1822 / 95 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 08 Aug 1822 18:00:01 GMT) scan diff

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thigt sah, die Redner-Bühne zu verlassen. Das 1ste Kapitel wurde Leba e Der Aftivitäts-SoldF beträgt nach Kapitel 2 im Ganzen 104-399/,000 Fr.- der Graf Foy verlangte darauf etne Ersparniß von 4 Millionen ; es kam tndessen niht zum Beschluß und die Fortseßung der Diskussion wurde auf morgen verlegt. Der diesseitige Gesandte bei den Nordamerikanischen Freistaaten, Herx Hyde de Neuville, wird binne kurzem in Frankreich erwoar- tet. Ein Priv@tschxeiben aus Madktid vom 22. d. M., éithält die nicht glaubhafte Nachricht - daß der Gé#eral Morillo sich an

ystem gänzlich Über den Haufen geworfen habe. Der As- en-Hof zu Colmar hat am 22. d. M. seine Sißungen in Betreff es Belforter Komplots erdffnet; sie werden zu manchen wichtigen Entdeckungen führen. Die Zahl der Angeklagten beläuft sich auf 25. (Dke kehte Französtsche Post ist ausgeblieben.)

Jn a deutschen Blättern wird erzählt, daß einige, aus Arabîen hieher gekommene junge Schößlinge des Kaffeebaumes, dem hiesigen Pflanzengarten anvertraut, von hiex aus aber nach Amerika und den Antillen gebracht worden seyen, und dort den Grund zu dem jeßigen Reichthum der Kaffee-Ausbeute jener Ge- en elegt haben sollen. Die dieserhalb eingezogenen näheren

rfund ungen ergeben Folgendes :

Declieu, im Fahr 1725 zum Königlichen Statthalter von Mar- tinique ernannt, verschaffte sich bei seiner Abreise dorthin cinen der Kaffeehäume, die Ludwi sandten zum Geschenk erhalten hatte. Der Baum vegetirte damals nur spärlich in den unvollkommenen Gewächshäusern, Declieu aber,

orgefühl der künftigen Wichtigkeit desselben, pflegte sein, wäh-

rend der Ueberfahrt, mit möglichster Sorgfalt, in dem Grade, daß er selbst, als das Trinkwasser, wegen eingetretenen Mangels, der iffs-Equipage nur in sehr kleinen Portionen gereicht werden konnte, die seinige sich entzog, um den Baum damit zu béegießen. Nach der Ankunft auf Martinique ward eine besondere Wachsam- keit nöthig, da man mehrmals den Versuch machte, den Baum zu entwenden. Declieu war um die Vervielfältigung des Baumes sorgsam bemüht, und erreichte seinen Zweck vollkommen; chon atte er cine ansehnlihe Menge junger Pflanzen, als Martinique von einem heftigen Orkane heimgesucht ward, der große Verwúü- fungen anrichtete und unter andern den Kakaobaum, damals den auptsächlichsien Reichthum der Jusel, fast gänzlich vernichtete. eclieu vertheilte großmüthig die aufgezogenen Pflanzen, und diese geichen so ausnehmend, daß sie nah Verlauf weniger Jahre, den olonisiten einen bei weitem größeren Ertrag gewährten, als alle sonstige Erzeugnisse der Fnsel. Der Kaffecbaum ward nunmehr auch in die úbrigen Französischen Kolonien, bis nah St. Domingo, verpflanzt, indessen will man behaupten, daß derselbe {on i. F. 728 dorthin gebracht worden sey. Dem Anscheine nah hat De- elieu bei jenen Lebzeiten, für die nah Martinique gebrachte Gold- Quelle, keinen besonderen Lohn geärndtet; er starb unbeachtet in der Kolonie, über die er Reichthum verbreitet hatte. Erst lange nah seinem Tode ward die Errichtung eines Denkmals für ihn in A gehracht. Michauds Universal-Biographie kennt weder Declieus Taufnamen, noch das Jahr und den Ort seiner

Geburt.

