1919 / 215 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

N a î E O d ä P t 1 E) L E L O Val 10 : E I Au TOLEE Pee 00 B 101 HCEE M id VEMMTIEAA I M RE T F BAISTSEST K E S Hr A S Z

S (3. Nebertragung der st¿afrechilichen Verantwortli@keit.

Gewerbetreibende, die den Betrieb nit selbst leiten, können die Vebectragung der- ihnen obliegenden strafrechtlichen Verantwortli(keit auf dea Betriebsleiter bei der Steuerbehörde beantragen. Wird der Antrag genehmigt, so geht die ftraftrechtlihe Verantwortlichkeit un- beshadet der im § 72 vorgesehenen Bertretvngsverbindlihfeiten des Gewerbetreibenden auf den Betriebsleiter über. Die Genehmigung ist jederzeit widerrufli.

S 74.

Ersatßfreiheitsstrafe.

Läßt sh die Ge!ditrafe von dem Schuldigen nicht beitreiben, so kann die Verwaltungêbehörde davon absehen, den für die Geldstrafe Haftenren- in Unspruch zu nehmen und die an die Stelle der Geld- strafe tretende Freiheitsstrafe an dem Schuldigen vollstrecken lassen.

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Die an die Stelle einer uneinbringlihen Geldstrafe tretende Freiheitsstrafe darf zwet Jahre, im Falle des § 71 drei Monate nicht übersteigen.

76

& 76. Nachzahlung der Steuer. Die Berecnung und die Verpflicht»ng zur Zahlung der Tabak- steuer wird durch das Strafverfahren nicht berührt.

S 77. Zusammentreffen mehrerer Geseßesverleßzungen.

(1) Trifft eine. Steuerzuwiderhandlung mit einer nach einem anderen Geseze strafbaren Handlung zusammen, so sind die in beiden Geseßen angedrohten Strafen nebeneinander zu verhängen.

(2) Sind auf dieselbe Hanvlung mehrere Strafvorschriften dieses Gesetzes anwendbar, so ist die Strafe na der Vorschrift festzuseßen, die die \chwerste Strafe und bei ungleicßer Strafart die \ckchwerste Strafart androht. Doch darf auf kein niedrigeres Strafmaß und auf feine leihtere Strafart erkannt werden, als nah den anderen Vor- riften zulässig ist. Auß muß, wenn und insoweit eine der an- wendbaren Vorscbriften d... Einziehung oder die Haftivarkeit drittec Personen vorschreibt. hierauf erkannt werden

(3) Hat jemand mehrere felbständige Steuerzuwiderhandlungen begangen, so sind alle für diefe Handlungen angedrohten Strafen nebeneinander zu verhängen; treffen mehrere Freibeitsstrafen zu- sammen, so ist auf eine Gefamtstrafe zu erkennen, die in etner Er- böhung der verwirkten \{wersten Strafe besteht, dret Jahre jedoch vit übersteigen darf. Wenn und insoweit neben einer der verwtrkten Einzelstrafen die Einzichung oder die Haftbarkeit dritter Personen vorgeschrieben ist, muß auch hierauf erkannt werden.

(4) Auch im Falle des Zusamrmcntreffen3 darf die an die Stelle uneinbringliher Geldstrafen tretende Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigen.

S 78,

Verjährung.

Die Strafverfolgung von Tabaksteuerhinterziehungen (§8 56 bis 59) und von Labafsicuerhehlereien (8 60) verjährt in drei Jahren, die Strafverfolgung von Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz, die mit Ordnungöstrafen bedroht sind, in einem Jahre.

8 79, Strafverfahren.

(1) Für die Feststellung, Untersechung ‘und Entscheidung der Tabaksieuervergehen sowie für die Strafmilderung und den Erlaß der Strafe im Gnadenwege kommen die Vorschriften zur Anwendung, nah denen sih das Verfahren wêgen Vergehens gegen die Zollgeseße bestimmt.

(2) Der Erlös aus den eingezogenen Gegenständen und die nach den Vorschriflen dieses Geseßes verwirkten Geldstrafen fallen der Kasse desjenigen Staates zu, von dessen Behörden die Stcafent- scheidung im ersten Nechtszug erlassen ist.

S 80. Einziehung.

Tabaksteuerpflichtige Erzeugnisse, die, abgesehen von den Fällen des § 17, im Haudel nicht vors? iftsmößig vz1packt und bezeichnet oder nicht mit den erforderlihen Steuerzeihen versehen angetroffen werden, unterliegen der Einziehing, gleichviel wem fie gehören und ob gegen eine bestimmte Person cin Strasverfahren eingeleitet wird.

& 81.

Ein im Strafverfahren eingezogener Geldbetrag is im Ver-

hältnis zur Reichskasse zunächst auf die Steuer zu verrechnen.

D. Soustige und Uebergaugsvorschriften. S 82. Verwaltung der Tabaksteuer und Abfindungen; Ausgleihungsbeträge.

(1) Soweit die Tabaksteuer von Landesbehörden erboben und ver- waltet wird, ist für die Verwaltungskosten aus der Reichskasse eine vom Neichsrat zu bestimmende Vergütung zu gewähren.

(2) Die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und die

Stationskontrolleure haben in Bezichung auf dieses Geseß dieselben Nechte und Pflichten, welche ihnen in Ansehung der Zölle bei- elegt find. G 3) Die außerhalb der gemeinschaftlihen Zollgrenze genen Teile des Neichsgebiets zahlen nah den für die Zölle maßgebenden Vorschriften an Sielle der nach diesem Geseße zu erhebenden Ab- gaben entsprehende Ausgleihungsbeiräge an die Neichskasse. Durch Beschluß des Reichsrats können die Vorschriften dieses Geseges in den außerhalb der Zollgrenze Jiegenden Teilen eines Landes auf An- trag dieses Landes in Wirksamkeit geseßt werden.

8 83. Behandlung der Zollan\schlüsfe. Tabaksteuerpflichtige Erzeugnisse, die aus den dem Zollgebtet an- geschlosscnen Staaten und Gebietsteilen eingehen, find, soweit nicht gemäß § 18 eine Ausnahme zugelassen ist, spätestens beim Eintritt in den freien Verkehr des Jnlandes mit den nah § 11 anzubringenden Steuerzeichen zu versehen.

