1883 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

_ Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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dition: 8W, Wilhelmstraße Nr. 32.

J 103.

Berlin, Freitag,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober-Postamts-Direkior Flügge zu Rosto den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, sowie dem fkatho- lishen Haupllehre Pillmeyer zu Wittichenau im Kreise Hoyerdwerda den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nahbenannten Königlih bayerischen Offizieren Aus- zeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse:

dem Obersten Müller, Commandeur- der 2. Jnfanterie- de; sowie

S 66a Ez

dur geseßliche und regiminelle Bestimmungen oder dur allgemein gültige Vereinbarungen fefigelent sind, steht der Bahneigenthümerin zu. Die Direktion der Braunshweigishen Eisenbahn-Gesellschaft übernimmt es jedo, die desfalls erforderlichèn sihtsbehörde zu stellen. Für den direkten Gütertarif pee, den Einbeckter Taxen feste Streckensäße für die gestoßen werden.

8.4, Bei der Erhebung von Lade- und anderen Nebengebüßren, bei der Verpahtung von age L Grundstücken, Restaurationen 2c. für die IJlmebahn wird die Direktion der Braunschweigischen Eisen- bahn-Gesellschaft die bei ihr üblichen Regeln beobahten und das Interesse der Bahneigenthümerin War:

Die Unterhaltung und Erneuerung der Bahn mit Zubehör , die Bewachung derselben und den Wärterdienst wird die Direktion der Braunschweigischen Cisenbahn-Gesellshaft so billig und einfach, als es ohne Gefährdung der Sicherheit möglich ift, einrihten. Das

Anträge bei der Auf- ilt als Norm, Imebahn an-

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

_ den Hauptleuten Manz und Reisner Freiherr von Lithtensiern im Jnfanterie-Leib-Regiment.

Königreich Prenßen. Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht :

Nämliche gilt von der Organisation des Exrpeditions-, Bahnhofs- und Fahrdienstes, sowie des ganzen E RNGC Pg Een:

Alte Materialen und Geräthe, sowie andere zum Verkaufe be- stimmte Gegenftände wird die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn-Gesfellshaft so vortheilhaft als möglich zu Gunsten der Ilmebahn-Gefsellschaft verkaufen.

Erweiterungsanlagen und : wesentliche Konstruktionsverände- rungen, wenn dieselben nöthig oder von der Jlmebahn-Gesellschaft beantragt werden sollten, wird die Direktion der Braunschweigischen

dem Jnspektor Louis Emil Shwerdtfeger an der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin und den Rehnungs- revisoren Pallas in Torgau und Brehmer in Stendal den Charafter als Rehnungs-Rath, sowie

den Gerihtsschreibern Streitberger in Naumburg a./S., Reineckèr in Nordhausen, Große in Torgau, Fouiacto in Erfurt und Müller in Neustadt-Magdeburg,

Sekretär Borchers bei der Staatsanwaltschaft in Lüne- burg, Legterem bei jeiner Verseßung in den Ruhestand, den &harafter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Allerhöwhster Erlaß, betreffend die Genehmigung des zwischen der Di- rektion der Zlmebahn-Gesellschaft und der Di- rektion der Braunschweigischen Eisenbahn-Gesell- shaft abgeshlossenen, die Betriebsführung auf der Eisenbahn von Einbeck nah Dassel betreffen- den Vertrages.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 13. April 1883 will zu dem anliegenden, zwischen der Direktion der edie esellschaft und der Direktion der Braunschweigi- hen Eisenbahn-Gesellshaft unterm 15./22. März d. J. ab- œesdlossenen Vertrage, betreffend die Betriebsführung auf der

isenbahn von Einbeck nach Dassel, die nachgesuchte Bestäti- gung Meéinerseits mit der Maßgabe hierdurch ertheilen, daß auf den Betrieb der gedachten Bahn die Bestimmungen der der Jlmebahn-Gesellshast unterm 2, Zuli v. J. ertheilten Konzession Anwendung finden. Dieser Erlaß is nach den liéen N des Geseßes vom 10. April 1872 zu verö ffent-

Wiesbaden, den 18. April 1883, Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer.

