1919 / 210 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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utüdeastatten. Diese ung have degonnen und er müsse ¿ ren, taß dic deutsche Regierung den französischen Kommisstonen e loyalste Unterstüßung zuteii werden lasse, um dîe Gegenstände sfindig zu machen und sie wieder zurüdzuerstatten.

0000 t industrieles Material wiedergefunden tvorden. ie deutschen Fabriken würden für die Wiederherstellung der ver- steten französisczen abriken arbeiten. Eine wichtige Frage sei die Schiffe ie Frage der Verteilung der deutschen andelsflotte werde von der Wiedergutmahungskommission eregelt werden. Bevor aber die Verteilung vorgenommen würde, erde man Frankreih soviel Tonnage geben müssen, wie es vor dem iege hatt?. Die Zerstörung der Bergwerke beraube Frankreich die Hälfte sciuz Kohlenförderung. n Deutschland in den ersten fünf Jahren je 20 Millionen Tonnen únd in den tarauffolgenden fünf Jahren je aht Millionen Tonnen. Æ#Das Erträgnis der Bergwerke in den Norddepartements werde 1922 wieder normal fein. Jn dem Pas-de-Calais sei die Lage weniger null. Dort hätten die Bergwerke 12 Millionen Tonnen er- u, 1922 würden sie nur noch 6 Millionen Tonnen liesern können. Er ffe aber, daß man- im Jahre .1924 alle Bergwerke instandgeseßt aben werde. Man müsse außerdem bedenken. daß Deutschland außer fen 20 Millionen Tonnen Wiedergutmahung auch ncch die

Millionen Tonnenz liefern müsse, die man vor dem Kriege aus /Wt im Gn jährlih- bezogen habe. Andere Unterhandlungen seien

t im Gange, um Frankrei das zu beschaffen, was es notwendig be. Aber \chwierig sei die Frage des Kohléntransports. Man werde versuchen, Kohlen auf ‘dem Wasserweg über Rotterdam, Ant- weren Straßburg abzubefördern. Unter diesen Uen glaube man im Monat-1 600 000 Tonnen tranéportieren zu können, Nach fainec Ansicht werde Deutschland in Kürze 44 Millionen Tonnen #hrlih ausführen können. In 5 oder 6 Jahren aber könne diese

er vewdoppelt werden, das bedeute einen Wert von jährlich Milliarden. Hier verfüge also Deutschland über ein gutes ablungsmittel. Der Minister verbreitete sich alsdann über das

¡ System der Bons und sagte: Bis zum 1. Mai 1921 müsse © Deutschland 25 Milliarden Francs bezahlen. Die Wiedergut- machungétommission werde darüber wachen, daß: dies restlos gefchehe.

è Bons seien kein Zahlungsmittel. Sie stellten nur ein uld- (# ánérlènntnis und- eine Schuldgarantie dar. Zahlungen “seien 2 die Summen, die Deutschland abführen werde. Wena ‘man

"von Deutschland alle Witdergutmachungen erlangt habe, dann werde, wenn man den Marfkkurs mit 85 Centimes berechne, der deutsche teuerzabler jährli 875 Mark Steuern zahlen, der französisché jedo ur 550, Das seten die wirtschaftlichen Klauseln des Vertrages. Es frage ch nun, „welde Politik man Deutschland gegenüber tréetén: müsfe, damit der Friedensvertrag von Versailles ausgeführt erden könne. Es fei vor allen Dingen notwendig, daß Deutschland rbeite, und dann müsse mit Sorgfalt geprüft werden, welche Bedürfs- isse Deutschland in bezug auf Rohmaterialien habe. Diese Prüfung e _rwofdig, aber nit enaßgraig vorgenommen wérden. Man müsse le französifehen Nechte verteidigen, aber auch bedenken, daß man eutschland die Mittel „in die Hand geben müsse, die seinigen zu ewqhren.. Wirtshaftlich stelle sich das Ergebnis des riedensvertrages, wenn man das Fazit ' ziehen wolle, wie folgt Das - Erträgnis an Eijenerzen sei verdoppelt worden,

Á

- exhâlte in.Pechelbronn seine erste Petroleumquelle. In bezug auf Stahl erhöhe fich die franzöfische Produktion auf 11 400 000 Tonnen. ie werde/also gleich mit der Deutschlands, das vor dem Kriege eimal, mehr, und gleich- mit dèr Englands, das vor dem Kuricge eta mehr als Frankrei produzierte. Frankreih werde also, as * Miyueralerze anbetreffe, der exste Produzent der Welt, und as Stahï anbetreffe, der zwette. Für Baumwolle erhöhe ih Frankreichs - Erportmöglihkeit von 60000 Tonnen auf 22 000 Sonnen, tund b es © finde genügeid-, Düngemittel für seine Land- chaft. ? Er Mi e, daß.man in einigen Jahren 1 200 000 Tonnen ay

üßren könne. Wenn man also mutíig ans Werk des ales, gehe, dann müsse Frankreih auf dem Gebicte der Ÿ 3 trie und, der Landwirilchast e portierendes Land werden. Non den*5 Millionen Hektar, die mit Getreide bepflanzt würden, müßtenW4 Millionen für den eigenen Bedarf reihen. Es sei aber , die Wasserstraßen und dic Eisenbahnen auszubauen, und “au msse - au einen Teil der leßteren elektrisieren, Der Vertrag Le P: ç ; 6 ¿ uet S j j

E also nicht das mittelmäßige Werk, von dem man gesprochen

"MWahe. Mit diesem Hilfsmittel könne Frankreich groß, glüclich und P {riedlih werde. : , Nach dem Minister begann der Abgeordnete André , _Lefèv.re eine Rede, in: der er sich mit der Entwaffnung Deutschlands beschäftigte. f Der außerordentliche nationale Kongreß der | \ _Sogialistishen Partei ist am Freitag in Paris zusammen- ¿ getreten. Zur “Beratung stehen die Stellungnahme zu den #& Wahlen, die Munizipalwahlèn und die Frage der Kontrolle, » die innerhalb der Parlei bereits seil Wochen erörtert wird, » nämlich“ die Stellungnahme zu den 40 Abgeordneten, die die ‘Legten Kriegskredite vewilligi haben.

