1897 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

versicherung ja do das Kapitaldeckungsverfahren, und es kann deshalb nicht auffallen, daß nah einer kurzen Periode der Geltung unseres Gesetzes noch eine erheblihe Differenz zwischen den Leistungen der An- stalten und der Belastung der Arbeiter besteht. Die Beiträge werden jedoch auch für die Anwartshaft auf künftige Rente entrihtet. Je mehr wir uns nun aber dem Beharrungszustande nähern, um fo mehr wird diese Differenz verschwinden und erheblien Mehrleistungen über die Beiträge hinaus Plat machen. Und wenn wir in den Beharrungs- zustand eingetreten sein werden, dann wird zwar die jährliche Belajtung der Arbeiter dur die Alters- unb Invaliditätsversicherung immer noh, wie jeßt, etwa 50 Millionen Mark betragen, es werden dann aber jährli an Renten 160 Miklionen Mark bezahlt werden, und dazu werden an zurückzuerstattenden Beiträgen noch 16 Millionen Mark binzutreten. Die Leistungen der Versicherungsanstalten an die Arbeiter werden dann also im Ganzen den Betrag von 176 Millionen Mark jährlich ausmachen gegenüber nur 50 Millionen Mark jährlicher Beiträge der Arbeiter.

Wichtiger aber als die Belastung der Gesammtheit der Arbeiter ift die Frage, wie sich das Verhältniß für den einzelnen Arbeiter stellt. Wenn wir heute. fragen : wie stellen sih die Beiträge eines Arbeiters, der eine Rente erhält, zu der Höhe der Rente? fo fommen rir zu dem Ergebniß, daß bei fünfjähriger Beitragsleistung von dem einzelnen Arbeiter geleistet sind der Lohnklasse 11 5 X 5,20 4, mat zusammen 26 M, und daß er dafür eine jährlihe Rente von 124 „4 empfängt, also alljährlich fünfmal so viel, als er insgesammt in 5 Jahren an Beiträgen entrichtet hat.

Ic kann also nur die Bitte wiederholen: wenn Sie nah außen bin über die Gebahrung unserer Invaliditätsversiherungsanftalten Auskunft geben wollen, dann, bitte, geben Sie sie vollständig und vermeiden Sie es, daß aus Ihren Ausführungen geschlossen werden kann, daß das Gesey doch ein recht mangelhaftes sei, weil es kein vollständiges Aequivalent für das, was der Arbeiter geleistet hat, gewähre. Das wäre, wie gesagt, in vollem Umfange unrichtig.

Damit kann ih die Ausführungen des Herrn Abg. Molkenbuhr, von denen ich übrigens sagen kann, daß sie im übrigen ganz sah- gemäß und ruhig gehalten waren, verlassen und dazu übergeben, die Ausführungen des Herrn Abg. von Leveßow zu besprechen.

Meine Herren, ih habe mich ganz besonders gefreut, aus diefem autoritativen Munde ein so günstiges Urtheil über unsere Vorlage zu hören. Herr von Leveßow, der langjährige Vorsißende einer Ver- \icherangsanstalt, beständig in Fühlung mit dem praktishen Leben, reich an Erfahrungen auf diesem Gebiete, hat an unserer Vorlage eigentlih weiter nichts auszuseßen gewußt, als die Vorschriften über Ausgestaltung der Aufsiht über die Versicherungsanstalten. Meine Herren, diese Vorschriften, rücksihtlich deren ih übrigens darauf hin- zuweisen mir erlaube, daß die Vorlage, wie sie beute dem Reichstage vorliegt, hon fehr viel weniger zwingende und eingreifende Be- stimmungen enthält, als die Vorlage, die zuerst vom Reichsamt des Innern veröffentliht war ih sage: diefe Vorschriften sind keines vegs aus der Erfahrung der Zentralstelle im Reich hervorgegangen, fondern sie find hervorgegangen aus Anträgen, die einerseits vom Reichs-Ver- sihzrung8amt und andererseits ven Bundesregierungen, inébefondere po1 der Königlich preußischen, gestellt find. Die Klagen sowohl des Reichs-Versiherung8amts, wie der Landesregierungen beziehen si dar- auf, daß die Vorschriften des geltenden Geseßes über die Aufsichts- führung nicht ausreihen, um Mißstände, die in der Verwaltung ein- zelner Versiherungsanstalten bemerkbar geworden sind, zu beseitigen; sie haben die Reichsverwaltung ganz nothwendigerweise bestimmen müssen, in dieser Beziehung wirksamere Vorschläge zu machen als das geltende Geseß enthält. Ich gehe hier auf die Einzelheiten niht ein; ich will nur das Eine hervorheben, daß Klagen hervorgetreten sind über opulente Errichtung von Dienstwohnungen, über Aus- stattung der Bureaux mit einer Anzabl von Beamten, für die das Bedürfniß nah der Meinung des Reihs-Versicherungsamts be- ziehungsweise der Regierung niht in vollem Umfange nachgewiesen war. Es ist die Besorgniß ausgesprohen worden, daß Hier und da in den Bureaux Sinekuren geschaffen würden. Es is ferner auf einem Gekiet Klage geführt worden, auf dem eine weitere und freiere Thätigkeit der Versicherungsanfstalten meiner Empfindung nach gestattet sein sollte, bei der aber doch immer die Nücksicht in Betracht ¿u ziehen i, ob diese freiere Thätigkeit mit dem geltenden Geseß in Einklang steht, das ist auf dem Gebiet der Krankenfürsorge, insbesondere auf dem der Errichtung von Sanatorien. Ih weiß sehr wohl, daß gerade dieser Zweig der Thätigkeit der Versicherungsanstalten in der Bevölkerung außer- ordentlih viele Sympathien hat, und dagegen für meine Person, daß die Versicherung8anstalten auf diefem Gebiet thätig werden. Wenn es sih aber, wie es do bei den Ver- siherungsanstalten der Fall ist, um die Verwaltung fremden Vermögens handelt, fo entsteht die Frage, cb die Grenzen überall innegehalten sind, die bezüglich dieser Thätigkeit von Seiten der Vor- stände der Versicherungsanstalten bätten eingehalten werden müssen. Also die Sate liegt so. Wir haben uns diefe Vorschriften nicht aus den Fingern gesogen; fie find uns gebraht worden. Es wird im Reichstage oder in der Kommission zu er:vägen sein, ob diese Vor- schriften, wie sie heute, wiz gesagt, in milderer Gestalt vorliegen, nothwendig sind; und wenn man in dieser Beziehung Aenderungen vornehmen kann, werden die verbündeten Regierungen gewiß bereit sein, darauf einzugehen, fofern sie die Ueberzeugnng gewinnen, daß man mit den vann vorzushlagenden Vorschriften autkommen kann, um eine ordnungsmäßige und sachentsprehende Verwaltung bei den Versicherungsanstalten sicher zu stellen.

