1872 / 35 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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rieben, also ich kann eintragen. Aber er kann das nicht so ohne Zeiteres/ er wird \sih wohl hüten, auf eine solche unbeglaubigte Eingabe einzugehen, wenn er nicht eine sichere Kenntniß der Persönlich- keit besißt, und da er als lokaler Beamte den Verhältnissen und Per- sonen näher steht als das Appellationsgericht; welches die beglaubi- gende Person ernennen soll; so liegt cine größere Garantie und zu- GOG cine größere Freiheit in diesem Verfahren ; es kann jeßt eine ingabe bei dem Grundbuchbeamten abgegeben werden, wo gar keine

" Beglaubigung vorhanden is. Ich bitte, aus diesen Gründen den An- trag des Herrn Grafen von Krassow abzulehnen. i Für den g. 49 (47) des Entwurfs beantragte die Kom-

mission folgende Fassung : Der Grundbuchrichter is nur verpflichtet, eine beantragte Ein-

tragung oder Löschung zu beanstanden; wenn die geseßlichen Formen

der Anträge und Urkunden nicht erfüllt sind, oder wenn die nträge h den nah dem Geseß vorzulegenden Urkunden im Widerspruch

ehen. Hierzu brachte Herr Dr. Haelshner das Amendement cin,

s der Worte »verpflichtet« »nur dann berechtigt« zu - e

ven, welches der Antragsteller in kurzer Bemerkung unter-

{tüßte.

Der Regierungs8-Kommissar Gch. Justiz-Rath Dr. Förster

erklärte darauf : Auf die Frage selb# gehe ich nicht mehr ein, ich will mich nur Über das Amendement äußern; was so eben móötivirt ist. Verstehe ich den Sinn A recht so geht dasselbe dahin, dem Grundbuchrichter cine Fakultät zu der fraglichen Prüfung zu ertheilen; so wie man aber cin Recht nicht verpflichtet ist, auszuüben, so kann auch der Grundbuchrihter diese Prüfung unterlassen, und dadurch würde der Zustand hergestellt werden, welchen die Regierung für wünschenswerth hält. Aber ich muß Ren bemerken, daß das Geseß nicht die Rechte, E die Pflichten der Beamten zu normiren hat, daß mithin as Amendement nicht ein korrekter _legislativer Gedanke ist, Jch bitte, die Regierungsvorlage amzunehmen. y u demselben Paragraph bemerkte nach dem Grafen

“Sh dr iten der Regierungs - Kommissar Geh. Justiz - Rath

r, T OTUEL-

Meine Herren! Nur zu einer kurzen Bemerkung glaube ih das Wort nehmen zu müssen, Jh habe früher bei den ausführlichen Aus- führungen über diese Fragen wie erholentlih mi bemüht, dem Hohen Hause klar zu_ machen, daß von einer Ausrottung des Legalitäts- prinzips mit Stumpf und Stiel nicht die Rede ist, sondern-die Re-' Merans hat es auf das richtige Maß zurückführen wollen. Die Regierung findet das richtige Maß darin, daß die Legali- tätsprüfung sich_ beschränkt“ auf die Legitimation, auf die Prüfung der Handlungsfähigkeit der Person, die Identität, und will die Ausschließung in Bezug auf die Prüfung der zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfie.- Nur darum handelt es sih, und ih bitte Sie, dies festzuhalten, cs handelt sih nicht darum, daß man auch die Legitimationsprüfungen der Erben u. #. w. beseitigen wollte. Die sind ganz gewiß aufrecht crhalten worden. Dann ist exemplifizirt worden auf die Formulare, daß darin immer gesagt ist: »auf Grund des Veräußerungsgeschäftes von dem und dem.« Darauf muß ich erwidern, daß i ) i missionsbeschlüsse hineingekommen. ist; weil darnach die Vorlage der Urkunde verlangt worden ist, aber cs hat in der Regierungsvorlage ursprünglich nit gelegen. Die Regierungsvorlage konnte ganz korrekt sagen: » das Recht8geschäft brauche nicht geprüft zu werden.« Aber auch selbst, wenn die Urkunde R wird so folgt nicht mit Nothwendigkeit cine Verpflichtung, die Me gesmaNe inhaltlih zu prüfen, und ich bitte deshalb wiederholt, auf die Regierungsvorlage zurücfzugehen. i