' Nuf:laud. Einer Meldung des „Wolssschen Telegraphenbüros“ zu- folge hat sich der Koramissar des Auswärtigen der russisczen täteregierung Tschitscherin am Freitag in einem Funkspruch % an den leliländishen inister des Auswärtigen gewandt mit F dem Vorschlag, die Kriegsoperationen einzustellen. Die Petersburger Presse meldei über die militärischen Operationen: Sowiettruppen landeten bci Dubowka, 40 Werst nördli von Zarizya. - Zarizyn wicd geräumt. Die Stadt Zar ew wurde

erobert. Bei der Einnahme von Orek wurden 3000 Gefangene emacht. i ) x Nordoftliß von Wladiwostok fanden Zusammenstöße

zwisWen Umerikanern und Sowjettruppen statt. Die amerikanischen Berlusie sollen bedeutend scin.

Drahilos wird ferner aus Horsea gemeldet, aus Moskau sei die Nachricht eingetroffen, daß die südliche Flanke vom Heero Koltschaïs umzingelt worden fe; und daß die Bolschewisten hierbei 12000 Gefangene gemacht hätten. Eine Aboroönung der Freiroilligentruppen habe den Volschewisten ein Friedensangebot überbracht.

Lettland.

Zu Ehren der in Niga anwesenden baltischen Diplomaten gab der Minislerpräsident Ulmanis ein Festmahl, bei dem er, laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“, in einer Ansprache ausführte, daß der erste Zweck der Zufammen- funft die Hezslellung einer-militärishen Vereinigung sein müsse, an die sich politische und ökonomische Vereinbarungen ansclöfsen. Die miittäre Vereinbarung müsse nicht nur gegen die Bolsche- wisten, sondern augh' gegen andere Feinde gerichtet sein. Der litauische. Gesandte Dr. Shlupas E aus, daß si der gemeinsame - Kampf gegen den Bolschewismus und die deutsche Gawaliherrschaft zu richten hgbe. Der a a des Aeußern S chleseviß sagte bei den Bestrebungen die Hilfe

M der Entente zu und \hloß mit einem Hoh auf den Staaten- | bund zwischen Estland, Litauen und Lettland und dessen Paten, die Alliierten.

| je KonfFere der baltishen Siag!8männer wurde vorgéfen Hoborodin , um nach einiger Zeit. wiehevauf-

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vexmehre sich um .1.7.Millionen Tonnen für die Kohlen, und Frank-.

Für ! Milliarden Werte seien bereits zurückgegeben und außerdem seien ( t : Sgihleseviy obiger Quelle zufolge, daß der Vertrag vom

Es erhalte deshalb }

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genommen zu werden. Das bisherige Grgebnis der Beratung wird als befriedigend bezeichnet.

Jun einem Schreiben an die Vertreter des kurländischen und lioländishen Adels erklärt der Minister des Aeuyern

29. Dezember 1918 über das Anfiedlungsrecht der deutschen Soldaten tatsählich nicht abgeschlossen worden sei.

Jtalien.

Jn der Kammer wurde am Freitagnahmittag bekannt, daß Gabriele d’Annunzio an der Spiße eines Frei- korps in Fiume gelandet sei. Die Expedition scheint von langer Hand vorbereitet und gut finanziert zu sein. Jn allen arößeren Städten bestanden Werbebüros. Die lezten italienischen Besatzungstruppen in Fiume haben sich der Expedilion ange- \ ofen, die über Panzezautomobile, Maschinengewehre und

rlillerie verfügt. Gleiczeitig traf der italienishe Panzer- kreuzer „San Marco“ in Fiume ein. Die Regierung soll von dem Unternehmen höchst überrascht sein.

Das Laibacher Korrespondenzbüro meldet ferner, daß im Namen und mit Unterstüßung der S die Verwaltung Fiumes d’Annunzio übergeben worden i ; Gouvernementspolast und befahl dem General Pettaluga, ihm die Gewalt zu übergeben. Peltaluga wurde im Gouvoerne- mentspalast interniert.

Annexion Fiumes im Namen Jtaliens. Gestern ist der eng-

Stadt bestimmt sind. Dänemark.

Laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ ift vor- :

gestern das gesamte Aktenmaterial veröffentliht worden, das h auf Unterhandlungen über den Plan

Veranlassung des damaligen dänischen Ministerpräsidenten Christensen zwischen dem Ministerialdirektor im Kriegs- ministerium Lütken und dem Chef des deutschen Geueral- stabs von Moltke stattgefunden haben sollen. Das umfang- reiche Material, das mit dem Bericht über die Verhaud- lungen dec: parlamentarischen Militärkommission, in der es zum ersien Male vorgelegt wurde und von wo es dann durch JIndiskretionen vorzeitig den Weg in die Presse fand, ein Werk von über 100 Seiten darsiellt, enthält Berichte von Lüiken an das dänische Außenministerium vom Oktober und November

wo er Studien halber weilte und beim preußischen Generalstab Dienste iat, mit verschiedenen deutshen Persönlichkeiten über die Stunmung gegenüber Dänemark.

