1897 / 113 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

E T: 29 4

C O G P wi t id.

Länder der iberishen Halbinsel bieten, wie der Vortragende ausführte, eine Fülle von Anregung für den Forscher wie für den \{chaffenden Künstler. Die dekorative Kunst zeigt sih auch in nahmittelalterlicher | Zeit von jener Formenfreude und Piclenden Shaffensluft beherrscht, wie sie vorher besonders die Mauren an ihren unvergleihlichen Bauten entwickelt hatten. Plastishe und Holz-Arbeiten, Fliesen, Waffen, Silberarbeiten wurden in mancherlei Beispielen vorgeführt und gewürdigt. Vorher hatte der Architekt Möhring die Konkurrenz- arbeiten für einen Meisterbrief der Berliner Steinmey- Innung besprochen.

_ Der Ausschuß der Casseler Grimm-Gesellschaft hatte einen öffentlihen Aufruf um Zuwendung von Grimm-Erinnerungen erlassen. Infolge dessen sind Erinnerunos\ftücke der verschiedensten Art eingesandt worden, die von der Direktion der Landes-Bibliothek im Museumsgebäude zu Cassel zu einer Grimme: Ausstellung vereinigt wurden. Der Münch. „Allg. Ztg.“ zufolge find es vorzugêweise "eigenhändige Briefe der Brüder Grimm an Pert, Duvinage, Roquefort, Nicolai u. A., ferner das Manuscript des dänischen Heldenltedes von Wilhelm Grimm, die Originalsammelliste für die Göttinger Steben aus dem Jahre 1838, die Ledermappe, welche Iacob Grimm in Paris benußte; dazu kommen Bildnisse der Brüder in Kupferstih, Nadierung 2c., verschiedene Ausgaben der Märchen, Zeitungen, wissenschaftliße Abhandlungen u. st. w.

Die „Deutsche Zoologis eGesellschaft“ hält ihre siebente Jahresversammlung vom 9. bis 11. Juni in Kiel ab. Die Ver- handlungen werden vornehmlih den Meereêthieren gewidmet fein, deren Studium dem Kieler zoologischen Institut ganz besonders obliegt. Vorträge werden halten: Professor Brandt - Kiel über „Die Fauna der Ostsee, insbesondere in der Kieler Bucht“; Professor Chun - Breslau „Ueber den Bau und die morpho- logishe Auffassung der Siphonophoren“; Geheimer Medizinal-Rath Hensen-Kiel über die Nordsee-Expedition 1895; Dr. Apstein über die Methoden und Apparate der neueren biologishen Meeresforshungen ; Dr. Vanhöffen, Assistent am Zoologischen Institut, wird grönländische Meeresthiere, die er von seiner wissenshaftlihen Exkursioa mitgebracht hat, demonstrieren. Die Leitung der Versammlung liegt in diesem Jahre in den Händen des Professcrs O. Bütschli-Heidelberg.

Ueber neue Funde aus römischer Zeit, die in den leßten Monaten in Köln gemacht wurden, meldet die „Köln. Ztg.“ : In der Gegend am Severinsthor, der man schon. viele werthvolle Grab- funde, meist dem dritten und vierten Jahrhundert n. Chr. entstammend, verdankt, fand man eine Kalksteingruppe, die Herkules im Kampfe mit dem nemeischen Löwen darstellt, jeßt 70 cm hoch und 62 cm breit. Ursprünglich mag die Höhe mit Hinzurehnung des jeßt fehlenden Kopfes 10 cm mehr betragen haben. Das rechte Bein leiht eingeknickt, das linke vorgestreckt, die mächtige Brust zurückgebogen, steht der Heros da, ein Bild gewaltiger Kraft- anstrengung. Seine Arme umklammern den Nacken des an ihm aufspringenden Thieres, um es zu erdrofseln; {hon sinkt dessen mähnenumwalltes Haupt erschoyst über den linken Arm des Siegers hinab. Die Komposition, die ih ähnlih auch auf Sarkophagreliefs findet, is sehr wirkungsvoll, die Formen sind gut behandelt, renn auch auf feinere Ausführung der Einzelheiten in dem |pröden Material Verzicht geleistet werben mußte. Am wenigsten Sorgfalt ist auf die Durchbildung des Löwenkopfes verwandt, der vom Be- {auer abgekehrt ist. Seine starr emporstehende, in breite Massen gegliederte Möähne erinnert etwas an die Stilisierung von Pferde- mähnen und findet sih genau an der großen Figur eincs Löwen im Museum Wallrof:-Richarß wieder, der im Kampf mit einem Eber begriffen ist. Diese s{chon 1865 aufgefundene Gruppe hat wie der Löwenkfampf ursprünglich ein Grabmal auf dem jeßigen Seperins- wall geschmückt. Der zweite Fund ift die Figur einer thronenden Göttin, sorgfältig in Kalkstein ausgeführt und 47 ecm hoch; der Kopf ist leider au hier abgebrochen. Sie trägt ein langes gegürtetes Unter- kEleid, der Mantel fällt über beide Schultern auf die Beine herab und füllt den Raum zwischen den Knien mit zierlihem Gefältel. Im Schoße ruht ein kleines vierfüßiges Thier, das im jeßigen Zustande nicht ohne weiteres zoologish bestimmt werden kann. Db sich in den

änden der Göttin Attribute befunden haben, is zweifelhaft. leine Thonstatuetten dieser Art sind im Rheinlande nicht selten. Sie sind geschmückt mit dem Diadem, dem Modius oder der Ringhaube der Matronen, über die Schultern fallen zwei lange Locken. Das Thier in ihrem Schoße sieht wie ein Hündchen aus. Von Steinskuloturen dieser Art w, 1 bisher am Rhein nur zwei bekannt : eine in Köln, die andere in © ch. Während aber an diesen die Thiergestalt noch viel schwieriger vestimmen ift, als auf der dritten neugefundenen Figur, erkennt . in einem Relief-

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iht vom 14. Mai, r Morgens.

