1872 / 36 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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wohl \ch{on gesagt —: wenn dies Geseß angenommen wird,

so kommt das Unterrichtsgeseß nicht. Daß es in diefer Session nicht vorgelegt wird, habe at bereits zum Ausdruck gebracht. Aber ist ie

denn die Frage, die in diesem Gesehentwurf ¿hre ledigung findet, in. der That das ganze Unterrichtsgeseß? , Giebî es nicht viele Fragen, die ebenso brennend sind als diese, nicht noch eine. ganze Reihe, die zu der Lösung hindrängen und _in- dem Unterricht8geseb gele, werden müssen. ; i twurf wirklih zum Geseß wird, daß man dann in der That auch nur: in der . Möglichkeit \sciy von - der Einbringung des Unterrichts- _geseßes Abstand zu nehmen. Diese faktishen Momente bitte ih zu- sammenzufassen und dann bitte id, Gewicht darauf zu legen, daß er Artikel 24- der Verfassungsurkunde besteht und bestehen bleiben soll, und ebenso, daß das aftuelle Recht, welches nah Artikel 112 dem Art.24 der Verfassungsurkunde namentlich in seinen ersten beiden Absäßen entspricht, aufrecht erhalten bleibt: Der Artikel 24 ist freilich nicht erwähnt, aber er ist absichtlich niht erwähnt in der Vorlage, weil es sih handelt nah AUR L Text des Gesebes und nah den Motiven S um Ausführung des Artikel 23 der Verfassung. Der Artikel 24 bleibt aus diesem Grunde vollklommen unberührt. Es mag allerdings sein, daß es zur Beruhigung der Ge- müther dient; dies ausdrülich zu - konstatiren, und wenn dem so ist, so ist es wirkflich niht meine Sache, der Annahme des Amendements des Herrn Abg. von- Bonin nur im Entferntesten zu widersprechen. Jch möchte dies um weniger thun, als gerade derselbe Brief, den .ih mir vorher erlaubte hervorzuheben, konstatirt; daß, wenn eine derartige Erklärung seitens der Regierun abgegeben. werde in diesem Hause oder eine derartige Hinweisung au das erscheinende Geseß statthabe, nicht blos der Schreiber dieses Briefes, ondern, wie erüberzeugt sei, eine große Reihe U Ne Geistlicher ihre nterschrift unter jene Petition zurückziehen werde. Unter solchen Umständen kann ih also das Amendement des Weiteren nicht be- kämpfen. Wenn aber der Artikel 24 der Verfassungsurkunde bestehen bleibt; dann bitte ih die Herren, mich doch zu ciner Frage für be- rechtigt zu halten. Der A n 1 lautet: Bei der Einrichtung der öffentlichen Volks\{ule sind die konfessio- nellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen.

Wie ist es bei dem Bestehen dieses Saßes möglich, zu behaupten, daß man die Kirche aus der Schule hinauswerfen wolle, daß man binsteuere zu derjenigen Schule, die man fkonfessionslos zu nennen pflegt. Und dann weiter. Wie sind diese Säße gerechtfertigt gegen- Über dem zweiten Absaß des Art. 24: »Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften.« Meine Herren! i} es möglich; bei der Gültigkeit dieser Säve zu behaupten, der Gesehentwurf habe die Aufgabe oder befördere die Aufgabe, die Schule zu entcristlichen und die zeitlihe und ewige Wohlfahrt zu gen, Meine Herren, ich bin wohl überzeugt, daß Diejenigen,

