1822 / 100 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Geschwornen auf die zweite Frage, die Antwort. auf die erste pu- rificiret. Denn durch die Antwoët auf die zweite Frage ist der An- eflagte mit absoluter Stimmenmehrhett fuüc schuldig an ex Hauptthat, nämlich der Ermordung des Cdneit, erkläret worden. Der Art. 351. der Kriminal-Prozeß-Ordnung beruft aber nur dann die Richter des Assisen-Hofes zum Mitstimmen, wenn der An- geklagte- dex Hätiptkhat (sait! prîñcipal) „nur [mit der cinfachen Stimmenmehrhett-für schuldig erkannt wird. Steht die Haupt- that durch absolute Stimmenmehrheit fest und wird das Daseyn aggravirender Umsiände, welche eine härtere Strafe begründen, nur- durch eine einfähe-Majorität anerkanut, so hat diese die Wir- fungen der absolutéèn Majorität. Würde nach dem Rheinischen Strafgeseß-Buch;, wie dies in andern Geseßgebungen der Fall ist, dec Ur- heber eines Verbrechens härter gestraft, als die Übrigen konkurrirenden Theilnehmer, so wäre diese Autorschaft ein aggravirender Umstand, wel- cher nah der Antwort der Geschwornen auf die erste- Frage auch in der cinfachen Stimmen-Mehrheîit feststände, weil ste ihn der Haupt- that mit absoluter Stimmen - Mehrheit bei der zweiten Frage für schuldig erkannt haben. Um #o mehr ist also die erse Frage ent- \cheidend durch die Bejahung der zweiten beantworiet ,* als nach der Rheinischen Geseßgebung es ein gleichgültiger 1imjiand is, ob einer als Urheber oder in sonstiger Art als Theilnehmec eincs be- gangenen-Mordes schuldig erkannt wird. Was schließlich der Be- richtiger von einem vermeintlichen Widerspruche in den Antworten dex Geschwornen weitläuftig demonstriret, ist eigenilich bloße Folge der oben bereits gewürdigten irrigen Prämissen.

Weder in den Fragen noch in den Antworten ist ei# Wider- spruch erfindlih. Wenn die Geschwornen die beiden ersten Fra- gen cumulativ hejahet, ja alle drei Fragen zugleich bejahend beant- wortet hätten, so würde dies kein Widersyruch seyn, indem alle in den dret Fragen enthaltene Umstände der Theilnahme in einer Person zusammen treffen können.

Wenn zwei gemetinschaftlih eincn Mord begehen, #so können beide als Urhebex ausgemittelt seyn, oder nur eine:; es kann aber auch ungewiß bleiben, wer es von ihnen sey, wo alsdann ein intelleftuel- ler Urheber angenommen wird; ein Urheber istimmer vorhanden, wenn ex auch ungewiß is. - Die Mitschuldigen eines Mordes leisten ftch wocchselseitig Hülfe; also auch ein Urheber dem audern. Nun iq aber der angeklagte Fonck, als Urheber betrachtet, nicht der allei- nige, sondern auch der Christian Hamacher tis es, - da derselbe be- reîits verurtheilt ist: den Cônen freiwillig ermordet zu- haben. Ohne allen Widerspruch- konnten daher die steben Geschwornen, welche hei der ersten Frage sagten:

„der Angeklagte habe den- Cônem ermordet ;// auch die zweîte Frage cumulativ dahin beantworten :

daß derselbe dem Urheber geholfen und Beistand geleistet habe. Abstrahiët man aber auch davon, daß Hamacher bereits als Urheber da steht: und gehet man davon aus, daß auch in Ansehung Foncks noch nicht entscheidend festsiand, daß er dexr Urheber sey; #o bezog sich die ee Frage und deren Beantwortung doch allezeit auf den intcllektuellen Urheber.

