1919 / 210 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

N) 1 L S S S s

' e 27 Die Mitglieder des Reichsfinanzhofs werden vom Neichspräsi- |

denten auf Lebenszeit ernannt. Die übrigen Beamten ernennt das | & 28

Neichsfingnzministertum.

Zum Mitglied des Reichsfinanzhofs kann nur ernannt werden, wer das fünfunddreißigsie Lebensjahr vollendet hat. Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß die Befähigung zum Richteramt er- langt haben.

& 29

Für- die dienstlihe Bestrafung der Mitglieder des Neichsfirianz- Hofs und thre Verseßung. in den Ruhestand gelten die Vorschriften für die Mitglieder des Neichsgerichts. : Den Vertreter der Staatsanwaltschaft bestimmt der Neichs- prâsident.

& 30 Bei dem Neichsfinanzhof werden nah Bedarf Senate gebildet, Shre Zahl bestimmt das Meichsfinanzministerium. 8 81

Der Präsident führt den Vorfiß in dem großen Senat (§39) und in dem Senate, dem er sich ans{chlicßt. Jn den anderen Senaten führen Senatspräfidenten den Vorsitz.

Der Vorsißende wird in dem Senate von dem Mitglied vertreten das dem Dienftalter na und bei gleihem Dienstalter der Geburt nach das älteste Mitglied ist, : :

Der Präsident wird in seinen übrigen Geschäften von dem Senats- präsidenten vertreten, der dem Dienstalter nach und bei gleichem Dienst- alter dex Geburt nach der älteste ist.

8 32 Mrt,

Bor Beginn des Geschäftsjahrs verteilen der Präsident, die Senatépräfidenten und die dem Dienstalter, bei aleithem Dienstalter der Geburt nah drei ältesten Mitglieder die Geschäfte unter die Senate und bestimmen dtie ständigen Mitglieder der Senate fowie ihre regelmäßigen Vertreter. Hierbei entscheidet Stimmenmehrheit; bei Stimmengleihheit gibt die Stimme des Präsidenten den Aus- \{chlag. Jedes Mitglied kann mehreren Senaten angehören.

Die Anordnungen können im Laufe des Geschäftsjahrs nur ge« ändert werden, wenn es wegen Ueberlaslung eines Senats oder wegen Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder etfordet- lich wird. i

8 33

Der Präsident kann bestimmen, daß ein Senat in einzelnen Sacen, in denen bereits verhandelt ist, auch nach Ablauf des Ge- \{äftsjahrs in seiner früheren Zusammenseßung verhandle und entscheide. i

8 34

Bei Verhinderung des regelmäßigen Vertreters eines Mitglieds bestimmt der Präsident einen zeitweiligen Vertreter.

839 i Im Senate verteilt der Vorsißende die Geschäfte auf die Mit: glteder.

8 36

Das Neichsfinanzministeriuum kann Fragen der Auélegung der Steuergeseße dem Neichsfinanzhofe zur Begutachtung vorlegen. Im Falle des § 25 Abs. 4 hat die oberste Landesverwaltungsbelörde die gleihe Befugnis bei Fragen der Auslegung der Landessteuergesege.

8 37

Der Netdlsfinanzhof veröffentlicht seine Entscheidungen, sowett sie grundsäßlihe Bedeutung haben. Das Neichsfinanzministerium be- flimmt die Art der Veröffentlichung,

4 838 i '

Der Geschäftsgang des Neichsfinanzbofs wird durch eine Ge- \{chäftsordnung geregelt, dle der Reichsfinanzhof auszuarbeiten und dem Neichsfinanzministerium zur. Bestätigung vorzulegen - hak. ;

-& 89 i

Mill ein Senat in einer Niechtsfrage von etner oes 8 37 ver- öffentlichten Entscheidung abweichen, so hat er-die Sache: unter Bes» aründung seiner. Mau s ar den großen Senak ‘zu verweisen.

Der große Senat besteht aus dem Präsidenten und. den Senats präsfidenten oder ihren Vertretern und aus vier Mitgltedern ober deren Vertretern, die nah § 32 im voraus für ein Geschäftsjahr zu bestimmen sind. Ferner haben der Senat, der abweihen will, und, wenn er von der Entscheidung anderer Senate abweichen will, : auch diese Senate ein Mitglied zur Teilnahme an der Entschetdung in den großen Senat zu entsenden.

Soweit. die Entscheidung in der Sache eine mündlihe- Ver- hanblung erfordert, erfolgt diese vor dem großen Senate. Bei Stimmengleichheit ent|heidet die Stimme des Präsidenten,

Fünfter Abschnitt. Aus\ chließung und Ablehnung der Beamten. 8 40 8§n Steucrsahen soll nicht mitwirken, 1. wer selbst beteiligt ist 9, wessen Ehegatte beteiligt ist, auß wenn die Ehe nicht ebr Dee E 8. wer mit einem Beteiligten in gerader Linie verwandt oder ¡schwägert oder in der Seltenlinke im zweiten oder ckritten Grade verwandt oder im zweiten Grade ver-

¡chwägert ist, wer für einen Beteiligten als gesegliher Vertreter oder als Bevollmächticter ‘aufzutreten berechtigt ist,

b, wer Beamter oder De eines Beteiligten oder Mikt- alied des Aufsichtsrats einer beteiligten Gesellschaft ist,

6. jer bet einer angefodhtenen Entscheibung oder Medchts- mittelentscheidung mitgewirkt hat; diese Vorschrift gilt nicht für die Entscheidung über den Einspruch.