In einem Bericht Lütkens über ein Gespräch mit Moltke am 18. Februar 1906 an Bord des es „Preußen“ Heißt es: Das Gefpräch dauerte cine gute halbe Stunde und wurde gewisser- maßen von dem Genera! allein als Monolog mit kurz eingeworfenen Fragen Lütkens geführt. Moltke erklärte u. a.: „Jh will zu Ihnen frei sprechen. Ich nehme an, daß Sie die strengste Diskretion der Oeffentlichkeit gegenüber bewahren. Wir wollen, was wir nun sagen, als Pourparlers betrachten, die niemals - bekannt werden, selbst

wenn wic einmal einander gegenüberstehen sollten. Was ich Ihnen jet sage, i das MNesultat eingehender Gespräche zwishen dem Kaiser, dem Fürsten Bülow und mir. Jch kann Ihnen gleich fagen, wenn Sie irgend befürchten

sollten, daß wir im Sinn haben, die bevorstehenden unruhigen Verhältnisse zu einem Angriff auf die Selbständigkeit Dänemarks auszunüßen, so ist dies unbegründet. Wir denken nicht an so etwas. Unser Wunsch ist, daß zwischen beiden Staaten eine natürliche An- näherung erfolgen soll, so daß fie nicht beständig auf dem Sprung gegeneinandec find. Die Angelegenheiten in Schleswig, die zwischen uns liegen, follen wir sehen, aus dem Wege zu schaffen. Es ist Order gegeben worden zu einem gradweisen Uebergang, aber Sie müssen wirklich versuchen, Ihre Presse zu zügeln, daß sie uns keine Schwierigkeiten bereitet, z. B. durch Ausstoßen von

Triumphgeschrei. Die europäische Lage, die sich drohend erhebt, deutet -

auf etnen K'ieg zwishen Deut]chland und Frankreich-England. Jch würde einen solchen Krieg für alle dret Länder als großes Unglüd betraten, aber mögli ist er do.“ Moltke besprach dann die ver- schi-denen Mögltchleiten eines englishen Angriffs auf Dänemark und sagte weiter: „Sie könnten sid ja darauf einrichten, den Großen Belt zu sperren. Dies sollten Sie in Ordnung bringen. Wir wollen Ihre: Neutralität niht brehen. Wenn Sie sich die Engländer vom Leibe halten können, fo bleiben Sie vielleiht außerhalb des Ganzen, aber das müssen wir verlangen.“

Ein weiterer Bericht Lütkens über eine Unterredung mit Moltke, datiert vom 2. Juli 1906, besagt, u. a. : Auf die Frage der Sperrung des Großen Belt, die am 18. Februar ‘so stark im Vordergrund stand, kam der General nit zurück. Um. feslzustellen, ob dies zu- fällig war, ließ ih cine diesbezüglihe Acußerung fallen. Der General giyg aber darauf niht ein. Ich have daher den Cindruck, daß dies mit Ueberlegung geschah und genau mit der Aeußerung zusammen- fällt, die der General darauf tat, näulih, daß Deutschland zurzeit durchaus nicht eine Allianz oder Militärkonvention wünschte, sondern nur Gewißheit darüber, daß wir niht mit England gehen und ernst- lich für unfere Nentralität tämpfen wollen.

Die Dokumente enthalten wetter noch ¿wei Briefe Moltkes an Hauptmann Lütken; der erste is vom 27. März 1907 datiert und besagt u. a.: „Den Befürchtungen, die Sie ausspr:chen, daß die augens- blicklihe Mißstimmung ungünstig auf die von uns beiden verfolaten Ziele einwirken könnte, kann ih indessen niht zustimmen, solche fleinen „Vertraulichkteiten können immer vorkommen, man darf ihnen keine zu große Bedeutung beimessen. Das, was wir besprochen haben, steht auf einem anderen Boden, und zwar auf demjenigen, der durh die gesamte europäische Politik geschaffen wird und bei dessen Beurteilung es si um Krieg und Frieden, um alle Lebensinteressen der Staaten, um die Frage, ob Feind oder Sre handelt. Das, was wir abgemacht haben, würde auf schwachen Füßen stehen, wenn es von einer augen- blicklihen Mißstimmung wegen Grenzschikanen abhängen würde, Hier sprehen doch auch andere und s{chwerwiegende Interessen mit. Ich würde es den dänischen Herren keinen Augenblick verdenken, wenn ie auf Gcund reiflicher. Ueberlegung zu der Ansicht kämen, einen

nschluß Dänemarks ar die voraussihtlihen Gegner Deutschlands vortetlhafter für ihr Land zu halten, als ein offenes und ehrlihes Zusammengehen mit Deutschland. Jeder ist dafür nur sich und seinem Lande verantwortlih. Hat Dänemark sich aber anderem Sinne entschieden, so kann es niht durch Reibereten zwischen Zollbeamten und Gendarmen anderen Sinnes werden. Sollte man das annehmen, fo würde jede Sicherheit und jedes Vertrauen aufhören.“

Im zweiten Briefe, der vom 7. Mai 1907 datiert ist, Heißt es U. a.: wichtig ist, wenn der Kri-gsfall einmal eintreten sollte, eine Tlipp und Ylare Ventiont auf die Frage ist: Freund oder Feind, Weiter ist nichts nötig. Daß es eine direïte Lüge ph wenn behauptet wird, Deutschland will Dänemark zu einem Öffen}ibbündnis gegen England veranlassen, wissen Sie ebenso gut- wie ich. Wir müssen uns

aber darauf einriGtèn, daß uns einmal ein Krieg aufge- zwungen werden könnte, und in dem Falle müssen wir wissen, wie sich der Nachbar vor unferer Türe zu uns stell Däne-

marf würde nur einen verhängnisvollen Fehler maten können und der wäre: eine zweifelhafte oder unentschiedene Haltung einzunehmen.

Dir müssen uns in diesem Falle auf die Antwort „Feird“ einrichten,

„Sie wissen, daß ih immer betont habe, daß das einzige, was *

A R A A A D ATT E Wr T E

t. Dieser kam in den i

D’Annunzio verkündete darauf die !

nd die Ereignisse werden mit s\olcher Schnelligkeit verlaufen, da wir nit warten Lönnen. Habe 1ch dagegen die Gewißheit, daß die Antwort „Freund“ bleiben wird, so gilt mir hierfür das Wort eines Ghicnmannes mehr, als geschriebene Veriräge. Ih würde ibm unbe=« dingt vertrauen.“ Montenegro.

