1872 / 30 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Res. Landw. Bat. Cöln Nr. 40; Dr. Aron, Dr. Berger, Assist. Aerzte des Beurlaubtenstandes vom Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35, Dr. Beigel;/ Assist. Arzt des Beurlaubtenstandes vom Res. Landw. Bat. Cöln Nr. 40, sämmtlich der Abschied bewilligt. Adelheimy, Assist. Arzt a. D., während des Krieges 1870/71 bei der Belagerungs- Art. vor Paris im Dienst gewesen, Venfion bewilligt.

Berichtigung. Im »D. R. u. Pr. St. Anz.« Nr. 24 vom 27. Januar 1872, S. 525, 1. Spalte; Zeile 30 von unten. muß es heißen: v. Sichart, Hauptm. 2c., als Lehrer zur Artillerie- Schieß-Schule, anstatt zur Artilleric- u. Jngenicur-Schule, verseßt

Uichtamtliches.

Türkei. Konstantinopel, 30. Januar. Sami Pascha wurde zum Marine-Minister, Mustapha Pascha zum Großmeister der Artillerie ernannt. Weitere Minijsterverände- rungen stehen bevor. i |

1. Februar. General Abdul-Kerim Pascha ist an Stelle Efsad Paschas zum Kriegs-Minister ernannt worden.

ANußland und Polen. St. Petersburg, 1. Februar. Der »Reg. Anz.« veröffentlicht Folgendes: Der Wirkliche Staats- Rath Frhr. v. Offenberg ist seiner Stellung als diplomatischer “Agent und General-Konsul in den vereinigten Fürstenthümern der Moldau und Walachei, anläßlich einer ihm übertragenen besonderen Mission bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika; und der Wirkliche Staats-Rath Katakafi, seiner Stellung als außerordentlicher Gesandter und bevolU- mächtigter Minister bei den Vereinigten Staaten - von Nord- amerika, mit Quzählung zum Ressort des Ministeriums des Auswärtigen enthoben. Der Staats-Rath Sinowjew, der Bot- schaft in Konstantinopel attachirt, is zum diplomatischen Agenten und Generál - Konsul in den vereinigten Fürsten- tbümern der Moldau und Walachei ernannt. -

Moskau, 1. Februar. Als im vorigen Jahre die Nach- richten von den großen Sreignen in Frankreich, roelche die Auferstchung des Deutschen Reiches bewirkten, alle deutschen Herzen böber schlagen ließen , vereinigte sich cine Anzahl an-

esehener biesiger Deutscher zu eineni Festmahle, und es wurde

ei demselben der Beschluß gefaßt, cine solche Feier auch in.

diesem Jahre wiederkehren zu lassen. Getreu diesem Beschlusse

batte fich am 27. Januar eine Anzahl deutscher Reich8angehö-

riger 1n den Sälen des-Hotel Dusaux versammelt, um beim fröblichen Mahle das Andenken an jene große Zeit zu erneuern,

- rvelche ihnen ein mächtiges Und einiges Vaterland Gul Die Reibe der Trinksprüche wurde eröffnet durch ein vom Redakteur Hanne- mánn ausgebrachtes Hoch auf Se. Majestät den Kaiser von RUß- land, wodur den Gefühlen des Dankes und der Verehrung Aus- drucck verliehen wurde, welche die unter seinem erbabenen Schuße lebenden Deutschen für Rußlands Herrscher hegen. ler des biefigen Konsulats des Kaiserlich Deutschen Reiches, Thb. von Becherer, welcher den augenblicklich von Moskau ab- roesenden Konsul ‘vertrat, brachte sodann das Wohl Sr. Majestät des Deutschen Kaisers aus, welches bei den Anwesenden ein ebenso begeistertes Echo fand, wie das erste Hoch. Es wurde sodann bes{lossen, folgendes Telegramm abzusenden :

s »Sr. Majestät dem - Kaiser Wilhelm in Berlin. Deutsche Reichs- angehörige in Moskau, zur Feier E Eng ibres Vater- landes zum festlichen Mahle versammelt; bringen Eurex Kaiserlichen Majestät ehrfurcht8voll den Tribut ihrcs Dankes und ihrer Verehrung dar. Hoh Wilhelm der Siegreiche! «

Auf dieses Telegramm ging folgende Allerhöchste Ant- wort ein:

»Berlin,; 28. Januar; 9 Uhr 50 Minuten. An den Kanzler des Konsulats des Kaiserli Deutschen Reiches Th. von Becherer in Moskau. Den zum Feste versammelten Deutschen in Moskau spreche Ich Meinen aufrichtigen Dank aus für den Festgruß bei der Feier zur Erinnerung an die Gründung eines neuen Deutschen Reiches.

