Nichtamílicßes. Deutsches Neiéh.
Preußen. Berlin, 2. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sih heute Morgen 91/4 Uhr nach Potsdam und besichtigten im Lustgarten daselbst die drei Bataillone des Ersten Garde-Regiments z. F.
Im Laufe des Nachmittags kehrten Se. Majestät nach Berlin zurück.
— Der Schlußberiht über die gestrige Sißung des Reichstages befindet sich in der Zweiten Beilage.
— Jn der heutigen (77.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom- missarien desselben beiwohnten, kam zunächst folgendes Schrei- ben des Reichskanzlers zur Verlesung : y
j Berlin, 1. Mai 1883,
Mee E L der O Tiegt ein Antrag vor:
er Reichstag wolle beschließen: 2 s
Die Militärverwaltung aufzufordern, den Geschäfisbetrieb in Militärwerkstätten für Privatrehnung, den Handelsverkehr der Kan- tinen mit Civilpersonen und die Verwendung von Pferden der Militärverwaltung zum Lohnfuhrgewerbe zu untersagen.
Mit Bezugnahme auf Artikel 17 der Reich2verfassung, nach welchem Sr. Majestät dem Kaiser unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers die Ueberwachung der Ausführung der Reichsgeseße zusteht, und auf Artikel 63, nah welckem das gesammte Reichsheer unter dem Befehl des Kaisers steht, beehre id mi, darauf auf- merksam zu machen, daß die Militärverwaltung des deutschen Heeres weder im Reichstage, noch zu demselben eine Stellung hat, welche ihr die Empfangnahme und Befolgung von Aufforderungen dieser hohen Körperschaft ermöglichte. :
Jeden Geseßvorshlag und jede für den Bundesrath bestimmte Mittheilung des Reichstags wird der unterzeichnete Reichskanzler bereitwillig zur Kenntniß Sr. Majestät des Kaisers und . zur Be- rathung des Bundesraths bringen, und wenn eine folche Vorlage tie Militärverwaltung betrifft, so werden deren Organe im Bundeêrath Gelegenheit haben, sich über dieselbe auszulassen. Gegen die dem erwähnten Antrage zu Grunde liegende Voraus- seßung der Möglichkeit aber, daß die Militärverwaltung des Reichs verpflichtet oder berechtigt sein könnte, direkten Aufforderun- gen des Reichstags Folge zu leisten oder dieselben au nur amtlich
entgegenzunehmen, glaube ich im Namen Sr. Majestät des Kaisers Verwahrung einlegen zu sollen und bitte Cw. Hoch- wohlgeboren ergebenst, dieselbe zur Kenntniß des Reichstags zu
bringen. Der Reicskanzler. von Bismarck. Bei S@&luß des Blattes stand auf der Tagesordnung die Fortseßung der 2. Berathung des Geseßentwurfs, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung.
— Jn der heutigen (62.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welher der Vize-Präsident des Staats-
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wählten hervorgehenden * Unvereinbarkeit mit Bekleidung des Amtes in 10, wegen bohen Alters in 3 und wegen der regierungsfeindlihen Stellung des Gewählten in 13 Fällen. Von allen diesen Fällen seien nur 3 in die Ministerialinstanz gelangt. Diese Zahlen zeigten, daß dasBestätigungsreht sehr maß- voll geübt werde und für das Wohl derGemeinden selbst nothwendig sei ; daß endlich die Gemeinden \ich fast immer bei dem abs@lägigen Bescheide beruhigten. Es handle si also hier niht darum, den Behörden eine odiöse Pflicht abzunehmen; unangenehm sei dieselbe freilih, aber erforderli für das Staats- und Kom- munalinteresse. Der Abg. Zellemöge dohein Amendement einbrin- gen, wona bei Versagung der Bestätigung Gründe anzugeben seien; ob die Regierung einem solhen Amendement zu- stimmen werde, könne er freilih nicht sagen. Die Ansicht,
als ob die Vecsagung der Bestätigung meist aus politishen Gründen “erfolge, sei unrihtig Und von der Presse im sensationellen Jnteresse verbreitet. Die Ange-
hörigkeit zu einer der regierungsfeindlihen Parteien solle nah seiner Ansicht keinen Grund zu einer Nichtbestätigung abgeben, fondern nur das agitatorishe Element. Materiell sei die vor- liegende Frage vbllig erschöpft; er erkläre deshalb nur,- daß der Antrag Dirichlet das Geseß für die Regierung unannehm- bar mate; aber auch der Vorschlag der Kommission sei der- selben sehr unerwünscht.
