1897 / 111 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 151, Golz vom 4. Bat. Inf. Regts. Großberion Friedri Franz Il. von Mecklenburg-Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 151, Seelig von der 1. Abtheil. Feld- Art. Regts. General: Feldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3 zum 1. Bat. Inf. Regts. General-Feldmarschall Prinz Friedrih Karl von ßen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Noack vom 4. Bat. Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12 zur 1. Abtheil. eld-Artillerie-Regiments Ganenal-geiten meister (1. Brandenburg.) r. 3, Schulze vom 4. zum 2. Bat. Leib-Gren. Regiments König Friedrich Wilhelm 111. (1. Brandenburg.) Nr. 8, Rehfeldt vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Graf Tauentßien von Wittenber (3. Brandenburg.) Nr. 20, Mischke vom 4. zum 3. Bat. Inf, Regts. General - Feldmarshall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64; 1V. Armee-Korps: Schröter vom 1. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 153, P oppe von der reitenden Abtheil. Magdeburg. Feld - Art. Regts. Nr. 4 zum 2. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Weißborn von der 3. Abtheil. Magdeburg. Feld-Art. Regts. Nr. 4 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 152, Dorn deck vom 2. Bat. Magdeburg. Fu. Negts. Ne. 36 zum 1. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Röttinger vom 4. Bat. 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72 zur 3. Abtheil. Thüring. E Regts. Nr. 19, Gerke vom 4. Bat. Ixf. Regts. Fürst opold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26 zur 3. Abtheil. Maadeburg. Feld-Art. Regts. Nr. 4, Knauff vom 4. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 zur reitenden Abtheil. Magdeburg. E Regts. Nr. 4, Koller vom 4. zum 3. Bat. Anhalt. Inf. egts. Nr. 93, Paudckert vom 4. zum 1. Bat. 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Thein vom 4. Bat. Inf. Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27 zum 2. Bat. Fuß-ArtilierieRegiments Enke (Magdeburg.) Nr. 4, Gleihmann vom 4. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 153, Hesse vom 4. zum 2. Bat. Magdeb. Fus. Regts. Nr. 36, Postley vom 3. Bat. Anhalt. Inf. Regts. tr. 93 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 152, Voigt vom 2. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96 zum 3. Bat. Inf. Regts. Fürst Leos- pold von Anhalt-Defsau (1. Magdeburg.) Nr. 26; V. Armee-Korps: Hofrichter xom 4. zum Füs. Bat. Gren. Regts. König Wilhelm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Kieper vom 2. Bat. Inf. Negts. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 154, Remus rom 4. zum 2, Bat. Inf. Regts. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, Krause vom 4. zum 2. Bat. 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Shütze von der 1. Abtheil. Posen. Feld-Art. Regts. Nr. 20 zum 2. Bat. Inf. Negts. Nr. 155, Hauschild von der 4. Abtheil. Posen. Feld-Art. Regts. Nr. 20 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 154, Provinzki vom Füs. Bat. Gren. Regts. König Wilhelm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7 zum 3. Bat. 3. Posen. Jof. Regts. Nr. 58, Forner vom 4. Bataillon Grenadier-Regiments Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreußishes) Nr. 6 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 155, Nelson vom 4. Bat. Füs, Regts. von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37 zur 4. Abtheil. Posen. Feld-Art. Regts. Nr. 20, Schulz vom 4. Bat. 2. Niederschles. Inf. Negts. Nr. 47 zur 1. Abtheil. Posen. Feld-Art. Regts. Nr. 20; VI. Armee-Korps: Behrens vom 4. Bat. Inf. Regts. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 156, Schubert vom 1. Bat. 3. Oberfchlef. Inf. Regts. Nr. 62 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 157, For ner vom 4. Bat. 4. Niederschle\. Inf. Negts. Nr. 51 zum 2. Bat. Jaf. Regts. Nr. 156, Barndt vom 4. Bat. Inf. Negts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 157, Potrz vom 4. zum Füs. Bat. Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11, Matschke vom. 1. Bat. Inf. Regts. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22 zur 3. Abtheil. Feld-Art. Negts. von Peucker Shles.) Nr. 6, Gerdessen vom 4. Bat. Gren. Negts. König riedrih Wilhelm 11. (1. S&lef.) Nr. 10 zur 2. Abtheil. Feld-Art. egts. von Peucker (Schles.) Nr. 6, Demsfki vom 4. Bat. 3. Ober- \chles. Inf. Regts. Nr. 62 zur 2. Abtheil. Feld-Art. Negts. von Clausewißz (Oberschlef.) Nr. 21, Weile vom 4. zum 3. Bat. 4. Dberschlef. Inf. Regts. Nr. 63, Klingmüller vom 3. zum 2. Bat. desselben Regts., Ballarin vom 2. Bat. Füs. Regts. General-Feldmarschall Graf Moltke (S{les.) Nr. 38 zum Füs. Bat. Gren. Negts. König Friedrich Wilhelm I1. (1. Sthles.) Nr. 10, Pohl vom 4. zum 2. Bat. Füs. Regts. General-Feldmarshall Graf Moltke (Schlef.) Nr. 38; VII. Armee-Korps: Moll vom 2. Bat. Inf. Negts. Herzog Fer- dinand von Brauns{weig (8. Westfäl.) Nr. 57 zum 1. Bat. 5. West- fäl. Inf. Regts. Nr. 53, Schmidt vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Witte vom 4. zum 3. Bat. Inf. Negts. Herwarth von Bittenfeld (1. West- fäl.) Nr. 13, Scheer vom 4. Bat. 5. W-stfäl. Inf. Regts. Nr. 53 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 158, Jüntgen vem 4. zum 1. Bat. Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, Lenz vom 4. Bat. Inf. Negts. Vogel von Falckenftein (7. Westfäl.) Nr. 56 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 159, Stümbfke vom 4. Bat. Inf. Negts. Graf Bülow von Dennewit (6. Westfäl) Nr. 55 zum 3, Bat. Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, Friedag vom 4. zum 1. Bat. Inf. Regts. Prinz Friedrih der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, chmiß vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Törkell vom 3. Bat. Inf. Reg1s. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56 zum 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Grube, vom 1. zum 3. Bat. 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53; VIIT. Armee- Korps: Palm vom 3. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 160, Horn vont 4. Bat. 8. Rkein. Inf. Regts. Nr. 70 zum 1. Bat. ‘Inf. Ge Nr. 160, Poppe vom 1. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 161, Ziemer vom 2. Bat. Inf. Regts. Graf Werder (4. Rbein.) Nr. 30 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 161, Schwinn vom 4. zum 1. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rbein.) Nr. 28, Fourmann vom 4. zum 2. Bat. Inf. Negts. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Thomas vom 4. Bat. 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 63 zum 3. Bat. Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Lange vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Herrmann vom 4. zum 3. Bat. Füs. Regts. Karl Anton pon Hohenzollern (Hobenzollern.) Nr. 40; IX. Armee-Korps: Jer- micif rom 4. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 162, Rosenberg vom 4. Bat. Inf. Negts. von Manstein (S{hleswig.) Nr. 84 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 163, Walther vom 4. Bat. Füs. Negts. Königin (S(leswig-Holstein.) Nr. 86 zur 3. Abtheil. Slhleswig. Feld-Art. Regts. Nr. 9, Schmidt vom 4. Bat. Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31 zum 3. Bat. 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Prüter vom 4. zum 1. Bat. Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90; X. Armee- Korps: Reinkober rom 1. Bat. Füs. Regts. General-Feldmarsch{all rinz Albre@t von Preußen (Hannov.) Nr. 73 zur Kriegsschule in nnover, Teuber vom 4. Bat. genanntenRegts. zum 3. Bat. 1. Hannov. nf. Regts. Nr. 74, Weide vom 3. Bat. 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74 ium 1. Bat. Füs. Regts. General-Feldmarsckchall Prinz Albreht ou Preußen (Hannov.) Nr. 73, Finke vom 4. Bat. 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77 zur 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. von Scarnhorst (L Hannov.) Nr. 10, Marahrend vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. Heri;oa Friedrih Wilhelm von Braunschweig (Oftfrief.) Nr. 78, raue vom 3. Bat. Inf. Regts. von Voigts-Rhey (3. Hannov.) Nr. 79 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr 164, Temps vom 4. zum 3. Bat. Inf. Regts. von Voigts-Rkeg (3. Hannov.) Nr. 79, Fischer vom 4. zum 3. Bat. 2. Hess. Jnt. Regts. Nr. 82, Trumanx vom 4. Bataillon Oldenburg. Inf. Regts. Nr. §1 zur 3. Abtheil. 2. Hannover. Feld-Art. Regts. Nr. 26, Schmidt rom 3. Bat. Bravrs@w. Inf. Regts. Nr. 92 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 165, Scheele vom 4. zum 3. Bat. Braunschw. Inf. Regts. Ir. 92, Preiß von der 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10 zum 2, Bat. Inf. Regts. Nr. 164, Rißling von der 2. Abtheil. 2. Hannov. Feld-Art. Regts. Nr. 26, zum 1. Bot. Inf. Regts. Nr. 165, Klemenß von ter 3. zur 2. Abtheil. 2 Hanno». Feld-Art. Regts. Nr. 26; X1. Armee-Korps: 26\ch ven der 2. Äbtheilung Großherzoalih Hef, Feld-Artillerie- Regte. Nr. 25 (Großherzogl. Ärt.-Korps) zum 1, Bat, Inf. Regts,

