1919 / 209 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

70. Im § 45 „Bebandluyg unbestelbarer Posisendungen am Be- stimmungsort“ ist im Abs. 11 im leßten Unterabsazz statt „29 Pf.“ zu schen: 50 Pf.

T1. In demselben §& (45) sind im Abs. 111 im letzten Unterabsaßz die

Worte „und die Neichsabgabe“ zu streichen.

72. Jn demselben § (45) ift im Abs. 1V im exsten Say statt „20 Pf.“

__ M schen: 60 Pf.

7. In demsclbzn § (45) erbält der erste Say des Abs. VIII folgenten WoritlFut :

Bei zurückzusendenden Paketen und Wertbriefen ist Pafket- oder Briefgebühr und Versicherungsgebühr auch für die Nücksendung zu entrichten.

74. In demselben § (45) i im Abs. VIIT im letzten Saße statt ul 6“ zulseßzen: 2 S.

75, Im § 46 „Behandlung unbestellßarer und unzulässiger Post- fendungen am Aufgabeort oder am Wohnort des Absenderz" ist im Abs. T im leßien Saze hinter „Briefe“ einzuschalten: und Postkarten . j

76. In demselben § (46) is im Abs\. Il der zweite Saß zu streichen.

77. Im § 47 „Lausschreiben ütcr Postsendungen“ erhält die Ueber- {rift folgenden Wortlaut:

Laufschreib-en über Postsendungen; Anträge auf Anstellung von Nachforsckungen, Ausfertigung von Doppeln.

78, In demselben § (47) ist im ersten Satze des Abs. I statt „20 Pf.“

_zu seßen: 40 Pf.

79. In demselben § (47) sind als neue Abs. 111 und IV einzufügen :

111 Die Koiten der Anstellung umfangreicher Nachfor)chungen, die von der Post nicht verihuldet sind, hat der Antragsteller zu erstatten. Jhre ungefähre Höhe ist ihm vor Einleitung der Nachforschungen bekanntzugeben ; auf Verlangen hat er einen an-

gemessenen Betrag im voraus zu hinterlegen.

[V Für die Autfertigung von Doppeln zu Posteinlieferüngs- scheinen und zu vom -Empfänger verlorenen Po'tanweisungen (S E ist vorn Antragsteller eine Gebühr von 25 Pf. voraus- zuentirick@ten.

§0. D 8 48 ¿Nalieferung von Zeitungen“ ist statt „10 Pf." zu eyen: 20 Pr.

81. Im § 50 „ZalTurg des Portos und der anderen Gebühren“ ist im Abs, T im ersten Sage hinter „vorgeschrieben ist" einzu- {alten : 1, 111) .

82. In demselben § (50) sind zu streichen

im Abs. Il, zweiter Saß: „und die Neilsabgabe" ,

im Ab). IV, erster Saz: „, die Neich8abgabe“ ,

im Abs. V, erster Satz: „und keine Neichsabgabe" ,

im Abs. VI, erster Saß: ,„, der Neidsabgabe“ -,

im Abî. VI, zweiter Saß: „und NRetichsabgabe“

im Abs. V1, zweiter Unterabsaz: „und die Neichsabgabe“ .

8. In demielben § (50) erhält der Abs. 311 folgenden Wortlaut:

[11 Meicht die am YAbgangsort entrichtete Gebühr nicht aus, fo hat der Enmpfärger die Nalschußgebühr zu zahlen. Wird die Nahzahsung verwetgert, so gilt dics bei gewöhnlichen Briefsendungen fowie bei allen Sendungen vom Ausland als Ve1- weigerung der Annahme. Bei unzureicend freigemahten Ein- ichreibbuiefen aus dem Inlande kann der Empfänger die Aus- Lieferung ohne Gcbührenzahlung verlangen, wenn er den Ab- fender namhaft mackt und den Bricfumshlag zurüdgibt. Den &eblbeirag hat a'stann der Absewer zu entrichten.

84. In demselben § (50) ist im Abs. V1 zu seten

A O D O D,

Ma O L

89d. Jn demselben § (509) ift im Abs. VIII statt „50 Pf.“ zu feten:

86, Im § 59 „Porto und Vcrsichernog?gebühr für Reisegepäck" er-

halten die Abs. 11 und T11 folgenden Wortlaut: ¡41 Für das Refsegepäk ist bei der Einlieferung zu entrichten:

Beim Gewicht De L O

y ú Ea G5 Ÿ ú C Q

ITI An Versicherungs8gebühr für Netscgepäck mit Wertangabe werden für jedes Stü obne Unterschied der Entfernung und unabhängig vom Gewicht 49 Vf für je 1000 6 Wertangabe oder einen Teil von 1000 46 erhoben.

