1872 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

P h 8 2E Ä A Ls L - E E E r N A E E E L ER D L Pelet tolipaati s are

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Aus der 30. Verloosung: B. Nr. 184. 754. 1356. 2256. 9869. 3074. 3365. 3583. 3669. 3900. 4191. 4203. 4212 und 4806. C. Nr. 226. 481. 1441. 1524. 2390. 2804. 2825 2891. 3244. 3855. 4249. 4283. 4521. 4525 und 4653. D. Nr. 771. 2107. 2425. 3730 und 3794. A. Nr. 56. 263. 323. 324.-443.-474. 500. 527. 587. 792. 807. 811. 814. 854. 857, 923 1023. 1204. 1205. 1217. 1227.-1268. 1285. 1334, 1435. 1622. 1665. 1674. 1765. 1846. 1918. 1921. 2215. 2291. 9305. 2321. 2344. 2374. 2441. 2178. 2533. 2580. 2584. 2613. 2659. 92780. -2931. 3030. 3061. B184.. 3248. 3334. 3440. 3539. 3576. 3610, 3687. 3744. 3759. 3799. 3911. 3940. 3941. 3943. 3944. 3949. 4128. 4150: 4173. 4200. 4375. 4411. 4442, 4445. 4553. 4631. 4662. 4668. 4696. 4735. 4785 und 4810. i

Die Tnhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Ein- una aufgefordert.

iesbaden; den 22. Januar 1872. : Der Königliche L TURI S Ba N dent raf Gulenburg.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 7. Februar. Die in der Sißung des Hauses der Abgeordneten vom 31. v. M. gehaltene Rede des |

Präsidenten des Staats - Ministeriums Fürsten von Bis- marck, welcher in der Diskussion über den Etat der geijt- lichen 2c. Angelegenheiten zum Titel 13 (katholischer Klerus) nah dem Abg. von Mallinckrodt das Wort ergriff, lautet nach dem nunmehr ausgegebenen stenographischen Berichte:

T will dem Herrn Vorredner nicht auf das dogmatische Gebiet folgen, sondern antworte ihm nur, weil sih einige seiner Acußerungen gegen diejenigen, die O, DeTeRp vom Plaße aus that, gerichtet ‘haben ; er hat mich einmal in dié Alternative geseßt, die Vorhaltung richtete

“fich auch noch; glaube ich, gegen Andere, wie gegen mich, aber ih muß sie mir doch mit zuziehen als ob ih von ihm entweder nicht annähme, daß er die LReN sprächey oder wenn ich es annähme, ihm nicht dem entsprechend entgegnete. Ja, ich glaube wohl , daß er die subjektive Wahrheit spricht, ih bin fest überzeugt, daß cer das, was er spricht, für wahr hält; aber ob es auch objeftiv wahr is dnrüber habe ich mein eigenes Urtheil. :

Jch halte meinerseits manches, was der Herr Vorredner für wahr hält, für unheilvoll und verdammlih, und mir gegenüber wird es

ihm viellcicht cbenso gehen.

Dem Herrn Abgeordneten Windthorst der mi auf die Subjek- tivität meines Urtheils zurückweist, erlaube ich mir zu erwidern, daß wir gewiß Alle stets in der Lage sind, subjektiv zu ‘urtheilen; aus dem Angeborenen, aus dem alten Adam, der in unserm Fiecische steckt,

_Bnnen wir alle nicht heraus, auch der -Herr Abgeordnete nicht.

