1897 / 124 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

thatsähli die von ihnen gewünshten Bedingungen erfüllt würden. Wenn das nicht gesehen sollte, und soweit das niht geshehen sollte, behalte ih mir vor, die erforderlichen Bestimmungen künftig in die Börsenordnung aufzunehmen.

Das habe ih damals erklärt und hinzugefügt: das ist den betreffenden Herren eröffnet worden. Nun, meine Herren, ist thatsächlich ein Sekretär der Landwirthschaftskammer gewählt worden in den Börsen- vorstand, der diesen Vorausseßungen nicht entspriht. Der Zusage gemäß, die ih damals den Aeltesten der Kaufmannschaft abgegeben habe, muß ih jeßt die Börsenordnung in dem Sinne ändern, daß die Bestimmung aufgenommen wird, die ih für berehtigt gehalten habe, und nur aus praktishen Gründen damals nit eingefügt hatte.

Nun fragt es sich, wie es mögli gewesen ist, daß das damals nit glei gesheben is. Das erklärt sih nun folgendermaßen: Der Herr Landwirthschafts-Minister hegte den Wunsch, in versöhnlichem Wege nochmals auf die Landwirthschaftskammer einzuwirken, sie zu bestimmen, daß der betreffende Herr von der Wahl zurütrete. Möglih war das, denn die Börsenordnung ist noch nicht publiziert ; der Gewählte hatte also kein Recht, sich als auf 3 Jahre gewählt anzusehen. Das Recht giebt erst die publizierte Börsenordnung. Es sind aber diese Versuhe des Herrn Landwirthschafts-Ministers nicht gelungen, er hat die drei Monate gewartet und hat mir dann mit- getheilt, daß es zu seinem Bedauern ihm nicht möglih gewesen sei, den betreffenden Herrn zum Rücktritt zu bewegen. Ich kann nun nit länger warten, sondern muß darauf dringen, daß ein legaler Zustand hergestellt wird. Ih muß die Zusage, die ih den Aeltesten der Kaufmannschaft gegeben habe, erfüllen, und ih werde dement- \prehend verfahren. Nun wurde mir mitgetheilt, daß ih doch vorsichtig sein sollte, die Aeltesten der Kaufmannschaft wären im stande zu fagen: SFeßt liegen die Verhältnisse anders. Wir haben uns damals beruhigt und die gewählten Vertreter der Kaufmannschaft hatten ih damals bereit erklärt, ihr Amt anzutreten. Inzwischen ist die Situation eine andere geworden, und es ist zweifelhast geworden, ob sie die Wahl annehmen werden. Jch habe die Aeltesten deshalb nochmals gefragt, ob sie thatsählich nun, wenn die Börsenordnung publiziert würde, keinerlei Bedenken und Schwierigkeiten ihrerseits erheben würden. Darauf i} mir eine zusagende Anwort ertheilt und mir die Bitte ausgesprohen worden, ich möchte zunächst den Ausgang der Verhand- lungen für Berlin abwarten, weil es möglih sei, daß bei den hiesigen Verhandlungen vielleicht ein Modus gefunden werde zwischen den Vertretern der Kaufmannshaft und der Land- wirthschaftskammer, der auch auf andere Börsen anwendbar wäre. Diesem Wunsche Rechnung zu tragen, finde ih kein Bedenken, weil diese Verhandlung bereits am nächsten Sonnabend stattfindet, also irgend ein Zeitverlust in Wirklichkeit niht entsteht. Ich glaube, hier- nah wird man nicht in der Lage sein, der Aufsichtsverwaltung einen Vorwurf machen zu können bezüglich der Ausführung des Börsen- geseßzes. Die Ausführung des Börsengeseßes ist eine ausnehmend \hwierige. Die Verwaltung hat vor allen Dingen die Auf- gabe, dafür zu sforgen,. daß in dem Börsengesey die Land- wirthschaft neben der Kaufmannschaft vertreten ist. Jch erkenne in vollem Maße mit dem Herrn Vorredner an, daß es eine große Verbesserung der bestehenden Zustände ist, und ih erkenne durchaus an, daß es das Bestreben der Regierung sein muß, dahin zu wirken, daß diese Bestimmung zur Ausführung gebraht werde. Aber sie kann nur zur Ausführung gebraht werden, meine Herren, wenn beide Theile sich verständigen. Wenn die Landwirthschaft sich nur auf Bedingungen einläßt, die die Kaufmannschaft niht will, und die Kaufmannschaft H nur auf Bedingungen einläßt, die die Landwirthschaft niht will, wie soll es da mögli sein, den Börsenvorstand zu konstituieren! Es ist also thatsählich erforderli, daß eine Verständigung gefunden wird, und dazu niüßten beide Theile die Hand bieten. Ih habe mir die äußerste Mühe gegeben, bei allen Börsenvorständen cine Verständigung herbeizuführen. Bet einigen is es mir gelungen, nur hier in Berlin noch nicht: ih habe aber die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß auch in Berlin eine Verständigung erzielt wird. Jch nehme meiner- seits an, daß sowohl in der Landwirthschaft wie in der Kaufmann- schaft sich noch einsihtige und hochsinnige Männer genug finden werden, die begreifen, daß es im dringenden Interesse des öffentlichen Wohls liegt, daß der Produktenhandel nicht desorganisiert wird. Wir Fönnen eine Organisation des Produktenhandels thatsählih nit ent- behren weder im Kriege, noch im Frieden. Wir haben eine solche Organisation nothwendig, wir können die Produktenbörsen .niht ohne zwingenden Anlaß zu Bruche gehen lassen, so lange wir nicht wissen, was dann an ihre Stelle treten soll. Ih bin aber niht der Meinung, daß es Aufgabe der Regierung sein kann, etwas Anderes an ihre Stelle zu seßen, so lange wir sie erhalten können. Wir hüten uns davor hon deshalb, weil wir bis jeßt nichts Gleihwerthiges haben, was wir an ihre Stelle seßen könnten. Ich bin vielmehr der Meinung, daß es zunächst die Aufgabe sowohl der Regierung, wie der Kaufmann- {aft und der Landwirthschaft ist, dieHand zu bieten, um eine Verständigung zu stande zu bringen, damit die aus der Erfahrung und dem Be- dürfniß erwahsene Organisation des Produktenhandels erhalten bleibe. Es licgt im öffentlihen Interesse, daß eine Desorganisation nicht eintritt, und ih möchte die Vertreter der Landwirthschaft, soweit sie diefem hohen Hause angehören, dringend bitten, in diesem Sinne mir beizustehen und zu helfen, um dieses Ziel zu erreihen. Im öffent- lihen Interesse ist ein großes Gewicht darauf zu legen. Den Schluß- worten des Herrn Vorredners, daß es in gleihem Maße dringend er- wünscht ist, eine legale Börse im Sinne des Gesezes herzustellen, schließe ih mich in jeder Beziehung an, und ih gebe mih der Hoffnung hin, daß es endlih do gelingen wird, nah den s{chwierigen Versuchen die widerstrebenden Elemente zu einigen und das Börsengeseß zur Durchführung zu bringen.