Nun komme ih zu dem Antrage des Herrn von Ploe. Ich kann diesem Antrage nicht die Aussicht eröffnen, daß er bei den verbündeten Regierungen auf Zustimmung zu rechnen hat. Dieser Antrag ver- rüdckt meiner Meinung nah die Grundlagen unser Versicherungsgeseß- gebung in einer so eminenten Weise, er verläßt fo schr die An- \chauungen, von denen wir bei Ausgestaltung unserer Arbeiter- versicherung ausgegangen sind, daß der Antrag nach meinem Dafür- halten nur dann auf Annahme rechnen fönnte, wenn der Nachweis zu führen wäre, daß es absolui nothwendig ist, fo fundamentale Aende- rungen vorzunehmen. Diesen Nachweis vermisse ih bisher; er ift von dem Herrn Abg. von Ploeß nicht erbraht, und ich möchte au glauben, daß es nicht wohlgethan ift, insbesondere den Grundsaß zu verlassen oder zu ershüttern und er wird dur den Antrag er- \hüttert —, daß der Arbeiter selber für die Sicherstellung seiner Zu-

ih bin auch garnicht *

die Sicherstellung ver Zukunft der Arbeiter zu forgen, die in seinem Dienste beshäftigt worden sind und die für ihn gearbeitet baben. . Was nun den Antrag des Herrn Abg. Roesicke anlangt, so will ic dem Herra Abgeordneten nicht vorenthalten, daß mir dieser Antrag anfänglih außerordentlih sympathisch war. (Heiterkeit und Zuruf.) Ih hatte ben Eindruck: die Ermüdung, der wir uns gegenüber befinden - ist so weit gediehen, daß unsere Vorlage, beftehend aus hundert und einigen fünfzig Paragraphen, doch s{chwerklich auf Durthberathung zu renen hat; und in dem durchaus berechtigten Bestreben, wenigstens insoweit dem vorhandenen Bedürfniß abzuhelfen, als es irgend zu erreichen ist, möhte man, so meinte- ih anfänglih, wohl dazu über- gehen können, wenigstens einen Theil der wihtigeren Bestimmungen unserer Vorlage, soweit sie eine Vereinfahung des Verfahrens ent- halten, zur Abstellung von Klagen führen und zu Nuß und Frommen der arbeitenden Bevölkerung dienen, vorweg in separato zu ver- abschieden. Aber bei näherer Betrahtung habe ich denn doh die Ueberzeugung gewonnen, daß diese meine erfte Anshauung eine grund- falsche gewesen ift. (Heiterk eit.)

Denn einmal sind die Punkte, welhe der Herr Abg. Roesicke die Güte gehabt hat, aus unserer Vorlage in seinen Antrag zu über- nehmen, keineswegs die reformbedürftigsten und dringendsten, und in dieser Beziehung tröstet mich au niht der Umstand, daß der Herr Abg. Richter ja hon gütigst in Ausficht gestellt hat, man könne ja auch bei der Berathung des Antrags Roesicke über den Kreis deffen, was darin geboten wird, hinausgehen und könne ncch weitere nüßlihe und sofort zu erledigende Fragen in den Antrag einfügen. (Wider- spruch links.) Allein i gebe der Auffaffung Recht, die mir gestern im Privatgespräh entgegengetreten if, mit dem Antrag Noesicke nehmen Sie die Korinthen aus dem Play. (Heiterkeit.) Ja, was ist aber die Folge, wenn Sie diese Korinthen aus dem Plaß nehmen ? Daß dann das Andere um fo weniger chmackhaft ift. (Heiterkeit) Wenn der Herr Abg. Richter gar nicht zu Unreht gemeint hat, die Opposition gegen den Antrag Roesicke beruhe auch darauf, daß man das, was der Herr Abg. Roesicke vorwegnehmen will, nun als Vorspann benußen will für andere Dinge, fo ift das einmal ein ganz erlaubtes Procedere; aber, selb wenn man es ver- werflih finden wollte, wird man mir doch zugeben müfsen, daß, wenn man jeßt die Korinthen aus dem Plaß nimmt, das Uebrige seiner Er- ledigung in absehbarer Zeit-niht entgegengeführt werden wird. Es ist bei einer solhen Gesetzgebung, von der Bedeutung, wie unfere Invaliditätsgesezgebung ist, durchaus nothwendig, daß, wenn man einmal an eine Korrektur geht, man sich auch gründlih und umfassend überlegt: was ist an dem Gese zu verbessern, wie babe ih es ein- zurihten und daß man nit stückweise herausgreift und das Andere liegen läßt in der Hoffnung, daß sich später einmal eine UVekerein- stimmung über jeßt noch strittige Fragen ergeben wird. Diese Ueber- einstimmung wird si, wenn nit vielleiht die Verhältnisse gerade ganz zwingende werden, von Jahr zu Jahr schwerer gestalten. Also ih glaube, wir müssen nothwendigerweise daran festhalten, daß wir uns nicht mit den wohlwollenden Gedanken des Herrn Roesicke be- gnügen, sondern dahin streben, volle und ganze Arbeit zu machen.

Nun, meine Herren, komme ih, und das ift die Ueberrashung, die mir gestern geworden ist, zu den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Freiherrn von Hertling.

Meine Herren, mich haben die: Frühlingslüfte des Jahres 1889 angeweht, als ih, und zwar mit großem Interesse, die Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Freiherrn von Hertling gestern hörte. Ih wurde lebhaft zurückgeführt in jene \{chweren und eifrigen Diskussionen, die über Reichszushuß, über Auédehnung der Invaliditätsversiherung über den Kreis der Großindustrie hinaus im damaligen alten Hause an der Leipzigerstraße geführt worden sind, und ih hätte niht ge- glaubt, daß man heute noch zu der alten Vorliebe für Streichung des Reichszuschusses und Beschränkung auf die Großinduftrie zurückehren würde.

