Geblet t allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen N 1919 erfoben werden und sind unter Nr. L

8 Mata iat t das Neichs8arbeiie minisierium, Bez

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Li Gr - C Verlin, den 12. August 1919. C M „L. o C ‘4 9 Do U d Z e V Cd Oaroeii MLiliier

Schlie. e

Vélanuntmachu nag

zu dem Gesez über die Zahlung der Zölle in Gold

vom 21. Juli 1919 RGBL[. S. 13861.

R M iifgalt A p At d y Las Aufgeld beträgt sür die Kalenterwoce vom 17. bis

23. August einschließlich

280 vom Hundert.

Vugust 19319.

Der Reichsminister der Finanzen. Ge A! DADR

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Berlin, den 14.

t ———j DetannlmäGüng,

c ans Wis ain H 2 X e : betreffend Ausgabe von S quldverschreibungen auf den FFndaber.

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e Wr VUOner.

Vereinsbank? in München wurde die G

phar nta Lf i g ps nehmigung ertelit, i nerhalb ber gesebliden und satungsmäßigen Umlaufegrenie nachstehende avf den Inbaber lautende, in Stüce

au 2000 2000, 1000, 500, 200 und 1C0 6 eingeteilte Schul verschreldungen 11 den Verkehr zu bingen. 10 Millionen Mar!

München, den 5. August 1919. Staats ministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbe. J. A.: Decker, Oberrxegierungsrat.

A Monen Mar? 4 prozentige, jederzeit rüczahlbare, im Laufe v n 70 Jobren vom Avsstelluncstage, 1. August 1919, Laa. A v M R Aa én ( ie an im Wege der Verlosung, Kündigung oder des freihändigen Rüclkaufs einlösbare Kommunali{uldverschreibungen (Folge XT).

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Frauenvereins Hinden- fatholischen h p eigverein Hinden- Hausfrauengruppe des israelitischen |

ur d fatholiiche

D268 Kreises Hindenburg für ntrag können biszum 31. Angust

1 } Et O Fin R R O Eu & OVerlin, Luisenstr aße 33, zu richten.

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PWremnmfs;en.

C! C, «Ce Pan I , z r , Die Preußische Staaisregierung hat den Regierungsrat

In or n : «T Ai y Bollert vom Oberpräsidium in Magdeburg unnd

hen Renierungsrat Karl Pietsch in Magdeburg, z. Zt. in

Oppeln, zu Oberregierungsräten ernannt.

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Nis Me 35165 tonterontorvruin L p ; r Die Preußische Staatsregierung hat den Vo1sißenden der

sozialdemokratischen Kreisorganisation und Stadtrat Poller i Kiel zum Polizeipräsidenten in Kiel ernannt. Geseh

über die Gewährung von Straffreiheit und Stra f-

milderung bei ehrengerichtlihen Strafen und ehren-

gerihtlihen Verfahren gegen Aerzte. Vom 14. Juli 1919.

Die verfa folgendes Geschß beschlossen, das hiermit verkündet wird: ! yY 1 c Î L

Die Vorschriften der 88 1, Preußischen Regierung über die Gewährw g von Straffreiheit und Strafmilderung in Disziplinarsahen vom 16. Februar 1919 (Geseß-

samml. S. 27) finden auf ehrergerichtlide Strafen und ehrengeridcht- lihe Verfahren gegen Ae1zte ent)\prechende Anwendung. S 2, Dieses Geseß tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft,

Berlin, den 14. Juli 1919. Die Preußische Staatsregierung. Hir\shch. Fischbeck. . Braun. Haenish. Südeklum. Heine. Reinhardt. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald.

thien s A 2U;

Wee B, betreffend vorläufige Negelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts.

Vom 18. Juli 1919.

Die verfassunggebende Preußische Lande€ versamnilung hat folgendes Geseß beschlossen, das hieimit verkündet wird:

Stimmrechtin den Gemeindeversammlungen.

S1,

(1) In den Gemeindeversammlungen sind ale nah 88 2 und 3 der Verordnung über die anderweite Negelung des Gemeinderahl- rets vom 24. Januar 1919 (Geseßsamml. S. 13) wahlberechtigten Personen stimmberechtigt.

(2) Jeder Stimmberechtigte hat cine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

(3) Die Vorschriften in Abs. 1 1nd 2 finden slrnocmtß in den

4B

Fällen, in denen Wahlen von sämtlichen Stimmberechtigten einer Gemeinde vorzunehmen find, Anwendung.

Neuwahl der unbesold eten Gemeindevorstands- mitglieder und Kreisdeputierten. o Die Wohlzeit der unbesoldeten Gemeinde- (Dorf- und Bauer- schafts) Vorsteher, ihrer Stellvertreter, der unbesoldeten Schöffen, der Unbefoldeten Vagistratsmitglieder und Beigeordneten sowie der Kreiêdeputierten endigt mit dem 31. August 1919. C e 9 Tie anus\ch{eidenden Ge R (Kreis-) Beomte ihre i , Tie anssceidend DGemelnde- (Kreis-) Beamten führen dié Dienstgeschäfte bis | zur Cteführung der neugenählten mit ihren bis- herigen Rechten und Pflichten foit. 1) Bis zum 81, MGCLTI- A vis: Nitvéot (1) Bit zum, dl, August 191 J find die Iteuwahlen vorzunehmen. Der Waßhllag wicd innerbalb dieser Frist buch Beschluß des Kreis-

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ssunggebende Preußische Landesversammlung hat

3, 4, 6, 8 der Verordnung ter

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AO 0 VLILLUC Li In enl Tarifvertrag zur Nege- A ichen Hausangestellten ae- A O av Mp S C L y Mat L n mäß § 2 der Vero Onung: vom 23. Dezember 1918 (Neich8-

| nah dem Stande vom 1. Juli 1919 neu aufzustellen und fort- , zuführeiu,

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SS 41, 42 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hannover (Hann. Geseßsamnml. 1859 S. 393) zu erlassendes Orts\tatut kann die Wabl 3

Stimmberecht igten angeordnet werden.