Der dem Hause der L O vorgelegte Entwurf eines Geseges, betreffend die Aufhebung des Jag d- rechts auf fremdem Grund und Boden in deñ vor- mals Kurfürstli hessèshen- und Großherzoglich hessischen Landestheilen und in der Provinz Sch les- wig-Holstein, lautet: -

Wir Wilhelm 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des SOnL lane der Monarchie; was folgt:

g. 1. ie Jagdrechte auf fremdem Grund und Bode die Tagd- Dee und Gegenleistungen, soweit solche in den ehemals Kurfürstlich hessischen und roßherzoglich hessischen Landestheilen und in der Bro- vinz S Gra ea noch bestehen; werden hiermit anfgehoben.

Bei Grundfiüken; welche in Erbpacht , Erbzins oder zu Erbfest- reten verliehen sind j geht , leichviel ob ‘ein Dritter oder der Erb- verpächter , der Erbzinsherr , der Erbfestverleiher zur Ausübung der Jagd auf ihnen berechtigt war , die fern re Ausübung derselben auf den Erbpächter, Erbzinsmann oder Erbfestmänn über. |

Die bestehenden Jagd-Pachtverträge, soweit sie ein Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betreffen, treten außer Kraft.

Eine Trennung des Jagdrehts vom Grund und Boden als ding- liches Recht kann ferner nicht mehr stattfinden.

§. 2. Die Aufhebung der Jagddienste und Gegenleistungen ge- schieht ohne Entschädigung. j:

,_Gür das fisfalishe Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden wird den Grundeigenthümern die Entschädigung erlassen.

, Den zur Jagd auf fremdem Grund undt Boden berechtigten Ge- meinden, Korporationen, Instituten, Standesherren; Gutsbesibern und anderen Privaten wird aus der Staatskasse Entschädigung gewährt.

§. 3. Die vorgedachte Entschädigung besteht in den vormals kurhessishen und Großgerzoglih bessischen Landestheilen in dem

dieser Passus in die Formulare erst durch die Kom-

Kapitalbetrage von aht Silbergroschen sechs Pfenni en für jeden Hektar, in der Provinz Schleswig-Holstein aber- in Mapttalbetrágen

ektar nah Maßgabe der diesem Geseße beigefügten Nachweisung. 4. Die Ansprüche auf Entschädigung für den Verlust der aufgehobenen Jagdrechte müssen bis zum 1. Januar 1873 bei der Re- gierung, in deren Bezirk die betrefendäi Jagdreviere liegen; unter näherer Bezeichnung der Lage und des Flächeninhalts, sowie des zur Fen dung *fommenden Entschädigungssates \{riftlih angemeldet verden.

den

Werden die Entschädigungs-Ansprüche in der vorgeschriebenen Weise und binnen der geseßten Frist nicht angemeldet, #9 es die Berechtigten derselben verlustig. |

__§. 5. Die Koppel- und Mangjagdberechti ten theilen die Ent- e ung nach Derechtig der ihnen an der Jag zuständig gewesenen

lntheile. Die Berechtigung zur hohen Jagd giebt nur, insoweit es

ih um Jagd in Wa etn handelt, Anspru auf Antbeil an der

tshädigung. Dieselbe fällt zur einen e an’ den zur hohen und zur anderen Hälfte an den zur niederen Jagd berechtigt Gewesenen.