ie dies geschrieben und gesprochen haben, der Meinun gewesen find aber ich fann in der That nur meinem {merzlichen edauern Aus- druck geben, daß eine solche E möglich ist. Jch bin tief durch- drungen davon. Ja sogar ih; von dem man jüngst die Verleumdung in die Presse geworfen hat; er stehe dem Bekenntniß seiner Kirche als ein notorischer Feind Neg ch bin vollkommen durhdrun- gen, daß die Fa t und die Kraft der Kirche eine ganz andere ist; als die; welihe sie fi selbst zutraut; ih bin deswegen #o tief davon durchdrungen, weil unser ganzer Erdball erzittert unter der Wucht der religiösen Bewegung und Erregung und diese Eregung nirgend wo einen so mächtigen Widerhall gefunden hat als eben in dem religiösen Gemüth der deutschen Nation. Aus diesen Gründen is} es, daß ich glaube: es sind das Trrthümer austSuite derer, die?jene Ansichten aus- gesprochen haben. Jch glaube, Sie sollten beitragen durch Jhr Wort und durch Thr Votum, den aufgewirbelten Staub zu zerstreuen und das Bild klar darzustellen, um das es si hier 4 lich handelt, und Sie sollten das bitte ih Sie helfen; die Staatsregierung vor Vorwürfen zu wahren, die- gegen ihr innerstes Wesen gehen. Jhr Wesen ist, den Staat zu age und zu fördern und in jeglicher Weise alle sittlichen und anderen Kräfte zu ammenzufassen; aber man wirft ihr vor, den Staat zu zerstören. Dazu bitte ih um Jhre Hülfe.

Meine Herren! Es find die Gesichtspunkte, die thatsächlichen Verhältnisse, die. ih hervorgehoben habe , wohl auch geeignet; einen Vorwurf zu beseitigen; der gestern gegen die Vorlage in verschiedenen Gestaltungen zur Geltung kam, das is nämlich der einer übermäßigen Omnipotenz des Staates und des Staatsbureaukratismus des Staatsmandarinenthums, wie es von einer Seite genannt wurde. Jch glaube, daß von dem sehr wenig zu fürchten 1st bei den engen Gren- zen, in denen sich die Anwendung dieses Geseßes bewegen kann.

__ Der Herr Abg. Dr. Windthorst hat diesen Vorwurf etwas mo- tivirt, indem er geltend machte, es habe ja derjenige, der ernannt werde; gar kein bestimmtes Mandat, der Jnhalt seines Mandates sei nicht gegeben. Den giebt aber das Geseß und die sonst geregelte Einrichtung.

Es is’ weiter bemerkt worden, es sei nit gesagt, wer die Quali- fikation besäße. Nun, meine Herren, die Staatsregierung wird sich wohl besonders bemühen En qualifizirte Leute an derartige Stel- len zu seben; ih glaube, die Sachlage ist in dieser Bezichung so drän- gend für fic, daß Sie ihr die Auswahl in Ruhe überlassen können.

Es is dann auf die konfessionellen Verhältnisse hingewiesen wor- den. Mir liegt es auch sehr nahe, dieselben immer so weit zu berücksichtigen, als ' es eben geht, und wenn; was mir unbekannt ist, im Oppelner Regierungsbezirke als -Schulrevisoren einige evangelische Männer an Stelle des katholischen Schulinspektors fungiren sollten, so könnte es ja vielleiht dafür habe ich Andeu- tungen blos deswegen sein, weil es niht möglich is einen katho- lischen Geistlichen- an seine Stelle zu schen; weil man überall abge-

lauben Sie, daß, wenn dieser:

Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorlage is angefochten worden. Ueber die Bedeutun des Art, 26 Ui, bet Ar ns ist gestern Vieles gesprochen worden. Jh glaube, da

aber mache ich auf die verehrten Herren, welche das Amendement Holy unterzeichnet haben und welche diesen Gesichtspunkt in dem ersten Alinea ihrer Ausführüngen ebenfalls hinstellen, einen Eindruck, wenn ih aus einer Rede, die Herr v. Kleist-Rebow am 15. Februar 1871 P is vat E im Herrenhause das bekannte hannoversche e

ev sichts - Geseß- zur Debatte stand, folgende Eingangsworte erlese :

gena in dem Unterrichtêwesen hemmt, bis das allgemeine nterrichtsgeseß erlassen ist diese Frage ist für mi von einer unter=- enen D weil ih aus materiellen Gründen gegen die orlage bin. _ Tch muß sie sonst verneinen. Es wäre eine ganz exorbitante Bestimmung, daß bei einem mit dem Volksleben so innig verwachsenen Gegenstande; wie das Unterrichtswesen ist, die Geseßgebung förmlich eingekapselt scin sollte, bis zu der Zêit, wo ein allgemeines Unterrichtsgeseß erlassen werden könnte«.