8 84. Förderung des Tabakbaues.

Zur Förderung des Tabakbaues darf aus der Tabaksteuereinnahme alljährlih ein Betrag bis zur Höhe von 500 000 Mark nah näherer Bestimmung des Neichsrats verwendet werden.

8 85, Uebergangsvorschriften; Nachsteuer.

(1) Tabakpflanzer, Tabakhändler, Tabakverarbeiter und Händler mit tabaksteuerpflihtigen Erzeugnissen haben die am Tage des Jukrafttretens des Geseßes in ihrem Besiße befindlihen Vocräte an Waren der im § 20 bezeihneten Art, Tabakverarbeiter auch die in ihrem Besiße befindlihen Tabakersaßsiofffe innerhalb einer Woche dem zuständigen Steueramt anzumelden. Hersteller der im §5 unter B, © und G genaunten Erzeugnisse haben am Tage des In- L des Geseßes ihre Betriebösbücher abzuschließen und die no Oen See Is E innerhalb fünf Tagen an das zuständige Steueramt abzugeben.

(2) Tabafksteuerpflichtige Erzeugnisse, die sich am Tage des Jn- frafttretens des Geseyes bei Tabakverarbeitern, bei Groß- und Klein- händlern außerhalb der Näume des Herstellungsbetriebs oder der Zollniederlagen befinden, sind nah den Säßen des § 5 des Gesetzes zu versteuern. Auf die Steuer werden die Abgaben, die für die Gr- zeugnisse e E E E Su A A iee

eseßlichen Vorschriften nahweislih entrichtet worden sind, angerechnet. e können nach näherer Bestimmung des Reich3ministers der Finanzen Pauschvergütungen zugelassen werden. : /

(3) Ist für die eman Abs. 1 angemeldeten Vorräte mit Aus-

der im Abs. 2 genannten iabaksteuerpslichligen Grzeugnisse

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naSweislih eine Abgabe nah den bisber geltenden geseßliGen Vor- schriften entrihtet worten, so wird der Unterschied zwischen den ent- richteten und den nach diesem Ge!eze zu entrihtenden äWbgaben den Tabakverarbeitecn und Fnhabern von Tabaksteuerlagern auf zu ent- richtende Tabafksteuer angerechnet, dea Tabakpflanzern und Händlecn bar vergütet.

(4) Die näheren Bestimmungen trifft der Reihsministec der Finanzen ; er tann Ausnahmen zulassen.

(5) Die Nachsteuer kann für eine Frist bis zu drei Monaten gestundet werden.

(6) Die Strafvorschriften dieses Geseßes und des Vereinszoll- gesetzes sind auf die Nachversteuerung und Naverzollung anzuwenden.

8 86.

(1) Für die Dauer der Geltung des Gesetzes über Zahlung der Zölle in Gold vom 21. Juli 1919 (Neihs-Geseßbl. S. 1361) er- mäßigen sih die Tabaksteuerjäße des § 5 Abs. 1 Abteilung A, D, E und F wie folgt:

bei einem Aufgeld von mehr als 2,88 Mark um 50 v. H. 2,63 bis 2,88 Mark um 45 v. H.

V E e S 1 M 5 S 6 O E E. I. M E die Ermäßigung darf jedo bei den Tabaksteuersäßen des § 5 Abs. 1

Abteilung A nicht mehr als 150 Mark für 1000 Stück Zigarren und bei den Tabafkieuersäßen des § 5 Abs. 1 Abteilung D niht mehr

als 3 Mark für ein Kilogranim Pfeifentabak betragen.

(2) Tritt das Geseß über die Zahlupg der 3ölle in Gold außer Kraft, so sind die im Abs. 1 genannten Ermäßigungen der Tabak- steuersäße so lange weiter zu gewähren, als bei weiterer Geltung des Gesetzes ein Ausgeld in der im Abs. 1 angegebenen Höhe festzusezen

c

j wäre; die Ermäßigungen sind jedoch entsprehend der aus dem Fort-

fall der Goldzahlungen entstehenden Ersparnis an Herstellungsfosten abzumindern.

(3) Die Ermäßigungen nah Abs. 1 und 2 werden von dem Zeit- | punkt an viht meh: gewährt, in dem das Aufgeld erstmals 1,03 Mark

oder weniger beträgt oder betragen würde. (4) Die näheren Bestimmungen trifft der Reichsminister der Finanzen. 8 87.

Von den bestehenden Betrichen find die nah diesem Gesetz er-

forderliß:n Anzeigen bei Vermeidung der im § 70 angedrohten ?

Ordnungsstrafen |pätestens drei Wochen vor dem Inträfttreten des Geseges zu erstatten, soweit eine solche Anzeige nicht bereits auf Grund ver bisher geltenden Vorschristen erstattet worden ist.

B. 3oll. S 38, (1) An Zoll ist zu erheben füc 1 Doppelzentner: 1.- Tabafblätter, unbearbeitet oder nur gegoren (fermentiert) oder über Nauch getro@net, auch in Büscheln, Bündeln Ober D e o s o e « 400 Mart 2. Tabakerzeugnisse: a) Tabakrippen und Tabakstengel, auß mit Tabakbrühe behandelt (gebe) .. O A b) Tabaklaugen, auch gemisbt mit Taßakirühe. 80 Anmexkung: Nach näherer Bestim- muna des Reichsrats konnen Tabaklaugen, die zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen bestimmt sind, 2oUfcei abgelassen werden. c) Tabakolätter, bearbeitet (ganz oder teilweise entrippt, auch mit Tahbakbrühe behandelt aebeizt usw.); Abfälle von bearbeiteten Tabakblättern und Abfälle von Tabakerzeug- nissen, auch gemischt mit Avfällen von Noh- Tab Ea 280 d) Karotten (Mangotes), Stangen und Rollen, zur Oerslelung von SOnupstabal . . . » 1590 —, e) Schnupftabak, Kautabak, Pfeisentabak in Rollen oder Platten, Labakinehl, Tabakstaub; E aus Stengeln oder Nippen von Tabak- M T e s M00 H geshnittener Nauchtabak:

5

TEUTGEINILENEN s pa oa O00 N e a Cy O S) ICAIIER ov o o oon o o OOOO b) Zigaretten « i e C O

(2) Tabakähnlihe Waren 3) werden wie Tabakerzeugnisse | verzollt.