Dex Herr Vorredner ist außerdem zurückgekommen auf die gestern von dem Herrn Abgeordneten Windthorst unbewiejen, nur unterstüßt durch das Ansehen seiner subjektiven Ueberzeugung hingestellte Be- hauptung, daß die Katholiken gerechte Klage wegen zu geringer Be- theiligung bei den Anstellungen hätten. Ja, meine Herren, ih habe

estern schon gesagt: wir brauchen für die fen e Richtung, in der wir ie Staatsregierung führen, eine Majorität, jo lange fkonstitutionell regiert werden soll; ih habe gestern schon crwähnt: die finden wir nicht, wenn wir die Wege gehen wollten, die diese Herren vor mir uns empfehlen; aber ih frage weiter: wollen denn diese Herren

überhaupt Anstellungen unter dieser Regierung haben? Jch glaube, nein; und wenn sie sie wollten, könnten sie nach ihrem Gewissen und |

nach ihrer Ueberzeugung sie annehmen ?

Ich glaube, darin sind Thatsachen shchlagender als alle Worte, und ih möchte den Herrn Vorredner darauf aufmerksam machen, wenn er sagt; diese Fraktion sei keine konfessionelle, E man das nach den Worten der Herren allerdings niemals glauben sollte, aber nach ihren Werken verhält es sih denn doch ganz anders.

Meine Herren, mir liegt hier z. B. cin im Sinne a g Fraktion und behufs Verstärkung derselben “erlassener Wahlaufruf vor, nicht etwa von einzelnen, sondern von einem Komite, welches sih in un-

- serer größten und volkreihsten Provinz des vollen Vertrauens aller

Anhänger dieser Partei erfreut, und welches augenblicklih für diese Partei refkrutirt, ein Wahlerlaß, der unterzeichnet ist: Breslau, den 19. Januar 1872, es sind auch nicht unbekannte Leute, die ihn unter- schrieben haben, da steht Graf Chamarré, Graf Ballestrem; Graf Lazy Henkel, Herr Porsch, Dr. Rosenthal. :

Ich glaube, daß keiner der Unterzeichner von Seiten der Fraktion des Centrums hier veg(eugnet werden- wird. Wie motiviren nun diese Herren die Wahl, die fie erstreben? Etwa mit den 3 Punkten, die der Herr Abgeordnete v. Mallinckrodt vorhin entwickelte, mit der Schüßung des Rechtes, mit dem Eintritt für die nationale Sache, nur, nicht gerade so, wie sie augenblicklich ist, wie sie augenbiicklich allein bestchen fann, aber doch mit irgend ciner Befürwortung für das Deutsche Reih? Nein, sie mötiviren M ausfchließlich vom fonfessionellen Standpunkte. Der Eingang des Aktenstückes

lautet: »Gelobt sei Jesus Christus! « E ITch verlese diese Worte ausdrücklich, damit Sie aus dem Texte erkennen; zu welchen Entstellungen der Name unsekes Heilandes ge- mißbraucht wird. . A Er lautct ferner: »Gelicbte Brüder und Glaubensgenossen des Pleß- Rybniker Kreise8«

durch diefe Vorstellungen gewonnen 1pir

dem VYolnischen in das Deutsche überseßt ist; daß ex also an Leute

Ge ist, die kein Deutsch verstehen und“ die sich nit vergewissern -

önnen, wie die hier deutshsprechenden Herren sich päter ihres Man-

dats entledigen, wie se das Berirguenz was auf diese Weise und

1 d, nachher hier benußen und

\sich dennoch als Vertreter von Wählern geriren ; die auf diese Weise gewonnen werden;

»Als Jhr den geistlichen Rath, Geistlichen Müller, zu Eurenr

Vertreter im Reichstage erwähltet, habt Jhr das gethan

in der Ueberzeugung, daß er dic Rechte des katholischen

Volkes und der heiligen Kirche männlich vertheidigen werde.

