1883 / 129 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Siaals- Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 5. Juni

Königreich Preußen. Finanz-Ministerium.

1883.

urch die Provinzial-Rentenbanken erzielten Resultate (excl. Raßeburg).

| : | t Zusammenstellung der pro April-Termin 1883 b /

R Am 1. Avril 1883 sind an Renten übernommen: Die Berechtigten haben dafür Abfindungen erhalten : Die Kabi Die Kapita- zu °/10 des Betrages der in Rentenbriefen An Diel e Las vollen Rente Summa Renten- [Mai 1882 Nen 41/9 0, & mit dem Se iGnung (41/2 9/0) zu Ri Sara Ablöfungs- | ausge- | 18fahen Be- 9/10 a. b. baar Summa | Kapitalien [looften, am A E : vollen » : sind 1. April | Staatskasse der des Betrages sämmtlicher für die | für die (Kapital- der eingezahlt : S b. N Renten Summa pro April- | 1883 | ind und wo- er volen Nente : : “q! p : ï Rentenbank. R von den Y Staats- | Privat- 0h spien) Abfindungen. Fermin eh fälligen t E S Rente (5 9/6) R getündigt | Renten- Abfindungen Staats-Kasse f i, rente rente resp. briefe in Renten- l pslichteten (41/2 9/0) MGSABIE E briefen ver- z eingeza etragen | sangt haben, Ë betragen; M M B B E C S S Ie M. M A) A N E C A U A 1 As N » S 65 434/20 65 434/20 481 70 65 915/90 1 453/200] 1 453 209 10 527/33%9] 1 463 727|333/9 20 558 82f ‘212 775] e 2. Bres] au. a E 6 676/10 6 676/10 59 50 6 735/60 146 925 146 925 2 62277’/9 149 547/777/9 76 690/60 793 1251 2 O R E z |— 62 872/40 62 872/40 83 40 62 955/80 1387 125} 1387 125 11707 44/9] 1 398 832/444/9 28 230,37] 388 800| 0g L: S 5, ] aus der Provinz Sachsen. 425212 37 441/50 37 484/021/2 E 37 484/021/5] 945 819 135 820 080 12 898 333/9 832 978 333/19 70 608/31] 378 825 850/50 Münter S nover 417/821/ R 781/921/2 2 0253 2 807/221/2 9285 48 435 57 720 162 111/9 57 882 111/9 5 722/06 19 785 8 356/50- nl r: aus Westfalen und Rhein- | P S T4317 8 236/30 8 979/47 799/20 9 778/67 16 200 192 450 208 650 6 877 84 215 527 84 22 995/50] 9234 525 14 863/50 aus der Provinz Hessen- | | | | M e a os 22,95 12 253/90 12 276/85 2 918/30 15 195/15 450 320229 327 675 3 509 86 331 184 86 647/94 1 200 459 6, Posen l ai 4725 34 376/80 34 424/05 1 186/80 35 610/85 1 050 TT4 825 TT5 875 12 839 888/9 788 714 888/9 10 593/08] 322 200 945 7. Stettin, und zwar: | aus der Provinz Pom- | Ma an eis 29 70 12 150,— 12 179 70 291/20 12 470 90 660 272 010 272 670 3814 276 484 15 055/30} 212 130 594 aus der Provinz Schle8wig- | | | / O a Sa D 1111.721/2° 33 422130 34 534 021/2 1 033/30 35 567|321/2 24 705 761 430 786 135 1 953 777/9 788 088 777/9 12 463'80} 127 485 22 234/50 Summa 2415|141/4 273 227160] 275 a 8 A 284 521/441/2 53 295] 6 182 760] 6236 055 66 913/366/9] 6G 302 968/366/9] 263 565[78[ 2690 S 48 303 12 576 153/99 2 1'60} von rückgängig gewor- Hierzu aus den früheren | | R E T DENEN Mblösungen. Uebernahme-Terminen . | 1 299509/34 [17 162 047/40/18 461 556/74 1 221 931 60/19 683 488/34 [28 869 555/404 168 415433 037 970] 1 657 478/38 1434695 448/38 [12 576 152/39|82 493 175125 990 187|— Summa | 1301 924/481/5]/17 435275|—{18 737 199/481/2] 1 230 810/30/19 968 009/781/2/28 922 850, 410 351 1751439 274 025] 1 724 391/746/9/440 998 416/746/9/12 839 718/1785 181 025/26 038 490|— Außerdem sind an Renten übernommen und haben die Berechtigten dafür au Schuldverschreibungen er- halten: a. von der Paderborner ; | / Tilgungskasse . E E [—]| 24315431 —— 6 090 000 8 936 04 6 098 93604 999 305 01/ 6 090 000 P Y b. von der Eihsfeldsen | | ) Tilgungskasse . . ile S 28 9080 Sl = (1/73/437/745 |— 1 3437745/— | 34465194] 1555 920 S Ueberhaupt | |— | |— —_ |— | |— 120 340 134/461/a] | [448 801 770] 1733 327[786/50]450 535 097|786/9[14 183 675|12]92 829 945126 038 490|—