Graf von Klinckowstroem ist für die gegebenen Bu tonges sehr dankbar. Der erwähnte General - Sekretär sei aber nicht bloß gewählt, sondern au bestätigt worden. Werde er jeßt eliminiert, so werde das einen \chlechten Eindruck machen, auch könne ihn die Land- wirthschaft bei der Börse nicht entbehren. Er sei auch von der Kammer nicht besoldet, und er sei ausübender Landwirth; was habe man also gegen ihn? Der Friede könne nicht dadurch hergestellt werden, daß die Landwirthschaft immer nachgebe.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Nur ein paar Worte. Zunächst hat der Herr Vorredner gesagt, cs sei ihm von einer Anweifung seitens des Herrn Landwirthshafts-Ministers durhaus nichts bekannt geworden bezügli der Gesichtspunkte, nah welhen die Wahl der landwirthschaftlichen Vertreter für den Vorstand der Produktenbörse stattfinden folle. Ih weiß nicht, meine Herren, wie das zusammenhängt. Ich bin auch zu

meinem Bedauern nicht in der Lage, darüber Auskunft zu geben; daß aber der Herr Landwirthschafts- Minister von mir ersucht worden ift, eine solche Anweisung ergehen zu laffen, und daß er mir mitgetheilt hat, eine folche Verfügung sei ergangen, kann ich nur wiederholen. Jh weiß nicht, ob etwa diese Anweisung irgendwo in der Zwischeninstanz hängen geblieben ist. Der Herr Landwirthschafts-Minister ist im Augenblick im Abgeordneten- hause in Anspru genommen, sodaß ih bedauere, nit weitere Ans- kunft geben zu fönnen.

Was nun die Persönlichkeit betrifft, an der die Kaufmannschaft Anstoß genommen hat, so möhte ih unter allen Umständen der Meinung vorbeugen, als ob ich meinerseits gegen dieselbe irgend welHe Einwendungen zu erheben hätte. Nicht die allergeringste. Ich kann vielmehr nur sagen, daß der Herr Landwirthschafts-Minister die Persönlichkeit für diese Stelle wohl für geeignet hält und ihr das beste Zeugniß ausgestellt hat. Aber es ist demgegenüber nicht zu verkennen, daß thatsächlich der betreffende Herr doch General-Sekretär der Landwirthschaftskammer ist, also ein von der Landwirthschaftskammer besoldetes Amt bekleidet. Da entspricht er den Vorauéseßungen nit, unter denen wir ihn auf- nehmen wollen. Daß das hier einen Mann trifft, der font für diese Stelle sehr geeignet sein würde, kann ih auch meinerseits nur be- dauern, aber ih kann nicht hindern, wenn die Kaufmannschaft sagt: Er entspricht nit den Bedingungen, und wir wollen ihn deshalb niht. Ich kann das bedauern, aber niht ändern.

Graf Udo zu Stolberg knüpft an die vom Minister erwähnte Möglichkeit an, daß die Regelung der Frage in Berlin vorbildlich für die Provinzbörsen werden könne, um fi dann gegen eine solhe Regelung

auszusprecen. Geheimer Kommerzien-Rath Frenzel: Im Börsenaus\{chuß

baben die Vertreter der Kaufmannschaft einstimmig erklärt, daß die Landwirthschaftékammern, wenn sie an der Verwaltung der Produkten- börsen theil nehmen wollen, dies thun müssen durch ihre Mitglieder, und niht durch Beamte. Die Ausführungen des Grafen Klinckows- \troem beweisen nur, daß der betr. Paragraph des Landwirthscafts- kammer-Geseßes verfehlt sei. Lassen Sie endlih die Empfindlihkeiten fallen und vertragen Sie sich!

Graf Udo zu Stolberg hält die vom Geheimen Kommerzien- E gegebene Darstellung des Differenzpunktes nicht für zutreffend.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Es handelt sich hier um die Auslegung der Bestimmung des § 2 des Landwirthschaftsgeseßes :

Den Landwirthschaftskammern wird nah Maßgabe der für die Börsen und Märkte zu erlassenden Bestimmungen eine Mitwirkung bei der Verwaltung und den Preisnotierungen der Prôduktenbörsen, sowie der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, übertragen.

Nun möchte ih nicht gern bezüglih der Auélegung des Gesetzes, wozu ja in erster Linie der Herr Landwirthschafts-Minister berufen ist, seiner Auffassung präjudizieren.

JIch bin aber bisher von der Ansicht ausgegangen, daß die Auf- fassung des Herrn Geheimen Raths Frenyel nicht zutreffend sei ; ih habe meinerseits immer angenommen, daß die Mitwirkung bei der Ver- waltung und der Preisnotierung durch denjenigen Minister zu regeln ist, der mit der Ausführung des Gesetzes betraut ift. (Sehr richtig!)

Seine Aufgabe ist es, zu bestimmen: in der und der Weise foll die Sache vor sich gehen. Das ist meine Auffassung; ich will aber damit einer etwaigen abweichenden Auffassung des Ressort-Ministers durch meine Erklärung nicht präjudizieren.

