1883 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern mit Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden bei der Delegirten-Versammlung des Vaterlän- dischen Frauen-Vereins und der Landes-Vereine im König- lichen eis anwesend, woselbst heute auch die General- versammlung der genannten Vereine stattfindet.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sih gestern Morgen 81/3 Uhr nah Potsdam, um auf Allerhöhsten Befehl die Besichtigung der Compagnien des 1. Bataillons 1. Garde-Regiments z. F. ab- zunehmen, und kehrte mit dem 3 Uhr-Zug nah Berlin zurü.

Abends 8!/» Uhr begab Sich Höchstderselbe zum Thee zu Jhren Majestäten.

Die vereinigten Ausshü}e des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sißung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sihung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (57.) Sißung des Reichstages, welcher die Staats-Minister Dr. Lucius und Scholz sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident von Leveßow zunächst mit, daß die allgemeine Rechnung für 1879/80 éin- gegangen sei. p

Ohne Debatte erledigte das Haus darauf in dritter Berathung die Beschlüsse des Bundesraths, betressend die Aufnahme von Kunstwollfabriken , Anlagen zur erstellung von Celluloid und Dégrasfabriken in das Verzei niß derjenigen

ewerblihen Anlagen, welhe nah Bestimmung des 8. 16 der Veroerbéorbnung einer besonderen Genehmigung bedürfen, und die Uebereinkunft wegen gegenseitiger Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis zwishen dem Deutschen Reiche und beziehungsweise Oesterreih:Ungarn vom 30. September 1882, Belgien vom 7. Februar 1873 und den Niederlanden vom 11. Dezember 1873; ferner die Berichte der Rehnungskommission, betreffend die allgemeine Rehnung über den Reichshaushalt für das Etatsjahr 1878/79, betreffend die Rechnung der Kasse der Ober-Rehnungskammer für das Etatsjahr 1880/81, und be- treffend die Liquidationen der auf Grund des Artikels V. Ziffer 1 bis 7 des Geseßes vom 8, Juli 1872 (Reichs-Geseß- blatt Seite 289) aus der französischen Kriegskostenentschädi- gung zu erseßenden Beträge für das Etatsjahr 1881/82.

She das Haus die erste Berathung der Vorlage, betreffend die Holzollerhöhung, fortseßte, protestirte der Abg. Kayser dagegen, daß mehrere Abgeordnete durch die Polizei an der Weiterreise nach Berlin gehindert seien. Wenn alle 12 Sozialdemokraten verhaftet würden, so könnte dadurch auf die Abstimmungen des Hauses, nament- li bezüglih der Holzzölle eine Wirkung ausgeübt werden, welche das A Fuge in ihr Gegen- theil verkehrte; er rihte an den“ Präsidenten die Bitte, dafür u sorgen, daß in Zukunft eine folhe Verhinderung der

bgeordneten nicht mehr stattfinde! und er behalte si vor, durch einen s{leunigen Antrag eine weitere Berathung der Frage herbeizuführen.

Darauf seßte das Haus die Berathung der Vorlage, betr. die Abänderung des Zolltarifs (Holzzölle), fort.

Der Abg. Rickert führte aus, daß zu dem vorliegenden Gegenstande drei A, Schriften von Barth, Brömel und Sombart vorlägen. Noch niemals sei bei einer offiziósen Rechtfertigung so mit der Statistik umgegangen worden wie diesmal Seitens des Bundeskommissars Dr, Danckel-

mann, welher zu den üÜberzeugenden Widerlegungen durch die Schrift Bröômels einfach “\{hweige. Auch 1879 seien die Getreide- und Holzzölle niht in einer

Kommission, sondern nux im Plenum berathen worden. Ex bitte deshalb, den Antrag des Frhrn. von Wendt auf Kommissionsberathung abzulehnen. Derselbe Abgeordnete er- fläre es sehr ungerechlfertigter Weise für eine Ehren- pfliht des deutschen Ralifnann®, deutshes Holz zu kaufen. Der Regierungskommissar glaube, daß die Vertreter des Großkapitals gegen den Holzzoll stimmen würden, Er sprehe nicht als Vertreter des Großkapitals, sondern als Vertreter der Tausende von Arbeitern, denen ihr Brot genommen werden folle. Die Broschüre des Dr, Dandckelmann, auf die sich die Rechte ‘stüße, sei ein sehr trauriges Beweismittel. Die Versammlung deutscher Pohle jür in Coburg habe allerdings die Erhöhung der olzzólle für wünschenswerth erklärt, aber großes Gewicht verdiene dieser Beschluß nit, da er nur von Forstmännern, niht von Finanzpolitikern gefaßt worden sei. Die Vorlage, betreffend die Erhöhung der Holzzölle, habe im preußischen Landtage überrascht, Die Erhaltung des Waldes hänge nit von den Holzpreisen, sondern von natürlichen Bedingungen, . B. dem Besißwechsel ab. Von den 14 Millionen Hektar