Meine Herren, ih babe es damals im Jahre 1889 verstanden, daß man schwere Bedenken hatte, die Alters- und Inyaliditätsversiche- rung über den Kreis der Großindustrie binaus und insbesondere auf die Landwirthschaft zu erstrecken. Wir thaten damals einen Sprung ins Dunkle ; keiner von uns konnte mit positiver Bestimmtheit voraus- sagen, wie sih unsere Gesezgebung bewähren würde; aber heute eine Einschränkung anzunehmen, die damals die Majorität des Hauses abgelehnt hat, das, muß ih sagen, würde meiner Ueberzeugung nah außerordentlich schwer zu verantworten fein. (Sehr richtig! rechts.) Er wäre \chwer zu verantworten gegenüber allen denjenigen Keeisen, denen der Geseßgeber ausdrüdcklich die Zasage gemacht hat: ihr sfollt für eure alten Tage eine Rente beziehen ; es wäre s{chwer zu verantworten gegenüber den Faktoren, die nun obne weiteres an Stelle der Versicherungsanstalten die Fürforge für diese Kreise übernehmen müssen, denen man die Nente ferner nit gewähren will; und, meine Herren, es wäre am allerschwersten zu verantworten gegenüber denjenigen, die nun in der Versicherung bleiben, und damit komme ich auf den Nachweis, daß, wenn der Vorschlag, den der Herr Abg. Freiherr von Hertling gestern hier ver- treten hat, Geseß werden sollte, daß dann die Absicht, die damit ver- folgt wird, doch nit erreiht wird.

Meine Herren, erstens einmal frage ich mi: wozu diese Einschränkung? Hat denn wirkli, wie der Herr Abg. Freiherr von Hertling andeutete, unsere Invaliditäts: und Altersversiherung Fiasko gemaht? Nein, meine Herren, sie hat kein Fiasfo gemaht. Der einzige Mangel, den wir auf dem Gebiete der Organisation und Geschäftsführung beklagen, ift der, daß wir zwei Versicherungsanstalten haben, die uns niht auf die Dauer als leistungsfäbhig erscheinen. Deshalb nehmen wir vor- wiegend die Klinke dec Geseßgebung in die Hand, um hier die bessernde Hand anzulegen. Aber hat man denn überhaupt gehört, daß si die Invaliditäts- und Altersversicherung im allgemeinen prin- zipiell niht bewährt habe? Hat man denn s{chon davon gehört, daß die Lasten, die die Invaliditäts- und Altersversicherung dem Volk auferlegt, und die ih keineswegs untershäße, daß diese Lasten uns erschwinglich sind? Und nun will man eine Wohlthat, die der Gesetzgeber feierli verbrieft hat, einem Theile der Versicherten ent- ziehen, und zwar einem Theile, der ebenso gut, wie der andere, den Sie in der Versicherung belaffen wollen, der Wohlthat dieser Ver- ficherung bedarf. Sie bezeichnen dieses Mittel ausdrücklich als ein Kurmittel gegenüber dem Zustande, daß einzelne Versicherungs» anstalten ausweislih ihrer Geshäftsgebahrung auf die Dauer nicht leistungsfähig find. Aber, meine Herren, wenn ih jeyt bei

{unft sorgen soll und daß der Arbeitgeber die Verpflichtung hat, für

der Versicherungsanstalt Ostpreußens die Landwirthschaft aus-

\chließ-, und die Versicherungsanstalt ihre Thätigkeit bloß auf die dort in der Provinz gegenüter antezen Provinzen spärlich vorhan- denen Industrien erstreckt, dann wird ja die Versicherungsanfstalt noch viel eber leistungsunfähig. Und weiter; wenn, wie das in Jhrem Antrag steht, der mir zugegangen ift, wenn Sie den ausscheidenden Landleuten die Befugniß belassen wollen, freiwillig die Versicherung. fortzuseßen, und wenn die Landleute in der Versicherungsanstalt Oft- preußen oder Niederbayern von dieser Befugniß- Gebrau machen, dann ist ja die Finanzgebahrung der Versicherungsanstalten au niht um einen Pfennig gebessert. Und meine Herren, weiter! Sie wollen entlasten; ja, Sie entlaften ja gar nicht! Den Reich8zushuß wollen: Sie aufheben. Soll also dieselbe Rente gewährt werden wie. bisher dann muß do für das Aufbringen desjenigen Betrages, der durch den Reichszushuß gedeckt wurde, nothwendigerweise ein Aequivalent durä Erhöhung der Beiträge geschaffen werden.

Und nun endlich, meine Herren, Sie fagen: wir wollen ja den land- wirth\scaftlihen Arbeiter niht bilflos lassen, es soll für ihn gesorgt werden. Ja, aber wie? Das ift eine große Frage. Wollen Sie irgend etwas Anderes an die Stelle segen, wodurch der Mann einen Rechtsanspru und zwar einen in feiner Höhe von vornherein be- stimmten Rechtsanspruch genießen sol ? Gut! Darüber würde sid reden lassen. Wollen Sie aber, wie es den Anschein hat, den Mann: demnächst auf die Armenpflege verweisen, dann, meine Herren, würden Sie {ih eines Rückschritts zeihen müssen, den Sie {wer verant- worten könnten. (Sehr wahr !)

Was ift denn das Motiv für unsere fozialpolitishe Gefeygebung gewesen? Wir haben von dem Arbeiter das drückende Gefühl, der Armenunterstüßung anheimzufallen, nehmen wollen (sehr ri&tig!), wir haben ihm die Sicherheit geben wollen, allerdings eine Sicherheit, die er nur auf Grund eigener Leistungen haben follte, daß für seine alten Tage g-\orgt werden wird. Unter diefen Umständen, meine Herren, glaube ih versihern zu können, daß die verbündeten Regierungen zu diesem Zurückgehen auf den Zustand vor 1889, und wenn es auch nur in der Beschränkung auf die Landwirthschäft ist, ihre Zustimmung niht geben werden. Jch glaube, Herr Freiherr von Stumm bat schon darauf hingewiesen, daß außerdem eine große Schwierigkeit in der Durchführung liegt. Wie wollen Sie, wenn Sie die Alters- und In- validitätsversiherung auf die Industrie und zwar auf die Großindusftrie- beschränken, die Grenze finden ? Heutzutage, bei der großen Entwickelung unserer gewerblichen Thätigkeit, haben wir bekanntli bei der Gewerbe- ordnungs-Kommission die größeste Schwierigkeit, zu untersuhen, was- ift Handwerk; wir vermögen niht ein entsheidendes Kriterium zu finden. Dem gegenüber soll nun, und zwar dur das ganze Reich, ein Unterschied zwishen Großbetrieb und Kleinbetrieb gemacht werden. Meine Herren, das bekommen Sie nicht fertig, wenn Sie nit eine ganz mechanishe und der inneren Berechtigung enibehrende Grenze ziehen.