Wer nicht mitwirken foll, darf niht zugegen Gi \folange über die Angelegenheit beraten und entschieden wird.

S4 Handlungen einer Steuerbehörde sind nit deshalb unwirksam, weil ein Beamter, der nicht mitwirken sollte, sie vorgenommen oder bct ihnen mitgewirkt hat.

8 42 Ein Beamter Ô 3) kann fi der Au tung seines Amtes wegen Befangenheit enthalten. Er bedarf hierzu der Zustimmung des Seiters der Behörde, der er angehört; bei dem Leiter dèr Behörde enlschetdet die vorgeseßte Behörde, bei Mitgliedern eines Gerichts oder cines Aus\{u}ses die Kammer, der Senat oder der Ausschuß.

8 43

Aus\chußmitglieder, die cin gleiches oder ähnliches Geschäft be- treiben wie der Steuerpflihtige oder bei einer Belenlali oder angestellt sind, die ein R oder ähnlihes Geschäft betreibt, #önnen zur Wahrung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen ab- gelebnt werden, wenn der Auss{chuß über Erwerbs8- oder Vermögens- verhältnisse des Steuerpflichtigen Auskunft wünscht, die niht ohne Offenbarnng eines solhen Geheimnisses dargelegt werden können.

Das. Ablehnungsgesuh ist bei dem Finanzamt anzubringen. Dieses entscheidet endgültig. | : :

Abs. 1 gilt sinngemäß für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Finanzgerihle. Das Melebnungegeues ist bei dem Vorsißenden der Kammer anzubringen. Dieser entscheidet endgültig.

Sewster Abschnitt. N ener gangs, und Schlußvorschriften.

Dieses Geseyz tritt mit dem 1. Oktober 1919 in Kraft.

Das Reichsfinanzministerium wird ermächtigt, die zur Durh- führung der Behördenorganisation erforderlichen Maßnahmen zu treffen und bis zu dieser Durchführung abweichende Bestimmungsn

zut erlassen.

seßung der Senate mit fünf Mitgliedern dürfen höchstens zwei, bei Besetzung der Senate mit drei Mitgliedern darf nur ein Hilfsrichter ! teilnehmen.

\{ließlich des Präsidenten fünfzehn nicht übersteigt, entscheiden an Stelle des aroßen Senats di: vereinigten Senate.

i fertigung ist für das Besiksteueramt Und

eteiligt.

Solange die Zahl der Mitglieder des Neichéfinanzbofs ein- | An den Ents- | scheidungen müssen mindestens zwei Orittel aller Mitglieder teil- nehmen. : | & 46 | Wird eine Reihseinkommensteuer eingeführt, so ist jedes Land an deren Aufkommen - mindestens mit einem Betrage zu beteiligen, welcher der in den Steuerjahren 1917,--1918- und- 1919 erfolgten dur(scnittlihen Belastung des Einkommens stitens des Landes und | der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit den dur die Neichs- | einkommenstéuer erseßten Landesabgaben entspricht. | Der Anteil muß mindestens das Auffommen aus diesen Ab- j gaben in Land und Gemeinden (Gemeindeverbänden) für das St-uer- | jahr 1919 zuzügli etner Steigerung von jährlih 6 vom Hundert } erreichen. Eine Herabseßung des Anieils kann nur insoweit erfolgen, | als das Reich entsprehende Beträge aus anderen Quellen zum Aus- gleih überwiesen hat. Die nah den Absäßen 1 und 2 berehneten Beträge find enk- sprechend zu ändern, soweit das Reih Aufgaben, deren Kosien in den Fahren 1917, 1918 und 1919 den Ländern. und Gemeinden (Gemeinde- | verbänden) oblagen, übernimmt oder das Reih den Ländern und Ge- meinden (Gemeindeverbänden) neue Aufgäven. überträgt; das gleie gilt, soweit im Kriege eingetretene Ausfälle oder Mindereinnahmen bei den Erwerbsunternehmen der Länder und. Gemeinden (Gemeindz- verbände), die in den genannten Fahren“ durh Erhöhung der Cin- fommensteuer ausgeglichen werden mußten, wegfallen. Eine Aenderung dieser Vorschriften kann nur unter den Boraus- setzungen erfolgen, die nah der Reichsverfassung - für Verfassungs- änderungen vorgesehen find, Berlin, den 10. September 1919. Der Neichspräsident, Ebert.

Der Reichsminister der Finanzen. Erzberger

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r)

Batanttmequng ( zur Ausführung des Geseßes gegen die “a 10 a vom 8. September 1919 (Neichs:-Geseßbl. S. 1540).

Vom 8. September 1919.

S1 i: Die im § 2 Abs. 1 des Gesetzes vorgeschriebene Erklärung ift va dem anliegenden Muster abzugeben.

