1919 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

1 Chronometer, A. Lange & Söhne - Glashütte i. Sa. 20 Chrono- ] stelle

meter, #r. Lidecke - Geestemünde 19 Chronometer, Th. Schmidt- Nordenham 1 Chronometer, Union-Glaëhütte i. Sa. 6 Chronometer, C. Wiegand-Peine 7 Chronometer. :

Bei, sämtlihen Chronometern waren die in der „Aufforderung zur Beteiligung an der 42. Wetibewerb-Prüfung“ bekanntgegebenen Bedingungen erfüllt. Der Bau der cingelieferten Instrumente war infofern völlig gleihartig, als allgemein die Nickelstahlunruhe, Stahl- \pirale und Federhemmung Anwendung fanden. Sämtliche Chrono- meter waren ferner deutshen Ursprungs, mithin konnten auch fämt- liche eingelieferten Instrumente mit ver Anwartschaft auf Preis- erteilung in die Prüfung eingestellt werden. Außer diesen Ivostru- menten wurden 63 Chronometer in der gleihen Weise wie die Wett- bewerbhronometer „außer Wettbewerb“ mitgeprüf.

Vor Beginn der Wettbewerbprüfung fand die übliche Be- sichtigung durch die von der Deutschen Seewarte berufenen Sach- verständigen statt. Diesen lag eine doppelte Aufgabe ob: erstens war festzustellen, ob bei amtlichen Instrumenten die vorge- schriebenen Bedingungen über die technische Ausföhrung erfüllt waren; sodann war zu entscheiden, ob die Chronometer den Anforderungen - genügten, die in dex Aufforderung. zur Be- teiligung an der 42. Wettbewerbprüfung über den „deutschen Ursprung“ enthalten sind, d. h. ob die Instrumente, abgesehen von Palladiumspirale und Nickelstahlunruhe, „rein deutshen Urfprungs" waren. Nach einer eingehenden Besichtigung durch die Sach- verständigen wurde vom Vorsitzenden festgestelt, daß keine Ver- anlassung vorlag, eine Ausschließung wegen niht genügender tech- nisher Ausführung vorzunehmen oder den „deutschen Ursprung“ der eingelieferten Instrumente in Zweifel zu zichen. Sämtliche Instru- mente konnten demnach in die Prüfung eingestellt werden.

Vor Beginn der Temperaturuntersuchung wurden die Chrono- meter zunächst einer zehntägigen Vorprüfung bei Zimmertemperatur unterzogen, um den Gangunterschied zwischen dem erften und zweiten Gangtage der Zugfeder festzustellen. _Sodann wurden die Chrono- meter einer weiteren Vorprüfung, ‘nämlih einer Lagenprüfung bei 25° Neigung, unterworfen. Diese zweite Vorprüfung diente dem Zweck, den Unterschied zwischen Flahaang und geneigtem Gang sowie zwischen den Gängen in entgegengeseßten Iteigunger zu ermitteln. Chronometer, die den Bedingungen dieser beiden Vorprüfungen nicht

enügten, schieden aus der Wettbewerbprüfung aus. Nach Beendigung Bee Boryrüfungen wurden die Chronometer allmählich auf 30° C Sodann wurden die Temperaturen 300 259 200 150 109 109 100: 209 29° 309 je 8 Tage lang festgehalten ; beim Uebergang von cinem Temperatur- abschnitt zum folgenden wurdea stets allmählihe Aenverungen in der Temperatur vorgenommen, und nach Abschluß der Temperaturunter- suchung wurde die Erwärmung allmählih von 30° C bis auf Zimmer- temperatur vermindert. . :

Die Chronometer wurden während der Prüfung an jedem achten Tage um 10 Uhr Vormittags mit den Normalubren der Abteilung TV der Deutschen Seewarte auf chronographischem Wege verglichen. Zur Herstellung einer unabhängigen Konirol'e wurde außerdem von einem anderen Beobachter eine ¿weite Vergleichung in unmittelbarem Än- {luß an die erste vorgenommen. Die den Uhrvergleihungen zu- grunde liegenden Zeitbestimmungen wurden, wenn dic Witterung es gestattete, in kurzfristigen Zwi]henräumen ausgeführt. Auf Grund der Ergebnisse der Tempercturprüfung wurde die Ableitung der für die Güte der Chronometer maßgebenden Zahlen nach den in der „Aufforderung zur Beteillgung an der 42. Wettbewerb- Prüfung“ erlassenen Bestimmungen vorgenommen. Nah Be- endigung der Wettbewerbprüfung wurden die Chronometer zunächst in der üblihen Weise einer Besichtigung unterzogen. Besonders eingehend wurde auch in diesein Jahre der augenblickliche Zustand des Oeles, namentli auf etwaige Veränderungen hin, unter- sucht. Bei einigen Instrumenten wurden hierbei geringe Farben- veränderungen des Oeles festgestellt. Diese Farbenveränderungen waren jedo nicht anderer Art, als solche auch unter gewöhnlichen Verhältnissen im Laufe der Zeit vorzukommen pflegen.

Die für die sechs besten Chronometer ausgeseßten Preise wurden den Fabrikanten für folgende Instrumente zuerkannt:

für das Chronometer Ghronometer-Werke Nr. 914 der erste Preis (6 1200)

erwärmt.

Chronometer-Worke „, 934 zweite (,„ 1100) A. Lange & Söhne 289 dritte (, 1000) M Lane S Se L 928 y Vierte 4. (900) Chronometer-Werke „, 918 „, fünfte , (,„ 800) A. Lange & Söhne 293 sechste („ 700).

