1919 / 185 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

worden zu sein. Auch bei normalem Verlauf der

von der Hand zu weisen, daß zahlreiche Freiwillige von dem Necht, ¿u Tundigeu, Gebrau machen und dann im

ihren Dientiveitrag Lande bleiven werden, Sz

Wenn aus) die deutsche Neaicrung alles tun wird, was in ibrer un die dbeulschen Truppen vollzählig aus Lettland her-

O 1 f ohr 6 4)1 1LEDI,

jen, Ic warnt fie bringend da ern, wie dies bei

Di 2: General Gough wird nach der Näumung unterrichtet RNäumungöpianes ist nicht der von der englisMen der Kohlenfrage angt. Untec * die Häaumüng nit big zum 30. August du

Du d.: Liesem Wunsch |

werden.

Negterung versp

Jonftizen Abkommen begründet ift. Zu o. : Diesem Verlangen wird forderlichen Befehle sind bereits erteilt.

fang:

D'e deutiche Regierung hat ina nhalts überreien lassen, baß nicht Targestellte Fragen haitea wünsche, vor allem über die dem Uugenblick des Ausscheidens Deutschen Reich swie eine Entscheidung über den

iaates an öffnilihem Eigentum.

vôlterung, daß möglihil bald an die Îus8arbeitung einer neuen Verfassung gegangen werde und das Verhältnis Donzias zu

Tolen eine Silärung erfahre. Da si uugeiwissen Lage erhebliche politisch

gulrägtüichfeiten für die Danziger Bevölkerung ei gehen, so bitte die deuische Regierung um baldmöglichste Einleitung von Ver-

hanblungen hierüber.

Der dänis?2 Gesandte Graf Moltke ist nach Berlin

zurü®getegrt und

i hat die Leitung Übernommen.

Nach einer Meldung des „W.

dio. Reichsregierung gestern beschlossen: Es

behaltlich YBecnmten

: cue

einmalige Bes

währt werden, und zwar in Höhe von 1000 46 für Tinderic8 Verheiratete und von 600 /6 für Ledige.

jedes zu berüdsichtigende Kind 200 Beihilfe ift in i gleichen Na

wei g] Dezember dieses Jahzes fällig. Die

währung laufender Teuerungszulagen werden dahin geär dert,

daß die Kinderzulage 00 Æ feslaeszgt wird.

a Haben fic bereit erflärt, eine glefde

verjammiung dem Slaatsministerium zur sofortigen Besch !uß-

faffung zu unlerbreiten.

Vom Kriegsöministerium ist us¡p. folgende L ei sung zugegange

Bei den di fehr zatlrechen Berabshiedungen werden

Wiittel angewendet, um für die Beurteilung der O fiiziere mög-

List zaßlreiche und verschiedenartige Unt

Di infolge der täufigen Verseßunzer geseßten "icht immer in der Lage sein we abschlicßendes Urteil zu fällen,

Jlegitnentéfomnandeurstelle bkeliehen war Wataillons- 2c. Kommandeur, jeden Ossizie 2c. Hommandeuzt stelle beließen war, den

nambaft zu maden. Die Namhaftmachu bi8 25. August d J, an das Friedensg erfolgen, dem der Friedenstruppenteil 2c. zîiers vor dem Kriege unterstand.

daran geknüpften Erwartung erweXt in iHnen das GefüH!, betrogen

»:ranévort über einen Hafenplaßy der Fall sein wlirde.

Di „iese kann nit stattgegebeu werden, da cr wider dur) Artikel 12 des Waffenstillstan Svecirages, nod) dur die

enisprochen werden, Die er-

über wichtige, in den Veslimmungen des Fricdens-

bis zu ihrer Begründung als freie Stadt

er Zustimmung der Nationalversammlung allen

vom 1. September an einheitlih auf | alledem Die anwesenden prenßlscheA Miuister

durch die Friedensbedingungen notwendig ge »ordenen-

i der leßten Jahre die Vo: -

sollten auch die Urtette der früheren Vorgcfeßzten mit in den allgemeinen Beurteilungen verwendet werten. Üm .noch weitcre Anhalispunkte dafür zu erhalten, welche Offiziere in erster Linie in das zukünftige Friedensh-er wird jedem Offizier, der im Felde oder in ter Ieibswehr mit einer

Räumung ist die Gefahr nit

wirtschaftlichen

vor, die vorhandene Reibungs- schastlihe Bearbeitung I ili

rocheneu Lokomotiven und von ijen Umsländen läßt fich die ro;Türen.

Forsbungsgesellschaft

dem Gebiete

Versailles eine-N ote des die Bevölkerung von

„dringend Auskuaft zu er- staatliche Zugehöt igkeit von

Der Réihskommi

Der ¿Forshungsgesell!ckchaf als Mitglied argesctlosscn

dem Hause des Vereins

Forschung8gese Baubetrîie b begründet it für betrieb8wifsenschajfilihe

aner übereilten Näuni oder - 11; : E R einer Ubereiiten Häumung oder einfawurg, Verbilligung und Mechanisierung d : s E Sie auf Giund der Anegurgen von- Taylor und 76 1 bis H V ck U HT E wte Vor über das Yoris@reitén | Aufgabe. AuS - die * äragen der Prüfung Die Vorlage ‘eines - genauen E an D E f 9 rhot möglich, da die Räumung von der 2gh[ | "Ung follen in den“ Kreis der Arbeiten der B IYT A m Marte H einbezogen werden. Die Gesellshaft, deren Siß f

Deutier

: 1 ättgkeit für die Neugestaltung in Deutschland unter Umttänden gewinnen Tann, dur ch&evosrden zu förderu und

in ihren Arbeiten zu u

hat si gleichzeitig mit dem der Deut]hen Industrie, Auéshuß für Hochbau, des der Normalifierung und “Typisierung si aufs engíte mit den Aufgaben der Forshuugsgesellshaft berühren, sowie mit dem Neichéverband zur Fördzrung jparsamer Bauweise wirtshaäftlicen Arbeitsgemin schaft“ zusammeng:\{lefsen. Arbeiten dieser Arbeitsgemeins beteiligten amtlihen Stellen.

ssar für das Wohnung3wesen hat unter dem 28. Juli 1919 nachstehenden Erlaß an alle in Beracht kommenden Behörden gerichtet :

Am 12 d. M. ift in Berlin von Vertretern und des Baugewerbes eine

hat. Die Gefellichatt macht sich die wissen- alier Vethoden des Baumwesens,

de t Deuts Ingenieure, Berlin NW. 7, Sommeritr. 4a, bi findet, ist in thren Arbeiten mit Rüdsiht auf die Bedeutung, die ihre T(

hast bedürfen der Förderung turch die

der Wisserschaft 1 Matt üs worden, die sich “Arbeitsverfahren

id sowohl

es Baubetriebes Giltreth zur auf Beruf?eig- Gesellschaft ih vorläufig in

alle diejenige eines direkten zustellen.