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haus.

Stationen. Julius Schanz.

Bar. auf 0Gr. |

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Temperatur in 9 Celfius

C. =4’R.

1. d. Meeres\p red. in Millim.

Belmullet . . | Scauspielhaus.

Aberdeen .…. | Christiansund | Kopenhagen . | Stodttholm . aparanda . eau.

Gork,Queens- E v Cherbourg …… | 770 2\wolkenlos E a vel O B 1 halb bed. es 768 1/bede@t mburg . .| 769 2 heiter winemünde | 768 1\heiter Neufahrwasser| 767 3\wolkig Me 068 3 bedeckt ane E ae 1/Dunst ee. 4 769 1 wolkig Karlsruhe .. | 770 5 bedeckt Wiesbaden , | 769 2'halb bed. München .. | 767 4\wolkig Ghemnig .. | 768 2\bedeckt Berlin .… . | 768 3\wolkig Di a. 02 3 Regen Breslau . . . | 765 3 Regen le v'Aix . . 0 762

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arbeitet. Schauspielhaus.

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770 3 bedeckt Shakespeare, häufer in Scene Grube. Ner es

Naimund.

niht erhoben.

Anfang 74 Uhr.

ONO 3 wolkig Sonntag,

701 D 1|vededt

Uebersicht der Witterung.

Eine breite Zone hohen Luftdrucks mit ruhiger, meist heiterer und trockener Witterung erstreckt {ih vôn der Biécayasce nordostwärts nah Lappland, flahe Depressionen über Nordwest- und Südost- Europa scheidend. In Deutschland, wo Regen gefallen ist, ist bei s{chwacher, meist nördliher Luftströmung das Wetter heiter und etwas wärmcr. Mülhausen hatte gestern O Dee aus Süddeutsch- land werden vereinzelt Nachtfröste gemeldet.

Deutsche Seewarte.

‘Biere verm

O0 N TNRNNUNADO C000

pmk

Anfang 7F Uhr.

oder :

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- 119. Vorstellung. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Ghislanzoni, für die deutshe Bühne bearbeitet von Ballet von Paul Taglioni. gent: Kapellmeister Sucher.

um Nichts. Lustspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, überseßt ven August Wilhelm von S@legel und Ludwig Tieck. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube.

Sonntag: Opernhaus. 120. Vorstellung. Undine. Romantise Zauber-Oper in 4 Aften von Albert Lorßing. Text. nah Fouqué’'s Erzählung frei be- Tanz von Emil Graeb. Anfang 7# Uhr.

Hiftorishes Drama in 9 Aufzügen von überseßt von Schlegel und Tie. Nach der Bühneneinrißiung von

| Opern - Theater. De Barre O in 3 Aufzügen von Ferdinand Pu Der Billet-Verkauf zu dieser Vorstellung findet heute und morgen in der Zeit von 9—10 und 103—1 Uhr im Königlihen Schauspielhause statt. Lene der Pläbé: 3, 2, 150 und (5 F. Au

Anfang 7F Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Freiwild.

Nachmittags 25 Uhr: Abends 7x Ubr: Die versunkene Glockcke. Montag: Einsame Menschen.

Berliner Theater. Sonnabend: Renaissance.

b Sonntag, Nachmittags 2F Uhr: Die Brüder. Abends 7X5 Uhr: Renaissance. Montag: Fausft. Anfang 7 Uhr.

Lessing - Theater. Sonnabend: Die Geisha, Eine japanische Theechaus: Geschichte. Operette in 3 Akten von Owen Hall. Mut en

bilde des Kölner Museums, eine thronende Göttin mit Früchten im Schoße darstellend, deutlih rechts zu ihren Füßen einen Hund. Auch auf zwei Steinfiguren des Museums in Trier ist das Thier zu Füßen der Göttin als Hund zu ergänzen. Ohne zureihende Gründe wurden sie für Bilder der gallishen Göttin Nehalennia gehalten. Wahrscheinlich aber wird man die beiden aus Gräbern stammenden Thonstatuetten der Göttin mit dem angeblihen Hündchen und die vereinzelten Stein- \kulpturen dieser Art, von denen die neuaufgefundene die beste ift, als Cg ter y 1 der Cybele ansehen können. Naß bei beiden Skulpturen die Köpfe fehlen, ist kein Zufall; als die einfahste Art, antike Götter- bilder zu entweihen, ershien den Franken und anderen Völkern das Köpfe. Hatte es damit Schwierigkeiten, so begnügte man sih, fie durch Abschlagen der Nase und der Hände zu entstellen,

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitëamts“ Nr. 19 vom 12. Mai.

Pest.