Beim Eisenbahn- Etat befürwortet

Prinz zu Schoenaih-Carolath eine bessere Schienenver- bindung von Guben und Forst.

Ministerial-Direktor Dr. Mike kemerkt, daß eine Kleinbahn, als welche Guben—Forst gedacht sei, niht Anspruh auf die Tarife habe, welhe für Nebenbahnen gelten.

Nachdem Prinz zu Schoenaich-Carolath und Ministerial-Direktor Dr. Mie zu dem Gegenstande wiederholt das Wort genommen haben, bemerkt der

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Wir kommen jeßt in die allgemeine Erörterung der Frage hinein und ih möchte, ehe wir dazu übergehen, wenigstens diesen Spezialfall auch meinerseits hoffentlich zur Erledigung bringen, Als die Interessenten für die Bahn Forst-Guben fih zum ersten Mal mit dem Antrag um Genehmigung einer Kleinbahn an mich wandten dur die Provinzialbehörde, sagten sie ausdrücklich, daß von einem irgend erheblihen Durchgangsverkehr niht die Rede sein könne; nit für diesen, sondern für den Lokalverkehr solle in erster Linie die Bahn gebaut werden. Allmählih wuchsen nun aber, wi® es s{eint, in den Verhandlungen mit den Unternehmern die Aufgaben für die Bahn und sie dehnten nunmehr ihr Augenmerk über die eigent- lichen örtlichen Verkehre hinaus, auf folche Verkehre, die als all- gemeine Eisenbahnverkehre angesehen werden müssen! Meine Herren, was steht denn im Kleinbahngefeß ? Im Kleinbahngeseß ist allerdings keine genau umschriebene Begriffédefinition der Kleinbahn gegeben, es ist aber do in dem zweiten Absay des § 1 Folgendes bestimmt:

Insbesondere sind Kleinbahnen der Regel nah folche Bahnen, welche hauptsählich dem örtlihen Verkehr innerhalb eines Gemcinde- bezirkes oder benachbarter Gemeindebezirke vermitteln, sowie BaHnen, welche nit mit Lokomotiven betrieben werden.

Meine Herren, wenn Sie dieses Schema auf die Bahn von Forft nach Guben anwenden und damit den Verkehr vergleichen, welchen dieselbe in Anspruch nimmt, beispielsweise den Kohlenverkehr von Staatsbahnstationen nach Staatsbahnstationen, so werden Sie wohl zu der Ueberzeugung kommen, daß fie als eine Klein- bahn nicht mehr angesehen werden kann. Die beiden Ent- scheidungen, meine und die der Halleshen Direktion, stehen darin durchaus nicht im Witerspruh; ih konnte die Bahn als eine Klein- bahn anfehen und meine Genehmigung zusagen, da die betreffenden Interessenten sih innerhalb des Rahmers hielten; sowie sie aber über den Rahmen hinauskommen und mit ihren Anträgen auf direkte Expedition, Nachlaß der Expeditionsgebühren und Uebernahme des größeren Kohlenverkehrs an die Hallesche Direktion herantreten, war diese verpflichtet, ihnen zu sagen: nun hört es mit der Kleinbahn auf, mit diesen Ansprüchen tritt sie in Reih und Glied mit den Eisen- bahnen, die dem Geseze vom 3. November 1838 unterstellt find.

Graf von Frankenberg erwähnt eine Entscheidung der Eisen- bahnverwaltung, welhe in den Interessentenkreisen das größte und unliebfamste Auffehen erregt habe wegen der Menge von Schranken und Vorbehalten, an die der Minister seine Genehmigung fnüpfe. Es werde dabei offenbar von der Besorgniß ausgegangen, daß jede Kleinbaha den bestehenden Staatsbahnen Konkurrenz machen könne.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen: Meine Herren! Ich habe den Kleinbahnen gegenüber ein ganz gutes

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Gewissen. Seit dem Jahre 1892 if das Kleinbahnwesen in einer Entwickelung begriffen, die weder die Staatsregierung noch das Land erwartet hat, und es kommen Momente, wo mir, wenigstens in einzelnen Gegenden, die Entwickelung schon etwas zu rapide erscheint, Es haben zu diefer Entwickelung auch eine Reihe von Erwerbs, gesellshaften beigetragen, denen selbstverständlih die Rente in diesen Kleinbahnen die Hauptsache ist. (Sehr richtig!)

Meine Herren, um Ihnen auf die Anführung des Herrn Grafen Frankenberg ein Bild zu geben, wie die Ent, widckelung vor ih gegangen is, wiederhole ich die Ziffern, die ih gestern Abend in später Mitternachtsstunde in der Eisenbahn- Kommission dieses hohen Hauses vorgetragen habe. Es sind seit Jn- krafttreten des Gesezes vom 28. Juli 1892 bis zum 1. Oktober 1896 129 Kleinbahnen in einer Gesammtlänge von 2520 km genehmigt, Fch bitte dabei zu berücksichtigen, daß das erste Jahr nah Jn- frafttreten des Kleinbahngeseßes eigentlich mehr ein Oriertierungs- und Vorbereitungs-, als praktisches Jahr für die Klein- bahnen gewesen ist. Von diesen 2520 km sind am 1. April d. I. bereits fertig gewesen und in Betrieb genommen 2090 km, 430 km waren noch im Bau begriffen. Insgesammt sind seit 1892 146 Kleinbahnunternehmungen genehmigt und fernere 329 als Kleinbahnen meinerseits zugelassen.