Und Jhr habt Euch nicht getäuscht; denn er hat scine Pflicht vollkommen ersüllt. Dennoch war es gerade dies, was den-

“a der Gegner der Kirche noch mehr vergrößerte und daher immte man unter dêr Ausrede, als wenn die Geistlichen

ungeseblich sih für den Geistlichen Müller verwandt hätten

im Reichstage dafür, daß scine Wahl ungültig sein soll. Ihr wißt am Besten, wie falsch diese Ansicht war und au welche Weise man sih vordem und jeßt noch bemüht, daß gegen den Willen des Volks der Herzog von Ratibor er- wählt werde. Aber cs ist Euch auch bekannt, daß es jeht mehr als irgend vordem nöthig ist, daß win furcht is Katholiken in den Reichstag schicken, um soviel als möglich die katholische Fraftion, so wird sie hier ausdrülich in dem' Wahlausschreiben genannt : das ist ‘die Gemeinschaft im Reichstage; und die Seite e treuen Söhne unserer Kirche zu stüyen und zu stär- en; deren löblichen Kämßfe und Borgehen für die katho- lischen Rechte bisher die Bewunderung fogar der ganzen katholischen Welt auf sih gezogen haben und welche unser E heilige Vater in Rom ‘chr mit Recht als apfere Glaubensgenossen gelobt hat. ° Brüder Katholiken ! Man wendet sh an keinen Evangelischen! Wr habt gehört und gelesen, daß man fortan in den chulen unsere geliebten Kinder/ die im Alter unser Trost scin sollen, nicht mehx auf die alte hergebrachte und ehr- bare Weise erzichen will , damit sie nämlich nicht mehr Q Christen wären ; sondern vielmehr Heiden ; die weder - Religion haben; noch ehrbare Sitten, noch Frömmigkeit 7 Ihr habt auch E daß man aus diesem Grunde anr nichtkatholische Schul-Revisoren berufen hat, damit dieser welche nichts wissen von unserm heiligen Glauben ; die Aufsicht über die Schulkinder hätten / Jhr habt weiter ge- geru daß man jebt droht, die Geistlichen zu strafen; wenn e auf der Kanzel gegen=die Geseße Mes sollten; welche man zum Schaden des katholischen ® Was isst also zu thun? Soll die heilige Wahrheit verhüllt sein; daß unser katholisches Volk sich nicht erretten könne von den zahlreichen Verfolgungen von Seiten offener und beimlicher Feinde, welche unter dem Scheine der Liebe

olkes gemacht hat.

zu dem gemeinen Volke unsere und der katholischen Sache

wahre Gegner find? Sollen wir uns denen unterwerfen, welche n so oft gezeigt haben, daß sie uns im Reichstage scha- en wollen, auf daß wir Katholiken kein Recht mehr und

feine Hülfe im p 0 Reiche hätten, und damit wir

allein nur die Sklaven derer wären, diekeinen Glauben habene Schet, geliebte Glaubensgenossen! darum muß man durh- aus nur gute Katholiken zum Reichstage wählen ; welche

Charafter haben, welche sich nicht fürchten, die heilige Wahr- -

heit zu sagen vor allen Abgeordneten und sogar vor der Ga um das Recht der jeßt so gottlos nichtswürdig verfolgten und verachteten Katholiken zu vertheidigen. Schet, solch ein tapferer Mann, der sich nit fürchtet solch_ ein kluger Menschy welcher die Bedürfnisse des ober- \{lesishen und des ganzen Volkes gut kennt, solch ein chr- licher Volksfreund, welcher weder den eigenen Gewinn; noch irgend welche Belohnung von der Regierung suchte sondern welcher allein Acht hat auf unseren Nußen und unseren Vortheil; sechet, ein solcher isEunser geliebter Geistliher Rath Müller. Wir müssen uns daher so viel als möglich bemühen, daß wir solche Männer im Reichs8- tage haben, denn nur solche brauchen wir, damit wir uns B die Gegner unseres heiligen Glaubens - vertheidigen nnen. Daher könnt Jbr nur wählen : »den Geistlichen Rath; Geistlichen Müller« auf deutsch: e z »den Geistlichen Rath Müller in Berlin «, : welcher, wie sein ganzes Leben hindurch, so auch im Reich8- tage offenbar sagen wird, was wir bedürfen Aber Achtung! Es is durchaus nöthig, daß Jhr Alle ohne Ausnahme zur Wahl kommt, d:8 is Pflicht, denn anders verspielt Jhr. s - Breslau den 19. Januar 18-2. - Das katholische Wahl-Komite für die Provinz Schlesien.