Beschluß des Kreivausfchusses, weiterhin dürch Ortsstatut, über das die Gemeindevertretung beschließt, festgeseßt.

vertretuyg in allen Nechten und Pflichten an die Stelle der Gemeinde versammlung.

welber dite Z:hl der tin der Liste verzeichneten Stimmberech!igten (S 12) mebr als 40 beträgt, eine Gemeindeveitretung (Gemeinde- aus\chuß;) zu wählen.

3 Ed og g UULIC/UTCs

ge]eBT.

der Wahl bis zu diesem wall Sur A F G k f f wahl dur) Beschluß des Kreisaus\chbuses # verordnetenbversammlung j bhinauêgeihoben werden. j (3) In den Provin m ¿reinde beseßten Gebieten ; jen Nassau finden die Ne na) Vurœfubuing ver ZBablen zu ten Gemetindevertretungae

Kreistagen (8 24) ftatt.

Sotoeit nah S) 14 Sm t too C Di x t . „Lcagillratémittglieder bei der Präsentation oder Wabl von Magi

versammlung zu. (7ck 4 4 1 P

2 H A y, ; 4 +35 N ÿ inden auc) in den Stadlen dit

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mitglieder einszliekli der SÞhsöffen dur di

alleín oder in gemeinschaftlicher Sißung mit dem erfolgen hat, haben die Gemeindevorstehex (Bürger: aeordneten, Stellvertreter) und Stimmengleichk

vorftehers zu zicbende Los,

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Schöffen keta

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(1) Die Wahl der in § 2 genannten unbesoldeten Gemeinde- K reisbebitierten erfolgt nah den Gruadsätzen der Verhältniswahl, ofern mindestens zwei Personen zu wählen sind.

Schleswig-Holstein vom 14. April 1869 (Geseßzsamml. S, 589) erfolgt die Feslstelung der Präsentationstlisten (Wahlaufsätze) nach den“ Grundsägen der Verhä!tnitwahl, sofern mindestens 2 Wablvor- \{lâge zu bilden find, die Wahl der unbesoldeten Magistratêpersonèn selbst dagegen nach den bisher!'gen Vorschriften unter Berücksichtigung der Bestimmungen im § 8 dieses Gesetzes. ; (3) Soweit die Verhältniswahl dur die Gemeindeversammlung over etne Bertretungsförperschaft vorzunehmen ist, darf die zuc Ein- reiQung der Wahlvorschläge (Wahlaufsäße) geforderte Unterschrifterzahl die Zahl nicht übersteigen, die fich bet einer Teilung der Mitglieder- ¿ahl der Wahllörperschaft durch die Zahl der von ihx ¿zu wählenden Pe1sonen (zu bildenden Wahlauf)ätte) ergibt, in keinem Falle aber mehr als ein Fünstel der M'1gliedcrzabl der Wahlkörperschaft aut- mochen. Entstehende Bruchteile werden na unten abgerundet. Im übrigen t1ifft der Kreisauss{huß -— in Städten die Stadtverordneten- versammlung die näheren Bestimmungen über die Dur(führung der BVerhäliniswahl. | (4) Soweit in den Hohenzollernshen Landen die Verhältniswahlen von den fämtliden Sim berechtigten unmittelbar vorzunehmen sind, gelten die Bestimmungen im Abs. 3 dieses Paragraphen sinngemäß. __(9) Durch Gemeintebesc!uß kann für die unbesoldeten Magistrats- milgleder etre angemessene Entschädigung festgeseßt werden. __ (1) Soweit unmittelbare Wahlen nach dem Mehrheitsprinzip stattzufinden haben, wird der Minister des Fnnern ermächtigt, bis zur endgültigen Neuregelung des Gemeindeverfassungsre{chckts Vor- schriften über die Neuaufstelung von Wähterlisten zu erl!aßsen. Die Wakblen erfolgen geheim durch verdeckte Stimmzettel. __ (2) Der Minister des Innern wird ermächtigt, für alle nah dem Mehrheitsprinzip vorzunehmenden Wahlen erforderlichenfalls die bis- herigen Bestimmungen über das Wahlverfahren abzuändern. 8 9, _ (1) Aufgehoben werden Bestimmungen der Gemeindeverfassungs- geleße, na denen Verwandte oder Verschwägerte bestimmten Grades und Gesellschafter offener Handelsgesellschaften nicht zugleiÞ Mit- glieder der Gemeindevertretng (Starkverordnetenversammlung), des E (Magistrats) oder beider Körperschaften sein HUrsen. (2) Aufgeboben werden ferner die Bestimmungen im § 49 Abs. 1 und 2 der revidierten Städteordnung für die Provinz Hannover vom 24. Juni 1858 (Hann. Geseßsamml. 1858 S. 141) sowie die Be- stimmung im § 49 a. a. O. insoweil, als von der Wahl zum Moagislratémitgliede diejenigen Personen ausgeschlossen sind, die in Kost oder Lohn etnes anderen steben. 8& 10. i Aufgehoben werden Bestimmungen der Gemeindeverfafs ur asgesetze, nach denen Stadtverordnete nicht zugleich Mitglieder des Magistrats sein könncn. Neuwahl der Amtsvorsteher. S T

