1897 / 116 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

seitigung der Sozialdemokratie kann man allerdings durch Polizei- maßregeln niht erreihen; dazu gehören wirthshaftlihe Maßregeln, von denen wir uns niht abdrängen laffen werden. Aber wir wollen uns dabei niht von Anderen gängeln lassen, sondern uns die Freiheit der Entschließung -- wahren. ie allgemeinen Begriffe lassen ih nicht definieren; es bleibt nihts übrig, als “all e iskretionäre Befugnisse zu gewähren. Redner E, auf das badische _ Geseh, welhes solch:2 Befugnisse auch in die Hände des Ministers des Innern und seiner Beamten legte, die doch au nicht anders beschaffen sind als die preußischen Beamten. Was in dem liberalen Staat Baden mögli ist, sollte doch au in Preußen möglich fein. Aehnlich liegt es in Hamburg. Und troß dieser Ge- fährdung der Volksrehte geht es dort ganz gut; es kann jeder dort räsonnieren, wie er will. In Sachsen werden allerdings troß des Vereinsgeseßes fast nur fozialdemokratishe Abgeordnete gewählt. liegt an dem Reichstagswahlrecht. Aber das Vereinsgeset hat wenigstens im allgemeinen dahin geführt, daß die Sozialdemo- ETraten nicht mehr ihr Unwesen treiben können unter dem Schutz dcs Staats, dessen Zustände sie selbft untergraben. Herr Kraufe meinte, és würde nur eine noch größere Verbitterung die Folge sein. Wir erwarten von der foztalen Geseßgebung keine Bekehrung der Sozial- deinokratie. Es ist hochft auffallend, daß die Sozialdemokraten zwar sagen, daß sie nur von unseren Fehlern leben ; aber sobald ein Gefeß kommt, wie das vorliegende, find fie dagegen, während fie do eigentlih dafür stimmen müßten. Wer die Gefahren abwenden will, die für die bürgerliche Freiheit und die Staatsficherheit entftehen, der wird für die Vorlage \timmen, mit der die Regierung das Richtige ge- troffen hat. Wir werden die Regterung unterstüßen, fo lange fie an ihrer Vorlage festhält.

Minister des Junern Freiherr von der Recke:

Meine Herren! Ich danke dem Herrn Vorredner (Lachen links und im Zentrum) für die günstige Aufnahme, die er der Vorlage der Königlichen Staatsregierung im Namen seiner Fraktion zugesagt hat, bedauere aber desto mehr den Standpunkt des Herrn Abg. Krause, dèr, wie ich nach meiner Kenntniß der Verhältnisse an- nehmen möhte, auch bei einem Theil der nationalliberalen Wähler Kopfschütteln zur Folge haben wird. (Oho! und Lachen links. Sehr richtig! rechts.) Der Herr Abg. Krause hat zur Begründung seines ablehnenden Standpunktes eine Aeußerung von mir, die ih vor einigen Tagen hier gemacht habe, in einer Weise fruktifiziert, die mih denn doch zwingt, zunähst auf diese Angelegenheit noh- mals einzugehen. Es ift mir nit verständlih, wie man aus diesen Ausführungen hat herleiten können, daß ih das Verfahren der be- treffenden Beamten in allen Punkten gebilligt (Lachen links) oder doch nit in der entsprehenden Weise zurückgewiesen hätte. Meine Herren, meines Erachtens gehört es zur loyalen Fruktifizierung von Aeußerungen, daß man sie im Zusammenhang mittheilt und betrahtet. Jh habe ausdrücklich hervorgehoben, daß ich die ganze Aktion, das Verhalten und die Ausführungen des Herrn Landraths des Stolper Kreises mir nicht aneignen könnte. Jh habe hieraus durchaus kein Hehl gemaht. Ich habe ferner gesagt, daß ih mir auch die Ausführungen in der gehaltenen und niht gehaltenen, aber ab- gedruckten Rede durhaus nicht überall aneignen könnte. Wenn ih aber, meine Herren, bei der Beurtheilung des Verhaltens der Beamten mi vorsichtig ausdrückte, so hat das seine ganz natürlihen Gründe darin, daß ih nicht gewohnt bin, über derartige Verhältniffe zu urtheilen, wenn fie mir noch nit ganz klar vorliegen. (Sehr gut! rets.) Dabei habe ih betont, daß das nur hinsihtlih eines Theils der Beschwerden zuträfe und bei denjenigen Beschwerden, binfihtlih welcher mir die Berichte bereits zugegangen waren, ausdrücklich meine Mißbilligung ausgesprochen. Selbstverständlih konnte ih es nicht billigen, daß die Anmeldungs- bescheinigung versagt werde, und ih konnte mich auch der Auslegung der Bestimmungen über die Vertheilung von Druckschriften, die mit der Judikatur niht im Einklang stand, niht anschließen.

Also, meine Herren, ich muß, wenxn der Herr Abg. Krause mir thatsählich das hat imputieren wollen, daß ih die mir unterstellten Behörden nihcht zur s\triktesten Geseßesanwendung anhalte, das mit dexr größten Entschiedenheit zurückweisen. (Bravo! rechts. Lachen lints.) Ich nehme für mich das Zutrauen in Anspruch, daß ih diejenigen Bestimmungen, die mir zur Ausführung überwiesen sind, in der strengsten, loyalsten, der Verfaffung entsprehenden Weise zur Ausführung bringe. (Bravo! rechts.) Ih kann Keinem das Recht zugestehen, mir das zu bestreiten.

Meine Herren, wenn ih dann auf die Sache selbst eingehe, so hat ja bereits der Herr Minister-Präsident die Auffassung der König- lichen Staatsregierung über die Ausführung der im Reichstage abge- gebenen Zusage dem hohen Hause mitgetheilt. Der Herr Abg. Krause ist anderer Auffassung und kann ih nicht davon überzeugen lassen, daß die Königliche Staatsregierung bei der Ausführung des Versprechens sih streng an das gehalten hat, was sie wirklich zugesagt hat. Ich muß demgegenüber hier nochmals die Richtigkeit der Auffassung der Staatsregierung hervorheben. Wenn der Herr Abg. Krause darauf hinweist, daß der Großstaat Preußen ih von anderen Kleinstaaten in der Ausführung dieser Zusage habe übertreffen lafsen, indem einige dieser Kleinstaaten das Verbindungsverbot pure aufgehoben hätten, fo ist ihm doch wohl ein kleiner Irrthum untergelaufen. Ih mache darauf aufmerksam, daß überhaupt nur zwei Staaten das Verbin- dungsverbot bisher aufgehoben baben, und daß einer von diesen Staaten, nämliß Shwarzburg-Sondershausen, si veranlaßt gesehen hat, ebenfalls Kompensationen zu fordern. Dieser Staat hat es für nüßlich erahtet, fih \s{härfere Waffen geben zu lafsen hinsihtlih der Beauffihtigung und dem Verbot von Versammlungen. Ich glaube also, der Herr Abg. Krause hätte gut daran gethan, wenn er diesen Hinweis unterlafsen hätte.

