1883 / 244 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Oct 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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M 244.

Berlin, Mittwoch,

den 17. Oktober, Abends.

1883.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Regierungs-Rath a. D. Plinzner zu Königs- berg i. Pr., bisher zu Münster, dem Kanzlei-Rath Schütte B Friedenau bei Berlin, bisher Büreauvorsteher beim Polizei: räsidium zu Berlin, und dem Amtmann Brüning zu Enniger im Kreise Beckum den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Obver:Stabsarzt 1. Klasse a. D. Dr. Knorr, bisher Regiments - Arzt des 1. Aen Een Feld - Ar- tillerie - Regiments Nr. 8, den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; dem Gymnasial - Shreib- und Zeichnen: lehrer a. D. Rehberg zu Tilsit den Königlihen Kronen- Orden vierter Klasse; dem emeritirten Hauptlehrer Ditt ri ch zu Hartau im Kreise Waldenburg den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; sowie dem Re- gierungs-Kanzlisten a. D. Rakowski zu Königsberg i. Pr., dem Privatförster Sha up zu Forsthaus Dehrte im Kreise ga en, und den Gemeindevorstehern Kuttkat zu Groß: illeningken im Kreise Niederung, Luxem zu Saffig im Kreise Mayen, und Möllmann zu Ahsen im Kreise Reckling- hausen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Neicch.

Von Montag, den 8. d. M., bis Donnerstag, den 11., werden aus Egypten 36 Todesfälle an Cholera gemeldet. Der internationale Gesundheitsrath in Alexandrien at gegen Provenienzen aus Grand Atjeh auf der Nordwesiküste umatras, woselbst die Cholera epidemish aufgetreten ift, die vorgeschriebenen Quarantäne-Maßregeln angeordnet. Jtalien hat die Beobachtungsquarantäne gegen Ee us Malta, Cypèrn, Smyrna und von der syri- 24 Stunden herabgeseßt , der Ueberfahrt ein Krankheitsfall ereignet hat. Unter derselben oraus- sezung ist die Quarantäne gegen Schiffe, welhe aus dem Rügign und den Häfen jenseits desjelven kommen, ohne auf die Dauer der Ueberfahrt auf 10 Tage ermäßigt U Sebedórte i Sélé hab bigher d ebe zu Trie isher die 10tägige Duarantäne für Provenienzen aus Egypten, den úrábilgen und indischen Häfen ausrecht erhalten; dagegen werden Pro- venienzen aus den übrigen türkishen Hafenpläßen Kleinasiens und Asrikas nur einer 24 stündigen Quarantäne unterworfen. (R..A. Nr. 168)

vorau3-

Die auf dem Plaße der Allgemeinen Ausstellung auf Le Socient n M des Mi ngetsens eingeri : n i i h

d. Mts., Abends 6 Uhr, nes P

Berlin C., den 16. 1883. Der As DOber-Postdirektor. Schissmann,

__In Papenburg wird am N einer Seesteuermanns- und Sees hrt und in Timmel am 3.

euermannsprüfung begonnen werden.

November d, J. mit fung für große d. J. mit einer

Königreich Preußen,

Pxrivilegints j wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautend - leihescheine “4 SERLA R A im Betrage Ane

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 1c, Nachdem die Vertretung der Stadtgemeinde Mai in i

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Sihungen vom 4. Juli 1882 und 27, Februar 1883 beschlossen hat, die zu Bestreitung der Kosten von Schul- und Kanalbauten, sowie vers er anderer gemeinnüßiger Anlagen und Bauten erforder- lien Mittel im Wege ciner Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den ntrag der enannten Gemeindevertretung : i

„ju (enn auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im M von 3 300 000 „G ausstellen zu dürfen,“ fid en weder im Interesse der Gläubiger noch der etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §8. 2 des Gefeßes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von nleihesheinen pn M von 3 300 000 M, in Buchstaben drei Millionen drei- Tausend Mark, welche in folgenden Abschnitten : 100 Stück zu 5000 M 500000 M e S0 2000000 , O a 40 600000 , I n . 200000 ,„ zusammen 3 M. y ry dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jähr-

lid zu verzinsen und mittelst Verloosung oder Ankaufs {ährlih, vom

- Juli 1884 ab, mit wenigstens einem Prozent des Kapitalbetrages

der ausgegebenen, nebst den Zinsen der eingelösten Anleihescheine zu tilgen sind, durch gegen ärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Menetuc anns ertheilen. ie Ectkeilung ¡cio mit der recht lihen Wirkung, daß ein jeder Inhaber diefer Anleihescheine. die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ifl, ohne zu dem Nachweise der Uebertrag ms Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Jnhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht über- nommen.