(1) Die Amtsdauer der vom Oberpräsidenten ernannten Amts- vorsteher und ihrer, Stellvertreter [§8 56, 7 der Kreisordúung für die Provinzen Os und Westpreußen, Brandenburg, Pomtnern, Schlesien und Sachsen in der Fassung vom 19. März 1881 (Geset- famml. S. 179) und S8 48, 49 der Kreisordnung für die Provinz Schleswig - Holstein vom 26. Mai 1888 (Geseßsanmml. S. 139)] endigt mit dem 31. Oftober 1919. Bis zum 31. August 13919 haben die Kreistoge Neuwahlen der Amisvorsteher (Stellvertreter) vorzu- neomen. (2) Die neugewählten Amtévorsteher (Stellvertreter) bedürfen der Bestätigung durh den Oberpräsidenten. t (3) Die bisberiaen Amkêvorsteher bleiben bis zur Einführung der neugewählten in Tätigkeit. | (4) Diese Bestimmung findet keine Anwerdung auf die kom- missarishen_ Amtsvorsteber (§§ 56, 57 der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, ‘Schlesien M eien in der Fassung vom 19, März 1881, Geseßsamml.

Wahl der Gemeindevertretungen in den Land- geme*!nden der Provinz Hannover. S 1A ; In der Provinz Hannovyer ist in jeder Landgemeinde, in der eine Geineindevertretung nicht besteht, von dem Gemeindevorsteher sofort eine Liste der nah § 1 dieses Gefeßes stimmberechtigten Personen

& 13.

(1) In der Provinz Hannover ist in jeder Landgemeinde, in

(2) Durch ein auf Bes(luß der Gemeindeversammlung nah

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iner Geméindeveriretung auh bet einer geringeren Änzahl von

S 14. , t A s , 9 «J c , Die Zahl der Gemeindeverordneten 13) wird erstmalig durch

S 15 In den Landgemeinden der Provinz Hannover tritt die Gemeinde-

Neuwahl der Deputationen und Kommissionen in dew Gemeinden und. Kretsen

S LO,

-Tommissionen sind neu zu wäblen.

(1) Die gewählten Mitglieder aller Gemeindedeputationen und

- in Städten der Siadtverordnetenversammlung fest-

(2) Sofern in einer Gemeinde (einem Kreise) die DurGführung citpuntte niht mögli ist, kann die Neu- in Städten der Stakèt- bis spätestens zum 31. Oktober 1919

e Ei E E en LXBesipreußen und Po*en. dem UTCgterun(E-

S l 4 f 4 DET ¿Il h ein-

S. e E , on ( tr tonrh A B S L, 2 a4 4 den Sladteordnungen der Magistrat oder einzelne

ici als.

mitgliedern mitzuwirken haben, stehen diese Nechte der Stabtverordneten-

Sowrit in den Landgemeinden - in den Hobenzollern\sden ( Gemeindevorstands- die Gemeindevertretung Gemeinderat zu (Bürgermeister, Bei- i / Wahlreht. Bei it enticheidet das durch die Hand des Gemeinde-

Siadt dne 1 M A Ae A s E , - 4 n Y veamten mit ÄUusnaßme der Gemeindevorsteher und die Wabl der

(2) Im Geliungsbereihe der Städteordnung für die Provinz

(2) Desgleichen find die vcm Kreistage gewählten Mitgliedor der für Zwecke der allgemeinen Landesverwaltung eingerichteten Kommissionen neu zu wählen.

a _,(3) Die Wahlen finden nach dem Verhältniswahlsystem statt. Vezuglich der zur Cinreihung von Wahlvorschlägen geforderten Unter- ichriftenzahl findet die Bestimmung im. § 7 Abs. 3 des Gesetzes sinngemäße Aawendung. Entstehende Bruchteile werden nah unten, loireit die Tetlung8zahl weniger als 1 beträgt, nah oben abgerundet. (4) Jm übrigen erläßt die näheren Bestimmungen über die Vurchsührurg ' des Verhälini8wahlsyslems bezüglich der Wahl u den lladti’chen Gemeindedeputationen und -kommissionen die Stadt- verordnetenversammlung, bezüglich der Wahl zu den Kreiskommissionen der SKreißauschuß. \

___ (5) Auf einstimmigen Beschluß dec Wahlkörperschaft können die in Abf. 1 und 2 vorgeschriebenen Wahlen an Stelle dec Verhältnis- wahl dur etnfa-:n Zuruf erfolgen.

teuwahl des Provinzialrats3s und des GVeztrksaus|[chüs\ ses.