Wilhelm.«

Den beiden Trinksprüchen auf die Monarchen folgte ein dritter in poetisher Form auf das deutsche Vater- Land, von Hrn. Schumacher mit warmer Begeisterung vor- getragen und von den Anwesenden jubelnd begrüßt. Noch man)’ ernstes und heiteres Wort ward geproen und die Klänge vaterländischer Weisen trugen nicht wenig zur Erhö- bung der Feststimmung bei. Allgemein" war der Wunsch, im nächfstcn Jahre wieder ein ähnliches Fest, womöglich mit grö- ßerer Betheiligung zu feiern. Als der pafssendfte Tag dafür wurde der 6. (18.) Januar, der Tag der Proklamirung des Deutichen Kaiterrcihs vorgeschlagen und sodann ein aus fünf Personen bestehendes Komite gewählt, welchem dié Ausfüh- rung dieses Beichlusses Übertragen ward.

_ Schweden und Norwegen. Christiania, 2. Februar. Heute wurde der Reichstag eröffnet. Die im Auftrage des

applawdirt.

Der Kanz-_

Königs von dem Staatsrath Stang verlesene Thronrede kündigt verschiedene Vorlagen an, U. A. die Bewilligung von Geldern für neue Befestigungs8arbeiten und Beschaffung ver- besserter Waffen, sowie die Errichtung technisher Schulen in Christiania und Bergen.

Amerika. R EL 0e 10. Dezember 1871. Am.1. d. M. hat Don Benito Juarez seine neue Präsidentschaft für die nächsten vier Jahre angetreten. Um 2 Uhr Nachmittags präsentirte er fich vor dem Kongreß, begleitet von den Mitgliedern seines Übrigens durchaus nicht modifizirten Kabinets.

dann nében jenem seinen Siß unter einem Thronhimmel ein und las mit leiser, fast unverständlicher -Stimme eine längere Rede ab, die im Ganzen kühl Ae wurde und wenig befriedigte, worauf der Präsident des Kongresses, Don Alfredo Chavero,. ihm antwortete.

- Aus der Rede des. Hrn. | an eine Aenderung in der bisherigen Politik nicht zu denken

ist. Als daher Hr. Chavero am Schlusse seiner Erwiederung |

dem ille ee fa die Dankbarkeit des merikanischen Volks ver- bieß, falls er auf seiner Bahn fortschritte, wurde nur schwach Dafür war aber Hr. seltsamen Ovation, die freilich nicht einmal so seltsam ist, wie thre kommentarlose Erwähnung im offiziellen Theile des »Diario official.« Es wurden nämlich von den

ville

Universums. Es lebe Mexiko! 1. Dezember 1871.« Den ganzen Akt des neuen Regierung8antritts nahm die

biesige Bevölkerung Ungemein lau auf. an bemerkte auf

en- Straßen keine Réegung weder für noch gégen. Abends! war, troß dex Aufforderung des Magistrats, auch kein einziges F

Privathaus illuminirt.