Meine Herren, aus diesen Ziffern, glaube ih, geht doch sfoviel hervor, daß der Arbeitsminister durhaus nicht streng gegenüber den Kleinbahnen verfährt. Aber, meine Herren, der Arbeitsminister ift dur das Geseß gebunden. Die Kleinbahn follte keine Eisenbahn werden und ist darum in ganz anderer Weise rechtlich und faktish dur das Gesetz gestellt wie eine Eisenbahn; sie hat weder die Rechte noch die Pflichten, wie sie aus der Reichëverfafsung hervorgehen: sie steht weder unter der Betriebsordnung, noch unter der Verkehrs- ordnung; sie is andererseits mit einer ganzen Reihe von Privilegien ausgestattet, die die Eisenbahnen nicht haben. Sie follte eben keine Eisenbahn werden, fondern sie follte den Lokalverkehr zwischen benahbarten Gemeindebezirken vermitteln, sie sollte der Zubringer-, die Stihbahn im großen Ganzen werden, die den Verkehr von und nah der Eisenbahn zu bewältigen hätte. Mit der weiteren Entwidelung is naturgemäß auch der Wunsch gewachsen, aus diesan Kleinbahnen allmählich Eisenbahnen zu machen; insbesondere da, wo es dringend erwünscht erschiene, baldigst Renten aus dem Unternehmen zu erzielen, und zu dem Ende sih unter den Privilegien des Kleinbahngesetes und ohne die Lasten des Eisenbahngeseßes an den Verkehren der Staatseisenbahn durch Abkürzung von Linien u. \. w. zu betheiligen.

Meine Herren, so lange wir im Staatseisenbahnsystem stehen und ih glaube, mich in Uebereinstimmung mit sämmtlihen Mit- gliedern dieses Hohen Hauses zu befinden, wenn ih annehme, daß es als ein Segen für das Land zu betrachten ist, daß die Ver- staatlihung eingetreten ist, (Zustimmung) und dadurhaus kein Grund ist, aus diesem Staatébahnsystem wieder in ein gemishtes überzugehen wenn man auf dem Standpunkt steht, dann darf man auch nicht auf Umwegen zu dem gemishten System zurückehren; und das sind Umwege, wenn dur Vermittelung der Kleinbahnen allmählih wieder ein gemischtes System ins Land einzieht.

Herr Graf Frankenberg hat eine Reihe von Beispielen an- geführt, in denen der Bau der betreffenden Bahn als Kleinbahn ver- weigert worden ; in einem Theil dieser Beispiele hat {on die Reichs- behörde Einspruch erhoben und verlangt, daß die Bahn dem Eisen- bahngeseß unterstellt werde, daß sie so gebaut und eingerihtet werden muß, daß die Betriebsordnung und die Verkehrsordnung für deutsche Eisenbahnen Anwendung finden kann.

Ih möchte aber niht weitläufig werden und möchte mi be- \chränken, auf den, wie mir scheint, Hauptpunkt aus den Erörterungen des Grafen Frankenberg; das ist nämlih der Punkt, wo der Eisen- bahn-Minister Anstand nimmt, den Kleinbahnen Durchgangsverkehr zu überlassen. Meine Herren, soweit ih verstanden habe, befindet si der Herr Graf Frankenberg aber in einem Irrthum. Es soll den Kleinbahnen nit verwehrt werden, von irgend einer Staatsbahnstation auf irgend eine Station ihrer Kleinbahn Transporte ¿u übernehmen, es foll ihr auch nit verwehrt werden, von irgend einer Kleinbahn- station nah einer Staatsbahnstation Tranéporte zu bringen. Was ihr nur verwehrt werden foll in der Regel es können Fälle vorkommen und sind schon wiederholt vorgekommen, wo das im allgemeinen wirth- schaftlihen Interesse au gestattet wird, ist, daß die Kleinbahnen fh als Mittelglieder, als Durchgangsstrecken, zwischen zwei Eisenbahn- stationen schieben. Sie würden damit in das eigentliche Cisenbahnneß als Mittelglieder eintreten müssen und dazu sind sie niht bestimmt und nit geeignet. Meine Herren, ih habe, um keine Unklarheit über die Stellung des Arbeits-Ministers zu den Kleinbahnen zu lassen, bei der Einbringung des diesjährigen Anleihegeseßes demselben den ge- nannten Erlaß sowie eine Reihe anderer Materialien mitgegeben. Außer diesem Erlasse ist das eine Denkschrift über die Entwicklung des Klein- bahnwesens sowie die Erörterung der Frage, inwiefern die Kleinbahnen an den Erxpeditionsgebühren und den direkten Tarifen zu bethätigen fein würden; Sie finden diese Schriftstücke in dem vom Abgeordneten- hause übergebenen Material. Meine Herren, ih bin fest überzeugt, wenn Sie dieses Material einsehen und sih vergegenwärtigen, welche folofsale Entwicklung das Kleinbahnwesen inzwischen genommen hat, wie auch namentlich in der Provinz, der Herr Graf von Frankenberg angehört, wo in der allerlezten Zeit noch 40 Genehmigungsgefuche für Kleinbahnen genehmigt worden sind, fo glaube ih, wird Herr Graf von Frankenberg nicht daran festhalten wollen, daß seitens des Ministeriums nicht mit Wohlwollen die Frage der Kleinbahnen und ihrer Konzessionierung behandelt worden ift.

Herr von Herzberg bemerkt, daß in Pommern Ende Februar d. I. ein ganz gewaltiger Wagenmangel eingetreten sei; bei einer

einzigen Fabrik seien 378 Wagen nit gestellt worden. Die Mittel für Anschaffung neuer Wagen müßten erhöht werden.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Wir haben nicht nur 12 Millionen für Ver- mehrung des Wagenparkes eingestellt, sondern sehr viel mehr. Wir haben aus dem extraordinären Dispositionsfonds von 20 Millionen, welher im vorigen Jahre zum ersten Male praktisch geworden ift, den allererheblichsten Theil zur Vermehrung des Materials ver“ wendet, insbesondere zur Vermehrung der Lokomotiven. Denn, um rehtzeitig die Wagen an die betreffenden Produktionsstellen heran- zubringen, bedarf es in erster Linie einer genügenden Zahl von Lokomotiven, Es find nun auch in diesem Jahre sehr erhebliche Mittel für den Bau von Betriebsmaterial vorgesehen und