F. 6. Die zum Schuße der auf den (P RNÓR Westsec-Tnseln lande8herrlich Pon ionirten Vogelkojen zu treffenden Magßregeln, die Erneuerung der bestehenden und die Ertheilung neuex Konzessionen bleiben der Verordnung der Bezirksregierung vorbchalten. :

§9. 7: In der Provinz Schleswi «Holstein treten zugleich mit diesem Gesebe die Vorschriften des Jagdpolizei-Geseßes vom 7. März fee pam Seite 165) mit Aus\{luß der C§. 18 und 26 in Kraft.

Die Konmission zur Vorberathung des Geseßentwurfs, betreffend Befreiungen von der Klassensteuer und die Aufhebun der Mahl- und Schlachtsteuer, hat nunmehr ihren Bericht (Referent Abg. von Brauchitsch) und die Redaktion des Entwurfs nah den von ihr gefaßten Be- schlüssen festgestellt. Der Gesezentwurf lautet demgemäß “in seinen entscheidenden Bestimmungen : §1. In allen mahl- und N oMestuerpsltlihen Städten wird mit dem 1. Januar 1873 die Klassensteuer an Stelle der Mahl- und Schlachtsteuer eingeführt. Die Forterhebung der Mabl- und Schlacht- steuer is auch als Gemeindesteuer unzulässig.

§. 2. Allen nah den bestehenden Vorschriften in der Unter ufe la, 1b, 2. und 3. in der ersten Hauptklasse der Klassensteuer (§. 9 des Geseßes vom 1. Mai 1871) zu besteuernden Personen (bis zu einem Steuersaße von 3 Thlr. jährlich)“ wird vom 1. Juli 1872 ab bis zur anderweiten geseblichen Regelung ein Abschlag von 332 pCt. (in vier Monatsraten ährlich) gewährt. (Das ckMinea bezieht fich es Eisernen Kreuzes gewährte Vergünstigung.) 3. Vom 1. Januar 1873 ab erfolgt in Abänderung des Ge- seßes vom 1. Mai 1851 die Veranlagung auch in den beiden Unter- stufen der ersten Stufe der Klassensteuer (§. 9a. 1. c.) nah Haushal- tungen, so daß die Steuer monatlich beträgt : a). in der Unterstufe la. = 1 Sgr. 3 Pf. b) in der Untersu lb. = 2 Sgr. 6 Pf, Und E für die H Lte me für den Einzelnsteuernden.

. 4. Die in Bezug E ie Klassenstener den ezirksregierungen Endes Befugnisse und Obliegenheiten werden" für die Stadt Berlin der Direktion für die VerwaltUng der direkten Steuern n Berlin übertragen. -

ÿ. 5. Der Finanz-Minister ist ermächtigt, die direkten Staats- Pie soweit dieselben in monatlichen Raten zu entrichten find; nach einem Ermessen in dem auf den Monat der Fälligkeit folgenden nächsten oder zroeiten Monat zugleich mit- den für leßten fälligen Raten einziehen zu lassen. f

auf die den Inhabern

Die Nr. 11 der » Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten« hat folgenden Inhalt: Preußen: Uebersicht der Verwendungen aus den zur usführung von Melio- rationen und Deichbauten ausgeseßten Fonds des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Ang S epeupeiten. Die Central-Landschafts= Direktion in Berlin. Landwirthschaftliches aus Jtalien. Bearbeitet von Dr. Wolfgang Rawack. (Fortseßung.) Generalversammlung des deutschen Fischerei-Vereins, Aus den Regierungs - Bezirken Münster, Minden, Arnsberg, Düsseldorf; Schleswig und Sigimarin- gen. Literatur: Besondere Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger. Vermischtes: Wiener Weltausstellung. Ausstellung voy Garten- und Feldprodukten in Kopenhagen. Anfertigung einer Statue Albreht Thaers. Bildung eines Gesammt-Vereins für Oberschlesien. Grün- dung einer Milchversuchsstation des \chweizerischen alpwirthschaft- lichen Vereins. Sizung der Königlich {wedifcen Landbau-Akademie anm - 15. Januar. Nachtheilige Folgen durch Grünfütterung des Bastardklee's bei Pferden. Preis-Verzeichnisse. Marktbericht. Vich- preise. Stkärkepreise.