(gez.) Graf Ballestrem; Graf Chamarré; Graf Laz. Henfel; G. Porsch;

: i Dr. Rosenthal. N Nun ; meine Herren, glauben Sie denn wirklih, daß Jemand,

der durch solche Mittel , auf solche platte) für den gemeinen Mann, der nicht Deutsch kann 5 berechnete Verläumdung der Regierung hin cine Wahl erschleiht, daß er wirklich seine Wähler in dem Sinne

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die -Ober - Präsidien gewählt werden sollen? Meine Herren ; das ist kein ehrlich-haltbarer Anspruch!

In der gestrigen Sißung des Herrenhauses beant- wortete der Minister des Innern Graf zu Eulenburg die Interpellation des Grafen von Krassow in Betreff der Kon- zessionirung- der Schankwirthschaften wie folgt:

T lege dem Gegenstande der Jnterpellation dieselbe Wichtigkeit hei, wie der Herr Jnterpellant- denn die Geseßgebung über Errichtung von Schankwirthschaften is eine, die auf die Sittlichkeit des Volkes von großem Einfluß E Ich kann aber nicht zugeben, daß die bis- herige Auffassung der Regierung über die Behandlung des Schank- und- Gastwirthschafts- Betriebes eine fehlerhafte gewesen sei. Der

eitirte Paragraph der Gewerbe-Ordnung bestimmt, daß die Landes-

regierungen, soweit die Landes8geseße nicht entgegenstehen, die Erlaub- niß zum Ausschänken von Branntwein von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses Es machen können. Nun is es aber in der preußis{hen Verwaltung auf Grund der bis zur Emanation der Bundesgewerbe - Ordnung bestehenden Gesehgebung durchgehender Grundsaß gewesen, daß die Gastwirthschaft eo ipso als ein Betrieb der Schankwirthschast angesehen wurde. Das Moderamen lag darin, daß in dek Orten, welche zur vierten Gewerbesteuerstufe gehören, auch die Konzession zum Betriebe einer Gastwirthschaft von der - Bedürfnißfrage abhängig gemacht wurde. Diese Bedürfnißfrage ist für die Gastwirthschaften nah der Gewerbe- ‘Ordnung- fortckefallen, und die Regierung dürfte sich auf den ersten ‘Anblick ür nicht mehr berechtigt halten, eine Separatprüfung der Zu- lässigkeit des Betriebes der Schankwirthschaft bei Denjenigen eintreten an afen welche die Erlaubniß erhalten , eine Gastwirthschaft zu be- reiben.

Wenn der Herr Juterpellant glaubt, daß durch die, bei Gelegen- Heit der beim Reichstage eingegangenen Petition, in der Kommission und vom Reichstage gefaßten Beschlüsse die Frage definitiv in dem Sinne entschieden sei, 1ie er cs wünscht, so kann ich das nicht. zu- geben. Die Geseßesstelle ist dadurch nicht ohne Weiteres authentisch interpretirt und zwischen den Behörden existiren noch Meinungs- verschiedenheiten. Allein die Frage ist, weil sie zweifelhaft ist, nicht bei Seite zu legen; im Gegentheil muß sie verfolgt werden.

Ich habe nun die Erfahrung gemacht, daß aus einem Theile der Monarchie Klagen darüber cingegangen an daß nach Emanation der Gewerbe-Ordnung die Branntweinschänken fehr zugenommen haben, aus anderen, Gegenden nicht, und ih habe mich fragen müssen, worin liegt der Grund ? ‘Js der Grund nicht vielleicht in der Art zu finden, wie die Erlaubniß zu Gastwirthschaften ertheilt wird? an geht in dieser Beziehung, wie es scheint, von verschiedenen Grundsäßen aus; mir würden in dieser Beziehung die rigorösesten die liebsten sein.

