1883 / 119 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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wenig Einwirkung auf die Entshließungen der kommunalen Instanzen | auszuüben vermöge. / :

Meine Herren! Es ist ferner gesagt, es sei doch nit recht, be- greiflih, daß die verbündeten Regierungen einen so lebhaften Wider- spruch gegen den §. 1a. erböben, da doch der Unterschied zwis®%en der Regelung, wie sie im §. 1a. vorgesehen und wie sie die verLündeten Regierungen gewollt hätten, kein so großer s, denn auch der F 1a, sorge ja dafür, daß der Versicherungszwang, der allerdino3 geseßlich . ausgesprochen werde, doch durch Ortéstatut wieder besciiigt werden Tônnte. Nun, meine Herren, ist, glaube c, der Unterschied zwischen diesen beiden Regelungen scheinbar vielleiht eix geringer , in Wirklichkeit aber ift er ein ganz dure{hgreifender. Wenn man den Versicherungszwang dur Gesetz einführt, so tritt ec mit Inkrafttreten des Selcne überall ohue Weiteres ins Leben und äußert seine recht- lichen olgenz er äußert scinz rehtliden Folgen barin, daß mit dem Inkrafttreten des Gciebes jeder einzelne Arbeiter, welWer krank wird, fofort axf Grund desGesecßes min» destens einen Anspru auf die Leistangen der Gemeinde- Krankenversicherung erheben kann, und daß dieser Anspruch ibm so lange nit abgaespro{en; werden kann bis dur ortsstatutarische Regelung der Krankenversicheru agëzwang wieder aufgehoben ist. Meine Herren, ob das thatsälih dann durchführbar ift, oder nicht, das ist ganz einèrl; der Arbeiter hat scinen. Anspruch, und wie lange es dauern wird, *%is in BeräXsichtignung der ü fre Schwierigkeiten der Ver- siherungszwang durch Ortsstatut überall da wieder ausgeschloffen ift, wo er nit durchfEhrbar ist, ‘das, meine Herren, ist doch eine sehr Fedenklihe Frage, und cinen Rechtszustand zu begründen, welcher eine Zeit lang besteht und während dieser Zeit alle möglichen Verwirrungen auriten Tann, um ihn naher dur ein Lokalstatut wieder aufzu- Heben, drs sceint mir do ezn schr bevenklihes Vorgehen zu sein.

Ic mache Sie ferner ‘darauf aufmerksam, meine Herren, daß die Thätigkcit der köheren Verwaltungsbehörden bei Annahme des §. 1a. eine véllig andere werden würde, als bei Annahme der Regelung, welche die verändeten Regierungen vorgesehen haben. Es ist gesagt: ja, die hôhere Verwaltungsbebörde soll das Statut genehmigen, dieses Sicherßeitsventil wollen wir haben. Sie würde ja au bei "der Regelung, welckce dic verbündeten Regierungen beabsichtigen, das Statut genéhenigen müssen, durch welches der Versicherungs- zwang eingckFührt werden soll. Im leßteren Falle, meine Herren, liegt die See aber so, daß die höhere Verwaltungsbebörde in den allermeisten Fällen sid völlig darüber wird berubigen können, daß das Bedürfniß der Einführung des Versicherungs- zZzwanges bereïts fest#teht; denn daß eine Gemeinde einen solchen Beschluß fafien sollte, ohne daß sich ihr das Bedürfniß aufgedrängt

bâtte, und ohne daß diefes Bedürfaiß wirklich begründet wäre, ift taum anzunehmen, und die böbere Verwaltungébchörde würde in allen ‘diesen Fällen die Genehmigung ehne Weiteres ertheilen können, Fobakd nur die BeshlüßFe, welche sür die Ausführung des Versiche- zungszwanges in das Ortéstatut aufgenommen sind, niht zu beson- deren Bedenken Veranlassung geben. Ganz anders aber, meine Herren, ftebt die Sache, wean die Regelung umgekehrt erfolat, wenn ‘durch das Ortéstatut der Versicherungszwang erst ausges{lossen wer- den soll. Jn diesem Falle, meine Herren, hat die böbere VerwaltungSehörde die dringendste Veranlassung, in jedem einzelnen Falle zu prüfen: liegen denn nun wirklich die Verkbëltnisse hier so, daß der Versicherungszwang auéges&lofien werden darf oder baß er ausgeshlofsen werden kann? und, meine Herren, Sie werden ait verkennen, daß da die Grenze