aldflähe in Deutschland befinde sich nux ein kleiner Theil in Privatbesiß, und derselbe sei “größtentheils durch obrigkeitlie Vorschriften geschüßt; also sei die Gefahr der Waldzerstörung nicht so groß, wie sie von der Nechten dargestellt werde, Die Preise des Jahres 1865 seien auch deshalb so hoch gewesen, weil in jenem Jahre für eine Million Mark dur ZFnsektensraß vernichtet worden sei, Die niedrigen Erträge der Jahre 1878 u. ff. erkläre das Donnersche' Buh dadurch, daß damals in den neuen Provinzen die Ausgaben noch die Einnahmen überwogen hätten. Nah den Berehnungen Sombarts sei die Rente aus dem Waldbesiß von 1837 bis 1881 um mehr als 100 Proz. gestiegen, Die Ausgaben für die Wald- wirthschaft seien naturgemäß in den leyten Dezennien sehr gestiegen, aber es müßten die Ausgaben für Kulturzwecke davon abgezogen werden. Die deutsche Waldwirthschast gehe nit zurü, sondern in die Höhe, und die Aufforstung von Oedländereien nehme erfreulih zu. Das Werk Donners erkläre, daß die Frage, ob Preußen allein seinen Holzbedarf befriedigen könne, sich nicht unbedingt verneinen lasse. Es fehle zur Verwerthung des Nußholzes vielsah nur an der Eröffnung von Absaßwegen. Er stimme hierin mit Hrn. Donner vollkommen überein; auch er hoffe vieles von der Verbesserung und Erweiterung der Kommunikationsmittel. Hr, Dr, Danckelmann habe zugegeben, daß der Ar- beiter durch den Holzzol in seiner Wohnung um jährlih 2 M vertheuert würde, damit sei aber der Exekutor wieder eingeführt. Er spreche also im Namen der Arbeiter wenn er die Erhöhung der Holzzölle bekämpfe. Die Rechte

olle doi, statt sich auf unhaltbare Zahlen zu berufen, offen een Wun, und ihre Malt zeigen, dann, hoffe er, werde die erleuchtete Versammlung dem ein energishes „Nein“ entgegen- eßen. ns i 19 Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats-Minister Dr. Lucius das Wort.

Ueber die Arbeiten der internationalen Ent- \chädigungskommission in Alexandrien gehen uns folgende, zum Theil eine Wiederholung der bereits jrüher von uns gebrachten Mittheilungen enthaltende Nachrichten zu:

Die Kommission ist am 6. Februar zusammengetreten und pas zunächst die Veröffentlihung einer Aufforderung an die

eshädigten angeordnet, inhaltlih welcher diese veranlaßt werden, ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses bis spätestens 8. Mai d. J. bei der Kommission entweder un- mittelbar oder durch Vermittelung ihrer Konsulate anzumelden.

Die Kommission hat sih indeß das Recht vorbehalten, unter Umständen auch verspätet eingereichte Anmeldungen zu berüdsichtigen. i:

Gelegentlih ihrer 2, und 3, Sißung (17. und 21. Fe- bruar) hat die Kommission zunächst dahin si schlüssig ge- macht, daß von vorgängiger Aufstellung allgemeiner Normen, welche von ihr bei Beurtheilung der einzelnen an sie gelang- ten Schadensanmeldungen zu beobachten wären, abzusehen sei, und daß Prinzipienfragen bei dem jeweilig zuerst sich ergeben- den Anlasse zu entscheiden seien, O

Sie hat weiter bezüglih des von und vor ihr einzuhalten- dèn Verfahrens folgende Bestimmungen getroffen:

1) daß die Berathungen der Kommission unter Aus\{luß der Oeffentlicheit und Mündlichkeit auf Grund schriftlicher An- meldungen und \{ristliher Beweismittel zu pflegen seien, und daß die Parteien oder deren Vertreter nur dann gehört werden sollen, wenn dies zur besseren Aufklärung der Sache nöthig erachtet werden würde; z