_— Der Courrier français enthlelt- unlängst etnen gegen den Mitredakteur des Drapeau blanc, Hrn. Salgues , gerich- teten Aufsaß, worin die Grundsäße und das Betragen dieses leß- tern zur Zeit der Französischen Revolution, heftig und mit dem Hinzufügen angegriffen wurden, daß er jezt eine weiße Mühe trage, um darunter die frühere rothe zu verbergen. Ueber diese Beschuldigung hat Hr. Salgues eine Rechtfertigung ên den Drapeau blanc vom 19tent eingerückt, aus welcher hervorgeht, daß, weit ent- fernt die revolutionairen Gesinnungen des Jakobinerflubs oder die noch shändlihern Grundsäße des Klubs der Cordeliers jemals zu thetlen, Hr. Salgues selbige vielmehr verabscheut und sich stets, nicht selten mit Gefahr seines Lebens, als, cin cifriger und treuer- gebener Diener Ludwigs XV1. gezeigt hat. Als Beweis, wie l-

enhaft und verleumdecisch die Behauptung sey, daß er früher die

berüchtigte rothe Múhße getrgen habe, führt er an, daß, als ex im F. 1792 sich genöthigt sah, die Wahlversammlung der Yonne zu betretén, in welcher, auf Befehl des Präsidenten Pelletier de St. Fargeau, Niemand ohne jenen Schmuck erscheinen sollte, er von diesem Befehle keine Notiz genonmen, sondern vielmehr der Schildwache , welche ihm die rothè Müßte darbot, dieselbe mit den Worten vor die Füße geworfen habe, sie möge diesen Kopfpuß für einige ihrer Freunde in Brest und Toulon verwahren. Hr. Salgues hat übrigens den Redakteur des Kourier wegen seines Aufjatzes gerichtlich belangt. :

London, zo, Ful. Beim dritten Lesen der Jrischen Consta- bler-Bill erklärte sich Lord Holland wider die jährlich in Jrland erneuerten Orange-Aufzúge, wie sie am 12. Jul. zur Feier der Schlacht von Bvyne siatt hatten, als wider einen Gebrauch, dessen ewisse Wirkung, zeitwieriger Aufruhr und beständige Aufreizung bor Gemüther sey. Der Herzog von Bedford hatte allen Personeñ einer dentlichen. Stellung untersagt, daran Theil zu nehmen. Aus dem Mittelpunkte des Elends in Jrland, sind in Marklane (in der City) 2730 Quarters Hafer angekommen ; weil hier noch der vortheilhafteste Markt dafür is, so wenig sich auch die Ge- treide-Preise heben wollen. Die Königl. Gesellschaft der Bogen- Schüßen von Edinburgh wird, bei der Ankunft des Königs, thr al- tes Recht geltend. machen, seine höchste Person innerhalb 6 Miles von der Hauptsiadt zu H ais Diese Gesellschaft ward unter der Regierung Jakob 1. gestiftet, die Kunst des Bogenschießens in Flor zu erhalten. Sie besteht jeßt aus 1000 Gliedern, worunter ‘die mehrsien zum Adel gehören. Gegen 150/000 reiche- Engländer und Frländer sollen“ ihren beständigen Aufenthalt guf dem Fest- lande genommen haben. Die Zeitung von Quebek erklärt sich lebhaft wider die D Erariguns vonOber- und Unter-Kanada. Fn Gewohnhei- ten wobl, als hinsichtlich der Religion haben die Bewohner bei-. der Lande nichts mit einander gemein. Die Verlegung der Regie- rung nah Montreal würde die- Befestigung dieses Plaßes noth- wendig machen, weil der Feind jede Zufuhr vom Mutterlande durch e L der Wege von Quebek nach Montreal abschneiden könnte. Zu Wolverhampton, in der Grafschaft Stafford, wurden zwei ge angeklagt, eine Ente gestohlen zu haben, das Gericht sprach

aber frei, weil sich bei der Untersuchung ergab, daß es ein Ent- ri gewesen. :

Ansbach. Die hiesige Gesellschaft für ‘vaterländischen Kunste und Gewéerbefleiß will, zu Ehren des 1720 hier gebor- |

die E der añcifkofstitätionellen Partei gestellt und das bishe- che

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der XIV. durch den Holländischen. Ge- |4

nen und 1796 hiér verstorbenen, allgemein beliebten Di des Königl. Preuß. Geh. Justiz - Raths U6, auf Subskription errichten. Beiträge der Gesellschaft, Kaufmann Scheuing, hieselbst an.