Es ist dann gesagt worden, cs handle sich um keine Ausführung des Art. 23, denn dieser Art. 23 gehe nicht dahin, daß der Staat die alleinige Aufsicht habe. Jch bin allerdings der Meinung , daß der Staat die ganze und volle Aufsicht über das Schulwesen hat, l er diese Aufsicht führen kann, wie es ihm gut dünkt, und zwar zunächst auf Grund des Ausdrucks der geseßgeberischen Sprache. Wenn man derartige allgemeine Säße hinstellt, so sind sie eben ershöpfend ge- meint nah allen Seiten, und es ist nicht erforderlich, das Wort »nur« oder »allein« einshalten zu müssen, um diese richtige Bedeutung her- beizuführen. Dann aber auch nah der historischen Entwickelung, die doch noch nicht in so vollem Maße erwähnt worden is, wie ih es wünsche. Der Centralaus\{chuß der früheren Ersten Kammer, der fich T mit der Revision der sogenannten ofktroyirten Verfassung be- chästigte, konstatirte in seinem Bericht, daß der zweite Saß des Para- Hoe daß die Lehrer die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten aben, ein Ausfluß sei des in dem ersten Saße ausgesprochenen Prin- zips: »yDie Schule würde Staatsanstalt«. s

__ Es ist abgelehnt worden in der Ersten Kammer; den Vertretern der Kirche in gewissen Fällen ein Theilnahmerecht bei der Ae zu ewähren, sa der Antrag, den Staat auf die Oberaufsicht zu beschrän- en ; hat dort nicht einmal die nothwendige Unterstüßung gefunden um debattirt zu werden, und in der Zweiten Kammer, ich glaube- das wird mir aus dem Gedächtniß des einen oder anderen Herren noch L werden können, find Anträge auf Einführung einer Mit- oder elbst zu Art. 24. Man wollte auch in dieser Bezie- hung - die Leitung der religiösen Gesellschaften zwär hin- ges sehen, aber feine Aufsicht im Sinne des Art. 23. s is abgelehnt worden der Antrag, den religiösen Gesellschaften eine Mai zu gewähren. :

Es ist dann weiter gesag! worden, der Art. 15 der Verfassungs=- urkunde werde verleßt. eine Herren! Was den Kirchen für ihre Me Gange, das Wort »ihre« richtig verstanden, gebührt, wird nicht angetastet; ih sche auch nicht, wie angetastet würde das

abe ich auch in den Petitionen gelesen die Berechtigung, kirchlihes

ermögen stiftungsmäßig zu verwalten, daran hindert in der That nichts, eine Säkularisation, wie gestern angedeutet worden ist, tritt ier nicht ein. Jh möchte aber auch nicht dem Abg. Dry. Windthorst Be wenn er sagt, es würden nunmehr die kirhlichen Fonds zu Schulzwecken sofort zurückgezogen und die Gemeinde in jeneSituatione

in der sie der Exekution fortwährend gegenüber stehen; gebracht werden.

Jch meine, durch die Veränderung in der Schulau}siht wird der Zweck der Verwendung der Fonds nicht ohne Weiteres wegfallen ; man wird im einzelnen Fall g müssen, ob bei der Veränderung dic Verwal- tung des Vermögens ferner stiftungsmäßig möglich ist; generell das Gegen zu behaupten, scheint mir denn doch nicht berechtigt zu sein. i greife in der That in die Selbständigkeit der Kirche ein, ih meine das Alinea 3 des §. 2; dies Alinea ist dasjenige Alinea, das man das Zwangsalinea genannt hat - Es ist die Streichung beantragt und die Staatsregierung wird sich in Würdigung “aller der - gegen diesen Punkt vorgebrachten Gründe niht in der Lage befinden, der Streichung entgegenzutreten. Die“ Staatsregierung hat allerdings gewünscht, an die Stelle dieses Alinea einem Gedanken Ausdruck gegeben zu sehen etwa dahin, daß diejenigen Jnspektoren

