1919 / 197 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Vorstehende Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver- i / :

! geschäâfte. Er erteilt den Ge!ellschaften und ibren [l '

¿ Anweisungen, foweit solche zur Abwickiung der Geschäfte erforderlich

{ sind, überwacht die Liquidation der Gesellschaften, nimmt ihre Schluß- rechnung entgegen, genehmigt sie und erteilt En!lastung.

Iändung in Kraft. Berlin, den 27. Augqust 1919. Der Neichswirtschaftsminister. Schmidt. fEaniifa Im

Verordnung,

17. P rz 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 236). Vom 27. August 1919. : Nuf Grund der die wir!sGaftlihe Demobilmachzuna be-

machung, vom 26... April folgendes verordnet: S Ss treten außer Kraft:

1. die Verordnung des Bundesrats über die Errichtung von ! erstelungs- und Vertriebsgesellschaften in der Shuhindustrie vom |

17. Viârz 1917 (Neichs-Gejeßbl. S. 236),

. 1385) und vom 16. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1432),

3. die Bekanntmachung über örtlihen Bereich und Sit der | id ift Derstellungs- und Vertriebsgesellshaften in der Schuhindustrie vom | Uch ist.

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(Reichs-Gesetßzbl. S. 1399),

4. die Bekannimahung über das Verfahren vor dem na Artikel IIT § 5 der Bekanntmochung über die Errichtung von Her- ftelungs- und Vertriebsgesellshaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 (Neichs-Geseubl. S. 236) eingeseßten Sch iedsgerichte vom 29. Juli 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 673).

S 2!

Auf die Liquidation der Herste!lungs- und VertriebsgeseUscchaften finden die Bestimmungen der §8 48 bis 53 des Bürgerlichen Geseß- buchs entsprechende Anwendung.

§ 3. Ueber das Vermögen des Ueberwahungsaus\chusses findet Liqui-

dation in entsprechender Anwendung der §8 48 bis 53 des Bürger- lihen Geseßbuchs statt.

S4 Der Ueberwachungsaus\{chuß beendigt die laufenden Amtsgeschäfte. Er erteilt den Gesellschaften und ihren Mitgliedern Anweisungen, soweit folhe zur Abwicklung der Geschäfte erforderlich sind, üker- wacht die Liquidation der Gesellschäften, nimmt ihre Schlußr:chnungen entgegen, genehmigt fie und erteilt Entlastung. ¿

8 5, Der Uebershuß des Vermögens des Ueberwahungsausschus}ses fällt an den Neichsfiskus und ist für die Verbiligung von Schuh- werk sür die minderbemittelte Bevölkerung zu verwenden.

8 6.

Soweit das Vermögen des Ueberwachungsauss{hu}es nit aus- reiht, werden die Mitiel, deren er zur Durchführung seiner Auf- gaben bedarf, im Wege der Umlage von den Gesellschaften auf- ina Die Höhe der Umlage und die Zeit der Entrichtung be-

timmt der Ueberwachungsaus\chuß.

S fs Die Mitglieder des Ueberwachung8aus\{hu}ses, die Liquidatoren der Gesellschasten sowie die von ihnen beaustragten Verirauens- männer und Sachverständigen sind, vorbehaltlih der dienstlichen Be-

über die Einrihiungen und Geschäftverhältnisse, die dur ihre Tätigkeit zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sih der Mitteilung und Verwertung von Geschäfts- und Be- tirieb8geheimnissen zu enthalten. :

D Hersleller bon Schuhwaren jeder Art haben dem Ueberwachungs- aus\chusse zwecks Durchführung seiner Aufgaben auf Verlzngen Autkunft über ihren Betrieb, ihre Bestände an Rohstoffen, Haib- erzeugnissen und Fertigerzeugnissen sowie über ihre Fabrikationsmittel zu erteilen.

8 9. _Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldslrafe bis zu fünfgehutausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, 1. wer die gemäß § 8 erforderten Auékünfte innerhalb der

folten Tritt nt ot ) io î nrichti er ? y l G n Fp E i gelebßten Frist nicht erteilt oder wissentlih unrichtige oder kanntmachungen der Reichsstelle für Terxtilwirtschaft T. 70 und T. 80

unvollständige Angaben macht, i : 2. wer einer nach § 4 erteilten Anweisung des Uever cachungs- auês{usses zuwiderhandelt,

nit beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Ge'chäfts- oder Betrieb8geheimnissen sih nicht enthält. Im Falle der Ziffer 3 tritt die Strafverfolgung nur auf Antraz cin. S 10 Streitigkeiten, die zur Zeit des Außerkrafttretens der im 8&1 Ziffer 1 bezeihneten Verordnung bei den Schiedagerichien (Artikel I1T § 9 der Verordnung) anhängig sind, werden von diesen Schied8- gerichten erledigt. S 11

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. |

Berlin, den 27. August 1919. Der Reichswirtschaftsmtnister. Schm idt.