Freiburg, 26. Jul. Am 25sen flog die große h mühle zu Kolmar in die Luft. Der Direktor der elbe Pelissier, verlor dabei einen Fuß, seine Tochter mit áo Personen, das Leben, mehrere sind grausam verstÿ Man vermuthet allgemein hierunter ein vorsäßliches 9 chen, und einen Zusamtenhatg dieser verruchten Th dem Komplot des Oberst - Lieutenant Caron, was haupt durch den Umstand Wahrscheinlichkeit erhält, daß vor ¿ Tagen der Versuch gemacht wurde, ein Privathaus j nar, neben der Gensd’armerie-Kaserne, in welcher Cat

nimmt dep @

Breisach einen donnerähnlichen Knall aus weiter Ferne: ck rmegons eine zweite Explosion. Nähere Nachrichten d ehlen noch.

Franffurt, 1. Aug. Am 29. Jul. traf des K von Baiern Maj. aus Baden, in Nymphenburg, am der Erbprinz von Oldenburg, Durchl., und gestern dex Mannsfeld (Prinz August von Preußen, K. H.) hie der Kronprinz von Sthweden K. H., wird sich, heißt ¿s Aachen in kurzem nach London begeben.

5. Aug. Durch die Maßregeln der süddeutschen 6 ten gegen Frankreich und durch die neueren Russischen Geseke verliert unsere Stadt unendlich, indem der Syediti Güter, die sonst über diesen Plaß gingen, täglich wenigu den. Das neulich in Sachen des Städelschen Kut stituts, vom Ober-Appellations-Gericht in Lübe erlassen kenntniß, seßt das Institut einstweilen in den Nießbraud Vermächtnisses. Unverzüglich wird also ein Theil der J zum Besten reisender Maler verwendet werden. Das tal beträgt 17 Millionen Fl. Den 2bsten hatten wi eins der furchtbarsten Gewitter mit Sturm Und Hagel) In Friedberg blieb kein denster ganz. Die Hagelstücken gen 12 bis 2 Pfund. Der bekannte Y hat unsere Bühne ohne Urlaub verlassen, um zu Darn ins Militair zu treten. i Í

Man hat hier bereits auf allen Tafely reife Wei ben, und bemerkt dabei, daß solche in diesem Jahre y Tage früher zeitig sind, als in dem Kometenjahre von 1

Dit’ Mémoires posthumes du Général Kapp, werd kurzem hier die Presse verlassen; Personen, die Geleg gehabt, von dem Manuskripte nähere Einsicht zu nehmen sichern, daß dasselbe viele sehr interessante und bisher bekannte Anekdoten und Charafterzüge von Napoleon f parte De ns

Fran kfurt, 21. Jul. Alles, was von deh er | Bundes-Versammlung, in ihrer drei und a Sißung vom 4. Ful. durch das gedruckte Protofoll Kenntniß gelangt is, beschränkt sich darauf, DBaterschen Bundestags-Gesandten, lichen Ausgleichung der Beschwerden der katholischen Ge zu Frankfurt gegen den Senat dieser freien Stadt, eéne Ei der gedachten Gemeinde vorgelegt wurde, wotit dieselbe à ste habe die gegründeteste Hoffnung zu einer gütlichen Erle! threr Beschwerde-Sache, und daher bittet, die Bundes = Vet Mng Mone Enge Manx mten Anzetge auf fich beruhen |

es Gesuch wurde in dem darauf - gefa s

dentlich bewilligt E f- gefaßten Beschlusse ] cichhaltiger ist das Protokoll der, am 11. Jul. vier Das faineaneo D : A o , Dasselbe enthält zunächst die Fortseßung der Verhand tun der Beschwerde-Sache der Rheit - Pfälzischen L aiv (îl und Besißer der Partial-Obligationen Liu. D., die Zahlu rücdtständigen Zinsen und verfallenen Kapitalièn betreffend; mentlich eine Reihe von Abstimmungen über die in der vol Sihung verlesenen hierauf Bezug habenden Vorträge.

