1897 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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Das A Privilegium if durch das Amtsblatt der Re- gierungen in Frankfurt a. O. und Stettin befannt zu machen und eine meEe davon, daß dieses gesehen, in die Gesez-Sammlung aufzu- nehmen. Gegeben Séliy, den 29. April 1897. (I, S.) Wilhelm R. von Miquel. Thielen.

Muster A. 200 Mark Nr. A. Dreieinhalbprozentiger Anleiheschein

der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellschaft Ae vom Jahre 1897

über weihundert Mark. Inhaber dieses Anleihesheins hat auf Ne von Zweihundert Ma i Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Mee aufgenommenen Anleihe von 5 700000 46 der Stargard- üstriner Eisenbahn-Gesellshaft. Die Zinsen find gegen Rüdgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Soldin, den 1897. (Trockener pg : Die Direktion der Stargard-Küstriner isenbahn-Eesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.) Diesem Anleihescheine sind 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom bis mit Zinsschein-Anweisung beigegeben.

Muster B. 500 Mark Nr. B.

Dreieinhalbprozentiger Anleiheshein

der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellschaft, Maden vom Jahre 1897

Fünfhundert Mark. Inhaber dieses Anleibesheins hat auf Höhe von Fünfhundert Mark Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Privilegiums aufgenommenen Anleihe von 5 700 000 (6 der Stargard- Küstriner Eisenbahn-Gesellshaft. Die Zinsen find gegen gabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. &s Soldin, den 1897. (Trockener Stempel.) Die Direktion der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Ausgefertigt. O eigenhändig.) Diesem Anleihesheine find 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom bis mit Zinsschein-Anweisung beigegeben.

Muster C. 1000 Mark Nr. C.

Dreieinhalbprozentiger Anleiheschein

der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gefellshaft, Aus N gu Jahre 1897 Éi

über Eintausend Mark. Fnhaber dieses Anleihesheins hat auf Höhe von Eintausend Mark Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Eee aufgenommenen Anleihe von 5 700 000 46 der Stargard- üstriner Eisenbahn-Gesellschaft. Die Zinsen sind gegen Rükgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. Soldin, den 1897. (Trockener Stempel.) Die Direktton der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesfellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder fakfimiliert.) Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.) Diesem Anleihesheine sind 20 Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom bis mit Zinsschein-Anweisung beigegeben.

Muster D.

S Zinsschein 1. Reihe zu dem dreieinhalbprozentigen Anleihescheine der Stargard-Küstriner Gisenbahn-Gesellschaft, Ausgabe von 1897

Nr. A. Vúnhaber dieses hat vom 1. April (1. Oktober) 18. . ab die halbjährlichen Zinsen für die Zeit vom bis auf den oben genannten Anleibeschein über 200 Mark bei den umstehend angeführten Zahlstellen zu erheben mit U 2E Soldin, den 1897. / (Trockener Stempel). Die Direktion der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellschaft. (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert). Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.) Einlösungsstellen: D Soldin bei der Gesellschaftskasse. n

Nerjährt am...

Muster E. M

E ; Zins\chein 1. Reihe zu dem dreieinhalbprozentigen Anleihescheine der Stargard - Küstriner Eisenbahn - Gesellschaft, s Ausgabe von 1897 T, 25 úInhaber dieses hat vom 1. April (1, Oktober) 18 . . ab die halbjährlihen Zinsen für die Zeit vom ) bis auf den obengenannten Anleiheschein über 500 Mark bei den umftehend angeführten Zahlstellen zu erheben mit As Soldin, den 1897. : (Trockener Stempel.) Die Direktion der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellshaft, _ (Unterschriften eigenhändig oder fafsimiliert.) : Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.) Einlösungsftellen: 0 n Soldin bei der Gesellschaftskafse.

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Verjährt am .…,,

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E E O 1. Reihe zu dem drei On 1 ed ioleiheseine der Stargard-Küstriner- Eisenbahn-Gesellschaft, Ausgabe von 1897

Nr. C

Inhaber diefes hat vom 1. April (1. Oktober) 18 . . ab die halbjährlichen Zinsen für die Zeit vom : i bis auf den obengenannten Anleibeschein über 1000 Mark bei den umstehend angeführten Zahlstellen zu erheben mit E

Soldin, den

(Trockener Stempel.)

Li Die Direktion der Stargard-Süstriner-Giseubahn-GeselsGafk.

(Unterschriften

eigenhändig oder faksimiliert).

Ausgefertigt. i (Unterschrift eigenhändig.)

Einlösungsftellen :

V Soldin bei der Gesellschaftskasse.

Verjährt am . - -

Muster G. i Anweisung zur Abhebung * neuer Zinsscheine für den dreieinhalb- prozentigen Anleiheshein der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gefellschaft, Ausgabe von 1897

200 Mark.

__ Inhaber empfängt gegen Rückgabe diefer Anweisung nach vor- fngiger öffentliher Bekanntmachung der Direktion bei unserer Gesell- haftsfasse die folgende Reibe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor- bezeichneten Anleihescheine der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesell- haft, sofern niht von dem Inhaber des Anleihesheins gegen diese Ausreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solhen Wider- spruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt niht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreihung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Soldin, den E (Trokener Stempel.) Die Direktion der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesells(aft. (Unterschriften eigenhändig oder fakfimiliert.) i Ausgefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)

Muster U. Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine für den dreieinhalb- prozentigen Anleiheschein der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellschaft, Ausgabe von 1897

500 Mark.

__ Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung nah vor- pingiger öffentlicher Bekanntmachung der Direktion bei unserer Gefell- aftskasse die folgende Reihe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor- bezeichneten Anleihesheine der Stargard. Küstriner Eisenbahn-Gesell- schaft, sofern niht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diefe Ausreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines folhen Wider- spruhs, oder wenn die Anweisung überhaupt niht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleibescheins.

