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| ; 734 : : E A 739 ° A Y L ; ; } antragende troy seiner Kenntniß eines älteren Rechtes auf Ein- | ein Bedürfniß für eine-. i : Auch dem kommandirenden General des XIV. Atmee- | vollzicher waren früher verkäuflich. Dem Reichskanzler ist een Ï tragung in bona fide sei oder nicht, — Die. von der S tigae B ate befe O Y A Nee eitZd n fei
Daa 005 0E aide Pee Ce D RERLE A M N E ringe E E Mau M By. dito?” Lia I C E M50 tg. A ‘ d frohe, Ab nzit cat fir ul: h
; ; et gegeben, diese Stellen gegen ck Entschädigung einzuziehen tene lekt i ; 2 11 ‘gieru ordd Begeeal dr Ie on Banset n Saa | 2a haf nt guf Lecti6en Ünigwunge unreethgliden | Jr Donibut v. WaMcon unt Dr e Sol die mite: | Wi 10e Borse, f°, ml de deren She der V ; AOLLAA itig | Rechtszustand zu beseitigen. Les “+ ois F geseht durch die Herren Meyer (Celle), Dr riä und den | fler f F Ae, O alCaG UN ähnlichen Jnhalts von Sr. Majestät zugegangen. S Nach dem Geseh vom 14.. Juni 1871, betreffend die | S dent , Vr. Zachariá und den | Dr. v. Goßler si gegen den Antrag, die Herren Graf Brühl M R p R B ne | wenn B Sethet Be O0 j ag | R Be Mea AE Bd BIO 1 l | e «R o fa Win fe aen g | Gerichtshofe für Elsaß und Lothringen „- tritt- das Bun- F ege ‘die Fassung der Komnussion, welche die §8. 4, 9 und 10 N S Royer SLUjorttät richtet: : 5 Z idt u Leipzia als oberster Gerichtshof - i f. E ZJ. 2, F Un abgelehnt und au der Eingang des Geseßes mit ;
»Tch spreche dem Il. Armee - Corps am Jahrestage ; an welchem Fe Elsaß E E A [le des* G onBh ofes zu cófe ov Alage durch folgenden einzigen Paragräphen Inge Lr A Beschlüssen g der Dorma ge 4 E B : r Re
vor einem Jahre dasselbe durch seinen Heldenmuth unter den s{wie- Paris. — Durch das Gesey vom 11. Dezember 1871, betreffend F »Die Eintragung des Eigenthumsüb ; g gierungsvorlage unverändert genehmigt. — e, 5 ; i ls Meinen | F, / : : eseßes über die Gewährun g des Eigenthumsüberganges und deren Folgen | Es folgte als : rigstén Umständen den glorreichen Krieg beendete, nochma die Ausdehnung der Wirksamkeit des Gesehes Uber können nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts angefochten | weiter Ge :
Uet genstand der Tagesordnung die Berathun
Königlichen Dank aus. _ der Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 au Elsaß-Lothringen, sin werden. Die Anfechtung steht auch Demjenigen zit; welcher durch en Entwurf einer Grundbu ch-Ordnung auf G : auf. Grun
dts 1872. e Grundsäße geregelt worden , -näch denen Urtheile von F ein âlteres Rechtsgeschäft ein Recht auf Auflassung des GrundKücks Le C 7 Beelin 1. Fans os Wilhelm.« G iten Di lichen Bundesstaaten in Elsaß-Lothringen, und | erworben ‘und auf Grund dieses Geschäfts den Besip ertei Do de R A T Qn D Wle; (S. S. 3619, Jahrg. 1871.) | Erkenntnisse Elsaß - Lothringischer Gerichte in den “ deutschen winn von diesen Thatsachen der eingetragene Erwerber des Grund- ei der sofort beginnenden Spezialdiskuifion wurden die
| Bundesstaaten zur Exekution gelangen können. Da es sich indiesem |Y stücks bei der Auflassung Kenntniß gehabt hat. §§. 1—28 ohne Debatte genehmigt. Qu R E welcher lautet : n fü
h R 5 ‘ A ce | bleiben jedoch in allen Fällen. die in d i i »Die Beamten des é ; : ¡ feit von Erkenntnissen der F Es Z 1 die in der. Zwischenzeit von i amten des Grundbuch-Amts ha r jedes Versehen _— Gestern und“ heute fanden Sizungen des Staats8- | Geseg auch um die Bollstreckungsfähig “F dritten Personen gegen Entgelt und im redlichen Glauben an di bei- Wahrnehmung ihrer Amtspfli soweit fü ot Ministeriums statt. _ Elsaß-Lothringischen Gerichte in den deutschen BunbeLttagien ban F Richtigkeit des Grundbuchs erworbenen Rechte in Kraft. E von anderer Seite, der- Ersaß nit o pieduet B fa T Eid vg _— Der Ausschuß des Bundesrathes für Elsaß-