Aichtamiíliches.

Preußen. Berlin, 5. Juni. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (95.) Sißung des Reichstags wurde in dritter Berathung ohne Debatte die ‘am 19. April 1883 mit Frankreih wegen gegenseitigen Schußes der Rechte an Werken der Literatur und Kunst abge- fhlossene Uebereinkunft genehmigt.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge- seßes, betressend die Steuervergütung für Zuler, in Verbindung mit dem Antrage Ausfeld. u. Gen. auf Grund des Berichts der XIV. Kommission.

g. 1 u. §. 2 lauten nach dem Beschlusse der Kommission: §8. 1. An die Stelle der im §, 3 des Geseßcs vom 26. Juni 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend (Bundes-Geseßblatt Seite 282), bestimmten Säße der Steuervergütung treten für a, dieses Geseßes vom 1. August 1883, für þ. und c. vom 1. Sep- ember 1883 ab die nachfiehenden Säße für je 50 kg: a, für Nohzucker von mindestens 88 9/0 Polarifation 9,00 46 b, für Kandis und füc Zucker in weißen, vollen, harten Broden bis zu 12,5 kg Nettogewicht oder in Gegenwart der Zollbehörde zerkleinert . 1ER e, für allen übrigen harten Zudcker, sowie für alle weiße trodene (nicht über 1%/ Wasser enthaltende) uder, in Krystall-, Krümel- und Meblform von minde- E O Dan a a e pa ae 10,40 v . 2. Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem 1 August 1885 außer Kraft. Wird bis zu diesem Zeiipunkte ein (nderweites Geseß nit erlassen, so treten mit diesem Zeitpunkte die Bestimmungen des Gesetzes von 1869 wieder in Kraft. Hierzu lagen folgende Anträge vor: A Abg, Dr, Stengel a Gen. : eistag wolle beschließen : A an Stelle des 8, j der Kommislonsbeschlüsse unter a) zu seßen: a) für Robe von mindestens 88 9/6 Polarisation . 8,80 M. ernët von den Abgg. Büchtemann, Dr. Reichensperger (Olpe) und Gen: ¡Ver Reiwstag wolle beschließen: _ a) die Ueberschrift Fle nbermaßer, zu E H

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x wegen (A Abänderung des Gesezes vom 26 Juni 1869, betreffend die Be- steuerung des Züers und die Steuervergütung für Zucker; b, §, 1 des Geseßentwurfs wie folgt zu fassen :

Dem §. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1869 (Bundes-Geseßbl. de 1869 Sit 283) nah dem Worte „erhoben“ folgendes ¿weite Alinea hinzuzufügen : i

ußerdem in vom 1. September 1883 ab von jedem Zoll- zentner des aus Rüben, Melasse oder Füllmasse gewonnenen Zuders eine Kontrolgebühr von 10 Pfennigen zu erheben. Die Fabrikanten sind verpflichtet, der Steuerbehörde auf Er- fordern ‘die Quantität des gewonnenen Rohzuckers anzugeben. Im al iner unrihti en Angabe ist eine Ordnungsstrafe bis fünfhun- arit verwirtt: 4 , x ©. die S8. 1 resp. 2 der Kommissionsbes{lüsse als §8. 2 be- ¡tehung8weise 3 zu bezeichnen.

