1883 / 118 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Arbeit und des Lohnes, wel{he in der l igen Zeit Niemand, au der Staat nicht gewähren könne. t einmal unter den Arbeitern selbst sei in der Vorlage die Gleichheit gewahrt, be- sonders die land- und forstwirthschaftlihen Arbeiter sollten wesentlih anders behandelt werden, als die industriellen, oder na dem Antrag aus dem Centrum und der Re@ten gar nur ausnahmsweise versichert werden. Einer solhen Ausnahme- stellung müsse er Namens seiner Freunde entschieden ent- gegentreten ; solle einmal der Versiherungszwang eingeführt werden, fo müsse derselbe für alle Arbeiter gelten, Der dagegen angeführte Hauptgrund, daß in der ländlihen Be- völkerung Selbständige und Lohnarbeiter vielfah in ciner Person vereinigt seien, gelte ebenso auch von Hausindustrie und Handwerk. Auch der §. 1a, sei nur ein Nothbehelf, aber no immer besser als der Antrag von Hertling. Dazu komme endli als dritter Hauptsechler die verfehlte Organisation ; die Gemeindeversicherung sei durchaus unorganish, die andern Zwangskassen seien derart zersplittert, daß fie nit als Leistungs- jôhig gelten könnten, am wenigsten für die Betriebsunfälle, und daß die Arbeiter darin föcmlich hin- und hergeworfen würden. Er zweifle fehr, ob das Geseß dur{führbar sein werde, es sei keine Kleinigkeit, die Versicherung in über 80 000 meist sehr mangelhaft organisirten Gemeinden einzuführen, und die Vereinigung womöglih zu großen Bezirks- und Provinzialkassen biete unabsehbare Schwierigkeiten. Es wäre nicht das erste Gescß, das auf dem Papier stehen ge- blieben sei. Um so dringender mahne er, den lebensvollen freien Gestaltungen freien Spielraum zur Entwickelung zu laffen. Jn diesem liege die Zukunft der Arbeiterversiherung. Nicht nur der allbeweinte Sculze-Delißsh, dessen erstes Werk eine freie Krankenkasse in seiner Vaterstadt gewesen sei, son- dern auch konservative Männer, wie V. A. Huber, hätten das Heilsame der freien Genossenschaften auch auf dem Versiche- rungsgebiete in vollstem Maße anerkannt, gleihwie auch die Tories in England den freien Arbeitervereinen wohlgesonnen seien. Möchten auch die Konservativen sich von dem Wege des Zwanges und der Bevormundung abwenden. Die Linke beharre in ihrem Glauben an die Sittlichkeit und Tüchtigkeit des Volkes, und darum an das Gedeihen der freien Vereini- gungen. Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum? Staats-Minister von Scholz das Wort: _Es ift nit meine Absicht, es zu unternehmen, die sehr beredten Ausführungen des Herrn Vorredners der Reibe nach zu verfolgen, obwohl es vielleicht nit ganz unlohnend wäre, denn im Eifer des Angriffs hat er beispielsweise Säße ausgesprocben, zu denen er si sonst und i glaube au seine Partei \{@werli bekennen dürfte. Er hat beispieléweise gesagt: als terisiren, was obne Gegenleistung Saß nur einen Augenblick beispielsweise den unentgeltlicen Volkssulunterriht entgegen- flellt , Jo wird man doch sehr erstaunen, von Seiten der Ber Grrtlgparfet den Saß vertreten zu hören, daß das Armen- _Es würde mir ztebungen meine Bedenken id, mit

Bundeërath

geleistet werde. Wenn man diesen näher bectrahtet und ibm

Erfolg auézusühren; ih versage es mir umsomehr , als seine große Rede dod nur an die Gegner des Geseßes gerihtet war und ib nur die Absicht habe,

an die Freunde des Gesetzes jeßt mit ein paar cinem Punkte mi zu wenden, in einem Punkte, wo merklwürdiger- weise der Herr Vorredner au als Freund des Gefeßes si darstellt; na jetner ganzen Ausführung hätte i nämlich geglaubt {ließen zu müssen, | daß er jeden beglückwünscen würde, der außerhalb des Gesetzes gelassea würde; als es si aber um den §. La. und die land- und forstwirth- | sWaftliden Arbeiter handelte, da hat er sehr lebhaft dafür plaidirt, | daß au diese hereingenommen werden mögen. - Dies ift der einzige j Punkt, zu welhem ih jeßt shon das Wort ergreife, und zwar für | 1

