1919 / 209 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsches Neis,

__ Nach einem Telegramm der dcuisHen Vertretuna in Ver- jailles vom 12. September hat. wie „Wolffs Telemapbenbtüro“ meldet, der Mini\terpräsident Clemenceau folgende Note vom 11. September übermittelt :

Durch ihre Note vom 2. d. M. haben die alliierten und afsoziterten Mächte die deutliche egierung auf cinen die Beziehungen Deutschlands zu der österreichischen Iepublik betreffenden Artifel der neuen deutschen Verfassung hingewiesen, der mit den Bestimmungen des Frtiedens- vertrags über dieselbe Frage nit im Einklang steht. Die Deutsche Regierung “hat mit ihrer Note vom 5. September geantwortet, daß tatjachlid) fein Artikel, wie auch jein klarer Wortsirn immer fer, mit dem Friedenévertrag im Widerspruch stehen karn, weil in dec Ver- fassung ein andcrer Artikel \tehe, der besagt, daß keine ihrer Be- stimmungen dein Vertrage Eintrag tun kann. Dark diesem {inn- reien Kunstgriff könnte die deutsche Berfassung offenbar so geändert werden, taß 1hr Wortlaut jeder der Bestimniungen des Friedentver- trags widerspräche. Sie könnte z. B. vorschreiben, daß * ein deutschcs Heer von mchreren Millionen Mann im Wege der Ruéhcbung gehalten werden focll; und wenn die alliierten und anoziierten PVeächte darauf aufmerksam machtcn, daß diese Bestimmung gegen den Vertrag sei, der die Stärke des deutsdcn Heeres genau begrenzt und die Aushcbung untersagt, fo könnte die Veutsce Degterung, antworten, daß, wenn dies so sei, die Berfassung \elbit in ihrem Artikel 178 eine genügende Sicherheit vorgelehen habe, indcm sie erkläre, daß nichts in dem Vertrage tur die Ver- fassurg berúbrt werden fann. Man fönnte fagen, dies fei eine reine Hypotdbese, aber sie rechtfertigt ch, wenn man im Artikel 112 der deutschen Ver\afsung in ihrer jeßigen Form liest, daß tein Deulscher zur Aburteilung durch cin fremdes Gericht ausgeliefert werden darf während der Bertrag ausdrückiih vorsieht, doß gewisse Versonen die eines Berstoßes gegen die Geseßze und Gebräuche des Krieges an- gellagt werden, auszuliefern und vor ein fremdes Gericßt zu itellen sind.

Nach der deutshen Antwort soll Artikel 178 aufgenommen worden sin, um jeden möglichen Widerspru zwischen den Vor- riften der Verfassung und ten Bedingung: n des Friede êvertrages gut veumneiden. Dies ift eine ausgezeichnete Absicht, wenn es sich unr «Videzispruche anfechtbarer und urvorbergesehener Art bantelr, wie he der Scharssinn der Juristen in der Fassung zweier langer und verwielter Urkurden entdeden kann. Hier aber handelt cs id nicht um anfech!bare und nicht vorauezusehende Widersprüche. Die Widersprüche, gegen die sid) der Protcst der alliierten und assoziierten v„legletungen ritet, find gewiß klar und offenbar und können nur gewollt sein. PVliemand wird glauben, daß die Urheber der deutschen Verfassung bei der Aufrahme des Artikels 61 und bei der Fest- frellung tes Wortlauts des Artikels 1129 nit wyßten, daß diese Beskimmungen. in fih felbst mit den weniae Wcchen vorher von Veutsc)land feleiliÞh übernommenen Verpflichtungen unvereinbar waren. |

i Dieser Zustand darf nit länger dauern. Die Deutsche MNeg'erung ertennt’.an und e:tläit, daß, wenn die Berfassung und der Ver rag im Wideripruch sehen, die PVersassung nicht vorgehe: fann. Im R auf diese Anerkennung erwarten die alltierten und assoziierien L ächte von der Deutschen Regierung, daß sie ohne weiteren Verzug die Auslegung, die sie in iber Antwort vom 5. Seytember 1919 den alliterten und assoziierten Veächten mitgeteilt hat, in einer diplomatischen Urkunde, deren Wortlaut hier beigefügt wird niederlegt, sowie, daß diese Urkunde unverzüglih von einem bevoll: mächtigten Vertreter der Deutschen Negierung in Gegenwart von den Vertretern der alliicrten und assoziierten Hauptmächte in Ver- sailles unterzeihnet und innerhalb von 14 Tagen nach dem Inkrast- irelen des Friedensvertrages von den zuitändigen geseßgebenden GSe- valten Deutschlands gebilligt werden muß, :

Anlage der Note: Der Unterzeichnete, gebörtg bevollmächtigt und im Namen der _Deutichen Vegi: rung handelnd, erkerut an und erklärt, daß alle Vor- riften ter deulschen Verfassung vom 11. August 1919, die mit den Seslimmurgen des in Versailles am 28. Juni 1919 unterzeichneten

Ah Pi: 5d 4 00%, 10 de ps twe e 0D M De A M D 61: 49 jl f FIE

Theater. Opernhaus. (Unter den Linden.) | Finfternis.

Neinhardt.) Und das Licht

Sonutag: 180. Dauerbezugsvorstellung. | Montag: Dee Bienst- und Freipläge sind aufgehcben. | Benedig. Tauuhäufer und deer Sängerkrieg Dienstag: Damlet. auf Wartburg. Nomantislhe Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Dr. Friy Stiedry.

Friedensvertrages im Widerspruch stehen, unoaültig „sind. Die Deutsche Regierung ertlärt und erkennt an, daß demzufolge der Absatz 2 des Artikels 61 der erwähnten Verfassung ungültig ist und daß namentl:d di-e Zulaßsung LsterreiBisher Vertreter zum Reichsrat nur stattfinden sann, wenn gemäß Artikel 50 des Friedensvertrags der kerbundêrat einer entspre{enden Aenderung der interaationalen Lage Oesterreichs zugeslinm! haben wird.