S 2

Auf Grund des § 2 Abs, 4 des Gesehes wird gestattet, auf Neichs- oder ausländishe Währung lautende Zahlungsmittel ohne Nermittlung einex Bank innerhalb eines Kalendertags 1m Gesamt» betrage von hödstens tausend Mark, jedoch innerhalb eines Kalender- aat nit über den Gesamthetrag von dreitausend Mark hinaus, ¡n das Ausland zu überbringen oder zugunsten einer und derselhen im ugen) ansässigen Person oder Firma zu versenden oder versenden zu lassen, j

Die Ermittlung des Wertes von Beträgen in ausländischer Währung erfolgt gemäß § 2 der Ansfüßrungshestimmunzen zum Wechselstempelgesepe (Zentralbl, für das Deutsche Reich 1909 S.402),

S3 Auf den Postanweisungs-, Postsheck-, Postnahnahme- und Post:

des (eseßes feine Anwendung.

Reichs: und Staatsbehörden unterliegen nit der Vorschrift im

8 1 des Gesetzes, : / x J 9 L

Diese Bekanntmachung tritt mit dem auf ihre Verkündung folgen- den Tage in Kraft und mit dem 1. Oktober 1920 außer Kraft.

Berlin, ben 8. September 1919.

Der Reichsminister der Finanzen, Erzberger.

| waltungsstelle Görlis,

und dem’ Z

! vertrag zur Regelung dec Gehalts-

auftragsverkehx finden die BVorschriften - in §8.1 und 2 Abs, 1 bis 3”

Angestelltenverbänden, dem Verband der Jndustriellen von Görliß und Umgegend E. V,, der Bezirksgruppe Béeline Botbannorg O./L: des Verbandes Schles. Textilindustrieller Breslau E. V., dem Arbeitgeber- Schußverband für das deutshe Holzgewerbe, Ver- dem Arbeitgeberverband des. Handels, dem Ober- und Niederlausißzer Arbeits geberverband für das Baugewerbe zu P, E. V. entralverband der Handlungsgehilfen, am 28. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifs und Anstellunasbe- dingungen für die taufmännishen und tehnishen Angestellten in Industrie und Handel mit Ausschiuß des Bankgewe! bes gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichss Gesezbl. S. 1456) für den Stadtkreis. Görliy und die Vör- orte Moys, Biesnit, Leschwiy und Rauschwalde für allgemein verbindlich zu- erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 95. September 1919 erhoben werden und find unter Nummer T. B.R. 2323 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luifen-

Zahlstelle Görliß,

| firaße 38, zu richten,

Berlin, den 9. September 1919. Dex Reichsarbeits minister. Schlie.

a rrrrerS

Beklannimahung, /

Unter dem 9. September 1919 ist auf Blatt 100 des Tarif registers eingetragen worden: i

Der zwishen dem Verband Leivziger DTextils industrieller und dem Gewer Gas bund kaufs männischer Angestelltenverbände, Lande3aus\chuß Sachsen, am 13. Mai 1919 abgeicttolene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und hjielunggvehingüngen der faufmänknischen Angestellten in der Textilindustrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl, S, 1456) für das Gebiet der - Stadi und der Amtshauptmannschast Seipsta für allgemein vérbindlih erklärt. Die allgemeine Ver- bindlihkeit beginnt mit dem 15. September 1919,

Der Reichgarbeitsminister. J. V.: Dr. Sch weyer.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6, ar 33/34 Zimmer-70 bj während der regelmäßigen Dienststunden einge éhen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Eg infolge der Erklärung des Neichs8arbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er-

stattung der Kosten verlangen, Berlin, den 9. September 1919. i Der Negisterführer Pfeiffer. smn. anzume I Bekanntmachung.

Dem Grünwarenhändler Otto - Max Albert Winkler it Meißen, Talstr. 20, ist gemäß der Bekanntmachung über Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom 283. 9. 1915 der Handel mit Kartoffeln wegen Unzuverkässigkeit untersagt worden.

Meißen, am 1. September 1919. i

__ Der Stadtrat, Gewerbeamt. Dr--G-ol d findich.

/ Die von heute ab zur Au3gabe gelangenden Nummern 173 bis 176 des Reich8- Gese blaits enthalten

Nummer 1783 unter E E | as 7039 vas Erbschaftssteuergesez, vom 10. September

Anlage.

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Dreifach auszufertigen: je eine Aus- zur Beisügung füx die Sendung bestimmt.

90.0 6: #9 9:0

An

0 O0 T A C000. 0.0/0.0

Ms A 4 o o iv)

Fh habe ihnen nadstehend bezeichneten Auftrag erteilt und ver- sichere bierinit unter Bezugnahme auf § 2 des Geseßes gegen die Kapitalflucht vom 8. September 1919, daß die von mir gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. /

S T D000; 00 A -.

A (Unterschrift, Wohnort und Wohnung) è

Erklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht gegeben. Bezeichnung der Zahlungsmittel:

| Währung:

Betrag: Name und Wohnort (Siß des Empfängers:

Zweck der Versendung, Ueberbringung oder Verwahrung:

Bekanntmachung.

Der Deutsche Buchbinderverband- Hamburg- A ltona und der Verein der Kartonnagen-Fabrikanten von Hamburg-Altona und Umgegend E. V. haben bean- tragt, den zwischen ihnen am 26, Mai 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Kartonnagenbeirieben gemäß § 2 der Aa vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für die Stadt- bezirke Hamburg-Altona und Wandsbek für allgemein ver-

bindlih zu erkiären. / Einwendungen gegen diesen Antrag -können bis zum

25. September 1919

Luisenstraße 33, zu richten. | Berlin, den 9. September 1919.

Der Reichsarbeitsminifier. S Lide.