Nun komme ih noch auf etwas Anderes. Der Herr Abg. Freis berr von Hertling hat ganz rihtig daran erinnert, daß ein großer und bedeutender Gegner der Einbeziehung der Landwirthschaft in die Alters- und Inpalidiiätsversiherung der verewigte Abg. Windthorst gewesen sei. Ich habe mit vielem Interesse seine Rede nagelesen, und von dem Standpunkt aus, den man damals gewinnen fonnte, vom Standpunkt der Vorsicht aus, sind die Ausführungen derselben durchaus werthvoll und bedeutsam. Aber was hat der Herr Abg. Windthorst damals und zwar gerade, um vor einem so einshneidenden Schritte, wie cs die Autdehnung der Alters- und Invaliditätsversiche- rung war, zu warnen, gesagt? Er hat gesagt:

Wenn Herr von Franckenstein gesagt hat, daß die Arbeiter warten auf die Wohlthaten des Geseßes, fo wird ihm das kein Mensch leugnen können. Ich habe aber die Ansicht, daß, wenn fie das allerdings erwarten, wir do da die Verantwortlihkeit tragen und Ursache haben, nah allen Seiten hin zu fehen und mit aller Vor- siht vorzugehen. Denn darüber kann kein Zweifel sein: ein ernfterer, bedeutungêvollerer Schritt als diefer ift auf diesem Gebiet niemals gemaht worden. (Sehr rihtig!) Und das ist um fo ernster zu nehmen, als der Schritt niht zurückgethan werden kann. (Sehr richtig !)

Dann führte der Herr Abgeordnete aus: wenn wir in dieser Sache fehl gehen, so kommt alles das, was wir damit vershuldet haben, auf unser Haupt. Meine Herren, ih ersuche die Epigonen des Herra Abg. Windthorst (Heiterkeit), fih dieser Auffassung an- zushließen. Sie is eine durchaus zutreffende. Der Shritt ist ge- ehen. Man kann nit fagen, daß er sich nicht bewährt hat; zurü zumachen ift er nicht.

Nun, meine Herren, lassen Sie mich noch ein paar Worte über den Ausgleich sagen, und das ist eigentlich der Punkt, wegen dessen wir einen großen Werth darauf legen, daß auch über den Kreis der Anträge des Herrn Abg. NRoesicke hinaus eine Korrektur unferer In- validitätsversiherungs-Geseggebung cintreten möge. Der Herr Abg. Freiherr von Hertling hat es als bedenklih bezeihnet, diesen Weg zu gehen, und ebenso hat au der Herr Abg. Richter sih heute positiv dagegen ausgesprohen. Meine Herren, ih muß sagen, wenn man sich in die Anschauungen versezt, von denen aus das ganze Gebäude unserer sozialpolitishen Geseggebung aufgebaut ift, fo verstehe ih Ihre Bedenken niht. Das gebe ich zu, der Herr Abg. Freiherr von Stumm hat ganz recht: der Vorschlag der verbündeten Regierungen geht nicht weit genug; das kann man sagen. Aber daß man Bedenken trägt, zu Gunsten eines niht hinreihend leistungésfähigen Theils der ganzen Versicherungs inftitution die Hilfe der übrigen in Anspru zu nehmen, das, meine Herren, verstehe ih nicht. Hätten wir die Idee gehabt, von vorn herein eine Versiherungseinrihtung zu treffen, wonach jede einzelne Versicherungsanstalt finanziell so in sich abgeschlossen scin sollte, daß fie nur aus\{chlicß;lich mit der Erfüllung ihrer Pflichten befaßt wird, und daß sie sich um das, was außerhalb ihres eigenen Kreises, ihres eigenen Territoriums auf dem Gebiete der Versicherung sich begiebt, nit zu kümmern hätte, dann würden die Herren Net haben. Aber was ist teaa unsere ganze sozialpolitische Geseßgebung? Es ift eine gemeinsame Wohlfahrtseinrichtung, die allen denjenigen Elementen des Volkes, welhe davon nah dem Willen des Geseßgebers getroffen werden sollen, gleihmäßig zu gute kommen soll. Und wenn wir damals nit zur Reichsanftalt, welhe in der Konsequenz diefer Auf- fassung das Richtigste gewesen wäre, übergegangen sind, so lag das ganz einfa daran, daß für die Reichéanstalt damals und ih glaube, au jeyt eine Majorität bei den verbündeten Regierungen nicht zu haben war.

Nun kann aber der Umstand, daß die ganze Versicherungéeins

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cihtung in diejer Weise nit durchgeführt worden ist, unmögli den Erfolg haben, daß jeyt der Versicherungsanstalt Ostpreußen überlaffen bleibt, wie sie ihre Verpflichtungen iz Zukunft erfüllt, und daß die anderen Anstalten niht gehalten werden sollen, an einem finanziellen Ausgleich für diese Anstalt theil zu nehmen. Aber selbst wenn diese Auffassung die zutreffende und rihtige wäre, dann frage ih, was foll dann werden. Lassen wir den Zustand fo, wie er jeßt ift, fo ift das Eine sicher: es tritt in absehbarer Zeit der Moment ein, wo die

Versichcrungsanstalt Ostpreußen überhaupt kein Vermögen mehr besißt,

und das Zweite is sicher, daß verschiedene andere Versicherungs8- anstalten fortgeseßt Kapitalien in immer größerem Betrage ansammeln, die jeßt {hon eine Höhe angenommen haben, daß von den Zinsen dieser Kapitalien die Renten bestritten werden könnten, obne daß weiterhin Beiträge zu erheben wären. Da frage ih mich: weshalb soll der Ueberfluß des Einen niht nußbar gemacht werden zur Linderung der Nothlage des Andern auf einem Gebiete, welhes ein durchaus gemeinsames ift ?