Der Abg. Dr. Brüel sprach sich für die Kommissions- beschlüsse aus, die nur das enthielten, was das Zentrum im
Jahre 1881 vorgeschlagen Es z Der Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirch erklärte, daß Wenn er ein Vättel
er mit dem Antrage Zelle sympathisire. sähe, im Rahmen dieses Geseßes dem Mißdbrauh des Bestätigungsrehtes vorzubeugen, würde er dies gern ergreifen. Aber die vorgeschlagenen Mittel ershienen ungeeignet. Gegen den Antrag Zelle sprähen sowohl taktishe wie materielle Gründe. Er biite, diesen Antrag ebenso wie den Kommissions- vorshlag abzulehnen.
Der Abg. Dr. Windthorst bestritt die Beweiskraft des vom Minister vorgebrachten statistishen Materials. Dasselbe umfasse einen zu geringen Zeitraum und falle außerdem unter seine wohlwollendere und gerehtere Amtsführung, auch dürfe man nicht in Rüäsicht auf die Person eines Ministers Geseße machen. Ein der Kirche offen ergebener Mann könne in Preußen zu nichts kommen. Aber troß aller Bedenken würde er (Redner) für den Kommissionsvorshlag stimmen, wenn der Minister denselben ofen als annehmbar bezeichnet hätte ; da dies nit geshehen sei, werde er für den Antrag Zelle stimmen. Der Antrag der Kommission enthalte ein jolhes Maß von Entgegenkommen, daß man zweifelhaft sein könne, ob dasselbe noch zulässig sei.
__ Der Abg. Dirichlet begründete seinen Antrag und sprach seine Freude darüber aus, daß das Centrum für denselben stimmen werde. Da der Minister den Abg. Zelle zur Einbrin- gung eines Amendements bez. der Angabe von Gründen bei Nictbestätigung von Communalbeamten ermuntert habe, werde seine Partei bei der dritten Lesung einen solhen Antrag
Yiinisteriums, von Puttkamer, der Minister der geistlichen 2c.
Angelegenheiten, von Goßler, sowie zahlreihe Kommissarien
beiwohnten, seßte das Haus die zweite Berathung des Geseß-
entwurfs über die Zuständigkeit der Verwaltungs- “und Verwaltungsgerihts-Behörden mit §.14a. fort. “ Dcxselbe lautet in der Fassung der Kommission:
Soweit die Bestätigung der Wablen von Gemeindebeamten nach Maßgabe der Gemeindeverfassungêgeseße den Aufsichtsbehörden zusteht, erfolgt dieselbe durch den Regierungs- Präsidenten.
Die Bestätigung kann nur unter Zustimmung des Bezirk8aus- \chufses versagt werden. Lehnt der Bezirk8aus\{huß die Zustimmung ab, so fann dieselbe auf den Antrag des Regierungs-Präfidenten
. durch den Minister des Innern ergänzt werden.
Hierzu lag vom Abg. Dirichlet und Gen. folgender An- trag vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Dem §. 14a. als leßten Absatz hinzuzufügen:
„Fortan bedürfen von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes nur. die Bürgermeister und deren regelmäßige Stellvertreter der Bestätigung.“
und der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa beantragte:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
In §. 14a. als dritten Absaß aufzunehmen:
„Der von dem Regierungs-Präsidenten unter Zustimmung des Bezirks8aus\{usses gefaßte Beschluß ist endgültig.“
Nachdem der Referent, der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa, seinen Antrag als eine nothwendige Ergänzung der Kommissionsbeschlüsse kurz empfohlen hatte, sprah sich der Abg. Hahn gegen die Anträge der Kommission aus; er würde das Geseß für viel besser halten, wenn das Bestätigungsrecht in der jeßigen Weise fortdauere.