Bekanntmagung

Q | 45 Bei dem Reichsfinanzhofe d bis zum 1. Oktober 1921 Hilfs- xiditer zugezogen werden. § 28 a für Hilfsrichter. Bei Be-

zu Görliß hat beantragi, den zwischen ihm angehörenden

R L L

erhoben werden und sind unter Nummer L B. R. 1556 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,

Dèr Soziale Ausschuß dec Angefielltonver bände

Nummer 174 unter j Nr. 7040 das Geseg über eine außerordentliche Kriegs abgabe für das Rechnungsjahr 1919, vom 10. September 1919,

Nummer 175 unter ;

Nr. 7041 das Gesey über eine Kriegsabgabe vom Ver | mögenszuwachse, vom 10. September 1919,

Nummer 176 unter

: Nr. 7042 das Gesey über die. Reichsfinanzoerwaltung, | vom 10, September 1919, i | Berlin, 12, September 1919, ; Posizeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Der in die erste Pfarr- und Ephoralstelle in Neidenburg berufene Pfarrer Gettwart, bisher in Marwalde, ist zum Superintendenten ernannt worden. i

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der Hilfsarbeiter im Ministerium füt Sal Kuust und Volksbildung, Gymnasialdirektor Dr. Wilhelm S P [lberg in Berlin ist zum Provinzialschulrat ernannt worden. Als solchem ist ihm die Stelle eines Technischen Räts beim Provinzialschulkollegium in Koblenz verliehen.

Der bisherige Gymnasialoberlehrer Dr. Robert Wresch- niok aus Gleiwiß O, S. ist zum Kreis\chulinspektor in Große \trehliy. ernannt worden. :

Ministerium des Jnnern.

Der Landrat Dr. Graf von Wartensleben in Geln- hausen ist zum Regierungsrat ernannt worden.

| Ministerium für Landwirtschaft, Domänen s „und Forsten.

‘Der Geheime Kanzleisekreiär Kartheuser beim Reichs- marineami, dec Eisenbahnassistent Ewert bei der. Eisenbahn-

direktion Berlin und der wie Schäfer beim Kammer- ericht sind zu Geheimen Kanzkeisekretären im Ministerium für ndwirtschaft, Domänen und Forsten ernanni worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

U Berücksichtigung der Zeitverhälinisse is der Preis für vingatottensera (Genickstarresera) vom 15. Sep- jember d. J. ab anderweit wie folgt festgeseyt worden:

N A 4, G E

| ersGüttert ist.

einige Voischläge gemacht.

2. für Packungen ju 10: cam. .der Fabrikabgabepreis auf [

4 M, der Apothekennerkaufspreis auf 5 M4; b, für Packungen zu 20 cem der Fabritobgab: preis auf 7,60 6, der Apothekenoerkaufspreis auf 2 6,

- Evangelischer Oberkirc®enrat.

met U

(Fortsegung des Amtlichen in der Ersten Beilage,)

NicGfamtliches, Deutsches Neis,

Die vereinigien 2 usscüsse des Reichsrats für Zoll: und | Steuerwesen? für Hardel und Verkehr und für Rechnungss Zolls und Steuers !

wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für wesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sigzungen,

Der Reichsprösident Ebert ruft den heimkehrenden Kriegsgefangenen folgenden item R der ihnen in ollen Durchgangslagern in einex Sonder|crift des

Kyffhäuser-Bundes der: Deutschen Landes-Kriegeroerbände über-

mittelt wird:

Auf heimis(em Boden heifie ih Euch herzlich willkommen. |

Swchzvere griten liegen binter Euch, Zeiten der Entbehrungen, (

seelisher N

Volke voll zu würdigen. Eure durch den DerniGtungowillen unscrer Feinde UNebergangswehen einer neuen Zeit bis ins Î Kehret heim als guie Deutsche, die an dem Wiederaufbau des neuen republikanis@en Vateciandes mit allen

und

dur

Krästen mitarbeiten wollen, denn nur Besonnenheit, Einigkeit und! Arbeit können uns vor dem von unseren Feinden erstrebten Zusammens- |

bruch retten.

der Regierung liegt, in jeder Hinsicht entgegengekommen werden

Us L LOE Ne Ute Bean ên gus gopiederfinden und Eu

von den erduldeten Leiden bald scelisch und körperlih erholen.

ist mein aufrihtiger Wunsch! | perli) erholen Ebert, Reichspräsident,

Der Kyffhäuser-Bund selbst ruft hen heimklehrenden | 28 Een A j Dôpler d, J. entworfen hatte.

Kameraden ebenfalls cinen herzlichen Wil!kommengruß zu,

bp ien mem 22}

Das Kabinett beschäftigte sich in seiner Sißung am | Sonüabend u. a, mit der Organisation ves Reichs- |

verkehrsministeriums,

Der Sächsische Gesandie Dr, Koch und der Schweizkrische

h Gesandte Dr. Mercier sind nah Veilin zurückgekehrt und |

haben die Leitung der Gesandischasten wieder übernommen, ban ctn

Die Jnteralliierte Militärkommission, bestehend

-

eine vorläufüge Aufzeihnung über ihre Auffassung der Lage zukommen lassen, ihre Veimittelung zur Herbei- führung sriedliher Verhältnisse angeboten und gleichzeitig j d Wie „Wolffs Telegraphenbliro“ müteilt, hält die Konimission cine Mitverantwortung der national-polnischen Agitation von jenseits der Grenze für den Ausbruch der Unruhen als ge- eben und eine Reihe ® von Maßnahmen dexr polnischen ete für erforderli). Hierher gehören vor allem die Nücksendung der nah Oberschlesien besörverten Freiwilligen, die Schließung der Werbebüros im Posenschen, die übrigens als am 6. September bereiis erfoigt angenommen ist, die Ein- stelung aller Grenzübergriffe, vie Veruhigung der Presse, endlich das Unterlassen jeder Förderung der geheimen Heeres-