Vorstehende Aenderungen trelen am 1. Oktober 1919 in Kraft.

Berlin, den 11. Séepierber 1919,

Der Reichspostininister. Giesbert3s.

Bekanntmachung zu dem Gese über die Zahlung der Zölle in Gold vom 21. Juli 1919. Reichsgesegbl. S. 1361. —- Das Aufgeld beträgt für die Kalenderwoche vom 14. bis 20. September einshhließlich 385 vom Hundert. Berlin. den 14. September 1919. Der Neichëminister der Finanzen. J. A.: Zapf.

aare Mt 90210 A

Bekanntmachung. Nr. F. R. 320/8. 19. KRA.

Auf Grund der die wirtschaftlite Demobilmachung be- treffenden Befugnisse wird nah Maßgabe des Erlasses, be- treffend Auflösung des Neichsministeriums für wirtscaflliche Demobilmactung, vom 26, April 1919 (RGBl. S. 438) folgendes bestimmt: Z

Uriel 1

Tite von den Kricgéministericn oder den Militärbefehlshabern erlassenen, den Betroffenen namentli zugestellten Verfügungen, be- treffend Beschlagnahme und Meldepfliht von Wismut, WiEsmuterzen und wismuthaltigen Materialien jeder Art, eins{ließlich eigener Erzeugung der Bctroffenen, werden hiermit aufgehoben. i

Artibel Il Diese Bekanntmachung tritt am 12. September 1919 in Kraft. ‘Berlin, den 12. September 1919.

Der Reich3wehrminister. J. A.: Wolifhügel.

Bekanntmachung. Nr. F. R. 100;9. 19 KRA.

Auf Grund der die wirtisaftlißhe Demobilmachung be- treffenden Befugnisse wird nah Maßgabe des Erlasses, be- ireffend Auslösung des Reich8ministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (RGBl. S. 438) fol- gendes bestimmt: Ai Ó

* Ut Tel

Die von dcn Militärbefeblshabern unter Nr. W. II 2334/1. 16 KRA im Jahre ‘1916 erlassene, den Betroffenen namcntlich zu- gestellte Anordnung, wonach es untersagt wurde, obne Zustimmung der KriegSrohstoff-Abteilung des Preußti¡chen Kriegsministeriums über im Auslande für Rechnung der Betroffenen lagernde Mengen an Baumwolle, Linters, Baumwoll- a ange oder Baumwollabfälle zu ver\ügen,“ und nah dec die betreffenden Mengen zu melden waren, wird hiermit fo weit

aufgcboben, als es sich nit um in der S{hwceiz lagernde Baumwoll- spinystoffe handelt. j Artitel 11

9 F

Diese BekanrtmaHung tritt am 12. September 1919 in Kraft, Berlin, den 12. September 1919. Der Neicswehrminister. J. A.: Wolffhügel.

Voeranntma ung:

Unter dem 8. September 1919 ift auf Blatt 93 des Tarif- registers eingetraaen word!n: s Der . zwish2n den Arbeitgebern und den Arbeit- geberverbänden in Sebnißz sowie dem Gewerkschafts- bund der Privatanae#tellten von Sebniz und Um- gegend am 1. Juni 1919 abgesclossere Tarifvertrag zur Regelung der Gehalta- und Anftellurg3bevinguncen der fkauf- männishen Angestellten wird gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl, S. 1456) für das Gebiet des Amt3gerichtshezicks Sebniz für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 15. September 1919. Der Neichtarzeitsminister. J. V. :. Dr. Schweyer.

__ Das Tarifregisicr und die Negisierakter lönnen im Reick8arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 bþ, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ver Tarifvertrag infolge der Grklärung des Neichtarbeitéeministeriums verbindlich ist, fönnen von den Vertragsparteien einen Abbruck des Tarifvertrags gegen Erstatturg der Kosten reriangen.

Berin, den 8. September 1919.

Der Regisiersührer. Pfeiffer.

Vorauntmo Unq

Unter dem 8. September 1919 ist auf Blait 95 des Tarif- registers eingeiragen worden: '

Ler zwischen der Arbeitsgqemeinscchaft *Kauf- männisher Verbände, Ortsvereinigung Darmstadt, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände,z der Darmstädter Jundustriellen-Vereinigung, dem Verband Deutscher Nahrungsmittel-Großhändler, Ortsaruppe Darmfiadt, |dem Verein ber Detaillisten von Darmstadt, Ortsgruppe Darmstadt, dem Neoich8ver- band Deutscher Feinkoslkaufleute und den Firmen Ludwig Joseph, Gebrüder Trier und Kohlengroß- handlung Ludwig Fischer am 22. Mai 1919 abgeschlossene Tarifverirag zur Negelung der Gehalis- und Anflellungs- bedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in Jnoustrie und Handel wird aemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Daæember 1918 (Neichs-Geseyb!. S. 1456) für den Stadt- bezirk Darmstadt für ellgemein verbindlich erklärt. Die all- gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15, September 1919.

