Zu den Petitionen um Erhöhung der Pfarrer- gehälter bemerkt der “ Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ih möchte nur kurz bemerken: der Antrag der Kommission ift uns in jeder Weise willkommen. Die Staatsregierung fteht der Frage mit größtem Wohlwollen gegenüber, und über die Frage, wie es gemacht werden soll, sind wir bezüglrch der evangelischen Landes- kirhe der alten Provinzen mit dem evangelishen Ober-Kirchenrath bereits in Verhandlungen eingetreten, und ih hoffe, daß sie zu einem alle Seiten befriedigenden Resultat führen werden.
Bei dem Kapitel „Medizinalwesen“ spricht
Graf Udo zu Stolberg seine Befriedigung aus über den zur Bekämpfung der Granulose ausgeworfenen Fonds. Die Krankheit sei zu uns aus Rußland einges{leppt; der Kampf gegen sie werde daher auch fortgeseßt werden müssen, wenn sie in den Oftprovinzen aus- gerottet fei.
Der Etat des Kriegs-Ministeriums giebt zu Debatten keinen Anlaß. Damit ift die Einzelberathung erledigt. Das Etatsgeseß wird mit der Jndemnitätsklausel genehmigt.
Schluß nach 6 Uhr. Sonnabend 12 Uhr: Kleinere
Vorlagen.
Haus der Abgeordneten. 93. Sißung vom 28. Mai 1897.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Geseßentwurfs zur Ergänzung und Abänderung von Reimiutben über Versammlungen und Ver- cine nebst den dazu gestellten Abänderungsanträgen.
Ueber den ersten Theil der Debatte ist gestern berichtet worden.
Minister des Jnnern Freiherr von der Redcke:
Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung hat sich bei der Ausarbeitung des Ihnen vorliegenden Entwurfs eine große Zurück- baltung aufgelegt (Heiterkeit in der Mitte und links) und eine Rethe von Verbesserungsvorschlägen, die seit vielen Jahren in Erwägung gezogen waren, zurüdckgestellt, in der Hoffnung und in dem Wunsche, das Zustandekommen dieser Novelle zu erleichtern. Sie hat fich darauf beschränkt, lediglich diejenigen Machtbefugnisse zu fordern, die nah ihrer Auffassung unumgänglih nöthig find, und fie hat außerdem noch eine Reihe von Erleichterungen vorgeschlagen.
Was i nun, meine Herren, aus diesem Gesetzentwurf in der Kommission geworden? Die verehrten Herren in der Kommission haben \#ch, um mich vulgär auszu- drücken, die Rosinen aus dem Kuchen herausgenommen (Heiter- keit), haben die Erleichterungen dankbar acceptiert, haben, was ih meinerseits dankbar anerkenne, die Bestimmungen über die Minder- jährigen angenommen, allerdings mit sehr erheblihen Eins{chränkungen, und haben diejenigen Artikel, auf welhe die Königlihe Staats- regierung das Hauptgewicht legen muß, einfach abgelehnt. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, die Königliche Staatsregierung kann dies nur sehr bedauern und muß Sie dringend bitten, die beiden Artikel 1 und Ill in der Fassung der Regierungsvorlage wieder her- zustellen.
Daß ein Bedürfniß dazu besteht, die Maätmittel des Staats auf dem Gebiete des Versammlungs- und Vereinswesens zu ver- stärken, is meiner Auffafsung nach unbestreitbar. Natürlich kann man das niht mathematisch und ziffernmäßig darlegen, und man kann es am allerwenigsten denjenigen darlegen, die von vornherein die Absicht baben, sich nit überzeugen zu lassen. (Unruhe in der Mitte und links.) Meine Herren, ich muß es in Erwiderung einer Aeußerung des Herrn Abg. Schmieding auf das entshiedenste bestreiten, daß die Königliche Staatsregierung von den ihr zu Gebote stehenden Macht- mitteln bis jeut noch niht den ausreihenden Gebrau gemacht habe. Im Gegentheil, ih werde mir erlauben — zuglei einem Wunsche des Herrn Abg. Porsch entsprechend —, Ihnen nachzuweisen, daß sfich eine ganze Reihe von Fällen in der Monarchie abspielen, in denen die staatliche Autorität in der gröhb- lichsten Weise mißahtet wird, ohne daß es mögli ist, \traf- rechtlich gegen derartige Aeußerungen einzuschreiten oder Ber: sammlungen oder Vereine, in denen \ih solche Sachen ereignen, auf- zulösen oder zu s{ließen. Ih will mich dabei nur auf einige Fälle beshränken, kann aber versihern, daß mir eine große Anzabl davon
zur Verfügung steht. Sie stellen eine vollständige Kette von Ent- fagungen der Behörden dar, welhe zu ihrem Bedauern darauf ver- zihten mußten, einzuschreiten, weil das Geseß ihnen zur Wahrung der staatlichen Autorität keine Handhabe bot. Es liegt mir hier z. B. vor ein Bericht über eine Versammlung eines sozialdemokratischen Vereins, in dem ganz ofen gesagt ist, „wenn man den Staat schädigen und untergraben fönne, folle man es nur in jeder Weise thun“. Eine gerihtli@e Verfolgung wurde ab- gelehnt. (Hört! Hört! rets.)
Inhalts eines Berichts über eine Volksverfammlung în Hanau wurde dort ofen erklärt, „man müsse sehen, den Staat durch alle möglichen Mittel zu Falle zu bringen; man müsse an dem Staat rütteln und ihm den Boden untergraben, damit er zu Falle komme“. — Es liegt hier ferner vor ein Bericht über eine Anarchistenversammlung in Frankfurt — (Zurufe links! Namen !) vom 12. Dezember 1893 — (Lachen links und im Zentrum), in welchem gesagt wurde: „die alte Gesellschaft verschaffe sich Genußmittel durch Betrug und Aus- beutung; der Zeitpunkt für die Arbeiter sei gekommen, wo sie sih zusammenfinden und Rache nehmen können an der Ausbeutung des Kapitals“. In einer anderen Ver-
sammlung äußerte ein Anarchist: „er sei Individualist, halte nur fein eigenes Ih im Auge (Lachen links und ita Zentrum ; große Unruhe; Rufe rechts: Ruhe!) (Glode des Präsidenten); er würde vor keinem Verbrehen zurückschrecken, und wenn er Revolver oder Dolch gebrauchen müsse". (Hört! Hört ! rechts.) Jhm erwiderte ein Gesinnungsgenosse, „er könne dem Vorredner niht Unrecht geben, Diebstahl und Falschmünzerei halte auch er niht für ein Verbrechen“. (Rufe links: Bravo!)
