1897 / 122 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

In den Staatsforsten des Regierungsbezirks Gumbinnen stehen eira 200 Stück Elchwild, eine genauere Zäblung steht noch aus.

In den beiden Regierungébezirken Königsberg und Gumbinnen stehen also inegesammt noch 32% Stück Elchwild. Im Regierungs- bezirk Gumbinnen ftebt das Elhwild fast auës{hließlih in den Staats- forsten, cinige wenige Stücke fizhen in der Kaiserling*shen Forft.

Einen Mofßstab für die Veränderung der Zahl des Elchwild- Fandes bieten die von der Regierung Königsberg gemahten Angaben über Zählungen in den dortigen Staatsforsten während der leßten 10 Jabre; es wurden gezählt: 1881: 48 Stüd, 1886: 95 Stüd, 1891: 123 Stück, 1896 und 1897: 95 Stü.

Im Regierungsbezirk Königsberg hat der Abgang betragen:

1) 1895 a. dur Abshuß im Staatswald 3 Stück, b. in Privatforsten Abshuß . . 10 Stü,

c. durch andere Umftände . 8 Stück,

Sa. 21 Stück;

9) 1896 a. durch Abshuß im Staatswald 1 Stüd, S Z in Privatforften 9 Stü,

c. andere Umstände . . 11 Stüd,

Sa. 21 Stück.

Im Regierungsbezirk Gumbinnen sind im legten Jahr s Stüd Elhwild an Milzbrand eingegangen, abgeschofsen ift kein Stü.

Zweifellos bat, wie wir annehmen, {on seit Jahren hin und wieder der Milzbrand in niht zu großem Umfange unter dem Elch- wildstande aufgeräumt. In früheren Jahren ift das niht genau fest- gestellt. Erst in den beiden lezten Jahren sind in diefer Richtung genaue Untersuchungen der gefallenen Stücke Elhwild ausgeführt.

Meine Herren, ih will auf Zablen niht weiter eingehen. Aus meinen Mittheilungen gebt aber hervor, daß die Gefahr, welhe der Herr Antragsteller als Anlaß seines Antrages schildert, daß eine Vernichtung des Elhwildes zu befürhten sei, meines Erachtens ni@t begründet ift. Im Gegentheil, während 1848 infolge der revolutionären Verhältnifse der Jagdverhältnisse der Elhwildstand fast vernichtet war, hat er sich in den leßten Dezennien wieter sehr gehoben und umfaßt jeßt nach den vorliegenden, meiner Meinung nah unan- fehtbaren Ermittelungen eine Zabl von etwa 325 Stück eine Zahl, welche seit Dezennien nicht erreiht wurde.

Nun will Herr von Guftedt im § 1 seines Antrages das Elch- wild für die Zeit vom 1. September 1897 bis zum 1. September 1900 vollständig von der Iagd verschont wissen. Der Antrag dürfte meiner Meinung nah s{chwerlich anzunehmen fein. Die Forstverwal- tung kann fih die Befugniß niht nehmen lassen, im Interesse der Erbaltung des Wildftandes kranke oter Geltthiere abzuschießen, auch unter besonderen Umständen mal abzushießen, wo den Forsten zu empfindliche Schädigungen vom Elhwild zugefügt werden. Außerdem müßten, wenn man für drei Jahre abfolute Schonzeit einführen würde, die bestehenden Jagdpachtverträge gelöst werden. Andererseits würden weitgehente Bestimmungen über Wilds{haden erforderlich werden; denn wenn dem Forstfiskus die Möglichkeit genommen wird, den Wildftand auf einem angemessenen Maf; zu erbalten, dann würde er verrflihtet werden müssen, den Wildshaden voll zu entshädicen. Darin find dcch m. E. s{chwerwiegende Bedenken gegen den Antrag zu finden. Ich bin damit einverstanden, ohne daß ih in der Lage bin, namens der Staatsregierung, die zu dieser Vorlage noch keine Stellung genommen hat, Erklärungen abzugeben, daß den Bestimmungen, wie fie in § 2 vorgeschlagen werden, näher getreten wird; es ersheint mir unbedenklich, die Abschußzeit lediglich auf den Monat September zu beshränken und den Abs{huß von Elchwildkälbern gänzlih auszu- \s{chließèn. Damit würde vielleiht auch das Staats-Ministerium ein- verstanden sein.

Es sind das indessen Fragen, die zweckmäßig in kommissarischer Berathung erörtert werden. Ih gebe also anheim, das hohe Haus wolle beschließen, die Angelegenheit zur näheren Prüfung an eine

Spezialkommission oder an die Agrarkommission zu verweisen.

Abg. Kir#ch (Zentr.) bält die Vorschläge des Antrags ni sämmilih für rihtig, ift aber mit der Becitbang der Sache in e Agrarkommission einverstanden.

Abg. von Gustedt-Lablacken (konf.) bemerkt, daß es ihm nur auf das Ziel der Erhaltung des Elchwildes ankomme und das Weitere in der Kommission berathen werden könne.

Der Antrag wird an die Agrarkommission überwiesen.

Schluß 3/4 Uhr. Nächste On Dienstag 11 Uhr. (Zweite Lesung des Handelskammer-Geseßzes.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten is eine zweite Denkschrift über die Ausführung des Gesezes vom 13. August 1895, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Ver- besserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlihen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, zugegangen, aus der Folgendes hervorgehoben sei:

Nachdem in der unterm 28, Mai 1896 dem Landtage vorgelegten Denkschrift der Plan und die vorbereitenden Schritte zur Verwendung ber dur Geseß vom 13. August 1895 zur Errichtung ven Arbeiter- häusern verfügbar geftellten Mittel näher dargelegt worden find, wird in der vorliegenden zweiten Denkschrift über die weitere Ausführung des gedachten Gesetzes, wie folgt, Nechenschaft gegeben:

I. Im Herbst 1895 wurden die betheiligten Eisenbabn-Direktionen beauftragt, an 21 verschiedenen Orten insgesammt 458 Wohnungen, nebft einigen Zimmern für Unverbeirathete, berzuftellen. Ueber die einzelnen Orte, die Zahl und Art der in ihnen erbauten Häuser, die Zabl, die Größe und den Zubehör der Wohnungen ift dieser Denk- schrift eine Uebersicht beigefügt. Die Muster von Bauentwürfen (a bis e) fowie einige Muster zu Entwürfen von Nebengebäuden und Me Lageplane der Häuser werden auf Erfordern vorgelegt

erden.