Aber auch

des Bauwesens | 1 ch die beteiligten | Und nterstüßen. Die Normenaus\huß Ó i [sen Arbeiten auf geb et des

Ordnung ftöre.

beteiligen wollen) zu einer „bau- Auch die “B

hindern.

von Lanzig ‘aus dem

lünftigen Anteil des Fret-

Ferner wünscht die Be- Zum Ausstand arbeiter In Ober ch us der angenblicklichen e und wirtschaftliche Un-

wiß und raft gestern

worden ist. Ganz

der Gesandischaft wieder zwischen Staats

damtt i rene

T. B.“ aus Weimar hat joll’ vor- | 9m Fieltag, chaffungsbeihilfe ge- zitälswerLen ftatt. Daneben follen für #6 gezahlt werben. Die ien im September und Grundsäße über die Ge-

erhöhung zunächst ab, inzwischen etngetioffenen die zehn yH.

trat dur

Vorlage jür die Landes-

Die Lichtwerke müßten den Generalkommandos | nicht erfaufen, i Foste es, was c8 wolle. ausstand {lug

vom Krieasmini1ierium ale Hoersiag nach Kattowitz

erlagen zu erbalten, und der Hütteninzustrie,

rden, über alle O!fiziere etn lands un» dex Chiistiich

zu übernehmen sind, | 92 tallarbeiter), erfläart nad) eingehender arbeiterftreif8: 1) Der werkschafteu geführt, gilt

, freigestellt, den tüchtigsten r, der mit einer Bataillons- tüchtigsten Kompagntieführer ng hat umgehend, späâtesten3 eneralkommand zu

des vorgeschlagenen O}si-

aufzunehmen.

crommissar eine

Sperunzaus. (Unter den Linden.)

Seshlossen.

SDhauspieiaus. (Am Genbarmen-

markt.) Geschlossen.

| Veutsrhes Theater. Sonntag, Naÿ- i nitttags 3 Uhr: Gastspiel russisWer Schau- syleler: Serbstliche Geigen. Abends

L Uhr: Auch ih wax ein Jüng-

| / U

| Montag bis Sonnabend: Auch ich war ein Jüngling « + FTammersviele. j Sonntag, Abends 8 Uhr: Das Weib | und der Hampelnmann., : Montag bis Sonnabend: Das Weib undv'dex Sampelmaun. Kleiues Schauspielhaus. {Eharlottenbdurg, Fasanenstraße Nr. 1.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Büchse der Vandora. Montag bis Sonnabend: Die Vüchse der Pandora, H 4 | Berliver Theater. Sonntag, Abends Ne E 74 lhr: Die Dame im Frack. A ul Fiuverite in 3 Akten .von Pordes- Milo. esangsterte von Will Steinberg. Musik

Montaz- und Donnerstag: Musik.

studiert: Kameraden.

Komödienhaus. Sonntag, Abends 8 UßZr: Liselott von der Vfalz. Lust- spiel in drei Akfien und einem Vorspiel von Rudolf Presber und Leo Walther Stein.

Montag und folgende Tage: Lijselott vou dex Pfalz.

Deutshes Kürfilertheater. (Nörn-

Sonntag,

Montag

lottenburg,

BR e [Nachmittags ergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen E Garten.) Sountag, Abends 8 Uhr: Die Preisen :

Rutfchbahn. Schwank in drei Akten [Wt von Heinz Gordon und Kurt Göt. LTicflauv. Montag und folgende Tage: Die

Nutschbahu. "Albert.

Lessingitheaier. Sonntag, Abends D 8 Ubr: Gastspiel Guido Thielscher: Donnerola

GCharley's Tante. Akten von B. Thomas. Montag und folgende Tage: Charley!s Tante.

Schwank in drei f

von Walter Bromme.

Montag und folgende Tage: Die

Li Dane im Frack.

N Theater in der Königgräßer | Straße. Sonntag, Abends 8 Uhr: Musik. Sittengemälde in vier Bildern von Frank

lat¿.) Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: u ermäßigten Preisen Die Fleder-

3+ Uhr: maus. Abends 73 Uhr: Der Kuh:

eur“ von Hans Rudolf Bart. nta. und folgende Tage: Der}

von Leon

e Wedekind,

Kuhreigen. waldmädel,

bem bereits am Donnerétagnachnmittag Zaborze die Abgabe von Kraft und in den übrigen o-er'chlesishen Bezirkéorten Beuthen, Katto- Kontos tle fie nahmittag

elektrische Kcaft und ohne eleftrisdzes Lict. ist vollkommen lahmgelegt. find zur Arbceitseinstedung genötigt. Nachdem die Verhandlun gen

UArbeitnehmern zu

heute, Sonnabend, ŒEinigungS8vervandlungen sebit. wird folgendes berichtei : den 15. Auguit, fanden in Kattowitz verhan-[ungen in Sach:n des Bergarbeiterausitannes und d-r Aibeit8uitede:legung bei den Oberschles Wen ECleftri-

Lohnerhöhung Mit diesem Beschluß war eigentlich die Lichtwerken Ghorzow und Zaborze gegen \partakistis ce mitiag das Lichtwerf Chorzow in érordecung eines Kohlendeputais und eines Wehuur Staattëfomnmiffar erllärte, nachdem e: bekanztg (Lhorzoro in den Ausstand baß morgen (Sonnabend) die Lichtwerke

\ der Staatskommissar \chließung vor: „Die am

1) Vertreter des Arbeitgeberverbandes der

Deutschlands, 3) Vertre vird 4) Vertreter des Gewerlvereins Chiistlicher

rechtigung und muß sofort beendet werden ; 2) Nach Beendigung Konferenz der ein, in der über die Punkte a. Wieder b. Wiedereröffnung der stillgelegten Betriebe, c. Milderung des Be- tlassung etwaiger politischer Häftlinge

lagerungézustandes, d. Haften

Schillertheater. Charlottenburg.

Heidelberg. von Wilhelmin Meyer-Förster.

Heidelberg,

Deutsches Opernhaus, Dir-ktion: Georg Hartmann.) Sonntag,

Martha oder Dex Marfkt Richmond.

spiel und zwei Aufzügen nach A. Guimera von Rudolph Lothar.