Es wird nicht blos arau zu halten sein, daß beim Lee des Gewerbes Räume, wie sie zum wirklichen Betriebe „ciner Gastwirth- {haft erforderlich sind, hergestellt werden. Es wird auch darüber zu Gti ein; daß diese Räume während der Dauer des Betriebes der Ga A erhalten werden. i ;

Jch habe Veranlassung genommen, die Regierungen aufzufordern, unter Darlegung der in ihrem Bezirke bestehenden Zustände mi darüber zu unterrichten, in welchem Maße die Schankwirth- haften seit Emanation der Gewerbéordnung zugenommen haben,

a nunmehr statistishe Nachrichten darüber aufgestellt werden

fönnen, nachdem ein angemessener Zeitraum verflossen is. Jch habe darauf aufmerksam gemacht, daß es nothwendig sei; die Erlaubniß zur Gastwirthschaft nur zu ertheilen, wenn unzweifelhaft die Absicht vorliege , eine Gast- und nicht eine Schankwirthschaft zu etabliren, nund ih habe die - Regierungen aufgefordert, sich Uber geme Punkte zu äußern, die- in Bezug auf die Auslegun

»' der Gesehe von Wichtigkeit sind und zu welchen au

die gehören; welche der Jnterpellant berührt “hat. Jh habe die Regierungen befragt, wie sie über die Trennung der Erlaubniß zur Schankwirthschaft von der Erlaubniß zur Gasiwirthschaft dächten, wobei noch zu erwägen scin wird, in welchem Umfange dies zu ge- schehen habe: ob man nämlich so weit gehen soll, daß feine Gast- wirthschaft befugt sein soll, ohne besondere Erlaubniß Schanfwirthschaft zu betreiben; oder ob man, auf die früheren E urückgehend, bestimmen soll, daß diese Trennung nur in Ortschaften, die zur vier- ten Gewerbesteuerstufe gehören, stattzufinden habe. Jch habe an diese Frage noch cine Aufforderung geknüpft, zu der ih veranlaßt worden bin durch cin dankenswerthes Schreiben des Hexrn v. A Na der mith darauf aufmerksam gemacht hat, daß es ein Uebelstand sei, daß bei den -öffentlichen Verhandlungen über Schank - KonMsionen immer nur die Petenten und nicht die Polizeibehörden, welche einen Widerspruch erhoben hätten j bei der mündlichen Verhandlung gehört würden y indem naturgemäß Der-

“jenige, der sich mündlich und mit Gestikulationen vernehmen läßt,

einen größeren Eindruck auf den Richter macht, als Derjenige y der seine Ansicht blos auf einem Blatte Papier ausspricht.

Ich hoffe, die Aeußerungen der Regierungen in nit zu langer Zeit zu erhalten. Sobald ih mir aus denselben ein Bild gemacht habe, werde ich mi in der Frage seibst s{lüssig machen. Ich bin nit abgeneigt, wenn das Bedürfniß dazu sich herausstellt, die Frage; natürlich mit Zustimmung der Reichsbehörden, in dem Sinne zu entscheiden; wie der Jnterpeltant es wünscht. Jch fann aber und das werden Sie auch nicht von mir verlangen in diesem Augen- blicke nicht die Erklärung abgeben daß ich es können werde ; nur das fann ih versichern, daß die Angelegenheit in meinen Augen eine sehr große Wichtigkeit hat, und daß id sie- in eincm Sinne entscheiden werde, der in konservativer Auffassung scharf an die Grenze desjenigen gcht, was Es M L |

—. In der Spezialdiskussion über den Gesehentwurf,

der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten, nahm der Regierungskommissar Geheime Justiz - Ratb Dr. Förster zu §§. 1 und 2 das Wort: -