Bei der Bestimmung der Zahl der Räume und bei der Wahl der Entwurfsmuster für die einzelnen Orte waren die Bed der Eisenbahn-Direktionen maßgebend. Die rstellung von Ein- r Pocet (einfa oder doppelt) verbot fih, weil wegen des

ächtlih böberen Koftenaufwandes eine angemessene Verzinsung des gesammten Anlagekapitals (rd. 3 °/6) neben der Amortisation mter Baukoften (F t. nach Deckung der Koften für die

altung und die baulihe Unterhaltung der Gebäude (1 ®/o des ‘gesammten Anlagekapitals) aus dem Miethszinse nicht erwartet werden konnte (S 3 des Gesehes). Es Hätten wesentlich hôhere Miethsfäße in Ausficht genommen werden müssen, als mit Rüctsicht auf das Einkommen und auf die Miethen, an welche die Bedienfteten bisher gewöhnt sind, angeseßt werden durften. Durch eine \o bobe Preiéftellung würde aber wieder die Vermiethbarkeit der Wohnungen in Frage geftellt worden sein. Demgemäß wurde, soweit als möglih, die zweigeshossige Anlage der Häuser (ein Erd-

ferde E B ewobuze niht entgegenftand, die drei- / er gewählt. p pt Selvmitteln tbaren beransFübgt: 1) für die Baukosten, mit Einschluß aller seusligen Kosten ger Nebenanlagen (Hof- und Straßenregelung, t- und - : E ol AD

wäfserung, Ställe u. \. f.) d... . . . 2) für Baupläte, die noch im Staatébesiß waren, rd. 830600 „_ zusammen 1 532300 # 3) Der Werth des im Staatsbesitze bereits befind- lichen Geländes wurde auf rd. ... . . . 953670, geschäßt, sodaß das gesammte Anlagekapital auf . 158% 970 # anzunehmen war. x An Wohnungsmiethen mußten im wesentlihen die Säße zu Grunde gelegt werden, die von den Eifenbahn-Direktionen mit RNü- siht auf das Lohreinkommen und die von den betheiligten Be- diensteten in der Regel gezahlten Miethsvergütungen a waren und die, im einzelnen nah den Orten verschieden, im Dur s{nitt 188 #4, 150 4 und 89 für eine vier-, drei- und zwei- räumige Wohnung (50 # für ein Zimmer für Unverheirathete) be- on: E «a E Rach Abrechnung von 1 °/ des gesammten Anlage- kapitals für Verwaltung und Unterhaltung 15 860 und # °% der Bau- und sonstigen Kosten e Sa aa A 7508 I.

ergab fih ein Reinerträgniß von rd. . . . . 46 052 M d. h. 2,90 % des gesammten Anlagekapitals, was noch als eine an- gemessene Verzinsung im Sinne des § 3 des Gesetzes betrahtet wurde.

Die Ausführung der Bauten wurde zur thunlihsten Herabminde- rung der Baukosten versuchsweise im Generalverdingungsverfahren gegen feste Paushsummen vergeben.

Die Bauten sind im wesentlihen vollendet, und die Wohnungen zum theil bezogen.

Die Koften des Grunderwerbs werden rd. 35700 A und die Baukosten rd. 1 516 660 Æ betragen. Für den Mehrbedarf gegen- über den ursprünglih berechneien Erfordernifsen darf ein entsprechenter Zugang am Mietbserträgniß in Auéfiht genommen werden.

_ In den Baukosten find außer den Baukoften im engeren Sinne (für die Wobn-, Stall- 2c. Gebäude) und ten Koften für Straßen- regelung, Ent- und Bewäfsserung 2c. auch die Kosten der Bauleitung eingeshlofsen. Als folhe müssen 5 °/9 aller Grunderwerbe- und Bau- kosten zu Gunften des Eisenbahnbetriebsfonds in Rechnung gestellt werden (vgl. die allgemeinen Erläuterungen zum Etat der Eisenbahn- verwaltung für das Jahr vom 1. April 1896/97 Seite 30), obwobl die wirklichen Koften für die Bauleitung in dem vorliegenden Fall, wegen der Ausführung durch Generalunternehmer, diese Höhe bei weitem nit erreichen dürften.

Die Baukosten, welhe auf eine größere, mittlere oder kleinere Wohnung an den 21 verschiedenen Orten entfallen, sind sehr ver- scieden je nah der Geshofzahl des einzelnen Hauses, nach dem Zubehör der einzelnen Wobnung, nach den örtlihen Baupreisen, nah der Höhe der Koften für Straßenregelung, Entwässerung 2c. Sie werden im Durchschnitt für eine vierräumige Wohnung auf rund 3925 #Æ, für eine dreiräumige auf rund 3215 4, für eine zweiräumige auf rund 2420 angenommen werden können.

Infolge der Resolution des Hauses der Abgeordneten vom 17. Juni 1896, daß bei der Ausführung von Wohnungen für Arbeiter und gering befoldete Beamte staatlicher Betriebe auf die örtlichen Verhält- nisse, die Lebenshaltung der für fie bestimmten Miether und die Lebens- gewohnkeiten der Gegenden, in denen sie errihtet werden, Rücksicht ge- nommen werden solle, wurdeauch bezüglich dieser bereits in der Ausführung begriffenen Wohnhäuser geprüft, in wie weit fie diesen Gesichtspunkten entsvrechen. Nach dem Urtbeil der Eisenbahn-Direktionen darf im all- gemeinen angenommen werden, daß die Wohnungen den Bedürfnifsen derer, für die sie bestimmt sind, Rehnung tragen. Einzelne Wünsche, die sich auf die nachträglihe Errihtung von Ställen, Waschküchen und dergleichen bezogen, konnten theilweise noch erfüllt werden, ohne daß das oben berechnete Reinerträgniß (2,90 %e) gesckmälert wurde, weil diesen Mehraufwendungen an anderen Stellen Minderausuaben gegenüberstanden. Die bezüglihen Aufwendungen find bei den obigen Zahlenangaben bereits berüdsitigt.