Das Ministerium des Aeußern teilt dem „Tenpz“ mit, daß sih-die Aufstand2bewegung in Montenegro täglich ausbreite. Jin ganze: Lande jei es zu Kämpfen gekommen. Das serbische Oberkommando habe jeßt von Bosnien über Cattaro 15 000 Mann Verstärkung nah Montenegro entsandt.

Amerika.

Nach einer Meldung der „Times“ wird in dem im amerikanischen Senat eingebrahten Minderheitsbericht ausgeführt, daß die Annahme der Abänderungsaniräge Amerika aller Vorteile, die der Frieden8oertrag ihm biete, vor allem der Zuweisung eines Teiles der deutshen Schiffe und des Rechts, deutschen Besi in Beschlag zu nehmen, wenn Deutschland mit der Zahlung der Schadensvergütung im Rückstand bleibe, be- rauben würde. Auf das Argument des Senators Lodge betreffs des ameritauishen Handels mit Deuishland wird geantwortet, daß dieser Handel im Vergleih zu den bestehen- den Möglichkeiten bedeutungslos sei. Der Senator Hithcock verlangt deshalb eine rashe Natifikation des Vertrages, weil die Hilfsquellen der Regierung zur Gewährung von Anleihen

lische Kreuzer „Cardiff“ mit 500 Mann aus Malta in Fiume sih allmählich erschöpfen, sodaß private Unternehmungen jür E die d Aufrechterhaltung der Ordnung M der | die Europa zu gewährenden Kredite würden sorgen müssen.

Das kanadische Unterhaus hat den Friedens- vertrag dem „Reutershen Büro“ zufolge ohne Abstimmung

| ratifiziert.

einer

deutsh-dänishen Militärkonvention bezieht, die auf und die Beschlüsse der Konferenz von Versailles herbeigeführten

Afrika.

Der General Smuts hat im südafrikanischen Parlament einige wihtige Erklärungen über die durch die Kriegsereignisse

Veränderungen in den Beziehungen. Groß- britanniens zu seinen Dominions abgegeben. Der „Times“ zufolge sagte Smuts: Bis zum Jahre 1918 hätten die britischen Minister alle die Dominioas betreffenden Angelegenheiten behandelt und alle. darauf bezüglichen Dokumente unterzeichnet. Hiecin sei in Paris insofern eine Aenderung eingetreten, als die Vertreter der Dominions zum ersten Male im Namen des Königs den Friedensvertrag unter- zeichnet hätten. Diese Aenberung bedeute, daß die Vertreter

iber Gesaräta in | vet 1902 uni 3 in Berlin, | der Dominions in Zukunft in deren Namen auftreten würden. 1903 über Gespräche in ven Jahren 1902 und 1903 in Berlin, | Was den Völkerbund betreffe, o sei es nicht rictig zu sagen,

daß das britische Reih ihm als Ganzes angehöre. Es bilde eine Gruppe, in dec Südafcika genau dieselben Rechte habe wie Engiand.

Statiftik und Volkswirtschaft,

Arbeitsstreitigkeiten.

Der Ausstand der Gemetndeangestellten und arbeiter im L Seine ist, wie ,„W. T. B.“ meldet, beendet. ie Arbeit wurde- am Sonnabendvormittag wieder aufgenommen. Auch der Ausstand der Eisenbahner in Lothringen ist beigelegt.

Nach einer vom „W. T. B.“ übermittelten Havas-Reutermeldung aus Antwerpen hat ein Ausstand in der Gasfabrik auf alle übrigen Fabriken und Werkstätten übeugegriffen. Die Fabriken werden von der Gendarmerie bewaht. Die Schuld an dem e des Ausstands wird den revolutionären Syndikalisten zu« geschrieben.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Theater, Opernhaus. (Unter den Linden.) Dienstag: 182. Dauer-

bezugsvorstellung. Dienst- und Freipläße find aufgehoben. Hoffs mauns Erzählungen. Phantastische Dper in drei Akten, einem Prolog und einem Gpilog von I. Barbier. Musik von J. Offenbach. Musikalishe Leitung: Dr. Karl Besl. Spielleitung: Karl Holy. Anfang 64 Uhr. |

Schauspielhaus. (AmGendarmenmarkt.) Dienstag : 194. Dauers- ieser e Vau De, er E Soldateu- glück. uslspiel in fünf Aufzügen von Lessing. ielleitung : Albert Patry. Anfang 7 Uhr. s ag GR A t

Mittwoch: Opernhaus. 183. Dauerbezugsvorstellung. Dienst-

Die lustigen Weiber von

und Freipläße [h aufgehoben.

Me E A E in p 2 e Shake- eares gleidnamigem Lustspiel von H. S. ; i Otto Nicolai. Anfana 67 Uhr. Mas S

Schauspielhaus. 195. Dauerbezugsvorstellung, Dienst- d

Fre be sind Gen „Die Räuber. Ein Schauspiel i fünf

ufzügen von Friedrich Schiller. Spielleitung: Dr. Reinhard Bru. Anfang §F Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Annelise Mucke Loewenhardt mit Hrn. Oberleutnant Albrecht Weiß (Breslau—Frankfurt a. O.). L Frl. Sophie- Charlotte von Willih mit Hrn. Oberleutnaut Walter von Etz- dorf (Schloß Caputh—Berlin-Grunewald). Frl. Magdalena Glu mit Hrn. Dr. med. Georg Hauck (Breslau).

Vermählt: Hr. Major Wolfgang von r mit Fr. verw. N As A g, R Se f resden-N.).

1 Hauptmann Hans-Herxbert Tiegs mit Frl. Ilse Pil (Berlin).

Geo en Hr. Dr. med. Erhard Schroth (Woblau) / /

Verantwortliher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlih für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle: ungsrat Mengering in Berlin,

Verlag der Geschäftsstelle (M engerina) in Berlin.

Dyulk der Norddeutshen Bucbdruderei / Berlin, Wilhelmstraße g t

Vier Beilagen ' (eins{ließlid Börsenbeilagc) und Evste, Zweite, Dritte Und Bierte Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen Reichs8a1

¿ 2840.

