1872 / 35 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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der Pairs und der Mitglieder des Hauses der Gemeinen die Thronrede, welche wie folgt lautet:

Meine Lords und Herren! Jch bediene mi der Gelegenheit die mir Thr Wiederzusammentritt für die Erledigung Ihrer pen d inm Pflichten gewährt, um den Ausdruck meiner Dankbarkeit gegen den Allmächtigen für die Rettung meines lieben Sohnes, des Prinzen von Wales, aus der drohendsten Gefahr und meiner lebhaften Er- innerung an die tiefe und allgemeine Sympathie, die mein [oyales8 Volk während der Tage der Besorgniß und der Tas bekundcte, u erneuern. Es is meine Absicht, daß am Dienstag, den 27. ds. im Einklange mit dem guten und geziemenden Gebrauch früherer Tage die empfangene Wohlthat von Seiten der Nation durch eine Dankesfeier in der hauptstädtischen Kathedrale anerkannt werden soll. Mein Wunsch und meine Hoffnung geht dahin, dieser Feier anzuwohnen. Es find Anweisungen ertheilt worden; für die Mitglieder der beiden

äuser des Parlaments die nöthige Akkoumodation zu beschaffen. Die S reundschaftöversicherungen, die ih von den auswärtigen Mächten erhalte, fahren fort, in jeder Bezichung befriedigend zu scin. Id brauche wohl faum zu versichern, daß meine Bestrebungen beständig auf die Erhaltung dieser freundschaftlichen Bezichungen gerichtet sind. Der in mehr als einer Weltgegend noch tmmer getriebene Sklaven- handel fährt fort, die Aufmerkfamkeit meiner Regierung auf sih zu ichen. Jn den Südsee-IJnseln is der Name des britischen Reichs soeben dürch die Connexion meiner Unterthanen mit diesem abscheu- lichen Handel entehrt worden, und in einer der Jnseln hat die Er- mordung eines musterhaften Prälaten neues Licht Über einige seiner \chädlichen Folgen verbreitet. Es „wird Ihnen ein Geseßentwurf zu dem Behufe vorgelegt werden, um die Aburtheilung- dieser Art von Vergehen in Auftra ien zu erleichtern, und in anderer Gestalt werden Anstrengungen gemacht werden, um die Mittel, gegen das Uebel zu wirken, zu- vergrößern. : ; f :

Qwischen meiner Regierung und der Regierung Frankreichs haben verschiedene Meinungsäußerungen betreffs des in 1850 abgeschlossenen Handel8vertrages stattge unden. Wegen -einer Diver- enz in den beziehungsweise gehegtên Ansichten mit Bezug auf Ben Werth der Schußzollgeseße hat dieser Schriftwecsel keine Verstän- digung behufs der Modisfizirung dieser wichtigen Konvention herbei- geführt. Auf beiden Seiten i jedoh cinförmig der ernste Wunsch geäußert worden, daß Nichts stattfinden soll, um die Cordialität, die “zwischen den. beiden Nationen so lange vorherrschte, zu schwächen. Es werden Thnen die auf diese Angelegenheit bezüglichen Schriftstücke vor- gelegt werden. L ; :

Die Schiedsrichter, die in Verfolg des Washingtoner Vertrages zu dem Behufe ernannt wurden, um gewisse Forderungen, dic soge- nannten »Alabamas« - Forderungen, zu regeln, haben in Genf ihre erste Sibung gchalten. Den Schiedsrichtern sind von jeder Partei des Vertrgges Klageschriften (Cases) vorgelegt worden. Die in die- ser Weise von den Vereinigten Stäaten unterbreiteten Elaborate ent- halten große Forderungen, die, wie meinerseits erachtet wird, nicht in den Bereich der Schiedsrichter gehören. Jch_habe veranlaßt, daß dieserhalb an die Regierung der Vereinigten Staaten cine freund- schaftliche Meinungen gerichtet wurde. Der Deutsche Kaiser hat den Schieds8spruh in der. San Juan Wa tr geerte übernommen, und die Elaborate der beiden Regierungen sind Sr. Kaiserlichen Majestät überreicht worden. Die Kommission in Washington is ernännt worden und hat ihre Arbeiten begonnen. Die Beiaumingen des Vertrages; welche die Einwilligung des kana- dischen Parlaments erfordern, harren auf dessen Zusammentritt.