Soldin, den E (Trockener Stempel.) Die Direktion der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellschaft. ___ (Unterschriften eigenhändig oder faksimiliert.) Au3gefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)

Muster I. Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine für den dreieinhalb- prozentigen Anleiheshein der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesellschaft, Ausgabe von 1897

__ Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung nah vor- fn iger öôffentliher Bekanntmachung der Direktion bei unserer Gesell- hastskasse die folgende Reihe von 20 Stück Zinsscheinen zum vor-- bezeihneten Anleihescheine der Stargard-Küstriner Eisenbahn-Gesell- schaft, sofern niht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Ausreihung Widerspru erhoben ist. Im Falle eines folhen Wider- \pruchs, oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebraht werden kann, erfolgt die Kusreihung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleibescheins.

Soldin, den i (Trockener Stempel.) Die Direktion der Stargard-Küstriner Cisenbahn-Gesellschaft. : _ (Unterschriften eigenhändig oder fakfimiliert.) Au3gefertigt. (Unterschrift eigenhändig.)

Preußischer Laudtag. Herrenhaus.

19. Sißung vom 28. Mai 1897.

Die Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1897/98 wird beim Etat der Justizverwaltung fortgeseßt.

Bei den Einnahmen giebt

Ober-Bürgermeister Struckmann - Hildesheim zur Erwägung anheim, ob_niht eine Reduktion der zu hoben Gebührentarife angezeigt sei. Die Steigerung der Einnahmen sei nicht dur eine Zunahme der Geschäfte, sondern durch die neue Gebührenordnung von 1895 zu erklären. Nach derselben hätten sich auch die Notariatsgebühren nah den Gerihtsgebühren zu richten. Besonders hart fei die Provinz Hannover von der neuen Regelung betroffen worden. Jedenfalls habe das neue Gerichtskoftengeseß für die ftädtishen und [ländlichen Ge- meinden eine ungemein hohe Mehrbelaftung zur Folge und wirke auf das Publikum geradezu abschreckend gegen die fernere Inanspruhnahme der Gerichte Puy Akte der freiwillizen Gerichtsbarkeit. Das sei- eine fehr bedenklihe Wirkung des neuen Gesetzes.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Auf die Anregung des Herrn Ober-Bürger- meisters Struckmann kann ih zunächst die Erklärung abgeben, daß die Königliche Staatsregierung und insbesondere die Justizverwaltung die Wirksamkeit des neuen Kostengeseßes mit der größten Aufmerksamkeit zu verfolgen bestrebt iff und zwar speziell auch nach der Richtung hin, um fih ein Urtheil {hafen zu können, ob die in dem Kostengeseßz vorgesehenen Gebühren über das Maß des Billigen und Nothwendigen hinausgehen. Die von Herrn Ober-Bürgermeister Struckmann vor-

f gebrahten Zahlen, soweit , sie Einzelfälle betreffen, bin ich

selbstverständlich zu fkontrolieren nicht in der Lage gewesen, ih habe aber nicht den geringften Zweifel, daß alle diese Zahlen rihtig sind. Es sind auch wohl ähnlihe Berehnungen {hon aufgestellt bei

der Berathung des Kostengesetes selbft; es bedurfte dabei nur einer

Gesetzentwurfs, um zu diesem Resultate zu gelangen. Es ist auch bei der Berathung des Geseges niemand darüber im Zweifel gewesen, daß das\elbe nah oben hin eine Erhöhung der Kosten zu Lasten des rechtsuchenden Publikums zur Folge haben würde; nihts desto weniger

si einverstanden erklärt, und dasselbe ift mit nicht sehr erheblichen Aenderungen im Großen und Ganzen auch Ihrerseits ‘genchmigt worden.

Daß die jeßige Koftenhöhe auf dem Gebiete der nicht ftreitenden Gerichtsbarkeit zu vielen Beschwerden Anlaß giebt, wird an und für si keinem Zweifel unterliegen ; daß diese Empfindung in der Provinz; Hannover lebhafter hervortritt wie anders wo, dafür hat Herr Ober. Bürgermeifter Struckmann bereits eine Erklärung gegeben; fie liegt darin, daß bis zum Erlaß dieses Geseßes nah den in der Provinz Hannover geltenden alten Sportelordnungen die Gebühren für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit ganz erheblich niedriger waren, als in den alten Provinzen, daß sie insbesondere {on sehr bald eine Marimalgrenze erreihten. Die höchste Gebühr, die in der Provinz Hannover für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhoben werden konnte, betrug nur 30 #, sie war bereits erreiht bei Objekten von 27—30 000 M

Noch eine weitere, in den alten Provinzen nicht gekannte Er- Teihterung für die Eingesessenen der Provinz Hannover lag darin, daß niht untershieden wurde zwishen ein- und zweiseitigen Ge- schäâften. Auch nah dieser Richtung hin hat die neue Gebühren- ordnung, welche eine gleihe Behandlung der Sachen im ganzen Um- fange der Monarchie herbeiführte, sich in der Provinz Hannover be- sonders fühlbar machen müssen, indem auch dort ein zweiseitiger Akt jeßt doppelt so hoh tarifiert wird wie ein einfeitiger.