organisation. Nach Ansicht der Kommission müssen die Polen |

in Nuhe die Beseßung von Oberschlesien durch die fremden Truppen im Vollzuge des Friedensverirages abwarten, Die Vorschläge an die deutsche Regierung betreffen eine all- eme Amnestie für alle Personen, die sich nihti gemeiner Ver- rechèn und Verzehen s{huldig gemaGt haben, vor allem aber die ckehrerlaubnis für alle Flüchtlinge, die in der Zah! von mehreren Tausenden das Aufsland3gebiet verlassen haben, Und die nunmehr insgesamt zu ihren Wohnstätten und zu ihrer Arbeit zurückkehren sollen. Außerdem empfiehlt die Kommission, daß gegenüber dec Bevölkerung Ausschreitungen un-

bedingt vermieden werden,

Die Reichsregierung im Benehmen mit der preußi- hen Regierung hat die Vorschläge der A sofort in Erwägung gezogen und im wesentlihen zustimmend nt „Daß jede Ausschreitung gegenüber der Beosölkerung unterbleiben muß, entspriht vollkommen der deuischen Tulaoge die in wiederholt gegebenen Befehlen den maßgebenden Stellen gegenüber zum Aus- druck gelangt ist. Da, wie die Kommission hervorhebt, die deulschen Truppen Disziplin halten, so unter- liegt es feinem Zweifel, daß die Bevölkerung in dieser Be- jlehung geficheri ist, Was ferner. die Rückehr dec Flüchtigen elrifft, so ist diese {hon in_ ge Umfange erfolat: Di deutshe Regierung hat fi bereit erklärt, eine all- eneine öffentliche Ankündigung an die Flüchtlinge zur Rück- ehr nach Deutschland zu erlassen, wenn über das Schicssal der sämtlichen aus Anlaß des Aufstands pie vo: denen augenblicklih noch 13 vermißt sind, Klarheit ge- hafen werde. Die Kommission hat darauf die Gewähr übe: nommen, daß die Ermiitlungen ohne Verzug und in der wirlsamsten Weise eingeleitet werden; sie hat fich tele- grophish_ an die Warschauer Regierung gewendet und einen eigenen Offizier an Ort und Stelle abgeordnet. Die Frage der allgemeinen Amnestie hat seinerzeit bereits den Gegenstand deutsch-polnischer Verhandlungen gebildet, die bekanntlih von den Polen abgebrehen worden sind. Sollten diese wieder aufgenommen werden, so wird diese Frage wohl zum Abschluß kommen. Natürlih muß sich die deutsche Regierung bei allen ihren Erwäguugen von dem Grundsage leiten lassen, daß se eruhe Beruhigung von Oberschlefien erreiht und ge-

wird.

beantwortet.

P mae m-t

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besonders |

cimfkehr fällt in eine Zeit, in der unser Vaterland |

öInnerste |

Dies î t i A Farbe; der Grundton des Schilhes,

; scheint, ist go!daelb.

/ soll

} aus déi Chefs ber Berliner militärishen Missionen Franfrcihs, ; Englands und Jialiens, hat nah ihrer Rückkehr von einer mehzrtägigen Bereisung Oberschlesiens der Reichsregierung ! t der

“5M M 52 O Li C M D M: A E R g O I I

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E R E Ml 4 mai c E A

A ¡ braucht dur Dem Superiniendenien Gettwart in Neidenburg ist das | ltdenfalls

5 Ephoralamt dec Diözese Neidenburg übertragen worden.

és Fn ‘der Wiederaufbau frage ist laut Meldung des „Wo iffs\chen Telegraphenbüros“ ein gewisser Fortschritt zu ver-

/ elnen; es ist in allen grundlegenden Fragen insoweit Ein- | j verftändnis erzielt worden, als dies tach Lage der Sache zur- | n h it, Der praktishe Beginn der Arbeit i die noch offen stehenden grund|äglihen Fragen ! nfals n | , Es werden nunmehr ; unäcsi einigs tnpishe B des zerstörten. Gebiets besichtigt |

nd es wird danach besprohen werde! lche Arbeiten } Deutschland übernehmen wird. Iprede 1 R Ie ¡ eigenilihen Aufräumungsarbeiten mit denjenigen Arbeiten, die | aweckmäßig mit diesen sofort zu verbinden sind, in die Aufs : forstungsarbeiten und in die Arbeiten zur Wiederherstellung | | der Bergwerksbezirke, einschließlich der Arbeiterwohnungen in |

geit Überhaupt möglich tit.

nicht aufgehalten zu werden,

diesen Bezirken, vit

um die Schadenfesistelung, darüber

öórten Gebiet nehmen Îfann, einzeinen der

frühere Zustand wiedechergestellt wird ober

uicht, Es handelt sich aur darum, daß das Deuische Reich | : als Géeneralunternehmer im großen Aufträge entgecennimmt, ! ; deren Wert nach kaufmännishen Grundsäßen zu berechnen und | ! völkerung ungeheure Aufregung, weil für sämtliche act deutsche Schulen

dem Deuischen Reich gutzuschreiben ist.