Britisch-Oftindien. Nachrichten vom 8. bezw. 12. März zufolge hat in Karachi die Krankheit an Ausdehnung nachgelassen und neuerdings auch einen milderen Charakter angenommen; in der 1. Märzwoche kamen täglich durch\ch{nittlich 25 bis 30, im Februar 35 bis 45, im Januar 50 bis 60 Todesfälle vor. Auch in Bombay ist seit Anfang März ein geringer Rückgang der Seuche beobachtet worden.

Cholera.

_ Arabien. In Kamaran ift am 24. April ein Tags zuvor mit dem Dampfer „Manika" aus Maskat in Persien eingetroffener Pilger unter Choleraersheinungen gestorben.

| Gelbfieber.

An Bord der am 23. März in der Quarantänestation South Atlantic, Sapelo Island, Ga. aus Rio de Janeiro ein- gelaufenen norwegishen Bark „Rosenburg“ ereignete sich den „Public health reports“ zufolge je 1 Todesfall im Abgangshafen und während der Fahrt. Auf Cuba wurden in Havanna vom 26. März bis 1. April 13 Todesfälle (und ungefähr 50 Neuerkrankungen) festgestellt, davon 7 bei spaniscen Soldaten im Militärlazareth und 6 unter der Zivilbevölkerung der Vorstadt Jesus del Monte, in Sagua la Grande vom 21. bis 27. März 6 (17), in Santjago vom 14. bis 27. März 1, ferner in Rio de Janeiro vom 21. Februar bis 6. März 16, in Para vom 7. bis 20. März 3.

n _Pocken.

Brasilien. In Bahia ist ein heftiger Ausbruch der Krankheit erfolgt. Eine in der Nähe des Hafens belegene Straße ist _als völlig verseucht anzusehen, und auch in anderen Theilen der Stadt sind Erkrankungen vorgekommen. Bisher follen nur Farbige betroffen sein. Die Seuche sheint durch die zur Bekämpfung der Unruhen im Innern des Staais aus dem Norden hberangezogenen E eingeshleppt zu sein. Die Behörden haben die Impfung sämmtlicher Soldaten angeordnet und lassen in allen Theilen der Stadt die far- bige Bevölkerung zur Impfung anhalten.

Epidemische Genidckstarre.

Mecklenburg-Schwerin. Einer Nathhriht vom 29. Aprik zufolge find in RNRofstock seit Anfang Februar 17 Erkrankungen (und 8 Todesfälle) festgestellt worden, ferner auf einem Hofe des Amts Gadebusch im Februar etwa 5. Bei einer in Parhim im März beobachteten Erkrankung handelte es si wahrsheinlih gleichfalls um

Genidstarre.

) Verschiedene Erkrankungen.

Pocken: Viadrid 2, Moskau, St. Petersburg je 3, Warschau 6 Todesfälle; Neg.-Bez. Marienwerder 2, London 6, Paris 7, St. Petersburg 18 Erkrankungen; Flecktyphus: St. Petersburg 3 Er- krankungen; Genidckstarre: New-York 5 Todesfälle; Berlin 2, Wien 3 Erkrankungen; Influenza: Berlin 5, Hamburg 4, Darmstadt, Frankfurt a. M., Hannover je 2, Amster- dam 4, London 30, Moskau 2, New-York 17, St. Peters- burg 8, Rom 2 Todesfälle; Kopenhagen 41, Stockholm 99 Er- krankungen; Keuchhusten: London 40 Todesfälle. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durch- {nitt aller deutshen Berichtsorte 1881/90: 1,30 9/6): in Edinburg Erkrankungen kamen vor in Berlin 48, Breêlau 26, in den Reg.- Bezirken Düsseldorf 127, Posen 202, Wiesbaden 360, in Nürnberg 27, Hamburg 33, Budapest 207, Edinburg 351, Kopenhagen 22, St. Petersburg 182, Praga 62, Wien 610—an Scharlach (1881/90: 1,39 9/6): in Krefeld Erkrankungen sind angemeldet in Berlin 22, im Reg.-Bez. Königsberg 113, in Budapest 34, Edinburg 20, London (Krankenhäuser) 223, Paris 41, St. Petersburg 84, Wien 82

Sidney Jones.

Theater.

Neu einstudiert: Aida. Text von Antonio

Diri- Anfang 7# Uhr. bura. Sonnabend : 130. Vorstellung. Viel Lärmen Vorher: Der neue 7E Ubr.

Sonntag und folgende Tage:

Anfang 7F Uhr.

131, Vorstellung. Coriolan. William

ilhelm Oechel- D: Potter,

gesest vom Ober-Regifseur Max

Der Verschwweuder.

Marcelle,

von Konradin Kreußer.

geld wird Der Bureaukrat.

gebildete Kranke.

3E Uhr: íFunkermann, des Herrn Maria Stuart.

Doctor. Montag: Unser Doctor.

des Fräuleins Annie Wien in Wien.

Deutsch von C. M. NRoebr und Julius Freund. (Ferenczy-Ensemble.) Anfang 7# Uhr. Sonntag : Die Geisha. (Ferenczy-Ensemble.)

Montag: Die Geisha. (Ferenczy- Ensemble.)

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- Vaterfreuden. 3 Akten von P. Hirschberger und G. Klitsher. Ganymed. Schwank în 1 Akt von Bolten-Bäkers.

Vaterfreuden. Vorher: Der neue Gauymed.

