1822 / 64 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 28 May 1822 18:00:01 GMT) scan diff

655 die Gehalte einiger Ambassadeure

und Gesandten herabzuseßen, und das dadurch Ersparte dem niche dürchgegangen. Eben

Tilgungsfond zuzuwenden, (k Jeg : | ward auch sein zweiter Vorschlag, den jeßigen Gesandten in der Schivsiz, Hr. W. Wynn, auf das Dienst-Einkommen des sen Vorgängers herabzuseßen, verworfen.

Bei den Diskussionen über die Petition der Londoner Kaufleute, - die Regulirung des Westindischen Handel - Verkeh- res betreffend, sagte Hr. T. Wilson im Unterhauje, daß der hie- sige Vorrath an Zucker nicht über drei Wochen mehr ausrelche.

Die Zusammenkunst der Minister mit den Direktoren der Súdseegesellschaft , wegen Uebernahme der Pensionszahlungen, thi verschoben, 22 Millionen sind bis jeßt nur unterzeichnet, 5 aber erfoderlich. Der Südseesiock_ stieg auf 94- so lange der Plan noch von der Gesellschaft begüitstigt schien, 1eut isi er auf 89 ge- fallen, Die Fesiländische Gesellschaft, deren Zweck Verbreitung geisiliher Schriften auf dem Festlande is, hat während der lehten 5 Monate , z07 Neue Testamente, 25 Bibeln, 555 Evangelien und Eviñeln und Über z000 etnzelne Erbauungsschrtsten auf dem Fei: Lande verbreitet. Hr. Bullok, Sohn des berühmten Natur- Forschérs dieses Namens, neuem aus Lappland angelangt.

rn. Lennards Antrag,

In Staffordshire, wo die

Kohleu- und Eisen-Arheiter nicht länger für den heruntergejeßten | Man hat fich

Lohn arbeiten wollen, dauern die Unruhen fort. zur Dämpfung derselben der Veomanry und des Militairs bedie- nen müssen. Nach Briefen aus Havannah vom 27. März stand damals Fturbide mit seinen Trupven, eine Französtsche Meile von der Hauptstadt Mexiko’s, entweder, um den dort versammelten Kongreß vor beschränkender Einwirkung zu shühßen, oder um 191 seiber zu beschränken und den Beschlüssen desselben eine seiner Wil- lensmeinung aemäße Lenkung zu geben. Jturbide ist entschieden für die Monarchie: gleiche Anfichten hegen die Personen von Rang u. Vermdgen. —- Mit dem Albion müssen mehrere Nummern der Ame- rikanischen Zeitungen verloren gegangen seyn. Rach dem Fnhalte der späteren Blätter ift zu schließen, daß die Anerkennung der neuen Suüdamerifanischen Staaten, abseiten der Verein. Staaten förmlici) géschehenr und éine Summe zur Unterhaltung von (Gesandlen be- willigt sey, welche die Verein. Novrdamerikanischen Staaten in den Súdamerikanischen Staaten vertreten sollen. Zu Buenos Ayres kostet 1 Fanega Waizen 200 Pfd.) #14 Dollar. Amerikanisches Mehl if von 6s auf 17 Dollar das Faß (barrel) gestiegen. Die Besißer des ‘rw (Getraides hoffen, daß man ihr Besies bei der neuen Kornbtll beachten, und ihnen die Ausfuhr von Vieöl, aus ihrem eingesdeicherten Eigenthume bereitet, erlauben werde.

Nach einigen hiesigen Blättern sollen in den verschtedenett Gewehr = Fabriken des Landes 400,000 Flinten für Rechnung der Russischen Regierung verfertiget werden. (?)

Der Brittischen und Jrländischen Schulgesellschast wurden am 16ten seben Knaben von Madagaskar vorgestellt,

werden follen.

(Die Summe unserer Ausgaben für das gesammte aus-

wärtige Gesandschafts-Personale betrug i. F. 1792 nur 88,346 |

Das Dieunsteinfkorm-

G 7 Ch « den dle Vp-

dagegen 171,489 Pfd.