An demselben Tage bewilligte der Kongreß die vom Gou-| “vernement längst geforderten außerordentlichen Vollmachten,

doch nur für die Zeik und die Umstände, wodurch die Forderung motivirt worden. Immerhin tritt Hr. Juarez seine

danach das Recht, alle Aufrührer, die mit den Waffen in der

Hand gefangen werden, standrechtlih zu richten und erschießen |

zu lassen, ferner soviel Soldaten gewaltsam auszuheben, als nöthig scheint, endlich sich das zur Unterdrückung der Revo- [lution erforderliche Geld auf alle Weise d beschaffen-

Die revolutionäre Bewegung des hat gar keinen Anklang gefunden: Er selbst ist noch nicht über den

Staat Oajaca Ps ommen und hat nit einmal einc F

a R auf Veracruz gemacht, wodurch er seine pre- äre Lage vevrbesjert hätte. Um fo verwunderlicher ist es, daß die Truppen der Regierung, die nur in drei Kolonnen von je 3000 Mann von drei verschiedenen Seiten vorxrückten, sich vor

der faum ein Drittel derselben betragenden Macht der Jnsur-

genten ohne Kampf zurückzogen. Da Porfirio Diaz wenig Geld hat, ist auch der gefürchtete Uebertritt von Regierungstruppen nicht mehr zu beforgen. Der andere nichts ausgerichtet; allerdings hat die Regierung auch -ihm nichts angethan. :

Dagegen scheint General Donaio Guerra von Duraùñgo i

her den reichen Minen-Ort Jacatecas ernstlich zu bedrohen.

Das Schlimmste, was die Regierung bis jet betroffen,

ist, daß sie in der leßten Zeit den bedeutenden Hafenplaß Ma- atlan verloren hat: Am 17. v. M. nämlich pronunzirte \ich ie dortige Garnifon gegen ava und gegen den Gouverneur des Staates Sinalva, Buelna. Cxcefse fänden nicht statt, da der Gouverneur, ohne Widerstand zu leisten, sich sofort an Bord des im Hafen liegenden nordamerikanischen Kriegsdanm- pfers yMohican« flüchtete. Der an seiner Stelle von den Re- bellen eingesezte Mateos Mazaña, ein Kaufmann, forderte am 19. von dem L aus Fremden bestehenden andels- stande eine Anleihe von 100,000 TA Zwar ift fie rund abgeschlagen, wird aber wenigstens theilweise gewaltsa eingetrieben werden. ; Zu. Guaymas im Staate Sonora hatte sich \chca am 29. Oftober die Garnison pronunzirt und dabei den Obersten Vega und andere nicht damit einverstandene Offiziere ermordet. Die Meuterer“ erpreßten vom Handel 15,000 Pesos, und er- zwangen von Hrn. O. Bartning die Yahblung von 30,000

Qeles für noch nicht liquidirte Zölle auf Waaren, die, dem|

dausc Störzel, Bartning u. Co. gehörig, noch im Zollhause s befanden; Hr. Bartning zahlte, doch unter Protest vor em Konsul der Vereinigten Staaten. Die Insurgenten chiff ten fih darauf ein, landeten an einem anderen Küstenorte vo Sonora und marschirten auf Alamos, wo ein Zusammenstob

Fr legte in die Hände | des Präsidenten des Kongresses den üblichen Eid ab, nahm |

Juarez war zu entnehmen, daß

Juarez Gegenstand einer |

ribünen | Photographien des Hrn. Juarez- herabgeworfen mit der Unter- | \chvift: »Dies ift der große hochverdiente Mann, die Bewun-| L der sozialistishen Demokraten von Belle-k

er Gegenstand der Liebe der Jnternationalen def

| l Regierung f mit diktatorischer Gewalt bekleidet an. Die Regierung hat!

eneral Porfirio Diaz F

nsurgent, Treviïio, hat im Norden auc}

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mit Regierungstruppen zu erwarten stand. . Guaymas war -

bald wieder in Händen von Streitkräften des Gouvernements.

Nach allem diesem erscheinen die Zustände im ganzen Lande augenblicklich als recht traurig, besonders da allenthalben kleine Guerillabanden auftauchen, die unter dem Rufe: »Es lebe Porfirio Diaz!« rauben, plündern, morden und Land- straßen und flaches Land unsicher, Händel und Wandel fast unmöglich machen. :

Die Regierung scheint den festen Willen zu haben möge es ihr bald gelingen, die geslörte Ordnung auf gescßtlicher Basis wiederherzustellen.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 3. Februar. Der dem Hause der Abgeordneten vorliegende Entwurf eines Geseßes, betreffend die Ab- [ösung der den geistlichen und Schul-Jnstituten, fowie den frommen und milden Stiftungen 2. zu- stehénden Realberechtigungen, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden- König von Pkreufien 2c. verordnen , mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie; für diejenigen. Landestheile, in welchen das Geseß, be- treffend die Ablösung der Reallasten und die Regulirung der guts- S E bäuerlichen Verhältnisse vom 2. März 1850 Gültigkeit at; was folgt:

F. 1. Das Gesebpy betreffend die Ergänzung und Abänderung des Ablösungs8gefseßes vom 2. März 1870 bezüglich der Ablösungen der

den geistlichen und Schul-Jnstituten, sowie den frommen und milden |

Stiftungen 2c. zustehenden Reallasten vom 15. April 1857 (Geset- Sammlung S. 363 f.) wird a. L nas F. 2, Das B vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Neallasten und-die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse (Gesez-Sammlung Seite 77 f) fommt fortan auch in Ansehung derjenigen Berechtigungen, welche Kirchen, Pfarren, Küstereien, [RORaes geistlichen Jnstituten, kirchlichen Beamten, öffentlichen Schulen und deren Lehrern ,' höheren Unterrichts- und Erziehungsanstalten, i vaigiaw 7 und milden Stiftungen oder Wo lthätigkeitsanstalten, sowie en zur Unterhaltung aller vorgedachten Anstalten bestimmten Fonds MAIN mit nafolgenden Bestimmungen zur Anwendung. | è C. 3. Alle im §. 2 bezeichneten Realberechtigungen sind, soweit sie nicht bereits in feste Geldrente verwandelt worden , auf den An- trag sowohl des Berechtigten, als des Verpflichteten, nach den Grund- säßen des Ablösungsgeseßes vom 2. März 1850 auf ihren jährlichen Geldwerth zu berechnen und demnächst unter Anwendung der in den §§. 19 bis 25 a. a. O. bestimmten Preise in eine Roggenrente zu ver- wandeln. Der im §. 26 a. a. O. angeordnete Abzug von 5 Prozent wegen der geringeren Beschaffenheit der Getreide-Abgabe im Verhält- niß zum So Getreide bleibt dabei ausgeschlossen. Die Roggenrente ist in Gelde, nach dem jährlihen nach Maßgabe der §§. 20, 21 und 23 bis ecins{ließlich 25a. a. O. ermittelten Markt- preise abzuführen. : 4. Die nach §. 3 ermittelten, sowie die \{chon recht8verbindli N Renten (§§. 3 bis 6 des Gescßes vom 15. April 1857 unn aut den Antrag des Berechtigten, wie des Verpflichteten ab- gelöst werden. |

Zu diesem Behufe wird der jährliche Geldwerth der Roggen- renten nah dem Durchschnitt der bei der Abführung maßgebenden Marktpreise berechnet. Bei Ermittelung dieses Durchschnitts werdcn die Preise der lebten vier und zwanzig Jahre vor Anbringung des Ablösung8Lantrages mit Wegla qug der beiden theuersten und der beiden wohlfeilsten zu Grunde gelegt.

F. 5. Der nach §. 4 festgestellte Jahreswerth der Reallasten wird a) wenn der Antrag von dem Verpflichteten ausgeht, zum 25fachen Betrage, b) wenn der Antrag von dem Berechtigten aus8gcht; zum 22?/fachen Betrage, durch Kapital abgelöst.

Die Abfindung erfolgt durch die Vermittelung der Rentenbanken. Dem Verpflichteten steht jedo frei, baar zum fachen; beziehungs3- weise zum 22?/fachen Betrage abzulösen.

g. 6. Bei der Ablösung durch Baarzahlung ist der erp tete befugt, das Kapital in vier auf einander folgenden einjährigen Ter- minèn von dem Ablaufe der Kündigungsfrist an gerechnet; zu gleichen Theilen abzutragen. A der Berechtigte nur solche Theilzahlungen anzunehmen verbunden, die mindestens 100 Thaler betragen. er jedesmalige Rückstand ijt mit 4 pCt. eti zu verzinsen.

