1883 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

M. 267

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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Alle Post-Anftalten nehmen BSeftelluig auz für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-

dition: §SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Dienstag,

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller-

gnädigst geruht :

dem Ober-Postdirektor Walter zu Leipzig und dem

Telegraphen: Direktor Meyer zu Wiesbaden die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Ordens - Jnsignien zu

extheilen, und zwar Exrsterem: des Komthurkreuzes zweiter

Klasse des Herzogli \sachsen-ernestinishen Haus: Ordens,

L des Disizierkreuzes des Königlich griechischen Erlöser- dens.

Deutsches Rei.

Se. Majestät derx Kaiser haben Allergnädigsi geruht: den Chemiker Dr. Rudolph Biedermann hierselbst zum nichtständigen Mitglied des Kaiserlihen Patentamts zu ernennen.

___ Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, in Gemäßheit des §8. 93 des Gesegßes, betreffend die Rechts- verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (R. G. Bl. S. 61), zu Mitgliedern der Disziplinarkammern in Cöln den Kaiserlichen Ober- Postdirektor Lehmann in Düsseldorf; in Hannover den Kaiserlichen Ober- Postdirektor

Abgereist: Se. Excellenz der Staats - Minister und

Minister der öffentlihen Arbeiten, Maybachch, nah der Rheinprovinz. Nichtamtliches. Deutsches Nei. Preußen. Berlin, 13. November. Se. Majestät

der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag 31/7 Uhr den zum außerordentlichen Gesandten“ und bevoll- mächtigten Minister der Vereinigten Staaten von Kolumbien ernannten Dr. Luis Carlos Rico behufs Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.

Jm Laufe des heutigen Vormittags nahmen Se, Majestät die Vorträge des Vertreters des Polizei-Präsidenten, OÖber- Regierungs-Raths von Heppe, des Chefs der Admiralität, General-Lieutenan!s “von Caprivi, des General-Quartier- meisters, General-Lieutenants Grafen von Waldersee und des ues des Militär-Kabinets, General-Lieutenants von Albedyll - entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 11!/5 Uhr militärische

zur Linde in Cassel; in Arnsberg den kommissarischen Ober-Postdireïktor, Postrath Solòômann in Münster i. W.; in Stettin den Königlih preußishen Landgerichts-Rath Denhard und den Königlih preußishen Regierungs-Assessor von Knebel-Döberiß, Beide daselbsi, für die Dauer der von ihnen bekleideten Reichs- beziehungsweise Staatsämter zu ernennen,

Bekanntmachung.

Am 1. d. Mis. ist die 30,7 km lange Eisenbahn von Warstein nach Lippstadt mit den Stationen bezw. Halte- stellen Warstein, Belece, Velde, Anröchte, Erwitte und Western- totten dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Die neue Linie hat auf Station Lippstadt Anschluß an die Bahnstrecke Paderborn-Soest und untersteht der Betriebs- Direktion. der Warstein-Lippstadter Eisenbahn zu Lippstadt.

Berlin, den 12. November 1883.

Jn Vertretung des A des Reichs-Eisenbahnamtkts : rte.

Flaggenatteste sind ertheilt worden:

1) vom Kaiserlihen Konsulat zu Glasgow unter dent 26. Oktober d. F. dem daselbst neu erbauten, mit einer Ma- schine von 400 indizirten Pferdestärken versehenen eisernen Dampfschiff „Moravia“ von 2417,00 Negistertons Netto- Raumgehalt nah dem Uebergange desselben in das ausscließ- lihe Eigenthum der Hamburg-:Amerikanishen Padetfahrt- Aktiengesellshaft zu Hamburg, welhe Hamburg zum Heimaths- hafen des Schiffes gewählt hat;

2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Gothenburg unter dem M. Oktober d. F. dem in Eriksberg bei Gothenburg neu er- bauten eisernen Dampfschiff „Ellida“ von 432,86 Register- tons Netto-Raumgehalt nah dem Uebergange desselben in das ausshließlihe Eigenthum des deutshen Reichsangehörigen F. M. Bruhn zu Flensburg und Genossen.

Königreich Preußen,

Se. Majestät der König haben Allergrädigst geruht: den Regierungs-Vize-Präsidenten Freiherrn von Bex- t ch zu Coblenz zum Präsidenten dex Negierung in Düssel- orf, un den Ober-Präsidial-Rath von Sydow zu Breslau zum Vize-Präsidenten der Regierung in Coblenz zu ernennen; ferner _den Ober-Landesgerihts-Rath Plehn zu Hamm in gleicher Amtseigenschaft an das Ober-Landesgericht in Naum- burg a. S. zu verseßen ; sowie den Landgerichts - Nath Wex in Paderborn zum Ober- Landeszerichts-Rath zu ernennen ; : ' , dem Rehlsanwalt und Notar, Justiz - Rath Denso in Minden den Charakter als Geheinter Justiz-Rath, und dem Privat-Baumeister Karl Smidt in Breslau den Charakter als Baurath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben ALergnädigst geruht: den bisherigen Pfarrer Franz Wollshlaeger in

Sypniewo zum Domherrn bei der Kathedralkirhe des Bis- thums Culm’ in Pelplin, ferner

“den bisherigen Dekan August Harwart in Christburg zum Domherrn, sowie die Erzpriester Eduard Sto in Wartenburg und August Shwark in Rössel zu Ehrendom- herren bei der Kathedralkirhe des Bisthums Ermland in Frauénburg zu ernennen.