Statistik und Volkswirtschaft,

Arbeitsstreitigkeiten.

Aus Hamburg meldet ,„W. T. B.“, daß die Beteiligung an der Ausstandsbewegung unter den Seeleuten bisher noch keiner größeren Umfang angenommen hat. Doch haben sich Matrosen und Heizer der Fishdampfer fast aus- nahmslos aus Sympathie dem Ausstand des Deutshen Seemanns- bunds angeschlossen, so daß zurzeit alie Fifscldampfer ausliegen. Die Altonaer Seeleute laben fich ebenfalls dem Sympathtie- streil angeschlossen. Im Hafen ruht jeder Verkehr. Auch aus Curhaven wird gemeldet, daß der gcesamte#Fischdampfer- verkehr infolge des Ausstands ruht. Die im Transport- arbeiterverband organisierten Seeleute sprachen fich ent- schieden gegen jede Beteiligungam Ausstand aus.

Die in München abgehaltene Tagung der Betriebs- räte der Post- und Eisenbahnverwaltung Bayerns erkannte, wie „W. T. B.“ mitteilt, die Notwendigkeit einer restlosen Pflichterfülung zur Wiederaufrihtung des Wirtschafislebens an, E L EAE t eine Wiedereinführung der Akkord- arbeit ab.

Aus London e „W. T. B.“, daß der Generalsekretär der nationalen Eisenbahnershaft Thomas gesiern bekannt- prveven Pal Day Un Ultimatum in der Eklsen- bahnerkrisis an die Regatierung abgesandt worden ist, weldes heute mittag ablief. Das holländische Blatt „Telegraaf“ meldet aus London, daß die Mitteilung der ge- mäßigten Führer der Eisenbahner, daß ein allgemeiner Eisen- bahnerausstand tin Ergland droht, wie ein Bliß aus heiterem Himmel gekommen ist. Die Streikgefahr sci auf die Unzu- triedenheit der Cisenbahnarbeiter wegen der Nichteinführung der Nichtlöhne zurückzuführen.

Das Brüsseler Blatt „Soir“ veröffentliht laut einer Havas- Reutermeldung ein Telegramm aus Elisabethville (Kongo) vom 16. September, welches besagt, daß angesihts der Ünentsetaffen- heit der Negierung in der Frage der Gehaltserhöhurng der Kolo- nialbeamten ein Ausstand der lchteren bevorstehe. Der Minisier wurde von dem Eraît der Lage verständigt.

Der Konvent e E Ki Bergarbeiter in Cleveland hat sih, wie „W. T. B.“ erfährt, gegen einen Sympathtestreik mit den ausständigen amert- kanishen Stahlarbeitern ausgesprochen. Nah Blätter- meldungen aus Pittsburg vom 23. wurden bei denZusammen- stößen in der Nähe der Carnegtie-Stahlwerke zehn Personen, darunter zwei Frauen, er\ch of sen. 400 Ausständige griffen die Arbeiter an. Die Polizei ift eingeschritten.

Wohklfahrtspflege.

Die Jugegdpflegeschule der *Sozialen Arbeitsgemein- et Berlin-Ost MO. 17, Fr lrale 63), der Deutschen Zentrale r Jugendfürsorge (N. 24, Monbijouplaß 3) und der éral-

v ‘du

Berlin beginnt ihren Winterkursus von fechs8 Monaten am 13. O‘tober. Die theoretische Belehrung führt die Teilnebmer Männer und Fraven in die Gebiete der Jugendpflege und JIugendfürsorge ein. Die JIugendlihenpädagogik und die JIugendvereinsleitung werden besonders eingehend behandelt werden. Außerdem werden ein UVeberblick über die angrenzenden Fragen der Woblkfahrtspflege und ein Einblick in die Zusammenhänge unseres Volkslebens gegeben, soweit es für den künftigen Grzieher der großstädtishen Volksjugend erforderli ist. Die praktische Unter- weisung foll den Teilnchmern nah Möglichkeit die Fertigkeiten ver- mitteln, die für die Leitung eines Jugendvereins erforderli find. Sämtlichen Schülern wird die Pflicht auferlegt werden, während des Kursus in mindestens einem Jugendverein mitzuarbeiten. Auch in die Praxis der Jugendfürsorg? werden sie eingeführt werden. Die Teilnehmergebühr beträgt 120 A für den ganzen Kursus. Anmeldungen nimmt jede der drei veranstaltenden Organisationen entgegen, von denen auch der neue Prospekt der Schule bezogen werden kann.

A

Am 11. und 12. September fand in Berlin eine Konferenz der Direktoren der deutschen Arbeitsnahweis- verbände statt. Im Mittelpunkt der Beratung stand die Frage der Förderung der Arbeitsvermittlung für den Kohlen- bergbau. Ausgehend von den bisherigen Schwierigkeiten der öffentlichen Arbeitsnahweise in der Arbeitervermittlung für den Berg- hau urd unter Verwerfung der biéherigen Dteihode, dur zahllose * Kommissionen die Zehen ¿um Studium der Unterkunfts-, Ver- pfleguvgs- und Wrhnverhältnisse bereisen zu lassen, und der plan- losen Uebershroemmung mit Transporten, beichloß wan, dem Beispiel Westialens folgend, im Cinvernehmen mit den Interessenten in den Bedarfsbezirken eigene Abteilungen als Zentralstellen für Bergarbeitervermittlung zu verwenden, die die Verantwortung für die gesamte Vermittlungstätigkeir, für die Unterkunfts- und Ver: pflegunasverhältnisse und den Verkehr mit den auswärtigen Arbeits- nachweisen übernehmen, ebenso in den Ueberschußgebieten Stellen zu schaffen, die die Auswahl und Veimittlung der Arbeitskräfte vor- nehmen. Ferner wurde beschlosse", mit dem Reichsarbeitsministerium wegen finanzieller Unterstüßung in Verbindung zu treten.