Die gegenwärtige (Erklärung soll innerhalb von 14 Tagen nah dem Inkrafttreten des Friedevévertrags von den zuständigen teutschen geseßgebenden Gewalten gebilligt werden.

Geschehen in Versailles am . . . September 1919 in Gegens- wart der urterzeichneten Vertreter der alliierten und assoziierten Hauptmächte.

Oesterrei.

Der Slaalssekretär Deutsch spra in Salzburg in s\ozial- demokratischen Bersammlungen, die auch von Argebörigen der bürgerlichen Parteien besuht waren, über den Friedens- vertrag und die Zukunft Oesiterreihs. Er erkiärte dem e Wiener Korrespondenzbüro“ zufolge:

Der Friede von St. Germain ist cin Mocht- und Vergewalti- gurgéfriede. Die Völker Oesteireils wollten diefen Krieg nihr. VBersYuldet haben ihn die Imperialisten, die Groß- machlpläne der Habéburger und die unfähigen Diplomaten. Oinsichtlih des Anschlusscs an Deutschland, den der Vertrag verbietet, erörterte Deutish die wirt|chaftli®Gen, volitishen und nationalen Eründe, die für die Erstreburg des Anschlusses seiner'eit maßgebend waren. Die Ars&lußidee fet übrigens nicht erst anäflich des Umsturzes aufgetauht, sondern von den sfoztal- demokratischen Fübrern {hon vor Jahrzehnten verfochten worden. Die wirtschaftiißen Bedingungen des Vertrags könnten zwar angenommen werden, seien aber nicht erfüllbar. Der Ausbau der neuen Volkswirtschaft sei nicht mehr möglich auf der alten fapitalistishen Grundlage. Mit ter Sozialisierung müsse begonnen werden. Aus all dem Elend der Gegenwart komme man nur durch Yrbeit auf ter Grurdlage demokratisher Methoden heraus. Der Nedner forderte zur Arbeit und z1r Berieidigung ber Nepublik gegen die Neaktion und dite monarchisitschen Bestrebungen auf, und sprach die Hoffnung aus, daß auch die Arbeitermassen in den Eutente- staaten gegen den Impertaliëmus bald elne ge\{lossene Front bilden werden.

lingarn. __ Der Ministerrat hat den bisherigen Staatssekretär ira Ministerium des Jnnern Edmund von Beniczky zum Minisler des Jnnern und den Staalsfsekretär irm Kultug- und Unterrichte miaislerium Julins von Pekar zum politischen Stagtssekretär im Ministerium des Aeußern ernannt.

,_ Großbritannien unv Frland.

Die Lonroner Blätter veröffentlichen einen ausführlichen Bericht Churchills über die Lage in Nord- rußland. Er erklärte, daß der Beschluß, die englischen Truppen aus Nußland zurückzuziehen, unmiderruflih ist und mit Gewißheit zur Durchführung gebract werden wird. Veber die Lage in den Ostseeläntern sactz Churchill, sie werde von zwei Gefahren bedroht. ‘Die eine sei dic, daß die Bolschewisten diese Staaten übecshwemmen und der Anarchie preisgeben; die andere sei die der Rettung aus dieser Gefahr dur die Deutschen, wodur der deulsche Einfluß in den Oslseeländern und später in Nußland selbst die Oberhand bekommen würde.

Der Londoner Korrespondent des „Telegraaf“ meldet folgende Einzelheiten über die Sißung des Glasgower Gewerkschaftsfkongresses vom 11. September:

T om von den Tertisarbeitern brachte einen gegen die direkte Aktion der industriellen Arbeiter gerichteten Antrag ein. Er sagte, er verachte jede Autokratie, auch wenn sie unter der Maske einer Sowjetregierung auftrete. Die Anhänger einer direkten Aktion

Deutsches Theater. (Dircktion: Max Sonntag, Abends 7 Uhr: scheinet in der Kaufmaun vou a Lessingtheater. Sonntag, Nachmitt. | laud: Liebe dreier Könige.

Kammerfpiele. Sonntag, Abenvs8 7 Uhr:

T Tee RT Dq

E T S Kare d

Montag und Donnerstag: Das Schloß anm Wannsee.

abend: Die lctzten Ritter. Sonnabend:

3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Dies

irao. abends F Uhr: - Der S&{bpfer. Ein Schauspiel in vier Auf-

Frühlings | ¿igen von Hans Müller.

Mittwoch: Rigoletto. Donnerstag: Dienstag, Mittwoc, Freitag und Sonn-| euma. Hierauf: Die Schwügterin | von Bernhard Budbbinuder. Musik von von Saragossa. |

Freitag: Vofsmanns Erzählungen.

würden in England etwas Derartiges einführen. Der Sekretär des Beragarbeiterverbandes H o dges verteidigte die direkte Aktton und stellte in Abrede, daß ihre Anhänger in England eine Sowiet- regierung cinzuri{ten wüns{ten. Wenn ein Volk keine andere Ge- egenheit babe, um feine Oppositien gegen die Politik der Regierung zum Ausdru zu brin;en, so set es zir direften Vftion berechtigt. Gr forderte den Kongreß auf, fch für den Tag bereit zu halten, an dem die arbeitenzen Klassen die Existenz des kapitaliftishen Systems angreifen würden, und tein neues Prinziy einzuführen, das die Arbeiter später daran hindern könnte, im großen historischen Augenblicke handelnd aufzutreten. Hterauf richtete ein Bertreter des Liverpooler Verbandes der Elcktrizitätsarbeiter an den Kongreß die Frage, ob die direkte Aktion vorläufig ausgeschaltet werden solle. Walsh von den Bergarbeitern in Lancashire beantraâte, zur

ordnung überzugehen. Der Kongreß nahm den UAntcag mit 0090 geaen 208500 Stimm an. Dies bedeutet, daß der OVgI glich der direften Akiion keine bestimmte Entscheidung treffen wird, und ist dem Korresvondenten ves „Telegraaf" zufolge keines- wegs als Sieg der Anhänger der direkten Ättion aufzufassen.