theilweise bereits verwendet worden, beziehung8weise werden im laufenden Fahre, fowie die betreffenden Fonds disponibel find, ver- wendet werden. Ich lann nur hinzufügen, daß wir die Leistungs- fähigkeit unserer Waggonfabriken voll in Anspruch genommen haben, daß wir uns aber bisher nicht haben entshließen können, auswärtige Waggonfabriken heranzuziehen. (Sehr richtig!) Meine Herren, nun giebt es zwei s{chlimme Perioden im Jahre: Das ift die große Sturm- und ODrangperiode im Spätherbst, am s{limmsten im November, und dann eine zweite kleinere im Frühjahr. Fch habe immer die Meinung gebabt, daß durch sachgemäße Dis- positionen der betreffenden Versender und Empfänger die Früßjahrs- periode wefentlih abgeschwäht werden könnte; aber darin habe ich mih getäusht. Jeder will im Frühjahr, womöglih in derselben MWote sein Saatgut, seinen künstlihen Dünger haben, und der be- treffende Baulieferant oder Unternehmer seinen Zement,- Kalk und sonstiges Material; furzum, es drängt sich in wenigen Wochen ein ganz fkolossaler * Bedarf zusammen. Tritt das nun gleih- zeitig noch mit dem Aufgang der Schiffahrt zusammen, fo is der Bedarf an gedeckten Wagen und darum handelt es sich in dieser Frühjabrsperiode fast aus\scließlich ganz plößlih außerordentli groß, und die Eisenbahnverwaltung ist, troÿdem ‘sie alles gethan hat ich muß sagen, das Zentral-Wagenbureau hat Tag und Nacht geshafft, um Abhilfe zu bringen, doch zeitweise niht in der Möglich- feit dazu gewesen. Aber ganz so shlimm, wie es Herr v. Herzberg geschildert hat, ist die Sache doch nicht. Wenn ihm die chemischen Fabriken gesagt haben, 378 Wagen seien ihr nicht gestellt worden, fo ist das, wörtlih genommen, vielleicht rihtig. Aber ih möchte Sie bitten, in der Fabrik zu fragen, ob sie 378 Wagen weniger versandt hat, dann wird sie Ihnen sofort antworten: nein. Sie hat die 378 Wagen so herausgerechnet, daß die an den verschiedenen Tagen nit gestellten Wagen zusammengestellt find, und dann kann allerdings \chließlich eine Summe von 378 herauskommen. Jch bin fest überzeugt, daß man nicht 378 Wagen weniger versandt hat, sondern daß sich die Bersendung nur hinausgeshoben hat. Ich gebe aber zu, daß auch dies große Ver- legenheiten für die Produzenten und Konsumenten herbeiführen kann.

Wenn nun darauf hingewiesen ist, daß möglicherweise in der Mobilmachung noch shlimmere Zustände eintreten können, fo möchte ih darüber doch den Herrn Vorredner beruhigen. In der Mobil- machung müssen wir sehen, wo wir die Wagen alle hinstellen, die wir

übrig haben.

Ober - Bürgermeister We sterbur g - Cassel plaidiert für Ver- größerung des Casseler Bahnhofs, der für den enormen lokalen und Durchgangs verkehr viel zu klein geworden sei.

Freiherr von Malyahn hält die Bertretung von derartigen Lokalinteressen bei der Etatöberathang auf Grund seiner 28 jährigen Erfahrung für einen abusus. :

E Westerburg verwahrt sh gegen diefen Ausdru. i

Gegen 5 Uhr beantragt Freiherr von Manteuffel die Vertagung. Der Präsident widerspriht dem Antrage, der darauf zurückgezogen wird. :

Bei der Bauverwaltung bringt :

Ober-Bürgermeister Bender- Breslau den Streit der Telegraphen- verwaltung und der Stadtgemeinde Breslau wegen der Anlage von Telegraphenleitungen zur Sprache. Die Behörde habe jeßt, wo der Prozeß beim Reichsgericht shwebe, plöglich den Kompetenzkonflikt er- hoben. Dadurch werde verhindert, daß endgültig festge|tellt werde, was thatsächlich zur Zeit auf diesem Gebiete Rechtens sei. Die Frage sei für die Kommunen von der größten Bedeutung; es handle sih um die Rechte der Gemeinden an ihren Straßen.

Ein Regierungs-Kommissar bemerkt, daß in dem Breslauer Falle einem früheren Falle, der sich in der Provinz Westfalen abgespielt habe, analog verfahren sei, worauf Ober - Bürgermeister Bender nohmals nah ter Absicht fragt, welhe die Regierung bcstimmt habe, in diesem Falle dem Reichs-Postfiskus gefällig zu fein.

Der Regierungs-Kommissar erwidert, daß dadur fest- gestellt werden folle, ob die Angelegenheit öffentlih-rehtlichen oder zivilrechtlihen Charafters fei. :

Um 51/4 Uhr wird die weitere Etatsberathung auf Frei-

tag 1 Uhr vertagt.

Haus der Abgeordneten. 92. Sizung vom 26. Mai 1897.

Ueber den ersten Theil der Sißung is vorgestern berichtet worden. :

Die zweite l Ri S Novelle zum Handels- fammergeseß wird fortge}eßt. :

S L eE Sin: Die Handelskammer is befugt, Dis- pacheure und solche Gewerbetreibende der in § 36 der Reichs- Gewerbeordnung bezeichneten Art, deren Thätigkeit in das Gebiet des Handels fällt, insbesondere auch Probezieher für Zuckter und Melasse, öffentlich anzustellen und zu beeidigen.

Abg. Gorke (Zentr.) beantragt aus rechtlichen Gründen, die von der Kommission hinzugefügten Worte „insbesondere Melasse“ wieder zu streichen, weil diese Probezieher bereits unter den § 36 der Gewerbeordnung fielen.

Die Abgg. Gothe in (fr. Vag.), Reichardt (nl.) und von Bro ck- hausen (kon}.) sowie Geheimer Regierungs-Rath Lusensky sind mit der Sts einverstanden.

