1919 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 3. ; Ote Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1919 * In Krast. Berlin, den 23. September 1919. Der Neichswirtschaftsminifster. J. V.: Dr. Peters.

Bekanntmachung,

Die Tarifgemeinschaft der Fabril- und Groß- } handelsbetriebe Rathenows und der Deutsche Werk- |

meisterverband, Düsseldorf, Geschäftsstelle Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 17. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arheitsbedingungen der Werkmeister in den Fabrik- und Großhandelsbetrieben gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Geseßbl. S. 1456) für die Stadt Rathenow und die Gemeinden Rhinow, Neue Schleuse, Semlin, Göttlin, Milow und Mögelin für all- gemein verbindlich zu erklären. i

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Ok- tober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1422 an das NReichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Beclin, den 22. September 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlie.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiterverband, Ver- waltungsstelle Trier, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband E. V. zu Drier am 5. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag gur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Transportarbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtkreis Trier für allgemein verbindlich zu erflären. j

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Oktober 1919 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 2116 an das Reichsarbeitsrainisterium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 22. September 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlie.

Bekanntmachung.

Die Nürnberg-Fürther Spediteur-Vereinigung, Sig Nürnberg, und der Deuische Transportarbeiter- verband, Ortsverwaltung Nürnberg- Fürth, Siß Nürnberg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 9. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbetigbedingungen der Tronsportarbeiter der Betriebe des Speditions-, Rollfuhr- und Möbeltransport-Gewerbes gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesekbl, S, 1456) für die. Städte Nürnberg, Doos und Fürth für allgemein verbindlich zu erllären. i

Einwendungen gegn diesen Antrag können bis zum 10. Oktober 1919 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 2118 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 38, zu richten.

Berlin, den 22. September 1919.

Dec Reichgarbeitsminister. Schlie.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbauge- werves E. V. hat beäntragt, den zwischen ihm, dem Bezirk s8- Arbeitgeber-Verband für das Baugewerbe - in Sachsen, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweig- verein Freiberg, und dem Zentralverband der Mas chi- nisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Dresden, am 2. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeiisbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbau- gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (NReich3-Geseyblatt Seite 1456) für den Amtsgerichtsbezirk Frei- berg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 23884 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 22. September 1919.

Der Reichsarbeiisminister. » Shhlidcke.

Bekanntmachung.

Der -NReichs8verband des Deutschen Tiefhbau- gewérbes E. V. hat beautragt, den zwishen ihm, dem Bezirkgarbeitgeberverband für das Baugewerbe in Sachsen, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirksverein Dresden, und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufs- genossen Deutschlands, Geschäftsstelle Dresden, am 18. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Ar M S der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 28. De- zember 1918 (Neich3-Geseßbl. S: 1456) für das Gebiet der Orte Tharandt, Somsdorf, Rabenau, Obernaundorf, Hn rgerator Fördergersdorf, Spechtshausen, Pohrsdor Hartha, Oberhermsdorf, Groß- und Kieinopiß, Braunsdorf, Dorfhain, Größ- und Kleinölsa, Possendorf, Wendischcarsdorf, Bre lGa am Quohren, Lungkwiß, Börnchen, Wilmsdorf, Lübau, Bröschen, Idee , Kleincarsdorf, Hähnichen, Kleba, Gombsen, Bärenklause, Kleinkautsch, TDheisewitz, Wittgensdorf, ibe,

F

Saida, Höckendorf, Borlas, Maxen, Glashütte, Mühlbach, Salve Ober Schlottwiz, Waltersdorf, Hennersbach, Liebenau, Altenberg, Geising, Zinnwald, Georgenfeld, Lauenstein, Mückenhain, Bärenstein, Döbra, Dittersdorxf, Bärenhecke, Breitenau, Fürstenau, Fürstenwalde, Gotigetreu, Mügliz, Krat- game Löwenhain, Dippoldiswalde, Malter, Berreuth, Pauls-

ain, Paulsdorf, Seiffen, .Seifersborf, Spechtriz, Obercunners8- dorf, Ruppendorf, Beerwalde, Obercarsdorf, Neinberg, Naundorf, Bärenfsels, Kipsdorf, Niederpöbel, Schmiedeberg, Döntschicn,

Frauendorf, Hermsdorf, Lugau, Ulberudors, Reinhardsgrimma, !