des geistlichen Standes, die gegenwärtig fungiren, es bleiben, bis ein

Widerruf von Seiten der Staatsregierung erfolgt oder bis sie selbs ihr Mandat niederlegen aber ih glaube, §. 4 des Amendements hat diese weite Fassung erhalten, um die Nr DS in die Mög-

lichkeit zu verseßen, in derartigem Sinne zu han: eln, und ie nicht zu

nöthigen, jeglichen einzelnen Schulinspektor, an dessen Thätigkeit sie nicht das Geringste zu ändern wünscht, vonNeuemmitder staatlichen Bestallung zu verschen. Die Staatsregierung hat kein Bedenken, dem Streichungs=- antrage beizustimmen. Sie is durchdrungen von der Ueberzeugunge daß eine Einstellung der amtlichen Thätigkeit der geistlichen Schul- Inspektoren nicht erfolgen werde, sie ist durhdrungen von der Ueber- zeugung, daß die Pflicht sogar, die diese Männer der Kirche gegen- Uber haben, sie dazu führen wird, auch unter ciner ihnen nicht ange- nehmen Gescbgebung diese Pflicht weiter auszuüben im Interesse des Staates, vor Allem aber in dem ihnen so nahe liegenden Tnteresse der Kirche.

ch besorge auch nicht, daßder Gedanke, sie könnten ad nutum amovibiles

sein wie gestern gesagt wurde, zu einer derartigen Zurückzichung von

er amtlichen Thätigkeit führen würde. Zunächst würde dieser Wink

zum Weggcehen eben recht selten erfolgen und dann i| es mir doch auch eigenthümlich; daß der Herr Abg. Dr. Windthorst dies Moment

lehnt hat.

für so bedcnklich hält und auf der anderen Seite uns ausführt: so

i j ß im Allge-- meinen dasjenige genügt, was da gesagt wurde; vielleicht

Ob der Artikel 112 der Verfassungs - Urkunde jede Spezialgeseß= i

beraufsiht für die religiösen Gesellschaften abgelehnt wor- . den, und zwar fel D / l 4 d j

ann weiter e Sra angedeutet worden, das Alinea 3.

fie zu diesem Ziele .zu fördern, das ist Aufgabe der S

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läge ja schon die Gesebgebung, man könne ja gegenwärtig bereits; wenigstens nah dem Landreht, ad nutum amoviren. :

Es. ist dann weiter in den Petitionen hervorgehoben worden, es entsprehe auch decn Artikeln 14 und 12 der Geschentwurf nicht. Jch bin niht im Stande - gewesen, hier das DVer- ständniß für den Widerspruch zu finden, vielleicht wird es mir noch im Laufe der Debatte möglich; wenigstens zu dem wahren Sinne dieser Behauptung zu gelangen. :

Dics über das -Verfassungsprinzip.

Man legt demnächst Gewicht auf die ganze historische Entwickelung der Verhältnisse der Kirche zur Schule; man hebt hervor, die Lehre sei der Kirche von Gott gegeben; man betont die Verminderung des Einflusses der Kirche dur ‘dieses Geseß. Man hat uns heute speziell

ingewiesen auf den Gang der Schulgeseßgebung im preußischen Staate und in den verschiedenen Theilen desselben; ande: wärts Be wir hingewiesen auf den westfälishen Frieden auf den cihs-Deputationshaupts{luß;, auf eine Reihe von eseben der

| Bi Hannover, auf Anderes mehr. Ja, “eine Atiee diese

Hinweisungen und manche andere Entwickelungen rekonstruiren mir

den Kampf, der Statt hatte, als cs sich um Schaffung dieses Ver-

fassungsartikels 23 handelte ; aber, tin Herren ; dieser Kampf mit

ung ih nicht urtheile, es liegt

diesen Gründen über deren Berechti y damals ausgekämpft worden,

viel Berechtigtes vielleicht daxin der i

‘die Sache i} entschieden. Ich kann den Standpunkt , daß weiter in

diesem Sinne zu kämpfen sei, meinerseits nicht mehr als cinen richtigen acceptiren; für e ist die Frage abgethan in der Verfassungsurkunde.

bedaure, daß das von der anderen Seite nicht so im Gedächtniß gehalten worden ist.