(3) Die Zollbefreiungen der §8 5 und 6 Ziffer 7 des Zolltarif-

geseßes vom 25. Dezember 1902 können für Tabakerzeugnisse und Zigarettenpapier durch den Reichsrat eingeschränkt werden.

S 89, Vergütung des Zolles bei der Ausfuhr usw.

Für im Juoland ganz oder teilweise aus ausländischem Tabak

hergestellte Erzeugnisse, die ausgeführt oder in eine öffentliche Nieder- lage oder in ein unter amtlichem Mitvershlusse stehendes Lager auf- genommen werden, vird nah näherer Bestimmung des Reichsrats eine Vergütung des Zolles gewährt.

F. Sélußvorschriften. 8 90. Soweit beim Inkrafttreten des Gesetzes Verträge über Lieferung

von Waren der im § 20 bezeihneten Art bestehen, ist der Liefer?r | verpflichtet, dem Empfänger von dem vereinbarten Preise den Betrag nahzulassen, um den sih für ihn die Abgabenbelastung ermäßigt hat ; der Empfänger is verpflihtet, dem Lieferer einen Zuschlag zu dem vereinbarten Preise in dem Derale zu zahlen, um den si für den Lieferer die Abgabenbelastung der Warer )

findet keine Anwendung, wenn ausdrüccklihe Vertragsbestimmungen

entgegenstehen.

aren erhöht hat. Die Vorschrift

8 91. (1) Die mehr als ein Jahr im Tabakgewerbe und den dur

dieses mitbeshäftigten Gewerben beschäftigt gewesenen Hausgewerbe- treibenden, Angestellten und Arbeiter, die nahgewiesenermaßen infolge dieses Gesetzes innerhalb der nächsten zwei Jahre nah setnem Fn- frafttreten entweder vorübergehend oder für längere Zeit arbeitslos werden, ohne anderweit ent\vrehende Beschäftigung zu finden, oder wegen notwendig gewordenen DELLEG els oder wegen Einschränkung des Betriebs a l Jahre aus der Neichskasse. Zu diesem Zwecke werden den Ländern die E Miitel, dem festgestellten Bedürfnis entsprechend, überwiesen. /

châdigt werden, erhalten Unterstüßungen bis zu einem

(2) Die näheren Bestimmungen, insbesondere über Umfang und

Bedingungen der Zuwendungen erläßt der "Reichsrat, jedo mit der Maßgabe, daß die Unterstüßung tim Falle eingetre!ener Arbeitslosigkeit niht weniger betragen darf als drei Viertel des entgangenen Arbeits- verdienstes. Bet Kriegsteilnehmern und Hilfsdienstpflichtigen bleibt die g ihrer Einziehung zum Heeresdienst und Hilfsdtenst erfolgte Unterbrehung ihrer Beschäftigung außer Betracht.

8 92. (1) Den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Geseßes bestimmt der

Reichsminister der Finanzen, Die nähereu Bestimmungen zur Aus- führung des Gesepes erläßt der Reichsminister der Finanzen mit Zu- stimmung des Reichsrats. |

2) Mit Wirkung vom Inkrafttreten des Gesetzes ab werden

| das Gese, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vom 16. Juli / 1879 (NReichs-Geseßbl. S. 245), das Zigarettiensteuergeseg vom 3. Juni * 1906 (Neichs-Geseßbl. S, 631), das Geseß vom 15, Juli 1909 wegen

G E ry P O4 P J A x O7 D Ua I V A SDLIORE R 2UNIUD WIUGECLST ( ASELE e T MDN L S E Zf L Coln nine. 2 a L E E L STT R 0 1% T 057 Abi: REEE

Aenderung des Tabaksteuergeseßes (Neihs-Gefeßbl. S. 705) (Seseß vom 12. Juni 1916 über Erhöhung der Tabakabgaben (J Gesegbl. S. 507) aufgehoben. Berlin, den 12, September 1919. Der Reichspräfident.

Der Neich5minister der Finanzen. Erzberger.

Q AMENE O T I C E A N N ai A E A

e /VC B eDe

B L SEAE A E E Q SL R? E

Sweite Beilage

Nicztamtliches,

Literatur.

B des Jahrbuchs der preußisg Kunstsammlungen Uegen die ersten 3 Hefte vor, die t reichen Inhalt zeigen.

A * 2 ad 8 Wichlamtlihes. Preußische Landesversammlung. H1, Sizung vom 19. September 1919. olfs Telegraphenbüro“.) Negierungstishe: die Staatsminister Oeser und

40. Bande

der \chwiertgen Zeit veröffentliczt A. Goldschmidt (Bericht von romanishes scheint im 30jährfgen t land, vielleiht 1652 aus dem Goslarer Domschaß geraubt wo) | im Anfang | 11. Jahrhunderts zu einem Kelche mit Henkeln umgearbeitet, in) man Fuß und Bügel aus Goldblech mit Filigranarbeit hinzufü; Um 1200 verwandte man dieses Prachtgefäß als Kopfretiquiar. P 1 \{chmüdte das Stück zu diesem Zweck mit einem Detel und den F Ÿ# mit Neliefs.

GSliockholmer Krieg aus

Man haîïte Onyrschale einert eröffnet die Sißung um 1

06 0A ali: A I SRE i M S I D D A ati A E E Th Zik “M Mi M D R

stimmungen über die bei der Beratung über den Haus -

Neliefs fig Ministeriums Un E TN .‘ , „U E sogenannten Reliquienkasj

in Quedlinburg.