Der Abg. Zelle erkannte die Nothwendigkeit an, daß die Bestätigung der Gemeindebeamten aufrecht erhalten bleibe; aber da dieselbe stets etwas Odiöses habe, müsse sie, soweit thunlich, eingeshränkt werden. Dies bezwecke der liberale Antrag. Solche Anträge seien wiederholt'von verStaatsregierung als unbedenklich bezeihnet worden. Die Gemeindeordnung von 1850 fenne die Bestätigung nicht; erst die spätere Reaktion habe dieselbe eingeführt. Jeßt eristire auf diejem Gebiete ein Zustand, wie derselbe in einem Rechtsstaat nicht anomaler ge- dacht werden könne. Die Kommission wolle dem Präfektur- system nur ein Mäntelchen umhängen; dem Abg. Hahn sei dies sreilich noch zu viel. Gegen den Antrag der Linken sei die Verschiedenheit der Städteordnungen und der Wahlbedingungen in denselben eingewendet worden. Dies sei doch nur bis zu einem gewissen Grade rihtig, Ferner weise man darauf hin, daß der Antrag das Zustandekommen des Losen Gesetzes verhindern könne. Diese Erwägung könne die
inke nit von ihren Ansichten abbringen.
Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, von Putt- kamer, erklärte, daß die Gegner des staatlihen Bestätigungs- Os von Kommunalwahlen in der Regel eine abshreckende DUDLUng machten von der Art der Ausübung dieses Rechts.
les habe auch der Vorredner gethan, wenn au, wie E: ; h maßvoller Weise. Für die Ver- wie das Bestätigungsrecht lde A zu Pen werde. Aus diesem Grunde hab c E E zu ersucht, ihm über diesen Punkt eine edu Aae Un 0 [age zu schaffen. Dies sei auc Gee statistishe Unter- Resultat. Jn der Zeit vom 1 Januar 1881 gee Ne L A Î J is zum 1. August 1882 sei bei 1872 Wahlen nur in 73 Fällen die Bestäti versagt worden, und zwar wegen vorgékomm Ae Fehler in 11 Fällen, wegen notorisch mangelnder Quali Hon in 12, wegen Unwürdigkeit des Gewählten in 19 f A mangelhaster Verwaltung eines früheren Niites Me 7, wegen den aus der sozialen Stellung des Ge-
einbringen.
Der Abg. von Rauchhaupt erklärte im Namen seiner Freunde, daß dieselben definitiv an dem Kompromiß der Kommissionsbeshlüsse festhielten.
Nach einem kurzen Shlußwort des Neferenten, in welhem derselbe die Fassung der Kommission zur Annahme empfahl, wurde dex Anirag von Heydebrand und der Lasa angenom- men, der Antrag Dirichlet abgelehnt und §- 14a. in der Fassung der Kommission mit dexr Modifikation des exsteren Antrages genehmigt.
8. 14b. wurde ohne Debatte nah dem Kommissionsv or- schlage unverändert angenommen.
Ebenso die 88. 15—17.
8. 18 lautet nah der Fassung der Kommission: Der Bezirksaus\{huß beschließt, soweit die Beschlußfassung nach den Gemeindeverfassungsgeseßen der Aufsichtsbehörde zusteht:
1) abgesehen von den Fällen des §. 15 über die zwischen dem Gemeindevorftande und -der Gemeindevertretung, beziehungsweise dem Bürgermeister und dem kollegialishen Gemeindevorstande ents stehenden Meinungsverschiedenheiten, wenn von einem Theile auf Entscheidung angetragen wird und zuglei die Angelegenheit nicht auf sich beruhen bleiben kann, i i
. 2) an Stelle der Gemeindebehörden, im Falle ihrer durch widersprechende Interessen herbeigeführten Beschlußunfähigkeit,
3) an Stelle der nach Maßgabe der Gemeindeverfafsungs- geseße aufgelösten Gemeindevertretung.
s e Bezirksaus\chuß beschließt serner an Stelle der Aufsichts- ehörde:
4) über die Art der gerihtlihen Zwangsvollstrekung wegen Geldforderungen gegen Stadtgemeinden,
5) über die Feststelung und den Ersaß der Defekte der Ge- meindebcamten nad Maßgabe der Verordnung vom 24. Januar 1844;. der Beschluß ift vorbehaltlih des ordentlichen Rechtsweges endgültig.
Hierzu lag vom Abg. Dirihlet und Genossen folgender Antrag vor: i: R R Abgeordneten wolle beschließen:
m §.
a. in der Nr. 1 die Worte: „beziehungsweise dem Bürger- meister und dem kollegialishen Gemeindevorstande“ zu streichen ;
b. am Schlusse als besonderes Alinea hinzuzufügen :
„Ein Beanstandungsreht des Bürgermeisters gegen Bescblüsse des Gemeindevorstandes findet, abgesehen von den Fällen des §8. 15, ferner nicht statt,“ è i
Der Abg. Zelle begründete diesen Antrag, während der Geheime Ober-Regierungs-Rath Haase denselben bekämpfte, da er die Jnteressen der Gemeinden selbst s{hädige.