Indem ich mich häuslichen Angelegenheiten zuwende, habe ich Sie Zzu benachrichtigen, daß Jrland mit gut wenigen Ausnahmen von ernstlichen Verbrechen befreit war. Der Handel is} in diesem Theile des Vereinigten Königreichs thätig Und der Fortschritt der land- wirth\caftlichen JTndustrie bemerkenswerth Jch bin auch in der Lage; \soweitdie gegenwärtigeErfahrung e gung n Se zuder sicht- libenVecuninderungsowvhi in E {wererVerbrechen wie gewohn- heitsmäßiger Verbrecher in Großbritannien gu beglückwünschen.

Meine Herren vom Hause der Gemeinkn! Die Hauptetats für das kommende Jahr sind vorbereitet worden und werden Jhnen sofort vorge- legt werden. Jch hoffe, Sie werden dieselben den Verhältnissen des Landes angemessen finden. Der Stand der Staatscinnahmen liefert günstige Anzeichen von dem Bedarf an Arbeitskräften und der allgemeinen Lage der Bevölkerung Anzeichen, die durch eine nicht unbeträchtliche Ab- nahme des Pauperismus ihre Bestätigung finden.

Meine Lords und Herren! Jhre Aufmerksamkeit wird auf mehrere agen von anerkanntem nationaten Interesse gelenkt werden. Unter diesen werden sich Vorlagen für die Verbesserung des offent- S Unterrichts in Schottland, für die Regelung der Bergwerks- gesebe, für die Amendirung des sogenannten Schenk-Konzessionswesens und mit Bezug auf die oberen Gerichts- und Appellhöfe befinden. Insbesondere wird Ihnen sofort eine Vorlage; welche die Einführung geheimer Abstimmungen zum Hauptzweck hat; nebst einer Maßregel mit Bezug auf »corrupt pracuces« bei Parlamentswahlen vorge- legt ‘werden. Außer Me Maßregeln) betreffs administrativer Verbesserungen für Jrland werden gleichzeitig legislative Vorschristen, basirt auf den Rapport der Sanitätskommission, Jhrer Beachtung unterbreitet werden.

Tch bin überzeugt , meine Lords und Herren, Sie werden wie- der Jhren wohlbekannten Fleiß diesen legislatorischen Arbeiten, dic in Folge der zunchmenden Bedürfnisse der modernen Gesellschaft immer noch Ihre Thätigkeit zu erfordern seinen, zuwenden. Meiner- seits werde ih fortfahrem mi sowohl auf die göttliche Vorsehung, wie weil die Loyalität meines Volkes und auf Jhre Energie un Weisheit zu verlassen, behufs Unterstübung der beständigen Anstren- gungen der Krone, die Pflichten des Reiches zu erfüllen, desscn Rechte | aufrecht zu halten und dessen Ehre zu vertheidigen. i |

wurde die Thronrede für die Eröffnung

Unter dem Vorsiß Jhrer Majestät der Königin fand vorgestern auf Osborne ein Conseil statt, bei dem der Marquis von Ripon Vie K des Staatsrathes), der Earl von Kimberley (Minister für die Kolonien), Viscount Sydney (Oberstkäm- merer) und Herr Bruce (Minister des FJnnern) zu-

egen waren. Nachdem Herr Odo Russell, Jhrer a otschafter beim Deutschen Reiche, sowie Sir James Weir Hogg als Mitglieder des Geheimen O vereidigt worden, es Parlaments end-

gültig festgestellt. -

Der Prinz und die Prinzessin von Wales gedenken am 15. d. Schloß Sandringham zu verlassen, um si zunächst nah Windsor und von da nach Osborne zu éinem Besuche der Königin zu begeben. Der Prinz seßt seine täg-

lichen Spaziergänge und Ausfahrten fort, und war während

der leßten Tage im Stande, in Begleitung seiner Gemahlin und scines Adjutanten auszureiten. Am 5. d. nahm Se. Kgl. Hoheit zum ersten Male persönlich eine der ihm -übersandten zahlreichen Glückwunschädressen entgegen, dieselbe rührte von der Geistlichkeit und der Pächterschaft seiner Besizungen in Sandringham her. : :

Prinz Arthur wird am 12. d. aus O Zzu- rückerwartet. Gegen Ende nächsten Monats werden der Prin und die Prinzessin-von Teck, und Ende dieses Monat die verwittwete By von Cambridge von Deutschland nach London zurückkehren. | :

Der französische Botschafter am frelgen Hofe, Herzog A A ist von Versailles auf seinen Posten hierher zurückgekehrt. : 4A

Die offizielle »yLondon Gazette« enthält einen Er- laß des Geheimen Raths, welcher den Erzbischof von Canterbury auffordert, für die äm 27. Februar in der St. Pauls Kathe- drale aus Anlaß der Genesung des Prinzen von Wales stalt- findende Hationale Dankfeier ein Dankgebet abzufassen.