Nr. 166, Wagner vom 2. Bat. Füs. Regts. von Gersdorff (Hefs.) Nr. 80 zum 2. Bat. Inf. Regts. M 166, Steude vom 4. Bat. 5. T, Jof. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) zum 1. Bat. Juf. Haus: r. 167, Hoffmann vom 3. Bat. 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 167, Meibert vom 4. zum 3. Bat. 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Finck vom 4. Bat. 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib-Garde-) Negts. Nr. 115 zum 1. S Sre Hess. Inf. Negts. Nr. 168, Graulih vom 4. Bat. 3. Großherzogl. Heff. Inf. Negts. (Leibs Regts.) Nr. 117 zum 2. Bat. 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regiments Nr. 168, v. Dziegelewski vom 4. zum 2. Bat. Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, Lorenz vom 4. Bat. 4. Großherzogl. Pes: Inf. Regts. LEELs Karl) Nr. 118 zur 2. Abtheil. Großherzogl.

es. Feld-Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Artillerie-Korps); X1V. Ärmee-Korp3: Stein vom Rhein. Jäger-Bat. Nr. 8 zum 1. Bat. -8. Bad. Inf. Negts. Nr. 169, Herrmann vom 4. Bat. Inf. Negts. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25 zum 2. Bat. 8 Bad. Inf. Reats. Nr. 169, John vom Hannov. Jäger-Bat. Nr. 10 zum 1. Bat. 9. Bad. Inf. Regts. Nr. 170, Keller vom 3. Bat. 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112 zum 2. Bat. 9. Bad. Inf. Regts. Nr. 170, Giesel vom 4. zum 3. Bat. 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Hoos von der 2. Abtheil. 1. Bad. Feld-Art. Regts. Nr. 14 zur 4. Abtheil. 2. Bad. Feld-Art. Negts. Nr. 30, Wehmann vom 4. Bat. 1. Bad. Leib-Gren. Regts. Nr. 109 zur 2. Abtheil. 1. Bad. Feld-Art. Regts. Nr. 14; XV. Armee- Korps: Schulzig vom 2. Bat. Fuß-Art. Regts. Nr. 10 zum Pion. Bat. Nr. 19, Schoeps vom 2. Bat. Inf. Negts. Nr. 132 zum 2. Bat. Fuß-Art. Regts. Nr. 10, Kemmerih vom 4. zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 132, Stübichen vom 4. Bat. Inf. Negts. Nr. 137 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 171, Strabel vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 99 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 172, Jacob vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 97 zum 2. Bat. Inf. Negts. Nr. 99, Fieck vom 4. Bat. Inf. Negts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60 zum 2. Bat. Inf. Negts. Nr. 171, Suhren vom 4. Bar. Inf. Regts. Nr. 138 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 172, Diehl vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 136 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 97; XVI1. Armee-Korps: Frenkel vom 4. zum 1. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Trieb vom 4. Bat. 4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67 zum 1. Bat. Inf. Negts. Nr. 174, Poblmann vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 130 zum 2. Bat. Inf. Negts. Nr. 173, Spiegel vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 144 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 173, Zix vom 4. Bat. Inf. Negts. Nr. 135 zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 174, Keßler vom 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 131 zum 1. Bat. ‘4. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 67, Schmidt vom 1. Bat. Inf. Regts. Graf Barfuß ch7 Westfäl.) Nr. 17 zur 3. Abtheil. Feld-Art. Negts. Nr. 33, Burghardt vom 4. Bat. Inf. Negts. Nr. 98 zur reitenden Abtkeil. O Regts. Nr. 34,

egts. Nr. 131,

Kümmel vom 4. zum 3. Bat. Inf. l, Jang ‘vom 4. zum 3. Bat. Königs-Inf. Regis. Nr. 145; XVII. Armee-Korps: Wenzel von der reitenden Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 35 zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr 170; Jablowski vom 4. Bat. Inf. Negts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18 zum 2. Bat. Inf. Negts. Nr. 175, Stresau vom 4 Bat. íInf. Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21 zum 1. Bat. Inf. Negts. Nr. 176, Swildko pf von der 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 176, Guttzeit vom 4. Bat. Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Oftpreuß.) Nr. 44 zur reitenden Abtheil. E Regts. Nr. 35, Bulle von der 4. Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 36 zur 3. Abtheil. Feld-Art. Negts. Nr. 35, Kahlau vom 4. Bat. Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Oftpreuß.) Nr. 5 zur 4. Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 36, Popiske vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 141 zur 2. Abtheil. Feld-Art. Regts. Nr. 35, Piwinski vom 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 128 zum 2. Bat. Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5. :

XLTIL,. (Königlich Württembergisches) Armce-Korps.