Wbévepdipnvacigteterl

Berorvvdnung,

24. März 1917 (Reics-Geseßbl. S: 274) und die Bekanntmachung ? zur Abänderung dieser Bekanntmachung vom 30. November 1918 :

: der Bezüge an betreffend Aufhebung der Verordnung des Bundes- ; rais über die Errichtung von Herstellungs- und j

Vertriev8gesellscchaf in der Schuhindustri : U A L n | Vertriebs g [shaften in der Shuhi Urie vom.) der Gesellschaften sowie die von ihnen beauftragte: Vertrauenémänner ;

und Sachverständigen find vorbehaltlih der dienstliGeu Bericht- | f erstattung und der Anzeiae von Geseßwidrigkeiten verpflichtet, Über j i die Einrichtung und Geschäftsverktältnisse, die dur ihre Tätigkeit 21 F / è threr Kenntnis kommen, Verschwiegenbeit zu beobachten und sih der

treffenden Befuanisse wird nah Maßgabe des Erlasses, betreffend ! Arflösung des Reich8ministeriums für wirtschaftlihe Demobil- : 1919 (Reichs-Gesegbl. S. 438) |

j aus\{uß auf Verlangen Auskunft über ihren Betrieb, ihre Bestände } ! an Echuhwaren, Ein- und Ausgänge und Etn- und Verkaufspreise zu

haudels8geseliihaften vom 26, Juli 1917 (Reichs- :

Gesegbl. S. 666). Vom 27, Avgust 1919.

Auf Grund dex die wirtshafilihe Demobilmachurg be- ireFenden Befugnisse wird nach ‘\!taßaabe des Erlcsses, betreffend Auflösung des Reichsminisieriums für wirischastlice Demobil- machung vom 26. April 1919 (Reichs:Gesegbl. S. 438) solgen- des verorbneoi:

S1 Es treten außer Kraft: j ;

1. die Verordnung über Schub handelsgeselishaften vom 26. Juli 1917 (RNeich8-Gescb!. S. 666),

2. die Bekannimachung über örtlihen Bereich und Sih der A alien vom 6. August 1917 (Reichs-Ge|epbl.

3, 695). .

& 2, Nuf die Liquidation der Schuhbandelsgesel| {aften finden die stimmungen der §§ 48 bis 53 des Bürgerlichen Geseubuhs ent- eœende Untvendung. z

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Vebec das Vermögen des Hauptverteilungsaus\Ä ues findet ? entiprecender Anwendung der §8 48 bis 53 des . / treten außer Kraft.

Liquidation inr Bücgerli chen Gejeybuchs statt.

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Der Haupkverkeilungsausshuß beendigt die laufenden Amts- |

ibren Mitgliedern

S5

Der UebersGuß des Vermögens - des Hauptverteilung8aus\{chuses ; ? wird auf sämtlidbe Gesellschafter im Verhältnis der Cinkaufssumme

Schuhwaren in der Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Junt 1914. verteilt.

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8 6. E Die Mitglieder des Hauptverteilung8aus\(usse8, die Liquidatoren

Mitteilung und Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu enthalten. 8 7. . : Händler von Scuhwaren jeder Art haben dem Hauptverteilungs-

erteilen.

gehörtgen oder bei ihnen lagernden Waren zu erteilen.

Die Auékünfte sollen nur insoweit verlangt werden, als es zur

Durchführung der Aufgaben des Hauptverteilungsausschusses erforder-

8 8. i

Mit Gefängnis bis" zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark oder mit einer dteser Strafen wird bestraft,

1. wer die gemäß § 7 erforderte Auskunft tnnerhalb ter ge-

seßten Frist nicht erteilt oder wissentlich unrichtige oder |

unvollständige Angaben macht, . 2. wer einer nach § 4 erteilten Anweisung des Haupiver- teilungs8aus\{chusses zuwiderhandelt, : 3. wer den Vorschriften tes § 6 zuwider Vershwiegenhcit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Geschäfi8- oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält. / Die Strafverfolgung im Falle der Ziffer 3 tritt nur auj An- rag ein. :

& 9. Sireltigkeiten, die zur Zeit des Außerkrafttretens der im § 1 Ziffer 1 bezeichneten Verordnung bei den Schiedtgerichten (Artikel TIT

§9 der Verordnung) anhängig sind, werden von diesen Schieds- gerichten erledigt.

10. Diese Verordnung tritt A Tage ihrer Verkündung in Kraft. Verlin, den 27. August 1919. s Der Reichswirtischaftsminister. Schmidi.

t ——

Bekanntmachung Nr. W. 110/8,. 19. Mit Zustimmung der Reichsstelle für Textilwirtschaft wird

| folgendes bekannt gemacht:

Ut tel 1 1. Die Bekanntmahung Nr. W. 10/3. 19 liber Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutshen Schafshur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien vom 1. 3. 19, 2. de Bekanntmacung Nr. W. 20/3. 19, betreffend Beschlag- nahme von reiner Schafwolle, Kamelhaaren, Mohär, Alyaka,

riterstattung und der Anzeige von Geseßwidrigkeiten verpflichtet, | Kaschmir sowie derer Halberzeugnissen und Abgängen vom 1. 3. 19;

3. die Bekanntmachung Nr. W. 30/3. 19 über WBeschlagnahme von Web-, Lrikot-, Wirk- urd Strickgarnen vom 1. 3. 19,

4. die Bekanntmachung" Nr. W. 40/3. 19 über Beschlagnahme und A elandeerhebung von Torffasern (Blattscheiden von Griophorum) vom 1. 3. 19,

