1872 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

T Tia Si L a C E T Era G Ür Dit it Pet E EE

| ; 734 : : E A 739 ° A Y L ; ; } antragende troy seiner Kenntniß eines älteren Rechtes auf Ein- | ein Bedürfniß für eine-. i : Auch dem kommandirenden General des XIV. Atmee- | vollzicher waren früher verkäuflich. Dem Reichskanzler ist een Ï tragung in bona fide sei oder nicht, Die. von der S tigae B ate befe O Y A Nee eitZd n fei

Daa 005 0E aide Pee Ce D RERLE A M N E ringe E E Mau M By. dito?” Lia I C E M50 tg. A d frohe, Ab nzit cat fir ul: h

; ; et gegeben, diese Stellen gegen ck Entschädigung einzuziehen tene lekt i ; 2 11 ‘gieru ordd Begeeal dr Ie on Banset n Saa | 2a haf nt guf Lecti6en Ünigwunge unreethgliden | Jr Donibut v. WaMcon unt Dr e Sol die mite: | Wi 10e Borse, f°, ml de deren She der V ; AOLLAA itig | Rechtszustand zu beseitigen. Les “+ ois F geseht durch die Herren Meyer (Celle), Dr riä und den | fler f F Ae, O alCaG UN ähnlichen Jnhalts von Sr. Majestät zugegangen. S Nach dem Geseh vom 14.. Juni 1871, betreffend die | S dent , Vr. Zachariá und den | Dr. v. Goßler si gegen den Antrag, die Herren Graf Brühl M R p R B ne | wenn B Sethet Be O0 j ag | R Be Mea AE Bd BIO 1 l | e «R o fa Win fe aen g | Gerichtshofe für Elsaß und Lothringen „- tritt- das Bun- F ege ‘die Fassung der Komnussion, welche die §8. 4, 9 und 10 N S Royer SLUjorttät richtet: : 5 Z idt u Leipzia als oberster Gerichtshof - i f. E ZJ. 2, F Un abgelehnt und au der Eingang des Geseßes mit ;

»Tch spreche dem Il. Armee - Corps am Jahrestage ; an welchem Fe Elsaß E E A [le des* G onBh ofes zu cófe ov Alage durch folgenden einzigen Paragräphen Inge Lr A Beschlüssen g der Dorma ge 4 E B : r Re

vor einem Jahre dasselbe durch seinen Heldenmuth unter den s{wie- Paris. Durch das Gesey vom 11. Dezember 1871, betreffend F »Die Eintragung des Eigenthumsüb ; g gierungsvorlage unverändert genehmigt. e, 5 ; i ls Meinen | F, / : : eseßes über die Gewährun g des Eigenthumsüberganges und deren Folgen | Es folgte als : rigstén Umständen den glorreichen Krieg beendete, nochma die Ausdehnung der Wirksamkeit des Gesehes Uber können nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts angefochten | weiter Ge :

Uet genstand der Tagesordnung die Berathun

Königlichen Dank aus. _ der Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 au Elsaß-Lothringen, sin werden. Die Anfechtung steht auch Demjenigen zit; welcher durch en Entwurf einer Grundbu ch-Ordnung auf G : auf. Grun

dts 1872. e Grundsäße geregelt worden , -näch denen Urtheile von F ein âlteres Rechtsgeschäft ein Recht auf Auflassung des GrundKücks Le C 7 Beelin 1. Fans os Wilhelm.« G iten Di lichen Bundesstaaten in Elsaß-Lothringen, und | erworben ‘und auf Grund dieses Geschäfts den Besip ertei Do de R A T Qn D Wle; (S. S. 3619, Jahrg. 1871.) | Erkenntnisse Elsaß - Lothringischer Gerichte in den deutschen winn von diesen Thatsachen der eingetragene Erwerber des Grund- ei der sofort beginnenden Spezialdiskuifion wurden die

| Bundesstaaten zur Exekution gelangen können. Da es sich indiesem |Y stücks bei der Auflassung Kenntniß gehabt hat. §§. 1—28 ohne Debatte genehmigt. Qu R E welcher lautet : n