dem Deckel der Stifiskirche Stocholmer Einen sehr wichtigen Beitrag zur schidte der flämishen Plastik des 17. Jahrhunderts, die in 2 Zusammenhang mit der Kunst des Nubens steht, liefert N. urg; er \{chreibt verschiedene Werke, besonders des Kaifer Fried Museums - Artus Queliinus, Frans Duquesnoy und Frans yon Er weist ferner auf Zeihnungen von Nukbens hin, die als Y lagen für Plastiken gedaht sein können. Wubens felbst betätigte f nicht als Bildhauer, aber er hat die Bildhauer feiner Zeit aufs i beeinflußt. Von Ludwig Kämmerer wird ein Passionsbild des 15. Jy / hunderts aus Thorn besprochen, das eine große Verwandt\%Haft y è der Passion Ghristi und den fieben Freuden Mariä von Menml Der Verfasser glaubt, dem Meister des Bildes auch | „Belagerung Danzigs“ im Ärtiushof in Dan

sprochenen A Heinrichs T. der Antrag der Deutsch- terseßung der Gendarmen unter die mittleren Beamten, der Anirag derselben Partei, betr. die parteipolitische Werbearbeit auf Staats- und Reichskosten, durch eine Mehrheit bestehend aus der Rechten und dem Zentrum, der Antrag der Sozialdemokraten über die Errichtung von Mietseinigungs- ämtern in kleineren Orten, der Antrag der auf Bekämpfung des öffentlichen Glücksspiels und der Spiel- flubs, der Antrag auf gefeßlihhe Regelung des g wischen Berlin und seinen Vororten, der Antrag der Sozialdemokraten betreff des Auswärtswohnens von Be- amien und Angestellten. Der Antrag der Unabhängigen Sozialdemokraten auf Auf: f des Belagerungszustandes wird gegen die ( Aniragosteller abgelehnt. Auch der Antrag der Deutschnationalen \s Anrechnung dér Militärdienstzeit auf das Besoldung3- beamten usw. bleibt in der Minderheit. genommen wird ferner der Antrag des Staatshaugs- ) ichen, 1) dafür zu Unruhen der leßten Monate Ge- mit möglichster Beschleunioung angemessene Ent- ahin zu wirken, daß die Entschädigungen nöttigenfall:*

* Gegend am Harz entstanden.

utschnationalen

meindlichen rhältnißies z

t ziq zuschreiben zu lönn Heftes legt W. von Bode den großen Eins klar, der von Leonardo da Vinci auf die weiblihezn Halbfigu Tiians, Palmas, Naffaels und Sebastianos del Piombo aus; orträts der Mona Lisa und der Unbekannten mit dem Herm eonardo bilden den Ausgang für die f ähnlichen Themas bis zu Rembrandt. in der deuten Spätrenaissance um 1600 im deutschen Kunstgewel : die Formen der Gotik von der Wende des 15. zum 16. Jahrhun) Wir sinden dieses Zurüdckgreifen bei Buckelpokh H. Posse liefect cinen wertyol]

íIm ersten Aufsaß d timmen der

TEA G O Nau A at pâteren Schöpfungen ler der Gomeî Galle zeigt, wie f C E C A :

s 8shusses, die Staatsregierung zu erf rgen, daß die bei wiederholen. Tapisserien und Möbelfüllungen. Beitrag zur Geschichte der römischen Detenmalerei des Baro(ks, in er die Entstehung der Malereien des Palazzo Barberini an der Hy neuer Urkunden aufklärt. Pietro da Cortona waren die Hauptmeister des großen Zyklus. 3. Heft set Posse seine Studien italienischen

jäDiaung erhalten, 2) D arund\äßlih vom N [ Staates und der Gemeinden geleistet werden; ebenso ein An- Deutschen demokratischen Partei, den Anträgen der (\chnotionalen und dês Zentrums betreffs Wiedereinführung ] endschriften undLich!sptiele bezw. für Schmutb- folaende Fassung zu aeben:

en, unverzüglich ge

co

Boromino,

zu der Tätigkeit

(1596—1669) Guercino (1591—1666) fort. Detlev Freißerr von Hadein y öffentlicht eine große Skizze von Paolo Veronese aus dem Muse in Lille, die etnen Entwurf mit dem jüngsten Gericht in ein Fresko zeigt. Sie s{hecint im Wettbewerb mit Tintoreito, Bassano uF sür die Ausmalung des großen Rats\aales tm Dogenpalast zu Vent) gearbeitet zu sein. Eine fast gleiche große Skizze Tintorettos f h im Louvre erhalten, ebenfo ein gleiher En f Ausführung des Fretkos fiel nach dem Tode BVeroneses, der als Sig aus dem Wettbewerb hervorgegangen war, Tintoretto zu.

(G t nr ck L B S i nao

(F ONLaritfe. Hir wuünsckchen aber auch dringend, daß pro t 1+ T4} ny S A R A -

Unsicherheit im Güterberkehr wieder béesecitiot und das

: i V... - q e, y 15 Ci Sl F At Rhoranit L ( 2 p

au den Veanite! vergestellt wird. Da alle Pr

ind anstößige Lichtspiele

ckchaustellungen, insbesondere Kincvorführungen

thaushaltsaus\MGuß Berufsherotunag, aun( PBersonalakten der Beamten, auf Kricasbeihilfen für die Gemeindebeamten.

ousihuß übermeist das Haus die Antkäge, betreffend die Auf- fielling neuer Mählerlisten und die Wahlvorschläge für die MWaßlen der Cemeindevertretungen; dem Ausschusse für Be vôlferunevoliti J Dirnenw-s

wurf Bassanos.

währung von Gemeinde-

Nr. 10 des „Minksterialblatts für die preußisd innere Verwaltung“, berausgegeben im Ministerium | 15. September 1919, hat folgenden Inhalt: Ul Verwaltungssachen: Verfügung vom 18. Au 1919, betr. Uebergang der Geschäfte der Medizinalabteilung Ministeriums des Innern und des Staatskommissars für d: Wi nungôswesen auf das Ministerium für Volfswohlfahrt; Verf vom 22. August 1919, betr. die im Auswärtigen Amt zur Bearbeilu der deutschen und preußischen Landesgrenzaugelegenheiten erri Zentralstelle; Ausführungsbestimmungen vom 9. August 1919 ¡u F Vorschriften über Bildung und Aufgaben der Beamtenaus\cüsh Verfügung vom 22. August 1919, betr. / hôrdliher Drucktsachen Nugust 1919,