Bezüglich der fernerhin zu erbauenden Häuser wurde im Sinne der Resolution nochmals geprüft, ob es nicht obne Verleßung der geseßlichen Vorschrift über das Reinerträgniß 3) zu ermöglichen sein würde, das Einfamilien - Doppelhaus mit auêgebautem Dach- geshoß und getrennten Wehnungéeingängen an geeigneten Orten zur Ausführung zu bringen. Es muß indefsen aus dem {on oben ange- führten Grunde hierauf verzihtet werden. Die Baukoften für eine derartige Wohnung würden 35 bis 40 °/6 mehr als für eine glei große Wohnung in einem dreigeshossigen Doppelhause nah dem Entwurfsmuster c (för je sech8 Familien mit zwei Ein- gängen, zwei massiven Treppen, Ziegeldah, Boden- und Keller- räumen) und rd. 25% mebr als für eine gleich große Wohnung in einem derartigen zweigeshossigen Doppelhause betragen; außerdem würden für Gelände und Nebenanlagen (Straße, Entwässerung, Ein- friedigung 2c.) durch die breitere Ausdehnung Mehrkosten entstehen. Das Einfamilienhaus kann nur unter besonderen Umständen ein Rein- erträgniß von rd. 3% des gesammten Anlagekapitals in dem oben näher begrenzten Sinne gewähren, d. b. nahdem 1 %/9 des gesammten Anlagekapitals für Verwaltungs- und Unterhaltungskosten und F °/6 der sämmtlichen Baukoften (der Wohngebäude und Rebenanlagen) für Amortisation derselben vom Mietheerträgniß gekürzt find. Es wird dies in der Regel nur dann der Fall sein, wenn der Bodenwerth und die Baupreéise gering ps und die Lobneinkünfte und die Gewöhnung der Arbeiter die Erhebung einer genügend hohen Miethe geftatten. Auch von den gewerblichen Großunternehmern, welche für die Bedienfsteten ihrer Betriebe Einfamilienbäuser erbauen, dürfte nur unter besonderen Umständen das bezeichnete Reinerträgniß erzielt werden, vorausgeseßt, daß außer den Baukosten im engeren Sinne auch die fonftigen Kosten für Nebenanlagen (Strafenregelung, Ent- und Bewräfserung, Ein- friedigung, Stallgebäude 2c.), der Bodenwerth und 5 °/o aller baaren Aufwendungen für die Bauleitung vollständig vnd genau mit in Rechnung gezogen werden. Für den Fehlbetrag finden fie Ersaß in Erwägungen, die für die Staatsbehörden bei Ausführung des Ge- seßes vom 13. Auguft 1895 nicht in glei@em Maßz in Betracht kommen dürfen. _

. Eber zu erfüllen ift die Forderung vollständig getrennter Ein- gänge und Treppen für sämmtliche Wohnungen eines Hauses. Eine derartige Bauweise ift E. dem Muster d bei den ¡Vierfamilien- bäusern in Leinhausen durhgeführt. Indessen fehlt diefen Häusern der Bodenraum, und es war bedenklih, auf einen folhen an anderen Orten, wo man an diefen Mangel nicht gewöhnt ist, zu verzichten.

Bei den Wohnhäufern, die demnächst im August 1896 in Auftrag egeben wurden, war dies au von geringerer Bedeutung, weil fie in

tädten oder Orten mit überwiegend ftädtishem Charakter erbaut werden follen. Es find deshalb dort zum theil wieder die Ent- würfe a, b, c, die in der Uebersicht 1 in Bezug genommen find, zura theil aber auch andere Entwurftmufter f, g, h —, die auf Erfordern werden vorgelegt werden, zur Ausführung bestimmt worden. (Der P der Wohnungen kann zur Zeit noch nicht überall genau mitgetheilt werden: er wird jedo im allgemeinen demjenigen der Wohnungen der erften n entsprechen.)

Gemäß dieser Ueberfiht follen an 8 verschiedenen Orten 244 Wohnungen eingerihtet werden.

An Geldmitteln find veranschlagt :

1) für die Baukosten mit Ein]chluß aller sonftigen Koften für

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2) für Grund und Boden, der noch nicht dem

Staate gehört As zusammen... 810 120 3) Der Werth des ftaatseigenen Geländes ift auf . 25430 ,

und für sämmtlichen Baukoftea .

zusammen rd.…. . 12710 sodaß ein Reinerträgniß von . . . . ch oder 2,86 % des gesammten Añlagekäp

G8 H fern Aussih im Jah

erner in Ausficht genommen, im Jahre 1897 an weit sechs Orten, welhe in den Üebersihten 1 und 2 noch nit vor kommen, etwa 100 Wohnungen mit einem Kostenaufwande von 332 000 M berzustellen. Doch wird auch hier auf die Erbauung von Einfamilienhäusern verzichtet werden müssen.

Außerdem ift im Jahre 1895 auf den Antrag des von Eisenbahn, bediensteten in Dirschau gebildeten Spar- und Bauvereins das von demselben erbaute mit zwei zweiräumigen Wohnungen für rund 4500 Æ angefauft worden, weil der Verein dem weiteren Be, dürfniß an Wohnungen abzuhelfen nicht stark genug war und es des balb nothwendig wurde, ftaatsfeitig in niht großer Entfernung von jenem Hause 54 Wohnungen in Dirschau zu erbauen (lfd. Nr. 20 ter Uebersicht 1): der Kaufpreis ift aus den Mitteln des Geseßes vom 13. August 1895 entnommen.

Gemäß § 4 des Gesetzes sind zur Bewilligung von Baudarlehnen an Baugenofjenshaften, deren Mitglieder ganz oder zu einem erhz:b, lien Theile aus unteren Steats-, inëbefondere Eisenbahnbedienfteten bestehen, im Laufe des Jahres 1896 aus den Mitteln des Gesegzes vom 13. August 1895 folgende Beträge den örtlih zuftändigen Gisen- bahn-Direktionen zur Verfügung gestellt worden, und zwar:

1) für den Wilhelmsburger Bau- und Sparverein von Eisenbahn,

Cel, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftung,

2) für den Spar- und Bauverein zu Greifswald, eingetragene

Genoffenschaft mit beschränkter Haftung, 90 000 #, 3) für den Beamtenwohnungsverein zu Münster, eingetragene Genoffenschaft mit beshränkter Haftung, 200 090 #,

4) für den Brcckauer Spar- und Bauverein zu Breslau, ein-

__ getragene Genoffenschaft mit beshränkter Haftung, 200 000 4,

5) für den Volkébauverein in Conz-Karthaus, eingetragene Ge-

nofsenshaft mit beschränkter Haftung, 25 000 ,

__ insgesammt 635 000 M4 __ Die Bedingungen, unter welchen folche Darlehne gewährt werden können, find durch die vorjährige Denkschrift mitgetheilt. In dem

Fete zu 5 ist indessen au darin gewilligt worden, daß nicht nur

olche Häuser beliehen werden dürfen, wele bestimmt find, im Eigen- thum der Genossenschaft zu bleiben und von ihr nur vermiethet ju werden, sondern auch solche, die von ihr einzelnen Genossen zunächst zur Miethe und demnächst zum Eigenthum überlafsen werden follen.

Auf den beliehenen Grundstücken sind errichtet :

in Greifswald 7 dreigeschossige Wohnhäuser mit 40 Wohnungen,

in Münster 6 dreigeshossige Wohnhäuser (unter ihnen ein

__ Doppelhaus) mit 21 Wohnungen,

in Brcckau 3 dreigeshoffige Doppelhäufer mit 76 Wohnungen, au 2 Läden.