Der Antrag Gorke wird angenommen. :

8 34h bestimmt: Die Handelskammer unterliegt der Auf- sicht des Ministers für Handel und Gewerbe. Auf Antrag deóselben kann eine Handelskammer durch Beschluß des Staats- Ministeriums aufgelöst werden. Es sind sodann Neuwahlen anzuordnen, die innerhalb dreier Monate vom Tage der Auf- lósung an erfolgen müssen. Ueber die Geschäftsordnung und Vermögensverwaltung der Handelskammer während der Zwischen- zeit trifft der Minister die erforderlichen Anordnungen.

Abg. Gothein beantragt prin ipaliter, den Z 34b ab- zulehnen, eventualiler den leßten zu gal. Die Auf- lósung tritt erst mit der nah erfolgten euwahlen vorzu- nehmenden Neukonstituierung der Handelskammer in Kraft.

Abg. Möller (nl.) beantragt den Zusaßg : Dabei ist Für- sorge zu treffen, daß die den andelskammern geseßlih über- tragenen Pflichten und Befugnisse auh für die Zwischenzeit erfüllt werden können.

Berichterstatter Dr. E ckels referiert, daß die Kommission diesen aragraphen in die Vorlage eingeshoben habe, um einmal die seit ahren \chwebende Frage zu entscheiden, die ausgetaus sei, als Fürst

Bismarck mit dem Jahresberiht einer Handelskammer nicht einver: standen gewesen sei und zwar die Kammer nicht aufgelöst, aber den Behörden untersagt habe, die Beiträge für die Kammer einzuziehen. Abg. Dr. Stephan- Beuthen Dea stimmt dem Prinzipal uflösungsbefugniß der Regierung

um fo weniger für angebraht halte, als die Regierung sie in der Vorlage selbst niht gefordert habe; eventuell stimme er dem Antrag

öller oder dem Eventualantrag Gothein zu. i:

Abg. Gothein hält die gänzliche Streichung der Auflöfungs-

antra

Gothein fu weil er eine

befugniß für das befle, Die Hantelskammer babe wihtige Befug- niffe, die m unterbrohen werden vürften; z. B. babe die Breëlauer Kammer jährlich mehrere bundert Guta@hten an die e zu er- statten; die Kammer habe ferner ehrengeritliße Handlungen vorzu- nebmen, über tas Mafklerwesen, die Börsenordnungen 2c. zu ent- scheiden. In allen diesen Thätigkeiten werde dur eine Auflösung ein Vakuum eintreten. Die Auflösungsbefugniß werde in der Praxis fast gar feine Bedeutung haben. Mindestens müsse aber zur eseiti- gung der prafktishen S@hwiercigkeiten infolge einer Auflösung sein Eventualantrag angenommen werden, der prâziser sei als der Antrag

öller. Abg.S am Ss : Die vom Abg.Gothein ongeführten Funktionen sind den Handelskammern keineswegs dur Geseg fibertragen worden. Der Minister kann den Kammern jeden Augenblick die Aufsicht über die Börse entziehen, und damit entfallen die Hauptbedenken des Abg. Gotbein gegen den Kommissionsbeschluß. Die Streichung des S 34b würde zu den größten Schwierigkeiten führen. Fürst Bismard ift mit den Handelskammern niht in Streit gerathen, weil fie seiner R nicht zustimmten, sondern weil sie sih weigerten, unritige

ngaben ihrer Berichte ridtig zu stellen. Er bat fie allerdings nit auflösen können, hat aber praftisd dasselbe errei. Es bandelt ih jegt nur darum, diese Möglichkeit geseßlih festzulegen. Damit fommen die Handelskammern befser weg, als wenn wilifürli gegen sie verfahren wird. Der Antrag Möller ift überflüssig, da hon nah der Vorlage der Minister für die Zwischenzeit die nöthigen An- ordnungen zu treffen hat. Jh bitte, den § 34b unverändert an- zunehmen.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Die Bestimmungen des § 34b ftimmen faît wört- lich überein mit ten Bestimmungen des § 31, welWer ih ín der vor- jährigen Geseteêvorlage über die Handelskammern befand, nur mit dem einen Unterschied, taß statt des Wortes „Geschäfteführung“ das Wort „Geschäftsordnung“ aufgenommen ist. Richtiger und verständ- licher is es, das Wort „Geschäftsführung“ zu segen; in diesem Sinne liegt ja au ein Antrag auf Verbesserung vor.

Nun mötte ih zunähst hervorbeben, wedhalb der § 34 Þ niht in die gegenwärtige Gesezesvorlage aufgenommen ist. Der Grund ift einfa der, daß es sh für die Regierung jeßt nicht mehr darum handelte, ein organishes Gesey über die Handelskammern vorzulegen, sondern daß, wie in der Begründung dieser Vor- lage au schon hervorgehoben is, man sih darauf beschränkt hat, diejenigen Bestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, die einerseits dur die bestehenden Geseße und andererseits dur das praktishe Bedürfniß als unbedingt nothwendig an die Hand gegeben find. Dann war es aber nicht nothwendig, eine Bestimmung aus- drücklich zu treffen bezügli dec Aufsicht, die dem Minister über die Handelskammern zustehen soll. Denn diese Aufsicht hat er in der That bereits. Sie folgt aus den allgemeinen geseßliwen Bestimmungen, die sih im Landrecht und in der Regierungsinstruktion finden, wonach dem Minister die Aufsicht über die Korporationen und insbesondere über die den Zwecken von Handel und Gewerbe dienenden Kor- porationen zusteht. Es war also niht nothwendig, eine Bestimmung in diesem Sinne aufzunehmen.