Z daß

seiner Heimath entnommen hat, indcm tkr uns au®geführt Hat, l es do dringend wünschenswerth wäre, die kleinen Beither, weiche nebenbei Unviide Ae seien. ahne Weiteres durch das Gesetz unter die Krankenversicherung zu bringen. L Es ift ferner von dem Hrn. Abg. Frhrn. von Malyaba E merksam gema&t worden auf diejenigen Leute, die man în A Gegend vie freien Tazelöhner nennt, die in Bauerndörfern E sonftwo wohnen, niht in einem ständigen Arbeitsverbältnifse Me e sondern auswärts si Arbeit suhen. Auch für ‘die ist ein besondere

Bedürfniß der Krankenversiherung Hervorgchoben worden. Sa S erren, wie steht denn nun die Sade]. F bezweifle, daß gerade diese Elemente der ländliwen Arbeiter-

bevölkerung dur die Annahme des §. 1a. wirkli obne Weileres unter den Versicherungszwang gestellt werden würden, gerade diese Arbeiter werden in der Regel folde sein, welÞe nit für längere Zeit bei cinem Arbeitgeber besäftigt sind, deren Beschäftigung in sehr vielen Fällen wenigstens nur für einzelne Tage bei demse L Arbeitgeber stattfindet, und alle solhe Arbeiter, meine Herren, fin dur die Einschränkung, die man dem §. 1 gegeben bat, wegen der at Tage, von dem Versicherungszwange ausgeschlossen, wenn sie nit dur octsstatutarisbe Regelung dem Versicberungëzwange unter- stellt werden. Ih will hiermit nur darauf aufmerksam machen, daß zu einer wirkli befriedigenden Regelung der Krankenversicherung für die ländlichen Arbeiter, au bei der Annahme des §. 1a., do auf keinen anderen Weg zu kommen sein würde, als daß man die geseßlichen Bestimmungen ergänzte durch ortsstatutarische Bestimmungen, und, meine Herren, wenn die Sade so steht, dann scheint es mir do viel einfacher zu sein, glei die ganze Regelung dem Ortsstatute zu überweisen und damit den Weg zu gehen, den die verbündeten Regierungen Ihnen vorgeschlagen haben. Endlich aber, meine Herren, darf ich noch hervorbeben, daß es

maßregel einen Schritt zu wenig zu thun, den man naher nacholen kann, als einen Schritt zu weit zu gehen, den man nachher vielleiht wieder zurüdckgehen s und dadurch die allergrößten Unzuträglichkeiten und Verwirrungen herbeizuführen. Meine Herren! Wir ftehen erst am Anfange dieser Gesetzgebung, und Niemand wird verlangen wollen und können, daß auf den ersten Wurf gleich etwas VoUkommenes ge- hafen werde. Nehmen Sie das Gese an in den Grenzen, wie die verbündeten Regierungen es Ihnen vorzeschlagen haben, und i Fe, Sie werden auf diese Weise die beste Grundlage für alle nacfolgen- den Gesetze legen. l , Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, er habe einen Wider- spru zu konstatiren zwischen den Erklärungen des Ministers von Scholz und denen des Geheimen Ober-Regierungs-Raths Lohmann ; während nah den Erklärungen des Ministers von Solz der vom Abg. von Malßahn und ihm gestellte Antrag für die Regierung annehmbar jein müßte, habe der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann diesen Antrag für unannehm- bar erklärt: wie reime sich das zusammen? Was solle denn herauskommen, wenn er aus völligster Ueberzeugung auf dem Boden des Gesetzes gestanden habe, jeßt nun moralisch genöthigt werde, gegen seine bessere Ueberzeugung bei diesem Geseße mitzuwirken? Wenn auch der Abg. Windthorst - Namens des Centrums erklärt habe, daß dieses gegen den §8. 1a. mit oder ohne den Antrag