delt, so ist dasselbe .unter Mitwirkung des Reichstages erlassen F Gegen diesen Nachtheil. kann sich der Anfechtungskläger durch die | beantragte Herr Dr. Jachariä folgenden Qusaß : S i .| worden. E E rer E 4 F von dem Prozeßrichter nahzusuchende Eintragung einer Vormerkung | »Soweit der Beschädigte nicht im St ag: Lothringen, sowie die vereinigten ai g N ekeinca E An Stelle des Code pénal ift in n E alli | as lis Cn lia : N dem Grundbubeamten A S l attet für ‘denselben I Lothringen und für Justizwesen, — für Elsaß-Lo tbri vom 30. August 1871, unter einzelnen unwesentlichen Abänderun- F hne Debatte wurden die übrigen Ot C des ersten Staat. « für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, — für Elsaß-Lothrin- en, das Strafgeseßbuch für das Deutsche Reich getreten. Die Be- F Abschnitts, sowie dèêx ganze zweite Abschnitt (§§. 10 bis 15), Nachdem Herr Dr. Zachariä dieses Amendement zur An-
en und für das Landheer und die Festungen hielten heute | Fimnmungen des ÉEinführüng8geseßes zum deutschèn Strafgesez- |F der von den dinglichen Rechten an Grundstücken handelt, in | uahme befürwortet, exklärte der Regierungs-Kommi ikungen ey : bu inb die für die beg rov iri evfaiseicn Bestimmungen l der Zu A0 der Kommission angenommen. / Justiz - Rath Dr. ‘Förster , daß ber Antrag cin Div I s n
: des Einführungsgeseßes dés preußischen Strafgeseßbuches vom F u Abschnitt 3 (von dem Rechte der Hypothek und der | das Geseh hineinbringen würde, welches der preußischen s
icht d f Grund des Geseßes vom 14. April 1891 find im Wesentlichen unter den entsprechenden F Grundschuld) erklärte fich der Geh. Justiz-Rath Dr, Förster mit | gebung fremb und in seinen Konsequenzen n edetbar
Uebersicht der A ar Elb Lothringen sachlichen Modifikationen in das gedachte Gese mit aufgenom. ÿ den von der Kommission beschlossenen Abänderungen , ins- | — Derselben Ansicht schlossen sich auch die Herren von Kleist-
9. Juni 1871 fÜ Gese Eon .| men worden. Da manche französische Strafgéseße noch bestehen F besondere mit der Scheidung in Hypothek und Grundschuld, | Reßow und der Referent Herr Dr. von Goßler an, worauf
; erlassenen g ; bleiben, in Zukunft abéex nur Strafärtén dés deutschen Straf- F je nachdem die Bewilligung der Eintragung mit oder ‘ohne das Amendement bei Schluß des Blattes abgelehnt und §. 29 IT. L i in Anwendung kominen dürfe, so find in Art. V. F Angabe eines Schuldgrundes geschieht , einverstanden, worauf | Unverändert angenommen wurde.
; : E86 j | «D i i / fe i itui | | Abschnitt nach den Beschlüssen der K ifi ; i 6 : ;
Die Gerichts8verfassung Elsaß-Lothringens ist | Zes Geseßes den französishen Strafen * deutsche substituirt au dieser issen der Kommisfion ge- Sachsen. Dresden, 6. Februar. Die Er ste
durch das Geseg vom 14. Juli 1871 , betr. Abänderungen | worden. i ' ; Y / nehmigt wurde. : E berieth in \ rer heutigen Slgu den Bericht du d E der Géerictsverfassung, und die zur Ausführung dieses Gesehes Um die Beziehungen zwischen den Truppen und der Ein- f ZU einer längeren Debatte gab nur §. 43 der Regierungs- | tion über die den Umbau des alten Galeriegebäudes behufs ergängene NVerordnung vom 14. Juli 1871 wesentlichen: Vo- wohbnerschaft _Elsaß - Lothringens zu regeln , sind durch das / Borlage Veranlassung, dessen Streichung die Kommission be- | Aufnahme des historischen Museums und der Porzellansamm- difikationen unterzogen worden. Die wichtigsten Bestimmungen | Geseg vom 14. Juli 1871, betreffend die Quarkierleistung für F antragie. Nach demselben erwirbt der Ersteher das Eigenthum | lung betreffende Vorlage und bewilligte hierauf die für den diesér Erlasse sind folgende: An Stelle: der früher bestandenen | gie. bewaffnete Macht und die Naturalverpflegung der Trüppen F des Grundstücks bei einer Zwangsversteigerung frei von allen | angegebenen Zweck geforderten 150,000 Thaler.