Litauen. Das „Litauische Vreßbüro“ berichtet über die Kämpfe n Litauern und Volen folgendes:

Dcs Vorrücken der Polen tm Bezirk Seiny und Lazdy ift von den Litauern aufgehalten worden. (Es besteht vollkommene Einigkeit in der Armee, tin der Negierung und in der gesimten Bevölkerimg in dem Bestreben, alle Kräfte anmuspannen, um den polniscken Imperialiëmus in Litauen nichr zur Herrschaft kommen zu lossen Und ibn überall, wo er si vordrängt, zurückzuwetsen. Im ganzen Lande finden große Kundgebungen statt, bei tenen sich die Leilnehmer ver- pflichten, zu den Waffen zu greifen und gegen die Polen den Volfks- krieg zu begtnnen.

Der Ber)uch der Polen, die Eisenbahnlinie Dukschty—Kalkuhnen zu bescyen, um die Litauer am Vordcingen auf Dünaburg zu hindern, mißlang. Die Eisenbahn ift fest in den Händen der Litauer, dic den Kampf gegen die Bolschewisten in den Vororten von Dünaburg fort- ießen.

Schweiz.

Der Bundesrat hat gestern das Kohlenabkommen mit Belgien genehmigt. Der Schweizerishen Depeschen- agentur zufolge vercyslichtet sich Belgien danach, in den Monaten September bis Dezember 21 dem bisherigen Durchschnittspreis vón 100 Francs je 39 000 Tonnen Kohlen an die Schweiz zu liefern. Uls Gegenleistung gewährt die Schweiz Belgien einen Kredit von 9 Milltonen Francs als Gegenwert für die belgishen Kohlenlieferungen in den Monaten Juni bis Nugust, einen weiteren Kredit von 6 Millionen Francs für die belgischen Lieferungen von Septembec bis Dezember und endlih cinen weiteren Kredit oon 838 Millionen Francs als Gegenwert für den Verzicht Belaiens auf \hweize- rijhe Lebensmittel-Kompensationen. Jnsgesamt gewährt also die Schweiz einen Kcedit von 18 Millionen Francs, in der Vorausfezuna, daß Belgien nit eine größere als die vor- gesehene Menge von 30000 Tonnen monatlich liefert. Sollte Belgien mehr Kohlen liefern, so wird der schweizerische Kredit entsprechend erhöht, wobei diesèr immer der Hälfte des Wertes der gelieferten Kohlen entsprehen wiirde.

Die Abstimmung zum Beitrilt zur 3. Jnter- nationale hat obiger Quelle zufolge bis jezt 2867 Stimmen für und 4614 gegen den Cintrilt ergeben. Es fehlen zwar noch richtige Sektionen, die jedo das Gesamtresultat nicht mehr wesenilich beeinflussen fönnea. YJufolgedessen tritt bie

schweizerische sozialdemokratische Partei ars der 2. Internatiqnale

aus, geht aber nit zur 8. üvez:.

(Fortsebung des Nichtamtlichen in der Ersten -,.! und Zweiten Beilage.) 0 J

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2A Fadg J K R E L tin L) Lud

i: . : | schaft. Abends 74 Uhr: Jungfer Caveilerisa rusti- | Connrenfckecin. Operette in drei Akten

Georg Jarno. 1 / _ Montag und folgende Tage: Jungfer Üraufführung in Deutsch- | Sounenschti.

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S Zirkus Busch. Sonntag: 2 große /

Komische Oper. (An der Weiden- | Vorstellungen, Nachmittaas 34 Uhr und dammer Brücke.) Sonntag, Nachmittags Abends 7x Uhr. Jn beiden Vorstellungen:

Cine Gera s

Sallatleitutg: Gall Burwig, Anfan | Sa chre der Vandora, Wontas uw Mittwodh: Liebe, (3 Uhr: Zu emihialen Preises: | Das aushezelhuete und retcbhalige

6 Uhr. Bran: Bt G ra} Dienêtag und Freitag: Peer Gynt. |Liebeszauber. Abends 7} Uhr: | Zirkus - Vrograum, (Nachmittcigs

Dienstag: Frühlings Erwachen. Donnerstag und Sonnabend: Der Liebe8zaubesz. Operette in drei Akten | hat jeder Grwacsene ein angehöriges Find

Schauspielhaus. (Am Gendarmen- ———— Schöpfer. von Victor Leon. Musiï von Oskar j auf allen Sitzylägen frei; jedes weitere markt.) Sonntag: Nachmittags: 27a.] Kerliner Theater. Sonntag, Nach- Straus. Kind zahlt halbe Preise.)

Kartenreservesag.

vorstellung zu ermäßigten Preisen: Die |3 Akten von Pordes-Milo.

Kreuzelschreider. LOAs 2 Uhr. [‘yon Will Steinberg. Musik von Walter

Abends: 192, DauerbezugsvorsteUung. | Zromme. Dienst- und Freipläße sind auf- Montag und gehoben. Coriolan. Historisches Drama | Dame im Fro in fünf Aufzügen (14 Verwandlungen) e SY von William Shakespeare. Sypielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.

bezugsvorstellung. Dienst- und FreipläßeF 2u fig Bretten: Sd atfneB oben, Zu ermäßigten Preiten:

uamiger Dichtung in deut)\{her Ücber- Ed au edri Oma VYeusik von Nichar Strauß. Musfikalische Kameradazui. Leitung: Dito Urack. Spielleitung: Her- s mann Bachinann. Anfang Uhr.