Montag: Der Troubadour. l g: Der Waffenschmied. reitag: Tiefiand.

Sonnabend: Martha oder Der Markt ¡ in vier Bildern nah M-urice Ordonneau zu Richmond,

è j Volksbsihne. (Theater am Bütow-| Komische Oper. (An der Weidea- dammer Brüdcke.)

Shwarzwaldmädel. \\bends 74 Uhr:

rcigen. Oper von Wilhelm Kienzl. | Shwarzwaldmädel, Operette in drei Text na der Novelle , Die kleine Blanche- | Akten von August Neidhart. Mußk

Jefssel. Montag und folgende Tage: Schwarz-

Statistik uud Volkswirtsthaft. Arbeitsstreitigkeiten.

der Gruben- und Ele \schlesten meldet „W. T.

Abgab2 vo agent 9 Ur »Dbershlefien ist also

Auch alle nicht \treikl\

egterung, Arbeitg einer Einigung gefüh n, daß wenigstens der

beendet sein wird.

Be üzlih des Ausstandes be

lehne ber Ai beitgeberveiband die Forde:ung von erfiärte H aber nah den Darlegungen des

Staat3kommissars Ho uv die D G. Wi

Heßtgerei den Aus

getreten fei, wieder in

en in Vetrieb kommen, die Gruben dürsten | das Erweib3leben

n müsse wieder in Veit Bezug auf den Ber noch fo

ter ter Hirsh-Duncker\chen

Beratung des j:zigen Berg-

Streik wird von keiner der vorgenannten Ge-

also als „wilder Strei", hat

vorger annten

Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Die

Dienstag, Mittwoch und Freitag: Die | Fledermaus. R 2. E. 2 fünf Fraukfurter. Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Der Magi O n e L Sonnabend, Abends 74 Uhr: Neu ein-| Kuhreigen, Sonntag, Abends 74 Uhr: Die Geisha.

O ME A rART E E E E C

Abends 7} Uhr: Alt- Schauspiel tin fünf Akten Alt:

und folgende Tage:

E

(Ghar- Bismarck - Straße 34—37.

24 Uhr: Zu

ermäßigten

nd. _ Abends 7 Uhr: Musikfdrama in einem Vor-

Musik von Eugen

Mignon. Caorvaten

Sonntag, Nachmittags Zu ermäßigten Preisen:

von der elekticishen Zentrale Licht unteibrohen wurde, auch

wiederun! Das YBirtschafisleben

Ausstandsbewegung bei den standslos geworden.

5 b? b, 1 L ¿geben batte, daß au Pr tyercke les daran siehte

T DETDe Ques Daran]€Bßen,

i 15, August vom Staatskommifar cinberufene Konferenz, an der teilnahmen

oberschlesischen Bergwerke Im Postverkehr mit der belgis@e 2) Bertreter des Verbandcs der Berga: bkiter E e gt

us | Bergarbeiter Deutsc- l n Metallarbeiterverbandes, 5) Vertretec der Polnischen Berufsver-inigung (Abteilung Berg- und

ver intg ‘Metallarbeiter), 6) Vertreter bes Polnischen

Zentralverbandes (Abteilung Berg- und 7) Vertreter des Deutschen Metallarbeiterberbandes,

die Arbeit ift des Streits beruft der Staats- J Organisationen einstelung der Gemaßregelten,

,

U PLEED A0 B.“, daß, nach-

ford rungen der vers e!ert. n Clêltro- eingestellt obne

C

Einer von „W

istigen Betriebe ger gelt werden sollen. E: D E. baben, It

u S Ms

—- Ueber die angestellten in den Einig 11gs-

i den O. E. W. Die Bewirt s ¿ehn vH. Lohn- ersing bereit, zu bewilligen. vetbreiteten Mitt-ilun1 der Fall. veinjeni.en Hdudl-r

Troß en am NatŸ- sland mit der ig8geldes. Der

8 dar: bis 450 6. Betrieb seien. Fluß kommen, garbeiter- lgende Gnt-

UT die Angabe

Staatskommissar erklären,

werkschaf1cen mit dieserEntschließung s: amit den Streik als unberechtigt, als „wil den Streik“. Jn seinem Schlußwort exkiärte der Staatskommissar S D oersing, nachdem die von ihm vorgeschlagene Entschließung von allen Vertretern angenommen worden fet, ti®te er an die Arbeitgeber das

/ ehe tin Verhandiungen eingetreten werde, Arbeiter, die entlessen worden seien und sich nit Berbrechens schuldig ganad,t haben, wieder ein- ; ex Die

der Staats- arbeiten wolle und

standen und dbezeihneicn d

dringende Ersuchen, noch

Bitte, in ihren Organisationen zu verbreiten, daß tommissar hinter jedem Arbeiter stehe, der viht dur verbrecherishe Handlungen die allgemeine Sicherheit gemeldet : Staatskommissar Hoesing und d-m kom- mandierenden General des festen Armcekorps3 für vas Belagerungs3- Negterungsbezirès verbietet, uürbeitswillige (dh. Personen, die sih niht am Streik durch Bedrohung, Einshüctei ung, Uebercedung, Aufstellen voa Sireikposten und Sirelkpcst nstchen oder in sonstiger Weife an der Aufnahme odex der Aubführurg der Arbeit zu ver-

Aus Cine vom Reichs- lnd

vormittag verschoben wo

Land-

riGlige Mitteiuung ersienen ? der Zivarg8bewiriid;a tung un!erlteac, fo daß dec Ta ake frei avgeven könne.

verhandelt werden \oll. Die Vertretet der Organisationen und bex

daß nach eingehender Prüfung den Garde rungen, soweit sie berechtigt sind, ftattaegeben bezw. diese durch die zuständigen Stellen vertreten werden.* In der Verhandlung erk

an die Arbeiterve:trêter richte

Breélau wird ferner

Oppeln: - erlassene

Vie bom Neichsarbeitsministerium für gestern nah- miitag angeschten Verhandlungen im Bankbeamten- ausftand sind, wie der „Vcrl. Börseu-Courier“ erfährt, auf heute rden, da. die Hamburger Banken, die erit fehr spät von dem Termin benachrichtigt worden waren, aestern keine Verticter entsenden kounten. Auch die Berliner Kassenboten raben, wie dasselbe B att mitteilt, in einer Ver- fammlung der Obleute am Donnerstag! beschlossen, ihre Forderungen den Bantlcitungen erneut zu überreichen.