zwischen einer Da iGleit der Durchführung des Versicherungs- awanges und dem Falle, wo der Versicherungézwang nur mehr oder weniger unerwünf@t ist, so flüssig ist, daß die diskretionäâre Gewalt der höheren Verwaltungsbehörde bei dieser Regelung eine außer- ordevtlih weitgehende sein wird, und Folgeweise aub die Aueführung des Gesetzes einc durchaus ungleidbmäßiae werden muß. ? Endlich, ‘meine Herren, will ich Sie noch darauf aufmerksam mathen, daß gewisse Wünsche, wele die Vertheidiger des 8. 1a. da- hei haben, durch die Annahme defselben dochþ nicht erfüllt werden würden. Jt denke hier namentlid an eine schr warme und lebhafte Y uéführung îdes Hrn. Abg. Dr. Buhl, welche er den Verbältniffen

Hammacher stimmen werde, so hätte er doch nich erwartet, daß dur diese faktishe Wendung des Centrums die Regierung sich in ihrer Stellungnahme beeinflussen lassen würde. Er sei fo durchdrungen von dem hohen Werthe der Einführung der Krankenversiherung für die land- und forst: wirthschaftlihen Arbeiter, daß er sich nicht dazu verstehen werde, gegen den F. Ta, überhaupt zu ftimmen. abe nur den vom Abg. von Malßahn und ihm gestellten Antrag zu befürworten, und warte'ab, wie das Centrum sih im Falle der Annahme seines Antrages zum Gesez im Ganzen ver-

unter allen Umständen doch weniger gefährlich is bei ciner Reforms- .

halten werde, und ob es fi wirkli dur urtheile daz seines Antrages zu

urch einseitige das ganze Geseß in A Demnä@st nahm wiederum der Geheime Ober-Regierungg Nath Lou Us Dort : d ne Perren: I kann do nit zugeben, da meine Erklärung in Widerspruch geseßzt hätte mit decjan dur gestern von dem Herrn Vertreter dés Reichskanzlers ist. Œ3 würde cin Reit, einen solchen Widerspru zu konstatiren dann vorliegen, wenn der Antrag, der von dem Herrn Vorredner Ar gestellt worden ift, nihts weiter wäre, als die Ueberseßung T gestern augesprowbenen Gedankens in einen formulirten ragrap ben. Ic glaube, der Herr Vorredner wird a zugeben, daß eine so un mittelbare Beziehung zwishen dem formulirten Antrage und dey, jenigen, was gestern über die Beseitigung des erhobenen §, denkens geäußert ift, nicht bestebt; und habe meinerseits anderes erflärt, als daß nach meiner Auffassung diese mung nicht genügen werde, um das Bedenken zu beseitigen, | Vertreter des R

kann hinzufügen, daß ah T DEx E nung ift. Zu ei i einer Erwägun an Soße dex

u bestimmen lasse, n

pec]euns Diejex Mei In ibres h verbündeten Regierungen dlih keine Der Abg. Dirichlet beantragte die 88. 1, 1a, 2 ub 3 mit allen dazu gestellten Amendements an die Komissien zyr nohmaligen Berichterstattung zurückzuverweisen.