Pfd., im v. J 4 | : ( in der Schweiz, ein Posten,

men des Gesandten

will, beläuft si jährlich auf 5900 Psd.

Am 12. ging der Weber Mountford héefelbst in die Kirche scinte Frau, |

Anna, reichte thm ihren Säugling, die kleine Sara, zum Kre Fleidete dann, als ihr Mann fort war, hre beiden älterir CKinder

an, schickte sie, mit der nüitterlichen Bitte, immer recht fromm zu

seyn, in die Sonntags-Schule, verfügte sich daun in eiu Neven- Zimmer und trat, einige Minuten darauf, bluttriefend in die Stuve der mit ihr in einem Hause wohnenden Frau Jliott. Dieje erbebte ineinander, da sie die erbleichende Mutter sah mit den Blutflecten auf dem Gewande, und rief: um Gotteswillen, Frau Anna, was if geschehen ?// J habe meiner fleinen Saëra deni Kopf alge- \chnitten,“/ entgegnete Anna gelassen „und wünsche erhängt zu wer- den. Sté ward nach Newgate abgeführt, und wiederholte dort ihre Aussage, mit dem Zusaße, daß ste chon zweimal lich vergeb=- lich bemúht babe , sich selbst zu erhängen, und daf sie die ebei ver bte Mordthat für das einzige Mittel gehalten, um gewiß zu ih- rem Zwecke zu gelangen. E Brüssel, 20. Mai. Se. Maj. der König haben in Be- gleitung des Prinzen Friedrih K. H., den Haag am 17. d. M. verlassen, um sih nah dem Lustschlosse Loo zu begeben.

Das neue Gesel über die Personen-Steuer, ist von ber zwei- |

ten Kammer der General-Staaten, mit 54 Stimmen gegen 51 angenommen und an die erste Kammer befördert worden.

_ Dem edeln Beispiele Preußens und mehrerer an- derer, mit dem Geiste der Zeit fortgehenden Staaten gemäß, ist nun auch in unserer Armee, dle, das Ehrgefühl der Soldaten ertôdtende Strafe der Stockschläge abge|haft worden. Es wurdeu zwar der Schwierigkeiten gegen diese neué Einrichtung viele in den Weg gelegt, und namentlih wendete man vor, der gemeine Mann sey ohne Furcht vor förperliche Zuchtmittel, nicht in Ordnung zu halten, und die Lungenwerf- zeuge aller Offiziere und Unter-Öffiziere, die jeßt auf eine über- máßige Art würden in Anspruch genommen werden müssen, würden dennoch kaum das zur Hälfte bewirken, wat ein eluziger gut geführter Sto vermöge; allein des Königs Menschlichkeit, und die Ueberzeugung der Hellerschenden, daß dem Soldaten, den in den Augenblicen der Entscheidung, das zarteste Pslicht- Gefühl, die bis zur Selbstverläugnung gesteigerte Liebe zum Vaterlande, und die selbst den Werth des Lebens überbietende Ehre, in das Feuer führen sollen, auch diese wahrhafren Helden- Tugenden auf das heiligste bewahrt werden müssen ; daß zur Werth- schäßung seiner selbst, jeder Mensch, auch der roheste und der ungebildetste, den erfoderlichen Verstand habe, und daher eine hdhere Reife der Völksfkultur nirgends abgewartet werden dürfe; daß, wie z. B. Preußens neusie Kriegsgeschichte lehre, die herrlichsten Waffenthaten vollbracht wurden, vo jenen schmachbedeckten Stock nicht zu fürchten hatten ; und end- lich, daß, wenn in die Reihe der Varerlands-Verrheidiger, jeder

so ;

|| roeil von den Regierungen von Sachsen-Koburg, Sachsen M

ift mit einigen und 60 Rennthieren von | u | damals gn sie ergangenen Auffoderung :