Also, meine Herren, der Gedanke, der den Ausgleihsvors{lägen der Regierung zu Grunde liegt, ift, wie ih glaube, nit zu verwerfen. Das gebe ih zu, ein Radikalmittel ist es niht. Denn wenn auch auf der einen Seite die Lage der nothleidenden Versicherungsanstalten verbeÿert wird, so wird doch auf der anderen Seite die Ansammlung des Vermögens anderer Versicherungsanftalten, wenn auch langsamer, weitere Fort'hritte mahen. Man wird sih dann im Laufe der späteren Entwickelung zu überlegen haben, wie etwa diefer steigenden Kapitalansammlung abgeholfen werden kann. Ein Ausgleich in der finanziellen Lage der Anstalten if aber dringendes Bedürfniß, und es duldet die Erledigung dieser Aufgabe, wenn man anders sorgsam und rationelt verfahren will, keinen Aufschub. Darin muß ih meinem Freunde, dem Herrn Abg. Freiherrn von Stumm entgegentreten: die Erledigung der Sache hat nicht Zeit bis zum Jahre 1900. Je länger der jetzige Zustand andauert, um fo größer werden die Unterschiede im Vermögen der Anstalten, und es is nüßlih und gut, diese Diffe- renzen sobald wie mögli zu befeitigen.

Der Herr Aktg. Hoffmann (Dillenburg) hat geftern einen Vor- \chlag gemacht, der auch {hon früher erörtert und auch in der Begründung zum Geseßentwurf gestreift ist. Man möge doch, um die jeßt nothleidenden Versicherungsanstalten leistungsfähiger zu machen, dafür Sorge tragen, daß die Abführung des Marken- betrages, den der Arbeiter zu leisten hat, an diejenige Versicherungs8- anstalt, in deren Bezirk er zuerst versichert war, erfolge. Der junge Arbeiter solle, wenn er in Königsberg zuerst in eine ver- sicherungspflihtige Beschäftigung getreten ist, au späterhin die Marken der Versicerungsanfstalt Ostpreußen einkleben, und dann foll auch naher die Versiherungsanftalt Oftpreußen die Rente zahlen. Ja, meine Herren, das giebt aber eine ganz eigenartige Komplikation; bei der großen Ausdehnung der Freizügigkeit würde die Folge einer folen Maßregel die sein, daß auf sämmtlichen Postanstalten, Marken aller Appcints von sämmtli®en Versicherungsanftalten vor- räthig gehalten werden müßten. Es müßte deshalb beispielsweise in Trier für einen Versicherten, der aus Pommern ftammt, eine Marke der Anstalt Pommern vorräthig sein. Will man das nicht haben- der Abg. Hoffmann \chüttelt mit dem Kopf, dann wird die Sache noch schwieriger, dann muß der betreffende Arbeitgeber oder Arbeit» nebmer an dem Loknzahlungstage oder an dem Tage, wo nah der Novelle und da haben wir ja ein weiteres Spatium gelafen geklebt werden muß, seinen Beitrag nah Königsberg abführen; ein Drittes ift mir zur Zeit nicht klar, ich werde aber gern einer Be- lehrung zugänglich sein.

Also ih muß mit Rüeksicht auf diese Gründe dringend wünschen, daß man, und zwar {hon jeyt, eine Remedur schaffe. Meine Herren, es ift davon die Rede gewesen, daß es unmögli sei, in diefer Session das Gese zu verabschieden. Ih will niht fagen, daß ich in dieser Beziehung von Zweifeln frei bin. (Heiterkeit.) Allein, meine Herren, ih bin auch auf der anderen Seite durchaus nicht davon überzeugt, daß es unmöglich wäre, dieses Geseß noch fertig zu stellen. Wir haben die leuhtendsten Vorbilder (Heiterkeit) in den Leistungen der juristishen Kommissionen, die ch mit dem Entwurf des Bürgerlichen Geseßbuchs und noch neuerdings mit dem Handelsgeseßbuch befaßt haben. Meine Herren, was die Juristen können, das können wir Volkswirthe au (Heiterkeit); wir wollen also mit Ernst Hand ans Werk legen, dann wird es doch vielleicht gelingen, daß wir fertig werden.

Meine Herren, es ist doch immerhin eine große und, wie ih meine, eine dankbare Aufgabe, die Schäden abzustellen, die man abstellen kann, und da soll man nit säumen. Zu dem Nuhm, den die deutsche Gesetzgebung auf diesem Gebiete bereits ggerntet hat, und das be» merke ih gegenüber dem Herrn Abg. Molkenbuhr zu dem Ruhm, den der deutsche Arbeitgeber für sh k ezüglich seiner Leistungsbereitschaft für die Arbeiter in Anspru nehmen darf, der deutsche Arbeitgeber, der mehr geleistet hat, als irgend eine Kulturnation auf dem ganzen weiten Erdenrund i sage, zu diesem Ruhme lassen Sie uns au noch den Ruhm erwerben, daß wir die bessernde Hand unverzüglich an die Schäden anlegen, die wir in unserer Jnvaliditätsversicherung erkannt haben. Sollte es wider mein Verhoffen niht mögli sein, nun, dann trösten wir uns mit dem Satz: in magnis et voluiss® sat est! (Bravo!)