Der Abg. Frhr. von Malyahn-Gült erklärte, et werde nunmehr für den unveränderten 8. 1a. und gegen sänen eigenen Antrag stimmen. Diesen Antrag, den er an s Le g e R En jur eine

81a L er nur , um dem Centrum der Regierung im Jnteresse des Zustandekommens des E pes a er gesehen habe, daß dies gegenkommen nicht erwidert werde, habe r: füx Fn gcs SRgten : A ERD er Abg. Dr. Hir tonte, es sei, hauptsählih die shroffe und prinzipienlose Haliung des Centrums I laßt, jeßt bezüglih der Frage des 8. 1a, eine solche Verwit rung entstanden, wie sie bisher kaum je im Parlament ge: herrs{t habe. Diese Verwirrung komme ihm fast vor, wie diejenige beim babylonishen Thurmbau, Es gehöre doch zur Geseßgebung nicht nur Verstand, sondern au Konsequenz und sittliche Würde. Redner: erläuterte demnädst noèmals seinen Standpunkt zur Vorlage im Sin seiner vorigen Aeußerungen. Hierauf wurde die Diskussion

Der Antrag des Abg. Diri die

drei Paragray) mi pee Fnträgén an die Kommission zu verweisen, G avgeleunt.

8. 1 wurde darauf mit einigen unwesentlien Modifika-

tionen angenommen. i

mehr vorhanden! einige Herren aus dem 12

Bei der Abstimmung über den F. 1a. ergab sih, daß 108 gegen d S AS D stimmt hatten; da nur 192 Mitglieder anwesend waren, so "er L Po De Bude henerte ger Gehisarny r Abg. Dr. Windthorst ertte zur 5 Soeben noch habe eine forgsältige ‘Zählung die fähigkeit des Hauses ergeben, und plößlich sei diese Zahl niät

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, dann müßten wohl trum fortgegangen sein.

Unt vertagte sich das Haus um 4/, Uhr auf Freitag E, Á

Wt Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischon Staals-Anuzerigers: Verlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe unà Untersuchungs-Sachen. n, R Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

und Grosshandel,

8, Theater-Anzeigen.

w. von öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtnngen, Submissionen etc. | T. Literarische Anzeigen. 4, Verloosung, Amortisation, Zinszabluzg

] In âer Börsen- Æ K beilage.

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenfsteix

& Vogler, G, L. Daube & Co., E. Siloti /

Büttner & Winter, sowie alle übrigen gröferx Anuoncen - Bureaux,

Steebriefe und Untersuchungs -Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen JIn- \pektor Joseph Hermaun aus Tempelhof, am 2. No- ‘vember 1842 zu-Lobris, Kreis Jauer, geboren, welcher Aücbtig ist, istdie Untersuhungshaft wegen dringenden ‘Verdachts der Unterschlagung, des Arreftbrus und des strafbaren Eigeuraitzes in den Akten 111. J. 138/83.

23. September P, O.

Stralsund, wird zur ferneren Ecklärung bezüglich seines Antrages auf Wiederaufnahme des durch Ur- theil des früheren Kreisgerichts zu Braunsberg vom

binnen einer einwöhigen Frist gemäß §. 409 St. aufgefordert. M. den 16. Mai 1883. Der Erste Staatsanwalt.

handlung auf 1879 abges{lofsenen- Verfahrens

222/79. Braunsberg, | seßt ift.

Oldenburg, 1883, Mai 19.

verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersubungsgefängniß zu Berlin, Alt- “Moabit 11/12 abzulicfern. Vexlin, den 21. Mai 1888. Der Untersuungsrihter bei dem Königlichen chLandgetähte IL Véstheeibung: Größe 5 Fuß 4 bis s Zoll, Statur s{lank, Haare dunkelblond, stark graumelirt, Stiea hoch, Bart VoUbart, \tark grau- anelirt, Sénurrbart dunkelblond, weniger * raumelirt, } zu Auger brauen braun, ‘Augen blaugrau, Zähne gut, Gesibt känglid, GestÖtéfarbe gesund, Sprache

[22858]

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. Oeffentliche Zustellung.

In der beim Großherzoglichen Landgerichte bier- selbst anhängigen Klagesache der Ebefrau des Arbei- ters Gerhard Luerfien, Brake, Klägerin wider ihren genannten Ehe- mann, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ghescheidung, hat Klägerin durch ihren An-

[22872]

Hinride, geb. Böning,

gestellt mit dem Bemerken, daß Termin zur Ver-

Dienstag, den 2. Oktober 1883, Morgens 10 Uhr, vor Großherzoglihem Landgeri@te hiersclbst ange-

Der Gerichtsschreiber des Großhberzoglihen Landgerichts. Bohl je.