Sodann, meine Herren, erkaube ih mir, um au den Herren zu genügen, die aus der neuesten Zeit etwas zu wissen wünschen, vom 18. August 1896 Mittheilung zu machen über eine Versammlung des polnisch-sozialdemokratishen Vereins in Berlin. (Aha! links und im Zentrum.) Sie werden sih vielleicht aus den Zeitungen ent-
hat, folgende Resolution gefaßt hat: „Es foll dahin gewirkt werden, - daß die Autonomie Polens hergestellt und die Polen Rußlands, Preußens und Oesterreihs von der verdammungswürdigen Unterjochung zu befreien sind“. Darauf haben die Mitglieder des Berliner Vereins beshlofsen :
(Hört! hört! rechts. Lachen links und im Zentrum.) Fall ist der Königlichen Staatsanwaltschaft unterbreitet worden; es hat sih aber ebenfalls dasselbe negative Resultat ergeben, wie in den vorher gedachten Fällen. folgung des Redners nicht erzielen lassen, ebensowenig ist nach Auf- fassung der Polizei eine Auflösung der Versammlung möglih ge- wesen.
bundes äußerte der Präses u. a.: „Die Preußen hätten Hunger und Noth, \onft wären sie niht hierher gekommen; zu Hause hätten sie nihts Anderes zu essen als Kartoffel-
zur Ableistung ihrer Militärpflicht eintreten ; den Rock trügen diese aber doch nur zum Schein, ihr Herz bleibe hannöversch.“ Au gegen eine derartige Aeußerung hat sich eine Verfolgung nicht ermöglihen
Die polnischen Sozialdemokraten erklären, alle Punkte des Kongresses anzuerkennen und nicht eher zu ruhen, bis alles aus-
geführt sei. Auch dieser
Es hat sich cine \trafrechtlihe Ver-
F erlaube mir ferner, Ihnen aus einer Versammlung, die fich in Hannover abgespielt hat (Rufe links : Wann und wo?) — im Jahre 1895 — Folgendes vorzuführen. Auf dem Kommers eines Turner-
\chalen. (Heiterkeit.) Mehrere Turner des Vereins müßten jeßt
lassen. Zum S{luß noh ebenfalls ein Beispiel aus der neuesten Zeit :
Ein Redner betonte, daß allein die hannovershe Partei die absolute Wahrheit verfolge. Er {loß mit einem Hoh auf das Hannoverland, was seinen rechtmäßigen Fürsten wieder erhalten müsse. (Bewegung im Zentrum.) Meine Herren, ih habe Ihnen hauptsählich Beispiele aus fozial- demokratishen und anaristishen Versammlungen vorgeführt, weil sich, wie ih hier noch ausdrücklich betonen will, die Tendenz des von der Königlichen Staatsregierung vorgelegten Geseßentwurfs gegen die Umsturzparteien richten sol. JIrgend welche Absicht, den legitimen Versammlungs- und Vereinsbestrebungen entgegenzutreten , liegt, wie ih wiederhole, niht vor. Ih möchte hier Veranlaf| ung nehmen, ans knüvfend an einige Aeußerungen, die bei der ersten Berathung dieses Gegenstandes gefallen sind, noch einmal der Auffassung entgegen“ zutreten, als wenn es si bei der sozialdemokratishen Partei um eine Reformpartei handle, die auf dem besten Wege wäre, sh zu mausern. Meine Herren, die Königliche Staatsregierung fteht durchaus nicht auf diesem Standpunkt. Sie hat von jeher betont, daß sie auch die sozialdemokratische Partei für eine revolutionäre Partei halte, welche als Endziel verfolge, die bestehende Staats- und Gesellschaftsorbnung umzustürzen, und sie hat sich durch den Verlauf der Dinge eines an- deren durchaus nit belehren lassen können. (Sehr rihtig! rets.) Ih möchte Ihnen zum Beweise dessen, daß niht allein die Verwaltung auf diesem Standpunkt teht, einige Aeußerungen aus Gericht8erkenntnissen vorlesen, denen Sie mit Recht ein besonderes Gewicht beizulegen Veranlaffung haben. Erst am 29. Januar d. Si hat das Königliche Ober - Verwaltungsgeriht in einem Erkenntniß ausgesprochen : „daß ein Beamter die Pflichten feines Amts verleße und fich des Vertrauens, das sein Beruf erfordert, unwürdig zeige, wenn er die Bestrebungen einer politishen Partei, welche die Grundlagen der bestehenden Nechts- und Staats8ordnung grundsäglih bekämpft, be- wußt unterstützt oder fördert. Die sozialdemokratische Pariei, welche notorisch die Grundlagen der bestehenden Rechts- und Staatsordnung grundsäßlich bekämpft und, wofern sie die Macht zur Verwirk- lihung ihrer Ziele hätte, bis zu deren Erreihung auf gesemäßigem Wege s{chwerlich warten würde, is bemüht, Anhänger bei der ihr noch fern stehenden ländlihen Bevölkerung zu gewinnen, indem fie bei derselben Unzufriedenheit mit ihrer Lage zu erregen und dadurch den fozialdemokratishen Ideen Eingang zu verschaffen sucht.