§. 7. Für die Vermittelung der Rentenbank ist das Geseß vom 2. März 1850 (Geseß-Sammlung Seite 112 f.) maßgebend. Dabei bleiben aber diejenigen Bestimmungen, welche eine Tilgungs8periode von 41/4z Jahren vorausseßen; ohne Anwendung, und LUerbe treten nachfolgende Abänderungen des Rentenbank-Gesebes ein:

-1). Der Beregte i den nach §. 5 berechneten Betrag in eren

Rentenbriefen nach ennwerthe, und soweit dies durch solche nicht vollständig geschehen kann, in baarem Gelde.

2) Der Besißer des pflichtigen Grundstücks hat vom Zeit- punkte der Rentenübernahme und während der Tilgungsperiode von 964 Jahren an die Rentenbank eine Jahresrente zu entrichten, welche 45 vom Hundert der an den Berechtigten zu gewährenden Abfindung beträgt; Rententheile unter einem vollen Silbergroschen werden von der Reutenbank nicht übernommen ; vielmehr wird der 25- oder 222/ fache Betrag derselben, e nachdem die Abfindung gemäß ‘F. 5a. oder 5b, exfolgh von dem Besißer des verpflichtêten Grundstücks un- mittelbar an den Berechtigten gezahlt.

3) Dié Ueberweisung von Abgabenrücständen auf die Renten-

bank nach Vorschrift des §.-99 des Ablösungs8geseßes vom 2. Mär 1850. ist unzulässig. P O s

‘der’ seit ciniger Zeit hier weilende A Staatsrath E E ie

F. 8. Die nach dem Gesehe vom 26. April 1858 (Gescß-Samm- lung Seite 273) erfolgte Schließung der Rentenbanken t bee Aus- a des gegenwärtigen Geseßes nicht im Wege. Jedoch findet die Bermittelung der Rentenbanken nur bei denjenigen Kapitalablösungen statt, welche bei der zuständigen Auseinandersezungs-Behörde bis zum 31. Dezember 1873 beantragt werden. Für den Berechtigten geht mit Ablauf dieser Frist die Befugniß, auf Kapitalablösung anzutragen, mit Ausnahme des im folgenden Paragraphen gedachten Falles über- haupt verloren.

__§. 9. Bei einer Zerstückelung von Grundstücken sind die Berech- tigten zu fordern befugt, daß ihre Geld- und Roggenrenten, welche nach der Vertheilung unter 4 Thlr., bes ungemelse 2 Scheffel Roggen betragen, durch Erlegung des Bfachen Baarbetcages abgelöst werden.

Zu diésem Behufe wird der Jahreswerth der Rente auf die im §. 3 4 e Weise berechnet. na h auf die im §

. 10. Die Provokation auf Umwandlung (§. 3) oder Ablösung §. 4) seitens des Berechtigten muß \ich mit Ausnahme des im. . 9 gedachten Falles stets auf alle Reallasten erstrecken; welche für ihn auf den Grundstücken L Gemeindeverbandes haften. Sind mit dem Provofaten Grundbesißer einer anderen Gemeinde zum O U en oder zu Diensten gemeins{haftlich verpflichtet; so muß der Bercchtigte seine Provokation zuglei au gegen die Grundbesißer ditser Gemeinde hinsihtlich aller auf deren Grundstücen für ihn haftenden Reallästen richten. : - Die Provokation auf Umwandlung oder Ablösung seiten8 des Verpflichteten muß si auf Pn seinen Grundstücken gegen alle im §. 2 bezeichnete Berechtigte obliegenden Reallasten erstrecken.

Die Zurücknabmé einer angebrachten Provokation i} unzulässig.

_§. 11. Jn allen Auseinanderseßungs- Angelegenheiten ( Gemein- heit8theilungen; Ablösungen und Regulirungen der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse) steht die Vertretung und Wahrnehmung der Rechte der im §. 2 gedachten Berechtigten den betreffenden ordent- lichen Behörden zu.

§. 12. Sind vor Verkündigung des gegenwärtigen Geseßes Fest- sebungen; welche mit demselben nicht im Einklange stehen, bereits auf rehtsverbindlihe Weise zu Stande gekommen, so behält es bei den- selben sein Bewenden.