9. die Bekannimachung Nr. W. 50/3. 19 über Beschlagnahme

| und Meldepflicht von gesammelt-n rohen Menschenhaaren vom 1. 3. 1 9,

„6. die Bekanntmachung Nr. W. 90/5. 19, betreffend ‘die Ab- änderung der Belanntmachung Nr. W. 10/3. 19 über Beschlagnahme

¿ und Bestandserhebung der deuishen Schafshur und des Wollgefälles

bet den deutshen Gerbereien vom 19. 5, 19, werden hiermit aufgehoben. i Ute T. Dte bis zum 28. August 1919 eins{ließl!ch auf Grund der Be-

bom 19. März 1919 in Verbindung mit den Bekanntmachungen W. 10/3. 19, W, 20/3. 19, W. 30/3. 19, W. 40/3. 19, W. 50/3. 19,

j ; i E, 4 i W. 90/5, 19 erfolgten Gin:e/beschlagnahmen bezw. eingeleiteten Ent ano 6 Nersc6w L ' Be S ; lw. Etngeleitelen Gnt- 3. wer den Vorschriften des § 7 zuwider Verschwiegenheit | eignungen bleiben rechtswir?fam.

Wt el I,

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 29. August 1919 in Kraft. !

Berlin, den 28. Lugust 1919. Neichswirtschaftsstelle für Wolle, Der Vorsißende: Avellis.

bmw em neen

Bekanntmachung N 0 über Aufhebung der Veschlagnahme- - und Höthst- preisverorbnungen auf dem Gebiet von Kunstfspinn- stoffen, Lumpen und Stoffabfällen sowie hebung des allgemeinen RNeißoerbois.

uf Grund des §8 2 der Vekanutmackung des Staate-

betreffend Aufh{+bhung der Verordnung über SGuh- | sekretärs des Reichswiris®altsamts über Befugnisse der Noichg- - K, f - «A Li L. U Ul j r G L A LE L L (13 î

stelle füc Te ‘lilwictshaft und der Neichswirtscafisstellen auf dem Texiilgebiei vom 1. Februar 1919 (Reichs-Beießbl. S. 175)

¿ in Verbindung mit 8 1 der Berotdnungen über wirtsaftlihe

: Gesegbl. S. 174) wird hiermit unter Zuflimmung der Neichs-

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stelle für Textilwirischaft folgeades angeordnet:

& .

Die Bekanntmachungen 1. Nr. K. 10 über Beshlagnabme, Bestand8erhebung und Höcb:stpretse von Lumpen und neuen Sto-fabfälsen aller Art vom 1. März 1919, | s 2. Nr. K. 50 (Nachirag zur Bekanntmachung Nr. K. 10 vom

Cbenfo haben Personen, die nidt zum eigenen Gebrau be- | : slimmte Schuhwaren im Eigentume, Besiß oder Gewahrsam haben, ;

2. die Ergämungen zu dieser Verordnung vom 11. Juli 1918 | dem Hauptverteilung8ausshuß auf Verlangen Auskunft über die thnen

(Neichs-Geseßbl. S. 729), vom 29. November 1918 (Neihs-GeseßbL. ;

} züglich unter Angabe der Menge, des bezablten Linkauft preises und

erwirbt, ohne daß sie ihm durch Vermittlung des

Auf- }

¿ Q { von 1 ¿in Grünberg, Hameln N : / ¡ in Pr. Hollaid und den Regierungsrat Dr Loeb in Ha! Maßnahmen auf dem Textilgebiet vom gleichen Tage (NReichs- | i L

3 Bisher ausgespro&ßene Einz ibeshlagnabmen sowie eingeleit Enteignungsverfahren bleiben von dieser Bekannimachung unberüe g N beri, Ds Diese Bekanntmachung tritt mit dem 29. August 191 Berlin, den 30. Lugust 1919.

Reichswirtschaflsfiello für Kunstspinustoffe und Stoffablilh Der Vocsizende. Obersißko. '

BekanntmäGhuUng. betreffend Anzeige von Leimmengen Auf Grund des § 1 Abs. 4 der Ausführungsbestimmy,

- i; Nairbenopotihl Seita (97) ; ause vom T5. Suli 1917 (Fei snefcßblait Sell 627) zur Vrtane

| mung über den Verkehr mit Leim vom 14. Septomhey 1918

(Reichsgesezblatt Bes N O hiermit angeordnet: Ter Limmengen im Gewahrsam hat, die ihm nit durg Ver

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| mittlung des Kriegsausschusses für Erfaßfutte: G. m. h, H, | durch dessen Beauftragte zugewiesen find, ist verpflidtet, fe,