Kunst und Wisseuschaft.

Der Direktor der Leipziger Sternwarte und ordentliche fessor dez Astronomie an der Universität Leipzig, Geheime Hofrat, Professor Dr. Heinrich Bruns ist wie „Wolffs Telegraphenbüro® meldet, in der Naht zum Mittwoch nah längerem Leiden im Alter von 71 Jahren gestorben.

Im Britishen Museum haben jeßt die kostbaren Manuskripte und Kunstschä§ e Aufstellung gefunden, die der Forshungsreisende Sir Anrel Stein in Osttucteitan in der Nachbarschaft der Wüste Gobi in den unterirdishen Tempelbauten der Tausend Buddhas entdeckt hat. Der „Deutschen Allg. Zeitung“ zufolge wurden hier mehrere tausend Manuskriptrollen gefunden, die fett dem Jahre 1033 in der Berborgenheit geruht hatten und sich wegen der außerordentlichen Trockenheit des Landes in einem vorzüglichen Zustande -befinden. Die Handschriften stammen aus der Zeit von 400 bis 1000 n. Chr. Darunter befindet fih ein Teil der „Jahrbücher des Frühlings und des Herbstes“, des einzigen Werkes, das man Confucius persönlich zuschreibt und das an die „Werke und Tage“ des Hesiod erinnert ; jodann ein Kalender vom Iahre 978, eine offizielle Liste der Familien, die in dem Bezirk von Fuhuan lebten, mit dem Datum von 416. Außer den Manusfripien wurden auch einige Druckschriften gefunden, va denen man die Erfindung des Buchdrucks in China, die bisher Feng-Taho (881---954) zugeschrieben wurde, um mindestens zwei Jahr- hunderte früher anseßen muß,

VerkehrSwesen.

Vom 28. September ab werden anSpoun- und Feiertagen in Berlin angenommen:

1) gewöhnliche Pakete nur noch von den Po stämtern N. 4 (Stettiner Bahnhof und Invalidenstraße 23), W. 9 (Potsdamer Bahuhof und Linkstraße 4/5), 8W. 11 (Anhalter Bahnhof und Bahn- hofsiraße 2 a), 0. 17 (Schlefisher Bahnhof und Fruchtstraße 8/10), 0. 34 (Petersburger Straße 89), S0. 36 (Göozlißer Bahnhof und Wiener Straße 33a), NW. 40 (Lehrter Bahnhof und Jnvaliden- straße 79), NO. 55 (Marienburgerstraße 18/19) und N. 58 (Cbers- walder Straße 6/8);

2) Wertpakete und Geldbriefe nur noch von den Postämtern ©. 1 (Königstraße 60 und Spandauer Straße 13/14), N. 4 (Stettiner Bahnhof und Juvalidenstraße 23), W. 9 (Pots«

und Bahnhofstraße 2a), 0. 17 (Schlesisher Bahnhof und Fruht- straße 8/10), 50. 36 (Göcliger Bahnhof und Wiener Straße 33a) und NW. 40 (Lehrtec Vahnhof und Invalidenstraße 79).

3) Das Postamt C 2 (Königstraße 61/62 a, Heiligegeist- straße 24/35 und Kleine Poststraße 8/13) nimmt dringende Pakete nach wie vor an.

In Charlottenburg und Berlin-Lichterfelde werden an Soun - und Feiertagen gewöhnliße und Wertpakete sowie Geldbriefe nur noch von den Postämtern Charlottenburg 1 (Berliner Str. 62/64) und Berlin-Literfelde 1 (Bismarckstraße 2/3) angenommen.

Gleichzeitig mit der am 1. Oktober 1919 erfolgenden Gebühren- erhöhung im inneren deutschen Postverkehr treten au) verschiedene S eni Gn 8 ‘m. Postyértehr mit den Ausland ein, Für Briefsendungen nachß Deutsch- Desterreich, Luxemburg, der T\hecho-Slowakei und Ungarn gelten künftig die inneren deuischen Gebührensäge. Nach dem übrigen Auslande werden die Gebühren für Briefe bis 20 g auf 30 Pfenntg und für jede weiteren 20 g auf 20 Pfennig, ferner die Gebühr für Postkarten auf 15 Pfennig, die Mindestgebühr für Ge|chäftspapiere auf 30 Pfennig und die Mindestgebühr für Warenproben auf 20 Pfennig erhöht. Auch für Briefe und Kästchen mit Wertangabe fowie für Postpakete und Posifrachtstüle nah dem Auslande tritt eine Erhöhung der Gebüßren cin. Ausführlicze Angaben sind in der etwa am 5. Oktober er- scheinenden Nummer des Pojtblatts enthalten, die durch die Post- anstalten zum Preise von 10 Pfennig bezogen werden kann.

Theater und Mufik,

__Im Opernhause wird morgen, Freitag, „Der Ttroubadour*, mit den Damen Schwarz, Branzell und den Herren WVèann, S{lusnus, Bachmann, Krasa und Lüce bescut, gegeben, Dirigent ist der Generalmusikdirektor Leo Blech. Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause wtrd morgen „Nathan der Weise“ mit den Damen Steinsieck, Susfin, Conrad und den Herren Somnmierstorfff, Kraußneck, Clewing, Psanz, Patry und Eichholz in den Hauptrollen wiederholt. Spielleîter , ist Dr. Reinhard Bru. Anfang 7 Uhr.

