1883 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleiheschcines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig ehen ift. di: en Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Âreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver- mögen und mit seiner Steuerkraft. Defsen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer

Vnterschrift ertheilt.

älteren Zins[Geinreihe E

Oln 1B G Dee iteis-Aussbuß des Kreises Beuthen. Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit der Unter-

\chrift des Landraths und zweier Mitglieder des Kreis- Ausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.

Provinz Slesien. Regierungsbezirk Oppeln

Erster (bis . . .. ) Zinsschein (1.) Reihe zu dem Anleihescheine des Kreises Beuthen O Autaobe Bucbiiabe ..« Nr.» - Ulle» donn ark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen über . .….. Mark . .. Pf.

Der Inhaber dieses Zinssheins empfängt gegen dessen Rüdctgabe G s io und späterhin die Zinsen des vorbenannten Anleiheseines für das Halbjahr vom ... ten... . bis. ..... mit (in Buchstaben) Mark ...……. Pfg, bei der Kreis-Kommunal- Fasse zu Beuthen O. S. und bei den beïannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Breélau. E

Ren Di e is » vpn E T Kreises Beuthen.

Der Kreis-Aus\{uß des : Diger ins\ein if ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerbalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Sluß des Pezienden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

nmerkung. Die Namensunterschriften der Mi Kreis-Aus\{hu}ses können mit Lettern oder Faksimileftempeln gedruckt werden , do E, jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens- unters{rift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Slesien. Regierungsbezirk Oppeln. Anweisung zum Anleihescheine des Kreises Beuthen * . . . Ausgabe, Buwstabe .. . Nr. E a S R Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleihesheine des Kreises Beuthen Bu@stabe . . Nr. Es Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen die .te Reihe Zinsscheine für die fünf S ahre R R 18. 18 . . bei der Kreis-Kommunalkafse zu Beuthen und bei den mit der Zinsenzablung betrauten Stellen in Berlin und Breslau, sofern dagegen Seitens des als sol{en legitimirten Inhabers des Anleihe- \cheines kein Widerspru erhoben ift.

Beuliben, den is Ls 1

Der Kreis-Aus\{huß des Kreises Beuthen.

Anmerkung. Die Unterschriften der Mitglieder des Krei- Aus\{ufses können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt wer- den; dochþ muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unters{rift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung is zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden ‘leßten Zinésheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

. „ter Zinsschein. |

G ck 5. S

. „ter Zinsschein.

Anweisung.

Bekanntmachung.

Die neuen Zinsscheine zu den Oliliyelionen des vormals Her- zoglih nafsauishen Staatsanlehens von 2 000 000 FL., d. d. 12. Juli 1859, Reihe 111 Nr. 1—8 und Zins\{einanweisungen werden vom 2. Januar 1884 an bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Abgabe der alten Talons ausgegeben werden. N L /

Es können diese Zinsscheine auc dur die Köni lichen Regierungs- A und die Königlichen Bezirks-Hauptkafsen zu Hannover, üneburg und Osnabrück bezogen werden. i Z

Wer diese neen dur eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse ein- zureichen. E A

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbesceinigung ver- sehen, sogleich zurückgegeben und ift bei Aushändigung der neuen Zinsscheine wieder E A :

ormulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro- vinzialkafsen unentgeltlih zu haben. :

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er- Tangung der neuen Se nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-Präsidium in Wiesbaden mittelst be- sonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der Zins- seine zu ersetzen.

Wiesbaden, den 17. November 1883.

Der Regierungs-Präsident. Vertretung : de la Croix.

Nichtamtliczes. Dentsches Neich.

Preußen. Berlin, 4. Dezember. Se, Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen und hörten die Vorträge dex Chefs des Militärkabinets und der Admiralität.

Na@mittags 31/2 Uhr empfingen Se. Majestät den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Dimitri von Ruß- land und ertheilten sodann dem diesseitigen Botschafter in St. Peterskurg, General-Lieutenant von Schweiniß, Audienz.