: Schellerhau, Sadisdorf, Biel N E î | Johnsbach, Hirschsprung, NRehefeld, Henuersdorf, Lramelsdorf,

Neinholdshain, Hirshb2ch, Obe: häslich, Elend, Bärenburg, |

¿eichstädt, Cunnersdorf, Faltenhain,

Glei8berg, Preßschendorf, Röthenbah, Seyda, Hermsdorf i. E., Reichenau, Hartmannsdorf, Kleinbohrißs{ch, Frauenstein, Nassau, Dittersbach, Burkersdorf, Friedersdorf, Bienenmühle, Rechen- becg, Holzhau und die Mühlen im wilden Weijerißihal von Ammelsdorf Und Hennersdorf für allgemein verbindlich zu ertlären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Ok- tober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2392 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 38, zu richten.

Berlin, den 22. September 1919.

Der Neichgarbeitsminister. Schlidcke.

Bekanntmachung.

Der Reichsvecband des Deutschen Tiefbau- gewerbes, E. V., hai beaniragt, den zwischen ihm, dem Bezirksarbeitgebecr-Verband für das Baugewerbe in Sachsen, dem Deutschen Bauarbeiter-Verband, Bezirksverein Zittau, dem Zentralverband christ- licher Bauarbeiter Deutschlauds und dem Zentral- verband der Maschinisten, Heizer und verwandten Be- rufsgenossen Deuischiands, Geschäftsstelle Dresden, am 2. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De-

j zember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der j Orte: Zittau, Eckhardsberg, Gropporiish, Hartau, Alt und

Neu Hörniß, Kleinschönau, Olbersdorf mit Eichgraben, Oybin mit Hayn, Pethau, Radgendorf, Bertsdorf, Blumberg, Burkters- dorf, Ditlelsdorf, Dornhennersdorf, Drausendorf, Friedersdorf, Friedreih, Gießmannsdors, Grunau, Großschönau, Hainewalde, Herrenwalde, Herwigsdorf, Hirsch{elde, Klosterfreiheit, Königs- hain, Alt und Neu Jonsdorf, Josefsdorf, Leutersdorf, Leuba, Lichtenberg, Lückenvorf, St. Marienthal, Marker8dorf, Max- dorf, Neugersdorf, Nieda, Niederoderwiz, Oftriß mit Altstadt, Neibersdorf, Reichenau, Reutniß, Rohnau, Rosenthal, Rußdorf,

Scharre, Schlegel, Schönfeld, Sallendorf, Oberseifersdorf, Seifhennersdorf, Seitendorf, Sommerou, Spißzcunnersdorf, Tratilau, Türchau, Ober Ullersdorf,

Wald - a prag Waltersdorf, Wanscha, Weigsdorf, Wittgendorf, Zittel für allgèmein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Oftober 1919 erho en werden und Fnd untec Nummer I. B. R. 2382 an das Neichsarbeitsminisierium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Beclin, den 22, Septeinber 1919.

Der Reichgarbeitsminister. Schlide.

Bekanntmachung.

Der Reich8verband des Deutschen Tiefbau- gewerbes E. V. hat beantragt, den zwischea ihm, dem Be- zirbsarbeitgeber-Verband für das Baugewerbe in Sachsen, dem Deutschen (Bauarbeiterverband, Be- zirk3verein Dresden und' Zweigverein Großenhain, und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufs genossen Deutschlands, Ge- chäftlsstelle Dresden, am 18. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag zur Regelung. der Lohn- und Arbeits- bedingungen der gewecblihen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Neichs- Gesezbl. S. 1456) für sämtliche Orte der Amisgerichtsbezirke Großenhain (ausschließlih dec Flur LeEwiß) und Nadeburg fowie die Orte Großdobriß, Nieska, Lichtensee und Streumen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2394 an das Reicysarbeitsministerium, Berlin, Luisen- siraße 33, zu richten.

Berlin, den 22. September 1919.

Der Reich8arbeitzminister. Schlie,

———s

BekanntmahuUung Die Frau Marie Pabst, geb. Asfahl, in Pforzheim, Kleine Gérbersizaße Nr. 22, und dem Vibbelipediteur Karl Leib-

| brand in Pforzheim, Kleine Gerberstraße 16, wird gemäß § 1 der

Bundesrätsvecorduung vom 23. Septembexc 1915, § 1 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 14, Oktober 1915, der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Pforzheim, den 8. September 1919. Bezirksamt. Ganzenmüller.

Preußen.

Die Preußische Staatsregierung hat den Abteilungs- dirigenten, Geheimen Regierungsrat Dr. Richard Jahnke zum Geheimen Oberregierungsrat und

den Justitiar und Verwaltungsrat bei dem Provinzial- \chulkollegium in Berlin, Regierungsrai Erih Wende zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ernannt.

4

Der in die erste Pfarrstelle in Greifenberg i. Pomm. berufene Oberpfarrer Wurms, bisher in Bütow, und der in die erste Pfarrstelle in Hohenstein berufene Pfarcer Thews, bisher zweiter Geistlicher daselbst, sind zu Superintendenten ernannt worden.