Lucius. Friedberg. Graf von Haßtzfeldt.

Maybacch. von Goßler. Scholz. Bronsart von Schellendorff.

V er 1. Gl

wischen der Direktion der Braunschweigi isen- dahn-Gesellf{chaft und der Bitten Faiien Eisen. ; Gesellschaft, betreffend den Betrieb auf der Ilmebahn.

Zwischen der Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn-

ellschaft zu Braunshweig und der Direktion der Ilmebahn-

ellschaft zu Einbeck ist wegen des Betriebes auf der Ilmebahn

404 Einbeck entl Dassel der nachstehende Vertrag vereinbart und ab- en worden :

S L Me Direktion der Brauoschweigishen Eisenbahn-Gesellschaft Vird zuf der von der Jlmebahn-Gesellschaft projektirten Setuität bin lon Einbeck bis Dassel (Zlmebahn) nachdem das Bahn- ihrerseits geprüft und für ausreihend befunden, dasselbe auh genehmigt, und die Bahn selbst fertig gestellt, sowie landes- zum Betriebe zugelassen sein wird den Bahn- und aphenbetrieb durch ihr Personal und mit ihren Betriebsmitteln ernehmen, fowie die Unterhaltung, Ecneuerung und Erweiterung Bahnanlagen besorgen und dabei die für cinen Sekundärbetrieb detigneten, auf möglichfte Oekonomie und thunlichste Rentabilität

Gei rider Berücksichtigung der Sicherheit gerichteten Maßregeln

L in Insbesondere wird fie die füge auf der Ilmebahn thunlichst Ï

unmittelbarem Anschluß an ihre Züge auf der Einbeck- Salzder- er Bahn befördern, mb dertelt frag E ern Lu hrplan beider Babnftrecken aufstellen

n zur Genehmigung vorlegen. Die Re

Eisenbahn-Gesellshaft nur im Einverständniß mit der Bahneigen-

A gegen die von derselben ju leistenden Kostenvorshüsse aus-. ren. j . 8;

Zm Verkehre mit dem Publtum, den Behörden, den Gerichten uud den Bahnverwaltungen übt die Direktion der chweigishen Eisenbahn-Gesellshaft in Vertretung der Ilmebaähn-Gesellscha alle Befugnisse und übernimmt alle Verpflichturzen einer betriebsführenden Verwaltung, soweit solhe nicht dur die immungen dieses Ver- trages es{lofsen sind.

_ Die Direktion der Braunshweigishen Eisenbahn-Gesellschaft führt die etwaigen, aus dem Betriebe und der Unter ng der Bahn entstehenden, sowie diejenigen, das Bahneigenthum cpistendew Pro- zesse, welhe nicht aus dem Bahnbau herrühren und deren Objekt den Tres E Ley A edi ao R R Ra, Im ebrigen be je zur Anstrengun . zur ahme von

der Zustimmung der Bahneigentbimerin. K D Alle Einkünfte vom Betriebe und den Nebennußungen der Ilme-

bahn gebühren der Ilmebahn-Gesellsaft ; dieselbe werde L der Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschaft einkassirt und wird am Shlusse des Rechnungsjahres der nach Abzug der Betriebs-, Unterhaltungs- und Erneuerungskosten, sowie sonstiger im Einverftändnisse der Ilmebahn-Gesellshaft gemachten Auslagen ver-

bleibende Uebershuß der Ilmebahn-Gesellshaft ohne Zinsenberechnung überwiesen. Unter den vorstehend genannten Kosten sind alle die- jenigen Ausgaben begriffen, welche in dem vom Reichs-Eisenbahnamte eingeführten Normalbuchungéformulare unter den Titeln I. bis inkl. VI., VIIT. und IX. aufgeführt sind. *