In der morgen, Freitag, in den Kammerspielen des Deutschen Theaters statifindenden Erstaufführung von Ossip Dymows „Nju“ find die Hauptrollen folgendermaßen besezt: Nju: Johanna Terwin; der Gatte: Werner Krauß; Er: Alexander Moissi; Marie, die Kinderfrau: Margarethe Kupfer: der Vater:

Kommis aus ‘dem rach.

Siegmund Nunberg; die Mutter: Auguste Pras - Grevenberg; Blumengecft: Paul Grey. Die Bühnenbilder

N en b E E N E T L R A T 4s E E « L N 4 Lo E u D N 9 Ae 9 d A S E E E DES S E Lil p R c E R A M E S 2

für Volkswohlfahrt (W. 50, Augsburger Straße 61) in *

i Felir Hollaender.

damer Bahnhof und Linkstraße 4/5), SW. 11 (Anhalter Bahnhof

find nach Entwürfen von Gustav Knina hergestellt. Spiekleiter if

Berthold Reißig vom Kleinen Theater ist von den Direktoren Meinhard und Bernaßer als Gesangskomiker verpflichtet worden und tritt seine Tätigkeit in der Nolle des Matsch in der Posse „Bummel, studenten“ an, die am 1. Oktober im Berliner Theater neu einstudiert zur Darstellung gelangt. 4

Im Scillertheater Charlottenburg findet wegen plöglicher Erkrankung des Herrn Georg Paeschke die Grstauffühßrung von „Viel Lärm um nichts“ ecst am Sonntag statt. Morgen Freitag, wird statt dessen „Flachsmann als Erzieher“ gegeben.

Die „Musikalischen Komödien*“ von Dr. Erigh Fischer werden nah fast eirjähriger Pause am 28. Septewmber im Meistersaal, Abends 74 Uhr, ihre Wiederaufnahme unter der persönlichen Leitung von Dr. Fischer erfahren. Das Prograuim lautet: „Das Teebrett“, „Das alte Lied", „Ein Roman in de

Waschküche“. Mannigfaltiges,

Die Admiralität teilt mit: Der Seemannsstreik in denNordseehäfen (val. Arbeitsfireitigkeiten) zeitiat ü ble Folgeu für den Abtransport unserer Gefangenen aus England. Die Dampfer „Villareal“ und „Melita“ soliten am 23. d. M. von Hamburg nach Bremerhaven auslaufen, um dort ihre Ausrüstung zu beenden. Fnjolge des Seemannéstreiks ist es big jeßt nit möglih gewesen, die Dampfer in Fahrt zu seßen.

E n E E u M E R: re O

Die Neichszentralstelle für deutsche Kriegs und Zivilgefangene teilt mit: In - den Dur? gangslagemn find bis einschließlich 23. September rund 67 500 Heimkehrer ein getroffen. -

Ein deuts\cher Volksbildungstag findet vom 3. biz 5. Ottober in Berlin in den, Räumen ver Urania, Tauben straße 48/49, von der Gesellschaft. für Volksbildung veranstaltet, statt. Am 3. Oktober tagt eine Versammlung der Nednerschaft der Gesellschaft für Volksbildung, der FFreunte des Märkischen Wandertheaters und der Vereinsleiter, am 4. Oktober treten die Büchereiverwalter zusammen. Auf der Hœ@uptversamm- lung am 9. Oktober (Beginn 104 Uhr Morgens) wird über „die freie Volksbildungsarbeit im Volksstaat“, Be richterstatter Dr. Hermann Pachnicke, Berlin, und „die Volks bochshule in Stadt und Land“, Berichtecstatier Prof, Dr. Otto Gramzow, Berlin, und Schulrat Otto Stade, ver handelt. Zu der Hauptversammlung haden alle Freunde dec freien Nolksbildungsarbeit Zutritt.

Cassel, 24. September. (W, T. B.) Unter dem Vorfiß des Geheimen Bergrats Dr, jur. Weidtman tagte unter Teilnahme der obersten Bergbehörden der Gliedstaaten der Allgemeine Deutshe Knappschaktsverband zur Beratung ver \htedener, die deutshen Bergarbeiter betreffenden Fragen, wie das Berhältnis der kriegsbesWädigten Mitglieder zur Pensionskasse, Be lastung der Knavpschaftsvercine durch den Krieg, Schaffung und Gei staltung eines Reichsknapp|schasti vereins, Aenderung der Reichsyer sicherungsordnung und die hiermit zusammenhängenden Fragen und andere. Es wurde angeregt, Kommissionen zu bilden, in denen AEEION und Arbeitnehmer die Angelegenheiten weiter beratet sollen.

Nersailles, 24. September. (W. T. B.) „Nation Belge! ieilt mit, daß die belgische Negierung am 25. September mit dem Rücktransport der deutschen Kriegs gefangenen beginnen werde. Täglih werde ein Zug mit 1000 Kriegsgefangenen bis zur Grenze der beseßten Zone gehen.