Wenn Herr Ober-Bürgermeister Struckmann noch besonders hin- gewiesen hat auf die sehr hohen Säße für Erb- und Uebertragsverträge, fo wirkt noch ein anderer Umstand dabei mit, nämlich der, daß nach einer Entscheidung des Kammergerichts, des höchsten Gerichtshofes in Kosten- sahen, Erb- und Uebertragsverträge doppelt besteuert werden, nämlich einmal als Uebertragsverträge, und dann auch noch als [eßt- willige Verfügungen, als Testamente, sodaß jeßt im Bezirk des Dber- Landesgerichts Celle der vierfahe Satz desjenigen, was früher zu zahlen war, herauskommen kann.

Meine Herren, ih gebe vollkommen zu, daß derartige Dinge nit angenehm berühren und vielfach \{chmerzlich empfunden werden; anderer- seits werden wir aber niht vergessen dürfen, das bei den niedrigen Objekten dieses Geseß im allgemeinen erheblihe Erleichterungen ge» bracht hat, daß besonders auf dem Gebiet des Immobiliarverkehrs für kleinere Objekte die Säße nicht unerheblich heruntergeseßt sind. Es ist von vornherein, namentlich auch von seiten des Herrn Finanz- Ministers der Grundsaß \charf ausgesprochen, daß die Neuregelung der Gerichtskosten auf diesem Gebiet niht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen führen dürfe, und deshalb für die Herabsetzung der Kosten nah unten ein Ausgleih gefunden werden müsse in der Er- böhung der Koften nah oben. Daß dieser Gesihtépunkt sich au in der Praxis als berechtigt erwiesen hat, dafür darf ich mich berufen auf den Bericht eines Ober-Landesgerichts-Präsidenten, der besonders hervorhebt, daß in seinem Bezirk es ist der Bezirk Kiel die Kosteneinnahme für die kleinen Objekte in der freiwilligen Gerichtsbarkeit seit dem Inkrafttreten des neuen Geseßes abgenommen habe, daß aber dieser Ausfall in den höheren Ginnahmen für größere Objekte seinen Ersatz finde.

Betreffs der Ehe- und Uebergabeverträge erlaube ih mir noch zu bemerken, daß der Erhöhung der Kosten für diese Berträge auf der anderen Seite eine Erleichterung gegenübersteht, indem für Um- {reibungen von Grundstücken auf Grund solher Verträge nur die Hälfte der Kosten gezahlt wird, die sonst für Auflafsungen zu zahlen wären.

Was speziell die Gestaltung der Verhältnisse im Bezirk Hildes- heim betriffî, so hat der Herr Ober-Bürgermeister Struckmann vor- gestern, wo der Justiz-Etat {hon zur Verhandlung kommen sollte, mir Mittheilung davon gemacht, daß er die Verhältnisse des dortigen Amtsgerihts zur Sprache bringen werde, und ih bin deshalb in der Lage gewesen, mir Auskunft von dem aufsihtführenden Richter in Hildesheim darüber zu verschaffen, wie thatsählih sich die Ver- bältnifse dort gestaltet haben. Die Uebersicht ist heute Morgen ein- gegangen. Die Zahlen decken sich nicht mit denen des Herrn Ober- Bürgermeisters Struckmann, die auch deshalb nit ganz maßgebend waren, weil, wenn ich richtig verftanden habe, fie fh nicht über das ganze Jahr, sondern nur über den Zeitraum vom 1. November bis 1. April erstrecktea. Mir liegen hier die Uebersihten der Einnahme der Gerichtskasse in Hildesheim für die Etatsjahre 1893/94 bis 1896/97 vor, und daraus ergiebt sich, daß die gesammte Jst-Ein- nahme an Gerichtskosten, der streitigen wie der freiwilligen Gerihts- barkeit einschließlich der Stempel, die im Jahre 1894/95, dem leßten Fahre unter der Herrschaft des alten Gesetzes, 191 558 4 betrug, im Jahre 1896/97, dem ersten Jahre, in dem das neue Geseß zur vollen Gel- tung gelangt ist, in dem dazwischen liegenden Jahre galt zur Hälfte das alte, zur andern Hälfte das neue Gefey si auf 255 566 M erhöht hat, also im Ganzen um etwa 64000 4 Diese Zahl, die sehr hoh klingt, verliert aber wesentliß an Bedeutung, wenn man zuglei erwägt, worauf diese Mehreinnahme beruht; denn aus den weiteren mir mitgetheilten Zahlen ergiebt sich, daß in dem gleihen Zeitraum die darin enthaltene Stempeleinnahme fich von 37 777 4 auf 72314 M erhöht hat, also um annähernd 34 000 , die von der genannten Mehreinnahme abzuziehen sind. Die Erhöhung der Stempeleinnahme hat ja mit den Gerichtskosten an sich nichts zu thun.