Nach einer vom „W. T. B.“

/ T. B.“ mitgeteilten Depesche des „Gaulois* aus Brüssel zufolge ist die Gefahr eines belgi Cifenbahneraus|stan-s8 beseitigt, Versprechen abg“ geben hat, daß die Gehältzfi agen bis zum 1. Oktober

Die englischen Blätter vom 15. d. M. bringen, wie „W. T. B.“ erfährt, eine Meldung aus Kairo yout 7, wonoch in Aegypten cin allgemeiner Ausstand droht. sind die Dockarbeiter, in Katro die Straßen baähnsa

Ausstand getrèten.

und Forftwictschaft, aftung. derx Tabakernte 1819,

&s ist in leger Zeit in den Zellungen verschiedentlih die uns , "dß die Tabafern'e 1919 nicht mehr

einen Bezugobdschiia

e “o

WVerkehröiwweseu.

Geive-kvereine, Außenseite und auf der Paleitarte nidt mehr eiforderlih.

erflârten der Arbeiterverband wit die sechs Gez einvere-

Verordnung

bis

übermittelten Meldung des ,„Tele« graf“ aus London hat sich die S4reiklage wegen dec Lohn, Gisenbahnangeltellten plöglich wieder Die Gefahr, daß ein n‘uer Äus};:aud der Eijenbahn« angestellten ausbreche, sci jedoh-nicht- groß.

[chen da der Minister das

In Alexandrien

Tabakyflanzer feine Das ist nah etner von „W. T. B.“ der Deutsben-Tabakhaudelég-# Der Tavatpfl uzer darf adit*'ern, der Deutsh-n Tabak«and-k-ges-lisLait, beim (Detag) besitzt. Beautraat ül äb cin- Heran!seßung berigon Prei8rahmeis von 120 bis 200 ¿ch6 tür den Zeutner auf 325 Nur fol-n Nacnich Tabals it Gla»ben zu \ch n? 18 ese scha t in Mannheim bew in Bremen oder von don Bebörden b faontgegeb-n weiden, weil fa hz Nachrichten heute von intere Seite in die Weit g.\. gt werde

lishafi nict ad) wie vor fei.en Tabak nur von der Ubteilung Juland, in Mann- des bîig«

len „über die Benintscha‘tung des Eer Deulschen Tabathande!s-

{stertex

t j men Besazungss- ves Gefamtiühulls eincs Vakets auf dessen

und Hütten- |-riums vom 14. August Postverlehc mit dec also feine VBe-

sofort

von Deutsch-Ostafriïag.

Theoter des Westens. (Station:

Operette in drei Akten. Tert von Owen Hall. Deutsch von C. M. Röhr und Julius Freund. Musik von Sidney Jones. Montag, Dienst2g und Mittwoch: Die Geisha. Donnerstag und Freitag: Geschlossen. Sonnabend, Abends 7 Uhr: Zum ersten

Male: Die Frau im DSermetin.

a —— R R

Friedri - Wilhelmsi@ädtishes Theater. Sonntag, Nahuittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Der heilige &Slorian. Abends 75 Uhr: Der heilige Florian. Lndliche Satire in drei Akten von Max Neal und Philipp MWeichand.

Montaa und folgende Tage: Dev heilige Florian.

Theaíer am Nollendorfplaß. Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: 2u er- mäßigten Preisen : Drei alte Schachteln. Abends 73 Vhr: Die Pupyve. Operette

von A. M. Willner. Audran.

Montag Puvpe. A

Lusispielhans. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Abends 72 Uhr: So ein Müädel. (Das Extemporale.) Lust-

spiel in drei Akten von Hans Sturm und Moriy Färber.

Musik von Eomoud

und foigende Lage: Die

Nr. 75 des Amtsblatts des Neich3pyostmti

Wiederaufnahme des LTelecrammbv

Thalialheaiex. (Oresdenerite, 72/73.) Sonutag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er« mäßigten Preisen: Polnische Wirt- schast. -— Abends 7} Uhr: FJungfer Sonueuschein. Overette in drei Akten von Bernhard Buchbinder. Musik von Georg VLarno.

Montag und folgende Tage: Juugfer Sounenschein. |

M T A P]

Fauniltiennachzrichzien, Verlobt: Frl. Wilma von Thielen mit Hra. Hauptmann Cuno Frhren. von

Süß zu Holzhausen (Nosenthal— Danzig): Frl. Elsa Dönig mit Hrn. Dr. phil. Friy Furcter (Cöpenick—

(Gnadenfret).

Verehelicht: Hr. Oberst a. D. Otto von Nex mit Frl. Erika von Arents- {ild (Potsdam). Hr. Oberleutnant a. D. Franz von Gordon Coldwells mit „Gräfin Marie Luise Klinckow- strom (Dnzig). Hr. Dr. Wilter Huch mitFrl. Cläre Schwarz (Greifs-

wald).

Berantwortliber SiHriftleite Direktor Dr. Tyrol in C ottenburg Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der “Vorsteher der Geschäftsstelle Nechnungsrat Mengering in Berlin, Verlag“ der “Geschäftsstelle (Mengering) inBerlin, Druck der Norddeutschen Bu&druderei uni Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstraße 32, _ Vier Beilagen fetus{lteklid Börsenbeilaaec)

Montag und folgende Tage: So ein ädel, f

m

16

imb Etfte, Zweite und Dritte 7] BeniraleDaudelsroister: Beciar

F 7 2E Laie Kay

Á a d L T E

n is tos 1919 hat folgenden Juhalt: Verfügungen: belgischen Befaßtungszone; Provinz Posen; Umfang des Postscheckyeikehrs ; zu einem Brieffarienshluß g2höriger Beútel mit Ginschretbbuiefen; ertehcs mit dem vormaligen Gebiet Nachrichten.

Postverkehr mit der Bezisendung mehrercx

zum Dentschen Neichsauzeige

M 485.

Amiließes.

Vreußen

E MInNU Er Um Pes FIAAUErN. 8-Anweisung î zu dem Geseß, betreffen ; n

verschiedener Punkte des Ge ein rech1s vom 18, Juli 1919.