In New-Swindon starb am 4. d., 67 Jahre alt, der britifche General W. Fergusson Beatson. Der Verstorbene erwarb sih während- des Krimkrieges wesentliche Verdienste durch die erfolgreiche Organisation der Baschi - Bozuks. Bis kurz vor seinem Tode bekleidete er. ein wichtiges Kommando in Indien, und war nur zur Pflege seiner geschwächten Gesundheit nach England zurückgekehrt.-

_— Eine in Calcutta eingelaufene Depesche des Generals

Bourchier vom 3. ds. meldet, daß er sich Poiboy, dem festen

Playe der Looshai's, nähere. Er hatte eine Schlucht von 6000 Fuß- Höhe überschritten. Weitere Feindseligkeiten hätten nicht stattgefunden, und er hoffte das Dorf am folgenden Tage zu erreichen. j

._— 8. Februar. Jn der gen Is des Unter- hauses brachte die Regierung den Geseßeniwurf Über die ge- heime Abstimmung ein. Die erste Lesung erfolgté ohne Debatte.

Frankreich. Paris, 7. Februar. Das » Journal officiel« bringt heute die Ernennung der neuen Minister. Das betreffende Dekret lautet: s »Der Präsident der Republik dekretirt; nachdem er den Minister- rath angehört: Art. 1. Victor Lefranc, Mitglied der National-Ver- sammlung _ und Ackerbau- und Handels-Minister, ist an die Stelle des Herrn Casimir Perier, dessen Entlassung angenommen wird, zum inister des Jnunern ernannt. Art. 2. Herr de Goulard, Mitglied der National-Versammlung, is an die Stelle des Herrn Victor Lefranc, der zum Minister des Jnnern ernannt worden ist, zum Ackerbau- und Handels-Minister ernannt. «

Das » Journal officiel« enthält noch folgende Note: »Se. Excellenz der-Herr Graf Appony hat am 31. Januar in die Hände des Präsidenten der Republik die Briefe niedergelegt, welche ihn bei der französischen Regierung in der Eigenschaft eines Botschafters Sr. Maj. des Kaisers von ‘Oesterreich, des Königs von Böhmen und des apostolischen Königs von Ungarn beglaubigen« |

Dasffelbe Blatt veröffentlicht Nachrichten aus Algerien. In der Provinz Algier nähert fich die mobile Kolonne von Djalfa Metlili. Jn der Provinz Constantine haben sich einige aufständische Chefs in den südlichen Gebirgen festgeseßt, wo die- selben von den Truppen angegriffen werden sollen.

Amerika. New-York, 8. Februar. (W. T. B.) Die Journale ‘besprechen den Stand der Alabamafrage. Die »Tri- bune« spricht sich für Festhalten der amerikanischen Ansprüche aus und bemerkt, Großbritannien könne nicht das Vorrecl| zuerkannt werden, die Denkschriften beider Parteien abzufassen. Die »Abendpost« erklärt, daß der Ausbruch eines ernsten Konsfliktes ganz außer dem Bereich der Wahrscheinlichkeit liege. Das Blatt empfiehlt der Regierung, in der Angelegenheit ein festes, loyales Verhalten zu beobachten, dann werde Amerika gewiß aus den Verhandlungen mit einem großen moralischen Siege hervorgehen.

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Aus Toronto in Canada wird vom 6. Fe- bruar telegraphirt: »Die Regierung von Manitoba hat eine Resolution angenommen, welche die Einmischung Ontario's in

den Scoti’schen Mord verdammt. Der Premier-Minister er- - De Dae Verbrechen sei kein Mord und Riel sei ein Held.