Amilißes.

Deutsches Reit.

Geseg über eine außerordentlihe Krieg8abgabe für das Rechnungsjahr 1919.

Vom 10. September 1919,

Die vezfafsunggebende Deutsche Nationaloersammlung hat das folgende Gesey beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet mird:

Abgabepfliht der Einzelpersonen. 8 1 Die ESinzelpersonen haben für da # Rechnungsjahr 1919 zugunslen ves E eine außerord:ntliche Kriegsabgabe vom Mehreinkommen zu entrichten, :

Akgabepflichiia find alle natürliGen Personen, die bei einer nah.

& § maßgebenden Jahresveranlagung zur Landeseinkommensteuer ver- «ulagi worden oder zu veranlagen sind. ; 83

Mehreinkommen 1) ist der UntersHicd ¡wischen dem Friehens- “g (ivigs (S8 4 bis 7, 10 bis 11) und dem Kadett aa (88 8 Ì x

Der UntiersGievsbetrag wird auf volle Tausende nach unten abgerundet.

_Abgat epflictig ist, sofern das Kriegseinkomwen nit mehr als

M allend Mark beträgt, nur der den Betrag ton dreitausend Mark übersteigende Teil des Mehreirkommers,

4 Als Friedenseinkommen gilt das steuerpflihtige Fahreseinkommen- nit dem der Abgabepflichtige bei der leyten allgemeinen landedgeseyz- liden Jahresveranlagung auf Grund der Einkonmensverhältnisse, je fle vor Ausbruch des Krieges bestanden, zur Einkommensteuer veranlagt roorden ift. ° , Welche Einkommensteue; veranlagung nah Ab\. 1 maßgebend ist, bestimmt die oberste Landesfinanzbehörde im Ginvecständnisse mit dem Neic3ministec der Finaärzen. : __“ Auf Antrag des AbgadepfliVtigen ift das dur&scnittlihe Ein- fommen, das \ich su3 der nah Abs. 1 und 2 maßgedenden Iahres- verdulagurg unb den ¡wet ihr vorangegangenen Jahresveranlagungen ecgibt, als Friedengeinkommen festzuseyen. Der Antrag kann bis zum Ablauf der mit der Zustellung des Steuerbescheid3 eröffneten Nechts- getirist Ne e F as Vesizsteueranit Tann die Fesiseyung des Friedengeinkommens na aegen Durschnitt (Äb. 3) voa nd aus vornehmen, wenn das EStinkomrnen der näch Ab\. 1 und 2 maßgebenden Fabres- vsranlagung ein außergewöhnlih hohes war und der Zbgabeyflihtige na@ Lage der Verhältnisse diescs Einkommen für die Dauer nicht ex- warten kornte, 8 5

Vst die persönlide Einkommensteuerpfliht erst nach den: für die legte P Yann (§4 Abs. 1 und 2) maßgebenden Stichtag eingetreten, so gilt als veranlagies Elnkommen vor dem Kriege der sür eine Verzinsung von 5 vom Hundert bemessene Jahrezertrag des bei Eintritt der Steuerpfliht nahweislid vorhandenen Bermögens fer N pon n S en ene höhere Einkommen, as er im Jahre oder im Dur nitt der Jahre 1911, 1912 1918 tatiäSlih bezogen hat. Gta 4

Hat der AbgabepfliGtige nah dem für die leute Friedensveran- lagung (þ_4 Abs, 1 und 2) maßgebenden Stiditag E nach dem späteren Giniritt der Steuerpflit b) Sinkommen aus Vermögen erlangt, das nach diesem Zeitpunkt dur einen der in #3 Abs. 1 Ne, 1 bis 3 des Kricgsiteuergeseges ‘vom 21. Zuni 1916 (Neichs- Gesegbl., S. 561) bezeichneten Anfälle erworben worden ist, so kann er verlangen, daß dem veranlagten Ginkommen vor dem Kriege (6§ 4, 5, 10) ein Betrag binzugerechnet wird, der einer jährlichen

trötnsung von 5 vom Hunvert dieses Vermögens entspyrihi. Hat dex Abqabepflichtige nad dem bezeihneien Zeitpunkt bur einen der im § 3 Abs, 1 Nr. 1 bis 3 des Kriegssteuergesezes vom 21, Juni 1916 bezeichneten Anfälle- eine Rente erworben, so kann er verlangen, daÿ dem veranlagten Einkom:uen vor dem Kriege (88 4, 9, 10) der Jahresbetrag der Rente zugerechnet wird. Das gleiche fann der Abgater flibtige verlangen für eine Rente oder 5 vom Hundert einer Kapiltalabfindung, die als Entschädigung für die durch Unfall oder Verschulden eines Dritten erfolgte Tötung während des VeranlaguneLzeitraums denjenigen gezahlt worden oder zu ¡ahren ift, denen gegenüber der Getötete unterhaltpflihtig war.

Die Hinzurehnuna findet nur statt, insoweit das Ein!!ommen gus dem angefalienen Vermögen oder der Ertrag der an ¿fallenen Mente in der nah Z 8 maßgebenden Veranlagung berücksichtigt, in der Beranlagung nach § 4 aber nicht berüdsihtigt ist.

8 7 lls Friedengeinkommen wird ein Betrag van zehntausend Mark angenommen, wenn das veranlagte Einkommen vor dem Kriege (I8 4, 9) ei shließlih der Hinzurehnung 6) niedriger ijt.

Die Abgabe beträgt für die ersten 10 000 Mark 7 Mehreinkommens . für die nästen angefangenen ode

für die wetteren Betrigé « 4

schafien mit

einnabmen

Gewinn verteilt worden ist.

1. auf Gesellschafter,

Stammkapitals befi

Abgabepflict

gungen, legtere sofern fie die Gefellschaften mit besränkier

zu entrichten.

tricbsfoflen anzusehen.

versammlung abhängig sind, v juseßen.

beschränkter Haftung bestellt, so

§8 ; .