bers des Aufbewahrungsorts mittels eingeschriebenen Briefes bein Dios ausshuß für Erfaßfutter G. m. b. H. Abteilung Leim, Bert, W. B Lütowstraße 33/36, anzuzeigen. / N , Cine gleiche Anzeige bat zu erstatten, wer künftighin Leimmencen De r DeS Mrie-Saus[dug für Ersaßfutter G. m. b. H. oder durch dessen Beauftrcagte ine wiesen sind. Die Anzeige hat spätesiens am Tage nah dey Empfange des Leims zu erfolgen. e : ( Die Anmeldepflicht nah Absaß 1 und 2 trifft insbesondere 1) die der Leimverteilungsgenossenshaft der D-utschen Leimaroß, händler zu Berlin E. G. -m. b. H. zu Beclin W. 10, Genthiner, straße 38, angeschlossenen Händler bezüglih derjenigen Letmmengen die thnen nit durch diele Gzuoffenfchaft überwiesen sind, D 2) alle übrigen Händler bezüglih derjenigen Leimmengen, die ihnen niht durch die unter 1 genannten Händler übecwiesen f 3) alle Leimverbrauher bezüglich derjenigen Mengen, die die ordnungstmäßigen Leimbezugsschein erworben sind. Die Unterlassung der im § 1 angeordneten Anzeige wird nah S 12 der Bekanntmachung vom 15. Juli 1917, betreffend Aus:

führungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit

Leim, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10 009 4 beilraft.

De Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffentlichung in „Meich8anzeiger“ in Kraft. Berlin, den 29. August 1919.

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Krieg8ausshuß für Ersaßfuiter Gesellschaft mit beschränk

Haftung. | Der Geschäftsführer: Dr. Mueller, Wirkliher Geheimer Oberregierungsrat,

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Zu der Deutschen Arzneitaxe 1919 wird binn kurzem ein dritter Nachtrag im Verlage dec Weidmany {en Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße N, ey scheinen; er ist zum Preise von 1 #6 für das Stück dur den Buwhandel zu beziehen.

Bekanntmathung.

Dem Emil Lemtdcke jr, Bandagist in Pforzhein, Zerrennerstraße 7, wird gemäß 8 1 der Bundesralêbverordnung tom 29. September 1915, & 1 der ‘Verordnung tes Ministeriums èe Znnern vom 14. Oktober 1915 der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagi

Pforzheim, den 18. August 1919.

Badisches Bezirksamt. Naumánnu.

Paar 4

BekanntmawMhung.

Auf Grund des § 4 Absaß 2 der Verordnung vom 24. Imi 1916 über den Handel mit Lebens- und Futtermitieln und zur Bo kämpfung des Kettenhandels ist der Geschäftsbetrieb t Konditors Ludwig Greve-Vismar wegen Schleichbantelz vom 1. September b. Js. ab auf 6 Wochen ges l of sen word,

Wismar, den 23. August 1919.

Der Vorsitzende der zur Enischeidung über die Er!eilung und Ei ziehung der Erlaubnis sowie über die Untersazung des Handilß t errichteten Stelle. Ballerstacdt.

Die von hente ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10

des Neichs-Geseßhlatts enthält unter

Nr. 7005 eine Bekannimachung, beireffend Aufhebung d Verordnunaen über die Beschränkung kes Aufenthalts Weimar während der Dauer der Deutschen verfassungaebenbtt Nationalversammlung vom 1. Februar 1919 (Neichs-Gesetbl S. 125), vom 26. August 1919 und untex :

Nr. 7006 eine Bekanntmachung über Aufzebung bt Bezu“ scheinpfliht für Web-, Wirk- und Strickwaren, vot 26. August 1919.

Berlin, den 28, August 1919.

Póosizeilungsamt. Krüer.

Preuf: en.

ie Preußische Staatsregierung hat den Regierungen Islar in Wolfhagen, den Regierungsrat Dr. Erd 4 den Negierungs8assessor Dr. Robert-TornÒ

C, zu Londräten ernannt.

Finanzministerium. Der Katasterlandmesser Neichardt ist zum Regierungb

: landmesser in Erfurt bestellt worden.

1. März 1919) über Abönderung der Oöchllpreise für |

Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art vom 5, April | Wolfhagen È a JONen

1919,

Nr. K. 20 über Bes(hlagnahme und Bestandserhebung

bon Kunsiwolle und Kunsibaumwolle aller 1. März 1919, Ï

Nr. K. 30 über Höchstpreise für Kunsiwolle aller Art vom 1. Véärz 1919,

Art vom

. Nr. K. 60 (Nachtragébekanntmahurg zur Bekanntmachung |

Nr. K. 30 vom 1. März 1919) über Abänderung der H preise für Kunstwolle aller Art vom 27. Juni 1919, 6. Nr. K. 40 über allgemeines Neißverbot vom 1. Marz 1919

M. R an O A A P-Z P S M T D N E

Ministerium des Jnnern. : Dém Lanvrat von Uslar ist das Landratsamt im Krei

Grü dem Landrat Dr. Ercklenz ist das Landratsamt im Kreis rütberg, : { dém Londrat Dr. Nobert-Tornow ist das Landralzan im Kreise Pr. Holland und i melt Dem Landrat Dr. Loeb das Landratsamt im Kreise Ha! übertragen roorden, if D! con: e j jl . Vei dem Migisterium des Fnnera sind der R S 2e aus Altona und der Polizeikanzlist Mathe Verlin zu Geheimen Kanzleiselkreiüren ernannt wordell.

e ium für Wissenschaft, Kun inisier ad G E

Der

Dr. Erich Vieyer und der bishezige Abtcilungs-

q burg A : 4 ! v4 4 , Eo 9 ¡ 00 n Anatomischen Institut der Universität in Königs- ! Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs E MAJEN j wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Ko!:en der Veröfent- „; in der medizinisheu Fakultät der Universität in ; ( ne

“hor a! . . L t ofessor Dr. Huao Fuchs sind zu orèeutlihen Vro-

‘ingen ernannt worden. Bekanntmachung. Technische Hohschule in Breslau. teilung füc Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik, e, Chemie und Hüttenkunde, Allgemeine Wissenschaften.