Innern, vou

gemeine Antrag Adolf Hoffmann

i ens{chwestern und ihre Arbeitszeit überwiesen. Der Antrag des Ausschusses für ferung3volitif auf Neintaestaltung des Hebammen:

nach längerer

vird anaenemmen, nach- ‘Zrterung der Antrag auf Zurückver- ß abgelehnt worden 1e Annahme gelanat ferner der Antraa de! chusses, den Anl

wDesteuerfretien

U Gemeinde- Adolf Hoffmann a Erhöhung - des

c r AODND t ¿i ens auf 5000 Mart

Einsendung gewisser Staatsbücherei f | Jtichtlinien für des Dienstverhältnisses der bei den Neichs- und Staatsbehörden Gi { Berlins beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen; Verfügung vd 28. Augusi 1919, betr. Verwaltungsorganisation für die bei Deutll land verbleibenden Teile Posens und Westpreußens; Verfügung bil 28. August 1919, betr. Vormerkung vom 5, September 1919, betr. Aenderung der Bestimmunzen ü Altecsgrenzen für verabschiedete Offiziere; Verfügunz vom 19. 1919, betr. Zahlung von Zuschlägen zu den Tagegeldern bei vorüla gehender Beschäftigung von planmäßigen und außerplanmäßig Beamten außerhalb ihres dienstlißen Wohnortes; 12. August 1919, betr. Gewährung von Tagegeldern während der 3 eurlaubung; Verfügung vom 20. August 1919 betr. Zuschlä zu den gescßlichen Tagegeldern bei Dienstreisen der Staatöh Angelegenheiten der Kommunalverbände: V fügung vom 2. September 1919, betr. Verleihung von Titela Kommunalbeamte. Soziale Fürsorge: 18. August 1919, betr. Crhöhung des Pilegegeldsaßes für die! Erziehungsanstalten Personenstandsangelegenhetiten: 25. August 1919, betr. Beurkundung von Ehes(licßungen der urs kehcenden Kriegs- und Zivilgefangenen, Verfügung vom 29. Aug! 1919, betr. Grundsäße für dic Genehmigung zur Annahme

Heer und Flotte: Verfügung vom 19. Aug! Straßenanzug entlassenen Militärpersonen und für entlassene Marinemannschaftt Verfügung vom 20. August 1919, betr. Aufwandsenticchädiqung | Mannschaften, deren bisheriges Militärverhältnis als fortbesleht Kriegswirtschaftliche Kriegsmaßnahmen: Verfügung vom 22. August 1919, bck Erhöhung der Tagegelder für die Mitglieder der Ausschüsse 18 von Kriegsschäden; vom 22. August 1919, betr. Familienunterstüßungen, Bal und Verkehrswesen: Verfügunz vom 183. August 199 6 Ermächtigungen Mieters{chußzverordnung Verfügung vom 2823. legung des § 4 der Wohnungsmange!verordnung vom 283. S tember 1918; Verfügung Wohnungêto-fens Anzeigepflicht Notwendigkeit Hinweis auf die Mitwirkung der der Wohnungsnot d ! raums; Hinweis auf die Grfassung verfügbaren Wobnraums auf d | Hiniveis auf die tür den Wohnungsnachweis z11ändIg Stellen. Verschiedenes: Hinweis auf das 1]. Teils des Buches „Die Jugendfürsorgevereine im Deut)chen

), betreffend Regelung der Gemeindeein- ch das Geseh ither die Gemeindeeinkommen- Rechnungsjahre 1919 für / räqe Gräf, betreffend Aenderuna des mmunslahaabengesehes und Erlaß einer Verordnung des Fnholts, daß dann, wenn die Steuerzahler mit einem ver- srnfommen von mehr

G

der Militäranwärter ; Verfügu

innerhalb der

Gemeinde verziehen, die aertnaere

} desteuerzuschläge erhebt als die bishertiae. die Differenz die frühere Gemeinde zu entrichten is, der Negierung als terial ¿u überweisen.

eich wird endlich, ent (ses, die Staat wurf darüber vorzul hinsichtlich

Verfügung bo!

hend einem Antrag des una zu ersuchen, baldiaft aen, daß in den Gemeinden Betgeordneten, Mogistrate- und Gemeindevorstandsmitqlieder nah dem Ver- ältnitayonhliyfiem stattfinden.

Dann folat die erste Beratung ? Srhöhung der Gütertar ihtat die Negieruna, auf den preußif zu den bestehenden Frachtsäben für den Güter- und Tier- ertekr Duischsäge bis zu 50 Prozent zu exheben.

T 7 : Der Finanzminister hat aus den (Fifenbabnrerwaltunk Wir find in einer außerordentlich bren- \ Der Finanzminister

unbeseldeton

Verfügung 0

4

Fürforgezöglin) Verfügung b!

untergebrachten Gesekentwurfs3 [ _Woasserm wak der Oderhafen in Kosel L L bahnverwaltuno die ta wohl den Mut he d Daa h 9 hessischen Eisenbahnen bahnverwa ung, die 1a I ohl 1 en Mut hai, gegen Eisenk ahner €inzu- ¡dreiten, und sie mit der Noskegarde brntal niederzusdilagen, wenn sie

Doppelramen.

mversältnmisien eren AuKweg gefund

Votlose, ti Dringlichkeit beansyrucht. darauf hinaemesen, daß die, erblichen Betriebe elbst crhelten müssen und kkine Zuschüsse erfordern rednete damals mit einem Fehklbetrage in dèr Eisen- mebr als einer Milliarde, î :n acworden find.

anzusehen ist. und sonsti!

Oberaus\hüsse zur Festsieluing

Bir müsen jetzt {nelle Arbeit nser Eisenbahnwesen und damit unser aesamtes Finanz- \ Die Eisenbabneinnahmen sind und Veränderungen

zu bringen. ocn, die Auégaben sid aesticaen, ¿ftélebens sind aud nibt spurlos an den Eisenbabn-n Bei einer Aktiengesellschaft würde man den Tag fönnen, an wcldem das Anlogrkapi tal verloren sein würde. FisenbaBnkapital if nux zum kleinen Teil eigenes Kapital der hnen, den orsßtcn Teil schulden sie dem Staat. Die Eisen- -rfortdern jäbrlih 561 Millionen für die Verzinsung. Di zinfung nit mehr aus Einnahmen der Eisenbahn gedeckt

d, fo muß der Staat sein Kavital für verloren ansehen, und das trifft

Ge Die Eisenbahnen missen also minteftens [bsikosten decken, der Staat kann sie ntt aus seinen Mitteln te Früher waren die Etsenbahnen das KNückarat der preu- n Finanzen, wir müssen dafür sorgen, daß die jeßt entstandene wieder aeheilt wid. es zurzeit meb mögli, denn Kuruüdschreruben, also blerbt mr e