Cbenso wenig war es nothwendig, eine Bestimmung über die Auflösung vorzusehen, aus dem Grunde, weil die Praxis sowohl als auch die innere Begründung für die Auffassung \priht, von der man stets ausgegangen ist, daß der Minister, wenn er die Befugniß hat, die Genehmigung zu ertheilen oder zu verweigern zur Errichtung von Handelskämmern, auch die Befugniß haben muß, die Genehmigung dann zurückzuziehen, wenn die Vorauéseßungen nicht mehr vorliegen, unter denen er sie ertheilt hat. Mit der Entziehung der Genehmi- gung wird thatsächlich der Zweck erreiht, der im öffentlihen Interesse erreiht werden muß; es werden dann der betreffenden Handelskammer die öffentlich rechtliGen Befugnisse genommen, die ihr nicht mehr belassen werden dürfen. Zu diesen Besorgnissen gehört vor allem au die Einziehung von Beiträgen, und wenn die Handelskammer nicht mehr in der Lage ist, Beiträge zwangsweise einziehen zu können, dann wird sie doch dem Zustand der Auflösung fehr nahe fein.

Nun bat man es in der Kommission für zweckmäßig gehalten, über die engere Begrenzung der Aufgaben des Entwurfs, wie er von seiten der Regierung vorgelegt ist, hinauszugehen und eine vollständige Revision sämmtlicher Beftimmungen über die Handelskammern vor- zunehmen. Demgemäß hat man es auch für richtig gehalten, diese Bestimmungen aufzunehmen, die \sich in dem früheren Geseßtz- entwurfe befanden, um diese scheinbare Lücke des Gefeßes zu deen. Darnah ergiebt sich also, daß wir unsererseits die Aufnahme dieser Bestimmungen thatsächlih niht beanstandet haben ; daß sie aber nothwendig sei, das brauen wir nit anzuerkennen. Streichen wir sie, so bleibt es bei dem aus den bisherigen Bestim- mungen und der Praxis sich ergebenden Rechtszustand. Ih würde aber meinerseits befürworten, sie anzunehmen, denn wenn man einmal fch auf den Standpunkt gestellt hat, daß dieses Gesey niht ledigli diejenigen Bestimmungen aufnehmen foll, deren Annahme wirkli praktishes Bedürfniß ist, dann muß man auh diese Be- stimmungen annehmen, welche in den Rahmen eines organischen Ge- setzes gehören.

Fch möchte es nun für unbedenklich zulässig halten, wenn man hier gerade das Wort „Auflösung“ niht sensualissimse versteht, wie es der Abg. Gothein verstanden hat, so daß man aus der Fassung die Konsequenz ziehen müßte: Wenn die Handelskammer aufgelöst it, so existiert sie niht mehr. Bei einer folhen Auslegung würde der Inhaber des von der Handelskammer angesammelten Vermögens wegfallen, und dieses Vermögen würde, wenn die Handelskammer aufgelöst ist, nicht auf die durch Neuwahl zu bildende neue Kammer übergehen. Man kann aber doch den erften Say des Absay 2 nur interpretieren unter Mithineinziehung des folgenden Sahes, in welchem gesagt ist: „es sind sodann Neuwahlen anzuordnen“; das heißt doch nichts Anderes, als die Auflösung bezieht sich lediglih auf die aktuelle Zusammenseßung der Handelskammer, nur die wird aufgelöst, es sind daher alsbald Neuwahlen vorzu- nebmen. Ih glaube deshalb, es ist thatsählih unbedenklich, den 8 34b, so wie er vorliegt, anzunehmen, und es ist au korrekt, ihn anzunehmen, weil die Kommission sh einmal auf dea Standpunkt gestellt hat, nicht lediglich diejenigen Bestimmungen aufzunehmen, die in eine ergänzende Novelle gehören, sondern das Gesetz selbft in feiner Gesammtheit zu revidieren und umzugestalten.

. M es na dieser Erklärung für das Beste, die i A E die tür die Handelskammern günstiger fet, m: die Auflösungsbefugniß dem ganzen Staats - Ministerium übertragen werde, und zieht seinen Antrag zurück, der dadurch über- s) g geworden fei, das

\häftsordnung“ durh „C e agen zu ersegzen.

Abg. Kir \ch (Zentr.) befürwortet seinen Antrag.

der Abg. Kirsch beantrage, das Wort „Ge:

Abg. von Brockhausen (kons.) schließt ih den Ausführungen des Abg. Gamp. an; dieselbe Auslösungtbetuquis der Regierung be- stehe auch für andere Institute, namentlih für die Landwirthschafts- fammern. Er stimme gegen den Antrag Gothein und nur für den Antrag Kirsch. : ; : : Die Anträge Gothein werden abgelehnt; § 34 b wird mit der Aenderung nos dem Antrag Kirsh angenommen.

Nach § 36 soll das Gesey mit einigen Ausnahmen auf die bestehenden kaufmännischen Korporationen keine Anwendung finden. i Abg. Dr. Stephan-Beuthen beantragt, auch die Be- stimmung über die Oeffentlichkeit der Sißungen hiervon aus- zunehmen, sodaß au die Verhandlungen dieter Korporationen offentlih sein müssen. Er beantragt ferner den Zusaß, daß es zur Vereinigung einer faufmännischen Korporation mit einer {hon berichenden Handelskammer eines mit dieser zu vereinbarenden Statuts bedarf, welhes der Genehmigung des Ministers unterliegt. i N

Abg. Dr. Böttinger (nl.) bedauert, daß die Industrie in den Korvorationen nicht genügend vertreten sei, und behält sih vor, eine entiprehende Refolution in der dritten Lesung einzubringen.

Aba. von Brockhausen stimmt den Anträgen des bg. Stephan zu, weil sie Konsequenzen des Beschlusses zu § 2 seien, behält fich aber eine andere Abstimmung für die dritte Lesung vor. _ L

Abg. Gamp erklärt ih gleihfalls für die Anträge und erwidert dem Abg. Böttinger, daß es ledigli Schuld der Industrie selbft fei, wenn sie feine genügende Vertretung in den Korporationen habe.

Abg. Broemel (fr. Vgg.) bestreitet, daß die Industrie in den Korporationen nit hinreichend vertreten sei, und beruft sih auf die Korporationen in Stettin und Königsberg, welche mehrere Mitglieder hätten, die zugleih dem Handel und der Industrie angehörten.

S 36 wird mit den Aenderungen des Abg. Stephan an- genommen.