Dex Ueberlandzenirale Südharz G. m. b. H. in Bleicherode wird auf Grund des Geseßzes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) hiermii das Recht verliehen, das Grundeigenium, das zu den Anlagen far die Leitung und Verteilung des elekirischen Stromes innerhalb der Kreise raliGast Hohenstein, Worbis und Heiligenstadt im Regierungs- bezirl Erfurt sowie des Kreises Duderstadt im Regierungs- bezirk Hildesheim in Anspruch zu nehmen ift, nöligenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies

au3reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staailize Grundstücke und staailihe Rechte au fremden Grund- stüden fit.det dies Recht keine Anwendung. Berlin, den 15. September 1919. Namens der Preußischen Staatsregierung. Fischbeck. Heine. Bauer. Besor.

VeroLduunts;,

betreffend vorläufige Aenderungen von Gerichts- bezirken anläßlich der Ausführung des Friedens- vertrags.

Vom 14. September 1919.

Auf Grund des Artikel 1 § 1 des Geseges vom 19. Juli 1919 über Ermächtigung des Justizministers und des Ministers des Jnnern zu S Eee anläßlih der “Besezung von Landesteilen und der Ausführung des Friedensvertrags (Geseßz- samml. S. 115) bestimme ich:

Die Vorschrift im § 1 Ziffer 9 der Verordnung vom 4. September 1919, betreffend vocläufige Aenderungen von Gerichtsbezirken anläßlih der Ausführung des Friedensverirags (Geseßsamml. S. 145) tritt, soweit sie die Zulegung des Restes des Amtsgericisbezirks Tirschtiegel zum Amtsgericht Meseriß betrifft, erst am 1. April 1920 in Kraft.

Berlin, den 14, September 1919. Der Justizminister. am Zehnhoff.

n A

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Wurms in Greifenberg i. Pomm. ist das Ephoralamt der Diözese Greifenberg i. Pomm. und dem Superintendenten Thews in Hohenstein das Ephoralamt der Diözese Hohenstein übertragen worden.

- Bekanntmachung.

Der Ww. Grünewald, hier, Gütersloherstr. 79, ‘ist die Wiederaufnahme des Handels mit Pferdefleiscch, der Ankauf von A zur Shlachtung und der Betrieb des oßschlächtereigewerbes wieder gestattet worden.

Bielefeld, den 16. September 1919.

Der Vorsigende det zur Entscheidung über die Erteilung und Ent- ¿ichung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels errihteten Stelle. J. V.: Heitkamp.

Ste

Bekanntmachugg.

Das -durch Bekanntmachung vom 8. März 1917 gegen den Kaufmann Karl Voß, Bromberg, früher Schweden- straße 13, jeßt Hippelstraße 4 wohnhaft, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Dns vom 23. September 1915 (NGBlI. S. 603) erlassene

erbot zum Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, ins- besondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnifsen, Heiz- und Leuctstosfen und mit Gegenständen des Kriegs8bedarss, hebe ich hiermit auf. Die Kosten der Be- kanntmachung hat Herr Voß zu tragen.

Bromberg, den 20. September 1919.

Städtische Polizeiverwaltung. W olff.

Bekanntmachung.

Das durch Bekannimachung vom 8. März 1917 gegen die ver- ehelidjte Kaufmann Frau Auguste Voß, Bromberg, früher Schwedenstraße 13, jeßt EONE 4 wohnhaft, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Per- jonen voin Handel vom 23. September 1916 (NGBL. S. 603) er- lassene Verbot zum Handel mit Gegenständen des täglichen Be- darfs, insbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowte rohen Naturerzeuguissen, Heiz- und Leuchtstoffen und mit Gegenständén des Kriegsbedarfs, hebe ich hiermit auf. Die Kosten der Bekanntmachung hat Frau Voß zu tragen.

Bromberg, den 20. September 1919.

Städtische Polizeiverwaltung.

Wolff.

Bekanntmachung.

Das dur BekanntmaGung vom 8. März 1917 gegen dîe Witiwe Auguste Halfyap, A L früber S weden- siraße 13, jeßt Hippelstr. 4 wohnhaft, auf Grund des S 1 der Bundeszcatsverordnung e Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) erlassene Verbot zum Handel mili Gegenständen des äglichen Bedarfs, ins- besondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuch!stoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs hebe ich hiermit auf. Die Kosien der Bekannt- machung hat Frau Halfyap zu Uagen.

Bromberg, den 20. September 1919.