Zur Feier des Geburtstages Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden fand gestern im Königlichen Palais ein kleineres Familiendiner statt.

Die Allerhöchste Kabinetsordre, mit welher das Coremedagesuc des fommandirenden Generals des T Armee: Ma icaut Be der Kavallerie von Tümpling, von Sr. is, lautet em Kaiser und König genehmigt worden

, taulet, nah der „N. A. Z.“, folgendermaßen:

Ich entspreche nunmehr Ihrem Mir unter dem 1. August cr. vorgelegten Gesucbe, indem I Sie hierdurch unter Bewilligung des erbetenen Abschiedes mit der geseßzlien Pension zur Disposition stelle. Es ift eine lange, besonders ehrenvolle Dienstlaufbahn, die I hier- dur beendige überall und immer gekennzeichnet ‘vird treuefte Pflihterfüllung und vollste Hingabe an die Anforderungen Ihrer Stellung jederzeit ein Muster von Ehrenhaftigkeit und au die

lieder des 4

stolzeste Erinnerung des Soldaten ehrenhafte Verwundung vor dem Feinde enthaltend. Eine folche Dienstlaufbahn kann Ih nicht ohne tiefe Bewegung zu Ende gehen sehen und ohne das Gefühl des wärmsten Dankes, welhem Ih noch einen besonderen Auédruck dadur zu geben wünsche, daß Ich Ihnen den anbei erfol- genden Schwarzen Adler-Orden mit Brillanten verleihe. Zugleich bestimme Ich, daß Sie in Ihrer Stellung als Chef des 3. S(le- sishen Dragoner-Regiments Nr. 15 au ferner verbleiben, damit Sie die wohlverdiente Ebrenstelle in der Armee behalten und damit der Name des Regiments auch ferner zum Ausdruck bringt, welche her- vortretenden Verdienste Sie \sich in einer 17jährigen Kommando- führung insbesondere um das Stlesishe Armee-Corps erworben haben. Ih wünsche recht aufrichtig, daß Ihnen no ein ret langer und glü@liher Lebenzabend bescieden sein möge, in dem Sie si der woblwollendsten und wärmsten Erinnerung Ihres Königs jederzeit versichert halten dürfen. Berlin, den 22. November 1883, Wilhelm.

An den General der Kavallerie von Tümpling, kommandirenden General des VI. Armee-Corps.

Der S@&lußberiht über die gestrige Sißung ded Hau es der Abgeordneten befindet si in der Ersten eilage.

Jn der heutigen (8.) Sizung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, nebst mehreren Kom- missarien beiwohnte, mate der Präsident dem Hause die Mittheilung, daß von dem Minister der öffentlichen Arbeiten und dem Finanz-Minister eingegangen sei: die Uebersicht der Normaltransportgebühren für Personen und Güter auf den Staatsbahnen, und ein Antrag Reichensperger (Olpe) wegen Annahme eines Gesehes über die Wiederherstellung der Ar- tikel 15, 16 und 18 der Verfassung.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein: Fort- seßung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staats- U ED In für 1884/85, und zwar a, Domänen,

nnahme Kap. 1, Tit. 3 und Tit. 5—9.

Zu Tit. 3 ergreift der Abg. Parisius das Wort, um auf den beständigen Rückgang des Ertrags aus den Domänenverpath- tungen im Stralsunder Kreise hinzuweisen. Des Weiteren fragte Redner den Minister, ob derselbe niht, nachdem die us Rügen eine Eisenbahn erhalten habe, dort mit dem

erkauf oder der Verpahtung von Domänenparzellen vor- gehen wolle?

einem Weder an der Lokomotive verbundene Zugleine an- gebracht sein, welche bei Personenzügen über den ganzen Zug, bei gemishten Zügen über sämmtliche beseßte Personenwagen B id R E G, m au reisenden Publikum die Mögl währen, im Falle dringender Gefahr die Bu E zu können, ist dieselbe bei den genannten Zügen an ben ängssfeiten der Personenwagen über den Fenstern hinzuführen, so daß solhe vom Coupé aus ergriffen und ge jogen werden kann. Behufs einheitliher Einrichtung und. Penv s der seitlichen ugen hat der Minister der öffent- lihen Arbeiten einheitlihe Bestimmungen getroffen. , Königs