Vertehrs- Anfialten.

Romy, 6. Februar Von der internationalen Telegraphen- Konferenz sind mehxere Aenderungen des Tarifs für die Benuzung der englisch-indischen Telegraphenlinie beschlossen worden. Unter ihnen befindet sich die Bestimmung, daß der Saß von 100 Frcs. für die cin- fache Depesche auf der Tour über Konstantinopel unm 6 &res. herab-

esebt- wird, während ‘er auf der Tour durch Rußland keine Vermin-

s erfährt. Diese Verschiedenheit des Gebührensaßes hat ihren -

Grund darin, daß die Ausgaben für die Anlage und die Unterhal- tung der Telegraphenleitungen in der Türkei und auf dem betreffenden weiteren Wege durch Asien sich niedriger stellen, als auf dem Wege durch Rußland.

von get Silbergroschen bis cinen Thaler zehn fic oergresden E

j also kein Grund vorliegt.

Ï einem Umsatz von 230 Tonnen. j Spitzig 122psd. 65 ThIr., Sommer 128pfd. 75 Thir. besetzt, bunt

Î schäftslos. Auf Lieferung 125pfd. bunt pr. April-Mai 78%

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Proedukten- und Waaren-EBörse.

Berlin, 8. Februar. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.)

Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 68—84 Thlr. nach Qualität, gelber: pr. April-Mai 795 à 89 à 79% bez., Mai- Juni 79% à £0 à 79% bez., Juni - Juli 802 à 80 bez.

Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 54 —-57 Thlr. nach Qual. ge- sordert. 55—56s Thlr. nach Qual. bez., pr. diesen Monat 54% bèz., Februar-März 54% bez., Apri-Mai 55% à 555 à 554 bez., Mai - Juni 56 à 56% à 56 bez., Juni-Juli 565 bez., Juli - August ri DEEi Gekündigt 1000 Ctr. Kündigungspreis 54% Thlr. pr. 1 OgrT.

Gerste E 1000 Kilogr. grosse 46—61 Thlr. nach Qual, kleine 46—61 Thir. nach Qual.

Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 43 50 Thlr. nach Qual, pr. April-Mai 477 bez., Mai-Juni 473 bez., Juni-Juli 484 à 485 bez.

Roggenmehl Nr. 0 u.1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. bez., Februar-Märs# 8 Thlr. bez, April - Mai 8 Thlr. 1 Sgr. bez-, Mai-Juni 8 Thlr. 2 Sgr. bez., Juni-Juli 8 Thlr. 3 Sgr. Gd.

Erbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 52—58 Thlr. nach Qua- lität, Futterwaare 48—51 Thlr. nach Qualität. \

Rübö! pr. 100 Kilogr. obne Fass loco 28% Thlr, pr. diesen Monat 284 à 28% à 285; bez., Februar-März 284 â 28% à 285; bez., April - Mai 28% à 285 bez., Mai-Juni 23%; à 284 bez.,- Sep- tember-Oktober 26% bez., November-Dezember S 26% bez. Gekünd. 106 Ctr. Kündigungspr. 28% ThlIr. pr. 100 Kilogr.

Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco %6+4 Thlr.

Petroleum raffinirtes (Standard white) n 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 50 Barrels. (125 Ctr.) loco 134 Thir., pr. diesen Monat 12% à 12% bez , Februar-März 12% à 12% bez., März-April 125 à 12% bez., April-Mai 122 à 12% bez.

Spiritus- pr. 100 Liter à 10) pCt. == 10,000 pCt mit Fass Fr: diesen Monat 23 Thlr. 19 à 17 Sgr. bez., Februar - März

3 Thlr. 19 à 17 Sgr. bez., April-Mai 23 Thlr. 29 à 25 Sgr. bez, Mai-Juni 24 Thlr. à 23 Thlr. 26 Sgr. bez , Juni-Joli 24 Thle 6 Sgr. à 24 Tulr. à 24 Thlr. 2 Sgr. bez., JZuli-August 24 Thlr. 8 à 4 Sgr. bez., August-September 24 Thlr. 2 Sgr. à 24 Thlr. bez, September-Oktober 22 Thir. 3 Sgr. à 22 Sgr. bez. Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. ohne Fass

Thir. 17 à 13 Sgr bez.