h R 5 A ce | bleiben jedoch in allen Fällen. die in d i i »Die Beamten des é ; : ¡ feit von Erkenntnissen der F Es Z 1 die in der. Zwischenzeit von i amten des Grundbuch-Amts ha r jedes Versehen _— Gestern und“ heute fanden Sizungen des Staats8- | Geseg auch um die Bollstreckungsfähig “F dritten Personen gegen Entgelt und im redlichen Glauben an di bei- Wahrnehmung ihrer Amtspfli soweit ot Ministeriums statt. _ Elsaß-Lothringischen Gerichte in den deutschen BunbeLttagien ban F Richtigkeit des Grundbuchs erworbenen Rechte in Kraft. E von anderer Seite, der- Ersaß nit o pieduet B fa T Eid vg _— Der Ausschuß des Bundesrathes für Elsaß-

delt, so ist dasselbe .unter Mitwirkung des Reichstages erlassen F Gegen diesen Nachtheil. kann sich der Anfechtungskläger durch die | beantragte Herr Dr. Jachariä folgenden Qusaß : S i .| worden. E E rer E 4 F von dem Prozeßrichter nahzusuchende Eintragung einer Vormerkung | »Soweit der Beschädigte nicht im St ag: Lothringen, sowie die vereinigten ai g N ekeinca E An Stelle des Code pénal ift in n E alli | as lis Cn lia : N dem Grundbubeamten A S l attet für ‘denselben I Lothringen und für Justizwesen, für Elsaß-Lo tbri vom 30. August 1871, unter einzelnen unwesentlichen Abänderun- F hne Debatte wurden die übrigen Ot C des ersten Staat. « für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, für Elsaß-Lothrin- en, das Strafgeseßbuch für das Deutsche Reich getreten. Die Be- F Abschnitts, sowie dèêx ganze zweite Abschnitt (§§. 10 bis 15), Nachdem Herr Dr. Zachariä dieses Amendement zur An-

en und für das Landheer und die Festungen hielten heute | Fimnmungen des ÉEinführüng8geseßes zum deutschèn Strafgesez- |F der von den dinglichen Rechten an Grundstücken handelt, in | uahme befürwortet, exklärte der Regierungs-Kommi ikungen ey : bu inb die für die beg rov iri evfaiseicn Bestimmungen l der Zu A0 der Kommission angenommen. / Justiz - Rath Dr. ‘Förster , daß ber Antrag cin Div I s n

: des Einführungsgeseßes dés preußischen Strafgeseßbuches vom F u Abschnitt 3 (von dem Rechte der Hypothek und der | das Geseh hineinbringen würde, welches der preußischen s

icht d f Grund des Geseßes vom 14. April 1891 find im Wesentlichen unter den entsprechenden F Grundschuld) erklärte fich der Geh. Justiz-Rath Dr, Förster mit | gebung fremb und in seinen Konsequenzen n edetbar

Uebersicht der A ar Elb Lothringen sachlichen Modifikationen in das gedachte Gese mit aufgenom. ÿ den von der Kommission beschlossenen Abänderungen , ins- | Derselben Ansicht schlossen sich auch die Herren von Kleist-

9. Juni 1871 Gese Eon .| men worden. Da manche französische Strafgéseße noch bestehen F besondere mit der Scheidung in Hypothek und Grundschuld, | Reßow und der Referent Herr Dr. von Goßler an, worauf

; erlassenen g ; bleiben, in Zukunft abéex nur Strafärtén dés deutschen Straf- F je nachdem die Bewilligung der Eintragung mit oder ‘ohne das Amendement bei Schluß des Blattes abgelehnt und §. 29 IT. L i in Anwendung kominen dürfe, so find in Art. V. F Angabe eines Schuldgrundes geschieht , einverstanden, worauf | Unverändert angenommen wurde.

; : E86 j | «D i i / fe i itui | | Abschnitt nach den Beschlüssen der K ifi ; i 6 : ;

Die Gerichts8verfassung Elsaß-Lothringens ist | Zes Geseßes den französishen Strafen * deutsche substituirt au dieser issen der Kommisfion ge- Sachsen. Dresden, 6. Februar. Die Er ste

durch das Geseg vom 14. Juli 1871 , betr. Abänderungen | worden. i ' ; Y / nehmigt wurde. : E berieth in \ rer heutigen Slgu den Bericht du d E der Géerictsverfassung, und die zur Ausführung dieses Gesehes Um die Beziehungen zwischen den Truppen und der Ein- f ZU einer längeren Debatte gab nur §. 43 der Regierungs- | tion über die den Umbau des alten Galeriegebäudes behufs ergängene NVerordnung vom 14. Juli 1871 wesentlichen: Vo- wohbnerschaft _Elsaß - Lothringens zu regeln , sind durch das / Borlage Veranlassung, dessen Streichung die Kommission be- | Aufnahme des historischen Museums und der Porzellansamm- difikationen unterzogen worden. Die wichtigsten Bestimmungen | Geseg vom 14. Juli 1871, betreffend die Quarkierleistung für F antragie. Nach demselben erwirbt der Ersteher das Eigenthum | lung betreffende Vorlage und bewilligte hierauf die für den diesér Erlasse sind folgende: An Stelle: der früher bestandenen | gie. bewaffnete Macht und die Naturalverpflegung der Trüppen F des Grundstücks bei einer Zwangsversteigerung frei von allen | angegebenen Zweck geforderten 150,000 Thaler.