Diese Auffassung deckt \ich vollständig mit der Auffassung, die das Königlihe Kammergericht in einem Erkenntniß vom 14. Oktober 1895 ausgesprochen hat. Daselbst wird gesagt:
denn ein Verein, welher sich die Verbreitung und Befestigung sozialdemokratischer, also auf Umsturz der Verfassung und der bestehenden Gesellshafts8ordnung und Aenderung der Gesehgebung gerihteter Ideen zur Aufgabe macht, bezweckt die Er- örterung solcher Angelegenheiten u. f. w. a
Wenn ich bier eine Beurtheilung des Ober-Verwaltungsgerihts über diejenigen Verhältnisse, die ich vorhin bei Mittheilung des polnisch - sozialdemokratishen Vereins gestreift habe, anschließen darf, so wird tas für Sie vielleiht auh nicht ganz ohne Interesse sein- Das Ober-Verwaltungsgericht sagt :
Das Ober-Verwaltungsgeriht hat es bereits in dem dur das „Ministerialblatt der inneren Verwaltung“ veröffentliGten End- urtheile vom 11. Januar 1888 als notorisch bezeichnet, daß in den ehemals polnishen Theilen der preußischen Monarchie feit langem eine Aktionspartei befteht, deren Ziele, so unklar, verworren und widersprechend auch die in die Oeffeatlichkeit dringenden Aeußerungen über die zu ihrer Erreihung dienenden Mittel seien, — doch unver- fennbar darauf hinausliefen, jene Landestheile, wenn auch nit ganz von Preußen loszureißen, so do in ihrer staatsrehtlichen Stellung derartig zu ändern, daß dadurch die verfassungsmäßig bestehende Reichs- und Staatsorduung in ihren Grundlagen gänzlih verändert werde.
Au hier finden Sie also eine sehr \{harfe Verurtheilung dieser Ver- hältnisse! seitens der Gerichts hôöfe. Die Königliche Staatsregierung kann, wie ich wiederhole, nit anerkennen, daß es sih bei der fozial- demokratishen Partei um eine Partei handelt, die sich zu einer Re- formpartei au8wahse, sondern sie steht fest auf ihrer Meinung: die Sozialdemokratie is eine revolutionäre Partei, und dementsprehend müssen wir ihr gegenüber die Mittel wählen. Nun sind wir weit davon entfernt, zu glauben, daß wir die Sozialdemokratie lediglih auf dem Wege der Repression bekämpfen können; nein, wir find nah wie vor entschlofsen, die in die Wege geleitete Sozialreform fortzusegen. Aber wir können nicht zugeben, daß es auf diesem Wege allein geht; wir bedürfen außerdem zur Bekämpfung scharfer repref- fiver Mittel.
Meine Herren, es is nun im Verlaufe der erften Berathung und au beute darauf hingewiesen worden, daß sh gegen die Vorlage der Staatsregierung ein großer Entrüftungsfturm erhoben habe. Es läßt si ja au nit leugnen, daß in der Presse scharf über diese Gesetzesvorlage
Bekenntniß, daß dies auf die Königlihe Staatsregierung au nit den geringften Eindruck macht (lebhaftes Bravo rechts); int Gegeu- theil, es hat si bei ihr nur die Auffaffung gefestigt, daß sie ih mit
findet. (Bravo! rechts.) Wenn sie überhaupt nah der Richtung hin Veranlassung hat, ih zu äußern, fo kann es nur der Ausdruck deg Bedauerns sein, daß ih ein großer Theil der Prefse dazu hergegeben hat, nit die eigentlihe öffentlihe Meinung wiederzugeben, sondern sie direkt zu fälshen. (Sehr gut! rechts. Widerspruch links.) Die Erörterungen in der Presse beginnen übrigens jeßt in ruhigere Bahnen einzulenken und ih zweifle nicht daran, daß binnen kurzer Zeit die Auffassung der Presse auch eine andere sein wird. Meine Herren, ih sehe auch niht ein, in wie fern die Vorlage der König- lichen Staatsregierung reaktionär sein foll ; sie bezweckt nichts Anderes als gewissen groben Mißbräuchen auf dem Gebiet des Versammlungs- und Vereinswesens Abhilfe zu \{chafffen. Wenn Sie das eine Reaktion nennen, so kann es offenbar nur eine gesunde Reaktion sein (Bravo! rechts), und man fkann denjenigen Staaten, welhe sich bereits in dem Besiß folher Beftimmungen befinden, welhe wir erwünschen, nur dazu Glück wünschen, daß sie es verstanden haben, sich mit Hilfe einer weisen Landesvertretung der- artige Machtmittel zu verschaffen. (Lachen links.) Meine Herren, es haben ja selbs die Gegner dieser Vorlage anerkennen müfsen, es könne kein Mensh wünschen, daß derartige Versammlungen und Vereine, wie fie die Vorlage treffen will, unbehelligt bleiben. Es kann also nur die Befürchtung eines Mißbrauchs der Vollmachten sein, welche die Gegner veranlaßt, si gegen deren Bewilligung auszusprechen. Konsequent und logish ist diese Auffassung meines Erachtens nit. (Sehr richtig ! rechts.) Denn wenn man den Zweck will ünd ein- sieht, daß es erforderlich ist, der Staatsregierung s{ärfere Waffen zu geben, so wird man si über dieses Bedenken hinwegseßzen müssen. (Sehr richtig ! rechts.) Meine Herren, ih bestreite keineswegs, daß Mißgriffe bei Hand- habung des Vereins- und Versammlungsgeseßes möglich find; daß fie vorkommen, liegt in der Natur der Sache, und fo lange wir meus{h- lihen Shwächen unterworfen bleiben, werden derartige Menfchlich- keiten niht ausbleiben ; sie werden fich wiederholen, fie werden repro- biert werden und sie werden \sich vielleiht auch etwas vermindern. Bei einem ganz allgemeinen \{hrankenlofen Versammlungsre(ht muß naturgemäß die untere Polizeibehörde diejenige sein, welche die Beauf- sichtigung der Versammlungen übernimmt. Wir können unmöglich in jede Versammlung, nah dem kleinsten Dorfe, höhere Polizeibeamte {icken. Dazu fehlt es vollständig an Material. Es bleibt eben nihts Anderes übrig, als mit diesen unter Umständen {wierigen Funktionen die unteren Polizeibeamten zu betrauen und ihnen Vertrauen zu \{enken, daß sie nah bestem Wissen und Können thren Funktionen naWkommen werden. Glauben Sie denn, meine Herren, daß diejenigen Funktionen, die diesen Beamten nach dem Geseßentwurf zugemuthet werden, \chwieriger zu erfüllen sind, als beispielsweise die jeßt son im Vereinsgesez stehende Bestimmung, zu erkennen, ob gewisse Aeußerungen gegen das Strafgeseßbuch verstoßen? — Ih bestreite das und möhte annehmen, daß ein untergeordneter Polizeibeamter reihlih so viele Shwierigkeiten hat, zu entscheiden, ob dieser Fall vorliegt, oder ob die öffentlihe Ordnung und die Sicher- heit des Staats gefährdet wird. Außerdem is doch zu erwägen — und ih bemerke das jegt glei, weil die Diskussion sich zu gleicher Zeit auf Art. IIT erstreckt —, daß die Befürchtung eines Mißbrauchs der Repressivbestimmungen bezüglich der Vereine vollständig wegfällt. Es ist bei der erften Berathung seitens des nationalliberalen Herrn Redners vorsihtigerweise dieser Punkt gänzli umgangen worden. Bei den Bestimmungen des Art. ITT ist nämli die Entscheidung darüber, ob ein Verein aufgelöft werden foll, ausdrücklich der Landes-Polizeibehörde übertragen, und gegeu die Entscheidung der Landes - Polizeibehörde haben Sie die Rechtskontrole des Ober - Verwaltnngsgerihts. Nachdem man es für nüßlih erahtet hat, im Bürgerlichen Gesetzbuch, alfo auf privatrehtlichem Gebiete, einem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen, wenn er gegen das Gemeinwohl verstößt, so vermag ih nit einzusehen, warum man dann es ablehnt, auf Grund des ôffent- lichen Rechts einen Verein zu \{chließen, wenn er sih gegen die öffentlide Sicherheit und Ordnung vergeht. Ich bin sogar der Meinung, daß man auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts strenger sein muß, weil dort die Gefahr eines Mißbrauchs sehr viel größer ift als auf dem Gebiet des Privatrechts. ; Wenn ih mich nun zusammenfassen darf, so muß ih erklären, daß die Königliche Staatsregierung einmüthig der Meinung ist: der Staat bedarf auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungswesens verstärkter Machtmittel. Wir sind ferner der Auffassung, daß die- selben in zweckmäßiger Weise durch die Vorlage gegeben werden können, und glauben endlich, daß die Befürhtung eines Mißbrauchs dieser Bestimmungen in weiterem Umfange ausgeschlossen ist. Die Königliche Staatsregierung hofft, daß Si? ihr diese Machtmittel bewilligen werden. Sollten Sie dies wider Erwarten ablehnen, so muß sie die volle Verantwortung für die Folgen denjenigen Parteien zushieben, die es nicht über fich g“ winnen können, den praktishen Bedürfnissen des Lebens und den Bedürfnissen des Staats folgend, diese Machtmittel zu gewähren. Und, meine Herren, diese Verantwortung i feine leite. Wenn Sie bedenken, welche Entwikelung die Sozial- demokratie {hon in den Krankenkassen gewonnen hat, wenn Sie berüd- sichtigen, welchen Einfluß fie si in der Gewerkshaftsbewegung zu Ver“ schaffen sucht, mit welchen Mitteln fie augenblicklich bestrebt ist, den Zusammenschluß der Eisenbahnarbeiter zu fördern — Sie finden in den neuesten Zeitungen nähere Nachrichten darüber —, wenn Sie ih endli die Musterung vergegenwärtigen, die damals gelegentlich des Hamburger Ausstandes die Sozialdemokratie über ihre Mannen sf- halten hat: dann, meine Herrrn, können Sie der Staatsregierung die- jenigen Mittel niht versagen, deren sie, wie ih hier ofen ausspreht, unter allen Umständen bedarf. Meine Herren, die Bevölkerung würde auch eine Ablehnung der Vorschläge der Königlichen Staatsregieruns nit nur nit verstehen (Lachen links und im Zentrum, sehr richtig: rets), sondern sie wird — dessen bin ih siher — zu gelegener Zeit auc dieserhalb Abrehnung halten. (Ah! links.)
(Shluß in der Zweiten Beilage.)
innen, daß ein fozialdemokratisher Kongreß, der in London getagt
geurtheilt worden ist. Geftatten Sie mir aber auch das freimütbige
der Einbringung dieser Gesezesvorlage auf dew richtigen Wege be.
M 125.
(Schluß aus der Erften Beilage.)
Gewähren Sie der Königlichen Staatsregierung die Machtmittel, deren sie bedarf, ehe es zu spät ist. Darin stimme ich dem Herrn Grafen Limburg-Stirum vollständig zu: je länger Sie damit zögern, desto \chärfer werden die Mittel sein müssen, die Sie der Königlichen Staatsregierung naher zu bewilligen baben werden.
Wenn es mir nun erlaubt ift, mich kurz über die vorliegenden Anträge zu äußern, so kann ih nur sagen, daß der Antrag der konser- vativen Partei sich im wesertlihen mit dem der Staatsregierung deckt, sodaß, obwohl eine Beschlußfassung darüber nicht stattgefunden hat, für die Staatsregierung cin Bedenken wohl kaum bestehen wird, ihn anzunehmen.
Hinsichtlih des Antrages der freikonservativen Partei hat eine Beschlußfassung der Königlichen Staatsregierung ebenfalls noch nit stattzefunden, dem Gebra uch gemäß, welcher es in der Regel verbietet, eher zu derartigen Anträgen Stellung zu nehmen, ehe fie zum Be- {luß erhoben sind. Es läßt sich nicht verkennen, daß diefer Antrag die-Lösung oder Regelung der vorliegenden Frage auf grund\äßlih
anderem Wege anstrebt, als die Regierungsvorlage es thut. Der-
Antrag geht niht so weit als die leßtere, er giebt aber der Königlichen Staatsregierung sehr viel mehr Machtmittel, als es nah dem Kommissionsantrage der Fall sein würde, und fo sind gerade die- jenigen Bestrebungen zu treffen, auf deren Bekämpfung, wie ih vor- hin \{chon ausgeführt habe, die Regierung besonderes Gewicht legt.