Schauspielhaus. 193. Dauerbezugsyor- stellung. Dicnsi- und Freiplätze sind auf- ———— gehoben. Othello, der Mohr von Venedig. Trauerspiel in fünf Aufzügen

Montag: Erdgeist.

und Liebe.

von Shakefveare. Spielleitung: Dr. Nein- | mittags 3 Ubr: Zu ermäßigten Preisen: ( YAbends | helm Tell.

Lard' Bruck. Anfang 6} Uhr. Die fünf Frankfurter.

Der Dauerbezug, die | gittags : A tat A L 4 ; ] gs 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen : ständig vorbehaltenen sowie die Dienst- | Die tolle Komtesß. Abends 72 Uhr: ret ) M j

und Freipläße sind aufgehoben. 2. Volks- | Die cue Kom L E tag dh U bla.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr:

Zu crmäßic Preisen: "8JIu!ngfern: / A : Gesanasterte | Lite Abb T Ubr Maß | - Theater des Westens. (Statica: j Zoologischer Garten.

Montag und Donnerstag: Wilhelm | Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Nussistcs j Ga'tsprel : WVYaradies auf Erden. l Ner lo b t:

folgende Tage: Die ! §21. Dienstag und Mittwoh: Maß für | Abends 7z Uhr : Dic Frau im Hermclin.

Theater in der Königgräßer Montag: Opernbaus. 181. Dauer- | Straße. Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: _ Musi.

Salome. Drama in | Abends 7? Uhr: Kameraden. Komödie einem Aufzuge nah Oskar Wildes gleidh- | in vier Uten vön August Strindberg. Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: |— Äbends 74 Uhr: Flachsmann als Mittwoch: Zum crsten Male: Kabale | zügen von Otto Ernst.

Freitag: Kabale und Liebe.

Komödienhaus. Sonntag, Nat- | {achsmann als Erzieher:

Volksbühne. (Theater am Bülow-| ;zuber,

Maf.

Maß. i i Freitag: s Juugferugift.

Sonnabend: Gas. Jean Gilbert.

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er- mäßigten Preisen: Wie es cuch gefällt.

Erzieher. Cine Komödie in drei Nuf-

Montag und Donnerstag: Der Buud der Jugend.

Dienstag: Wie es euch gefällt. Mittwoch, Freitag und Sonnabend: Puúvve

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Wilk-

Montag und folgende Tage: Liebes-

Operette in drei Aften von Nudolph Schanzer und Ernst Welisch, Musik von

„Montag und folgende Tage: Die Frau im Dermelin.

Theater am Vollendorfyiay. Sonntag, Nachmittags 3} Uhr: Zu er- mäßigten Preisen: Wo die Lerche singt. Abends 74 Opereite in vier Bildern nah Maurice Ordonneau von A. M. Willner. Musik von Edmond Audran.

Montag und folgende Tage: Die

Meittwoch, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Renaissance.

E E E R M A L

Montag und - folgende Tage: Das großartige Zirius. Prograum.

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Familieunachribten.

/ t: Frl. Cilli Krummachec mit Hrn. Gerichtsassessor Werner Nolte (Potsvam— Berlin). Frl. Anne- Marte von Boineburg-Lengsfeld mit Hrn. Gert Fritbjof, Okonkowski d'Oli- veira (Schloß Weilar, Nhön—Berlin). Bermählt: Hr. Heinrih Frhr. ven u, zu Mannébach mit Frl. Curta von

Kantstraße 12.)

Kyans (Hohenlübbichow). Hr. Dr. philof. Alexander Dorner mit Frl. Karola von Broich (Berlin). Hr.

Generalleutnant Noderih von Schoeler mit Helene Gräfin von Zecppelin-: L\ch- hausen, geb. Freiin Böcklin von Böcklinsau (Cassel).

Gestorben: Hr. Franz von Parypart Herr auf Bonstelten, Hauptmann a, D,

Ubr: Die Puvve.

Opernhaus. Dienstag: Hoffmauns | spiel in drei Akten und cinem Vorspiel Erzählungen. Mittwoch: Die | pon Nudolf Presber und Leo Walther

luftizgen Weibee von Windsor. Donnerstag : Otello. Freitag: Carmen. (Sonnabend: Fidelio. Sonntag: Die Meisterfiuger vou Nüruberg. Swhausptelhaus. Dtenstag: Miuna vou Varnhelm, Mittwoch: Die Nüuber. Donnerstag: Coriolan. ¿Freitaa: Gespenstee. Sonnabend: Corxiolau. Sonntag: Nachmittags: 3. Vollsvorstellung - zu ermäßigten

74 Uhr: Lisolott von dex Pfalz. Lust-

Stein. Montag bis Sonnabend: Lisclott von der Pfalz.

Deutsches Künstlertheater. (Nürn-

Zu ermäßigten Preisen: Naht- beleuchtung. Abends 74 Uhr: Die

Preiten: Minna von Barnhelzmn, Abends; Coriolau, }

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lottenburg, 1 Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 2X Uhr: Preisen : 7 Uhr:

lezten Nittez. Komödie in fünf Akten ] von Heinrich Pfeiffer,

Deutsches Opernhaus.

Bismarck - Straße 34—37. Söónntag, Nachmittacs 34 Uhr Zu er-

Dienstag: Martha oder Dex Markt | Sonutag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er: Polnische Wirt-

zu Richmoud,

Rigolctio. Carmen. Oper in vier Akten. | 2: b Nach der Novelle von Prosper Merimée | Aver. bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen | frei bearbeitet von Henry Meilhac und Garten.) Sonntag, Nachmtttags 3 Uhr: ene Halévy.

izet. Montag : Tiefland,

(Char, | _Lufispielhaus. (Fricdristraße 236.) On M: 350 Frauen. 2e; Abends 72 Uhr: So ein ‘Mädel.