Das G-esctz ist ein Zwischengeseh. Es regelt eirzelae wlhtige Punkie des Geracindeverfassungsrichts, deren Neu- ordnung uicht bis zur endgültigen Regelung des Gemeinde- verfassungsrechts aufgeschoben werden fonnte. Zur Ver- ständnis und zur Auslegung der einzelnen Beslimmungen des

(Bestyes sind beshalb in allen Fällen die Bestimmungen der bestehenden Gemeindeverfassung8gese 82 heranzuziehen. Zu seiner Eigenschaft als Zwischengeseß veriiert es im wesentlichen seine Bedeutung mit dem Erlasse der neuen Gemeindeverfassungé- gesctzr (Städie-, Laudgemeltnide», Kreis- und Provinzialort mung), deren Enlwiürfe von der Siaatregierung im Laufe des Herbstes der verfossunggebenden Preußischen Landetversammlutig vor- gelegt werden. : E ,

Zu den einzelnen Vunkten ift folgerdes zu bemerken:

U Q l Ablau 1 und 2. | Our die Vorschrift in § 1 wird die rechtliche Versciedenbeit beseltigt, die zurzeit hinsihtlih der Bestimmungen über Wahltech! und Stimmrecht in den Gemeinden mit Geme'ndevertretungen einer- seits und den kleineren Gemeinden ohne Gemeindevertretungen anderer- seits besteht. Di? Gemeindewablverordnungen vom 24. und 31. Ja- nuar 1919 (G.-S. S. 13 und 15) betrafen nur die erstere Gruppt von Gemeinden. Durch fe wurde

E co & 2 D L. -— es _-i Es t T [A C A e eat ins} NEE Gs d) (ae) a

1, dez Kreis der Wahlberechtigten erroelleit, : 2. das gleite Wahlreht zu den Gemeindevertretungen ecin-

Geb E N Bezüglich der kleineren Gemeinden, die lediglich Gemeindever- sammlungen haben, war es also bei den Deslimmungen der Land- gemeindeortnungen verblieben, inêbesondere war das abgeituste Stimmengewicht in den Gemeinteversammlungen uocch aufrecht er- halten. c 2 E V „2 [S4 T E {I Nunmehr ist au in diesen kfleincren Gemeirdven, die eine Ge- S A E Si t S Gloge folgende: meind-persammlung haben, die Rechslage folgende: - 7 N Gemeindeversammlung sind alle

1. Stimmberechtigt in der mun l im Besiße der deutsœen MNeichsangehörigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen, weder entmündigten

O

noch untex vorläufiger Vormundschaft stehenden Männer 4 de wu; M v L 4, Ta è n de F L p r 5 FF + und Fraucn, welche das 20. Lebenejahr vellendet und im Gemeindebezirk seit 8 Monateu thren Wohnsitz haben.

Sib 8 Stimmaecwits ide! naŸ weldn der Abstufung des Stimmgewichts, gleichviel, nah welcyen Gesicbtspunkten fie in den verschiedenen Gemeinde-

t

j Ht [ ; Stimme ko N

9, Feder Stimmberectigte hat eine Stimme. Yede Ait versassungsgeseßen bisher duichgeführt ist, fällt damit in

Hukun]it fort. A S 3. Dur® die Bestimmung in § 1 ist auch das Stimmrecht

der Forenfen aufgehoben.

QUS Ll Ablau: 3 / E

Wahlen durch sämtliche Stimmkerectigte einer Gemeinde find

na§ den Gemeindéeverfassungsgesezen vorne ih ne vorzunehmen 1. im Bereiche der Schleën ig-Holsteinisc{en Städteorduung, 2. na der Hohenzollerns@en Gemeindeordnung.

V&n dei - zu 1. genannten Falle sind vie in 8 1 Absay 1 und 2 enthalten-nn Grurdsüße bereits dur) das Sondergeses über die Wahlen zu den Magistraten |m Gebiete der Schleswig-Holfteinischen Städteordnung vom 10. April 1919 (G.-S. S. 83) zur Geltung ge- bralht. Für den l-ßteren Fall geschiert dies durch die Bestimmun în § 1 Absay 3 dicses Gesczes.

ZU J 2 /

Der Neuwahl unterliegen uur urbesoldete Gemeintevorstands- mitglieder und Kreisdeputierte. Dorf- und Vauerschaftsvorsieher finden sch in den schleéwig-bolsteini]chen Kreisen Norderdithmarschen, Süderdithmaischen und Husum. A

Auf besoldete Gemeindevorstandsmitgkieder erslrett sfi die Neu- wahl n!cht. Hauvtbecufli » angen ellte Gezeindeborsleher, die eine einem vollen Gehalt gleiätommende Dienstaufwandsentschüdicung beziehen, sind im Sinne dieses Geseßes als befoldete Gemeindevor- steher au dann anzusehen, wenn die Gemeinde nicht mehr als 200 Seelen ählt.

L L nund über die Notwendigkeit der Vornahme einer Neuwahl entstehen, entscheidet der DegierungEprüsident. Zu §4. j

Durch die Beslinimung in § 4 wird der Zeitpunkt geregelt, bis zu dem die Wahlen stattzufinden haben. L ie Neuwahlen sind. sofort einzuleiten. Eine Hnausschiebung der Wah! über den 31, August 1919 darf nur dann fiatlfinden, wenn eine fröhete Durführung kal- sächlich unmöglich ist. Jn denjenigen Gemennden. der Provinz Daf nover, die nah 12 ff. einc (Semeindevertretung neu zu wähler haven, hat die Wahl des Gemcindevorstehers und seines Stell- vertreters (Beigeordneten) erst nah der Bildung der Gemeinde- vertretung durch diese selbst zu erfolgen. j 4

In den in § 4 Abs. 3 bezeichneten Gebieten bestimmen die Ne- gierung8präsidenten den Zeitpunkt, bis zu dem die Neuwahlen e unbesoldeten Gemeindevorstand9mitglieder und Krelödepulierten slatt- zufinden haben. Der Zeitpunkt ist so früh, als dies unter Beachlung der Bestimmungen iu § 4 Absaß 3 mögli ift, festzusepen. Der Wahltag wird alsdann auch in diesen Gebieten für die Landgemeinden und Kreise dur Beschluß des Krel3aus\chusses, süc die Städte durch Beschluß der Stadtverordnetenver]ammlung festgesept.

Die in diesein Ge‘eze dem Kreisaués{chuß übertragenen Besugs nisse werden in den Hobenzollernschen Landen durch den Amtsauê- \chuß wahrgenonimen. : j

Der Vorsiuende des Kreis us\{chusses, in den Städten der Magi- trat bezw. Bürgermeister, hat dem MRegierungépräsidenten von der Festseßung des Wakhltages sofort Mitteilung zu machen.

