1897 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Sema s a B E E N

Meiterbeförderung vom üÜberseeishen Ausschiffung8Wafen äus verpflichtet. 7

S * Der Unte ist verpflichtet, den Auswanderern an dem zu ihrer Einschiffung oder Weiterbeförderung bestimmten Orte bei jeder niht von ihnen selbs vershuldeten Verzögerung der Beförderung von dem vertragsmäßig bestimmten Ab- fahrtstag an ohne besondere Vergütung Unterkunft und Ver-

pflegung zu gewähren. S 28.

Falls die Verzögerung länger als eine Woche dauert, hat der Auswanderer, unbeschadet der ihm nah dem bürgerlichen Recht etwa zustehenden Ansprüche auf Schadensersaß, das Net, von dem Vertrage zurückzutreten und die Rückerstattung des gezahlten Ueberfahrts8geldes Än verlangen.

Die Rüdckerstattung des Üeberfahrtsgeldes kann auch dann verlangt werden, wenn der Auswanderer oder einer der ihn begleitenden Familienangehörigen vor Antritt der Seereise stirbt oder nahweislich durch Krankheit oder durch sonstige außer seiner Macht liegende Zwischenfälle am Antritt der See- reise verhindert wird.

Das Gleiche gilt, wenn in Fällen des § 26 Absay 2 die Verhinderung im überseeishen Ausschiffungshafen eintritt, rüdsihilich des den Weiterbeförderungsfosten entsprehenden Theiles des Ueberfahrtsgeldes.

Die Hälfte des Ueberfahrtsgeldes kann zurückverlangt werden, wenn der Auswanderer vor Antritt der Reise vom Vertrag aus anderen Gründen zurücktritt.

Wird das Schiff durh einen Seeunfall oder einen anderen Umstand an der Fortsezung der Reise verhindert oder zu einer längeren Unterbrechung derselben genöthigt, so ist der Unter- nehmer (8 1) verpflichtet, ohne besondere Vergütung den Auswanderern angemessene Unterkunft und Verpflegung zu gewähren und die Beförderung derselben und ihres Gepäcks nach dem Bestimmungsorte sobald als möglich herbeizuführen.

Diese Vorschrift findet sinugemäße Anwendung auf die Weiterbeförderung vom überseeishen Ausschiffungshafen aus (8 26 Absatz 2). 8 81

Vereinbarungen, welche den Ee der §8 27 bis 30 zuwiderlaufen, haben E rehtlihe Wirkung.

Der Unternehmer kann verpflichtet werden, zur Sicher- stellung der ihm aus den S8 27 bis 30 entstehenden Ver- pflihtungen eine das Ueberfahrtsgeld um den halben Betrag übersteigende Summe zu versichern oder einen der Versicherungs- summe entsprehenden Betrag Me Gega.

Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß das Schiff, mit welhem die Auswanderer befördert werden jollen, für die beabsihtigte Reise völlig seetüchtig, vorschriftsmäßig eingerichtet, ausgerüstet und verproviantiert ist.

Die gleiche Verpflihtung trifft den Führer des Schiffes.

34

Jedes Ausmwanderershiff unterliegt vor dem Antritt der Reise einer Untersuchung über seine Seetüchtigkeit, Einrich- tung, Ausrüstung und Verproviantierung.

Die Untersuchung erfolgt durch amtliche, von den Landes- regierungen bestellte E s

S 00.

Vor Abgang des Schiffes is der Gesundheitszustand der Auswanderer und der Schiffsbesazung durch einen von der Ausmwanderungsbehörde (8 40) zu bestimmenden Arzt zu unter-

suchen. 36.

Der Bundesrath erläßt Vorschriften über die Beschaffenheit, Einrichtung, Ausrüstung und Verproviantierung der Aus- wandererschiffe, über die amtlihe Besichtigung und Kontrole dieser Schiffe, ferner über die ärztlihe Untersuchung der Neisenden und der Schiffsbesaßung vor der Einschiffung, über die Ausschließung kranker Personen, über das Verfahren bei der Einschiffung und über den Schuß der Auswanderer in gesundheitlicher und sittliher Hinsicht.

Diez vom Bundesrath erlassenen Vorschriften find durch das Reichs-Geseßblatt zu veröffentlichen und dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritte zur Kenntnißnahme vor-

zulegen. S 37.

Als Ausmwandererschiffe im Sinne dieses Gesetzes gelten alle nach außereuropäishen Häfen bestimmten Seeschiffe, mit denen, abgesehen von den Kajütspassagieren, mindestens fünf- undzwanzig Reisende befördert werden sollen.

VI. Auswanderungsbehörden. i S 88

Zur Mitwirkung bei Ausübung der dem Reichskanzler auf dem Gebiete des Auswanderungswesens zustehenden Be- fugnisse wird ein sachverständiger Beirath gebildet, welher aus einem Vorfißenden und mindestens vierzehn Mitgliedern be- szeht. Den Vorsigenden ernennt der Kaiser. Die Mitglieder werden vom Bundesrath gewählt. Alle zwei Jahre findet eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder statt. Jm übrigen wird die Organisation des Beiraths durh ein vom Bundesrath zu erlassendes Regulativ und deine Thätigkeit durh eine selbst- gegebene Geschäftsordnung geregelt.