Kreisfommu!i

Seytember

Mtietverträge ; Ie Baustoffbewirt schaft"? Bevölkerung bei Bekämv\lß verfügbaren

E D E E A C A M E N E N M: bak Sri A N AIE- A T MENS R E R Ae U TY.

aubiaer des Staates,

Tar Bermtnderun

( a der Ausgaben „wir l'önnen j

B. hae Lohne nicht

Grhöhung der Gütertarife um 50 % deckt nur einen Teil des Febl- betrages, aber ein Zuschlag von 100 % würde für Hande! und Wirt- schaft unmöglih sein. Wenn wir diese Vorlage annehmen, so tun wir es nur deswegen, weil wir im Augenbli kein anderes Mittel schen. Der Minister hatte seinerzeit recht damit, daß durch eine Ueberspannung der Tarife die Eisenbahn den Charakter eines \czialen Unternehmens verliere. Die E lsentabmas sollen ven Ver- fehr entfalten und entwidfeln, besonders jeßt, wo Handel und Wandel und Verkehr darniederltegen. Bei einer bestimmten Höhe der Tarife tônnen manche Güter nit mehr hergestellt werden, weil sie die Transportkosten nit ertragen. Deshalb wäre eine soziale Tarif- reform notwendig; aber im Augenbli bleibt uns nur ein prozentualer Zuschlag übrig. Wir erwarten jedoch, daß eine Tarifreform bald

ommt, die von Dauer ist. Denn vor allem is Stetigkeit der Tarife

notwendig. Jh beantrage, die Vorlage dem Haushaltsaus\huß zu. |

überweisen. Abg. Dr. Schmedding (Zentr): Die wicht nach dem Kriege ist der Wiederaufbau des Wirtsctaftslebens. Dies

abhängig von den Kosten der Güterbeförderung. Die Preis

E jentliher Faftor bei de: Preiébildung der Güter. Tariferhöhungen erhöhen die Güterpreise, es fraat sich also, ob die Waren die Tariferhöhungen er f ur das Jn- land ist dies der Fall, denn die Ta: S fauf8preis aufgeschlagen, der leßten Ent der Lohne und Gehälter zur Erscheinung kommt. nach dem Auslande kommt aber noch die Konk higkeit in Frage. Aber auch die meisten anderen Staaten haben ihre Tarife erhöht, sogar bis zu 200 Prozent, wodurch das Gleichgewicht in eivas wieder hergestellt ist. Die staatlichen Betriebe müssen wenigstens ihre Kosten selbst decken und können nit auf Kosten der Steuer- zahler gespeist werden. Die Anlage- und Betriebskosten bei den Gisenhbabnen waren {on vor dem Kriege außerordentlich gestiegen, während die Tarife seit 1873 ni erhöht worden sind. Zu be- dauern ist allerdings, daß wi kurzer Zeit {on zum dritten Male zu Tariferhöhungen ar nüssen. So rucckweise Erhöhungen wirken empfindlih auf das isleben, da sie die Kalkulation erschwoeren. (78 wäre daher besser gewesen, son früher

die Tartfe zu erhohen: dann g mt fo hoh ae-

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; L C E e R y a ; L ES A y worden. Vos war ein Febker der BVergangenbeit, hoffentlih \chnetdet

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besser ab. In diefer Hoffnung empfehle ih die Vorlage

zur Annahme.

Abg. Brückner (Soz.): Es ist ein Troft, daß es anderen Staaten auch so geht, aber er hilft uns nit darüber binwea na Au9wegen zu suchen. Die Steuerzahler können den Fehlbetrag nicht tragen, die Tarif Gs muß auc etn Ausgleich

it fen skatifinden, die 1eßt hoher find als

müsten erhöht wer

n

sind, kanu man nicht von den Einrichtungen des Staates verlangen,

daß hre Kost en Stenerzablern gedeckt werden, sondern von

denen getragen die die: Etsenbahnen in Ansyruch nehmen. Xvwelsung an den Aus\{Guß einverstanden.

A e: E Sd Wir find mit dez

V s ZUOE, Dr,

( nann (D. Nat.) Eine Erhöhung der igenen (innahmen der Eisenbahnen ist now 7. Der vom zFinanz- minister Dr idekum ausgesprochene Grundsaß, daß die Stagats- betriebe ihre aben felbst decen müssen, is unbedingt innezuhalten. Gs wird also iferb&hung u li sern. Ob aber auch mil 50 % der erstrebte Erfola zu «c Mfenbar nrcht: denn die Begrundung sagt ja selbst daß eine Erhöhung um 100 nótig ware. Ueberwiegende wvolf he Gründe bestimmen aber auch e Grhohung ; zubeißen. In der EGten&abnwve na werden s mit mebreren 100 rf unterhalten, die mckt “lei [hig find. Die

[lte be! men diesen Zustand selbst als bochst unerträalich. Für diese Leute müßte

1; jedenfalls fann es vom Standpunkt

micht erwünscht sein, daß sie ge-

eib. Ist für den Abfluß diefer

hen? Die Arbeitsunlust in den Werk-

ant nmer noch anzuhalten. {f A) BE A q. Paul Hofsfma

lc L V M11?

ann (U. Soz): Auch wir werden der Vor- Ver Œttenbabnbetrieb gehört zu den wirt- wrtcht , die ih aus sib slit heraus gu erbalten man früher aus den Eisenbahnen Ueberschüsse erzielte, {f Kosten der Arbeiter, die man zu aering bezahlte und

zu lange arbeiten ließ. Der Nücgang der Leistungsfähiakeit der Gisen- bahnen ist nicht durch die Streiks und dur die Arbeitsunlust, sondern durh den Krieg veranlaßt worden, Den Arbeitern Faulheit nahzu-

n, t eine ganz infame Unierstellung. An dem Stagnieren der uftion ist auch das mangelhafte Werlzeug und Material schuld. » Arbeiter achóren auf die Angeklagebank, sondern diejenigen, dic Kriea heraufbes{woren haben. Die bürgerliche Presse legt es direkt darauf an, dic streikenden Arbeiter zu verunglimpfen und namen!tlih gegen die Bergarbeiter eine Hebe in der gesamten Be- völkeruna zu veranstalten. Die Kohlenförderung -steht jeßt in zahl- reichen Bezirken gegen 1916/17 nicht zurück. (Zurufe rechts.) Nicht

von einer Kohlrnnot, nur von einer Transportnot kann man reden.