Die Galerien wurden geräumt, weil die Zuhörer dem Redner Beifall klatshten. Der Führer der Opposition Hat das Vor- gehen der Regierung getadelt und in der Provinz herrscht darüber intensive Aufregung.

Neichstags : Angelegenheiten. Der bisheriae Direktor des Bureaus des Hauses der Ab- cordneten, Geheime Kanzlei-Rath Happel, ist zum Bureau-Direktor ür den Deutschen Reichstag ernannt worden.

: i Landtags- Angelegenheiten. Berlin, 9. Februar. Jn der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten nahm nah Vertagung der eneraldisfussion über das Ag e h, der Präsi- dent des Staats-Ministeriums, Fürst von Bi mar ck, zu fol- gender PELI Peter Bemerkung das Wort :

Der Herr Abg. Reichensperger hat heute, wie ih mit Bedauern vernommen habe, meine Abwesenheit, während er sprach; vermißt. Ich bin sehr dankbar für die Aufmerksamkeit und möchte gern ver-

üten, daß er darin etwa einen Beweis von minderem Werth finden önnte, den ih auf Anhörung sciner Rede legte. Jch bitte den Herrn Abgeordneten, zu tos daß ih nach meinem Gesundheitszustande seit mehreren Jahren durch Kämpfe, an denen er nicht unbethbeiligt gewesen ist , -einigermaßen- in meiner O Se vermindert worden bin; und daß ih nicht bei allen Gelegenheiten; wo mein Dienst mich hinführen sollte und wo ih gern sein würde, zugegen e fann. Hätte ih gewußt, daß der Herr Abg. Reichensperger prechen würde, so würde ih ganz gewiß gekommen sein, obschon ich glaube, daß nach unserer 23jährigen gemeinschaftlichen parlamentarischen Thätigkeit der Herr Abgeordnete-mir so sehr viel, was ih nit schon wüßte, heut nicht mehr sagen kann, und ich ihm auch nicht. Jch kann mir lebhaft denken; was er gesagt haben wird —— doch muß ich sagen: von Zeit zu Zeit höre ih den Herrn Abgeordneten gern. | ch kann dasselbe leider nicht sagen von scinem Herrn Fraktions- genossen; der nah ihm gesprochen hat, weil ich bei diesem I cine zu ausgebildete und durch eine I gute Schule gegangene Geschicklich- eit finde die Worte, di? ih und andere gesprochen haben) sich \o zu- Lees zu egen wie es gerade für seine augenblicklichen Zwecke paßt; und diese Beispiele so hâufiz und so ineinander verwachsen sind, daß es wirklich {wer sein würde, den cinzelnen unter ihnen nachzuspüren.

Tch erlaube mir hier nur cine Verwahrung einzulegen gegen die Stellung, die der Herr Abgeordnete mir, in einem gewissen Gegensaß u dem monarchischen Prinzip , zu dem Prinzip der Majoritätsherr- \chaft hat geben wollen. Jch lasse ganz unentschieden; wohin dieser Pfeil zielt 7 den der Herr Abgeordnete s{hoß, aber ih kann ihm mit voller Ueberzeugüäg versichern, er fäilt machtlos ab. Tch habe meine langjährigen Proben üm Dienst des“ monarchischen Prinzips in Preußen gegeben, dem Herrn Abgeordneten steht dies, wie ih hoffe, noch bevor. : - i

Auf eine Erwiderung des Abgeordneten Dr. Windthorst entgegnete der Fürst von Bismarck:

Ich würde in die sachliche Diskussion_von Neuem cingehen müssen, wenn ich die Deduktionen beantworten wollte, die der Herr Redner mir gegenüber gemacht hat; ih behalte mir das für ein ander Mal vor und beziehe mich einfach auf die stenographischen Berichte seiner Rede und meiner Aeußerungen, um zu konstatiren, daß er in seiner Aeußerung die emen obschon ih überzeugt bin, daß er sie im Gedächtniß hatte doch nicht gon genau wiedergegeben hat.