Wenn dann der Herr Abg. Krause ferner bedauert hat, daß die Königlich preußishe Staatsregierung versucht habe, die wünshen8werthe Aenderung des Vereinsrehtes auf landesgeseßlihem Wege herbei- zuführen, fo kann ih nur wiederholen, meine Herrén, was bereits der Herr Abg. von Heydebrand hervorgehoben hat: die Königlich preußische Staatsregierung glaubt niht, daß in absehbarer Zeit auf dem Wege der Reichsgeseßgebung ibr diejenigen Waffen würden gegeben worden sein, deren fie zu bedürfen“ glaubt. Ih kann au niht zugeben, daß dur das Vorgehen der preußishen Staats- regierung eine besondere Uneinbeitlihkeit in das Vereinsrecht kommen würde. Wir haben bereits gehört, daß eine ganze Reihe von deutschen Staaten diejenigen Waffen, die wir erstreben, bereits besißen, min- defténs gilt das doch von den größeren Staaten, und au unter den kleineren Staaten befindet sih eine große Zahl, welhe diese Be- stimmungen bereits haben.

Meine Herren, die Königlich preußishe Staatsregierung hat das Bedblirsfniß nach einer Verstärkung und “näheren Abgrenzung ihrer Machtbefugnifse auf dem Gebiete des VBereins- und Bersammlungswesens niht erft empfunden, als fie sich

dazu anshickte, die jeßt vorlizgende Vorlage auszuarbeiten, fondern schon seit geraumer Zeit, und zwar um so stärker, je mehr sie ih Es fkann das auch garnicht Wunder vergegenwärtigt einerseits die Be-

fo sharfe Bestimmungen enthält, wie wir fie überhaupt nit langt haben. Das Gefeß enthält unter anderem auch das P verbot für Versammlungen und hat auch in feinem § 2 eine mung, wodurch bei dringender Gefahr für den-öffentlihen oder die öffentlihe Sicherheit die Polizeibehörde bérechtig öffentlihe oder nihtöffentlihe Versammlung zu unterfa viel \{ärfere Bestimmungen, * als wix Gesetzgebung Belagerungszustand haben,

mit der Angelegenheit befaßte. wenn man sih stimmungen des Geseßzes von 1850, welche der verfafsungsrechtlihen Bestimmungen erlassen waren, und anderer- seits die nah Inhalt und Umfang Hhochbedeutsame Entwickelung des Vereinswesens, welches dieselbe innerhalb des leßten Jahrhunderts erfahren hat. Die Bestimmungen des Vereinsgesezes von 1850, die wesentlih ja nur formaler Natur waren, konnten unmöglich Schritt halten mit denjenigen Erfordernissen, die sfich durch die ganz enorme Entwickelung des Vereinswesens ergaben. wickelung des Vereinswesens entgegentreten zu wollen, meine Herren, das würde sehr fehlsam sein; aber die Königlihe Staatsregierung darf doch nicht die Augen davor \{ließen, daß mit der steigenden Ent- wickelung des Verein8wesens sich auch die Mißbräuche und die Aus- wüchse in ganz erheblißem Maße steigern. ist es offenbar auch zu verdanken, daß diejenigen Staaten, welche ihr Vereinsret exst in neuerer Zeit geregelt haben, der \taatlichen Auf- siht einen sehr viel \{härferèn Ausdruck gegeben haben, als dies in der Entstehungsperiode der preußishen Verfassung geschah.

Wenn gleihwohl die Staatsregierung versucht hat, mit den ihr dur die Verfassung und durch das Gese von 1850 gegebenen Macht- befugnissen auszukommen, so sind hierfür im wesentlihen zwei Gründe maßgebend: zunächst derjenige, daß ihr durch das Sozialistengeseß während einer Reihe von Jahren doch sehr erheblih vershärfte Waffen gegeben waren ; und zweitens die Erwägung, daß ein legislatorisher Versuch gerade auf diesem Gebiet immer besonderen Vorurtheilen und Schwierigkeiten begegnet, und, wie sih niht leugnen läßt, gewöhnli, wenn auch nur zeitweise, Vershärfungen der Parteigegensäße herbei- Derartige Rücksichten können dazu führen, Wünsche und Be- dürfnisse einstweilen zurücktreten zu lafsen; diese Nücksichten müssen aber sofort zurücktreten, wenn ein Theil der betreffenden Geseßgebung in Fluß geräth, und dies ift hier der Fall durch die Verhandlungen, welche seit einiger Zeit über die Aufhebung des Verbindungsverbots geschwebt haben.

Dieses Verbindungsverbot ist nach Auffassung der Staatsregierung durchaus kein äußerlihes Ornament des Vereinsrehts; es hat eine sehr praktishe Bedeutung, und es ift auch seiner Zeit seitens der parlamentarischen Körperschaften in keiner Weise unterschäßt worden. Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß es seine Entstehung nicht etwa der Initiative der Staatsregierung verdankt, sondern einem Antrage der Zweiten Kammer, welche

in der zentralisierten Verbindung so heißt es in dem Bericht solcher politisher Vereine eine Gefahr für die Staatsordnung

zur Ausführung

über den dort mind eines Aufruhrs gefordert wird, nah der Hamburger Bestimmung lediglich die Besorgniß ei genden Gefahr für den öoffentlihen Frieden oder die Sicherheit gefordert wird. Die Staatsregierung hat si bei Formz lierung des Entwurfs der Ausdrucksweise angeschlossen, weld;e in de preußishen Verfassung, dem Reihs-Strafgeseßbuhe und der gebung anderer deutsher Länder gewählt ist, fie ist aber gern sich der Kritik nah dieser Richtung zu unterziehen und wird für jed Verbesserungsvorschlag dankbar sein.