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_ (1) Die gewählten Mitglieder des Provinzialrats und des Be- i zirtsaubsMhusses und ibre Stellvertreter roerden von dem neugewählten Provinzialauss{uß, in Hohenzollern von dem Landesauss{huß, bei setner ersten Tagung mit Wirkung vom 1. des auf den Wahltag folgenden Monats neugewählt. Die Wahlzeit der bisherigen ge- wählten Mitglieder (Stellvertreter) des Provinzialrats und des Be- ¿trfêaus\dusses endigt mit dem Ablauf des Véonaks, in dem die Neu- wahl stattfindet.

i (8) Der Tag der. Wahl, der Ablauf der Wablzeit der bis- herigen Mitglteder und der Zeitpunkt des Amtsbeginns der neu- gewählten Viitglieder ist burch den -Voisißenden des Provinzial- ausschufses in den Negierungs«- und Amtéblättern rechweitig be- tannt zu aecben.

d (3) Die Wahlen erfolgen nach dem Verhällniswahlsystem. Die Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter hat auf Grund ge- trennter Wahlvor'chläge stattzufinden. Bezüglih der zur Ein- reihung der Wahlvorschläge geforderten Unterschriftenzohl findet die Bestimmung im § 7 Abs. 3 dieses Geseßes sinngemäße An- wendung. Im übrigen werden d'e näheren Bestimmungen über das Berhältniswahlsystem durch Beschluß des neuen Provinzialausshufses

festgeseßt. Däuer deèr Wahl

zeit der Neugewählten. A 0.18)

Sämtliche auf Grund dieses Geseßes vorzunehmenden Wahlen erfolgen mit der Maßgabz, daß über die Dauer der Wahlzeit und eine etmwaige Neuwabl in den neuen Gemeindeverfassungsgesezen usw. Besttmmung getroffen wird.

Verpflihtung der neugewshlten Gemeindes- BeTTTLETETN, l 8 19.

Die neugewählten Getmeindevertreter (Gemeinde-, Sta? t- verordneten) und die Mitglieder der Amtsversammlungen, die nit zugleih Gemeindevertreter sind, werden bei der Einführung dur Vandschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten vér-

pflichtet. Oeffentlichkeit der Sigzungen. S 20. __ Die Sizungen der Gemeindeversammlung (Gemeindevertretung, Gemecindeausschuß, Gemeinderat), der Bürgermeistereiversammlung und der Amtsversammlung sind öffentlich. Für einzelne Gegenstände fann durch besonderen Beschluß, welcher in geheimer Siyung gefaßt wird, die Deffentlichkeit au8geschlossen werden. C _Die Zuhörer haben den Anordnungen des Vorsißenden zur Erhaltung der Nube und Ordnung Folge zu leisten. Der Vor- sißende fann jeden Zuhörer, welher Störung irgendeiner Art ver- ursacht, aus dem Sißungezimmer entfernen lassen.

Aufhebung einiger die Gemeindewahlen betreffender Bestimmungen der Eingemeindungs8- D L e

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__ Bestimmungen in Eingemeindungsvyerträgen, welhe Einschrän- fungen des pa)siven Wahlrechts dur) die Voraussetzung des an bestimmte Ortsteile gebuntenen Wohnsißes der Stadtverordneten, unbesoldeten Veagistrat8mitglieder und unbesoldeten Beigeordneten enthalten, werden insoweit aufgehoben.

__BVesttmmungen über das Verfahren beiden Wahlen zu den Gemeindevertretungen. 28,

Bei den nah Erlaß dieses Gesetzes stattfindenden Wablen - zu den Gemeindevertretungen gelten in Abweihung von der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Preußischen Landesversamm- lung vom 21. Dezember 1918 (Geseßsamm]. S. 201) folgende Be- stimmungen :

8) die Wahlvorshläge müssen von mindestens berechtigten Personen unterzeichnet fein ;

b) die Wahlvor|chläge dürfen um die Hälfte mehr Namen enthalten, als Gemeindevertreter zu wählen sind;

c) die Dauer der Wahlhandlung kaun durch Beschluß der Semeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) ab- gekürzt werden. Weim Vorliegen mehrerer Wablvorschläge varf ‘die Wohlzeit nicht weniger als ses Stunden be- irogen. Haben alle in der Wählerlifte verzeichneten Stimmbereß)tigten gewählt, so kann der Wahlvorstand dte YWahlhandlung sch{chließen ;

d) der Vinister des Innern wird ermächtigt, bei den Ge- meindevertieterwahlen unter den Voraussetzungen des § 29 Abs\, 2 der Wahlordnung für die Wahlen zur verfafsung- gebenden Deutschen Nationalversammlung vom 30. No- vember 1918 (Neihs-Gesezbl. S. 1442) die Wahl- handlung anstait in ver|chiedenen Räumen desselben Ge- bâäudes gleihzeitig in zwei verschiedenen Gebäuden desselben Stimmbezirks zuzulassen.

10 -waßsl-

Ausdehnung des Geltungsbereihs der Kreistags-

wahlverordnung. i : 8 24. Das Staalsminkisterinm wird ermächtigt, die Geltung der Ver-

ordnung, betreffend die Zusammensezung der Kreistage, und eir tae weitere Nenderungen der Kreisordnungen vom 18. Februar 1919 (Geseßsamml. S. Negtierungsbezirk Oppeln auszudehnen.