Urkundlich unter bg Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen egel.

Gegeben Homburg v. d. H., den 27. September 1883.

(L. 8.) Wilhelm.

Zugleich für den Finanz-Minister. von Puttkamer.

Rheinprovinz, Regierungsbezirk Düsseldorf Anleiheschein der Stadt Elberfeld vom Jahre 1883

Bucilabe…: . Nr. über . « « Mark Reich8währung. Ausgefertigt in Gemä 27, September 1883 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düffeldorf vom .… . Stück . .. und Geseßsammlung für 1883 Seite . . laufende Nr. . ..).

Auf Grund der Bes(&lüsse ter 11883 wegen Aufnahme einer

vom 4. Juli 1882 und 27. Februar 1883 i Aufnahme einer Anleihe von 3 300 000.4 beurkunden und bek hiermit dié Unter- telmelon das der Inhaber dieses Anleihesheines den Betrag von - . «M Reichswährung, dessen es hiermit LICAEE lad, von der hiesigen Stadtgemeinde als rlehn zu fordern hat.

Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier vom Hundert

und die Tilgung der Anleihe mit wenigstens Einem Prozent des Nennwerths der ausgegebenen und mit den ersparten Zinsen der ein- gelöften Anleihescheine nah Maßgabe der Allerh genehmigten,

umstehend abgedruckten Bedingungen. Für die Sicherheit des Kapitals und -der Zinsen haftet die S “arri mit ihrem gesammten Vermögen und mit ihrer euerkraft.

Elberfeld, den . . ten .…. . 188. (Stadisiegel.) Der Ober-Bürgermeifter. Die ftädtishe Schulden- tilgungs-Kommission. (Eigenhändige Nütèntmitcii6rea Eingetragen in das Kontrolbuch Seite . . . Hierzu if die E ti bis 10 nebft An-

* sceinreihe I. weisung ausgereicht. Der Stadtsekretär. Der Gemeinde-Empfänger. (Eigenhändige Namensunterschriften.)

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Elberfeld aufzuneh- menden Anleihe von 3300000 4 Reichswährung.

Der Ober-Bürgermeister und die Stadtverordneten-Versammlurg von Elberfeld haben besclofsen, zur Bestreitung der Kosten von Schul- und Kanalbauten, sowie verschiedener anderer gemeinnüßiger Anlagen und Bauten eine Anleihe . von 3300000 (A Reichs- währung aufzunehmen, welhe mit vier Prozent jährli ver- zinélih, von Seiten der Gläubiger unkündbar iff und vom 1, Juli 1884 ab regelmäßig mit Eins vom Hundert des Nennwerths der ausgegebenen Anleihescheine, unter Hinzurehnung der durch die fortshreitende Tilgung ersparten Zinsen, mittelst Verloosung oder Ankaufs ter Anleihescheine getilgt wird. Der Stadtgemeinde steht das Ret zu, jederzeit die ganze Anleihe oder einen größeren Theil derselben En und nach Ablauf ein: *eimonatlichen Frist

wridzas M i: «4 ie Aut erns der Anleihescheine erfolgt in: 100 Stückten von 5000 „4 (Buchstabe A.), 2000 Stüden von 1000 M (Bu B.), 1200 Stücken von 500 Æ (Buchfkabe C), 1000 Stücken von 200 „K (Buchstabe D.).

Die Zinsen, mit jährlich Vier vom Hundert, werden am 2. Ja- nuar und 1. Juli gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinsscheine dur die Stadtkasse in Elberfeld gezahlt.

Den Anleihesheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen

und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei-

gegeben. Die Aushändigung neuer Zinsscheine erfolgt bei der Stadtkasse f Elberfeld gegen Ablieferung der den älteren Zinsscheinen Ta ali ns sofern nicht rechtzeitig von dem Lewy des Anleihesheins ees elen wird. Pro e der Tuveions erfolgt

ung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigu

an den wr des Anleihescheines. E Alle Bekanntmachungen, welche die Anleihe betreffen, namentlich au die Bekanntmachung der dur das Loos gezogenen oder der ge- kündigten Anleihescheine, welhe mindestens drei Monate vor dem hl e zu erfolgen hat, gesehen dur den nten s- nund Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“ oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch den „Elberfelder Täglichen Anzeiger“ und die „Elberfelder Zeitung“ und durch die Amtsblätter oder öffentlichen Anzeiger der Regierungen F Düffeldorf, Arnsber und Côln. Etwaige mit Genehmigung der erung Pier vorzunehmende Veränderungen werden im „R dd Anzeiger ekannt

g dem Tage, an welchem nah diesen Bekanntmachungea, unter

Innehaltung der dreimonatlihen Kündigungkfrift, das Kapital zurücck- zuzahlen ift, hôrt die Verzinsung auf. E