In Wilhelmsburg und Conz-Karthaus haben die Bauten, für welche fiskalische Bautarlehne zur Verfügung geftellt find, noch nicht begonnen werden können.

Für den Bereich der Allgemeinen Bauverwaltung wird beab- sichtigt, zur Verbefserung der Wohnungsverhältnifse der unteren Be- diensteten aus den Mitteln des Gefeßes vom 13. August 1895 etwa 125 000 Æ zu verwenden. Biéber ift über 14 000.4 verfügt worden, um in Fordon (Westpreußen) ein für Unterbedienftete der Strom- Weng Es günstig gelegenes Wohnhaus (nebs Stall- gebäude und Waschküche) anzukaufen und theilweis umzubauen; aus den Miethserträgnifsen wird fih eine Reinverzinsung von 39/9 des gesammten Anlagekapitals ergeben.

L e übrigen Bauten waren im Jahre 1896 noch in der Vor

ereitung.

Hiernach if die Verwendung der durch das Geseß rom 13. August 1895 bewilligten Mittel bisher in folgendem Umfang? erfolgt oder in bestimmte Aussiht genommen:

1) zur Herstellung staatseigener Miethwohnbäufer :

im Bereihe der Eisenbahnverwaltung in Höhe ven 1552360 A + 840420 A + 4500 Æ E220 G. 4 . 2729 280 4 im Bereiche der Allgemeinen Bauverwaltung M Db e O, 2) zu Baudarlehnen in Höbe von 635 000 : zusammen rd. . . 3489 300

Ix. Im Bereiche der Bergwerksverwaltung hat bei dem feft- e Verzinfsungsfaße von rd. 3 °/% des Anlagekapitals bis jeßt ür 17 zur Vergebung ausgebotene Häuser der Zuschlag ertheilt werden können. Diese 17 Häufer, nämli:

5 Vierfamilienbäufer für Arbeiter des Salzwerks zu Staßfurt,

2 Zweifamilienhäuser für Beamte dafelbft,

1 Zweifamilienhaus für Beamte der Saline in Schönebeck,

8 Zweifamilienhäufer für Arbeiter in Dudweiler und

1 Vierfamilienhaus für Beamte beim Hafenamt Malstatt werden etwa 217 250 A Baukosten erfordern. Vorausfichtlih werden indeß demnächst weitere Bauten, welche eine angemessene Rentabilität

Lp E E E G &

ur Gewährung von Baudarlehnen 4 des Gesetzes) find der Bergwerks-Direktion in Saarbrücken 100 000 46 mit E Bestimmung zur Verfügung geftellt worden, Arbeitern der Saarbrücker Staats- werke Darlehne zura Bau von Wohnhäusern unter den in der pvor- jährigen Denkschrift mitgetheilten Bedingungen zu bewilligen.

Dana find von dem der Staatêregierung zur Verfügung gt- stellten Kredit von E e O 4 bisher verwendet oder zur Verwendung festgelegt :

a. zur Herftellung von Wohnungen

im Bereiche der Eifenbahnverwaltung

2729 280

125 000

217250 ,

L 3071530 M . zur Gewährung von Baudarlehnen im Tee der Eisenbahnver-

w E N im Bereiche der Berg- 2c. Ver- E e S

im Bereiche der Bauverwaltung . im Bereiche der Berg- 2c. Ver- aa L a So A

635 000 ,

100 000 735 000

zusammen rd. . 3 806 000 Mithin ftehen noch zur Verfügung rd. . 1193 000

Statiftik und Volkswirthschaft.

Arbeitsnahweis in- Berlin.

Der Zentralverein für Arbeitsnachweis zu Berlin hat soeben seinen Geschäftsberiht für das Jahr 1896 veröffentlicht, aus welchem hervorgeht, daß die Arbeitsvermittelung des Vereins im vergangenen Jahre eine weitere, nicht unwesentlihe Steigerung erfahren hat. Es wandten sich insgesammt 27 645 Arbeitsuchende (gegen 23 573 im Vorjahre} an den Verein, von denen 20 619 (gege? 17095 im Jahre 1895) durch seine Vermittelung Arbeit e€r- hielten. Von den 24632 männlichen Arbeitsuhenden waren 6000 Maler und Anstreicher (4639. von ihnen wurde dur den

arbeitsnahweis des Vereins Arbeit vermittelt), 2181 S@loifer (1483 erhielten Arbeit), 1514 Klempner (1300 fanden Arbeit)

und ein Obergeschoß), soweit aber das ungünstige ägniß es er-

geschäßt, sodaß das gesammte Anlagekapital auf 865 850 M anzunehmen iff.

234 Maurer und Zimmerer (von denen 155 Arbeit erhielten),

Arbeitsnachweis des E N

_—

89 Lackierer (62 von ihnen wurde ‘Arbeit vermittelt), 12 Hand- chuhma@er, Nadler und Siebmacher, Lederzurihter und Gerber (von denen 9 durch die Vermittelung des Arbeit anden). Außerdem nahmen noch 14 602 (1895: 12792) ungelernte far er, Hausdiener, Kutscher, Lauf- und Arbeitsburshen, Stallleute und fonstigen Berufen angebörende Arbeitnehmer den allgemeinen

Vereins in Anspru, von denen 11 318 (gegen 9382 im Vorjahre) Arbeit erhielten, während 11 574 (1895: ) derartige Arbeitskräfte verlangt worden waren.