Nun, meine Lerren ist der Eiggiorenerung die Frage vorgelegt worden: warum denn jeßt und warum denn so eilig? bei Gelegen- heit dieser Frage (halte - ih in Parenthese ein) habe ich mit einer gewissen Befriedigung vernommen, daß der Herr Abgeordnete Strosser, wenn er auch das Geseß immerhin nah ciner Seite für gefährlich und darum für unannehmbar hält, doch auf der-anderen Seite ab- weichend von so vielen anderen gegnerischen Stimmen konstatirt hat; daß es nicht so gefährlich ist. Es is uns von ihm entwickelt worden; es würde außerordentli wenig Effekt haben und das, was das Ge- seß erreichen könnte, könnte die Staatsregierung bereits durch Anstellung von tüchtigen Schulräthen erreihen. Darin liegt doch wohl, das Anerkenntniß beinahe direkt, jedenfalls in- direkt ; daß eine so große Gefahr, wie sie von der anderen Seite in dieser Gesebesvorlage gefunden wird, von dem Herrn Abg. Strosser im Falle Jhrer Annahme doch nicht befürchtet wird. Meine Herren, Sie haben aus den Motiven erschen, daß bereits in dem vorvergangenen Jahre die Staatsregierung die Ernennung der Kreis-

Squlinspektoren für sich beanspruchte. Jh will, um die Frage -

des »dringend« zu beantworten, nicht darauf Gewicht legen, daß mancherlei Erfahrungen; die man gemacht hat im Laufe der Jahre mit der geringen Tauglichkeit der Geistlichen zu, Jnspektoren man kann ein vortreffliher Prediger und Seelsorger sein und doch kein tüchtiger Pädagoge daß die gerade, das Bestimmende seien. Aller- dings, je länger ein solcher Zustand dauert, desto unerträglicher wird er; aber hat er so viele Jahre gedauert, dann können Sie mir nicht ohne Fug sagen: warum denn nicht noch bis zum nächsten Jahre, wo das Unterrichtsgeseß vorgelegt wird?

Aber, meine Herren, die Bedürfnißfrage E doch auf einem anderen Gebiete und zwar auf dem Gebiete unserer Zeitbewegung aller Art. Sie werden nicht verkennen; meine Herren, daß das Amt, das der Geistliche zu verwalten hat, eine große Gelegenheit gewährt zur as cincs Subjektivismus ; berechtigt in vielen Be- ziehungen, in anderen Bezichungen unberechtigt aber nicht mehr recht rückweisbar, weil die ganze Persönlichkeit cben in der Lage ist, sich in dieser Richtung zu entfalten. Da i} es denn gar häufig vorgekommen, daß solche subjektiven Auffassungen entscheidend ewesen sind für die hrung des Amtes. Und wenn einmal eine derartige Auffassung Plak gegriffen hat, dann sind denn auch Momentez die dem Tage angehören und gewissen Strömungen, die man nicht für berechtigt alten fann, solche, die da auch ihren Einfluß zeigen. Der Herr bg. Lasker hat nicht mit Unrecht eine Hinweisung in dieser Be- ziehung bereits eintreten lassen. Wir haben das is ein Beispiel, wo si ein solcher Subjektivismus zeigt und ich denke; das be- reiten Sie mir nicht die Nothwendigkeit, von Staats wegen, in enjenigen Gebieten, in welchen die evölkerung des preußischen Staats die deutsche Sprache nicht als Muttersprache spricht, die Kin- der in dieser Sprache zu unterrichten; immer unter Wahrung und voller Wahrung des Rechtes, welches die“ Muttersprache hat, sie bedürfen desfên, üm taugliche Bürger zu werden des preußischen Staats, in dem eben die deutsche Sprache diejenige Stelle einnimmt; die sie cinnimmt. Ihnen dazu die Gelegenheit zu N und aatsregierung. Mit Schonung, wie ih sage; aller anderen Jnteressen sind in dieser Beziehung in der Mitte der sechziger Jahre eingehende Vorschriften getroffen worden; und diese Vorschriften haben an vielen Orten aller Mühe ungeachtet in Folge dieser subjektiven Stellung der Geistlichen entweder keine Ausführung gefunden oder eine matte, oder diese Leute und an der Spiße vielleicht ein Kreisinspektor haben sich gar veranlaßt gefunden, offen Jegen diese Anordnungen zu agitiren. Das find gerade die Fälle gewe } Ï wesen ist dazwischen zu treten und E Männer zu entfernen. Aber diese einzelnen Fälle begreifen das Er orderliche nicht, cs ist noth- wendig, daß Allen die Pflicht zum Bewußtsein komme, und da ganze und große Gebiete von dieser Beziehung erfaßt sind; so is es nothwendig, daß eine weitergreifende S gewährt wird; sie ist grade, nachdem die Sache so lange ge aucrt hat; Angesichts aller Verhältnisse heutzutage sehr nothwendig.