| Úbung desselben alsvaid zur Wahi von drei unbethetiligtet f

| Perioge pas „Sachsen übrt S Sachjen-Zeiningen und (i aber bestimmte (Grundsäße mittelst | Hildburghausen, angeführt und näher aus einander ges!F9ertr 4 d Meraentbeit O | ungeachtet sich die E Bertrages d. à, Mergentheim den 168 Mat 18315. | burg-Rudoljiadt an die vier Htidburghausen und Sondershausen wirklich auf ein Und } | Gejchäst gründeten, zwischen deit leßtern doch keine wahtt[cher Art von denselvèn aver fúr die io! E R ienbr enen 9g ft figitsinde, die ei rge getrofen wurde, ergiebt sich aus der, im 1zten Arti- | i mbgich) mache 7 ermbge eines ungetheilten Fnuteresse? uer teutschen Bundes-Akfte aufgenommenen 2 ¿mini 09 | | a “E 5 s a ats Y : v- ommenen Gesiimmui VD | | mödge aller sie gleihmäßig auf eine Wetse verbindender T i M E r E

( | fände einen Prozeß als eiue Person zu führen : Sdhne der Chefs i; und Minister des Königes von Madagaskar, welche hier erzogen | fal it 1

| niche guf di-selben Thatumsiändè bauen, sondern rur nach 0st hinretchend bewilligt worden ;

j Üver dei gemeinschaftlichen Borschlag dreter uUnbethetligte A 7! : ; : ck: V: l des-Glieder zu Stande kommen können: auch wúrde dfe Fe positions - Partei halb und halb für cine Sinecure anjryn } / y

|| ihren Folgen nicht zu derehneuder Verwirrangen führen

|! gefaßten Bundestags - Beschiusses, insvesondere aber auch)

| dingung kdnnéè und werde ohne fernere Anständ zur | dex zu Austrägal- Richtern in Vorschlag zu

| sich abgeben, es wolle von dem Vordöehaltè des 10oten Artil

von Soldaten, die |!

junge Bürger ohne Ausnahme treten solle, eine Bèhand| 4 der sich blos das unvernünftige Thier zu untekwerfen (F durchaus am unrehten Orte, und mit allen Verhältnissen} dffentlichen Lebens unverträglich seyn würde, besiegten gli die Vorurtheile der Gewohnheit und der Bequemiichkei:, F E sind für die Strafsälligen, Diseiplinar - Bacaillois richter. | Würzburg. Am 11. Mai blähten im Weingärtt Prof. Rau hiejelbst, schon die Trauben (am 15. in Franfili Obst und Getreide versprechen eine sehr geseegnete Erndf Franf furt, 10. Mat. Jn der 1zten diesjährigen Cie Bundes-Versammlung am 25. April hielt E T) der Königlich Baiterische Bundestags - Gesand Referent in der Streitsahe wegen der aus dem Thi Rayon - Verbande vom Jahre 1814 herrührenden Fodety auf Veranlassang einer Eingabe der vorzúglich dabei | ligten Lieferanten elnen gutachtlichen Vortrag darüber, (E in der öten Sipung getroffene Einleitung des Au Berfahrens zur Erledigung dieser Sache noch früchtl9s geol furt. (15te diesiährige Sißung der Bundes - Versamnm- lung. Beschluß.) Bimmtliche Gesandtschaften, mit Ausnahme jener der bethei- „drei bet der Sache nicht betheiligte Buündes-Glieder vor E rc Fe pru mp4 enne Ang e A G, gen, aus welchen die Regierungen von Sachsen - Weimy sich hierauf, m E 2 S A m E Schwarzhurg-Rudolsiadt eins als Austrägal - Richter zu F R E andte 1 E, R hätten,‘ M von DEY EETE Bandes Del (Zroßherzogltch binnen der eseßten sehswöchentlichen Frist, und selbfi serzoglich Sächsischen Hauser angege enen Erklärungen, die ey E C L 206 an Ee ff des Austráägal - Verfahrens gewäglte Kommission um ihr er hieraus den Weveragna seines BVorichlag-Retes auf dit hten zu ersuchen. des-Bersammiung, und machte vemgemäß den Liutrag, däßh