2) daß eine vorbereitende Prüfung der einzelnen Ent- A Subkommissionen anvertraut werden solle, welhe ermächtigt sind, zur Feststellung des Schadens und seines Betrages jedwede dienlich besundene / Maßnahmen zu treffen und welche beaustragt sind, gutachtliche Anträge an die Kommission zu stellen ; R

3) daß jeweilig nah Ablauf von 14 Tagen die innerhalb dieser Frist En Entscheidungen zu veröffentlichen seien und überdies den Reklamanten eine \christlihe Benahrichtigung durch die einzelnen Delegirten bezw. vermittels dieser dur ihre Konsulate zugestellt werden solle, dur welche sie, sei es von der Abweisung ihrer Gesuche, sei es von dem Betrage, verständigt werden, welcher ihnen durch die Kommission unter dem im Art. 2 des Dekrets vom 13. Januar 1883 gemachten Vorbehalte von der Kommission zugesprochen worden ist;

4) daß in den zahlreichen Fällen, wo Waaren im zeitigen Besiße von Mittelspersonen wie Kommissionären und Konsig- natären zu Grunde gegangen sind, die Geltendmachung des Shadensanspruchs vonSeite jener und niht von Seite der Kommittenten zu erfolgen habe;

5) daß die Ansprüche, welche die Höhe von 5000 Fr. nit übersteigen und ferner die aus der Zerstörung von Ge- bäuden abgeleiteten Entshädigungsansprüche in Bezug auf ihre Vorbescheidung den Vorgang vor den anderweitigen An- sprüchen haben sollen, “ohne daß jedo die Einhaltung dieser Bestimmung hemmend auf den allgemeinen Geschästsgang einwirken dürfe ;

6) daß die Geltendmachung der Ansprüche der ca. 7000 dur den Brand des Leihhauses in Alexandrien beschädigten Personen der Leihhausverwaltung überlassen werden solle,

Die Kommission hat sich endlih prinzipiell dahin aus- gesprohen, daß Schadensansprüche für Beschädigungen an Leib und Leben nur insoweit Berücksichtigung finden sollen, als dem Beschädigten oder dessen nähsten Angehörigen aus jenen Beschädigungen materielle Nachtheile erwachsen sind.

Die Kommission hat sodann mit Rücsihtnahme auf eine möglichst gleihmäßige Vertheilung der Arbeit 4 Subkom- missionen gebildet und hiernach die erste Subkommission, be- stehend aus dem Präsidenten oder Vize-Präsidenten, sowie den Delegirten Deutschlands, Rußlands und Griechenlands, mit Prüfung der Entschädigungsansprüche deutscher, russischer und griechisher Staatsangehöriger; die zweite Kommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize-Präsidenten, sowie den Delegirten Frankreichs, Ztaliens und Englands, mit Prüfung der Ansprüche französischer, italienisher und englischer Staatsangehöriger; die dritte Subkommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize - Präsidenten und den Delegirten Oesterreihs, der Vereinigten Staaten Amerikas und dem Kollektivdelegirten einer Anzahl anderer Staaten, mit der Prüfung der Ansprüche der österreichischen, amerikanishen und der Ansprüche der Staatsangehörigen der von dem Kollektivdelegirten vertretenen Länder; die vierte Subkommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize-Präsi- denten, den Delegirten Deutschlands und Rußlands und dem Delegirten der Nationalität des jeweiligen Reklamanten, aus- \chließlich mit der Prüfung der aus dem Verluste unbeweg- lihen Eigenthums abgeleiteten Ansprüche befaßt.

Die Vil der angemeldeten Ansprüche übersteigt zur Zeit weit die Zahl von 5000 und dürfte s{ließlich die von 6000 übersteigen.

__ Ueber die Frage, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um jene Schadensansprüche zu sichern, welche sich aus dem Umstande ableiten, daß egyp- tishe Schuldner deutsher Gläubiger durch die Ereignisse in Egypten zahlungsunfähig geworden sind, so hat die Kommission sih dahin ausgesprochen, daß es nit in ihrer Machtbefugniß liege, ihrerseits irgendwelche Maßnahmen im erwähnten Sinne zu treffen, und daß es den Betheiligten überlassen bleiben müsse, die nöthigen Schritte zur Sicherstellung ihrer Forderungen selbst zu ergreifen.