Jch kann hiernach zu diesem Antrage eine definitive Erklärung nicht abgeben, und muß in erster Linie bitten, die Regierungsvorlage anzunehmen. (Bravo! rets.)
Abg. Freiherr von Zedlig und Neukirh (fr. konf.): Mein Antrag trifft die \ozialrevolutionáren und nationalrevolutionären Be- \trebungen; das ift im wesentlichen der Kern der Vorlage, wie der Minister hon auseirandergeseßt hat. Wir haben uns im wesentlichen an die Fassung des Sozialistengeseßzes angeschlossen, dessen 12 jährige “Praxis in der Rechtsprehung und Verwaltung vorliegt. Nicht bloß auf dem Boden geistigen Kampfes muß den Umsturzbestrebungen ent- gegengetreten werden, fondern auch mit den Machtmitteln des Staats. Wenn wir zu verschiedenen Ergebnissen dabei kommen, fo ist der Stand- punkt des Grafen Limburg, der lieber eiwas nimmt, wo er alles nit erhalten fann, praftisher als der des Herrn Schmieding, der der Ne- gierung Vorwürfe macht, daß sie ihre Machtmittel nicht ausreichend gebrauht hat, aber bei dieser Vorlage niht mitmaht. (Zuruf, des Abg. Dr. Krause: untaugliche Mittel !) Ein preußishes Sozialisten- gese, während in anderen Staaten nihts Aehnliches besteht, soll nit wirksam sein. Die Gesetzgebungen der anderen Staaten enthalten auf ‘dem Gebiet des gemeinen Rechts die genügenden Machtmittel, die hier erst geschaffen werden sollen. Im Reiche ist an eine Gesetzgebung gegen die Sozialdemokraten niht zu denfen, da müssen wir uns mit einer preußishen Gesezgebung begnügen. Das Verhalten der Nationalliberalen ist keine rihtige Realpolitik. Das Zeutrutn bekennt si als Gegner der Sozialdemokratie; aber deshalb follte es der Regierung die Machtmittel niht verweigern, die nah unserem Antrag nit gegen das Zentrum verwendet werden können. Ist denn das Sozialistengeseß jemals gegen das Zentrum angewendet worden ? Die Mißstände datieren von dem Augenblick an, wo die Verlängerung des Sozialistengesezes abgelehnt und damit das Odium von der Sozial- demokratie genommen wurde. Es foll niht ein morshes Brett über den Brunnen gedeckt, sondern eine weithin sfihtbare Warnungstafel aufgerihtet werden für die treuen deutshen Bürger, daß sie nicht in den fozialdemokratishen Sumpf fallen. Auf dem Gebiet des Vereins- wesens is die Anwendung der Machtmittel vielleiht noÞ notb- wendiger, als auf dem Gebiet der Versammlungen. Jch gebe mich der Hoffnung hin, daß die Herren Polen für den Antrag zu Art. 1TIT {stimmen werden, weil fie damit am beften beweisen können, daß sie allen Bestrebungen auf Abtrennung eines Theils des Staatsgebiets entgegenzutreten gewillt find.
Abg. Motty (Pole) erklärt sich gegen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage und gegen alle Anträge. Einen fo trüben Horizont, wie ihn Graf Limburg-Stirum zu sehen heine, könne er nicht ent- decken. Die Mittheilungen des Ministers über die in einzelnen Ver- fammlungen gefallenen Redensarten bewiesen nihts. Um alle folhe Redensarten zu unterdrücken, müßte man Tausende von Gesetzen machen. Redner wendet sih auch gegen die freikonservativen Anträge.
Abg. von Kardorff (fr. kons.): Der Abg. Porsch hat die Be- hauptung aufgestellt, das Sozialistengeseß hätte zur Einschränkung der Sozialdemokratie niht geführt. Das if statistisch unrichtig. Jch habe die Zahlen im Reichstaze gegebin. Die Zahl der sozial- demokratishen Stimmen ging zurück nach Erlaß des Sozialisten- gefeßes. Während der Dauer des Gesetzes verstärkte fih die Sozial- demokratie, weil das Geseß den verfehlten Ausweisungsparagraphen enthielt und weil es nicht dauernd war. Aber die Steige- rung der Stimmen war eine geringe; sie wurde erst beträhtlih nach Aufhebung des Sozialistengeseßzes, die ih noh beute bedauere, und die auf einem Mißverständniß des Reichstages beruht. Man darf sih nicht wundern, wenn bei den nâbhsten Wahlen die Sozialdemokraten 2} Millionen Stimmen er- reihen werden. Das Sozialistengeseß wurde vom Fürsten Bismark in milder Form vorgelegt und von den Nationalliberalen abgelehnt. Es wurde nachher in viel {härferer Form wieder aufgenommen von den Nationalliberalen und au von einem Theil des Zentrums. Es wird Jeßt ein nit so sharfes Gese verlangt. Die Verantwortung für das
allen dieses Geseßes tragen die Herren, welche dagegen timmen. Die atholische Kirche führt einen starken Kampf gegen die Sozialdemokratie. Aber in Belgien wächst die Sozialdemokratie troßdem bedenklih. Nicht bloß von der evangelischen Kirche geschieht etwas gegen die Sozial- demokratie, sondern au von ter Lar dwirthschaft, seitdem sie erkannt hat, daß fie die Handeléverträge hauptsählich den Sozialdemokraten verdankt. Wie kann man mit geistigen Waffcn gegen die Sozial- demokratie kämpfen, die selbst nur durch Verheßung und Terrorismus zu wirken sucht! Ebenso gut fönnte man auch jedes Verbrechen, den Diebstabl, den Mord u. f. w., nur mit geistigen Waffen bekämpfen. Alle Parteien dieses Hauses haben ein Interesse daran, daß das fonstitutionele System bei uns zur Wahrheit wird. ‘Ein Minister-Verantwortlickeitsgeseßp haben wir nicht. Aber alle Parteien wünshen, daß wir nur solhe Minister haben, die