Die Wahlen sind bezügli sämtlicher unter § 2 fallender ur bez soldeter Leamten durchzuführen, auch dann, wenn diese von einer veugewoühlten Vertiretungstörpei schaft bereits vor Erlaß des Gesetzes neugewählt worden waren. N Ms '

Die grundlegenden Bestimmungen dex GemeindeverfassungegeseBe über die Wählbarkeit zu den unbesoldeten Eemeindevorstandsämtern sind nicht geändert. Die Vorsciften über das Vürger- und Ge- meindere@t gelten also au für die diesmaligen Wahlen. Dabei ist j ; rüdfditen: L E n ltona in 8 1 des Gesezes über das Büörger- und

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8 -18 des Gesezes maßgebend.

Erfte Beilag r und Pren

ad, den 16. August

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Wählbarkeit zu den unbefoldeten Gemeindevorstandsämtern au) den Frauen unter en gleiten Vorausseßungen wie den Männern zufleßt; T, 92, die Bestimmung tn § 10 y „wodur die Snfompatibilität zwish2zn Stabvtverordneten und Magistrats- mitgliedern aufgehoben tft.

dieses Gefeßes,

Zu 8 5 und 6. 0 pg N N Sit S ST A Gt Mm „L Er o , In den &8 5 und 6 werden Bestimmungen über die Wahltörber

aften gelroffen, die die Neuwahlen vor:unehmen haben. Erund- \äßli

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L, c S S s ° Au E f is n in dieser Hinsicht die bisherigen Bestimmungen der folgenden

Gemeinde hränkungen. l. 5): Bet der E 3 io)

Magistratsmitglieder in den

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: ç F ; ; wt tA0 Ein- erfallungSgelete, Ictod) mit wichtigen CIn- n

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unbesolde;ei Städten oder den Stadien Oder 2L

nach der Städ!e-

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a) flir Hannover 6 Absatz 1 der ( vom 24. Januar 1919 [G.-S. 6 b) für Schleswig - Holstein (Y

zur Gemeinvewahlverordnung

[G.-S. S. 16) E eingeführt worden war, bedeutet fie Städteverfassungsrehtes ) in Hessen-Nafsau, e ) in Neu Vorpomméern und Lügen, ) in den Hohenzollernschen Landen. : .

: ritand . mit 19-

Städten of lollegialishen Gemeindevorjta

OTDnUng anuar 1919

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nunmchr eine Aenderung des

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n NZLU 7 : t A c_cr =r+ or Mitraormetster aud be genannter Bürgermeisterverfassung behält der Bürgermeister auch 2 t den auf Grund dieses Gesetzes vor¡unehmenden Wahlen sein volles

- T Stimmrecht in der Stadtverordnetenver{ammlung.

Y ch {T ! «4 C4. *, “gn j P E R ? Bei der Wah! der Gemeindevorstand8mitglieder in den

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128 A J 2 « (Z 0):

Landaermeinden ist zu unterscheiden, ob die Wabl dur die Gemeinde- u Ur 86TH E e MERES I M IP E 2 ; i: Se Ga Land E; versammlung oder die Gemeindebvertretung vorgenommen wtrd, N dieser Hinsicht bringt die Bestimmung in § 15 dieses Geseßes für

die Provinz Hannover insofern cine Aenderung, als die Wahl der Gemeindevo!flandsmitglieder in den Gemeinden, in denen eine Qe- meindevertretung gebildet ist, nur durch leßtere zu erfolgen hat. j

Bei den diesmaligen Wahlen, soweit diese durch die Gemeinde- vertretung vorgenommen werden, hat der Gemeindevorstand, Tein Stimmrecht. Der Gemeindevorstehér (Bürgermeister) bleib! ¡edod) im übrigen auch bezüglih der Vorbereitung unh ULINAr g E” Wahl Bezsitender der Gemeindevertretung mik allen fonstigèn Nechten and Lfliciien, Er bat auch die Wahblhantlurg zu leiten, It der Gemeindevorstcher oder einer der Schöffen zug aewähltes Mitglied der Gemetudeveitretung, fo steht ihm als solchem Í lih das Stimmrecht zu.

Soweit die Gemeindevorstand2wahlen versammlung erfolgen, find die Vorschristen in beachten. Der Gemeindevorsteher ( i Säsffen haben in diesem Falle als ; angehörige das gleihe Stiumrecht wie jet beredtigie.

Die gleicen Grundsäße Neuwal N

Gemeindevorstandsmitglieder in den Landgemeinden und Slädten Hohenzollerns sowie auf solle Städte, die nach eter Landgemernde- ordnung verwaltet werden, Anwendung.

eue Fn 2 berechtigte Gemeinte- der

andere Stimm-

uwabl der unbesoldeten

idten

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Ci amort Sf 1, § 7 regelt im wesentiichen das Wahlverfahren, joweil die Verbältniswahl zur Anwendung kommt.

2 E E 2. Die Neuwahl der unbesoldeten Gemeindevorstands! ritglieder und Kreisdeputierten erfolgt nah den Grundsäßen der Verhältniswah!,