In dem Schreiben des aufsihtführenden Richters wird weiter gesagt, daß die Erhöhung allerdings im wesentlihen zurückzuführen sei auf die Einnahme in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, weil die Prozesse beim Amtsgeriht und beim Landgericht Hildesheim sich im Ganzen auf derselben Höhe gehalten haben; aber er hebt zuglei bervor, daß in der Stadt Hildesheim eine rege Bauthätigkeit und Spekulationskäufe von Grundstücken stattgefunden hätte, die fort- geseßt zu solhen Einnak,mesteigerungen führten, und daß auch im Landbezirke gesteigerte Umsaßzverhältnifse wahrzunehmen gewesen seien.

Auffallend hoh gegen frühere Jahre kann übrigens diese Mehr- einnahme an Kosten kaum erscheinen; denn auch schon unter der Herrschaft des alten Kostengesezes haben z. B. die Mehreinnahmen vom Jahre 1894 auf 1895 im Amtsbezirk Hildesheim etwa

13 000 6 betragen. Gegenwärtig liegen die Abschlüfse über die ge-

einfachen Vergleichung ter früheren Tarife mit dem tes vorgelegten

haben beide Häuser des Landtages mit den Grundprinzipien des Gesezes

sammten finanziellen Ergebnisse der Justizverwaltung aus dem am

1. April abgelaufenen Gtatsjahre vor: danah hat fich im Gesammt- umfang der Monarchie eine Vermehrung der Einnahmen um etwa 9 Millionen Mark ergeben. Das kann nicht als unverhältnißmäßig hoh bezeihnet werden. Denn z. B. vom Jahre 1893/94 zum Jahre 1894/95, also unter der Herrschaft des alten Geseße8, hat die Mehr- einnahme beinahe 3 Millionen betragen, ohne daß irgend eine Aende- rung in den Kostensägen selbs vorgekommen war. Daraus ergiebt fich, daß auh andere Umstände bei der Erhöhung wesentli mitwirken. Wir sind nun bemüht gewesen, genau festzustellen, worauf im einzelnen die Mehreinnahmen zurückzuführen sind, und auf eine von mir erlassene Anordnung hin wird seit Beginn dieses Etatsjahres, seit dem 1. April, ein Nebenregister in allen Kafsenverwaltungen geführt, worin auseinander gehalten werden die Kosten nah den Gegenständen, aus tenen fie erwachsen. Diese Nebenregister sollen das ganze Jahr geführt werden und dann wird sich ein festes Urtheil ge- winnen lassen, ob und inwieweit die Mehreinnahme aus der Erhößung der Kostenansäße oder aus anderen Umständen hervorgeht und ins- besondere inwieweit die freiwillige und die streitige Gerichtsbarkeit dabci in Frage kommen. Wenn sich ergeben sollte, daß durch diese Erhöhung in‘ der That eine zu . große Belastung des rechtsuchenden Publikums herbeigeführt ist, so wird sich die Staatsregierung der Er- wägung nicht entziehen, ob nit da die bessernde Hand anzulegen und ob nit bei den böberen Objekten eine Ermäßigung dér Ansäße zu erstreben fei. f

Herr Ober-Bürgermeister Struckmann hat weiter hervorgehoben, daß es insbesondere übel empfunden werde, daß einzelne Notarien ganz unverhältnißmäßig hohe Einnahmen unter der Herrschaft des neuen Geseßes bezögen. Auch diese Thatsahe wird vielfach rihtig sein; se hängt aber mit dem Grundprinzip aller neuen Gebührengeseßze zusammen, wonach nicht die Thätig- keit, das Arbeitsmaß, für den Beamten, die Behörde oder den NRechts- anwalt, den Maßstab für die Höhe der Gebühren abgiebt, sondern lediglih die Höhe des Objektes. Das is} bei den Kosten der streitigen Gerichtsbarkeit schon seit 1851 in Preußen durchgeführt worden; die Gebührenordnung für Rechtsanwalte beruht auf demselben Gesichtspunkte. Es fommen da allerdings unter Um- ständen für einzelne Fälle Gebühren heraus, die in gar keinem Verhältnisse stehen zu der geleisteten Thätigkeit; aber dies is einmal unzertrennlih von dem ganzen System. Für die kleinen Objekte wird außerordentlich wenig erhoben. Es arbeiten da die Beamten und Gerichte vielfah mit Verlust. Dafür wird dann ein Ausgleich in den höheren Objekten gesuht. Ferner ist es richtig, wenn Herr Ober - Bürgermeister Struckmann gesagt hat, daß dieses Mißverhältniß bezüglich der Notarien seitens des Publikums besonders unangenehm empfunden würde, und die Notarien selbst häufig es peinlih empfinden, für verhältnißmäßig geringfügige Akte solhe außergewöhnlichen Gebühren erheben zu müssen. Der maß- gebende Gesichtspunkt der Gleichstellung der Notariatskoften und der Gerichtskosten war der, daß man niht eine für den Staat nach- theilige Konkurrenz der Notarien und Gerichte herbeiführen wollte. Wenn die Gebühren für die Notarien geringer angeseßt worden wären, dann wäre die nothwendige Folge gewesen, daß alle Akte der freiwilligen Gerihtsbarkeit, für welhe die Notarien zuständig sind, aussMließlih von diesen aufgenommen würden und den Gerichten diese Einnahme vollständig entginge. Eine solche Konsequenz konnte nicht zugelassen werden und das hat zur Gleichstellung geführt, die wir übrigens in den alten Provinzen son seit 1851 gekannt haben.