Bei der Nelchsreglerung bereitung zu dem Zweck, die monarchischen fiegelu und -stempeln, den Yriefbogen und Umschlägen der Der Exrfaß durch die

nachdem nunmehr die Vervielfältigung wappens in Farbendruck in Auftrag gegeben ist,

wird bié herigen

Mud ! hierauf angebrachte Hoßenzollernwappen sowie die Kette des Ordens vom Schwarzen Adler wegfallen, ferner dadurch, daß die Flügel des Adlers

« auf dem der Tappen

von Vorschlägen ausgewählt, die der Heraldiker Professor Emil

und Adler sind aus einer Reil

finan para

der Vereinigung des

Mii

und Staatsanzeigers“ veröffentlichten Erlaß

unh am heutigen Tage zur Durchführung ol nach der Begründung des Erlasses der Zuse.mmenhang der Aufgaben der beiden Ministerien auch organijatorifch zum Ausdruck gebracht werden Nach Beendi- gung des. Krieges und Aufhebung der Blockade berühren sich die Aufgaben des Reichsernährung3minisieriums insbesondere | auf den Gebieten der Eit- und Ausfuhr und der Förderung | er landwirischafilihen Produktion mit den Aufgaben des Neichswirtschafisministeriums dergestalt, daß die getrennte BVe- arbeitung der Ernährunasfragen untunlich erscheint. Î Vom heutigen Tage an werden nunmehr im| Reihswirtschaftsministertum 1) dem Unterstaats- î sekretär A (Dr. Hirs ckch) die Abtei'ungen, die g. allgemeine volkéwirlschaftlihe Fragen (u, a, Preisprüfung, Kriegswucher h Statistik, Nevisionswesen), b. Ein- und Ausfuhr von Lebens- und | Futtermitteln sowie von industr!elen Nohstoffen und Fabrikaten c, Industrie- und d, Handelspolitik, 0. Verkehrswesen bearbeiten, : 2) dem Unterstaatssefkretär B (Dr. Peters) die Ab- | teilungen, die Fragen ‘der landwirtsGaftlihen Produktion und der | Ernährungswirt|chaft bearbeiten, unterstehen, Die Abteilungen ! zu 1 find von heute ab in Berlin W. 15, Kurfüritendamm 193 ? (früheres Dienstgebäude der Wumba, ehemals Hotel Cumberland), | die Abteilungen zu2 in Berlin W. 8, Mohrenstraße 11/12 ! (bisherige Vienstraume des Retckch2ernährungsministertums), unter- | ebracht. Es wird dringend empfohlen, Schreiben, die die ! bteilungen zu2 (landwirtschaftliche Produktion ; und Ernährungswirtscchaft) betreffen, an die Adresse: Retchswirtschaftsministerium, Abteilung für | Landwirtschaft bzw. Ernährungswirtschaft, Berlin : 0, 8, Mohren ans 11/12", zu ridhten. ie Ersag- | mittelabteilung bleibt wie bisher in den Räumen Mauer- | straße 23. Die bisherige Volkswirtschaftlihe Abteilung i des Neichéernährungêminisieriums (frühereReihs-Prüfungs- ! stelle) geht mit den obengenannten Äbteilungen zu 1 in die Näume am Kurfürftendamm 193 über,

Preußen. | Es find vielfach Zweifel darüber entstanden, welche Bilder, ! Büsten usw. von dem bekannten Erlaß des Ministexs für erft Kunst und Volksbildung über die Entfernung ; von Wahrzeichen der alten Staatshoheit aus den | Sqhulen getroffen werden sollen. Wie „Wolffs Telegraphen- büro“ meldet, . sind in völliger Verkennung der Absichten des Ministers und im Wiversgrus] zuu den Ausführungen, die der Minister selbsi und seine Vertreter hon in der Sommer- Zus der Landesversammlung wiederholi gemacht haben, viel- fa auch Bilder Friedrihs des Großen, des Freiherrn v. Stein, ! Bismarcs, Molîkes, Hindenburgs, Weddigen usw. aus den Schulen entfernt warden. Das ‘hat ah zahlreichen Orten zu bedauerlichen Ie geführt, Um solche künftig zu vermeiden, hal der Minister auf eine Anfrage des Pro- vinzialschulkollegiums in Magdeburg hin allen Provinzialschul- kollegien und Regierungen gegenüber seine Auffassung in einem neuen Erlaß nochmals formulieri, Der entscheidende Passus dieses Erlasses lautet folgendermaßen: I „Zu entfernen sind nur Bildnisse des lehten ! deutschen Kaisers und des Kronprinzen, niht au solhe von Den, deren Wert und Bedeutung unabhängig von threr Beztehung zu der jeweiligen Staatsautorität geshichtlid feststeht.“ j J

Wie aus Pressemeldungen bekannt ist, hat die Sitaats- us fi mit der Mráas beschäftigt, ob fie zur Be- Lad es Urteils in dem Verfahren wegon Tötung Liebknechts und Rosa Luxemburgs zuständig sei, Wie „Wolfss Telegraphenbüro“ meldet, hat aach eingehender