Iferd L B Cs : its, an den Vorlesungen und Uebungen der Universität teil- ti

ehmen : 6 G A m 22. September beginnt ein Zwischensemester ; näheres hierüber

suirage bur das Ge]chäft8zimmec. Das Wintersemester 1919,20 ‘it am 20. Oktover.

E M)s Programm für das Stktudienjahr 1919/20 erscheint : ¿dst und fann vom Geschäftszimmer der Hobschule gegen Ein- |

bung ‘von 90 S (Ausland 1,25 4) einschüießlih Porto bezogen : ita L

dent. : Breslau, im August 1919,

Der Rektor. J. V.: Heinel

Bekanntmachung.

dem Schankwirt Ku nibert Ullrich und seiner Eßefrau

uste, ged. Müller, in Bextin, Grünerweg 84, habe ih |

Piecderaufnahme des Handels mit Gegenständen des [hen Bedarfs gestattet. serlin, den 16. August 1919.

Undeépolizeiamt beim Staatskommissar für Vol!ksernährung. I. B. : Dr. Fal.

fan A A S m

Bekanntmachung.

je 06, wird hierdurh der Handel mit Gegenständen des täg- eder gestattet. Franffurt a. M., den 23. August 1919.

Der Polizeipräsident: J. A.: Dr. Neuber,

ra eten e,

Bekanntmachung.

Dem Meßgermeister Anton Höing aus Herbern ist unter a 6 ¿ pflihtuigen erfüllen.“

ln jeglicher Urt, insbesondere mit Fieischwaren, wieder ge|tattet i

jtebung meiner Verfügung Nr. 3402 T der Handel mit Lebens-

teil

Lüdinghausen, 23. August 1919.

Der Landrat. J. V.: van Hu sen, Regierungsreferendar. Bekanntmachung.

Dem Juhaber des Kaffees „Nheingold“, Gartenstraße 31, Ecke

shenstraße, Cr nsst Wen driner, hi-r, ist die Abgabe von ! eisen und Getränken jeder Art wegen Unzuverlässigkeit ?

tersagt und dic Schließung des Betriebes anges- det worden. - Vreélau, den 23, August 1919.

Dex Polizeipräsident. Voigt.

Bekanntmachung,

Ner Firma Siegmund Berliner in Bunzlau ist?

§3 4 und 6 der Verordnung über den Handel mit Lebens- } fattermiltein vom 24, Juni 1916 ‘Neichs-Gejepbl. S. 581) und

Verordnung über den Hanel mit Sämereien vom 15. November ! ; Si j 1 M R 2A ( z - y va e! 4 Sd î U 10 d uDige & lung \ CL A de ! Wieich-Gesebl. S. 1277) wegen Unzuverlässigkeit 1) die unter | Mühung n um die baidige Erlöiung seiner Brüder am besten dadurch

4 Januar 1919 erteilte Erlaubnis zum Handel mit bens- und Futtermitteln erneut entzogen, 2) die

( de V Fe ia : S ï i Y C q Heft S 7) Y ! den 24. Februar 1919 erteilte Erlaubnis zum Handel ! Möglichkeit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gibt,

Klee, Gras-, Futterrüben- und Futterkräuter- owie Sem esameretien aller Art ein l. lrübensamen entzogen, 3) jeder weitere Handel diejen Gegenständen (auch unmittelbarer Äbsay an Leroraucer) untersag t. Vun;lau, den 11. August 1919.

Ver Landrat. J. V.: Kruschke

Bekanntmachung, Uf Grund der Bundesratêverordnung vom 23. September 1915, send die Fecnhaltung unzuveclässiger Personen - vom Handel VUL. S. 603), j enger, geb, Sendt,

Dortmund, Schlosserstr. 45,

Ie é täglichen „Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf je Vandelébetrieb untersagt. Die Unterjagung gilt für das Végebiet. Die Kosten der Veröffentlichung dicser Verfügung von der Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 26. August 1919.

Tebenémittel-Polizeiamt. J. A: Shwarz.

inrniiettontiot

Bekanntmachung, lf}sen Ul, S. 03), haben wic dem Bäckermeister August

e, Dortmund, Langestr. 73, sowte dessen Ghe- ! „, Karoline geb, ti, dur Verfügung vom heutigen | A Dandel mit Lebensmitteln aller Art sowie | onsti gen Gegenständen des täglichen Bedarfs | von Backwaren tegen Unzuverlässig- j 7 C s ¿ aller Tatkraft gearbeitet wird. Die Kosten der amtlichen } ¿hung ver betciligten Lände:

! rihtung der Vandes) i j ihrer Bezirle mit Beschleunigung - gelöst werden, Es mag

e Derstellung G aud auf diesen Handelébetrieb untersagt. aa A Veichsgebiet. E N p bn Mreisblags „dicser Verfügung im Reichsanzeiger und im amt-

q Solait find von dem Betroffenen zu tragen.

ortmund, deu 26. August 1919.

Lebenêmittel-Polizeiaut. I. A: Schwarz.

