1822 / 118 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 01 Oct 1822 18:00:01 GMT) scan diff

von mehreren Grundbesißern und Pächtern in a Wrovinzen und in Westphalen Anerbietungen zur Ablieferung.

Muf die Annahme derselben ,

heile gedeckt und es wird beabsichtigt,

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preußische Staats - Zeitung.

1188 Stúck. Berlin, Dienstag den 1sten Oktober 1822.

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Se. Königl. Maj. haben den Hofgerichtsrath Pape zu Arnsberg, zum Geheimen Justizrath zu ernennen geruhet.

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Der bisherige Ober-Landes-Gerichts-Referendarius Ernst Friedrih Adolph Ne h se, ist zum Justiz - Kommissarius bei en Unter-Gerichten im Departement des Ober - Landes - Ge- (chts zu Frankfurt a. d. O., mit Anweisung seines Wohn- bes in Driesen, bestellt worden.

Bekanntmachung.

Jn Folge der in mehreren öffentlichen Blättern aufge:

hommenen diesseitigen Ausfoderung vom 18. Jun. c. sind zwar den“ Rhein-

jon Militair-Verpflegungs-Naturalien eingegangen und es ist so weit nicht unverhältnißmäßig die Wege geleitet worden. nur zu einem geringen nicht allein noch fer- ere Anerbietungen von Producenten anzunehmen, sondern auch ah Erfoderniß anderweitige Beschassungs - Maßregeln an-

uordnen. ; Demgemäß können die Grundbesißer ihre Anerbietungen

in der bereits bekannt gemachten Art an die Herren - Präsi- denten der Königlichen Regierungen, in deren Bezirke sie wohn- haft sind, noch fortgeseßt, doch dergestalt zeitig einreichen, daß fe an den weiter unten zur Eröffnuig der Submissionen an- gescbten Tagen und Orten aus den dabei benannten Bezirken zur Prúfung und Entscheidung hingelangen föônnen, und wird uf selbige, sofern die Preisfoderungen angemessen sind, noch vorzugsweise Rücksicht genommen werden. Anderweitige Lie- ferungslustige werden aber ebenfalls aufgefodert, ihre Offerten auf den theilweisen oder ganzen Bedarf des künftigen Jahres n Roggen oder Brot, desgleichen an Hafer, Heu und Stroh, ür einzelne oder mehrere Garnisonen entweder zur Abliefe- ung an die Magazine oder zur unmittelbaren Ablieferung an die Truppen, und zwar: i | 1, bis zum 14ten fommenden Monats an die Intendantur des 7ten Armee-Korps zu Münster, für die Regierungs- Bezirke Münster, Minden und ‘Arnsberg ; 2, bis zum 19ten fommenden Monats an den Herrn Re- gierungs-Chef-Präsidenten von Pestel in Düsseldorf, für den Regierungs - Bezirk Düsseldorf mit Einschluß des ehemaligen Regierungs-Bezirks Kleve;

bis zum 25sten fommenden Monats an den Herrn Re- ierungs-Direktor Rhades in Köln, für die Regierungs- ezirke Köln und Aachen ;

4. bis zum oten November c. an die Intendantur des g8ten Armee-Korps zu Koblenz, für den Regierungs-Bezirk Ko- blenz und die Bundes-Festung Mainz ;

5. bis zum 7tèn November c. an den Herrn Regierungs- Vice-Präsidenten von Gärtner in Trier, für den Regie- rungs-Bezirk Trier;

6. bis zum 11ten November c. an den Herrn Geheimen

Kriegs-Rath Ribbentrop in Luxemburg, für die Bundes-

l Festung Luxemburg,

16 versiegelte. Einlagen mit der Aufschrift „Submission“/ ein-

ohe Preise gefodert sind, bereits in Der Bedarf ist jedoch dadurch

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öUsenden.

Diese Submissionen werden an den erwähnten Orten bis

Wll den bezeichneten Tagen aufbewahrt und alsdann durch den

Fitklichen Geheimen Kriegs-Rath Müller an Ort und Stelle

tôffnet, auch mit den Submittenten die weiteren definitiven

7 Werhandlungen gepflogen werden.

Den Naturalien -Bedarf der einzelnen Garnisonen wer-

F A die vorgenannten Herren Präsidenten, Direktoren 2c. und M antlteh für die gedachten Bezirke auf Erfodern mit-

Die Submissionen müssen enthalten à) Namen und Wohnort der Submittenten;

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gehoben bleiben,

b) Bezeichnung der Garnisonen, für welche die Lieferung- angeboten wird;

c) fur welche Zeiträume ‘und welche Gegenstände ;

d) ob die Lieferung in die Magazine oder unmittelbar an die Truppen erfolgen wird; A

e) welche Preise gefodert werden, und zwar in Preußischem Silber-Gelde, * nämlich beim Roggen und Hafer nah Scheffeln, beim Brot, für ein 6pfündiges Stück Brot, beim Heu nach Centnern von 110 Pfund, beim Stroh nach Schocken, Alles in Preußischem Maaß und Gewicht.