Dem Vernehmen nach hat jedo der Chef du Contentieux der egyptishen Regierung die Zusicherung gemacht, daß die egyptishe Regierung, wie sie es gelegentlih der Durhführung des vor 3 Jahren erlassenen Liguidationsgeseßes gethan hat, einfachen brieflihen an ihr Contentieux gerichteten Zahlungs- verboten die Wirkung beimessen werde, Auszahlungen bis zur

eststellung angemeldeter, von dem Schuldner bestrittener Än- prüche aufzuhalten.

Dieses Sicherungsmittel würde indessen bei gegebener Cession von Forderungen an Dritte kaum wirksam sein.

__ Es wird ‘daher solhen Gläubigern, welchen es nicht ge- lingt, eine freiwillige Cession der Entschädigungsforderung ihrer Schuldner von diesen zu erlangen, zu empfehlen sein, die gerichtliche Beschlagnahme der zu erwartenden Entschädi: gung, verbunden mit der vorgeschriebenen, innerhalb 8 Tagen

an den Sgzuldner zu bethätigenden Zustellung der Arrestklage,

herbeizuführen.

Mit der mit weit höheren

Kosten verbundenen Anmeldung

Arresiklage bei Gericht (inscription au rôle) e Arr efläger, ohne dadur sih der Gefahr des

Verzuges auszuseßen, sih dadurch in nes Gegner überla bewirken.

nah Belieben hinhalten, Rechten etwas en, diese Anmeldun

Die gerichtlichen Kosten eines Arrestantrages

Zustellung der Arrestklage an

40 und 50 Fres.

ja selbst ohne zu vergeben, es feinem g auf eigene Kosten zu

und derx

den Schuldner betragen zwischen

Die Anwaltskosten stellen sich in Egypten mindestens um

das Doppelte höher. Der von dem

Kaiserlichen Alexandrien verwendete Advokat Dr. dex deutshen Sprache

mächtig ist,

General - Konsulate in Brociner, welGher hat sich bereit erklärt,

Arrestanträge weniger bemittelter deutsher Reichsangehöriger

in Jndemnitätssachen einfa ge

kosten und Baarauslagen besorgen zu wollen.

Ernstliche

Gefährdungen deutsche im Allgemeinen kaum zu besürcten sein. Die meisten Forderungen gegen gy sollen sih auf geschäftlihem Wege regeln, eintrifft, ist, jei es dur zugestandene Cessionen,

bethätigten Arrest, Sicherung gefunden worden.

Klagen über Schwierigkeiten bei Einkassirungen

in Ansehung von hiesigen auf dem Lande und in von

wohnen.

Die Schwierigkeiten sollen jedoch mehr in der

der Schuldner als in deren

veröffentlichte Verzeichniß der von der sfion bis jeßt zugebilligten Entschädi:

haben. Das erste soeben

internationalen Kommi

gen Vergütung der Gerichts: cher Forderungen dürften ptishe Schuldner

und wo dies nit sei es dur

find nur

Schuldnern zugekommen, wel{he Gerichtssißen entfernten Orten

Renitenz

Zahlungsunfähigkeit ihren Grund

gungssummen, welches bis zum 15. März reicht, folgt nad:

stehend:

S I iri I C R T P v8)

Archer Georges Burlo Lorenzo Watson et Cie Porßmann Charles D'’Armenia Vincenzo Azzoppardi Valentino Abela Matteo Abela Angelo Attard Carlo M0 Derr Appap Paolo Spiteri I. B. Dyke William Threlfall C. Capitaine Blumfield Creê8well S. Franc Kent Georges John Moberly Bell Ch. Carver Sidney Borg Giuseppe Buhagiar et Polidano Borg Spiridione Cauci Giufeppe Cumming Spiridione Cachia Guglielmo Camilleri Giorgio Camilleri Christina Camilleri Henri Debono Giuseppe Drumond Alexandre, rancis Perry et harteris W. Ellul Giuseppe amolaro Pietro auci Vincenzo Buthgieg Frédéric Borg Giuseppe Bauer Emilie et Elise Berner R Bogisch Dito Eichler Alexandre Garmatter Alvina C Joseph Hellmers Charles Jean Hofer Christian Hoffmann Ferdinand Kulp Oscar Lindemann Richard Matthey W. Pabst Othon Pfeiffer Charles Poeschel Marguerite Roth Jean Seute Anne umpfegger François Uhl Louis s Weinzierl Georges Werner Richard Winterstein Laure Wurster Wilhelmine Zimmer Lina Abdel Faltah Sayaleh Accarias Charles Agostini Nicolas A S med Moh. El Chara Ahmed Moh. Felsel h Aly Zourgam Antip Maria - Arnaud Marius Arphont Jean Autofage frères Araud Etienne Argi Mordoch Burger Charles Barrière Henri Bellair Charles de Bonjean Diogène Bernard J. B. Barès Pierre ag Mohamed El Cheick mar Ben Tarid Aly Loutfi Moustapha Aly El Saïd Karam El Saïd Nounou et Halil Ha- - mouda Hag Mohamed Nafser Wakf Grec-Catholique Cheik Mohamed El Mousti Moustapha Mouktar