Ich möchte mir noch erlauben, {on jeßt auf einen Einwu kommen, der {hon gestreift wurde und sicher noch näher er werden wird. Man fagt, die Ausdrücke und “Begriffe, . welche nag der Fassung des Entwurfs die polizeilihen Befugnisse Prâzisiera follen, seien zu dehnbar und einer verschiedenen Auslegun Meine Herren, das ist bis zu einem gewiffen Grade richtig ; bitte do nicht zu vergessen, daß die Geseßesterminologie gerade at diesem Gebiete einer gewissen Elastizität bedarf, renn die Bestimmunge überhaupt wirksam sein sollen. Die von uns vorgeschlagenen Ausdrüt „öffentlihe Sicherheit“, „Sicherheit des Staats*, „öffentlicher Friede! kehren in der Geseßgebung aller Länder wieder oder sind ja, wie bereits hervorgehoben ist, auch in unserer Geseßesfprache durdau heimisch. Wer freilich dem Gesetzentwurf lediglih unter dem Gesidhtz, punkt eines von vornherein vorausgesezten oder beabsichtigten Miß, brauchs ansieht, der wird überhaupt niht für die Vorlage zu bah sein; wer aber mehr den prafktishen Erwägungen zugänglih is, mit dem wird man si, glaube ih, um fo eher verständigen können, als ja über allen Verfügungen der Verwaltungsbehörde die Redtz, kontrole der Verwaltungsgerihte steht, welhe volle Gewähr dafür bietet, daß die Ausführung des Gesezes niht von Willkür oder Uther, eifer geleitet sein wird.

preußischen ten leinen das Vorkandensein

gesunden Ent-

Und dieser Erkenntniß

Gesetzentwurf demselben zunächst dri des Koalitionsverbott, dann eine Erleihterung rücksihtlich der Theilnahme jugendlicher Per sonen an den von politischen Vereinen veranstalteten Versammlung, fofern fie lediglih einen geselligen Charakter tragen, und drittens di: gleihe Erleichterung hinsihtlich weibliher Personen. Auf der andere Seite stehen Ershwerungen hinsihtliÞ der Betheiligung Minder: jähriger am politishen Leben, hinsihtlih der Schließung von Vereinen und der Auflösung von Versammlungen. Jch habe zu meiner großen Freude aus den Ausführungen des Herrn Dr. Krause entnomme, daß der von der Königlichen Staatsregierung gemahte Vorschlag, di Minderjährigen beschränkenden Bestimmungen zu unterwerfen, auf eina günstigen Boden auch bei derjenigen Partei gefallen ift, die, wie wir vorhi vernommen haben, den in Art. I und IIT vorgeschlagenen Bestiw mungen nicht zugeneigt ist. Der Herr Abg. Dr. Krause war nur di Y Meinung, daß die Regelung insofern nicht zweckmäßig sei, als ma an die Nichtentfernung der Minderjährigen aus Versammlungen da Präjudiz der Auflösung der Versammlung geknüpft habe. Fh km nun nicht entnehmen, inwiefern dies dem Herrn Abg. Dr. Krause | besondere Bedenken verursacht hat ; denn es findet sich jeßt {hon genau dieselbe Bestimmung in der Verordnung von 1850 hinfihhtlih de Schüler und Lehrlinge, und wenn bisher hiermit kein besonderer Mif- brauch getrieben worden if, was ih annehme, da mir nie Beschwerden darüber zu Ohren gekommen find, so wird sh die Anwendung diest Bestimmung auf die Minderjährigen ebenso ohne Schwierigkeit voll

fo befinden sich in erstens die

selb einzugehen ,

Erleichterungen: Aufhebung

Die Kommission überzeugte sich,

so heißt es weiter daß in einer förmlihen Organisation dieser politishen Vereine neben der geordneten Regierung fi eine zweite bilde, die jene zu untergraben und zu zerstôren drohe, und daß eine Regierung dur die geseßlichen Gewalten kaum noch mögli sei, wenn alle politishen Vereine si berufen fühlen, ihr Gewicht in die Schale der Ent- scheidung zu legen.

(Hört! hört! rets.)

Wenn nun auch zuzugeben ist, meine Herren, daß gerade dur die kolossale Entwickelung auch der Verkehrsverhältnifse und durch die Förderung der Hilfsmittel des Meinungsaustausches der Werth dieses Koalitionsverbots etwas gesunken ist, fo kann man doch nit zuge- stehen, daß es ohne jeden Werth ift. wirklih für veraltet anzusehen, fo ist fiherlich nicht minder veraltet die Anschauung, daß der Staat mit vershränkten Armen dem Kampf gegen Ordnung und Frieden in Staat und Gesellschaft unter dem Schutz des Verein8gese8es zushauen foll. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, es if {on vor einigen Tagen hier zutreffend hervorgehoben worden, daß diese Bestimmung, mag man nun über ihren Werth denken, wie man will, jedenfalls doch einen Baustein darstelle in dem Gefüge der Vereinsgefeßgebung, und daß, wenn man im Begriff steht, diesen Baustein herauszunehmen, man jedenfalls die Verpflichtung hat, zu prüfen, ob das Gebäude nun auch in den anderen Beziehungen allen Anforderungen noch genügt.

Meine Herren, die Königlihe StaatsregierunJ hat diese Frage sehr sorgfältig in Erwägung gezogen und ist zu dem Ergebniß gelangt, daß die Machtmittel, die ihr dur dieses Geseg von 1850 gegeben seien, angesihts der jeßigen Verhältnisse niht ausreichen. merksam die Berichte verfolgt, welhe über die Versammlungen, mögen es Vereinsversammlungen oder andere fein, der sogenannten Umsturz- parteien referieren, der muß zu der Ueberzeugung kommen, daß es so nicht weiter gehen kann. (Sehr rihtig! rechts.) Herr von Heydebrand hat bereits zutreffend hervorgehoben, daß es seitens der Bevölkerung absolut nicht mehr verstanden werde, wenn Angriffe auf die bestehende Staats- und NRechtsordnung, auf die Integrität des Reichs, wenn sie nur geshickt genug abgefaßt sind, fodaß sie der Strafrichter nicht verfolgen fann, ungeahndet in derartigen Versammlungen vorgetragen Meine Herren, wer selbs Gelegenheit hat, mit der Bevölkerung zusammenzukommen, der kann es bei jeder Gelegenheit hören, es müffe endlich dem Treiben der Umsturzparteien ein Ende gemacht werden, wenn man nicht die Staatsautorität leiden lassen Meine Herren, ich kann Sie ver- sichern, ih habe oft Gelegenheit, mit maßgebenden Persönlichkeiten aus allen Theilen der Monarchie über diese Verhältnisse zu sprechen, und es wird mir buchfstäblich dasselbe bestätigt; ih erhalte kaum einen Bericht über diese Angelegenheiten , ceterum censeo vortommt: gesorgt werden ,