Du Sn (Das Extemporale.} Lustspiel in drei on, | Atten“ von Hans Sturm und Morig

Montag und folgende Tage: So cin

tusik von Georges Mädel. M

Thaliatheater. (Dresdenerstr. 72/73.)

Verantwortlicher Shriftleiter? J. V.: Weber in Berlin, j Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, v Rechnungsrat Mengering in Beclin, Verlag der Gesckäftsstetle (Mengering) in Berlin,

Drak der Norddeutschen Buchdruckerei Verlagsanftalt. Berliz Wilheikente K

Bier Beilagen (eins{ließlid Börsenbeilage)

3

mäßigten Preisen:

„und Erste und Zweits

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Erste Beilage

zum Deutschen Neich8anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

¿ 209.

Berlin, Sonnabend, den 13. September

1949,

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Amtisicches,

Deutsches Reich.

BVeranntma cia;

betreffend Aenderung der Vostordnung Vom 20 U L194,

Vom 11. Sepiember 1919. Auf Grund des Art. 28 der Verfassung des Deutschen

P -

Reichs vom 11. Auaust 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1383) und des Geseßes über Postgebühren vom 8. September 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1519) wird die Vostoi dnung vom 28. Juli 1917 mit Zustimmung des Neichsrats wie folgt ergänzt und geändert.

1. Im § 1 „Allgemeines" ist in der Ueberschrist hinzuzuseten: Art

9

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10.

12.

13,

14.

16

ECS

18, 19

der Freimachung. In dem!’è!ber § (1) tritt als neuer Abf\. 111 hinzu:

I1L Alle Postiendungen, mit Ausnahme der gewöhnlihen und eingeshricbenen Briefe urd Posikarten, unterliegen dem Fret- machungézwang (§1, 2 und 3 des Gesetzes über Postaebühren, S Go L, L 10,20, 29, 24 20, 20-1n0.97 Dec: D SL). Im § „Meistgewicht“ ist die leute Zeile zu erseßen durch: für Pakete 20 kg.

Im § 4 „Aufschrift" it it ersten Saze des Abs. IIT das Wort „Freimachung,“ zu streichen. In demselben § (4) ist am Schlusse d-8 Abs#. TV himuzufügen :

Auf dem Paket it der Name vnd Wohnort nebst Wohnung dés“ Absenders añzugeben ; in das Paket obenauf ist ein Doppel der Aufschrift zu legen.

Im: § 7 „Postkarten" erhält ter Ab\. T!iT folgenden Wortlaut:

ITI Andere Postkarten werden zugelassen, wenn sie in Form und Papterstärke nicht wesentlich von ten omtlib ausgegebenen abweichen und nit größer sind als die Paketkarten. Die Auf- hzuift „Posttarte“ brauchen sie nit zu tragen.

In demselben §-(7) erhalten die Abs. V1 und’ VIT folgenten Wortlaut :

VI Die Gebühr beträgt, mit. Auênabme des Orts- und Nach- barortéverftehrs 37), tür die einfache freigemachte Postkar'e odéx für jeden der beiden Teile ter Doppelkaite 15 Pf., für die einfciche nichtsreiaemachte Pos1karte 20 Pf. s

V1I Für unzureichend freicemachte Postkart-n wird das Dorpelte des Fehblbetrags, auf eine durch 5 teilbare Pfernigsumme nach oben- abgervndet, nacherhoben.

Im §8 „Drucksachen“ ist tm Abs. T hirter „Abdrucke oder Ab- zúge, die“ ein:uscalten: als mcchant che Vervielfältigungen deut- lich erfennbar und -

In demselben § (8) ist in Abs. X hinter 7. einzuschalten :

7a) in Empfargébestätigungen über Wertsendungen, Post- anweisungen u'w. den Betrag handschriftlih anzugeben :

In demselben § (8) erhalten die Abs. X11 und XIIT folgenden Wortlaut: : /

X11. Drucksachen müssen vollständig freigemaht scin. Die

Gebühr beträgt :

os 00 e einsließlW . . « Pf, uber. 00 O0 7 o O 1001 S0 2 E r 250 e U, Ÿ e Cl: e Q 900 2 Lg L E Ld

Für Blindenschriflsendungen beträgt die Gebühr: bis 50 g einschließli « 5: Pf., über 50 ¿100 L L O S Os En O "” L kg i 2 u u * . . 30 wv E 2 j D O

Nichtfreigemach!e Drucksachen werden nicht abgesandt.

XI1T Für unzureihend freigemahte Drucksachen wird das Doppelte des Fehlbetiags, auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme noch oben abgerundet, nacherhoben.

In demselben § (8) erhält im Aks. XV1T der erste Saß fol- genden Wortlaut:

Die Gebühr beträgt 1 Pf. für je 25 g jedes einzelnen Beilagestücks.

Im § 9 „Geschäftépapiere“ erbalten die Abs. V und VI fol- genden Wortlaut :

V Geschäftéyapiere müssen vollständig freigemacht sein. Die Gebühr beträgt:

bis 250 g ecinschließlich . e 20 Ph, über 250 «-+6009- L t v O D A v 000.4 1 kg L E A A

Nichtfreigemachte Gesckäftêspapiere werden niht abgesandt.

VI Für unzureidend freigemahte Geschäftépapiere wird das Doppelte des Fehlbetrags, auf eine du1ch 5 teiltare Pfennig- summe vach oben abgerundet, nacherhoben.

Im § 10 „Warenproben“ erhalten die Abs. IX und X folgen- den Wortlaut : l

IX Warenproben müssen vcllständig freigemaht sein. Die

Gebühr beträgt: bis 2502 annd .. « . 20 Pf.