Aufhebung der entgegenstehenden Bestimmungen.

23) auf die Provinz Westpreußen und den

8& 25.

Die Bestimmungen der Gemelindevezfassunasgeseße urd der

sonstigen Geseße werden insoweit aufgehoben, als sie den Vorschriften dieses Gesetzes entgegen|tehen. : | R

Ausführungsvorschriften. C DO,

Der Minister des Innern erläßt die zur Ausführung dieses Ge-

seÿcs erfordeilihen Anordnungen.

B A, Das Geseg tritt mit dem Tage feiner Verkündung in Kraft. Bae:lin, den 18. Juli 1919.

Die Preußische Staatsregierung.

Hirsch. Fishbeck. Braun. Südekum. am Zehnhoff.

Oeser. Stegerwald.

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Ministerium des Fnnern. 4

Dem Oberregierungsrat Pietsch i die Stelle dés 1. Déerigenten der Kirchen- und Schulabteilung bei der Re- gierung in Oppeln übêrtragen worden.

_Der Oberregierüngsrat Bollert is dem Regierungs- prästdenten in Magdeburg zugeteilt worden.

Ministérium für Landwirtschaft, Domäten und Forsten.

Die Oberförsterstelle Mengsberg im Regierutigs- ezirk Cassel ist zum 1. November 1919 zu beseßen. Bewer- bungen müssen bis zum 1. September eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kun und Volksbildung.

Der Studienrat Dr. Vorländer am Gymnasium nebst Realschule in Solingen it zum Provinziaischulrat ernannt und E Provinzialschulkollegiuum in Münster i. W. überwiesen worden.

BektF&nnktmaMPhunü.

Auf Grund der Bundetratsverordnung vom 283. September 1915, betreffend Fernbaltung unzuverlässiger Perfonen vom Handel (NGBI. S. 6 3), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführüngsbestimmungen des Handelsministers vom 27. September 1915 Habe tich dem Schlächtermeister Gustav Wolf in Beeskow dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Fleisch unnd Flet\ch- waren jowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiltaung an etnem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit für die Zeit bis zum 8. November d. J. untersagt. Eine Uebertretung dieses Verbots ist strafbar.

B eslow, den 6. August 1949.

Der Landrat. Wisfkott.

BekCanntmäG ung.

Dem Kanfmann Wilhelm Beyer, in Wernigerode, Breitestraße Nr. 33, wohnhaft, is der Handel mit Gegen- ständen des tägliben Bedarfs, insbesondere Nabrungs- und Futtermitteln dler Act, sowie rohen Nätur- erzeugnissen, Hetz- und Leuchtstoffen wegen Unzu-

verlässigkeit von uns nntersagt worden. Die Kosten für die Bekanntmahung hat Kaufmann Beyer zu tragen.

Wernigerove, ten 12. August 1919. Die Polizeiverwaltung.

Fab.

Victamilicßes, Dentsches Reich.

Der Staaienausschuß versammelte sih heute zu einer Vollsißung; vorher hielten der Ausschuß für Rechnungswesen, der Ausschuß für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr Siyungen.

Nach dem Beschluß des Bundesrais vom 20. Oktober 1918 waren die am 2. Januar 1919 fälligen Zinsscheine der Krieg 8anleihen des Deutschen Reichs vom 23. Oktober 1918 bis zum 2. Januar 1919 zu ihrem Nennwert „geseßliches Zahlungsmlüitel“. Von diesen Zinsscheinen ist, wie „W. T. B.“ mittetlt, ein Teil durch Verjälshung des Nennwertes, des Kapitalbetrages und des Fälligkeitstages in Zahiungsverkehr gebracht worden zum Schaden derjenigen, die derartig verfälschte Zinsscheine an Zahlungs Statt angenommen haben. Zurzeit sind auch wieder verfälschte Zinsscheine späterer Fälligkeits- termine (1. April 1919 und 1. Juli 1919) in Umlaguaf.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Zinsscheine der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs nicht mehr geseßliches Zahlungsmittel sind, sondern nur von den bekanntgegebenen Stellen zur Einlösung oder an Zahlungs Stait angenommen werden.

Einsezung eines Beirates beim diktatorischen Ausschuß für Ein- und Ausfuhr. Zur Mitwirkung an dea Arbeiten des Aus|\chusses für die Ein- und Aus- fuhr hot ber MNeich8wirtschaftsminisier einen Beirat aus Interessentenkreisen bestellt, der am heutigen Freitag seine Tätigkeit aufnimmt. Dieser Beirat seßt sich aus Vertretern der industriellen Unternehmer, des Groß- und Ein- und Ausfuhrhandels, der industriellen Arbeit- nehmer, der Arbeitnehmer des Handels, der Landwirtschaft, der Landarbeiter, der Kommunalverwältungen und der Konsumenten zusammen. Der Beirat wird in regelmäßigen Abständèn vom Wirtischaftsaus\{chuß einberufen und ift in allen grundsäßlihen Fragen und vor allen wichtigen Entscheidungen zu hören. Die Aufgabe dieses Beira1s soll tarin bestehen, einen möglichst innigen Zusammenhang mit den wirischaft- lihen Vorgängen und Notwendigkeiten des gesamten deutschen Wirtschaftslebens herzustellen, um alle Entscheidungen grund- säglicher Art über Ein- und Aus fugest agen nur in möglihstem Einklang mit den allgemeinen volfswirischastlicen Jnter- essen treffén zu können.