Im übrigen wird die Vorlage nach den Kommi|htons- beshlüfsen angenommen. i :

Die Kommission beantragt ferner folgende Resolution: die Regierung zu ersuchen, die Gerichte dahin anzuweijen, daß sie vor ciner ein für alle Male erfolgenden Vereidigung von Bücherrevisoren und sonstigen kaufmännischen Sachverständigen die Handelskammer hören und sih von ihr hierzu, jowie zur ma als Konkursverwalter geeignete Personen vorschlagen lassen.

Die Resolution wird angenommen. :

Es folgt die Berathung der Denkschrift über die Aus- führung des Geseßes von 1895, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnunags- verhältnisse von Arbeitern, die 1in staatlihen Be- trieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten. j -

Abg. Dr. Stephan - Beuthen beantragt die Reberweisung der Denkschrift an die Budgetkommission. Mit den von der Regierung befolgten Grundsäßen könne er sih nicht vollständig einverstanden er- klären. Es werde zu sehr das fiskalishe Interesse wahrgenommen und ein möglihst hoher Miethsertrag zu erzielen gesuht. Das Reins erträgniß habe 2,9 %/) des gesammten Anlagekapitals betragen, die Regierung könne sich auch mit einer mäßigen Verzinsung begnügen. Das beste System im Interesse der Gesundheit und Sittlichkeit sei das der Einfamilienhäuser mit gesonderten S arr und gesonderten Treppen. Dabei könnten nicht fo leiht Krankheiten dur die herum- laufenden Kinder vershleppt werden und unsittliher Einfluß auf die Kinder ausgeübt werden, wie beim Zusammenwohnen in größeren Häusern. Die Regierung habe dieses System aber leider nicht befolgt, weil es mehr Kosten verursache. H / :

Abg. Gamp stimmt der Ueberweisung an die Kommission zu, widerspriht aber der Ansicht des Vorredners in Bezug auf Ein- familienhäuser und meint, taß man eine so mäßige Verzinsung von 2,9 9/0 nicht beanstanden könne. : : i i

Abg. Möller ist mit der Ueberweisung an die Kommission ein- verstanden und meint, daß ein Einfamilienhaus in vielen ländlichen Distrikten, wo der Play billig sei, nah vielen Richtungen wünschens8- werth sei; dieser Wunsh widersprehe aber der im vorigen Fahre angenommenen Resolution des Hauses, daß die Häuser den örtlichen Verhältnissen angepaßt werden sollten. 2,99% sei eine sehr billige Verzinsung. * i :

Ein Regierungs8kommissar sagt die Vorlegung von weiterem Material und von Zeichnungen der Häuser in der Kommission zu.

Die Denkschrift wird der Budgeikommission überwiesen.

Jn erster und zweiter Berathung werden sodann noch die Gesezentwürfe, betreffend Abänderung der hinsichtlich der Jagd auf Wasservögel für Ostfriesland geltenden ge}eß- lichen Bestimmungen, betreffend die Erri chtung eines Amts- gerichts in der Stadt Witkowo und betreffend den Erlaß polizeiliher Strafverfügungen wegen Uebertretung ssttrom- und \hiffahrtspolizeiliher Zorschriften auf der Elbe und auf dem Rheine, sowie der Zusagzartikel zur revidierten Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 ohne Debatte angenommen.

Séluß nah 31/2 Uhr. Nächste Sißung Freitag 11 Uhr. (Vereinsgeseß.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Auswärtiger Handel des deutschen Zollgebiets im April 1897. (Nah dem vom Kaiserlihen Statistischen Amte herau8gegebenen Aprilbefte.)

A. Einfuhr im April in Tonnen zu 1000 kg netto: 3 354 822 gegen 3 057889 und 2591 474 im April der beiden Vorjahre, daber mebr 296 933 und 763 348. Hierunter Edelmetalle 67, übrige Artikel 3 354755. Gestiegen ist hauptsächlich die Einfuhr von Abj¡âllen (um 27 875), Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren (26 126), Eifen und Eisenwaaren (14 105), Erden, Erzen 2c. (115 299), Getreide (67 454), Holz 2c. und Waaren daraus (19 994), Material- 2c. Waaren (47 092), wäbrend die Kohleneinfuhr erheblih url gogangen ist (um 38 055).

Die Gesammteinfuhr in den vier Monaten des Jahres betrug 11 213 237 gegen 10010940 und 8 244 486 im gleihen Abschnitte der Vorjahre. Am meisten hat die Getreideeinfuhr zugenommen: 1 956 748 gegen 1 708 756 und 1 193 169. Z

B. Ausfuhr im April in Tonnen zu 1000 kg netto: 2 199 704

gegen 2034252 und 1970782 im April der beiden Vorjahre, daher mebr 165 452 und 228 922. Hierunter Edelmetalle 49, übrige Artikel 2 199 659. Gestiegen ist hauptsächlich die Ausfuhr von Grden, Erzen 2c. (um 83 679), Getreide (6783), Material- 2c. Waaren (75 606, worunter Rohzucker 60854), Kohlen (71 997), während die Ausfuhr von Eisen und eid um 29 810, Steinen und Stein.vaaren um 10 203 urückgegangen ist. N Die G-sammtausfuhr in den vier Monaten des Jahres betrug 8 236 797 gegen 7 902551 und 7 037 053 im gleichen Zeitraum der beiden Vorjahre. Besonders gestiegen ist die Rohzukerausfuhr: 300 274 gegen 186 645, darunter Had den Vereinigten Staaten von Amerika 157 388 gegen 68559. : 5

Fahrräder-Einfuhr in den vier Monaten: 7536 Stück, Fahr- räder-Ausfuhr: 7513 Stück; Fahrradtheile: a. Einfuhr 140, b. Aus- fuhr 120 t.

Die Selbstmorde in Preußen 1895. (Stat. Korr.) Im Jahre 1895 endeten im gesammten Staate ‘6174 (4896 männliche und 1278 weiblihe) Personen ihr Leben dur

Selbstmord; von je 100000 Ortsanwesenden starben demna 19 in dieser

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