Welche Konsequenzen im einzelnen aus der neuen Gebührenord- nung für die Notarien si ergeben haben und wie weit die Einnahmen ein- zelner Notarien es werden hier hauptsächlich die großen Städte in Frage kommen eine ganz ungerechtfertigte Höhe errciht haben, vermag ih nicht zu übersehen. Daß Klagen vielfa laut werden, is mir nit entgangen und ih beabsichtige deshalb, ebenso wie jeßt bezügli der Gerichtskosten Erhebungen ausgeführt werden, auch Feststellungen treffen zu lassen für die Einnahmen der Notarien. Für diefe Feststelung is der nähste Winter in Aussicht genommen, als diejenige Jahreszeit, in der eine größere Gleichmäßig- keit in der notariellen Thätigkeit sch zeigt, als in den Sommer- monaten. Wir werden also vorauésihtlich im nächsten Jahre in der Lage sein, genaue Zahlen auf Grund dieser Ermittelungen geben und daraus ersehen zu können, ob ih ein Anlaß zu weiteren Maßnahmen ergiebt. Der Gedanke, den Herr Ober - Bürgermeister Struckmann angeregt hat, daß die Notarien geseßlih verpflihtet werden könnten, einen Theil ihrer Gebühren an den Staat abzuführen, ist ja auh nit neu ; er ist {on bei der Vorbereitung dieses] Geseßes angeregt worden, und, wie ich meine, auch bei der Berathung des Gesetzes zur Sprache gekommen es ist aber vorläufig wenigstens nicht thunlich erschienen, diefen Weg zu beshreiten. Eine ähnlihe Einrichtung besteht in dem Großherzogthum Baden, wo die Notare mit sehr hohen Einnahmen verpflichtet werden können, einen Theil der Einnahmen an die Staats- fasse abzugeben. Dafür giebt der Staat den Notaren, die ein unzureihendes Einkommen haben, einen Zu- \chuß, er sichert ihnen also ein gewisses Mindesteinkommen. Wieviel dabei herausgekommen ist, weiß ih niht; aber jedenfalls ist der Gedanke der Erwägung werth. Zu einer Erleichterung für das Publikum würde diese Maßregel selbstverständlih nur dann führen Fönnen, wenn Hand Hand damit eine Ermäßigung der Kosten für die Notare und die Gerichte ginge, und nah dieser Richtung hin würde die Prüfung si zu erstrecken haben. Bei dieser Prüfung ift insbesondere das Finanzressort betheiligt; ih werde aber niht unterlafsen, den Herrn Finanz-Minister auf den heute hier angeregten Gesichtspunkt auf- merksam zu machen, und wenn weitere Erfahrungen ergeben follten, daß ein dringendes Bedürfniß nach Erleichterung auf diesem Gebiete vorliegt, so glaube ih nit bezweifeln zu dürfen, daß auch der Herr Finanz-Minister seine Mitwirkung zu einer solhen Erleichterung nicht versagen wird,

Damit schließt die Debatte. Ueber die Petition um Neu- bau des Amtsgerichtsgebäudes in Querfurt und über diejenige um anderweite Festseßung des Besoldungsdienstalters der Ge- rihtss{chreibergeh jen und -Assistenten bei ihrer Beförderung zum Sekretär wird zur Tagesordnung übergegangen.

Beim Etat des Ministeriums des Jnnern findet eine Debatte überhaupt nicht statt; über die auf Aufbesserung des Gehalts der Strafanstalts-Sekretäre gerichtete Petition geht das Haus zur Tagesordnung über.

Ueber den Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten referiert Freiherr von Durant. Die dazu eingegangenen Petitionen,