Zuerst ließ die Großherzogl. Hessische Regierung erklä werde aus Rüksicht auf die baldige Befriedigung der Glä sobald der Streit zwischen Baden und Baietn durch die Austrägal-Fnftanz N entschieden sey, keinen Anstand men, eben so zu handeln, als ob hiecdurcch dieser Streit j in Ansehung ihres Antheils an der Rhein-Pfalz (auf dem |! NRhein-Ufer) entschieden worden wäre, wenn:

1 Oie Bundes - Versammlung ausdrücklich anerkenne Hessen zu irgend einer Theilnahme an dem Austräâgal - Ver nicht verpflichtet sey, worauf fortwährend bestanden werden

2 Die Krone Baiern noch vor irgend einer Entscheidut Austrägal-Gerichts gleichmäßig erkläre, sie wolle die in An Badens erfolgende Austrägal-Entscheidung dergestalt anwen) gelten lassen, als ob ste zugleich in Anschutg Hessens erfolM

Auf die hiernächst añgestellte Umfrage fand Oesterreich denken, die Großherzogl. Hessische Erklärung dankbar anzuïl zFnt gleichem Sinne äußerte die Preußische Gesandtschaft, dil klärung \ey, in sofern das unterbrochene Vetfahren dadurch! und gesicherten e NUY gewinne, als sehr erwünscht anz Und eben deswegen sey um so mehr zu hoffet, man verde L scher Seits ‘diejenige entsprechende Erklärung abgeben, die zu! vollsländigung der erscheinenden Aushülfe erfoderlich, und welche dieselbe auch dem Gerichte Q erscheinen eine verfassungsmäßige Verpflichtung der Großherzogl. Regi dem ohne ihre Zuziehung einmal eingeleiteten Verfahren «s sich noch anzuschließen, könne aber nicht angenommen werd jede andere Bundes-Regierung habe ein Jnteresse dabei, daf Nicht-Verpflichtung anerkannt werde. Ach die Kdnigl. Sd und Königl. Handverische Gesandtschaft traten der Kaiserl. reichischen Abstimmung bei; erstere unter der Voraussebung, werde die theoretische Frage: ob Hessen in der vorliegenden 0 mit Beistande Rechtens würde haben adeitirt werden können! malen auf si{ch beruhen lassen, da ihre Erdkterung fúr den

daß von dem #

wäktigen Fall überflüssig scheine, und wegen ihrer möglichen | sequenzen sogar erheblichen Bedenklichkeiten unterliege

Schauspieler Bk

ein Dg

ls ehemaliges Mitglied der in dieser Angelegenheit niedérge-

ewesenen Vermittelungs - Kommisston entwickelte darauf der Wúrtembergische Gesandte zuerst, warum weder bei den

M Vergleichs-Versuchen, noch bei der nachherigen Bestellung

zträgal-Gerichts die Herzogl. Hessische Regierung zugezo- Tebet, “imd leitete solches daraus her, daf

Bei der Einleitung der Vergleichs - Verhandlungen die

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wacht wird, in Brand zu stecken. Gestern frúh hörte u

zison auf den Grund vorliegender Erklärungen berechtigt en sey, anzunehmen, die Zuziehung Hessens könne zur Ver- der Sache unterbleiben, weil die zunächst allein streitende nshe Regierung nach besondern Verabredungen sowohl Hes- Nassau zu vertreten habe; ; i 2 Bei der späteren Einleituug der Wahl cines Austrägal-Ge- auf den Grund des zosten Art. der Wiener Schluß-Afte, obwohl s{ch úberzeugt, daß jene Vertretung nicht unbedingt stattfinde, ungeachtet die Vorausseßung vorgewaltet habe: als Hauptbetheiligte ständen sich nur Baier und Baden über ; i » hiernächs aber werde es im Laufe der Verhandlungen vor E Gerichte ; sowohl den Hauptbetheiligten und dem ägal-Gerichte, als der Hessischen Regterung jederzeit frei blei- ihte Zuziehung, so fern sie nothwendig befunden werden sollte, (iglich einzuleiten, weshalb denn keine hinlängliche Veran-= 1g vòrhanden zu seyn geschienen diese Einleitung schon bei

ès-Versammlung zu treffen. i U 4 En V neueste Erklärung der Großherzoglich Hessischen

di anbetrift,\o fand der Königl. Würtembergische Gesandte li Ba Le dabei zu erinnern, als daß es thm weder noth-

lh anzuerkennen und anzusprechen. Mulluitg

| läßig scheine, die Nicht - Verbindlichkeit Hessens, 4 t dcitn p i p bestehenden E E dolge

î ur Bedingung gem i- leisten , wie solches zuk Bedingung g Nothwendig sol die diesex Bedingung nicht seyn, weil Hessen kein Fn-