Offiziere, Portepee-Fähnrichhe . Ernennungen, Beförderungen und Versegungen. Im aktiven Heere. 3. Mai. Hoffmann, Sec. Lt. im Drag. Regt. König Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt.

Im Sanitäts-Korps. 7. Mai. Dr. Hüeber, Ober-Stabs- arzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Feld-Art. Regts. König Karl Nr. 13, zum ükterzähl, Dver-Stabsarzt 1. KI. befördert. Dr. Goeß, Ober- Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Stuttgart, zum Negts. Arzt des 2. Feld-Art. Regts. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, Dr. Danneckder, Shbs- und Gä. Art {n Ludwigse burg, unter Beförderung zum Ober - Stabsarzt 2. Kl., zum Negts. Arzt des Inf. Negts. Alt-Württemberg Nr. 121, ernannt, Dr. Shaller, Stabs- und Bats. Arzt des Pion. Bats. Nr. 13, Dr. Dietlen, Stabs- und Abtheil. Arzt der 3. Abtheil. Feld-Art. Regts. König Karl Nr. 13, zu überzähl. Ober-Stabsärzten 2. Kl. befördert. Dr. Hochstetter, Stabs- und Bats. Arzt des 3. Bats. 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, zum Garn. Arzt in Stuttgart, Dr. Schliephakte, Stabê- und Bats. Arzt des 3. Bats. Inf. Regts. Alt-Württemberg Nr. 121, zum Garn. Arzt in Ludwigsburg, ernannt. Dr. Mühlschlegel, Assist. Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, unter Belassung in seinem Kommando zum Kaiserlichen Gefondheitsamt in Berlin, zum Stabs- und Batz-Arzt des 3. Bats. Inf. Regt“. Kaiser Wil- helm König von Preußen Nr. 120, Dr Seeger, Assift. Arzt 1. Kl. im 2. Feld-Art. Neat. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, zum Stabs- und Bats. Arzt des 3. Bats. Juf. Negts. Alt-Würt- temberg Nr. 121, Dr. Wagner, Assist. Arzt 1. Kl. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zum Stabs- ur.d Bats. Arzt des 3. Bats. 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedri@ von Baden, Dr.Schloßberger,

. Affist. Arzt 1 Kl. im Feld-Art. Regt. König Karl Nr. 13, zum über-

zäbl. Stabsarzt, Müller, Unterarzt der Res. vom Landw. Bez. Hall, zum Assist. Arzt 2. Kl, befördert. Gußmann, Stabs- und Bats. Arzt des 3. Bats. Inf. Regte. Kaiser Wilbelm, König von Preußen Nr. 120, à la suite des Sanitäts - Korps gestellt. Dr. Klein, Ober-Stabtarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des 2, Feld- Art. Regts. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, mit Pension und der Erlaubniß zum ATogen der bisherigen Uniform, unter Ver- leibung des Charakters als Div. Arzt, Dr. Baumgärtner, Ober- Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Negts. Alt-Württemberg Nr. 121, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Durch Verfügungdes Korps-General-Arztes. 21. April. Baumann, einjährig-freiwilliger Arzt im Inf. Negt. Kaiser Friedrich,

König von Preußen Nr. 125, zum Unterarzt des aktiven Dienslstandes -

ernannt und mit Wahrnehmung eincr bei diesem Negt. offenen Assist. Arztstelle beauftragt. ad u | Militär-Iustizbeamte.

7. Mai. Mit Wirkung vom 1. Juni d. J.: Dr. Werner, Justiz-Rath, Garn. Auditeur zu Ulm, in die Garn. Stuttgart verseßt. Haigis, Ivftiz-Referendar 1. Kl. und stellvertretender Amtsrichter in Künzelsau, zum Auditeur der Garn. Ulm ernannt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

7. Mai. Herbft, Zahlmstr. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, auf seinen Antrag mit der geseglihen Pension und unter Verleihung des Titels Recnungs-Nath in den Nubestand versetzt.

Kaiserliche Scchutztruppen.

Stettin, 4, Mai, Sand, Königl. bayer. Sec. . Lt., bisher vom Königl. Bayer. 8. Inf. Regt. Prarnckh, mit dem 28. April d. I. als Sec. Lt. mit Patent vom 5. Viárz 1892 in der Schußtruppe für Deutsh-Ofstafrika angestellt.

Dentscher Reichstag. 220. Sigung vom 11. Mai 1897, 2 Uhr.

Der Gesetzentwurf . wegen anderweiter Ye. messung der Wittwen- und Waisengelder wird in dritter Berathung ohne Debatte genehmigt.

Es folgt die erste Berathung eines zweiten Nachtraga- Etats für 1897/98 (Vermehrung der Stellen im Rei Versicherunc samt und Kosten der Pariser Weltausstellung).

Auf Antrag des Abg. Dr. von Leipziger (d. tons.) wird der Nachtrags-Etat der Budgetkommission überwiesen. Dann folgt die Berathung von Petitionen.

Der Jnhaber des Leipziger Dienstmannsinstituts, dem 1891 erklärt worden war, daß die Dienstmänner n invalidenversiherungspflichtig sind, ist 1893 zur Na zahlung von mehr als 5000 4 Beiträgen verurtheilt worden Er meint, daß man nur für die Zukunft die Beiträge hätte fordern fönnen, und bittet um Rückgewährung der Beiträge. A

Die Kommission beantragt die Ueberweisung der Petition zur Berücksichtigung.

Direktor im Reich8amt des Innern von Woedtke erklärt sih gegen dicsen Antrag, weil dadurch die Interessen der ver sicherungs- pflichtigen Dienstmänner ges{ädtigt würden.