Ch

An einem Tage konnten 72000 Waggons nicht abgefahren werten: (Gnde August 1919 waren nit weniger als 592 000 Tonnen Kohlen

auf den Haldenbeständen. Manche Gruben haben Betrieb&ein-

[Mränüungen vergenommen, und {liefilich ift verhindert worden, die Koblen auf dem Wossermege abzutransportieren. - Zu Anfang Auaust

l mit leeren Kähnen überfüllt, Die Eisen-

Y

gerechte. Forderungen erheben, hat nit den Mut, die Koblenmagnaten r F - “r p s

zu zwingen, die Kohlen auf dem Wasserwege befördern zu lassen. Das

Bolk kann si vor solchen Zuständen nur \{üßen, dur eine wirklide

Sozialisierung der Kohle und der Transportwege. Die Swaffens- freudiakeit der großen Volksmassen wird nicht durch Drohungen und Gewaltmaßnahmen erzwungen werden, sie wird nur gehoben werden können, wenn die Arbeiterschaft auch wirts{haftlich als gleibberechtigt anerkannf und ihr auch auf diesem Gebiete das volle Mitbestimmungs- recht gewährleistet wird, |

Hierauf nimmt der Minister der öffentlichen Arbeiten

Oeser das Wort, deffen Rede wegen verspäteten Eingangs des Sktenogramms in der nächsten Nummer d. Bl. im Wort- laute wiedergegeben werden wird.

Aka. Garnich (D. V.): Der Kollege Pol n had

heute wieder eime seiner belannten Anitationsreden gelitten, die iu meiner Verwunderung nmchti mit einem Hoch auf das internationale Proletariat geschlossen hat. Die von ihm angeführten Zahlen können nur dem Laten imponieren. Vor dem Kriege ging unsere Tagesförde- rung bis zu 300000 Tonnen herauf. Tatsächlich sind wir dur die ewigen Streiks in den Kohlenmangel hineingeraten. Es wurde ja ein- mal auf der Hinken das Wort laut: „Es kann ja gar nit qenug ge- \trei?t werden.“ Das Ziel der Vorlage wird dur den Aufscblag von 50 Prozent nicht exreiht; damit wird das Uebel nicht an der Wuyr- gel gefaßt. Der Wusöschark, an den wir den Gnhwurf verwiesen haben wollen, wird ernsbaft wüten müsen, ob nit noch andere Museaahmen, so ¿. B. eine Senkung der allgemeinen Auggaben der Gisenbahnvet- wabkmg Ml iSinme der Anteuvumen Der. ‘Seofan

bes Alg. R, At €-

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s Wiliáglid; Mellmmaeanot dadurch - borfältnfi taa a o dienfkmöali, ei UT f , dase insolne guoer-r Ben:

Dentschen Reichsauzeiger und Preußischeu Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 20. September

1949,

Aba. Hue (Soz.): Der Kohlenmangel ist nit eine Folge der Nevolution und der Sitreiks, sondern des Naubbaues tmBergbau waren des Krieges. Schon ün Kriege hatten wir Koblenmangel, ebens «u% England. Der Abg. Hoffmann macht es allerdings den Neattionären leibt, sich als Wundertäter hinzustellen. Jch habe nie eine Rede mit solchem vcilémirtsdaftlihen Unfinn achört, ne bie bes Abg. GDofmann. Der Kohlentranspori auf dem Wasserwege nüßt gerade dsten meisten kapitalistischen Reederfirmen, die ibre Tarife beliebig erhöhen köanes. Geradezu unverständlich ist es auc, von den aroßen FAoblenbesiänden anf den Halen zu sprecken die nur abtransportiert zu werden brauchten. Was wollen 350 000 Tonnen Haldenbestände sagen, wib- rend wir in normalen Zeiten im Ruhraebiet allein 3, 4, 5 Millionen Tonnen Haldenbestände hatten? Die Eiscnbahn ist“ am Ende mit ihrem Material. Die Vorwürfe geaen die Bergarbeiter wegen ce- ringerer Leistung sind ganz unberechtigt.

Abo. Dr. Leidig (D. V.): Auf die Stunde berecnet, bat fi die Arbeits:eistung der Bergarbeiter allerdings wicder achchen aber die Friedenéleiitung is noch nit erreidt. Bei den Konferenzen waren dre Gewerkschaftsführer mit den Arbeitgebern darin im Einklane, daß die Verkürzung der Arbeitszeit wesentli die Koblenknawpheit mi!

\{uldet. Jm RNuhrrevier fehlen 200 000 Bergarbeiter, aber e2 ift

feine Wohngelegenheit für neue Arbeiter zu s{affen. Es nüßzt aff ; Olo: te s

nichts, wenn die Bergarbeiter nit zur früheren Arb:

lehren. Insofern besteht dob ein Zusammenhang zw!scbeu der Reun- lution, den zablreiten Streiks und spartafkistishen Unruhen einerseits und dem Koblenmangel andererseits.

Mag. Hanke (Soz) mt die Bergarbeiter in SGuß «it dene Hinwztis, daß in Oberschlesien die Arbei tsleistuna wieder cestienen t. Wenn man die Arbeitsleistung weiter steigern wolle, müsse man den Bergarbeitern einen Anieil an der Produktion geben und ihre sozialew Verhältnisse verbessern.

Die Vorlage wird an den Haushaltsaus\ckbauß; ültermotcfen.

Fnzwischen ist der Ministerpräsident Hi r \ch am Miniller- tische erschienen.

Es wird nunmehr die Beratung des Haushal+t3 für das Ministerium für Volkswohlfahrti und de dazu gestellten A n träge fortgeseßt.