Fx scinen cigenen Mitschuldigen, wie der Berichtiger solches | fälschlich oder absurder Weise, den Geschwornen in den Mund legt,/ |

erflärten sie den Angeklagten nicht. So unvernünftig haben weder der Präsident gefragt, noch die Geschwornen geantwortet. | Eben so wenig is es unvereinbarlich, daß ein Urheber den andert zum Morde gedungen öder sonst verleitet habe, und mit allem Fuge hätten daher auch die Geschwornen die dritte Frage , wenn ie dazu übergegangen wären, bejahend beantworten können. Es haben aber die Geschwornen die beiden ersten Fragen nicht cumulativ, soudern su ccessiv beantwortet. Denn da die erste Frage nur mit der einfachen Stimmen-Mehrheit beantwortet war, so mußten sie es als unentschieden annehmen, ob der Angeklagte der Urheber sey; und in der Vorausseßung, daß er dafür nicht zu halten sey, gingen sie zur Beantwortung einer gleichen Absiimmung in einem Kriminal - Kollegium verfgh- ren seyn würde, wenn die Stimmen darüber, ob der Angeklagte der Urheber sey, gesianden hätten. (hd Daß aber auch, wte bercits vorhin bemerkt worden, die Et- enschaften eines Urhebers und Gehülfen oder Komplicen cumu- ativ in dem nämlichen Judividuum vorhanden seyn, und feslge- stellet werden können, davon liefert uns der berühmte Fugldessche Prozeß cin merkrwourdiges Beispiel. Auch dort waren den Ge- hwornen, sowohl in Betreff der Ermordung des Fualdes als der am folgenden Tage aus dessen erbrochenen Pulte entwendeten BÜ- | die Urheberschaft und die Kom-

her und Paviere, die Fragen Über

d: ¿S S - plicität gestellt. L +4 R 4 s (T Q O0 4 D Sie antworteten unter andern in Betreff des Mordes: * „Oui; à l'unanimité, Bernard Charlés Basuide- Grammont, JToseph yTansion, Franco1s Bax et Jean Bapuste Colard sont coupables du „dit meurtre , s Ol comme ä uteurs, soit comme compli- „0Ces, Ct avéc préméditation.

Und in Betreff des Diebstahls:

„Qui Ta majorité absolue Bernard Charles Bastide—- Gram- „mont est. coupable comme auteur du vol des livres, journaux, * papiers et autres essets enlevêés chez Mr. Faoaldes, dans la matinée „du -20.- Mars, mals cans effraction. Oui à Punanimité, le même yaccnsé est conpable du dit vol, comme cóm lice, L

Die vielen Angeklagten hatten ihre besondern Vertheidiger und darunter sehr geschickte Advokaten. Sie ergriffen gegen das Urthcil des Assisen-Hofes zu Rhodez das Rechtsmittel der Kassa- tion, und- die Advokaten suchten gewiß alle nur scheinbare Mittel ur Begründung desselben zusammen; sie ließen fich auch noch bei

ém Kassations-Hofe durch einen Advokaten desselben vertheidigen.

Allein keinem derselben ist es eingefallen, in der cumulgtiven Ber- urtheilung der- Angeklagten als Urheber und Komplicen einen Wi- derspruch zu finden und. darin ein Kassations - Mittel zu schen. Eben #d weñig haben aber auch der General-Prokurator und der Kassations -= Hof, welche die Regelmäßigkeit des Verfahrens und der Entscheidung von Amtswegen zu prüfen haben, dergleichen darin gefunden.

Noch bemerkenswerther ist es, daß in der obigen Antwort der Geschwornen wegen des Diebstahls der nämliche Fall, worüber der Berichtiger cine #0 \spißfindige Theorie aufgestellt hat, sich noch ilt viel siärkerem Maße hervorstellt.

| erkannten, haben also auf die zweite Frage, nicht wie der Be

Paris 2 Mon. 267 Schill., zu lassen. Bordeaux 2 Y

| der zweiten Frage über. | Sie handelten hierin eben so konsequent nnd schulgerecht, als bei

| Gallizien.

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Mit absoluter Stimmen-Mehrheit, also-mit wenig 3 Stimmen gegen 4, sage die Geschwornen, daß Bastide der h eb er des Diebskahls scy; Etnstimmig erklären fie ihn für 6 vlicen dieses nämlichen Dicbstahls, denn Bastide war es nich lein, welcher ihn begangen hatte, sondern er hatte cinen nehmer an Fausion, welchen die Geschwornen einsiimmiz Urheber und Komplicen des Diebstahls für schuldig erklärten.