Der Berichterstatter Abg. Engels (Rp.) empfiehlt den An-

trag, weil der Petent im guten Glauben auf Grund einer amtli Auskunft die Beilcite niht gezahlt habe. D

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von Boctticher:

Meine Herren! Mir thut der Minn ja auch fehr leid, der ohne daß er es hat voraussehen können, eine größere Summe zur Deckung der nachträglich von ihm eingeforderten Klebmarken auf ein mal hat zahlen müssen. Er thut mir umsomehr leid, als er anfäng- lih im Zweifel darüber gewesen ift, ob er für die in feinem Institut beschäftigten Dienstmänner Alterê- und Invaliditätsbeiträge zu zahlen hâtte, er den Zweifel bei der zuständigen Behörde zur Sprae ge- braht und dahin beschieden worden ist, daß diefe Dienstmäaner nicht versiherungspflichtig wären.

Inzwischen haben die zuständigen Behörden anders entschieden, und er ist dann angehalten worden, die bisher niht entriteten Einzelbeiträge nunmehr in voller Summe abzuführen. Wenn der Herr Referent den Zweifel ausgedrückt hat, ob für die Summe, die der Mann abgeführt hat, nun auch wirklich Marken in die Quittungt- karten der Dienstleute eingeklebt find, fo glaube ih dcch, daß dieser Zweifel niht begründet ist. Wenn die Versicherungsanstalt bloß die Summe bekonimen bätte, ohne daß der einzelne versiherungepflichtige Dienstmann mit einer Karte versehen und in dieser ter Nachweis für die Entrichtung der Versicherungsbeiträge erbracht worden wäre, so würde dieser Dienstmann ja gar nicht in der Lage sein, demnächst thatsählih, wenn er eine Rente haben will, den Nachweis zu führen, daß während der Zeit, während welher nach der endgültigen Entscheidung der zuständigen Stelle die Versicherungspflicht bestanden hat, auh wirklich Beiträge für ihn entb- rihtet sind. Also die Marken sind, wie ih annehme, eingeklebt, und das ist um so sicherer, als für die Nachbringung der Marken nad 8 125 des Gesetzes die untere Verwaltungsbehörde verantwortlich ift. Die Versitßerungsanstalt würde also gar niht in der Lage fein, jeßt den Betrag, den sie vom Petenten empfangen hat, wieder zurüd- zuzahlen, weil fie für diesen Betrag ja zu Gunsten der versicherten Dienstleute belastet ift.

Was soll nun der Herr Reichskanzler, dem Sie hier die Sa&e aus Billigkeitsgründen „zur Berücksichtigung“ überweisen wollen, machen? Der Herr Reichékanzler hat keinen Fonds dazu, um dem Manne das, was er bezahlt hat, zu erseßen; er kann ihn also böchstens an die Versicherungsanftalt verweisen. Diese aber wird, wie ih glaube, kaum in der Lage sein oder gar dazu angehalten werden können, aus Billigkeitêgründen einen Ersay für das Geleistete zu gewähren. Nun fage ich, dieser Sach- und Rechtslage gegenüber \ck@eint es mir nit gerathen zu sein, daß der Reichstag eine so kategorishe Aufforderung an den Herrn Reichskanzler richtet, er möchte die Petition aus Billigkeitêgründen berücksihtigen. Jh würde es‘für viel richtiger halten, und ih kann, wenn der Reickótag so be- \&ließen wollte, versprechen, daß ih alles versuchen werde, um den Mann für den Schaden, den er erlitten bat, zu entschädigen, sofern es irgend möglich is wenn der Reichétag beschließen wollte, daß die Petition dem Herrn Reichskanzler „zur Erwägung" überwiesen wird. Ob diese Erwägung dann dazu führen wird, den Mann schadles zu halten, das weiß ih nicht. Aber auf dem Wege, den Ihre Kom- mission vorshlägt, auf dem Wege einer kategorischen Aufforderung, wird cin befseres Ergebniß auch nicht erzielt.

Wenn nun nebenher der Wunsch besteht, den Zweifel, in dem fid die Behörde bezüglih der Versiherungépflicht dieser Angehörigen des Dienstmannsinstituts anfänglich befunden hat, demnächst zu beseitigen, so wird ja unsere Vorlage über die Korrektur des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes dazu eine geeignete Veranlassung bieten.

Also ih komme zu dem Schluß : ih würde es für richtiger balten, wenn sich die Herren dazu entschließen könnten, zu beschließen, das diese Petition dem Herrn Reichskanzler „zur Erwägung“ über? wiesen wird.

Abg. Gerisch (Soz.) bittet, den Kommissionsantrag anzunehmen; wenn die Behörden solche Auskunft ertheilten, so müßten sie cigentl regreßpflichtig jein für den angerihteten Schaden. :

Abg. Graf von Oriola (nl.) tritt ebenfalls für den Komnisfiont antrag ein, der darauf mit großer Mehrheit angenommen wird.

Die Petition wegen Einfügung der Prüfung in de: Ohrenheilkunde in die ärztliche Approbations Prüfung wird zur Berücksichtigung, Petitionen, betreffend Beseitigung von Mißständen auf dem Gebiete der Zahnheilkunde, werden als Material zu einer bevor as Aenderung der Gesehgebung dem Reichskanzler 07 wiesen. . Die Petition des Holzhändlers Saxem und Genossen 8 Westerrönfeld bei Rendsburg um Gewährung einer En!° schädigung für die dur die Anlage des Kaiser Wilhelw“ Kanals herbeigeführte verminderte Ertragsfähigkcit ihrer Wiese grundstücke wird dem Reichskanzler zur Erwägung überwic!en-

Die Petitionen, betreffend den obligatorischen Achtuhr- Ladenshluß, werden, entsprechend Van Antrage der Ko mission, dem Reichskanzler als Material zur Abänderung Geseßgebung überwiesen. /

wei Metitionen über die Einführung der Braumalÿ

Staffelsteuer sollen dem Reichskanzler zur Erwägung über wiesen werden. A

Abg. Noesitcke (b, k. F.) weist darauf hin, daß die eine Petit

die andere gegen die Staffelsteuer sih aussprehe; deshalb könne Reichskanzler niht zur Erwägung, sondern höchstens als überweisen. Meng wird angenoramen. tr

Die Petition des Nationalliberalen Vereins in Köln, die geseßlihe Regelung der Abgrenzung der Wahl- freise Köln-Stadt und Köln-Land betreffend, wird dem Reichs- fanzler als Material überwiesen. s i

Die Petition der Glasfabrik Dreibrunnen, betreffend die Ermäßigung des Eingangszolls auf Spiegelglas- abfälle, wird duns Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Die Petitionen, betreffend die Einführung einer Betriebs- oder Umsaßsteuer für Großmühlen, sollen dem Reichs- fanzler zur Erwägung überwiesen werden.