Non unaelernten Arbeitern lagen 7426 Gefuhe um Arbeit (gegen 6611 im Borjahre) vor, von denen 5994 (1895: 5214) vermittelt wurden. Die Zabl der zu besezenden Stellen betrug 6071. An Haus dienern fuhten 1821 (gegen 1569 im Vorjahre) und fanden 942 (1895: 784) Arbeit durch Beewitteluaa des Vereins; ver- langt wurden 991. Von 1376 Kutschern (1895: 1128), welche eine Stelle suhten, wurden 702 (1895: 655) untergebraht, dagegen verlangt 739. Lauf- und Arbeitsbur {en meldeten si 3372 (1895 : 3296), Stellung erhielten 3610 (1895: 2677); verlangt waren 3694, sodaß 84 Stellen unbeseßt blieben. Von 64 Stallleuten fanden 953, von 40 souflgen Berufen angehörenden Arbeitnehmern noch 17 dur Vermittelung des Vereins Stellung. Hervorzubheben if auch in diesem Jahre die Steigerung bei der Kategorie der Lauf- und Arbeitsburschen ; dei den zu besetßzenden und den beseßten Stellen hat eine Steigerung von rund 1000 stattgefunden. Zeitweise konnte der Nachfrage nah diefen jugendlichen Arbeitskräften überhaupt nicht genügt werden. Entsprechend dem großen Antheil derselben bei der Arbeitsvermittelung, waren au in diesem Jahre die jüngsten Altersklafsen am stärkften vertreten, wie ih aus folgenden Zahlen ergiebt: Von 14 602 Arbeitsuhenden, welche den allgemeinen Arbeitsnahweis (nicht den für O L U des Vereins in Anspru nahmen, waren noch nit 16 Jahre alt 1420 Personen oder 9,7%, im Alter von 16 bis 20 Jahren standen 3425 oder 93,5 9%, im Alter ‘von 21 bis 25 Jahren 2464 oder 16,9 °/6, im Alter von 26 bis 29 Jahren 1976 oder 13,5 °/o, im Alter von 31 bis bis 35 Jahren 1921 oder 13,1%, im Alter von 36 bis 40 Jahren 1501 oder 10,3 °%, im Alter von 41 bis 45 Jahren 996 oder 6,8 %, im Alter von 46 bis 50 Jahren 621 oder 4,3 %%o, über 50 Jahre alt waren 278 oder 1,9%. Daß der Arbeitsnahweis gerade für die jugendliwen Arbeiter von großem Werth ift, ep auf der Hand; sie werden sofort nah der Entlaffung aus der Schule untergebraht, vor den vielen Gefahren des beshâf- tigungslosen Herumvagierens geschüßt und tragen vielfah dur ihren Verdienst zum Unterhalt der Familie bei. Die Vertbeilung der Arbeitsvermittelung auf die einzelnen Monate gestaltete sich folgendermaßen: Das Angebot von Arbeitskräften war am größten im Juni (11 9/6) und im Oktober (10,3 o) 1895 im Oktober und im Fuli —, am geringften, wie in den Vorjahren, im Dezember (4,8 9/o) und im Februar (5,5 9/6). Offene Stellen waren am zahlreihsten im Oktober (11,3 °%%), September (11 e) und August (9,9 °/o), am wenigsten im Dezember (5,3 %/), Januar (5,8 9%) und Februar (5,9 9/6) vor- handen wie in den Vorjahren. Der Nachfrage entsprehend wurden im Oktober, September und August natürlich auch mehr Stellen beseßt (11,3 bezw. 11,1 und 9,9%) als in den übrigen Monaten, die ge- rinaste Zahl im Dezember (5,3 9/0), Januar und Februar (je 5,8 9/0). Wie in den früheren Jahren, so wurde auch 1896 den von aus8- wärts zugezogenen ungelernten Arbeitern die Eintragung in die Listen des Arbeitsnahweises so lange und soweit versagt, als ein ge- nügendes Angebot einheimisher Arbeiter vorhanden war. Auch wurden die einheimishen Arbeiter je nach der Lage des Arbeitêmarktes vor der Einschreibung darauf aufmerksam aemacht, daß die Aussicht, Arbeit zu erlangen, nur eine geringe fei. Was die Höhe der Löhne anlangt, so wurden in der Regel als Wochenlobn l i acn für er- wmasene ungelernte Arbeiter: 15 bis 18 F, für Arbeitsburshen : 9 bis 12 & Mit dem Arbeiisnahweis des Zentralvereins ift die Einrichtung einer Bibliothek verbunden, die sh als sehr ¡weck- mäßig und empfeblen8werth erwiesen hat. Die Zahl der im Jahre 1896 verliehenen Bücher beträgt 6042. Neben den Büchern werden au die Tageszeitungen eifrig gelesen. Als Pfand wird bei der Gnt- nabme tec Bücher und Zeitungen der Legitimationsschein hinterlegt, welcher für die Arbeiter einen Werth von 20 4 darstellt. Infolae dessen werden die entliehenen Bücher in der Regel prompt zurüd- geliefert. Die Kan tine des Arbeilsnahweises erfreute fich, ent- sprechend dem gestiegenen Verkehr, gleihfalls eines regen Zuspruhs und kennte noch cinen Ueberschuß von 1381 # an die Kafse des Zentralvereins abführen, obwobl nur die besten Materialien für die- selbe zur Verwendung gelangen und zu den denkbar niedrigsten Preisen verkauft werden. . : .

Wie der allgemeine Arbeitsnahweis, so weist auch derjenige für Famacbe fer einen erfreulihen Fortschritt auf. Allein durch den

rbeitsnahweis für Maler und Anftreicher wurden rund 1000 Arbeits- ftelen mebr beseßt als im Vorjahre (4630 gegen 3655 im Jahre 1895). Nur die Arbeitsvermittelung für das Maurer- und Zimmerer- gewe hat einen Rücgang erfahren. Auf die Schwierigkeiten der

ermittelungsthätigkeit in diesen beiden Gewerben hat der Verein schon in feinem vorjährigen Berichte hingewiesen: „Die Umschau der Arbeitsuhenden auf den Baupläßen hat sich so tief eingenistet, daß der Verein die Hoffnung, auch den Maurern und Zimmerern mit gutem Erfolg Arbeit vermitteln zu können, fast auf- gegeben hat. Die Annahme der Arbeiter auf den Baupläßen liegt in den Händen der Poliere, und die Meister haben nicht die Kraft, viel- leiht auch niht den Willen, hier Wandel zu schaffen. Die Arbeiter suchen die Ee tägli ab und werden an Ort und Stelle sofort eingestellt; das ist den Polieren bequemer, wenn au diefer Zustand für die Arbeiter ein bochs| unerwünshter if. Der biefige Bund der Bau-, Maurer- und Zimmermeister (Innung) hat den beften Willen, den Zentralverein in seinen Beftrebungen zu unterftüßen, er kann indeß nichts ausrihten*. Die Faharbeitênahweise für die Ge- werbe der Laéierer, Handshuhmacer, Nadler und Siebmacher, Leder- zurihter und Gerber, die noch feine erheblihe Thätigkeit entfaltet baben, sind erst im Laufe des lezten Jahres im Einvernehmen mit den betreffenden Innungen eingerihtèt wörden. s

Was den Familienstand sämmtlicher im Jahre 1896 in die Listen des Arbeitsnahweises eingetragenen männlihen Personen an- langt, so waren verheirathet 8144, ledig 16 488; und zwar von den ungelernten Arbeitern, Hausdienern, Kutschern 2c. 3925 verheirathet und 10 677 ledig (darunter 3872 Lauf- und Arbeitsburschen), von den Malern und Anftreichern 3040 verheirathet und 2960 ledig, von den s 430 verheirathet und 1751 ledig, von den Klempnern 558 verheirathet und 956 ledig, von den Maurern und Zimmerern 160 verheirathet und 74 ledig, von den Ladckierern 28 verheirathet und 61 ledig, von den Hands{uhmachern, Nadlern und Lederzurihtern 3 ver- heirathet und 9 ledig. : :