Fene 8 Geschwortent, welche den Bastide für den Urhebet

tiger es gewollt haben würde, verneinend, sondern bejahend m stimmt.

Wechsel- und Geld-Kourse.

Age M60: 4

teußische Staats-Zeitung.

8 R amen

Hamburg, 13. Aug. Amsterdam k. S. 1045 cl Ct : ' è /ck E M Ey p Mon. 105 pCt., zu lassen. London f. S. 37 Schill. 49 zu haben. 2 Mon. 537. Schill. 1 Den., mit # besser ges

265; Schill. Kopenhagen k. S. 2513pCt. Bresl| M, 407 Schill., 2 Mon. zum not. Kours angeboten. Wis ellecuv 6 W. 1472 pCt., Prag in, ellectiv 6 W, 1 pCt., 2 Mon. zum not. Kours zu lassen Augsburg 6 147% pCt., 2 Mon. zum not. Kours gesucht. Franffu W, 1485 pCt., 2 Mon. zum not. Kours zu lassen. Lj z- M. 1487 pCt. St. Petersburg 2 Mon. 95ck Sj kein Geld. Diskonto 5. pCt. Louisd’or 11 Mrk. 42 Schill. , Geber und Nehmer. Gold al marco 1037 Schill., zu lassen. Dän. Grob Kour 1254p Ct. Hamb. Grob Kourant 12235 pCt. Ne Stücke für voll 50 pCt. 2 Schilling-Stücke 26 und pCt. Piaster 26 Mark, zu lassen. Fein Silber 27 f 112 Schill., Silber in Sort. 13L, 5G. à 24 L. 27 Mrk. 112 Schill., Preußische Münze 27 Mrk. 4 S zu lassen. Preuß. Prämienscheine, à 206 Mr. 205 Mrk. Bko. Geld. 9 C. von 37 Schill. 4 Den.f

Preuß. Engl. Anleihe z. ay , Cont. 87 . 874 pCt., zu 687 Geld. e 46ster Königl. Klassen -

Amtlihe Nachrichten.

Kronik desTages.

Des Königes Maj. haben dem Kreis - Deputirten vön

ze auf Heinersdorf, im Regierungs-Bezirk Liegnib, die te Landrathsstelle im Liegnißer Kreise allergnädigst zu en geruhet. :

em Post-Sekretair und Jntelligenz-Rendanten Mer- in Halberstadt, und dem Post - Sekretair Paetsch in rg, ist das Prädikat ¿Post - Kommissarius“ beigelegt