S 39.

Die Anhörung des Beiraths muß erfolgen vor Ertheilung der Erlaubniß für solhe Unternehmungen, welche die Be- siedelung eines bestimmten Gebiets in Üüberseeishen Ländern zum Gegenstande haben, sowie im Falle der B:shränkung oder des Widerrufs der einem Unternehmer ertheilten Erlaubniß.

Außerdem können auf dem Gebiete des Auswanderungs- wesens von dem Reichskanzler geeignete wichtigere Fragen dem Beirathe zur Begutachtung vorgelegt und von leßterem Anträge an den Reichskanzler gestellt werden.

8 40.

Zur Ueberwachung des Auswanderungswesen3 und der Ausführung der darauf bezüglichen Bestimmungen sind an denjenigen Hafenpläßen, für welhe Unternehmer zugelassen find, von den Landesregierungen Nu awanberunämdelttben zu bestellen. E

S In den Hafenorten übt der Reichskanzler die Aufsicht Über das Auswanderungswesen durch von ihm bestellte Kom- missare aus. Diese Kommissare sind befugt, den im § 34 vorgesehenen Untersuchungen beizuwohnen, auch selbständig Untersuhungen der Auewandererschiffe vorzunehmen. Sie haben die Landes-

behörden auf die vön ihnen wahrgenomtmenen Mängel und SeEene aufmerksam zu machen und auf deren Abstellung zu ringen.

Die Führer von Auswandererschiffen find verpflichtet, den Kommissaren auf Erfordern wahrheitsgetreue Auskunft über alle Verhältnisse des Schiffes und über dessen Reise zu er- theilen, sowie jederzeit das Betreten der Schiffsräume und die Einsicht in die Schiffspapiere zu gestatten. :

Im Auslande werden die Obliegenheiten der Kommissare behufs Wahrnehmung der Jnteressen deutscher Auswanderer von den Behörden des Reihs wahrgenommen, denen erfor- derlichenfalls besondere Kommissare als Hilfsbeamte bei- zugeben sind.

VII. Beförderung von außerdeutshen Häfen aus. 8 42.

Durch Kaiserlihe Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths können zur Regelung der Beförderung von Aus- wanderern und Passagieren auf deutshen Schiffen, welche von außerdeutshen Häfen ausgehen, Vorschriften der im § 36 be- zeichneten Art erlassen werden.

VIII. Strafbestimmungen. 8 43. Unternehmer (§8 1), welhe den Bestimmungen der S8 8, 92, 23, 25, 32 und 33 Abs. 1 oder den für die Ausübung ihres Geschäftsbetriebs von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Geldftrafe von ein- “gal wis g Ses zu sechstausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Sind die Zuwiderhandlungen von einem Stellvertreter (8 9) begangen worden, so trifft die Strafe diesen; der Unter- nehmer it neben demselben strafbar, wenn die Zuwiderhand- lung mit seinem Vorwissen begangen ist, oder wenn er bei der nah den Verhältnissen möglichen eigenen S u f des E es an der erforderlihen Sorgfalt hat fehlen lassen. Die gleiche Strafe triff Schiffsführer, welche den ihnen im 8 33 Absaß 2 und im § 41 Absag 3 auferlegten Ver- pflihtungen oder den auf Grund des § 36 erlassenen Vor- schriften zuwiderhandeln, ohne Unterschied, ob die Zuwider- handlung im Jnland oder im Ausland begangen ift. 8 44. Agenten 11), welhe den Bestimmungen der S8 15, 16, 17, 22 Absay 2, 23 und 2 oder den für die Ausübung ihres Geschäftsbeiriebs von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe von dreißig bis zu dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. e D.

Wer ohne die nah 88 1 und 11 erforderliche Erlaubniß die Beförderung von Auswanderern betreibt oder bei einem solchen Betriebe gewerbsmäßig mitwirkt, wird mit Gefängniß bis zu einem Sire und mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. l

Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher sich zum Ge- \häfte macht, zur Auswanderung anzuwerben.

8 46.

Wer der Vorschrift des § 26 Absaß 1 zuwiderhandelt,

wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit

Haft bestraft. z

S A7.

Wer den auf Grund des 8 42 erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe von Sn bis zu sechstausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Vèo- naten bestraft.

48. Wer eine Frauensperson zu dem Zwecke, sie der gewerbs- mäßigen Unzucht zuzuführen, mittels arglistiger Vershweigung dieses Zweck3 zur Auswanderung verleitet, wird mit Zuchthaus

bis zu fünf Jahren bestraft. Neben der Zuchthausstrafe ist der Verlust der Es Ehrenrehte auszusprehen; auch fann zugleich auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu sehstausend Mark, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. i

Dieselben Strafvorschrifsten finden auf denjenigen An- wendung, welcher mit Kenntniß des vom Thäter in solcher Weise verfolgten Zweckes die Auswanderung der Frauens- person vorsäßlih befördert; sind mildernde Umstände vor- handen, so tritt Gefängnißstrafe niht unter drei Monaten ein, neben welcher auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu sehstausend Marï erkannt werden kann. n

Schlußbestimmungen. S 49.