E

en, in denen man schon jeßt genöthigt ge-

Dann weiter; meine Herren! Die Entwictelung der kirchlichen

- Doveaung darf doch auch nicht untershäßt werden. Wir sind auf e

dem Gebiete der Schule ja zu Konflikten gekommen, und, meine Herren; die Keime solcher Konflikte sind verwandte und finden \ich au auf anderen Gebieten der Schule als gerade- da, wo der Kon- ift im Augenblick brennt. Unter einem solchen Konslifkt eidet auch der Staat und der Staat will nicht leiden, der Staat will um feinetwillen diejenigen Gründe wegschaffen, die _ ceignet sind, derartige Konflikte S Er wird dazu des

Ps gedrängt; weil die Thaftsache sih doc nicht verkennen läßt ich spreche aus eigener Erfahrung freilich nur von dem landret- lihen Gebiete des Staates daß das Bewußtsein der Schul- gt welches in früheren Jahren mehr ein staatlihes war, das ewußtsein, daß sie als Staatsbeamte daständen, sich doch durch die Entwickelung der Verhältnisse E hat, daß fie zu der Ueber- zeugung , vielleicht zu einer subjektiv recht begründeteten Ueber- sotcder gelangt sind, sie seien Diener der Kirche, und Angesichts

“solcher Thatsachen muß man sich doch sagen: es kann wohl sein, daß

ie Konflikte nicht vereinzelt bleiben; darum abschneiden das Uebel an der Wurzel! Man kann, meine Herren, ein Gebot der Verfassung jahrelang unaus8geführt lassen; unausgeführt, weil ein prafktisches und fafktisches Bedürfniß zur Ausführun nicht vorhanden ist. Wenn aber das Bedürfniß kommt, und die Genügung dieses Bedürfnisses ent- spricht dem Fundamentalsaße der Verfassung, dann, meine Herren, laube ich, giebt es nihts Anderes, als nun in der That die Ver- fassungsurkunde selbst auszuführen. Und aus diesezn Grunde is es, die Staatsregierung geglaubt hat; einen prinzipiellen Standpunkt hier cinnehmen zu sollen. Es mag sein, daß dem faktischen Bedürf» nisse vielleicht Amendements, wie sie hier gestellt worden sind, nah einiger Aenderung !genügen und daß man zur Noth damit zufrieden sein könnte, aber wenn man sich eben gegenüber befindet einer nit unwahrscheinlich ernsten Entwickelung der Dinge, dann ift es doch wiederum geboten, zurückzukehren auf die fcste Basis, das ist die Vorfchrift der Verfassung. H ;