Meldungen entgeaen und empfing hierauf den Rektor der Universität, Professor Dr. Kirchhoff.

Um 121/75 Uhx Mittags empfing Se. Kaiserliche Hoheit den soanishen Gesandten, Grafen von Benomar. |

Demnächst stattete Höchsiderselbe Jhren Kaiserlichen Hoheiten dem Großfürsten und der Großfürstin Wladimir jowie später Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin- Mutter von Meälenburg-Schwerin Besuche ab und dinirte um 5 Uhr bei Sr. Majestät dem Kaiser. -

Von Seîiten mehrerer Handelskammern wird darüber Klage gesührt, daß die Handhabung des Geseßes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln 2X. vom 14. Mai 1879 den gewerblichen und Handelskreisen erhebliche Nachtheile zu- füge. Die Beschwerden richten sich hauptsählih gegen die- jenigen Bestimmungen im §8. 10 des Gesetzes, dur welche die Verfälschung von Nahrungs: oder Genußmitteln zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr, sowie das Verkaufen versälsh- ter N1hrungs- oder Genußmittel mit Strafe bedroht wird. Man kflagt darüber, daß der Begriff der Verfälschung von den Polizei- und FJustizbehörden verschieden und theilweise fo rigorós aufgefaßt werde, daß selbst ganz unbedenklihe und Agen übliche Manipulationen zu Bestrafungen führen

önnten.

Aus Anlaß dieser Beschwerden haben die Minister für Handel und Gewerbe, des Jnnern und. der geistlichen 2c. An- gelegenheiten durch Cirkularerlaß vom 14, September d. J. die Regier ungs-Präsidenten namentlich auf folgende zwei Punkte aufierkfsam aemzcht : i

1) Als Sachverständiger wird meist nur ein Chemiker, und zwar gewöhnlih der nächste Apotheker gehört. Die Unter- suchung einer Anzahl von Nahrungs- und Genußmitteln z. B. von Bier und Wein ist aber in den meisten Fällen so shwieriger Art, daß sie zweckmäßiger Weise nur solhen Chemifkern an- vertraut werden kann, welche ausreihende Erfahrungen gerade auf den in Rede stehenden Gebieten befigzen. Der Chemiker hat aber auch ferner nur die Aufgabe, darüber Aus- kunst zu geben, wie die von ihm untersuhten Waaren chemis{ch zusammengeseßt sind, wogegen die weiteren Fragen, ob die Waare in solcher Zusammenseßung gesundheitsshädlih und ob sie, zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr S 10‘des Gefeßes) verfälscht ist, nit zu seiner Beurtheilung tehen, ; Es ist daher erforderli, daß diese Fragen in allen irgend zweifelhaften Fällen nur nah Anhörung von ärztlichen, bezw. von gewerblichen, speziell mit den Gewöhnheiten des be- treffenden Fndustriezweiges vertrauten Saverständigen ent- schieden werden, S

2) Als im Jahre 1877 wirksamere Maßregeln gegen die Fälshung von Nahrungs- und Genußmitteln vorbereitet werden sollten, wurde im Reichs-Gesundheitsamte auf Grund der Berathungen einer Sachverständigen-Kommission eine Denkschrift ausgearbeitet, um das Bedürfniß nachzuweisen und die Richtung anzugeben, in welcher vorzugehen sein würde. Die Denkschrift behandelte in 13 Abschnitten die hauptsählih in Frage kommenden Kategorien von Nahrungs- mitteln 2c. und gab am Schlusse eines jeden Abschnittes ein Resumé, in welchem die vom ärztlich-chemishen Standpunkte aus alseunzulässig anzusehenden Manipulationen kurz charak- terisirt wurden. Diese Denkschrift ist demnächst als Anlage zu den Motiven des Entwurfs zum Nahrungsmittelgeseße ver- öffentliht worden („Materialien zur tehnishen Begründung eines“ Geseßentwurfes gegen die Verfälshung der Nahrungs- und Genußmittel und gegen die gesundheitswidrige Beschaffen- heit anderweitiger Gebrauchsgegenstände“. Drucksachen des

Reichstags, 4. Legislaturperiode 11, Session 1879 Nr. 7 S. 29 ff.).

den 13. November, Abeuds.

88S.