Welche Behörden in jedem Bundesstaat unter der Be- eichnung: Aufsichtsbehörde, höhere Verwaltungsbehörde, Polizeibehörde zu verstehen sind, wird von der Zentralbehörde dcs Bundesstaats bekannt gemacht.

S 60.

Dieses Geseß tritt am 1. April 1898 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt erlöschen die auf Grund landesgeseßlicher Vorschriften ertheilten Genehmigungen zur Beförderung oder zur Mitwirkung bei der Beförderung von Auswanderern.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsfiegel.

Gegeben Neues Palais, den 9. Juni 1897.

(L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgeseßes vom 30. Juli 1883 |

den Regierungs - Rath Dr. Pollack in Hannover zum Ferie des ersten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu

annover,

den egierun es Krenzlin in Arnsberg zum Stellvertreter des Regierungs-Präsidenten im Bezirksauss{huß zu Arnsberg,

den Negierungs-Assessor Dr. Francke in Aurih zum I des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Aurich,

den Regierungs-Affsessor Grafen von Galen in Sig- maringen zum Stellvertreter des Regierungs:Präsidenten im Bezirksausschusse zu Sigmaringen sowie aeiiZliia zum Stell- vertreter des ersten und des zweiten Mitgliedes dieser Behörde,

den Negierungs-Afessor Köhler in Münster zum Stell

vertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksaus\husses zy Münster und. E z

den Regierungs-Assessor Walier in Danzig zum Ste]. vertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausshusses zy Danzig, unter Enthebung des Regierungs-Assessors von Hey: king von diesem Amt, : :

auf die Dauer ihres Hauptamis am Sig des Bezirkz- ausschusses zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi: den Landgerichts-Rath Boehncke in Insterburg zum Landgerichts-Direktor in E : den Gerichts-Affssessor Westphal in Elberfeld zum Land- richter daselbst, und ; ¿ den Gerichts-Affessor Ziegler in Ehrenbreitstein zum Amtsrichter in Hachenburg zu ernennen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Kreisphysikus Dr. Niemeyer zu Hünfeld is aug dem Kreise Hünfeld in den Kreis Neuß verseßt worden.

Justiz-Ministerium.

Die Rechtsanwalte Plehn in Rawitsh, Köpp und Dr. Toelle in Schneidemühl sind zu Notaren für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Posen, mit Anweisung ihres Wohn- sies in Rawitsch bezw. Schneidemühl, ernannt worden.

Beranntma Us

Jn Gemäßheit des 8 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Gescß-Samml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuer: jahre kommunalabgabenpflihtige Reineinkommen aus dem Betriebsjahre 1896 bei der Breslau-Warschauer Eisenbahn auf 128160 M festgeseßt worden ist.

Breslau, den 15. Juni 1897.

Der Königliche P Ee

Guthzeit.

Angekommen:

der Unter-Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Lohmann, und

der Ministerial-Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Ober-Berghauptmann Freund, aus dem Oberharz;

der Präsident des Ober-Landeskulturgerihts Rintelen, aus Bad Nauheim.

Nichtamtli@es.

Deutsches Neieckch. Preußen. Berlin, 18. Juni.

Jhre Kaiserlihen und Königlihen Majestäten sind gestern Abend 111/, Uhr mittels Sonderzuges von der Station Wildpark nah Bielefeld und Köln abgereist.

Jn der am 16. d. M. unter dem Vorsiß des Vize- E A des Staats-Ministeriums, Staatssekretärs des nnern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsizung des Bundesraths wurde dem Entwurf eines Geseßes für Elsaß-Lothringen, betreffend die Regiftrierungsabgaben für die Uebertragung von Apotheken und Kuxen u. st. w, die Zustimmung ertheilt. Ferner wurden die Ent- würfe von Geseßen für Elsaß-Lothringen über das Stempel wesen u. \. w., über die Rechtsverhältnisse der Gerichts- vollzieher u. \. w. und über das Vermögen der Ortschaften u. f. w. gemäß den Beschlüssen des Landesausschusses an- genommen. Der Ausschußantrag, betreffend den Salzsteuer- verwaltungskosten-Etat für Sachsen-Meiningen, und die Vor- lage, betreffend die Erweiterung des Bezirkes der Nord- deutschen Knappschafts-Pensionskasse, wurden genehmigt. Den zuständigen Ausschüssen wurden überwiesen: der Antrag Preußens, betreffend die Behandlung von Naturalisations- gesuhen, der Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen dem Reih und dem Oranje-Freistaat, die Vorlage, be- treffend die Desinfektion von Eisenbahnwagen bei der Beförde- rung thierisher Abfälle und Fäkalien; dem Reichskanzler wurden überwiesen die Beschlüsse des Reichstages zu Petitionen wegen geseßlicher Regelung des Sitizrinaennens und zu einer Petition wegen Errichtung kaufmännisher Schiedsgerichte. Außerdem wurde über die Resolution des Reichstages, betreffend die Eir- berufung einer Kommission zur Berathung der Jmpffrage, sowie über die Vorlage wegen der E nichtständiger Mitglieder des Reichs-Versicherungsamts u. }. w. und üver verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt, und die Wahl der Mitglieder der Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds vor genommen.

Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundes- raths für das Landheer und die Festungen und für Yandel und Verkehr eine Sißung.

Die amtlihe Ausgabe der „Jahresberichte der Königlih preußischen“ Regierungs- und Gewerbe- Räthe und Bergbehörden für 1896“ wird in diesen Tagen im Verlage von W. T. Bruer in Berlin erscheinen. Diese Berichte enthalten auch diesmal eingehende Mittheilungen über die weitere Durhführung der Arbeiterschubgesebge el und beachtenswerthe, vielfach durch Beschreibungen und uge näher erläuterte Vorschläge über Unfallverhütung oder “e tämpfung gewerblicher Krankheiten sowie endlih au ; weitere Kreise interessante Mittheilungen aus dem Gebiete Arbeiter-Wohlfahrtseinrihtungen. Abdruck

Der Preis des Werks beträgt für den gehefteten 2 “U 10,65 M und für den in Ganzleinen gebundenen 11,

Der hiesige Königlich portugiesishe Gesandie Vicomte Pindella hat Berlin mit Urlaub verlassen. Für die Dauer seiner Abwesenheit fungiert der Erste Sekretär der Gesandt- haft Baron von Sendal als Geschäftsträger.

Laut telegraphisher Meldung an das Ober-Kommando der Marine is S. M. . „Habiht“, Kommandant Korvetten-Kapitän Gercke (Eduard), gestern in Mossamedes angekommen und beabsichtigt, am 19. d. M. nah Kamerun in See zu gehen.

Cronberg, 18. Juni. Jhre Majestät die Kaiserin riedri ch hat mit Seiner Hoheit dem Prinzen und Jhrer Erde Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Hessen heute Mittag von Schloß Friedrihshof die Reise nach London angetreten.

Kiel, 18. Juni. Die Kaiserlihe Yacht „Hohenzollern“ ist heute von hier durch den Kaiser - Wilhelm - Kanal nach Brunsbüttel abgegangen.

Köln, 18. Juni. Die Stadt Köln hat zum Empfange Fhrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin anläßlich der Enthüllung des Denkmals Kaiser Wil- helm's T. reichen Festshmuck angelegt. Einen besonders festlihen Eindruck machen die Straßen, durch welche Jhre Majestäten fahren werden. An fast allen Straßenkreuzungen sind prähtige Ehrenpforten er- richtet. Troy des kühlen und bedeckten Wetters wogt {hon seit den frühen Morgenstunden eine festlich gestimmte Volksmenge in den Straßen, welhe durch Tausende, die aus der Provinz und von weiterher noch fortwährend ein- treffen, stetig anshwillt. Die Ankunft Jhrer Majestäten er- folgt heute Nachmittag 5 Uhr 40 Minuten.

Sachsen.

Jhre Majestäten der König und die Königin sind am Mittwoch Abend von Leipzig in der Villa Strehlen ein- getroffen.

Mecklenburg-Schwerin,

Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich gestern von Gelbensande nah Dresden begeben.

Oefterreih-Ungarnu.

Der König von Siam ist gestern in Jshl eingetroffen.

Der Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich- Este ist heute Vormittag zu den Jubiläums-Feierlihkeiten von Wien nach London abgereist.

Großbritannien und Frland.

Die Königin ist gestern von Balmoral wieder in Vindsor eingetroffen.

Das Unterhaus nahm gestern einen Antrag des Ersten Lords des Schaßamts Balfour an, daß das Haus am nächsten Sonntag dem aus Anlaß des Jubiläums der Königin in der St. Margaret's Kirche zu veranstaltenden Dankgottesdienst in corpore beiwohnen möge. William Redmond protestierte egen den Antrag und bemerkte, die Jren könnten sich an der

eier nicht betheiligen.

Die deutsche Kolonie in London hat eine Glückwunsch- Adresse herstellen lassen, welhe der Königin überreicht werden soll.

Frankreich.

Der Präsident der Republik Faure hat das Schieds- rihteramt in den Grenzstreitigkeiten zwischen Co st a- Rica und Columbia angenommen.

Der Prinz und die Prinzessin von Neapel sind heute früh 6 Uhr in Paris eingetroffen.

Ftalien.

Die „Opinione“ und die „Jtalie“ veröffentlichen folgende Mittheilung: Der Prinz und die Prinzessin von Neapel werden auf der Reise zu der Jubiläumsfeier in London sich incognito unter den Namen eines Grafen und einer Gräfin Pollenzo in Paris aufhalten. Dieser mit Zustimmung des Königs gefaßte Entschluß wird in offiziellen Kreisen als den freundschaftlichen Beziehungen entsprehend angesehen, welche zwischen Jtalien und Frankreich bestehen.

Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Budgets des Ministeriums des Jnnern fort. Der Zivilkommissar für Sizilien Graf Codronchi vertheidigte den Angriffen des Deputirten Finocchiaro-Aprile gegenüber seine Thätigkeit und hob im einzelnen hervor, daß durch das L betreffend die Schwefellager, für 40 000 Familien Arbeit geschaffen worden sei. Der Zustand der öffentlichen Sicherheit auf Sizilien habe sih bedeutend gebessert. Es sei für eine gleihmäßige N der lokalen Steuern unter

erabsezung der Abgaben auf Mehl, Maccaroni und Gebäk Vorsorge getroffen worden. Der Einheitsgedanke habe auf Sizilien an Boden gewonnen durch die Erkenntniß, daß die Regierung den Bedürfnissen der Bevölkerung eine eifrige Sorgfalt angedeihen lasse.

Schweiz.

Die ou des Ständeraths für die Vor- berathung der Vorlage, betreffend den Rückkauf der Eisen- bahnen, hat die Aufnahme des folgenden Artikels in das Rückkaufs-Geseß beantragt: „Der Bund als Rechtsnachfolger der Jura - Simplonbahn verpflichtet sich zur Ausführung der durh den Bundesbeshluß vom Jahre 1873 ertheilten Kon- zession für den Bau einer Simplonbahn und der italienischen Konzession vom Jahre 1896 für den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn durch den Simplon von der er ti: ltalienischen Grenze bis Jselle, sofern die in dem shweizerisch- talienishen Staatsvertrag vom 25. November 1895 ausbedun- genen Subventionen geleistet werden.

| Türkei.

Si Die für gestern in Konstantinopel anberaumt gewesene wie A zur Fortsezung der Friedensverhandlungen ist,

le „W. T. B.“ meldet, auf morgen vershoben worden. Wi Nah Konsularmeldungen aus Janina hat, wie das iener „Telegr. Korresp. - Bureau“ berichtet, eine aus abe Mann bestehende ge ga Bande bei Vovusa aid Mepovo die Grenze überschritten und ist von zwei aillonen mit einem Verlust von 100 Mann zurückgeschlagen

worden. Ein drittes Bataillon wurde zu ihrer Verfolgung abgeschickt. :

Einer Depesche des in Konstantinopel erscheinenden Journals „Sabah“ von gestern zufolge, hätten griehis{e Briganten die Dörfer in der Umgebung von Kalabafka angegriffen. Dieben seien jedoh nach mehrstündigem Kampf zerstreut worden. :

Aus Kanea wird gemeldet, daß die Admirale, um Zusammenstöße zwishen der mohamedanischen und der christ- lichen Bevölkerung zu vermeiden und um die Verproviantierung der eingeschlossenen mohamedanishen Bevölkerung zu fördern, die Zurückziehung der türkishen Truppen aus

ierapetra vorgeschlagen hätten; Tewfik Pascha habe ih aber in Gemäßheit der ihm aus Konstantinopel zu- gegangenen Befehle geweigert, diesem Verlangen nachzu- kommen. Schweden und Norwegen.

Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin is mit den Prinzen Adolf, Wilhelm und Erik am 15. d. M. in Schloß Tullgarn eingetroffen, wo Höchstdieselbde von Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen begrüßt wurde.

Amerika.

Nach dem Wortlaut des gestern in Washington veröffent- lihten Verirages über die Annexion von Hamwaii bleiben, dem „W. T. B.“ zufolge, die zwischen ) nao und anderen Nationen bestehenden Qo und fonstigen Verhältnisse in Kraft, bis der Kongreß die Geltung der in den Vereinigten Staaten bestehenden Geseße auf Hawaii ausdehnt. Jm Senat glaubt man, daß es in der gegenwärtigen Parlamentssession nicht zur Ratifizierung des Vertrages kommen werde, da die meisten Senatoren nah Erledigung der Tarifbill nicht länger in Washington bleiben dürften.

Aus Buenos Aires wird der „Times“ gemeldet: alle dort aus Montevideo eingelaufenen Nachrihten stimmten darin Überein, daß die Unzufriedenheit unter den hervorragenden Mitgliedern der Partei der Colorados im Wachsen sei.

Afrika.

Die „Agence Havas“ berichtet aus Prätoria vom gesirigen Tage, daß der Volksraad des Oranje-Frei- staates mit 40 gegen 15 Stimmen einen zweiten Vertra mit Transvaal genehmigt habe, worin erklärt werde, daf die beiden Staaten eine Bundesvereinigung zu bilden wünschten. Bis zur Ausführung derselben wurden folgende vorläufige Bestimmungen getroffen: 1) Abschluß eines engeren Friedens- und Freundschaftsvertrags zwishen den beiden Staaten; 2) Uebernahme der Verpflichtung der beiden Staaten, sich gegenseitig zu unterstüßen, wenn der eine Staat bedroht werden sollte, ausgenommen in dem Fall, daß der bedrohte Staat im Unrecht sei; 3) jeder der beiden Staaten solle dem anderen Mittheilung von allen Vorgängen machen, durch welche der Frieden und die Unabhängigkeit des einen Staates berührt werde. Weitere Schriftstücke ergänzten diese Ab- machungen und beträfen die L der Ange- hörigen des einen Staates in dem anderen, die Bildung eines Bundesraths 2c.