Gegen Auszahlung des Kapitals sind mit den Anleihescheinen aid E A gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüdzuliefern.

ú Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 6

9 Der Kapitalbetrag der ausgeloosten Anleibescheine verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Einlösung nit binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermine erfolgt.

Die Zinsscheine verjähren zu Gunsten der Stadt mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nos dem Jahre ihrer Fälligkeit. Das Aufgebot oder die Kraftloserklärung derselben if unstatthaft; do soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrift bei der Gemeindeverwaltung angemeldet und der stattgehabte Besiz der Zinsscheine dur Dit der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis en nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 u. ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs-Geseyblatt S. 83) beziehnng8weise nah §. 20 des Aus- führun ggestLes zur deuts Civilprozeßordnung yom 24. März 1879 (Geses-Sammlung S. 281).

Für die Sicherheit der Anleihescheine, wie für die pünktli

eit des landesherrlichen Privilegiums vom.

und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde ihrem ganzen Vermögen und ihrer ganzen Steuerkraft. E, E O 188 . Der Ober-Bürgermeister. Die städtishe Scbuldentilgungs- « Kommission.

(Die Namen werden mit Lettern 2A gedruckt.) «

E 6 Regierungsbezirk Düsseldorf. Reihe... Nr. «1a a M Erster 2c. Zinsschein erster :c. Reihe z zu dem Anleiheshein der Stadt Elberfeld _ vom Jahre 1883 Buchstabe . . Nr. . . über . …. Mark Reichswährung zu 4 Prozent.

Der Inbaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rüctgabe en

O E, 2 ela 18 . . ab an halbjährigen Zinsen des vor- benannten Anleihescheines aus der Stadtkasse zu Elberfeld . . . Mark a U E (in Buchstaben).

GlErseid. Le. Wi , 188

Der Ober-Bürgermeister. Die städtishe Schuldentilgungs-

(Zinsscheinstempel i ommission. der Stadt (Die Namen werden mit Lettern Elberfeld.) gedrudckt. Sen Seite . . . des Kontrolbuchs. Der Stadtsekretär. Der Gemeinde-Empfänger.

: Unterschriften durch Facsimile.) ___ Dieser Zinsschein if ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht E Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit en h

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf.

Anweisung

zum Anleiheschein der Stadt Elberfeld vom Jahre 1883 Buchstabe .…. Nr... über Mark. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbenannten Anleihescheine die .…. . Reihe von Zinsf elten für die fünf Jahre 18. bis 18... bei der Stadtkaffe zu feld, sofern niht rechtzeitig von dem als solchen sih ausweisenden Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspru erhoben worden ist. Elberfeld, den . ten 18

-…

Der Ober-Bürgermeister. Die ftädtishe Scbuldentilgun Zinsscheinstempel e S ad ( der Stadt ) (Die Namen werden mit Lettern A iei Seite …. des Kont uta ngetra eite h Der Stadtsekrelär. E s Der Gemeiüde-Empfäuget.

(Unterschriften durch Facsimile.)

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. nster-

Der Oberlehrer ein eit vom Gymnasium in burg ist in glei gens f, und der ordentliche er Kotowski vom Friedrihs-Kollegium in Königsberg i./Pr. als Oberlehrer an das Gymnasium in Rastenburg berufen, sowie der ordentliche Lehrer an leßterer Anstalt, Krause, zum Oberlehrer befördert worden.

Der Creclaieee Gräáter vom

ist in gleiher Eigenschaft an das verseßt worden,

Sup in Rastenbur; ealgymnasium zu Til

Abgereist: Se. Excellenz der Vize-Präsident des Staats- Minisiertums und Dirie des Jnnern, von Puttkamer, nah den Provinzen Westfalen und Hessen-Nassau. Angekommen: Se. Excellenz der Staatssekretär des Reichs-Schazamts, von Burchard.