Uls Kriegseinkommen gilt das steuerpflitige Jahreteinkommen, mit dem dec Abgabepflichtige bei der Jahresveranlagung {ür das Mechnungsjahr 1919 zur Lande3ezinkommensteuer veranlagt worden ist eder veranlagt wird. Im Einverständnisse mit dem Reichzminister der‘Finanzen kaun die oberste Landesfinanzbehörde bestimmen, da eine andere Jahre8veranlagung, die vornehmlih die im Jahre 1918 erziellen Einkommen berückfi(tigt, maßgebend sein soll.

S9 Bei Feststellung des Kriegseinkommens der Offizi , Sanitä1s- w. Sein E E L e A Militärbeamten M ommen abzüglich des als Gn igung für d ienst- aufwand festgeseßten Betrags zu berüd sichtigen. O

8 10 Wenn eine reckStskräftige Festslellung des steuerpflihßtigen Ein- kommens nicht staltfindet, so gilt als festgestellt das viebriafte Ein- kommen der Steuerstufe, in welcher der Stecuerpflihilge zur Ein- tommensteuer enbgüliig veranlagt ist. : Eine im Me tsmittelverfahren, dur Neu- oder Nahveranlagung oder im Verwaltung8wege herbeigeführte Berichtigüng der maßgebenden lande8gescgliden Jahresveranlagungen ist zu berücksichtigen.

§ 11 Bst nach § 14 tes Besißsteuergescges vom 3. Juli 1913 (Reichs Gesegbi. S. 524) das Vermögen dex Ghegatten L d tSuen, gu für die Grwittlung des Mehreinkomtens bag Einkommen der

Erfte Beilage izeiger und Preußischen Staatsanzeiger. Berlin, Montag, :

aus Gescbäfteanteilen

8 14 Inländische AktiengesellsSaften, Aktien, Berggewzrkschasten und andere Bergbau treibende Vereini-

den 15. September

8 12 des abgabepflichtigen

r vollen 10 900 Mark 10 , i;

O O Ï

O R v 100900 ‘- W , f 100000 E v 0000+ O, u

° A E S . 70 u s

8: 13

Bei Abgateplitigen, die Gesellshafter inländis@er Gesell-

esGränkter Haftung find, bleiben auf Antrag die Nhs- gabebeträge 12) unerhoben, die verbältnismäßig auf die Mehr- i bâf fol@der Gesellschaften entfallen. Als Meh einnahme gilt dec in dem Kriegseinkommen eines Älgabe- pflihtigen enthaltene anieilige Betrcg, der von einer Gesellschaft über den: Durchschnitt der nach § 17 Abs. 1 des Kriegssleuergesetzts vom 21. Juni 1916 in Betracht kommenden Jahre hinaus oder, falls die Gesellschaft nod) fein voles J jabren bestanden hat, über eine seck§prozentige Dividende

1

Abs. 1 findet nur Anwendung

die Geschäftsanteile

en ;

2. auf Gesellsaîter, die als Gescäftsführer oder Profuristen der Gesellschaft bestellt sind cder waren, sowie auf Getell- schaster, die Ehegatten oder Erben soler Personen fir.d, wenn diefe Gesellshafier in beiden Fällen allein oder zu- fammen Gesckäftsanteile Hälfte des Stammkapitals dbesigen.

in §ôße von naundestens der

der GesellschGaften.

Kommanditgesellshaften auf

Rechte juristisher Personen babzn, Haftung und eingetragene Genofsen-

schaften haben zugunsten des Reichs von dem im fünften Kricgs- geshäftsjaßr erzielien Mehrgewinn eine außerordentlihe Krieg8abgabe

8 15

Als abgabepflichtiger Mehrgewinn gilt der Unterschied zwischen dem Frieden8gewinne 16) und dem in dem fünflen Krieg3gesäfts- jahre 17) erzielten Ges{äftsgewinne 18).

Der Unterschiedbetrag wird auf volle Tausende na unten ab- gerundet. Beträge unter fünftausend Mark bleiben außer Betracht.

ck 16

E

Friedengewinn ist der na dert BersHriften in §8 16, 17 des Kriegöstenergesetes vom 21. Juni“ 1916 berechnete durhshnittlihe frühere Ge|schäfi3gewinn. Für die Bere(nung des Friedengewinns fommen nur volle Geschäftsjahre in Betracht.

Die Anteile der Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer wie der sonsiigen Beamten und Angestellten am Jahrekgewinn, auf weiche diese einen Rechtsanspruch haben, find als abzugsfähige Be- ; Dagegen nd Vergütungen (Tantiemen) der Nufsightsratsmitglieder, die von der Höbe des Reingewinns und von dessen Feststellung durch die Generalvetsamm!ung oder Gesellschafter-

on dem Geschästsgewinne nicßt ab-

Sind Gesellshofter zu Ges{äftsführern einer Gefells{Waft mit

sind die thren zukommenden Gewinn-

anteile nur insoweit als abzugêsäbige Betriebskosten zu behandeln,

als fie sid als Entgelt für die auf Grund eines mit der Selenigalt (abgeschloffenen Dienstvertrags ausgeübte Tätigkeit als Gesck(äftsführer

doxstelen, Der Umstand, taß

die Beslelurg als Geschäftsführer

im Gesellschafitvertraae selbt erfolgt ist, chGließt die Annahme eines Dieritvertrag8verhältnisses niht aus.

Bei Gesellschaften mit beschränkter Haf!ung und eingeiragenen Genossenschasten, die cussSlicßlich der gemeinschaftlihen Verwertung von Erzeugnissen dec Gesellschafter oder Genossen oder dem gemein-

\caftlihen Einkauf von Waren

für die Gesellschafter oder Genossen

dienen, gilt als Geschäft3gewinn nicht de:jenige Teil des R-in- gewinns, der als Enkgelt für die von den Gesellschastern oder Gr- nossen eingelieferten Ezz*ugnisse oder als Rücckvergütung auf den Kaufpreis der von den Gesellschaftern oder Genossen bezogenen Waren

anzusehen ist.