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Wenn es sih nur um zwei noth- leidende Anstalten handelt, dann sollte man sih auf diese beiden mit der Verbesserung beschränken und nicht die anderen in Méitleidenschaft ziehen. Herr von Boetticher meint, daß die Lasten der Versicherung niht unershwinglih sind. Die Ausführungen von der Rechten, rom Grafen Kaniß, lauteten aber doch dahin, es gehe nit so weiter. Wenn der Antrag von Ploey sogar die Versicherung aufgeben und alles auf Steuern aufbauen will, dann kann man es uns doh nit verdenfen, daß wir auf unsere alten Anträge zurülfkommen; denn meine Freunte sind nicht bereit, auf die Vorlage der verbündeten Regierungen einzugehen. Was schadet es denn, wenn die Beiträge bei den verschiedenen Versiherungsanstalten vershieden find? Die Vecschiedenheit ist bei der Krankerversicherung und Unfallversicherung noch viel größer, als sie bei der Savalidénnerficherung jemals werden fann. Daß die territorial abgegrenzten Versierungsanftalten vollftändig selbständig gemacht wurden, ist einer der Kom- promißpunkte, der es einem Theile meiner politishen Freunde ermöglichte, für das Gesey zu stimmen. Menn eine Ver- sicherunçsar:stalt [eistungsunfähig wird, so soll nah dem Geseß der betreffende Kommunalverband eintreten und nicht die anderen An- stalten. Die Nothloge einiger Anstalten ist entstanden aus der schlechten Beitragszablung. Die Regierung sollte für die Abstellung folher Mißwirt halt sorgen, ehe sie zu anderen Maßregeln greift. Man nahm an, daß die Altersrente den ländlichen Arbeitern, die Invalidenrente den Industriearbeitern zufallen würde. Man hat jedoch

überfehen, daß die industriellen Arbeiter die Invalidenrente frühzeitig erlangen, aber auch balb ausscheiden, während die ländlichen Invaliden

ibre Rente später erlangen, aber länger beziehen, Desbalb liegt kein Grund vor, die Indvftriearbeiter zu Gunsten der ländlichen Arbeiter 34 belasten. Wenn die Anstalten in den landwirtbschaftlichen Bezirken die Last nit mebr tragen können, dann sollten fie doch mit Freuden den Antrag des s annehmen und die landwirtbschaftliden Arbeiter von der erung iehen, Wenn die Vorlage nicht fertig gestellt werden kann, dann follte man den Antrag Röficke an- E vi S n des Staatskommissars find wir durhaus der ns Herrn von Levezow.

. Freiherr von Manteuffel (d. kons.): Wenn die Abhilfe nicht geschaffen wird dur eine anderweitige Vertbeilung der Renten- last, so würde die preußische Regierung berehtigt fein, eine pr ische Versicherung®anstalt einzurihten. Der Antrag, die Industriearbeiter allein versicherungspflihtig zu maden, ift arbeiterfeindlih und [land- wirthshaftsfeindlih; denn damit würden sämmtliche landwirtbschaft- lihe Arbeiter in die Städte und damit in die Arme der Sozial- demokratie getrieben werden. Der Rheinische Landwirthschaftliche Vercin will die Invalidenversicherung - auf die landwirths{aftlihen Berufsgenossen\haften übertragen. 1889 wurde auf Grund des Wider- spruchs einiger Einzelstaaten die Uebertragung der Invalidenversicherung auf die Berufsgenofsenshaft aufgegeben, und jeßt will man dahin zurückfkehren. rr von Boetticher hat die optimistishe Auf- fassung bekundet, daß die Vorlage jeßt noch erledigt werden förne; er hat auf das leuhtende Vorbild des Bürger- lihen Geseybuhes verwiesen. Das gelan auf Grund eines Kom- promisses mit Herrn Rintelen wegen der Strafprozeßordnung. Das Bürgerliche Gefeßbuch wurde erledigt, und nachber fiel die Straf- prozeßordnung durch. Das geg nicht, us einmal so zu ver- fahren. Herr von Salish hat die Vorzüge der Vorlage geftern her- vorgehoben, aber ibre Mängel niht betont. Die einzige wesentliche Vereinfachung, die ih entdeckt habe, ift die Ueberschrift, und \{ließlich ist das auch noch eine Täuschung, denn die Altersversicherun ist drin geblieben, obwohl sie in der Ueberschrift fehlt, und clceEt man auf der Novemberkonferenz 1895 vollständig einverstanden darüber war, daß sie wegfallen follte. Herr von Boetticher meinte, die Selbst- verwaltung habe s{lecht gewirthshaftet. Dieser Vorwurf ift unbe- Le und fann niemals bewiesen werden. Der Staatekommifssar hat fehr viel mehr gekostet, als er irgendwie Nußen geschaffen hat. Die Verstärkung der Aufsichtsbefugnifsse ist durhaus untbunlich. Durch die Bestätigung der Beamtzn des Vorstandes, durch die Aufstellung des Etats seitens der ftaatlihen Behörden wird ein unerträglicher Zustand (elaffen, den der Reichêtag 1889 einstimmig berworfen hat.

én eine Kommissionsberathung mit der Hoffnung, das Gefeß noch in

dieser Session fertig zu stellen, kann man ih nicht einlassen. Die anderweitige Rentenvertheilung lähmt jede freie Bewegung fo voll- kommen, daß man eine folhe Beschränkung den Versiherungsanstalten nit zumuthen kann. Am liebsten würde ih eine Reichs. Ver|icherungs- anstalt sehen ; kann man sie niht durhseßen, dann follte wenigstens für Preußen eine staatlihe Anstalt geshaffen werden. Den Antrag von Ploesz habe ih nit unterschrieben, weil ich ihn für undurch- fübrbar halte ; er führt uns auf die Reis - Einkommensteuer, die ih unter keinen Umständen will. Der Antrag Rösicke bringt nur einige Erleichterungen für die Arbeitgeber und läßt alle fonstigen Unbequemse- lichkeiten bestehen, während wir eine gründliche Reform wünschen.

Abg. Kühn (Soz.) wendet sih gegen die Ausführungen des Abg. v. Salisch, der die Fürsorge der Landwirthe für ihre Arbeiter gerühmt habe. Redner wendet sich ferner dagegen, daß dur § 111 eine Klebepfliht der Arbeiter eingeführt werde, die besonders für die Hausindustriellen bedenklich sei. Das Zentrum babe sih 1889 gegen das ¿Sesey erklärt, weil dadurch die Arbeiter noch begehrlicher werden würden.

Abg. Steininger (Zentr.) erhebt dagegen Einspruch; das Zentrum habe sch nur gegen die Hineinziehung der landwirtb- schaftlichen Arbeiter gesträubt. Uebrigens hätten die Sozialdemokraten auch damals gegen das ganze Gesetz gestimmt. Redner bestreitet, daß der in Auésicht gestellte Antrag des Zentrums die ländlichen Arbeiter in die Städte bringen würde. In Süddeutschland erspare das Gesinde in jungen Jahren Geld, werde in reiferem Alter selbständig und scheide aus der Versicherungepflicht aus.