Die Üniter-

Bekanntmachung.

u amß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung

olfe: Suüchielnerlandstraße Nr. 5, die Ausübung seines „eldetriebes für das gejamte Veichögebiet verboten. 9 quen, den 9, August 1919. N

Bürgermeister, J, V,: Der Beigeordnete Pen ners,

bisherige ordentlihe Professor an der Universität in

em find die Studierenden der Technishen Hochschule

: failles wird auch

Beziehun / Sobald die Lätigkeit des Herrn von Herff so weit gediehen sein haben wir der Ehefrau Elisabeth | wird, daß die Wiederaufnuhme von wict}haäfilihen Beziehungen | sowoht im Austausch der Güter wie im wech!elseitigen Reise-

Ÿ Veifügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens- !

ln aller Art sowie mit sonstigenGegenständen ?

| verbreiieten

i einex eingehenden |

! ih bei

VetanntmaGuniga Auf Grund der Bundesratsyerordnung vom 23. September 1915, betrefseud die Fernhaltung unzuveriuisi.er Personen vom Handel, habe ich der Händlerin, Ebefrau d23 Johann Podlesch, ven

hier C l ost 1! di ch Verfüguna y- ht ck17} T d ) - Ly M U ODITT. 1 UTrd ch TJugung vont beuttgen Zage den

lidung dieser Bekanntmachung in den vorgeschriebenen autlichen Blättern trägt Frau Podiesch. g utlich Gelfsenkiren, den- 26. August 1919. Der Oberbürgermeister. J. V.: Sieglar,

Bekanntmachung, Der Ehefrau Marie Zemplin, geb. Dallma nn, hier, Neuestraße M. 51, haben wir veule auf Grund der Bekanntmachung zur ernhaltung unzuverlä!sigèr Personen vom Handel vom 23. Sep-

j tember 1915 den Trödelhandel untersagt.

Harburg (Eibe), den 26. August 1919. Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Richtamtliches, Deutsches Reich. Der Nei chsrat versammelte si heute zu einer Vollsizung :

vorher hielien die vereinigten Ausschüsse für Eisenbaha, Post

ind Telegraphen uxd für Nechnungswejen eine Sizung,

———“

Laut Meldung des „W. T. B.“ vom gestrigen Tage aus

| Versailles veröffenilihte der Oberste Rat der Ulliierten ¡ folgende Note:

„Um o rasch wie möglich die dur den Krieg verursachten Leiden zu mindern, haben die alliierten und assoziierten Mächte be-

/ ! schlossen, den Zeiipunkt des Jn rafttretens des Friedensvertrages Dem Kaufmann Josef Montag, geboren am 10. Juli ) in Münl, Kreis Vêayen, wohnhaft in Frankfurt a. M., Nidda- ì

mit Deutschland, soweit er den Nücktrans POLT der dete, schen Kriegsgefangenen betrifft, vorzudatieren. Die Vor-

, c n! , F h iti174 ckMitcEtrane : 1p f t 11 Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten, vom heutigen Tage ah ! bereitungen zum Nücktransport werden sofort beginnen, und zwar

durch cine interalltier'e Kommtssion, der ein deutscher Vertreter an- gegliedert werden soll, sobald der Vertrag in Kraft getreten ift. Die alliierten und assoziierten Mächte weisen aber ausdrüctlich darauf hin, daß diese wohlwollende Haltung, von der die deutschen Soldaten

| fo große Vorteile haben, nur dann von Dauer sein wird, wenn die

deutsd)e Negierung und das veutshe Volk alle ihnen obliegenden Ver-

Zu dieser Note wird dem „W. T. B.“ von zusländiger Seite folgendes erflärt:

Die Nachricht, daß ‘jeßt endli der von uns allen fo sehr ersehnte erste Schritt zur Freilassung unserer ge- E Brüder getan werden foll, wird 1n ganz Deutschland reudig begrüßt werden. Es ist jedoch lediglih der erste Schritt. Die Kriegsgefangenen werden niht, wie man aus De n einem Berliner Blatt erschienenen Meldung vielleicht ent- nehmen Tönnte, sofort entlassen werden. Das geht {on aus der weniger erfreulichen Bestimmung des Obersten MNates hervor, daß der deutsche Vertreter an den Verhandlungen der Vorvereitungskommiision erst teilnehmen soll, wenn der ¿F riedens- vertrag in Kraft getreten ist. Aber die Tatsache, daß diese interalliierte Kommission, deren Einseßung von der deutshzen Dele- gation immer wieder auf das dringlih}1e gefordert wurde, jeßt endlich zusammentritt und sofort mit den Vorbereitungen des Nüktranéportes beginnt, gibt uns die Hoffnung, daß die Vorarbeiten fo [chnell ge- fördert weiden, daß di: Enilassungen unmittelbar nah Inkrafitreten des Friedensvertrages beginnen tönnen. Unsere Delegation in Ver- eiter nah Kiätsten bemüht sein, die Freilassung noch mehr zu beschleunigen. Das deutsche Volk kann diese Be-

untersiüßen, daß cs in wahrer Erkenutnis seiner ureigensten Interessen

j an dem baldigen Wiederausiau der deutshen Produkttionss-

tätigkleit mitarbeitet und dadu'ch dem Deutschen Reich die

pur E r A,

Entgegen einer vielfa verbreiteten Ansicht ist es, wie „W. T. B.“ mitteilt, nicht möglich, vor der Ratifizierung des Griedensvertrages eine eigene amtliche Vertretung der deutshen Regierung bei der italienischen Regierung einzurichten. FJudessen ist der Generalkonsul von Herff, welcher ¡ange Jahre in Jialien dienstlih tätig gewesen ist, beaufiragt worden, die Wiederanknüpfang der wirtschaftlichen zwischen Deutschland und Fialien vorzubez eiten.