Städtische Polizeiverwaltung. Wolff,

pet

j Bekanntmachung Dem Kohlenhändler Hermann Weber, Alt Langer- wis ch, habe ich auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 28. September 1915 (RGBl. S. 603) und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Vinisters für Handel und Ge- werbe vom 27. September 1915 den Handel mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs (Kohlen) bis auf weiteres wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbeirieb untersagt. Belzig, den 22. September 1919.

Der Landrat, J. V.: Freund, Regierungsassessor.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Ua, unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBLI. S. 603) abe ih dem Schankwirt Eugen Schoeler in Berlin, Friedrichstraße 112 b, durch Verfügung voin heutigen Tage denHandel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagk

Berlin, den 15, September 1919.

despolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Landespolizeiam n S e h hrung

Bekanntmachung Dem Händler Au gust Stadie, hier, Herforderstraße 135, ist auf R § 1 ‘der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu- verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit jegliher Handel untersagt worden.

Blelefeld, den 13. September 1919, Die Polizeiverwaltung. J. V.: Heitkamp.

- PrE O C N G T?! TENT S

Fäßen der nördlichen Fishgründe.

eiter allgemeinèn Amnestie versprochen und dieses Versprechen

ur zu oft begegnet. Die deutsche Regierung hat ihre Zusage |

halien. die gleihzeitige Enisendung eines Offiziers zur Ecmitilung und Heimführung der aus Oberschlesien vershleppten Deut- schen den aus Oberschlesien über die Grenze Geflüchteten

Rückkehr ohne Furcht vor Strafe zu gestatten sci, abec mit Aus- nahme derer, bie mit der Waffe während des Aufstands gegen | die deutshen Truppen gekämpft haben, ferner mit Ausnahme von | 262 namentlih in einer Liste aufgeführten Personen. Eine allgemeine Amnestie ohne die Zusicherung der Gegenseitigkeit dur h die Polen hat die deutsche Regierung von Anfang an 03 ausgeschlossen bezeichnet. Die Proklamation der straffreien Nükkehr hat der Reichskommissar Hörsing bereits am 15. Sep- tember veröffentlicht. ZJuzwischen ist nah den vorliegenden Meldungen der größle Seil der Geflüchteten unbehelligt wieder

heimgekehri.

des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hervor, daß in Juteressenlen- freisen Zweisel darüber bestehen, ob mit dem Ankrafitreten des Monopolgesezes (1. 10. 1919) die bisher für Wein-, Korn- Und Obstbrenner bestehenden Beschränkungen hinsichtlich des Absayes und dec treten, ecnährung erlassen ; sie find als Sonderregelung anzusehen und

gesesgebung Geltung hatten, 4ejeg bis zu ihrer ausdrüdcklichen Außerkcaftsezung in Geltung.

über eine veriraulihe Konferenz Finanzminister in Bamberg sind, wie „Wolffs Tele- graphenbüro“ miiteilt, erlogen; da sie geeignet sind, üblen

E L T TE A? Ad em

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich dem Bernhard Zodrow, hierselb#, Franz- straße 1, dem Albert Zodrow, hierselbst, Bachstraße 30, und der Wilhelmine Schröder, hierfeibst, Franzstraße 1, den Handel mit Leder, Lederwaren und Shuhmacher- hedarf8artikeln fowie Lebens8- und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 19. September 1919.

Städlische Polizeiverwaltung. I. V.: Dr. Helm.

Bekanntma Guns

Nach Vorschrift des Gesehes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. i S. 3957) find bekannt gemacht : j

1. der Erlaß der Preußischen Staatêregierung vom 6. Juni 1919, | fetreffend die weitere Verlängerung der Gültigkeitsdauer des dem Neicsfisfus, vertreten dur das Neichs\{aßminisierium, unterm 8. Februar 1918 verliehenen Enteignungsre{bts ¿zum Bau einex Hoch- spannungéleitung von Piesteriß im Kreise Wittenberg nach dem bei Rummelsburg (Stadtkreis Berlin-Lichtenberg) zu erritenden Um- spannungêwerk, durch die Amtsblätter

der Negierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 28 S. 269, ausgegeben am 12. Juli 1919, und

der Negierung in Merseburg Nr. 28 S, 174, ausgegeben am ? 12, Juli 1919 ; j

2. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 30. Juni 1919, betreffend die Verleihung des Gnrteignungsrechts an die Stadt Hannover jür die Erweiterung des städtischen Leinehafens in der Steintormasck, dur das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 32 S. 200, ausgegeben am 9. August 1919;

3, der Erlaß der PreußisGßen Staatsregierung vom 14. Fuli 1919, betreffend die Verleihung des Enteignungêrechts an die Stadt- gemeinde Beuthen O. S. für die. Anlage einer Kleinbahn von Beuthen O. S. über Baingow nach der Landesgrenze nebst Nh- zweigungen von der Siemianowißzer Kunststraße über Birkenhain nach Groß Dombrowka und über Michalkowiy nach Siemianowitz- ? Laurahütte, durch das Amtsblatt der Negierung in Oppeln Nr. 31 S. 270, ausgegeben am 2. August 1919.