gen, Sachsen Hildburghausen und Schwarzburg-Sondershauj

Sitzung war dèe Pensions-Angelegenheit der Mitglieder und 5 i chrit j | - ; Le utschen Ordens. des-Glieder geschritten,» und hiervon fowol den KHbdfetnt poli r des te E a E en i H O sen- Weimar und Schwarzvurg-Nudolstadt, als den betv etlia u O ein Kaiserl, granzöftsches Dekvet vom 24. April 1809 flamauten angemessene Mittheilung ¿emacht werden mdge, Me: teutsche Drden in den damaligen Rheinbunds - Stag- 418 Grund, weshalb der gedachte ¿acht werde? mge. qufgehoben und zu Gunsten derselben Uber seine Besißungen gt werden können, gedachten Aufoderug nicht iguirt. Wegen Entschädigung der darunter leidenden Drdens- anügt werden können, wurde nun von den Gesandten der Oßlieder und Diener vereinigten sich die ami C A E zoglich - und Herzoglich Sächsischen Häuset , zuer? im Nau und Liener veretntg eit Ii die au dem Leutjczuel- : vur ser , zuer? îm Name und den Gütern der Ballei Franten dvethetitgten Sotl- Abschließung eines

Anjprüche von Sachsen-Weimar uud cu Wien versammelte Kongreß

E i der verbündeten Ziächte hielt ‘itegieruugen zu Koburg, Meiß e L: LEA Mitglieder des Drdeus

o Ut : i dur ; Qu t _Dagß se vVY ein durchaus getheiltes Juteresse hâtien, wobet sich die Ref

ichs-Deputations- Hauptichlusse vou 1305 für die Domstifter geseßten Grundsäßen, Pensionen echalteun, in so fern fle noch idutellon N D und diejenigen Furlen/ dividitelien Verhältnissen und Sinredèn einer jeder RegierU"\selche eingezogene Besiyungen des teutschen Ordens erhaiten theilen ließe. Bet dem Mangel einer solchen Strett-Ge0s)!lgben- werden dtese Pensionen nach Verhältniß ihres Antheiis have auch ketne Vereinigung zwischen den genannten Keie den ehemaligen Ordens- Besizungen bezahlen.

Wet hierauf bezughadbeide Reklamattianen dethciligter Ordens- leder kamen tn der Bundes - Versammlung baid nach threr | Erd ffnung im J. 1316-zum Vortrage und gaben irx Veran- g zu dem Beschlusse, daß wegen Anwendung des 1zten Ucti- der Bundes-Akte in Beziehung auf die Pensionen der teut- | Ordensrittec und insbesondere der davei eintreteuden noch ) Yrterten Fragen, Fnsiruëtionen einzuholen seyen. ihr Vene Fragen waren namentlich folgende:

Mie es zu halten sey, wenn in einem Lande zwar eingezogete

lung der Sache in etnem Prozesse nur zu eiter Menge neu

_ Herzoglich Sachsen - Koburgscher Seits wurde t Folg: Erklärung um angemessene Erläuterung des in der - ten Sl geveten - daß jeder in Änsvruch genommenen Regterung guf besondere Verhandlung der Voit eimar Und Ziudi dein nur unter dies Denomi! i ck bringenden V Gliedern von Seiten Sr. Hebzogl. Durchlaucht gejczeitten 1

Sachsen-Meiningen ließ htenächí die vejondere Ertiäty

gewahrt und gufreczt erhalten werde» borden, ehe die gegenwärtige Regterung zu dem Beste des andes wieder gelangt sey, folgiich ntt geiagt werden könne,

/ in Wirklichkeit erhalten haben? : Bundestags-Beschlusses vom 5. Aug. 1320 Bebrauch mach : nach der dadurch feigestellten Bestimmung, in seiner

S T, p t Ll 4 T L: i fen verhaftet sey, oder nar die (Gütermiasse jeder Ballei oder Streitigteit mit Sachien- Weimar die schtedsrichterlic)e Müar nur iede eingezogene Besizung zum Bortbeile “Wers Sb. dung des gemeinschaftiichen Ober-Appellartons-(Hertchtes Fmaligen Nuznießers"?