vertehr möglich sein wird, werden die deutschen Jnteressenten- kreise in geeigüeter Weise verständigt werden. meg}

Nach dem von der Nationalversammlung vor einigen Tagen aagenommenen Geseh über die Reichsfinanzverwaitung geht am 1. Oktober d. J. die gesammte Verwaltung ‘der Zölle und indirelien sowie der direkten Reichs- steuern auf das Reich über. Für die neue Reichs- verwaltung fiehi das Gesetz eine besondere Neuorganisation

: Tai Horn as o vf Lot M7 t C ch ; | er Weije vor, daz die oberste Leitung dem Reichsfizanz- nd der Bundesratsverordnung vom 23, September 1915, ? in d E S Q d ¿ämter als Ob 4 fine d die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel | Ministerium zusteht, welchem Landesfinanzämler al erbeÿjörden S. 60: ens / auft | undFinanzämtêr mitihren Hilfsstellenunie: stehen. Die Vorarbeiten

zu diesen Organisalionsänderungen, die eine Umwälzung auf dem Gebiet der Finanzverwaltung in sich s{ließen, sind, wie „W. L. B." mitteill, im vollsten Gange. Jnsbesondere ist auch die Eincichlung einer Verwaitung8abteilungg bei dem Reichs- finanzministe\ium üolwendig geworden, an deren Ausbau mit

Daneben muß unter Heran- die schwierige Nufgabe dec Er- Landesfinanzämter und der Abgrenzung auf die noch nichi abgeshlofs:nen Verhandlungen beme:ki werden, daß die ueaerdings Nachrichien über die Errichtung einer Reihe namhaft gemacht:r Landesfinanzömter und die Adgrenzung

hie: bei unter Hinweis

| ihrer Beziike ve:früht und zum Teil unt ichtig sind; legieres ê 4 ec Ina hot iti ere uüd M tit e

ddégginer Personen vom Handel vom 23. Septembec 1915 | tri inovejondere auch zu für die

ast iepblatt S. 603) ist dem Molkereibesigzer Emil

angeblih-n Absichien hinjichilcch der Art der Bejezung der Prähidentenjtellen. Ieiterhin Vedürfen Fragen etatsrechliicher Natur und aus all:h Gebieten ber allgemeinen Verivallung und. des Beamtenréchts Prüfung und Erledigung. Es läßt Sacziage' und besonders mit Rücksizt

Dieser

auf die avßerordentlihe Eile, welche die fundamentalen LOraanisationsarbeiten erforder i, die zum 30. September im Fohbau feztiagejiellt scin jollen, \üc den Avgenblid nit um- gehen, die zh!losen Gesuche um Ueb:rral «e in den Dienst der Reichsfinanzve waitung bie tägli bei dem Reich9finemzs ministertum eingehen, zurückzustell-n, bis die auch zu ibrer E - 7: e Ó E F Entscheidung e: farderlihen Grundlagen im Gange befindliczen Vorarbeiten abg: sciossea sind.

Direkte Vergebung der Anfträge Tr en Wiederaufbau. Nach der Eiunleituua der ersten Verhand- lungen über Vergehunzen von Lieferungen an die Entente ¿ura Zwecke des Wiederaufbaus der zerstörte: C teilungen an das mittler und Sczieber sich an Unternehmer Aufträge des Reichswirtschafte ministeriums geaen Provifon gu vermitteln. Die an der Vergebung der Nrbeitea in-er- elflertlen Kreise föunen voc dera Eingehen av Jelhe Nrarbcte nur auf das nachdrüdcklihste gewarnt werden, dg die Ver- gebungen_ der Arbeiten dur das ReichswirlsGaits mnt in einer Weise erf wird, die jede Beteiligung d Vermüitler aus\ch!

Gebiele ino *Vtit-

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I t L jy B ER A2. t. “S Le » Reis virtihaftsminiiler:um gelanzt, taß Ver-

herandiüngen, mm

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Entgegen den bisher gehegten Adfichten wird auf jede

Zwangserfassung von Herbistobst verzichtet. Dec Reichs- ernährungsminister hat nach Mitteilung des „W. T. B.“ ges nemigi, daß auch für Herbstobst volle Dandelsfreiheit besichen sall. Die Reichsjtelle füc Gemüse und Obst und deren Otgane werden jedoch, da eine fernere allgemeine Versorgung der Be- völfecung mit zuckerhaltigen Brotaufirichmitieln noch nit els entbehrlich veirachtet werden kann, vie Diarmeladenftabri ln bei der Hereinnaÿhme énijsprecender Vostmengen nah Möziicz- leit unierstügen.

Preufzen.