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Worten und* nur in

diejenigen Herren, welche im Ganzen als Freunde des Gesetzes anzu- sehen sind. . Die Ausdehnung des Versicherungszwanges auf die land- und forftwirths{äftlidben Arbeiter ist ciner der wichtigsten Geseves und. i glaube deshalb au die Gelegenheit ergreifen zu sollen, über die Stellung der verbündeten | egierungen zu den bezüglihen Beschlüssen theilung zu machen. 9 Bn der zweiten Lesung ist die Ausdehnung des Versicherungs- | äwanges auf diese Arbeiter bereits bekämpft worden vom Bundes- | tathstis, wie ib glaube, nit blos mit vielen und guten, sondern *

h Punkte des {bon in der Genecraldisfkussion

zweiter Lesung eine Mit-

1

s j ie Majo-

lüdlid dargelegten Gründen; gleihwohl hat die â rität des hohen Aue dow ps DUIRE L fn Versicherungs wang au e Kategorie der Arbeiter au! nen. s Bei L EE Wichtigkeit und Tragweite dieses Beschlusses sind die verbündeten Regierungen in eine erneute Prüfung gy vas eingetreten, ob es ihnen möalich sein würde, in diesem Dan s Aascbeuenien welche die Majorität des hohen Hause n r e Lesung ausgesprochen hat, si zu akkommodiren. Das Resulta Ih rüfung ist aber doch das gewesen, daß das nit möali sei. ñ eabsichtige nicht, alle die Gründe, welbe in dieser Beziehung hier son eingehend erörtert worden sind, ctwa „nohmals Ines i: vorzu- führen und Ihre Geduld damit zu ermüden. Ich ge r an die beiden Hauptpunkte erinnern, welche die verbündeten Regierungen nach wie vor als die wichtigsten Bedenken ansehen zu müssen glauben, welche sie abhalten, dem S. 1a. ihre Zustimmung zu eben: zunähst der Gedanke, daß, wenn diese Ausdehnung des Ge- eßes beliebt wird, die Shwierigkeiten kaum zu übersehen sind, welche der Ausführung des Geseßes daraus erwachsen, und daß also au die Verantwortung der Regierungen, welche demnäcbst die Ausführung dieses Geseßes übernehmen sollen, damit eine äußerst ausgcdehnte und bedenklicbe wird; sodann aber hauptsähli, daß diescs Gefeß ja dod nur beabsichtigt, die Lage der arbeitenden Bevölkerung zu ver- bessern, ihnen Wohlthaten zu bringen, daß mit diesem Grundgedanken des Gesetzes es aber unvereinbar ix würde, den Versicherungëzwang und die Einrichtungen dieses Gesetzes allgemein auf die land- und forftwirthschaftlihen Arbeiter auszudehnen, welhe in vielen Theilen des Reichs jetzt besser situirt sind, als wie sie nah den Bestimmungen dieses Gesecbßes situirt sein würden. Es ist von Niemandem, glaube i, thatsächlich bestritten worden, daß in weiten Theilen des Reichs jeßt der ländlihe urd Forstarbeiter \ih größerer Vortheile zu er- freuen hat herkömmli oder wic die Verhältnifse nun cinmal in diesen Bezirken thatsählih si gestaltet haben als wie fie ihm dieses Geseß bieten wird, und daß er dazu hier und da gar keine Beitragélciitungen, an anderen Orten eine geringere Beitragéleistung nur zu übernehmen hat, als sie ihm das Geseß auferlegen will. Es würde die Ausdehnung des Gesetzes auf diese Arbeiterklafsen also geradezu - als eine Deteriorirung ihrer Lage erscheinen, es würde ein Privilegium odiosum geschaffen werden, wäh- rend mit dem Geseze im Allgemeinen beabsitigt ift, „den Arbeiterstand in eine bessere Lage zu bringen. In diesen Widerspru mit der Grundanshauung des Geseßes können und werden si die verbündeten Regierungen nit wohl feßen.