¿ mehr dabei habe; unzuläßig aber, weil durh den, zum

alen Rechte ethobenen Bundestags - Beschluß, auf welchem

h ; Austrägal=- Gerichtes beruhet, zwar nur mittelbar, 0 d Ta eidentia die oben erwähnte Vorausseßung aus- ohen worden: „es bleibe im Laufe der Verhandlungen vor Austrägal = Gerichte, den Hauptbetheiltgten, dem Austrägal- Ge und der Großherzoglich Hessischen Regierung selbs ; zu F Zeit freigestellt, die Zuziehung der leßten zu dem Rechtsftreite, sie nothwendig befunden werden sollte,

deshalb niht mehr bestreiten 2c. fn Sendebei, es hier aufgestellten Ansicht , brachte der Kö-

Würtembergsche Gesandte einen Beschluß in Vorschlag , und 7 i, Was e selbe nicht durchgehen sollte, die weitere Aecu- ÿ vor.

Diesem Vorschlage beitretend, entwickelte der Kurhessische Ge-

e in einer ausführlichen Abstimmung - daß einerseits die von N Ga al= Gerichte Ven dnschte Theilnahme dexr Großherzogl. hen Regierung zur Entscheidung der streitigen Vorfrage nicht jtetdinzs nothwendig sey; andererseits diese Theilnahme der ten Regierung allerdings ‘angesonnen werden könne, falls sie iht dem Präjudize ausseßen wolle, daß sie mit den ihr etwa

zur dfenMebote stehendèn Einreden nicht weiter gehört, sondern in Con=

iam verurtheilt werde.

ltamens det Kommission, zusDie Úbrigen Bundestags - Gesandtschaften schlossen sh theils

sbstimmungen von Oesierreich allein; theils den zusammenge- Abstirnmungen von Oesterreih und Sachsen, oder von Sach- nd Hanover an. Zuleßt nahm der Großherzogl. Hessische die ‘noch einmal das Wort, und motivirte noch näher das mte Verlangen seinet Regierung, von jeder Verpflichtung heilnahme an dem Austrägal - Verfahren zu Celle ae zu werden; worauf das Präsidium sich vorbehielt, den Ent- cines zu fassenden Beschlusses in der nächsten Sißung vor-

it. | i i eher eine, von der Köñigl. Preußischen Bundestags-Gesandt- an die bestehende Reklamations-Kommisston Übergebene Note, derselben einige Verbèssetungeti in ihreè Geschäfts-Führung N en worden, hielt der Königl. Baiersche Gesandte, als icd der Reklamations-Kommission, einen Vortrag, und ver- te dadurch die Bundes-Versammlung zu dèm Beschlusse- daß Votschläge an die, wegen der Revision der Geschäfts-Führung

ende Kommission zur Berücksichtigung bei dem von ihr zu !

eiden Gutachten abzugeben, zugleich aber auch zur abgeson- i Tistruftions - Ertheilung an die Regierungen eiñzusenden j welchèin Ende die erwähnte Note nebs Anlage loco dic= e abzudruccken wäre. | | in Die Preußischer Seits géèmachten Petiatsernugs Deetaas hauptsächlich dahin, daß bei jedem vorkommenden erheblichen stande, worüber Mitglieder der Eingaben - Kommission Vor- zu halten haben ; allen Mitgliedern der Versammlung die ichkeit gegeben werde, sih mit Sachkenntniß und nah Vor- näherer Ueberlegung zu äußert; was am sichersten durch den gigen Abdrack solcher Referate zu bewirken sey. Als Ge- nde von Erheblichkeit werden in dieser Beziehung diejenigen net, welche nach ihrer inneren Wichtigkeit, oder. nach der terigkeit und Unentschiedenheit der in Anwendung kommen- itscheidungs-Normen, vder nah dem Umfange des Referats è Möglichkeit verschiedener Ansicht und die Nothwendigkeit iaueren Kenntnißnehmung vor Fassung der Beschlüsse deut- d'allgemein ohne Weiteres erkennen lassen, oder welche von Nen Gesandten aus achtbaren Gründen mit Rücksicht auf ih- ‘sonderen Standpunkt als solche befunden werden. Die voll- Ge Verlesung der Referate über dergleichen Gegenstände ? nah der verschiedenen Natur der leßteren entweder vor ‘r nah erfolgtem Abdructe- in der Bundes - Versammlung den, im leztern Falle aber eine vorläufige kurze Anzeige nens vierzehn Tage vor der Verlesung von Seiten des ‘nten davon gemacht werden müssen 2c. uf den Antrag des Königl. Baterschen Gesandten beschloß erner, die der Reklamations-Kommission mittelst Beschlusses 5. Jun. d. F. zugestellte Großherzogl. Badensche Erklärung, nsions-Fodérung des Obersten von Mogen betrefsend, an die § Kur- und Ober-Rheinische Kreisshulden- und Pensions« bestellte Subdelegations Kommission abzugeben, da dieselbe noch die Angelegenheit des von Mogen behandelt, und ihre