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Bekannilih hat sih die Reichsregierung am 1. Februar des Jahres genötigt gesehen, ein Kündigungsverbot für Schwerkriegsbeschädigte und Schwerunfallverleßte gu erlassen, weil sonst zu befürchten war, daß diese Personen völlig von dem Arbeilsmarkt ausgeschlossen werden würden. Dieses Kündigungsverbot ist durch eine Reihe weiterer Verordnungen, zulegt bis zum 1. September dés Jahres, verlänaert worden. Das Mißliche eines sólchen Verbots ist nicht zu verkennen Die Reichsregierung hofft, wie „W. T. B.“ meldet. es beseitigen zu können, sobald das Geseß über den Einstellungszwang in Kroft triit, daß zurzeit in dem Reichsarbeits3ministerium vorbereiiet wird. Um den Abbau des Kündigungsverbots aber schon jeyt vorzubereiten, hat der Reichsarbeitsminiiter neuerdings angeordnet, daß Kündigungèn Schwerbeschädigter wirksam sind, wenn ihnen die ¿"ständige Hauptfürsorgestelle der Kriegsbeschädigtenfürsorge ober: die Stelle, die von der Haupt- fürsorgestelle für die Durchführung des -Einstellungszwanges bestimmt ist, zugestimmt hat. Diete Zustimmung muß erteilt werden, wenn ein anderer angemessener Arbeitsplay für den Schwerbeschädigten gesichert ist. Diese Bestimmungen gelten niht nur für die Zukuoft, sondern auch für alle Kündigungen, deren Wirksamkeit bisher durch das Kündigungsverbot aus-

geschlossen war. Die Vereinigungen der Kriegsbeschädigten find vor - dieser neuen Verordnung gehört worden und -haben ihr ¿zugestimmt.

Dér Ausschuß zur Prüfung der Arbeit3zeit im Bergbau beschäftigte sih, wie „W. T. B.“ aus Essen ge- meldet wird, in seiner gestrigen Sißung hauptsächlich mit den gesundheitlihen Verhältnissen der Bergarbeiter, wozu als besondere Sachverständige vier Mediziner des Nuhrgebiets ge- laden waren. Es wurde festgestellt, daß sich der Gesundhei18- zustand im Ruhrbergbau erheblich gebessert har, und daß auch die Lebengverhältnisse günstiger geworden find. Die zahlen- mäßigen Angoben ergeben, daß im Laufe der Jahre die Krantenziffer eine stark jinlende Richtung aufweist. Jedoch lassen bie Zahlen nur gewisse Schlüsse zu. Allgemein wurde ater zugegebek, daß die bisherige Schichtverkürzung vorteil- hast auf den Gesundheitszustand der Bergarbeiter eingewikt hat. Uebereinstimmung herrschie über einen Vorschlag Heymaun - Bierkowsky, daß über mehrere Monate dauernde exakle experimentelle, medizinisGe und psychologishe For- sungen zur Klärung der Frage der durch die verschiedenen

Schichien heroorgerufenen Ermüdung angestellt werden müssen. Bei der lezten Ausschreibung des Neichsver-

wertung3amtis für die alten Kriegsschiffe „Heim- dull, Siegfried, „Ai „Sri o. Und „SUL I Bis8marck“, die nunmehr zum Nbwracken geeignet sind, konnte ein Zuschlag auf die eingegangenen Gebote nicht erteilt werden, da die gebotenen Preise, besonders vom Jnland, zu niedrig waren. Trobdem will das Reichsverwertungsamt der deutschen Jndustrie nohmals Gelegenheit geben, Beschäftigung für ihre Arbeiter zu finden. Mit einem kleineren Versuch werden fich die Reichsbetriebe an dem Abwracen beteiligen, um für die Kieler Arbeite: hazft Beschäftigung zu finden und Erfahrungen auf dem (Gebiet des Ahwrackens für die Zukunft zu sammeln. Es besteht die Absicht, avch bezüglich der übrigen Schiffe nur die Arbeit des Nbwrackens zu festen Preisen der Privat- indusiriè zu übertragen, dagegen das gewonnene Material zur freièn Versügung zu behalten.

Nach den Berichten verschiedener Berliner Zeitungen wurde in der Vollversammlung der kommunalen Arbeiter- räte in Berlin arn 12. August von einem Redner erklärt, daß NReichsernährungsminister Schmi dt einen Erlaß heraus3- gegeben habe, nach welchem Staatsvetriebé feine Ansfunft über geschleichhandelte Ware #1 geben brauchten. Ein derartiger Erlaß ist vom Neichsernährungsminister Schmidt nicht heraus- ciegeben worden. Die von dem betreffenden Redrer abgegebene Darstellung entbehrt darum auch jeder Begründung.

PBrenfßen.

Die Deutsche Partei (Vereinigung des Deutschen Volkstums in Polen) hielt gestern in Dirschau unter dem Vorsiß des Justizrats Menzel ihren ersten, aus allen Kreisen des abzutretenden Gebietes besuchten Vertreteitag ab. Nach Vorträgen über die Entstehung der Partei wurden die vorläufigen politishen Richtliaien festgelegt.