Wenn Sie, meine Herren, in dieser Bezichung, fei es dadur, daß Sie die Einrichtung der Sache dur Verweisung der ländlichen und Forstarbeiter na §. 2 nur als eine fakultative konftruiren wollen, oder

daß Sie zur Verhütung der Versle{terung ihrer Lage die Bestimmung | aufnehmen wollen, daß soweit diese Arbeiter bisher keinerlei Beiträge | oder geringere Beiträge, als sie dieses Geseß normirt, zum Zweck ibrer .Verpflegung in Krankheitsfällen zu entridten gehabt haben, sie au dur dieses Gesetz zu keinen resp. nit zu höheren Beiträgen verpflichtet werden, sondern daß dann die Arbeitgeber an ihre Stelle

au sehr

Armenpflege müsse man alles carak- |

nit {wer werden, in mehreren soldben Be- | für immer ihre Stellung zu der gegenüber dem Hrn. Abgeordneten, glaube | lien Arbeiterbevölkerung i r 4 c l f aber | wollen, sondern bereit sind, diese Frage weiter zur Klärung zu brin-

| gen und, so weit es irgend angängig und ohne Verle ung besteben- /

/ gern an, daß die Schäden und Fehler dieses Geseßes am

| diesem Geseß der Fall sein würde. Das sei richtig, gelte aber

zu treten haben würden so würde damit allerdings cine Ver-

Wenn

lu

nit anneh e

begnügen? |

(Ga r. von Malta

die Beschlüsse zweiter Lesung modifizire. Au er sei

keit in der Kommission habe ihm aber gezeigt, | aus habe ja au, von §. I CoGehen, son

Arbeiter in Zlegeleien, Torfgrüberein oen: diesem Geseß der a eg

Arbeiter nennen mögte, die im Dorf wohnten,

eine Verbesserung sein. Die anderen

Versicherungszwang shlechter stehen, da sie jest keine Vi es sei keine Garantie da, daß sie auÿ bei

wirthschaftlichen Arbeiter in das

wenn das Haus seinen Beschluß zu § 1a

Er sei nit abgeneigt, von §. 1 anau bei Ablehnung des | Maximalgrenze von 2 Prozent bi gp Ps D die

eine Wohlt , so müsse das Haus sie Sa rbeiter zu Gute kommen lassen p lanwirth: - A ül§ bemertte Regierung habe das Geseßz für unannehmbar L das Haus nit bezüglih der landwirthschaftlichen die Ausdehnung des Versicherungezwanges auf die lan L schaftlichen und forstwirthschaftlihen Arbeiter. landuich, Bedenken gegen die Auss&ließung dieser Arbeiter bedeg größer seien, als A a die Heranziehung derselben, V ihe von Arbeitern, di beschäftigt seien, in das N d jagt, die landw schastlià t: un werde gesagt, ie i hätten es {on j s gp i (l sein würde. Er könne dem nit stimmen. ne Kategorie dieser Arbeiter, die ex die fr ändigen Dien des Gutsherrn ständen, sei im Kranke ganz unversorgt. Für diese würde ein Versi au wenn sie krank seien, gewisse Natural land, Brennmaterial u. st. w. Diese würden dey träge zu zablen hätten. Aber diese Natu fast nur .auf Privatverträgen, und pie E des Besißers weiter dauerten. Dies ihn pas sich für die N sei eine neue Wendung eingetreten klärung der Regierung, daß sie das Solle das Haus nun auf dem gar nits «crhalten oder sih mit dem F. 1a, für den Rest des Ges 1 stimmen, eine Reihe weitergehender W babe aber dann Beiträgen belastet werden könnlèn/ wür unter seßung der Einbeziehung der erun

schlossen, lasse man diese Arbeiter man diese Grenze bedeutend erhöhen; benn es sih ereignen, daß, wenn die

jon inne i Vini

änderung des Geseßes berbeigeführt werden, welche die verbündeten | Negierungen in die Lage bringen würde, über die anderen {weren | Bedenken eher hinwegzugehen.

Ich kann aber allerdings prinzipaliter nur dringend wünscben, daß Sie den §. 1a. überhaupt ablehnen und daß Sie an die BVe- | merkungen si dabei erinnern, die son in der zweiten Lesung gemackt | worden sind, wonach die verbündeten“ Regierungen teine8wegs damit Frage der Versicherung der länd- in Krankheitsfällen baben ausdrüden /

/

der berechtigter Verhältnisse mögli ist, aud die Wohlthaten des Ge- seßes na den Kreisen hin auszudehnen.