als dee vertragsmäßigen Austrägal - Fensianz- eintreten lass) Ob die Pensionen in dem Maße, wie die Bundes- Akte nach

| aber sein Verhältniß zur Schrvarzburg Rudolfädtschew R Anleitung des Reichs-Deputations Schlusses sie zusichere, von

betrefe, so seyen derselben für den Zweci einer rechtlidh der Zeit der Aufhebung des Ordens an, oder was die wieder- scheidung schon Vorschläge aethän, an deren Aunahme Thergesfiellten Îegterungen betrese, wenigiens von 1815 au, ¡zweifeln stehe und worüber die Bundes- Versammiung gefodert werden tônne? , Kenntniß geseht werden jole. Das Gesammt - Resultat der hierüber eingeholten Fnfiruktio- Dieser Erklärung {loß sich nun auch Sachsen-HildhbuWwar unktefriedigend, auch zeigten sich im kaufe dex Berhand- an, fo weit sie sich auf die Unterwerfung unter die schie!sgen fo viele Schwterigketren und Verwickelungen der Sache, liche Entscheidung des Ober- Appeliations - (Herichtes zu die Bundes Versammlung tin ihrer Sizung voni 14. Jul. 18:7 zieht, und behielt sich für jeden Fall einen Einwand aus eigene Kommission ernannte, um sich darüber zunächst Bericht felhaften Frage vor, ob úberhaupt in dieser, nicht eine 9 ten zu lassen. keit unter Bundes- Gliedern, sondern eine aus einem \ hergeleitete Foderung an das Land betreffenden Angels die Kompetenz des Bundes - Tages, und nicht vteimeh!r| Landes: Gerichte begrundet sey? Für den Fall, daß auch | nux austrägalcichteriich entschèeden werden fditite, wurden b sten Gerichts-Stellen in den Königreicheit Sachsen und 9 fo wie in Kurhessen, iedoch immer in der Vorausseßung vol gen, daß eine besondere Klage gegen das Land Hildbul! angestellt werde.

Einverstanden mit der Ansicht des Referenten; richtete | Sachsen Wüimar setnen Antrag auf Benennung dreier 1) scher Buudes-Glieder durch die ießt dazu berechtigte Zun! sammlung, damit seinerseits die thm ¡ustehende Wahl | werden föônne+ erklärte auch zugleich, die Entscheidung di Appellations - Gerichtes zu Jena in dieser An( elegenheit (F

reren triftiget Gründen nicht annehmen zu können. p f A E. D Es i | E h ehemalige Ordens-Besibungen in ihrem Landes- Theile be

Der Gesandte der 15ten Stimme - sprach für S6, oder nur von denjenigen Fär i: Sondershausen den Wunsch einer gütlichen Ausgleichung! -Ufer Ordens Güter bald en h Mee aue R Han fiandenen Differenz aus, und beñannte für den Fall, dWhrlichen Mittheilungen Über dasjenige, was für die Pensto- nicht zu erreihen wäre, die obersten Gerichts - Stellen n j dét bem rechten Rbeli-Ufer anaedbrigen Ordens-Ölteder nigreichen Sachsen und Hannover, #6 wie in Kurhessen id hon geschehen, theils noch zu wünschen sey ; urde der unter welchen die Austrägal-Justanz zu wählen (eyn n°"Mg gemacht : ); wurde

(Der Beschluß in der Beilage.) Á

ommission vorzüglich auf die Verschiedenheit der Lage guf- m, in der sïch diejenigen Ordens-Glieder, welche jensecits- nischen Balleien angehörten, im Vergleiche mit denjentgen en, welche Ruhßnießer disseits-rheinisher Ordens-Güter waren. x teutsche Orden hatte seine Besißungen am linken Khein-Ufer den Lüneviller Frieden verloren, und es waren ihm dafür den Reichsdeputat-Schluß vom 25. Febr. 1803, der ihn jelbsi auf- erhielt, eine Entschädigung auf dem rechten Rhein-Ufer an- en worden. Otese Entschädigung wurde bei seiner später im 1809 erfolgten Aufhebung zugleich mit seinen übrigen Be hen disseit des Rheins von den Fürsten, in deren Länder fich den befanden, eingezogei. : ach einer mehrseitigen Erörterung der Fragen: woher die henanischen Ordens-Glieder thre Pensionen erhalten müssen, den ießigen Besißern des linken Rhein - Ufers, in so weit