_ Der Kaiserliche Botschafter am Kaiserli und li österreichish-ungarishen Hofe, Prinz Reuß, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. der Abwesenheit desselben von Wien fungirt der Sekretär Graf von Pourtalès als interimistisher 6e

scäftsträger. Der Königlih würltembergishe K 8 - Minister zu s

General-Major von Steinheil, i Aufenthalt aus Stuttgart hier angekommen.

Breslau, 3. Dezember. (Schles. Ztg.) Der i i ut oes

S élesishe Provinzial-Landtag KönigliWen Landtagskommissarius, Wirklichen Geheimen Rath und Ober-Präsidenten von Seydewiß mit folgender Rede er: Pn E 5 indie a

eine hochgeehrten Herren Mitglieder des Provinzial- /

Des Kaisrs und Königs Majestät baben uni bie Alke Ordre vom 12. Oktober d. I. die Berufung de „Land- tages der Provinz Schlesien zum heutigen Tage za bes fehlcn geruht, und ih habe die Ehre, Sie, Herren, nadem Sie der verfassungsmäßig von mir elaßenen CGin- ladung gefolgt sind, als Königlicher Kommissarius bier zu

Seit dem leßten Provinzial-Landtage if ein größerer verflossen, innerhalb dessen die Provinz im vorigen Jahre längere Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers und E beglut worden ist; wie dem erhabenen theuren Landesherrn die treu Pen entgegenslagen, so haben auch die Bewohner urseret

rovinz mit cinander gewetteifert, thatsählich ihre Treue und

dem Crlauhten Kaiserlichen Herrn während Allerböhstdessen Ars wesenheit zu bezeugen, und es wird Ihnen, meine hogeechrten Herren, zu hoher Genugthuung gereiht haben, daß des Kaisers und Majestät geruht baben, in ciner an mi gerihteten und von veröffentlichten Allerhöchsten Ordre vom 13. September v. J. „Aller- bödstibre Freude und Ihren Dank für die zablreihen Beweise von Liebe und treuer Anbänalitbkcit, welche Allerböcstdemselben auf Schritt und Tritt aus allen Kreisen der Einwohnerschaft der Pro- vinz entgegengebraht sind“, Auédruck zu geben.

Wahrend des laufenden Jahres find viele Theile der Provinz durch wiederbolte Ueberschwemmungen heimgesuht worden. Der

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius erkannte an, daß die wirthsaftlihen Verhältnisse der Domänenpächter im Stralsunder Kreise sih in einem beständigen Rückgang befänden. Zwei Gründe seien für diesen Rüdckgang bestimmend. Die wirthschafilihe Prosperität, deren

Provinzial-Aués{uß hat aus den der Provinz zur Disposition stehen- den eigenen Mitteln den von Wassershäden betroffenen Kreisen und Gemeinden wesentliche Unterstüßungen gewährt, denen es zu danken ift, daß die Spuren der Verhcerung zum is Theil beseitigt werden konnten, und au die Privatwohltbätigkeit hat in anerkennens-

dieser Kreis sih in den fünfziger und im Anfang der scchsziger Zahre erfreute, habe den Pachtzins dort sehr hoh getrieben. Daun seien in den siebziger Jahren sledte und Mißernten eingetreten. ehnishe Gewerbe seien in dieser Gegend nicht vorhanden. Auh Zuckerfabriken gebe es dort nit, da die Domänenpähter niht im Besiß der für solhe Anlagen erforderlihen Betriebskapitalien seien. Die Drainage befinde sich noch in den erflen Anfängen. Dazu kämen noch die hohen Baulasten, die dort härter auf den Domöänenpächiern lasteten als in anderen Kreisen. Er habe si deëhalb bereits vor drei Jahren entsWloFen, bezügli der

Baulasten Aenderung in den Pa@htkontrakten vorzu- nehmen, und er sche e au mit einer gewissen Beruhigung, wenn der Pachtzins für

dort noch etwas weiter heruntergehe. Die Frage der Domänenparzellirung lasse si nicht prinzipiell beantworten, sie müsse individuell und nach örtlihen Rücksichten entschieden werden. Eine gewerbsmäßige D werde an ihm nie einen Vertheidiger finden. Jm Allgemeinen könne er die F elru ae dahin beantworten, daß er weniger dem

erkauf als der Verpahtung von Domänenparzellen zuneige.