drei Appellationsgerichtshöfe zu Met , Nancy und Colmar | jzy Frieden folgende deutsche Militärgeseße und Verordnun- F Hypotheken, ausgenommen die zwangsweise auf Grund des Die Zweite Kammer bewilligte in ihrer gestrigen ist ein Appellhof mit dem Sie zu Colmar getreten. | gen in Elsaß-Lo angen eingeführt: 1) das Geseß, betreffend F Allgemeinen Berggeseges zu erwerbenden Gebrauh8- und | Sißung fast einstimmig die Gehaltserhöhung für \ämmiliche Die Zähl der Landgerichte (Gerichte erster Justanz) "ist von die Quartiérleislung für die bewáffnete Macht während des | Nußungsrechte. Dingliche Lasten anderer Art, welche aus | Beamte mit 164 yCt.- in den untersten, 12, 10, 8 yCt. in den ¿wölf auf sechs herabgeseßt worden. Die frühere “Eintheilung Friedens8zustandes, vom 25. Juni 1868, neb} der zur Ausfüh- F privatrehtlichen Titeln herrühren, müssen von dem Er- | höheren Stufen. Der Gesammtbetrag, welcher bewilligt wurde führte zu einer solchen Zersplitierung juristischer Kräfte, daß der | Lung - desselben erlassenen Instruktion vom 31. Dezember 1868. | steher Übernommen “werden, wenn denselben keine Hypothek | beläuft sich auf 600,000 Thaler. L größere Theil dieser Gn kein juristisches Leben entwickeln und | und dem Allerhöchsten Erläß vom 3. September1870, betreffend F vorgeht, Gebote, dur welche der Bietende fich zur Ueber- | Anhalt. Dessau, 6. Februar. Jn der heutigen Sizung auch keine moralischen Garantien geben konnte. Zu Siten der | gie Abänderung des §. 15 diefer Instruktion; 2) das Edikt | nahme derartiger, einer Hypothek nachstehender Lasten | des Landtages wurde §. 1 der Verfassungsvorlage in Kom- Gerichte sind möglichst diejenigen Orte gewählt worden, welhe | her die Aufhebung. der Naturalfourage und Brotlieferung, bereit erkärt, dürfen nur dann. berlicksichtiat werden, wenn | pvomißfassung mit 17 gegen 10 Sliunernew Argerre wre

au in- Hinsicht des Verkehrs dié Centralpunkte der Gegend bilden. | om 30. Oktober 1810, nebst den §g. 23, 24, 25, 30, 32, 33, F dieselben zugleich für ämmtliche der zu Üübernehmenden , Waldeck. Arolsen, 3. Februar. Der Landtag der Qur Erledigung der Bérufungen in Strafsachen, welche 77, 80, 81, 82 und 164 des Reglements Über die Naturälver- F Last vorgehende Hypotheken Ee Deckung gewähren. | Fürstenthümer Waldeck-Pyrmont wurde heute durch den Landes- früher an den Äppellationsgericht8hof gingen, ist an jedem Ge- | yflegung der Truppen im Frieden, vom 183, Mai 1858. F Statt dieses Paragraphen empfahl die Kommission die An- | Direktor von Flottwell geschlossen, nachdem derselbe die Berathung richte erster Instanz eine Kammer gebildet worden. Während Nah dem Geséß vom 23. Januar 1872, betxeffend nahme einer Resolution, wonach bei der zu veranlassendenUm- | des Budgets für die Finanzperiode 1872 bis 1874 beendigt ünd die Staatsanwaltschaft in Schwurgerichtssachen früher am | Fie Einführung von. Bestimmungen über das Reihs- F arbeitung der Subhastation8ordnung rücksichtlich der hier vor- } zur Aufbesserung aller Beamtenbesoldungen die Summe von Appellation8gerihtShofe gewöhnlich dur den General-Proku- frieg8wesen /

en V| treten die das Reichskriceg8wesen betreffenden F liegenden Frage von dem Grundsaye au8zugehen sei: bei der | 8800 Thalern bewilligt hat. rator vertreten wurde, isl die desfallsige Thätigkeit der Staats- | o[rtifel 57, 58, 59, 61, 63, 64, 65 der Verfassung des | nothwendigen Subhastation die Forderungen voreingetragener ck anwaltschaft am Gerichte erster Instanz übertragen worden, da | Deutschen Reiches in Elsaß-Lothringen in Kraft. Jn Gemäß- Gläubiger nicht unbedingt zur Zahlung zu bringen. Desterreich-Ungarun. Wien, 6. Februar. Die Ver-