Der Abg. Dirichlet erklärte, er erkenne mit dem Minister | deutlihsten bei den landwirths@aftlihen Arbeitern zu Tage treten würden, weiter könne er aber niht gehen. Sei das Geseß, wie die Regierung behaupte, eine Wohlthat, so müsse man auc dielandwirthscaftlichen Arbeiter derselben theilhaftig machen. Es wäre do verfehlt, für den vierten Stand sorgen zu wollen, und dabei einen fünften, die landwirthschaftlichen Arbeiter, auszusondern. Der Minister sage, die landwirth- j schaftlichen Arbeiter ständen jeßt s{on besser, als cs unter |

[b d

d für die städtishen; für diese sogar noh mehr. Wer sich | nämli erst so weit emporgeschwungen habe, die Gemeinde: | krankenpflege als einen Theil der Armenpflege in Anspru | zu nehmen, der fahre dabei allerdings besser als auf Grund | 1 dieses Geseßes. Er sage aber, gewähre das Geseß überhaupt !'

| nicht nur für die landwirthschaftlihen Arbeiter, sondern auG |

er den Minister ret verstanden habe, so habe derselbe ge

das Gese schaftlihen Arbeiter Garantien dafür gefunden würden, daß diese Arbeiter shlehter gestellt würden, als fie jest ständen. Garantie in Form eines wenigstens versuchen, und da man heut wohl nit übe Generaldiskussion herauskommen werde, so sei bis noch Zeit dazu. É

Ansicht müsse die natürlice ! Antrag Hertling bilden. Es

eingehen, fo könnte das Haus sich beute mit der Gen

Kassen, die nit leistungëfähig seien, eintreten müßte, die Steuern der landwirthschaftlichen Arbeiter selbst von dem Geseß keinen Nußen hätten, azu

würden. Dann habe das Haus auch die Y L 100 Mitgliedern für die Ortskassenbildung nur f Vorausseßung der Einbeziehung der [andwirthsä tliée Arbeiter beschlossen; man würde auf die ursprüngliche 2 von 50 zurüdckdgreifen müssen, wenn man jene ausscließe, L

wirs dit

§ würde auc mit der Einbeziehung der landwirt für die Regierung annehmbar sein,

Ob sich d Antrages formuliren lasse, wolle

Der Abg. Frhr. von Minnigerode entgegnete, nah Basis der Verhandlungs 1 sei nit ausgesGlossen, des ei auch das Amendement Maltzahn berüdsichtigt werde, S ie Regierung auf diese Art der geshäfulihen Behandlun

und morgen in die Spezialdisfussion

Damit {loß die Generaldiskussion. Hierauf vertagte si das Haus um 6 Uhr auf Mittwod 2 Uhr. N j

isfussion begnügen,

eintreten.

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ita j des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlich | Preußischen Staass-Anzeigers:

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Subhastationen, Aufgebote, BVor-

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und Grosshande!l,

| 7. Literarieache Anzeigen. } In der B | 9. Familien-Nachrichten.

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N Sn Sachen Ines Zimmermanns Johann Sibum zu Haren, Gläubigers,

gegen A den Schiffec Gerhard Mecklenborg daselbft,

Schuldner, /

joll das dem Lbteren gehörende, auf dem Hasen- kampe zwischen den Häusern des J. H. Gerdelmann und H. H. Höting belegene unter Nr. 45 der Häuserliste- eingetragene Gebäudegrundstück mit dem daran grenzenden, etwa cin Spintsaats aroßen Garten, wit der daran etwa haftenden Moorgerectigkeit, nahdem die Pfändung stattgefunden hat, in dem bierzu auf Antrag am

Sonnabend, den 14, Juli 1883, Morgens 10 Uhr, zu Haren im Hause des Wirths H. Dyckhoff anbe- Faumten Termine zur öffentlichen Versteigerung gé- angen.

Alle Diejenigen, Näbher-, lehnrechtli&e, und andere dingliche

ealberetigungen

welche hieran Eigenthums-, fideikommifsarishe, Pfand- Rechte, wie Servituten und

zu haben vermeinen, müssen

ol : , h

lautenden iesem Termine anmelden und die darüber ; en vorlegen unter dem Verwarnen,

R n Salle der Nictaumeldung das betreffende um neuea Erwerber verloren

Verbältni geht: N bâttniß z Ver Aus\ch{lu i i ; : * geheftet leh, ßbeseid wird an die Gerichtstafel Meppen, den 17. Mai 1883. Königliches Amtsgerit. T. gez. B. Rusfell,

Beglaubigt: Haak, Assistent, Gerithts\chreiber Königlichen Amtsgerichts.