Zur Spezialdebatte über F. 1 und 2 erlaube ich mir die Bemer- kung, daß seitens der Staatsregierung gegen die Abänderung, die der F. 1 erfahren hat, Wesentliches nicht s erinnern ist, denn. die Worte »im Anschluß hieran« sind in die Grundbuch-Ordnung wieder auf- genommen worden; der L 2 ist aber derjenige, bei welchem, wie ih gestern genöthigt gewesen bin zu sagen, die Staatsregierung zu ihrem Bedauern nicht in der Lage ist, ihre Zustimmung zu dem Abände- rungsvorschlage der Kommission geben zu können. Sie läßt ih durch den ihr von vielen Sciten entgegengetragenen Vor-

‘wurf, der jeßt schon cine Art von stereotyper Form

und eine gewisse ästhetische Form, durch Alliteration erhalten hat, nicht beirren; daß dadurch, daß die Vertrags-Urkunde nicht -mehr vorgelegt werden foll, dem Betruge Thür und Thor Ce werde. Js denn der gegenwärtige Rechtszustand bci dem Güterverkehr unter dem Schuße des gegenwärtigen Rechts so frei von Betrug und Schwindel- man erkundige sih do bei dem betreffenden Senat unseres höchsten Gerichtshofes, wie viel Prozesse jährlih zu entscheiden sind, die aus Veräúßerungsverträgen oder Hypothekengeschäften ent-

chen und in. viel Prozessen ein abscheuliher dolus zu Tage tritt, und dem nicht immer mit Hilfe des Gesehes ent- gegengewirkt werden kann. Die Königliche Staatsregierung würde auf die Vorlegung der Urkunde kein besonderes Gewicht legen; wenn da- mit nichts weiter gesagt werden sollte, als daß die irkunde in die Aften aufgenommen werden solle. Es is von dem Herrn Referenten im heutigen Schlußvortrage noch besonders hervorgehoben worden, daß es zu dem altdeutschen Begriffe der Auflassung gehört, daß die

causae cognitio fich auch auf die Veräußerungs8- Geschäfte bezogen

hat und sogar in prozessualischer Form geschehen sei. Jch will mich auf diese Rechtsuntersuhung nicht weiter einlassen , aber soweit ih dieselbe früher geprüft habe, geht das Resultat meiner Ansicht dahin; daß ein derartiges prozessualisches Verfahren hier und da vorgefom- men is ; sih aber nicht auf die Veräußerungsgescl*äfte selbst bezogen hat, da es wohl sehr oft vorgekommen sein mag/, daß die

arteicn die charta, die Urkunde, mit vorgelegt haben, daß ie auch bei der Auflassung den Ausdruck » Verkauf« ge- braucht haben. Das Alles entscheidet niht darüber, daß die Prüfung des Der erungage ust nothwendig gde und dir Citate, welche der Herr Referent aus dem Lübischen Recht angeführt hat, sind mit grofer Vorsicht aufzunehmen, weil das Lübische Recht ganz verschiedene

ezensionen durchgemacht hat und die lebte schon sehr infizirt ist von dem aufgenommenen römischen Recht. Die Kommission will ja ‘aber etwas ganz anderes dur die Doriegung der Urkunde erreichen. “Jh erlaube ‘mir auf eine Acußerung zurüczukommen, die gestern Herr von Kleist-Rebow gegen die von mir geäußerte Ansicht gemacht hat. Herr von Kleist-Rebow sagte, der Regierungs- Kommiar irre sich darin; wenn er die Prüfungspflicht nach dem Kommisjions8entwurf weiter auffasse als eine Prüfung der Urkunde nah ihrer Forny und das e och etwas Anderes als die bisherige Legalitätsprüfung. A darf die Herren nur verweisen auf §: 47, wie er" jeßt in der