__ Der Abg. Lauenstein trat für den Antrag Belle ein, der ein sehr nahtheiliges Recht der Bürgermeister beseitigen wolle.
Unter Ablehnung dieses Antrages wurde der Kommissions- beshluß vom Hause aufrecht erhalten. Die folgenden Para- graphen bis §, 41 inkl. wurden ohne Diskussion na: dem Kommissionsbeschlusse unverändert genehmigt.
Zu §. 42, welher nah dem Kommissionsvorshlage lautet: Beschwerden von Armen gegen Verfügungen von Ortsarmen- verbänden darüber, ob, in welcher Pee und in welcher Weise Armenunterstüßungen zu gewähren sind (8. 63 des Geseßes vom 8. März und §. 51 des Gefeßes vom 24. Juni 1871), unterliegen: 1) sofern eine Stadt von mehr als 10000 Cinwohnern an dem Armenverbande betheiligt ist, der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksaus\chusses ; ) andernfalls der endgültigen Beschlußfassung des Kreis- aué\{usses. __ Desgleichen unterliegen Beschwerden von Armen gegen Ver- aa von Landarmenverbänden über die Art und Höhe der Unterstüßung der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksaus- s sofern die Landarmenverbände nur aus einem Kreise estehen. lag vom Abg. Dirichlet und Gen. der Antrag vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Im §, 42 in der Nummer 1 und 2 Y Wort: „endgültigen“ zu streichen. N S E Sélußsaß das Der Antragsteller begründete diesen Antrag, d
politishe Pacteifrage, sondern eine rein praktische 0E keine
Der Vize:Prästdent des Staats-Ministeriu famer bekämpfte den Antrag, der zwar feine Partei N Pie eine politische Frage enthalte. Man müsse anfangen die teren Jnstanzen der Selbstverwaltung zu stärken und s einer Kürzung des Jnstanzenzuges beginnen. Aus rein A tishen- Gesichtspunkten bitte er, den Antrag Diriélet g pre F ab: achdem noch der Abg. Dr. Köhler und der R Dr. von Heydebrand und der Lasa die Kommission vertheidigt hatten, wurde, unter Ablehnung des Antrags Diri&le i §. 42 unverändert genehmigt. Ebenso die 88, 43—47. h 8 lautet in der Fassung der Kommission:
eber die Anordnung von Neu- und ;
Sulen, welche der allgemeinen Schul ibt viriaute bi
öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Aufbringung der Bauk, die
fowie über die Vertheilung derselben auf- Gemeinden (Gutsh a
E E B S derselben oder neben derselb!
z ; et e Y n - i A treit entsteht, die Stulaufsigts, Gegen den Beschluß findet die Klage im
verfahren statt. Dieselbe ist, soweit Der Anspr, gonisinb
zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des 5 eti
Rechts ftatt seiner einen Anderen für verpflichtet erahtet, #7
gegen diesen zu richten. - Wld
Auch im Uebrigen unterliegen Streitigkeiten der Beth
(Absay 1) darüber, wem von ihnen die öffentlich-redtlide V
bindlihkeit zum Bau oder zur Unterhaltung einer der Erfüllun:
der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule obliegt, der Gitibei:
dung im Verwaltungsstreitverfahren. i
Die Klage ist in den Fällen des zweiten Absaßes innerbal zwei Wochen anzubringen. Die zuständige Bebörde kann zur Ver- vollständigung der Klage eine angemessene -Nawfrist gewähren,
Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedo die Klage i Ver:
waltungéstreitverfahren auf Erstattung des Geleisteten gegen Keinen
aus Gründen des öffentlihen Rechts verpflichteten Dritten midt
Sia im Merrntinubafliciivaitt
uständig im Verwaltungsstreitversahren if in erer Juin; der Kreisauss{chuß und, fofern es sich um Stad
Beiefaguasu ] s si 4 ] Üdulen handelt, der
er Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, vonGoklee bedauerte die in diesem Paragraphen litgwnde Ae L befinde sich hier in einer taktishen Verlegzwhäk, do tein Abänderungsantrag vorliege. Seit dem Komytiemgeied sei die Shulaufsichtsbehörde in eine Parteirolle gedrängt. Die Regierung habe für die Shulbausachen ein quasi prozsuali- sches Verfahren eingeführt, wünsche aber dringend, nitt mehr die Rolle des Klägers übernehmen zu müssen. i Der Abg. von Rauchhaupt vertheidigte den Vesthluß der Kommission, der einstimmig gefaßt worden sei und sh prak: tisch ganz gut bewähre.