Amsterdam, 24. September. (W. T. B.) Das „Reuter büro“ meldet aus Neggio in Calabrien vom 23. September, daß cin Wirbelsturm in dem Gebiet von Palmi ärgften Schaden angerichtet hat. Neun Personen wurden getötet, mehrer verwundet, Hilfe ist unterwegs.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.) Sonnabend: 192. Daver bezugSvorstellung. Dienst- und Freipläge find aufgehoben. Der Troubvadour. Oper in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text naÿ dem Italienischen des Salvatore Camerano. Musikalise Leitung: Generalmusifdirektor Leo Ble. SpielUeitung: Hermann Waßumant Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Soanab. : 204.Dauet! bezugsvorstellung. Dienst- und-Freipläße sind aufgehoben. Nathat der Weise. ‘Dramatisches Gedicht in fünf Aufzügen von Lessing, Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 193. Dauerbezugsvorstellung, Dienst und Freipläße sind aufgehoben. Martha. Nomantisch - komisde Dper in vier Akten von Friedri von Flotow. Text (teilweise na E Plane des Saint Georges) von Wilhelm Friedrich. Anfang

Uhr.

Schauspielhaus. 205. Dauerbezugsvorstellung. Dienst- und Freipläte sind aufgehoben. Coriolau. Historishes Drama in fünf Aufzügen (14 Verwandlungen) von William Shakespeare. Spicl: leitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.

Familieunachrichten,

Verlobt: Frl. Käte Hausdörfer mit Herrn Dr. jur. Walter Schmit! NRimpler (Breslau—Königsberg i. Pr.).

Vermählt: Hr. Rechisanwalt Dr. Arthur Karsen mit Fui. L0Y LWehlau (Spandau). Hr. Dr. med. Fritz Partsch mit Fl Marlise von Oergen (Doberan i. Mecklb.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungsrat Rubo (Cassel).

Gestorben: Hr. Dr. phil. Jaques Schlesinger (Johannesburp S.-A.). Hr. Negierungs- und Gch. B Ernst Cramct (Breslau). : '

ae

Verantwortlicher Schriftleiter: J, V.: W ebe - in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Nerlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage)

ttudCaste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage,

A0

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsauzeiger.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Ausführungsgeseßes zum Reichs- siedlung8geseß vom 11. August 1919

ist nebst Begründung und Anlagen der Preußischen Landesversammlung zugegangen. Der CGeseßentwurf lautet, wie folgt:

I

Für die Gnteignun 88 3, 15, 24 R. S. G.) gelten di folgenden Vorschriften ; g  ) gelten die

(1) Auf Antrag 1 des t Midigen Stedlungsunternehmens (§8 3 Abf. 1

2. des Landlieferungsverbandes (§8 15 Abs. 1 R. S, G.),

3. der Landgemeinde 24 Abs. 1 N. S. G.) N \spriht im Falle zu 1 und 3 der Präsident des Landeskulturamts, im Falle zu 2 der ständige Aus\{chuß, dent der Präsident des Landeskultur- amts den Antrag vorlegt, durch Beschluß die Zulässigkeit der Ent- eignung aus, sobald deren Vorausseßungen gegeben find. In dem Beschluß ist das Grundstück zu bezeichnen, das im Wege der Ent- eignung erworben werden soll und zugleich die Zeit festzujeßen, inner- halb deren Knglent vom Enteignungsrehte Gebrauch zu machen ist.

(2) Der Beschluß ist dem Antragsteller und dem Eigentümer des abzutretenden Grundstücks durch Zujtellung, im übrigen durch das Amtsblatt sowie ortsüblih bekannt zu maten.

(3) § o Abs. des Gesezes über die Enteignung von Grund- eigentum vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) gilt ent- sprechend. ;

89

(1) Gegen den Beschluß nah § 1 Abs. 1 kann der Eigentümer und jeder, dem in Anfehung des Grundstücks ein Nechr zusteht, Be- s{hwerde einlegen, '

(2) Die eschwerde muß innerhalb einer in der Bekanntmachung festzuseßenden Frist, die auf mindestens zw Wochen nah dem voraus- sihtlihen Erscheinen des Amtsblattes 1 Abs. 2) zu beniessen ist, hei dem Präsidenten des Landeskulturamts eingelegt werden. Ueber die Beschwerde entscheidet der Minister für Landwirtshaft, Domänen und Forsten. j

8 3.

__ (1) Die Snteiquung erstreckt sh auf das Zubehör des Grund- stücks, roenn nicht ein anderes vereinbart wird. (2) Nechte an dem E ‘find von der Enteignung aus- loffen; wenn der- Unternehmer 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3) ¿die us\hließung beantragt. Gegenüber einem Pächter oder Mieter des Grundstücks ist der Unternehmer berehtigt, an Stelle des Verpächters oder Vermieters- in das Vertragsverhältnis einzutreten; macht er von diesem Rechte Gebrauch, so gelten die für den Fall der freiwilligen Veräußerung maßgebenden Vorschriften entsprechend.

8 4.

h (1) Die Entschädigung für das enteignete Grundstück erfolgt

us Wahl des Entschädigüngsberehtigten in Geld oder in Renten- riefen.

(2) Für die Entschädigung gelten die Vorschriften der §8 8 Abs. 2, 9, 10 Abs. 2, 11 und 13 des L ne

(3) Haben die im § 11 des Enteignungsgeseßes bezeichneten

| Nebenberechtigten ihr Recht exst erworben, nahdem dem Eigentümer

der Beschluß 1 dieses Gesepes) zugestellt worden ist, so steht ihnen ein Anspruch auf Entschädigung nicht zu, es sei denn, daß ihnen der Beschluß zur Zeit des Erwerbs unbekannt war.

8 O:

Soweit in diesem Geseße für das Eiseigtungauezsabran die Vorschriften des CGnteignungsgeseyes für anwendbar erklärt werden, tritt an Stelle des Negierungspräsidenten und. des Bezirk8aus\{husses ter Präsident des Landeskulturamts und an Stelle des Ministers der forsten, D f Run E e v0 e N R orsten. e Zuständigkeit des ständigen Ausschusses" (S .