Weizenmehl No. 0 11% à 105, No.0 n.1 105 à 9% Roggen- mehl No. 0 85 à 8/4, No. 0 u. 1 8 à 74 pr. 100 Kilogramm Brutto unversteuert inkl. Sack. i

erltn, 9. Februar. (Wochenbericht über Eisen, Kbhlen und Metalle von M. Loewonberg, vereidetem Makler und Taxator beim Königl. Stadt!aæericht.) ,

ObgleWh die Umsätze in dieser Woche: nicht s0 erheblich Waren, als in der Vorwoche, s0 bleibt die Stimmung dem Me- tallgeschäft immerhin s»br günstig, die Preise schwankten wohl auch hin und wieder, sind schliesslich aber sehr fest.

Roheisen: Auf den schottischen Märkten büssten Warrants 6 Pee. per Tons ein, Verschiffungstisen hingegen ist wieder höher. H Laslas Preise unverändert: gute und beste Marken schottisches Roheisen 60 à 62 Sgr., englisches 49 áà 51 SgL., schlesisches Holzkohlen-Roheisen 61 à 625 Sgr., Koks-Roheisen 935 à 54 Sgr. pro Ctr, loco Hütte,

EKisenbahnschienen zum Verwalzen 24 à 25 ThIr., Walz- eisen begehrt 3% à 3% Thlr. und Schmiedeeisen 45, à 44 Thlr. pro Ctr. ab oberschlesische Werke. -

Kupfer fest, gute Sorten engliscbes und amerikanisches

loco

Ï Kupfer 30 à 314 Thlr. pro Ctr... cinzeln theurer.

Zinn unverändert, Bancazinn 504 à 51 Thlr., Prima-Lamm- zinn 505 à 51 Thlr, ‘einzeln theurer.

Zink fest, W. H. Giesches Erben in grösseren Posten'

84 à 85 Thlr., geringere schles. Marken § à 54 Thir. pro Ctr. Weniger.

Blei wie bisher, Tarnowitzer 64 Thlr., Clàusthaler 6& Thlr. und ‘sächsisches 645 Thlr. pro Ctr., einzeln höher.

Kohlen and Koks still, prima englische Nusskohlen bis 29 Thlr., Stückkohlen- 24 bis 25 Thlr., Koks 19 à 22 Thlr., west- fälischer Koks 18. à 22 Thlr. pro Last frei hier. «

Danzig, 8. Februar. (Westpr. Ztg.) Weizen loco in fortgesetzt ruhiger Haltung und zu mühsam behanpteten Prei- Sen verkauft; Käuser traten nur vereinzelt auf, da unsere Preise noch immer zu hoch stehen, zu grösseren Geschäften Selbst die sonst beliebten feinen

Waaren fanden wenig Anklang’ und schloss der Markt mit Bezahlt wurde für: blau-

123-, 124pfd. 77 Thlr. , 125pfd. 773 Thir., hellbunt 128—9pfd. 784 Thlr. , 126pfd. 78 Thir. , hochbunt glasig 130pf. 80 Thlc., 128—9-, 128pfd. 81 Thlr., fein hochbunt 124pfd. 89 hlr., 126pfd. 80; Thir. , weiss 131—2pfd. 825 Thlr. Regulirungspreis für 126pfd. bunten lieferungsfähigen 774 Thlr. Termine R ge-

hle, Br., 775 G., pr. Mai - Juni 79 Thlr. Br., 795 Thlr. G. Roggen locec ohne Begehr und in matter Tendenz. Es bedang: 120pfd. 594 Thlr. Regulirungspreis für 120pfd. lieterungsfähigen 50 Thlr, inländ. 51 Thlr. Termine ebenfalls geschüstslos. Auf Liefe- rung 126pfd. pr. April- Mai 52 Thlr. G., 52 Br., pr. Mai-Joni 923 Thlr. G., pr. Juni-Juli 535 Thlr. Br., 53 G. (terste loco flau, grosse 109pfd.4?5 Thlr. bez. Hafer geschäftslos,