Der. 200. OCO s C O

Nich!freigemachte Warenproben werden nicht abgesandt.

X Für unzureichend |reigemachte Warer proben wird das Doppel1e des Fehlbetrags, auf eine durch 5 teilbare Pfennig- summe nah oben abgerundet, nacherhoben.

Im § 11 „Mischsendungen“ erhalten die Abs. 1T und 11T folgen- den Wortlaut : ; E

11 Mischsentungen mflssen vollständig freigernacht sein. Die Gebühr bet1ägt:

H bis 250 g einschließlih. « « « 20 Pf,

über 250 . 500 , Z 2 e O

m OUO Q 2 1 kg Ï o o A,

Nichtfreigemachte Mischsendungen werden nicht abgesandt.

IIT Für unzureichend freigemahte Mischfendungen wird das Doppelte des Fehlbitrags, auf eine dur 5 teilbare Pfennig- summe nah oben abgerundet, nacherhoben.

Im § 12 „Pakete“ erhält der Abs. 1 folgenden Wortlaut:

1 Jedem Paket muß eine Paketkarte beigeaeben sein. : In demielben § (12) sind die Abs. 11 bis V. zu streichen, die folgenden Abs. VI bis X111 erbalten die Bezeick,nurg 11 bis 1X. In demselben § (12) ist im Abs. XT (nftig V11) der leyte Saß zu streichen.

In demselben § (12) sind im Ak. X17! (künftig IX) zu streichen : die Zabl der zur Paketkarte get. örenden Pakete.

m §8 13 „Einschreibsendungen“" erhält der Absaß-1V folgenden Wortlaut : i

I V Außer der Brief- oder Paketgebühr wird eine Einschreib- E von 30 Pf. ohne Nückßicht auf Entfernung und Gewicht

oben.

-

20. Im § 16 „Vers{luß der Pakete und Wertsendungen ; Kéênn-

21

22

38 34.

23.

3D

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38.

39. 40.

41.

42.

43

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49

zeilnung der von der Neichsabgabe befreiten Pakete „sind in

der Ueberschrift der Saß „Kennzeihnung der von der Neichs-

ae befrciten Pakete“ und im Abs. T der zweite Unterabsayz zu reichen.

Im § 17 „Besondere Anforderungen an Verpackung und Ver- {luß der Briefe mit Geldstüken und Geldsendunger über

mehr als 100 A“ ist im er1ten Unterabsaß des Abs. 1IT der leßte Sag zu streichen.

In demselben: §'(17) ist im Abs. TV der légte Sat zu streichen.

Im §18 „Postaufträge“ ist im Abs. T unter Ziffer 1 statt „Beträge bis 800 4“ zu seßen: Beträge bis 1000 A .

In demselben § (18) i} im Abf. ILT unter Ziffer 1 statt „Ge-

samtsumme 800 6" zu seßen: Gesamtsumme 1000 M

. Jn demselben § (18) ist im ersten Saße des zweiten Unter-

absaßes unter 111 statt der Zahl ,25® die Zahl „30“ zu seten. In demselben § (18) ist im Abs. IX am. Shlusse des ersten Untérabsaßtzes stait „800 M“ zu seßen: 1000 4 . In demselben § (15) ist im ersten Satze des Abs. X zu streichen: „und der Neichs8abgabe“. : In demselben § (18) erhält der erste Absaß des Abs. XVI1 fol- genden Wortlaut: XVI Es werden erhoben: 1k: den PDostauftrag8brief ¿ .:+ « » « S 2. a. für die Uebermittlung des eingezogenen Betrags die Postanwei)ungs8gebübr nah § 20, 11 oder dié Zahl- tartengebühr nah § 5 Ziffer 1 des Postsceckge]etes vom 26. März 1914; b. für die Nücfsendung ‘des angenommenen Welhsels 50 , ; 3. werin die Wechselsumme nicht gezahlt worden ist : a. für die Grhebung des Poslp1otestes . . ……. 1 é 50 Pf.; b. für die Rücksendung des protestierten Wechsels und der Protesturkunde im Fernverkehr . . ... 20 L, im Orts- und Näachbarortsverkehr (S 37) . A0 4 Im § 19 „Nochnabmesendungen“" ist im Abs. T im Eingang satt „800 A“ zu segen: 10€0 M . In demselben § (19) ist im zweiten Satze des zweiten Unter- absaues unter 1 statt der Zahl „25“ die Zahl „30“ zu segen. (

00S E

. In demselben § (19) find im ersten Satte des Abs. V die Worte

„und der Neichsabgabe“ zu streichen.

. In demselben § (19) erhält der erste Unterabsay des Abs. IX

folgenden Worilaut :

IX Für Nachnahmesendungen werden erhoben :

1. die Gebühr für gleichartige Sendungen obne Nachnahme, bei Einschreib- und Wertfendungen auch die Einschreib- und die Versicherungsgebühr ; i

2. eine Borzeiaegebühr von 25 Pf. ;

3. für die Uebermittlung des eingezogenen Belrags die Post- anweifunggebühr nach § 20, IT oder die Zahlkartengebühr nah dem Pos1scbectgeseß § 5 Ziffer 1.

Im § 20 „Postanweisungen“ ist im Eingang des Abs. T statt

„800 M“ zu seßen: 1000 S .

In demselben § (20) erhält der erste Unterabsaß des Abs. 11

folgenden Worilaut:

11 Postanweisungen sind freizumachen. Die Gebühr beträgt :

bis 95 u einschließlich ¿ 20 P, Abe D 00 5 - 2 100250 ; D002 «O00 7 L ¿«000/, L1000¿5 Ü s

In demselben § (20) ist-im zweiten Saß des Abs. 111 statt der

Zahl ¡25 die Zabl „30“ zu fenen.