R. S. G.) kleibt unberührt.

86

Für die Feststellung der EútsGaädigun gelten die Vorschriften g 30 des Chteianungsgelebas Si Volranden Maßgaben rehend:

1. Der Antrag auf Feststellung der Entshädigung 24 des |

Enteignungsgesebes) ist {on vor der Erledigung des Be- shwerdeverfahrens. nah § 2 dieses Geseßes zulässig.

2. Die Erklärungen des Unternehmers über die Ausübung der ihm nah. § 3 Abs. 2 zustehenden Befugnisse sind dem Kommissar gegenüber spätestens in dem Termine 25 des Snteiguun@geseaN) abzugeben.

3. In dem Gütachten 28 des Enteignungsgeseßes) ist der Zustand des Grundstücks und des Zubehörs genau fest-

zustellen. e :

Der Beschluß über die EytsGäbigung 29 des Ent-

etgnungsgeseßes) hat. genaue Angaben über den Zustand

des Grundstücks und des, Zubehörs zu enthalten ; der der

Entschädigung zugrunde gelegt ist. Auch ist darin aus-

zusprechen, welhe Rechte an dem Grundstück von der

Enteignung ausgeschlossen sind, und. ob der Unter-

U 7 L 5 tehendes Pacht- oder Mietverhältnis ein-

T . D.

5, HinfiHtliG der EutlGeduña über die Cahadigung 30 des Snteigningsgeseyes) tritt an Stelle des Recht8wegs der Antrag auf mündliche Verhandlung vor der S tus ammer des Landeskülturamts. Der Antr ist binnen einem Monat n ustellung der Entscheidung bei der Spruchkammer zu stellen.

en den Beschluß der Spruchkammer ist binnen

S ohen Beschwerde an das Oberlandeskulturamt

zulälng. i 2

8 7.

(1) Die Enteignung des Grundstücks wird auf Antrag des Unter- nehmers pon dem Präsidenten des Landeskulturamts ausgesprochen, eun nachgewiesen ist, daß die vereinbarte oder festgestellte Gnt- Gag mgsumme (§S 26, 29 des- Enteignungsgefetzes wezahlt oder hinterlegt ist. in pg? Die Enteignungserklärung {ließt die Einweisung in den Besiß

& 8.

1) Vor der Uebernahme des Grundstücks durh den Unternehmer

dat er Präsident des Landeskulturamts auf Antrag durch einen

fem issar, erfordeniGensalls unter Zuziehung von Sachverständigen,

tellen zu lassen, inwieweit an dem Grundstü und dem Zubehör

eln der Erstattung des Gutachtens Aenderungen eingetreten“ sind, die

n Berichtigung des Ene über die ntschädigung etforderlich

aden, Gegebenenfalls ist die Ee über -die Enkschädigung ivändern. Ueber diese Aenderung beshlie

s Qui n

At Can darin:

Berlin, Donnerstag, den 25. September

recht8gültig ]

ßt der Präsident des

N im Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 2 der ständige Aus|Qußy. y

G Der Besch!uß ist vorläufig vollstreckbar.

(3) Die Vorschristen der §8 26, 30 des Enteignungsgeseßes in Verbindung mit § 6 Nr. 5 diejes Gesetzes gelten entsprechend.

j 8 9.

(1) Die Vollziehung und die Wirkungen der Enteignung richten sih im übrigen nah den §§ 33, 36 bis 38, 44 bis 49 des Enteig- nungsgeseßes und den Artikeln 35 bis 41 des Ausführungsgeseßes zum Reichsgeseß über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 23. September 1899 (Gesebßsamml. S. 291).

(2) Desgleichen gelten unbe]hadet des § 1 Abs. 1 Sah 2 dieses Gesetzes der § 42 und unbeschadet des § 29 N. S, G. der § 43 des Enleiguunas eseßes entsprechend.

(3) Auf die Ladungen und Zustellungen finden die für das Ver- fahren vor der Spruchkammer des Landeskulturamts maßgebenden Vorschriften Anwendung.

8 10. Bei bewohnten Grundstüten muß dem abziehenden Wohn- berechtigten eine angemessene, niht unter drei Monaten zu bes messende Frist zur Räumung des Wohnhauses gewährt werden.

8 18 Ist von der Landeszentralbehörde eine öffentlihe Behörde oder Anstalt als Siedlungsunternehmen bezeichnet 1 Abs. 3 N S. G.) und stellt diese Behörde oder Anstalt für einea Dritten den Antrag nah § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes, so tritt der Dritte in alle aus dem Enteignungsverfahren sih ergebenden Nechte und Pflichten des Siedlungsunternehmens ein. z I

| Für die Beschaffung von Pachtland für land- wirtschaftliche Arbeiter (88 22 bis 25 N. S. G.) gelten die folgenden besonderen Vorschriften :

8 12.

‘Wird eine Anordnung nah § 22 R. S. G. erlassen, so sind die Landgemeinden oder Gutsbezirke verpflichtet, den Arbeitern das Land gegen angemessene Entschädigung zur Pacht oder sons: gen Nußtzung zu überlassen, In dem Ueberlassungsvertrage darf den Ärbeitern eine Arbeitsverpflihtung gegenüber einem bestimmten Arbeitgeber nicht auferlegt werden.

S 13,

(1) Für die Zwangspachtung gelten die Vorschriften der §S 1, 2 dieses Geseßes ent'1prechend.