Ein zweiter Hauptgegensiand der Verhandlungen in der |

kn diesein, unterm 11. Oft. 1820 erstatteten Berichte machte |

Pvision und Ergänzung des Beschlusses vom 16. Jun. 1817 |

Oer da- |

PWiederherÄellung des Ordens für unve ‘einbar mit den verän- | n Verhältnissen Teutschlands und seiner einzeinen Staaten; |

e Mitglteder des teutschen Ordens werden nach den, im |

5 P) a0 «. H 4 Îy 0 gs d +4 ( - j S D j So wie es nin die Cache d P gegen sie gemachten Ansprüche durch einen nachträglichen BWüter des teutschen Ordens fich befänden, solche zevoöch, rie | B, von der ehemaligen Wesrhälischen Regierung veräußert |

A 1A E

64}!en Stúke der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung

vom 28sten Mai 1822.

1) daß aus den bereits vorliegenden Abstimmungen sämmtlicher Bundes5-Gliever über die, wegen der Pemions-Berechtigungen der Teusch-Ordens-Glieder und Beamten entstandenen Zweifel “ein Beschluß gezogen und gefaßt:

2) über die Frage wegen der Pensionirung der Überrheintfchen Ordens-Glieder und Beamten aver Fnsicuftion eingeholt werde.

Die Bundes - Versammlung beschioß in der Stizung vom 17. Oft. 1820, daß diesec Kommissions Bortrag an die Regierungen zur Fuslruktions: Einholung einzujenden sey.

Hierauf sind vis iezt in früheren Sizungen von Seiten Oe- sterreichs, Preußens, Hessen-Darmstadts, in der gegenwärtigen 1ztelt Sizung von Seiten des Königreichs Sachsen, 70 wie der FÚrit- lichen Häuser Hohenzollern, Lichtenstein, Reuß, Schaumburg- tue, Livve und Watidect, welche sich der Majorität anschließen, Ubfttin- mungen erfolgt. Sie kommen darin Úberein, daß von einer Ánt- ziehung des linken Rhein-Ufers zur Pensionirung der Mitglieder und Diener der Balleien jenseits Rheins rechtlich nicht die Rede seyn könne, uind daß diese Perfonei,/ namentlih die, den Balieien Koblenz und Altenbürre Angehörigen nur aus denjenigen. Ent- \chädigungs-Summen, welche den gedachten Balleten durch einen Ordetns- Kapitel-Schluß vom Fahre 1895 zugetheilt worden und aus den ibnen damals Übrig geblieben diesfeits=rheinishen Besibungemnt

erhâäitnißmäßige Pensionen zu fodern haven, wie es auch con

von der Kommission anerkannt worden: daß es aber hinsïchtith ver Ballei Lothringen bei den durch den Mergentheimer Vertrag hierúber getcofcnen Bestimmung sein Bewenden haben müße.

Was die Penúonirung der diesseits Rheinischen Ordens- Glie= der und Beamten betrifft, so gehen die auf den Grund des Kom=- missions-Vortrags darüber bis jeyt gegebenen Abstimmungen zwar nicht ganz von einerlei Ansichten aus, sie weichen indessen auch

nicht so sehr von einander ab, daß neue Schwierigkeiten tn A9- | ficht einer endlichen Regulirung der Sache daraus zu befürchten wären.

IiI. An die Ecklärungen des Königreichs Sachsen und der

| oben erwähnten Fúrstlichen Häuser in der Teutsch Ordens- Sache, | {loß sich, nachdem dieselven an die betreffende Kommission avge- geben worden, ein Vortrag des Großherzogl. Badenichen GBesand=-

ten, die Materie der Fnstruktioms-Cinh olungenbetrefend, an.