„_ Der Abg. Dr, Stengel bemerkte, es herrsche überall nur

ne Stimine darüber, daß die Frage der Regelung der Zucker-

steuer sehr vorsichtig angesaßt werden müße. Die Zuckerindustrie habe eine ganz gewaltige Bedeutung für den deutschen Ge- sammtexport, sie beschäftige sehr viel Menschen, greife in viele Handwerke ein, diese Frage könne also nicht nur vom steuer- politishen Standpunkt allein erledigt werden. Thatsächlich trefse bei dem Aufshwung der Zuckerindustrie das Steuergeseßz für die jeßigen Fabrikationsverhältnisse niht mehr zu. Der Zucker sei ein sehr brauchbares Steuerobjekt, da derselbe, wenn- gleich ein Nährstoff, doch kein Nahrungsmittel und dabei sehr weit verbreitet sei, Unter diesen Umständen begrüße er den Vorschlag der Regierung mit Freuden ; es sei ein Miß- verhältniß vorhanden zwischen der vom Centner Zucker- rüben gezahlten Steuersumme und der für den Centner Zucker gezahlten Bonifikation. Den Vorschlag der Regierung und der Kommission, die Bonifikation von 9 6 40 -Z auf 9 herabzuseßen, halte er für zu geringfügig. Die Eingaben der württembergishen Zuderfabriken, welche eine stärkere Vermin- derung der Bonisfikation sür unverträglih mit der Existenz der Fabriken hielten, verdienten kaum Berülsichtigung; Fa- briken, die eine geringere Exportvergütung nicht aushalten könnten , hätten überhaupt keine Existenzberechtigung. Die Art der Zuerbesteuerung in Deutschland habe überhaupt den Zweck, die Technik der Zulergewinnung zu verbessern, und wenn die württembergischen Fabriken dec hohen Aus- fuhrvergütung bedürften, so beweise das eben, daß sie noh nicht die hohe Stuse der Technik erreicht hätten, wie. die zahlreichen anderen Zuckerfabriken Deutschlands. Jn Uebereinstimmung mit der Regierung lasse seine Partei also die Frage, ob Nohmaterial- oder Fabrikatsteuer für Zucker vorzuziehen sei, unentschieden, wünsche aber die Exportbonifikation statt auf 9 sé, auf 8 M 80 5 herabgeseßt. Die Folge seines Antra- ges würde 11/, Millionen Mark Steuereingang sein, das sei an si zwar nicht viel, habe aber die Bedeutung, daß die Zuckerfabrikanten den ihnen jeßt noch vielfah fehlenden Glauben bekommen würden, cs sei eine energische Erhöhung der Zuckersteuer in Aussicht genommen, und der Fürst Bis- marck halte nit seine shüßende Hand über die Zuderfabri- fation. Daß seine Partei nur die Position für Rohzucker ge- ändert, bei den anderen aber die Positionen der Regierung beibehalten: habe, habe seinen Grund darin, daß heute die Raffinade sih in einem großen Vortheil befinde dem Roh- zucker gegenüber, und um dies auszugleichen, habe er nur die eine Aenderung vorgeschlagen. Die definitive Erledigung fönne nur bei einer völligen Umänderung der Zuckersteuer ge- funden werden. Dhne sich hier weiter ‘darüber auszulassen, ob Rohmaterial-, oder, wie z. B. die Württemberger wollten, Fabrikatsteuer vorzuziehen sei, empfehle er seinen Antrag auch no- deswegen, weil derjelbe in der ersten Lesung der Kommission mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen, darauf in der zweiten Lesung mit 10 gegen 8 Stimmen abgelehnt und dem Hause hier von 11 Mitgliedern der aus 21 Mit-

gliedern bestehenden Kommission vorgeschlagen sei, also den eigentlihen Sinn der Kommission repräsentire.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigie zum Bundesrath, Staatssekretär des Neichs-Schaßamts Burchard das Wort:

„Meine Herren! Die Stellung der verbündeten Regierungen in der Zuckersteuerfrage ist {on wiederholt und in eingehender Weise hier zum Auésdruck gebracht, zunächst ist sie klar aestellt in der Geseßzes- vorlage selbst, dann ift {hon bei der ersten Lesung von hier aus wiederholt Veranlassung genommen, fie hervorzuheben; au in der Kommission ist in erneuter Weise die Stellung der Regierungen „näher bezeichnet worden, Jch halte es aber doc für nothwendig, noch einmal möglist kurz hervorzuheben, welche Erwägungen die Regierungen bei dieser Vorlage geleitet haben,