äfte noch nicht beendigt hat.

i Race reg S j / Diese Vorausseßuñg habe Hessen, als es jenem Beschlusse Ln ah Milimweiaont gefallen lassen; und könne sie jeßt

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An dieselbe Subdelegations-Kommission beschloß man ‘auf. den Antrag desselben Referenten, unter Empfehlung zur besonderen Be- rúdcksichtigung auch eine Erin abzugeben, worin die“ Erben des verstorbenen Ober-Einnehmers der beiden F REs Reichs Kreise Kur- und Ober-Rhein, Regierungs-Rathes Belli, hinsicht- lich einer von demselben dér Kur-Rheinischen Kreis-Kasse bestellten Dienst- Kaution von 8000 Gulden, die Bitte ausgesprochen, die Bundes-Versammlung möge Einleitung trefen, daß eine der méeist- betheiligten Regierungen jene baar cingelegte Kaution nebst rück- siändigen Zinsen vorläufig übernehme, und dieselbe bei der deftni- pes TRPRENZ der Kur-Rheinischen Kreisschulden in Aufrech- ung bringe.

Der nämliche Referent brachte demnächst einige neue Eingaben des Handels-Mannes Remy zu Frankfurt a. M., scine Foderung wegen Lieferungen zur ehemaligen Kur-Triershen Festung Ehren- breitstein betreffend, zum Vortrage, und veranlaßte dén Beschluß, daß der Reklamant, der fast mit jedem Monate seine Vorstellun= gen erneuere, um so mehr zur Ruhe zu verweisen sey, als man bei der getroffenen und ihm hinlänglich bekannten Ein eitung von den betheiligten Regierungen von selbst erwarten dürfe, daß fie die Er- ledigung der Sache beshleunigen und dem Reklamanten zu seiner als liquid anerfannten Foderung verhelfen würden.

Der Königl. Baiersche Gesandte {loß endlih die Reihe sci= ner Vorträge mit der Anzeige einer, der Bundes-Versammlung ge- widmeten und neuerlich agc tes Schrift, unter dem Titel:

7-Komtoirbuch, erster Theil. Erläuterte und ergänzte Darstel=

lung der in den Komtoir - Tafeln verglichenen Europäischeir

Müúünz- Maaß- und- Gewichts-Verhältnisse, nebst einer kurzen

Ucbersicht der außer-curopäischen Werth- und Waaren - Maße.

gr. 4. Brünn bei Traßler. 1822. // i und begleitete diese Anzeige mit der Bemerkung, der Verfasser (G. H. Buse) entwickele in der Vorrede die Nothwendigkeit einer all- gemeinen Maßrevision, stelle eine Grundlage zur Bildung eines allgemeinen Maßsystems auf, und schließe mit Vorschlägen zur provisorischen Einführung eines, auf diese Grundlage errichteten, allgemeinen Maßsystems in Deutschland. Das Werk selbst ent= halte, nah Vorausschickung ciner allgemeinen Maßkunde über Werthmaße, ( Münzfuß) Raummaße, Gewichtmaße, Stück- oder Zahlmaße und Zeitmaße, eine mit außerordentlichem Fleiße ver- faßte, vergleichende Zusammenstellung der Europäischen und zum Theil auch außer-europäischen Múnz-, Maß- und Gewicht-Syste= me 2c. Es sey daher nicht bloß für den Kaufmann von geen praktischen Nußen, sondern biete auch dem Staatsmatine - vielseis tige Ansichten und Materialien Über diese wichtigen Gegenstände dar. Dem Antrage des Referenten gemäß beschloß man, daß

2. unter ehrenvoller Erwähnung dieses nüblichen Werkes in dem Protokolle dem Verfasser der Dank der Bundes # Versamm- lung auszudrücken, dasselbe i

2. an die Kommission wegen Vollzichutg des 19ten Artikels der Bundes - Akte (worin namentlih Berathung wegen des Han=- dels und Verkehrs zwischen den Bundessiaaten angeordnet i) abzugeben, hiernächst aber :

5. die Regierungen der Bundesstaaten darauf aufmerksam zu machen, um die zur Einführung eines allgemeinen Maßsystems L Vorschläge der Prüfung von Sachverständigen zu unters werfen.