Die Vorlegung des Geseßentwurfs, betreffend die Auf- hebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in dem Kurfürstenthum Hessen 2c., leitete der Minister für die land- wirthschaftlichen Angelegenheiten, v. Selchow , wie folgt ein:

eine Herren !- Als ih vor Kurzem die Ehre hatte, Jhnen einen Geseßentwurf wegen Ablöfung der Reallasten in Schleswig-Holstein vorzulegen, da wurde hier von einer Seite behauptet: es wäre wohl angemessen gewesen, bei diesen Realablösungen auch gleidzeittg des Jagdrechtcs. auf fremden Grund und Boden zu gedenken. Die Re- gierung hat es nicht für angemessen erachten können, das Geseß we- gen Aufhebung des A retee auf fremdem Grund und Boden von em Schicksale des allgemeinen Ablösungsgeseves der Reallasten in Schleswig-Holstein abhängig zu machen, hie hat daher den Weg ein- gegen ein besonderes Ablösungsgeseß für das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden zu entwerfen, und ich bin heute in der Lage, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 5. d. Mts. Ihnen den Geseßentwurf wegen Aufhebung des Jagdrechts auf frem- dem Grund und Boden in dem Kurfürstenthum Hessen den ehemals Großherzoglich hessischen Landestheilen und in den Herzogthümern A und Holstein Zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor- zulegen. : Das Bedürfniß zu dieser Geseßesvorlage liegt darin, daß in allen übrigen Landestheilen der Monarchie das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden seit langer Zeit beseitigt ist und daß es eine Ano- malie.sein würde, es fortbestchen zu lassen in so kleinen Landestheilen, wie die eben genannten.

Das Geseß selb| geht von-dem Grundfaße aus, daß ein be- stehendes Recht Niemandem ohne Entschädigung entzogen werden darf.

_ Die Entschädigung, welche dem bisherigen Besißer der Jagd ge- währt werden soll, kann aber nicht wohl geleistet werden von den- jenigen fleinen Grundbesißern, die durch dieses Seit das Jagdrecht bekommen“ werden weil in allen übrigen Theilen der

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Monarchie fe das Jagdrecht auf ihrem eigenen Grunde ohne Entgelt erhalten 9 en; und es nicht angemessen erscheinen kann, unsere neuen Landsleute anders zu behandeln, als das früher in den älteren ro- vinzen geschehen ist, d. h. ihnen jeßt cine Last aufzuerlegen, die ihre Nachbarn in den älteren Landes en nicht getragen haben. Daher gen dieses A von dem Grundsaße aus, daß der Staat die Ent- chädigung auf A nimmt. Derselbe Grundsaß ist bereits in Nassau befolgt und leiht durchgeführt worden. Soweit der Fiskus dabei betheiligt ist, hat er bereits auf jede Entschädigung -Verzicht geleistet ; soweit aber Private dabei in Betracht kommen, hat der Herr Finanz- Minister si bereit erklärt, mit der Staatskasse einzutreten. Dieser Gegenstand wird kein erheblicher sein.

Die gegenwärtige Geseßesvorlage schlägt nun denselben Weg ein, der früher, und zwar mit gutem Erfolge, im Herzogthum Nassau zur Ausführung gekommen isr das heißt, ih habe für- Schleswig- Holstein die Abschäßbung des Jagdwerthes bereits ausführen é Die Landräthe und Oberförster unter Zuziehung von Lokfal- und Sachkundigen haben ein jedes Grundsück angeschen und den Werth der“ Jagd auf demselben eingeschäßt. ck Das desfallsige Ta- bleau liegt dem Entwurfe bei. Da sind wir zu dem Resultate ge- kommcn, daß in Schleswig-Holstein der Kapitalwerth in sehr großen

wischenräumen, etwa pro Hektar von 2 Sgr. bis zu 1 Thlr. 10 Sgr. ih bewegt. Jn Hessen war früher bereit® ein allgemeiner Saß ge- eblich ausgesprochen, bei dem es sein Bewenden behalten hat.

Sie finden in dem Gesche noch ferner die Bestimmung, daß -

nah Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden ein Jagdpolizeigescß sofort und P eingeführt werden muß; um durch die Ausübung der Jagd Seitens jedes kleinen Grund- besißers nicht dissolute Quistände E en, Es wird Ihnen hier vorgeschlagen, das Jagdpolizeigeseß, welches in. den älteren n zen besteht, auh in Schleswig - Holstein einzuführen bis zur ion eines neuen allgemeinen E j Das ist der wesentliche Jnhalt des Gesebentwurfs, den ih jeßt die Ehre habe, in die Hände des Herrn Präsidenten nicderzukegenz neh seinen Motiven und der Allerhöchsten Ermächtigung zur Ein- ringung. l Was dic Vorberathung betrifft, so wird es sich empfchlen j diese auch der MYEU Lan Iu überweisen, welche das Gescy über die Ablösung der Reallasten in Schleswig-Holstein zu berathen hat ih meine die Agrar ommission, welche verstärkt worden is durch Mitglieder aus Schleswig-Holstein.