Der Reichsarbeitsminister. 5 V: Q Shweyher.

Das Tarifregister und die Negisteralten können im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luiserstraße 33/34, Vimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Axbeitnehmer, für die der Tarisvert1ag infolge der Crklärung des Meicksarbeitsministerums verbindlich ist, können von den Vertragéparteien. ein-n Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 1919.

Der Negistersührer. Pfeiffer.

Beltanntmachuünag.

Unter dem 9. September 1919 ist auf Blatt 94 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen der A rbeitsgemeins{chaft des Augs8- burger Einzelhandels e. V., dem Gewerkschaftsbund laufmännischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Augsburg, dem Reich3verband deutscher Angestellten, Ortsgruppe Augsburg, und dem Zentralverband der Handlungsgehilfen, Siß Beclin, Ortsgruppe- Augs- burg, am 6. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kauf- männischèn Angestellten im Einzelhandel wird gemäß § 2 dewVer- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl, S. 1456) für den Stadtbezirk Augsburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Septem- ber „1919,

Der Neichsarbeits minister J, V.: Dr. Schweyer.

Das Tarifregister und die Rexisterakten können im Neichtarbeits- mknisterium Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 þ, während der regelmäßigen Dienststunden einge|eben werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, tür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbcitsministeriums verbindlih ift, könncn von den Vertragêparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. September 18319.

Der Negisterführer. Pfetffer.

Genehmigungsurkunde.

Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseßbuchs und des Artikels 67 des Hessishen Ausführungëgeseßes zum Bürgerlichen Gesezbuh vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Mainz die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber nebst den zu- gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von

15 000 000 4,

in Buchstaben: Fünfzehn Millionen Mark, erteilt zur Be- \{affung der Mittel für Errichtung von Kleinwohnungsbauten für Minderbemittelte, für Umgestaltung des Floßhafens zu einem Jnduftriehafen, für Erweiterung des Gaewerkes und des Elektrizitätswerkeos, zur Erbauung von Straßen und Karälen in Mainz und Mainz-Mombach, für Ausbau des Rheinufers in Mainz-Kastel unterhalb uad oberhalb der Straßenbrüce, für Kriegsau2gabten, für Erweiterung des Gaswerkes, Ver- legung einer zweiten Gashauptleitung vom Gaswerk ‘nach der Stadt, Beschaffung von Gasmefsern und Münzgagmessern nebst Einr:chtung8gegenständen.

-

und 2000 6 auszrfertigen, und zroar in der Weise, daß für je eine Million Mark des Anlehens

300 Schuldverschreibungen zu 500 6 = 150 000 6 500 L 1090 6 = 500 000 6 100 Ä 2000 (6 = 350000 6

"e

975 Stü 1 000 000 #6 ausgegeben werden.

Dos Anlehen ist dur die Stadt Mainz unkündbar bis aum 1, Januar 1929. Von diesem Tage an steht der Stadt Mainz das Ret zu, zu jeder Zeit mit dreimonatiger Kündi- guag die im Umlauf befindlihen Schuldverschreibungen ganz oder leilweise behufs Rückzahlung des Kapitalbetrages zu be- rufen. Den Jnhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht der Stadt g2genüber nicht zu.

Die regelmäßige Tilgung dzs Anlehens erfolgt vom Jahre 1925 ab mit jägzrlih 1 Prozent des ursprünglichen Kapitalbetirac;s, zuzüglich der durch die Kapitalrückzahlungen ersparten Ziusen, turch Rückkauf oder Verlosung.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlih der Rechte Driiter erteilt. Die Befriedigung der Jnhaber der Schuld- verschreibungen wird vom Staat nicht gewährleistet.

Darmstadt, den 7. März 1919. i

Hessishes Staatsministerium. L T0):

Genehmigungsurkunde.

Auf Grund des §8 795 des Vürgerlihen Geset, buchs und des Artikels 67 des Hessishen Ausführungsgeseßes zum Bürgerlichen Gejeßbuh vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Mainz die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber nebst den zu- gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von

10 000 000 M, in Buchstaben: Zehn Millionen Mark, erteilt zur Beschaffung von Mitteln für den Ausbau der Straßenbahn von Mainz- Kastel nach Mainz-5ostheim, die Erwe-bung von Gebäuden und Grundstücken, die Wiederherstellung des Kurfürstlichen Schlosses, Aufwendungen infolge Uebernahme von Ueber- tenerungefosten bei ErriGtung von Wohnungsbauten, Bereit- stellung weiterer Mittel zur Errichiung von Wohnungsbauten, für Kriegsausgaben und Mehraufwendungen für bereits ge- vehmigte und in der Ausführung begriffene Unternehmungen.