Ueues Theater. Siffbauerdamm 443. /5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Triiby. Schauspiel in 4 Aften nach George Maurier und deutsch von Emanuel Lederer. In Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. Anfang

7# Ubr. Ausang 74 de, Sonntag: Trilby. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:

Shiller-Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr:

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 8 Uhr: Bauernehre. Der ein-

Theater des Westens. Kanistraße 12. (Bahn- oologisher Barien.) Sonnabend, Nachmittags inder-Vorstellung. Hänsel und Gretel, Abends 7x Uhr: Gastspiel des Herrn August ranz Suthery und Martha Glück. Zum ersten Male: Unser

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr : Bei halben Preisen: Abends 7} Uhr:

Theater Unter den Linden. Bebrenstr, 55/57,

Direktion : Julius Frische. Sonnabend: Gastspiel irkens vom Theater an der Der Vogelhändler.

E

an Diphtherie und Croup (1881/90: 4,499/): in S

Trier Erkrankungen wurden angeziat e Beit 59, dn e Kopenhagen 2%, London (Krankenhäuser) 102, Paris 80, St. Peters; pes d Wien 76 desgl. an Unterleibstyphus in St. Ba

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause geht morgen (zum 70. neu cinstudiert Verdi’'s Oper „Aida* unter Kapellmeister Sub Leitung in_ Scene. Die Beseßung lautet: König: Herr Krolop Amneris: Frau Goeße; Aida : Fräulein Hiedler; Radames : Herr Sylva; Ramphis: Herr Mödlinger; Amonasro: Herr Hoffmann als Gast. Das Werk ist vom Ober-Regisseur Teblaff in Scene fest: die dekorative Einrichtung hat der Ober- Inspektor Brandt

Im Königlichen Schauspielhause gelangt morgen Shake, speare’s Lustspiel „Viel Lärmen um Nichts“ zur ifikenas: pm Benedikt spielt Herr Matkowsky, die Beatrice Fräulein Poppe.

Dem Spielplan des Berliner Theaters wird in der nätsten Woche Weyrauch's Volks\stück mit Gefang „Die Maschinenbauer“ cin: gereiht werden. Seit Ausgang der fünfziger Jahre, wo die „Maschinenbauer“ ihre gee ugkraft in unzähligen Wiederholungen bewährten, ist dieses Werk in keinem großen hiesigen Theater mehr zur Aufführung gelangt. Ein Ensemble-Gastspiel des Berliner Theaters in Leipzig soll am Dienstag, den 1. Juni, mit der Auf: führung des Lustipiels „Kinder der Bühne“ seinea Anfang nehmen.

Das Sqiller-Theater bringt morgen eine Wiederholung bon Moser’s Lustspiel .Der Bureaukrat“. Die erste Aufführung von „Madame Bonivard“ findet ers am Montag statt.

An den Symphonie- Abenden der Königlichen Kapelle, welche unter Leitung des Kapellmeisters Wein gartner in der nächsten Saison stattfinden, werden neben fämmtlihen Symphonien von Beethoven folhe von Mozart, Haydn, Spohr, Schumann, Mendelssohn, Raff, Brahms zu Gehör gebracht werden. Für neuere Werke sind die Komponisten Wagner, Liszt, Berlioz, Glafounow, Cornelius, Volkmann, Tschaikowsky und Smetana in Ausficht ge: nommen.

Mannigfaltiges.

Morgen, Sonnabend, den 15. Mai, tritt der Sommer-Fahr- plan der Großen Berliner Pferde-Eisenbahn in Kraft, durch_ welchen auf verschiedenen Linien ein früherer Betriebsanfang zur Einführung gelangt. Ferner wird die jeßige Linie „Dalldorf— Tegeler Chaussee“ bis in das Innere der Stadt, und zwar bis zur Charlottenstraße (Unter den Linden) weitergeführt, wobei gleichzeitig statt des jeßigen stündlihen Betriebs ein 30 Minuten-Verkehr ein- tritt; die Signalfarbe is: weiß mit gelbem Strich. Für die Linien „Tegel— Charlottenstraße“, „Schöneberg— Alexanderplaß“ und „Wil- mersdorf—Rathhaus—Spittelmarkt“ gelangen einige Verbilligungen der Fahrpreise zur Einführung.

__ Paris, 14, Mai, In der Kunst-Akademie fanden geftern, wie „W. T. B.“ meldet, so lärmende Streitscenen zwischen den männlichen und weiblihen Eleven statt, daß die Anstalt proviforish ge\schlossen werden mußte. Zehn Studenien sind verhaftet, jedoch nah dem Verhör wieder freigelafsen worden.

Aurxerre, 13. Mai. In dem ganzen Departement Yonne herrschte in der vergangenen Nacht starker Froft; der dadurch ange- richtete Schaden in den Wein- und Obstanpflanzungen wird, dem „W. T. B.“ zufolge, auf 20 Millionen Francs ge\chäßt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Kanea, 14. Mai. (Meldung der „Agence Havas“.) Zum zweiten Mal haben der britische Admiral und der britische Konsul ohne Wissen ihrer Kollegen eine Proklamation an das kretishe Volk gerichtet.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

in 3 Akten von M. West und L. Held. Musik von C. Zeller. Anfang 7F Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Oberfteiger. Abends 7# Uhr: Gastspiel des Fräuleins Annie Dirkens. Der Vogelhändler,

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernst-Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Sonnabend: VBorleßtes Gastspiel der Frau Julie Koz:aczy-Karczag und des Herrn Oscar Bauberger vom Stadt-Theater in Leipzig. Die schöne Heleua, E in 3 Akten von J. Offenba. Anfang

E

Sonntag: Leytes Gastspiel der Frau Julie Kopaczy-Karczag. Die schöne Selena.