rundbuh-Ordnung steht. Die Regierungsvorlage geht davon aus, cay das S at das Veräußerungsgeschäft gar nicht zu prüfen, hat, sondern nur den Auflassung8aft, so wie es in dem früheren deutschen Rechte der Fall gewesen. „Nun spaltete sich in der Kom- mission die Ansicht: die Einen wollten bei der Regicrungs- vorlage Peden bleiben und wenn ich nicht irre, hatte auch -der Herr v. Kleist-Reßbow Sympathie dafür; die Andern wollten auf ein noch weiter Seen Amendement eingehen welches sich dem jebigen Rechtszustande anschließt, zurückgchen und die Prüfung der Essentia licn statuiren. Da trat als ein vermittelndes Amendement dasjenige ein; welches jeßt Annahme in der Kommission gefunden hat und in dem §. 49 ausgedrüt ist. Danach hat der Richter nicht blos die

Form der Urkunde zu prüfen, sondern auch den Jühalt derselben nah -

der En daß er den Antrag der Eintragung zu vergleichen hat mit dem Inhalt der Urkunde. Was dex Herr Referent heute ausge|prochen hat, in Das auf das) a fich diese Pwifung erstrecken soll, be- weist, daß ih niht Unrecht habe, wenn ich sage: in dieser Richtung liegt das alte A Ds Die Legalitäts-Prüfung licgt bei uns altpreußischen Juristen so fest in der Anschauung, daß es so außerordentlih nüßlich und gut sei, wenn die Obrigfeif immer ihr wachsames Auge und ihre ber Hand auf die Privatverhältnisse lege, weil die Regulirung derselben nicht den großen Kindern allein überlassen werden könne. Die Staatsregierung will diese Auf- assung gänzlich verlassen, deshalb muß ih in ug auf die

orlegung der Urkunde diesem Verlangen entgegentreten. Ich komme dabei auf die Petition aus Westfalen , die der Herr Referent mit einer gewissen Betonung hervorgerufen e Th muß gestehen, daß sie, wie sie in der Kommission vorgelesen wurde, auf mich keinen imponirenden, vielmehr ih möchte sagen, einen komischen Eindruck gemacht hat. Zunächst ist nicht S daß die 5—6000 Män- ner alle das Geseß studirt haben, aber der Jnhalt der Petition ift so durch und durch Phrase, daß kein Gewicht auf dieselbe gelegt wer- den kann. Neuerdings is sie empfohlen worden, wie ein mir vorgelegtes Zeitungsblatt beweist, in der »Germania«. Sie hat daher «auch wohl von daher thre. Beleuchtung oder Erleuch- tung erhalten. Man hat hauptsächlich in Leun auf diesen Para- graphen wegen Vorlegung der Urkunde auch darau N daß es ein großer Vorzug des Allgemeinen Landrechts sci, daß es die \charf \chneidende Sretze zwischen Obligation und dinglichem Rechte überwunden habe. Ob das ein Vorzug unseres Landrechts e oder nicht vielmehr cin großer Mangel, darüber O die Ansichten sehr ver- schieden. Jch möchte glauben, daß der Herr Grafzur Lippe gestern in scinenm

rtheile Über das Allgemeine Landrecht gegen dasselbe doch ungerecht ge-

E E P

Ler “E ie M a De C E e Les

a e O

il igenthumserwerb und die dingliche Belastu sie wenden sih nicht an die Provinz ; sondern an ihre religiösen | vertritt, wie Sie doch behaupten müssen , es zu thun. Können Sie betreffend den Eigenthum®e glich stung Glaubensgenossen ; ferner, meine Herren, mit gutem Gewissen den Anspruch stellen, daß ; »als Jhr den geisilichen Ratha aus einer Fraftion , die sich ergänzt auf Grund dieses Programmes8) Ich füge hinzu, daß der Wahlerlaß oder das Wahlzirkular aus * wie ih es eben verlesen habe, die Mitglieder des Staats-Ministeriums