Arbeiterbewegung.

Die Dachdecker in Gr furt (vgl. Nr. 138 d. Bl.) haben dem „Vorwärts“ zufolge von den Meistern 12/9 Lohnerhöhung und 75 F Aufschlag auf den Tagelohn bei Thurmarbeit bewilligt be- kommen. Von dem geforderten Aufschlag für Theerarbeit nahmen sie Abstand. Nur bei einem Meister kam es zum Ausstand, der jedoch nur fünf Tage dauerte.

Aus Weißenfels (vgl. Nr. 138 d. Bl.) meldet „,W. T. B.“: Eine Erklärung sämmtlicher Grubenbesißer des Kohlenreviers Weißenfels-Zeiy lehnt die Beseitigung der Accord-Arbeit ab, etenso den Achtstunden-Tag, eine allgemeine Lohnerhöhung sowie die Mai- feier. Dagegen sagt die Erklärung eine Prüfung und Abstellung ver- schiedener Mißstände und die Einführung von Arbeiterauss{hüssen zu.

Im Maurerausstand in Wiesbaden (vgl. Ne. 137 d. Bl.) ist es, dem „Vorwärts* zufolge, zu einem Vergleih gekommen. Die vereinigten Meister boten den Zehnstundentag und einen Normal-Stundenlohn von 38 F für tüchtige Maurer und von 28 und 29 „9 für tüchtiae Tagelöhner. Wer tüchtig ist, das foll der Meister bestimmen; den Mindertüchtigen foll jedoch der Lohn garantiert sein, den fie vor dem Ausftand erhielten ; sie würden also denselben Lohn für zzhnstündige Arbeitsjeit bekommen, den sie früher für ein elfffündiges Tagewerk empfingen. Die Ausständigen acceptierten diese Bedingungen und beschlossen, überall da die Arbeit wieder aufzunehmen, wo der Vergleih anerkannt wird und Mafß- regelungen untecbleiben. |

Der Ausstand der Berliner Maurer (vgl. Nr. 140 d. Bl.) ist, wie die „Voss. Ztg.“ schreibt, auch von großem Einfluß auf die Zimmerer, Puyer und Bauhilfsarbeiter. Von diesen Arbeitern find etwa 3000 gezwungen, infolge des Maureraué standes mitzufeiern. Sie sind übel daran, weil fie niht unterstüßt werden und feine Aufsicht vorhanden ift, daß sie durch den Auéstand ihre Lage verbessern. Die Maurer, die erklären, mit 55 4 Stundenlohn und 33 A Wochenlohn nicht aus- kommen zu können, nehmen auf die Hilfsarbeiter, die mit 30 und 35 4 Stundenlohn auskommen müssen, keine Rücksicht. In einer Versammlung wurde von den Hilfsarbeitern beschlossen, sh an dem Ausstand der Maurer nicht zu betheiligen.

In Schweinfurt sind, wie ebenfalls dem „Vorw.“ berihtet wird, die Arbeiter der Kugelfabrik von Jäutchen u. Komp., an Zahl ca. 120 Personen, ausffändig.

In Leipzig lehnte der Bau-Unternehmerverband, wie das „Leipziger Tageblatt“ mittheilt, in seiner gestrigen Sißzung das Aner- bieten des Leipziger Gewerbegerihts, als Einigunzamt bei dem Aus- stande der Maurer (vgl. Nr. 140 d. Bl.) thätig zu werden, ab. Zugleich wurde der frühere Beschluß, den Mindestlohn von 45 auf 48 , zu er- höhen, zurückgezogen, da er feine Anerkennung seitens der Urbeit- nehmer Filid. Quas Ausftands-Comité der Maurer hat bis jegt über 2700 Karten ausgegeben. Im Ganzen dürfte man mit etwas über 3000 Ausständigen zu rechnen haben. 21 Meister mit 383 Ge- hilfen haben die Forderungen bewilligt. 350 Maurer arbeiten zu den alten Lohnsäßen weiter. 200 sind abgereist.

Die Maler in Weimar stellten, wie dem „Vorw.“ mitgetheilt wird, cinen Lohntarif auf, laut welhem folgende Forderungen erhoben werden sollen : Zehnstundentag, halbstündige Frühstücks- und 1éftündige Mittagspaufe, 15% Lohnerhöhung, Aufshlag für Ueberstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie für Arbeiten über Land, Abschaf- fung der Accordarbeit, Freigabe des 1. Mai. Eine Arbeitseinstellung ist nit geplant, sondern man hofft, eine gütlihe Abmachung mit den Unternehmern zu erlangen.

In Dessau befinden sih, wie das „Volksblatt" mittheilt, die Former der Maschinenfabrik von Becker im Ausftande.