Die Haupt - Bedingungen sind folgende :

Die Lieferung in die Magazine muß spätestens vom 1sten December c. ihren Anfang nehmen, und fortlaufend min- destens ein 2monatlicher Vorrath in den Magazinen er- halten und dessen stetes Vorhandenseyn auch bei der un- mittélbaren Lieferung nachgewiesen werden.

Das Brot muß aus gutem, von reinem Roggen geschrote- nen Mehle verbacken, zu einem solchen Brote 6 Pfund 24 Loth Preuß. gut gewirkter Teig eingelegt, und dasselbe gut und trocken zu 6 Pfund ausgebacken werden.

Der Roggen muß rein seyn und mindestens 805 Pfund Preuß. der Scheffel wiegen, und wird- der Preis für je- den blank gestrichenen Scheffel vergütet.

Der Hafer muß ebenfalls rein und gesund mit einem Ge- wichte von wenigstens 455 Pfund Preuß. der Scheffel geliefert werden und wird der Preis eben so wie: beim Roggen für jeden blank gestrichenen Schessel vergütet, je-

doch wird für Hafer, welcher durch Wasser- Transport anlangt, nur -ein geringerer Preis: gezahlt. -

Das Heu muß ein tadelfreies Pferde-Futter seyn, der Cent- hèr zu 110 Pfund Préuß. (bei Magazin-Lieferungen un- gebunden). Das Roggen - Stroh muß mit Aehren, das Schock zu 60 Bunde a 20 Pfund geliefert werden. i

Der Lieferant haftet für die Erfüllung seiner Verbindlich, feiten mit einer angemessenen Kaution in baarem Gelde oder Preußischen Staats-Papieren, ungefähr zum gten Theile des Werthes der Lieferung. Für die abgelieferten Naturalien wird auf die mit den Quittungen zu béelegende Liquidationen, durch die General-Militair-Kasse oder durch die Regierungs-Haupts- Kassen, sofort Zahlung geleistet. Die Submittenten bleiben nach Ablauf der oben angeführten Termine noch 10 Tage am ihre Offerten gebunden. f

Berlin, den 27. Sept. 1822. Kriegs - Ministerium. Viertes Departement. v. Jasfi. Müller.

Befanntmachung. i

Um den Titel des Etats der Staats - Schulden, welcher die im Jahre 1806 bei dem Handlungs - Hause Lindenkampf und Olfers in Münster negociirte Anleihe betrifft, s Ab- {luß zu bringen, is beschlossen, sämmtliche aus derselben noch im Kours befindliche Partial-Obligationen baar einzulösen.

Das genannté Handlungs-Haus Lindenfampf und Olfers in Münster hat daher den Auftrag erhalten, bei Bezählung der den 1sstten Januar 1823 fälligen Zinsen, gegen Aushän- digung der betresfenden Partial-Obligationen und Koupons, au

das in erstern verschriebene Kapital zurüctzuzahlen. Jn Gemäß- -

heit dessen werden die Jnhaber dieser Obligationen hierdurch aufgefodert, unter derselben ihre, sowohl über das Kapital als úber die laufenden und etwa noh rückständigen Zinsen, lau- tende Quittung zu seben, die solchergestalt quittirten Obliga- tionen, nah Ablauf des 1sten Januars 1823, bei .dem gedachten Handlungs-Hause zu produciren, und gegen Zurückgabe derfel- ben, nebjt sämmtlicher dazu gehörigen, auch auf die |pätere Zeit ausgefertigten Zins - Koupons, baare Zahlung sowohl ‘des Ka- pitals als der Zinsen biszum sten Jan. 1825 zU gewärtigen. Kapitalien, welche dieser Auffoderung ohnerachtet unab- werden vom 1, Janüar 18253 ab gerehnet,

nicht weiter verzinset. - Berlin den 23. Sept. 1822.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. v. E E v. Schüße. Beelik.

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