Dur Beschluß der Strafkanimer des Kaiserlichen Landgerichts zu Meß vom 16. Mai 1883 ist die durch Beschluß desselben Gerihts vom 30. Dezember 1882 angeordnete Vermögensbeslagnahme gegen Karl Mazy, aus Châtel-St.- Germain, geboren den 28. Mai 1861, wieder aufgehoben worden.

Mey, 21. Mai 1883. y

Der Erste Staatsanwalt.

[22640] Bekanntmachung, j; In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zu- gelassenen Rechtsanwälte ift beute unter Nr. 1 der Gerichts-Assessor Martin Gradzielewski mit seinem Wohnsiß in Schrimm eingetragen worden. i Schrimm, am 19. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren,

Me Kündigung ausgelooster 44% Bremisther Staatsschuld-

scheine vom Zahre 1874, _ Die Schuldscheine der 44 9/4 Bremischen Staats-

anleihe von 1874 eins{ließlid Nr. 586 M, Litt. B. Nr. 2978 bis ¿u je 3000 Litt. D. Nr. 9251 bis eins{chließlich Nr. 9260 u je 500 M

Litt. A, Nr. 582 bis eins{ließlid Nr.2994 h, Litt. C. Nr. 6703 bis ö , 7 find planmäßig ausgeloost und werden hiermit ge-

zu je 5000 eins{ließlich Nr. 6724 zu je 1000 Æ, kündigt. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung

der Talons am 1. September 1883 bei der Bremer Bank in Bremen, bei der Dis- conto-Gesellschaft in Bcrlin und bei der Nord- deutschen Bank in Hamburg. Der Zinsenlauf hört am 1. September 1883 auf. Folgende früher ausgelooste Schuldscheine sind bis jeßt nit eingelöst worden, ausgelooft : 1881 Litt. A. Nr. 431, s 8872 8879, A 718, ; 3493 3494 3508, 7390 7391 7393 7405 7407, v L (s 7 9090 Bremen, den 21. Mai 1883. Die Finanzdeputationu, Gildemeister.

orr

EROY Kündigung ausgelooster 44% Bremischer Staatsschuld- scheine vom Jahre 1876.

Der Schuldschein der 42 °%% Bremischen Staats- anleibe von 1876 „.Litt. A. Nr. 137 zu 5000 M ist planmäßig ausgelooft und wird biermit gekündigt. ie Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung ‘des Swuldscheines, der nit verfallenen Coupons und

des Talons

/ am 1, September 1883 bei der Bremer Bank in Bremen, bei der Dis- couto-Gesellschaft in Berlin und bei der Nord- dentschen Bank in Hamburg. Der Zinsenlauf hôrt am 1. September 1883 auf.

Bremen, den 21. Mai 1883.

Die Finanzdeputation, ildemeceister.

Magdeburger Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellshast.

Die für das Jahr 1882 auf 5 Prozent (15 & pro Altic) festgeseßte Dividende ift gegen Sl S Dividendenscheine pro 1882 bei unserer Ges kasse, Breiteweg 7 und 8, sowie bei \ämnillitt auswärtigen General-Agenturen der Gesellschast 1 24. d. M. ab in Empfang zu nehmen. Magdeburg, den 22. Mai 1883. Magdeburger Allgemeine Verficherun Actien-Gesellschaft. Für den Verwaltungsrath: Der General-Dit August Kalkow. Fr. Kot! R A

Verschiedene Bekanntmachungen

Die Kreisthicrarzt-Stelle der Bezirke Hil und Tann im Kreise Gersfcld des biefige L gierungébezirks, mit weler neben tér B für die auf Grund des MeiGsgesedas über die wehr und Unterdrückung von Viehseuen v0 23. Juni 1880 und des Reichsgesetzes, betreffe Maßregeln gegen die Rinderpest, vom 7. April 1 ausgeführten Verrihtungen Gebühren zu cin jährlides Gehalt von 600 M verbunden neu zu beseßen. Etwaige Bewerber um diese wollen ihr desfallsiges Gesuch innerhalb 6 bei uns einreichen, au die E und ein Curriculum vitae beifügen. Cassel, 26. April 1883. Königliche Regierung, lung des Junnern. Kühne.

de Abthei-