Nichlamtli®ßes, Deutsches Nei h.

p. mi oer Frage tet Uebertragung’ der’einzelstaatlichen Eisen- bahnen auf das eich,

c. mit der Regelung der aus der Umgliederung sich ergebenden Beamtenfrage und den jeßt zu gewährenden einmaligen Beschaffungszulagen an Beamte und Arbeiter.

Sachsen.

Im Dresdner Volkshause fand gestern eîne gemeinsame Sizung der sozialdemokratishen Landtaasfraktion und der Be- zirk8vorstände statt, um zur Frage der Umbildung der Regierung Stellung zu nehmen. Wie „Wolffs Telegraphen- büro“ berichtet, wurde folgende Entschließung angenommen:

Die versammeiten Mitglieder der Volkskammerfraktion und der Landesinstanzen der söcsischen fozialdemokratisck&en Partei stellen fest,

daß der erneute Versuch zur Herstellung einer Regierung mit der un-

| abhängigen fozialdemokratischen Partei an dem Verhalten der Unab-

hängigen gescheitert ist. Das wird niht widerlegt, sondern bestätigt durch den Versu der Unabhängigen, in ihrer Antwort die Sozial- demokraten in demagogi|cher Weise anzugreifen. Der Funktionêver- stand wird nunmehr ermächtigt, im Sinne des Beschlusses der Landes- versammlung die Lösung der NRegterungsfrage auf parlamentariscer Grundlage herbeizuführen.

Württemberg.

Der Justizminister von Kiene ist dem „Wolfen Tele- graphenbüro“ zufolge vorgeslern gestorben.

Die Landesversammlung hat gestern die Ver- fassung8urkunde des Freistaates Würtiemberg mit 120 gegen 9 Stimmen (voier Unabhängige, fünf äußerste Rechte) augenomm en.

Oefterreich. _ Das deutsch-österreichishe Staatsamt für Finavzen ver- of fentliht dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge eine

! Mitteilung, wonach mit dem Ankauf der Fälligkeiten

der' alten Staatsschuld für Rechnung des deul\z-öster- reichischen Staats, wie er von Deulsch: Oesterreich, um die Staatsgläubiger nicht auf das Ergebnis der Nuseinandersezungen mit den Nationalstaaten warten zu lassen, seit Mai 1919 eingerichtet worden ist, vorläufig innezuhalten ist. Der Grund für diese Maßnahme liegt in den Schwierigkeiten, die ih der Durchführung der allgemeinen Grundsäße, betreffend die Echuldverbindlichkeit der ehemaligen österreichischen Staaten, wie sie in Frieden von St. Germain enthalten sind, entgegen-

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbiüros" find die Herren Worblewski, Korfanty und Diamant gestern von Posen nah Berlin abgereist, um die Wiederaufnahme der deutsch-polnishen Verhandlungen vorzubereiten.

- aREAr.

E rczur

——

Die Admiralität gibt bekannt, daß die deulshen Minen- suchverbände längs der jütländishen Küste einen zehn Seemeilen breiten Großschiffahrtsweg von Miinen gesöubert haben. Die neu geschaffene Schiffahrts\traße ver- bindet in einer Längenausdehnung von eiwa sechzig Seemeilen das minenfreie Vebiet der inneren deulshen Buchi mit den gleichfalls minenfreien Wewässern der nördlichen Nordsee und des Sfagerrals und ermögliht dem Schifföverktehr auf direkten Wege den Zugang zu den norwegischen Häfea und den Fang- | Hauplslüßpunkt für die dort i arbeitenden Minensuchfahrzeuge war der dänische Hafen Esbjerg, desson Benußung ihnen dänischerseits in entgegenkommendster Weise zugestanden wurde. Die Arbeiten in diesem Gebiet werden fortgeseßt, und ‘es steht eine Verbreiterung des „nörd- lichen Schiffahrisweges“ nach See zu in der nächsten Zeit zu |

4

erwarten. ;

Ein Eiffellurmfunkspruch vom 20. September bringt dem „Wo! ffschen Telegraphenbüro“ zufolge eine Nelduna aus War- shau unier der Ueberschrift „Deutsche Doppelzüngigkeit“, wonach die deutsche Regierung der aus Oberschlesien zurück- gelehrten interalliierten Militöärlfommission die Gewährung

nicht gehalten habe. __ Diese Meldung ist eine bewußte Fälschung, wie sie leider der deutschen Regierung aus m gégnerischen Lager |

an die fremde Militärkomintssion in jeder Beziehung einge- / Diese Zusage hat nur darin bestanden, daß gegen :

deren Zahl übrigens kaum mehr als 10000 beträgt die

Aus Anfragen bei Behörden geht nach einer Mitteilung

¡ r Versteuerung ohne weiteres außer Kraft Diese Vorschriften sind im Juteresse der Volks-

leiden daher, ebenso wie sie neben der bisherigen Steuer- auch neben dem Monosopol-

Preußen.