Das Anlehen darf nah Wahl der Stadt im ganzen oder in Teilbeträgen begeben werden. Die Schuldverschreibungen sind mit jährlih 4%, fällig halbjährlih je om 1. August und 1. Februar, zu verzinsen und in Stücken zu 500 , 1000 6 und 2000 6 auszufertigen, und zwar in der Weise, daß für je eine Million Mark des Anlehens

300 Schuldverschreibungen zu 500 Æ = 150 000 M 500 f „1000 = O00, 175 7 2000, = 00000 7 975 Stück = 1 000 000 6

au3g2geben werden.

Dos Anleben ist durch die Stadt Mainz unkündbar bis zum 1. Januar 1929, Von dicserg Tage an steht der Stadt Mainz das Net zu, zu jeder Zeit mit dreimonatiger Kündi- gung die im Umlauf- befindliGen Schuldverschreibungen ganz oder teilweise behufs Nückzahlung des Kapitalbetrages aufzu- rufen. Den ÎJrhabern der Schuldverschreibungen steht ein Klindigungsrecht der Stadt gegenüber nicht zu.

Die regelmäßige. Tilgung des Anlehers erfolgt vom Jahre 1926 ab mit jährlich 1 Prozent des ursprünglihen Kapital- betrags, zuzliglich dor- dur{h die Kapitalrückzaßlungen ersparten Zinsen, durh Rückkauf oder Verlosung.

Vorstehende. Genehmigung wird vorbechaltlih der Nechte Drilter erteilt. Die Befriedigung der Jahaber der Sculd- verschreibungen wird vom Staat nicht gewährleislet.

Darmstadt, den 27. Juri 1919.

Hessisches Staatsministerium. Ulrich.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 170 des Neih8-Geseßblatts enthält unter

Nr. 7028 einen Erlaß, betreffend Vereinigung des Reich3- wirtischaftsministeriums und des NReichsernährungsministeriums, vom 5. September 1919, unter

Nr. 7029 das Geseg über Postgebühren, vom 8. September 1919, unter

Nr. 7030 das Geseß zur Aenderung des Postschecckgeseßzes vom 26. März 1914, vom 8. September 1919, unter

Nr. 7031 das Gesetz, betreffend Telegraphen- und Fern- sprechaebühren, vom 8. September 1919, und unter

Nr. 7082 eine BVekanntinachung über Einfuhr ausländischer Kohle auf dem Wafserweg und ihre Verteilung, vom 8. Stp- tembe: 1919.

Berlin, 10. Scptember 1919,

Postzeitung3amt. Krüsxr,

Die von heute ab zur Au8nabe gelangenden Nummern 171 und 172 des Neichs-Geseublatts enthalten:

Nummer 171 unter Nr. 7033 das Ges? über Enieigm:ngen uad Entschädi- gungen aus Anlaß des Fiiedensvertrags zwischen Deutschland und den alliierlen und assoziierien «Mächten, vom 31. August 1919, und unter Nr. 7034 das Autfüßrungsgesez zum Friedensverlrage, vom 831. ÄAugusi 1919:

Nummer 172 unter

Nr. 7035 eire Bekanntmachung wegen Aufhcbung der Verordnung über d:n Zahlungsverkehr mit dem Ausland, vom 23. Juli 1919, unter

Nr. 7036 eine BekanntmaHung über Aufhebung der Ver- ordnung, betreffend den Nachnahme- und Frachtoerkehr mit dem Ausland, vom 23. Juli 1919. unter

Nr. 7037 das Gese gegen die Kapitalfluht, vom 8. Sep- tember 1919, und unter

Nr. 7038 eine BekanntmaGung über die Aufhebung bes Belagerungszuslands über bas Gebiet der Stadt Bremen und

Das Anlehen darf. nach Wahl der Stadt im ganzen oder +Üüber das bremische Londgediet, vom 7. September 1919,

in Teilbeträgen begeben werden. Die Sczuldvers&reibungen sind mit jährlich 4 9/,, fällig halbjährlih je am 1. April und

1, Oktober, zu verzinsen und in Stücken zu 500 4, 1000 6

Berlin, den 11. September 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Be unD

Pren

en.

Minisierium des Jnnern. Jn der Woche vom 31. August bis 6. September 1912 auf Srunb der Bundegraisverocdnung vom 15. Februar 1917

über Woblfahrtispslege während des Krieges genehmigte 1) ¿ffentlihe Sammlungen, 2) Vertriebe von Gegensiänden.