Fn den Räumen des Zentralvereins hat im Oktober 1896 au die Landwirthschaftskammer für die Provinz Sachsen eine Filiale ibres Arbeitsnahweises für landwirthschaftliche Arbeiter ein- gerichiet. Die Verwaltung des Arbeitsnahweises erfolgt dur einen von der Landwirthschaftskammer angestellten und besoldeten Beamten. In der Zeit vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember 1896 wurden 73, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1897 34, insgesammt also bis dahin 107 Stellen vermittelt. Der Bericht bemerkt hierzu : „Wenn die Vermittelungsthätigkeit bis jeßt keinen großen Um- fang angenommen hat, fo dies zum theil seinen Grund darin, daß die landwirthschaftlihen Arbeitgeber der Provinz Sahsen nur gelernte landwirthschaftliche Arbeiter annehmen wollen, welche durch Zeugnisse ihre Befähigung nahweisen. Es konnte eine große Anzahl von Arbeitern, welche sih für die ausgebotenen Stellungen meldeten, niht genommen werden, weil sie diese Voraus- setzung entweder garniht oder nur in ungenügender Weise erfüllen konnten. Der Verein wird sih bemühen, mit anderen Provinzen weitere Verbindungen anzuknüpfen. Wenn dann die Arbeitgeber ihre Anforderungen etwas herunterstimmen, so wird es viel t möglit sein, Arbeiter in größerer Zahl aufs Land zu bringen. Im allge- meinen ift aber die Unlust der Arbeiter, landwirthschaftliche Arbeit anzunehmen, hier wie aller Orten in hohem Grade vorhanden.“

An den Arbeitsnachweis für weib liche Arbeitskräfte haben sich im abgelaufenen Jahre 3013 (1895: 3392) Personen gewandt, während

mit solchen 1662 (1895: 1882) Stellen. Unier den ftellenfithenden Arbeiterinnen befanden fi 1056 Fabrikarbeiterinnen (315 von diesen erbielten als sole durch dic Vermittelung des Vereins Arbeit), 73 Pae- rinnen (68 fanden Arbeit), 285 Metallarbeiterinnen (164 von ihnen wurden Stellen vermittelt), 220 Luruspapierarbeiterinnen (58 erhielten als solche Arbeit), 84 Buchbinderirnen (106 ofene Stellen für solche wurden beseyt), 836 Anlegerinnen (636 fanden Beschäftigung), 239 Bogenfängerinnen (174 erhielten Stellung), 57 Falze- rinnen (5l wurden untergebracht), 140 Punktiererinnen (von denen 90 als solhe Arbeit fanden) und 3 Wäscheausbefserinnen. Von den 3013 einges{riebenen weiblichen Personen waren 286 ver- beirathet. Dem Alter nah ergab sich folgende Vertheilung der weiblichen Arbeitsuhenden: Noch nir: 16 Jahre alt waren 209 Pezr- sonen oder 6,9 9%, 16 bis 20 Jabre alt 1508 oder 5099/6, 21 bis 25 Jahre alt 821 oder 27,2 9/6, 26 bis 30 Jahre alt 231 oder 7,6 °/0, 31 bis 35 Iahre alt 127 oder 4,2 9%/o, 36 bis 49 Jahre alt 67 oder 2,3 9%, 41 bis 45 Sabhre alt 34 oder 1,2% und 46 bis 50 Jahre alt 16 Personen oder 0E %. Bei den Eltern wohnten 1633 oder 54,1 % der weiblihen Arbeit- suchenden. Die Interesselosigkeit der Arbeitgeber an der Ein- richtung des Arbeitênahwei]es für weiblihe Perfonen, über die {on in allen früheren Berichten des Vereins geklagt worden ift, hat im vergangenen Jahre angedbauert, sodaß diefer Arbeitsnahweis einen Rückgang in seiner Vermittelungsthätigkeit erfahren hat. Seit der Einrichtung der Abtheilung für weibliche Personen im Jahre 1891 find bis Ende vorigen Jahres 8856 Stellen vermittelt worden. Das neue Geschäftsjahr hat dem Bericht zufolge befriedigender begonnen, und der Zentralverein hofft daher, daß auch dieser Arbeitsnachweis wieder eine fortschreitende Entwickelung nehmen werde.

Sächsische Arbeiterstatistik.

Nach dem Jahresberiht der sächsishen Gewerbe-Inspektoren für das Iahr 1896 wurden in den Fabriken des Königreichs Sachsen während des vergangenen Jahres insgesammt 456 402 Arbeiter beschäftigt, gegen 420 499 im Vorjahre und 404 010 im Jahre 189%. Die Zunahme im lezten Jahr betrug also 25903 Köpfe. Auf die einzelnen Induftriegruppen vertheilten \sich dieselben, wie folgt: Es entfielen auf die Textilindustrie 176 631, Maschinenindustrie 60696, Industrie der Steine und Erden 46 383, ier- und Lderindustrie 31 631, Nahrungsmittelindustrie 27 238, Holzindustrie 26 678, Metallverarbei- tung 27138, Bekleidungës- und Reinigungeindustrie 23 368, poly- graphishe Gewerbe 19 183, Bergbau 2. 5219, chemische Indusftrie 3986 Industrie der Heiz- und Leuchtftoffe 3722 Arbeiter. :

Non diesen 456 402 Arbeitern waren weiblihen Geschlechts 152 103; und zwar beschäftigten die Tertilindustrie 96 151, die Be- fleidungs- und Reinigungsindustrie 13548, die Nahrungêmittel- induftrie 10 001, die Papier- und die Lederindustrie 9957, die Induftrie der Steine und Erden 5557, die polygravphishen Gewerbe 5546, die Metallverarbeitung 4104, die Holzindustrie 3111, die Maschinen- industrie 2545, die chemische Industrie 996, die Induftrie der Heiz- und Leuchtstoffe 463, der Bergbau 2c. 59 Arbeiterinnen.