Sie umfassen die Stellung zum polnischen Staat, ferner Aner- kennung der durch den Frieden geschaffenen Tatjache, positive Mit- arbeit am Aufbau des polnischen Staatswesens, Grundzüge bezüglich der polnischen Agrarfrage, der Finanzen und Wirlschaftsfragen Polens, der deutshen Kirhen- und Schulorganisationen, der fozialen und Arbeiterfragen und der inneren Verwaltung. H

In den angenommenen Nichtlinien für die Organisation der Deutschen Partei heißt es: Die erste prattishe Augabe ist der Zu- \sammens{luß aller Deutschen obne Rcksicht auf ihre wirtschaftliche Anschauung ¡und ihre bisherige Parteizugehörigkeit. Daraus ergibt sih die Notwendigkeit der Anwendung weiter demokratischer Gesichts- punkte für die Organisation der örtlichen Vertretungen. Die neue Partei baut sich auf Ortsvereinigungen, Kreiévereinigungen und Provinzialvereinigungen auf. Diese wählen je zwanztg Verireter in eine über ganz Polen sich erstrekende Landesvereinigung.

Angenommen wurde der Antrag, daß alle auf der Tagung vertretenen Organisationen sich zusammenschließen zu Orts- beziehungsweise Kreisvereinigungen der Deutschen Partei (Ver- einigung des Deutschen Vollstums in Polen).

Der bisherige Urbeitsauss{huß wurde bestätigt. sih nah Bedarf ergänzen.

Er kann

Ungarn,

Wie die Blätter melden, ist in Ungarn nunmehr ein Kabinett aus Mitgliedern der Nechten unter Aus- {luß der Sozialdemokraten, die jede Beteiligung ab!ehntien, gebildet worden. Es seßt sih folgendermaßen zusammen : Ministerpräsident: Friedrih, Auswärtiges: Martin Lova2zy, Jnneres : Baron Pernyi (Staatssekretär unter Tisza), Kultus: Karl Huszar (Chrisilichsozial), Ackerbau: Julius RubineÏï (Großagrarier), Handel: Franz Heinrich, Finanzen: Lorand Hegedues, Volkswohlfahrt: Stefan Haller (Christlichsozial). Wie verlauttt, soll bald die Nationalversammlung ein- berufen ¿öderden.

Wie das Amtsblatt „Budapesti Koezloeny“ meldet, können die Dr uscharbeiten im Lände wegen des Kohlen- und Bénzinmangels nicht ausgeführt werden. Das be- deu'e für Ungarn eine Katastrophe und sei geeignet, auch ben Ernährungskommissionen der Ententemächte gesteigerte Sorgen

zu verursachen. Polen.

Wie aus Posen gemeldet wird, veröffentlicht das War- schauer Regierungsorgan Monitor Polski eine Verordnung, wonach die Standgerichte im ganzen Gebiet des früheren Kongreßpolen eingeführt werden. Der Landtag hatle am 30. Juni d. J. ein Gese beschlossen, das die Standgerichte ermächtigt, die Todessirafe bei den Vergehen auszusprecher, die im gewöhnlihen Verfahren mit s{hwerer Gefängnizstrafe geahndet werden.

Großbritannien und Friaund.

Jn Erwiderung einer Anfrage erklärte Bridgeman im Unterhaus, das Handelsamt wisse nihts von riesigen Vorräten billiger deutscher Messershmiedewaren, die in Rotterdam aufgestapelt sein sollen, um nach ausländischen Märkten verschiffflff zu werden. Diese Waren könnten nah Großbritannien nit ohne Lizenz eingeführt werden, und diese Lizenz würde nicht erteilt werden.

„Telegraaf“ meldet aus London, Bonar Law habe im Unterhause mitgeteilt, daß: Grey auf Ersuchen der Regierung in besonderer Sendung nach Washington gehen werde, um bis zur Ernennuñg eines endgültigen Botschafters, die zu Beginn des nächsken Jahres erfolgen werde, die Fragtn zu behandeln, die auf den Frieden Bezug haben. Das

Unterhaus habe diese Mittéilung sehr beifällig begrüßt. Auf die Frage eines Parlamentsmiigliedes, ov die „L010 Grey gegebeuen * Anweisungen für seinen neuen Posten

teilweise dahin lauten würden, zu versuchen, die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und England dur die Regelung der irischen Frage und die Versöhnung der Jrländer besser zu gestalten, antwortete Bonar Law, er sei überzeugt, daß Grey alles tun erde, was in seiner Macht liege, um in jeder Hinsicht, wo “dies notwendig sci, die Be- ziehungen zwichen den beiden Ländern verbessern zu helfen.

Englischen Blättern vom 12. d. M. ¿ufolge ci flärle Bonar Law ouf die Frage Kenworthys, welche Schriite untets nommen werden, um die deutschen KriegSsgefangenen in England jeyt, wo die deutsche Regiecuna den Friedensvertrag genehmigt hat, in ihre Heimat zurückzubefördern, daß die Ge- fangenen sobald wie möglih nach der Nalifikalion des Friedens» vertrags heim.befördert würden. Dies sei jedo eine Angelegen- heit, die dem Friedengvertrag zufolge gemeinsam mit den Alliierten behandelt werden müße.