welche auf Erhöhung des Gehalts der Geistlichen gerichtet sind, ollen der Regierung- als Material für eine anzustrebende Ver- LUE der Gehalisverhältnisse der Geistlichen überwiesen werden. reiherr von Stumm: Im preußischen Abgeordnetenhause hat der Kultus-Minister dem sogenannten Katbhedersozialièmus eine Ver- tbeidigung angedeihen lassen und identifiziert mit dem Verein für Sojzialreform, mit den Bestrebungen für Schußzzoll und Sozialreform, mit der Politik des Fürsten Bismarck, ja mit der Kaiserlichen Botschaft von 1881. Dana würde i einer der ersten Kathedersozialisten gewesen sein und s sein; ich muß mir aber diesen Titel entschieden verbitten. An die Stelle der royalistishen Sozialpolitik der siebziger Jahre ist ein demagogifrher Sojzialismus, Klafsenkampf, Hetze gegen Kapital und Grundbesiß getreten. Es wird die bestehende Gesellshaftsordnung, selbst der Begriff des Eigenthums angegriffen. Fürft Bismarck hat mich ausdrüdcklih autorisiert, hier zu erklären, daß niemand schärfer den Kathedersozialismus bekämpft habe als er. Diese Richtung ift typish für die Lehre der Nationalökonomie auf den preußishen und außervreußishen deutshen Universitäten. Der Kultus-Minister will die Parität wahren; aber noch kürzli is einer der Fortgeschrittensten der Art nach Marburg berufen. Die Männer aus der Praxis, die der Kultus-Minister ihnen gegenüberstellen will, werden von der herrshenden Gefsellshaft als unwissenschaftlih stigmatisiert. Die reren seien nicht arbeitgeberfeindlih, meint der Kultus- inister. Dagegen lassen sh Aeußerungen von Schmoller und Anderen anführen, die nah meiner Ansicht fanatisher als Bebel und Liebkneht gegen den Besiß sh richten, und gerade seine Schüler E auf diesem Gebiete die Allerfortge|hrittensten. Nur in die mosphäre der Arbeiterversammlungen s Herr Smoller noch nicht hinabgestiegen. Anders Herr Wagner, der nah dem Saarrevier und nach Bochum gekommen if. Auch ihn hat der Herr Kultus-Minister vertheidigt und die von ihm in Bochum gehaltene Rede in Schuß genommen, es seien da Mißverständnisse untergelaufen. Sind aber noch Mißverständnisse möglich, wenn von Diners ge\prohen wird, die 29 (4 und mehr kosten, wenn angerathen wird, Arbeiterorgani- sationen zu hafen, die von einem Unternehmergewinn von 10 °/9 89/9 in die Tasche der Arbeiter überführen? Wie muß \sih die Sache im Gehirn des Arbeiters darstellen, wenn ihm ein Königlicher Beamter, ein Professor und berühmter Gelehrter solches vorträgt ? Was soll da aus Betrieben werden, die weniger als 10 9/o Neinertcag bringen? Ihr Ruin wäre unausbleiblih. Bricht jeyt noch ein Strike an der Ruhr aus, so hat ihn Herr Wagner mit veranlaßt. Warum floriert keine der korporativen Produktivgenossenschaften ? Weil die Dieziplin fehlt. Unsere Industrie dringt auf dem Weltmarkt vor, weil bei ihr noch Disziplin herrsht; die eng- lishe geht zurück, weil der englishe Arbeiter niht zu seinem Chef, fondern zu dem Generalsefretär seiner Union gut zu stehen bestrebt ist. Herr Wagner hätte den Arbeitern in Bochum zeigen sollen, in welcher relativ vorzüglihen Situation sie fich befinden. Ein Königliher Beamter darf niht gegen die Arbeitgeber auftreten. Kann man das nicht verhindern nah der Lage der Geseß- gebung, so muß diese geändert werden, wie sie bezüglich des Falles Arons geändert werden foll. Nach dem „Vorwärts" tritt übrigens „Genosse“ Arons nah wie vor agitatorisch hervor. Ihm muß das Handwerk gelegt werden, sonst leidet die Autorität des Staats. Was nügen alle Vereinsgesee, wenn man die fozialdemokcatischen Elemente als Universitätslehrer weiter gewähren läßt? Jeßt ist Herr Professor Delbrück, der wie Naumann mit den Sozialdemokraten kokettiert, zum Geschichtsordinarius in Berlin befördert worden, ein Führer der Nationalsozialen. Das nationale Mäntelhen, das diese Herren ihren Bestrebungen umhängen, ist nach meiner Ansicht sehr tadenscheinig. Delbrück bekämpft in den „Preußishen Jahrbüchern“ jede Maßregel gegen die Sozialdemokratie; er hat u. A. au die amburger Arbeitgeber beshuldigt, im Strike si unlauterer Mittel edient zu haben. Ist das LEnE De Geschichte, was da gelehrt wird? Wenn der Student dies hören muß, wohin soll das kommen? Die Wissenschaft muß Halt machen, wie vor Religion und Sitte, so vor dem Umsturz. Hat die Geseygebung dazu keine Macht, so muß sie verschärft werden, und namentlich auf dem Verwaltungsrwoege sollte mit der alleräußersten Vorsicht verfahren werden. Dies vorzubringen hielt ih für meine heiligfte Pflicht.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Für eine Aufrollung der ganzen Polenfrage und der polnishen Sprachenfrage ist der Zeitpunkt jeßt augenblicklich der denkbar ungünstigste. Ich will mich deshalb auf ein paar Bemer- kungen gegenüber den Ausführungen des Herrn Fürsten Radziwill be- \hränken. Er hat gesagt, es sei ein konzentrisher Angriff gegen den Bestand und die Erhaltung der polnischen Volks\prache von seiten des Herrn Ministers des Innern und des Kultus-Ministers in der Provinz Posen erfolgt. Mir is überhaupt von einem Angriff auf die polnische Volks\prache nichts bekannt, geshweige denn von einem kon- zentrishen Angriff. Ich sollte meinen, daß ih wohl der Leßte wäre, dem der Vorwurf zu machen wäre, daß er illegitimer Weise die polnische Volks\prache angegriffen hätte. Denn ih bin es gewesen, der vor 5 Jahren zum ersten Male polnishe Schreib- und Leseftunden in den deutschen Unterricht der Provinz Posen eingeführt hat (leider !), aller- dings unter den Kautelen, die uns davor sichern, daß die polnische Sprache nicht die deutsheUnterrichtssprache wird ; denn die deutsche Schule muß deuts unterrichten, und wir müssen dafür danken, daß wir wieder die polnische Schule bekommen, in der gnädigst gestattet wird, daß die deutshe Sprache darin in einigen Stunden gelehrt wicd. (Sehr gut!) Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die deutshen Kinder in der Provinz Posen, die in unsern Staat aufgenommen und Deutsche sind, die deutshe Landessprache, die deutshe Amtssprachz, die deutsche Armeesprache beherrschen lernen (Bravo!), und dazu führt uns die deutshe Schule. Wir haben aber auf die Religion und die Sprache der polnischen Kinder die Rücksicht genommen, daß wir sie für die Fruchtbarmahung ihrer religiösen Unterweisung darin vorbereiten lassen. Das is eine Rücksiht auf ihr Gewissen, aber kein Angriff auf ihre polnishe Sprache. Nein, meine Herren, davon kann nit die Rede sein.