nur solhe Maßregeln ausführen, welche I vor ihrem Ge- wissen verantworten können, niht bloß, was ihnen befohlen wird. Glauben Sie, daß das möglih ist, wenn diese Machtmittel, wie fe die Kroxe verlangt, abgelehnt werden ? Die National- iberalen haben im Reichstage mit uns zusammen für ein viel shärferes Sojzialistengeseß gestimmt. (Zuruf: Reichstag!) Aber im Vetchstage ist ein solhes Gesey auch in der abgeschwächtesten Form Dot möglih. Die Herren, welhe an dem Zustandekommen des füh erti en Gegen gearbeitet haben, mögen sich ja engagiert ühlen für die Aufhebung des Verbindungsverbots, Aber Herr Hauß- gann hatte {on damals gesagt: man wisse niht, wie die Einzel- andtage die Sache auffassen. Die Zustimmung der Konservativen ¿um Bürgerlihen Geseßbuch wäre nicht zu haben gewesen, wenn das
: Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 29. Mai
Verbindungsverbot aufgenommen wäre. Im Bundesrath fiel es den Einzelstaaten garnicht ein, das Verbindungsverbot aufzuheben. Es ift begreiflih, wenn diese sich gegen jede Ausdehnung der Vorlage aus\prechen. Aber wenn die Nationalliberalen die Bestimmung über die Minder- jährigen annehmen, tann könnten Sie auch einen Schritt weiter gehen. Die Nationalliberalen berufen fih immer auf den Fürsten Bismarck, aber wenn es darauf ankommt, dann laffen sie ihn im Stich. Fürst Bismarck hat gemeint, die Sozialdemokraten ständen mit ihren Be- \strebungen außerhalb des Gesetzes, und deéhalb könnten sie auf den Schutz durh Gesetze niht rechnen. Ih weiß, daß. dieses Programm im Neichstage nicht durchgeführt werden kann; aber wir werden daran festhalten, und bis im Reichstage etwas erreicht werden kann, muß das Da nien bewilligt werden, was hier verlangt wird.
Abg. Dr. Sattler (nl.): Fürst Bismarck hat selber erst kürzlih anerkannt, daß er bei den Nationalliberalen treue Mitarbeit gefunden habe. Warum hat ih Herr von Kardorff hier auf die Krone berufen ? Das dient den Interessen der Krone aiht. Wir haben es niemals für richtig gehalten, in das Land hinauszurufen, daß das monarhishe Gefübl im Schwinden begriffen ist. Damit wollte er wobl nur nah einer anderen Richtung hin wirken. Nicht blos der Minister foll seiner eigenen Ueberzeugung folgen, sondern jeder einzelne Mann. Aus der Geschichte des Sozialistengeseßes hätte Herr von Kardorff die Erfahrung \chspfen können, daß man weiter kommt, wenn man feste Begriffe nimmt, als wenn man dehnbare, kautschukartige Vorschriften erläßt. Graf Limburg und der Minister haben von der Verant- wortung gesprochen, die uns zufallen würde, und von der Abrehnung, die uns droht. Ich bin erstaunt gewesen, auf welchen kolofsalen Widerspruch die Vorlage stieß. Die Gefahr der Verantwortung und Abrehnung scheuen wir niht. Es soll jeßt der lezte Moment sein, wo noch geholfen werden kann. Da müßte doch eine akute Gefahr vorhanden sein, die plöglih hervorgetreten sein muß, denn font wäre die Vorlage doch früher gekommen. Das Material, welhes der Minister vorbrahte, war für mih von keiner er- s{ütternden Bedeutung. Zur Bekämpfung des Welfenthums würde die Regierung am meisten beitragen niht durch strafgeseßli&es Ein- reiten, sondern, wenn fi? bei der Auswahl ihrer Beamten vor- sihtiger wäre, wenn sie niht Leute nah Hannover schickte, die mit bureaukrati‘{her Ostelbiershneitigkeit auftreten, die es fürck ihre Auf- gabe halten, Streitigkeiten in die Kreise hineinzutragen, die fest auf dem Boden des preußishen Staates stehen. Die Nationalliberalen haben noch 1890 für das Sozialistengescß gestimmt, und zwar für ein dauerndes, während die Konservativen dagegen stimmten. Man handelt in dem dunklen Gefühl: es muß irgend etwas geschehen. Das ist bei der Geseßgebung fals, weil man dabei außer Acht läßt, ob au das Ziel erreidt wird. Wir haben einen Beschluß gefaßt, der von großer Bedeutung ist für das ganze Vereins- und Versammlungsreht, der auch füc die Militärverwaltung von großer Bedeutung ist. Ich kann taher nicht anerkennen, daß wir bloß die Rosinen aus dem Kuchen genommen haben. Der Antrag von Zedliß s{lägt untaugliche Mittel’ vor, weil sie nicht für ganz Deutschland gelten. In Hamburg und Sachsen sind allerdings solche Bestimmungen vorhanden, aber wo ist der Nutzen dieser Bestim- mungen? Die fozialdemokratishe Agitation ist nur aus den Vereinen und Versammlungen verdrängt, aber niht ges{chwäht worden. Ich bezweifle ja nicht, daß die Regierung noch keine Stellung zu den von Zedliß’schen Anträgen genommen hat ; die Staatsregierung würde ja vielleicht sons etwas zahlreiher ershienen sein. Aber gerade deshalb trete ih nicht auf den Boden der von Zedliß’shen Anträge. Es besteht ein Widerspruch zwischen der Vorlage und diesen Anträgen; die leßteren bilden ein E während die Vorlage allgemein gehalten war. Für die Ausnahmegeseßgebung muß die Staatsregierung in erster Linie die Verantwortung felbst übernehmen. Deskalb werden meine Freunde fich ledigli an die Beschlüsse ter Kommission halten in dem Bewußtsein, daß wir die Grundlage des Staats s{chüten, aber dabei darf niht der Schaden größer sein als der Nußen.