Abg. Graf von Arnim (Rp.) weist darauf hin, daß die großen Exportmühlen ein bedeutendes Uebergewiht über die kleinen Mühlen hâtten; die 18 großen Exportmühlen, welche 11 bis 18 0/6 Dividende gäben, ruinierten nah und nach die 35 000 kleinen Müblenbetriebe. An diesem Aufsaugungéprozesse könnten nur die Sozialdemokraten ein Gefallen finden. Im Anschluß hieran erklärt der Redner, bezüglich seines früher genannten Gewährêmannes Bertinetti, daß derselbe durchaus von feiner Animosität gegen die Müblen ausgegangen sei, auh nicht bebauptet habe, daß verdorbenes Getreide vermahlen werde, sondern er habe nur bon minderwerthigem Material gesprochen.

Abg. F ischbe ck (fr. Volksp.): Seit langer Zeit hat Graf Arnim Beschuldigungen gegen die Börse und die Mühlen erhoben; er hielt mit dem Namen seines Gewährsmannes zurück. Als er Herrn Kertinetti nannte, glaubte man, daß diefer der Gewährsmann sei, aber es stellt sih heraus, daß dieser Herr erst am 22. Oktober 1896 mit dem Grafen Arnim bekannt geworden is und daß er seit Jahren mit dem Getreidebandel nichts mehr zu thun gchabt hat. Verdorbenes Getreide fommt haupt\ächlih im Inlande vor, und die deutsche Land- wirthshaft wird doch niht wollen, daß die ganze Ernte weggeworfen wird. Sie sollte zufrieden sein, daß es gelingt, diese Waare noch zur Verwendung zu bringen, wie djes den deutschen Mühlen gelungen ist. Die Mühlen legen kein Gewicht auf das Urtheil des Grafen Arnim, sondern begnügen sih mit dem Urtheil der Leute, auf deren Achtung sie Gewicht legen. A i

Abg. Graf von Arnim: Der Vorredner hat mich niht wider- legen können; er hat sich zu informieren gesucht, weil er von der Sache nichts versteht, aber cs ist ihm nit gelungen. Es sind in dumpfigen Kähnen lagernde und daher mit Krebsen behaftete Getreidemengen als lieferungsfähig erklärt worden. Ein Müblen- besißer theilte mir mit, daß Herr Bertinetti meine An- shauungen theile. Daraufhin habe ih eine Zusammenkunft mit ihm gehabt. Muß ih denn alle meine Gewährömänner nennen? Meine Ansczauungen sind bestätigt von einem Organ der Mühlenindustrie, dem „Müller“, und Herr van den Wyngaert hat es als berechtigt erklärt, daß die Mühlen auch feuchtes, mit Geruch bebaftetes Getreide vermahlen. Jh habe dafür Gewährsmänner ge- habt; aber es giebt eine ganze Anzahl von Männern, welche ihren Namen nicht gern genannt sehen, weil die Börse einen Boykott auëübt

egen solhe Leute. Das Flugblatt des Vereins zur Abwehr agrari- sder Uebergriffe enthält Druckfehler, die an Fälshungen streifen; deshalb wollen die Herren auch die Verantwortlichkeit dafür nicht übernehmen. E

Abg. Fishbeck: Wenn man so shwere Vorwürse wie Graf Arnim erhebt, so muß man seine Vorwürfe beweisen oder Gewährs- männer nennen, an die man \ich halten kann. Graf Arnim hat die Nennung der Namen von Gewährsmännern in Auésicht gestellt, und darauf habe ich die Nennung der Namen verlangt. Herr Bertinetti hat ausdrüdcklih erflärl, daß die feuchte Waare meist inländische sei, daß der russishe Roggen dagegen meist trocken ankommt. Das ift der Gewährsmann des Grafen Arnim. E : i

Abg. Graf von Arnim: Das ausländishe Getreide kann in den Kähnen garnicht trocken werden, das ist in der Börsen-Enquête festgestellt. enn Herr Bertinetti jeßt seinen Berliner Freunden zu- gesteht, daß er den Ausdruck „Dreck* nur auf die inländishe Waare angewandt hat, so habe ich einen Zeugen, daß Herr Bertinetti diejes Wort gerade auf die Waaren von Cohn und Rosenberg an- gewendet hat. | ;

Abg. von Kardorff (Rp.): Wenn jemals eine Behauptung gründlich bewiesen ist, so ist es die des Grafen Arnim. Wie wenig Herr Fishbeck versteht, beweist die Behauptung des Herrn Fischbedck, daß die russishe Waare trecken ankommt. (Zaruf: Das sagt Herr Bertinetti!) Ja, vielleicht gedrängt von den Berliner Getreidehänd- lern. Ein russischer Grundbesizer hat angeführt, daß nur das minder- werthige russishe Getreide hier eingeführt wird, weil das gute Ge- treide von den Deutschen nicht bezahlt wird. Dieses minderwerthige Getreide drückt dann den Preis auch für das gute Getreide.

Damit schließt die Debatte. Der Antrag der Kommission

wird angenommen. i :

_ Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sißzung Mittwoch, 2 Uhr. (Antrag Auer wegen Aenderung des Strafgesezbuches eus und Antrag Prinz Arenberg wegen

Aenderung des Strafgeseßbuchs [Kuppelei].)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 81. Sigung vom 11. Mai 1897.

Die dritte Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1897/98 wird beim Etat des Ministeriums des Jnnern fortgeseßt. ; : i

eis bp: den ersten Theil der Debatte ist gestern berichtet worden.

Nach der Rede des Präsidenten des Staats-Ministeriums Fürsten zu Hohenlohe erhält das Wort i

Abg. von Heydebreck (kons.): In der Einladung an die Freunde des Vereins „Nordost“ hieß es: Der General-Lieutenant von Heydebreck werde wahrscheinlih in der Versammlung erscheinen. Herr Rickert hat jedenfalls Angst vor mir, sonst hätte er die Oeffentlichkeit der Versammlung nicht ausgeschlossen. Auf die Erlasse des Landraths lasse ih mi nit ein. Ic halte meine früheren Behauptungen über den Verlauf der mehrfah erwähnten Versammlung aufrecht. Herrn Rickert hat es geänstigt, daß die armen Bauern von den Raubrittern so sehr bedrängt werden. Ein Flugblatt der Konservativen erklärt es ohne weiteres für „Unsinn“. Jn Klein-Gansen soll, nah Herrn Rickert, zwar eine Versammlung, aber nit die Shule wegen Schar- lahs ges{chlofsen worden sein. ährend der Osterferien war aber gar keine Schule. ch verwies einen Kaufmann aus Zoppot mit seinen Wünschen auf Herrn Nickert. Er sagte: „Ach, Herr Rickert hat ja gar keinen Einfluß!“ Er hat bei uns nur kurze Erfolge gebabt. Kommen Sie nur (zum Abg. Rikert) recht oft nah Stolp!