Aus Budapest wird der „Frkf. Ztg." berichtet, daß in Tisza- földvar unter den Feldarbeitern Unruhen ausgebrochen sind. Es wurde Militär entsendet.

In Brest sind, der „Köln. Ztg.“ zufolge, die Kohlenträger wegen Einziehens einer rothen Fahne durch die Polizei in den Aus- ftand getreten. Drei Verhaftungen wurden vorgenommen. Zwei mit Kohlen beladene Dampfer können nicht ausgeladen werden,

Aus Marseille, wird „W. T. B.“ vom gestrigen Tage tele- graphiert: Die Arbeit in den Salzwer ken in Giraud (vgl. Nr. 140 d. Bl. unter „Mannigfaltiges*) is heute Vormittag wieder auf- genommen worden, ohne daß es zu einem neuen Zwischenfall kam. Gendarmerie-Abtheilungen befinden sich noch immer mit dem Unterpräfekten von Arles an Ort und Stelle. Die Erregung scheint nachzulafsen; es herrscht überall Ruhe. Das Bataillon Zuaven, welches zum Abmarsch bereit war, hat Arles nit verlassen und wird es wahrsheinlich auch nicht verlafsen. Die Meldung, daß bei dem gestrigen Zusammenstoß zwei Arbeiter getödtet worden seien, bestätigt sih nicht. : Z

In Utrecht in Holland sind, wie der „Vorwärts“ erfährt, die Arbeiter der Königlich niederländishen Zigarrenfabrik G. Ribbins Peletier in den Ausftand getreten.

Kunst und Wissenschaft.

In der Gesammtsizung der Kön iglihen Akademie der Wissenschaften vom 3. Juni (Vorsitzender Sekretar: Herr Auwers) las zunächst Herr Vahlen „Hermeneutishe Be- merkungen zu Aristoteles? Poetik*. Dieselben betrafen eine Anzabl von Stellen dieses Aristotelishen Buches mit spezieller Berücksichtigung der neuerlihen Ausführungen von Th. Gom- perz. Sodann üÜbterreihte Herr E. Schmidt einen Nachtrag zu seiner am 1. April d. J. vorgelegten Mittheilung „Quellen der „Komischen Einfälle und Züge“ Lessing?'s“. Herr Waldeyer legte eine Mittheilung des Assistenten am ersten Anatomischen Institut der biesigen Universität, Herrn Dr. Fr. Kopsh vor „über eine Doppel-Gastrula bei Lacerta agilis“. Diese Mittheilung enthält die Beschreibung einer jungen Doppel-Gastrula von L. a., an welhe der Verfaffer eine furze Darstellung der wihtigsten neueren Theorien über die Entstehung der Mehrfachbildungen anknüpft. Der Verfasser sflimmi der von O. Hertwig vorgetragenen Ansiht insofern bei, als nah der Theorie dieses Autors zur Entstehung von Mehrfachbildungen stets mehrfahe Gastrula-Einstülpungen vor- handen sein müssen, während er in Bezug auf den Ort der Ent- stehung der Embryonal-Anlage bei den Sauropsiden anderer Meinung ist und zur Erklärung des bei vielen Mehrfachbildungen zu beobach- tenden fkonjunftiven Wachsthums die bei jeder Invaginations- Gastrula zu beobachtenden Zellenverjhiebungen heranzieht.

err von Bezold übergab ein Exemplar der neuesten VBeröffent- ichung des Königlichen Meteorologi|chen Instituts: „Ergebnisse der Niedershlags-Beobachtungen im Jahre 1894“. Herr Ferdinand Josef Obenrauch, Professor der Mathematik an der Landes-Oberrealschule in Brünn, übersandte ein Exemplar seines Werks „Geschichte der darstellenden und projektiven Geometrie mit besonderer Berücksichtigung ihrer Begründung in S und Deutschland und ihrer wifssen- schaftlihen Pflege in BVesterreih. (Brünn 1897.)“

Die Akademie der Wissenschaften hat ihrer zur Veranstaltung einer neuen Herausgabe der Werke Kant’s eingefeßten Kommission behufs volständiger Durchführung dieses im Vorjahr begonnenen und mit einer ersten Rate unterstüßten Unternehmens weiter 25 000 M überwiesen. Ferner hat dieselbe ihrem Mitgliede Herrn Schulze zur Bearbeitung und Herausgabe eines Werks „Das Thier- reih“, welhes eine übersihtlihe Darstellung und Kennzeihnung aller bióher erkennbar beshriebenen lebenden oder in historischer Zeit ausgestorbenen Thierformen enthalten foll, 35 000 M bewilligt. Die philosophisch-historische Klasse hat zur Fortführung ihrer großen Unternehmungen bewilligt: 6000 Æ an die Herren Schmoller und Koser zur Herausgabe der Politishzn Korrespondenz König Cas 1T.; 3000 Æ an Herrn Kirchhoff zur Fortführung der