Nach dem Artikel 8 der Wiener Schluß - Akte sind/ die einzel- nen Bevollmächtigten am Bundes - Tage von ihren Kommittenten unbedingt abhängig, was mit der gleich darauf erwähnten getreuen

Befolgnng der ihnen erthetlten Fnsiruktionen zusammeñhängt,

' und diese unbedingte Abhängigkeit macht eine von den Schranken

Bersammlung in Ausübung threr Rechte Artikel 9 nicht Überschreiten soll. S0 Regierungen ist, den einzelnen Gesandten allgemeine oder spezielle Fustcuftionen zu ertheilen, ie ngchdem es die limsiände erheischen: fo i die Bundes-Ver-

aus, wlche die Bundes und Obiiegenheiten nach

| fammlung dagegen eben fo befugt, uls verpflichtet, in Fällen, wo

die jeßt regierenden Fürsten dergleichen eingcezvraene Gü- |

Ob die Gesammtmasse der Ordvens- Güter für die den Mit- | Miedern des Ordens durch die Bundes-Akte gesicherten Penfto- |!

|

|

sich ein Mangel an Fnstruktion kenntlich zeiat, oder wo irgend eine Gesandtschaft das Bedúrfuiß úblt, auf den Grund \peztel= ler Fnstraftion zu handeln, den iimiäuden nach aber dieselbe we- ber aus eigener Schuld, noch aus Schuld ihrer Regierung, hat ér- halten fônnen, die angemessene Zeit zur Einholung derselbeu zu L und so lange eine materielle Beschluß - Ziehung auszu- teen. ]

Das Bedürfniß, hierüber nähere Bestimmungen festzusteilen, war vei einer neuerlichen Veranlassung vorzüglich der Preußtichen Regterung fühlbar geworden, und durch dieselbe in der 1oten dies- jährigen Sißung vom 14ten März mittelst eines ausführlichen Bortrages zur Sprache gebracht. : j

Als nähere Bestimmungen werden darin namentlich folgende vorgeiczliagen:

1) Cs kann, nach Verschiedenheit der Gegenstände, in öffentlicher oder vertraulicher Sihung verhandelt werden, die Theilun einer Verhandlung zwischen beiden ist jedoch \o viel möglic zu verineiden.

32) Findet die Angemessenheit vertragulicher Berathung in Mit einer dffentlich geführten Verhandlung siatt - io baute 5u sorgen, daß der Stand etroa vorkommender fireitiger Behaup- tungen in den öfentlichen Protokollen nicht unvollständig, verdunkelt oder irgend anders erscheine, als er sich nach dem =“unhalt der vertraulichen Besprechung ergiebt und es muß Uber diesen, lediglich die Form der Sachführung betref- fenden Punkt, der interessirte Theil ganz insbesondere gehört und zufcieden gestellt werden.

Z) Wenn der Fortgang einer Verhandlung von einer Jnfstruk- tionscinholung abhängig ist und auch dafür erkannt wird, so muß dieß näher bestimmt werden und zu dem Ende entweder aus der vertraulichen Regisiratur, oder aus dem dfentlichen Protofïolle deutlich erhellen : :

„das Jnstruftion eingeholt werden, worüber es bestimmt geschehen foi, und welche Zeit dafür festgeseßt sey.‘

4) Der Eintritt einer Fnsixruktions-Einholung findet unbedingt stait, wenn ein solches Gutachten“ abgelegt worden, zu weiche m ein Gegenstand durch besondere Erneunung eines Refe- renten oder einer Kommission eigends ausgefiellt ist. Bei Vortrag - Erstattungen der allgemeinen Eingabe - Kommisston, oder, wenn von Seiten einer Regierung eine vorzüglich mo= tivirte Abstimmung, die von Einfluß auf die noch übrigen Absiimmungen seyn könnte, erfolgt isi, findet die Jnstiruktions-