drei Appellationsgerichtshöfe zu Met , Nancy und Colmar | jzy Frieden „ folgende deutsche Militärgeseße und Verordnun- F Hypotheken, ausgenommen die zwangsweise auf Grund des — Die Zweite Kammer bewilligte in ihrer gestrigen ist ein Appellhof mit dem Sie zu Colmar getreten. — | gen in Elsaß-Lo angen eingeführt: 1) das Geseß, betreffend F Allgemeinen Berggeseges zu erwerbenden Gebrauh8- und | Sißung fast einstimmig die Gehaltserhöhung für \ämmiliche Die Zähl der Landgerichte (Gerichte erster Justanz) "ist von die Quartiérleislung für die bewáffnete Macht während des | Nußungsrechte. Dingliche Lasten anderer Art, welche aus | Beamte mit 164 yCt.- in den untersten, 12, 10, 8 yCt. in den ¿wölf auf sechs herabgeseßt worden. Die frühere “Eintheilung Friedens8zustandes, vom 25. Juni 1868, neb} der zur Ausfüh- F privatrehtlichen Titeln herrühren, müssen von dem Er- | höheren Stufen. Der Gesammtbetrag, welcher bewilligt wurde führte zu einer solchen Zersplitierung juristischer Kräfte, daß der | Lung - desselben erlassenen Instruktion vom 31. Dezember 1868. | steher Übernommen “werden, wenn denselben keine Hypothek | beläuft sich auf 600,000 Thaler. L größere Theil dieser Gn kein juristisches Leben entwickeln und | und dem Allerhöchsten Erläß vom 3. September1870, betreffend F vorgeht, Gebote, dur welche der Bietende fich zur Ueber- | Anhalt. Dessau, 6. Februar. Jn der heutigen Sizung auch keine moralischen Garantien geben konnte. Zu Siten der | gie Abänderung des §. 15 diefer Instruktion; 2) das Edikt | nahme derartiger, einer Hypothek nachstehender Lasten | des Landtages wurde §. 1 der Verfassungsvorlage in Kom- Gerichte sind möglichst diejenigen Orte gewählt worden, welhe | her die Aufhebung. der Naturalfourage und Brotlieferung, bereit erkärt, dürfen nur dann. berlicksichtiat werden, wenn | pvomißfassung mit 17 gegen 10 Sliunernew Argerre wre
au in- Hinsicht des Verkehrs dié Centralpunkte der Gegend bilden. | om 30. Oktober 1810, nebst den §g. 23, 24, 25, 30, 32, 33, F dieselben zugleich für ämmtliche der zu Üübernehmenden , Waldeck. Arolsen, 3. Februar. Der Landtag der — Qur Erledigung der Bérufungen in Strafsachen, welche 77, 80, 81, 82 und 164 des Reglements Über die Naturälver- F Last vorgehende Hypotheken Ee Deckung gewähren. — | Fürstenthümer Waldeck-Pyrmont wurde heute durch den Landes- früher an den Äppellationsgericht8hof gingen, ist an jedem Ge- | yflegung der Truppen im Frieden, vom 183, Mai 1858. — F Statt dieses Paragraphen empfahl die Kommission die An- | Direktor von Flottwell geschlossen, nachdem derselbe die Berathung richte erster Instanz eine Kammer gebildet worden. — Während Nah dem Geséß vom 23. Januar 1872, betxeffend nahme einer Resolution, wonach bei der zu veranlassendenUm- | des Budgets für die Finanzperiode 1872 bis 1874 beendigt ünd die Staatsanwaltschaft in Schwurgerichtssachen früher am | Fie Einführung von. Bestimmungen über das Reihs- F arbeitung der Subhastation8ordnung rücksichtlich der hier vor- } zur Aufbesserung aller Beamtenbesoldungen die Summe von Appellation8gerihtShofe gewöhnlich dur den General-Proku- frieg8wesen /
en V| treten die das Reichskriceg8wesen betreffenden F liegenden Frage von dem Grundsaye au8zugehen sei: bei der | 8800 Thalern bewilligt hat. rator vertreten wurde, isl die desfallsige Thätigkeit der Staats- | o[rtifel 57, 58, 59, 61, 63, 64, 65 der Verfassung des | nothwendigen Subhastation die Forderungen voreingetragener ck anwaltschaft am Gerichte erster Instanz übertragen worden, da | Deutschen Reiches in Elsaß-Lothringen in Kraft. Jn Gemäß- Gläubiger nicht unbedingt zur Zahlung zu bringen. Desterreich-Ungarun. Wien, 6. Februar. Die Ver-