Dann hat Herr Fürst Radziwill gemeint, der Herr Minister des Fnnern habe eine Aeußerung gethan: die Völker seien zwar nicht für die Könige, aber für die untergeordneten Polizeibeamten da, denen sich ihre Sprahße anzupassen hâtte. Meine Herren, ich habe diese Aeußerung des Herrn Ministers des Innern nicht gehört, ih habe sie auch niht gelesen, und ich muß sagen: ich möchte bezweifeln, daß sie in diesem Wortlaut und in diesem Sinne gehalten worden is. (Heiterkeit.) JIch gebe anheim, diese Aeußerung wörtlich uns mitzutheilen; ih bin jeßt nicht in der Lage, dafür einzutreten; aber ih meinestheils habe bis jeyt au nicht eine Silbe davon gehört, daß eine \folhe Aeußerung von dem Herrn Minister des Jnnern gethan worden sei: die Völker seten zwar niht für die Könige, aber für untergeordnete Polizeibeamte da. Ih halte das für kaum denkbar, daß der Herr Minister des Innern ih so geäußert haben soll. (Heiterkeit.)

Endlich habe ih zuleßt zu bemerken, daß ih mit dem Herrn Minister-Präsidenten vollkommen darin einverstanden bin, was er neulih hier gesagt hat. Jch habe es gehört und bin namentli damit einver- standen, daß alle Dinge in der Provinz Posen niht von dem Boden des Nationalitätenprinzips aus, sondern auf dem Boden des Staats-

prinzips geregelt werden müssen. Das war der Anfang, der Kern- punkt der ganzen Ausführungen des Herrn Minister-Präsidenten, darin bin ich vollkommen mit ihm einverstanden. Ih weiß überhaupt von keiner Differenz mit ihm in dieser Frage; wir sind voll- kommen einig, wir hindern niemand in der Provinz Posen yolnisch zu reden, die polnishe Volkssprahe dort weiter zu sprechen ; wir beshränken uns lediglih darauf, zu bewirken, daß die Kinder in der Schule deuts lernen, was sie durhaus lernen müfsen, da sie es für ihr künftiges Leben brauchen, und, meine Herren, damit werden wir auskommen sowohl nah der polnischen, wie nah der deutschen Seite hin. Wir erfüllen damit nihts weiter als unsere einfache Pflicht und Schuldigkeit. (Beifall.)

Oler-PorgermElier Westerburg-Cassel giebt der Freude Auss druck, die eine Anzahl von Mitgliedern über die Schlußworte des Ministers empfänden. Freilich werde, auch von Professoren, viel dummes Zeug geredet, aber das sei doch niht bloß auf dem Gebiete der Nationalökonomie der Lal was er Herrn von Stumm zu be- denken gebe. Wissenschaftlihe Strömungen müsse man fih entwickeln lassen; daß die Bäume auch auf diesem Gebiete niht in den Himmel wachsen, stehe do fes. Professoren seien auch Staatsbürger, und sei es au zweckmäßiger, wenn sie auf der Höhe ihres Katheders blieben, fo könne man ihnen do nicht verwehren, auch in die Arena der Lohnkampfversammlungen und dergleihen herabzusteigen.

i rofessor Dr. Dernburg - Berlin: Während überall anderswo die Stadierenden an der Spiße der radikalen Bewegungen stehen, weist die deutsche, weist die Berliner Studentenschaft die Aufforderun fi an ‘der sozialrevolutionären Bewegung zu betheiligen, wie no vor einigen Tagen gesehen, entschieden zurück. Das liegt an dem tühtigen Sinne unserer akademishen Jugend, die Herr von Stumm doch mehr beachten sollte. Die historishe Schule hat nirgends besser Wurzel geschlagen als in Deutschland und in Berlin. In ihr liegt das Gegengewiht gegen die von Herrn von Stumm be- flazten Erscheinungen. Seit Anfang dieses Jahrhunderts macht dieser stille Einfluß der historishen Schule sich auf unsere akademische Jugend geltend. Aber freilich, die Erhaltung dieses Einflusses ist bes droht. Die neuen Rescrivte über die juristische Prüfungs8ordnung, erlassen anläßliÞ der Vollendung des Bürgerlichen Geseßbuchs, können so ausgelegt werden, als ob die feste historishe Begründung des rômischen und des deutshen Rechts sollte in Frage gestellt werden.