In der vorgestrigen doe Sihung des Herren- hauses beantragte bei Berathung des Entwurfs einer Grund- Od der Graf Krassow dem §. 33 die Worte hin- zuzufügen : »die Beglaubigung kann auch durch andere zur Führung eines Amtssiegels befugte öffentliche Beamte erfolgen, welche damit vom zuständigen Appellationsgericht ausdrücklich beauftragt find. «

Nach Befürwortung des Antrags seitens des Antragstellers nahm darauf das Wort der Regierungs-Kommissar Geh. Justiz- Rath Dr. Förster:

Die Frage, die Herr Graf von Krassow angeregt hat, ist auch in der Kommission “vollständig erwogen worden. Die Kommission hat sich nicht bewogen gefunden , nach dieser Richtung die Regierungs- vorlage zu amendiren , und ich kann nur wünschen, daß auch im Hohen Hause selbst jeßt das Amendement keinen Beifall findet.

Wenn Herr Graf Krassow sich auf Kollegen aus Neuvorpommern berufen hat; so bin ich zwar in diesem Augenblicke nicht mehr in der Lage, mich als Neuvorpommer darzustellen. Jh bin aber durch cin Jahrzehend Mitglied des Se zu “u s Ms Da habe ich allerdings die Erfahrung ge- macht, daß bei einem Appellationsgerichts-Bezirk, der nur aus drei Kreisgericht8-Bezirken besteht, sehr leicht im Laufe ciniger Jahre eine sehr umfassende Personalkenntniß gewonnen wird, welche allenfalls O is in Neuvorpommern . eine derartige Befugniß dem

ppellationsgericht zu ertheilen, einzelne Personen, die das Amissiegel

emana-

at damit zu betrauen, daß sie derartige Bekräftigungen ausstellen

nnen.

__- Nun frage ih aber die Herren, wie soll das Appellationsgericht

in Breslau, wie soll das Kammergericht in der Mark das thun, wo

sollen diese Gerichte die nöthige Kenntniß der Persönlichkeiten haben,

und zwar, wie Herx Graf von Ae ganz besonders hervorgehoben egen

hat, im Interesse der entlegenen en, wo Richter und Notare nur schwer hinkommen, gerade dahin reicht die Kenntniß der Appella- tionsgerichte-am wenigsten. Darin liegt nun die Unmöglichkeit der Aus- führung. Es kommt aber noch ein anderes Moment hinzu, vas viel bedeutender und wichtiger ist, als die relativ mehr oder wenigèr leiht zu erlangende Kenntniß von Personen. Nämlich, es is} gar niht möglich, es ist durchaus ungerecht- fertigt cs würde chäd!ich sein, wenn man solchen Personen, ‘denen dieses Vertrauen übertragen wird, gestatten wollte, für die Mühe der Beglaubigung irgend welche Gebühren zu erheben. Sie müßten es vielmehr aus freiem Vertrauen thun, denn wie soll das kontrollirt werden, wenn hier und da Mißbrauch getrieben wird; das Beglaubi- ungswesen würde im inneren Glauben verlieren. Jch glaube, daß die Kommission, indem sie von der Regierungs * Vorlage schon abge- wichen is und eine Erleichterung für die Form der Anträge geschaffen

hat; einen viel richtigeren Weg gegangen ist.“ Die Regierung hatte

ursprünglich Bedenken, den Weg zu gehen den die Kommission ge-

gange ist; sie ist jeßt nicht in der Lage und hat keine Veranlassung,

en Vorschlägen der Kommission zu widersprechen. Viel rich- tiger “ist es, die Sache auf die Kenntniß des einzelnen Grundbuchbeamten zu P daß derjenige, der den Antrag stellt, ibn auch geschrieben hat, daß von ihm der vorgelegte Antrag herrührt Der Grundbuchbeamte kann dann aus individueller Kenntniß sich dit Ueberzeugung verschaffen, hier bin ih sicher, der Mann hat das ge-

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