; eits mit Führung der Voruntersuchun betraut ist, und t des Art- 61 der Verfassung is hiernach die gesammte Troy des Widerspruchs des Regierungs-Kommissars wurde | handlungen über die galizische Ausgleichsfrage diese H Ui ¿S Appellationsgerichtshofe bei “der Coresititde Militärgeseggebung unge\äunt in Elsaß - Lothrin- | der Kommissions8antrag angenommen. Schluß 4% Uhr. nehmen, wie von gut unterrichteter Seite bestätigt WtD, A Ausdehnung des dem leßteren zugewiesenen Bezirks und der gen einzuführen, sowohl die eseye selbst, als die zu F Die heutige (10.) Plenarsizung des Herrenhauses günstigen Verlauf und lassen einen demnächstigen befriedigenden dadurch entstehenden anderweiten Ber n, 79 ibrer Ausführung, Erläuterung - oder Erganzung uienen Ï wurde vom Präsidenten Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode bschluß r : : :

Wahrnehmung derselben nicht 1m Stande i}. ia Pr eglements, Jnstruktionen und Reskripte, namenilich a so as F mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. Am Ministertish | —, Pesth, 5. Februar. Jn der. heutigen Unterhaus- tionsverfahren ist vereinfacht worden. M ge Der Militär-Strafgeseßbuch vom 3. April A die Ltre, Î wohnten derselben bei: der Finanz-Minister Camphausen, sowie S\BUN, wurde das Nuncium der Magnatentafel Betreffs Abänderungen der GerichtSbezirke_ sind aus, ent un en gerichtöordnu g vom 3. April 1845, die L erordnung Über die F als Re ierungs-Kommissare die Herren Geheimer Ober-Finanz- | Mehrerer leineren Vorlagen überbracht; sodann begaben sich in den Bezirken der Händelsgerichte, in der Zahl 1 Fhrengerichte vom 20. Juli 1843, adt paatia r O Über Aus- Rath Wollny und Geheimer Justiz-Rath Dr. Förster. die Abgeordneten in die- Sektionen, um das Wahlgeseß zu Anwalte, und Neubildungen der T d Medi Pete hebung, Dienstzeit, Servis- und ¿Dep egung Gil ee Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Fort- eid Jeb Di |