Der §. 48 wurde nach ‘dem Komnmissionsbeshluß unver: ändert genehmigt; desgleihen ohne Diskussion die folgenden Paragraphen bis 61 incl. Um 12 Uhr wurde die weite Berathung bis Abends 8 Uhr vertagt. :
— Nach Mittheilungen aus Griechenland ist von der Administration d’entreprise de la construction des chemins de fer Pirée-Péloponnése eine größere Lieferung von Loko- motiven und Wagen für die peloponnesisd&A Bahnen ausgeschrieben worden, Die Einreihung der Offerten hat bis zum 8./20. resp. 19./31. Mai d. Js. bei der obengb nannten Behörde zu erfolgen, und soll der Zuschlag ain gleichen Tage des folgenden Monats geschehen. j
Die Submissionsbedingungen liegen in unserem Redak- tionsbureau zur Einsichtnahme aus. - |
— Dex Bevollmäcßtigte zum Bundesrath, Großherzoglich E Staatsrath Selîmann, ist von hier wieder abgereist.
Kiel, 1. Mai. (Kl. Ztg.) Die Panzerfregatten „Kaiser“, „Deutschland“, „Kronprinz“, „Friedri Carl“ und die Glattdecks-Korvette „Marie“ wurden heute in Wilhelmshaven, die gedeckte Korvette „Bl ülcher,“ das Torpedo: A „Ulan“ und der Aviso „Grille“ in Kiel in Dienst gestellt.
Wiesbaden, 28. April. Jn der heutigen 9. öffentlichen Sißung des Kommunal-Landiages wurden zunächst die Protokolle der beiden leßten Sibungen verlesen und ein neuer Eingang an den ständischen Verwaltungsauss{uß verwiesen. Dann trat der Kommunal:Landtag in die Tagesordnung eit und überwies auf den Bericht der Eingaben-Kommission eit Rekursgesu des Lorenz Keller zu Glashütten dem ständishet Ausschusse. Auf den ferneren Bericht derselben Kounissa in Betreff eines Antrages des Landraths in Weilburg 1 Errichtung eines Nees von Verpflegungsstationen für und mittellose Durchreisende wurde beschlossen, daß dier t trag an den ständischen Auss{uß zur weiteren 7 gegeben. werde, und dabei benierkt, daß die Frage tung einer Arbeiterkolonie demnächst den ständisde tungsausschuß zu beschäftigen haben Hauptfrage dabei die sein müsse: ob us netes Terrain zur Beschäftigung arbeislos A ziehender Personen im Regierungsbezirk aussinden E werde und ob erwartet werden könne, dd O) hen Verein zur Anlage einer solhen an wünsGeaae ut Kolonie bilden werde, wie dies beispielswäst in Wilhe m a geschehen ist, und zwar glaubt die Kommission doß dami 19 Schreiben des Ober-Präsidenten, vom 17. d. M3, e Erledigung gefunden hat. Auf den ferneren A en Eingaben-Kommission hinsichtlich des Berichts des ständi den Verwaltungsausshusses über die Ergebnisse der ständig i Verwaltung vom 1. April 1881 bis tj 1882 ward beschlossen, den Bericht zu den N L nehmen und dem ständischen Verwaltungsaussduss, R mit Umsiht und Sorgfalt geführte Verwaltung 1m e erkennung auszusprehen. Auf den Bericht der Einga Kommission, betreffend den Entwurf einer Abänderung Regulativs über die Dienstverhältnisse des kommunalstän sen Verbandes, wurde beschlossen: 1. An die A des 8. 35 des Regulativs über die DienstverhälW der Beamten des kommunalständishen Verbandes E Regierungsbezirk Wiesbaden treten folgende Best? mungen: §. 35. Die Pension beträgt, wenn die T sezung in den Ruhestand nach vollendetem 10. jedo vollendetem 11. Dienstjahre eintritt, 1/çg Und steigt pon an mit jedem weiter zurückgelegten Dienstjahre /um 9 R in §, 36 bestimmten Diensteinkommens. Ueber den A von 5/0 hinaus findet eine Steigerung nicht statt. n i 8. 32 erwähnten Falle beträgt die Pension stets */0-