T 4.4

Die Arbeiten zerfallen in die ?

ist eine Verfügung in Vor- ! Nat L J : Bezeih- | !Mäftsleuie und du:ch ihre Ansiellung a h i / agen und E Son Nantaihilhorn hon T 4 è en Deut Q0uSgeuDt, "e f in H Tar s

edergeshlagenheit und ungeitillfer Schnsuht nach Familie | nungen und Embleme auf den Amtsschildern, ven Dienst- | Res gelibt, damit fie ihre Kinder in die 1s{hech!{en und Heimat. Aus zahlreichen Berichten habe ih erschen, wie Ihr, ? Reich8behörd E die Wchrlosen, den Haß unserer Feinde habt fühlen müssen. Eure | eichsbehörden zu beseiligen. Lage und Cure Empfindungen. weiß ich mit deur ganzen deutschen |

F ss 5 Ai n 2 an | Schulen schicken,

JLeICSUCYOrDeI : j neuen i Siegel, Marken und Wappen wird demnächst erfolgen können, | des neuen Neichse ?

in ein- î

: mächts Brüssel j ratung ?

¿ des Tranj : : Reichswirtshafis- | ministeriums und des Neich3ernährungsministeriums ? | qu einem Reichsministerium mit ‘der Bezeichnung „Reichs- i i wirtschaftsministecrium“, die dur einen in Nx, 204 des ! | „Relhs- ¡ Reichspräsidenten vom 5, September d. J, angeorduet worden i gzlangt ist, ! innere !

| wirischaftlicher und tercitorialer Klauseln Einspruch erhoben.

des

| Kammer über die Transportfragen,

; O A wtrtscchaftlißhen Wiederaufbaus P Ei 9. i a zahlen? Das seien die drei Fragen, die ge # müßten. j

; feiner minderjährigen Arbeiter habe ih verdoppelt. Auf dem G

rader E tIAdUEct Sa ArR AEM Enz E E

Prüfung. diese Frage verneint werden müssen, . Neben anderen Gründen rein rechtliher Natur kam insbesonbere die Tatsache ausshlaggend in Betrachi. daß es seit dem Jukrafttreien der Reichsverfassung keine Kontingentsgewalt einzelner Länder mehr gibt, daß Kommandogewalt und Verwaliungsbefugnisss den einzelsiaatlichen Regierungen nicht mebr zustehen, und daß daher jedenfalls jeyt für die Preußische Staataregierung jede Geundlage fehlt, auf die sie ihre Zuständigkeit füc die in Rede stehende Entscheidung stüßen könnte.

QOefterreih, __ Der Staaiskanzler Dr. Nenner ist qus St. Germaln wieder in Wien eingetroffen und hat die Leitung der Geschäfte

Es handelt * fich bei den jeßt gefüßrien Verhandlurgen j übernommen,

[f ; sind die Vors- ! besprehungen im Gange, vielmehr allein um die praktischen ! ragen des Wiederaufbaues, d, h, darum, welche ber im zer- ; auszuführenden Arbeiten Deutschland übers- i Hierbei kann nicht geprüft werden, ob ‘im ! {i deutschen Gymnasien in Arnau, Budweis, Jalau,

Tschecho-Slowakei. H Der Präsident Masaryk hat den Termin für straffreie Nückkehr von Militärpersonen in die Heimat vom 15, September bis 1. November verlängert, Blättermelbungen gufolge find die ersten Klassen dex

Landskron und Weidenau geschlossen und die deutsche Lehrervildungsanstalt in Olmüg aufgelöst worden. Dex „Bohemig“ zufolae herrscht unter der Budweiser deutschen Bes

ein cinzines

Schule! mit 45 Klassen ein es Schulgebäude mit 10 kleinen Klassenzimmern betimmt ist, Auf deutsche Ges schäfisleuie und durch ihre Ansiellung abhängige Deutsche wirb

Troßdem verblieben 1300 Kinder für di ch L L A EE s ur did deutschen Volks- und Bürgecschulen. !

Grofbritaunien und Jrland,

der vorgestrigen Sißung des Geweurkschaftga

Fn

Als NelSbw appen f ba daliofin (Biae Wle : fongrosses in Glasgow wurde ein von dem Führer der ! von der Reich3regierung gewählt worden. Ex ) facher heraldischer Norm ohne jedes Beiwer?k dargestellt. Vom |

: n Reichsadler unterscheidet er sh demnach dadurch, ? daß die Krone auf dem Kopfe, der preußische Adler im Brust: | Euren Wünschen und Sorgen wird, soweit es in der Macht / De Und Vas Y

Eisenbahner, Thomas, eingebrahter Anirag angenommen wörin von der Fegierung die Abschaffung der Dienst pflicht und die sofortige Abberufung dex enalisGen Truppen aus Rußland verlangt wiry. Wenn dieser Forderung nit stätigegeben wird, wirb ein Sonderkongreß einberufen werden,

/ um darliber zu beraten, in welher Weise auf die Regierung 0E aesncatns Meh ee | wang ausgeübt werden fann. i

| A R nicht gespreizt sind. Die ! j Bewchrung, d. h. Schnabel, Zunge und Fänge, i} von roter |

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Frankrei, Der Oberste wirtshaftlihe Rat der alliierten Grofie d Belgiens wird vom 15. bis 20, September in gungen abhalten. Unter den Fragen, die zur Bes nen, befinden sich dem „Temps“ zufolge die Frage de s durch Deutschland, Rußland und Ungarn, die 1zrage der Verteilung der feindlihen Tonnage, die Transports frage auf Nhein, Donau und Elbe sowie die Frage der Vers wendung des Hafens von Antwerpen für die Verschiffung der für Deutschland bestimmten Lebensmittel. Schließlich werde lens | über die Verwaltung der beseyten Gebiete verhandelt erden.