Ministerial-Direktor Dr. Althoff beruhigt den Vorredner über diese seine Befürchtung. Wenn Herr Profeffor Dernburg die Neu- regelung der Professorengehälter neulich beanstandet habe, so kônne die Verwaltung nur bei der Auffassung beharren, daß dieselbe eine große Errungenschaft und einen erheblichen Fortschritt be- deute. Um finanzielle Vortheile für die Staatskasse handle es h dabei niht im Mindesten. Die Zuschüsse, welche gewisse Profefforen zu ihrem Gehalt dur die Honorare für die Kollegien bezégen, seten vielfah ershreckend bo, und die Möglichkeit, allzu großen Luxus zu treiben, sei der Wissenschaft auch nicht _förderlih. Von einem Attentat auf die Freiheit und Unabhängigkeit der Universitäten könne keine Rede fein. i

Professor Dr. Dove - Göttingen erkennt durchaus an, daß die Regelung für die s{chlechter gestellten Professoren eine dankenêwertbe Maßnahme if. Alle Wünsche der Professoren seien freilih mit diefer Neuordnung nit erfüllt. E

Freiherr von Manteuffel giebt für feine Freunde der Zus stimmung zu den Ausführungen des Freibercn von Stumm Ausdruck ; er vermißt in der Antwort des Kultus - Ministers Auskunft über die praktishe Wirkung der Thätigkeit der sogenannten Kathederfsozialiften. Zwischen Freiheit der Wissenschaft und Freiheit der Lehre fei noh ein erheblicher Unterschied. Wenn Herr Dernburg auf den vatriotisen Sinn der Berliner Studentenschaft verweise, fo sei damit noch nis beigebraht, was beruhigend wirken könne. : # j

Professor Dr. Dernburg: Es ist niht zulässig, daß ein Professor s\ozialdemokratische Lehren vertritt; er steht unter dem Disziplinargeset. : S

Freiherr von Manteuffel: Ich habe nur bypothetisch von der Zukunft eine solhe Bemerkung gemacht. e

Professor Dr. Reinke - Kiel stellt fest, daß die Profefsorenschaft stets in patriotishem Sinne sich bethätigt hat. Î

Ober-Bürgermeister Becker - Köln tritt für die absolute Lebr- freiheit ein. : E E

Fürst Radziwill maht darauf aufmerksam, daß von dea Ressorts des Kultus und des Innern ein konzentrisher Angriff gegen den Bestand der polnischen Volkssprache gerichtet werde, der im Widerspruch stehe mit der jüngsten Auslaffung des Winifter- Präsidenten.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

FH beschränke mih darauf zu konstatieren, daß die Acußeru:3, die ih mir notiert hatte und von der ib angenommen batte, daß Fürst Radziwill sie meinem Herrn Kollegen Freibterrn von der Nee von der Horst zugeschrieben hatte, dem Herrn Minifter des Innern nicht zugeschrieben wird, und konstatiere damit, daß diefe Acußerung, die mich fo befremdet hat, nicht gefallen ift. Das genügt mir voll» kommen.

Fürst Ra dz iwill bezieht sich auf einen ang des Ministers des Innern, daß er niht genuz Beamte k Versammlungen der Polen zu überwachen, und da lungen aufgelöst worden seien. i

Ober-Bürgermeister Struckmann fordert die Polen auf, a: den Deutschen in den polnischen Landestheilen ihr Ret zu theil werden zu lafsen, dann werde Friede eintreten, aber nit eher.

Bei dem Kapitel „Elementars{hulwesen“ bemerkt eine Anregung des Herrn von Wiedeba der

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Wir haben bereits daran geda&t, daß folhe Härten bei den Beiträgen zu den Penfionskafen cintreten Eöunten. Wir haben deshalb einen kleinen und, wic i& glaube, cntsprehenden Betrag reserviert, um im Falle, daß sole Härten eintreten sollten, damit zu belfen und ausgleihen zu können. Öoffentlich wird er aubs reichen, und ih glaube, daß wir damit den Wünschen des Herrn Don Wiedebach entgegenkommen werden.

Ober-Bürgermeister Bender-« Breslau bedauert die Haltung des Kultus-Ministers in der Frage des Religionsunterrihts der Diffidenten kinder und verlangt die Achtung der Rechte der Eltern.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich kann unmöglih auf dic Diffidentenkinder» Frage in ihrem vollcn Umfange näher cingehen. Ih bes{ränke mi darauf zu konstatieren, daß die Praxis der Unterrihtëverwaltung sich in vollkommenster Uebereinstimmung mit der konftanten NeWtsprehung des preußishen Kammergerichts befindet, welches in diefer Beziehung der hö{ste Gerichtshof in Preußen ist. So lange dic Uebereinstimmung bestebt, denke ih an diesem Zustande nihts iu ändern. (Bravo!)

Beim Kapitel „Kunst und Wissenshaft“ wünscht

Ober « Dargermene Struckmann eine wissenschaftliche Bo- arbeitung des Hildesheimer Silberfundes.

Minister der geistlichen x. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! I kann Herrn Ober-Bürgcrmeister StruEmann berubigen : Die wissen\@aftlihe Bearbeitung des Hildesbeimer Silber» fundes und die Publikation desselben ift bercits vorb. reitet und în vollem Gange,

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