; eits mit Führung der Voruntersuchun betraut ist, und t des Art- 61 der Verfassung is hiernach die gesammte Troy des Widerspruchs des Regierungs-Kommissars wurde | handlungen über die galizische Ausgleichsfrage diese H Ui ¿S Appellationsgerichtshofe bei “der Coresititde Militärgeseggebung unge\äunt in Elsaß - Lothrin- | der Kommissions8antrag angenommen. Schluß 4% Uhr. nehmen, wie von gut unterrichteter Seite bestätigt WtD, A Ausdehnung des dem leßteren zugewiesenen Bezirks und der gen einzuführen, sowohl die eseye selbst, als die zu F — Die heutige (10.) Plenarsizung des Herrenhauses günstigen Verlauf und lassen einen demnächstigen befriedigenden dadurch entstehenden anderweiten Ber n, 79 ibrer Ausführung, Erläuterung - oder Erganzung uienen Ï wurde vom Präsidenten Graf Eberhard zu Stolberg-Wernigerode bschluß r : : :
Wahrnehmung derselben nicht 1m Stande i}. — ia Pr eglements, Jnstruktionen und Reskripte, namenilich a so as F mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. Am Ministertish | —, Pesth, 5. Februar. Jn der. heutigen Unterhaus- tionsverfahren ist vereinfacht worden. — M ge Der Militär-Strafgeseßbuch vom 3. April A die Ltre, Î wohnten derselben bei: der Finanz-Minister Camphausen, sowie S\BUN, wurde das Nuncium der Magnatentafel Betreffs Abänderungen der GerichtSbezirke_ sind aus, ent un en gerichtöordnu g vom 3. April 1845, die L erordnung Über die F als Re ierungs-Kommissare die Herren Geheimer Ober-Finanz- | Mehrerer leineren Vorlagen überbracht; sodann begaben sich in den Bezirken der Händelsgerichte, in der Zahl 1 Fhrengerichte vom 20. Juli 1843, adt paatia r O Über Aus- Rath Wollny und Geheimer Justiz-Rath Dr. Förster. die Abgeordneten in die- Sektionen, um das Wahlgeseß zu Anwalte, und Neubildungen der T d Medi Pete hebung, Dienstzeit, Servis- und ¿Dep egung Gil ee Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Fort- eid Jeb Di |
Beamten nOthWa is gewesen. — Eine wich G € “8 * fierung, Ersaß von FlurbesGLL Caen Mo n ungen sezung der’ Spezial-Diskussion über den Geseßentwurf, be- Mittbäil . Ut A ie vom »Pesther - Lloyd« gebrachte in der Einführung der deutschen Sprache als ( eshâf rae: u. \. w. für Krieg und Frieden. Die Militär-Kirchenordnung ist Ftreffend den Cigenthumserwerb und die dingliche ittheilung über den angebli erfolgen Abbruch der Ver- Im Prinzip ist hierbei an der deutschen Sprathe festgehalten | jedoch ausgeschlossen. Nach §. 2 des gedachten Gescues wird ferner FBelastung der Grundstücke, “Bergwerke -und selb- | Handlungen mit den Kroaïen wird vom »Pesthi Naplo« als worden. Judessen sind in manchen Beziehungen den E en | das Reichsgeseß vom 9. November 1867, die Verpflichtung zum Fftändigen Gerechtigkeiten. unrihti G nE, Es E vielmehr über alle Hauptpunkte Zuständen S gemacht worden. - Dieselben E Kriegsdienst betreffend, -in Elsaß-Lothringen ein eführt. Dasselbe __ Die Spezial - Diskussion begann bei §. 