Francs. j Franet, 41360 Ahmed Bissar 9 600 6500 Moustapha Chiha et 415 Ibrahim L 3M 350 Daïra Dawlet Hanem 10900 950 Aly Captan Abou 1653 Haouach __8000 477 Soliman El Garbi, 1488 Saluha fille de Saïd 2 700 Saleh El Garbi, So- 4 000 liman Ben LTarib, 1500 Salouna fille de Mo- 700 hamed El Garbi 1380 Heritiers Gazalet 235 000 2500 Aioucha Khatabie 1/900 1250 Mohamed Gl Gariani 900 1750 Fattouma fille de Der- 375 vih 7 600 2950 Administration des 4300 Wakfs 314 300 625 Roustoum Rassem 6 600 2500 Entanious Hanna 650 1400 Nubar Pacha Dame 420 000 150 Nazir du Wakf Rakcby“ 195 500 1 370 Sassan Mohamed El 750 Cheik 14 500 450 SZobeid filled’AbouSaïd 1 500 270 Kalil Soussa 2 700 "1475 Hanna Barakat 1500 250 Adam Aga 2100 . Jean Vdoco 800 Bojo Grégoire * 2 000 4480 Elias Tanous Caffuri 2 500 1700 Elie Dadour 550 1250 Oglou Nicolas 700 2500 Yacoub Kalifa Dakakin 250 875 Abdel Gani Mohamed 625 El Dallil 1000 860 Manna Veuve Bittar 1500 1500 Youffef Îssa 1 000 700 Cmine Milan 900 3500 Jfaac Taraboulsi 1 200 1200 Abdel Wahab Ahmed 2 000 800 Mohamed Behader 2 200 1200 Ibrahim Hassan 1 900 1300 Antoun Halil Begtari 1300 600 Fares Mansour Dagher 2000 2800 Joussef Hussein El 2 100 Chami 1 250 2750 Yacoub Hanna el Sayeg 2 0900 400 Abdalla Samaan 1 200 1200 Francis Hanna elSayeg 1800 1500 Alexandre Kebane 1 000 2800 Hag Chelebi Haraz 1 200 1300 Moustapha Fayade 1 800 1 300 Barakat Badr 2 00 2400 Hanna Saman Morkos 500 2500 Yacoub Havna Boulad 2 500 700 Mont - de - Piété Egyp- 500 tien T2 3I 180 Antoun el Marah 1 200 2800 Mohamed Hassan El 3 000 Sade 500 440 Georges et Antoun 1084 Bichara 2 600 1400 GaßbrielSacy et Michel 800 Hanna 2600 1800 Haas Aly 1200 2400 Ahmed Chaouih El \ 600 Taraboulsi 2 000 700 Mohamed Nazem 1200 2 800 Hag Ali El Masri 2 000 4600 Mohamed Joussef El 2 000 Mezayen 600 1700 Joussef Anhoury 3 500 1000 El Said Ahmed Sabrah 2 000 1400 Mohamed Osman 1500 30C0 Bichai Henen j 1 000 4000 Tanous Ghedid Aboud 1 200 400 Hag Mohamed Charaf 1275 Gl Din 1 500 17909 Daoud Taha 2.000 6 700 Dame Helala Mikaiïl 2300 10100 Mohamed Aly Halckha 2500 Nicolas Kouri Faougz 2500 Souftel Moufsa Auad 1/800 Joussef Nouri 2000 75 150 Thouma Dimitri 200 45 670 Slavtciof Marino 1 300 2 875 A Nicolas R adjevich Petro 1 3075 Naiden Gabrisi 1200 3200 Ghenhiof Tadods 1 300

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