Gegen den bulgarischen Friedensvertrag haben die

rumänische und die griechi!che Delegalion weaen verschiedener

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1b

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Die ischecho-slowakische Friedens3delegation hat vorgestern Paris verlassen. Kramarsh und Benesch werden Frankreich im Laufe der nächsten Woche verlassen. Jazwischen soll der Gejandte der Tscheho-Slowakei in London, Ofusky,

j provisorisch zum Vertreter bei der Friedenskonferenz ernaunt l werden,

Jn der Deputiertenkammer wurden die Verhands lungen über die Natifizierun F cie ae a fig g des Friedensvertrags

Nach dem Bericht des „Wolffshen Telegravhenbüros* Î zuerit das Wort der e Si Gd H muer über r Ubgeordneter Sib ille, sagte, die Alliierten hätten durch den Vetrag die Freiheit i de nationalen Lranfitverkehrs sihergestelt. Deutschland sei gezwungen worden, eine Konvention anzunehmen, die es ihm unmögli) maß den französischen Handel mit anderen Nationen zu hemmen. Fün Jahre lang set ein Negime gültig, das Frankrei in Deutschland den Grundsas dez begünstigt-n Bewegungsfretheit sichere. Aber dana sei Frankrei verpflichtet, Deutschland gegenüber Gegenseitigkett walten zu lassen. Die Berner Konvention über den Warentransport werde , revidiert, außerdem dos Gotthardabkommen, tas für Frankreich ebenso ungünstig gewesen sei wie das Berner UAbtommen. Der MNhein, die Eibe, die Mosel, die Oder, der Niemen und die_ Donau wüiden intcrnationalisiert, Straßburg ® werde ein aroßer Transilhafen, die Ve:bindungen zwishen Basel und Straße burg würden durch den Rhone—Nheinkanal verbessert und die Verz größerung des Kan [8 bei Hüningen werde baldigst in Angriff ge- nommen werden, auc) ein Kanal vom Rhein zur Donau ei projektiert. Hierauf e! griff der Minister Lo uhe u r das Wort und behandelte zuerst das Problem der Wiedergutmachung und alsdann die t } ranftís Wird Deutschland zahlen, kann Deutschland E Via wil

6a : tellt werd 1 Einige von Frankreichs Alliierten hätten exkläct, Deutschland tônne alles bezahlen und wüsse alles bezahlen. Aber als man sich um den VBerhandlungstish versammelt babe, hätte man bald erkannt daß es auch etne Grenze der Leistungsfähigkeit für Deutschland gebe. „Haben wir diese Grenze überschritten oder haben wix sie errei 2“ so fragte Louczeur. Man habe den Unterhändlern die verschieden« artigsten Vorwürfe gemacht; die einen hätten gesagt: Ihr habt nicht genug verlangt, die anderen: das, was Ihr verlangt, könnt ihr nie- mals bekommen. Nach seiner Ansicht habe man von Deutschland das verlangt, was es nah den optimijti\chsten Vorausseßungen zu zahlen in der Lage sei. Gewiß, die Ziffern, die aenannt worden seien, nähmen

fast traumhaft-aus, Man spreche von Milliarden, aber man müsse auch edenken, daß der Wert der Waren sh seit 1914 verdreifaht habe. Wenn man von Deutschland 18 Milliarden Goldmark alten Wertes während 20 Jahren verlangen wolle, so sei das unmögli, aber wenn man fie nah dem neuen Wert berechne, so sei das durhaus mögli. Wenn das Fenintiae Deutschland, das in bezug auf scine Industrie etwas ins wanken geraten sei, sich wiedec erholt haben werde, dann werde es wieder \chöpferis, arbeltsam und organisationskräf1ig sein. Es werde sih na einer Shwankung von etwa fünf bis sechs Jahren wieder herausgearbeitet haben. Von 1875 bis 1910 habe si die Bes«

| völkerung Deutschlands um 52 vH vermehrt, seine Sterblichkeits«

ziffffer jedoch um. 33 bH vermindert. Von 1891 bis- 1911, al

im Zeitraum von 20 Jahren, sei sein Außenhandel von drei Mil: ltarden auf neun Milliarden gestiegen. Die Zahl seinex Arbeiter habe sih in 25 Jahren von 820 000 auf 2050 000 gesteigert. Die pan der Landwirtichaft sei die deutshe Anstrengung geradezu bewun Í E würdig gewesen. Loucheur rief aus: , ean “tan vie ay fe Auge faßt in der Entwicklung eines Volkes, glauben Sie dann, daß, selbst wenn wir versuchten, während mehrerer Jahre eine Trennungs- linie aufzurihten, daß dies: Kurve nit nachher sofort wieder ihre aufstcigende Linie annehmen würde?“ Dann fuhr der Minister fort Deutschland müsse alle aus den Provinzen weggeführten Gegenstände

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