Die von einer Korrespondenz verbreiteten Mitteilungen der einzelstaatlicheén

örsenspefulationen uno sonstigen Treibereien Vorschub zu tiflen, erklärt der preußische Finanzminister, daß sih jene vnserenz befaßt hat: a. mit der durch die neue NReichsabgabenordnung bedingten Umglieberung der einzelstaatlichen Finanzzweige in die Reichsfinanzwirtschaft,

stellen. Ebenso entfällt vorläufig die kommissionsweise Hono- rierung der von den Zahlstellen noch nicht honorierten Rück- stände an derartigen Verbindlichkeiten. Die neuen Grundsäße jür den Tünftigen Coupon- und Annuitätendienst der alten östérceichisczen Slaalsschuld, soweit sie deutsch-österreihisch war, werden demnächst veröffentlicht werben. Die zurückgetretenen Deutsch - Böhmens, des Ea N Südmähren haben einen Auf- ruf an die deutshen Volïsgenossen in den Sudeten- läudern gerichtet, in dem es obiger Quelle zufolge heißt:

Wir verkünden es feterlih im Namen unseres ganzen Volkes, daß unser Volk niemals den Anspruch auf sein Selbstbestimmungs- recht aufgeben, - niemals die Vergewaltigung des Nechtszustands an- erkennen, niemals aufhören wird, den Kampf um seine nationale Fret- heit mit allen geeigneten Viiiteln zu jühren. Unsere nächste Aufgabe ift, dem deutschen Volke im Rahmen des Staates, in den die imperia- Tistishe Macht der Weststaaten es gezwungen hät, volle uneinges{ränkte Selbstverwaltung seiner Nation zu gewähren; denn dies ist die Grundlage seiner Selbsibehauptung und feiner ferneren kulturellen Entwicklung. An die Erfüllung dieser Aufgabe das Höchstmaß unserer Kräfte 1 segen, in ihren Dienst unsere ganze politishe und wirtschaftliche Gnokgie und Leidenschaft zu stellen, auf fie unser gesamtes politisches Denken und unseren Willen zu vereinigen, das ist das Gebot dieser ecnsien Stunde. Ergeben wir uns ihm, dann wird der Gewaltfriede von Saiut-Bermain an der Entschlossenheit und Tatkraft von ‘drei- einhalb Millionen Deutschen scheitern. “Mit der Annahme des Friedens durch Deutsch-Deslerreichh ist unser Amt erloshen. Wir legen es in Eure Hände zurü, überzeugt, daß unjer Volk, getragen von seiner ges{chitlich bewährten FFreiheitöliebe, die fittlihe Kraft wiederfinden wird, die uns“ unüberwindli macht. :

Die Nationalräte Deutsh-Südtirols werden nach der Raüifizierung des Friedensveriiags aus der National- versammlung ausscheiden. Dem Vernehmen nach werden sie von den deutschen Südtirolern aufgefordert werden, ihre Ver- tretung in Nom zu übernehmen.

Polen.

Die vom „Katolik“ gemeldcte Nachricht, daß die Be- seßung Dberschlesiens durch die Enlentetruppen noch vor der Unterzeichnung des Friedensverlrages \eitens Frankreichs und Jtaliens erfolgen werde, war, wie der „Katolik“ jeßt selbst mitieilt, gefälscht.

Frankrei.

Der Fünserrat hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Spitbergen Iiorwegen unter gewissen Einschränkungen hinsihtlich der von Fremden erworbenen Nechte und der Aus- beutung der Bergwerke zugesprohen. Ferner wurde auf Wunsch Portugals die Enklave von Kionga im Norden der Kolonie von Mozarbique, die von Deutschostafrika getrennt wird, Poriwgal und die Gebiete der Ostgrenze von Polen, die westlih der Linie liegen, die die polnischen Truppen nicht überschreiten dürfen, wurden endgültig Polen zugesprochen. Ueber die Gebiete östlich dieser Linie ist noch feine Bestimmung getroffen worden.

Jn der vorgestrigen Sißung der Kammer wurde die Beratung über den Friedensvertrag fortgeseßt.