Montag: Frau Lieutenant.

S{@wwank in

(Café Lefort.) Anfang

Familien-Nachrichten,

Verlobt: Frl. Marie Ashrott mit Hrn. Obker- Ingenieur Arthur Ritter von Boschan (Berlin—

Wien).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Walter von Below (Saleske). Hrn. Pastor von Dobschüß (Karoshke b. OÖbernigk). Eine Tochter:

n Ober-Regierungs-Rath a. D. Hermann

tocholl att pv R Negierungs-Afsessor Dr. Droste (

Gestorben: Hr. Major a. D. Graf Ferdinand von Rittberg (Berlin). Fr. Agnese Rogalla von Bieberstein, geb. Gräfin von Krockow (Hirs- berg i. Schl.). Verw. Fr. Oberst Wanda von Leutsch, geb. von Szwykowéka (Berlin). F? Rittergutsbesißer Anna Plewig, geb. Kutsche (Riegersdorf). Marie Freifr. von Bock Tochter Lida (Neisse).

erlin).

räulein octor.

E

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckterei und Verlask Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage).

Unser

Operet:e

zum Deul

M 143.

E R E R E R E

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 14 Mai

Marktort

Qualität

gering |

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

nic- drigster

A

nie- drigster

Ab:

höôch- ster

M.

nie- drigster

hö- ster

M

Ber- kaufte Menze

Doppel- zentner

Durch- \chnitts- preis für 1 Doppel- zentner

M

Am vorigen Markttage

preis

R Durchschnitts-

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) na über- \{läglicher Schäßung verkauft Doppel- zentner (Preis

unbekannt)

Natibor Aschersleben . Döbeln . Z Breslau . Neuß

Mae „s Aschersleben . Döbeln . . Breslau Neuß

Natibox ¿4 Aschersleben . Breslau x

Ratibok Aschersleben . Döbeln . Breslau Neuß

14,20 12,20

14,50 15,30

11,00

10,60

10,00 | 10/00

11,40 12,90 |

12,20

11,80 11,20

11,00

12,50 | 12,50

12,40 |

|

14,65 13,15 14,60 15,90 15,80

11,25 11,10 11,30 10,80

11,90 11,40 12,50

12,60 12,70 11,50 12,60

|

16,30 |

15,39 13,80 15,00 15,80 |

11,80 11,25 11,40 11,30

11,80

12,00 | 13,00 |

12,90 | 13,10 12,10 13,00

Bemerkungen.

16,20 16/30

Rog 11,40

11,60 11/30

32 n 15,95 15,30

16,50 16/80

gen. 11,70

11,80 11/80

Gerste.

13,50 13/50

Ha 13,40 13,20

13,40 11/80

15,40 14,40

É L 13,60 13,60

13,50

12,80

20

954

12,70

12,70

13.5,

10

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Dur-

sMnittspreis wird aus den_unabger Punkt (. ) in den leßten seckchs

Deutsches Reich. BeL o on ung

zur Verhütung des Zusam au

See.

Vom 9. Mai 1897.

undeten Zahlen berechnet. Ein liegender Strich L in den Spalten für Preise Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

menstoßens der Schiffe

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen verordnen im Namen des

Æ.,

Neichs auf Grund des § 145 des

Strafgeseßbuchs (Neichs-Gesegbl. 1876 S. 40), was folgt:

Die nachfolgenden Vorschriften

Sce und auf den mit der

See im

Seeschiffen befahrenen Gewässern.

Ein Dampffahrzeug, wel ist, gilt als Segelfahrzeug, mag es zugleih unter Sege

Unter den Dampffahrzeugen wegten Fahrzeuge einbegrifen.

Ein Fahrzeug ist in Fahrt, am Lande befestigt is, noch am Gr

II. Lichter u. |

Der Ausdruck „sichtbar“ bedeutet m

I. Einleitung.

elten für alle Fahrzeuge auf usammenhange stehenden, von

braucht : „sichtbar in dunkler Nacht bei klarer Lust“.

Die Vorschristen über Licht Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bef Zeit dürfen keine Lichter ge geschriebenen Lichtern verwe

Ein Dampffahrzeug muß,

a, an oder vor dem | vorderen Theil des Fahrzeugs ein helles weißes Licht, und einer Höhe über dem Rumpfe von mindestens \echs Meter. Fahrzeug breiter als sech8s8 Mete des Fahrzeugs gleihkommen höher als zwölf Meter über eingerihtet und angebracht sein, Horizonts von z Strich nach. jeder Seite, von rec Strich hinter die Richtung quer ab (zwei Strich Es muß von solcher Stärke fein, destens fünf Seemeilen sichtbar ift ; Dasselbe muß so daß es ein ununterbrohenes Licht über hn Kompaßstrichen wirft, und zwar i Strich hinter die Nichtung quer ab Steuerbord. (C t tfernung von mindestens zwei

über einen Bogen des und zwar zehn

dwars) auf jeder Seite. auf eine Entfernung von min ü 6

b. an ter Steuerbordseite ein grünes Licht. eingerihtet und angebracht sein, einen Bogen des Horizont von recht voraus bis zu zwe dee Strich achterlicher als dwars) an olher Stärke fein, daß es auf eine En Seemeilen sichtbar ist ;

Fodma

s von ze

Artikel 1 : er müssen bei jedem Wetter von olgt werden ; während dieser zeigt werden, welhe mit den hier vor-

chselt werden können.