Das Staatsministerium hat nach Mitteilung des „W. T. B.“ eine Verfügung erlassen, * der zufolge von einer Beflaggung der öffentlihen Gebäude am Sedan- tage Abstand zu nehmen ist.

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Das Generalkommando des 6. A.-K. in Breslau meldet unter dem gestrigen Daium:

Die Einfälle polnisher Banden in deutsches Gebiet wiederhoien sich jegt täglich. Bei Gorschüg griff wiederum eine hundert ??cann starke bewaffnete Bande unsere Feldwace an, dte den Angriff in erbittertem Kampf abwies. Dex Angreifer “ieß einige Lote zurück. Es ist niht anzunehmen, daß dieje Einfälle ohne Vorwissen des regulären polnischen Grenzschutzes erfolgen.

Zu Oppeln führten laut Meidung des „W. T. Y,“ Zusamrmaenrottungan zu einem Einschreiten des Militärs, das Ruße und Ordnung wiederherstellte. Zu größeren Zusammenstößen zwischen Militär und Bevölkerung lam es nicht. Das Militär beseßte die Hauptstraßen dér Stadt und einzelne öffenilihe Gebäude.

Vayern.

Der Neichspräsideut und der Neih3wehrminister rihlelen laut „W. T. B.“ an den Ministerpräsidenten Hoff= mann folgendes Telegramm:

Beim Berlassen Bayerns danken wir nohmals herzlich für die freundliche Aufnahme, die wir gefunden haben. In treuer gemein- samer Arbeit wird es uns gelingen, das deutshe Volk dur alle Fährnisse zu neuer Blüte emporzuführen. Die Aussprachen mt allen Amtsstellen haben uns die Gewißheit gegeben, daß au die Bayern lein anderes Ziel kennen als die Wohlfahrt des Neiches und das Gedeihen des gesamten deut|ch:n Volkes,

Von der Pfalzzentrale lief gestern die nacsiehende Mel- dung über einen neuen Putschversuh der Landauer Hochverräter in der Pfalz ein:

Der seit einigen Tagen erwartete und bereits früher angefündiate Putschversuh der Landauer Hochverräter scheint heute nacht in der Pfalz in Szene gejeßt worden zu sein. Bis jeßt liegen nur Mel« dungen von Ludwigshafen vor. Dort machte nah 12 Ugzr eine Anzghl Anhänger von Haaß den Versuch, das Hauptpostamt zu beseßen. Der Versuh scheiterte zunächst an dem Widerstand der treuen Beamten. Zwischen 3 und 4 Uhr beute morgen wurde derx Bersuch von einer größeren Menschenmenge wiederholt, wobei die Hochverräter Handgranaten benußten. Es sollen auch französische Soldaten dabei gewesen sein. Die Beamten leisteten wiederum kräftigen Widerstand, wurden aber anscheinend überwältigt. Der Vorstand des Haupipostamtes sowie ein Unterbeamter Namen sind noch nicht festgesteUt wurdzn im Kampfe getötet. Heute morgen ist das Haupipostamt von französishen Soldaten besezt, die jeden Cintritt in das Gebäude verwehren. Fn Ludwigshafen angeschlagene Plakate kündigen die ProklamationderfreienpfälzisGen RNepublit an.

Sachsen.

Gesiern in den frühea Morgenstunden wurde Mittweida von on besegt. Die Bataillone rückrea, wie „W. D. B.“ meldei, ohne Zwischenfall gleichzeitig von mehreren Seiten ein, ohne Widerstand zu finden, Der Grund zu dem Einmarsch ist das Verhaltea demonstrierendec Arbeitss loser am 9. August gegenüber einem Grenzjägerkommar do, das in Mittweida Quartier machen sollte. Vie Besegung bient zur Wiederherstellung des Ansehens der Regierung, Fesi- nahme dec Rädelsfüh:er bei dec Entwaffnung der Quar'ter- macher und Beschlagnahme der Heereswafftn, welche sich in unberechtigtem Besiß von Einwohzaern dec St befinden.

Wöürtteuberg,

Bei einer Volloersammlung der in Württemberg an- sässigea Auslanvsdentschen wurde der Besch:us gefaßt, den Landesverband Würtiemberg in den néubegrünseten Dund der Auslandsdeulfchen überzuführen. Durch diesen Zu- sammensh{uß sollen die Jateressen der Äuslandsdeu!l! en in ihrer Gefamtheit wirksam vertreten werdon. Bei öiejer Gelegenyeit jprehen die Äusiandsdeuishen der Rrichs- regierung und vor allem den energischen und zieibewnßten Schritten des Reichsfinanzministers Eczverger in per Frage der * E-fschädigung der Anslandsdeutschen ihren. aufrith- tigîten Dank aus. Jn einem Telegramm an den Ne ch8: finanzminijter heißt es nah Mitteilung des „V. D: B.“ wörtlih: „Nach io vielen Verspreuagen uzd Birlröstungen freut es uns, vaß die jezige Ne: ierung und namentlich Retg3 sinanzminister Erzberger zu praktischer Hülfe euisczlessen find.“

«Die Uuslandsdeuischen sinp sich dazüber im kiaxen daß ihre wirtschaftliche Kräfligung zum Wiederaufbau des deutschen Pandels und der deutshea Weliwirtschaft wohi beiiragen wecde.

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