Sie hat in Folge dessen das Ansehen eines autoritativen Fnterpre- tation3mittels gewonnen, an welhes die Gerichte und die Sachverständigen sih um fo bereitwilliger halten, als die an der Hand des Geseßestextes zu entscheidenden Fragen nit selten unter den Technikern selbst streitige sind. Zu den Be- rathungen der erwähnten, im Jahre 1877 thätig gewesenen Sachverständigen Kommission sind aber Vertreter von Handel und Gewerbe nicht zugezogen worden, und die Denkschrift trägt den Anforderungen der leßteren denn auch nur wenig Rechnung. Das Nahrungsmittelgeses will abex nah dzm Wortlaute des §. 10 nur solche Verfälshungen bestrafen, welche „zum Zwede der Täuschung in Handel und Ver- kehr“, d. h. den berehtigten Gewohnheiten von Handel und Gewerbe zuwider vorgenommen werden. Die Fnter- pretation des § 10 führt, wenn sie sich auss{ließlich auf die von ganz anderen Gesichtspunkten ausgehende Denkschrift stüßt, nicht selten weit über diese wichtige und fahgemäße Schranke hinaus. Bei der hohen Wichtigkeit, welche der Gegenstand für die gewerblichen und industriellen Kreise hat, dürfen bei der Handhabung des Nahrungsmittel- geseßes die vorstehend angedeuteten nicht Gefichtspunfte außer Acht gelassen werden. Die Regierungs-Präfidenten 2c. sind veranlaßt worden, die ihnen unterstellten Polizei- behörden dahin zu infstruiren, daß sie bei der Vorbereitung der strafréchtlihen Verfolgung von Ver- fälshungen von Nahrungs- und Genußmitteln in allen zweifelhaften Fällen nah Maßgate der vorstehend bezeichneten

Grundsäße verfahren, zugleih aber au, daß ‘es nicht in der Absicht liege, die strafrehilihe und polizeilïhe Verfolgung wirtlich gesundheitsschädliher Verfälshungen von Nahrungs- und Genußmitteln einzushränken. Die Justiz- behörden sind Seitens des Justiz-Ministers mit gleicher An- weisung versehen worden. f

Schließlich sind die Regierungs-Präsidenten ersucht worden, über die Erfahrungen, welche von ihnen mit dem Nahrungs- mittelgeseße während seiner vierjährigen Geltungsdauer ge- macht worden sind, gutachtliG an_ die Minister zu berithten.

Die Verabredung einer Konventionalstrafe für den Fall der nicht pünkilihen Zahlung bedungener Darlehns- zinsen (wie solche bei Hypothekendarlehnen von Hypothefen- banken gebräuchlich ist) 1st nah einem Urtheil des Reiths- gerihts, V. Civilsenats, vom 26. September d. J., im Geltungsbereih des Preußischen Allgemeinen Landrechts wirkungslos. Nur für den Fall der niht pünktlihen Rück- zahlung des Kapitals kann eine Konventionalstrafe gültig ver- abredet werden.

__— Der Kaiserliche Botschafter am Königlih großbritan- nischen Hofe, Graf zu Münster, ist nah London zurü gekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

__— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzog- li oldenburgishe Geheime Staatsrath Selkmann ist von hier wieder abgereist.

__ Sachsen. Dresden, 13. November. (W. T. B.) Der König hat den bisherigen Präsidenten der Ersten Kam- mer, von Zehmen, abermals zum Präsidenten ernannt. Die Zweite Kammer hat mit Akklamation den bisherigen Präsidenten Haberkorn und die Vize-Präsidenten Streit und Pfeiffer wiedergewählt,

Württemberg. Stuttgart, 10. November. (St.-A. f. W.) Telegraphisher Nachricht zufolge is der König heute Vormittag 9 Uhr glücklich in San Remo angekom- men. Jn Betreff der Besorgung der Staatsgeschäste wäh- rend der Abwesenheit des Königs hat Se. Majestät verfügt, daß Gegenstände von größerer Wichtigkeit zur Einholung der Entschließung dem König nachgesendet, die übrizen Angelegen- heiten aber im Vollmachtsnamen Sr. Majestät auf den Vortrag der Minister von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm erledigt werden.

Mecklenburg-Shwerin. S{chwerin, 12. November. Wie den „Meckl. Anz.“ aus Cannes unter dem 8. November geschrieben wird, bewohnen die Großherzoglichen Herr- scha ften mit den Prinzlichen Kindern und dem Gefolge in Cannes das Hotel Mont Fleuri, welches seiner gesunden und schönen Lage wegen den Herrschaften als besonders geeignet empfohlen wurde, gedenken aber, da daselbst ein längerer Aufenthalt beabsichtigt wird, in nächster Zeit eine Villa zu beziehen. Der Großherzog hat sich von seinem leßten Unwohlsein wieder ganz erholt und macht sowohl zu Fuß wie zu Wagen größere Promenaden. | Anhalt. Dessau, 11. November, (Nat.-Ztg.) Der Landtag des Herzogthums wird durch folgendes Anschreiben des anhaltishen Staats-Ministeriums an den Landtags- Präsidenten auf den 3, Dezember zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen : j „In der Sizung des Landtags vom 6. April d. I. wurde die

; chweben- Vertagung ausgesprochen, in der Hoffnung, daß die damals balt:

den Verhandlungen über eine anderweite Gestaltung der nisse des Salzbergwerks Leopoldshall alsbald ¿um Abschluß