Artikel 2.

wenn es in Fahrt ist, führen: st oder beim Fehlen eines solden im

zwar in S\t das fo ist das Licht in einer der Breite

ches unter Segel und nicht unter Dampf ein Fahrzeug, welhes unter Dawpf ist, l sein oder nit, als Dampffahrzeug.

find alle durch Maschinenkraft be-

wenn es weder vor Anker liegt, noch unde festsizt.

I, it Beziehung auf Lichter ge-

T den Höhe zu führen, es braucht jedo nie

dem Rumpfe zu sein.

c. an der Bakbordseite ein rothes Licht.

gerihtet und angebracht sein, einen Bogen des Horizonts von zehn Komp u zwei Strich hinter die an Backbord.

von recht voraus bis

{wvei Strich achterliher als dwars

olcher Stärke sein, daß es auf eine

Seemeilen sichibar ist; d. die Laternen dieser an dex Binnenbordseite mit n Meter vor dem Lichte vorausragen, über den Bug hinweg von der anderen 6. ein any fahrzeug darf außerdem, dem L

iweites weißes L

als die horizontale.

Ein Dampffahrzeug, wel außer den Seitenlihtern zwei weiße Lichter und meins abi M

mehr als ein Fa

1 t glei müssen in der Kiellirtie, wenigstens vier und einen halben 2 Die senkrehte Entfernung zwis

S

te unter a führen. und zwar so angebracht sein, daß das hintere teter höher ist als das vordere. hen diesen Lihtern muß geringer fein

Das Licht muß fo daß es cin ununterbrochenes Licht wanzig Kompaßstrihen wirft

ckcht voraus. bis zu zwei achtérliher -als

daß es

Es muß von

Dasselbe muß so ein-

daß es ein ununterbro

Es m

enes Licht über aßstrichen wirft, und zwar Nick(tung quer ab

von

ntfernung von mindestens zwei

Artikel 3.

s ein anderes Fahrzeu senkrech eter von elnander entfernt führen. rzeug s{leppt und die Länge des Schleppzugs vom

Beide

„Hrünen und rotben Seitenlichter müssen chirmen versehen sein, welche mindestens derart, daß die Lichter nicht Seite gesehen werden können; wenn es in Fahrt ist, ein

Lichter

\{leppt, muß

j über e Wenn es

inander

fähig i weißen

deren mitt

werden. sind, das gr von der Steuerbor bis zu zwei Strich ) licher als dwars) gesehen werden können. Um den richtigen Gebrauch der tra jede Laterne außen mit der Farbe des gestrien und mit einem gehörigen Schirme ver Artikel 7. Dampfsabrzeuge unter 113 und Zrutto-Raumgehalt und 2 unter a,

auf eine Entfernun Bei Tage muß ein Bälle oder Körper, jeden von fün fenkrecht über einander und mindestens zwei fernt führen.

b. Ein Fahrzeug, welches ein Tele oder auffisht, muß an derselben Stelle, df a erwähnte weiße Licht vorgeschrieben ist, und, w fahrzeug ift, statt dieses weißen Licht ander und mindestens zwei Meter oberste u«d das unterste dieser Lihter müssen roth, weiß sein, und alle müssen von solcher über den ganzen Horizont auf Seemeilen sihtbar sind. Körper von mindestens fün recht übereinander und mind führen, deren oberster und un | lerer wie ein s{räges Viereck geformt und von weißer ist. Die Körper müssen an der Stelle, an welcher sie am besten ge- schen werden können, angebracht fein.

c. Die vorbezeihneten Fahrzeuge dürfen, 1 durch das Wasser machen, die Seitenlichter nicht führen, müssen die- selben aber führen, wenn sie Fahrt machen.

d. Diese Lichter und Körper sollen anderen daß das Fahrzeug, welches

Signale dafür gelten, / t aus tea Wege gehen kann. Sie

manösvyvrierfähig ist und daher ni 3 i find keine Nothsignale im Sinne des Art. 31 diejer Vorschriften.

gebraht werden können, gebrauhsfertig zur Hand anderen oder ein anderes Seiten, zeitig genug, um einen Dies muß so

unter 7 cbm sie in Fahrt sind, die im Art. nicht zu führen, sie müssen aber, mit folgenden Lchtern versehen fein:

Ein Segelfahrzeug, welches t welhes geschleppt wird, muß dieselben Lichter führen, Art. 2 für ein Dampffahrzeug nahme der dort erwähnt zeug niemals führen.