Wie infolge der steigenden Konjunktur die Zahl der erwachsenen männlichen und der erwasenen weiblihen Arbeiter nit unerheblih gestiegen ift, so hat auch die der in Fabriken beschäftigten kind- lihen Arbeiter (unter 14 Jahren) im vergangenen Jabre wieder zugenommen bis auf 1268 —, während sie im Jahce 1895 von 1002 auf 930 gesunken war. Fast die Hälfte 552 derselben entfiel auf die Textilindustrie; dann folgten die Maschinenindustrie mit 128, die Industrie der Steine nnd GErden mit 116, die Metall- verarbeitung mit 104, die Holzindustrie mit 94, die Bekleidungs- und Reinigungsindustrie mit 76, die Papier- und die Lederindustrie mit 73, die polyzraphishen Gewerbe mit 61, die Nabrungsmittelindustrie mit 49, die Industrie der Heiz: und Leuchtstoffe mit 4, die chemische Industrie mit 2 kindlichen Arbeitern und der Bergbau mit 1 Arbeiter unter 14 Jahren.

Literatur.

Im Verlage von P. Stankiewicz’ Buchdruckerei in Berlin ift in Broschürenform ein Sammelwerk unter dem Titel „Landesë- bebördlihe Arbeitershußgvorshriften“ erschienen, deffen Inhalt der Titel erschöpfend kennzeihnet. Diese landesbehördlicen Arbeitershußtvorschriften sind im Reichsamt des Innern zusammen- gestellt worden zu dem Zweck, um dieselben in übersihtlicher Anordnung nidt nur den Behörden, fondern auch den Privatinteresjenten zu- gänglih zu mahen. Za diesem Bebufe enthält die Broschüre in einem ersten Theil in tabellarisher Form eine Nahweisung der auf Grund des & 120 e Absahß 2 (bezw. der entsprehenden Vorschriften der älteren Fafsungen) der Gewerbeordnung oder auf Grund des Landesrechts durch Anordnung der Landes-Zentralbehörden oder durch Polize:- verordnungen erlafsenen Vorschriften, die den Schuß der gewerblichen Arbeiter betreffen. Die Tabelle bezeihnet die Industriezweige, für welche Vorschriften erlassen sind, die Behörden, welhe die Vor- schriften erlassen haben, sowie den Bezirk ihrer Gültigkeit, und giebt furz den Inhalt der Vorschriften an. An erster Stelle führt die Tabelle sol: Vorschriften . an, welhe allgemein oder für mehrere Industriezweige gemeinsam erlaffen sind, an ¿weiter folche, die nur für einen bestimmten Industriezweig gelten. Der zweite

Theil des Sammelwerks giebt die wichtigeren der im ersten Theil -

zufammengestellten Verordnurgen im Wortlaut wieder. Die Broschüre

ewinnt dadurch ein allgemeines Interesse, daß sie niht nur die im Königreich Preußen, sondern die im ganzen Reiche erlafsenen Arbeiter- \{chugzvorshriften behandelt.

Das Bu n Depot eta vom 5. Juli 1896. Aus der Praxis und für die Praxis insbesondere des Handelsftandes erläutert bon Justiz-Rath Dr. Riesser, Bankdirektor in Berlin. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Preis geb. 2 4 Dieser Kommentar zum Depotgesez is in erster Linie für den Handelsstand, und zwar ins- besondere für den praktisch thätigen Banquier und Bankbeamten be- stimmt, dem er über alle praftisch wihtigen Fragen des Bankdepot- geshäftes eingehend Auskunft ertheilt. Auch auf rechtlide Fragen ift der Verfasser eingegangen, jedoch treten die jurifstishen Erörterungen mehr in den Hintergrund und bilden niht die Hauptsahe. Immerhin wird auch der praktische Jurist sich bäufig mit Nutzen dieses Kom- mentars bedienen fönnen, defsen Verfasser aus einem Born reicher Erfabrungen auf juriftishem wie auf banktehnischem Gebiete ge-

{öpft hat.

Der Ersazanspruch aus Berg ige S elb tanngen dur rechtmäßige Handhabung der Staatsgewalt. Drei öffentlih-rechilide Studien von Dr. jur. Gerhard Anschüßtz, Regierungs-Afsefsor und Dozent der Rehte an der Universität Berlin. Karl Heymanns Verlag, Berlin. Preis 3 # Gegenstand dieser Abhandlungen is die Beantwortung der Frage, - ob, ganz abgesehen von den Fällen, in denen auf Grund besonderer R tsvorschriften, wie fie zahlreich in den Enteignungsgeseßen enthalten sind, Ent- schädigung zugesichert, ein allgemeiner Grfaßanfpruch gege en ift aus Beschädigungen, die dur legale Handhabung der taatsgewalt entftanden find. Der Verfasser verneint diefe rage in der ersten Studie über „Staatsgewalt und Einzelrecht im Staate der Gegenwart“ grundfäßlih fowall gegenüber der FelepactcisGen wie der verwaltenden und der rechtsprehenden Thätigkeit des Staats, in- dem er namentlih hervorhebt, daß auch der fogenannten vollziehenden Gewalt des Staats gegenüber feine „wohlerworbenen Rechte" be- ständen, deren Verletzung dur rechtm fige Handhabung der Staats- gean einen Ersazanspruch begründen föunte. In der zweiten Studie egt fodann der Verfaffer dar, daß insbesondere das gemeine deutsche Recht einen generellen Ersaßanspruch aus Beschädigungen dur recht- mäßige Handhabung der Staatsgewalt nicht kenne, und daß die gegentheilige, in der Literatur und în der Rechtsprechung zu Tage getretene Ansicht der Begründung entbehre. Jn der dritten Studie endli erörtert er ausführlih, daß im Gegenfaß zum

nur 1794 (1895: 1997) verlangt wurden. Besett werden konnten |

an Melis: in Prensen allerdings nach M des § 75 ter Ginleitung zum peeußi n Landrecht “und de Kibinets-Ordre vom 4. 1831 dem Einzelnen, dessen Privateigenthum „dur eine

n der Verwaltung gefährdet wird“, ein Anfpruh auf Ent- \hädigung aus dem „Gesammtvermögen" zusteht. Es wird dabei nachgewiesen, daß nah den Bestimmungen der Kabinets-Ordre von 1831 der dafelbst ausgesprohene Entshädigungëgrundsaß nur noch im Ge- biete der polizeilihen Verfügungen zur Anwendung kommt, daß aber auch auf diesem Gebiet die Anwendbarkeit des Grundsa dadur erbeblich eingeshränkt ist, daß nah A. L.- Art. 1 2 S 1 und 2 jeder Grundbesiger sich den geseglihen Einschränkungen des Eigenthums unterwerfen muß und für Einschränkungen und Belästigungen dieser Art Entschädigung nur dann verlangen fann, wenn sie im Geseß ihm ausdrüdlich vor- behalten wurde. Obwohl hiernach der Grundsaß der Gntshädigung für rechtmäßige Handhabung der Staatsgewalt sebr erbeblich ein- geshränkt ift, sprihi sih doch der Verfasser dafür aus, daß diefer Grundfatz überhaupt zu beseitigen und durch den im gemeinen Recht geltenden Grundsaß zu eregen sei, nah welchem aus Vermögens®- beschädigungen A rechtmäßige Handhabung der öffentlihen Ge- walten ein Ersazanspruch nur dann zulässig sein fol, wenn dur auedrücklihe Geseßesvorschrift ein solcher Anspru aus Billigkeits- gründen eingeräumt ift. j