fofern die Wahl gleichzeitig mindestens für zwet begriff ih gteidartige Stellen -in derselben Kommune zu 1ättgen tf. Dieje Borauéseguna î trifft beispiel8weiîe auf die Wabl mebrerer unbesoïdeter Magittra!s- mitglieder, auf, die Wahl mehrerer Schöffen, auf die Wahl der beiden Kreisßdeputierten zu, bagegen niht auf die Wabl des A stehers uud seines Stellvertreiers, da -von M, Et Ser arundfäußlich eine ganz andere Qualifikation als von dem Ste liyer- treter gefordert wird. Der Gemeindeborsteher ist also fels dur) Mehrheitswahl zu wählen, ebenso der SteÜvertreter, jofern na) den G meindev-rfassung8gesezen nur ein Stellvertreter vorgesehen ist. Sind mehrere SteUvertreter gleizchtig zu E 0 findet diese L3ahßl nc en Grundsägzen der Verhältniswahl statt. N es v M Aufflellung der Wak,ivorschläge haben die beatdaren Magistrat8mitgltieder vöilig außer Betracht zu bleiben. Ihre Wahl crfolat au weiterhin als Einzelwahl nach Mehrheitsprinz1p, die due wahl seibst ledialih unter deim Gesichtspunkte der persönlichen Zualt- fikation für die beflinimnte Stelle. A L e A Die a über die Durchführung der Verhältnis- wahl trifft für die Landgemeinden und Kreise der Krei8auëschuß, für die Städte die I L R et find folgende Gesichtösyunite zu beachten : A 0 Verso een ift mögli: einfa und \{nell durchführbar zu gestaiten, insbesondere in den Fällen, in denen unter Einigung aller Parteirictuncen nur ein Wablvo1schlag aufgestellt R j b) Für die Wallvorschläge ist die Aufnahme einer O jenen Anzabl von Ersakleuten zuzulassen, damit beim vorz-itigen 2 usscheiden cines Gewählten die freiwerdende Stelle durh Nachrücken wieder ejci ‘den fann, ; L A nt über die zur Einreiung der Pablvorj läge erforderte Untersckriftenzaßl muß der Vorschrift in § 7. Absaß 3 ent- L Erläuterung diescr Vorschrift diene solgendes Beispiel : Sind tin etner Stadt, die 43 Stadtverordnete zählt, 9 „un- besoldete Magistrat8mitgliedec zu wählen, so darf e oeoroene Unterschriftenzahl 48 : 5 = 9,6, nach unten abgerundct qui M ) übersteigèn. Sind bei der gleichen Stadtverordnetenanzah nur g Ha besoldete Magistrate mitglieder zu wählen, fo darf die geforderte Unter- {chriftenzabl nit 48:4 = 12, sondein infolge der erne mis in § 7 Ziffer 3 48: 5= 9,6, nah unten abgerundet auf 9, nicht über- igen. ne ist zulässig, durch Beschluß des Krelsaus\{usses bezw. 2 Stadtverordnetenvei sammlung die geforderte Unterschristenzahl weiter 2 “Den, . . e die Verhältniswahl der Wemelndavor anbeultgueder dur) die Gemeindeversammlung oder durch sämtliche Pm e Ns e {stattzufinden hat, hat der Krei8aushuß gleich itig über 3 nr ellung oder Ergänzung sowie Auslegung der Wähterlisten Beslinmung zu O dies angeordnet, fo finden im übrigen die Bestimmungen der Neichswahlordnung vom 30, November 1918 üter Aafst Uung, Nuélegur g, Berichtigung der Wählerlislen mit der Mafgave An- wendung, daß die Entscheidung über den Einspruch binnen einer Weche na Ablauf der Ausklegungéfrist zu erfolgen hat.

J unbesoldeten Magiili t J S Holsteinishezn Städteordnung haben de onder : der Bildung der Präsentationslisien Rechnung zu tragen.

mitglieder im Geltungßbere

E ischen Staatsanzeiger.

y Di S ier das Verfahren bei der Wahl der 3 Die Bestimmungen üßer das Bersahren bei der Zahk d

s ck N Een leber im Geltungsbereih der Schle8wig- ädteordni vesonderen Verhältnissen bei

2

c C 2 ci 49 . Ds Verfahren bei der Wahl der unbesoldeten Ma istrais- U R ¿h der Städteordnuna für die Provinz

: S o 20+ na den bisberiacn Bestimmungen Bs vi E G E S Glei mta- NDolitein ¿erfall naci) den hiShertaecn D E R e 2 Für die Amtsdauer der Neugenählten ist die Bestimmung in | Schleëwig-Holitein ¿erau einer aus 3 Namen bestehenden Prä-

1. in die Aufst fentations!l zverordnelenverjammlung, L E R i

9, in die unmittelbare Wahl des Magisiratsmiiglieds aus den

D E verbern durd) die gesamte waß!-

ellung

e für jede zu besetende Stelle durch die Stadt-

e

2 T S oiiinee Xa 9 Vvorge!czzagenen berehtigte Bürgerschaft. ; F i 5 : Orr c l c « E Ee - Dieses Verfahren wird dur § 7 Absay 3 und 4 mit der Maß- co L! L LLY/ e à b S «Vi Ô L A ‘fa be aufzedt erbalten, daß die B ¡dung der Präsentationelisten in gabe aus:echt erhalten, daß die Biidung der Pra] sien )ufuntt 1. gleid F Stellen, und 2. so-

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4 u L ( T2 4A Defceiben i g L4 L ckitt r An He 2121 belekenten è ) 1 î i ¿elta Tur IanIitlte Zu DUICHTHUY Es UTuUnTE 1. QLrelcpgellig | L E

utun}! „B L ots Ao (Fol A t p R AEE }

fern mindestens zwä freie gleichartige Stellen zu hesezen find, nah j

Ee c c Fede Yräfentationg E A Be e T A E fo tadts L. n L L R E wahl erfolat, Sede Prajentattonfs» o:dnung verwalteten Fleckden werden diefe Heckte dur die Stadt- | pen Grundsäßen der Bi niéwaßl E Lien als verordnetenversammlung unter Auss{chGluß des Magitrats „außgeudt. | liste, bestchend aus drei E ria S Nbon vor- C A A I Ad L Fr bt Rabl bezw raleniation Lte Rott Gile 2M ocLya!0 Vo DEerie - Nachdem diese Bestimmung für die Wahl bezw. O Cinkbeit betrachtet. Vie e E N riot At Feredtiat, cine der

E T Ca E c § S » 4 t e C A 2 ck20 n en TAL 4 H Ls w v

all.r Mazistrat2mitglieder du rch Sonderyzorschriften bereis schlagenden Parte! ¿u bezeichnen. Us S

¿JCUG 2 I : ut befezenden Stellen entipreßende Zah! von Präsentations- ¿1 CICHUIILU A _— i Ct LTLUL a

Zahl der

E - A taAthorArNNn A rinrn C 1 2s ¡isten aufzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung hat zu b E ELO E T S a Lot So Huifnal m2 Von Srfaßzleuten tin den idließen, ob abnlich wie bet der Aufnahme 0

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ciniaer weiterer Präsentationslisten

ic Benden

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LUT ELLE: - S uzulafsen ist. Die von jeder Partei aufgeftéllien Präsentationê- listen find in derseiben Weise, wie dies bei dem gewöhnlichen, Ver- L11U Vi ùy arke , G: S 5 : n . 2 hältniswahlverf J ift, zu einem einheitlihen Waßhlyor-

Stellen zusammenzustellen,

schlage für einen

L ï ) j Tf ' (toll 0 nux mit dem einen U Stelle des

daz a

: 98 «E aewhnlicen Wahlvorshlage B owpet Hernamenck Ï DRLU Til H Va G EAS C R S Ed T d S { ist, ‘nunmehr eine Prâsentaltions-

für etne Gletue venanni

y D f E g liste mit den 3 Namen eingeseßt witd. Las Wah lver fahren sel rch das ermittelt wird, wieviel Präsentationslisten M , L d) I E L As S L A da entfallen, wird im übrigen nach den völlig gleichen