In demselben § (20) ist am Schlusse des ersten Unterabsatzes

des Abs. XV, nah Erseßung des Punktes durnch einen Beistrich,

in neuer Zeile hinzuzufügen : ferner für Ausfertigung des Ueber- weisung8stelegramms eine Gebühr von 25 Pf.

In demselben § (20) sind im Abs. XV zu streichen:

bei Ziffer 1 ‘und 2 die Worte „ecinshließlich der Net(sabgabe“,

bet Ziffer 3 und 4 die Worte „die Neichsabgabe“ einschließlich des voranftehenden Beistrichs.

Im § 21- „Posttreditbriefe“ erhält der erste Unterabsatz des

11b#\. VI folgenden Wortlaut :

V1. Es nerden erboben:

1. für die Einzahlung mit Zahlkarte die Gebühr nah dem Post- \checkgeseß § 5 Ziffer 1;

2. für die. Ausfertigung des Postkreditbriefs . . . 1 4;

3.Für jede Nuckzahlung DICEMC Tee R D v «e e LO E

b. eine Steigerungsgebühr von. . 10 Pf. für je 100 oder Teile davon.

Im § 22. „Durch Eilboten zu bestcllende Sendungen" ist im ersten Saße des Abs. 1V statt „800 4“ zu seßen: 1000 M . Im § 23 „Bahnhotsbriefe“ ist im Abs. I1V zu segen i

statt „12 A": 15 4 ,

Halt 4 M D Jn demselben § (23) treten als neue Abs. Ÿ und VI hinzu:

V Bei Babnhofébriefen, die Zeitungen enthalten (Zeitungs- Bahnhofsbriefe), sind für die Aufschrift weiße rot umrandete Zettel mit dér Bezeihnung „Zeitungas-Bahnhofsbrief für den WBabnhofsbuchhändler (die Bahnhofsbuchhandlung) in..." zu benußen. Die Beschaffung der Aufschriftszettel ist Sache des Verlegers.

VI Die vom Empfänger vorautzuzahlende' Gebühr für Zeitungs - Bahnhofsbriefe beträgt 15 Pf. wmonatlich für jedes Zeitungestück, gleichviel wie oft die Zeitungen erscheinen. Für die aus einem-Verlagsort her: ührenden, für denselben Empfänger bestimmten Zeitungen ist jedo eine Mindestgebühr von 1 M 50 Pf. monatli und eine Höchstgebühr voa 15 4 monatlich zu entrichten. .

Für Zeitungs-Bähnhofébri: fe, die für die zwcite Hälfte des Monats (vom 15. ab oder: später) bezogen werden, wird nur die Hälfte der Gebühr ethoben, wobei als Mindestbetrag 75 Pf., als Höchstbetrag 7 4 50 Pf. berechnet und überschießende Pfenmgbeträge auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nah oben abgerundet werden. »

In demselben § (23) erhält der Abs. V die Bezeichnung V11 . Im § 24 „Dringende Pakete“ hält dec Abs: 1V folgenden Wortlaut :

1V Der Absender hat bei der Einlieferung vorauszuentrichten: 1. die Paketgebühr, j 2. eine besondere Gebühr von 2,

&. u. U. (117) die Eilbestellgebühr (§22).

Im & 25 „Briefe mit Zustcllungsurkunde* ist der zweite Unter- abja§- des Abs. VT zu streichen.

In demselben F (25) erhält der erste Unterabsaß des Abs. VIII folgenden Wortlaut: !

VIT1 För Briefe mit Zustellungsurkunde werden erhoben :

1. die gewöhnlide Briefgebühr, l 2. cine Zustellungsgebühr. von 40 Pf; 3. die Briefgebühr für die Nücksendung der Zustellungêurkunde

im Ferr verkehr von 20 Pf., im Orts- und Nachbarortsverkehr

37) von 15 Pf.

46. In demselben § (25) ist im leßten Saße des Abs. VI!I hinter „das Porto” zu streichen : usw.

47. Im § 26 „Nück|chein“ ist zu seßen

im Abs, 11, leßter Say, statt „20 Pf.“ : 40 Pf.,

im Abf. 1V statt „20 Pf.*: 40 Pf.

48, Im § 29 „Ort der Einlieferung“ ist in der leßten Zeile des zweiten Unterabsaßes im Abs. I[ll statt „800 F" zu seßen:

1000 #6.

49. In demselben § (29) sind zu streichen

im Abs. V, erster Sat, : „, der Neichsabgabe“ ,

im Abf\. V1: „und dec Reich8abgabe“ .

50. Im § 30 „Zeit der Einlieferung“ ist im “Abs. VITIT (am Schlusse) stait „20 Pf.“ zu seßen : 40 Pf.

51, Im § 33 „Zurückziehung von Pcstsendungen und Aenderung von Aufschriften durch- den Absender“ erhält der Abs. VI folgenden Wortlaut :

VI Die Nücforderung oder d28s8 Verlangen der Aufschrift- änderung wird bricflih oder telegraphisch von der Aufgabe- Postanstalt der anderen übermittelt, die den Auftrag ausführen soll. Der Absender hat dafür zu entrichten :

1. bei briefliher Uebermittlung die Gebühr für einen einfachen

Einschreibbrief,

2. bei telégraphischer Uebermitilung die Gebühren für das Tele- gramm, 3. außetdem in jedem Falle eine Ausfertigung8gebühr von 25 Pf.

52, Jn demselben § (33) sind im Abs. V111 zu streichen

im ersten Saße: „und die RNeichs8abgabe“ ,

im zweiten Saße: „(einshließlich der Neichsabgabe)“

593. Im § 34 „Auéhändigung von Postsendungen an den Empfänger an Zwischenorten“ erhält dex Abs. 1T folgenden Wortlaut :

1T Die Gébühr wird nah der wirklihen Beförderungs- strecke berenet. Gebühr jür freigemachte Sendungen*wird' niht erstattet.