Das Prâäsidèum Übergab das von dem Großherzoglich Meélétt- burgschen Legations-Sekretair von Meier verfaßte Repertorium zu den Verhandlungen der Bundes-Versammlung, viertes Heft.

Die Größherzoglich. Hessische Gesandtschaft erklärte, von dem Herrn Grafen zu Erbach sey, in Verfolg der Beschwerde, welche zuleßt in der x17ten diesjährigen Sipung zur Sprache gekommen, ganz neuerlich eine zweite nachträgliche Beschwerdeschrift am Bundestage eingereicht und im Abdructe vertheilt, worin theils neue Grundsäße, theils eine Menge Beschwerde - Punkte aufgestellt worden: Grof- herzoglich Deer Seits habe man es zuin Zwecke einer sowohl umfassenden, als klaren und erschöpfenden Behandlung dieser Anz gelegenheit unerläßlich gefunden, beide Beschwerdeschriften zum Gegenstande einer und derselben Gegen-Erklärung zu machen, und somit die schon vorbereitet gewesene Erwiederung auf die frühere Beschwerdeschrift in Bezug auf die leßtere umzuarbeiten und zu ergänzen ; bis dies geschehen wozu ein neuer Zeitaufwand erfo= bebet müsse man sich die geeignete Mittheilung hierüber vor=- behalten.

Diese Erklärung ging an die betressende Kommission.

Von der ebengedachten Bundestags-Gesandtschafe wurde auch noch in Bezug auf das G des. Servatius Göß, gewesenen Schaffners des aufgelösten Klosters Weißenfraun zu Mainz, und namentlich guf den, dessen Pensions - Ansprüche betreffenden Be- schluß vom 15. Mat d. J. die Erklärung abgegeben, der Großher-

A,

zoglich Hessischen Regietung- sey keine Besißung des Klosters Wet-

ßenfraguen auf dem rechten Rhein-Ufer zugefallen ; se werde dahex von jénen Ansprüchen auf keine Wetse berührt. Man stellte auch diese Erklärung der betreffenden Kommission zu.

Hinsichtlich des, erlittene Kriegsschäden betrefenden Etntschädi- ungs-Gesuches der vormaligen Kur-Pfälzischen Erbpächter der Grä- enauer- und Hemshöfe bei Mannheim, welche thren seit 1306 un-

terbrochenen Prozeß gegen die damalige Rhein-Pfälzische Ausalei=+ hungs - Kommission jeßt vor einem andern Gerichte fortzuseßen wünschen, ließ die Heren Nassausche Regierung erklären, sie besiße zwoar Bestandtheile des Autgenen Kur-Pfä Peter Staats, die Berichtigung thres Antheils an den Rhein-Pfälzischen Arresagen und ihre desfallsige Vertretung sey aber durch einen im abe M abgeschlossenen Vertrag von dem Großherzoglich Badenschen Hofe übernommen worden; ebendeshalb sey sie auch bei der, in der z6ten diesjährigen Sihung eingeleiteten Wahl eines: Gerichtes zur fernee ren Verhandlung und Entscheidung der erwähnten Reklamation

nicht mehr betheiligt. Diese Acußerung ging an die Eingaben=-Kommission. i Eine besondre Wichtigkeit erhielt die 24ste Sihung endlich durch den-zuleßzt darin gefaßten Beschluß über die Annahme der fünf lebten Wo itte der Grundzúge der Militair-Verfassung des deuts en Bundes. M Nach dem 1oten Artikel der Bundes - Akte soll es ein Haupt- Geschäft der Bundes - Versammlung scyn, dem Bunde eine orggs nische Einrichtung in Rücksicht seiner militairishen Ver lte nisse zu geben. Fn M Us dieser Bestimmung richtete sie seit ihrer Erdfnung ihre Thätigkeit zunächst auf die Lest ellung ciner Bundes - Matrikel, als des ersten Bedürfnisses zur ung

eines Bundes - Militair - Wesens. Auf den Grund der von dew