Bko. Brief

"Bei der am 15 d, M. gene Ziehung der 2ten

ottexie fiel der Hauptgewinn Neue Preuß. Engl. Anleihe, 2 Mon. nach Erscheine(#20, Rthlr. auf Nr. 7612; 2 Gewinne zu 1500 di, liefern, ohne Umsak. auf Nr. 62,522 und 73,303; 5 Gewinne zu 700 V. f Norwea. Anl., à 842 pCt. Verkäufer, à 84 pCt. (|!- 13-679. 15/145 und 76,626; 4 Gewinne zu 400 Rthlr. g , a 047 P Fer, 4 P Dänische Anleihe, erste Abtheilung à 6 pCt. Zinsen; 10-035. 12,602. 22,692 und 33,881; 5 Gewinne zu “B9 Ct., desgl. 5 pCtg. von Z000 Mrk. 837 . 84 thlr. auf Nr. 3438. 6338. 11,676. 15,059 Und 47/5995 9s D P L B, l M A T PB winne zu 100- Rthlr. auf Nr. 15,769. 22,019. 26,181. L. 9 ERS 0G 852 Ph Le I 6, 50,386. E 32,990. 34,565. 41,253 und 46,803. 36 p i Anleihe in L d F S Feld und Brisleinern Gewinne von bo Nthlr. an, sind aus den gedruck- Sein: Antetints T Oa L A twinnlisten bei den Lotterie - Einnehmern zu ersehen. liques, pr. font. 802 goX Fl., auf 5 Mon n nfang der Ziehung der ten Klasse dieser Lotterie ist ; 7 2 e a G —_- ava (98 D O L Se t. d cs est eht Wiener Banko- Aktien, 820 .…. 6825 Fl. Geld und Brief ritt E A ih : erliñ, ; s Berlin, 16. Aug. London 5 Mon. war à 7 Rthlr. Königl. Preußische General -Lotterie - Direktion. zu haben; aufZeit inkl. deer “u à E N Gr. Gel Gniinctizitecitiinduite Hamburg 2 Mon. à 152 pCt., furz à 1527 pCt., offerirt 6. Ls ; ic j Amsterdam 2 Mon. à- 1457: pCt. Geld. “Paris 2: j Der Kaiserl. Russische General-Major v. Str e- à 837 pCt., Augsburg ch Mon. à x34 pCt., \urchgereist: Der Kaiserl. Russische Feldiäger Worano f, furt a. M. 2 Mon. à x05 pCt., Briefe. Wien is urier von St. Petersburg nach London. Xr. 2 Mon. à 104 pCt. Briefe, 1037 pCt. ‘Geld. —F Petersburg 5 Wochen dato ‘a 267 pCt. ‘Briefe, 264 pCt. | Diskonto 4 pCt. mehr ‘Geld ‘als Briefe. Friedric 115 pCt. Briefe, 1145 pCt. Geld. Preußische Pr Scheine 1045 pCt. Preuß. Staats Schuldscheine, pCt., Englische Anleihe à 917 pCt. Geld. Norw Anleihe z. Kours 150 pCt. à 66 pCt. Verkäufer, à 65 pCt. Geld. Oesterreichische 5pCtge Obligationer ‘pr. F à 85 pCt.zu haben, 855 pCt. Geld, auf Zeit infl. 2 F fix 85 pCt. Briefe. Oeèsterr. Anleihe in Loosen, pr. à 125 pCt. Briefe, pr. December à 1286 pCt. Br. un

Zeitungs-Nachrichten. T n Di

daris, 9. Aug. Vorgestern wurden in der Deputirten- ner die Berathungen über das Finanz-Geseß fortgeseßt. Vorschlag mehrerer Deputirten, die Abgabe auf das Salz jo Cent. auf 25, 10 oder gar auf 2 Cent. für das Kilo- zu ermäßigen, wurde auf die Bemerkung des Finanz-

' : sters, daß eine Reduftion von 5 Centimen allein, in den Sonnab. 17. Aug. Kein Schauspiel. ts- Revenúen einen Ausfall von 10 Millionen bewirken Sonnt. 1g. Aug. Im Schauspielhause. Zum erste, verworfen. Dagegen wurde die Abschaffung der Ver- wiederholt: Das Gasthaus zur goldenen Sonne, LustsypWs-Steuer "auf Oel, in Verfolg des neuen Zoll-Gesebes, 4 Abtheilungen, von H. Clauren. Hierauf: Die GMnmig b-willigt. Hr. Humann sprach heftig gegen die nante, Lustspiel in 1 Aufzuge, von Th. Körner. j haltung des Tabaks - Monopols, in welchem er eine Ver- In Charlottenburg: Pagenstreiche, Posse in 5 AbthÆMg der Charte, und eine Beeinträchtigung des natürlichen gen, von Kokßebue. es jedes Menschen fand, sich demjenigen Erwerbzweige Mont. 19. Aug. Jm Schauspielhause: Hamlet, Mdmen, welcher ihm am meisten zusagt. Er verlangte von Dänemark, Trauerspiel in 5 Abtheil. von Shakes/ff daß die Regierung den Kammern, im nächsten Jahre Gesebß -Entwurf, in Betreff der künftigen Besteuerung