54, Im § 36 „Bestellung und Bestellgebühren“ ist im Abs. T unter Ziffer 2 c) statt, „800 6" zu seßen: 1000 Æ .

55, In demselben § (36) find die Abs. TIT bis IX zu streichen; als neue Abî. 11T und 1V find. einzutügen:

ITT Für die Bestellung der Postsendungen, mit Ausnahme der durh Eilbo!en zu bestellenden 22) und der im Postwege bezogenen Zeitungen (1V), wird feine Bestellgebühr erhoben.

IV Für das Abdbtragen der Zeitungen und Zeitschriften sind im Orts- und Landbestellbezirt für jedes Stück monatlich zu entrichten:

Pf. für seltener als wöchentlich einmal abzutragende

Zeitungen,

Pf. für wöchentlih einmal abzutragende Zeitungen,

Pf. für jede weitere wöchentlihe Abtragung,

Pf. für amtlihe Verordnungsblätter.

Das Zeitungsbestellgeld wird für die Dauer der Bezugszeit vporauserhoben, und zwar vom 1. des Monats ab, in dem die Abtragung beginnt. Die Zeitungen usw. werden so oft abgetragen, als Gelegenbeit dazu vorhanden ift.

56, In § 37 „Gebühren tür Sendungen im Orts- und Nachbarorts- verkehr“ erhalten die Abf. T und Il folgenden Wortlaut :

I ‘Für Ortssendungen (an Empfänger im Orts- und Land- bestellbezirk des Aufgabepostorts) beirägt die Gebühr :

a) für Briefe

en

oon

freigemacht bis 20 g einschließlich 15: Pf, ber 20 290 ¿ ü Q E nihtfreigemaht - , 20, L O0.

Der 20. 200 z Ï s b) für einfache Postkarten oder für jeden der beiden Teile der Doppelkar!e M C O E Rd E

IT Dieselben Gebühren werden erboben im Verkehr der Nachbarorte, auf die der Neichspostminister auf Grund von § 6 des Gesetzes über Postgebühren vom §8. September 1919 de: Geltungsdereih der Orutsgeblühren ausgedehnt hat (Nachbarorts- verkehr).

In - demselben § (37) erhalten die Abs. IIT und 1V folgenden Wortlaut :

111 Für etnges{hriebene Sendungen, Sendungen mit Nach- nahme und für Briefe mit Zustellungsurkunde kommen die Ge- bühren nah § 13, 19 und 25. für Briefe mit Wértaagabe die Einschreibgebühr und die Versicherungsgebühr hinzu.

1V Für uüniureihen% freigemahte Briefe und Postkarten wird das Doppelte des Fehlbetrags, auf eine dur d teilbare Pfennigsumme nah oben abgerundet, nacherboben.

In demselben § (37? sind im Abs. V die Worte „(eins{ließlich

der Bestellgebühren § 38)“ zu streichen.

99. Im § 39 „An wen die Sendungen auszuhändigen find" ist am Schlusse tes Ab\ Ill hinzuzufügen: Für ihre Behandlung hat der Vollmachtgebèr eine Gebühr von 1 # zu entrichten.

C0

98.

- 60. In demselben § (39) ift im Abs. VILl die dreimal vorkommende

Angabe „800 M" zu ersegen dur: 1000 6 .

61. Im § 41 „Aushändigung postlagernder Sendungen“ ist im Abs\. 1 zu seßen ;

im zweiten Unterabsaß statt „50 Pf": 1 ,

im dritten Unterabsaß statt „25 Pf“: 1 M .

62, Im § 42 „Abholung dèr Sendungen“ ist im Abs. T im ersten Unterabsäß' hinter „niederlegen.“ einzufügen: Für ihre Be- bandlung hat ter Aussteller eine Gebühr von 1 zu entrichten.

63. uf demselben § (42) erhält der Abs. III' am Eingang folgenden

ulaß:

Privatpersonen, die ihre Postsendungen abholen oder ab- bolen lassen und dazu ein besonderes Fah des Ausgabeschranks eingeräumt erhalten, haben eine jährlihe Fachgebühr von 6 M vierte!jährlih vorauszuenttihten. Wer nur Zeitungen abholt, ohne daß dazu ein besonderes Fach beansprucht wird, hat eine Ausgabegebühr in Höhe der Hälfte ves Zeitungsbestellgeldes (S 36, 1V) für die Dauer der Bezug8zeit vorauszuzahlen, wobei Bruchpfennige auf volle Pfennige aufwärts abgerundet werden. In demselben § (42) ist in dem ursprünglich ersten Sage des Abs. Ill zu seßen

statt „12 4“: 16 A , stait „18 46°: 24 4 .

65. In demselben § (42) ist im Abf. VITT der Sc(hlußsaßz zu streichen.

66. Im § 44 „Nachsendung der Postsendungen“ erhält der erste Saß des: Abf. 1V folgenden Wortlaut:

Für Pakete und Wertbriefe wird im Falle der Nachsendung die Paket- oder Bricfgebühr und die Versicherungsgebühr von Bestimmutgsort zu Bestimmungsort zugeschlagen.

67, In demselben § (44) ist im Abs. 1V im lebten Saße des ersten Unterabsaues statt „l M“ zu seßen: 246 .

68. In demfelben § (44) ist im zweiten Unterabsaß des Abs. TV hinter „eingeschriebene Briefe" einzuschalten: und Postkarten

69. In demselben § (44) ist im Abs. V statt des ersten und zweiten Satzes zu setzen:

64.

r

Eine bei der Post bestellte Zeitung wird auf Verlangen des -

Beziehers an eine andere Postanstalt überwiesen. Lieg! diese in einem anderen Postort, so ist eine Gebühr von 1 4, liegt sie in demselben Postort, eine Gebühr von 50 Pf. zu entrichten.