Der Abg. Dr. Seelig fragte bei dem Minister an, ob die Domänenverpahtung niht planmäßig mit der Aufforstung von minderwerthigen Domänenländereien vorzugehen beab- sichtige, und wem die Nußung und der Schuß dieser auf- geforsteten Länd:reien übertragen werde? s

Der Staats-Minister Dr. Lucius erwiderte, daß die Frage, ob Domänenländercien aufzuforsten seien, bei jeder Domänen- verpahtung erwogen werde. Die Nußung und der Schuß der aufgeforsteten Ländereien werde bisweilen dem betreffenden Domänenpächter, bisweilen der Forstverwaltung überwiesen. Eine D Regelung dieser Frage sei niht thunlich.

Der ‘f Quadt erkundigte sich nach dem Fortgang der Jnster- und Pregelregulirung.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode kam auf das Programm des Eisenacher Bauernvereins zurück. Jn demselben werde eine Domänenparzellirung überall da gefordert, wo dies N sei. Das heiße nichts anderes, als die Begehrlichkeit einzelner S E d.r Bevölkerung auf Kosten der Gesammthzit an- zufachen.

_ Der Abg. Parisius erklärte gegenüber dem Abg. Frhrn. von Minnigerode, daß jener Passus aus dem Eisenacher Pro ramm die Zustimmung eines Theiles seiner Freunde nicht gefunden habe. Die Bemerkungen des Ministers über die landwirth- schaftlihen Verhältnisse finde Redner nicht zutreffend, eine Supposition, die von dem Staats-Minister Dr. Lucius mit Nachdruck zurückgewiesen wurde.

Der Abg. Dr. Wagner glaubte, daß es besser sei, den vorhandenen Bauernstand zu s{üßen, als durch Parzellirung der Domänen neue Bauern zu \{afen. Redner wies an der Hand einex Anzahl von Berichten des Vereins für Sozial- politik na, daß der Kleingrundbesiy besonders dur jüdische Auswucherei schwer bedroht sei; er müsse den Minister auf- fordern, die Frage riner Beseitigung des Wuchers und der Beschränkung der ae CUERNULE in Erwägung zu ziehen.

Die Angriffe des Abg. Dr. Wagner auf das Judenthum gaben zu einer heftigen Debatte Veranlassung, an der fih die Abgg. Büchtemann, von Ludwig und Dirichlet betheiligten.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen, und nah einer langen Reihe persönlicher Bemerkungen der Titel 3 genehmigt.

Bei Schluß des : Titel 5. Ÿluß des Blattes begann die Berathung von

Entsprechend der im 8. 48 des Bahnpolizeireglements für die Eisenbahnen Deutschlands gegebenen Vorschrift soll zur

Verständigung zwischen Zugpersonal und Lokomotivführer bei

Find zwei verstorben, zwei baben Wh

die Domänen | desselben vom le

werther Weise den Bedrängten, die in ihrer Exiftenz gefährdet waren, Hülfe gebrat ; ein voller Ersaß der erlittenen Schäden hat selbste redend nicht gewährt werden können.