ammlung der griehis{chen In)chriften ; 7200 46 an Herrn Diels zur Herausgabe der Commentaria in Aristotelem Graeca. Dieselbe Klasse bewilligte zu neuen wissenschaftlihen Arbeiten Herrn Professor Dr. H. Finke in Münster i. W. zur Vollendung seiner Aus- gabe der Acta concilii Constantiensis 800 #; dem Archivar der Stadt Köln Herrn Professor Dr. Jos. Hansen zu Vorarbeiten für eine Geschihte der Inquisition in Deutschland 1000 4; Herrn Dr. Joseph Paczkowski in Göttingen zur Fortsezung seiner agrarhiftorishen Unter- sfuhungen 1800 #; Herrn Professor Dr. Schiemann in Berlin zu Vorarbeiten für eine Geschichte Kaiser Nikolaus? I. von Rußland 1000 &#&; Herrn Dr. Hans Graeven, z. Zt. in Rom, zu einer Gesammtausgabe der antiken Elfenbein- diptyhen 750 A; Herrn Dr. Richard Schmiet in Eis- leben zur Herausgabe einer Ueberseßung des Kämasütram 500 A; Herrn Professor Dr. Fausböll in Kopenhagen zur Herauegabe des VII. (Register-) Bandes seines Jâtaka - Bus 1000 «A Die physikalischW-mathematische Klasse hat zu wissenschaftlichen Unternehmungen bewilligt: Herrn Engler zur Herausgabe von Monographien afrikanisher Pflanzenfamilien 2000 46; dem Privat- dozenten für Botanik an der hiesigen Universität Herrn Dr. G. Lindau zu lichenolozishen Studien 900 4; Herrn Professor Dr. Fr. Fre in Breslau zur Vollendung seiner geologischen Untersuhung der Rad» städter Tauern 1500 4; Hercn Professor Dr. K. Hürthle in Breslau zur Beschaffung von Instrumenten für Momentaufnahmen von kontrahierten Muskeln 850 #4; dem Professor der Anatomie an der Universität Greifswald Herrn Nob. Bonnet zur Bearbeitung eines Werks über die elastischen Gewebe ter Blutgefäße 800 4; dem Privatdozenten für Zoologie an der Universität Königsberg Herrn Dr. Lühe zur Unter- fuhung der Fauna der Sal;seen in Franzöfish-Nordafrika 2000 46; dem Privatdozenten für Zoologie an der Universität Halle Herrn Dr. G. Brandes, z. Z. in Neapel, zu Studien über Nemertinen in Messina 300 A; dem Privatdozenten für Zoologie an der Universität Tübingen Herrn Dr. Richard Hesse zu Untersuchungen über die Augen niederer Seethiere, insbesondere von Mollusken, auf der Zoologischen Station in Nezpel 590 46; dem Professor der Mineralogie an der Universität Greifswald Herrn E. Cohen zu Untersuchungen von Meteor- eisen 1500 A; Herrn Dr. Ludwig Wulf in. Schwerin i. M. zur Purieauns seiner Versuche zur Herstellung künstlißer Kryftalle 500 M

Das korrespondierende Mitglied der physifalisch-mathematischen Klasse Herr A. L. O. des Cloizeaux in Paris ist verstorber.

Land- und Forstwirthschaft.

Bei der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule u Verlin hat vie Bexrtheitung vér Preise füt die im Studienjahre 1896/97 au?geschrieben gewesenen Preisaufgaben nunmehr stattgefunden. Es erhielt einen Preis von 150 4 der Studierende der Landwirthschaft Peter Roeper aus Germete in Westfalen und einen solhen von 100 der Studierende der Landwirth- schaft Felix Hilpert aus Magdeburg für die Bearbeitung der Preisaufgabe aus dem Gebiete der landwirthschaftlihen Thiers zuchtlehre. E

_Für das Studienjahr 1897/98 sind wiederum vier Preis- aufgaben für die Studierenden der genannten Hc:chshule aus- geschrieben worden, und zwar je eine aus dem Gebiete der landwirth- schaftlichen Pflanzenbaulehre, der Botanik, Mineralogie und Kulturtechnik.

Zur Bewerbung“ um die ausgesetten Preise von je 150 4 sind nur die als ortentlihe Hörer immatrikulierten Studierenden der Landwirthschaftlihen Hochshule berechtigt. Die Arbeiten sind bis zum 1. April 1898 dem Rektorat einzuienden.

In eincr dem Landwirthschaftsrath für Elsaß- Lothringen zugegangenen Vorlage werden auf Grund des von dem Direktor der A ilSinhtanfialt bei Hüningen erstatteten Berichts nähere Mittheilungen über die Geshäftsthätigkeit dieser Anstalt im Betricbsjahre 1896/97 gemaht. Das Betriebsjahr zeihnete fich danach im Gegensaß zu dem vorausgegangenen durh einen Wasserreich- thum aus, wie er jeit Gründung der Anftalt niht dagewesen ist. Das Abfischen der Teiche im Spätjahre wurde dadurh jehr ershwert, bei einigen ließ es sich -überhaupt niht regelrecht durchführen. Die andauernd fühle und regnerishe Witterung des Sommers bewirkte einen erbeblich geringeren Zuwachs der Karpfen und fonftigen im