Minister des Junern Freiherr von der Rede:

l Meine Herren! Ich bedauere es, daß der Herr Abg. Rickert in seinem, ih möchte fast sagen jugendlichen Ungestüm sich dazu hat ver- leiten lassen, einige Stürme im Glase Wasser der Provinz Pommern (Oh ! oh! links) zu Cyklonen auszugestalten, welche angeblih geeignet sein follen, die ganzen verfassungsmäßigen Grundlagen in dieser Pro- vinz über den Haufen zu werfen. Jh glaube, es wäre umsomehr angezeigt gewesen, diese Sache mit vollster Ruhe und Objektivität zu behandeln, als, wie si doch niht leugnen läßt, der Herr Abg. Riert hinsichtilih einer Reihe von Fällen Partei i. (Sehr richtig! rechts.) Denn ihm selbst sind- ja einige derartige Vorfälle begegnet. Ich werde mi meinerseits bemühen, mit desto größerer Objektivität die Sache hier ganz kurz zu beleuchten.

Meine Herren, der Herr Abg. Rickert mat, wie es scheint, dem Herrn Landrath des Kreises Stolp hauptsählich einen Vorwurf daraus, daß er es überhaupt gewagt hat, eine Aktion "gegen den hier \{on fo oft genannten Verein zu unternehmen. (Zuruf links.) Jn dieser Beurtbeilung weihe ih von ihm ab. (Bravo! rets.) Nah meiner Meinung is der Landrath niht nur dazu da, Steuern einzushäßen, Aushebungen und sonstige Geschäfte zu vollziehen, sondern es ist sein Recht und seine Pflicht, allen Bewegungen im Kreise auf politishem und sozialem Gebiet genau nachzuforshen und fich zu überlegen, was er derartigen Bewegungen gegenüber, wenn sie ihm gefährliG scheinen, zu thun hat. (Bravo! rets.) Ich muß deswegen grundfäglih das Recht für den Landrath in An- \spruch nehmen, in derartigen Fällen dasjenige zu thun, was er im Interesse der guten Sache (Zuruf links: gute Sache!) als Beamter für erforderlih erahtet. (Bravo! rechts.) Das {ließt aber garni(ht aus, meine Herren, daß ich in den vorliegenden Spezialfällen auf einem anderen Standpunkt stehe. (Sehr rihtig! rechts.) Es liegt mir durchaus fern, mir die Aftion des Landraths und dice Ausdrüte, die sih in den einzelnen Schreiben finden, anzueignen; ebenso wenig bin ih in der Lage, alle diejenigen Ausführungen, die sch in der ge- haltenen und nit gehaltenen oder publizierten Nede finden, hier zu vertreten. Meine Hercen, ih mache daraus gar kein Hehl, und ih glaube au, daß dem betreffenden Beamten bereits nah dieser Rich- tung hin das Erforderliche eröffnet worden is. Sollte das noch nicht geschehen sein, so wird es siherlich noch erfolgen.

Ich habe dem Herrn Abg. Rickert ferner zu bestätigen, daß aus dem Stolper Wahlkreise und auch aus anderen Kreisen eine Reihe von Beschwerden über angebliche unrihtige Auslegung und Hand- habung des Vereinsrehts an mich gediehen sind, theils auf srift- lihem Wege, theils telegraphisch. Nun if das für mih sehr \{chmeicelhaft, wenn man sih aus einer Versammlung direkt an die höchste Verwaltungsstelle wendet, aber praktisch und zweckmäßig ist das siher nit; denn man wird nicht von mir verlangen können, daß ih ohne Kenntniß der thatsählihen Verhältnisse fofort cine Entscheidung treffe. (Sehr richtig! rechts.) Es bleibt mir also nichts Anderes übrig, als daß ich diese einzelnen Beschwerden derjenigen Instanz übermittele, die darüber nah den bestehenden Gefeßen zu entscheiden hat. Es ist das auch in diesen Fällen geschehen, es sind, foviel ich weiß, auch schon von einzelnen Stellen Ent- scheidungen getroffen worden. Es wird also abzuwarten bleiben, wie endgültig entschieden wird. Es ist aber niht richtig, wenn der Herr Abg. Rickert mir imputiert, daß ih es bei diesem Verfahren belassen bätte. Ich habe gerade deswegen, weil eine größere Anzahl von Beschwerden, die sih sämmilih auf dieses Gebiet bezogen, bei mir eingingen, sofort Veranlassung genommen, mir von den betreffenden Behörden über diese Angelegenheit Berichte einzufordern. Dieselben sind zum größten theil bei mir eingegangen, und ich mache gar kein Hehl daraus, daß ih aus diescn Berichten den Eindruck gewonnen habe, daß die Auffassung über die Auslegung des Vereinsrehtes bei den betheiligten Lokalinstanzen nicht überall eine ganz geklärte ist. (Hört! hört! links.)

So scheint es mir {hon ohne weiteres völlig unrihtig zu fein, daß in einzelnen Fällen die Ertheilung der Anmeldebescheinigung versagt worden i}; ebensowenig bin ich in der Lage, mir foweit ih es bis jeßt übersehen kann die Auslegung anzueignen, die hinsihtlich der Vertheilung von Druckschriften jeitens mehrerer Behörden aufgestellt ist. Dieselbe steht meines Wissens mit der Judikatur des Kammergerichts nicht im Einklang. Ih werde deshalb Veranlassung nehmen, dieser Sache näher zu treten und Remedur dort eintreten zu lassen, wo ih es für erforderlich halte.

Meine Herren, nun habe ih aber auh noch eine Bitte an den Herrn Abg. Rickert. Aus den mir zugegangenen Berichten habe ih gleichzeitig entnommen, wie sehr das Vorgchen und die

Thätigkeit diescs {hon so oft genannten Vereins geeignet ist, den } | / U 3 s | s E an | welches nur die Aufhebung des bekannten Verbots enthält; es muß

| au) andere Reformen enthalten, eine wirksame Remedur gegen um-

bisher zwishen den verschiedenen Gruppen der Bevölkerung ob- waltenden Frieden zu beeinträhtigen (fehr rihtig! rechts), ih meine den Frieden zwishen dem Großgrundbesiy und dem Kleingrundbesiß (sehr richtig! rets). Ich richte daher an den Herrn Abg. Niert die Bitte, was er thun kann, dazu bcizutragen, diese Bewegung in ruhigere Bahnen zu lenken. Er wird, wenn das nicht ge schieht, glaube ich, sonst eine Verantwortung auf sich nehmen (Abg. Rickert: Sehr gern!), die er schließlich nicht tragen kann.