8 17 Als fünftes Krieg8ges{häftsjahr gilt das Geschäftsjahr, das auf den durch § 23 des Geseges über eine aufierordentlice Krieg8abgabe für das Rechnungtjahr 1918 vom 26. Juli 1918 (Neichs-Sesezbl. S. 264) als viertes Kriegsges{chäftsjahr erfaßten Zeitraum erfolgt. Abgesehen von den Fällen der Neugrüntung oder der Auflösung einer Gesellshaft muß das fünfte Kiuegsgeschäftsiabr einen Zeliraum

von mindestens zwölf Monaten

umfassen. Ein beim Ablauf ter

¿wölf Vêéonate noch laufendes Geschäftsjahr ist voll zu berücksichtigen, es sei denn, f für den Zeitpunkt des Ablaufs der zwölf Monate ein Geschäftsabschluß gemacht roird.

8 13 Der *Geschäftsgewinn des fünften Kriegegesäftsiahrs ist nach

den Vorschriften der §§ 16, 18 des Kiuiegssteuergeleizes vom 21. J

unt

1816 und des § 16 Abs. 2 bis 4 dieses Gesehes zu berechnen. Die Sonderrüclage (Kriegésteuerrücklage) und die Kriegssteuer (K'rieg8abgabe) dürsen von dem Geschäftägewinn eine3 Kriegsge)häfta-

iah1s nicht abgeseßt werden.

Beträge einer frefgewordenen Sonder-

ricklsage (Kriegssteuerrüdlage) aus einem früheren Kriegsge\chäftejahre, die den Bilanzgewinn erhöht haben, nd vom Geschäftsgewinne für die Zwecke der e f abzuziehen.

- Ist eine Gesellschaft tuit einer

gesa ftsjahr eingetreten,

nterbilanz in das fünfte Kriegs-

so können“ die zur Beseitigung der Unter-

bilanz e Beträge von dem Geschäftsgewinne dieses Ge-

\chäftt iabrs abgeseyt werden.

S 19 Sind die Geschäflsgewinne der früheren BeigagelMäflalahro im

Gesamte.rgebnisje hinter dem entspreWenden Betrage des gewinns zucückgeblieben, so darf der

riedens- Undergewinn von dem Mehr-

gewinne des fünften Kiiegtges{häftsjahrs abgeiogen werden. ; 8 20 Wird ei.te so bielt d vor Ablauf ihres fünften Kriegege[chästs-

jahrs aufgelö. fo lôsung de Ge \elischaft bestehen.

o bleibt dic Abgakepfliht für die Zeit bis zur Auf-

Ümfaßt ins Falle der Reugründung oder dec Auflösung einer

Gesellschaft das wölf Monate,

iten aud dann zusammenzurechnen, wenn fie nach Landesrecht

els ändig zur Einkommensteuer veranlagt sind.

ewinn dieses G e mit des Friedenögetvin.

s verglichen. «

änfte Kriegügeschäf: tjahx cinen kürzeren Zeitraum als 0 wird P E B, ;

rechnung des Tebrgewinns der etnem verbältnismäßigen Teilbetrage

5 vom Hundert

abr vor den h: geschäfts- inaus als

} in Höhe von mindestens einem Viertel des Stammkapitals besigen, fo- wie auf Gesellshafter, die zueinander im Verhältnis von Ghegatten, von Verwandten in gerader Linie, von Ge- \{wistern oder Erben von Geschwistern stehen und zu- sammen Geschäftsanteile von mindestens der Hälfte des

B A Hd

_219149,

x 8 21 § 24 des Kriegssleuergesche3 vom 21. Juni 1916 odex Anords

nungen auf Grund dieser Vorschrift finden für die Feststellung des abgabepfliligen Mehrgewinns des fünficn Kriegsgeschäftsjahres Ans wendung.

Hat der Bundesrat gemäß § 36 des Kriegssteuergeseßes vom 21. Juni 1916 oder gemäß § 409 des Gesetes über eine außerordent- lihe Krieg8abgabe sür das vtehnungsjahr 1918 vom 26. Juli 1918 eine anderweite Bere&Gnung des Frieden8gewinns genehmigt, so ist diese Berechnung au der Fesistellung des Viehrgewinns des fünften Kriegegeschätt3:ahrs zugrunde zu legen.

8 22 Von der Adgabe befreit sind inländische Gesellschaften, die auf Grund des § 7 des Gesehes übzr vorbereitende Péaßnahmen zur Besleuerung der Keiegsgewinne vom 24. Dezember 1915 (Reih8- Geseßbl. S. 337) vom Bundesrat als aussch{ließlih genmelnüüßige Gesellschaficn anerfannt worden sind oder vom Neichsrat als solhe avertannt werden. â S923 : Die Abgabe beträgt für tinländishe Gesellshzaften 89 vom Hundert des Mebrgewinns, Der Abgabesaß ermäßigt sih jedo um 10 vom Hundert seines Betrags, wenn der Mehrgewiun 300 000 Mark, aber nit 500 009 Mark übersteigt, oder wênn bei einein Mehrgewinne von nicht mehr als 1 000 000 Maxk der Gescäfisgewinn des fünften Kriegsgeshäftsjahrs 25 bom Hundert des eingezahlien Grund- oder Stawmkapttals" zua züglih der bei Beginn des ersten Kcteg2geschüftsjahrs au3- gewiesenen wirklien Neservekontenbeiräge nit übersteigt, um 20 vom Hundert feines Betrags, wenn der Mehrgewikn 200 000 Mar?, aber nicht 300 000 Mark übersteigt, oder wenn

bei einem Mehrgewinne von nicht mehr als 1 000000 Mark der Geschäfis8gewinn 20 vom Hundert dieses Kapitals. nicht