Ist aber diese Bestimmung

Die am meisten angefoWßtenen Vorschläge in den Art. I und Il welche die Auflösung von Versammlungen ode Schließung von Vereinen ermöglichen, die den Strafgeseßen zuwider die öffentlihe Sicherheit, insbesondere die Sicherheit de Staates oder den öffentlichen Frieden gefährden. Es ist {hon darau hingewiesen worden, daß an sich doch kein verständiger Mensch wünshei kann, daß Versammlungen, in denen derartiges si ereignete, unauf gelöst bleiben, und daß Vereine, welche den Strafgeseßzen zuwider laufen, die öffentliße Sicherheit oder den öoffentlihen Frieden ( nicht geschlossen werden sollen. keiner in diesem hohen Haufe, der behaupten wird, diese Bestimmung Wenn also fo erheblihe Befürchtungen an diese Vorschläge geknüpft und fo erheblihe Einwendungen geg! dieselben gemacht werden, so können sie nur auf dem Gebiet liege daß man einen Mißbrauch von diesen Bestimmungen befürchtet ur glaubt, daß dieser Mißbrauch größer sein würde als der Vortheil, den man sich von der Durchführung folher Vorschriften verspridt. Der Herr Abg. Krause hat sehr geshickt vermieden, bei diefer L legenheit von den Vereinen zu sprehen offenbar in dem Bewußk|ei daß diese Deduktion auf die Vereine nicht zutrifft. Denn hier habet wir es nit mit untergeordneten polizeilihen Organen zu thun; d? Entscheidung darüber, ob ein Verein geschlossen werden soll, soll m? Landes - Polizeibehörde ,

sind diejenigen,

Ih glaube, es if

seien an sih nicht zweckmäßig.

werden dürfen.

(Sebr richtig! rechts.) Absichtlicßkeit Regierungs - Präsidenten übertragen scheidung des Regierungs - Präsidenten if außerdem noch das Verwaltungsstreitverfahren zulässig; es is also nah meiner Meinuns alles gethan, was gesehen kann, um einem Mißbrauch vorzubeug®- Jh kann daher niht zugeben, daß hier irgend eine gerechtfertis Befürchtung des Mißbrauchs vorliegen kann. : Anders steht das will ih einräumen die Sache bei d Versammlungen. Es ift garniht zu vermeiden, daß man Versam“ lungen durch untergeordnete Organe überwachen läßt, und daß di Entscheidung der Frage, ob fie eventuell einer Auflösung z1 ziehen sind, diesen Organen übertragen werden muß. Aber, Herren, aus dem Umstande, daß ab und zu Mißgriffe kommen, fann man doch unmöglich einen Einwand entr Maßregel, rihtig erkannt hat, nicht zuzustimmen. (Sehr richtig! rechts) Herren, wenn Sie fi vergegenwärtigen, eine wie große Versammlungen täglih im preußishen Staat ftattfindet, seits in Beträht ziehen die im Verhältniß sehr geringe

immer als unter allen Umftänden müsse dafür

auf dem Gebiete und Versammlungswesens dem Staate vershärfte Befugnisse gegeben (Sehr richtig! rechts.)

Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, niht von theoretishen Er- wägungen, fondern um einem unzweifelhaft vorhandenen Bedürfnisse zu génügen, hat die Königlihe Staatsregierung den Ihnen vorliegen- Sie verlangt, wie bereits wiederholt hervor- gehoben ist, nit mehr, als was anderen deutshen Staaten bereits gewährt ift, und was si dort auh bewährt hat. Ich will, nahdem auf die einzelnen Geseßgebungen bereits mehrfach eingegangen ist, mich heute nicht näher über die vershiedenen Geseze ver- ih möchte nur noch darauf aufmerksam machen, ein ganz neues Geseß, das Hamburger Geseg aus dem Jahre 1893,

daß gerade des Vereins-

den Entwurf aufgestellt.

Bersammlungen, die zu UnreHt aufgelöt werden, so werden Sie dot, glaube ih, zu dem Shluß kommen müssen : man kann es nicht

orten, eine an und für si als richtig und zweckmäßig erkannte

Maßregel [ledigli deswegen niht zu beschließen, weil sie eventuell einmal gemißbrauht werden kann.

Meine Herren, die Königlihe Staatsregierung hat, wie ih hier

noch ausdrücklich verfichern will, durchaus keine rückshrittlihen Gedanken auf dem Gebiet des Verein3- und Versammlungsreh ts; im Gegen- theil, sie wünscht eine verständige Ausübung des Vereins- und Ver- sammlungsrehts eher noch zu erleihtern. Ich trage mich z. B. augenblicklih mit dem Gedanken, die Zahl derjenigen Versamm- lungen, die der Regel nah jeßt überwaht werden, zu ver- mindern, weil ich der Meinung bin, daß viele Versammlungen über- flüssiger Weise überwaht werden. Jh hoffe auch, dadurch zu er- zielen, daß geeignetere Leute für diejenigen Versammlungen aus- gewählt werden können, die wirflih der Ueberwahung bedürftig sind. Also Sie sehen, meine Herren, daß es uns fern liegt, legitimen Ver- sammlungen und Vereinen irgend welhe Schwierigkeiten zu bereiten. Die vorgeschlagenen- Bestimmungen sind, wie sich eigentlih ganz von

selbst versteht, nur gegen Au3wüchse und Mißbräuche gerichtet, und {@ kann dem Herrn Redner der konservativen Partei ausdrücklich be- Fitigen, daß das lediglih die Absicht der Königlichen Staatêregierung wesen ist. (Bravo! rets.)

Darf ih mi nun resümieren ih denke, es wird ja bei den späteren Berathungen noch Gelegenheit gegeben fein, auf Einzelheiten urückzukommen, ‘so ist die Königliche Staatsregierung der Meinung, daß in der That ein dringendes Bedürfniß be- steht, die staatlichen Machtbefugnisse auf dem Gebiete des Bereins- und Versammlungswesens zu verstärken. (Bravo! rets.) Sie ist der Ueberzeugung, daß dies auf dem von ihr vorgeschlagenen Wege am geeignetsten geshehe, sie wird aber Verbesserungsvorshlägen in keiner Weise unzugänglich sein.