Die verbündeten Regierungen erkennen die Reformbedürftigkeit der Zuckersteuer an; sie erkennen an, daß dee Grundlagen des Besteuerungssystems durch die Fortschritte der Zuckerindustrie wesentlidy verscoben sind; sie erkennen ferner an, daß es unmöglich ist, zur Zeit in eine definitive Neuregelung der Zuckerbesteuerung einzutreten, daß die Ver= hältnisje nicht klar genug liegen, um diesem wichtigen Judustriezweig gegen- über mit einer Steuerreform alsbald vorzugehen. Diese Erwägungen würden naturgemäß nicht dahin geführt haben, jeßt {on eine Vorlage: zu machen; die verbündeten Regierungen haben es aber doch für an- gezeigt erachtet, {on jet einen Schritt in diefer Bézichung zu thun ;. sie {lagen Ihnen vor eine M Les der Ausfuhrvergütung, joweit es nach der Auffassung der verbündeten MRegierun= gen zulässig ist, ohne daß vorher die Verhältnisse ein- gehend geprüft | find, soweit es mögli if, {on jeßt ein Urtheil dahin zu gewinnen, das kann die Zucerindustrie unbedingt vertragen, dadurch werden die Interessen nicht gefährdet. Es ißt ja. gewiß fehr s{wer, diese Grerze zu finden. Die verpündeten Negie- rungen haben die Frage eingehend erwogen und fie haben geglaubt, die Verantwortung nicht tragen zu können, weiter zu gehen ;. dean sie würden meinen, es wäre eine große N der {ih felber R A wenn sie eine Enquete zusammenberufen , welzhe die

rage in einer eingehenden Weise zu prüfen hätte, und gleich- zeitig ihrerseits Vorschläge machten, bei denen {s nitt mit voller Sicherheit der Ueberzeugung wären, das ‘fönæ die Zuckerindustrie unbedingt ertragen. Das ist der Stanppunkt{ der ver» bündeten Regierungen gewesen, und ih glaube nicht r2eïne Befugnisse zu überschreiten, wenn ih bestimmt ausspre{e, an diesem Stand- punkte werden die“ verbündeten Regievungen festhalter. Jch glaube nicht, daß fie jeßt ihre Zuftimmung vazu geben werten, daß man. weiter in der Herabminderung der Ausfuhrvergüturg-/ gehe, weil sie glauben, dieser hobwihtigen Industrie gegenüber dæ' ernite Vervyflich- tung der eingehendsten Prüfung zu haben und aud»/ bereits eine folche Prüfung der eins{chlägigen Verhältniffe eingeleitet hat. Es handelt: fi ja dabei um sehx subtile Fragen, die außerordentli \chwankender Natur find. Die Frage, wieviel Rüben {ind nothwendig zur Her- stellung eines Centzers Zucker, läßt fich, glaube “ih, in einèm Jahre anders beantworten als in einem anderen. ‘G8 ift dieses Maß des Rübenverbrau8 auch durchaus uverschieden in verschiedenen Gegenden und es ift sehr f{wer, darüber ein Durchshnittsbild zus gewinnen. In der Ihnen vorliegenden Dru@tface ersehen Sie das am alerbesten aus der Veranschlagung der Erträge in Betriebsjahre 1882/82. Gs ist da cin» gehend nachgewiesen worden, und, in der Kommission hat diese von der Regterung aufgestellte Berechuung eine eigentliche Beanstan- dung nicht finden können es ist darin nagewiesen worden, daß muthmaßli zur Herstellung eines Centners Zucker im Betriebsjahr 1882/83 11,22 Ctr. Rüben, ‘das sind ungefähr 9 4 Steuer, noth wendig ‘sein werden. Das ist ebep der Sab, den die Regierung Ihnen vors{lägt. Würde man“ unter diesen Saß heruntergehen,. dann würde vorausfihtlih für déeses und ähnlide Jahre weniger an Vergütung gewährt werden, als in der That in der Stèuer auf Zuer.

iegt, und das kann die Negicrung z. Z. unter keinen Umständen. \ Meine Herren, ih maß mich also gegen den Antrag Stengel auf das Allerbestimmteste ausfprechen. Jh habe das {hon in der