Ani ,

y E Lie Gs 9, 1 wie das gewöhntiche Verbältniswahlverfaßren A! n die Präsentationéliste als solle tels al3 eine SCtnyhett

Sind in dieser Weise die zu berücsi§tligenden Prä!entationslistcn ermittelt, so werden fie der Vethe nach auf die einzeinen zu beseßenden Stellen verteill. L; g Mahl der drei auf

Die Wabl des Magistratsmiiglieds aus der Wahl Der dret auf der Präsentationsliste verzeichneten Bewerber erfolt sodann wie bis- Der 9 alentationgliiie A, S Wählerscaft.

her durch unmittelbare V Hierbei find gegenüber den D Städteordnuna folgende Aenderu 1. die Ausdeh:

gleichzeitigen 2

(Gefeß vo U 92, die BorsMrift, Laß

eitswaßl feltens der Wähler]d ungen der Schleswig-Holstetnish n

cts und die Zulassung der Vahlen für alle freten Stellen ml. S. 83);

im durch verdeckte

s » L 4M R. 2 n haben (S 8 des Gefeßes).

Stimmzettel jtattzufir (au Pi ci 14 E G c_y E L C B or Wfglg2 unbesoldeten 6. Die Bestimmung in F Ab]. 2, DEL . Zl folge unbe|

Y

teh angemessene Ents&ädiaung acwährt werd?n i è

T Y C Wahlen gel

Y L T A Ly L Magistratsmitgliedern eine

dars, entspricht der Vorschrift in Z der 3 E E Gemeindewahlverordnung vom 31. Januar 1919 und in S 8 der Î Ui s tagswabßlverorbnung vom 18. Februar 1919. XÆVie m Den nann beiden Geseten wird im allgemeinen unter einer angemessenen Gnf-

schädigung ber Eriaz des entgangenen Arbeilsverdten|t28 A \cin. Ist im Etnzelfalle infolge Nebernahme eines größeren Dezernat dur ein unbefoldetes Magiitratsmitglied eine höhere (Fntschädiguag fo muß sich diese doch in mäßigen Grenzen halien. daf dex UnteriWied zmiscen besoldetem und undesoldetem

, C U H

N is gerechtfertint íInsbefor

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N Magist cte tglied durch die Auslegung dieser Bestimmung nichi yer- wischt roerden. Zu 88. E Eine unmittelbare Wahl ver Genteindevorslandêmitgl'eder nach

l A Toi ; ; e; 41725 1 + ti em Mebrbeitsprinzip findet zurzeit nur tat u AICOTDCLTODTINZ gur Ur Mae L 6 “im Bereiche der Schleswig-Hoisteinisen Städteordnung bei der Wahl der Magistratsmitgliede, j 9, in den Hohenzollernschen Landen in den Gemeinden mit a 1, U ia 309 Einwohnern vit mehr als 1000 Einwoh ; i L 3. in allen denjenigen Éleineren Landgemeinden, die keine Ge- C R meindevertrelung ha09?n, : : d in den Fällen zu 2 vad 3 jedoch nur dann, wenn nicht mindestens wei aleidartige St-lien im Sinne der Ausführungen zu § 7 Ziffer 2 zwei gieiwarttge tue „l E L T did: Canbe zu beseßen find. Auch bezüglich dieser Wahlea hat sür die L gemeinden der Kreisausschuß, für die Städte die Stadtverordneten -

; f TNenquitell ne oder Graänzun versammlung die Bestimmungen über Neuau!stell1ng oder Grgänzung

.

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und Auslegung der Wählerlistea zu treffen. E E Die ‘MesiübennaNoischrift zu § 7 Ziffer 44 findet Anwendung. Zu S 9. R

Durch die Bestimmung in § 9 Abs. 1 wird die Ungleichheit in seitigt, die dadur entstanden war, daß nah der (Finräumung A aktiven und passiven Wahlrechts an die Frauen E L er Schhwägerschaft bet Frauen keinen Hinderungsgrund zur Me gen Viitgliedshast in eine Se oder cinem Gemeinde- orstande oder betden Körper|chajien bildete. ; Os die B chrift T S 9 Abs. 2 werden vetältete Vorschriften der Hannovershen Städteordnung formell aufgehoben, nach dexen

* 1. ein Teil der Magistratsmitglieder déx Klasse der Handel-

und Gewerbetreibenden ancebören mß, ;

2, von der Wabl zum Magistratsmitgliede diejenigen Per- sonen ausges&lossen waren, die in Kost oder Lohn eines anderen’ fleßen.

Zu § 10.

Die Bestimmung in § 10 ist die logische Folgerung aus dey Me stimmung in § 4 der Gemeindewahlverordnung vom 24. Januar 1919, durch die bereits in Abweihung von den bisherigen Se der Städteordnung die “rain von Magistratsmitgliedetn zu Sladk-

¿ten zugelassen tit. ; R E Weise können in Landgemeinden Gemeinde- vorsteher und Schösfen aus der Zabl dec Gemeindevertreter gewählt werden. Ein Gemeindevertzeter, der zugleich Gemeindevorstandsmitglie ist, hat bei einer Abstimmung selb|lverständlih nur etne Stimme.

U S El

Die Bestimmung in § 11 über die Neuwahl der vom Ober- vrißbdnten Znaanids Nmisvorsteber und threr Stellvertreter hat Bedeutung nur für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Branden- burg, Pommern, Schlesien, Sa%sen und Schleswig-Holstein, in denen allein Amtsbezirke und Amtévorsteher bestehen. Sie gilt insbesondere nicht für die westfälischen Amtmänner und die rheinisGen Landbürger- meister. Sie gilt fernec nicht für sämtliche eommissarish bestelien Amtsvorsteher, die A Amt i der Negel hauptamtliß und gegen

dere Deinuneration verwalten. , : at: 1e Wahl erfolat dur die Kreistage, denen biéher bereits das r zt zustand. i : Dori Sie Wabl ist eine Einzelwahl nah Mehrheitsprinzip, da für jeden Amtsbezirk cin besonderer Amtsvorstéher zu wählen ist. Bis-

As Slichtag, an dem die Porauésezungen des Leben8aiters n der Wohnsigdauer erfüllt sein müssen, wird der 1. Juli 191:

Gem:einderecht der Fraurn -usw. von 15. Juli 1919 und die dazu ergangege Ausführungsanweisung, wonach die

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bestimmt.

| herige Amtsvorsteher, die fich bewährt haben, Tönnen felbstversländlidz wiedergewählt werden.

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