Die umfangreichen Uebers{wemmungen, dur welche die Provinz

in den leßten Zahren wiederholt gesckädigt worden ift, babex die Er- wägun die geeignet sind, der Wieterkehr solder Beschädigungen vorzubeugen oder diejelben zu mindern; diesfalls bei Jhnen L IEnDE Anträge werden von Ihnen sorgfältiger Prüfung und wohlwo :

lung zu unterziehen sein, und Seitens der Staatêregierung, ihrer Be- deutung entsprechend, gewürdigt werden.

nahe gelegt, inwieweit Maßregeln getroffen werden können,

ender Veurthci-

Aus dem Landtage \ind je%s Mitglieder ausgeschieden, und zwar r Mandat niedergelegt, ein Mit- lied hat seinen Wohnsiy innerhalb der Provinz aufgegeben, und das. Ss\ceiden cines Mitgliedes war dadur veranlaßt, daß die Wahl ten Landtage für pngüllig exflärt worden ist. Ge- S. 22 der Yrov. Ordnung \ind biernac alsbald Neuwablen an- geordnet worden ; die Wablverhandlungen werden Ihnen zur Beschluß- fassung gs &. 23 der Prov. Ordnung vorgelegt. on Seiten der Staatsregierung werden Sei: nur die Vorlagen, betreffend die Neuwablen von Mitgliedern und Stellvertretern der Ober-Ersaizkommission und der Bezirkskommissionen für die klassifi- zirte Cinkommen- und Klassensteuer zugehen ; Jhrer Berathung werden darum vornehmlich die die Provinzialverwaltung betreffenden Vor- lagen des Provinzialauss{usses unterliegen; aus denselben werden Sie entnehmen, daß die Geschäfte der provinziellen Selbstverwaltung zwar an Umfang gewachsen sind, Sie werden aber auch mit Genugthuung karaus den günstigen Stand derselben und die Möglichkeit ihrer Aus- dehnung auf weitere, innerhalb des Rahmens der Provinzialverfafsung liegende Gebiete erkennen. Sghließlih bedatf es, meine hochgeehrten Herren, wohl meiner- seits kaum der Versicerung, daß i, wie bei den vorhergehenden vier Landtagen, bei welchen ih die Ehre hatte, as Tiaer Kom- missarius zu fungiren, bemüht sein werde, die Arbeiten des La ndtage# zu fördern, und der Wohlfahrt unserer Provinz mit Ihnen n Kräften zu dienen. Im AllerböWsten Kultrdas erkläre ih biernach den XXX, Yto» vinzial-Landtag der Provinz Schlesien für eröffnet.

Sachsen, Dresden, 3. Dezember. (W. T. B.) Der König begab si heute nah Chemniß zur Eröffnung des. at véy cen großen Cent und kehrte Nach- mittags hierher zurü. 2

: L (Dr. J) Die Zweite Mam. ¡Are z per Sißung vom 27. v. M. dein Vorberathung genom-

Staatsschuldbuches in j n im Vernehmen men und denselben der Ges Geute berieth die

mit der Finanzdeputation (haba indebie

Kammer den Etat der au i den, Ausgaben für Reichszwecke. ihe Postulate wurdet, dem Antrage der vom bestellten Referenten ent-

den sprechend, unverkützt und zwar, abgesehen von Postulaten für dié ( zu Wien und ea, die eine Minderheit von 16 bez, 19 Stimmen ou G ha L einstimmig. Eine Diskussion knüpfte an E Kap. 107, Vertretüng ens im Bundesrath, von dem

Ackermann geäußerten daß die sächsische Regierung

Bu

i onen, welhe mit der Vor: Lud ürfe betraut sind, ausgiebig&t als in der vertreten lassen möge. Staat

Minister Frhr. von riß sicherte die Erfüllung dieses

Wunsches zu. E ¿0 au, 3. ember. „T. D. i

der (Anbalt E Landtages stand die otra

treffend die Berinderunden 7e P eopold8hal Veeingetreten

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fend A die Herstellun des hierdurch gestörten Gn

ewichts im Staatshaushalt, zur Berathung. Der Staa

inister von Krosigk erklärte: Die Unterhandlungen mit t

allen Zügen eine mit der Dampsfpfeife der Lokomotive oder mit

Staat wegen käuflicher Ueberlassung von Scereiteli e abgebrochen; erst heute sei ein