Tor Hedberg hat im Verlage von Albert Abn in Berlin, Köln und Leipzig eine philosovhierende Erzählung unter dem Titel „Judas * erscheinen lassen, welhe der Verfaffer eine ,Passions- “puri nennt. Die Erzählung, welhe in enger Beziehung zu dem

andel des Heilandes auf Erden ftebt, mat im Ganzen einen würdigen Eindruck; aber die psyhologishe Begründung der Vorgänge, in deren Mittelpunkt der Apostel Judas Ischarioth steht, hat faft durhweg einen mystishen Beigeshmack, und die ganze Darstellung der seelishen Borgänge reiht troß der hönen und poetishen SpraWe in ibrer Wirkung auf Seele und Gemüth nicht entfernt an die {lichte Erhabenheit des Bibelwortes heran.

_ Die Kakteen-Liebhaberei ist seit einigen Jahren bei uns wieder im Emporblühen begriffen: ein Erfolg, an dem die biefige „Gesellschaft der Kakteenfreunde“ und die „Monatsschrift für Kakteen- funde* (Verlag von I. Neumann in Neudamm) sich ihren Antbeil beimefsen dürfen. Auch die Wissenschaft hzt sich in der legten Zeit mebr mit diefer eigenartigen Pflanzenfamilie beschäftigt. Bisher aber fehlte es an einem umfafsenden Werke, welhes Beschreibungen der vielen Arten und gleichzeitig eine genaue Systematik aller Kakteen- gattungen böte. Nach langjährigen und eingehenden Studien in den größten Sammlungen des In- und Auslandes hat fich nun der

orsizende der obengenannten Gesellschaft und Herausgeber jener Monatsschrift, Herr Profesor Dr. Karl Schumann hierselbst, ent- s{lofsen, ein derartiges Werk abzufafsen, welches unter dem Titel „Gesammtbeshreibung der Kakteen (Monographia Cactacearum ), mit einer kurzen Anweisung zur Pflege der Kakteen von Karl Hirs“, im Verlage von I. Neumann in Neudamm (Pro- vinz Brandenburg) zu erscheinen begonnen hat, Alle zwei Monate wird eine rei illustrierte Lieferung (Pr. 2 #) au8gegeben, deren erste bereits vorliegt. Ein Probebozen, welcher einen Üeberblick über die Art der Abfafsung des ganzen Werkes bietet, wird von der genannten Ea jedem Interessenten umfonft und postfrei ge- tefert.

Gesundheitäwesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Großbritannien.

Der Board of Agriculture in London bat unter dem 7. d. M. cine Verordnung erlassen, nah welcher vom 15. September d. J. ab die Einfuhr von Hunden nach Großbritannien nur nach vorgängig eingebolter, von dem Board of Agriculture ‘in Sondon zu ertheilender Genebmigung gestattet ift.

Handel und Gewerbe.

Der Zentral-Aus\huß der Reichsbank versammelte fich heute Vormittag 10 Uhr. Der Vorsizende, Präsident des Reichsbank - Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, hob im Anschluß an die Zahlen der leßten Wochen- übersiht hervor, daß die Lage der Reichsbank si weiter erheblih verbessert habe. Die Anlagen seien um 59 Millionen kleiner als in den Jahren 1896 und 1893, das Metall um 3 bezw. 45 Millionen größer als in den ge nannten Jahren, die mit 91,1 Proz. durch den Baar- vorrath gedeckten umlaufenden Banknoten um 3 Mil- lionen geringer als im Vorjahre, die Noten-Reserve um 7 Millionen größer als 1896. Der Goldvorrath sei seit der lezten Sißung um 65 Millionen gewachsen, obwohl bei den ungünstigen Wechselkursen nur eiwa 8 Millionen hätten an- gekauft werden können. Eine erheblihe Juanspruhnahme der Reichsbank sei für die nächste Zeit kaum zu er- warten. Eine Diskussion über den Gegenstand fand nicht statt. Der Zentral-Aus\shuß stimmte der Absicht der Neichsbank-Verwaltung bei, die entsprehende Ausdehnung des MWittwen- und Waisengeldgeseßes vom 17. d. M. auf die Reichsbankbeamten in Antrag zu bringen. Nachdem nohch einige Beleihungsanträge genehmigt worden waren, wurde geschlossen.

Die Wochenübersiht der Reih8bank vom 22. Mai 1897 zeigt bei einem gesammten Kassenbestand von 965 150 000 (1896 961 404000, 1895 1 128 735 000) Æ der Vorwoche gegenüber eine Zunahme von 14376000 (1896 von 13163000, 1895 von 13 404 000) M; der Metallbestand von 929153000 (1896 925 800 000, 1895 1090878000) Æ allein hat fich um 15 991 000 (1896 um 14759000, 1895 um 12545 000) Æ vermehrt. Der Wechselbestand im Betrage von 566 105 000 (1896 627 836 000, 1895 504 963 000) „& erscheint um 11819000 (1896 Zunahme 9295000, 1895 Zunahme 7 402 000) Æ vermindert, und der Beftand an Lombardforderungen von 98073000 (1896 93260000, 189% 68 254000) „M um 2626000 (1896 Abnahme 4871000, 1895 Zunahme 170 000) Æ niedriger als vor acht Tagen ; auf diesen beiden Anlage- fonten zusammen ergiebt fih also ein Abfluß um 14 445 000 (1896 Zunahme 4 424 000, 1895 Zunahme 7 572 000) Auf pasfiver Seite ist der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 020 260 000 (1896 1023089000, 1895 1027 210 000) « um 24183000 (1896 Abnahme 25 112 000, 1895 Abnahme 24 033 000) #4 vermindert, während die fonstigen täglih fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) von 505 768 000 (1896 548 753 000, 1895 566 098 000) „6 um 97 431 000 (1896 Zunahme 43 161 000, 1895 45 262 000) #4 zjzu-

genommen haben.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 13 002, nicht rechtzeitig

geftellt 25 Wagen. In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 4175, niht reht- zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgeriht T Berlin standen am 24, Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung : Mus fkauer ftraße 41, dem Staakermeister Fr. Nimscholz gehörig ; Fläche 10,14 a; Nußungêwerth nit vorhanden; mit dem Ge: ot von 164 500 # blieb Kaufmann Marx Baron zu Berlin Meistbietender,