(mg T T

¡2% 45TT Et Stelle, an die

m S S Name und Wobnort die Mittor Zeit und Bezirk, ; : Zu fördernder Wohlfahrt Ie B : Unterne

2 des Unternehmers w vjahrlozwes abgeführ: werden in denen vas Unternchuen 5) - soßen ausgeführi wird 1) Sammlungen.

1 | Magistrat Charlottenburg | Zugunsten der Vereinigung „Freitis(e | Der Magistrat Bis 31. März 1920. Stadtgcbiet

jür Kinder Groß-Berlins' (Sharloitenburg. Sammlung

von Geldspenden. (Verlängerung

A i: M : A I E einer bereits erteilten Gilaubni8.)

2 | DJofers - Gesellshaft, iaritativer Heilung, Pflege und gewerbliche Aus- | Jofefêgesellshaft in | Im Jahre 1920. Rheinprovinz.

Verein für Heilung, Pflege und gewerbliche Ausbildung verkcüppelter Personen in Bigge a. Nuhr

1 | Invalidendank, Berlin Zugunsten des Jnvalidenvanks

Berlin, den 11, Sept2mber 1919.

biidung verkrüppelter Personen

BVigge a. Nuhr Gelbsammlung.

2) Vertrieb van Posikarten.

| Bis 31. März 1920. Preußen. Betrieb von Postkarten von Haus zu Haus ist ausgeschlofsea. (Ver-

| längerung einer bereits erteilten | (Frlaubnis,)

| JInvalidendank

Der Minisier des Jnnern, Y. A.: Graeser.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen Und Forsten. Die Wahl des Direktors der Landwirtsczaftsshule in Samter Dr. phil. Heinrich Bünger zum Direktor der Land- wirtschafts\chule in Dahme ist bestätigt worden.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Regierungsbaumeister des Moschinenbaufals Scheeh! beim Eisenbahnzentcalamt in Berlin ift dem Ministerium der öffentlihen Arbeiten zur aushilfsweisen Beschäftigung in den Eisenbahnabteilungen überwiesen.

ür Wissenschaft, Kunst olk3bildung.

Der Geheime Baurat Professor Shupmann ist zum ordentlichen Honorarprofessor in der Abteilung für Architcttur aa der Technischen Hochszule in Aachen ernannt worden.

Ministerium

BeranntmaGuUn g -

Den Eheleuten Heinrih Schäfer in Sterlrade, Hagedornstr. Nr. 112 wohnhaft, wird mit dem heutigen Tage der Handel mit Fettwaren aller Art und Seife wieder ea A Die Kosten, insbesondere auch die der öffentlihen Be- anntmachung, fallen den Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 5. Sevlember 1919,

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Der Beigeordnete: Dr. Heuser,

Bertanatmah t na.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hantel (NGBI. S. 603), ist dem Kaufmann Gmanuel C hle bik aus Gleiwißs, Toslerstr. 7, der Han. del mit Zulker untersagt worden. -— Die Kosten dieser Veröffentlichung trägt Chlebik. j

Gleiwiy, den 6. September 1919.

Die Polizeiverwaltung. I. A.: Jeenel.

C T E E T E S R

Nichtanrtlihes.

Frantreich,

Der Oberste Rat der Alliierten hat in seiner vor- j gestrigen Vormiltag8sitßung die Anlwort auf die deuishe Note, betreffend Artikel 61 der Reith2verfassung fesigestellt und, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit Zußimmung der tshecho- \lowakischen und der polnischen Friedensdelegation beshlossen, daß die Bevölkerung von Teschen selbst über ihr Schicktal ent- scheiden soll. Die Volks3abstimmung soll unier ähnliczen Be- dingungen wie die in Oberschlesien statifinden.

Die Kommission für die Revision der Ver- träge von 1839 hatte ror ungefähr zwei Wochen die Arbeiten unierb:oGzen, um den. holländischen Delegierten Ge- legenheit zu geben, bei ihrer Regierung ZJnstruktion einzuholen hinsichtlich der Verschiedenheit der Auffgssung, die sich in bezug auf den zweiten Teil der von d.x Kommission am 4. Juli auf- gestellten Entschließung ergeben hatte. Diese Entschließung E D Meldung der „Agence Havas“ folgendermaßen abgefaßt:

E Die alliierten und assoziierten Mächte baben in Anerkennung der Nevisionsbedürfiigkeit der Verträge ‘von 1839 einer Koimnmission, ! bestehend aus Vertretern der Vercinig'en Staaten, des britischen ? Nteickes, Frankreichs, Italiens, Japans, Belgiens und Hollands, die : Aufgabe übèrtragen, Veaßnahmecn zu treffen, die sh aus der Ent- \{ch.tezung ergeben sollen, und einen Vorschlag zu unterbreiten, dex weder etne Vershiedui g der territorialen Souveränität noch inter- nationale Abmachungen schafft. Die Kornmi|sion wird Belgien und Holland einladen, gemein)ame Formeln über Stiffahrtswege, die im Geist der allgemeinen Grundsäße des Vertrags über Schiffahrtswege abzefaßt sind, zu unterbreiten. |

Die Kommission trat nunmehr wieder zusammen. Der hollän- dische Delegierte kündigte an, daß die holländische Regierung sich der Formel anschließen werde, wie sie vom Vorfißenden der Kom- mission abgefaßt wurde. L fand ein Meinung3austausch | zwischen den Delegationen stait, der zu einer völligen Einigung über das Vorgehen in den zu prüfenden Fragen führte. Die belgischen und holländischen Delegierlen werden mit Sachoer- ständigen eine gemeinsame Formel über Sch:ffahrtswege aus- arbeiten. Die Fragen, we!che die Sicherheit Belgiens betreffen, werden von der Vollsizung der Kommission geprüft werden, die Fre diesbezüglihen Arbeiten mit nächster Sipung beginnen wird.

J der Kammersißung, in der über den Friedens- vertrag beraten wurde, führte der Minister Loucheur laut Bericht der „Agence Havas“ aus;

—— L E R s R Ewe

Alle Hilfsquellen, über die Deutschland verfüge, müßten in den Dienst der befreiten Gebiete gestellt werden. Was die Flotte be- treffe, fei er überzeugt, daß Frankreich an den Gerechtigkeitssinn der Alliierten appellieren könne und darnach keine Verteilung stattfinden würde, bevor die französithen Verluste au8geglicben seien. 3,8 Mill. Tonnen seien bis Ende 1920 bestelt. Man müsse aber auf 5 Mill. Tecnnen kommen, um die Unabhängigkeit Frankzeichs im Handel erbalten zu können, Der Minifter spra die feite Hoffnung aus, daß die Be- völkerung des Saazgebiets sch nach 15 Jahren tür Frankreich ent- scheiden würde. Deutschland würde dur&sc{nittlch jeden Monat 2x Millionen Tonnen Kohien licfern müssen, einschließlich derjenigen des Saargebiets. Gegenwärtig ergöben fih nur 1,668 Millionen Tonnen. Er schÏite ten Wert- der aus Deuts(land ausgeführten Kohlen vor dem Krieg auf 2,5 Milliarden und erfläre, dcß die Ziffer verdoppelt werden tönne. Deutslland habe fo die Möglichkeit, jährlich b Milliarden abzuzahlen. Die deutshen Steuerzahler würden anderthalbinal stärker belastet als die französichen, wenn man die Park zu §5 Centimes rechne. Die wirtsastlißen Beziehungen seien notwendig,

RNuf;land.

Laut „Preßbüco Radio“ meldet das brilische Krieg®amt Kämpfe an deei AbsYnitten der Archangelskfront. Zwei Dörfer an der Dæina gingen verloren und wurden wieder- aenommen. Die russishen Freiwvilligentruvpen haben an der Wologdabohn ForisŸritie gemacht.

Jtalien.

Der Minifle2rpzäsident beriet vorgestern Stellen das. ÄAuswanderungspr6oblem, das für Jtalien immer dringlizer wird, da eine starke Nückwanderung aus Amerika stattgefunden hat. Die meisten Staaten wiesen, wie der Minitzerpräsident erklärte, italienische Auswanderer ab und Jialien habe beine Arbeit für sie. Er siehe daher mit süd- amerifanishen Staaten wegen dexr Einwanderung in Ver- band!ung.

Der „Agenzia Stefani“ zufolge unterbreilete Nitli vor- gestern der Kammer ein Vrojeït über die Abtretung eines großen Teiles der Krongüter. Die Eröffnung wurde mit allgemeinem, langanhaltendem Beifall aufgenommen.

mi den zuständigen

Svanien,

Madrider Meldungen berichien, die Regierung wolle eine Militärmission nah Algier entsenden zum Studium dzr Organisation der Fremdenlegion, Die spanische Re- gierung beabsichtige eine ähnliche Organisation für die spanische Bone voa Marolïlko.

Belgien.