übersteigt, ;

um 30 vom Hundert feines Betrags, wenn der Mehrgewtün 100 000 Mark, aber nicht 200 009 Mark übersteigt, oder wenn bei einem Mergewtinne von nicht mehr als 1 (00000 Mérk der Gescäftsgewinn 15 vom Hundert diescs Kapitals nicht übersteigt,

um 40 vom Yeer! seines Betrans, wenn der Mehrgewiün

50 000 Mank, aber nit 100 000 Mar? übersteint, oder wénn bei einem Mehrgewinne von nicht mehr als 1 000000 Mark der Geschäft8gewinn 10 vom Hundert dieses Kapitals nicht übersteigt, i L um 50 vom Hundert seines Betrags, wenns der MeßrgeWliün 90 000 Mark nicht übersieigt, oder wenn bei einem Mebr gewinn von nicht mehr a!s 1000000 Mark der Geschäfts- gewinn 8 vom Hundert dieses Kapita?s niht übersteigk

_Hat si tas cingezadîte Grund- oder Stammkapital einer gielel haft im Laufe des Seshäftsjahrs vermehrt, so ist bet der BereWHs nurg der Abgabe ein den Zeitraum, iänerhalb dessen die Gesellschaft tit dem veränderten Grúund- oder Stammkapital bestanden hat, be- rüdsihtigender Durhshnttlsbeirag des Grund- oder Stammfapitals ¡vgründe zu legen.

Die zu zahlende Abgabe foll den Betrag, der stich bei der An- wendung der nächstniedrigea Stenerstufe ergeben würde, nur um den Betrag des Mehrgewinns übersteigen, dur den {ih die Anwendung des ge faleithei Saßes ergeben hat. Die Abgabe soil auch nit höber sein a!s der Beirag, um den der abgabcpflihtige Mehrgewinn die Freiagrenze 15 Abs. Y) übersteigt.

Ist ciner Gesellschaft auf Grund des § 6 des Gesetzes über Grhebung eines Zuschlags zur Kriegssteuer vom 9. April 1917 (Reich3-Gesegbl. S. 349) der ZufYhlag zur Kriegssteuec nah ten Kriegssteuergeseße vom 21. Juni 1916 gestundet worden, so ift der gestundete Zuschlag nur insoweit zu entrichten, als die na dene RKriegbslteuergeseße vom 21. Juni 1916 ge\Gu!dete Abgabe unter dem Betrage bleibt, der bei Annahme eines im Gefamtergebnisse aller fünf rleggge a stabre berechneten Mehrgewinns ari Kiuiegsabgabe und Zuschlag nah dem Geseße vom 21, Juni 1916 und vom 9. April 1917 zu ¿ahlen gewesen wêre.

& 24 Der Abgabe unterliegen aud Geselis@aften der im § 14 bezeichneten Art, die ihren Sig im Ausland haben, aber im Inland einey Geschäftsbetr;es unterhalten. Für die BereGnung des abgabe- pflichtigen Mehrgewinns der ausländischen Gesellschaften findet die Boisrift im § 20 des HKiiegssteuergetezes vom 21. Juni 1916 Anwendung. È S 25

Die Abgabe beträgt für ausländish2 Gesellschaften 80 vom Huns dert des Mehrgewinns. Der Abgabesaz crmäßigt ich jedo O um 10 vom Hundert seines Betrags bet cinem Mehbrgewinue von mehr als 300 000 Mark und niht mehr als 500 000 Mark, um 20 vom Hundert selnes Betrags bei einem Mebräéwinne von mehr ais 200 000 Mark und nicht mehr al3 300 000 Mark, um 30 vom Hundert seines Betrags bei einent Met inne von mehr als 100 000 ‘Mark und nicht mehr als 200 000 Mark, um 40 vom Hundert stines Betrags bei einem Mebrgewinne von mehr a!s 50 000 Mark und niht mehr als 100 030 Mark, um 509 vom Hundert seines Betrags bei einem Méhrgéewinne _von nvicht mehr als 50 000 Mark, S 23 Abs. 3 und 4 und § 34 findea Anwendung.

e : 8 26 j Der Reicharat bestimmt, od und inwieweit Gewinnaateile, die zu autscließlich. gemeinnügigen Zwecken allgemeiner Art auf dem Gebiete der Kriegöwohlfahrt verrvendet worden find, von der Abgabe

1 befreit sind.

Gemeinsome Vorschriften. S

Die Veranlagung und Erhebung der Kriecsabgabe folgt dur e die Veranlagung und Echebung der Besihsteuer L R

ehörden. Soweit diescs Gefeg nichts anderes vorschreibt, gelten die Vors schriften desEBesiysteuergesezes über die Veranlagung und Erhebung an Ber eutspre®end für die Veranlagung und Erhebung der

rteg8abgabe. ;

S 28

Die Vorstände, persörlich haftenden Gesellshafter, Repräsena tanten, Geschäftäführer oder Liguidatoren der pflichligen Gesellschaften (8 14), bei ausländischen Gesellschaften 24) die Vorstcher der tn- lândis@en Niederlassungen sind verpflichtet, dein Besitzsteueramt cine Sleuererklätung einzureichen, welhe nah näberer Beflimmung des Relchsral8 die für die Feitsiellung des abgabepflichtigen Mehrgewinrs erforderlichen Angaben zu enthalten hat.

S 29

Der Betrag ter geshuldeten Abgabe wird dem Adgabepflichtigen

von dem Besi Lci orniets diet eiren Bescheid mitgeteilt. O 2a

seid entkält eine Belehrung über die zulässigen Nechtsmittel und

aas ¿ur Gatrichiurg der Abgabe innerhalb der gefeßlichen ahlungsfrist.

Soweit dem Abgabepflihtigen die Berehuungsgrundlagen ber

angeforcerten Abgabe nicht anderweit bereits mitgeteilt find oder mit- geteilt werden, sind fie thm durch den Steuerbescheid bekanntzugeben