Meine Herren, prüfen Sie die Vorlage ohne Voreingenommen- heit! Lassen Sie sih von der Presse und ihren Aeußerungen nicht umgarnen! Wenn Sie der Königlichen Staatsregierung diejenigen Waffen, welche sie jeßt wünscht, geben, fo werden Sie damit keineswegs der Bolksstimmung zuwider handeln, im Gegentheil, das Volk wird Jhnen dankbar dafür sein. (Lawen links. Sehr richtig! rechts.) Das Volk ist der- Meinung, daß die Stärkung der Staatsautorität höher zu veranschlagen ft, als die verhältnißmäßig kleinen Uebelstände und Unzuträglichkeiten, die sh bei Einführung dieses Gesetzes ergeben fönnten. Deswegen, meine Herren, rihte ih noch einmal an Sie die Bitte: prüfen Sie die Vorlage, verbessern Sie sie, wenn Sie dazu in der Lage sind, aber gewähren Sie der Ksönig- lden Staatsregierung die Machtmittel, deren sie unter alla Umständen bedarf, um den destruktiven Tendenzen, die sich wir können es leider niht verschweigen von Tag zu Tag mehr geltend machen, mit Erfolg entgegentreten zu können! (Bravo! rechts. Zischen links. Wiederholter lebhafter Beifall rechts. Andauerndes Zischen links. Abg. Richter: Chor der Lan- räthe! Große Heiterkeit. Glocke des Präsidenten.)

Abg. Fritzen-Borken (Zentr.): Wenn die Regierung behauptet, daß die Vorlage einige Erleichterung bringe und keine rückschrittliche Tendenzen habe, fo ist das geradezu ein Hohn angesihts dieser Vor- lage; es ist eine pee factis contraria. Die Borlage hat ine große Beunruhigung im Volke bervorgerufen. Die Vorlage hat ihren Ursprung im Reichstage. Redner schildert die Vorgänge im

Rihstage unter Verlesung der Auslafsungen des Reichskanzlers und weist dicauf hin, daß von seiten des Bundesraths gegen die Interpretation des Ahg. Rickert kein Widerspruch erfolgt sei. Daraus, fährt Redner fort, folgt, daß der preußische Minister-Präsident pure eine Aufhebung des Verbin- dungsverbots hätte vorlegen müfsen. Der Regierung war es unbenommen, auh andere Dinge zu verlangen, aber in einem besonderen Geseßentwourfe, damit das Haus beide Gesegentwürfe unabhängig von einander berathen fönnte. Wäre damals dieser Entwurf im Reichstage bekannt ge- wesen, so hâtte man damals den Antrag Auer wohl nicht fallen lassen. Einen subjektiven Vorwurf will ih dem Reichskanzler nicht machen; aber die Thatsache ift nicht aus der Welt zu schaffen: Ob- ¡tiv ist dieser Geseßentwurf nit eine Einlösung des gegebenen Ver- \prehens. Niemals hat ein Geseßentwurf eine größere Aufregung hérborgerufen. Selbst wenn er nicht Gefeß wird, hat er Unheil genug angerihtet, er hat einen großen Theil des deutshen Volkes mit Mißtrauen erfüllt gegen die Bestrebungen der Regierung, umso- mehr, als er nur eingebraht werden fonnte unter Mißachtung eines feierlih gegebenen Versprehens. Wenn Art. 1 und 3 Geseyzes- kraft erhalten, dann wird das Vereins- und Versammlungsrecht geknebelt wrden, sodaß es von dem Belieben der Beamten abhängt, ob wir eine Versammlungsfreibeit überhaupt haben. Sie werden es daher uns, die während der Zeit des Kulturkampfs der Versamm- [ungs und Vereinsfreiheit beraubt worden sind, nit verdenken, wenn wir diese Bestimmungen ohne weiteres ablehnen. Die Wendung von der Gefährlichkeit des öffentlichen Friedens kommt nur in der Gesezgebung Medcklenburgs vor. Die Hamburger Gesetzgebung ist entstanden unter dem Eindruck des Kampfes gegen die Sozialdemokratie, und über keine Polizeibehörde fallen fo abfällige Urtheile, wie gerade über die Hamburger. Die bedenklichsten Blüthen der einzelstaatlichen Gesezgebung sind wie in ein duftiges Bouquet zusammengefaßt worden. Ist denn irgendwelches Ereigniß eingetreten, welches eine solhe Vorlage nothwendig machte? Haben sich bedenklihe An- hauungen in den sozialdemokratischen Bereinigungen gezeigt? Die Anarchisten können uns doch nit s{chrecken. Die Sozialdemokratie ist zwar in die Breite gegangen, aber in sich gespalten. Die Führer haben \{chon fehr viel Wasjer in den s{häumenden Wein ihrer Pro- gramme gegossen. Die Vorlage is für uns niht einer Verbesserung fähig. Diskutierbar, aber noch lange nicht annehmbar ist höchstens Æ Bestimmung über den Auss{luß der Minderjährigen. Gerade lese Bestimmung is eine Aenderung der Verfassung. Wenn der ubsluß der Frauen, der Schüler und Lehrlinge von den Versamm- ungen 1850 genügte, fo sollte das au) heute genügen. Sollen die jungen Leute bis zum 21. Lebensjahre politisch dumm erhalten werden, Um dann plöglih an die Wahlurne zu treten? Die Sozialdemokratie agitiert nicht so jehr in Versammlungen als vielmehr in der Werkstatt und in kleinen Konventikeln. Den katholishen und evangelischen

{reinen für junge Leute würde dur die Vorlage jede politische l sfussion verboten sein. Wieviel Elementarlehrer haben wir unter V Jahren! Diese Lehrer sind dcch auf dem Lande die einzigen, ves he den sozialdemokratishen Bestrebungen entgegenzutreten hei dgen. Dazu kommt die Gefahr, das wegen Anwesen- eit pet oer jede Versammlung geschlossen werden kann. Als fest Ergebniß der Erwägung meiner politischen Freunde kann ih also testellen, daß wir die Vorlage ablehnen mit Ausnahme der Auf- L ung des Verbindungsverbots. Die Vorlage hat heftigen Unmuth Wiry- gerufen, die Bevölkerung hat ih in zwei Heerlager Es L D ie Vorlage zum Gesetz, so wird sie die Parole des Kampfes K a en, und die Wände sowohl dieses Hauses wie des Reichstages werden dit den Zwiste der Parteien widerhallen. Lehnen Sie daher dieses fentlichen Frieden \törende Gesetz ab!