Wenn, wie es bei kl Wetter vorkommt, die grünen und rothen Seitenlich 1 so müssen diese Lichter doch angezündet und ehalten und, wenn das abrzeug si ihm nähert, an den betreffenden f, die Vpler zu ver

Bei

en wel

eschehen, da üne aber niht von der Ba : dseite her, und beide wo möglich inter die Nichtung quer ab (zwei Strich achter-

baren Lichter zu sichern, muß

Artikel 4. a. Ein Fahrzeug, welches infolge eines Unfalls nit manöyrier- st, muß in der Höhe des im Artikel 2 unter a erwähnten Lichtes und, wenn es ein Dampffahrzeug ist, statt des weißen Lichtes zwei rothe Lichter senkrecht über einander und mindestens zwei Meter von einander entfernt führen. Stelle, an welcher sie am besten gesehen werden können, angebracht und von folcher Beschaffenheit scin, daß sie über den ganzen Horizont J von mindestens zwei Seemeilen sichtbar sind. olhes Fahrzeug an gleiher Stelle zwei shwarze i entimeter Durchmesser, eter von einander ent-

Artikel

Artikel 6. | einen Fahrzeugen in Fahrt bei s{lechtem ter niht fest an-

nd\cchzig

eine En

die Li ackbord]eite h

H ck des s{leppenden Fahrzeugs bis zum Heck Fahrzeugs einhundertundahtzig Meter übersteigt liht noch ein drittes weißes Licht über oder unter den anderen führen. Fedes dieser Lichter muß ebenso eingerihtet und angebracht sein, wie das im Art. 2 unter a erwähnte weiße Licht, jedoh genügt für das Zusaßlicht eine Höhe von mindeftens vier Meter über dem Rumpfe des Fahrzeugs. J

Ein Dampffahrzeug, welches ein anderes Fahrzeug {chleppt, darf hinter dem Schornstein oder dem hintersten Mast ein kleines weißes Licht führen. Dieses Licht, nah welchem sich das ges{lcppte Fahr- zeug beim Steuern richten foll, darf niht weiter nah vorne als quer ah sichtbar sein.

M

hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist ; ein

des letzten geshleppten , muß es als Zusaßz-

Diese Lichter müssen an der

graphenkabel legt, aufnimmt

von einander entfernt führen. das mittlere muß Beschaffenheit sein, tfernung von mindestens zwei Tage muß ein solches Fahrzeug drei fundsehzig Zentimeter Durchmesser senk- stens zwei Meter von cinander entfernt terster kugelförmig und von rother Laie

in Fabrt vorgeschrieben ißen Lichter ; diese darf cin solches Fahr-

e für das im Art. 2 unter enn es ein Dampf- es dret Lichter senkrecht über eîin-

Das daß sie

arbe

wenn sie keine Fahrt

ahrzeugen als ie zeigt, nicht

I in Fahrt ift, und o L ;

welche dur

sind, mit Aus-

Fahrzeug sich einem

n gezeigt ter möglichst gut sichtbar er, das rothe nicht nicht weiter als

ihtes, welches fie zeigt, an-

NRuder-

sehen sein.

oder Segelfahrzeuge Nuderboote brauchen, wenn

b und c erwähnten Lichter wenn sie diese Lichter nicht führen,

hen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

1897.

füh 1) Dampffahrzeuge unter 113 cbm Brutto-Raumgehalt müssen ühren :

a. im vorderen Theile des Fahrzeugs oder an oder vor dem Schornstein in ciner Höhe von mindestens drei Meter über dem Schan- deckel ein weißes Licht. Das Licht muß an der Stelle, wo es am besten gesehen werden fann, sih befinden und im übrigen so ein- gerichtet und angebracht sein, wie im ürt. 2 unter a lvorgeschrieben ; es muß von folher Stärke sein, taß es auf eine Entfernung von mindestens zwei Seemeilen sihtbar ift;

b. grüne und rothe Seitenlichter, so eingerihtet und angebracht, wie im Art. 2 unter b und c vorgeschrieben, und von solcher Stärke, daß sie auf cine Entfernung von mindestens einer Seemeile sichtbar find, oder an deren Stelle eine dcppelfarbige Laterne, roelche an den betreffenden Seiten ein grünes und ein rothes Licht von ret voraus bis zu zwei Strich hinter die Richtung quer ab (zwei Strich ahterlicher als dwars) zeigt. Die Laterne muß mindestens ein Meter unter dem weißen Lichte geführt werden.

9) Kleine Dampfboote, wie zum Beispicl solche, welhe von Seeschiffen an Bord geführt werden, dürfen das weiße Licht niedriger als drei Meter über dem Schandeckel, jedoch über der unter 1b er- wähnten doppelfarktig7n Laterne führen.

3) Nuder- und Segelfahrzeuge von weniger als 57 cbm Brutto- Naumgehalt müssen cine Laterne mit - einem grünen Glase auf dex einen Seite und einem rothen Glase auf der anderen gebrauchsfertig zur Hand haben. Diefe Laterne muß, wenn das Fahrzeug sich einem anderen oder ein anderes Fahrzeug sich ihm nähert, zeitig genug, um cinen Zusammenstoß zu vermeiden, und derart gezeigt werden, daß das grüne Licht nicht voa der Bakbordseite her und das rothe Licht nicht von ter Steuerbordseite her gesehen werden kann.

4) Ruderboote, glcihviel ob sie rudern oder segeln, müssen eine Laterne mit einem weißen Lichte gebrauchsfertig zur Hand haben, Veh zeitig genug gezeigt werden muß, um cinen Zusammenstoß zu verhüten.

Die in diesem Artikel bezeihneten Fahrzeuge brauchen die im Art. 4 unter a und Art. 11 Schlußsay vorgeschriebenen Lichter nicht

zu führen, / Artikel 8.

Lceotsenfahrzeuge, welhe Lootsendienste auf ihrer Station thun, haben nit die für andere Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter, sondern ein weißes, über den ganzen Horizont sihtbarcs Liht am Masttop zu führen, und außerdem in kurzen Zwischenräumen, mindestens aber alle fünfzehn Minuten ein oder mehrere Flackerfeuer zu zeigen.