Der Minisfterpräsident de la Croix eröffnete vorgestern in der Kammer die Verhandiuna über den Staatehaus- e t für 1919 und sagte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Die belçciscke Schuld betrage 13/2 Milltarden Francs. Die Vorkriez3anleihen, die 4 132 000 000 betragen, würden zu Lasten der Negie der Fisenbahnen genommen, die deren Zinsendienst und Tilgung übernehmen müßten. Die neue Schuld von 1300 Millionen werde von Deuschland bezahlt. Fn den 12/2 Milliarden Kriegsshulden seien namentli) die 71/4 Milliarden teuts#e Mark enthalten, die die MNegierung nad) Aushebung der Besehung habe zurückaufen müssen. Bon Deutschland könne man den Ersaß für eine derart hohe Summe in Gold nicht verlangen, da seine flü\sigen Goldmark zur Verfügung der WiedergutmaGungskommission stünden. Er glaube, daß eine Lösung, bie die Alltierten gutheißen müßten, dadurch gefunden werden könne, daß man ein börseufühiges Werlpapter schaffe und daß die Neichsbank Belgien 74 Milliarden Mark Bons Tkreditiere, die Zinsen tragen sollen. Dcr Ministerpräsfident erklärte ferner, n es notwendig set, baldigst die Kriegsentshädigungen, die fh auf 20 Milliarden beliefer, zu bezahlen, weil man sonst auch _noch 5 vH Zinsen vergüten müsse, was eine \chwere Belastung des Staats bedeute.

NMietcerlande,

Die Amssieidomer Blätter veröffentlichen den Wortlaut der Antwort des belgischen Ministers des Aus- wärtigen auf die Protestnote der niederländischen Regierung wegen des Geheimauftrags der belgischen Negierung zur Veranstaltung belgischer Propaganda in L Der belgische Minister des Auswärtigen beruft sih auf den Bericht der Kommission für belgise Angelegenheiten beim Obersten interalliierten Nat vom 8. März, der die belgishe Regierung dazu be- rechtigt hätte, zu glauben, daß die Lösung der zwischen Holland und Belgien schwebenden Fragen unter Umständen auch eine territoriale Neuregelung mit ih bringen würde. Zur Zeit der Avfássung des belgischen Geheimsczreibens (20. Vai) habe jedenfalis noch nit festgestanden, in welher Weise die Verträge von 1839 abgeändert werden sollten. Es habe sich niht um einen Geheimanschlag auf die Rechte der Niederlande

© gehandelt, sondern ledigli um eine Reaïtion innerhalb der

|

l

erlaubten Grerzen gegen die Ege einer deutshen Pro- paganda, die die belgischen Jnteressen beeinträchtigt habe. Zum Schluß wird gegen die vorztitige Veröffentlihung dex Protest- vie des niederländischen Gesandten in Brüssel Elnspruh er- oven. i Schweden. Der König hat vorgestern den deutschen Gesandten Frei

herrn von Lucius zur Entgegennahme seines neuen Bes glaubigungsschreibens empfangen.

Montenegro.

Die montenegrinishe Regierung Hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge an die Friedenskonferenz und an die Negierungen der Großmächte einen Protest wegen der Nichtheranziehung Montenegros zur Unterzeichnung des öster- reichischen Friedensvertrag3 gerichtet, obglei sih dieser Staat von Anfang an fieiwillig auf die Seite dec Alliierten gestellt und mehr als 40 vH seiner Soldaten, über ein Drittel sein er Bevölkerung und fchließlich seine nie angetastete Freiheit verloren habe. Montenegro bitie- die Negierungen der Groß- mächte einzuschreiten, damit der Verlegung der Ehre Monte- negros unter Wahrung seiner gesamien erworbenen Rechte Ein- halt getan werde.

Ámuierika.

Der amerikanishe Senat hat nach einer Meldung des „Nieuwe Rotterdamschen Courant“ enischieden, daß gegen die Ratifikation des amerikanisch-französishen Ver- trags leine verfassungsmäßigen Hinder nisse bestehen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

In Memel ift, wie das „Memeler Damztfkoct“ meldet, aus Anloß der Verhaftung des Vorfißenden tes dortigen Arbeiterrats, Sahnmalodt, durh den Führer des in Memel licgenden Bataillous, Hauptmann Schmidt, gestern vormittag der ckllgemetne Aus stand erflärt worden, Der Hauptmann Schmidr hatte Saluwaldk verhaften und nah Tilsit überführen sowie das soztaldemotratische Blatt besetzen lassen. Die Ursache der Verhastung find einige Zettungsartifel. Der Hauptmann Schmidt hatie einen So!datea

: wegen Nichtgrüßens auf der Straße zur INede gestélt. Der General-

streik, der au) das Gas8-, Wasser- und Eletkttrizitäts- werf umfaßt, soll fo lange aufre&terhalten werden, bis Salnwaldt aus Tilfit zurückgekehrt und der Hauptmann Schmidt aus Memel entfernt ift.