¿rance eid

Die Antwort der rumänischen Regierung auf die rei Noten des Obersten Rates der Alliierten über die Er- eignisse in Ungarn ist gestern vormitiag der Frieden s- konferenz überreiht worden. Die Ueberreichung hat fh nah einigen Abvendblättern desha!b verzögert, weil die rumänische Delegation die Note umgéäkbeitet Hat. Nach „Temps“ entspricht ihr Inhalt den Erkärungen, die der rumäntiche Gesandie Antonescu gestern in dem Blatte. abgegeven hat. Um 5 Uhr Nachmittags trat der Oberste Rat zit eine außerordentlichen Sißzung zusammen, um über die Note zu beralen. Der Rat wird si gleichzeitig mit dem förmlichen Widerspruch der tschecho-slowakishen Regierung geaen die Wiedereinseßung eines Habsburgers in Ungarn zu veschäftigen haben.

. Der Friedensausschuß des Senats hörte vorgestern den Schluß des Berichts des Senators Milliès-Lacroix über die Finanzen und die Wiedergutmachung, alsdann den Finarzmiaister Kloy und den Minifter für den wirt- \chaftlihen Wiederaufbau Loucheur. Die Minister er- länterten im einzelnen den finanziellen Mechanismus, den die Friedenskonferenz ausgearbeitet hat, um die vollständige Er- füllung dec Verpflichtungen Deutschlands sicher- zustellen. Sie betonten auedrücflih, daß Deutschland die Summe, die die Wiedergutmahungskommission feftlegen werde, restlos zahlen müsse. Die Minister sprachen sih auch über die Maßnahmen aus, die die alliierten und afssoziierten Regierungen getroffen hätten, um die resilose Nusführung der Deuischland aufgezwungenen Verpflichtungen sicherzustellen.

Präsident Poincaré hat einen Erlaß unterzeichnet, nach welchem der Anschlag der Lebensm ittelpreise ver- ordnet wird. Ein bejonderer Ausschuß hat Normalpreise festgeseßt.

Nufßlaudb,

Der vom „Neutershen Büro“ aus London übertmittelie amtlicze nordrussisce Heeresbericht meldet vom 10. Aagust einèn erfolgreihen Angriff der british-russishen Truppen auf die bolschewistishen Streilkräfte am VDwinags fluß. Sechs bolschewistische Bataillorie seien vollständig vernichtet, über 1000 Gefangene gemacht und zwölf Feldgeschüßz sowie viele Moschinengewehre erbeutet. Die Front jei ungefähr zwölf Meilea vorgerückt.

Wie drahtlos aus London gemeldet wird, bätien die Truppen Denikins bei der Eroberung von Poltawa un- gefähr 136 Lokomotioer, 1200 Eisenbahnwagen und 20 Ge- \hüge mit Schießbedarf erbeutet. Die Bevölkerung von Poltawa habe den einziehenden Truppen eigen begeisterten Empfang bes reitet. Am mittleren Drujepr hätten die Bolschewisten östlich von Krementschug eine Niederlage erlitten und dabei tausend Gefangene und sechs Geschüße eingebüßt.

Luxemburg.

Etwa 20 000 rbeiter haben vorgestern vor der A b - geordnetentammer eine Kundgebung veranstaliet und dabei eine Teuerungszulage verlanat. Die Kammer hat daraufhin eine Teuerungszulage von 250 Franken bewilligt. Die Arbeiter verlangten 450 Franken. Da die Abgeordneten sich weigerten, ihren Beschluß zu änder, drangen die Kund- geber in die Kammer eiv, wobei sie Schüsse abgaben. Sie hahen die Abgeordneten gefangen geseht. Befreiunas- versuche waren bis gestern laut Meldung des „W. T. B.“ tro des Aufgebots von Truppen fehigeschlagen.

Perfien,

Jn auffallender Weise verbreiten „Temps“ und „Journal des Débats“ die Nachricht, daß der Schah von Persien infolge eives mit England abgeschlossenen Ab- kommens und der désbalb in Teheran entstandenen Unruhe nah Europa abgereist sei. LDurh das Abkommen werde Persien, obzwar ihm Unabhängigkeit und Jntegrität zuoe- standea wurdeo, unter englisches Protektorat geflellt. Die persischen Finanzen und die pe:sfishe Armee kämen unter englisch? Aufsicht. Eagland stelle Justruktoren und liefere moderne Waffen. Kein Siaat außer ihm dürfe noh Beamte nah Persien entsenden. England gewähre Persièn eine Anleihe von ungefähr einer Milliarde Fcancs, leiste aber vorerst nux zwei Millionen Pfund Sterling Ans zahlung, eine Summe, die „Journal des Débats“ als in feinem Verhältnis zur politishen Bedeutung des Vertrags stehend bezeichnet. England sichere Persien auch Beistand zu, um geldlihe Entscädigungen sowie teiritoriale Wiederher- sielluvgen zu erlangen, die im gemeinsarnen Jnteresse Englands und Péersiens liegen. Die persische Delegátion, die sich sett Januar in Paris befindet, sei aufgelöst worden. Zum neuen persischen Minister des Aeußern sei der Prinz Firouze Mirza ernannt, der das Abkommen unterzeihiet habe und den Schah auf sciner Reise näch Europa begleite.

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