-—

9354 Br. , 235 Gld.

Erbsen loco Koch- nach Qual. 45% u. 474 Thlr., feine 49 Thir... Futter- 38. u. 44 Thlr. bez, Wicken loco mit 46, 462, 48 Thlr. bez. Alles pr. Tonne von 2000 Pfd. Zollgewicht Spiritus loco 23 Thlr. pr. 100 Lit. à 100% bez.

Posen, 9. Februar. (Pos. Ztg.) Róggen (pr. 20 Centner)

1E Februar 52%, Febr. - März 52%, Frühjahr 53, April-Mai 532,

ai-Juni 535. Spiritus (mit Fass) (pr. 100 Liter = 10,009 pCk. Tralles), gek. 6000 Quart, pr. Februar 222%, März 23'/,,, April —, Mai 23%, Juni 23%, Juli 24%, Apri]-Mai im Verbande 2354.

Breslau, 8. Februar, Nachm. 1 Uhr 52 Min. (Tel. Dep. des Staats - Anzeigers.) Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. / Weizen, weisser 208 2421 Sgr., gelber 206 234 Sgr. Roggen 152—268 Sgr. Gerste i38—154 Sgr. Hafer 130—136 Sgr. pro 200 Zollpfand = 100 Kilogr.

: N E SMITT » 8. Februar. - (Magdeb. Ztg.) Weizen 75 vis 79 Thir. Roggen 57—59 Thlr. Gerste 55-— 63 Thlr. Hafer 90—953 Thlr. pr. 2000 Pfd.

Cöln, 8. Februar, Nachmittags 1 Uhr. (Wolfs Tel. Bur.) Getreidemarkt. Wetter: Schön. Weizen weichend, hiesiger loco 8.225, fremder loco 7.25, pr. März 7.24, pr. Mai 7.274,

r. Juli 8.38. Roggen niedriger, loco 6.75, pr. März 5.13, pr. Mai

‘185, pr. Juli 5.22. Rüböl unverändert, loco 14/6» Pr. Mai 14%, Pr. Oktober 13%,,. Leinöl loco i v P

Meamburg, 8. Februar, Nachm. (Wolffs Tel. Bur.) Ge- treidemarkt. Weizen loco geschäftslos, auf Termine unverändert. Roggen loco still, auf Termine matt. Weizen Be Februar 127pfd. 2000 Pfd, in Mk. Bco. 162 Br., 160 G.,. pr.

ebruar-März 127pfd. 2000 Pfd. in MK. Bco. 162 Br., 160 (5. Pr. April-Mai 127ptd. 2000 Pfd. in Mark Banco 164 Br., 163 61d, Pr. Mai - Juni 127pfd, 2000 Pfd. in Mark Banco 164 Br. » 163 Gld. T oRgon pr. Februar 113 Br., 112 G., pr. Februar-März 113 Br., 112 &., pr. April-Mai 114 Br., 113 G1d., pr. Mai-Juni 1142 Br. 1135 G. Hafer und Gerste flau. Rüböl still, loco und pr. Mai 29, pr. Oktober 265 “Spiritus still, pr. 100 Liter 100 pCt. pr. Februar und pr. Febr. - März 192, pr. April - Mai 205 preuss. Thaler. Kaffee fest, Umsatz 3000 S. Domingo pr. »Magrethes«, schwimmend loco 3000 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loco 113 Br., 115 G., pr. Febr.-März 115 Gd » PT. August- Dezember 125 Gd. Wetter: Milde.