72 Oeffentliche Zustellung.

Die ledige Auguste Füldner aus Gera, klagt für sich und als Vormünderin ibres außerchelid ge- borenen, minderjährigen Kindes Rosa Minna ner daselbft gegen den Bergmann aus Elgersburg, jeßt unbekannten Aufenthalts wegen

\&uldigen, von diesen dem Kl tretene! gelderrestes von 900 46 nebst

des Nechtsftreits vor die ¡weilt Civilkam Königlichen Landgerichts zu Allenstein au

den 15. Dezember 1883, 9 Uhr, mit der usferbers einen t res U Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. io

Zum Zwecke der dffenlliven 3 wird dieser Autzug der Klage bekannt gema | üld- L MDESREN A riedrid Röser | Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeridl

Gerichtsgefängniß zu Na, „verhaften und in

{chlesisher Dialekt. Kleidung: dunkle Stoffmütze, dunkelblauer, geflo@er UNeberzieber, dunkler, gespren- Felter Stoffanzug, lange Stiefeln. Besondere emuzeichan : auffallend große LeberfleFe auf dem

etbe,.

e aspErledigung. Der geaen dea Kom- amissionär Isider Boneck aus Kernewitz en Ur- Eundenjälshung unter dem 7. Oktober 1872 von «bemaligen Könégliben Stadtgericht hier in den Akten B. 362 42 Comm. II. jeßt B, 385 72 erlassene Steck- rief. wird zurü&Zgenommen. Berlin, den 9. Mai 1883. Staatsanwaltschaft He dem Königlichen Landgerichte T.

122800]

Steckbriefs-Erledigung. Dor binter den Kauf- “manx und LTkeateragent Gustav Schönlauk, gebo- xen am 29, Mai 1859 zu Cberswalde, unterm 28. April 2, er. in actis wider Arensmeyer u. Genoß. T f A, 001.89 eclassene Steckbrief wird als o Ei gurüdgenommen. Berlin, deu 19. Mai 1883,

walt, Herrn Rechtsanwalt Krahnstöver hierselbft, vorgestellt und bezw. beantragt:

„Dur Urtheil des Großberzogliden Landgerichts Oldenburg vom 19. Dezember 1882 ist der Beklagte verurtheilt worden:

e «innerhalb einer Frist von 3 (drei) Monaten zu der Klägerin zurückzukehren, und die Ebe mit ihr fortzuseßen, unter der Verwarnung, daß, falls er dicjem Urtheil nit nachkommen sollte, auf ferneren Antrag der Klägerin er der bös- liden Verlafsung für s{uldig erkannt, demna die Ehe für gescbieden, und Beklagter für den schuldigen Theil erklärt werden solle.“

„Gemäß Bescheinigung der Gerèitsscreiberci des Großberzogliben Landgerichts N vom 27. März 1883 ist jenes Urtheil vom 9. bis incl. 2 E 1883 an der GerihiEtafel angeheftet gewesen.

Es ift demnach das Urtheil gemäß §. 189, 2 der C.-Pr.-O. als am 23. April cr. zwei Wowhen na der Anheftung zugeftellt anzusehen.

Das Urtheil ift rechtskrästig. : Klägerin ladet den Beklagten hiermit zur münd-

: Staatsanwaltschaft ‘beim Landgericht L. {22830] Stedbrief ;

Steckbri

(G) . weler sid Musikus Max Pabst aus Halle a. S.

verborgen bält, ist di wegen Gewerb, - ist die Untersucungshaft wird ersu t, denfcuerkontravention verhängt. (Es

Naumburg a. S. umburag a. S. abzuliefern. liches Amtsgericht. den 21. Mai 1883, §5

lien Verhandlung des Rechtsstreits vor Groß- Serzogliczes Landgericht Oldenburg zu dem von dem avis fißenden anzuberaumenden Termin und ordert ihn auf, einen bei diesem Gerickte zugelasse- nen Anwalt zu bestellen.