_—— P ake, vorlege L ae Le ry n ie des diz ( j ; y 4 p26 das bisherige Monopol aushdôre. er Bericht -Er- Meteorologische Beobachtungen. Herr Siéaidt, Diñeveirt, erinnerte jedoch, das dieser Barometer|Therm.|Hygr.|Wind.| Witterunehstand der gegenwärtigen Berathung fremd sey; daß A. 26° + 132°] 65° [S.W. gernklar, (due Lust ies das Tabafs- Monopol mit d. J. 1626 von selbst F. 23° 12/4 112°] 71° |N.W. ‘heiter, starker Thau tre, wenn anders es bis dahin nicht ausdrücklich erneuert M 26° 1/ |4-22° | 35° |S. peiter, heiß, Wind. F , Und daß zu einer Diskussion darüber jeßt in keinem A. 28° 1/ |4-16° | 63° |S. \[trub, starke Gewitl der Zeitpunkt sey. Der Antrag des Herrn Humann F. 28° 2/ |4 121°] 59° |W. |Sonnenblicte. hierauf verworfen. Der Graf von Marcellus trat mit |M.26° 22//4 16° | 47° |S. [Sonnenblicke, etw vorjährigen Antrage abermals hervor, den Lauerwein, Getränk der ärmeren Klasse, von jeder Abgabe zu be-

L e E k Ba eme faßte A die Ao R US U ( c odolienWetnjamin Constant trug auf die jaffung des Zel- S. 980, Art. Warschau, 3. 13/ att Po : Stempels an, und unterstüßte seln Gru durch fol- Gründe: um irgend einen Erwerbzweig mit irgend el- bgabe zu belegen, muß derselbe durch bie Gesehe sicher seyn; wo dieses nicht der Fall ist, wäre es ungerecht,

Königliche: S.ch:a.u;: 4p i€6: ldi

14, Aug. 15.4 Aug.

1 275 2

16, Aug.

Redakteur H

Gedruckt bei Hayn.

L t R E 0er E,

100 Stück. Berlin, Dienstag den 20sten August 18322.

U PCNLIRS a

auf enen ungewissen Ertrag eine bestimmte Abgabe zu erheben. So hier. Was beabsichtigen die Zeitungs-Schreiber ?

Mittheilung der Tages - Begebenheiten und der öffentlichen

Meinung. Wodurch wird ihr Gewerbe einträglih? Dadurch, daß das Publikum jene Mittheilung 'gegen baares Geld ein- tauscht. . Jn welcher Vorausseßung geschieht dieser Austausch? in der Vorausseßung, daß die Zeitschriften das getreue Organ

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der ôffentlichen Meinung sind, daß sie gegründete Thatsachen enthalten, oder mindestens, daß sie ihre. eigene mehr oder minder richtige Meinungen aussprechen. Dieses Alles findet indessen nicht statt, wo die Zeitschriften nicht frei sind. Jn diesem Falle wendet sich das Publikum von ihnen ab, sie ha- ben feine Abonnenten mehr, die Spekulation wird unergiebig, Und der Fiskus darf nicht auf ihr lasten.