V T N ‘o N N Q wh: i. Log. Dr. Vrontsch (Dnatl.): Jch habe aus der g S2 I J ck

ck28 Wohlfahrtsministers den Eindruck gewonnen, d der nötigen Fürsoræe seitens der Megierung ex vielleicht daran, daß im Herrenhause Räume n die sehr qut für das Wohlfahrtöministertum iw: rechts.) Dort will eine ille “Ati Behörde nur weichen, werm Gewalt angewendet werd. Der Zentral- rat hat dort noch eimge 40 Naäume für feine selbstverstmdlick +46 chrenwerten @lemente in Benutzung. Im Zenirckärat, an dessen Seiks unser Prästdent Leinert steht, sind felbst»rständlih mrr h ehbrens werte Elemente. Aber es handelt sih dort um eine illegittme NeichéfwlGrde, die der von 1m cimesehtten legitimen preußen Se rde nit weiden will. Das Vollkéwohlfahrtöminifterinm bat nad i Arbettsprorramm Arbeit2materien von fünf anderen ien übernommen. Wird das nit fortgeseßt i Werden nicht wichtige Soben vem Vonbius tes e

ó pes ° é ce L F L U UC.T L nmiterums zum Pilatus

D 2s anderen Minisderiums ges{oben und Ihmcruêgeshoben werden? Hoffentlich wird der Minifter Strgerwald da die nörige Energie entfalten. Sämtlirhe Mtniffeoien [Men ter Volk Awoblfahrt dienen, da werden die besonderen Aufgaben des Nol?a- woblfahrtsminisberiums sckwer herauszuschä!en sein. Der Voll2wph!- ahri®mintster muß ein Mann mit freis{övferis&em Geist sein, der im Namen der Menschenliebe und der autaleiSenden Gert: afeit sein Ministerium fruch{tbar mat. Er soll gewissermaßen ein Wobs- fahri8arzt sein, der umehemmt dur aesetdbe Gincnaunag und ehe erst zu fragen, ob er es darf, das Messer anfekt und den Mut den Süden zu Leibe zu gehen. Der 1gnorieren, was s{on früber auf decn Wohlfahrt2nebicten agelèistet ist. Die ckchristliche Kirche 1} seit Jabrhunterien im Dienste der Volka-- woblfahrt t@tig gewesen. Der Minister wird boffentli% nit 1n den ¿ebler drs Mimsters Haenis% verfallen, der Bilderstürmerei treibt, Die Entfernung der Hohenzollernbilder aus den Schulen ist klein: aiffige Arbeit eines Krltuêministers, die an den Vranger get:Ut werden muß. (Schr ritig! vechts.) Der Minister Steaerwald würde die Bilder der verdtenten Müämner der Grfstliden Ke von A! \ckEwingh u. a. doch mcht aus den Herzen der Jugend berausreißen, sondern c diese entfremden. (Beifall rechts, Fwisctiewute uta) Ja (zur Linken), zur Wohlfahrt8pflege aebört uh tive besser: Er- zichuma. Sehr richtig! ets.) Redmer emvfirbtt sovann in eim&uen die Pflege des Familtenlebens und eine vernünftige Mo buntaDofege. Statt der Privatwobhumgen solle man lieber Tanzlvkale Qluübls?z:!e Shiellokale zur WerhnungWermehruna ausnußzen, denn Bela um [55° nóltger als Tanze» und Spielen. (Sehr richtig! rets) Aut Set Gebieten der Stewern und der Gobälter me die Vinderfrage ber! srchtigt werden. Die Schiele müsse die Kinder für das Wibrxbaus crñehen. Die Jugendpfl-oe müsse in demselben Smne am Werke. sein; das Vereinsleben unterminiere des héuslide Leben. Wenn das Bolkêwirtschaftsministerium für ein acsundes Familienleben hor-2, bratbe man 1m die Woblfahrt des Volkes nit Bforat zu Jein (Lebhafter Beifall rets.) E J Abo. Dr. Wey l (U. Sog.): Gine verkuöcberke Geheimratawirt- saft Tönnen wir midt brauen, am mentnsben in bder Volkmar Die konfessionellen Organisationen Haben verteufelt wenig Eriprieß- Tichos geleistet. Den verbrecherischen Krica laben sie nit Letaatrt. In der Liebe3tätigkeit erfolgreid wirkende Verbände werden aus ir nit qusschalten. Die Vo8gesundheit ift zusammengebrodion. Das milienlebon ist danch dew Kapitaliamus rmuiniert wordexn, Vas Wirkfrhaftäelend verdoppelt nit nur die Sterbefälle sondern fördert anch die wollte Gebnurtenbesbränkuna. Dem Minister wüagsLe bie Eigenschaft des Diktators, inébesondere in feirom Berl :

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Minifter darf aber n.

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ältxKis zur Muanzwwerwaliung. Es barf ilm nitt so ceben wie jene iniste bes Innern, von dem gesagt wurde: Ter Zebrrber U Bis E am MW{endamm entbehrt nit etne; aeciissen Gregzuigi vkeit ina Vergleich mit dem Ver&linis des Ministoriums des Finn zu4 Finanzmimssterium. Die Bekämpfung der Prostitution muß mit der srzialen Fürsorge für die Prostikuierten Hend in Hand ae Dis Befanpfuna bex Tuberkulose muß verstaatlict weden. & pu Cebort auch die Beseitioung der Wwhmungsnot in den aroßen Stex. Bar Frietmanntke Mittel bedarf der einwandfreien Briifung bub die Re- Merung. Die MWohnatnasbestflagnahine erfolgt in völl iq umzuves ene Moe. Die Reich&Wersicherumssortanung muß dur eine Familien- vorsicherung erweitert weten. Wir erwarten, daß bas Hens usen Antrag annimmt, die Regierung zu ersuchen, beza Oeidbe bie CTch- vihthung eines Reich8ac\sunokeitSmninisteriums angursgen. Unterstaat&ekretär _Sceidt, Slaats!fanmissar fin das WohnungKwesen: Der Gang der Debatte, ncmentlich die Au rungen des Togten Redners, geben mir Anlaß, wenigsiens in aren Zigoo die Bohnuns#fffwage zu beleuhten. Eine audgesproshene Voida: uoi bestebt nit mr in den aqwßen Städten, seum auch aus Bunde : die WohnungEnsot ift auch feine deu far, fondorn eine K e Grfheinna. Jwar hai die Bey: r in Drwsseaid abg-- nommen, aber es hat gleidlgettiq eine Mermehvung der Hraualte (tait- aeunden, und das ist eund haidend. Für diesen Zugang an Ha [tungen fehlt «s an Wohnväunan. Je Deuschland ift idglid) die

roe Wohnung lean