Der Direktion der Ilmebahn-Gesfellschaft bleibt das Recht vor- behalten, von. der Buchführung der Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschaft, soweit fie fih as die Einnahmen und Aus- gaben dieser Bahn bezieht, Ein R zu nehmen. Bahnhof bei Einbeck stellt die Direktion der Braun- en Eisenbahn-Gefellshaft unentgeltlih zur Mitbenußzung Betrieb der Ilmebahn, behält im Uebrigen aber die volle Disposition über denselben. Sie verzichtet auf die Erhebung einer Erpeditionsgebühr für den Bahnhof Einbeck von den zwischen Einbeck und den Stationen der Jlmebahn ftattfindenden E editionen, dagegen wird sie für alle auf der Station Einbeck vorkommenden jeustigen Nebenleistungen die entsprehenden Gebühren für ih er-

en.

Den [Preiss r den

8. 11.

Die Ilmebahn-Gesellschaft zahlt an die Direktion der Braun- C Eisenbahn-Gesellschaft:

a. für die Unterhaltung, Bewachung und Erneuerung der Bahn,

der beiden Bahnhöfe Markoldendorf und Dassel und der etwaigen Haltestellen mit allem Zubehör, sowie für die Be- [C bet Grpeditions- und Betriebsdienstes auf den bei- den hnhôöfen und den Haltestellen die von leßtgedachter Direktion verausgabten Kosten. Es bleibt vorbehalten, hierfür eine Aversional-Entsbädigung späterhin zu vereinbaren; b. für den Fahrdienst auf der Ilmebahn einschließli der Be- soldung des Lokomotiv- und Fahrpersonals, der Stellung und Unter- haltung der Lokomotiven und Wagen, der Heizung der Lokomo- tiven u. st. w. zahlt die IZlmebahn-Gefellschaft eine Entschädigung von 60 -, bustäblih sech8zig Pfennigen für jedes Nußkilometer der beförderten Personen- und Güterzüge. Diese Entshädigung um- faßt au die mit der Betriebsführung verbundenen Generalkosten für Administration, Reisen, Detachirungen, Büreaubedürfnifse und Druck- sachen, sowie die Mehrkosten des ahnhofes Einbeck. Hierbei ist vor- ausge ebt, daß zwischen Einbeck und Dassel in jeder Richtung täglich drei Züge durchgeführt werden und daß es thunlih sein wird, die sämmtlichen aaa sigen Züge zwischen Salzderhelden und Dafsel täglich mit einer dienstthuenden Maschine zu befördern. Sollte diese Vorausseßung nit zutreffen, so werden die nahweislich erwasenden Mehrkosten von der Ilmebahn-Gesellshaft erseßt.

Die Kosten für Unfälle im Betriebe und an der Bahn mit Ein- {luß der auf Grund des Haftpstidlgelehes zu gewährenden Abfin- dungen, sowie für Beschädigungen der Bahnanlage durch Elementar- ereignifse trägt die Jlmebahn-Gefellshaft. Jn Beziehung auf Wa

elung der Tarifsäße für die Personen- und Güter- owie für den Telgeey hr, soweit dieselben nicht

beförderung,

en- beshädigungen bei Unfällen kommt das im Verein Deutscher Eisen-

bahn-Verwaltungen bestehende Wagenregulativ zur Anwendung.

den 4. Mai, Abends.

1883.

8, 13, _

Die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn-Gesellschafk liquidirt alle ihr vertrag8mäßig zukommenden EANGTBIRN am Jahres\{lu}se (cfr. jedo §. 7). Für den Fall, daß die Einnahmen der Bahn als-zur Deckung der Kosten unzulänglih fh erweisen, hat die Ilmebahn-Gesellschaft das Fehlende nachzuschießen und zur Sicher- heit der Direktion eine Kaution von 15 000 #4, buchstäblih funfzehn- tausend Mark zu bestellen. U

Der vorstehende E von jedem der beiden Kontrahenten ein Jahr na desfallsiger Es aufgehoben werden.