„Daß dieses leßtere Loos täg ih unseren Journalen drohßt,// e Hr. Benj. Constant fort, „si erwiesen, da das Ministerium ei sogenannten dringenden Umständen das Recht hat, die Censur wieder einzuführen; und daß es sich dieses Rechtes bedienen werde, leidet kaum einen Zweifel. Denn, sollen die Journale frei seyt, so muß auch dic Regierung gerecht und das Mintterium redlich esinnt seyn, so müssen die. Bürger nicht gedrückt, die Grund-Ges eße nicht verleßt und verdreht werden. Die gegenwärtigen Mt- nister aber erfüllen feine einzige dieser Bedingungen; ihre Unge=- rechtigkciten sind zahlreich, ihre Bedrückungen nas hlig; da kein Grundsaß, den sle nicht umstoßen, kein Recht , das sie nicht ver-= leßen, kein Geseß/- das sie nicht Übertreten. Und darum können sie den Zeitschriften auch keinen freien Lauf lassen, darum erwar- ten sie auch mit Ungeduld den Schluß der Kammer, damit, frei von jedem Zwange, sie nachher jenes tiefe Schweigen um sich ver- breiten können, das dem Despotismus so wohl thut. Es é| mdg- lich, daß ih mich irre, und ich R es aufrichtig, aber meine innige Ueberzeugung ist, daß die Freiheit der Fournale dem Be- schlusse der Skhungen der Kammern keine 4 Wochen überleben, und daß Frankreich demnächst einem tyrannischeren Systeme, als je, unterworfen: werden wird. Einen Blick auf die Minister, und diese Zukunft steht klar vor unsern Augen, und zeigt uns in nicht weiter Ferne das Schreckens - System des Jahres 1793. Mich sol diese trübe Aussicht indessen nicht verhindern, meine Pflicht dis zum leßten Mo zu erfüllen, und so wenig mich die Jakobi= ner der Republik geschreckt haben würden, so wenig fürcht€ ich die Jakobiner des Königthumes.// Als Hr. Benz. Constant, dessen Rede wiederholentlich durch Ausbrüche des allgemeinen Unwillens unter» brochen ward, die Redner-Bühne verließ, erinnerte thn der Präsîck dent, daß er bereits seit einiger Zeit bloß das Wort ergreife, um die Kammer und die Regierung zu beleidigen, und verwies ibn zur Ordnung. Der Finanz-Minister erklärte hierauf, das das Mi- nisterium von der ihm zustehenden Befugnifi, die frete Publikation der Tages - Schriften U EGT nur für den Fall Gebrauch mas chen werde, wo die durch das Geseß vorgesehenen dringenden 1m= stände eine solche Maßregel begründen; er fügte hinzu, daß die Anwendung dieser Maßregel indessen mehr in den Händen der ins neren Feinde Frankreichs, als in denen des Ministeriums liegez verhielten jene sich ruhig, so werde die Regterung, der Presse keine Fesseln anlegen; wo nicht, so hâtten sie es sich selbs zuzuschreiben, wenn , bei ferneren Versuchen, die Ruhe und Ordnung îm Lande zu stôren, obige Maßregel, welche das Ministerium sowohl für sich als fúr die ganze Nation als ein großes Unglück ansehen wärde, in Anwendung gebracht werden müßte. Hinsichtlich der, den Mis nistern vorgeworfenen Bedrückungen und Ungevrechtigkeiten, äußerte Hr. von Villèle ,, daß diese Beschuldigungen gröfitentheils auf fals schen Thatsachen beruhen, wie die Relation über die Ver aftung dex Herren Constant und Bonin in St, Germain (S. 997 d. 3, Zeile 1 u. folg.) hinlänglich beweise, welche, wenn sle gegründet wäre, allein hinreichen würde, um thn zu bewegen, fofort seine Entlass sung nagusuGen Er stellte daher auch der Kammer anbeim, d Eingabe dieser betden Jndividuen sich noch während der diedidhria gen Sthung vortragen zu lassen, um der Wahrheit auf den Grund zu kommen. Der Graf von Girardin entgegnete hierauf, daß ex nie Thatsachen anführe, die er nicht auch beweisen könne, und suhte diese Behauptung mit Beispielen qu belegenz ex schlog slch cchließlich dem Antrage des Finanz-Ministers an, das die Kamme sich die Vorstellung dey Herren Bonin und Constant, so wie einis ger anderer Bittsteller, werde über Bedrück'ungen klagen, vortrgs eit lanen mdge. Der Minister des Fnneren gad ierauf über die jerhaftung jener beiden FJndividuen folgende Aufklärung: Beide meldeten sich am gten v, M./ wegen vermelntlihey Ha ideld: Anges legenheiten, hei einem Kaufmanne in Salut (Germain, Diestu schienen sie indessen verdächtig und er deuuneivie sie daber dei dem Polizei - Kommi ria welcher zufällig in einem von ibnen einen ehemaligen Lan sreicher evfannte, von diesem auch das weuderzi Geständniß erhtelt, das ev alö solcher von dem Zu dtpe lie

in Paris zu zmonatlichey Verhaftung verurtheilt diese Strafe mit dem Ende des Va « Monates der N