Wenn dann der Abg. Rickert sowobl im Eingange seiner Rede, als auch am Schlusse erwähnt hat, er halte sih für verpflichtet, diese einzelnen Angelegenheiten hier vorzubringen, |chon um zu beweisen, wie gefährlih es sein würde, das sogenannte reaftionäre Vereinsgeseßz bier zu beshließen, so möchte ih ihm do den Rath ertheilen, abzu- warten, was in dem Gesey steht. (Sehr richtig! rechts.) Es ift, glaube ih, rihtig, au in dieser Beziehung den Grundsaß festzuhalten, daß man sich nicht um ungelegte Eier kümmerk. (Bravo! rechts. Heiterkeit.)

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. konf.): Der Verein „Nordost“ kämpft Schulter an Schulter mit dem Verein zur Bekämpfung agrarischer Uebergriffe, und die Bauern haken eine unreife Anschauung, wenn sie sich diesem Verein E Troßdem meine ih, daß gegenüber allea Vereinen die Geseye aufs strengste innegehalten werden müssen, und ih begrüße es mit Genugthuung, daß der Minister die Verfehlungen des Landraths und der anderen Behörden korrigiert hat. Je mehr wir um- slürzlerishen Bestrebungen entgegentreten und die Befugnisse d-8 Vereinsgesezes erweitern wollen, um fo mehr müssen wic dafür sorgen, daß das Vereinsgeseß aufs s\trikteste beobaŸtet wird. Die Erklärung des Reichskanzlers begrüße ih mit Genugthuung, daß die Regierung auh eine Aenderung der reformbedürftigen Bestimmungen des Vereinsgeseßes in Aussicht genemeen hat. Unser Vereinsgesep is ein adäquater Ausdruck der erfassung. Es rührt aus derselben Zeit her wie unfere ganze Verfassung. Wie kann Herr Nickert da von reaktionären Bestrebungen \prehen! Nicht nur Schüler und Lehrlinge gehören niht in öffentliche politishe Ver- sammlungen, fondern alle minderjährigen Personen. Eine bloße Auf- hebung des § 8 hätte niemals die Zustimmung des Landtages er- balten. Wir müssen {aff begrenzte

errellonmaleegen gegen den Mißbrauch des Vereinêrechts durch revolutionäre Bestrebungen haben. Eine Verständigung hierüber würde in dieser Session eher mögli

sein als im nächsten Jahre; frische Fische, gute Fische; sonst be- mächtigt sih die Agitation des Gegenstandes.

Abg. Rickert (fr. Vag.): I habe keinen Anlaß, Herrn von Heydebreck noch etwas zu sagen. Er hat mich mit keinem Wort widerlegt, und seine Wißchen verfangen nit. Die Art des Ministers, wie er Herrn von Puttkamer mit S O anfaßt, wird im Lande wenig gefallen. Es wäre richtiger gewesen, wenn er gesagt hätte : Der Landrath hat seine Amtshefugnisse mißbraucht, und ih mißbillige das. Warum mißbilligt er nicht das Vorgehen des Bundes der Landwirthe und das Verfahren der Amtsvorsteher und deren „gemeingefährliche

q Ss lange die Junker in Pommern es so weiter treiben, e ih es für meine Gewifsenspfliht, dagegen aufzutreten. Der Minister möge mi mit seinem Rath vershonen: ih übernehme die Verantwortung für unfer Vorgehen in Pommern. Weiß der Minister niht, was der Bund der Landwirthe gegen den Grafen Caprivi esagt hat? Die Bewegung des Vereins „Nordost“ foll bedenklich ein, meint der Minister. Die Bauern in Pommern sind loyale Staatsbürger. Man wird den Leuten \{ließlich Rechtsanwalte zum Schuß ihrer Rechte an die Seite geben müssen. Ich bedaure sehr, daß der Herr Reichskanzler niht mehr anwesend ist. Ic bin mit Herrn von Zedlitz dec Meinuna, daß das Vereinsgesey fobald als mögli hier berathen wird. Wir müssen in dieser Frage zum Ab- {luß kommen. Wir wollen sehen, ob fih hier die Neigung zeigt, ein reaktionâres Gesey zu shaffen. Sollte das der Fall fein, so ift, Gott sei Dank, der Reichstag da, und wir würden dort die Aktion aufnehmen. Mögen die Minister den Minister-Präsidenten bitten, das Vereinêgeseß so shnell wie mögli einzubringen.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Das Eingreifen des Landraths von Puttkamer war seiner Autorität niht förderlih. Im politischen Parteikampfe glaubt jeder Einzelne für die „gute Sache“ einzutreten, und es is bedenklich, daß ein Staatsbeamter in dieser Weise Partei ergreift. Der Minister |heint zu glauben, daß der Verein eNordost“ eine \chlechte Sache vertritt, viele glauben dasselbe von dem Bund der Landwirthe. Es kann nur das Ansehen der Verwaltungsbeamten schädigen, wenn sie in die Arena des politischen Kampfes herabsteigen. Daß sie der Bewegung folgen, ist selbstverständlih. Die versprochene Remedur ist erfreulih; aber bedauerlich ist es, daß so etwas überhaupt vorkommt und daß die Beamten die Geseße nicht kennen. Die Herren sind aber wohl gesetzesfundig, und sie haben ein Interesse daran gehabt, um das Gescß herumzukommen. Der Minister möge überlegen, ob folche Leute in der Lage sind, ein politishes Amt zu bekleiden. Ich würde es auch für wünschenswerth halten, wenn wir noch in dieser Session das Vereinsgefey bekämen. Die Erklärung des Minister-Präsidenten würde den Zweck, beruhigend über das Schicksal dieses Ge)ezes zu wirken, nicht erreiheo, wenn wir nicht wissen, was in dem Gesetz steht. Der § 8 steht in keinem unmittelbaren Zu- fammenhange mit anderen Bestimmungen, die angeblich reform- bedürftig sind. Ich bestreite das leßtere und meine, daß das Geseß auch troy des Herrenhauses verabschiedet werden kann. Es könnte dann die Sache durch ein Reichs-Nothgeseß geregelt werden. In dieser Sache hat aber der Regierung keiner einen \hlechteren Dienst geleistet, als der Landrath von Putikamer. Die Beamten müßten dur eine Zirkularverfügung daran erinnert werden, daß die Inne- haltung der Gesetze die erste Pflicht der politischen Beamten ift.

Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Möge uns das Vereinsgeseß ret bald zugehen! Die Vorgänge in Pommern sind viel ernster aufzufassen, als es die Rechte thut. Welch komische Auffassung, wenn der Land- rath glaubt, es sei genügend, daß eine Versammlung zwei Stunden gedauert hat! Es wäre mir lieber gewesen, wenn ein Konservativer solche Beinflussung der öffentlihen Dinge widec Reht und Geseg getadelt hätte. Mit der Rede des Herrn von Heydebreck ist nichts anzufangen. Wir wissen bis jeßt noch niht, wie die konservative Partei, die „Hüterin von Recht und Ordnung“, darüber denkt. Wie foll es mit der pietas im Lande stehen, wenn die justitia nit ge- geschütßt wird!

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (konf.): Ueber die Vorgänge in Stolp kann ih mir nah der Rede des Herrn Rickert allein kein klares Bild machen. Nach ten Aeußerungen des Ministers scheinen dort allerdings Irrthümer und Inkorrektheiten vorgekommen zu fein. Daß wir wünschen, daß die Geseße umgangen werden zu unserem Vor- theil, brauhe ih nit erst zurückzuweisen. Man weiß im ganzen Land, daß dies nit der Fall ist. Wir wollen, daß die Geseße gehandhabt werden, auß wenn sie ungenügend sind und, wie das Vereinsgeseß, den Bedürsnissen des Staates nicht entsprehen. Die Beamten jollen die Gesetze streng und gereht handhaben, aber i kann nit zugeben, daß die Verwaltungsbeamten einen vollkommen neutralen Standpunkt ein- nehmen sollen gegenüber den politischen Parteien. Man muß wissen, wie die höchsten Instanzen über die Dinge denken. Die Agitation des Herrn Nikert ist ganz geshickt. Er weiß durch feine Art zu reden Aufreizung und Unzufriedenheit unter die Leute zu bringen. Aber was für ein Resultat ist das für einen so alten Politiker! Wer hat die Ecnte eingeheimst ? Die Leute, die dahinter stehen, die Sozialdemokraten. Augenblickliche E:folge werden niht Ihnen (links), sondern den Sozialdemokraten zu theil werden. Es is unrichtig, wenn der Kleinbesiß in Feindschaft geseßt wird mit dem Groß- grundbesig,. Wenn dieser seine Sache richtig versteht, ist er der geborene Führer in den Dingen auf dem Lande, und Ihre Erfolge werden Ihnen später selbst leid thun. Was das Ver- ein8geseß betrifft, so kann das Versprehen des Minister-Präsidenten im MNeichstage uns nicht bestimmen, für ein Gef: zu stimmen,

\stürzlerishe Bestrebungen. Eine unvollkkommene Reform des Ver- einsgesces wird unsere Zustimmung nicht finden. Die Drohung mit dem Reichstage schreckt uns nicht, es giebt doch auch einen Bundes- rath. Wir werden nur einem Geseye zustimmen, welches die noth- wendigen Waffen gegen den Umsturz enthält, wozu uns die Hilfe des Herrn Rickert und seiner Freunde keine Garantie giebt. E

Abg. Fritzen (Zentr.): Auch ih hätte eine shärfere Zurüd- weisung des Landraths von Puttkamer gewünscht. Allerdings joll der Landrath bis zu einem gewissen Grade die Politik der Negierung ver- treten. Der Landrath hat aber die zulässige Grenze überschritten. Mit großer Genugthuung erfüllt es mich, daß das Vereinsgeseß fertig gestellt ist, aber niht, daß eine weitere Reform beabsichtigt wird. Im Reichstage hat der Reichskanzler die Aufhebung des Verbots des Verkehrs der politishen Vereine in Aussicht gestellt. Wir verzichten lieber auf die Einlösung dieses Versprehens, als daß das Verecin8- gese in reaktionärem Sinne zurückrevidiert wird. Wenn das Geseß die Aenderungen enthält, die die Rechte empfiehlt, so müßte die Ver- fassung geändert werden, und dann würden wir lange bis in den Sommer hinein sitzen müssen. Ich hoffe, daß die geplanten Aende- rungen derartige sein werden, daß wir in der Lage sind, dafür ein- treten zu föanen. i

Abg. Dr. Sattler (nl.): Die Regierung muß wenigstens das Gesetz sofort publizieren, wenn fie es noch niht dem Landtage vorlegen will. Es liegt im Interesse der Regierung, dem Lande darüber klaren Wein einzuschenken. j + A

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Id schließe mich den Ausführungen des Abg. Friedberg an. Der Minister mußte sofort einschreiten und nicht erst die weiteren Berichte abwarten. Wir ver- wehren dem Landrath nicht, daß er eine politische Gesinnung hat, aber er daf nit parteiish sein. Oder verlangen Sie, daß die Landräthe mit der Regierung wechseln? Die Antwort des Ministers entsprach niht dem Ernst der Sache. Dzr Minister-Präsident hat das dringendste Interesse, die Vorlage so bald wie möglih zu machen. Er hat uns die Borlage versprohen und uns damit beruhigt. _Verfassungsänderungen können wir ruhig maden, dazu haben wir Zeit genug, Es gendat niht, daß das Geseß publiziert wird, wir müssen darüber beschließen.

Abg. Motty Pole) hält das bestehende Gese für ausreichend. Es werde gegen die Polen sharf genug gehandhabt, Klarheit fei aber

wünschenswerth. 4 E

Abg. Rickert: Das Gesey sollte hon in dieser Session vor- gelegt werden, das übrige wird fich schon finden. Das höhnische Ge- lähter der Nechten begann hon, als ih kaum angefangen hatte. Schweigen soll ich, das thue ih aber niht. Die Herren mögen an ihre eigene Brust shlagen und in sih gehen in Bezug auf den Bund der Landwirthe. Die Brougrm ebener sollen „geborene“ Beschützer der Bauern sein, wie die geborenen Landräthe, Regierungs-Präfidenten u. st. w. Die Bauern sind aber mündig geworden. :

Abg. Fischer (konf.) : Neulih wollte Herr Rickert das Vereins- eses in drei Tagen erledigen, heute is er anderer Meinung. Dex Bund und der Verein „Nordost“ stehen sich wie Feuer und Wasser egenüber, Der „Nordost“ i} eine Fortsepang des Wisser’schen Vereins. Der Bund der Landwirthe will Frieden, der Verein -Nordost“ Unfrieden und das Böse der Landwirthschaft. Der