Beamten nOthWa is gewesen. Eine wich G “8 * fierung, Ersaß von FlurbesGLL Caen Mo n ungen sezung der’ Spezial-Diskussion über den Geseßentwurf, be- Mittbäil . Ut A ie vom »Pesther - Lloyd« gebrachte in der Einführung der deutschen Sprache als ( eshâf rae: u. \. w. für Krieg und Frieden. Die Militär-Kirchenordnung ist Ftreffend den Cigenthumserwerb und die dingliche ittheilung über den angebli erfolgen Abbruch der Ver- Im Prinzip ist hierbei an der deutschen Sprathe festgehalten | jedoch ausgeschlossen. Nach §. 2 des gedachten Gescues wird ferner FBelastung der Grundstücke, “Bergwerke -und selb- | Handlungen mit den Kroaïen wird vom »Pesthi Naplo« als worden. Judessen sind in manchen Beziehungen den E en | das Reichsgeseß vom 9. November 1867, die Verpflichtung zum Fftändigen Gerechtigkeiten. unrihti G nE, Es E vielmehr über alle Hauptpunkte Zuständen S gemacht worden. - Dieselben E Kriegsdienst betreffend, -in Elsaß-Lothringen ein eführt. Dasselbe __ Die Spezial - Diskussion begann bei §. 45, welcher sowie ein vollständiges Einvernehmen erzielt worden, und nur, als MEN O darin, daß den Advokaten und Anwälten E soll indessen auf die vor dem 1. Januar 1851 geborenen An- Fdie übrigen F. 46-69 des Gesekes nach den Beschlüssen der die Nationalen verlangten , daß sofort alle höheren Aemter in reijährige Lernzeit bewilligt und ihnen gestattet i für diese | gehörigen von Elsaß-Lothringen keine Anwendung finden. Die F Kommission ohne erhebliche Debatte, an welcher sich nur die ron a arteigenossen beseht werden sollteu, habe Zeit sich der französischen Sprache zu bedienen, un E ge Musterung der nach diesem Zett geborenen Wehrpflich- F Herren Dr. v. Goßler, Dr. Dernburg und“ v. Kleist - Retow | dk tinisterrath entschieden, daß die N BURA des Landtages wisse, nur französisch redenden Ge iet8theilen, bis auf e Mei tigen beginnt im Oktober 1872, die Zahl der einzustellenden Wehr- F betheiligten, angenommen wurden. und die Gruppirung der Parteien auf demselben abgewartet bei einzelnen Friedens8gerichten und bei dem Handel8gerichle Meß, pflichtigen richtet sich nah dem Reichsgeseß vom 9. Dezember | Zum Eingange des Gesetzes, welcher lautet: werden solle, ehe zur T egung der höheren Aemter geschritten sofern die Betheiligten niht Deutsche sind, 1n aer 1871. Hinsichtlich der Zulassung zum einjährigen Dienst, sowie »Wir Wilhelm 2c. verordnen für die Landestheile; in welchen | Werde. Hierüber hätten sih die Führer der Nationalen aller- Sprache Recht gesprochen wird. Aehnliche Quan - | bei Beurtheilung der auf häusliche Verhältnisse gegründeten |} das Allgemeine Landrecht und die Hypothekenordnung vom 20. De- | dings verstimmt gezeigt , doch sei die Angelegenheit noch nicht nisse find den Notaren emacht worden. Die eug Anträge auf Befreiung vom Militärdienst, foll" während der |} zember 1783 gilt, mit Ausschluß der Gebietstheile der Provinz als abgeschlossen zu betrachten. ,

der juristischen Qualifikation ist für die Richier Und | nächsten Jahre auf die besonderen Verhältnisse von Elsaß- Hannover, unter Zustimmung u. st. w.« 7 Agram, 5. Februar. Die 29 kroatishen Abgeord- AbVotalen, welche früher nur ein juristisches Examen na Lothringen Rücksicht genommen werden. ; lag ein Autrag der Herren Graf von Landsberg - Velen und | neten wurden vom Präsidium des ungarischen Unterhauses Absolviren dreijähriger Studien auf der Universität gemacht « | ; - Genossen ‘vor, dahin gehend : eingeladen, am -20. Februar im Reichstage zu erscheinen.

i ie für die Anwalte und Notare, welche E T statt der Worte: »mit Auss{luß der Gebietszheile der Provin U at r zu haben brauchten, jowie für die / | Hannover«-zu seben: »mit Aus\chluß-der G bictstbeile p: Schweiz. Bern, 6. Februar. Der Ständerath hat

sich früher aus -«den- Schreibstuben entuigeltes) uny 1e e _— Im weiteren Verlauf der gestrigen (8) Sizung des | Brot Hannover und Westfalen, sowie des ehemali- | mit 22 gegen 18 Stimmen zu der vom Nationalrathe beschlosse- Henri ter, E aci Meran Ee tei C Mi ales wurde in der Diskussion über den En wurf- Ff gen Fürstenthums Essen und des Kreis es Duisburg.« nen Centralisation der Gesehgebung über Civilrét, Stuafrent gese Abih eregelt worden. Bei der Frage, von wem | eines Geseßes über den Eigenthums8erwerb und die dingliche F Dieser L gab zu einer längeren Debatte Veranlassung, | und Civil- und Strafprozeß feine Zustimmung ertheilt. Den die. chi Ren Stellen in der ustiz zu verleihen sind, find Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Ge- Fin welcher, nachdEn der Antragsteller, Graf v.“ Landsberg, den- | einzelnen Kantonen foll, bis die hierauf bezüglichen Bundes- die in Préll en geltenden Grundsäße angenommen worden. | rechtigkeiten die §g. 4, 9 und 10 zusammen debattirt. Dieselben Fselben unter Hinweis darauf, daß für die Provinz Hannover [ geseße erlassen sind, das Gesezgebungsrecht vorbehalten bleiben. Die Stellen pen A valte Notare, Gerichtsschreiber und Gerichts- | behandeln die Frage, ob der die Eintragung ‘seines Rechts Be-