Die aus dem gegenwärtigen Vertrage unter den Kontrahenten etwa entstehenden Streitigkeiten werden unter Aus\{luß des Rechts- weges dur eine Königlich preußische Eisenbahn-Direktion, um deren Ernennung der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten as werden soll, in der Weise s\ch{iedsrichterlib endgülti schieden, daß dieselbe drei ihrer ordentlihen Mitglieder als ied&- rihter im Sinne des zehnten Buches der Deutschen Civil-Prozest- Ordnung bestellt.

Braunschweig, den 22. März 1883.

Die Direktion e i agleweigisen Eisenbahn-Gesellschaft.

olf.

F. W. V Rummel. Einbeck, den 15. März 1883. Die Direktion der Ilmebahn-Gesellschaft. von Alten.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Luisenstädtishen Realgy

mnasium

ju s 25 August Gause, ist das Prädikat Professor gelegt worden. | Der Direktionssekretär Frost ist zum on ¿e

spektor und Kafsencontroleur bei der Königli Manufaktur zu Berlin, und der Magistrats-Bureauassistent Klan ju Direktionssekretär, Registrator und Kalkulator bei derjel n Behörde ernannt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Lau zu Neuenburg W./Pr. i Notar im Bezirk des Ober-Landesgericits- zu Mecieueie mit Anweisung seines Wohnsißes in Neuenburg, und

der Rechtsanwalt Lücken zu Herford zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsißes in Herford, ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem bisherigen Militär-:Roßarzt Heinrich Müller ist die kommissari [he Verwaltung der ref Thiera e des Kreises Wongrowiß, unter Anweisung seines Wo in Wongrowig, übertragen worden.

Bei der am 6. d. Mts. ftattgefundenen Ziehung der 1883/84 einzulösenden Partial-Obligationen mig an gy räflich hessischen, durch Vermittelung des Bankhauses A. Reinach n Fran a. M. negociirten 5%igen Staatsanlehens von 150000 FI. vom 1. August 1859 sind dur das Loos zur Rück- aua am 1. August 1883 folgende Nummern bestimmt worden: :

Nr. 12 18 51 5359 80 115 1% 128 143 145 151 182 170 181 188 = 16 Stück à 500 Fl. 857 MA 14 S

13714 M 24 S. Nr. 235 239 254 280, je A., B., C, D, E = 9. CRTA 60 S, zusammen 36 Stück

100 FL = 171 4 43 S = 3428 A im Werthe von 17142 M 84 S. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be- merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei dem genannten Bankhause, bei jeder Königlihen Regierungs- und Bezirks- Hauptkasse, der Königlichen Staats\chulden- Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in O RIEE a. M. und der Königliben Steuerkasse in omburg v. d. Höhe gegen Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinsscheinen Reihe 1V. Nr. 3—8 erheben können. Der Geldbetrag der fehlenden, unentgeltlich zurück;ugebenden Zins- scheine wird am Kapitalbetrag der Obligation zurückbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei deux vorbezeichneten Bankhause, noch bei Königlicher Regierungs hier, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M, oder der lihen Steuerkasse in Partera, sondern bei einer der anderen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen scheinen 14 Tage vor dem Verfalltermine bei leßterer reichen, von welcher dieselben vor Auszahlung an den neten m es Cs s sind. Uchlandig find noch aus der Verloosung: pro 1. August 1880 : Nr. 123 240d, uus pro 1. Auguft 1881: Nr. 2104. 2e 1, Au de Ah 284 b, Inhaber eser ationen werden deren Einléfuna E S E iesbaden, den 6. April 1883. Der Regierungs-Präfident.

von Wurmb.