Justiz-Minister Schönstedt: be Meine Herren! Der Herr Abg. Frigen hat seinen Vortrag donnen mit dem Versuche eines Nachweises, daß dur die Vorlage gegenwärtigen Gêfeßzentwurfs das von dem Herrn Reichskanzler

und Minister-Präsidenten im Reichstage abgegebene Versprehen nicht eingelöst fei (sehr richtig! links und im Zentrum), daß vielmehr diese Vorlage mit dieser Zusage im Widerspruch stehe. im Zenttum und links.) Er hat diese Behauptung aufgestellt mit der Begründung, daß er damit einer Verdunkelung des Thatbestandes bezüglih dieses Punktes vorzubeugen {ih verpflihtet halte. Herr Reichskanzler dieses Haus bereits verlassen hat, so halte ih mich für verpflichtet, namens desfelben dieser Ausführung entgegen- zutreten und dadurch meinen Beitrag gegen eine etwaige Verdunkelung des Thatbesfiandes zu liefern.

Aus der von dem Herrn Abg. Friten verlesenen Erklärung des Herrn Reichskanzlers ist absolut niht zu entnehmen, daß der Sinn seines Versprechens dahin gegangen fei: eine von den einzelnen Bundes- regierungen einzubringende Vorlage zu den bestehenden Vereinsgesezen werde \sich auf die nackte Aufhebung des Koalitionsverbots beschränken. Allerdings hat einige Tage später der Herr Abg. Rickert im Reichstage eine Erklärung in dieser Richtung gewünscht, und es ist darauf, wie richtig vorgetragen, eine Antwort von feiten des Bundesrathstisches nit gegeben worden. Aber, meine Herren, die daran von dem Herrn Abg. Frißzen geknüpfte Folgerung, daß darin eine ftillsGweigende Zu- stimmung zu der Auffassung des Abg. Nickert zu finden sei, würde ih do als eine durhaus abwegige bezéihnen müssen.

Der Herr Abg. Fritßen hat geglaubt, hier den privatrechtlichen Grundsatz anwenden zu dürfen: qui tacet, consentire videtur. Meine Herren, ganz abgesehen davon, daß derartige privatrechtlihe Grundsäße auf dem Gebiete des öffentlihen Rechts eine Geltung nit in Anspruch nehmen können, würde es do, glaube ih, rihtig gewesen sein, daß die zweite Hälfte dieses Saßes vom Herrn Abg. Frißen nicht ver- {wiegen wäre, und die lautet dahin: cum loqui potuit et debuit (Heiterkeit und Zuruf), wenn er reden konnte und reden mußte. ruf : debuit!) Allerdings: er konnte reden, aber er mußte nit reden. (Widerspruch links.) Er mußte {hon deshalb nicht reden, weil Herr Abg. Rickert ausdrücklih erklärt hatte, er erwarte gar keine Antwort auf seine Anfrage (Lachen links); er mußte aber auch deshalb nicht reden, meine Herren, weil aus dem ganzen Verhalten der Staatsregierung unzweideutig hervorging, daß sie sich niht unbedingt verpflichten wollte, sich auf die Akte der Aufhebung eines Koalitionsverbots zu beshränken. Denn, wenn sie diese Absicht gehabt hätte worin lag denn -der materielle Grund, sfich überhaupt der Aufnahme einer ent- \prehenden Bestimmung in das Einführungsgeseß zum Bürgerlichen Geseßbuh entgegenzustellen? Der Grund, daß* eine Erklärung in dem Sinne des Abg. Nickert nicht abgegeben worden ist, lag, wie der am Beginn

(Sehr richtig !

(Obo! links.)

Reichskanzler Verhandlung bemerkt hat, Umfang eine Reform der Vereinsgeseßgebung anzustreben sein werde, die Reichsregierung, die einzelnen Bundesregierungen und namentli preußische Staatsregierung noch nicht zu einem Entschlusse gekommen waren.

Ich muß also auf das Bestimmteste der Behauptung des Herrn Abg. Fritzen widersprehen, daß eine Zustimmung aus dem Schweigen der Bundesregierungen zu der Erklärung des Abg. Rickert dahin zu finden sei, daß lediglih die in den Einzelstaaten einzubringenden Vor- lagen sich auf die Aufhebung des Koalitionsverbots zu beschränken Auch den Vorwurf, der dem Herrn Reichskanzler géimaht worden is allerdings nicht subjektiv, wie ausdrüklih hinzugeseßt worden ist, aber doch in objektiver Rihtung —, daß diese Vorlage in Widerspru stehe mit der abgegebenen Zusicherung, auh den glaube ich in jeder Rihïung als nicht berechtigt zurückweisen zu (Bravo! rechts.)

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. konf.): Mir er- scheint es unbegreiflih, wie man überhaupt auf den Gedanken hat kommen fönnen, daß man in Preußen allein das Verbindungs8verbot

Es ist doch unmögli, aus einem alten Gef Der Gedanke, daß zwei

haben würden.

aufheben könnte. einzelne Bestimmung zu entfernen. j hätten cingebraht werden können, von denen das eine das Ver- bindungsverbot aufhebt, das andere die vershärfenden Bestimmungen . nun, charafterisieren will ih diefen Gedanken nicht ; die Spuren großen Ernstes trägt er niht an sich. Die Bestimmun daß die Schüler und Lehrlinge au

g politishen Leben 0er i beiter im Gewerbe und auf dem Lande Mitglied eines politischen Vereins sein kann. Wenn man an eine Aenderung des Vereinsgeseßtzes geht, muß diese Bestimmung unter allen Umständen durch etwas Der Aus\{luß der Minderjährigen empfiehlt sich im Interesse der Versammlungen felbst, die durch das Ueber- wiegen unreifer Elemente in falsche Richtungen gedrängt werden. Die jungen Leute, welhe erst noch in das Heer eintreten follen, sollten niht dem vergiftenden Einfluß der sozialdemokratischen Ver- t sein. Daß die Gesellenvereine dadurch unter- Solche Vereine brauchen nit zu werden. die Minderjährigen umgangen werden uflösung einer

eschlossen find, ist eine finnlo sten Klasse während der

ausgeschloffen, jugendliche

Besseres erseßt werden.