Nach einer vom ,„W. T. B." übermittelten Meldunz des Presse- bürcs „Nadio“ aus Annapolis wird infolge der urbef: iedigenden Antroort.Wilforns an die Stahlarbeiter für den 22. September ein allgemetrtner Ausstand der SUablarpeiker Ur das ganze Land (etwa 300000 Mann) angekündigt, “wenn die Stahltorporation keinen Vergleich herbeiführt. Der Präsident Wilson hat telegraphisch um Ausschubd des Strcifs ersucht.

Verktegrêsteesen,

Der Telegramm- und Farnsprechverkehr zwischen dem unbesezten Deutschland und der französischen Bescßzung8zone des beseßten deutschen Gebieis3 einshließlih der Rheinpfalz, des Brüclkenkopfgebiets von Kehl und: von Elsaß-Lothringen —.: ist allgemeia wieder zugelassen. Die Beschränkungen im Telegramm- und Fernsprechverkeyr mit dec amerikanischen Besaßzung8- zone find ebenfalls aufgehoben.

Ê F tr

Die Gebllbren im deuts - ntedextändt[cchen Fernsprechvextehr. sind vom 17 September ab: erhöht worden. Nähere Auekunft erteilen die Fernsp:echanstalten.

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Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, haben die Pslcn, nah zuverlässigen Nachrichten, den Personenverkehr auf der Streck- Posen—Lissa eingestellt. Dagegen besieht noch der Güterverkehr.

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Im Postverkehr mitdem Auslande find jortan auch die türtishe, bulgarische und die rumäniihe Sprache zugelassen.

Gefundheitêtoesen, Ticrkrankbeiten und ALfsverrungss- maßregelt.

Gesundhettsstand undGang derVolklskrankheiten (Nah den „Veröffentlißungen des Reitégesundhcitsamts*, Nr. 37 vom 10. Scptember 1919.) : | PodLken. :

Deutsches Net. Ja der Wohe vom 31. August bis 6. September wurden 25 Erkrankungen gemeldet, und“ zwar in Berlin und Neukölln je 1, in Buckow (Kreis Teitew) 3, inSchönermark (Kreis Angermünde, eg.-Bez. Potsdam) 1, in Lipine (Kreis Beuthen Land) 1, in Hindenburg 2, “in Antonienhütte und in Neudorf (Kreis Kattowitz) je 1, in Radlin (Kreis Nybnit, Neg.-Bez. Oppeln) 3, in Frödenberg (Kreis Hamm), in Günnigreld undEickel (Kreis Gelsenkirchen, Reg.-Bez, Arnsberg) je 1, in- Kamenz (Kreishauptmannschaft Baußen) 2, in Chemnißt 6. : i i

Nachträglich wurden noch angezeigt für die Woche vom 24. bis 30. August 14 Erkrarkungen, nämli in Fricdersdorf b, in Benau 3 und in Gassen (Kreis Sorau, Ieg.-Bez. Frantfuit) 1, in Hörde (Neg.-Bcz. Arnèeberg) 1, in Dstriß und Nusdorf (Amtsbauptmannschaft Zitiau, Kreishauptmannschast Baußen) je 1, inBrunkensen (Kreis Holzminden, Braunsch-veig) 1.

Ungarn. In der Zeit vom 14. bis 20 Juli wurden 5 Er- krankungen gemeldet, und zwar in der Stadt MisTolcz, in den Komitaten Pest-Pilis-Solt-Kiskun und Eiscnburg je 1, im Komitat Somogy 2.

Fledckfieber.

Deutsches Reich. Jn der Wode vom 31. August bis 6, September wurden 4 Erkrankungen unter der Zivilbepölkerung angezeigt, und zwar in Berlin 1, in Puiow (Kreis Gleiwiß, Neg.-Bez. Oppeln) 3. Außerdem wurden 6 Erkrankungen bei deutschen «Soldaten mitgeteilt, nämlich bcim Grenzscchupßp Oft, Armecgruppe Nord 3, in Königsberg i. Pr. 2 und in Weißenkrug (Domanialamt Warin, Mecklenburg-Schwerin) 1.

Nachirägltch wurden füc die Woche vom 24. vis 30. August noch 5 Erkrankungen gemeldet, und zwar in Markee (Kreis Oitbavelland, Neg.-Bez. Potédam) 3, in Breslau und in ‘Meschede (Neg.-Bez. Arnéberg) je 1.

Gentdätftarre. & tit}

Preußen. Jn der Woche vom 24. bis 30. August gelanglen 7 Erkrankungen (und 3 Todesfälle) zur Anzeige in folgenden Re- gierungsbezirken [und Kreisen]: Landespolizeibezirk B erl i n 2 (1)