Der Haupiberichtierstatter des Friedensausshusses Barthou exÉlärte obigerQuelle zufolge, die T RANAN des Friedensvertrages bestünden entweder in dem Statut des Völkerbundes oder in dem Allianz- vertrag. Dieser habe aber nur dann ‘einen Wert, wenn der Völfer« bund in Aktion treten könne. In welcher Lage würde ih Frankrei befinden, wenn ‘die Vereinigten Staaten den Allianzvertrag oder das Völkerbundsstatut nicht annähmen oder abänderten ? ardieu antwortete, er habe volles Vertrauen, daß der Friedensvertrag dur Amerika ratifiziert werde. Außerdem trete dieser ja in Kraft, wenn er außer von land von drei alliterten Groß- mächten ratifiziert werde. Nach Tardieu seßte der Minister für auswärtige Angelegenheiten Pichon die Grundsäße des Bölkerbundes auseinander, Er jagte, wenn ein Mitglied des Völkerbundes seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, könnten die anderen t er mit ihm alle wirts{aftlißen Beziehungen ab- brechen, und es könne dann auh eine militärisWe Sntervention in Frage kommen. Aber das genüge niht. Deshalb habe ih Frank« reich das Recht, das Statut mit Amendements zu versehen, vor-

ien Landesregierungen Sudetenlandes und der

behalten. So geschwächt auch Frankreich sei, der übermen!chli Sieg, den es Can Tates habe, und U 'Reiets L a Roe gewährleitie Frankreich eine Macht, die es uiemals hätte

Barth ou fragte darauf die Regierung nochmals, welches die Lage Frankreihs sein würde, wenn der amerikanishe Senat bas Völfer- bundstatut nit ratifiziere. Tardieu und au Pion hätten diese Frage nit geklärt. Sei ferner die Allianz zwishen Frankreich und den Vereinigten Staaten mögli, wenn es keinen Völkferbund gäbe, und was müsse man von dem Schußvertrag zwischen England und Frankreih halten, der sich ja auf den mit den Vereinigten Staaten stüße und ihm untergeordnet sei ? Nach einigen Worten Pichons, der seine \{chon vorher geäußerte Auffassung nochmals kund- gáb, sagte der Ministerpräfident Clemenceau: „Wir wissen alle, daß der Friedensvertrag von allen Ländern, die daran interessiert find, raltifiziert werden muß. Es gibt zwei Allianzberträge, die nicht nur . deshalb abges{chlossen wurden, weil wir geglaubt haben, der Völkerbund könne nicht die Rolle er- füllen, die wir ihm zugeshrieben baben, Diese Verträge sind unterzeihnet. Zwei enatsaus\chüse haben fie \ch{on mit starker Mehrheit angenommen. Sie behalten also ihren vollen Wert, selbst wenn das Völkerbundstatut von den Vereintgten Staaten nicht ratifiziert wird. Und was dann? Dann werden wir eben cinen Völkerbund haben, dem die Vereinigten Staaten nicht angehören. Das würde, ih gesizhe es, cine seltsame Jronie des Schicksals sein. Aber das ist eîne Angelegenheit, die nichts mit dem Allianz- vertrag zu tun hat, Selbst wenn Amerika dem Bölkerbund zwei oder drei Monate nicht angehören wird, dann wird der Vertrag nichtsdestoweniger bestehen.“ Clemenceau fügte in lebhafter Weise hinzu: „Wenn diese Operation eiwa dazu dienen fol, die Abstimmung über den Friedensvertrag auf unbcstinnmte Zeit zu verschieben, dann müssen Sie das tun, aber dann machen Sie es obne

uns. Ich ziehe es vor, daß die mit einem Gewitter geladene Wolke plagt.“ (Auf der äußersten Linken wurde Clemenceau mit großer

Heftigkeit unterbrochen.) Barth ou erklärte darauf : „Herr Minister- präsident, ih habe die ungeheuren Dienste, die Sie dem Lande geleistet haben, rückhaltlos anerkannt. Ich häite deshalb eine andere Antwort erwarten dürfen. Die rage ist, ob das Parlament, das von den Friedent- verhandlungen ferngehalten wurde, das Necht hat, Fragen zu stellen.“ Selbstverständlih, rief Clemenceau. Barthou wurde fort- geseßt von der Linken unterstüßt, als er Clemenceau vorwarf, er wolle der Debatte ausweichen. Clemenceau erwiderte: Jch weiche nit aus. Wenn Sie logish bleiben wollen, verlangen Sie bab Bertagung der Debaîte, bis die Vereinigten Staaten ratifiziert aben.

Die Aussprache wurde darauf auf Donnerstag vertagt.