(2) Nah Anstellung der erforderlihen Ermittlungen erläßt auf Antrag der Gemeinde der Präsident des Landeskulturamts einen Be- scheid, der die Zwang“ pachtung für eine bestimmte Zeit gegen Zahlung eines jährlihen Pachtzinses aus\spriht und die ‘sonstigen Pacht- bedingungen festseßt. /

(3) Mangels Einigung der Beteiligten gilt der Pachtvertrag mit der Zustellung. des Besche:des an den Zwangsverpächter unter den darin festgeseßten Bedingungen als geschlossen.

E ei Streit der Beteiligten gelten die Vorschriften des § 6 Nr. 5 Ab

T

\. 1, 2 entiprechend.

Für die Landlieferungsverbän de (8 12 flg. R.S.G.)

gelten die folgenden Vorschriften: 5 f STE:

In jeder der Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Schleswig-Holstein werden die Cigentümer der großen Güter zu einem Landlieferungsverband zusamwengeshlossen. Der Verband ist eine Körperschaft des öffent- lien Rechts. 4

: 8

Die Saßung des Verbandes erläßt der Minister für Landwirt- haft, Domänen und Forsten; sie ist in den Amtsblättern der Pro- os LOannt zu mahen. Mit dem Erlaß der Satzung entsteht der

erband.

8 16.

Die Saßung muß Bestimmungen enthalten über: 1. den Namen und Siy des Verbandes;

2. das Verhältnis der Teilnahme an den Nußungen und

Lasten sowie am Stimmrechte;

. die Aufstellung des Haushaltsplans und die Feststellung

und Entlastung der Nechnung :

. die Ausammensbtiäa und die Wahl des Vorstandes, die Befugnisse des Vorstandes und, wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, auh die seines Vorsitzenden, die Formen für den Ausweis der Vorstandsmitglieder und die Beurkundung ihrer Beschlüsse ;

5. die Bildung eines Ausschusses ;

6. die Vorausseßungen und die Form für die Zusammen- berufung der Verbandsversammlung und des Vlus\chusses und. die Beurkundung ihrer Beschlüsse ;

7. die Gegenstände, die der Beschluß assung der Verbands- versammlung und des Ausschusses unterliegen sollen;

8, E Voraubsehungen für das Ausscheiden der Verbands- mitglieder ;

9, die Auflösung und die Liquidation des Verbandes;

10. die Form für die Bekanntmachungen des Verbandes;

11. die: ôfféntlihen Blätter, in welhe die Bekanntmachungen aufzunehmen sind, soweit sie nah dem Gefeße, der Saßung oder den Beschlüssen der Verbandsorgane durch öffentliche Blätter zu ergehen haben.

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8:17. Der Satzung ist ein Verzeichnis der beteiligten Güter mit An- gabe der jeweiligen S ientimey beizufügen. Dasz Verzeichnis ist auf dem Laufenden zu erhalten. è e : § 18. ; __ Saßungsänderungen können mangels anderweitiger Bestimmung der Sáßung von der Verbandsversammlung mit Stimmenmehrhëit beschlossen werden. Sie bedürfen der Genehmigung des Ministers für A S Domänen und Forsten und sind nah §15 bekannt zu machen.

l 8 19. (1) Der Verband muß einen Vorstand haben. Dieser kann aus einer Person besiehen oder aus mehreren, von denen eine den Vorsiß

ührt. (2) Der Vorstand vertritt den Verband gerihtlichß und außer- Fra Er hat die Stellung eines gese lichen Vertreters. Der mfang seiner Vertretungsmacht kann dur die Saßung mit Wirkung gegen Dritte bes{chränkt werden. Er führt die Verwaltung des Ver- bandes, sofern nicht einzelne Geschäfte durh die Saßung dem Vor- lteis E dem Auss{chuß oder der Verbandsversammlung erwiesen sind. i (3) Der Vorsißende des Vorstandes, der sich als solcher ausweist, bedarf zur Vertretung des Vorstandes vor Gerichten und anderen öffentlichen Behörden keiner besonderen Vollma@(ht.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bestelt wird.

8& 20. . (1) Die Saßzung kann bestimmen, daß der Vorstand von dem

1909.

(2) Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten kann die Geschäfte des Vorstands einer öffentlihen Behörde über- tragen. Für diesen Fall kann der Minister eine angemessene Ent- schädigung festsegen.

S. 21.

(1) Soweit die Saßung nichts anderes hestimmt, wird für jeden Landkreis von den Verbandsmitgliedern dieses Kreises aus ihrer Mitte je ein Verbandsverordneter und ein Stellvertreter gewählt. Die Versammlung der Verbandsverordneten bildet die Verbandsver- sammlung. i

(2) Stadtikceise werden nach näherer Bestimmung der Ausfüh rungsvorschriften einem benachbarten Landkreise zugeteilt.

(3) Bei der Wahl hat jedes Verbandsmitglied für je angefangene 200 ha landwirtschaftliher Nußflähhe eine Stimme. Mehr als fünf Stimmen darf kein Mitglied führen.

22.

(1) Der Vorstand hat die Verbandsversammlung -einzuberufen, fobald das Interesse des Verbandes es erfordert oder êin Drittel der S Eneen es unter Angabe des Zweckes \chriftlich be- antragt.

(2) Die Verbandsversammlung kann auch von der Aufsichts behöide einberufen werden. l

n A

Für die Verbindlichkeiten des Verbandes haftet sein Vermögen. Soweit daraus Gläubiger des Verbandes nicht befriedigt werden kôónnen, muß der Schuldbetrag dur Beiträge aufgebraht werden, die von tem Vorstande nah dem in der Satzung festgeseßten Teilnahme- maßstab umzulegen sind.