Abg. Roesicke (b. k. F.) erklärt si gegen die Ueberweisung der Vorlage an die Unfallversicherungskommission und bittet, feinen An- trag sofort im Plenum weiter zu berathen. :

Abg. Liebermann von Sonnenberg (d. Reformp.) bestreitet, daß der Antrag von Ploey den Mittelstand belaflen würde; feine Freunde seien für den Antrag nur, wenn eine progressive Einkommen- steuer eingeführt werde.

Damit schließt die Debatte. Die Ueberweisung an die Kommission wird sowohl bezüglih der Regierungsvorlage wie bezüglih der Anträge von Ploey und Rösicke abgelehnt. Die zweite Lesung findet somit im Plenum stait. Schluß 61/, Uhr. Nächste Sizung Montag 1 Uhr. (Interpellation, betreffend den amerikanishen Zolltarif.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 72. Sigung vom 30. April 1897.

Auf der- Tagesordnung steht die Fortsezung der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geist- lihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegen- heiten bei dem Titel „Gehalt des Ministers“. i

Ueber den ersten Theil der Debatte ist gestern berichtet worden.

Abg. Brandenburg (Zertr.): Auf die Anzapfungen und Anek- doten des Abg. von Eynern gehe ich nicht ein. Prozessionen, ins- besondere die Frohnleihnameprozession, gehören zu den. verfassungs- mäßig gewährleisteten Religionsübungen der katholishen Kirche. Trotzdem sind zweimal solche Veranstaltungen wegen Sachbefshädigung und Polizeikontraventionen vor den Strafrichter gezogen worden. Man hat im Krcise Osnabrück das Böllershießen als Ruhestörung, das Terminieren als Bettelei charakterisiert. Diese Auslegung hat eine große Erregung hervorgerufen. Das Volk kann es nicht ver- stehen, wie ein seit Menschengedenken geübter Brauch auf einmal

- verboten werden soll. Man sfoüte diese Frage einheitlih regeln nach

einem Uebereinkommen mit den Bischöfen, die gewiß gern kommen würden; die Berechtigung der Prozessionen muß aber anerkannt werden. Die katholishe Kirhe will die Gottesverehrung niht auf die Kirhenmauern besGränken, sondern auch ins Freie tragen.

Abg. Rickert (fe. Vgg.): Dec Abg. Roeren hat ch über die

Verhandlungen des Lehrertages in Hamburg beklagt. Ich habe diese

Verhandlungen auch gelesen, aber die angezogene Aeußerung eines Redners über die Abstammung des Menschen niht gefunden. Gemeint ist wohl dec Vortrag des Professors Lehmann in einer Nebenverfamm- lung. Einen Einfluß auf dic Lehrer dürfte Professor Lehmann nicht haben. Sie können derartige Ausführungen anhören, ohne dem „krassesten Unglauben“ zu verfallen. Wir sollten froh sein, daß unsere Lehrer noch so positiv in kirhlihen Dingen ftehen, und es muß sie erbittern, wenn man sie im Parlament so scharf angreift. Der jeßige Stand der Frage des Dissidenten-Religionsunterrichts ist unerträglich undunhaltbar und geht sogar über Mühler'sche Anschauungen hinaus. Herr Brübl bat einen Paragraphen vorgeschlagen, daß Dissidentenkinder nur mit Zustimmung der Eltern und Vormünder an dem konfessionellen Unterricht theilnehmen müssen. Wir würden auch heute dafür stimmen, wenn ein folcher Antrag wieder eingebraht würde. Ich bin begierig zu bôren, was die Regierung jeßt sagt. In Falkenberg wurde eine Fee des Organs des Bundes der Landwirthe bei der Zentenar- eier an die Schulkinder vertheilt. Das ift eseglih unzulässig. Wahrscheinlih hat der Minister von einem folchen Vorgange keine Ahnung. Es ist gut, jeden einzelnen Fall zur Kenntniß des Ministers zu bringen. Mit der nöthigen Ausdauer werden wir den Herren Naifon

beibringen, damit sie lernen, daß sie die Geseße nit mit Füßen treten

dürfen. Wer si als Monarchift binstellt, m as ersten die Gesejze be- achten. Die Frage der Lesebücher ift eine der wi aen Schulfragen. Als ih 1892 ron einer Verstaatlihung der Volksschul-Lesebücher sprach, bezeichnete der damalige Kultus-Minister Graf Zedlitz diefen Gedanken als Unsinn. Der freien Thätigkeit wolle die Unterrichteverwaltung

nicht in den Arm fallen. Kurze Zeit darauf trat cin {hroffer Véeinungs- wesel in der Anschauung der Verwaltung ein, was auch

gem, der Regierung in Arnsberg beweist. [äe ie

das Vor- Eine sonderbare Fürsor Armen, wenn die Regierung alle bisherigen Lefeb Æ chafft und die Eltern zwingt, ein neues zu bezahlen. Die Fluktuation der Bevölkeruna, von der der Kommissar gesprochen hat, voll- zieht fih von Often nah Westen. Damit kann die Einheitlichkeit der Lesebücher niht motiviert werden. Zwei große Firmen haben das Monopol der Lesebücher. Ih kann mir nicht denken, daß Ministerial-Direktor Kuegler die Aeußerung gethan hat, es geböre nit viel Geist dazu, ein Lesebuh zusammenzustellen. Daß Regierungs - Rath Riemenschneider keinen Pfennig durch die Abs- fafsung seines Lesebuhs verdient, glaube ih. Aber wo bleibt die „freie Thätigkeit“, wenn Schulräthe \sih mit folhen Dingen befassen ? Und wo bleibt das Recht der freien Kritik der Lehrer ? Die Bedeu- tung eines guten Volkslesebuhs hat {on Friedrih [II1. hbervor- gehoben ; darüber müßte die freie Konkurrenz von Sa@&verständigen entscheiden. Wir wollen kein Monopol auf diesem Gebiet, keine Schablonen, sondern freie Entwickelung.

Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal: Angelegenheiten D. Hr. Bosse:

Meine Herren! Ih bin dem Herrn Abg. Rickert dankbar, daß er die Lesebuchfrage in einem Sinne hier zur Sprache gebraht hat, dem ih mich in vielen Punkten anschließen kann. Er hat ganz recht, die Lesebuchfrage ift eine der wichtigsten Fragen unseres ganzen Volks- \{chulwesens. Denn, meine Herren, außer der Bibel, dem Katehismus und dem Gefangbu, wenigstens in den evangelishen Kreisen, und in den fatholishen außer dem Gebetbuch if das Volksschullesebuh im wesentlihen der Inbegriff der Bildung, die die Volksshule ihren Zöglingen mit hinaus ins Leben giebt, und das Volksschullesebuch reiht weit hinein in die späteren Lebensjahre der Kinder, die aus der Volksschule entlassen werden. Also wir sind wie der Akg. Rickert ganz durh- drungen von der großen Wichtigkeit dieser Volksscullesebücher. Die Frage ift auch nit neu, sie if alt, fie hat die Schulverwaltung seit vielen Jahrea beschäftigt. Eine Ermittelung aus dem Jahre 1894 hat ergeben, daß mindestens 165 verschiedene Bolks\chullese» bücher in Gebrau waren. In einzelnen Regierungsbezirken wurden bis 30 Volks\cullesebücher gebrauht, und dabei sind die Fibeln noh garniht mitgerehnet. Nun hat ter Herr Abg. Riert gemeint, diese vershiedenartigen Lesebücher hätten nichts auf sich. Meine Herren, zu einer Schablone, einem einheitlichen Lesebuch, was etwa in der Zentralinstanz gemaht und über das ganze Land, für Stadtschulen und Landschulen einheitlih, eingeführt würde, werde ih die Hand ni&t bieten. Das würde ih für eine ganz un- gesunde Entwickelung halten, hon deshalb ungesund, weil im Volks- \cullesebuh die örtlihen Verhältnisse des Bezirks, in dem die Kinder leben, ibre heimatbhlichen Verhältnisse durhaus berücktsihtigt werden müssen. Aber, meine Herren, ganz so harmlos ift die Lesebucfrage in Bezug auf die Belastung der Eltern, namentlih der weniger be- güterten, doch nit, wie der Herr Abg. Rickert angegeben bat. Denken Sie an unsere Arbeitec in den Industriebezirken oder in den Vororten großer Städte, z. B. Harinover, Berlin oder Köln, wo der Arbeiter die Fabrik oder die Wohnnng häufiger, vielleiht alle paar Monate, wedselt. Soll der Arbeiter da mit jedem SchulweWhfel für seine Kinder neue Lesebücher anschaffen ? Das hat schon zu den bittersten Klagen gefübrt. Mir werden es nicht hindern können, daß ein Arbeiter beim Umzug aus der Provinz Posen -nach Berlin für feine Kinder das Berliner Lesebuch anschaffen muß. Das aber kann ih hindern, daß in demselben Bezirk eine Unzahl verschiedener Lesebücher, und zwar unnöthig ver- schiedener Lesebücher gebrauht, und die Eltern gezwungen werden, hierfür unnöthige Ausgaben zu machen. Darauf ift mein Bestreben gerichtet.

Ih gebe dem Abg. Rickert zu, die Sache ist außerordentlich \{wer. Sie ist doppelt schwer, weil aus jeder Genehmigung tines Lesebuhs ein großer Gewinn entspringt für den Herausgeber und für den Verleger. Jede Genehmigung cines Lesebuchs enthält in gewissem Sinne eine Art Konzession, ich will niht fagen ein Monopol, aber es wirkt ähnlich wie die Verleihung einer Apothekenkonzession, ja auch eines der lâstigsten Rechte, die die Staatsverwaltung bei uns ausübt. (Abg. Graf zu Limburg- Stirum: Ich würde es in eigenen Verlag nehmen !)

Nun sagt zwar der Herr Abgeordnete: Wozu genehmigt Ihr überbaupt die Lesebücher? Laßt doch der freien Kritik und der freien Geiftesarbeit vollen Raum! Meine Herren, so geht das au nicht. Wir haben Lesebücber gehabt, die so shlecht waren, daß die Unterrichts- verwaltung sie abfolut niht dulden konnte. Daneben hatten si früher namentlich au eine Menge Lehrervereine diefer Lesebuchfrage bemächtigt und hatten ziemlich theure Bücher zum Besten ibrer Wittwenkasse oder der Relikten oder irgend einer anderen gemein- samen Lehrerkasse herausgegeben. Dies hatte dann wohl zur Folge, daß ein gewisser Druck zur Einführung des Buchs zu Gunsten der Kassen geübt wurde.

Als die Unterrictsverwaltung der Sache näher trat es war etwa 1874 fand sih, daß ganz salopp mit der Papierschere zu- sammengeschnittene Bücher in Gebrau waren. Das sind die Bücher, von denen der Herr Ministerial-Direktor Kuegler gesprochen hat. Er hat nicht gesagt: Jedes Lesebuch oder jedes gute Lesebuch ist leiht zu machen, aber er hat gesagt : es giebt Lesebücher, die wirkli bloß mit der Papier- schere zusammengeschnitten sind, und wer wirklich etwas Kenntniß von diesen Dingen hat, weiß, daß das richtig is. (Sehr richtig!) Solche Bücer waren wohl auf Stereotypplatten gedruckt, und so hatten fie von den Ereignissen der Jahre 1866 und 1870 nur in kleinen An- hängen Notiz genommen, um die Kosten des Neudrucks zu vermeiden. So kam es, daß im Anhange der Kaiser und seine Helden hoh ge- priesen wurden, während im Text des Buches Oesterreich noch als deutscher Bundesstaat und Elfaß als eine französishe Provinz bezeichnet wurden. (Heiterkeit) Daß das kein wünschenswerther Zustand für cin in der preußischen Volksshule gebrauhtes Lesebuh ist, das werden Sie mir gewiß alle zugeben. Es ging noch weiter es «ist nicht zu meiner Zeit gewesen daß ein solches Buch dem damaligen Unterrihts-Minister aus dem Kabinet Seiner Mazj:\tät zugeschickt wurde. Das war sehr dankbar anzuerkennen und gewiß sehr \{ön, daß Seine Majestät sih auch mit diefer Frage beschäftigte. Es war aber für den Kultus-Minister sehr unbequem (Heiterkeit), jeden- falls ein scharfer Antrieb, nun mal der Besserung der Verhältnisse näher zu treten.

Noch schlimmer wie mit dem geshichtlihen und zum theil heimath-

lichen Inhalt es muß ein gutes Volkslesebuh in gewissen Um-