Ueber die Befugniß, auf Verwandlung der Reallasten in eine Roggenrente oder auf vollständige Ablösun anzutragen y entscheiden esch ee jene Festsebungen ; sondern die Bestimmungen dieses

ches. ; :

/ Kunst und TVissenschaft.

__ Berlin, 3. Februar. Am Mittwoch, den 31. v..Mts., wurde im großen Saale des Restaurant Müller hierselbst das vierzigjährige Bestehen des »Magazins für die Literatur des Auslandes« unker seinem Begründer und Redacteur, Herrn ao eph Lehmann, im Freundeskreise festlich begangen. Am 24. Januar 1832 erschien, damal8“ als ein selbständiges. Beiblatt der unter dem Kuratorium des * Geh. R E: Rathes Philipsborn Leh Den »Allgemeinen Preußischen Staats - Zeitunge, die erste (Probe-) Nummer des »Ma- azin9«. Die Leitung diescs Beiblatts wurde dem Herrn Joseph chmann Übertragen, welcher der Redaktion der Staats-Zeitung als Mit- glied angehörte. Vom Februar 1832 an erschien das Blatt regelmäßig wöchentlih dreimal bis zum Jahre 1843, wo es als ganz selbständige Wochenschrift in den Verlag der Buchhandlung von Veit u. Co. übcr- ging; vor allem wissenschaftliche und ästhetishe Zwecke verfolgend,

welchen Tendenzen es bis heute treu geblieben ist. : Im Verlaufe des Gean: das ein- Komite, bestehend aus den Herren Dr. Berthold Auerbach; Prof. v. Holßendorsf; Dx Julius Roden- berg, Präsident Dr. v. Rönne, Geh. Post-Rath Dr. Fischer und der Kaufmann William Schönlank, zu Ehren des Jubikars- veranstaltet hatte, gedachte zuerst Prof. v. Holßendorff in längerer Rede der Verdicnste des »Magazind« und seines Schöpfers und Leiters8, unter denen es besonders hervorgehoben werden müsse; daß derselbe in sciner sel- tenen langjährigen Wirksamkeit als Lehrer auf fast allen Gebicten des Kulturlebens, als Lehrer in den verschiedenen Qweigen der Wissen- chaft, der Kunst, selbst der Politik, und hier namentlich in ihren eziehungen zum Auslande, thätig gewesen sei. Der Wirkliche Legations - Rath fen Dr. Aegidi l le mit eineni Toast auf den Gefeierten, dessen Journal im Bereich der Literatur eine Wirk- samkeit entfaltet habe, wie fie in der Politik dem Auswärtigen Amte ufomme. Die humanitäre Pflege der Beziehungen von Volk zu olf“ habe zur Voraussezung die - rechte Würdigung der Kräfte undVorzüge der fremden Nationen. Hiefür babe Ioseph Leh- mann seit 40Jahren verdienstvoll gewirkt; ihm nes dafür die Anerken- nung des Leiters der deutschen Politik; dessen Glückwunsch hiermit dar- zubringen Redner si beehre. Dr. Berthold Auerbach erinnerte an die poctisheBedeutung des » O Unter den folgenden Festrednern ist noch zu erwähnen der Stadtrichter Lehfeldt, welcher dem Deutschen, Reiche und dem Reiche der Wissenschaft ein Hoch brachte, der Dr. Rodenberg der in einem poetischen Toast die Frauen feierte; ferner der Geh: iben Dr. jur. Fischer, der in sein Lebehoch ein Glückwunsch- reiben des General-Postdirektors Stephan verwebte, welcher durch eine Dienstreise an dèr Theilnahme am Feste verhindert wär. Auch

der Bruder Heinrich Heine's, war unter den Gästen und längere Ansprache an den Jubilar. :

Das’ von dem Fe Ober-Präsidialbureau in Bre lau erausgegebene Handbu er Provinz Schlesien is für 1872 o eben im Verlage von W. G. Korn in Breslau erschienen. Dasselbe enthält in seiner ‘ersten Abtheilung »Schlesische Instanzien-Notiz«, den

Nachweis der- Königlichen Civil-Verwaltungs-, sowie ständischen und Kommunalbehörden ; der Geistlichkeit, der Medizinalpersonen, Unter-

eine