Abg. R ickert (fr. Bgg.) verzichtet auf das Wort.
_ Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Mitglieder des Zentrums haben wiederholt für die Verlängerung des Sozialistengeseßes gestimmt, niemals aber für die Einführung desselben. Die Mehrheit des Zentrums hat gegen die Einführung und_die Verlängerung des Gesetzes gestimmt. Die Bestimmungen des Sozialistengeseßes waren niht scharf genug, denn die Verwaltung und auch die Recht- sprehung ist abgewihen von dem Wortlaute. (Die weiteren Aus- führungen des Redners gehen in der immer mehr steigenden Unruhe des sehr stark beseßten Hauses, welches augenscheinliÞß nach Schluß der Debatte verlangt, zum theil verloren.) Die Anführungen des Ministers aus anarchistishen Versammlungen haben auch auf mi keinen erschütternden Gindruck gema(t; sie waren das reine Lawendel- wasser gegenüber dem, was der frühere Minister von Köller bei der Umsturzvorlage vorgebraht hat. Der Minister hat davon gesprochen, daß im Hause Leute sißen, welhe sich nicht überzeugen lassen wollen. Das macht keinen Eindruck. Wenn der frühere Minister mit seiner Vertretung der Umsturzvorlage keine Anerkennung gefunden hat bei einem Manne, der jeßt vor Gericht steht, so wird der Minister von der Recke für diese Vorlage au keine Anerkennung finden.
Nach Schluß der Debatte bemerkt
Abg. von Kardorff, daß er die Krone nicht in ungehöriger Weise in die Debatte gezogen habe, sonst hätte der Präsident ihn zur Ordnung gerufen. Herr Sattler, ein so großer Staatsmann er auch sein mag, hat zu diesem Vorwurf kein Neht. Meiner monarchischen Gesinnung glaube ih dur meine heutige Abstimmung entsprehenden konkreten Ausdruck zu geben. Fürst Bismark würde nicht gegen die Regierungsvorlage ftimmen.
Abg. Dr. Satller: Jch habe nicht gesagt, daß der Vorredner ungehöriger Weise die Krone in die Debatte gezogen habe; ih habe auch nit seine monarhische Gesinnung in Zweifel gezogen.
Darauf wird der Antrag des Grafen Limburg gegen die Stimmen der Konservativen abgelehnt, ebenso die Regie- rungsvorlage. Ucber den Antrag von Zeobß wird namentlich abgestimmt. Bei der Anwesenheit von 399 Mitgliedern (da zwei Mandate erledigt sind, fehlen von dem vollen Bestande des Hauses also nur 32 Mitglieder) wird der Antrag von Zedliß mit 206 gegen 193 Stimmen abgelehnt.
e: T und TIT der Regierungsvorlage bleiben also ge- strichen. i
Nach Art. IT der Beschlüsse der Kommission sollen an den Versammlungen, in denen politishe Angelegenheiten erörtert oder berathen werden „sollen“, Minderjährige nicht theilnehmen dürfen. Das Wort „sollen“ ist von der Kommission eingefügt
worden.
Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Das Zentrum wird gegen den Artikel Pen weil der Begriff der politi]hen Angelegenheiten ich nicht treng umgrenzen läßt. uch wirths{chaftlihe Fragen, wie Lohnver- hältnisse, Arbeitszeit 2c., sind {ließli öffentliche Angelegenheiten. Ueber diese Fragen können aber auch die Minderjährigen sprechen. Das geschieht auch in hristlihen Lehrlings- und Gesellenvereinen, ia denen man auf Angriffe der Sozialdemokraten eingehen muß.
Geheimer Ober-Negierunzs-Rath von Philipsborn vertheidigt
die Vorlage.
1897.
Abg. Rickert: Nach den Kommissionsverhandlungen bezeichnete der Minister auch gewerk\{aftliche Versammlungen als solche, die volitisch sein könnten. Das \teßt aber in Widerspruch mit dem § 152 der Gewerbeordnung. Ich halte es für selbstverständlich, daß die Absiht des Ministers undurchführbar ist. Soll das Koalitions- recht der Arbeiter, der minderjährigen Arbeiter gefährdet werden dur die Polizeiwillkkür? Jh möchte auch an die Nationalliberalen die Frage richten, ob es sich lohnt, wegen dieser Frage der Minder- jährigen überhaupt etwas von dem Gesetze zu stande kommen zu lassen.
_ Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Philipsborn: Der Minister hat nit alle gewerkschaftlihen Versammlungen als politis bezeihnet; manhmal gej\talten fie fich aber zu politischen Versamm- [lungen aus. W238 unter dem Koalitionsrecht der Arbeiter zu ver- stehen ist, spriht das Neichsgericht in zwei interessanten Erkeuntnissen von 1887 und 1892 aus. Dana betrifft das Koalitionsrecht nur die konkreten Arbeitsvertragsverhältnisse; würden diese Grenzen über- schritten, so würden di: Vereine politishe Vereine, auf welche alle Beschränkungen für politishe Vereine zutreffen.
Abz. Dr. Krause (n1.): Die Bedenken des Herrn Rickert sind dur die Mittheilung des Regierungsvertreters erledigt. Wenn das nit der Fall ist, dann rihten si die Bedenken gegen das Gefeg, nicht gegen die Handhabung desfelben. Bei den katholishen Geselen- vereinen kann das Verbot der Minderjährigen {ädlich sein ; aber von vornherein sollten politische Dinge in diesen Vereinen doch nicht er- örtert werden. Die große Zahl der Versammlungen kommt hierbei in Betracht, in denen die Minderjährigen geradezu einen Krebsschaden bilden. Insofern haben wir allerdings die Rosinen mit in den Kuchen über- nommen. Das Bild von dem Kuchen mit den Rosinen beweist mir die Solidarität der Staatsregierung ; denn der Minister von Boetticher gebrauchte erst neulih im Reichstage dasselbe Bild. Die Kommission hat das Wort „follen“ eingefügt, weil von vornherein feststehen muß, ob politishe Dinge in einer Versammlung erörtert werden sollen, damit die Minderjährigen von vornherein wissen, ob fie theilnehmen können oder nicht.
Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Philipysborn erklärt, daß die Regierung ihren Widerspruch gegen die Einfügung des Wortes „ollen“ nit aufgegeben habe.
Abg. Mun ckel (fr. Volksp.): Die Rosinen sollen wir garnicht baben ; denn nach der vorhergegangenen Abstimmung bezweifle ih, daß der Minister die Vorlage Geseß werden lassen wird. Lassen wir die Vorlage fallen! Nehmen wir den Torfo auch wirkli an, Geseß wird er eben doch nicht. Das Gese scheitert an dem Widerspruch der verbündeten Regierungen. Was gut an dem Gesetz ist, haben wir im Reichs- tag angenommen, und wenn die preußishe Regierung das will, so seßt sie es bei den verbündeten Regierungen auh durch. Wenn wir jeßt etwas annehmen, bekommen wir das Geseß nur ab- E vom Herrenhause zurück und seßen dasfelbe den shwankenden
bstimmungsverhältnissen aus. Das mähtige Herrenhaus ift uns ja im Neichstage als Schreckbild vorgeführt worden. Wenn wir Artikel T und ITI bekommen oder garnichts, dann ziehe ih das „Garnihts“ vor. Mit diesem Geseß wird einem großen Kreise preußisher Staatsbürger das Versammlungsreht geraubt. Werden die Schußleute, Gendarmen, Poslizei-Lieutenants das Geseß richtig auslegen? Ich bin manchmal bei den Ausführungen des Ministers zweifelhaft, ob sie ganz den Gesetzen entsprechen. Und die Minder- jährigen follen bei Anzeige einer Versammlung {hon entscheiden, ob politische Dinge erörtert werden, und ob sie theilnehmen können oder nicht. Die Gefahr der Kollision mit dem Koalitionsreht i auch nicht ausgeschlossen, troß der Reich8gerichtserkenntnisse. Besonders die Frauen werden davon betroffen. Jede öffentlibe Angelegenheit kann in das politishe Gebiet hineinspielen, Den Sozialdemokraten wird dadur das Wasser nicht abgegraben, aber alle anderen politischen A würden {wer geschädigt. Ich bitte, heute die ganze Vorlage zu beseitigen.
Abg. Dr. Irmer (kons.): Der Vorredner hat die National- liberalen ermahnt, den Torso niht anzunehmen. Ich habe mir nicht den Kopf der Nationalliberalen zu zerbrehen. Wir wollen das Ver- bindungsverbot nicht ohne Aequivalente aufheben. Wir haben diese Aequivalerte in der Vorlage und \{ließlich im Antrag von Zedliß efunden. Da beide abgelehnt sind, so werden wir für den Artik-l IT timmen. Wie wir L in dritter Lesung stimmen werden, weiß ih noch nicht. Durh Rede und Gegenrede wird ja vielleiht ein Minderjähriger einmal von der Sozialdemokratie ferngehalten werden ; aber der Schaden, der bei sehr vielen anderen Minderjährigen ange- richtet wird durch den Besuch von Versammlungen, ist größer als der Nuyen. In christlichen Arbeiter- und Gesellenvereinen brauchen keine politisden Vorträge gehalten zu werden.
Das Wort „sollen“ wird gegen die Stimmen der Kon- servativen und eines Theiles der Freikonservativen aufrecht erhalten; Artikel TT wird in der Fassung der Kommission gegen die Stimmen des Zentrums und der Freisinnigen an- genommen. S
Um 41/4 Uhr wird ein Vertagungsantrag abgelehnt gegen die Stimmen der Konservativen und Freikonservativen.
Artikel TIV hebt das Verbindungsverbot auf und bestimmt, daß Minderjährige polilishen Vereinen nicht beitreten und Versammlungen derselben niht anwohnen dürfen.
Abg. Dr. Krause (nl.) beantragt, daß Minderjährige und weib- liche Personen an politishen Versammlungen dieser Vereine nicht theilnehmen dürfen, aber an anderen Versammlungen.
Abg. Rickert will die Theilnahme von weiblihen Personen an Versammlungen zulaffen.
Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Philipsborn glaubt, daß dur den Antrag Keuuie der Umgehung des Gesetzes Thür und Thor geöffnet würde.
Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch beantragt mit Nück- cht auf die vorliegenden wihtigen Anträge wiederum die Vertagung der Sigung.
Abg. Dr. Bachem (Zentr.) beantragt die Abhaltung einer Abend- situng. Nicht die Rücksicht auf die Reichstagsmitglieder, welche den Ausflug nah Hamburg machen wollten, bestimme ibn dazu, fondern die Höflichkeit gegenüber den Hamburger Herren, welhe die Einladung haben ergehen lassen.
Der Antrag auf Vertagung wird abgelehnt gegen die Stimmen der beiden konservativen Gruppen. | :
Der Antrag Rickert wird abgelehnt, der Antrag Krause und mit diesem der Art. 1V werden angenommen.
Zu Art. V haben die Konszrvativen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage beantragt betreffs der Auflösung von Versammlungen, in denen oba ‘sa anwesend sind; diese Bestimmung war von der Kommission gestrihen worden. blieb nur aufreht erhalten die Strafdestimmung für die Minderjährigen, welhe an politischen Versammlungen theilz nehmen.
Abg. Freiherr von Zedliß und Neukir{ will dafür Bes stimmungen aufgenommen wissen, wona der Vorfigende die Minder» jährigen zum Verlassen einer politischen Versammlung auffordern muß, und erst wenn dieser Aufforderung von den Mindertährigen nicht nachgekommen wird, oll die Auflösung erfolgen können.
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