In der Presse und auch in Petitionen s viclfach Gewicht darauf elegt worden, daf, weil man den Hauptgrund zu diesem Géeseße aus en Verhältnissen der katholischen Kirche nehme; man deswegen gegen

die evangelische ungerecht sei, wo gleiche Verhältnisse nicht existirten. Der Abgeordnete Reichensperger hat gestern angedeutet, diese könnten doch auch hier eintreten; aber ganz abgeschen davon, muß ih doch

| sagen, der an diese Betrachtung geknüpfte Ausdruck des Schmerzes ist

nit gerechtfertigt daß man die evangelische Geistlichen gemacht habe find das Worte, die ih aus solchen Acußerungen herausgeschrieben

ee zu Parias der Gesehgebung es ist, dabei an das bekannte

echte Reichsgeseß gedacht daß es eine Entehrung eine unverdiente Krän-

kung der einzelnen evangelischen Geistlichen sei, in dieser Weise vorzugehen,

meine Herren, das is es nicht. Es handelt sich um die Personen gar

nicht, und es ist sehr wohl möglich, angesichts der von mir charafteri-

sirten faktischen Zustände, daß alle evangelischen Geistliche Haupt für

Lanp zunächst in dieser Funktion verbleiben oder vielleicht lange ver- eiben.

Von perssnlicher Kränkung ist ger keine Rede, von Ausdruck cines Mißtrauens gegen sie gar keine Rede. Jh möchte bitten, daß sh doch derartig Klagende vergegenwärtigen möchten: es handelt fidF um Ausführung der Verfassung, um Ausführung der Verfassung, die nicht für die eine Konfession so und für die andere so sein kann, die für Alle gleich sein muß, um der Gerechtigkeit willen.

Danach erklärte der Präsident des Staats - Ministeriums

OME von Bismarck: i

ch habe der sachlichen Darlegung meines Herrn Kollegen von meinem allgemeinen politischen Standpunkte nur wenige Worte hinzu- zufügen, zu denen ich genöthigt bin dadurch, daß von Seiten der Redner hier dieser Frage eine Dimension gegeben worden ist, welche Ee auf den ersten Anblick nicht nothwendig hat. Man darf wohl ih über die Gründe klar zu machen suchen, die dahin führen, daß ein so einfaches Verlangen der Staats - Regierung, daß ihr eine flare und unzweideutige Formel durch die Geseßgebung „gegeben werde ,- kraft welcher sie im Stande ist, ein ihr von der Verfassung zugesprochenes staatliches Recht auszuüben, cin Recht, ohne dessen Ausübung in cinem gewissen mäßigen Grade die Staats- regierung nicht glaubt, die Verantwortung für die Sicherheit unserer staatlichen Uran die Verantwortung für die Erfüllung ibrer Aufgaben überall Übernehmen zu können, von so verschiedenen Seiten bekämpft wird. e i : /

Es i} ja mögli; daß sehr viele der Herren, die sonst die Regie- rung zu unterstüßen pflegen, in diesem Falle aber es nicht zu thun ents{chlossen Ine die Dinge besser kennen, als die S A G erng und daß ie dieselben besser übersehen; daß die Gefahr“ von ihnen m1 der Sicherheit, wie von dem Herrn Abgeordneten Strosser für unbedeutend und die Regierung für \{chwarzschend und ängstlich mit Recht a werde. Nun, dann mögen die Herren kommen und - selbst einmal regieren und probiren dann werden sie mehr darüber erfahren y als fie in ihren Provinzen zu hören bekommen.

Das Bedürfniß, cine Frage zu übertreiben- in ihrer Bedeutungy liegt ja an und für. sich naturgemäß und logisch im Interesse cines jeden Gegners einer Vorlage. Der hat natürlich in der Diskussion das Bestreben j _alle die Gefahren und Nachtheile, die aus der An- nahme dieses mir nicht so durhschlagend erscheinenden (Heseßentwurfs

entstehen könnten, zu übertreiben. Es fonnte doch aber so weit nicht -

gehen und das allgemeine Jnteresse in dem Maße nicht in Anspruch genommen werden, wie die Zahl der Petitionen beweist mögen

sie zu Stande gekommen sein, wie sie wollen wenn nicht eben die

Frage in einen eigenthümlichen Zustand der -politischen Atmosphäre unseres Staatslebens gefallen wäre j nämlich in den einer bercits

E E E a 2 U A A ra O