Im Termin wird beantragt werden :

den Parteien bestehende Ebe für geschieden und

122799] L

Der Angeklagte Scustergeselle Gottfried

Gritshun aus Rodau, Kreis Heiligenbeil, B cia Aufenthalt unbefannt ist, so wird i

Ansprüchen aus außerehelißer Schwängerung mit | [22891]

dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, seine Vaterschaft zu dem von *hr am 14, Dezember 1882 äußereheli geborenen Kinde Rosa Minna Füldner anzuerkennen, an fie, die Klägerin, an Geburts8- und Taufkosten 21 A und zu dem Unterbalte des Kindes von dessen Geburt ab bis zu dessen vollen- detem 14. Lebensjahre cinen jährlichen in monatlichen Raten vorauszuzablenden Beitrag von 36 zu zahlen, die rückftändigen Raten auch vom [ep I, maligen Fälligkeitêtage ab mit 5% zu verzinsen, oder zu dem Unterhaite des Kindes cin für allemal den Betrag von 504 Æ zu entricten, für den Fall, daß das Kind vor erfülltem 14. Lebenéjahre fterben sollte, die dur dessen Beerdigung entstehenden noth- | , Zum wendigen Kosten zu bezahlen resp. zu erstatten, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. L Ene E Ret A ur mündlichen Ver- andlung des Kechtéstreits vor das Herzogl. Amts- geriht IT. zu Liebenstein auf Verzogl, Amis den 17. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr. un Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage hiermit veröffentlicht. Liebenstein, den 1. Mai 1883. 1 Brückner,

Gerictsshreibor des Herzogl. Amtsgerichts. 11

[22874] Oeffen tliche Zustelln

[22877]

[22882]

den Parteien bo Landgericht wolle die zwis@en

s eklagten für den schuldigen Theil erklären, ref, exp.“ Da der Beklagte noch fortwährend Pi s und

Aufenthalts, wegen eincs qus dem Kaufvertra / d ihm dieser | 14, und 25. Januar 1875 den Kaufmann nfrag und resp. Ladung hiermittelst öffentlich zu- | und Amalie, ‘geb. Freistadt, Lewy'sden Eheleuten

preußen, vertreten d.4rch den Rechtsanwalt SLOE, ermel, klagt gegen den Commis Simon Frommholz, früher zu Osterode in Ostpreußen, jeßt unbekannten | erklär vom

srael

at Julius Theodor

Dessentze Zun

n des Agenten Philipp Hegemer IIl. bier, Kt vertreten dur Rechtsan Scheu zu Bo gegen e Ehefrau Barbara, ot Gie wohnhaft, wegen Ebeschciduug, ladet Kläger die Ableistung des demselben auferlegten | mündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor ü Civilkammer des Königlichen Landgerihls i Frankfurt a. M. auf e den 13. mit der Aufforderung, einen bei dem rite zugelassenen Anwalt zu bestellen. wede der öffentlichen Zustellung Ladung bekannt gemacht. M rankfurt a. M., den 18. Mai 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landzädls.

jeßt unbekannt wo abwesend, 7 Si

u Zuli 1883, Vormittags § \

vid tif

Die im hiesigen Inskriptionsregister V1. untet Nr. 694 am 28. Januar 1861 für Charlotte berg in S{wiegersbausen eingetragene von 80 Thlrn. ift für erlofcen erklärt. Osterode, den 18. Mai 1883,

Königliches Amtsgericht. 11. Christiani.

Mittels Urtheils vom 16. d. Mks.

ng. i is der als Der Kaufmann Gustav Mack zu ite ode in Ost- | Husar im B igi arer Regime L Ne 17 seit dem 14 Ac 0 Llellene Lide

oppe voa hier für todt

Wolfenbüttel, 18. Mai 1883.

erzoglihes Amtégericht. DENE Iu Roi.

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