Wenn sie sih anderen oder andere Fahrzeuge sh ihnen auf ge- geringe Entfernung nähern, müssen sie die Seitenlichter angezündet und gebrauchsfertig haben und in kurzen Zwischenräumen aufleuchten lassen oder zeigen, um die Richtung, in welcher fie anliegen, erkennbar zu machen. Das grüne Licht darf niht an Bakbordfeite, das rothe Licht nit an Steuerbordseite gezeigt werden.

Ein Lootsenfahrzeug solher Bauart, daß es längsfeits der Schiffe anlegen muß, um einen Lootfen an Bord zu segen, braucht das weize Licht nur zu zeigen, statt tasielbe am Masttop zu führen ; au genügt es, wenn folches Fahrzeug an Stelle der oben erwähnten farbigen Lichter cine Laterne mit einem grünen Glase auf der einen Seite und einem rothen Glase auf der anderen zur Hand hat, um dieselbe fo, wie im Art. 7 unter 3 vorg:\chrieLen, zu gebrauchen.

Lootienfahrzeuge, welchze keinen Loctfendienst auf ihrer Staticn thun, müssen Lichter wie antere Fahrzeuge ihres Raumgehalts führen.

Artikel 9 betrifft Regeln für die Fisherfahrzeuge, deren Erlaß vorbeßalten f Artikel 10.

Ein Fahrzeug, welhes von einem anderen überholt wird, muf diesem vom Heck aus ein weißes Licht oder ein Flackerfeuer jei

Das weiße Licht darf fest angebracht und in eine werden ; die Laterne muß aber mit Schirmen verseßen 2 gerichtet und so angebraht sein, daß fiz ein über einen Bogen des Horizonts von zwölf Kem Strich von recht achteraus auf jeder Seite è

| Das Licht muß auf eine Entfernuag von

Ae et foweit thunlih mit den Seitenlichtern im gletd Höhe geführt werden. E 4 Artifel 11. Ein Fahrzeug vor Anker muß, wenn €s vierzig Meter lang ist, vorne ein weißes Licht dasselbe am besten gesehen werden kann, jede Meter über dem Rumpfe, führen, und ¡war in einer Laterne ein belles, auf eine Entfernung von mindestens einer Seemeile f

bares, ununterbrochenes Licht über den ganzen Horizont wirft.

Ein Fahrzeug vor Anker muß. wena es fünfundvierzig Meter oder mehr lang ist, zwei solhe Lichter führen ; das eine Licht im vor- deren Theile des Fahrzeugs nicht niedrigec als sechs Meter und nicht höher als zwölf Meter über dem NRumpfe, und das andere Licht am Heck oder in der Nähe des Hecks des Fahrzeugs, mindestens vier und einen halben Meter niedriger als das vordere Licht.

Als Länge eines Fahrzeugs gilt die in dem Schiffszertifikat ans gegebene Länge. _ ;

Fahrzeuge, welche in einem Fahrwasser odcr nabe bei einem solhen am Grunde festsißen, unterliegen derselben Verpflichtung ; außerdem müssen sie die im Art. 4 unter a vorgeschriebenen ¿wei

othen Lichter führen. E | Artikel 12.

Ein jedes Fahrzeug darf, wenn es nöthig ist, um die Aufmerk- samkeit auf {ih zu ziehen, außer den Lichtern, welche es führen muß, ein Fladckerfeuer zeigen oder irgend ein Knallsignal, welches niht mit Nothsignalen verwechselt werden kann, geben.

Artikel 13. A

Vorschriften, welche bezüglih der Führung von zusäßlichen Sta- tions- und Signallichtern für zwei oder mehrere Kriegsschiffe odex für Fahrzeuge, die unter Bedeckung fahren, erlassen find, werden durch diese Verordnung nicht berührt. Auch wird durch sie das Zeigen von Erkennungdsignalen, welche von Schiffêrhedern mit amtlicher Geneh- migung angenommen und vorschriftsmäßig eingetragen und bekannt gemacht sind, niht beshränkt. Artikel 14. :

Ein Dampffahrzeug, welhes nur unter Segel ist, aber mit auf- gerichtetem Schornstein fährt, muß bei Tage einen s{warzen Ball oder runden Signalkörper von fünfundsehzig Zentimeter Durhmesser führen, und zwar vorn im Fahrzeuge an der Stelle, an welcher das Zeichen am besten gesehen werden kann.

I1II. Shallsignale bei Nebel u. f. w. Artikel 15. J Sgallsignale für in Fahrt befindlihe Fahrzeuge müfsen gegeben

en: 1) von Dampffahrzeugen mit der Pfeife oder Sirene, 2) von Segelfahrzeugen und geschleppten Fabhricugen mit dem Nebelhorn. : : i E Ein lang gezogener Ton im Sinne dieser Vorschriften ift cin Ton von vier bis sechs Sekunden Dauer. _ d Ein Dampffahrzeug muß mit einer kräftig tönenden Pfeife odex Sirene versehen sein, welhe durÞch Dampf oder einen Ersay für Dampf geblasen wird und so angebracht ist, daß der Schall dur keinerlei Hinderniß gehemmt wird, ferne mit einem wirksamen Nebelhorn, welhes dur eine GuS Vorrichtung geblasen wird,

nahe

werd

sowie mit einer kräftig töônenden Glocke. Ein Segelfahrzeug von