sammlungen ausgese graben würden, m ; | mit politishen Verhandlungen alimentiert

die Leiter der Versammlungen sich weigern, wenn absichtlih das foll, dann muß s\{chlißlich auch die Strafe der g ei. Versammlung eintreten können. Die Prophezeiungen der linkslibe- ralen und konservativen Presse, daß die Sozialdemofratie sich spalten werde, sind nicht erfüllt worden, und au Schônlank wird nicht dazu führen. Gen ( Sozialdemokratie wird natürli bestritten in einem Augenblick, wo Sturm gelaufen wird gegen den Reichskanzler und die preußische Re- gierung und den preußischen Landtag unter der gemeinsamen Firma der Herren Singer und Lieber. Ih würde mi scheuen, meinen Namen an die Seite des Namens des Herrn Singer zu stellen. Sozialdemokraten noch ab, beschränken

uy ich bestreiten,

zu entfernen,

der Streit Liebknecht- emeingefährlihkeit der

Sul aten (ehen Ss versprechen rfo r|pr 3 davon nen 2 A aindine Wahlrecht die Grundlagen des Staats

esellshaftsordnung zu ershüttern. Die sozialdemokratische dieselbe Stärke wie früher. dur polizeiliche Maßregeln nicht beseitigen kann, so muß doch die Möglichkeit gegeben werden, revolutionäre Tendenzen ge

Bewegung hat no

Versammlungen, n die Sicherheit des Staats hervor- bg. Krause hat einen Appell an alle meinsamen kräftigen Abwehr gegen die Sozial- pell klingt sehr {ön, aber er findet nicht im Lande; sonst wären der {hon erwähnte Singer und viele andere Vorgänge unmögli. Das hrlihkeit der Sozialdemokratie niht, fo se Elemente geduldet werden. daß die Sozialdemokraten tergraben und troßdem sich in Versammlungen Gerade um den geistigen Kampf gegen die Sozial- in ihren öffentlihen Akten Natur dieser Partei; das

Parteien ger! demofkratie. ausreihenden Widerha Antrag Lieber- ; Volk glaubt an die Gefä lange es sieht, daß die Yroeiter niht verwir Christenthum u. f. ewegen können demokratie fu foren dart D Nee el lassen über

‘u im Interesse der Autorität der Regierung. den Ausbau des Vereinsrechts. Damit hat die bürger- reiheit der Meinungsäußerung, der B Je s{härfer wir jeder sozialrevolu- entgegentreten, um so mehr wahren wir die S it der auf dem Boden der Gefellshaftsordnung

leinen Zwei verlangen w verlangen wir liche Freiheit, die und der Vereine nihts zu thun. tionären Tendenz heit und Freihe