45, welcher sowie ein vollständiges Einvernehmen erzielt worden, und nur, als MEN O darin, daß den Advokaten und Anwälten E soll indessen auf die vor dem 1. Januar 1851 geborenen An- Fdie übrigen F. 46-69 des Gesekes nach den Beschlüssen der die Nationalen verlangten , daß sofort alle höheren Aemter in reijährige Lernzeit bewilligt und ihnen gestattet i für diese | gehörigen von Elsaß-Lothringen keine Anwendung finden. Die F Kommission ohne erhebliche Debatte, an welcher sich nur die ron a arteigenossen beseht werden sollteu, habe Zeit sich der französischen Sprache zu bedienen, un aß E ge Musterung der nach diesem Zett geborenen Wehrpflich- F Herren Dr. v. Goßler, Dr. Dernburg und“ v. Kleist - Retow | dk tinisterrath entschieden, daß die N BURA des Landtages wisse, nur französisch redenden Ge iet8theilen, bis auf e Mei tigen beginnt im Oktober 1872, die Zahl der einzustellenden Wehr- F betheiligten, angenommen wurden. und die Gruppirung der Parteien auf demselben abgewartet bei einzelnen Friedens8gerichten und bei dem Handel8gerichle Meß, pflichtigen richtet sich nah dem Reichsgeseß vom 9. Dezember | Zum Eingange des Gesetzes, welcher lautet: werden solle, ehe zur T egung der höheren Aemter geschritten sofern die Betheiligten niht Deutsche sind, 1n aer 1871. Hinsichtlich der Zulassung zum einjährigen Dienst, sowie »Wir Wilhelm 2c. verordnen für die Landestheile; in welchen | Werde. Hierüber hätten sih die Führer der Nationalen aller- Sprache Recht gesprochen wird. Aehnliche Quan - | bei Beurtheilung der auf häusliche Verhältnisse gegründeten |} das Allgemeine Landrecht und die Hypothekenordnung vom 20. De- | dings verstimmt gezeigt , doch sei die Angelegenheit noch nicht nisse find den Notaren emacht worden. — Die eug Anträge auf Befreiung vom Militärdienst, foll" während der |} zember 1783 gilt, mit Ausschluß der Gebietstheile der Provinz als abgeschlossen zu betrachten. ,
der juristischen Qualifikation ist für die Richier Und | nächsten Jahre auf die besonderen Verhältnisse von Elsaß- Hannover, unter Zustimmung u. st. w.« 7 Agram, 5. Februar. Die 29 kroatishen Abgeord- AbVotalen, welche früher nur ein juristisches Examen na Lothringen Rücksicht genommen werden. ; lag ein Autrag der Herren Graf von Landsberg - Velen und | neten wurden vom Präsidium des ungarischen Unterhauses Absolviren dreijähriger Studien auf der Universität gemacht « | ; - Genossen ‘vor, dahin gehend : eingeladen, am -20. Februar im Reichstage zu erscheinen.
i ie für die Anwalte und Notare, welche E T statt der Worte: »mit Auss{luß der Gebietszheile der Provin U at r zu haben brauchten, jowie für die / | Hannover«-zu seben: »mit Aus\chluß-der G bictstbeile p: Schweiz. Bern, 6. Februar. Der Ständerath hat
sich früher aus -«den- Schreibstuben entuigeltes) uny 1e e _— Im weiteren Verlauf der gestrigen (8) Sizung des | Brot Hannover und Westfalen, sowie des ehemali- | mit 22 gegen 18 Stimmen zu der vom Nationalrathe beschlosse- Henri ter, E aci Meran Ee tei C Mi ales wurde in der Diskussion über den En wurf- Ff gen Fürstenthums Essen und des Kreis es Duisburg.« nen Centralisation der Gesehgebung über Civilrét, Stuafrent gese Abih eregelt worden. — Bei der Frage, von wem | eines Geseßes über den Eigenthums8erwerb und die dingliche F Dieser L gab zu einer längeren Debatte Veranlassung, | und Civil- und Strafprozeß feine Zustimmung ertheilt. Den die. chi Ren Stellen in der ‘ ustiz zu verleihen sind, find Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Ge- Fin welcher, nachdEn der Antragsteller, Graf v.“ Landsberg, den- | einzelnen Kantonen foll, bis die hierauf bezüglichen Bundes- die in Préll en geltenden Grundsäße angenommen worden. — | rechtigkeiten die §g. 4, 9 und 10 zusammen debattirt. Dieselben Fselben unter Hinweis darauf, daß für die Provinz Hannover [ geseße erlassen sind, das Gesezgebungsrecht vorbehalten bleiben. Die Stellen pen A valte Notare, Gerichtsschreiber und Gerichts- | behandeln die Frage, ob der die Eintragung ‘seines Rechts Be-