8 24.

(1) Die Verbandslasten find öffentlihe Lasten. Sie haften auf den beteiligten Grundstückfen in dem dem Teilnahmeverhältnis ent- \prehenden Umfange.

(2) Die ausgeschiedenen Verbandsmitglieder bleiben für die bis zu ihrem Austritt umgelegten Beiträge verhaftet.

S 25.

Die Saßzungen können bestimmen, daß und in welcher Weise denjenigen Verbandsmitgliedern, die freiwillig geeignetes Siedlungs- land zum angemessenen Preise 13 Abs. 1 NSG.) bereitstellen, dies als Vorausleistung auf die auf sie entfallenden Verbandsbeiträge anzurehnen ist.

26.

Haben seit dem 29. Januar 1919 Verbandsmitglieder selber in größerem Umfange neue Ansiedlungen begründet und hierzu mindestens ein Drittel der landwirtschaftlihen Nußfläche ihrer Berbands8grund- E ¿um ‘angemessenen Preise 13 Abs. 1 N.S.G ) bereitgestellt, o soll ihnen das mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in der Weise angerechnet werden, daß die thnen verbleibenden Grundftüde fünftig von Verbandslasten befreit sind. Von dem Erwerve dieser Grund- stücke durch Enteignung soll abgesehen werden 16 Abf. 2 N.S.G.); dies ist auf Antrag der Eigentümer in dem der Satzung beigefügten Güterverzeihnis* (§8 17) zu vermerken.

8 2 f Rückständige Beitcäge können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Die zuständige Vollstreckungsbehörde wird durch die Aufsichtsbehörde bestimmt. Das Beitreibungsverfahren kann auch gegen die Pächter und anderen Nußungsberehtigten der Verbands- grundstücke gerichtet werden. d

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(1) Ueber Streitigkeiten wegen der Zugehörigkeit“ zum Land- lieferungsverband beschließt die Spruhkammer des Landeskulturamts; L en deren Beschluß isi binnen zwei Wochen Beschwerde an das Vberlandesfkfulturamt zulässig.

(2) Gegen die T eta und Veranlagung z1 den Verbands- lasten steht dem Inanspruchgenommenen binnen vier Wochen der Ein- spruch zu. Ueber den Einspruch beschließt der Vorstand. Gegen den Beschluß kann binnen zwet Wochen Beschwerde bei der Spruchkammer des Landeskulturamts erhoben werden; gegen deren#Beschluß ift binnen zwei Wochen weitere Beshwerde beim Oberlandeskulturamt zulässig. 8 99

(1) Der Vorstand steht unter der Auffiht des Staates. Die Aufficht wird vom Oberpräsidenten ausgeübt. Gegen Entscheidungen des Oberpräsidenten ist nur die Beschwerde an den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zulä)sig.

(2) Die Aufsichtsbehörde ijt befugt, ihre Anordnungen unmittels bar durchzusetzen. ¿u

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Die Aufsichtsbehörde ist befugt, Mitglieder des Vorstands, die sih e'ner groben Pflichtverleßung schuldig machen oder zur Führung der Geschäfte ungecignet find, ihres Amtes zu entsetzen. Die auf Amtsentsezung lautende Verfügung kann binnen zwei Wochen durch Klage bei dem Oberverwaltungsgeriht angefohten werden. Bis zur Ent\cheidung über die Klage bleibt das Vorstandsmitglied von den Amtsgeschäften enthoben. 8 31

Der Aufsichtsbehörde muß auf Verlangen Einsicht in die Akten des Verbandes gewährt und Abschrift des Haushaltsplans und des Rechnungsabschlusses sowie der Verhandlungen des Vorstands, des Aus\chusses und der Verbandéversammlung überreiht werden. Sie ist befugt, außerordentliche Prüfungen der Verbandskasse und der geiauiten Verbandsverwaltung zu veranlaffen und an den Versamm- ungen des Vorstands sowie an den Sizungen der Verbandsver- fammlung und des Ausschusses persönli oder- dur Beauftragte teilzunehmen.

8 32.

(1) Unterläßt oder verweigert es der Verband, die ihm geseßz- oder saßungsmäßig obliegenden Leistungen und Ausgaben in den O an egen oder. außerdentlich zu genehmigen, \o ann die Aufsichtsbehörde unter „Anführung der Gründe die Ausz nahme in den Haushaltsplan oder die Selte ung der außer- ordentlichen Ausgaben ünd die Einziehung der erforderlichen Beiträge

verfügen. :

D Gegen die Verfügung steht dem Verbande binnen zwei Wodwhen die Beschwerde an die Spruchkammer des Landeëskulturamts und gegen deren Entscheidung binnen zwei Wochea die weitere Be4 \hwerce an das Oberlandeskulturamt zu.

8 33.

Der Minister für Landwirt\chaft, Domänen und Forsten ist er- mächtigt, auch in den Au Ung egen, deren landwirtschaftliche Nuyfläche nah der landwirtschaftlihen Betriebszählung von 1907 zu wentger als 10 vom Hundert auf die Gütêr von 100 und mehr Hektar landwirtscha{tliher Nuÿflähe entfällt, die Eigentümer dieser Güter zu Landlieferungsverbänden zusammenzuschließen.

IV. S@Mhlußvorschriften. 8 34. Das _Geseß tritt am 1. Oktober 1919 in Kraft. Die Staats- regierung ist ermächtigt, es zu einem früberen Zeitpunkt in Kraft zu seßen, Die zuständigen Minister jühren das Geseß aus.

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