Rußland,

Die Bolschewisten melden englishen Blättern von: 23. September zufolge, doß der Admiral Koltschak die Ver- ireter der Alliierten von seinem Beschluß, auf ven Rang als Oberbefehl8haber in Rußland zugunsten Denikins zu verzichten, in Kenntnis gesetzt hat.

Nach einer Meldung des „Polnischen Pressebüros“ foll sih die Armee Denitins mit dex polnischen Armee bei Korostischew, hundert Kilometer westlich von Kiew, ver- einigt haben.

talien.

Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zue folge hat sfih der Admiral Cagni nua doch bereit erklärt, nach Fiume zu gehen, aver nicht als Oberbefehlöhabec der Adriakräfte, sondern ais Privatmann, um in Uebereinstimmung mit der Regierung eine friedliche Lösung des Konfliktes mit d'Annunzio zu versuchen.

Südflawien.

Laut Meldung des „Südilawischen Preßbüros“ aus Spalato begann am 283. d. Mis. eine südslawishe Truppen- abteilung in der Richlung auf die von den Jtalienern bezeßzte Stadt Trau vorzudringen, als ein amerikonisher Torpedo- boolszerstörer in ben Hafen einlief, um den Rückzug ter Jtaliener auf die Demarkationslinie zu erzwingen. Die Eikzz wohner von Trau arie zu den Waffen unb eröffneten das Feuer auf die Italiener, die eiligst die Stadt verließen. Den Südslawen fielen ein Panzerauto, der Kommanda-* der italienishen Truppenabteilung und drei Mann in vie Hände. Jrzwischen \ciffien sich 200 bewaffnete amerikanische Varinesoldalen mi Maschiuen- gewehren aus und übernahmen das italienishe Panzerauto und die Gefangenen. Sie brachten sie nah Spalato und übergaben sie vem Befehlshaber des italienischen Stalions- \chiffes Puglia. Die Amerikaner übergaben die Stadt den inzwischen eingetroffenen südslawischen Truppen und \{i}ten si wieder ein. Die südslawishen Truppen verfolgten die Jtaliener über Trau hinaus und seßten ihre Aktion fort. Daz ameri- kanische Kriegsschiff verbleibr einige Tage im Hafen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aus\{chuß der Preußischen Landesversamm- lung, der mit der Vorberatung der oberschlesischen Frage und des S ELERTIAR E E über dic Erweiterung der Selbständigkeit der Provinzialberbände betraut ist, ‘nahm, wie „W. L. B.* berichtet, den vom Zentrum vorgelegten Gesegentwurf über Errichtung einer Provinz Be: \chlesien in der von der Unterkommission vorgeshlagenen Fassung bei einer Stimmenthaltung (U. 0 an. Na dem Entwurf soll die Teilung der Provinz Schlefien in zwei Provinzen, Ober- und Niederschlesien am 1. April 1920 in Kraft treten. Ueber die Ver- mögenéauseinandersegung soll ein Geseh entscheiden, wenn die Ver- treter der beiden Provinzen nicht einig werden. Ein Zentrumsanirag, nah dem für Oberschlesien ein besonderes R R t für politische Beamte ges(affen werden sollte, wurde abgelehnt. Der N Ne über die Erweiterung der Selbständigkeit der Provinzialverbände {soll noch ciner dritten Beratung unterzogen werden.

Nr. 34 des „Zentralblatts für das Deutsgthe Netch“, herausgegeben im Neichsministeriuum des Innern, vom 20. September 1919 hat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuer- wesen: Zündwarensteuerausführungsbestimmungen; Zündwarennad)- fsteuerordnung. i

Nr. 39 der „Veröffentlihungen des Reichs- esundheitsamts“ vom 24. Seplember 1919 hat folgenden Jn- alt : Personalnachriht. Gesundheitsstand und Gang der Volts- ankheiten. Geseßgebung usw. (Deutsches Reich.) Opium.

Mean Aerzte. (Prov. Brandenburg.) Pferdefleish und rsaßwurst. ( p ae A Gebühren der Aerzte 2c. (Hessen.) (Sachsen- A Säuglingspflegerinnen.

ntechniker. euß j. L.) Zieh- und Pflegekinderwesen. Ti : fes Reich.) Räude bei L im Deuts Hen e R N {e

l ugust. Tierseuchen im Deut Reiche, 15. September. Zelimeilige

Maßregeln gegen Kierseuhen. (Hamburg.) Bermischtes. (Deutsches Ri .) Krankenv in den a aftsk m 1917. Abgabe von Antiserum. o bectabel Ie n lbb:

fälle in deutshen Orten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in

Krankenhäusern deuts Großstädte. —- au her @ A ädte. ia deutschen

U E E CHIIE. De Me

R E E, E E S ED A E E R L T E E riv -

t 2 T 0