ersammlungen

stehenden Parteien. Sollte die Regierung zur gewaltthätigen Abwehr von Angriffen genöthigt sein, fo, würde darunter au die bürgerliche Freiheit zu Leiden haben, und das wollen wir nicht. Die Aus- drüde „Sicherheit des Staats“ und „Gefährdung des öffentlichen pee enthalten allerdings keinen greifbaren Thatbestand. Aber olche dehnbaren Begriffe enthalten fast- alle Gesezgebungen der Einzelstaaten, ohne- daß darüber Merle Beschwerde erhoben worden ist. Den Weg, den Hamburg 1893 einges| hat, können wir aus denselben Gründen wohl einshlagen. Aus Mißtrauen gegen die Regierung, deren Beamte das Gesey anwenden zur Unterdrückung politisher Gegner, will Herr Krause der Regierung die Mittel ver- weigern, welhe fie braucht. Der Minister hat ‘allerdings fehr suaviter in modo gegenüber den hinterpommershen Beamten ge- sprohen. Aber ih nehme an, daß er für eine rechtmäßige und gese: mäßige Handhabung des Vereins- und Versammluüngsrechts eintreten wird. Ich habe das nicht anders erwartet, denn wir leben in einem Rechts\taat in Preußen, und zu einer Regierung, welhe erweiterte Befugnisse für ihre Organe verlangt, muß man das Vertrauen haben kfönnen, daß von oben her auf eine strenge Handhabung der Gesetze gehalten wird. Wir leben in dem Staat der Hohenzollern unter der Devise „suum cuique“. Mißtrauen ist in einem solchen Staate nicht am Plaße. Daß die Beamten gesebmäßig handeln, ift aller- dings die Borausseßung, unter der allein erweiterte Befugnisse der Regierung gegeben werden können. Dieses Vertrauen haben meine Freunde; deshalb werden wir im wesentlichen die Befugnisse bewilligen, welche die E fordert. Es ist nôthig, die Gründe für die Auflösung von Versammlungen fo deutlih zu umgrenzen, daß auch der untergeordnete Polizeibeamte klar erkennen kann, was gemeint ist. Die Ausdrücke der Vorlage sind so bestimmt nicht, daß dies mögli wäre. Es wird Sache der Kommission sein, an die Stelle der vieldeutigen Ausdrücke klarere Vorschriften zu seßen. Herr Krause irrt aber wohl, wenn er meint, daß dur diese Vorlage eine Zerklüftung unter den Parteien eintreten könnte, welhe zusammengehen sollen. Nach dem Urtheile der Pres sollte man das annehmen. Aber die Presse ar- beitet darauf hin, Zwiespalt hineinzutragen und die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Es soll die Zufriedenheit gestört, es soll eine Konfliktsstimmung erzeugt werden, um im Trüben zu fischen. Wir, die wir älter sind und längere Erfahrungen haben, wissen, daß an folhen Stürmen im Glase Wasser niht übermäßig viel daran ist, Wenn diese Frage erledigt sein wird, werden die \taats- erhaltenden und nationalen Momente, welche uns verbinden, wieder zum Vorschein kommen. Ich {ließe mit der Hoffnung, daß die staatserhaltenden, nationalen Parteien sch wieder zusammenfinden werden zum Wohle des Staats, des Reichs und des Vaterlands. Abg. Rickert (fr. Vgg.): Die staatserhaltenden, nationalen Seen, Davon sollte Herr von Zedliß nicht sprehen; denn der orgänger des jeßigen Reichskanzlers Graf Caprivi hat sehr richtig ausgesprochen, daß wir alle national sind, und der frühere Abg. Römer - Hildesheim meinte, wenn man immer das Nationale in den Vordergrund dränge, so befürhte er immer reaktionäre Gelüste. Herr von Zedliß hat den Antrag, den wir im Reichstage gestellt haben, zu verdächtigen gesuht, weil dort die Namen Lieber und Singer ver- einigt seien. Es steht auch der Antisemit Werner darunter, und unter dem gleihlautenden Antrage von 1896 steht sogar der national- liberale Abg. Bassermann. Die Sozialdemokraten sind doch auch Angehörige des Deutschen Reichs; wie kann man es da als eine Schande hinstellen, daß die Namen der Sozialdemokraten neben denen von gien anderer Parteien stehen. Die Konservativen haben bei den Wahlen sogar mehrfah proklamiert: Lieber einen Sozialdemo- kraten, als einen Freisinnigen! Das if do viel {limmer, als die Unterzeichnung eines Antrags in Verbindung mit einem Sozial- demokraten. Wir werden gegen die Kommissionsberathung stimmen, weil Derarige Geseße von so großer Bedeutung im vollsten Lichte der ODeffentlihkeit berathen werden müssen. „Das Volk“ des Herrn Stöcker ist mit der Vorlage auch niht einverstanden, und das Organ des Bundes der Landwirthe hat sich vor wenigen Wochen für die Aufhebung des Verbindungsverbots ausgesprochen, aber die gegenwärtige Zeit für eine anderweitige Regelung des Vereins- wesens als ungeeignet bezeihnet. Eine Verquickung dieser beiden Fragen ist eine Mißachtung des feierlißen Versprehens des Neichs- kanzlers. Warum ist die Stimmung umgeschlagen? Warum drängt man sich mit der Regierung Schulter an Schulter zum Kampf gegen die Freisinnigen, welche den Neichskanzler stürzen wollen? Glauben Sie denn, daß die Regierungsmänner Ihre Gesinnung nicht kennen ? Graf Limburg hat ja alles verrathen. Eigenthümlih is es, daß meiner Interpretation der Ausführungen des Reichskanzlers niemand wider- \sprochen hat als Herr von Stumm. Herr von Stumm scheint do ein mächtiger Mann im Staate zu sein, denn die Konservativen {chwiegen damals D Die Sache war ihnen wohl zu heikel. Ein Blatt, welches die Bo itik des Altreihskanzlers vertritt, verhöhnt uns wegen unserer ertrauensseligkeit, weil {hon im vorigen Jahre die preußisbe Ne- ierung mit der Umänderung des Vereinsgeseßes umging, als der NReichskanzler seine Erklärung abgab. Es wäre wohl angebracht, wenn die Regierung erklärte, daß diese Gua eine Verleumdung ist. Es ist bedauerlich, daß die Frage, ob eine Verfafsungsänderung vorliegt, vom Justiz-Minister niht im Staats-Ministerium aufgeworfen ist. Sogar schon bezüglih der Minderjährigen liegt eine Verfafsungs- änderung vor, ganz abgesehen von den Artikeln 1 und 3, welche ebenfalls der Verfassung widersprehen. Der Minister von der Recke meinte, daß Herrn Krause’'s Ausführungen in den Kreisen der Nationalliberalen Kopfshütteln erregen würden. Wie kommt er dazu, da doch der nationalliberale Parteitag noch im vorigen Jahre si gegen jede reaktionäre Ausgestaltung des Vereinsrehts erklärte ? Ist es richtig, daß in vertraulihen Konferenzen die Nationalliberalen die Artikel 1 und 3 mißbilligt haben, sodaß die Vorlage nicht die Mehrheit des Hauses erhalten wird? Hat der Minister davon dem Staats-Ministerium Kenntniß gegeben? Verträgt es sich mit den konstitutionellen Grundsäßen, daß die Regierung eine Vorlage ein- bringt, die eine Mehrheit niht findet, auch wenn alle Konfervativen dafür stimmen? Der Minister lacht darüber. Daß der Minister des Innern ein Mann nach Ihrem (rechts) Herzen ist, weiß ich. Aber ein Minifter follte nicht eine Vorlage einbringen, die die Mehrheit des Hauses gegen \sih hat. Zieben Sie doch die Folgerungen daraus. Erbitten Sie (zum Minister des Innern) do bei Seiner Majestät die Auflösung des Hauses, dann wird sich ja zeigen, ob das Volk mit der Vorlage einverstanden ift, wie Herr von Heydebrand behauptet. Soll ih noch etwas sagen über die Begründung des Geseßes? Eine so mangelhafte Begrün- dung wie diese habe ih felten in einer Sesepgebung gefunden. Die alte Bestimmung des Landrechts § 2 Titel 17 Theil 11 wird wieder ausgegraben, weil die Rehtsprehung der Gerichte dem Minister nit genügt. Deshalb müssen die beiden Artikel 1 und 3 die landre@tliche Bestimmung wieder aufleben lassen, troßdem der Minister von Boetticher die Sache der Reichsgeseßgebung zugewiesen hat. Wie kann Preußen jeßt einen solhen Partikularismus hervorkehren? Kann man ih unter solchen Verhältnissen darüber wundern, daß si Bavern bei der Militär-Strafprozeßordnung bis jeßt noch sträubi? Wir werden ver« trôstet mit der unparteiishen und glei{mäßigen Handhabung des Geéseßes und mit den Rechtsmitteln, die das Geseß über die Landes verwaltung giebt. Jch verweise aber auf die Erfahrungen, wel@e man mit Wakhlversammlungen gemacht hat, die wegen Anwesenheit von Lehr» lingen aufgelöst worden sind, Erst nah 8 Monaten ift der Bescheîd des Ministers eingetroffen, daß die Auflösung ungeseßlih war. Mindestens müsse do ein solcher Beamter zur R enschast gezogen und mit Ordnungéstrafen belegt oder verantwortlich gemacht werden für jede un« geseßliche Handlung. Jeder Mensch ist für seine Handlungen verant» wortlich; aber die Landräthe können wie die Pas(has wirtd}cdaîten, und dann sagt der Minister: Jhre Meinungen sind uno nicht gellärt. Die Gendaxmen sind ja ganz gute Beamte, aber gute Politiker find sie. doch niht. Wenn der Minister | der Mein ung ist, daß der Abg. Rickert eine Bewegung unterstüßt, die. den ffentlichen riéden \tôrt, so werden die Gendarmen die Versammlungen auf» ôsen. Herr von Hammerstein hat die A des Bundes der Landwirthe als A bezeihnet. Herr Minister, wie denken Sie darüber, wenn ein liberaler Landrath die Ver«

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