Bremen, S Februar. (Wolffs Tel. Ear.) fest, Standard white loco 55.

Armsterdam, 8 Februar, Nachmittags 4 Uhr 30 - Minuten. (Wolffs Tel. Bor.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). pr. Mai 1985. Wetter: Schön.

Antwerpen, 8. Februar, Nachmitt. 2 Uhr 30 Minnter. {Wolfs Tel. Bur.)

(tetreidemarkt. Weizen weichend, dänischer 34. Roggen matt, französischer 22. Hafer geschäftslos, inländischer 16. Gorste-vernachlässigt, franzöüsische 182.

Petroleum-Markt. (Séhlassbericht.) Raffinirtes, TyÞe weiss, loco 455 bez., 46 Br., pr.. Februar 454 Br., pr. März 46 Br., pr. Septeni:ber 50 bez. u. Br. Rubig.

London , 8. Februar, Nachmittags. (Wolfs Tel. Bur.) Bei der heute begonnenen Wollauktion waren 113,159 Ballen zum Verkauf gestellt. Gebote sebr lebhaft. Australische Wollen gingen 10 Prozent, Cap - Wollen 8 Prozent höher ab, als bei der letzten Auktion.

Liwverpoet, 8. Februar, Vormitt. (Wolfs Tel. Bur.)

_(Anfangsberwht.) Baumwolle: Muthmasslicher Umsatsa 15,000 Ballen. Stetig. Tagesimport 4000 B., davon 2000 Ball. amerikanische. ba AALESDOSH 8 Februar, Vormitt. 10 Uhr 46 Min. (Wolfs

el. Bur.)

Baumwolle: Muthmasslicher Umsatz 15,000 Ball. Sehr gute Frage, Preise fest. Tagesimoport 3955 B., davon 2107 B. amerikanische, keine ostindische. Schwimmende still. Orleans 115. Amerikanische aus irgend einem Hafen zu 113 Käufer.

Liverpool, 8. Februar, Nachmitt (Wolfs Tel. Bur.)

Schlussbericht.) Baumwolle: 15,000 B. Umsatz, davon

Petroleum

Roggen pr. März 191,

für Spekulation und Export 5009 Ballen, Ruhig.

- Middling Orleans 115, middling Amerikanische 11Z, fair Dhollerah 85 à 85, middl. Dhollerah 7, middl. fair Dhellerab 8, &o00d middüng Dhollerah 75, Bengal 64 à 65, New fair Vomra 85 à 8%, good fair Oozara 94, Peraam 112, Smyrna D Kgyvtischse- 115.

Middling fair Dhollerah Märzlieferung 8Z, Orleans Januar- Februar-März-Verschifsung, Schiff genannt, 115.

Liverpool, 8. Februar, Nachmittags. (Wolfs Tel, Bur.) (Offizielle Notirungen.) ,

Middl. Orleans 1145, middl. amerikanische 11, fair Dhol- lerah 8% , middl. fair Dhollerali 8, good middl. Dhollerah 74, middl. Dhollerah 7, Bengal 6%, new fair Oomra 82&, good fair Oomra 95, Pernam 11%, Smyrna 83, Egyptische 112.

8aærass 8. Februar, Nachmittags. (Wolffs Tel. Bur} Produktenmarkt. Rübö] ruhig, pr. Febraar 105.50, pr. März April 105.50, pr. Mai-Juni 10450. Mehl pr. Februar 7875, pr, März - April 7875, pr. Mai- August 76.50. Spiritus pr. Fe- Druar 09.29. :

Fonds- und Actien=Börse,.

Evrestau , 8. Februar, Nachm. 1 Uhr 52 Min. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) . Schles, - 3¿proz. Pfandbriefe 87% D, do. Rentenbriefe 96% Br. Oesterr. Banknoten 895 897 bez. Russische Banknoten 832 bez. u. G. Oberschlesische Stamm- aktien Lit. A. u. C. 224 Br. Oder-Ufser- Bahn Stammaktien